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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Blog

  • Friedrich Mülln von Soko Tierschutz ruft wieder einmal zu Fakebewertungen auf

    Friedrich Mülln von Soko Tierschutz scheint wohl am Ende zu sein, dass er auf solche lächerlichen Aktionen, wie den Aufruf zur Abgabe von Fakebewertungen greifen muss!

    Und wie zu erwarten folgen seine Trolle seinem Aufruf! Es geht wieder einmal um eine Bommel, die nach Aussagen von Friedrich Mülln Echtpelz sein soll. Das dem Mülln-Shitstorm ausgesetzte Unternehmen Fritz Berger stellte die Behauptung auf, es sein Kunstfell! Keiner seiner Trolle hat nur die leiseste Ahnung, wie die Produktion einer solchen Mütze abläuft.

    Aber auch das scheint dem Friedrich Mülln, wie es den Anschein hat egal zu sein. Hauptsache bei einem Unternehmen wird wieder einmal der größtmögliche Schaden angerichtet. Dass Fakebewertungen, eine strafbare Handlung sind, vergisst in seiner stupiden Art und weise selbst Friedrich Mülln!

    SOKO Tierschutz Aktuell liegt der Laden bei 2,9. Schaffen wir es auf 2? ?

    Zitat: Facebook-Seite Soko Tierschutz

    Das Unternehmen Fritz Berger was Campingbedarf verkauft, produziert weder, noch hält es irgendwelche Pelztiere. Entweder kauft das Unternehmen von Zulieferern ein, oder beauftragt die Produktion von Produkten, die sie dann verkaufen. Und ja es kann sein, dass man bei der Bommel dieser angeprangerten Mütze davon ausging, es handle sich um Kunstfell. Dieses kann auch Friedrich Mülln nicht dementieren.

    Da er wie ein Elefant im Porzellangeschäft nur rum poltert, braucht er sich nicht zu wundern, dass seine Gegenpartei ihn als dummen Buben außen vorlässt und nicht bereit ist, auf seine dummen Vorwürfe zu reagieren! Aber genau das möchte ja der Friederich, um nichts anderes geht es ihm. Er will nur eins und das ist Aufmerksamkeit, um sein eigenes Ego zu befriedigen. Um die Tiere, die letztendlich ihr Fell geopfert haben, geht es dem Mülln schon lange nicht mehr. Ansonsten hätte er ja versucht, dass er den Produkthersteller herausfindet, um letztendlich nachweisen zu können, wo die Felle produziert wurden, die bei den Bommeln benutzt werden.

    Warum soll man nicht Felle nutzen, die von verunfallten Tieren stammen, oder aus alten Pelzmänteln?

    Viele vergessen gänzlich, dass Kunstfell nichts anderes ist als Plastik. Bei jeder Reinigung verliert ein Kunstfell Mikroplastikteile, die auf natürlichen Weg ins Meer gelangen und somit auch in die Nahrungskette. Es ist nicht der Plastikmüll, den man in den Meeren schwimmen sieht, die größte Gefahr ist, sondern die Mikroplastik Teile, die selbst in vielen Zahnpasten vorhanden sind.

    Hier muss ich selbst sagen, lieber eine Echtfellbommel, als eine Kunstfellbommel. Echtfell ist nicht so umweltschädlich wie Kunstfell und lässt sich in der Regel auch biologisch abbauen.

    Deswegen sollten sich die Mülln-Trolle erst einmal selbst Gedanken machen, bevor sie so einem stupiden Fanatiker, blindlings folgen!

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    Bei den Bewertungen der Tierschutz#Trolle aus dem Umfeld von SOKO Tierschutz und Friedrich Mülln zeigt sich wieder einmal die Intelligenz! Erst sich selber ein Bild machen, bevor man bei so einen inszenierten Mülln #Shitstorm mitmacht! Der Sinn einer Bewertung bei Facebook hat schon lange den Sinn verloren. Danke an solche nicht nachdenkenden #Tierrechtlern! Einfach Bewertung deaktivieren da hat man Ruhe. Schöne Grüße von #GERATI und Peta – Nein Danke

    Bewertung von Silvio Harnos auf Facebook für das Unternehmen Fritz Berger

  • Kommunales Wildtierverbot kostet Berlin 6.665,19 Euro

    Anstatt, sich der Berliner Senat um wichtigere Dinge kümmert, wie zum Beispiel die Fertigstellung des Berliner Flughafens, geht man lieber gegen Tierhalter vor und versucht diesen ein Berufsverbot zu erteilen!

    Eklatant an diesem Berliner Senat ist, dass er aus seinen eigenen Fehlern nicht lernt. Bereits im Februar dieses Jahres erließ Berlin ein Fahrverbot für Pferdekutschen am Brandenburger Tor. Auch dieser Beschluss wurde von einem Gericht zurückgewiesen!

    Pferdekutschen dürfen wieder auf den Pariser Platz

    Nach der erneuten gerichtlichen Absage an die rot-rot-grüne Senatsregierung von Berlin wurde nun bekannt, dass dieses Verfahren das Land Berlin 6.665,19 Euro an Gerichtskosten beschert. Diese werden natürlich aus dem Steuersäckel bezahlt, anstatt diese in wichtigere Berliner Projekte zu stecken.

    Auch scheint diese Landesregierung keine Politik für ihre Bürger zu machen, sondern ehern von radikalen Linken und Tierrechtlern sich leiten zu lassen. Anders lässt es sich nicht erklären, dass kurz nach dem bekannt werden des kommunalen Wildtierverbotes für den Weihnachtszirkus des Voyage 5.000 Karten im Vorverkauf verkauft wurden. Seit 24 Jahren ist der Zirkus Voyage Gast im Olympiastadium von Berlin und auf einmal will man dieses nicht mehr dulden.

    Umweltausschuss des Bundestages gab bereits im letzten Jahr bekannt, dass ein kommunales Wildtierverbot gegen alle gesetzlichen Grundlagen verstößt!

    PeTA´s Erpressungsversuch ging nach hinten los

    Demnach könnte man Senator Andreas Geisel (SPD) Vorsatz, vorhalten. Denn immerhin hatte Berlin bereits eine gerichtliche Schelte erhalten und auch der Bundestag legte deutlich klar, dass ein kommunales Wildtierverbot  rechtlich unzulässig ist! Eigentlich könnte man jetzt wenigstens erwarten, dass Senator Geisel, diese Gerichtskosten die der Landeskasse auferlegt wurden, erstattet.

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    Was sind da schon ein paar Tausend Euro für so ein Gerichtsverfahren?

  • WARNUNG! Vegan macht aggressiv

    Eine Veganerin ging mit einem Messer auf ihre eigene Mutter los, weil sie nach „olfaktorischen Kontakt“ mit Fleisch aggressiv wurde!

    Wie kann es sein, dass die Tochter, mit einem Messer auf ihre eigene Mutter losgeht und das ganze nur wegen „olfaktorischen Kontakts“ mit Fleisch! Man muss sich das einmal Vorstellen! Ein Veganer richt Fleisch und mutiert zum Zombie und greift ohne Grund Menschen in seiner Umgebung an.

