Lange hat es gedauert bist PeTA den Schlag ins Gesicht, durch das Verwaltungsgericht Lüneburg verkraftet hatte und sich zu dem Thema Robby, äußerte.
Das Verwaltungsgericht Lüneburg beschloss, dass der Schimpanse Robby, doch bei seiner Zirkusfamilie bleiben darf und nicht wie PeTA fordert, in eine fremde Umgebung verfrachtet wird.
Robby lebt seit über 40 Jahren im Zirkus Belly! Dadurch hat der Schimpanse eine enge Familienbindung zu Menschen aufgebaut. PeTA fordert bereits seit Jahren, ohne eine wissenschaftliche Analyse oder Gutachten zu besitzen, dass Robby in eine sogenannte Auffangstation verbracht werden sollte. Mehrere Gutachten beweisen aber, dass dieses für Robby der sichere Tod wäre, da dieser Verhaltensmuster seiner Artgenossen nicht erkennt und somit ausgestoßen und wahrscheinlich auch durch seine Artgenossen getötet werden würde. Aufgrund des Alters empfehlen die Gutachter den Verbleib des Affen, bei der Zirkusfamilie.
Robby vs Peter Höffken / PeTA
Der Zirkus Belly hatte deshalb bis Dezember 2015 eine Ausnahmegenehmigung, durch das Veterinäramt Celle. Durch den Einfluss von PeTA, hat das Veterinäramt diese Ausnahmegenehmigung für die Haltung des Schimpansen nicht verlängert und ordnete von Amts wegen an, dass der Affe bis zum Ende des Jahres in eine Auffangstation übergeben werden soll. Was in diesem Fall das Todesurteil für Robby bedeutet hätte.
Der Zirkus Belly legte gegen diesen Amtsentscheid, Beschwerde ein und das Verwaltungsgericht folgte den Gutachtern und lies Robby bei seiner Familie.
Noch vor dem Gerichtsbeschluss forderte PeTA die Behörden auf, den Affen unverzüglich zu beschlagnahmen. Ein Vorgehen was wir aus dem Umfeld der Staatsanwaltschaft Kiel kennen, wo zurzeit ein Ermittlungsverfahren wegen Amtsmissbrauches, gegen eine Staatsanwältin läuft. Auch in Kiel war PeTA in vielen Fällen der illegalen Beschlagnahme von Tieren, involviert.
So versuchte PeTA, durch „Randale und Bambule“ die selbsternannten PeTA 2 Demonstranten, den Zirkus Belly einzuschüchtern.
„Randale und Bambule“ so bezeichnet PeTA selbst, in dem Handbuch für PeTA2 Streetteam-Leiter, in einem Musterbrief, die Namen für eine Anmeldung einer Demonstration.
Musterbrief aus dem Handbuch für PeTA 2 – Streettemleiter
So warteten die PeTA Demonstranten solange die Polizei anwesend war, schön auf den für die Demonstration zugewiesenen Platz abseits des Zirkus. Als die Polizei von dannen zog, nahmen „Randale und Bambule“ ihren Pavillon und ihre Sachen und pflanzten sich illegaler weise, direkt vor der Kasse des Zirkus auf. Dieser nahm dann die Sache in die eigene Hand und machte den Pavillon sprichwörtlich platt.
Ich persönlich halte diese Aktion des Zirkus, etwas aus den Rahmen gelaufen. Habe aber aufgrund der massiven Denunzierung auch Verständniss, dass einen bei so einer illegalen Aktion von PeTA, auch einmal der Kragen platzen kann.
Überbleibsel des PeTA Pavillon / Foto: PeTA/Presse
Hier wird es wohl auch noch eine Auseinandersetzung vor Gericht folgen.
PeTA ließ sich sehr lange Zeit, um auf das Urteil, was ein voller Erfolg für Robby war, zu antworten.
Dazu griff PeTA, wieder einmal auf ihren nach einer Strafanzeige wegen Titelmissbrauches, degradierten Fachreferenten Peter Höffken zurück.
Peter Höffken zeigte gleich wieder einmal, dass er weder von Tierhaltung, noch von Tierschutz, eine Ahnung besitzt.
So stellte Peter Höffken die Behauptung auf, dass man das Veterinäramt Celle nun dazu auffordern möchte, die Richtlinien für die Haltung von Affen im Zirkus durchzusetzen. Dazu nimmt Peter Höffken doch tatsächlich die Zahl 400 m2 in den Mund und verweist auf die Richtline des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft!
für Robby wenigstens die Mindestrichtlinien für Schimpansenhaltungen zu implementieren, gegen die der Zirkus seit Jahren hochgradig verstößt – vor den Augen der Behörden. Damit stünden dem Schimpansen neben einem insgesamt 400 Quadratmeter großen Gehege auch endlich adäquate Kletterstrukturen sowie Rückzugs- und Beschäftigungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Mindestens 800 m3 bzw. 200 m2 für eine sozial intakte Gruppe von bis zu 4 erwachsenen Tieren; für jedes weitere Tier 100 m3 bzw. 25 m2 mehr; Mindesthöhe: 4 m.
Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren BmEL
Nur steht dort auch nichts von 400 m2, sondern 200 m2. Weiterhin geht man hier von einer Gruppenhaltung von 4 Tieren aus, also wäre bei der erlaubten Einzelhaltung von einem kleineren Gehege auszugehen.
Den größten Vogel schoss aber Peter Höffken damit ab, dass dieses Gutachten sich nicht auf Zirkusse bezieht, sondern auf Zoos und Tierparks.
Dort steht zwar, das die Haltung von Menschenaffen in Zirkussen untersagt ist, jedoch hat man ein sogenanntes Bestandsrecht. Dieses wurde auch seit Jahren durch die Ausnahmegenehmigung, des zuständigen Veterinäramtes bestätigt.
Die Haltungsvorschriften für Zirkusse, sind anders als für Zoos.
Nun frage ich mich warum Peter Höffken dieses in seiner Pressemitteilung nicht vermerkt hat. Mit einer einfachen Google Anfrage hätte er das Ergebniss in Null Komma Nichts, vorliegen gehabt.
Als angeblicher Diplom-Zoologe, wie er sich noch vor einem Jahr bis zur Strafanzeige durch Gerati.de schimpfte, hätte er wohl die Haltungsvorschriften In und Auswendig können müssen.
Man kann wohl hier eindeutig sagen, Herr Peter Höffken hat von Tuten und Blassen keine Ahnung!
Zum Abschluss noch das Video, was ich bereits vor ein paar Wochen veröffentlicht hatte Robby vs. Peter Höffken / PeTA…
Jürgen schaut immer gern hinter die Aussagen und Analysiert dann die Wahrheiten, die in den Behauptungen stecken.
