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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

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  • GERATI erstattet Strafanzeige gegen radikalen Tierrechtler Simon Fischer

    Radikaler Tierrechtler Simon Fischer findet keinen Job und macht mit Lügen GERATI dafür verantwortlich. Staatsanwaltschaft nimmt Ermitlungsverfahren gegen ihn auf!

    Radikaler Tierrechtler Simon Fischer kann nur eins und das ist das Verbreiten von Lügen! So hetzt er gern gegen Zirkusse und Zoos und will diese Lügen letztendlich mit gefakten Beweismitteln bestätigen. So behauptete er, dass beim Jura Zoo die Tiere gequält wurden. Letztendlich ergab das Ermittlungsverfahren folgendes …

    Ende Mai 2018 wurde das Ermittlungsverfahren gegen den Jura-Zoo eingestellt. Die Staatsanwaltschaft kam bei ihren Ermittlungen zu dem Ergebnis, dass sich nicht belegen lasse, dass Tieren durch Rohheit Schmerzen oder Leid zugefügt worden sei.

    Wikipedia

    Auch im Fall des Bären Ben log Simon Fischer, dass sich die Balken bogen. Seine hier aufgestellte Behauptungen wurde widerlegt und der Bär sogar als Vorzeigebär vom Leiter der Auffangstation betitelt.

    Seit Ben im Frühjahr 2016 abgeholt wurde, lebt er auf einem Gnadenhof in Bad Füssing. Arpád von Gaál, der Vorsitzende des Vereins Gewerkschaft für Tiere, betont, dass Ben damals in einem guten Zustand war. „Als er bei uns ankam, war er gesund und fit, es hat ihm an nichts gefehlt.“ In der Regel rette der Verein Bären aus schlechter Haltung. „Ben war wirklich ein Vorzeige-Bär – er gehört eigentlich nicht zu den Tieren, die wir suchen und aufnehmen.“ Auch die Haltung im Zirkus sei nach dem Gesetz legal gewesen, betont von Gaál. „Der Zirkusbetreiber hat nach seinen Möglichkeiten das Beste für Ben getan.“

    merkur.de

    Seine Abartigkeit zeigte jedoch Simon Fischer bei einem Unfall wo eine ganze Zirkusfamilie starb!

    Ist die Irre weggeschlossen?

     

    Anstatt es einmal mit der Wahrheit zu versuchen, lügt Simon Fischer weiter. In dem Artikel wo ich einen Screenshot postet der beweisen würde, welchen Menschenhass Simon Fischer aus Roth von sich gibt, stellte er Strafanzeige gegen mich.

    Schaut man sich den Artikel genau ansieht man das ich selbst seine Stellungnahme in diesem Artikel veröffentlichte, um den Leser selbst entscheiden zu lassen, wem er mehr glaubt.

    Selbst die Bild-Zeitung berichtete über den Menschenhass von Simon Fischer …

    Kurz vor der großen Trauerfeier (Samstag 19.08., 15 Uhr in Mötzingen) tauchen zu diesem furchtbaren Unglück hasserfüllte Kommentare von vermeintlichen Tierschützern auf.

    Sie zielen gegen die Opfer, weil die zu einer Zirkus-Familie gehören. Neben dem Facebook-Profil von Aktivist Simon Fischer (19, „Aktionsbündnis – Tiere gehören nicht zum Circus“) steht: „Die quälen wenigstens keine Tiere mehr.“ Und ein weiteres Bündnis-Mitglied wird zitiert mit: „Verdammtes reisendes Pack.“

    Aktivist Fischer sagt: „Das haben wir nicht geschrieben. Ich vermute, dass Gegner unseres Aktionsbündnises die Kommentare gefälscht haben, um uns zu diskreditieren. Ich habe schon Anzeige erstattet.“

    bild.de

    Das ist nicht das erste Mal, das Simon Fischer behauptet, er würde sich in einem Rechtsstreit befinden!

    Bereits im Jahr 2017 behauptete er gegenüber dem Nordbayern.de folgendes …

    Blogger aus Indonesien

    Überdies verweist der Jura-Zoo auf Facebook auf Beiträge des Bloggers Silvio Harnos, der sich — wie er selbst schreibt — seit 2013 kritisch mit „radikalen Tierschützern“ beschäftigt. „Simon Fischer, Vorstandsmitglied der Partei Ethia und Alleinunterhalter der Aktionsgruppe Tierrechte Bayern, geht es gar nicht um die Tiere, sondern nur um sein Ego“, schreibt Harnos auf seiner Seite. Er übe zwar Kritik, helfe aber nicht bei den derzeit laufenden Umbauarbeiten im Jura-Zoo. Die von Harnos erhobenen Vorwürfe seien unhaltbar, entgegnet Fischer. „Das ist ein Typ aus Indonesien, mit dem ich mich in einem Rechtsstreit befinde.“

    nordbayern.de

    Diese Behauptung war gelogen, denn die bisher einzige Strafanzeige von Simon Fischer ging erst am 01.08.2018 bei der Polizei in Görlitz ein und wurde mir über meinen Postbevollmächtigten zugestellt!


    Vorladung Strafanzeige Simon Fischer
    Vorladung Strafanzeige Simon Fischer

    Auf den konkretisierten Tatvorwurf habe ich wie folgt reagiert!

    Nachdem dann die Verleumdungsklagen (25 Stück) von Dr. Edmund Haferbeck auch bei der Staatsanwaltschaft eingetroffen waren, wurde die Akte Strafanzeige Simon Fischer mit denen von Haferbeck unter dem Aktenzeichen 900 Js 6057/18 zusammengefasst! Am 05. März 2019 kam dann die Einstellungsverfügung, die an meinen Postbevollmächtigten zugestellt wurde!