    In diesem neuesten Fall kam eine junge Frau, die Vegan lebte, nach Hause, als ihre Mutter eine leckere Bolognesesoße kochte. Diese Story ereignete sich in Italien. Die Tochter griff in der Küche ein Messer und ging mit den Worten „Hör auf, Ragù zu kochen, oder ich steche dir das Messer in den Bauch!“

    Die Mutter zeigte ihre Tochter an und in der Gerichtsverhandlung äußerte sich die Tochter sich dahin gehend, dass sie jahrelang keinen „sensorischen oder olfaktorischen Kontakt“ mehr mit Fleisch gehabt hatte. Dann verlor sie ihren Job und sog zog wieder bei ihrerMutter. Die Mutter sagte bei der Gerichtsverhandlung aus, dass ihre Tochter bereits mehrfach, als sie bei ihr wieder eingezogen ist, aggressiv wurde und das wegen Butter, Milch oder Fleisch!

    Die Richterin verurteilte die Tochter zu 400 € Strafe und 500 € Schmerzensgeld.

    Dieses ist kein Einzelfall, dass Veganer ausrasten!

    WARNUNG! Vegan macht aggressiv
    WARNUNG! Vegan macht aggressiv

    Im April dieses Jahres begab sich eine Veganerin und PeTA-Anhängerin in den USA in das Youtube – Hauptquartier und schoss dort um sich. Dabei wurden vier Youtube-Mitarbeiter verletzt, bevor sich die PeTA-Anhängerin mit der Waffe selbst tötete.

    PeTA Anhängerin schießt im Youtube HQ um sich

    Grund für ihren Ausraster war es, das sie vermutete, das Youtube schuld sei, das sie keinen Erfolg auf Youtube habe.

    [amazon_link asins=’386405155X‘ template=’ProductAd‘ store=’bayide-21′ marketplace=’DE‘ link_id=’6ec1f84b-ebd4-11e8-a349-5dd79e16e249′]PeTA äußert sich ja immer wieder dahin gehend, dass Fleischesser von Haus aus aggressiv seien und deshalb zu morden ehern neigen. Wie ist dann diese Häufung von massiver Gewalt mit Waffen aus Veganer Kreisen mit dieser Äußerung vereinbar? Es scheint ehern, dass der Verzicht auf tierische Nahrungsbestandteile die Aggressivität sogar noch fördert.

    Hier sollte einmal Wissenschaftliche Untersuchungen unternommen werden und bei nachgewiesenen Gefährdungspotenzial, Vereine die wie PeTA eine vegane Lebensweise propagieren, behördlich verboten werden.

    Zum Schutz ihrer Mitmenschen.

  • Jan Pfeifer vom Deutschen Tierschutzbüro lädt Journalisten telefonisch wieder aus!

    Das es Tierrechtler mit der Meinungs- und Pressefreiheit nicht so haben beweisen sie immer wieder auf neue! Kritische Berichterstattung und Hinterfragungen sind beim Deutschen Tierschutzbüro unerwünscht!

    Großkotzig berief Jan Pfeifer eine Pressekonferenz und lud dazu Unteranderem auch den dlv (Deutscher Landwirtschaftsverlag) ein! Als sich daraufhin ein Redakteur der zugehörigen „Land & Forst“ Redaktion, sich per E-Mail für diese Pressekonferenz anmeldete, wurde dieser von Jan Pfeifer telefonisch wieder ausgeladen! Gleichzeitig teilte Herr Pfeifer dem Journalisten mit, dass man ihn, sollte er dennoch erscheinen, am Teilnehmen hindern werde. Da hat man wohl ein paar Schlägertrupps organisiert, oder wie soll man diese Aussage von Herrn Pfeifer verstehen?

    Kritische Hinterfragungen der Medien sind beim Deutschen Tierschutzbüro unerwünscht. Es könnten wohl Fragen aufgeworfen werden, auf die Herr Pfeifer keine Antwort parat hat.

    Von seitens des dlv wurde ein offener Brief an Herrn Pfeifer gesendet!

    Ob dieser darauf reagiert steht in den Sternen. Scheint er doch tatsächlich regelrechte Angst vor Journalisten zu haben, die nicht von vornherein überzeugte Tierrechtler und Veganer sind.

    Hier der offene Brief, der auch online unter www.agrarheute.com/media/2018-11/offener_brief_deutsches_tierschutzbuero_e.v.pdf abzurufen ist!

    12. November 2018

    Sehr geehrter Herr Peifer,

    Sie sind Vorsitzender des Vereins Deutsches Tierschutzbüro e.V. und hatten bundesweit zu
    einer Pressekonferenz nach Oldenburg am 5. November 2018 eingeladen. Dort wollten Sie
    über Geschehnisse in einem Schlachthof berichten und entsprechende Dokumente vorlegen.
    Die Einladung erging auch an die Redaktion aus dem Hause des dlv Deutscher
    Landwirtschaftsverlag.

    Ein Mitglied der Redaktion der LAND & Forst meldete sich per E-Mail zu dieser
    Pressekonferenz an, um für die dlv-Agrarmedien zu berichten. Kurz nach dem Eingang der
    Anmeldung luden Sie selbst den Redakteur telefonisch wieder aus. Die Redaktion der LAND &
    Forst sei nicht erwünscht, teilten Sie ihm mit. Sie würde – falls sie dennoch erschiene – am
    Zugang gehindert werden.

    Meinungsfreiheit ist ein sehr hohes, zentrales Gut der Demokratie und durch unsere Verfassung
    besonders geschützt. Sie können sich mit Ihrem Verein, der darüber hinaus auch die
    besonderen Privilegien der Gemeinnützigkeit genießt, darauf verlassen, dass Sie Ihre Meinung
    in unserem Land frei äußern können.
    Zu dieser geschützten Meinungsfreiheit gehört untrennbar die freie Presse, der Zugang zu
    öffentlich verfügbaren Informationen zu gewähren ist. Auch das ist fester Bestandteil der
    Verfassung, unserer Demokratie.

    Wenn der Deutsche Tierschutzbüro e.V. einzelne Journalisten oder Medien zu einer als
    „Pressekonferenz“ bezeichneten öffentlichen Veranstaltung nicht zulässt, weil befürchtet wird,
    dass möglicherweise zu kritisch oder nicht in Ihrem Sinne berichtet wird, müssen Sie sich
    fragen lassen: Wie halten Sie es mit unserer Verfassung, mit unserer Demokratie?
    Der dlv Deutscher Landwirtschaftsverlag ist eines der größten Fachmedienhäuser in Europa
    und führend in den Bereichen Agrar, Forst und Jagd. Bei uns arbeiten mehr als 200
    Journalisten, die hervorragend ausgebildet sind. Wir erreichen mehr als 6,5 Mio. Menschen.
    Unsere Leser erwarten zu Recht eine ausgewogene, unabhängige, aber auch kritische
    Berichterstattung. Häufig bewirtschaften unsere Leser mit ihren Familien seit Generationen
    ihren Hof, ihren Betrieb. Sie sorgen dafür, dass in Deutschland das Essen auf den Tisch kommt
    – auch bei Ihnen. Gerade unsere Leser haben einen Anspruch darauf, dass ihnen
    Informationen über mögliche Gesetzesverstöße in der Lebensmittelkette nicht vorenthalten
    werden.

    Ich fordere Sie auf, Ihre Haltung zur Presse- und Meinungsfreiheit zu überdenken. Dazu gehört
    auch, kritische Medien, die wie wir Fakten von Stimmungsmache zu unterscheiden wissen, zu
    Ihren Veranstaltungen zuzulassen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Christian Schmidt-Hamkens
    Sprecher der Geschäftsführung

    Nun was soll man davon halten, wenn solche Tierrechtler nicht einmal den Mut besitzen, vor Journalisten in einen Dialog zu treten. Meinungs- und Pressefreiheit auf Tierrrechtsart.