Fragen…
– In einer Studie von „Stiftung Warentest“ und „Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI)“ vom November 2013, wird die „Tierrechtsorganisation“ PETA Deutschland unter den „unwirtschaftlich arbeitenden Organisationen“ aufgeführt…
– PETA wird in „Transparenz“ und „Organisation und Kontrolle“ bloß mit „unzureichend“ bewertet… https://www.test.de/Spenden-Diesen-Organisationen-koennen-…/
– Als Reaktion darauf verfasste PETA eine Notiz auf der eigenen Facebook-Seite, worin unter anderem folgendes steht:
Erstelltes Gutachten der Anwaltskanzlei Graf von Westphalen
„Nach Angaben einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die jedes Jahr die Bücher von PETA-Deutschland erstellt und einen Finanzbericht verfasst, fließen 87% der Spenden die PETA erhält direkt in Aufklärungskampagnen, politische Arbeit PR-Kampagnen und Öffentlichkeitsarbeit.“
— Harald Ullmann, 2. Vorsitzender PETA Deutschland, Notiz der „PETA Deutschland“-Facebook-Seite, 22. November 2013 um 11:01 Uhr
[Bevor ich darauf eingehe, nenne ich erst mal die Anzahl, wie oft das Wort „Schutz“ (wie in „Tierschutz“) in der Rechtfertigung von Harald Ullmann vorkam: genau 2x… und beide Male bezieht er sich NICHT auf PETA oder PETAs Tätigkeiten… „Merkwürdig“, oder?]
– Frage 1: Wie „unabhängig“ ist ein Wirtschaftsprüfer tatsächlich, der JEDES JAHR von PETA dafür bezahlt wird die Bücher zu erstellen und einen Finanzbericht zu verfassen (möglicherweise mit einem gewissen „Spendengeld-Bonus“)?!
– Frage 2: WENN tatsächlich 87% der Spenden, die PETA erhält, direkt in „Aufklärungskampagnen“, „politische Arbeit“, „PR-Kampagnen“ und „Öffentlichkeitsarbeiten“ fließen würden (und man davon ausgeht, dass die restlichen 13% in Verwaltung, Personalkosten usw. fließen), kommt demnach also wirklich gar nichts direkt Tieren zugute?! 😕
– Frage 3: WENN PETA Deutschland tatsächlich 87% der Spenden u.a. in „politische Arbeit“ und „PR-Kampagnen“ steckt, warum gilt PETA Deutschland e.V. denn dann überhaupt noch als „gemeinnützig“?!
1.) Laut § 52 der Abgabenordnung „Gemeinnützige Zwecke“ sind Körperschaften dann „gemeinnützig“, wenn ihre Tätigkeit „selbstlos“ ist… „PR-Kampagnen“ gelten meines Wissens nach nicht als „selbstlos“ – diese sind eher „eigennützig“…
2.) Auch müssen jene Organisationen die jeweiligen „gemeinnützigen“ Zwecke „ausschließlich und unmittelbar“ verfolgen (§§ 56 und 59 AO) – PETA hingegen betreibt oder unterstützt immer wieder (auch) „allgemeinpolitische Parteipolitik“…
[laut „Gutachten zu fragwürdigen Tierrechtskampagnen und zu der Frage einer gemeinnützigkeitsschädlichen Mittelverwendung durch den Verein Peta Deutschland e.V.“, Dr. Walter Scheuerl, Kanzlei Graf von Westphalen, 18.09.2012, https://gerati.de/wp-content/uploads/GutachtenPETA.pdf ]
PS: Ein Jahr später (November 2014) schnitt PETA erneut in einer Transparenz-Studie (Phineo gAG) schlecht ab: Platz 46 von 50 untersuchten „Spendenorganisationen“, insgesamt „2,22“ von möglichen „5,00“ Punkten und in der Unterkategorie „Transparenz bei Aktivitäten“ erreichte PETA sogar abgeschlagen das schlechteste Ergebnis („0,8“ von möglichen „5,0“ Punkten)… https://www.spiegel.de/…/spenden-ranking-so-transparent-arbe…
Gestern lief die 30 Tägige Karenzzeit aus, die DENIC den Eigentümern der Domain animalliberationfront.de gesetzt hatte, sich bei ihnen zu melden und die korrekten Adressdaten bei DENIC zu hinterlegen.
Die Domain wurde bisher von „Die Tierbefreier“, betrieben.
Gerati.de wendete sich mit Schreiben an, den Domainverwalter, den Webseitenhoster, DENIC als Registrar und an die zuständige Landesanstalt für Medien in NRW, und teilte mit das die hinterlegten Adressdaten der Domain animalliberationfront.de nicht Korrekt seien und hier eine Verschleierung der Personendaten vorliegt. Ein weiterer Punkt war das angegebene Impressum auf der Webseite, was nur ein Postschließfach nannte, jedoch keine vorladbare Anschrift.
Nachdem die Webseite kurzzeitig durch den Domainverwalter gesperrt wurde, gaben die Betreiber der Webseite eine weitere Fakeadresse an. Gleichzeitig unterließen sie aber die geforderten Daten beim Registrar DENIC vorzunehmen.
Brandanschlag von Animal Liberation Front (ALF) in Bochum Foto: https://www.animalliberationfront.com/ALFront/Actions-Germany/BitebackReports2013.htm
Ich machte heute eine Nachtschicht
Ich wollte unbedingt die Domain haben. Laut Angaben sollte sie heute um 17:51 Uhr deutscher Zeit, was bei mir in Jakarta dann 23:51 Uhr wäre wieder frei registrierbar sein. Nur passierte nichts. Ich wartete bis 01:30 Uhr und checkte den Status der Domain.
Dann hatte ich doch die genug und bin ins Bett gegangen. Um 5:30 Uhr checkte ich den Status erneut und stellte keine Veränderung fest. Um 7:30 Uhr war die Domain auch noch nicht freigegeben worden. Dann gab ich es erst einmal auf. Als ich um 9:30 Uhr den Status checkte war die Domain seit 9 Min von einem niederländischen Domainauktionator registriert worden.
Also irgendeiner hat für die Registrierung ein Gebot abgegeben.
Schauen wir einmal, was oder wer, sich hinter dem neuen Domaininhaber nun versteckt!
Schade ich hatte echt viel vor mit der Domain, aber es ist eben Glückssache, seit dem die 30 Tage Karenzzeit Vorschrift sind, stürzen sich die Domainjäger auf gute Domains die frei werden.
Das Thema „Die Tierbefreier“ ist noch nicht vorbei
Da wird Gerati.de im neuen Jahr einmal den Jungs zeigen, dass man sich als Verein nicht irgendwo verstecken kann.
