Der Jubel der Tierrechtler war groß, als am 18.03.2016 der Bundesrat zum dritten Mal einen Entschließungsantrag an den Bundestag, für ein „Wildtierverbot in Zirkussen“ verabschiedete.
Nun kann man sagen, dass Tierrechtler wohl entweder sich diesen Beschluss nicht durchgelesen, oder den Inhalt überhaupt nicht verstanden haben!
Auch wenn der Bundestag, diesen Vorschlag des Bundesrates umsetzt, würde sich überhaupt nichts ändern!
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zeitnah eine Rechtsverordnung vorzule-gen, die das Halten von Tieren bestimmter wild lebender Arten in Betrieben, die an wechselnden Orten diese Tiere zur Schau stellen, verbietet. Das Verbot soll insbe-sondere für Affen (nicht-menschliche Primaten), Elefanten, Großbären, Giraffen, Nashörner und Flusspferde gelten.
Für diese Tierarten gibt es bereits ein Nachzucht und Kaufverbot! Also es würde sich nichts ändern!Verstirbt das letzte Tier, dieser genannten Arten, wird es keine dieser Tiere mehr im Zirkus, zu sehen geben!
Für bereits vorhandene Tiere soll unter Berücksichtigung von deren Lebensdauer eine Übergangsfrist vorgesehen werden, allerdings nur, sofern sie keine offensichtlichen Verhaltensstörungen (wie beispielsweise Stereotypien, aggressives bzw. depressives Verhalten, Apathie, Trauern) zeigen.
Darüber existieren auch bereits gesetzliche Vorgaben. Die Tiere werden regelmäßig durch Veterinärämter aufgesucht und begutachtet.
Tierrechtler die in der Regel überhaupt keine Grundkenntnisse der Tierarten besitzen, sehen in fast jedem Verhalten, eine Aggressive bzw. Depressive Verhaltensphase.
Ausgebildete Spezialisten belegen immer wieder durch Gutachten, dass es den Tieren ausgezeichnet geht und nur in Einzelfällen Auflagen erforderlich seien.
Hingegen dichten sich Tierrechtler gern Diplome und Expertenwissen an, wie man am Beispiel des Herrn Peter Höffken von PeTA Deutschland e.V. beeindruckend sehen kann. Herr Peter Höffken ist trotz Ermittlungsverfahren, was seit 1 ½ Jahren wegen Titelmissbrauch gegen ihn läuft, nicht in der Lage sein angebliches Diplom in Zoologie und damit sein Wildtierexperten Wissen, gegenüber der zuständigen Staatsanwaltschaft, zu belegen.
Weiterhin spricht sich der Bundesrat dafür aus, dass Betriebe, die an wechselnden Orten Tiere zur Schau stellen, über ein festes Quartier verfügen müssen, das nach seiner Größe, Ausstattung und seinem Gesamtzustand für alle gehaltenen Tiere eine den Anforderungen des § 2 des Tierschutzgesetzes entsprechende art- und bedürf-nisangemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung ermöglicht.
Hier sehe ich selbst ein großes Problem. Warum soll ein Unternehmen, was in der Regel das ganze Jahr unterwegs ist, über ein festes Quartier besitzen und vor allem wie soll dieses im Sinne des Bundesrates aussehen.
Reicht hier eine Weide mit Unterstellen, oder müssen komplette Stallanlagen gebaut werden, die dann aufgrund der Reisen, überhaupt nicht genutzt werden.
Da haben wohl wieder einmal die Politiker nicht nachgedacht, als sie diesen Punkt beschlossen. Bisher haben Zirkusse, die nicht das ganze Jahr unterwegs sind, ein sogenanntes Winterquartier bezogen. Auch hier wird die Haltung der Tiere durch Veterinärämter überprüft.
Fazit:
Der Jubel der Tierrechtler, dürfte wohl schnell verfliegen, wenn sie mitbekommen, dass auch bei einer gesetzlichen Grundlage des Entschließungsantrages des Bundesrates, sich nicht ändern wird.
Großkatzen sind gänzlich ausgeschlossen, auch dieses vergessen Tierrechtler ganz, genauso wie alle Paarhufer. Wobei Tierrechtler wohl kaum wissen dürften, was Paarhufer sind. Vielleicht sollten sie, ab und zu einmal, ein Blick bei Wikipedia hereinwerfen.
Persönliches Fazit:
Da ich immer wieder gern, in die Tierquäler Ecke gestellt werde, da ich Zirkusse mit ihren Tieren unterstütze, hier noch einmal meine persönliche Stellungnahme, zu diesem Vorwurf.
Wenn eine Tierquälerei nachgewiesen werden kann, so ist auch mit aller Härte des Gesetzes den Verantwortlichen das Handwerk zu legen.
Aber wenn man sich wie Tierrechtler, sich Tierquälereien ausdenkt, Zirkusunternehmen denunziert, beleidigt und Sachbeschädigungen begeht, dann sollte man Zivilcourage zeigen und sich diesen paar Hampelmännern in den Weg stellen und sei es damit, indem man den Zirkus besucht und für ein gefülltes Zirkuszelt sorgt.
Beifall für Attraktionen bei einem Zirkus, ist keine Schande, sondern die Anerkennung für Menschen und Tiere, die für ein paar vergnügte Stunden sorgen.
Gestern fand das Verfahren den Abschluss, der gefühlsmäßigen eine Berg und Talfahrt für den Zirkus Las Vegas war.
Das Verfahren gegen den Zirkus wurde eingestellt und der Zirkus sei im vollen Umfang zu entschädigen!
PeTA lobte immer wieder die Staatsanwaltschaft Kiel, für das rechtsstaatlose Vorgehen gegen Tierhalter
So finanzierte PeTA selbst den Abtransport des illegal beschlagnahmten Elefanten, des Zirkus Las Vegas.
Auch teilte PeTA öffentlich auf Ihrer Webseite mit, dass sie monatelang, die zuständige Staatsanwältin unter Druck gesetzt hätten, eine Beschlagnahme der Tiere des Zirkus Las Vegas einzuleiten.
PETA Deutschland e.V. weist die Anschuldigungen des Zirkus jetzt zurück. Die Tierrechtsorganisation hatte die Behörden vor der Beschlagnahmung monatelang auf die tierquälerische Elefantenhaltung aufmerksam gemacht. Die Elefantendame Chitana musste über ein Jahr lang in Einzelhaltung leben – ein deutlicher Verstoß gegen die Zirkusleitlinien, die den § 2 des Tierschutzgesetzes bezüglich der verhaltensgerechten Unterbringung eines Tieres definieren. Ein deutlicher Beleg für ihr ausgeprägtes Leiden waren Chitanas Verhaltensstereotypien. Mindestens eine Großkatze wurde – teilweise vor den Augen des Publikums – in der Manege misshandelt.
Das Gericht kam, hier beim zweiten Verhandlungstag, zu einem ganz anderen Ergebnis.
So wurde festgestellt, dass die erhobenen Mängel, die die Staatsanwaltschaft Kiel zum Anlass nahm, die Tiere zu beschlagnahmen und notzuveräußern, durch keinen der zahlreichen Veterinäre, die den Zirkus regelmäßig kontrollierten überhaupt feststellbar war.
Im Gegenteil, bei der Verhandlung sagten Zeugen – alles Tierärzte – aus, dass die Tiger ein ganz normales Verhalten zeigten und eine „homogene Gruppe“ bildeten. Selbst der verfügbare Platz war größer, als behördlich festgeschrieben.
Das einzige Merkmal das Bestand, war eine Schwanzwunde einer Löwin, bei der sich der Heilungsprozess verzögerte. Keiner der als Zeugen geladenen Veterinäre sah hier aber einen Anlass, einen Tierarztbesuch anzuordnen. Die Löwin sei OK gewesen, bis eben auf die Schwanzspitze. Keiner der Tierärzte gab an, dass diese Wunde schmerzhaft, für das Tier gewesen sei.
PeTA behauptete noch 02.09.2014 folgendes:
Die Maßnahme der Kieler Staatsanwaltschaft, die Tiere vor weiteren Leiden und Schmerzen durch die Zirkus-Verantwortlichen zu retten, war dringend erforderlich und vorbildhaft“, so Diplom-Zoologe Peter Höffken, Wildtierexpertebei PETA Deutschland e.V. „Dass sich jetzt die Täter – die Verantwortlichen bei Zirkus Las Vegas – als Opfer darstellen, ist eine Masche, die in Zirkuskreisen seit Jahren angewandt wird
Nun kann man sich Fragen, wer hier wohl, eher ein Experte ist. Ein Tierarzt oder ein Herr Peter Höffken, der sich ein Diplom andichtet!
Man kann wohl sagen, dass PeTA hier versucht hat, den Rechtsstaat in Form der Staatsanwaltschaft zu manipulieren. Ob hier eventuell auch eine Vorteilnahme, von seitens der zuständigen Staatsanwältin vorliegt, wird gerade durch eine andere Oberstaatsanwaltschaft ermittelt.