  • ERFOLG!!! Berliner Senat muss Zirkus dulden

    Ein Urteil, das die rot-rot-grüne Senatsregierung so richtig abwatscht! Kommunales Wildtierverbot hat keinen rechtlichen Bestand so das neuste Urteil des Verwaltungsgerichts von Berlin!

    Dieses Urteil watscht nicht nur den Berliner Senat ab, sondern auch alle Tierrechtler, insbesondere PeTA, die immer wieder die falsche Behauptung aufstellen im Zirkus würden Tiere gequält. Weiterhin stellen sie die Behauptung auf, dass die Haltung der Tiere im Zirkus nicht artgerecht sei. Dieses musste selbst der Innensenator von Berlin einräumen.

    Der Innensenator hatte jedoch selbst einräumen müssen, dass es bislang keine Verstöße gegen das Tierschutzgesetz beim Zirkus Voyage gegeben hatte.

    Zitat: tagesspiegel.de

    Dennoch hatte der Innensenator vor ein paar Wochen den Circus Voyage nach 24 Jahren den Platz im Olympiastadium kurzfristig aufgekündigt. In der Begründung äußerte er sich damals noch etwas entscheidender, was die Formulierung des Verbotes auf Grundlage der Wildtierhaltung entsprach.

    Willkür des Berliner Senates

    Dass der Berliner Innensenator nur kleinlaut einräumen muss, dass dem Circus Voyage bisher keine Verstöße nachzuweisen waren, sollte auch so manchen überzeugten Anhänger von PeTA zu denken geben!

    Ein Politiker, der sich für ein Wildtierverbot einsetzt, gibt kleinlaut zu, dass es keine Verstöße bei der Tierhaltung im Zirkus gegeben hat? Wo hat PeTA dann die angeblichen Verstöße her, die sie immer lautstark ohne Belege zu präsentieren gebetsartig vor Predigen? Wo stammen diese angeblichen Beweise die PeTA in den Schubladen versteckt hält her? Nun PeTA versteckt sich nicht umsonst und sperrt jeden in den sozialen Netzwerken der diese Fragen an PeTA stellt.

    Kommunales Wildtierverbot am Ende!

    Das Urteil läutet eine neue Ära ein. Zirkusse, die gegen Kommunen klagen, die ein Wildtierverbot erlassen haben, haben gute Erfolgsaussichten diese Klagen zu gewinnen. Das Katastrophale an dieser ganzen Geschichte ist, dass diese Gerichtsverfahren letztendlich vom Steuerzahler bezahlt werden müssen.

    Berliner unterstützen im Vorfeld des Gerichtsverfahrens den Zirkus!

    5.000 Karten konnte der Circus Voyage bereits im Vorfeld verkaufen. Soviel waren es noch nie für den Weihnachtszirkus in Berlin. Hier sollte sich die Senatsregierung von Berlin einmal Gedanken machen, ob sie überhaupt das Volk vertritt, oder ob sie eigene Tierrechtsinteressen durchsetzen wollen.

    Das Jahr neigt sich erfolgreich für Zirkusse dem Ende entgegen. Erst das erfolgreiche Urteil für Robby vor ein paar Tagen und jetzt dieses grandiose Urteil in Berlin. Ich habe gerade mal die Facebook-Seiten von Tierrechtlern durchforstet. Kein einziger traut sich einen Kommentar zu diesem Urteil zu geben.

  • Dove jubelt über PeTA Auszeichnung

    Welch scheinheilige Freude präsentiert hier Dove und PeTA im Einklang! PeTA zeichnet Dove mit dem Cruelty-Free-Logo aus! Was viele nicht Wissen hinter Dove steckt ein Konzern, der mehr Dreck am Stecken hat!

    Dove gibt an, seit Oktober 2018 für seine Produkte keine Tierversuche mehr durchführen zu lassen. Da ist PeTA natürlich hell aufbegeistert und zeichnet Dove mit dem von PeTA erfundenen Cruelty-Free-Logo aus. Dass dieses Logo die größte Verarsche von PeTA ist, bewies die letztjährige Auszeichnung eines Udo Walz Shampoo, was tierschutzerprobte Zutaten enthält.

    Udo Walz und die Doppelmoral von PeTA

    Auch bei Dove steckt weiter Tierversuchsstoffe drin. Denn alle Inhaltsstoffe wurden bereits in irgendeiner Form an Tieren getestet. Weiterhin gehört die Marke Dove zum Unilever Konzern. Dieser gilt als  einer weltgrößten Plastikmüll-Verursacher der Erde. Weiterhin wird Unilever für schlechte Arbeitsbedingungen und unfaire Handelsbedingungen in Entwicklungsländern durch Greenpeace angeprangert.

    Laut eines Berichts von Amnesty International, kauft Unilever Palmöl von indonesischen Plantagen an, wo selbst Kinderarbeit und systematischer Menschenrechtsverletzungen stattfinden und duldet dieses wissentlich.

    30. November 2016 – Sie produzieren Schokoriegel, Shampoo, Waschmittel und andere Produkte des Alltags: Weltmarken wie Kellogg’s, Nestlé, Unilever und Procter & Gamble profitieren von systematischen Menschenrechtsverletzungen auf Palmöl-Plantagen in Indonesien, wie Kinderarbeit und Zwangsarbeit. Das beweist ein neuer Amnesty-Bericht.

    amnesty.de

    Und so ein Unternehmen wird von PeTA ausgezeichnet!!!

    Die Kommentare in diesem Facebook Beitrag von Dove sprechen für sich!

    Es ist erschreckend, wie kurzsichtig PeTA immer wieder ist. PeTA Deutschland allein besitzt ein fast sechzig köpfiges Mitarbeiterteam, die tagtäglich mit Recherchen sich befassen. Nur solche Hinweise, die man ganz einfach durch eine simple Google Suche findet, scheinen bei PeTA nicht auf den Monitoren zu erscheinen! Wahrscheinlich wird hier ein Filter von PeTA verwendet, dass ihre Mitarbeiter nur das finden, was im PeTA eigenen Interesse ist.

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    Dove kann leicht Tierversuche für ihre Produkte intern im Konzern weiterleiten! Man darf nicht vergessen sobald medizinische bzw. chemische Zusatzstoffe neu beigefügt werden, müssen dieses auch in der EU in Tierversuchen getestet werden.

    Erstaunlicherweise berichtet Dove Indonesia auf Facebook nicht von dieser lukrativen PeTA Auszeichnung!

  • Tierrechtlerin – Dümmer geht immer!?!

    Am 2. November berichtete GERATI in einem Artikel über einen durch die radikale Tierrechtlerin Sandra Borchert ausgelösten Shitstorm, gegen eine Schäferhundhalterin und das zuständige Veterinäramt!

    Ihr wurde ein Video zugespielt, wo ein Schäferhund in einem Keller gezeigt wird. Dieses Video wurde von einem Nachbarn aufgenommen, der zeit geraumer Zeit in einem Rechtsstreit mit der Nachbarin und der Vermieterin steht. Gegen ihn soll eine Räumungsklage laufen!

    Wenn Tierschützer vom Tierschutz keine Ahnung haben und dann Straftaten begehen

    Ihren Artikel mit dem Video, dass von ihr Veröffentlicht wurde, hat sie mittlerweile gelöscht. Hier lässt sich Vermuten, dass die angedrohte rechtlichen Schritte des Anwalts, von Erfolg gekrönt waren.