Kupfern wir hier mal den Slogan von SOKO Tierschutz ab….
Radikale Tierrechtler können sich nicht verstecken!!!
Am 01.10.2014 erstattete ich Strafanzeige gegen Peter Höffken und den NOCH-Gemeinnützigen Verein PeTA Deutschland e.V. wegen des Verdachts des Titelmissbrauches nach §132a StGB.
Nach dem ich nach einem Jahr von der Staatsanwaltschaft nichts gehört hatte, habe ich am 24.11.2015, einfach einmal nachgefragt.
Gestern ging dann das Fax der Staatsanwaltschaft ein.
Man teilte mir mit, dass die Ermittlungen andauern und auf die Stellungnahme des Verteidigers gewartet wird.
PeTA selbst hat doch eigene Anwälte und wie sagte doch Herr Dr. Edmund Haferbeck in der veröffentlichten Presseantwort…
Herr Höffken hat gerade Rücksprache genommen, auch über den Vorstand: Wir geben keine persönlichen Daten von unseren Leuten raus, nur weil ein Spinner in Indonesien über uns her zieht. Die Dokumente liegen hier alle vor, es sind keine Fälschungen. Wir haben hier bei PETAim übrigen nur Akademiker, davon vier, die sogar promoviert haben.
(PETA Deutschland, Presseantwort von Dr. Edmund Haferbeck, 25.07.14)
Die Dokumente (Diplome) liegen bei PeTA vor, es sind keine Fälschungen und bei PeTA arbeiten nur Akademiker!
Also wenn Herr Dr. Edmund Haferbeck, Rechtsberater und Abteilungsleiter der Rechtsabteilung bei PeTA, das Diplom vorliegen hat, warum beauftragt er nicht einen seiner untergebenden Syndikusanwälte, um seinen Busenfreund Peter Höffken aus dem Schlamassel zu holen und eine Kopie des Diplomes, falls dieses überhaupt vorhanden ist, der Staatsanwaltschaft zusenden zu lassen.
Ehrlich gesagt einer lügt hier von den beiden
Wenn das Diplom existent wäre, sollte es doch um eine Klage abzuwehren unverzüglich bei der Staatsanwaltschaft vorgelegt werden. Da Herr Dr. Edmund Haferbeck ja behauptet er habe dieses Diplom des Herrn Peter Höffken eigenhändig gesehen, warum wurde dann Herr Peter Höffken, nach bekannt werden meiner Strafanzeige, zum Fachreferenten bei PeTA degradiert.
Also entweder dieses Diplom was Herr Dr. Edmund Haferbeck gesehen hat, ist doch eine Fälschung, oder es hat gar nicht existiert.
Auch scheint es mit der Behauptung, dass alle Mitarbeiter von PeTA, Akademiker seien, wohl auch ein wenig übertrieben.
Egal wie man es dreht und wendet, irgendeiner spinnt bei PeTA. Also der aus Indonesien wie Herr Dr. Edmund Haferbeck behauptet, spinnt mit Sicherheit nicht!
Hier noch das Schreiben der Staatsanwaltschaft Stuttgart.
Es hat tatsächlich den Anschein, dass beide Finanzämter die Strafanzeigen versuchen unter den Tisch zu kehren. Anders lässt sich die Hartnäckigkeit der Verweigerung einer simplen Eingangsbestätigung nicht erklären.
Was bisher alles Geschah lesen sie in diesen Artikeln:
Gestern gab es dann endlich einmal ein Lebenszeichen vom Finanzamt Stuttgart!
Die Email sah für mich schon etwas, für behördliche Zwecke schon etwas Ominös aus!
Screenshot Outlook 17.12.2015
Als ich diese Email auf Facebook unter PeTA – Nein Danke veröffentlichte, kam es zu einer Diskussion und den Behauptungen, dass das Finanzamt nicht reagieren müsse!
In Fragen auf das Steuergeheimniss ist dieses richtig, nur will ich persönlich keine Steuerinformationen wissen, sondern nur ob die von mir geschriebene Anzeige, die ich per Fax versendet habe, ordentlich lesbar bei beiden Finanzämtern angekommen ist.
Ich habe zwar eine Versandbestätigung meines Faxes erhalten, jedoch kommt es immer wieder einmal vor, dass bei der Übertragung Seiten fehlen, oder nicht Lesbar sind.
Wie will eines der beiden Finanzämter, die Anzeige verfolgen, wenn z.B. wichtige Daten einfach fehlen.
Das was beide Finanzämter zurzeit machen, ist auf Unkenntnis spielen und somit den Eingang einer Anzeige Verleumden.
Auch die Behauptung bei dieser Auskunft würde §30 AO greifen sehe ich nicht so.
Abgabenordnung (AO) § 30 Steuergeheimnis
(1) Amtsträger haben das Steuergeheimnis zu wahren.
(2) Ein Amtsträger verletzt das Steuergeheimnis, wenn er
1.
Verhältnisse eines anderen, die ihm
a)
in einem Verwaltungsverfahren, einem Rechnungsprüfungsverfahren oder einem gerichtlichen Verfahren in Steuersachen,
b)
in einem Strafverfahren wegen einer Steuerstraftat oder einem Bußgeldverfahren wegen einer Steuerordnungswidrigkeit,
c)
aus anderem Anlass durch Mitteilung einer Finanzbehörde oder durch die gesetzlich vorgeschriebene Vorlage eines Steuerbescheids oder einer Bescheinigung über die bei der Besteuerung getroffenen Feststellungen
bekannt geworden sind, oder
2.
ein fremdes Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, das ihm in einem der in Nummer 1 genannten Verfahren bekannt geworden ist,
unbefugt offenbart oder verwertet oder
3.
nach Nummer 1 oder Nummer 2 geschützte Daten im automatisierten Verfahren unbefugt abruft, wenn sie für eines der in Nummer 1 genannten Verfahren in einer Datei gespeichert sind.
(3) Den Amtsträgern stehen gleich
1.
die für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten (§ 11 Abs. 1 Nr. 4 des Strafgesetzbuchs),
1a.
die in § 193 Abs. 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes genannten Personen,
2.
amtlich zugezogene Sachverständige,
3.
die Träger von Ämtern der Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind.