Fakt ist, die Staatsanwältin hat hier ihre Kompetenzen weit überschritten
Die Fälle von Amtsmissbrauch häufen sich, mehrere Strafanzeigen liegen mittlerweile gegen diese Staatsanwältin vor, die allesamt sich um illegale und nicht Notwendige Beschlagnahme von Tieren und deren Zwangsveräußerung handeln.
In den Lübecker Nachrichten vom 14. 1. 2016 die über den Prozess berichteten, war zu lesen:
Aus den Zeugenschilderungen ergibt sich folgendes Bild: Ab 6.35 Uhr morgens sichern 66 Polizisten das Zirkusgelände und untersagen den Schaustellern bis kurz nach 11 Uhr das Verlassen der Wohnwagen.
Man habe die Situation „einfrieren“ wollen, beschreibt ein Polizist im Zeugenstand. Ziel war es, die Elefantenkuh „Gitana“ ohne große Zwischenfälle unter Umständen zu beschlagnahmen. Vorbereitungen dazu waren zuvor getroffen, ein Gerichtsbeschluss besorgt worden.
Am Tag der Durchsuchung wurde der Elefant von einem Fachtierarzt narkotisiert und abtransportiert. Danach besprachen Staatsanwaltschaft und Veterinärin, auch die anderen Tiere zu begutachten. Das Ergebnis: Der Hund des Angeklagten (er bekam ihn Monate später zurück), zwei Tiger und beide Löwen wurden ohne Beschluss in ihrem Käfiganhänger — Eigentum des Zirkus‘ — fortgeschafft und später notveräußert. Gefahr in Verzug, so das Argument der Staatsanwaltschaft damals. Das sah mindestens ein Tierarzt in seiner gestrigen Aussage anders.
Die Staatsanwaltschaft kam im Prozess zu der Erkenntnis, dass es sich um keine Straftat, wie immer von PeTA behauptet handelt, sondern um eine Ordnungswidrigkeit.
Daraufhin einigte sich die Anklagevertretung, Staatsanwaltschaft und der Richter, auf eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit.
Der zuständige Richter teilte mit „Nach der Beweislage sehen wir es so, dass sich die Vorwürfe nicht halten lassen.“
Wir erinnern uns!
Ein deutlicher Beleg für ihr ausgeprägtes Leiden waren Chitanas Verhaltensstereotypien.
Warum tritt PeTA denn eigentlich nicht als Zeuge der Staatsanwaltschaft auf, haben sie doch nach eigenen Angaben die Beweise die zur Beschlagnahme führten, geliefert.
Gibt es denn überhaupt diese Beweise?
PeTA hat hier wohl ehern, wie bei PeTA üblich, sich die Beweise zusammengesponnen.
Mittlerweile dürften die Beweise ausreichend vorliegen, PeTA aufgrund falscher Verdächtigungen, Betrug und Verleumdung, vor ein Gericht zu ziehen.
Zu guter Letzt verurteilte der Richter den Staat, zur Zahlung einer Entschädigung, an den Zirkus. Der Verteidiger gab bereits an, eine sechs Stellige Summe als Schadenersatz zu fordern. Immerhin sei die Beschlagnahme Illegal und Existenzbedrohend und verletzte die Menschenrechte.
Dank PeTA darf nun also der deutsche Steuerzahler, tief in die Tasche greifen. Dem Zirkus sei es gegönnt. Für PeTA hingegen, wird die Luft bei den Behörden wohl immer dünner, was bereits aus den Masseneinstellungsverfügungen von Strafanzeigen, die PeTA stellte, bewiesen wird.
Wer einmal Lügt dem Glaubt man nicht – Auch wenn er dann die Wahrheit spricht.
Am Rande sei natürlich erwähnt, dass dieses Urteil natürlich auch beweist, dass Wildtiere im Zirkus keine Tierquälerei ist, wie es immer wieder PeTA und deren radikalen Anhänger behauptet wird.
Von Seitens PeTA gab es natürlich, bis jetzt keine Stellungnahme zu dem Urteil!
PeTA bekam jetzt eine erneute gerichtliche Abfuhr, in ihren Glauben, das Tiere dieselben Rechte, wie Menschen zustehen würden.
So wollte PeTA, durch ein gerichtliches Urteil erreichen, dass der indonesische Affe „Naruto“, die Urheberrechte an den von ihm selbst geschossenen Selfis, erhält.
Gleichzeitig forderte PeTA, dieses Urheberrecht an PeTA zur Verwaltung zu übertragen.
Für jeden Menschen, dem sein Gehirn, nicht durch B12 geschädigt ist,
war es klar, PeTA hat mit der Einreichung dieser Klage, tatsächlich ein großes Rad ab und nicht alle Tassen im Schrank.
Allein schon die skurrile Forderung, dass im Fall von der rechtlichen Feststellung, dass bei den Fotos, tatsächlich ein Urheberrecht für den Affen bestehe, dann zu fordern dieses Urheberrecht durch PeTA verwaltet zu lassen, zeigt schon die stupide idiotische Vorstellungskraft, von PeTA.
PeTA ist in Indonesien überhaupt nicht tätig
Screenshot PeTA Facebook Seite 24.09.2015
So wäre es wohl eher, die indonesische Regierung, die Anrecht auf dieses angebliche Urheberrecht hätte. Denn der Affe würde er ein Urheberrecht besitzen, somit doch wohl rechtlich, indonesischer Staatsbürger sein.
Auch die Zuständigkeit dieser Klage ist schon fragwürdig, da dieses Foto in Indonesien geschossen wurde und somit hier wohl auch indonesisches Recht anzuwenden wäre. (persönliche Meinung)
Peter Höffken Möchtegern Diplom-Zoologe, gegen den seit über einem Jahr ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes, des Titelmissbrauches läuft,
schein mit diesem Urteil, in einem kollektiven PeTA- Heulanfall, verfallen zu sein.
So äußerte sich Peter Höffken, gegenüber der gegen über der Neuen Osnabrücker Zeitung wie folgt:
In einem Gespräch in der Freitagsausgabe der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ kündigte Peta-Sprecher Peter Höffken an, man wolle weiterhin für die Rechte von Naruto kämpfen. Auch wenn das Gericht in San Francisco gegen das Anliegen von Peta USA entschieden habe, sehe die Tierschutzorganisation den Fall als weiteren Meilenstein für ihr Bestreben an, dass Tieren bestimmte Grundrechte eingeräumt werden. Sie seien nicht „Etwas“, sondern ein „Jemand“, betonte Höffken.
Ein Blick in die Gesetzbücher, würde dem notorischen Diplom-Lügner, Peter Höffken die Augen öffnen und aufzeigen welche Rechte ein Tier, was im Sinne des Gesetzes insbesondere in Deutschland als Sache behandelt wird hätte. Wobei im Gesetz dennoch festgehalten ist, dass Tiere keine Sachen sind. Dennoch ist expliziert die Rechtgrundlage in den Gesetzen aufgeführt, das Tiere vor den Gesetzen, als Sachen zu behandeln sind.
Sachen können kein Eigentum, oder irgendein Grundrecht erwerben. Für Tiere wurde in vielen Ländern der Erde, ein expliziertes Tierschutzgesetz, ausgearbeitet und eingeführt.
PeTA fordert hingegen Grundrechte die Menschen betreffen, für Tiere
Mir wäre das ehrlich gesagt auch Recht, dann kann ich eine Mücke auf Schadenersatz verklagen, wenn diese mich Sticht. Da PeTA ja hier die Rechte der Tiere gern verwalten möchte, könnte man dann PeTA, jedes Mal wenn ein Tier eine Straftat begeht, PeTA verklagen.
Irgendwie hat es den Anschein, dass Peter Höffken um seine Existenz, bei PeTA kämpft und mit Gewalt versucht, sich zu präsentieren.
Das Thema Robby scheint ihn deswegen nicht loszulassen, weil er anscheinend keine anderen wichtigen Themen findet.
Für Robby gab es im Dezember eine positive gerichtliche Entscheidung.
Er darf bei seiner Familie bleiben und muss nicht wie PeTA, mit gewaltbereiten Aktionen durchsetzen wollte, in eine Auffangstation, die nach mehreren Gutachtern, den sicheren Tod für Robby, bedeutet hätte.
Der zuständige Richter im Eilverfahren, gegen die behördlich festgesetzte Herausgabe von Robby, folgte den Gutachtern der Verteidigung und zeigte PeTA, das deren vorgelegten Gutachten, ehern einem Hirngespinst, entstanden sind.
Jeder der ein Hund oder Katze zu Hause hält, weiß dass diese familiäre Gefühle, zeigen können.
Freude, Leid und auch Mitgefühl, kann man von seinen tierischen Mitbewohnern erwarten.