    Nun lehnt sich diese Tierrechtlerin erneut weit aus dem Fenster und veröffentlicht auf ihrem Facebook Account einen Shitstorm-Aufruf gegen das zuständige Veterinäramt! Ohne den Wahrheitsgehalt zu prüfen, postete sie einen Link des ALF Unterstützers Bounty Schoening! Jener unterstützt terroristische Brandanschläge auf unschuldige Landwirte und andere Unternehmen! Ein Blick in sei Fotoalbum offenbart diese Vorliebe zu diesen terroristischen Anschläge auf unschuldige Tierhalter!

    Brandanschlag von Animal Liberation Front (ALF) in Bochum Foto: https://www.animalliberationfront.com/ALFront/Actions-Germany/BitebackReports2013.htm
    Brandanschlag von Animal Liberation Front (ALF) in Bochum Foto: https://www.animalliberationfront.com/ALFront/Actions-Germany/BitebackReports2013.htm

    Allein schon die stupide Forderung in diesem Beitrag eines lebenslanges Halteverbot, beweist das Sandra Borchert nicht nachdenkt, oder nicht begreifen möchte, dass die Halterin in keinem Fall gegen das Tierschutzgesetz verstößt.

    Zu diesem Thema äußerte sich das zuständige Veterinäramt in ausführlicher Form.

    „Die Schäferhündin ist etwa zehn Jahre alt und leidet an Hüftgelenk-Dysplasie und Inkontinenz„, sagt Borchert. Sie sei zwar selbst nicht vor Ort gewesen, habe jedoch viele Informationen vom Nachbarn sowie dessen Vormieterin erhalten.

    (…)

    In der Praxis gestaltet sich die Angelegenheit jedoch weitaus zäher. „Nicht alles, was unschön ist, lässt sich verbieten„, bringt Jan Focken, Sprecher des Kreises Gütersloh, die Problematik auf den Punkt. Eine Veterinärin des Kreises sei vor Ort gewesen und habe sich davon überzeugt, dass alle Vorschriften eingehalten werden. „Der Hund wird nachweislich nicht die ganze Zeit im Keller gehalten“, sagt Focken. So etwas sehe ein Veterinär einem Tier an. Ob das Tier allerdings den von der Halterin zugesicherten täglichen Auslauf erhalte, könne man natürlich nicht im Detail überprüfen.

    „Das Gesetz gibt es aber nicht her, dass wir hier einschreiten„, sagt Focken. Die in der Tierschutz-Hundeverordnung festgehaltenen Mindestanforderungen seien erfüllt. Der Hund werde, so Focken, nicht ganztägig im Keller gehalten, so dass er auch das vorgeschriebene Tageslicht erhalte. Allerdings habe man der Hundehalterin auch Verbesserungen auferlegt. So habe sie etwa dafür zu sorgen, dass die Hündin nicht länger „auf dem nackten Beton“ liegen muss und ihr zumindest eine Decke zugestanden wird.

    haller-kreisblatt.de

    Anstatt den Kontakt mit der Tierhalterin zu suchen und ihr als angebliche Tierschützerin Hilfe anzubieten wird dazu aufgerufen das Veterinäramt mit E-Mails zu bombardieren. Somit wird eine Behörde wieder einmal sinnlos mit Arbeit überhäuft, wo echte Tierschutzverstöße letztendlich liegen bleiben!

    FAZIT:

    Liebe Tierrechtler schaltet doch einfach Mal euer Gehirn ein, bevor ihr so ein Mist fabriziert!

  • PeTA räumt ein – vegane Bewegung gescheitert

    Das man so etwas noch einmal direkt bei PeTA zu lesen bekommt verwundert wohl nicht zuletzt jeden hartgesottenen Anti-Veganer!

    Auch ich musste tatsächlich den Beitrag auf der PeTA 2 Facebook Seite zweimal lesen, bevor ich begriff, dass PeTA hier tatsächlich einräumt, dass kein Veganer zu 100% Vegan leben kann. Dieses Thema hatte ja GERATI schon einmal vor einigen Jahren aufgegriffen.

    Kein Veganer lebt Vegan

    Und tatsächlich ist dieser Artikel, auch der am zweit häufigsten gelesene, nach „Elefanten Tierqualvideo von PeTA entpuppt sich als Lüge„! Geht man nach den Kommentaren, die von Veganern meist tief unter der Gürtellinie lagen und deshalb automatisch im Spamordner landeten, landete dieser Artikel seit GERATI Bestehen auf Platz 1.

    Warum jetzt die Einsicht von PeTA?

    PeTA scheint immer mehr in Erklärungsnot zu geraten. Die hochgelobten Erfolge von PeTA scheinen nichts anders als Makulatur zu sein, um den fadenscheinigen Anschein aufrechtzuerhalten, dass es PeTA gut geht. Hochgelobte Kampagnen wie PeTA´s „eye to eye“ floppen und treffen nur auf Desinteressen.

    So sieht sich PeTA nun gezwungen langsam seine Unterstützer auf das Ende vorzubereiten.

    So liest man auf der Facebook-Seite von „PeTA Zwei“ Folgendes.

    Die meisten Käufer können die Produkte, die die wandernde Imkerei betreffen, nicht mehr meiden als das Fahren mit Auto- oder Fahrradreifen, die ebenfalls tierische Bestandteile enthalten können

    Zitat PeTA Zwei Facebook Seite

    Natürlich muss PeTA auch sofort mit der Leier des Wasserverbrauches kommen. Dabei vergisst PeTA ihren Unterstützern zu erklären, dass es nicht um pures Wasser sich dabei handelt, sondern um virtuelles Wasser. Genauso verschweigt PeTA, dass es einen großen Unterschied der Höhe des virtuellem Wasser Anteil, zwischen Bio und Intensivhaltung gibt! Der größte Anteil des Virtuellem Wassers wird aufgrund des Tierfutters, was heute meistens aus Soja besteht verschwendet. Würde man den Tieren wie es noch vor einigen Jahrzehnten üblich war auf die Weide schicken damit sie Gras fressen, wäre der Anteil weitaus geringer.

    Fraßen Rinder früher fast ausschließlich Gras, das für unsere eigene Ernährung nicht verwertbar war, sind sie bei der heute üblichen Intensivhaltung Nahrungskonkurrenten des Menschen, denn sie werden mit hochwertigem Weizen, Mais und Soja gemästet.

    virtuelles-wasser.de

    Warum fordert PeTA eigentlich nicht, dass alle Menschen nackt sein sollten?

    Denn immerhin kann ein einziges T-Shirt, auf einen Verbrauch von bis zu 15.000 Liter virtuellem Wasser kommen. Hier liegt der Hauptverbrauch bei der Baumwolle. Baumwolle muss bewässert werden. Wer kennt nicht das Schicksal des Aralsees eine der größten ausgelösten Umweltkatastrophen der Menschheit, die auf den Baumwollanbau zurückzuführen ist!

    Anstatt das PeTA jetzt die Baumwollproduktion verteufelt und die Schafwolle, die weit weniger virtuelles Wasser verbraucht, würde man auf traditionelle Schafhaltung setzen, empfiehlt wettert dieses bei jeder Lage gegenüber Schafhalter.