(4) Die Offenbarung der nach Absatz 2 erlangten Kenntnisse ist zulässig, soweit
1.
sie der Durchführung eines Verfahrens im Sinne des Absatzes 2 Nr. 1 Buchstaben a und b dient,
2.
sie durch Gesetz ausdrücklich zugelassen ist,
3.
der Betroffene zustimmt,
4.
sie der Durchführung eines Strafverfahrens wegen einer Tat dient, die keine Steuerstraftat ist, und die Kenntnisse
a)
in einem Verfahren wegen einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit erlangt worden sind; dies gilt jedoch nicht für solche Tatsachen, die der Steuerpflichtige in Unkenntnis der Einleitung des Strafverfahrens oder des Bußgeldverfahrens offenbart hat oder die bereits vor Einleitung des Strafverfahrens oder des Bußgeldverfahrens im Besteuerungsverfahren bekannt geworden sind, oder
b)
ohne Bestehen einer steuerlichen Verpflichtung oder unter Verzicht auf ein Auskunftsverweigerungsrecht erlangt worden sind,
5.
für sie ein zwingendes öffentliches Interesse besteht; ein zwingendes öffentliches Interesse ist namentlich gegeben, wenn
a)
Verbrechen und vorsätzliche schwere Vergehen gegen Leib und Leben oder gegen den Staat und seine Einrichtungen verfolgt werden oder verfolgt werden sollen,
b)
Wirtschaftsstraftaten verfolgt werden oder verfolgt werden sollen, die nach ihrer Begehungsweise oder wegen des Umfangs des durch sie verursachten Schadens geeignet sind, die wirtschaftliche Ordnung erheblich zu stören oder das Vertrauen der Allgemeinheit auf die Redlichkeit des geschäftlichen Verkehrs oder auf die ordnungsgemäße Arbeit der Behörden und der öffentlichen Einrichtungen erheblich zu erschüttern, oder
c)
die Offenbarung erforderlich ist zur Richtigstellung in der Öffentlichkeit verbreiteter unwahrer Tatsachen, die geeignet sind, das Vertrauen in die Verwaltung erheblich zu erschüttern; die Entscheidung trifft die zuständige oberste Finanzbehörde im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen; vor der Richtigstellung soll der Steuerpflichtige gehört werden.
(5) Vorsätzlich falsche Angaben des Betroffenen dürfen den Strafverfolgungsbehörden gegenüber offenbart werden.
(6) Der automatisierte Abruf von Daten, die für eines der in Absatz 2 Nr. 1 genannten Verfahren in einer Datei gespeichert sind, ist nur zulässig, soweit er der Durchführung eines Verfahrens im Sinne des Absatzes 2 Nr. 1 Buchstaben a und b oder der zulässigen Weitergabe von Daten dient. Zur Wahrung des Steuergeheimnisses kann das Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates bestimmen, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen gegen den unbefugten Abruf von Daten zu treffen sind. Insbesondere kann es nähere Regelungen treffen über die Art der Daten, deren Abruf zulässig ist, sowie über den Kreis der Amtsträger, die zum Abruf solcher Daten berechtigt sind. Die Rechtsverordnung bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates, soweit sie die Kraftfahrzeugsteuer, die Luftverkehrsteuer, die Versicherungsteuer sowie Einfuhr- und Ausfuhrabgaben und Verbrauchsteuern, mit Ausnahme der Biersteuer, betrifft.
(7) Werden dem Steuergeheimnis unterliegende Daten durch einen Amtsträger oder diesem nach Absatz 3 gleichgestellte Personen nach Maßgabe des § 87a Absatz 4 über De-Mail-Dienste im Sinne des § 1 des De-Mail-Gesetzes versendet, liegt keine unbefugte Offenbarung, Verwertung und kein unbefugter Abruf von dem Steuergeheimnis unterliegenden Daten vor, wenn beim Versenden eine kurzzeitige automatisierte Entschlüsselung durch den akkreditierten Diensteanbieter zum Zweck der Überprüfung auf Schadsoftware und zum Zweck der Weiterleitung an den Adressaten der De-Mail-Nachricht stattfindet.
Wie schon vorher beschrieben, sehe ich hier kein Steuerrecht verletzt, wenn eine Behörde wie das Finanzamt Leonberg, oder das Finanzamt Stuttgart, mir den Eingang, einer von mir verfassten und an diese beiden Behörden versendeten Anzeige, bestätigen.
Es ist sogar die Pflicht einer Behörde, den Eingang eines Schreibens auf Wunsch des Verfassers zu bestätigen.
Dieses ergibt sich aus VwVfG §71b.
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) § 71b Verfahren
(1) Die einheitliche Stelle nimmt Anzeigen, Anträge, Willenserklärungen und Unterlagen entgegen und leitet sie unverzüglich an die zuständigen Behörden weiter.
(2) Anzeigen, Anträge, Willenserklärungen und Unterlagen gelten am dritten Tag nach Eingang bei der einheitlichen Stelle als bei der zuständigen Behörde eingegangen. Fristen werden mit Eingang bei der einheitlichen Stelle gewahrt.
(3) Soll durch die Anzeige, den Antrag oder die Abgabe einer Willenserklärung eine Frist in Lauf gesetzt werden, innerhalb deren die zuständige Behörde tätig werden muss, stellt die zuständige Behörde eine Empfangsbestätigung aus. In der Empfangsbestätigung ist das Datum des Eingangs bei der einheitlichen Stelle mitzuteilen und auf die Frist, die Voraussetzungen für den Beginn des Fristlaufs und auf eine an den Fristablauf geknüpfte Rechtsfolge sowie auf die verfügbaren Rechtsbehelfe hinzuweisen.
(4) Ist die Anzeige oder der Antrag unvollständig, teilt die zuständige Behörde unverzüglich mit, welche Unterlagen nachzureichen sind. Die Mitteilung enthält den Hinweis, dass der Lauf der Frist nach Absatz 3 erst mit Eingang der vollständigen Unterlagen beginnt. Das Datum des Eingangs der nachgereichten Unterlagen bei der einheitlichen Stelle ist mitzuteilen.
(5) Soweit die einheitliche Stelle zur Verfahrensabwicklung in Anspruch genommen wird, sollen Mitteilungen der zuständigen Behörde an den Antragsteller oder Anzeigepflichtigen über sie weitergegeben werden. Verwaltungsakte werden auf Verlangen desjenigen, an den sich der Verwaltungsakt richtet, von der zuständigen Behörde unmittelbar bekannt gegeben.
(6) Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der durch die Post in das Ausland übermittelt wird, gilt einen Monat nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. § 41 Abs. 2 Satz 3 gilt entsprechend. Von dem Antragsteller oder Anzeigepflichtigen kann nicht nach § 15 verlangt werden, einen Empfangsbevollmächtigten zu bestellen.
Aber wie ging es weiter nach dem Erhalt der Email!
In der Email wird mir wieder nur der Eingang meines Schreibens vom 23.11.2015 bestätigt, jedoch nicht der Eingang meiner Anzeige gegen PeTA Deutschland e.V. vom 23.07.2014.