Für Robby wäre es ein Desaster, müsste er seine angestammte Umgebung in diesem hohen Alter verlassen. Robby lebte sein klein auf, in der Zirkusfamilie. Man kann davon ausgehen, würden hier nicht die gesetzlichen Vorschriften, für die Haltung von Tieren greifen, dass Robby wohl ein komplettes freies Familienleben, mit seiner menschlichen Familie leben könnte.
Leider zwingen Gesetze immer wieder Tiere dazu (zum Schutz des Menschen) in ihrer Freiheit eingeschränkt zu werden. Ein anderes Beispiel ist der Leinenzwang bei Hunden.
Peter Höffken und PeTA verkraften Klatsche nicht
So ist Peter Höffken, der im Auftrag von PeTA handelt, nicht einmal in der Lage eine Niederlage zu verkraften. Das Urteil steht und dennoch wettert Peter Höffken weiter gegen Robby, anstatt ihn endlich einmal in Ruhe zu lassen.
In dem Vorletzten Artikel von Peter Höffken konnte Gerati.de diesen wieder einmal gänzliche Unfähigkeit, nachweisen. So stellte Peter Höffken die Vorgaben für Tierhaltungen für Zoos in Bezug auf Robby, der in einem Zirkus lebte auf, obwohl für Zirkustiere eine gänzlich andere Vorschrift verbindlich ist. Siehehttps://gerati.de/2015/12/23/der-diplomlose-peter-hoeffken-beweist-wieder-einmal-seine-unfaehigkeit/
In diesem Artikel forderte er noch 400 m2 für Robby! Nun scheint Herr Peter Höffken einer der fleißigsten Leser von Gerati.de zu sein, denn im neusten Artikel fordert er nur noch 200 m2.
Auch dieses ist nicht korrekt, da diese 200m2 auf eine Gruppe von Schimpansen, die aus 4 Tieren besteht, kalkuliert ist.
Es wird keine neuen Affen in Zirkussen geben,
deshalb ist für Robby auch eine behördliche Ausnahmegenehmigung erteilt worden.
Nicht PeTA, oder Peter Höffken machen die Vorgaben, sondern durch Gutachten festgestellte Mindestvoraussetzungen. Die Gutachten werden natürlich von befähigten Personen erstellt, die nicht wie bei Herrn Peter Höffken, ein Diplom vorgaukeln müssen.
Peter Höffken behauptet, das der Zirkus Belly gewalttätig sei.
Gleichzeitig verschweigt er aber, dass auch auf den von PeTA veröffentlichten Videos mehrere Straftaten durch PeTA Mitarbeiter und Aktivisten begangen werden.
Wer illegal sich auf einem privaten Grundstück aufhält und dann noch ohne Genehmigung mit der Kamera Privatpersonen und trotzmehrmaliger Aufforderung das Filmen nicht einstellt, braucht sich nicht wundern, dass seine Straftaten mit Gewaltanwendung unterbunden werden.
Zum Thema plattgetrückter Pavillon, hatte ich ja bereits einen Artikel geschrieben. Wer diesen nicht lesen möchte, nur kurz dazu. PeTA wurde auf der gegenüberliegenden Seite des Zirkus, durch das Ordnungsamt ein Platz für eine Demo zugewiesen. Solange die Polizei da war, hielten sich die PeTA Mitarbeiter und Aktivisten daran, um dann nach wegfahren der Polizei, ihre Sachen direkt vor der Kasse und dem Eingangsbereich, also direkt auf dem Privatgrund des Zirkus, der diesen Platz gemietet hatte, aufzubauen. Auch hier kam PeTA der freundlichen Aufforderung nicht nach, das Privatgrundstück zu verlassen. Der Eigentümer,nahm dann das Entfernen der Sachen von PeTA, die direkt im Eingangsbereich aufgebaut waren und somit dem Zugang versperrten, selbst vor. Dabei ging leider das eine oder andere, auch zu Bruch.
Ob diese Handlung nun überzogen war, wird ein Richter klären müssen. Dass PeTA hier kein Unschuldslamm ist, beweisen rechtsgültige und immer gern von PeTA verschwiegene Urteile gegen PeTA Deutschland und deren Mitarbeiter.
Auch im Veganblog, suggeriert Peter Höffken, er sei im Besitz eines Diplomes in Zoologie!
Dieser Beitrag wurde geschrieben von:
Peter
Kampagnenleiter für „Tiere in der Unterhaltungsbranche“ bei PETA Deutschland. Für seine Diplomarbeit bereiste er auf den Spuren von Elefanten, Tigern und Affen zahlreiche Schutzgebiete in Südostasien.
Seit dem 01.10.2014, läuft gegen Peter Höffken ein Ermittlungsverfahren, wegen des Verdachtes des Titelmissbrauches. Seit über einem Jahr, ist Peter Höffken nicht in der Lage, gegenüber den ermittelnden Behörden, sein Diplom zu präsentieren.
Gerati.de hat bereits PeTA Deutschland e.V. dahingehend Abgemahnt, die Behauptung Peter Höffken würde ein Diplom besitzen, bis zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu unterlassen, oder eine Eidesstattliche Versicherung, gegenüber Gerati.de abzugeben, wo PeTA die Aussage an Eidesstatt versichert, das die Behauptung von Dr. Edmund Haferbeck richtig sei, dass PeTA das Diplom von Herrn Peter Höffken, zum Zeitpunkt der öffentlichen Nennung als Diplom-Zoologe und Wildtierexperte durch PeTA, vorlag!
Die Abgabefrist der Unterlassungserklärung, oder der Eidesstattlichen Versicherung, läuft am 11.01.2016 aus.
Immer wieder wird von PeTA Deutschland e.V. die Behauptung aufgestellt, dass sein Mitarbeiter Peter Höffken in Besitz eines Diplomes in Zoologie und er damit auch ein Wildtierexperte sei.
Gerati.de hat Herrn Peter Höffken am 01.10.2014, wegen des Verdachtes des Titelmissbrauches angezeigt.
Am 24.10.2015 fragte Gerati.de bei der Zuständigen Staatsanwaltschaft Stuttgart, über den Ermittlungsstand nach.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart teilte daraufhin mit, dass das Ermittlungsverfahren gegen Peter Höffken andauere und eine Stellungnahme des Verteidigers von Herrn Peter Höffken, noch ausstehe.
Peter Höffken war also nicht in der Lage, das Ermittlungsverfahren innerhalb von einem Jahr, durch Vorlage des Diploms auszuräumen.
Dennoch behauptet PeTA Deutschland e.V. weiter, sein Mitarbeiter Peter Höffken, sei im Besitz eines Diplomes. Gleichzeitig weigerte sich PeTA Deutschland e.V. dieses Diplom auf Anfrage vorzulegen. Als Begründung fügt insbesondere Herr Dr. Edmund Haferbeck (Nichtjurist), aber Leiter der Rechtsabteilung und bekannt durch seine autorischen Leistungen
Operation Tierbefreiung: Ein Plädoyer für radikale Tierrechtsaktionen
Die Rechtsbeugermafia
Bundesdeutsche (Justiz-) Behörden – eine kriminelle Vereinigung?
an, dass man aus Datenschutz Gründen, keine persönlichen Daten von Mitarbeitern herausgibt.
Diese von PeTA Deutschland e.V., eigens erstellten Datenschutzbestimmung, weitet PeTA Deutschland e.V. anscheinend auch, auf ermittelnde Behörden aus. Anders lässt es sich nicht erklären, wenn Herr Peter Höffken ein Diplom hätte, warum dieses nicht schon längst der ermittelnden Staatsanwaltschaft, die noch dazu direkt auch in Stuttgart ansässig ist, vorgelegt wurde.
Ein laufendes Ermittlungsverfahren natürlich vor sich herzuschieben, um eventuell auf Zeit zu spielen, um damit eine Einstellungsverfügung zu erwirken, dieses wird Gerati.de nicht zulassen, und in regelmäßigen Abständen eine Anfrage bei der zuständigen Staatsanwaltschaft stellen.
In Verbindung mit der nun an PeTA gesendeten Abmahnung, stellte Gerati.de PeTA die Wahl, eine Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung und damit zu bezeugen, dass PeTA sich zu 100% sicher ist, dass Ihr Mitarbeiter Peter Höffken, im Besitz eines Diplomes, war, bzw. ist.
Alternativ, ist mit der Frist zum 11.01.2016, die Abgabe der Unterlassungspflicht, in Verbindung mit der durch PeTA (öffentlich, oder gegenüber Dritten), immer wieder genannten Behauptung „Peter Höffken würde ein Diplom besitzen“ zu unterlassen, bis die Staatsanwaltschaft Stuttgart, das Ermittlungsverfahren einstellt, oder ein Urteil durch ein Gericht gefallen ist.
Das Jahr 2015 ist Geschichte und auch Gerati.de beginnt mit neuen Elan und Vorsätzen das neue Jahr.