    FAZIT:

    [amazon_link asins=’B00O7KQ08K‘ template=’ProductAd‘ store=’bayide-21′ marketplace=’DE‘ link_id=’e2a764e3-e6ff-11e8-aff1-75fbd3f0f968′]Natürlich ist GERATI froh, dass man auch bei PeTA endlich ein Einsehen hat, das Vegan der größte Unfug der Neuzeit ist. Fakt ist aber auch, dass jeder Mensch selbst, der Erde helfen kann, indem er auf Bio- und regionale Produkte setzt! Eine Avocado wird meistens in Regionen produziert, wo es an Wasser von vornherein mangelt. Die Pflanzen müssen bewässert werden. Bienenvölker müssen zum Bestäuben in die Anbaugebiete transportiert werden und letztendlich transportieren riesige Containerschiffe diese Früchte um die halbe Welt. Auf den CO2 Ausstoß schaut dabei natürlich PeTA auch nicht.

    Fraglich bleibt für GERATI natürlich jetzt auch, ob der produzierte Honig der Bienenvölker die, die Avocados bestäuben, jetzt auch als veganes Produkt gelte.

  • ERFOLG: Robby darf bei seiner Familie bleiben

    Endlich das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat sich für Robby und das Leben bei seiner angestammten Familie entschieden. Seit Jahren haben Tierrechtler eine Kampagne laufen und wollten Robby aus seinen vertrautem Umfeld herausreißen!

    Klaus Köhler, der Direktor des Zirkus „Belly“, bei dem Robby wie ein Familienmensch seit über 40 Jahren lebt hat um sein Familienmitglied gekämpft und letztendlich gewonnen!

    Tierrechtler insbesondere aus dem Umfeld von PeTA, hier wurde insbesondere der Diplomlose Peter Höffken vorgeschickt, wollten das Robby in das Affengefängnis nach den Niederlanden verbannt wird! Hier sollte versucht werden, Robby in eine Affengruppe zu integrieren.

    Vom Diplom-Zoologen und Wildtierexperten, zum Tellerwäscher

     

    Tierärzte und Gutachter warnten davor!

    Robby hat seit über 40 Jahren unter Menschen gelebt und musste nur in einen Käfig leben, da die rechtlichen Vorschriften dieses vorschreiben. Er kennt weder die Affensprache bzw. Gesten noch das Verhalten seiner Artgenossen. Demnach Bestände die große Gefahr, dass Robby von seinen Artgenossen getötet würde.

    Für Klaus Köhler ist Robby wie sein Sohn und er kämpfte mit all seinen Mitteln gegen den Hass und die unverantwortlichen Anschuldigungen und Unterstellungen, die ihm vorgeworfen wurden! Hier ist PeTA wieder einmal federführend gewesen. PeTA, insbesondere der von PeTA degradierte Peter Höffken, haben überhaupt keine Ahnung von Tieren. Zu keinem einzigen Zeitpunkt war auch nur ein einziger Mitarbeiter von PeTA vor Ort und schaute sich die Haltungsbedingungen und das Leben von Robby an!

    Hier wurde sich einfach einmal was zusammengesponnen, um letztendlich eine jahrelange Kampagne zu führen, die nur Hass und Verleumdung enthielt, jedoch kein einziges Argument, was gegen die Haltung im Zirkus spricht.

    Oberverwaltungsgericht hob Urteil des Verwaltungsgerichts auf!

    Jubel und Erleichterung im Gerichtssaal, der 47-jährige Zirkusaffe Robby darf bei seinem Besitzer bleiben: Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat in einem Berufungsverfahren ein früheres Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburgs aufgehoben und für wirkungslos erklärt. Der wohl letzte Menschenaffe, der in einem deutschen Zirkus lebt, wird seinen Lebensabend im Circus Belly verbringen können. Die Verfügung des Landkreises Celle aus dem Jahr 2015, den Schimpansen in eine Resozialisierungseinrichtung einzuweisen, ist mit dem Urteil vom Donnerstag gescheitert. Damit gaben die Richter der Klage des Eigentümers von Robby statt. Zirkusdirektor Klaus Köhler, bei dem Robby nach eigenen Angaben seit 1975 lebt und über Jahrzehnte in den Shows des Zirkus‘ aufgetreten war, hatte sich gegen die Verfügung des Landkreises Celle zur Wehr gesetzt und war in Berufung gegangen. Unmittelbar nach der Entscheidung des Gerichts sagte der Zirkusdirektor: „Ich freue mich, dass ich mein Kind behalten kann.“

    braunschweiger-zeitung.de

    Der Vorsitzende Richter Dieter Muhsmann äußerte sich in seiner Urteilsbegründung: „Das Gericht kommt zwar zu dem Schluss, dass die Haltung von Robby im Zirkus nicht artgerecht ist und es klare Hinweise gibt, dass eine Verhaltensstörung vorliegt, eine Einweisung in eine Auffangstation ist dennoch unverhältnismäßig.

    Niederländische Auffangstation APP sei nicht artgerecht!

    Der Richter äußerte sich weiter, dass der Wechsel von Robby in die niederländische Auffangstation APP nicht gewährleisten würde, dass Robby dort ein artgerechtes Leben führen könnte. Es bestehen mehr Risiken als Chancen für Robby! Robby währe also in Gefahr im APP gewesen.

    Dieses Urteil bestätigt meine deutsche Rechtsauffassung und widerlegt die unter jahrelangen Repressionen an den Halter herangeführten behördlichen Maßnahmen! Dass diese von sogenannten Tierrechtlern inszeniert wurden und Behörden mit falschen Beweisen zum Handeln gezwungen wurden, zeigt den Einfluss radikaler Tierrechler auf die Behörden. Es ist nicht verwunderlich, wenn Behörden sich mit solchen Sachen beschäftigen müssen und gleichzeitig wichtige Tierschutzüberprüfungen nicht stattfinden, da die behördlichen Kräfte sich auf einen solchen Fall wie Robby konzentrieren!

    An alle Tierrechtler und Menschen die diesen Lügen derer Glauben!

    ERFOLG: Robby darf bei seiner Familie bleiben / Scrrenshot: braunschweiger-zeitung.de
    ERFOLG: Robby darf bei seiner Familie bleiben / Scrrenshot: braunschweiger-zeitung.de

    Robby ist der letzte Affe in einem deutschen Zirkus. Er tritt schon lange nicht mehr im Zirkus auf, lebt aber in seiner angestammten Familie und bekommt wie Tierrechtler es bezeichnen würden, sein Gnadenbrot! Klaus Köhler hat Robby nicht abgeschoben, als er wie Tierrechtler behaupten mit ihm kein Geld mehr verdienen konnte. Nein, er kümmert sich liebevoll weiter um ihn und wird es wohl bis zu seinem Lebensende auch tun.

    Das ist wahre Tierliebe! Und nicht wenn man ein Tier dem es nachweislich gut geht, aus seinem angestammten Lebensraum herausreißen möchte, um experimentell denn Beweis zu erbringen, dass es möglich sei, ein Tier in ein anderes Gefängnis umzusiedeln, wie Tierrechtler diese Haltung bezeichnen.

    Die APP besteht auch nur aus Gittern und hat nichts mit dem von Tierrechtlern propagierten Ausspruch „Artgerecht ist nur die Freiheit“ zu tun. Aussagen von Tierrechtlern sollten immer hinterfragt werden. Wie kann es sein, das Tierrechtler sich verweigern die Haltung der Tiere sich persönlich anzuschauen. Wenn man Tierrechtler von einem Zirkus anspricht, ob sie gemeinsam sich die Tierhaltung einmal anschauen möchten, kommt die Aussage „Nein, wir wissen, wie die Tiere gehalten werden“. Fragt man dann woher, kommt die Aussage von Videos bei PeTA! Nun ich schaue immer wieder bei PeTA nach. Dort werden Videos aus Zirkussen von China, Russland und anderen Ländern außerhalb der EU gezeigt.