Meine Erfahrung ist, sowas lässt sich immer am besten per Telefon klären!
Also suchte ich mir die Telefonnummer des Finanzamtes Stuttgart / Körperschaftssteuern und erlaubte mir 12:25 Uhr deutscher Zeit, die Zentrale des Finanzamtes anzurufen.
Fazit des Anrufes – Störe Niemals einen Finanzbeamten beim Mittagessen
Beim ersten Versuch wurde sofort wieder aufgelegt. Ich dachte im ersten Moment das man mich wieder versucht wegzudrücken. Also rief ich sofort noch einmal an. Dieses Mal meldete sich eine Frau, im zickigen schwäbischen Dialekt.
Kurz und bündig teilte ich mit, dass ich eine Email erhalten habe und ich mit dem Absender dem „Vereinsbeauftragten“ sprechen möchte.
Kurz und saftig kam als Antwort zurück, den gibt hier nicht?
Also versuchte ich erst einmal nachzuforschen, ob ich überhaupt beim Finanzamt gelandet bin.
Antwort – ja in der Zentrale!
Wunderbar, dann verbinden sie mich doch bitte einmal.
Antwort – Nammmmmmmmmmmmmmeee
Den weiß ich ja nicht in der Email steht kein Name – nur Vereinsbeauftragter. Ich las ihr die Email vor und verwies auf die Absenderemailadresse! Gleichzeitig teilte ich der schwäbischen Frau, die ich so kurz vor der Rente im Alter einschätzte mit, dass ich die Email, für eine Behörden Email, auch schon sehr komisch und eher in den Bereich Spammail sah. Hier fehlt der Name, sagte ich.
In Emails muss kein Name genannt werden, kam kurz als Antwort.
Ok sagte ich, können sie mich mit der zuständigen Abteilung verbinden?
Welche Abteilung? – kam wieder kurz als Antwort
Na dort wo der Vereinsbeauftragte sitzt?
Den gibt es hier nicht. Kam wieder als Antwort!
Aber ich bin doch beim Finanzamt Stuttgart Körperschaften?
Ja in der Zentrale!
Na dann verbinden sich mich doch einfach einmal zur Abteilung, die für Vereine zuständig sind!
Das geht nicht – schallte es mittlerweile sehr genervt durch das Telefon
Warum denn nicht fragte ich.
Es ist Mitttaaaaaggg, nach 13 Uhr…
Ich wollte gerade noch um die Durchwahl bitten, da ertönte ein tut, tut, tut!
Oh wie konnte ich mir erdreisten, eine schwäbische Finanzbeamtin beim Mittag zu stören 😉
Also rief ich erst einmal einen Freund von mir in Deutschland an, der heute Geburtstag hatte, um ihn zu gratulieren.
Um 13:39 Uhr, also kurz vor der Beamtenfeierabendzeit, rief ich dann erneut an.
Dieses Mal bekam ich sogar einen Namen und eine Durchwahl! Was komisch war, dass man mich einfach nicht direkt Durchstellen wollte.
Als ich die mir genannte Durchwahl probierte, bekam ich die Ansage diese Nummer ist nicht vergeben. Ich versuchte auch Zahlendreher es half nichts.
Bevor ich mich weiter von den Beamten verarschen ließ, antwortet ich auf die Email.
Sehr geehrter Herr G****** (Vereinsbeauftragter),
ich kann sie leider telefonisch unter der mir von der Zentrale genannten Durchwahl 6557 nicht erreichen.
Es geht mir nicht um die Eingangsbestätigung des Schreibens vom 23.11.2015, sondern vielmehr um meine Anzeige gegen PeTA Deutschland e.V. vom 23.07.2014, die ich ihnen per Fax zugesendet habe.
Da weder beim Finanzamt Leonberg, denen ich am 21.07.2014 die Strafanzeige gesendet hatte, und diese in den Akten nicht vorhanden ist, mit der Info, das diese Aufgrund der Zuständigkeit eventuell an Sie weitergeleitet wurde. Ein Vermerk dazu existiert jedoch nach telefonischer Aussage nicht, in den Akten des Finanzamtes Leonberg. Wo befinden sich diese beiden Strafanzeigen!
Nun frage ich mich natürlich, ob das Finanzamt Stuttgart hier vorsätzlich diese Strafanzeige unterdrückt, was in meinen Augen dann Amtsmissbrauch mit einem Verdacht der Vorteilsnahme entspräche.
Nach meinen Rechtskenntniss, müssen sie mir den Eingang einer Strafanzeige bestätigen!
Dieses dürfte ja auch nicht das große Problem sein, es sei denn die Strafanzeige wurde Unterschlagen!
Ich erwarte kurzfristig eine Antwort, auf meine Eingangsbestätigungsanfrage ob meine Anzeige gegen PeTA Deutschland bei ihnen in den Akten vermerkt wurde!
Mit freundlichen Grüßen
Silvio Harnos
Das Gesetz VwVfG §71b, fand ich erst später bei weiteren Recherchen zu diesem Thema.
Auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde wurde ja auch noch nicht von seitens des Vorstehers, des Finanzamtes Leonberg geantwortet.
Also steht als nächste die Form einer, bzw. zweier Fachaufsichtsbeschwerden an.
Immer schön den Dienstweg einhalten, nicht das man dann noch Verzögerungen aufgrund der Nichteinhaltung des Beschwerdeweges findet.
Hier zeigt sich wieder einmal, dass ein Shitstorm, auch PeTA in die Knie zwingen kann.
Im November erstattete PeTA, wie üblich ohne Beweise zu besitzen, eine Strafanzeige gegen den Biobetrieb May in Junkershausen. Bei einem Stallbrand kamen 110 Tiere ums Leben. Daraufhin erstattete PeTA eine Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft.
Beweise von PeTA Fehlanzeige
Dr. Edmund Haferbeck, PeTA Deutschland Rechtsberater ohne juristische Kenntnisse
PeTA erstattet, ohne einen grundlegenden Beweis zu besitzen, Strafanzeige gegen die Opfer des Brandes. Begründet wird die Strafanzeige bei Bränden, durch die haltlose Behauptung von PeTA, es läge ein Verstoß der geltenden Brandschutzverordnung vor. In einigen Fällen, wurde die Strafanzeige gegen die Brandopfer damit begründet, dass die Versorgung von Löschwasserhydranten zu weit entfernt sei. Für die Löschwasserversorgung ist jedoch nicht der Stallbesitzer verantwortlich, sondern die Kommune, in der sich der Stall befindet. Trotz persönlichen Hinweis an Dr. Edmund Haferbeck von Gerati.de per Email, änderte PeTA nicht die Strafanzeige.
