Zum Inhalt springen

Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Blog

  • EndZOO wieder tot (15)

    Die Storys über EndZOO reißen nicht ab. Nun hat sich der selbst ernannte Zooexperte Frank Albrecht einfach wieder einmal selbst beerdigt!

    Wie bereits im vergangenen Jahr löscht Frank Albrecht sinnfrei seinen Facebook Account! Nun darf man sich wirklich Fragen, ob es Dummheit ist, oder ein versuchter PR-Gag. Sollte dieses eine PR-Kampagne sein, darf man sich wohl hier wieder einmal kaputt lachen!

    GERATI hatte ja im letzten Jahr bereits über die Selbstbeerdigung dieses Nichtexperten Frank Albrecht berichtet!

    EndZoo ist Tod (5)

    Da meldete er sich mit den Worten „Totgesagte leben länger“ zurück und gab an, seinen Facebook Account gelöscht zu haben, da er Angst habe, dass während seiner Urlaubszeit viele Hater kommentieren würden.

    Mensch Frank ich bin zwar in meinen Urlaub auch etwas ruhiger, aber ab und zu kann man heute in der globalen Welt auch mit einem Smartphone seine Accounts checken. Also entweder hat Frank Albrecht kein Handy, oder er ist zu dumm dazu dieses zu benutzen!

    EndZOO ein EINMANN-Verein!!!

    Diese Aussage wird durch diese Handlung auch noch bestätigt. In diesem Fall wäre dieser Verein EndZOO Deutschland e.V. überhaupt nicht mehr handlungsfähig und müsste sich umgehend auflösen. Würden die sechs Vereinsmitglieder tatsächlich bestehen, oder für den Verein tätig sein, könnten sie in der Urlaubszeit die Pflege des Facebook Accounts von EndZOO übernehmen. EndZOO Österreich scheint tatsächlich nicht mehr zu existieren, was wiederum die Frage aufwirft, ob die Mitglieder von EndZOO Österreich, die dieselben sind, wie bei EndZOO Deutschland, überhaupt noch bereit sind, sich als Handlanger des Herrn Frank Albrecht auszugeben.

    [amazon_link asins=’B002J5E73K‘ template=’ProductAd‘ store=’bayide-21′ marketplace=’DE‘ link_id=’5a994b49-a99f-11e8-bf7f-e369d13618f7′]Auch der Umzug des Herrn Frank Albrecht wirft Fragen auf!

    Seit Monaten findet man den Hinweis, dass ein Faxanschluss aufgrund des Umzuges des Vereins noch nicht vorhanden war. Der frühere Sitz dieses Vereins war die Wohnanschrift von Frank Albrecht. Warum nutzt er nicht weiter diesen Faxanschluss? Oder hat er auch sein Wohnsitz aufgeben müssen? Mittlerweile schreibt er, dass der Jahresbericht 2017 in arbeit sei. Nun eigentlich sollte dieser ja durch eine Jahreshauptversammlung bereits im ersten Quartal durch alle Mitglieder bestätigt werden. Aber auch hier schein der EINMANN Verein Defizite zu haben!

    Es ist immer schön, wenn ein solcher Dumpfbackenverein, die Arbeit von GERATI so einfach macht.

    RIP EndZOO & Zooexperte!!!

  • ERFOLG! Simon Fischer wundert sich nicht

    Ansbach weicht sein kommunales Wildtierverbot auf und lässt den Circus Carl Althoff gastieren, obwohl dieser mit Wildtieren anreißt!

    Dieser Entschluss der Stadtverwaltung Ansbach belegt, wie schwammig diese kommunalen Wildtierverbote sind. In einem Interview äußerte sich ein Sprecher der Stadtverwaltung Ansbach dahin gehend, dass dieses Wildtierverbot nur für Tiere gelte, von denen eine größere Gefahr auszugehen scheint. Daraus kann man schließen, dass Wildtierverbote keine rechtliche Handhabe besitzen.

    Auch die Gefährdung kann wohl kaum von einer Stadtverwaltung eingeschätzt werden. In diesem Fall müsste man jede Kirmes und jeden Rummel genauso verbieten, da von den Fahrgeschäften immer eine Gefahr ausgeht. Die Fahrgeschäfte werden in der Regel vom TÜV geprüft. Dasselbe geschieht auch mit den Sicherheitsvorkehrungen bei Tieren.

    Wenn die Sicherheitssysteme in einem Zirkus mit Wildtieren, von einem zertifizierten Prüfer abgenommen wurden, dürfte also auch hier kein Verbot greifen. Insbesondere, da dieses Verbot ein Eingriff in die freie Berufsausübung mit sich führt. Bereits mehrere Gerichtsbeschlüsse belegen, dass ein kommunales Wildtierverbot gegen das geltende Recht verstößt und nur vom Bund ausgesprochen werden darf. Zwar hat eine Kommune ein Recht über ihre kommunalen Plätze frei zu bestimmen. Hierbei darf eine freie Berufsausübung jedoch nicht einseitig beschränkt werden.

    Simon Fischer wundert sich nicht und gibt sich geschlagen!

    ERFOLG! Simon Fischer wundert sich nicht
    ERFOLG! Simon Fischer wundert sich nicht

    In einem Interview gegenüber ansbachplus.de äußerte sich Simon Fischer wie folgt!

    Zudem sei es laut Simon Fischer überhaupt nicht verwunderlich, dass nun, entgegen vorheriger Ankündigungen, doch wieder Zirkusbetriebe auf dem Messegelände gastieren dürfen.

    ansbachplus.de/2018/08/21/zirkusgastspiel-stadt-ueberraschend-gruenes-licht/

    Ja auch Simon Fischer wundert sich nicht und scheint nun betrübt in sich zu gehen. Soll sein jahrelanges Stalking nun doch gänzlich umsonst sein und immer mehr Kommunen vor dem Druck der gerichtlichen Klagen von Zirkusunternehmen zusammenbrechen? Simon Fischer braucht immer etwas länger bevor er, was begreift. Bei PeTA war man hier bereits einen Funken intelligenter und fordert nun kein Wildtierverbot mehr, da man nicht belegen könne, dass Tiere im Zirkus gequält werden. Bei PeTA spricht man jetzt von einer Stress Tournee. Der Einzige der Stress macht sind Tierrechtler, die selbst vor lauten Trommeln und Trompeten nicht zurückschrecken, wenn sie in der Nähe eines Zirkus demonstrieren.

    [amazon_link asins=’B0001ZWYLW‘ template=’ProductAd‘ store=’bayide-21′ marketplace=’DE‘ link_id=’9506ef4c-a6ae-11e8-a5e8-a988c7a60fe8′]Auch hier hat Simon Fischer einschlägige Erfahrungen! Bei der letzten Demo in München vor dem Circus Krone wurde extra die Musik so laut übersteuert, dass sich selbst Sicherheitskräfte die Ohren zuhalten mussten. Aber für Simon Fischer ist dieses alles scheißegal. Auch wenn durch den Krach Tiere verschreckt werden. Hauptsache er hat seinen Spaß. Dieser Egoist!!!