    Einstellungsverfügung vom 05 03 2019
    Einstellungsverfügung vom 05 03 2019

    Nach der Einstellungsverfügung kam Simon Fischer auf die glänzende Idee, meinen Provider anzulügen!

    So schrieb er eine E-Mail an meinen Provider …

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Herr Silvio Harnos betreibt die über Sie gehostete Domain https://gerati.de/. Auf dieser Internetseite werden bereits seit Jahren Einzelpersonen  und Organisationen diffamiert. Wegen dort veröffentlichter Artikel liegen gegen Herrn Harnos bei zahlreichen Staatsanwaltschaften bereits rund 20 Strafanzeigen vor.

    Auf der Seite https://gerati.de/2017/08/17/ist-die-irre-weggeschlossen/ wurde ein Artikel mit einem nachweislich von der Staatsanwaltschaft als gefälscht ermittelten  Screenshot veröffentlicht. Dieser weckt den Anschein, als hätte ich den dort genannten Satz in den sozialen Medien von mir gegeben. Die Folge waren Morddrohungen gegen  meine Person. Ich fordere Sie hiermit auf, die oben genannte Seite bis zum 15.06.2019 zu entfernen. Nach einem Urteil des LG Hamburg vom 31.07.2009, Az. 325 O 85/09  ist der Webhoster juristisch zu belangen, sollten strafrechtlich relevante Inhalte auf den Seiten veröffentlicht werden und dieser davon in Kenntnis gesetzt wurde. Dies habe ich  hiermit getan. Sollte der Artikel nicht entfernt werden, sehe ich mich gezwungen, juristisch gegen ALL-INKL.com vorzugehen.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Simon Fischer

    Freier Journalist I

    Mitglied im Deutschen Medienverband

    per E-Mail mir von meinem Provider übermittelt

    Den Artikel zu dieser E-Mail und meine Antwort

    Ich sendete meinem Provider nach einem lustigen Telefongespräch, wo wir uns über die Taten von Simon Fischer köstlich amüsierten die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Görlitz. Der Provider wies die Ansprüche von Simon Fischer zurück!

    Drei Monate später wendete sich Simon Fischer erneut an meinen Provider …

    Das Anliegen klang dann so …

    Betreff: Hinweis zur Löschung wegen Beleidigung und Verleumdung

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    der Nutzer Silvio Harnos veröffentlichte am 29.08.2019 auf der über Ihre Firma gehosteten Domain „gerati.de“ einen Artikel, in welchem  ich als „Spinner“ beleidigt werden. Es ist nicht das erste Mal, dass Ihr Kunde verleumderische, ehrverletzende und unwahre Behauptungen über  meine Person in verschiedensten Artikeln veröffentlicht. Sie sind als Webhoster verpflichtet, nach Mitteilung einer möglichen Rechtsverletzung für eine  Sperrung des Angebots zu sorgen. (siehe LG Hamburg (Urteil vom 31.07.2009, Az. 325 O 85/09)). Ich fordere Sie damit in einem ersten Schritt auf,  den Artikel

    https://gerati.de/2019/08/29/buergermeister-andreas-wutzlhofer-begeht-straftaten/

    zu entfernen. Im übrigen wird hier zudem ein Bürgermeister verleumdet. Sollte der Artikel weiterhin abrufbar bleiben, behalte ich mir  eine Privatklage ausdrücklich vor.

    Simon Fischer

    Daraufhin antwortete ich wie folgt …

    Sehr geehrter K***,

    hiermit teile ich zu der Meldung von Herrn Simon Fischer folgendes mit.

    Simon Fischer behauptet selbst gegenüber der Presse gegenüber mir in einem Rechtsstreit sich zu befinden. So machte er gegenüber dem Onlinemagazin Nordbayern.de folgende Aussage zu meiner Person!

    „Blogger aus Indonesien

    Überdies verweist der Jura-Zoo auf Facebook auf Beiträge des Bloggers Silvio Harnos, der sich — wie er selbst schreibt — seit 2013 kritisch mit „radikalen Tierschützern“ beschäftigt. „Simon Fischer, Vorstandsmitglied der Partei Ethia und Alleinunterhalter der Aktionsgruppe Tierrechte Bayern, geht es gar nicht um die Tiere, sondern nur um sein Ego“, schreibt Harnos auf seiner Seite. Er übe zwar Kritik, helfe aber nicht bei den derzeit laufenden Umbauarbeiten im Jura-Zoo. Die von Harnos erhobenen Vorwürfe seien unhaltbar, entgegnet Fischer. „Das ist ein Typ aus Indonesien, mit dem ich mich in einem Rechtsstreit befinde.„

    Das Veterinäramt hatte bei der jüngsten Begehung des Jura-Zoos nur kleinere Mängel festgestellt. Allerdings muss das Gibbon-Gehege bis März 2018 erneuert werden.

    https://www.nordbayern.de/region/neumarkt/tierrechtler-jubeln-jura-zoo-gibt-mehrere-tiere-ab-1.6588122„

    Seine versuchte Strafanzeige wurde von seitens der Staatsanwaltschaft Görlitz abgewiesen! Einstellungsverfügung liegt ihnen bereits aus einem vorangegangenen Vorfall vor.

    Auch dort hat Herr Simon Fischer mit Lügen gearbeitet. So behauptete er gegen über ihnen folgende falsche Tatsachenbehauptung:

    Auf der Seite https://gerati.de/2017/08/17/ist-die-irre-weggeschlossen/ wurde ein Artikel mit einem nachweislich von der Staatsanwaltschaft als gefälscht ermittelten  Screenshot veröffentlicht. Dieser weckt den Anschein, als hätte ich den dort genannten Satz in den sozialen Medien von mir gegeben.