    Hat dieses tatsächlich was mit der Tierhaltung in Deutschland etwas zu tun?

    Wer nicht bereit ist, sich von der tatsächlichen Wahrheit zu überzeugen, dem ist in meinen Augen nicht mehr zu helfen! Vor 90 Jahren hatten wir in Deutschland ein ähnliches Phänomen. Menschen standen hinter wenigen Personen, die Deutschland letztendlich in das Chaos stürzten.

    Hier und heute sind es Tierrechtler, die der Meinung sind sie vertreten das Recht der Tiere. Nur wer hat sie beauftragt dazu? Kein Tier wird bei PeTA an die Tür geklopft haben und gesagt haben bitte vertretet meine Rechte. Bei PeTA würden sie ehern flüchten, da 90 % der Tiere einen Besuch bei PeTA nicht überleben würden. In den USA tötet PeTA jeden Tag Tiere und das ganze nur aus Profitgier, weil man diesen kein Futter finanzieren möchte.

    Eine Lüge?

    Schauen wir uns einmal den Fall Maja an! Hier stahl PeTA einen kleinen Hund von einem Grundstück. Es war also kein Streuner, sondern ein Familienhund. Stunden später war Maja tot. Und das, obwohl ein Gesetz vorschreibt, das Fundtiere mindestens fünf Tage gehalten werden müssen, in Hoffnung das sich der Besitzer meldet. PeTA tötete als Maja sofort und nur weil man ihn das Futter zu teuer war! Der Besitzer meldete sich noch am selben Tag bei PeTA. Dort war es aber bereits zu spät. Maja wurde von PeTA einfach hingerichtet!

    Der Besitzer verklagte PeTA auf 7 Millionen USD Schadenersatz. Letztendlich strebte PeTA einen Vergleich an und zahlt umgerechnet 47.000 € an die Familie von Maja.

    Das ist die Wahrheit über solche Tierrechtler!

  • Frank Albrecht von EndZoo meldet bei Facebook Urheberrechtsanspruch an

    EndZoo Betreiber Frank Albrecht meldet bei Facebook einen Urheberrechtsanspruch gegen GERATI an und bekommt sofort einen Anruf und ein rechtliches Schreiben präsentiert!

    Heute Morgen bekam ich wieder einmal einen Lachflash, als ich die Seiten von Frank Albrecht auf Facebook besuchte. Er antwortete dort öffentlich auf meine Vorwürfe, die ich ihm in einem rechtlichen Schreiben, was ich ihm per Fax und E-Mail und auf seinen persönlichen Wunsch auch seinem Anwalt zugesendet hatte. Da er diesen Rechtsstreit öffentlich austragen möchte, sehe ich mich nicht gehindert, auf eine Erwiderung seiner Aussagen zu verzichten.

    Im März 2018 erhielt ich von einem Rechtsanwalt, der Herrn Frank Albrecht von EndZoo als Mandanten vertrat, eine Abmahnung, auf die ich natürlich unverzüglich reagierte. Die mir zugesendete Abmahnung und mein Antwortschreiben findet ihr anonymisiert in diesem Artikel!

    Frank Albrecht von EndZOO will GERATI abmahnen (10)

    Aufgrund meiner Darlegung gegenüber dem Anwalt sah sich Frank Albrecht genötigt einige von mir aufgezählte Punkte abzuändern. Dieses habe ich dann in diesem Artikel festgehalten.

    GERATI schreckt EndZOO Betreiber Frank Albrecht auf (11)

    Frank Albrecht meldet Titelbild von GERATI bei Facebook wegen angeblichen Urheberrechtsverstoß!

    Gestern erhielt ich dann eine E-Mail von Facebook, in der mir mitgeteilt wurde, dass ein Titelbild was ich auf PeTA – Nein Danke veröffentlicht hatte, gelöscht wurde. Grund für die Löschung sei ein angeblicher Urheberrechtsanspruch von Frank Albrecht!

    Hier die E-Mail von Facebook:

    Hallo,

    Wir haben den folgenden von Ihnen auf Facebook geposteten Inhalt entfernt bzw. den Zugriff darauf deaktiviert, weil wir eine Mitteilung von einem Dritten erhalten haben, dass der Inhalt sein(e) Urheberrecht(e) verletzt:

    {Ip_description}

    Facebook ist nicht in der Lage, Streitfälle zwischen Dritten zu entscheiden. Wenn Sie der Meinung sind, dass dieser Inhalt nicht von Facebook hätte entfernt werden dürfen, können Sie sich direkt an die beschwerdeführende Partei wenden, um Ihr Problem zu lösen:

    Mitteilungsnummer: 2027812957279288

    Kontaktinformationen

    Rechteinhaber: Frank Albrecht

    E-Mail: Frank****@endzoo.de (anonymisiert von GERATI)

    Copyrighted Work: A photo

    Sollte es zu einer Einigung über die Wiederherstellung des gemeldeten Inhalts kommen, veranlassen Sie bitte, dass die beschwerdeführende Partei uns ihre Einwilligung per E-Mail zusendet und dabei die ursprüngliche Referenznummer angibt. Wir können diesen Inhalt erst dann auf Facebook wiederherstellen, wenn wir eine ausdrückliche Einverständniserklärung von der beschwerdeführenden Partei erhalten haben. Bitte beachten Sie, dass die beschwerdeführende Partei nicht dazu verpflichtet ist, auf Ihre Anfrage zu reagieren.

    Wir möchten Ihnen dringend raten, die von Ihnen auf Facebook geposteten Inhalte zu überprüfen, um sicherzustellen, dass Sie keine anderen verletzenden Inhalte gepostet haben. Denn gemäß unseren Richtlinien sperren wir gegebenenfalls die Konten von Personen, die wiederholt Verletzungen begehen.

    Weitere Informationen zum geistigen Eigentum erhalten Sie in unserem Hilfebereich:

    https://www.facebook.com/help/intellectual_property

    Mit freundlichen Grüßen

    Das Facebook-Team

    Nun schauen wir uns einmal seinen Vorwurf genauer an!

    Frank Albrecht meldete nicht den Artikel vom 03. November 2018, sondern nur das erstellte Titelbild dieses Artikels, dass ich am 07. November 2018  als Titelbild meiner Facebook Seite aktivierte.

    Frank Albrecht von EndZoo – Der Märchenerzähler (18)

    Er scheint sein Foto als Urheberrechtsverstoß anzusehen. Man darf wohl davon ausgehen, dass er auch den Artikel bei Facebook gemeldet hatte, dieser aber als keinen Verstoß gegen den Gemeinschaftsstandard gesehen wurde.

    Als Nächstes besuchte ich die Webseite von EndZoo und stellte erfreut fest, dass Herr Frank Albrecht endlich nach mehr als sechs Monaten es geschafft hatte, eine Faxnummer für seinen Vereinssitz zu erhalten. Gleichzeitig wurde erneut der für Anfang Oktober angekündigte transparente Jahresbericht des Vereins EndZoo, auf November verschoben!

    Aktueller Hinweis: Der Jahresbericht für das Geschäftsjahr 2017 ist in Arbeit und erscheint im November 2018.

    Auszug Webseite Endzoo.de

    Ob bis zum heutigen Tage überhaupt eine Jahreshauptversammlung stattgefunden hat, bleibt fraglich, insbesondere da bei Vorstandsmitgliedern des Vereins EndZoo Deutschland e. V., erst kürzlich eine Polizeirazzia in Österreich stattgefunden hatte.