  • Berufungsverhandlung für Robby

    Dass juristische gezerrtere um den Ausnahmeschimpansen Robby, was PeTA Unteranderem angestrengt wurde, geht in die wahrscheinlich letzte und entschiedene Runde!

    Robby lebt seit über 40 Jahren als Familienmitglied integriert in einem Zirkus. In den Käfig muss er nur, da es die gesetzlichen Vorschriften vorschreiben. Ansonsten könnte Robby sich wie ein integriertes Mitglied der Zirkusfamilie frei bewegen. Dass es Robby bei der Zirkusfamilie gut geht, ist insbesondere PeTA ein Dorn im Auge, die seit Jahren die Unterbringung in einer Auffangstation fordern.

    Gutachter bescheinigen jedoch, dass Robby, sollte, er wie von PeTA gefordert zwangsweise in eine Affenfamilie integriert werden sollen, dort in Lebensgefahr befände. Robby wuchs mit Menschen auf und versteht die Gesten seiner Artgenossen überhaupt nicht. Dieses könnte Machtkampf einer Gruppe sein Todesurteil sein.

    Berufungsverfahren am 08.11.2018 um 10 Uhr am OVG Lüneburg!

    Die Verhandlung sollte öffentlich sein. Man darf also sich dieses Verfahren bei Interesse selbst anschauen. Es geht in diesem Berufungsverfahren darum, ob das Urteil, das Robby in eine Auffangstation übergeben werden soll, rechtsgültig wird. Gegen den Gerichtsbescheid wurde Berufung beantragt.

    PeTA legt immer wieder nach und stellt Behauptungen auf, die sie nicht belegen können!

    Bisher war beim Thema Robby immer der von PeTA selbst degradierte Fachreferent Peter Höffken der Ansprechpartner. Dieser verlor auf mysteriöser Art und Weise seinen Titel in Diplomzoologie und damit sein Expertenanspruch. Drei Tage nach einer Strafanzeige wegen Titelmissbrauches, von GERATI degradierte PeTA jenen Peter Höffken zum Fachreferenten. Seit jener Zeit ist es sehr still geworden. Ab und zu darf er dann aber wohl doch einmal aus der Kantine, wo er den Kaffee für die PeTA Mitarbeiter zu kochen scheint, hervortreten.

    Vom Diplom-Zoologen und Wildtierexperten, zum Tellerwäscher

    Als neue Koryphäe präsentiert nun PeTA eine gewisse Yvonne Würz, die während ihres Studiums selbst Tiere quälte. Es ist schon ein Augenschmaus, wenn man sieht, das PeTA eine Person einstellt, die in Ihren Augen ein Tierquäler war, da sie während ihres Studiums an Vögeln experimentierte. Man darf also tatsächlich behaupten bei PeTA arbeiten selbst Tierquäler!

    PeTA-Mitarbeiterin Dr. Yvonne Würz ist Tierquälerin

    Jene Tierquälerin Dr. Yvonne Würz meldete sich jüngst in einer Pressemitteilung zum Thema Robby in einer PeTA Pressemitteilung zu Wort! So sagte sie Folgendes!

    „Circus Belly schürt Ängste, dass Robby in einer Auffangstation ums Leben kommen könnte, hat aber keine Bedenken, den ‚Affen-Opa‘ weiterhin im winzigen Käfigwagen durch Deutschland zu karren“, so Dr. Yvonne Würz, Fachreferentin für Tiere in der Unterhaltungsbranche bei PETA. „Wir fordern Herrn Köhler auf, ihm endlich ein Leben unter Artgenossen zu ermöglichen.“

    peta.de/circus-belly-in-delmenhorst-schimpansen-opa-robby-muss-weiterhin-im-kaefig-reisen

    [amazon_link asins=’3480229255′ template=’ProductAd‘ store=’bayide-21′ marketplace=’DE‘ link_id=’30696546-a4f0-11e8-a780-bb3ea09f0422′]Herr Köhler schürt keine Ängste, sondern hat tatsächlich Angst um Robby! Das ist tatsächliche Empathie, die PeTA und deren Mitarbeitern gänzlich fehlt. Es dürfte auch von PeTA unbestritten sein, dass zwischen einem Tier und einem Menschen ein inniges verbundenes Gemeinschaftsgefühl entstehen kann. Wenn dieses so ist, wäre Robby nicht todtraurig, wenn er seiner angetrauten Umgebung mit seinen Familienmitgliedern entrissen würde? Dazu äußert sich PeTA natürlich nicht, denn dann müssten sie ja einräumen, das ihre Forderungen Robby von einem angeblichen Gefängnis in das nächste stecken zu wollen, falsch ist.

    Das man dann aber eine in PeTA Augen selbst schwerwiegende Tierquälerin, wie Dr. Yvonne Würz solche Aussagen im Namen von PeTA äußern lässt, macht diesen Verein nur noch unglaubwürdiger!

  • Charlotte Roche droht Zirkus aufs Maul zu hauen

    Charlotte Roche sorgt für Schlagzeilen, als sie auf Instagram ein Foto postete, und drohte einem unschuldigen Zirkusmitarbeiter „aufs Maul zu hauen“!

    Charlotte Roche Bestsellerautorin (Feuchtgebiete) scheint ihr fehlender Erfolg zu Kopf zu steigen. Auf Instagram postete sie ein Foto, wie sieauf einen Kleinbus des Moskauer Circus losrannte, und schrieb darunter. „Wenn da jetzt Tiere drin sind: gibts aufs Maul und ich lass die frei.„Nun darf man sich fragen, was in diese Frau geraten ist, einem unschuldigen Zirkusmitarbeiter damit zu drohen ihn aufs „Maul zu hauen„!

    Handelt es sich hier um einen PR-Gag?

    Fakt ist, das Foto muss ja von einer dritten Person aufgenommen worden sein. Dann aber nachträglich diese Worte zu wählen scheint wohl ehern dahin zudeuten, dass bei dieser Frau die eine oder andere Schraube etwas locker sitzen sollte. Anders lässt sich dieses Foto nicht deuten.

    Andere Medien fragen sich bereits ob Charlotte Roche jetzt eine radikale Tierrechtlerin sei. Leider ließ sie bis jetzt alle Fragen zu diesem Thema offen. Auch die, ob sie nun den Fahrer des Kleintransporters tatsächlich aufs Maul gehauen hat.

    https://www.instagram.com/p/BmlzbkoBxJH/?utm_source=ig_web_share_sheet

    Bei solchen Aktionen war früher Alkohol oder Drogen im Spiel. Was hier Charlotte Roche geritten hat, bleibt erst einmal offen. Wir erinnern uns gerade jener Moskauer Circus verzichtete vor zwei Jahren auf alle Tiere und wurde dadurch mit leeren Plätzen im Zelt belohnt. Selbst Tierschützer und Tierrechtler waren nicht bereit, diesen Zirkus mit kauf, einer Karte für ihren Endschluss zu belohnen! Ein Jahr später nahm dieser Zirkus Tiere wieder ins Programm auf.