    Die Staatsanwaltschaft hat trotz intensiver Ermittlungen, die über ein Jahr dauerten, aber keine Erkenntnisse erlangen können, dass der von mir veröffentlichte Screenshot eine Fälschung sei.

    Mit dieser Äußerung hat Simon Fischer, also vorsätzlich gelogen, was ihn als Lügner entlarvt, den man umgangssprachlich auch als Spinner betiteln kann. Die Behauptungen, die Simon Fischer als Tierrechtler immer wieder aufstellt, können durch Ermittlungsbehörden nicht bestätigt werden, wie auch das oben genannte Zitat des Nordbayern.de belegt.

    Demnach ist die Aussage „Spinner“ keine Beleidigung oder Verleumdung, sondern beschreibt ehern die immer wieder durch Simon Fischer aufgestellten falschen Tatsachenbehauptungen, die durch Ermittlungsbehörden der Staatsanwaltschaft als falsch herausstellen.

    Der Begriff Spinner wird unter anderem definiert: 2) Person, die unsinnige Gedanken, Vorstellungen hat

    Diese Definition trifft auf Simon Fischer, der als Tierrechtler aktiv ist, zu.

    Gleichzeitig betreibe ich den Blog gerati.de als journalistische Webseite, in der ich mich insbesondere mit radikalen Tierrechtlern befasse.

    Demnach berufe ich mich auf den Artikel 5 (1) des Grundgesetzes in dem es heißt:

    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

    Selbst alle angestrebten Strafanzeigen, die sich auf Artikel von GERATI beziehen und vom selbsternannten größten Tierrechtsverein Peta stammen, wurden erst kürzlich alle durch die Staatsanwaltschaft Görlitz eingestellt.

    Dennoch habe ich die Bezeichnung „Spinner“ in dem Artikel durch „Anstatt sich die Tierhaltung selbst im Circus anzuschauen und sich davon zu überzeugen was Simon Fischer als Tierrechtler für Lügen verbreitet“ abgeändert.

    Herrn Simon Fischer steht es natürlich jederzeit frei, gegen meine Person eine Zivilrechtliche Klage anzustreben. Darüber wurde er in der Einstellungsverfügung seiner Strafanzeige informiert.

    Bisher ist keine Klageschrift von seiner Seite bei mir eingetroffen!

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

    Doch jetzt kommt der Hammer was ihn das Genick brechen wird

    So stellte Simon Fischer jetzt einen Löschantrag bei Google und log dort auch was die Bretter hergaben. Doch dieses Mal wird er sich wohl zu Weit hinausgelehnt haben!

    Erst kürzlich hat der Bundesgerichtshof (BGH) geurteilt, dass Google wahre Berichte, nicht löschen muss. (siehe Zeit.de)

    Das Informationsrecht überwiegt dem Persönlichkeitsrecht. GERATI wird von Gerichten mittlerweile als journalistischer Blog eingestuft. Auch bei der anstehenden Klage erweiterte das Berliner Landgericht die Klage um den Begriff Presserecht! Haferbeck selbst klagte nur wegen Verleumdung!

    Und so sieht der Löschantrag von Simon Fischer bei Google aus (Rechtschreibfehler habe ich natürlich drin gelassen)

    Bei der Seite handelt es sich um eine Verleumdungsseite gegen Tierschtzvereine und Tierschützer. Der Betreiber sitzt in Indonesien, damit er sich juristisch frei bewegen kann. Der Betreiber Herr Harnos veröffentlicht auf dieser Seite einen per Staatsanwaltchaft bereit als Fake nachgewiesenen Screenshot, der eine angebliche Äußerung meiner Person zu einem schlimmen Verkehrsunfall darstellt. Ich hätte mich, so will es der gefälschte Screenshot vermitteln, menschenverachtend über den Tod von Menschen geäußert. Dies entspricht nicht der Wahrheit. Obwohl der Seitenbetreiber bereits mehrmach abgemahnt wurde, ist dieser Beitrag seit Jahren zu finden. Zudem rankt Google den Artikel und auch alle anderen Beiträge der Seite welche über meine Person verfasst sind, so hoch, dass die Artikel von entsprechend vielen Menschen gelesen werden. Als selbstständiger Journalist und Fotograf ist es äußerst geschäftsschädigend, wenn potentielle Kunden zuert …

    abzurufen unter lumendatabase.org

    Ich habe einmal die wichtigsten Punkte fett markiert! Wenn GERATI eine VERLEUMDERSEITE ist, was ist dann die Aktionsgruppe Tierrechte Bayern? Immerhin kann man selbst auf Wikipedia und in den Medien nachlesen, das Simon Fischer vorsätzlich falsche Tatsachenbehauptungen verbreitet!

    Dann immer wieder der übliche Schmarren aus der Tierrechtsszene. Ich bin nach Indonesien geflüchtet, um mich vor der deutschen Justiz zu verstecken. Ähm warum reagiere ich dann auf jede Strafanzeige und stelle auch Strafanzeigen, wenn ich mich doch vor der deutschen Justiz verstecke. Warum kommt eine Staatsanwaltschaft in ihren Ermittlungen auf Grundlage der Strafanzeige von Simon Fischer zu der Erkenntnis, das es keinen begründeten Verdacht gegen meine Person mehr besteht?

    Die Staatsanwaltschaft habe festgestellt, dass es sich eben nicht um einen gefakten Screenshot handelt! Dieses wurde mir auch noch einmal auf Anfrage bestätigt und mir die Einstellung des Ermittlungsverfahrens auf Grundlage das keinerlei begründeter Verdacht bestand, bestätigt!