Im Fall des Biobetriebes, wurde PeTA mit einem Shitstorm überzogen
Die Anzeige von PeTA, gegen den Bio-Vorzeigebetrieb stieß im Netz auf Unverständnis! PeTA wurde in den Sozialen Netzwerken, mit Kommentaren von Usern überschüttet, die ihr Unverständnis über das Vorgehen von PeTA zeigten.
Shitstorm ließ PeTA einknicken
Dr. Edmund Haferbeck, Leiter der Rechtsabteilung bei PeTA und selbst Nichtjurist, sah sich nun genötigt, in einer Pressemitteilung bekanntzugeben, dass PeTA die Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft zurückgezogen habe.
In der scheinheiligen Begründung, teilte Dr. Edmund Haferbeck mit, dass Herr May, Besitzer des Biohoffes, in einem Gespräch glaubhaft versichern konnte, dass seine Brandschutzvorkehrungen, gemessen an anderen Betrieben besser seien!
Welche anderen Betriebe meint wohl Herr Dr. Edmund Haferbeck?
Alle Strafanzeigen, die von PeTA mit der Begründung der Vernachlässigung der Brandschutzverordnung seit 2014 gestellt wurden, sind von den zuständigen Staatsanwaltschaften eingestellt worden!
PeTA hat weder vor, noch nach einem Brand irgendeinen dieser Bauernhöfe begutachtet. Demnach kann man im Fall dieser Strafanzeigen tatsächlich davon ausgehen, dass PeTA diese aus Boshaftigkeit gestellt hat, nur weil Tiere bei dem Brand betroffen waren.
Der Straftatbestand der Üblen Nachrede, kann wohl in den Fällen der unbewiesenen Strafanzeigen durch PeTA, bewiesen werden.
Eine Strafanzeige eines Opfers, dieser üblen Machenschaften von PeTA, sollte wohl erfolgsversprechend sein. Immerhin nutzt PeTA diese Strafanzeigen nicht für die Aufklärung von Straftaten, sondern um sich selbst zu profilieren und Spenden einzusammeln.
Würde PeTA das Leben der Tiere wirklich am Herzen liegen, dann hätte PeTA das Ergebniss der Strafanzeigen abgewartet, bevor es mit einer Pressemitteilung über eine Strafanzeige, an die Öffentlichkeit prescht.
Durch die Veröffentlichung der unbegründeten Strafanzeigen, stellt PeTA eine öffentliche Vorverurteilung der Brandopfer in die Öffentlichkeit, ohne einen Beweis der Schuld erbringen zu können.
Damit umgeht PeTA vorsätzlich die geltende Unschuldsvermutung in Deutschland und gibt eine Vorverurteilung gerade für Ihre Mitläufer heraus. Dass diese Vorverurteilung falsch und nichtig ist, interessiert nach der Ermittlung und Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft, keinen mehr.
Die Opfer dieser ideologischen und stupiden Kampanien von PeTA sind aber grundlos öffentlich gebrandmarkt worden, ohne dass ihnen eine Schuld nachgewiesen werden konnte!
In vielen Brandfällen, kann tierrechtsfanatische Brandstiftung, nicht ausgeschlossen werden.
Screenshot Video NDR – https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/lueneburg_heide_unterelbe/100-Schweine-verbrannt-Wer-steckt-dahinter,stallbrand156.html
Eigentlich dachte ich, nach dem gestrigen Abschuss von Netzfrauen.org, mit ihrer Pseudo-Produktwarnung gegen Tchibo, ist der Olymp der Verblödung der Tierrechts-Vegan-Feministinnen erreicht.
Dieses war aber weitgefehlt
Nachdem auch #mimikama (Fake Meldungsseite) über den totalen Abschuss der #Netzfrauen berichtete, kam wohl der Knaller der Netzfrauen.
Freundlich wies Mimikama.at die Netzfrauen auf die rechtlichen Probleme hin, die auf sie durch den falschen Boykottaufruf, gegen Tchibo erreichen könnten.
Juristisch problematisch
Problematisch gestaltet sich an dieser Stelle ebenso der Boykottaufruf, da sich hier die Netzfrauen unter Umständen strafbar machen. Der pauschale Aufruf zu “einfach alles boykottieren” setzt an dieser Stelle voraus, dass Tchibo sich unzulässiger oder scharfer Mittel bedienen würde, was jedoch nirgends nachgewiesen ist. Ebenso wird pauschal und unter offensichtlicher Darstellung, dass man nicht bereit sei, die eigene These zu hinterfragen, Produkt und Firma in Verruf gebracht.
Anstatt in sich zu gehen, und den Vorwurf der Straffälligkeit einmal zu prüfen, schießen die Netzfrauen mit scharfen Geschützen auf Mimikama und fordern doch tatsächlich eine Entschuldigung ein.
Logo Mimikama.at
Netzfrauen Es reicht! Wir #Netzfrauen haben es satt- Wir werden keine weiteren Recherchen zur Verfügung stellen – sollte sich die Seite #mimikama sich nicht sofort bei uns entschuldigen! Wir werden permanent angegriffen -ohne dass man sich mit uns in Verbindung setzt. Wir wollen nicht mehr – Ihr könnt in Zukunft die Welt alleine retten-
Wir setzen uns mit Konzernen, wie in dem Fall mit Tchibo in Verbindung. Verhandeln mit Nestlé und gehen mit Monsanto vor Gericht! Was wollt Ihr noch????????????
Zu dem Kunstfell: Wir stehen mit Tchibo in Kontakt und es wird überprüft, ob es sich nun um Kunstfell oder richtigen Fell handelt. Hier die Stellungnahme von Drogerie Müller, die ebenfalls 2014 auf den falsch etikettierten Kunstfell reingefallen waren https://goo.gl/WTyfhB
Zitat: facebook.com/Netzfrauen
Es reicht! Da haben die Netzfrauen erst einmal Recht. Es reicht wirklich, mit solchen Dummen unbewiesenen Verleumdungskampagnen im Internet, gegen Unternehmen die keine Veganen Produkte führen, oder mit Tieren arbeiten.
Denn nichts anderes haben die Netzfrauen getan. Sie haben ein Produkt, als aus angeblicher Tierqual bezeichnet, ohne irgendeinen Beweis zu besitzen. Weder haben sie einen Artikel in den Händen gehalten um diesen zu prüfen, noch haben sie eine Stellungnahme von seitens der Firma eingefordert.
Man kann nur hoffen, das Tchibo von den Netzfrauen hier einmal, eine saftige Schadenersatzsumme abfordert und diesen mal so richtig auf ihre Tippfinger haut, damit sie vorher Nachdenken, bevor sie so eine Lüge verbreiten.