    Gerät EndZoo Betreiber Frank Albrecht in Bedrängnis? (16)

    Gesetzlich vorgeschrieben ist für eingetragene Vereine wie EndZoo Deutschland e. V., deren Vereinsvorsitzende Frank Albrecht ist, dass eine Jahreshauptversammlung im ersten Quartal des folgenden Jahres erfolgen muss. Da sich Frank Albrecht der Imitative TransparenteZivilgesellschaft verpflichtet hat, muss er seinen  Jahresbericht, der auf dieser Jahreshauptversammlung beschlossen wird, veröffentlichen. Nun das Jahr neigt sich dem Ende und es dürfen tatsächlich Wetten abgeschlossen werden, ob es Frank Albrecht in diesem Jahr noch hin bekommt.

    Anruf bei EndZoo Deutschland e. V. durch GERATI!

    Wer mich kennt, weis das ich lieber den persönlichen Kontakt bei Klärungen von Problemen suche, als wenn ich ein Ellenlanges rechtliches Schreiben verfasse! Also rief ich bei der hinterlegten Telefonnummer, die im Impressum der Webseite Endzoo.de als rechtsgültige Kontaktaufnahme steht, an. Da ich solche Telefongespräche generell protokolliere, bin ich in der erfreulichen Lage dieses Gespräch wortwörtlich wiederzugeben.

    Nach dem ich es drei Mal versucht hatte und ich Herrn Frank Albrecht nicht erreichte, klingelte fünf Minuten später mein Telefon und tatsächlich Frank Albrecht hat mich zurückgerufen. Hier das Telefongesprächsprotokoll.

    • Harnos
    • Wer ist da?
    • Der Herr Harnos, spreche ich da mit dem Herrn Albrecht?
    • Welcher Harnos?
    • Silvio Harnos von GERATI!
    • Siieeee trauen sich hier anzurufen? Das ist eine Frechheit!
    • Ich trau mich anzurufen – JA! Es geht eigentlich darum wegen ihrer Meldung bei Facebook!
    • Was wollen sie von mir?
    • Ich möchte das sie diesen Urheberrechtsanspruch zurückziehen, weil sie selber auf Zooexperte Frank Albrecht – Endzoo angeben, dass sie eine Person des öffentlichen Lebens sind!
    • <…Pause keine Antwort von Herrn Albrecht…>
    • Und damit haben sie keinen Anspruch auf ein Urheberrecht, weil sie sind eine Person des öffenlichen Lebens – wie sie es selber sagen!
    • Schreiben sie meinem Anwalt, <kurze Pause> oder schreiben sie mir und dann ist gut! Und ich verbitte mir mich überhaupt noch einmal anzurufen <…>
    • <…Einwurf…> Moment einmal sie sind eine…
    • <… Aufgelegt durch Herrn Frank Albrecht …>

    Daraufhin verfasste ich eine vierseitige Unterlassungsaufforderung, die ich Herrn Frank Albrecht, per Fax und per E-Mail zusendete. Als Kopie wie gewünscht habe ich dieses Schreiben seinem mir bekannten Anwalt zugesendet.

    Heute Morgen öffentliche Stellungnahme durch Herrn Frank Albrecht auf der Facebook Seite „ZooExperte Frank Albrecht – EndZOO“

    Wie schon gesagt habe ich tatsächlich heute Morgen einen Lachanfall bekommen, als ich seine Facebook Seite aufrief.

    Dort findet man folgenden Beitrag, denn ich natürlich für Euch einmal zerpflücken möchte!

    Auffällig ist, dass er nun auch bei seinem Profilbild ein Copyright Eintrag hinterlegt hat. So prangert jetzt „(c) Frank Albrecht 2018“ über sein Gesicht! 😉

    Gleichzeitig hat er meine Punkte, die ich in der Unterlassungsaufforderung als Beweise beigefügt habe, versucht auseinander zupflücken. Dank dieses Beitrages sind mir weitere Punkte aufgefallen.

    Aber schauen wir uns mal seine Gegenargumentation an, die einen Urheberrechtsverstoß meiner Person aufzeigen sollen.

    URHEBERRECHT AM EIGENEN FOTO

    Dieses Foto darf, bezugnehmend auf §22 des KUG, „nur mit Einwilligung des Abgebildeten“, also nur mit meiner persönlichen Einwilligung bearbeitet und verbreitet werden. Dieses Bild entspricht auch nicht den Ausnahmen nach §23 des KUG (Punkt 1-4), wonach eine Einwilligung für eine Veröffentlichung nicht für notwendig erachtet wird.

    Meinen Unterlassungsanspruch hatte ich mit §23 KunstUrhG begründet aber schauen wir uns erst einmal an was im §22 KunstUrhG steht!

    § 22

    1. Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.
    2. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt.
    3. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. 
    4. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

    dejure.org

    Wenn man sich nur diesen Paragrafen anschaut, hätte Herr Frank Albrecht recht. Um jedoch eine journalistische Tätigkeit zu ermöglich wurde ein zusätzlicher Paragraf geschaffen, der im Fall von Frank Albrecht den $22 für nichtig erscheinen lässt.

    $23

    (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

    1.Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
    2.Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
    3.Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
    4.Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

    dejure.org

    Herr Frank Albrecht vergisst eins. Er selbst gibt auf seiner Facebook Seite an, er sei eine „Person des öffentlichen Lebens“!

    Frank Albrecht gibt selbst auf seiner Facebook Seite an, dass er eine Person des öffentlichen Lebens sei!
    Frank Albrecht gibt selbst auf seiner Facebook Seite an, dass er eine Person des öffentlichen Lebens sei!

    Demnach würde seine Aussage das §23 KunstUrhG für ihn nicht gelte, falsch sein.

    Zudem bin ich im Besitz dieses Foto. Also besitze ich, als Urheber, auch alle Rechte an diesem Bild. Also habe nur ich das Recht zu bestimmen, wann und wie dieses Bild genutzt, verwertet, bearbeitet oder veröffentlicht wird.

    Jetzt beginnt Herr Frank Albrecht, das Kunst Urheberrechtsgesetz mit dem Urheberrecht zu vermischen. Aber auch hier bin ich mit meiner Auffassung auf der richtigen Seite.  Dazu habe ich einmal ein wenig gegoogelt und diesen Beitrag gefunden, den ich zitieren möchte!

    Von diesem Grundsatz gibt es aber eine wichtige Ausnahme. Wird nämlich ein neues selbständiges Werk in freier Benutzung eines fremden Werks geschaffen, ist für die Veröffentlichung und Verwertung des neuen Werks die Zustimmung des Urhebers des ursprünglichen Werks nicht erforderlich (§ 24 Urheberrechtsgesetz). Man spricht in diesem Fall von einer freien Benutzung des ursprünglichen Werks.

    videoaktiv.de

    Der §24 UrhG sagt folgendes aus.

    § 24
    Freie Benutzung

    (1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.
    (2) Absatz 1 gilt nicht für die Benutzung eines Werkes der Musik, durch welche eine Melodie erkennbar dem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt wird.

    dejure.org

    Also was habe ich getan! Ich habe sein Profilfoto genommen, dieses ausgeschnitten und in einem gänzlich neuen Werk und Kontext gesetzt. Damit habe ich ein neues eigenständiges Werk geschaffen. Für die Verwendung des Fotos von Frank Albrecht brauchte ich demnach auch keine Zustimmung einholen. Was anders wäre es gewesen, ich hätte nur sein Foto genommen und es allein veröffentlicht! Hier hätte ich dann aber einen Verweis des Urhebers gemacht und es z.B. als Screenshot gekennzeichnet.