Ich hoffe dass alle Leser, gut hineingerutscht sind und das diejenigen die Weihnachtspost von PeTA, in Form von Massenabmahnungen, sich nicht unterkriegen lassen und dennoch ein schönes Weihnachtsfest und ein wundervolles Sylvester erlebt haben.
Massenabmahnungen durch PeTA mir irrwitzigen Fristen
Was scheint hier Herrn Dr. Edmund Haferbeck, Nichtjurist und Leiter der Rechtsabteilung von PeTA geritten haben, als er diese irrwitzigen Abmahnungen schrieb und unterzeichnete.
So mahnte PeTA unteranderen die Meinungs- und Pressefreiheit ab, die im Deutschen Grundgesetz Artikel 5 verankert ist.
In einem Fall behauptet PeTA sie würde keinen Terror begehen und auch Herr Peter Höffken sei im Besitz eines Diplomes, was er leider aber nicht einmal der Staatsanwaltschaft vorlegen kann.
PeTA selbst, pocht immer in den von ihn aufgestellten nicht beweisbaren Behauptungen darauf, dass es sich um freie Meinungsäußerung handeln. Anderen Mitmenschen räumt PeTA diese Freiheit jedoch nicht ein.
So gingen Abmahnungen teilweise am 24.12.2015 ein und landeten somit unter dem Weihnachtsbaum. Der Schreck wird bei vielen die eine Abmahnung von PeTA erhalten haben, groß gewesen sein und das Weihnachtsfest damit gelaufen.
Als nächstes setzte PeTA eine Frist, die Unterlassungserklärung noch im alten Jahr abzugeben.
Wie viele Rechtsanwälte machen zwischen Weihnachten und Neujahr ihre Kanzleien zu?
Das Gesetz sagt zu den Fristen „Die Frist sollte dazu ausreichend bemessen sein, den Rat eines Anwalts einholen zu können, der die Begründetheit der Abmahnung für Sie prüfen kann.“ Diese ist wohl zwischen Weihnachten und Neujahr nicht gegeben.
Gleichzeitig behauptet Herr Dr. Edmund Haferbeck, der den Betreiber des Informationsportales Gerati.de, auch gern mal von Ihm als „Spinner in Indonesien“ bezeichnet, dass eine betriebene Webseite aus Indonesien wohl kaum als Quelle sich eignet, da der Betreiber sich ja vor dem deutschen Gesetz in Indonesien verstecke.
Hier wird PeTA, wohl Post von Gerati.de erhalten
Die in der Auswertung November 2015 angekündigte Antwort auf die Strafanzeige gegen Peter Höffken, wegen des Verdachtes des Titelmissbrauches ist eingetroffen. Die zuständige Staatsanwaltschaft teilte mir mit, dass die Ermittlungen gegen Peter Höffken andauern und auf eine Stellungnahme des Rechtsvertreters gewartet wird.
Warum übermittelt Peter Höffken nicht einfach der Staatsanwaltschaft das angebliche Diplom und das Ermittlungsverfahren würde sofort eingestellt werden?
Ein Schelm, der hierbei nicht denkt, dass auch Herr Dr. Edmund Haferbeck mit einer Kilometerlangen Pinocchio-Nase herum rennt, denn dieser wollte ja persönlich das Diplom gesehen und dieses auch für echt befunden haben.
Sollte Herr Peter Höffken, dennoch so große Angst haben, dass seine im Diplom aufgeführten Daten, durch die zuständige Staatsanwaltschaft missbraucht würden, warum gibt er dann nicht einfach an, wo er dieses Diplom erworben hat, damit die Staatsanwaltschaft auf diesen Wege eine Überprüfung vollziehen kann und damit das Verfahren einstellt würde.
Schlecht nur, wenn Herr Peter Höffken, dieses Diplom auf einen türkischen Basar erworben hätte…
Man merkt das Märchen von Peter und das Diplom, wird uns noch eine ganze Weile köstlich amüsieren.
Weiter erhielt ich eine Einstellungsverfügung meiner Strafanzeige, gegen den Besitzer der IP, der doch so gern meiner Frau und meiner Tochter etwas antun wollte. Dazu komme ich aber noch genauer in einem der nächsten Artikel. Ganz nachvollziehen kann ich die Einstellungsverfügung nicht, denn anhand der gelieferten IP Adresse sollte wohl der Besitzer des Absenders ermittelbar werden können. Da hat man wohl mit der Anfrage wieder einmal einen Staatsbeamten, in der Kaffeepause gestört.
Gerati-TV ist mit dem Video vom 01.01.2015 nun doch gestartet worden.
Nach reichlichen Überlegungen werde ich mindestens ein Video mit dem Rückblick auf die radikale Tierschutzwoche erstellen und veröffentlichen.
Auswertung Dezember 2015 für Gerati.de und die Facebook-Seite PeTA – Nein Danke
Hier wieder die Grafiken, wo die Besucher in den letzten 30 Tagen überall herkamen.
Daraus ergeben sich folgende Grafiken: (Klick auf die Grafik vergrößert diese)
Standorte der Zugriffe Dezember 2015 (Welt). Dieses kann auch auf der Webseite rechts unten immer Aktuell angeschaut werden.Standorte der Zugriffe Dezember 2015 (EU). Dieses kann auch auf der Webseite rechts unten immer Aktuell angeschaut werden.Zugriffe auf Stundenbasis Dezember 2015Anteil Neuer und wiederkehrender Besucher im Dezember 2015
Die drei am meisten gelesenen Artikel im Dezember auf Gerati.de
Die 25 wichtigsten Suchanfragen, über die Gerati.de im Dezember aufgerufen wurde
friedrich mülln, tierschutzverein gründen, soko tierschutz, gerati, peta kritik, ist peta radikal, peta, tierische produkte in elektronik, zirkus krone leonberg, agraringenieure berufsmöglichkeiten, anonyme meldung finanzamt, besucherzahlen zirkus, college diplom zoologe, dr maja schönfeld kiel staatsanwaltachaft, dr. edmund haferbeck, edmund haferbeck, franziska wolf bad iburg, friedrich mülln ein schauspieler, gnadenhof katzen hassloch, hungertote weltweit pro tag, inder kuh, karin burger,karin burger tierschutz, klaus kaulis,kontakt peter höffken
Insgesamt wurden im letzten Monat 95 Keywords, direkt von Google.de auf Gerati.de weitergeleitet.
Keywords die bei Google, unter den 10 ersten Einträgen zu finden sind!
Peta nein Danke Pos. 5+6+7+8 Vormonat 5
Karin Burger Pos. 4 Vormonat 4
Gegen radikalen Tierschutz Pos. 1+2+3 Vormonat 1
Verbrechen von Tierschützern Pos. 1 Vormonat 1
Verleumdung durch PeTA Pos. 2 + 3 Vormonat 2
Verbrechen von PeTA Pos. 6 + 7 Vormonat 8
Doggennetz Pos. 4 Vormonat 4
Wahre Opfergeschichten von PeTA Pos. 1+2+3+4+5+6+7 Vormonat 1
Lügen von PeTA Pos. 1 + 2 + 3 Vormonat 1
Edmund Haferbeck 9 + 10 Vormonat 6
Peter Höffken 1+2+4 Vormonat 1
Friedrich Mülln 5 Vormonat 4
Soko Tierschutz 9 Vormonat 5
Da sieht man mal wieder wer so alles SEO macht und um seinen Ruf besorgt ist. 😉
19 Keywords werden von mir zur Zeit, SEO-Technisch beobachtet.
Unsere Facebook Likes Entwicklung vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2015Und auch ein herzliches Dankeschön an alle unsere radikalen Tierrechtler, die jeden Tag bei uns vorbeischaut und unsere Artikel lesen Dezember 2015
Ein Dislike, bedeutet natürlich, dass der Leser aus der radikalen Tierrechtsschutz Szene, der Artikel besonders gut gefallen hat.
Die scheinen so angetan von der Facebook Seite „PeTA – Nein Danke“ und der Webseite Gerati.de zu sein, dass sie auch immer wieder täglich mehrmals, bei uns vorbeischauen müssen.
Die Behauptungen Gerati.de hätte es nötig sinnlos Geld für den Like-Kauf auszugeben, verstummten Schlagartig, nachdem Gerati.de seine Like-Verteilung monatlich veröffentlicht.
PeTA scheint das Weihnachtsfest, was traditionell das Fest der Liebe und des Friedens ist, eher dazu zu nutzen, einen massiven Feldzug gegen Nichtveganer und Menschen die nicht derselben Meinung von PeTA sind, zu führen.
So wurde von PeTA eine vorweihnachtliche Massenabmahnung gestartet. Unzählige Menschen, die offen ihre Meinung kundgetan haben, erhielten am 23. und 24.12.2015 eine Abmahnung von PeTA, mit dem Verbot der freien Meinungsäußerung.
Das PeTA juristisch keine Ahnung hat, zeigte insbesondere Herr Dr. Edmund Haferbeck Rechtberater und Nicht-Jurist und Leiter der Rechtsabteilung von PeTA Deutschland, immer wieder in der Vergangenheit.