    Nach der falschen Tatsachenbehauptung mit der Staatsanwalt will Simon Fischer also sogar einen Unterlassungsanspruch gegen mich haben. Wenn er diesen besitzt, dann ist dieses nicht nur Betrug, sondern sogar Urkundenfälschung. Ich habe zu keiner Zeit eine Unterlassungserklärung gegenüber Simon Fischer abgegeben!

    „Als selbstständiger Journalist und Fotograf ist es äußerst geschäftsschädigend, wenn potentielle Kunden“ 

    Simon Fischer will also ein selbständiger Journalist sein und hat vom Presserecht keinerlei Ahnung. Dass er seit Jahren nur mit Hilfsjobs sich Überwasser halten muss, liegt wohl nicht an GERATI, sondern ehern an seiner Lügerei, wie dieser Löschantrag belegt. Ich kann potenzielle Kunden verstehen, wenn sie mit einem solchen Menschen nichts zu tun haben wollen, der nur Lügen verbreitet und andere Menschen mit tiefem Hass überzieht!

    Strafanzeige gegen Simon Fischer

    Als Erstes wendete ich mich an die Staatsanwaltschaft Görlitz, um die Einstellung des Ermittlungsverfahrens mir bestätigen zu lassen.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    nach Überprüfung meiner Unterlagen, fehlt mir bis heute ein Nachweis über den Status bzw. Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu dem Aktenzeichen 150 Js 21008/17.

    Da der Strafanzeigensteller Simon Fischer öffentlich die Behauptung aufstellt, dass die Staatsanwaltschaft zu der Erkenntnis kam, dass der von mir veröffentlichte Screenshot gefakt sei und Herr Simon Fischer diese Aussage ohne Beweismittel, als Löschungsantrag bei Google und meinem Provider nutzten möchte, bitte ich sie mich über den aktuellen Status dieser Strafanzeige zu unterrichten!

    Antrag Simon Fischer Löschung der Google suche zu diesem Artikel:

    Bei der Seite handelt es sich um eine Verleumdungsseite gegen Tierschtzvereine und Tierschützer. Der Betreiber sitzt in Indonesien, damit er sich juristisch frei bewegen kann. Der Betreiber Herr Harnos veröffentlicht auf dieser Seite einen per Staatsanwaltchaft bereit als Fake nachgewiesenen Screenshot, der eine angebliche Äußerung meiner Person zu einem schlimmen Verkehrsunfall darstellt. Ich hätte mich, so will es der gefälschte Screenshot vermitteln, menschenverachtend über den Tod von Menschen geäußert. Dies entspricht nicht der Wahrheit. Obwohl der Seitenbetreiber bereits mehrmach abgemahnt wurde, ist dieser Beitrag seit Jahren zu finden. Zudem rankt Google den Artikel und auch alle anderen Beiträge der Seite welche über meine Person verfasst sind, so hoch, dass die Artikel von entsprechend vielen Menschen gelesen werden. Als selbstständiger Journalist und Fotograf ist es äußerst geschäftsschädigend, wenn potentielle Kunden zuert …

    Abzurufen unter https://www.lumendatabase.org/notices/21683611

    Es wäre für mich Juristisch relevant, ob die Staatsanwaltschaft Görlitz tatsächlich zu dieser Erkenntnis kam und in welcher Form sie den Strafanzeigensteller diese Aussage bestätigt haben!

    Gleichzeitig bitte ich sie mich über den aktuellen Status dieser Strafanzeige als Beschuldigter zu unterrichten. Ich bitte sie die Antwort per E-Mail: silvio@gerati.de oder per Fax: +49 (0)3581 7921529 mir zuzusenden, da auf Grundlage des Lockdowns von Indonesien eine Postzustellung aus dem Ausland sich schwierig gestaltet!

    Im Anhang lege ich ihnen Kopien meines Reisepasses und meines Führerschein, aus dem meine Adresse hervorgeht, bei.

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

    Daraufhin erhielt ich folgende Antwort …

    Sehr geehrter Herr Harnos,

    in Beantwortung Ihrer E-Mail vom 1. Oktober 2020 wird Ihnen mitgeteilt, dass das Verfahren 150 Js 21008/17 zum Verfahren 900 Js 6057/18 hinzuverbunden worden ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    Auf Anordnung

    G***

    Justizbeschäftigte

    Daraufhin folgte nach einem kurzen Telefonanruf, bei der Staatsanwaltschaft, die Strafanzeige gegen Simon Fischer … 

    Strafanzeige gegen

    Simon Fischer, Pxxxxx. xxx, 91xxx Roth / Deutschland

    wegen des Verdachtes der Falsche Verdächtigung unter Vorsatz §164 StGB, Üble Nachrede unter Vorsatz §186 StGB und Verleumdung unter Vorsatz §187 StGB

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit erstatte ich, Silvio Harnos, wohnhaft BSD-City, Golden Vienna 2, C2/9, 15322 Serpong, Indonesien, Strafanzeige gegen Simon Fischer wohnhaft laut Impressum Facebook: Pxxxx in 91xxx Roth, wegen Verdachtes der Falsche Verdächtigung unter Vorsatz §164 StGB, Üble Nachrede unter Vorsatz §186 StGB und Verleumdung unter Vorsatz §187 StGB und stelle Strafantrag wegen aller in Betracht kommenden Delikte.

    Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

    Herr Simon Fischer behauptet unter anderem öffentlich und gegenüber dritten, dass die Staatsanwaltschaft Görlitz in ihrem Ermittlungsverfahren 150 Js 21008/17 zusammengelegt in 900 Js 6057/18 das die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren zu der Erkenntnis kam, dass der angeblich veröffentlichte Screenshot eine Fälschung sei.

    Diese Behauptung stellte Simon Fischer gegen über meinen Provider der AllInkl.com auf und forderte durch diese Behauptung die Löschung des Artikels. Dem Provider habe ich die Einstellungsverfügung des Ermittlungsverfahrens 5. März 2019 beigefügt. Damit war dieses Problem geklärt.