    [amazon_link asins=’B00IM882LQ‘ template=’ProductAd‘ store=’bayide-21′ marketplace=’DE‘ link_id=’4135060b-a421-11e8-8222-9f5a4ad64427′]Ein Beleg, dass ein Zirkus ohne Tiere nicht existieren kann.

    Auch dieser Zirkus wurde in den letzten Wochen immer wieder angefeindet, obwohl Kontrollen der Veterinärämter keine Verstöße gegen das Tierschutzgesetz feststellen konnten. Dennoch behaupten Tierrechtler fälschlicherweise immer wieder, dass Zirkusse ihre Tiere quälen! Einen Beweis blieben für ihre Behauptungen, sucht man vergebens!

    Ob Charlotte Roche von Tierrechtlern aufgestachelt wurde, oder hinter dieser Aktion eine bezahlte PR-Kampangne steckt, wird die Zeit zeigen. Es ist aber schön, wie man immer wieder erleben darf, dass Tierrechtler nur den Weg der Gewalt kennen. Anders lässt sich so ein Verhalten wie hier aufgezeigt nicht erklären.

  • Ist dieses Foto für PeTA zu heiß?

    Man darf sich wohl tatsächlich Fragen, ob bei PeTA der pure Angstschweiß auf der Stirn steht, dass sie alles unternehmen, um GERATI aus ihrem Leben zu verbannen.

    Leider sind die bisherigen Versuche von PeTA, durch eine Flut von Strafanzeigen und der Versuch GERATI zu Diffamieren gänzlich gescheitert. Ich freue mich natürlich, dass PeTA mir durch solche Handlungen immer wieder neues Material liefert. Und nein ich lasse mich von PeTA nicht einschüchtern und werde immer weiter machen.

    Nach vier Jahren haben wir endlich die Politik so weit, dass diese PeTA hinterfragt und selbst die Gemeinnützigkeit von solchen Organisationen infrage stellt. Hier ist Gero Hocker von der FDP sehr aktiv und bleibt als Politiker auch am Ball. Nur die Politik kann tatsächlich, PeTA die Arbeit erschweren und den finanziellen Geldhahn durch Aberkennung der Gemeinnützigkeit zudrehen.

    Es darf tatsächlich nicht sein, dass ein Verein deren Mitglieder Straftaten der Tierrechtsbewegung als legitimes Mittel der Tierrechtsarbeit hochpreisen, dann noch von Steuervorteilen und Großspenden profitieren dürfen.

    Facebook meint, diese Fotomontage verstößt gegen ihre Gemeinschaftsstandards!

    Ist dieses Foto für PeTA zu heiß?
    Ist dieses Foto für PeTA zu heiß?

    Diese Fotomontage habe ich erstellt, nachdem PeTA die Strafanzeige gegen den Landwirt zurückgezogen hatte, der Opfer eines perfiden Brandanschlages wurde. Gleichzeitig erstattete PeTA aber keine Strafanzeige gegen den Brandstifter?!? Hier darf man sich wohl tatsächlich die Frage stellen „Warum PeTA keine Strafanzeige gegen den Brandstifter stellt„?

    PeTA nahm in der Vergangenheit kein Blatt vor den Mund, wenn es um die Straftaten der Animal Liberations Front (ALF) ging. Diese wurden von Dr. Edmund Haferbeck, Leiter der Rechtsabteilung von PeTA, als legitimes und notwendiges Mittel der Tierrechtsarbeit bezeichnet. Wobei es in diesem konkreten Fall wohl bisher ausgeschlossen ist, dass es sich um eine Brandstiftung aus dem Umfeld der Tierrechtler handelt. Bereits bei den ersten Berichten zu dem Brand auf dem landwirtschaftlichen Betrieb wurde von unzähligen weiteren Brandanschlägen in der Umgebung berichtet. Der Brandstifter schien es nicht konkret auf landwirtschaftliche Betriebe abgesehen zu haben!

    PeTA zieht Strafanzeige zurück

    Also bei dieser Fotomontage, die von GERATI auf Facebook und Twitter veröffentlicht wurde, handelte es sich nicht um eine glaubhafte Behauptung, sondern wurde hier in sarkastischer Art und weise das Vorgehen in dem Fall mit der Brandstiftung und der PeTA Aussage, dass Anschläge der Animal Liberations Front ein legitimes Mittel der Tierrechtsarbeit seien, verarbeitet.

    Facebook spricht von Verletzung der Gemeinschaftsstandards!

    Leider ist man von Facebook Seite nicht bereit, zu erklären, wo dieses neu geschaffene Kunstwerk gegen den Gemeinschaftsstandard verstößt. Auch Fragen ist unmöglich, da Löschungen nicht im Supportbereich gespeichert werden. Auch ist es nicht möglich, den Support zu kontaktieren! Warum wohl?

    Es gab ja in jüngster Vergangenheit bereits ein Fall, wo ein Gericht in Berlin Facebook verurteilte, einen gelöschten Beitrag wieder herzustellen. Ob sich der Rechtsweg sich hier lohnt, bleibt offen!

    Fakt ist, das Facebook hier sich selbst ins eigene Fleisch schneidet.

    Es ist nicht verwunderlich, dass immer mehr alte Nutzer Facebook den Rücken kehren. Ich habe bereits vor Jahren, als es die Möglichkeit gab auf Facebook Werbung zu schalten, davor zurückgeschreckt. Wie gesagt mein Hauptaccount ist gesperrt, ich habe also nicht einmal mehr Zugriff auf meine Firmen-Facebook-Seiten! Und das kann es ja tatsächlich nicht sein! Man stelle sich einmal vor, man bucht Werbung und wird dann bei einem kontroversen Thema wie GERATI gesperrt, nur weil man öffentlich seine Meinung sagt, die weder Hass noch in irgendeiner weise, jemanden tief verunglimpft. Dann kann man nicht einmal mehr auf die Werbeflächen bei Facebook zugreifen!

    Und vergleicht man dann die Sperrgründe, mit den Äußerungen von Tierrechtlern, die natürlich nicht gegen den Facebook-Gemeinschaftsstandard  verstoßen, darf man sich wohl fragen, wo die Gleichbehandlung bei Facebook liegt!

    Siehe meine letzte Sperrung auf Facebook:

    GERATI wird auf Facebook wegen Animal Peace Grafik für 30 Tage gesperrt

    Immerhin vier Monate Free Facebook! Ach ne man muss ja die Sperre von 30 Tagen abziehen, also wird GERATI in der Regel quartalsweise gesperrt. 😉

    Und keine Angst, ich werde weiter auf Facebook Artikel posten! Die Freude gönne ich #PeTA nicht!

    [amazon_link asins=’1549695983′ template=’ProductAd‘ store=’bayide-21′ marketplace=’DE‘ link_id=’42cbacff-a150-11e8-b8c0-c3d228a4fe39′]Interessieren würde mich einmal, wie ihr Facebook, als Netzwerk seht?