Sei es wenn es darum geht Brandopfer, mit unbegründeten Strafanzeigen zu überziehen, oder die Forderung den Affen Robby durch Behörden beschlagnehmen zu lassen. Robby darf bei seinem Zirkus bleiben, dieses wurde höchstrichterlich beschlossen.
So liegt Gerati.de eine Abmahnung vor, die am 24.12.2015 zugestellt wurde und in dem PeTA dem Abgemahnten eine Frist setzt, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung bis zum 30.12.2015 12:00 Uhr zurückzusenden.
Unterzeichnete wurde diese Abmahnung von Harald Ullman und Dr. Edmund Haferbeck!
Allein schon die gesetzte Frist über die Feiertage, lässt diese Abmahnung für Nichtig erscheinen. Man könnte davon ausgehen, dass es PeTA hier verhindern möchte, dass der Abgemahnte rechtlichen Beistand sich suchen könnte. Welche Anwaltskanzlei hat über die Weihnachtsfeiertage schon offen?
Auch der Syndikus Anwalt von PeTA, Krishna Singh, scheint sein Studium nicht gerade Aufmerksam verfolgt zu haben. Denn sonst hätte er bei den von Ihm unterzeichneten Abmahnungen, die Irrwitzige Fristsetzung bemängeln müssen.
Mit solchen Glanzleistungen wird es der aufstrebende Junganwalt Krishna Singh, wohl schwer haben eine Kanzlei zu finden, die ihn aufnimmt. Es sei denn er gründet eine eigene Kanzlei und spezialisiert sich auf die Verteidigung von radikalen Tierrechtlern.
Aber was bemängelt nun PeTA in seinen Abmahnungen?
Abmahnungen sind im eigentlichen Sinne dafür gedacht, um deutsche Gerichte zu entlasten, die sich ansonsten mit Wettbewerbs-, Urheberrechts- und grenzlastige Meinungsäußerungen beschäftigten müssten.
Mit einer Abmahnung fordert man, den Abgemahnten auf, eine bestimmte Handlung zu unterlassen.
Schauen wir uns einmal einen Fall genauer an.
So veröffentlichte die Osnabrücker Zeitschrift, einen Leserbrief eines besorgten Lesers.
Veröffentlichter Leserbrief in der Osnabrücker Zeitung vom 09.10.2015
Nun beschwert sich doch PeTA tatsächlich darüber, dass der Abgemahnte einen Leserbrief geschrieben hat und dieser in der Osnabrücker Zeitung veröffentlicht wurde.
Anzumerken ist, dass die Zeitung wohl vor der Veröffentlichung, die rechtliche Lage geprüft hat.
Es ist bisher nicht bekannt, ob PeTA auch die Osnabrücker Zeitung mit einer Weihnachtsmassenabmahnung bedacht hat. Gerati.de sendete nach bekannt werden der Abmahnung an die Osnabrücker Zeitung und Herrn Dr. Edmund Haferbeck eine Stellungnahme, da PeTA expliziert auf von Gerati.de veröffentlichtes Beweismaterial zurückgreift.
So bemängelt PeTA folgendes.
Ich zitiere, aus der mir als Beweismittel, vorliegenden Abmahnung:
„Terror der Tierrechtler (…) Aber was soll man von einem Aktivisten halten, der jahrelang sich als Diplom-Zoologe (den Titel gibt es gar nicht) ausgegeben hat und jetzt zum Fachreferenten degradiert wurde“
und weiter
Die Schmähung, dass PeTA (und nur PeTA ist mit dem Begriff „Tierrechtler“ gemeint, da der Leserbrief sich ausschließlich mit dem Zirkus Krone und PeTA beschäftigt) Terror betreibt ist eine falsche Tatsachenbehauptung und zugleich eine grenzüberschreitende Schmähung.
PeTA terrorisiert also niemanden, auch nicht den Circus Krone?
Aber schauen wir doch einmal in die Begriffserklärung von Wikipedia hinein, was da unter dem Begriff Terror steht!
Der Terror (lat. terror „Schrecken“) ist die systematische und oftmals willkürlich erscheinende Verbreitung von Angst und Schrecken durch ausgeübte oder angedrohte Gewalt, um Menschen gefügig zu machen.
(…)
einen Zustand des Schreckens hervorzurufen, eine Bevölkerung einzuschüchtern oder etwa eine Regierung zu nötigen
(…)
Das Ausüben von Terror zur Erreichung politischer, wirtschaftlicher oder religiöser Ziele nennt man Terrorismus.
Ein paar Bilder gefällig, die PeTA nachweislich als Legitimes Mittel der Tierrechtsbewegung sieht!!!
Brandanschlag von Animal Liberation Front (ALF) in Bochum Foto: https://www.animalliberationfront.com/ALFront/Actions-Germany/BitebackReports2013.htm
So sehen bei PeTA friedvolle Tierrechtsmitbürger aus Foto: indymedia.org
Dieses Foto zeigt keine IS Kämpfer oder Taliban, sondern Tierrechtler vor einem Einsatz!
Es kann wohl hier kaum von einer Schmähung gegen PeTA ausgegangen werden, denn PeTA selbst nennt die Einsätze der Alf als legitimes Mittel und selbst Herr Dr. Edmund Haferbeck, verurteilt zu einer Bannmeile wegen der Gefahr um Leib und Leben, äußerte sich vor den Kameras zu seiner Verurteilung mit den Worten…
Dem muss man auch mal zeigen, was Sache ist. Da muss man auch mal hingehen, das ist überhaupt kein Problem. Und das Urteil in die Höhe halten, das ist doch Peanuts. Ich bitte sie das ist doch wirklich Peanuts
Weiter lautet es in der Abmahnung…
PeTA ist eine gemeinnützige und als besonders förderungswürdig anerkannte Organisation, die ausschließlich Öffentlichkeitsarbeit in Bezug auf Europas größten Zirkus mit Wildtieren, betreibt
(…)
PeTA betreibt keinen Terror.
Seit 2012 liegt ein rechtliches Gutachten vor, was die Gemeinnützigkeit von PeTA bezweifelt. Die Stiftung Warentest, sowie auch der Spiegel, kamen bei Recherchen zu der Erkenntniss „An PeTA Deutschland e.V. Arbeit, sind erkenntliche Zweifel der Gemeinnützigkeit nachweisbar.“
Auch Gerati.de erstattete gegen PeTA, Anzeige wegen Verdachtes der zweifelhaften Gemeinnützigkeiterteilung bei den zuständigen Finanzämtern.
Warum sich hier beide zuständigen Finanzämter sich weigern, den Eingang der Anzeige zu bestätigen ist rechtlich Zweifelhaft und lässt Vermutungen zu, dass hier PeTA in gewisser Weise bevorzugt behandelt wird.
Bezugnehmend auf die von PeTA in der Abmahnung aufgestellten Behauptung, PeTA würde nur Öffentlichkeitsarbeit gegen den Circus Krone tätigen, fragte bereits die SHZ am 26.08.2015 bei PeTA nach, und forderte die Beweise an, auf die sich PeTA stützt und auf den Flugblättern die bei Demonstrationen veröffentlicht.
Die Beschuldigungen entpuppten sich allesamt als LÜGE!
Der OHA bat Peta, entsprechende Belege zu schicken. Peter Höffken kam dieser Bitte nach. Und die Lektüre ergab: Einen Beleg über ein „Zwangsgeld“ nach einer Kontrolle des Winterquartiers 2012 wurde dem OHA nicht vorgelegt. In einem Brief der Staatsanwaltschaft ist die Rede davon, dass ein Ermittlungsverfahren eingestellt worden sei. „Einen Tatnachweis für Verstöße gegen Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes haben die durchgeführten Ermittlungen nichtergeben.“
Für die Einleitung eines Bußgeldverfahrens nach einem Gastspiel in Gießen erhielt der OHA keinenBeleg. Und 2010 schrieb ein Münchner Staatsanwalt, „…dass bei einem Teil der Tiere des Circus Krone tatsächlich deutliche Haltungsmängel sowie Verhaltensstörungen vorlagen…“. Im selben Bescheid wird aber ein Ermittlungsverfahren wegen fortgesetzter Tierquälerei eingestellt, „…weil keinzur Anklageerhebung hinreichender Verdacht besteht.“
Der Kampf von Peta gegen Circus Krone hat juristische Aktenberge produziert. „Unsere Rechtsabteilung hat mittlerweile etwa zehn Ordner zu Circus Krone“, schreibt Peter Höffken. „Wir beschäftigen mittlerweile ein ganzes Anwaltsbüro, um uns gegen die ungerechtfertigten Angriffe zu wehren“, sagt Markus Strobl aus der PR-Abteilung des Zirkusunternehmens.
PeTA begehe keinen Terror, so die Behauptung in der Abmahnung!