    Jetzt stellte ich fest, dass Simon Fischer bei Google dieselbe Behauptung aufstellte und die Löschung des Suchergebnisses auf Grundlage von Diffamierung beantragt hat. So begründete er seinen Antrag wie folgt …

    Bei der Seite handelt es sich um eine Verleumdungsseite gegen Tierschtzvereine und Tierschützer. Der Betreiber sitzt in Indonesien, damit er sich juristisch frei bewegen kann. Der Betreiber Herr Harnos veröffentlicht auf dieser Seite einen per Staatsanwaltchaft bereit als Fake nachgewiesenen Screenshot, der eine angebliche Äußerung meiner Person zu einem schlimmen Verkehrsunfall darstellt. Ich hätte mich, so will es der gefälschte Screenshot vermitteln, menschenverachtend über den Tod von Menschen geäußert. Dies entspricht nicht der Wahrheit. Obwohl der Seitenbetreiber bereits mehrmach abgemahnt wurde, ist dieser Beitrag seit Jahren zu finden. Zudem rankt Google den Artikel und auch alle anderen Beiträge der Seite welche über meine Person verfasst sind, so hoch, dass die Artikel von entsprechend vielen Menschen gelesen werden. Als selbstständiger Journalist und Fotograf ist es äußerst geschäftsschädigend, wenn potentielle Kunden zuert …

     Abzurufen unter: https://www.lumendatabase.org/notices/21683611

    In diesem Antrag behauptet Simon Fischer fälschlich, dass er einen rechtskräftigen Unterlassungsanspruch besäße.

    „Obwohl der Seitenbetreiber bereits mehrmach abgemahnt wurde, ist dieser Beitrag seit Jahren zu finden.“

    Ich habe zu keinem Zeitpunkt eine Unterlassungserklärung abgegeben. Sollte Herr Simon Fischer eine besitzen ist dieses nachweislich eine Fälschung! Hier würde der Straftatbestand des Betruges noch im Raum stehen.

    Mit der Webseite gerati.de verdiene ich auf Grundlage von Schaltung von Werbung über Google Geld. Aufgrund der Diffamierungsmeldung besteht die Möglichkeit, dass ich für einige Werbepartner nicht mehr tragbar wäre und ich somit eine Umsatzeinbuße einräumen müsste.  

    Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung!

    Ich bitte Sie daher, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und mich über das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zu informieren.

    Dieses können sie gern per E-Mail: info@gerati.de oder per Fax: 03581 7921529 erledigen!

    Weiterhin bitte ich sie mir den Eingang dieser Strafanzeige, in Verbindung mit dem Aktenzeichen, auf denselben Weg zu bestätigen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

    Weiterhin wird Simon Fischer sich freuen dürfen, einen Unterlassungsanspruch per Zivilklage in den nächsten Tagen zu erhalten. Denn wer nur Lügen kann, der sollte sich nicht wundern letztendlich noch als Vorbestraft zu gelten. Ob dieses seine Bewerbungen fördert, bleibt offen!

  • CDU-Politikerin Gitta Connemann legt in einem Interview nach

    Nach einer stupiden Strafanzeige von Peta platzte der CDU-Politikerin Gitta Connemann der Kragen und sie äußerte in einem Video ihre Meinung zu Peta!

    Auf dieses Video hat GERATI in einem Livestream reagiert!

    Jetzt hat die Zeitschrift „Jagd erleben“ ein Interview mit der CDU Politikerin geführt. Auf einzelne Fragen und Antworten die Frau Gitta Connemann gab, möchte ich in diesem Artikel einmal eingehen. Das komplette Interview findet ihr unter dem Link: https://www.jagderleben.de/news/tierrechtler-cdu-politikerin-fordert-ende-glorifizierung-712168

    Jagd erleben: Wie stehen Sie zu Tierrechtsorganisationen?

    Gitta Connemann: Mir fehlt für diese das Verständnis. Das fängt schon beim Ziel an. Tierrechtsorganisationen wollen die Gleichberechtigung von Tieren und Menschen. Sie sind etwas völlig anderes als Tierschutzorganisationen, die sich für Tierwohl einsetzen. Tierrechtsorganisationen stehen dagegen für eine abstrakte Ideologie. Ich liebe Tiere. Aber diese dürfen nicht auf eine Ebene mit Menschen gestellt werden. Genau das wollen aber Organisationen wie PETA. Und damit das Ende jeglicher Haltung von Tieren. Keine Heimtiere, keine Zucht, keine Jagd. Kompromisse gibt es nicht. Zudem entsetzt mich die Wahl der Mittel.

    GERATI: Die Forderung nach einer Gleichberechtigung für Mensch und Tier, verstößt meines Erachtens, gegen jedes Rechtsverständnis und ist in einer demokratischen rechtsstaatlichen Gesellschaft, nicht in einklang zu bringen. Natürlich müssen Tiere einen Schutzstatus besitzen, der jedoch seine Grenzen in einer rechtsstaatlichen zivilen Gesellschaft findet.

    Tierrechtsorganisationen sind gegen jede Art von Tierhaltung. Offen spricht sich Peta dafür aus, Blindenhunde und weitere Schutzhunde bei Polizei, Zoll und dem Militär zu verbieten. Jede Tierhaltung, selbst die Heimtierhaltung, würde dann nicht möglich sein.

    Viele Unterstützer, die solchen Tierrechtsorganisationen mit Spenden finanzieren, haben selbst Haustiere. Im festen Glauben, dass sie niemals Betroffen sein werden, unterstützen sie Peta und andere Tierrechtsorganisationen und ziehen in einen diffamierenden Feldzug.