Bei der Begründung die die Netzfrauen am Ende anführen, uindem sie auf eine Stellungnahme von Drogerie Müller verweisen, hat nichts mit dem Produkt Schlüsselanhänger, was Tchibo verkauft, zu tun.
Hier zeigt sich wieder, die Denkweise von Tierrechts-Vegan-Feministinnen. Erst einmal alles verurteilen, was irgendwie nach Tier aussieht, ohne das tatsächliche Material zu kennen.
Und dann eine Drohung, die wohl uns alle sehr erheitern sollte.
Wir werden keine weiteren Recherchen zur Verfügung stellen – sollte sich die Seite #mimikama sich nicht sofort bei uns entschuldigen!
Nicht nur das es hier überhaupt keinen Grund gibt eine Entschuldigung einzufordern, denn hier haben die Netzfrauen, tatsächlich den Vogel abgeschossen.
Dann aber noch zu Drohen, sie werden keine Recherchen mehr veröffentlichen, dürfte wohl eher mit einem breiten Grinsen, über diese Dumme Aussage der Netzfrauen, abgetan werden.
Wenn man sich die tatsächlichen Recherchen einmal anschaut, kommt einem eher der Gedanke, dass diese Frauen irgendwelche intimen Probleme haben. So wird in einer der Recherchen, die Bill Gates Stiftung angeprangert, und ohne handfeste Beweise behauptet, diese würde Menschenversuche tätigen. Eine Überprüfung von unserer Seite, war bisher aus Zeitgründen nicht möglich, wird aber nachgereicht.
Eines ist jedoch klar, die Netzfrauen gehören wohl eher in die Gruppe der Verschwörungstheoretiker, und haben den üblichen veganen Hang, der feministischen Übertreibung.
Ich der in Indonesien lebe, weiß was die Bill Gates Stiftung in Asien leistet. Millionen Indonesier werden dank der Bill Gates Stiftung mit HIV Medikamenten KOSTENLOS versorgt. Durch diese Präparate haben Millionen von Menschen in Asien überhaupt eine Zukunft. Keiner der Patienten, die von der Stiftung unterstützt werden, könnte sich die HIV Behandlung leisten.
Wohlstandsdenken
Ich stelle immer wieder fest, dass solche Menschen, die Denken im Rest der Welt sieht es genauso aus, wie vor der eigenen Haustür. Dass es in Indonesien und anderen Ländern überhaupt keine Sozialleistungen gibt, daran verschwenden sie keinen Gedanken. Würden hier nicht solche Stiftungen, wie die von Bill Gates greifen, würde die Aidstodesrate in den asiatischen Ländern explodieren!
Und auf die Frage der Netzfrauen zu Antworten: Was wollt Ihr noch????????????
Ich glaube alle wollen die Wahrheit und nicht ein dummes Verschwörungsgefassel, was auch Netzfrauen.org an den Tag legen. Überall das Böse sehen und jeden erst einmal unter einen Generalverdacht setzen, bringt niemanden etwas, außer den tatsächlichen Verbrechern, die es auf beiden Seiten gibt.
Sollte Netzfrauen.org es tatsächlich wahr machen, die Segel zu streichen, gebe es erst einmal wieder einen Unruhestifter weniger im Netz. Die Forderung einer Entschuldigung halte ich für absurd. Die Netzfrauen könnten natürlich den rechtlichen Weg wählen, aber welcher Richter verurteilt jemanden, zu einer Entschuldigung. *lol*
Eigentlich sollte man chemische und Biologische Grundkenntnisse besitzen, wenn man Unternehmen verleumdet, in dem man die Behauptung aufstellt, anstatt Kunstfell, flauschiges Naturfell zu benutzen.
Dieses Mal versuchten sich die selbsternannten Tierrechts-Vegan-Feministinnen daran das Unternehmen Tchibo, durch eine falsche Behauptung zu schädigen.
So stellten sie folgendes Bild auf Facebook und behaupteten das Tchibo, Naturpelz für einen Schlüsselanhänger benutzt!
Screenshot Facebook Netzfrauen.org
Netzfrauen.org behauptet also, es handele ich bei diesem Schlüsselanhänger um Naturpelz aus China. Nun stellt sich die Frage woher diese Erkenntniss stammt.
Schauen wir uns mal das angebotene Produkt bei Tchibo an!
Dort wird jedoch unter der Pflichtangabe Material folgendes angegeben!
Material:
90% Polyacryl, 10% Polyester
Ring und Karabiner Metall
Schlaufe PU
Materialangaben Tchibo
Nun scheinen die Netzfrauen keine chemischen und biologischen Grundkenntnisse zu besitzen, Denn Polyacryl und Polyester sind keine Tierprodukte, sondern werden chemisch erzeugt.
Anders könnte man da schon bei der kleinen Schlaufe herangehen.
Hier wird die Angabe „Schlaufe PU“ gemacht, was darauf hindeute, dass es sich um ein Kunstleder mit Tierlederbestandsstoffen handelt. Eine sehr gute Erklärung zum Thema PU-Kunst-Leder habe bei helpster.de gefunden.
PU-Leder gilt als Kunstleder. Somit wird wohl so mancher Veganer, der denkt auf einem Kunstledersofa zu sitzen, wohl nun erschreckt in den Keller rennen und mit der Axt sein geliebtes Kunstledersofa zu Kleinholz verarbeiten, da er gerade erfahren hat, das in diesem Kunstleder, Tierleder mitverarbeitet wurde.
Wenn nun ein Veganer sein Sofa mit der Axt zerlegt hat, sei nun anzumerken, dass er jetzt Sondermüll hat. Mit einem Echtledersofa hätte er hier nun kein Problem, bei der Entsorgung.
Netzfrauen.org bemängeln aber nicht das PU-Kunst-Leder, sondern die rein aus chemischen Bestandteilen bestehende Bommel an dem Schlüsselanhänger.
Es wird wohl eher das Desinteresse sein, um im Internet einmal nach der Bezeichnung PU-Leder zu Googeln.
So scheint bei der von Tchibo angegebenen Artikelbeschreibung „In hochwertiger Echtfell-Optik“, bei dem Wort Echtfell, die B12 geschädigten Gehirnzellen unverzüglich auszusetzen und die zombiehafte Mitteilungsbedürftigkeit, über ein gefundenen Artikel der SO VIEL TIERLEID verursacht, an Priorität zu gewinnen.
Allein der von Netzfrauen verfasste Artikel hat wohl mehr Tierleid erzeugt, als die ganze Anzahl der von Tchibo angebotenen Schlüsselanhänger im Echtfell-Optik.