    Viele haben ja Facebook bereits den Rücken gekehrt und sind ehern auf anderen sozialen Netzwerken unterwegs. Man denkt vielleicht immer, dass man doch zu sehr von Facebook abhängig ist. Ich habe ja jetzt einmal 30 Tage zeit dieses intensiv zu analysieren!

    Aber lasst uns einfach einmal unten in den Kommentaren über dieses Thema außerhalb von Facebook diskutieren! Welche sozialen Netzwerke nutzt ihr noch außer Facebook!

    Bitte beachtet, dass Erstkommentare von mir erst einmal freigeschaltet werden müssen.

  • Der Dilettantismus von Peter Höffken geht weiter!!!

    Der Diplomlose Peter Höffken scheint nicht einmal Rechnen zu können! Jedenfalls ist er nicht in der Lage, ein Mehrheitsverhältnis zu erkennen!

    Nachdem der ehemalige Diplom-Zoologe und Wildtierexperte Peter Höffken selbst von PeTA, zum Kaffeeholer degradiert wurde, war es um ihn sehr ruhig geworden. Doch jetzt preschte er wieder aus der PeTA Kantine hervor und entzückt uns mit seinem nicht vorhandenen Fachwissen!

    Vom Diplom-Zoologen und Wildtierexperten, zum Tellerwäscher

    Peter Höffken tischte ja bereits mehrfach sein dilettantisches Fachwissen, im Bereich Tiere und Tierhaltung auf. Nachdem GERATI diesem PeTA Mitarbeiter nachweislich mehrfach die Unfähigkeit bescheinigte, wurde dieser anscheinend in die PeTA Kantine Verband, wo er sich an Seitan Würstchen versuchen darf. Ab und zu, insbesondere bei leicht nachzuweisenden dummen Behauptungen die PeTA verteilt, darf dann auch Peter Höffken sich wieder einmal zu Wort melden.

    Frei nach dem Motto ist der Name schon ruiniert, darf er auch die dümmsten PeTA-Fakenews verbreiten!

    Es geht wieder einmal um die Jagd, die PeTA genauso abschaffen möchte wie das Angeln, und die gesamte Tierhaltung. Und ja PeTA spricht sich expliziert auch gegen die Haustierhaltung aus!

    In den letzten Wochen kam es in Deutschland bei der Jagd zu drei tödlichen Unfällen! Dieses nimmt PeTA zum Anlass erneut ein generelles Jagdverbot zu fordern. Nun man kann ja sagen, fordern tut PeTA ja viel und häufig, an der Umsetzung dieser Forderungen scheitert es dann aber immer wieder aufs Neue.

    Um die Forderung eines Jagdverbotes zu untermauern, präsentierte unser Nichtdiplombesitzer Peter Höffken eine Forsa-Umfrage und will doch tatsächlich aus dieser herauslesen, dass die Menschen in Deutschland gegen die Jagd seien. Nun das PeTA nicht rechnen kann, konnte ja GERATI bereits mehrfach belegen.

    Nur ergibt diese von Peter Höffken im Auftrag von PeTA präsentierte Forsa-Umfrage eben nicht, dass die Deutschen die Jagd ablehnen, sondern sogar mehrheitlich befürworten. Immerhin sprechen sich 51 % also die Mehrheit für die Jagd aus! Dennoch verkauft er diese Forsa-Umfrage als generelle Ablehnung deutschen für die Jagd. So kann man sich Umfrageergebnisse auch schön reden.

    Aber mal ehrlich, wenn man für alles ein Verbot fordern würde, was Unfälle mit Todesfolge zu Ursache hätte, was wäre das für ein Leben?

    Statistisch sterben jeden Tag auf deutschen Straßen 9 Menschen durch Verkehrsunfälle. Würde deshalb irgendwer auf die grandiose Idee kommen Fahrzeuge verbieten zu lassen und uns Deutsche wieder mit Pferdekutschen durch die Lande fahren zulassen! Achtung! Pferdekutschen will PeTA ja auch verbieten lassen.

    Jeden Tag passiert in Deutschland mindestens ein Arbeitsunfall mit Todesfolge – fordert man deswegen ein Arbeitsverbot?

    Jeden Tag sterben drei Menschen durch Hausarbeit – fordert man hier ein Verbot?

    Man kann hier erkennen, wie stupide die Forderungen von PeTA sind. Man kann aber auch froh sein, dass immer mehr Menschen die dummen Forderungen durchschauen und PeTA hinterfragen. Insbesondere da PeTA immer mehr auf Diffamierung von unschuldigen Opfern setzt und diese in den sozialen Netzwerken durch noch dümmere Mitläufer verunglimpfen lässt!

  • Sind Tierrechtler was Besseres?

    Tierrechtler denken doch tatsächlich für sie gelten keine gesetzlichen Bestimmungen! Oder denken Tierrechtler tatsächlich, sie sind was Besseres!

    Ich möchte hier nicht die Katzenbesitzerin als Tierrechtler betiteln, die sich sorgen um ihr vermisstes Tier macht. Fakt ist aber, dass sie Schuld an den ausufernden Shitstorm gegen ihre Heimatstadt ist.

    Anstatt einfach einmal nachzudenken und die getätigten Fehler einzuräumen und abzustellen, wird heute alles breit im Internet verteilt. Zum Schluss wundert man sich, wie in diesem Fall, das stupide Tierrechtsidioten, diesen Fehler für einen Shitstorm nutzen, der selbst vor Mord- und Todschlagdrohungen nicht zurückschreckt.

    Eigentlich sollte mittlerweile jeder selbst wissen, dass wildes Plakatieren in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit ist, und unweigerlich ein Bußgeld mit sich führt. Für Suchaktionen gibt es in einigen Supermärkten sogenannte Schwarze Bretter, wo man solche Suchaufrufe kostenlos aufhängen darf. Will man in einer Stadt eine Plakataktion starten muss man sich vorab an das zuständige Ordnungsamt wenden. Ob hier bei dieser geringen Anzahl ein Betrag zu entrichten sei, blieb bisher offen.

    Anstatt das die Dame nach der Mitteilung, dass sie eine Ordnungswidrigkeit begangen habe, einfach aufs Amt geht und sich eine Genehmigung holt, postete sie ihr Unverständnis auf Facebook! Dass damit einen Shitstorm gegen ihre eigene Heimatstadt auslöste, war ihr wahrscheinlich nicht bewusst! So gab sie an.

    „Mit diesen heftigen Reaktionen habe ich nicht gerechnet“, beteuert Wiedmer und betont, dass sie die Welle der Entrüstung auf der Facebook-Seite der Stadt Maulbronn keinesfalls lanciert habe. „Ich wollte nur in Facebook-Gruppen, die sich mit dem Thema Tierschutz beschäftigen, darauf aufmerksam machen, was passieren kann, wenn man ohne Genehmigung Suchplakate aufhängt.“ Wobei sie sich doch ein wenig wundert: „Ich habe vorher in Mönsheim gewohnt. Dort haben wir öfter mit Plakaten und Handzetteln nach verschwundenen Tieren gesucht und nie ein Problem bekommen.“

    Zitat: muehlacker-tagblatt.de

    Bürgermeister äußerte sich souverän!