Nur wie soll man es dann nennen, wenn ein Verein durch Verbreitung von Lügen, fehlgleitete Menschen sektenartig dazu zwing Straftaten zu begehen. Verbreitung von Lügen im Sinne der Denunzierung eines Unternehmens, ist und bleibt eine Straftat.
Da nützt es auch nicht das Dr. Edmund Haferbeck immer wieder gebetsmühlenartig die Behauptung öffentlich verbreitet, PeTA wurde noch nie rechtskräftig verurteilt!
Im weiteren Verlauf dieser skurilen Abmahnung, kommt man auf das Thema Peter Höffken und sein Pseudo Diplom zu sprechen.
So schreibt PeTA in dieser Abmahnung weiter…
Der Senior Fachreferent Tiere in der Unterhaltungsbranche, Peter Höffken, hat ein Diplom und ist zu keinem Zeitpunkt degradiert worden.
Da fragt Gerati.de schon, warum Peter Höffken dann nicht in der Lage ist, dieses Diplom innerhalb von einem Jahr, bei der Staatsanwaltschaft, nach einer Strafanzeige von Gerati.de, vorzulegen.
Eingegangen per Fax am 18.12.2015
Gleichzeitig ist es natürlich immer wieder verwunderlich, wie PeTA kurzfristig auf Wahrheitskritik reagiert. Genau drei Tage nach der Strafanzeige ist von einem Diplom und Wildtierexpertenwissen, bei Peter Höffken von PeTA nichts mehr zu hören! Das Wort Diplom wird seitdem in Verbindung mit Peter Höffken, bei PeTA nicht mehr verwendet.
Anders scheint es da PeTA bei tatsächlichen Diplombesitzern zu sehen, wie eine Pressemitteilung vom 09.12.2015, von PeTA bezeugte.
Stand Dezember 2015
München / Stuttgart, 9. Dezember 2015 – Die Münchner Volxküche kocht seit Sommer dieses Jahres in der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in der Richelstraße – zunächst ehrenamtlich und seit September gegen Rechnung. Das Team setzt dabei auf eine ausgewogene vegane Kost. Die Regierung von Oberbayern forderte das ehrenamtliche Kochkollektiv nun jedoch dazu auf, Fleisch in den Menüplan zu integrieren. Dazu kommentiert Felicitas Kitali, Diplom Ernährungswissenschaftlerin und FachreferentinErnährung bei der Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V.:
Dieses wiederspricht sich mit den Angaben, die in der Abmahnung getätigt wurden. Da schreibt Dr. Edmund Haferbeck folgendes:
Die Berufsbezeichnungen bei PeTA sind alle vereinheitlicht worden, es werden nicht mehr die erlenten Berufe angegeben, sondern PeTA-spezifische.
(…)
Dies ist in allen Unternehmen der Fall, es ist das „Normalste von der Welt.“
Für Dr. Edmund Haferbeck ist es also das normalste der Welt, wenn PeTA Herrn Peter Höffken untersagt, seinen Titel, wenn er diesen besitzt und somit auch Hart erarbeitet hätte, zu tragen, um damit sein Expertenwissen zu bestätigen. Kein Unternehmen würde freiwillig auf die Idee kommen und darauf verzichten, eine Titelbezeichnung die ein Expertenwissen bestätigt, anzuzeigen.
Wem würde man wohl mehr glauben, einen Diplom- Biologen oder einen simplen Fachreferenten wie es Peter Höffken nun bei PeTA geworden ist.
Weiter in dem Abmahnschreiben äussert sich Dr. Edmund Haferbeck zu der Dekradierung von Peter Höffken, wie folgt:
Mit einer Dekradierung hat dieses nichts zu tun, im Gegenteil, als Senior Fachreferent ist er sogar Führungsperson gegenüber sonstigen Fachreferenten.
Ja klar, und eine Führungsperson ohne Diplom, aber ebend dann doch nur ein Referendar!
Und nun kommt Herr Dr. Edmund Haferbeck auf den Punkt und bezichtet natürlich Gerati.de der Lüge.
So schreibt er in der Abmahnung:
Da sich ganz offensichtlich auf eine Quelle berufen wird, die auf juristischen Weg nicht angreifbar ist (weil sie von Indonesien aus betrieben wird) und die ausschließlich zur Schmähung gegründet wurde, fällt die Berufung auf andere Quellen“ weg.
Und jetzt lässt Herr Dr. Edmund Haferbeck die Katze aus dem Sack und kommt gleich mit rassistischen Verleumdungen.
Aus dieser Aussage lese ich, dass Herr Edmund Haferbeck und PeTA behauptet, ich würde mich jursitsch in Indonesien verstecken. Dieses ist weitgefehlt. Ich warte nur auf ein Klageschreiben, was mich natürlich auf den Weg der ausländischen deutschen Vertretung jederzeit erreichen kann. Und ich bin auch bereit, mich bei einer Anzeige vor Gericht zu verteidigen.
Hierbei verliert wohl eher PeTA den Mut, eine Klage einzureichen, da ich mittlerweile genügen belastendes Material gegen PeTA zusammengetragen habe.
Alle Behauptungen werden, von meiner Seite mit Beweisen öffentlich dargelegt. Weiter oben im Artikel sieht man ja wie PeTA, mit ihren angeblichen Beweisen die keine sind, in Verbindung mit dem Circus Krone manipulierent vorgeht. Das hat Gerati.de nicht nötig!
Gerati.de versteckt sich weder im Internet, denn dann hätte ich eine andere TDL gewählt, ausserhalb von .de. Ich habe mein korrektes Impressum angegeben und bin auch durch eine Deutsche Adresse, was bei einer DE-Domain, Bedingung ist, erreichbar. Bis heute versprühte jeder der Tierrechtler nur heiße Luft. Bis heute hat mich kein rechtliches Schreiben erreicht.
Ich würde natürlich gern auf Kosten von PeTA eine Urlaubsreise nach Deutschland in Verbindung mit einem Gerichtsverfahren antretten, da ich mir sicher bin, dass ich mich auf der rechtlich sicheren Seite, bewege.
Anders sieht es da, mit der getätigten Behauptung von PeTA aus. Ein Betreiber eines Aufklärungsprotals mit Sitz in Indonesien, kann nach Angaben von PeTA, also nur Lügen verbreiten. Dieses klingt schon etwas rassistisch…
Von meiner Seite wird hier wohl, Herr Dr. Edmund Haferbeck und PeTA ein Neujahrsbriefchen in Form einer Abmahnung erhalten.
Und von Schmähung kann wohl nicht die Rede sein. Das Beispiel Diplom zeigt wer hier wohl eher was zu verbergen hat.
Mit einer simplen veröffentlichung des angeblichen Diploms, von Herrn Peter Höffken würde alles erledigt sein. Aber Moment mal, selbst der Staatsanwaltschaft ist man ja nicht einmal in der Lage, dieses Diplom vorzulegen!“
Wenn gegen mich einer eine Klage einreicht, so belege ich doch sofort meine Unschuld, mit allen Beweisen die notwendig sind!
WARUM DENN DANN NICHT, HERR PETER HÖFFKEN – zeigen sie ihr Diplom!
So jetzt wird Herr Dr. Edmund Haferbeck aber zornig und so schreibt er weiter in der Abmahnung….
Diese Tatsachenbehauptungen und diese Eindruckerweckung sind nachweislich falsch und die diesbezügliche Verbreitung ist schon als dreist zu bewerten. Auch die Eindruckerweckung darüber, dass PeTA Teror betreibt und sich ein führender PeTA-Angestellter mit einem nicht vorhandenen Diplom schmücken soll, ist unzulässig.
Auch das Nichtbelegen eines Titels, gegenüber den Behörden, zeigt wohl eher dass nicht vorhanden seins des Titels an. Dieses ist in Deutschland eine Straftat! Zu beachten ist, dass Herr Peter Höffken die Kenntnis einer Strafanzeige, seit dem 01.10.2014 besitzt und über ein Jahr somit nicht in der Lage war, den Diplombesitz zu bestätigen.
Zum Abschluss der Abmahnung kommt noch rechtliches Klambim, wobei PeTA hier selbst den Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes (Meinungsfreiheit), außer Kraft setzen möchte.
Anzumerken ist, dass es sich nicht um eine Tatsachenbehauptung handelt. Jedes Gericht würde bei nicht Belegbarkeit des Diploms Herrn Peter Höffken aufgrund Titelmissbrauch verurteilen. Das Vorzeigen eines Diplomes muss erfolgen, wenn der angebliche Diplominhaber, die Angaben nutzt, um insbesondere sein Fachwissen aufzuzeigen. Dieses ist bei der Bezeichnung Diplom-Zoologe und Wildtierexperte mit Sicherheit der Fall. Ohne Diplom wäre es schwer, durch Herrn Peter Höffken zu beweisen, dass er tatsächlich ein Wildtierexperte sei, wie er sich selbst noch im Jahr 2014 bezeichnete.