    Gleichzeitig erteilt Frank Albrecht, jedem das Recht seine Werke zu nutzen!

    So findet man auf der Facebook Seite „ZooExperte Frank Albrecht – EndZOO“ unter „Info“ -> „Persönliche Informationen“ folgenden Absatz!

    Gern dürfen meine Ausführungen ungekürzt, nicht aus dem Zusammenhang gerissen und mit Angabe der Quelle, geteilt oder anderweitig verwendet werden. 

    Nun Facebook lebt von Bildern und er schreibt tatsächlich, dass man seine Ausführungen, worin ich auch Videos und Bilder interpretiere, anderweitig verwenden darf! Also für mich hat es den Eindruck, dass Frank Albrecht selber nicht weiß, was er für Genehmigungen für seine Werke erteilt.

    Kurz vor dem Abschluss seine Ausführung will Herr Frank Albrecht erkennen, dass er ja nur ein gewöhnlicher Bürger sei! So schreibt er.

    Zudem bin ich keine Person des „öffentlichen Interesse“, wie Politiker*innen, Sportler*innen oder Schauspieler*innen, für die es Ausnahmen im Persönlichkeitsrecht gibt, sondern ich bin eine „Person des öffentlichen Lebens“ die rechtlich nur als „gewöhnlicher Bürger“ gewertet wird. Mein „Recht am eigenen Bild“ bleibt also unverändert.
    Ein Beispiel aus der „Promiwelt“: https://www.huffingtonpost.de/2016/11/26/zdf-heute-show-van-der-horst-afd-rundfunkgebuehr_n_13244942.html

    Nun bevor ich mich mit dem Link befasse, schaue ich mir doch einmal lieber an wie Facebook eine Person des öffentlichen Lebens sieht, wie Frank Albrecht sich ja auf Facebook selbst bezeichnet. Dazu habe ich in der Süddeutschen Zeitung einen Artikel zu Facebook gefunden. Dort heißt es zu der Definition von Facebook zu einer Person des öffentlichen Lebens.

    Personen des öffentlichen Lebens

    Facebook unterscheidet zwischen Menschen des öffentlichen Lebens und Privatpersonen. Weil Personen des öffentlichen Lebens weniger streng geschützt sind, ist es interessant, sich die Kriterien zu betrachten, nach denen jemand bei Facebook als Person des öffentlichen Lebens gilt.

    Sie sind:

    Menschen, die in eine Regierungsposition gewählt wurden

    Menschen mit mehr als 100 000 Followern in sozialen Medien

    Menschen, die bei Rundfunk- oder Nachrichtenmedien angestellt sind und sich dort öffentlich äußern

    Menschen, die in den letzten zwei Jahren fünfmal oder öfter in Nachrichtenartikeln erwähnt wurden.

    sueddeutsche.de

    Die ersten zwei Punkte kann man ausklammern, jedoch der letzte Punkt ist für GERATI interessant. Also googeln wir einmal nach „Frank Albrecht, „Zooexperte Frank Albrecht“ und „Endzoo“!

    Ich lasse hier einmal die unzähligen Ergebnisse aus dem Umfeld von GERATI weg  und konzentriere mich auf andere Suchanzeigen!

    • https://zoos.media/medien-echo/paviane-neunkircher-zoo-schlimmer-anblick/
    • https://tierschutzverein.at/die-luege-von-der-eisbaerenrettung-in-zoo-gefangenschaft/
    • https://hoyte24.de/newsreader2/gen-analysen-erwartet.html
    • https://rp-online.de/nrw/staedte/krefeld/tierschuetzer-im-zwielicht_aid-20800995
    • https://www.lr-online.de/lausitz/hoyerswerda/unklarheit-um-hoyerswerdas-krokos_aid-24262567

    Alle Presseartikel stammen aus dem Jahr 2018 und beziehen sich auf Frank Albrecht von EndZoo. Somit dürfte unbestritten sein, dass im Sinne von Facebook Herr Frank Albrecht sehr wohl eine Person des öffentlichen Lebens ist und dieses auch immer wieder auf seinen Facebook Seiten erklärt. Da brauchte ich nicht einmal seine öffentlichen Vorlesungen, die unter anderem in einem Leichenschauhaus stattfanden, zu erwähnen.

    Frank Albrecht beerdigt nun doch EndZOO (7)

    Aber kommen wir zum Schluss einmal zu dem Link den Frank Albrecht beigefügt hat und der beweisen soll, dass er recht habe!

    Allein bereits der erste und letzte Absatz hätte hier Frank Albrecht eigentlich aufzeigen müssen, dass es sich bei diesem Artikel um Satire handelt!

    Dem Komiker Lutz van der Horst gefiel das gar nicht: Die AfD Bayern verwendete sein Gesicht für ein Plakat, mit dem für die Aufhebung der Rundfunkgebühren geworben wird. Ohne ihn zu fragen.

    (…)

    Zwischen Armselig und gut

    Dieser satirische Beitrag wird AfD-Mitglieder sicherlich nicht überzeugt haben, dass Rundfunkgebühren auch sinnvolle Investitionen sein können. Einige Zuschauer beschwerten sich auf dem Kurznachrichtendienst Twitter über die Schelte der AfD, die einen Großteil der Sendung einnahm.

    huffingtonpost.de

    Lesen bildet Herr Frank Albrecht. Damit ich auch einmal mit einem tatsächlichen Urteil punkten kann, möchte ich folgendes Zitat noch beifügen.

    Bei der Beurteilung, ob es sich bei der „prominenten“ Person um eine Abbildung der Zeitgeschichte handelt, kommt es stärker auf den Kontext der Berichterstattung als auf die abgebildete Person an. Der für die Frage, ob es sich um ein Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte handelt, maßgebende Begriff des Zeitgeschehens ist weit zu fassen, da im Rahmen der Informationsfreiheit ein großes Interesse der Öffentlichkeit an Geschehnissen von gesellschaftlicher Relevanz besteht. Zum Zeitgeschehen gehören daher nicht nur alle Ereignisse, die in den Blick der Öffentlichkeit geraten sind, sondern sämtliche Angelegenheiten von öffentlichem Interesse.

    Dazu gehören wirtschaftliche oder kulturelle Geschehnisse, Naturkatastrophen, Unfälle, Kriegshandlungen sowie grundsätzlich auch Straftaten. So handelt es sich zum Beispiel bei einem auf einem jährlich stattfindenden Mieterfest erstellten Foto für eine an die Mieter gerichtete Broschüre um ein Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte (BGH, Urt. v. 08.04.2014, Az. VI ZR 197/13, GRUR 2014, 804).

    https://www.medienscouts-nrw.de/recht-am-eigenen-bild-fotos-von-prominenten/

    [amazon_link asins=’B0051SL59G‘ template=’ProductAd‘ store=’bayide-21′ marketplace=’DE‘ link_id=’9ccf0758-e312-11e8-8586-0981e22e9423′]Natürlich werde ich Herrn Frank Albrecht diesen Artikel gleichzeitig per E-Mail senden, in der Hoffnung, dass er noch einmal nachdenkt und die von mir gesetzte Frist heute 12 Uhr, nicht fruchtlos verstreichen lässt. Mit Anträgen auf einstweilige Verfügungen, habe ich ja gegen Tierrechtler aus dem Umfeld von Simon Fischer bereits erfolgreiche Erfahrungen sammeln können!