    Er machte deutlich das in seiner Stadt es genauso Regeln gibt wie in jeder anderen Stadt auch. Dieses Regeln die sich in den Gesetzen wiederfinden sind einzuhalten. Auch wenn es andere Kommunen und Gemeinden anders halten, in seiner Stadt herrscht Ordnung!

    Gleichzeitig sagte er.

    Im Übrigen wundert sich Felchle, wie „durchgedreht“ manchmal die sozialen Netzwerke im Internet seien. Er selbst lasse sich davon nicht beeindrucken: „Wenn jemand glaubt, dass es mich als Bürgermeister interessiert, was jemand aus Berlin oder Pforzheim postet, der irrt gewaltig.“

    Zitat: muehlacker-tagblatt.de

    Tierrechtler haben echt einen an der Waffel. Anstand der Dame mal den simplen Hinweis zu geben, dass sie einfach sich die Genehmigung holen soll, damit sie die Suchplakate wieder aufhängen kann, bauschen sie sich gegenseitig auf und ziehen über eine Kommune her, die nur für Recht und Ordnung sorgen möchte. Vor dem Gesetz sind immer noch alle gleich. Aber das verstehen die von #PeTA und anderen Tierrechtsorgasaufgeputschten stupiden Mitmenschen leider nicht mehr!

    [amazon_link asins=’B01HGWL4PY‘ template=’ProductAd‘ store=’bayide-21′ marketplace=’DE‘ link_id=’d15f4874-9f76-11e8-8246-ad258ae5722e‘]Tasso.net bietet Suchplakate selbst an!

    Ein Hinweis für Nutzer, die sich diese Plakate ausdrucken, dass man sich beim zuständigen Ordnungsamt vor dem Verteilen bzw. Aufhängen informieren sollte, welche Vorschriften es gibt, findet man auf der Seite nirgends. Hier sollte Tasso, tatsächlich einmal nachbessern. Ich möchte hier nicht gegen Tasso haten, sondern nur aufzeigen, dass sich solche Probleme mit einem kleinen Hinweis an die Nutzer umgehen ließen!

  • PeTA stellt Strafanzeigen nur zum Zwecke der Diffamierung

    Immer mehr Opfer von Diffamierungen durch PeTA wehren sich und somit kommen immer weitere Lügen die von PeTA verbreitet werden ans Licht!

    Im Dezember 2017 zeigte PeTA eine Teilnehmerin bei „Wer wird Millionär“ an, da dieses sagte, sie angle in Frankreich und würde große Fische wieder zurücksetzen. Dass in Frankreich das deutsche Tierschutzgesetz keine Anwendung findet und in Frankreich expliziert erlaubt ist, Fische die nicht verwertet werden können zurückzusetzen, scheint PeTA gern vorsätzlich zu vergessen. Anders lässt sich diese Strafanzeige nicht erklären.

    Auf regionalbraunschweig.de kam der Rechtsanwalt der rechtswidrig beschuldigten Anglerin zu Wort. Dieser äußerte sich wie folgt.

    Raimund Müller, Dozent für Strafrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht an der FHöV NRW vertrat die Anglerin und teilte mit, dass das Verfahren nun auf der Grundlage des § 170 Abs.2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachtes eingestellt wurde.

    „Das eigentlich erstaunliche ist, dass PETA Strafanzeige erstattet hat, obwohl in der von Ihnen genannten Sendung eindeutig und unmissverständlich berichtet wurde, dass Frau S. ihren Karpfen in Frankreich gefangen und – übrigens entsprechend dort geltendem Recht – zurückgesetzt hat. Damit stand von Anfang an fest, dass ein Straftatbestand nach dem TSG gar nicht gegeben sein konnte, da sich die angebliche “Tat“ außerhalb des Geltungsbereiches des § 17 TSG abgespielt hat.

    regionalbraunschweig.de

    Nun darf man sich natürlich die Frage stellen, warum PeTA hier Anzeige erstattet hatte. PeTA leistet sich eine aufgeblasene Rechtsabteilung. Warum hat keiner der studierten Juristen dieses Problem erkannt? Oder wollte man dieses nicht erkennen und ist dem Erfolgsdruck von PeTA erliegen.

    Fakt ist PeTA erstattet Strafanzeigen am laufenden Band! Diese werden in der Regel zeitnah durch die ermittelnden Behörden eingestellt. Das erbärmliche an diesen Strafanzeigen ist, dass PeTA diese unschuldigen Opfer durch eine selbst veröffentlichte Pressemitteilung dann noch an den Pranger stellt und somit eine Vorverurteilung durch die Leser schafft.

    Eine Entschuldigung, oder sogar die Löschung der Pressenachricht nach Feststellung der Unschuld des Opfers erfolgt von PeTA nicht! Hier muss das Opfer selbst den Rechtsweg wählen, was dann wiederum zu immensen Kosten bei PeTA sorgt, wie die Rechtskostenausgaben des Vereins belegen!

    PeTA geht es nur um Diffamierung des ausgesuchten Opfers!

    Zu dieser Erkenntnis kam auch der Verteidiger in diesem Fall.

    Das heißt: PETA hat Frau S. mit einer Verdächtigung überzogen, die wirklich keinerlei rechtliche Substanz hat. Besonders bezeichnend: Auch in der von PETA verfassten Pressemitteilung – die vermutlich Grundlage Ihres Berichtes ist – wird mit keinem Wort erwähnt, dass der Fisch in Frankreich gefangen wurde, obwohl PETA dies nachweislich wusste. PETA ging es also um Diffamierung und um nichts anderes“, so Müller. 

    regionalbraunschweig.de

    Nun wer jetzt denkt, man hat PeTA, der irrt sich bei der deutschen Justiz gewaltig. Die Braunschweigerin erstattete selbstverständlich Strafanzeige gegen PeTA. Und was hier herauskam, schlägt wirklich alles.

    Die Staatsanwaltschaft habe PETA auf den Sachverhalt, insbesondere nicht Nichtanwendbarkeit des TSG wegen des “Tatortes“ im Ausland hingewiesen, teil der Anwalt mit. PETA habe die Anzeige daraufhin zurückgezogen. Das dies bestätigende Schreiben der Staatsanwaltschaft liege Müller vor und er fragt: „Warum hat PETA Anzeige erstattet, wenn man wusste, dass in Frankreich geangelt wurde?“

    Laut Anwalt Müller habe die Braunschweigerin nun ihrerseits Strafanzeige gegen PETA wegen falscher Verdächtigung gestellt. „Hierzu vertritt die Staatsanwaltschaft die Auffassung, dass PETA der direkte Vorsatz zur Unrichtigkeit der aufgestellten Behauptung nicht nachweisbar sei, obwohl PETA den Sachverhalt trotz entsprechender Kenntnis unvollständig, also falsch, durch Weglassen des Frankreich Faktors sowohl in der Anzeige wie auch der Presseveröffentlichung dargestellt hat. Ziemlich “interessant“…“, lässt Müller wissen.

    regionalbraunschweig.de

    PeTA fehlt also der Vorsatz?