    Jagd erleben: Wie sollte die Politik in Ihren Augen in der aktuellen Zeit, in welcher Stalleinbrüche oder auch Hochsitzbeschädigungen und Morddrohungen gegenüber Jägern ständig geschehen, auf solche Organisationen reagieren?

    Gitta Connemann: Mit Haltung und Klarheit. Straftaten müssen als solche benannt werden – und zwar öffentlich. Und diese müssen verfolgt werden. Die Strafverfolgung liegt dann bei Staatsanwaltschaften und Gerichten – wie bei jeder Straftat. Darauf darf Politik keinen Einfluss nehmen. Denn Deutschland ist ein Rechtsstaat ohne politische Justiz. Und ich sehe die Medien in der Pflicht. Sie sollten Aktivisten, die Straftaten begehen, nicht glorifizieren. Es sind Straftäter. Und so müssen sie auch benannt werden.

    GERATI: Mit Haltung und Klarheit, welch ein Ausdruck eines Politikers. Wer öffentlich Straftaten, insbesondere über Peta, aufdeckt und dazu seine persönliche Meinung sagt, wird von Peta in Deutschland, mit einer Abmahnung, Strafanzeige oder Klage bedacht.

    Selbst FDP Politiker und Bundestagsabgeordneter Gero Hocker, wurde von Peta mit einer Abmahnung bedacht und das nur, weil dieser seine persönliche Meinung zu dieser Organisation sagte.

    Ein Bürger, der sich in einem Leserbrief an eine Zeitung wendete, nachdem diese Zeitung sich zu positiv über Peta geäußert hatte, erhielt einen Tag vor Weihnachten eine Abmahnung und sollte darauf bis zum 27.12. reagieren. Dass auch Rechtsanwälte im Weihnachtsurlaub sind, kann insbesondere Herr Haferbeck als Leiter der Rechtsabteilung, nicht wissen.

    Wer intensiv die Machenschaften von Peta aufdeckt, wie ich, für den hat insbesondere Herr Haferbeck auch tolle Einschüchterungsmaßnahmen auf Lager.

    So besitzt Haferbeck von diversen Staatsanwälten private Telefonnummern, um diesen mitzuteilen, dass ich mit Ort Datum und Zeit, nach Deutschland einreise.

    Ich wurde im Februar 2018, wegen angeblichen Verstoßes gegen das Deutsche Tierschutzgesetz, für 90 Minuten bei der Einreise aus Abu Dhabi kommend, von der Bundespolizei in München festgehalten. 

    Mir wurde das Recht auf öffentliches Gehör verwert und es wurde versucht, mich zu einer Unterschrift unter ein Verhörprotokoll zu zwingen, mit dem Ankreuzen ich mache keine Aussagen. Dabei konnte man mir trotz mehrmaliger Anrufe bei der Staatsanwaltschaft Augsburg, nicht einmal den konkreten Tatvorwurf benennen.

    Im Nachhinein müsste ein Staatsanwalt von der Staatsanwaltschaft Augsburg, doch fachlich in der Lage sein, zu erkennen, bzw. zu ermitteln, dass ein Deutscher Staatsbürger der 2008 ausgewandert ist und 2018 nach also fast 10 Jahren das erste Mal wieder deutschen Boden betreten hat, überhaupt nicht gegen das deutsche Tierschutzgesetz verstoßen haben kann. Auf mysteriöser Art verschwanden Akten und letztendlich der Anklagepunkt, Verstoß gegen das deutsche Tierschutzgesetz. Haferbeck zauberte dann auf die schnelle noch 25 Strafanzeigen, wegen angeblicher Verleumdung aus dem Hut.

    Mittlerweile hatte ich die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Augsburg angezweifelt. Peta sitze in Stuttgart und mein Server steht in der Nähe von Görlitz. Da in Deutschland tatortnahe Ermittlung eine Grundvoraussetzung ist, beantragte ich die Abgabe des Ermittlungsverfahrens an die Staatsanwaltschaft Görlitz!

    Erst nach sechs Monaten erhielt die Staatsanwaltschaft Görlitz die Akten und mir wurde endlich das Recht auf Gehör eingeräumt. Am 5. März 2019 stellte die Staatsanwaltschaft Görlitz das Ermittlungsverfahren mit der Begründung …

    „Es hat sich herausgestellt, dass gegen Sie kein begründeter Verdacht mehr besteht.“

    Diese Erkenntnis konnte die Staatsanwaltschaft Augsburg nicht erkennen?

    Man darf sich schon Fragen welche Vorteilsnahme die Staatsanwaltschaft Augsburg von Peta erhält. Anzumerken ist, dass man in Bayern selbst bei der Generalstaatsanwaltschaft der Meinung ist, dass eine Strafanzeige gegen einen Staatsanwalt von diesen innerhalb weniger Minuten selbst eingestellt werden kann. So wird letztendlich das Opfer zum Täter gemacht! Danke deutsches Recht! 

    Kommt man mit Strafanzeigen nicht weiter, beginnt man die Kritiker mit haltlosen Klagen zu überschütten!

    So wurde ich jetzt von Haferbeck mit einer Klage bedacht. Wer jetzt denkt, das ist alles kein Problem, dem kann ich einmal Schildern vor welchen Problemen man steht. Peta setzt den Streitwert in der Regel immer mit 25.000 € an, obwohl bereits mehrere Gerichte den Streitwert bei Verleumdungen mit 1.000 bis 4.000 € festlegten! Ab einem Streitwert von 5.000 € ist in Deutschland das Landgericht zuständig und dort herrscht Anwaltszwang. Mein Antrag auf Fristverlängerung, begründet auf Corona und Anwaltssuche, wurde vom Landgericht Berlin mit der Begründung abgewiesen, dass nur ein Anwalt beim Landgericht Anträge einreichen kann. Soviel zu einem fairen Prozess. 