Zum Abschluß trat Nicht-Jurist Dr. Edmund Haferbeck, noch in ein rechtliches Fettnäpfchen. So setzte er die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung, auf den 30.12.2015 12:00 Uhr.
Eingang der Abmahnung war der 24.12.2015. Allein diese Frist, lässt die Abmahnung für Nichtig erscheinen, da dem Abgemahnten keine Rechtsbeistand eingeräumt wurde. Welcher Rechtsanwalt hat am 28. und 29. einen Termin frei, für solch einen Schabernack! 😉
Fazit dieses Abmahnschreiben
Für Herrn Dr. Edmund Haferbeck und PeTA sind alle Indonesier Lügner, und ich persönlich würde mich vor PeTA juristisch verstecken.
Eine Tatsachenbehauptung die wohl PeTA nicht beweisen kann. Wie schon gesagt ich würde natürlich sofort einer Klage ins Auge sehen und mich mit allen Mitteln verteidigen.
Dem Abgemahnten kann ich nur Empfehlen, PeTA ein Schreiben in der gesetzten Frist zuzusenden, und die Abmahnung aufgrund der Fristangabe für Nichtig zu erklären!
Lange hat es gedauert bist PeTA den Schlag ins Gesicht, durch das Verwaltungsgericht Lüneburg verkraftet hatte und sich zu dem Thema Robby, äußerte.
Das Verwaltungsgericht Lüneburg beschloss, dass der Schimpanse Robby, doch bei seiner Zirkusfamilie bleiben darf und nicht wie PeTA fordert, in eine fremde Umgebung verfrachtet wird.
Robby lebt seit über 40 Jahren im Zirkus Belly! Dadurch hat der Schimpanse eine enge Familienbindung zu Menschen aufgebaut. PeTA fordert bereits seit Jahren, ohne eine wissenschaftliche Analyse oder Gutachten zu besitzen, dass Robby in eine sogenannte Auffangstation verbracht werden sollte. Mehrere Gutachten beweisen aber, dass dieses für Robby der sichere Tod wäre, da dieser Verhaltensmuster seiner Artgenossen nicht erkennt und somit ausgestoßen und wahrscheinlich auch durch seine Artgenossen getötet werden würde. Aufgrund des Alters empfehlen die Gutachter den Verbleib des Affen, bei der Zirkusfamilie.
Robby vs Peter Höffken / PeTA
Der Zirkus Belly hatte deshalb bis Dezember 2015 eine Ausnahmegenehmigung, durch das Veterinäramt Celle. Durch den Einfluss von PeTA, hat das Veterinäramt diese Ausnahmegenehmigung für die Haltung des Schimpansen nicht verlängert und ordnete von Amts wegen an, dass der Affe bis zum Ende des Jahres in eine Auffangstation übergeben werden soll. Was in diesem Fall das Todesurteil für Robby bedeutet hätte.
Der Zirkus Belly legte gegen diesen Amtsentscheid, Beschwerde ein und das Verwaltungsgericht folgte den Gutachtern und lies Robby bei seiner Familie.
Noch vor dem Gerichtsbeschluss forderte PeTA die Behörden auf, den Affen unverzüglich zu beschlagnahmen. Ein Vorgehen was wir aus dem Umfeld der Staatsanwaltschaft Kiel kennen, wo zurzeit ein Ermittlungsverfahren wegen Amtsmissbrauches, gegen eine Staatsanwältin läuft. Auch in Kiel war PeTA in vielen Fällen der illegalen Beschlagnahme von Tieren, involviert.
So versuchte PeTA, durch „Randale und Bambule“ die selbsternannten PeTA 2 Demonstranten, den Zirkus Belly einzuschüchtern.
„Randale und Bambule“ so bezeichnet PeTA selbst, in dem Handbuch für PeTA2 Streetteam-Leiter, in einem Musterbrief, die Namen für eine Anmeldung einer Demonstration.
Musterbrief aus dem Handbuch für PeTA 2 – Streettemleiter
So warteten die PeTA Demonstranten solange die Polizei anwesend war, schön auf den für die Demonstration zugewiesenen Platz abseits des Zirkus. Als die Polizei von dannen zog, nahmen „Randale und Bambule“ ihren Pavillon und ihre Sachen und pflanzten sich illegaler weise, direkt vor der Kasse des Zirkus auf. Dieser nahm dann die Sache in die eigene Hand und machte den Pavillon sprichwörtlich platt.
Ich persönlich halte diese Aktion des Zirkus, etwas aus den Rahmen gelaufen. Habe aber aufgrund der massiven Denunzierung auch Verständniss, dass einen bei so einer illegalen Aktion von PeTA, auch einmal der Kragen platzen kann.
Überbleibsel des PeTA Pavillon / Foto: PeTA/Presse
Hier wird es wohl auch noch eine Auseinandersetzung vor Gericht folgen.
PeTA ließ sich sehr lange Zeit, um auf das Urteil, was ein voller Erfolg für Robby war, zu antworten.
Dazu griff PeTA, wieder einmal auf ihren nach einer Strafanzeige wegen Titelmissbrauches, degradierten Fachreferenten Peter Höffken zurück.
Peter Höffken zeigte gleich wieder einmal, dass er weder von Tierhaltung, noch von Tierschutz, eine Ahnung besitzt.
So stellte Peter Höffken die Behauptung auf, dass man das Veterinäramt Celle nun dazu auffordern möchte, die Richtlinien für die Haltung von Affen im Zirkus durchzusetzen. Dazu nimmt Peter Höffken doch tatsächlich die Zahl 400 m2 in den Mund und verweist auf die Richtline des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft!
für Robby wenigstens die Mindestrichtlinien für Schimpansenhaltungen zu implementieren, gegen die der Zirkus seit Jahren hochgradig verstößt – vor den Augen der Behörden. Damit stünden dem Schimpansen neben einem insgesamt 400 Quadratmeter großen Gehege auch endlich adäquate Kletterstrukturen sowie Rückzugs- und Beschäftigungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Mindestens 800 m3 bzw. 200 m2 für eine sozial intakte Gruppe von bis zu 4 erwachsenen Tieren; für jedes weitere Tier 100 m3 bzw. 25 m2 mehr; Mindesthöhe: 4 m.
Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren BmEL
Nur steht dort auch nichts von 400 m2, sondern 200 m2. Weiterhin geht man hier von einer Gruppenhaltung von 4 Tieren aus, also wäre bei der erlaubten Einzelhaltung von einem kleineren Gehege auszugehen.
Den größten Vogel schoss aber Peter Höffken damit ab, dass dieses Gutachten sich nicht auf Zirkusse bezieht, sondern auf Zoos und Tierparks.
Dort steht zwar, das die Haltung von Menschenaffen in Zirkussen untersagt ist, jedoch hat man ein sogenanntes Bestandsrecht. Dieses wurde auch seit Jahren durch die Ausnahmegenehmigung, des zuständigen Veterinäramtes bestätigt.
Die Haltungsvorschriften für Zirkusse, sind anders als für Zoos.
Nun frage ich mich warum Peter Höffken dieses in seiner Pressemitteilung nicht vermerkt hat. Mit einer einfachen Google Anfrage hätte er das Ergebniss in Null Komma Nichts, vorliegen gehabt.
Als angeblicher Diplom-Zoologe, wie er sich noch vor einem Jahr bis zur Strafanzeige durch Gerati.de schimpfte, hätte er wohl die Haltungsvorschriften In und Auswendig können müssen.
Man kann wohl hier eindeutig sagen, Herr Peter Höffken hat von Tuten und Blassen keine Ahnung!
Zum Abschluss noch das Video, was ich bereits vor ein paar Wochen veröffentlicht hatte Robby vs. Peter Höffken / PeTA…
Am 01.10.2014 erstattete ich Strafanzeige gegen Peter Höffken und den NOCH-Gemeinnützigen Verein PeTA Deutschland e.V. wegen des Verdachts des Titelmissbrauches nach §132a StGB.
Nach dem ich nach einem Jahr von der Staatsanwaltschaft nichts gehört hatte, habe ich am 24.11.2015, einfach einmal nachgefragt.
Gestern ging dann das Fax der Staatsanwaltschaft ein.
Man teilte mir mit, dass die Ermittlungen andauern und auf die Stellungnahme des Verteidigers gewartet wird.
PeTA selbst hat doch eigene Anwälte und wie sagte doch Herr Dr. Edmund Haferbeck in der veröffentlichten Presseantwort…
Herr Höffken hat gerade Rücksprache genommen, auch über den Vorstand: Wir geben keine persönlichen Daten von unseren Leuten raus, nur weil ein Spinner in Indonesien über uns her zieht. Die Dokumente liegen hier alle vor, es sind keine Fälschungen. Wir haben hier bei PETAim übrigen nur Akademiker, davon vier, die sogar promoviert haben.
(PETA Deutschland, Presseantwort von Dr. Edmund Haferbeck, 25.07.14)
Die Dokumente (Diplome) liegen bei PeTA vor, es sind keine Fälschungen und bei PeTA arbeiten nur Akademiker!