    Wie viele unschuldige Opfer will die Staatsanwaltschaft jetzt noch sehen? Das Vorgehen von PeTA ist eindeutig! Geht das Opfer zu einem Anwalt, wird sofort die Strafanzeige von PeTA zurückgenommen. Warum wohl nur? Nun, wenn PeTA hier dann Fehler einräumt, darf man sich wohl die Frage erlauben, welche Fähigkeiten die Juristen und Hobbydetektive um den NICHT-Juristen Dr. Edmund Haferbeck überhaupt besitzen, wenn diese nicht in der Lage sind, so einfache Rechtsgrundlagen zu erkennen.

    Hier sollte PeTA ihren Mitarbeitern der Rechtsabteilung einmal eine Nachschulung organisieren!

    Ähnlichkeiten zu meiner Strafanzeige von PeTA!

    Auch ich wurde von PeTA mit einer Strafanzeige wegen Verletzung des deutschen Tierschutzgesetzes angezeigt. PeTA weis seit 2013, das ich in Indonesien lebe. Die zuständige Staatsanwaltschaft Augsburg ist seit Februar 2018 nicht in der Lage mir mein angebliches Vergehen nach dem deutschen Tierschutzgesetz, was aus der Strafanzeige von PeTA ja hervorgehen muss, zu erklären. Ich bin 2008 nach Indonesien ausgewandert und im Februar 2018 das erst mal wieder in Deutschland gewesen. Wie kann ich da gegen das deutsche Tierschutzgesetz verstoßen haben.

    Auch diese Frage kann mir die zuständige Staatsanwaltschaft Augsburg bis heute nicht erklären. Auch der Status des Ermittlungsverfahrens ist mir bis heute schleierhaft. Mittlerweile hat man aufgrund der Zuständigkeit die Ermittlungen an eine andere Staatsanwaltschaft abgegeben. Von dieser ist aber bis heute auch noch nichts gekommen. Angeblich wird seit Februar 2018 geprüft, ob diese Staatsanwaltschaft die Ermittlungen überhaupt übernimmt!

    PeTA behauptet ja immer noch ich würde mich vor der deutschen Justiz verstecken. So ganz kann das ja nicht stimmen, wenn ich noch diesen Monat ein Showdown habe. Vielleicht hat Dr. Edmund Haferbeck den Mumm, mir einmal in seinem Leben persönlich in die Augen zu schauen.

    Wie immer halte ich Euch auf dem Laufenden und werde auch darüber berichten, sobald dieses Verfahren beendet ist! Aber allein an dieser Behauptung, ich würde mich vor der deutschen Justiz verstecken, sieht man das PeTA nur eins kann und das ist das Verbreiten von Lügen!

    Warum kann man PeTA nicht untersagen, Strafanzeigen zu stellen!

    Dazu muss man erst einmal eins sehen. PeTA klagt ja nicht selbst, sondern sie bittet den Staat, ein Ermittlungsverfahren gegen ein ausgesuchtes PeTA Opfer zu führen. Nach dem Gesetz hat jeder das Recht eine Strafanzeige zu stellen. Das hat nichts mit einer Klage zu tun. Eine Klage reicht man bei Gericht ein und ist der Kläger!

    Das PeTA nicht klagt, mag einerseits daran liegen, dass ihnen das Verbandsklagerecht auf Grundlage verschiedener Voraussetzungen verwehrt wurde und das PeTA einfach überhaupt keine Klagebefugnis besitzt. Klagebefugnis kann nur das Opfer einer Straftat selbst haben. Also als Beispiel bei einer Verleumdung kann nur der Verleumdete selbst Klage erheben. Oder man geht den Weg über eine Strafanzeige und dort prüft eine Staatsanwaltschaft, ob die Grundlage für eine Klage gegeben ist.

    Fakt ist, PeTA hat überhaupt keine rechtlichen Mittel selbst für ein Tier in Deutschland Klage zu erheben.

    In Deutschland hat jeder das Recht eine Strafanzeige zu stellen. Dieses kann der Gesetzgeber nicht verhindern. Das dieses, wie hier im Fall von PeTA, perfide dazu genutzt wird, um kostenlose Werbekampagnen auf Kosten des Steuerzahlers zu führen, sollte wohl einmal durch den Gesetzgeber geprüft werden. Nicht nur das PeTA mit ihren Pressemitteilungen bei Strafanzeigen, die geltende Rechtsvorschriften der Unschuldsvermutung außer Acht lässt, nein die unschuldigen Opfer werden dazu noch an den öffentlichen Pranger gestellt.

    Warum wohl, wartet PeTA nicht das Ermittlungsergebnis der Staatsanwaltschaft ab, bevor man öffentlich die Schuld eines ausgesuchten Opfers anprangert? Hier währe ich einmal an einer Aussage direkt von dem Gesetzgeber interessiert.

    Was kann man dann gegen PeTA tun?

    Ist man Opfer einer solchen perfiden Verleumdungskampagne von PeTA geworden, sollte man sich Rechtsbeistand suchen. Leider setzen immer wieder Opfer so eine Verleumdungskampagne von PeTA aus und warten die Einstellung des Ermittlungsverfahrens ab. Dass eine Gegenstrafanzeige, die sofortige Rücknahme der Strafanzeige durch PeTA, mit Löschung der Prangerpressemitteilung zur Folge hat, zeigen Fälle immer wieder.

    [amazon_link asins=’3442176719′ template=’ProductAd‘ store=’bayide-21′ marketplace=’DE‘ link_id=’d2c91914-9ed4-11e8-8794-0322df2d3cf6′]Öffentlichkeit informieren und die Presse nicht vor den Kopf stoßen, auch wenn diese vorab „Pro“ PeTA berichtet haben. Immer mehr Medien berichten mittlerweile kritisch über PeTA, da solche Fälle publik wurden und PeTA immer mehr hinterfragt wird.

    Es hilft wenig, den Kopf in den Sand zu stecken. Auch wenn man denkt, es ist vorbei. Monate und Jahre später kann es sich rächen, wenn man gegen eine PeTA Verleumdung nicht vorgegangen ist. Mittlerweile lesen auch Rechtsanwälte auf Facebook mit. Eine kurze Anfrage für die Suche eines Rechtsanwaltes, dem man seinen Fall dann privat schildern kann, ist auch auf Facebook in diversen Anti-Tierrechtsgruppen Erfolg versprechend.

  • STATUSBERICHT PETA VS. GERATI (3)

    Gestern hatte ich ja bereits das Antwortschreiben der Generalstaatsanwaltschaft auf Facebook veröffentlicht und dort auch Fragen aufgeworfen, die meine persönliche Rechtsauffassung beim Lesen dieses Schreibens widerspiegeln.

    Hier erst einmal der Facebook-Post zu dem Antwortschreiben der Generalstaatsanwaltschaft München, zu meinem Schreiben bezüglich der Ablehnung der Beschwerde auf Grundlage, das sich diese gegen eine Dienstaufsichtsbeschwerde handelte, was nicht der Fall war.

