Verstößt Peta vorsätzlich gegen das Datenschutzgesetz und die DSGVO?
Verstößt Peta vorsätzlich gegen das Datenschutzgesetz und die DSGVO?

Wenn es um das Thema Datenschutz geht, scheint Peta eines der größten Verbrecher zu sein. Nicht nur das man bei Peta unaufgefordert Daten, von dritten übermittelt bekommt, so speichert Peta auch ungefragt persönliche Daten! An GERATI übermittelte Peta einen Datensatz von 65.000 E-Mail-Adressen mit Vor- und Zuname, ohne die Eigentümer darüber zu informieren! Eine Datenpanne? Nein das ist bei Peta Standard!

Peta besitzt einen Datenschutzbeauftragten. Dieser ist, genau wie Peta selbst, jedoch nicht erreichbar. So habe ich mehrmals Peta aufgefordert, die Daten zu meiner Person, die bei Peta gespeichert wurden, offenzulegen! Weder per direkter E-Mail an den Datenschutzbeauftragten: [email protected], noch über die E-Mail [email protected] und auch nicht per Fax, erhielt ich eine Antwort. Und das, obwohl Peta dazu nach DSGVO und BDSG verpflichtet sind. 

Die Datensicherheit ist bei Peta auch nicht gewährleistet, wie der Fall der Daten meines Rechtsanwaltes, die Peta widerrechtlich an Dritte herausgegeben hat, belegt. Aber auch GERATI hat bereits von Peta unaufgefordert, einen Datensatz von über 65.ooo E-Mails, mit Vor- und Zunamen erhalten! So geht Peta mit den sensiblen Daten ihrer Unterstützer um. Aus den übermittelten Daten lassen sich sehr schnell weitere Daten ermitteln, was dieses schnell zu einem Datenschutzskandal für Peta anwachsen lässt.

Peta speichert aber auch Daten von Tierhaltern und verstößt damit gegen jedes Datenschutzverständnis!

Peta fordert ihre Unterstützer auf, als Whistleblower aktiv zu werden und Daten an Peta zu übermitteln, die dann von Peta gespeichert und verarbeitet werden. Obwohl für die Übermittlung und Speicherung der Daten, Peta die Zustimmung des Dateninhabers einholen müsste, erfolgt dieses nicht!

Da Peta anscheinend keinen Datenschutzbeauftragten führt (Keine Antwort auf Anfragen zu gespeicherten Daten meiner Person), kann man davon ausgehen, das diese Daten trotz gesetzlicher Löschpflicht nicht gelöscht werden!

So fordert Peta in einem Formular Unterstützer in Stasi-Manier als IM (Inoffizieller Mitarbeiter) tätig zu werden und folgende Daten dritter zu übermitteln!

  • Tatort (Adresse bzw. nähere Beschreibung) 
  • Tatzeit (Datum, Uhrzeit, bzw.: von – bis) 
  • Täter:in (Name, (evtl. Firma), Adresse) 
  • Tat (ausführliche Darstellung des beobachteten Sachverhalts) 
  • Art des Vorfalls
  • Wurden die Missstände bereits einer Behörde gemeldet, wenn ja welcher (wenn bekannt bitte Name des Sachbearbeitenden)? 
  • Ist die Haltung öffentlich einsehbar?
  • An welchem Datum wurden die Aufnahmen gemacht?
  • Beweismaterial (Upload für Fotos Videos und Dokumente)
Screenshot https://peta.forms-db.com/view.php?id=36682

Dieses Feld ist bereits vorausgewählt! Demnach räumt sich Peta hier das Recht ein, Daten von Dritten, die nicht ihre Zustimmung erteilt haben, selbst als Werbung an Dritte, weiterzugeben! Und das für unbestimmte Zeit, was laut DSGVO einen groben Verstoß darstellt. 

Was kommt bei diesem Whistleblower Meldungen heraus?

Kurz zusammen gefasst! Nur Lug und Betrug! Erst im heute veröffentlichten anderen Artikel auf GERATI, zeigte ich auf, wie Peta auf falsche Meldungen hereinfällt und dabei sogar noch Straftaten begeht. Und man kann davon ausgehen, dass die erhaltenen Daten natürlich bei Peta nicht gelöscht werden, denn sie haben sich ja ein unbefristetes Nutzungsrecht dieser Daten eingeräumt! Laut DSGVO müssten die Daten nach Kenntnisnahme der falschen Behauptung gelöscht werden, jedoch spätestens nach 6 Monaten!

Fazit:

Die Daten, die man an Peta übermittelt, sind nicht sicher! Peta selbst übermittelte bereits 65.000 Datensätze, an GERATI, ohne Zustimmung des Dateninhabers. Aber auch Daten von Dritten die an Peta widerrechtlich übermittelt werden, speichert Peta und gibt diese wie sie selber einräumen, an Dritte für ihre Verarbeitung weiter.

Wer dies Verhindern möchte, sollte umgehend an den Datenschutzbeauftragten von Peta E-Mail: [email protected] sein Auskunftsrecht gelten machen und die Löschung seiner persönlichen Daten fordern. Sollte Peta auf die E-Mail nicht zeitgerecht reagieren, kann man dieses über die zuständige Landesmedienanstalt Baden-Württemberg, über das Beschwerdeformular zur Kenntnis als Beschwerde geben. Die LFK reagieren in der Regel sehr schnell, auf solche Datenschutzverletzungen, insbesondere, wenn es sich um persönliche Daten handelt!

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