    Mehrere Anwälte sagte mir am Telefon ab. Unter der Hand wurde die Gefahr des Mandatsverlustes genannt. Hier ist die Verleumdungskampagne gegen den Rechtsanwalt Dr. Scheuerle, der von Haferbeck, als Anwalt ohne Moral öffentlich bezichtigt wurde, eine Begründung. Es wurde eine Schmutzkampagne von Peta inszeniert, wo es selbst diverse Webseiten gab, die ein diffamierendes Video von Dr. Scheuerle verbreitet haben. Verständlich, das Rechtsanwälte dann Angst haben, einen Mandanten gegen Peta zu vertreten. Soviel zu einem fairen Prozess.

    Ich musste letztendlich innerhalb von 14 Tagen aus Indonesien einen Rechtsanwalt finden, der bereit war die Verteidigung zu übernehmen. Von 25 Rechtsanwälten erhielt ich eine Absage, oder man teilte mir mit, dass man sich beim Antrag von Prozesskostenhilfe mit Mandanten, die keinen Wohnsitz in Deutschland besitzen, sich nicht auskennt. Bis heute habe ich immer noch keinen Bescheid, ob Prozesskostenhilfe gewährt wird. Der Termin für die Verhandlung steht hier aber bereits mit dem 09. März 2021 11:00 Uhr fest.

    Aufgrund der fehlenden Zusage der Prozesskostenhilfe, kann ich derzeit keine Widerklage einreichen, die nur solange möglich ist, wie das Verfahren besteht. Zieht Haferbeck jetzt die Klage zurück, muss ich in einem eigenen Verfahren klagen! Was wiederum mit neuen Kosten verbunden wäre! Soviel zu einem fairen Prozess.

    Auch hier stellt sich die Frage warum Haferbeck in Berlin klagt und nicht in Stuttgart oder Hamburg, wo der Sitz seiner Rechtsanwältin ist. Hier wirft sich erneut die Frage auf, wie fair ist ein Prozess, für einen Deutschen Staatsbürger, der keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat.

    Jagd erleben: Wie stehen Sie zu dem Antrag der FDP, dass PETA die Gemeinnützigkeit entzogen werden soll?

    Gitta Connemann: Selbst die FDP hat davon meines Wissens nach inzwischen Abstand genommen. Denn der Bundestag kann PETA nicht die Gemeinnützigkeit entziehen. Das kann nur das örtlich zuständige Finanzamt Stuttgart I. Dieses kann prüfen, ob die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit noch vorliegen. Dass dies Erfolg haben kann, zeigt das Verfahren gegen attac. Hier hatte das zuständige Finanzamt die Gemeinnützigkeit entzogen. Aber auch ein Finanzamt braucht Hinweise.

    GERATI: Auch beim Thema Finanzamt Stuttgart habe ich bereits meine Erfahrungen machen dürfen. Stellt man in Deutschland bei irgendeiner zuständigen Behörde eine Strafanzeige, erhält man nicht nur eine Eingangsbestätigung, sondern hat auch ein Recht zu erfahren, was aus den Ermittlungen geworden ist. Nicht so beim Finanzamt Stuttgart. Zwar wurde eine Akte zu meiner Person eingerichtet, jedoch war diese leer. Also die Strafanzeige gegen Peta, wegen verdachtes des Steuerbetruges, wurde aus dieser Akte entfernt. Dieses erfuhr ich telefonisch. Meine Anfragen auf Eingangsbestätigung meiner Strafanzeige blieben von seitens des Finanzamtes unbeantwortet!

    Also wendete ich mich mit einer Petition an den Petitionsausschuss des Bundestages. Dieser reichte dann die Petition wegen der Sachlage Peta und der Landeszuständigkeit an den Petitionsausschuss des Landes Baden-Württemberg, weiter. Von dort erhielt ich die Mitteilung, dass das Finanzamt keine Eingangsbestätigung einer Strafanzeige erklären müsse. Dieses bezieht sich auf das Steuergeheimnis. Was eine Eingangsbestätigung eines Schreibens mit dem Steuergeheimnis zu tun hat offenbart sich mir nicht!

    Wenn man jetzt weiß, wie eng Peta insbesondere Haferbeck mit einigen Staatsanwälten ist, sodass er in der Lage ist einen Haftbefehl, wegen seiner eigenen erfundenen Strafanzeigen erlassen zu lassen, dann frage ich mich schon inwieweit die Vernetzung von Peta in das Finanzamt Stuttgart reicht. Insbesondere da es bereits mehrere Grundsatzurteile gab, die eine verschwenderische Mittelverwendung als Gemeinnützig schädlich ansehen.

    • Wie kann es sein das Peta nach Rumänien reist, aber steuerlich keine Reisekosten gegenüber dem Finanzamt abrechnet?
    • Wie kann es sein das nach Petas eigenen Angaben, nur 6 Prozent der Spenden, im Tierschutz landen?
    • Wie kann es dann sein, das vom Finanzamt diese Angaben nicht hinterfragt werden!

    Jagd erleben: Darf eine Tierrechtsorganisation in Ihren Augen Gewinn erzielen?

    Gitta Connemann: Rechtlich darf auch ein gemeinnütziger Verein Gewinne machen. Das gilt für alle Vereine in Deutschland. Die Gewinne dürfen aber nicht an den Vorstand oder die Mitglieder ausgeschüttet werden. Persönlich halte ich es aber für bedenklich, dass ein Verein wie PETA Deutschland e.V. im vergangenen Wirtschaftsjahr knapp 2.2 Millionen Euro Gewinn erzielt hat. Der Verbleib dieser Mittel ist nicht transparent. Deshalb setze ich mich auch für eine Transparenzinitiative ein. Parteien müssen genau Rechenschaft ablegen. Wer gemeinnützig ist und ein bestimmtes Volumen erreicht, sollte ebenfalls öffentlich machen, von wem welche Gelder kommen und wie diese genau verwendet werden.