So scheinen diese Tierrechts-Vegan-Geschädigten-Netzfrauen nicht zu wissen, dass ihr benutzter PC und auch der verbrauchte Strom, unzähligen Tieren das Leben kostete. Knochenleim was aus Tieren gewonnen wird, ist unersetzlich bei der Produktion von Kupfer.
Dieses interessiert aber keinen verganen Tierrechtler, warum auch, denn ohne Strom, Handy, Internet, ect. kann er nicht leben.
Frei nach dem Motto, was ich nicht weiß macht mich nicht heiß
Die Netzfrauen sollten schon einmal ihr Kleingeld zusammenkratzen, um die eventuell anstehende Schadenersatzklage von Tchibo, bezahlen zu können.
Auch hier hätte PeTA einmal, seine hochbezahlte Marketingabteilung einmal bitten sollen, den Namen Karl Ess bei Google zu suchen, um herauszufinden, ob man so einen Menschen überhaupt für eine Kampagne, für Tierschutz einsetzen kann.
ACH Moment mal, es geht ja hier gar nicht um Tierschutz, sondern um eine veganes Produktlabel.
PeTA finanziert also, Werbung von Vegan Produkten aus Spendengeldern, die von den Spendern eigentlich im Tierschutz gesehen werden wollten.
In dem von PeTA finanzierten Video teilt Karl Ess mit, dass es bei seinem veganen Umstieg überhaupt nicht um die Tiere ging, sondern um ihn selbst.
Screenshot Video PeTA
Vegan macht glücklich schön doof, so die Message des Videos, wie sie bei mir ankam.
Nach dem ich mir das Video von PeTA angeschaut hatte, besuchte ich die PeTA Facebook Seite zu diesem Thema.
Und da ging es wieder einmal Rund.
So wurde PeTA öffentlich vorgeworfen, Kommentare die das Thema Doping in Verbindung mit Karl Ess ansprachen, zu löschen.
Screenshot Facebook Seite PeTA
Na das machte natürlich Gerati.de wieder einmal richtig neugierig! Was versucht denn PeTA hier wieder zu vertuschen.
Ich muss zugeben, ich kannte Karl Ess bis zum heutigem Tage überhaupt nicht. Die erste Recherche ergab, dass er ein professioneller YouTuber zu sein scheint, der einen Kraftsport Channel betreibt.
Aber die Google Suchergebnisse offenbarten auch noch mehr
Vorwürfe von unsauberen Geschäftspraktiken und von Doping ist hier die Rede.
So trennten sich 2 Geschäftspartner von Ihm und traten das breit auf YouTube aus. Weiterhin verweigert Karl Ess einen Bluttest, der beweisen soll, dass er nicht gedopt hat.
Warum wohl verweigert sich hier Karl Ess?
Genau dieselbe Masche wie sich PeTA verweigert Transparenz über die Verwendung von Spendengelder zu zeigen.
MAN KÖNNTE JA DIE WAHRHEIT ERFAHREN!!!
Das im Kraftsport ganz gern zu fördernden Mitteln gegriffen wird, wie anabole Steroide und Hormonpräparate, dürfte auch PeTA nicht unbekannt sein. Dass dies Mittel gesundheitsschädlich sind, innere Organe schädigen und Herzinfarkte verursachen können, kann man wohl auch nicht durch eine vegane Ernährungsweise wett machen, wenn man davon ausgeht das Vegan überhaupt gesundheitsfördernd ist.
Weiterhin fällt mir bei den Videos, die Karl Ess zum Thema vegane Ernährung veröffentlichte auf, dass er überhaupt keine angereicherte Präparate nutzt die den Mangel von fehlenden Vitaminen w.z.B. B12 entgegenwirken. Allein hier sind die Ernährungstipps des Karl Ess gesundheitlich fragwürdig.
Die gesundheitlichen Mangelerscheinungen des Karl Ess scheinen jedoch dafür zu sorgen, dass er sich in der YouTube Community eher unglaubwürdig gemacht hat und hier eher Newcomer die Fans sind.
Fazit bei der Wahl von PeTA
Wer mit der Wahl eines Sportlers, der im Verdacht steht Gesundheitsschädliche Substanzen zu nehmen wirbt, der macht sich wohl kaum glaubwürdiger!
PeTA scheint nun endgültig, den fanatischen Traum einer veganen Welt, aufzugeben.
Anders ist die Entscheidung von PeTA nicht zu deuten, dass man zum erste Mal eine Person zum Mann des Jahres wählt, der nicht Veganer ist.
PeTA wählt oder besser gesagt versucht Titel zu vergeben, die in der Umwelt überhaupt nicht wahr genommen werden. Sei es eine Modemarke, die sich mit einem PeTA Label zieren, oder das veganste Fußballstadium.
Zu guter Letzt werden diese Titel, nur von der eigenen Randgruppe „Vegan“ wahrgenommen. 99,9% der Bevölkerung zereimmert sich über das intransparente Auswahlverfahren.
100% Vegan sein, war bisher eine Pflicht, um einen dieser unterirdischen Titel von PeTA zu ergattern.
Mittlerweile scheinen PeTA, insbesondere bei der Wahl der Männer, tatsächlich die Veganer auszugehen!
Papst Franziskus Foto: Agência Brasil / Wikipedia
So fiel in diesem Jahr die Wahl auf den Papst, der alles andere als vegan lebt. Franziskus der bekannt ist für seine Vorlieben der italienischen Küche, verschmäht aber auch nicht ein saftiges Stück Fleisch.
Auch die eilig dazu gedichtete Begründung von PeTA, scheint wieder aus den Federn eines eines PETA-Mitarbeiters mit B12-bedingten Hirnschädigungen zu stammen.
So begründet man die Wahl von PeTA damit, dass Franziskus sich dahin äußerte das der Mensch „solle Tiere gut behandeln„. PeTA selbst sieht hier auf stupider Art und Weise, wieder einmal die Aufforderung des Papstes, dass der Mensch Vegan werden soll.
Dieses hatte der Papst aber nie behauptet und wird es wohl auch nie.
Man bedenke das PeTA selbst aus allen Kirchenveranstaltungen verbannd wurde. So wurde Nina Hagen, aufgrund ihrer Unterstützungvon PeTA, vom Kirchentag Tier und Mensch einfach wieder ausgeladen, da die radikalen Machenschaften von PeTA nicht mit gemeinschaftlichen und friedvollen Leben in Eintracht zu bringen sind.
Wer Menschen auf radikalerweise denunziert und Straftaten begeht, ist im Haus Gottes nicht willkommen.
Und so konnte PeTA ihre diesjährige Wahl zum Mann des Jahres, in die Tonne klopfen.