    Dort ist dann auch das Schreiben einsehbar. Heute setzte ich mich also hin und schrieb eine Antwort auf dieses Schreiben!

    Hier noch der letzte Artikel von GERATI zu dieser Story!

    Statusbericht PeTA vs. GERATI (2)

    GERATI, Silvio Harnos, BSD-City, Golden Vienna 2, C2/9, 15322 Serpong, Indonesien

    Generalstaatsanwaltschaft München
    Karlstraße 66
    80335 München
    Deutschland
    per Fax: 089 / 5597-xxxx

    08.08.2018

    Ihr Schreiben vom 07.08.2018
    Az: 25 Zs 1932/18 f

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ihr Schreiben vom 07.08.2018 habe ich erhalten, muss aber sehr verwundert Rückfrage mit der Bitte um Antwort stellen.

    (1)

    Sie Schreiben „es wird mitgeteilt, dass o.g. Verfahren zuständigkeitshalber an die Staatsanwaltschaft Augsburg abgegeben wurde.“

    Ihnen ist bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Augsburg in meiner Strafanzeige Az. 100 Js 117152/18 wegen Rechtsbeugung bereits das Ermittlungsverfahren eingestellt hatte! Gegen diesen Einstellungsbeschluss legte ich den Rechtsweg der Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft ein.

    Bedeutet ihre Aussage, dass dieses Verfahren erneut durch die Staatsanwaltschaft Augsburg eröffnet werden muss und der Sachstand in den vorherigen Stand gesetzt wird, oder ist mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen sich selbst einzustellen, als gegeben hin zu nehmen?

    (2)

    Sie schreiben „Eine Abgabe der Strafanzeige an eine andere Behörde ist nicht zu veranlassen (§140 GVG), da nur wenige Personen mit der Bearbeitung des Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft Augsburg befasst waren und von der ausreichenden Objektivität der übrigen Personen der Staatsanwaltschaft Augsburg  auszugehen ist!“

    Mittlerweile hat die Bearbeitung dieses Falles sehr wohl die Objektivität, selbst des leitenden Oberstaatsanwaltes Herrn Wxxx verloren.

    Dieses belegt auch die Auffassung der Dienstaufsichtsbeschwerde die er bearbeitete. Es ist sehr wohl davon auszugehen, dass der Leiter dieser Staatsanwaltschaft alles unternehme, um seine Behörde zu schützen und Fehler die durch seine Mitarbeiter getätigt werden deckt, damit diese nicht weiterverfolgt werden.

    [1] Insbesondere bleibt für mich fraglich, warum der Verein PeTA Deutschland e.V., der seinen Sitz in Stuttgart hat, hier Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Augsburg stellt.

    [2] Warum wurden diese Strafanzeigen ohne Prüfung auf Zuständigkeit angenommen? Nach meinem Hinweis übergab man sofort auf einmal die Akten an die Staatsanwaltschaft Görlitz!

    [3] Wie kam es zu der Entscheidung mich kurzfristig zur Fahndung auszuschreiben und dieses nur beim Flughafen München. Andere Polizeidienstellen hatten keine Fahndungsnotiz vorliegen. Hier liegt der Verdacht offen, dass Mitarbeiter von PeTA einen sehr persönlichen Kontakt zur Staatsanwaltschaft Augsburg besitzen.

    [4] Warum verweigert man mir die Akteneinsicht, obwohl mir dieses als Beschuldigter rechtlich zusteht. Auch hier ist der leitende Oberstaatsanwalt involviert, da ich ihn telefonisch darüber nochmals nach meinem Antrag informierte.

    [5] warum werden mir bis heute sechs Monate nach der vorübergehenden Festnahme immer noch nicht die Konkreten Vorwürfe aufgezeigt. Ich habe erst durch Ihr Schreiben von den Vorwürfen Kenntnis erlangt, wobei auch dieses nicht ausreichend sind. Ein Artikel besteht aus unzähligen Wörtern, man sollte mir schon einmal offenlegen welche Aussage in dem Artikel rechtfertigen soll, dass fünf Bundesbeamte am Flughafen München mich mit Maschinenpistolen bewaffnen direkt am Gate abfangen und abführen.

    [6] Warum wurde der simple Adressabgleich nicht bei der üblichen Passkontrolle durchgeführt? Wie dieses bei der Ausreise der Fall war wo ich wieder festgehalten wurde, da man von Seitens der Staatsanwaltschaft trotz meiner Anfrage nicht in der Lage war die Fahndungsnotiz zu löschen.

    Und da sie die Behauptung aufstellen, die Staatsanwaltschaft Augsburg hätte mich über die Bundespolizei in ausreichender Form als Beschuldigter aufgeklärt. Ich wurde mit den Worten aus Deutschland entlassen, „Wir können immer noch nicht sagen was man ihnen vorwirft – sie dürfen ausreisen!“

    (3)

    Sie schreiben weiter „Im Übrigen ist der Vorgang nicht von herausragender Bedeutung oder einem Gewicht, was alleine eine Übertragung auf eine andere Staatsanwaltschaft rechtfertigen könnte.“

    Diese Aussage verletzt Artikel 3 des deutschen Grundgesetzes! Dort steht „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Wie kann es also sein, dass eine Staatsanwaltschaft gegen sich selbst ermitteln darf, gegen die Rechtsbeugung im Amt vorgeworfen wird und dieses auch im Einzelnen belegt werden kann. Gleichzeitig ist diese Staatsanwaltschaft bereits in mehreren Fällen negativ in die Schlagzeilen geraten. Insbesondere im Wikipedia Eintrag zu dieser Staatsanwaltschaft findet man die Vorwürfe:

    Die Staatsanwaltschaft Augsburg sieht sich besonderer öffentlicher Kritik ausgesetzt. Sie war mit mehreren spektakulären Fällen befasst, die in der Bevölkerung oftmals den Eindruck erweckten, wonach die Behörde nicht objektiv arbeiten würde. Es kam zu einigen dubiosen Vorgängen. Der Staatsanwaltschaft Augsburg wird vorgeworfen, sich von den Interessen Politischer Parteien, insbesondere von der CSU, beeinflussen zu lassen und demzufolge in manchen Fällen besonders eifrig (z. B. gegen Kritiker), in anderen aber überhaupt nicht zu ermitteln (bzw. Verfahren zu Unrecht einzustellen), je nach politischer Vernetzung des Betroffenen.[2][3][4] Dieser vermeintliche Nepotismus (bzw. Klüngel / Amigo-Wirtschaft) wäre ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz in Art. 3 Grundgesetz. Besondere Bekanntheit erreichten dahingehend die folgenden Fälle:

    Abzurufen unter https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsanwaltschaft_Augsburg

    Und da sind sie tatsächlich der Meinung, dass die Staatsanwaltschaft Objektiv gegen sich selbst ermitteln kann?!?