Also wenn Herr Dr. Edmund Haferbeck, Rechtsberater und Abteilungsleiter der Rechtsabteilung bei PeTA, das Diplom vorliegen hat, warum beauftragt er nicht einen seiner untergebenden Syndikusanwälte, um seinen Busenfreund Peter Höffken aus dem Schlamassel zu holen und eine Kopie des Diplomes, falls dieses überhaupt vorhanden ist, der Staatsanwaltschaft zusenden zu lassen.
Ehrlich gesagt einer lügt hier von den beiden
Wenn das Diplom existent wäre, sollte es doch um eine Klage abzuwehren unverzüglich bei der Staatsanwaltschaft vorgelegt werden. Da Herr Dr. Edmund Haferbeck ja behauptet er habe dieses Diplom des Herrn Peter Höffken eigenhändig gesehen, warum wurde dann Herr Peter Höffken, nach bekannt werden meiner Strafanzeige, zum Fachreferenten bei PeTA degradiert.
Also entweder dieses Diplom was Herr Dr. Edmund Haferbeck gesehen hat, ist doch eine Fälschung, oder es hat gar nicht existiert.
Auch scheint es mit der Behauptung, dass alle Mitarbeiter von PeTA, Akademiker seien, wohl auch ein wenig übertrieben.
Egal wie man es dreht und wendet, irgendeiner spinnt bei PeTA. Also der aus Indonesien wie Herr Dr. Edmund Haferbeck behauptet, spinnt mit Sicherheit nicht!
Hier noch das Schreiben der Staatsanwaltschaft Stuttgart.
Am vergangenem Sonntag eskalierte erneut eine angemeldete Demonstration von PeTA und verursachte einen zerstörten Infostand und zwei Verletzte, wobei eine radikale Tierschützerin wohl mit einer gebrochen Elle im Krankenhaus liegt und operiert werden musste.
Auch eine Artistin des Zirkus Belly, wurde bei den Handgreiflichkeiten verletzt.
Die Presse berichtete nur zaghaft über dieses Aufeinandertreffen
Grund dafür scheint wohl, dass bei dem Angriff kein richtiger Schuldiger ausgemacht werden kann.
Bisher liegen nur die Ergebnisse der Handgreiflichkeit vor.
Zwei Verletzte und ein zerstörter PeTA-Pavillon.
Überbleibsel des PeTA Pavillon / Foto: PeTA/Presse
Preschte PeTA mit einer veröffentlichten Pressemitteilung auf ihrer Webseite nach vorn, war es für einige Medien direkt nach der Tat, nur eine Randnotiz wert.
Der Diplomlose Peter Höffken, gegen den ein Ermittlungsverfahren wegen Titelmissbrauches läuft, äußerte sich in dieser von PeTA veröffentlichten Pressemitteilung, wie folgt.
„Die erneute Gewaltattacke durch Personal von Circus Belly darf nicht folgenlos bleiben. Die angegriffenen Menschen können sich auf dem Rechtsweg wehren – die Tiere aber sind der brutalen Schlägertruppe völlig schutzlos ausgeliefert“, so Peter Höffken, Fachreferent für Tiere in der Unterhaltungsbranche bei PETA Deutschland e.V. „Wir erwarten von den Veterinärbehörden nun endlich die Rettung aller Tiere aus dieser Zirkushölle.
Pressemitteilung vom 9.11.2015 PeTA
Gerati.de teilte zwar auf seiner Facebook-Seite „PeTA – Nein Danke“, die wenigen Pressekommentare zu diesem Vorfall, unterlies aber aufgrund fehlender Details des Vorfalls, die bisherige Erwähnung in einem Artikel.
Erst gestern wurden einige Details des Vorfalles, durch Sat.1 Regional bekannt.
Fakten des Vorfalles
Die Demonstration war angemeldet
Fraglich ist nur welche Auflagen PeTA für die Durchführung der Demonstration erteilt wurden.
Allein die ersten bekannt gewordenen Fotos, stellen mehrere Fragen.
Wurde tatsächlich PeTA, direkt vor der Kasse ein Standort für den Infostand zugewiesen?
Gab es überhaupt Auflagen, was den Standort des Infostandes betrifft?
Warum war keine Polizei Vorort, wo doch insbesondere bei PeTA Demonstrationen, es immer wieder von Seitens der radikalen Tierrechtlern zu Beleidigungen und Beschimpfungen und Übergriffen, auf unbeteiligten Passanten kam. Auch hier ist die zuständige Behörde gefragt.
Eine Antwort auf einige Fragen, liefert das Video von Sat.1 Regional.
Hier ein Ausschnitt der Szene, die auf eine Verletzung der Auflagen durch PeTA Demonstranten, hindeutet.
Ausschnitt Szene Sat.1 Regional
Also fassen wir noch einmal die Aussagen zusammen!
Die Polizei war da und der Standort der PeTA Demonstranten war auf der gegenüberliegenden Straßenseite auf einem Parkplatz!
Erst als die Polizei abgefahren war, baute PeTA den Infostand demnach ILLEGAL direkt vor dem Kassenbereich des Zirkus Belly auf
2. Es gab also eine Platzzuweisung, mit deutlichen Abstand zum Zirkus Belly
Dieses wurde von der Polizei auch kontrolliert. Erst nach Verlassen der Polizei, wurde der Pavillon auf die gegenüberliegende Straßenseite, direkt vor dem Kassenbereich des Zirkus Belly verbracht.
Demnach verstieß PeTA vorsätzlich gegen die Auflagen der Demonstration. Somit wäre Auflösung der Demonstration von Amtswegen, aufgrund der Verletzung der auferlegten Pflichten gegeben.
Leider rief Belly nicht die Polizei, oder das Ordnungsamt, sondern nahm die Auflösung der PeTA Demonstration selbst vor.
Ich kann den Zirkus wahrlich verstehen. Dennoch sollte man hier überlegen, ob man für solche Konfrontationen, einen besonnenen Ansprechpartner einstellt, der die Übersicht wahrt, und wenn nötig die RICHTIGEN Schritte einleitet.
In diesem Fall wäre es richtig gewesen, dass Ordnungsamt, oder die Polizei zu rufen und diese aufzufordern, dass diese Demonstration, Aufgrund von Verletzungen von Auflagen aufgelöst wird!
Es ist aber auch verständlich, dass der Zirkus hier gegen PeTA so reagiert hat.
Immerhin war es PeTA, die immer wieder die Entnahme des Affen aus dem Zirkus forderten. Trotz mehrerer Gutachten die sich für ein Verbleib des Affens in der Zirkusfamilie aussprachen, verlängerte das zuständige Veterinäramt nicht die Ausnahmegenehmigung für die Haltung des Affen und ordnete an, dass der Affe zum Jahresende vom Zirkus abgegeben werden muss. Dieses ist wohl das Todesurteil für den Affen, wie mehrere Gutachter in ihren Gutachten beweisen.
Nach bekannt werden, der Rücknahme der Ausnahmegenehmigung durch das Veterinäramt, forderte PeTA immer wieder Veterinärämter der Gastspielorte auf, den Affen zu beschlagnahmen.
Dass es hier gar keine rechtliche Handhabe gibt, verschweigt PeTA natürlich, was wohl eher auf den geistigen Zustand der PeTA Mitarbeiter zurückzuführen ist.
Der Zirkus Belly hat gegen die Entscheidung der Abgabe des Affen, nach eigenen Angaben Einspruch eingelegt.
Vor ein paar Wochen hatte Gerati.de zu dem Thema folgendes Video veröffentlicht.
Mittlerweile wurde uns Anonym, dass Handbuch für PeTA-Streetteams übermittelt, was ich am Ende des Artikels, hiermit aufgrund des öffentlichen Interesses veröffentliche.
Besonders Interessant, ist der verfasste Musterbrief für eine Demo-Anmeldung.
Anmeldemusterbrief für eine Deomonstration von PeTA Randale soll der Versammlungsleiter sein und Bambule der Stellvertreter / peta2 STREET TEAM HANDBUCH
So werden da die Musternamen Johnny Randaleund Sabine Bambuleverwendet, was wohl auf das eigentliche Ziel, der Demonstrationen hinweisen sollte.
Radikaler Tierrechtler Andre / Screenshot Sat.1 Regional
So ist PeTA also nicht bestrebt eine friedliche Demonstration abzuhalten, sondern es solle wenn es geht zu Randalen und Bambulen kommen.
In dieser Hinsicht erscheint der Ausgang der Demonstration vor dem Zirkus Belly in einem ganz anderen Licht. Wenn man sich dann noch den verantwortlichen Versammlungsleiter mit seinem rechtsradikalen Haarschnitt und seinem Urwaldohrschmuck anschaut, kann man sich schon vorstellen von wem die Aggression hier ausging.
Und hier noch das komplette Handbuch für PeTA ´s Führungskräfte im Bereich der Streetteams!