    Fakt ist unteranderem auch eins. Der Verein PeTA Deutschland e.V. stellt unberechtigte Strafanzeigen am laufenden Band. Diese werden von den bearbeitenden Staatsanwaltschaften zeitnah eingestellt. Warum die Staatsanwaltschaft Augsburg nicht in der Lage ist Fälle von 2014 auf Rechtsgrundlage zu prüfen und den Beschuldigten über die Vorwürfe aufklären kann, damit dieser sein Recht wahrnehmen darf, sich zu rechtfertigen ist ein weiterer Punkt der in meinen Augen es erschwert, der Staatsanwaltschaft Augsburg das Ermittlungsverfahren gegen sich selbst zu übertragen.

    Der Verein PeTA Deutschland e.V. ist unteranderem auch in dem Rechtsbeugefall der Staatsanwaltschaft Kiel involviert. So übernahm PeTA unteranderem die Transportkosten für einen (ILLEGAL)beschlagnahmten und zwangsverkauften Elefanten nach Belgien. Hier wurde das Ermittlungsverfahren gegen die betroffenen Staatsanwältin, der Staatsanwaltschaft Kiel entzogen!

    Aus den aufgezählten Gründen möchte ich sie bitten das Ermittlungsverfahren gegen die Staatsanwaltschaft Augsburg an eine neutrale Staatsanwaltschaft abzugeben, um die von mir aufgezählten Verdachtsgründe aus der Welt zu räumen.

    Weiterhin fehlt immer noch eine Stellungnahme wann und in welcher Form ich Akteneinsicht als Beschuldigter erhalten kann. Die Staatsanwaltschaft Görlitz scheint ja bis heute das Verfahren nicht übernommen zu haben, sodass die Ermittlungen ja immer noch bei der Staatsanwaltschaft Augsburg liegen dürften.

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

  • PeTA zieht Strafanzeige zurück

    Wieder einmal kann nachgewiesen werden, das PeTA falsche Tatsachenbehauptungen aufstellt, und diese sogar öffentlich verbreitet und somit unschuldige von PeTA ausgesuchte Opfer, verleumdet!

    Es geht um die Strafanzeige gegen einen Köckelwicker Landwirt. PeTA ist wie immer ohne Beweise zu besitzen, oder gar selbst vor Ort gewesen zu sein mit einer Strafanzeige gegen diesen Landwirt vorgeprescht. Dieses ist ein übliches Verfahren von PeTA und dient nur dazu um Aufmerksamkeit zu erlangen, da PeTA selbst im aktiven Tierschutz nicht aktiv ist!

    GERATI hatte über diese stupide PeTA-Strafanzeige ausführlich berichtet.

    Ab jetzt kann man bei jedem Stallbrand PeTA Anzeigen

    Nun musste der Hobbyjurist und Leiter der Rechtsabteilung Dr. Edmund Haferbeck einräumen, dass die von PeTA gestellte Strafanzeige falsch gewesen sei.

    „Da waren wir vielleicht ein bisschen zu schnell“

    Zitierte die Münster-Landzeitung diesen Hobbyjuristen! Mit diesem Artikel kündigte PeTA an, die Strafanzeige gegen den KöckelwickerLandwirt zurückzuziehen. Gleichzeitig verschwand auf der Webseite von PeTA die Pressemitteilung über die Ankündigung der Strafanzeige. Da scheint sich Dr. Edmund Haferbeck wohl wieder einmal in die Hosen zu machen (Achtung! SATIRE!!!), denn ansonsten bleiben diese Pressemitteilungen als Prangerliste stehen, auch wenn die Unschuld des Betroffenen durch ein Ermittlungsverfahren festgestellt wurde.

    Man darf wohl hier die Vermutung äußern, dass die Anwälte des Landwirtes hier PeTA einmal gehörig auf die Finger gehauen haben. Leider wird auch dieser Schmerz viel zu schnell verschwinden und die vermutlichen Geldbußen werden locker flockig von PeTA aus den Spendengeldern bedient.

    Wer jetzt denkt das PeTA sich öffentlich entschuldigt wird wie immer schwer enttäuscht!

    Offiziell findet man auf den von PeTA betriebenen Webseiten und in den sozialen Netzwerken, die von PeTA betrieben werden, keine Entschuldigung, oder Bedauern für das Leid, was man diesem unschuldigen Landwirt angetan hat, der Opfer eines perfiden Brandanschlag wurde. Verwunderlich ist auch das PeTA, jetzt nachdem Bekannt wurde, dass es um einen Brandanschlag sich handelt, keine Strafanzeige gegen den Brandstifter stellte.

    Keine Klage von PeTA? – Hat PeTA etwas zu verbergen?

    Haben Tierrechtler den Hof in Band gesteckt?

    Dieses scheint vermutlich PeTA nun einzuräumen. Anders lässt es sich nicht erklären, dass PeTA keine Strafanzeige gegen den Brandstifter der für den Tod von Tieren zuständig ist, stellt. Aber PeTA stellt generell keine Anzeigen, auch wenn dabei Tiere getötet oder verletzt werden, wen der Verdacht besteht, dass es sich bei diesem feigen Anschlag um eine Aktion von Tierrechtfanatikern handeln könne. Siehe oben verlinkten Artikel.

    So urteilt PeTA, also mit zweierlei Maß. Sterben Tiere auf einen Bauernhof, wird der Bauer verklagt, obwohl es keinen einzigen Anhaltspunkt für PeTA gibt, dass ein Fehlverhalten des Landwirts vorliegt. Schlimmer noch, PeTA urteilt aus Medienberichten oder irgendwelchen Meldungen von sogenannten Whistleblowern. Geprüft auf den Wahrheitsgehalt werden diese Meldungen von PeTA nicht. Uns so stürmt PeTA immer wieder ohne nachzudenken vor und wundert sich dann, dass ihnen Strafzahlungen ins Haus flattern. Diese werden dann als juristische Tierrechtsarbeit und Beratungskosten im Wirtschaftsjahresbericht verschleiert. Im Jahr 2017 waren es 75.088,01 €, wie PeTA selbst angibt! Das sind immerhin 1,14 % der gesamten Spendeneinnahmen von PeTA. Kaum zu glauben, was ein Tierheim mit 75.000 € alles für Tiere tun könne.

    Würde sich PeTA aber einmal richtig über den Fall informieren, so hätte man längst der Erkenntnis erlangen müssen, dass in dieser Region ein Feuerteufel unterwegs ist, der es nicht nur auf landwirtschaftliche Betriebe abgesehen hat. Natürlich kann es auch sein, dass PeTA hier noch tiefere Erkenntnisse besitzt. Denn wie behauptet Dr. Edmund Haferbeck immer wieder. PeTA wird rundum fassend von allen Seiten informiert und erhält immer wieder auch anonyme Berichte.

    Vielleicht kennt PeTA sogar den Täter, der für den Tod von 7 Rindern verantwortlich ist, und deckt diesen nur, weil er aus der Tierrechtsszene stammt! Wie stand es bei PeTA zum Thema Alf auf deren Webseite (nachzulesen unter Archive.org)!

    Die Alf (Animal Lieberations Front) ist ein legitimes Mittel der Tierrechtsbewegung!