    GERATI: Natürlich darf und sollte auch jeder gemeinnützige Verein, Gewinne erwirtschaften dürfen. Fragen sollten dann aber bei der Verwendung der Gewinne und Spenden aber schon möglich sein. Es kann nicht sein, dass ein Verein selbst angibt, nur 6 Prozent seiner Spendeneinnahmen in den in der Satzung festgelegten Verwendungszweck zu stecken. Insbesondere wenn man wie Peta über 10 Millionen Euro an Spenden kassiert und das im Jahr.

    Warum verpflichtet man nicht gemeinnützige Vereine, die mehr als 1 Million Euro an Spenden einnehmen, sich dem Deutschen Spenden Siegel zu unterwerfen. Was sind schon ein paar tausend Euro, wenn Spender letztendlich sicher sein können, dass ihre Spende auch da ankommt, wo für sie gedacht ist. Eine Überprüfung der Mittelverwendung bei Peta, würde ein katastrophales Ergebnis liefern. Dieses bestätigte bereits die Stiftung Warentest und der Spiegel, die sich mit gemeinnützigen Vereinen befassten.

    Wer ehrenamtlich sich für den Tierschutz einsetzt, der hat auch nichts zu verbergen. Sich bei einer Gemeinnützigkeit, die wie der Begriff bereits erläutert der Gemeinheit dienen soll, sich hinter einem Steuergeheimnis zu verstecken, wobei letztendlich der Steuerzahler für die Steuererleichterung aufkommt, ist gesellschaftlich, wenn nicht sogar rechtlich fragwürdig. 

    Das sich dann gemeinnützige Vereine hinter dem Sigel der transparenten Zivilgesellschaft verstecken und damit selbst werben, das sie ja zertifiziert sind und die Spenden ordnungsgemäß verwendet werden, zeigt das Defizit, was Deutschland hat.

    Die ITZ schreibt selbst – für was sie nicht einstehen!

    Die ITZ bzw. die Verwendung des Logos garantiert nicht die Richtigkeit der von der Organisation gemachten Angaben, sondern lediglich – und auch nur soweit dies von außen möglich ist – dass die Angaben im Sinne der Selbstverpflichtung vollständig sind. 

    Durch die ITZ wird weder ein sparsamer Umgang mit Spenden attestiert, noch wird die verantwortungsvolle und satzungsgemäße Verwendung der Mittel bestätigt. Das Logo der ITZ ist kein Siegel, welches den Anspruch hat für eine „gute“ Organisation zu garantieren.  Die ITZ macht keine Aussage zur Führungsqualität, Beachtung von arbeitsrechtlichen Standards oder Gesetzestreue einer Organisation. 

    Es ist kein konkreter Fall bekannt bei dem Betrug, Missbrauch oder andere Arten von Korruption durch die ITZ verhindert werden konnten. Oftmals gehen solche Fälle mit krimineller Energie einher und können auch durch spezifische Kontrollinstrumente nicht verhindert werden. Zivilgesellschaftliche Organisationen können davon ebenso betroffen sein wie die Wirtschaft, Politik oder die öffentliche Verwaltung. Die ITZ ermöglicht aber spezifische Nachfragen von innerhalb und außerhalb einer Organisation und kann somit das Bewusstsein in Organisationen stärken sich vor solchen Fällen zu schützen.

    transparency.de


    Peta hat das ITZ Siegel nur auf der Spendenseite eingebaut!
    Peta hat das ITZ Siegel nur auf der Spendenseite eingebaut!

    Dann frage ich mich natürlich, warum dann das ITZ Siegel expliziert bei Peta, nur auf der Spendenseite aufgezeigt wird, wenn dieses nicht suggerieren soll, das die Spenden eine ordentliche Verwendung finden! Natürlich ist auch Transparenz wichtig. Wenn ein Sigel aber letztendlich eine Sicherheit vorgaukelt die nicht existiert, welchen Sinn hat dann dieses Siegel?

    Hier sollte sich aber auch der Sigel Herausgeber, der Verantwortung stellen!

  • Trotz Peta Kritik: Internationale Rassehunde Ausstellung setzt sich in Rostock durch

    Die 17. Internationale Rassehunde-Ausstellung startete am Wochenende in Rostock. 250 verschiedene Hunderassen aus 16 Ländern waren trotz Corona vertreten.

    Peta hatte im Vorfeld wieder einmal wie üblich, polemisch gegen diese Veranstaltung gewettert. Der Veranstalter und auch die Züchter ließen sich von der Diffamierungskampagne von Peta nicht beeindrucken. Trotz Corona waren 1.750 Tiere und 250 verschiedene Rassen aus 16 Ländern vertreten. Nur drei Züchter hatten diese Veranstaltung abgesagt.

    Peta diffamierte diese Veranstaltung im Vorfeld wie üblich mit einer stupiden Pressemitteilung. Sich zu einem Dialog mit den Veranstaltern zu stellen, dazu ist man auf Seite von Peta nicht bereit. Lieber stellt man wüste Behauptungen auf, dass unter anderen auch Qualzuchtrassen präsentiert werden.

    So schreibt Peta in seiner Pressemitteilung folgendes …

    Die Tierrechtsorganisation PETA kritisierte die Rostocker Messe im Vorfeld scharf. Dort würden unter anderem Hunde zur Schau gestellt, die aus sogenannten Qualzuchtrassen stammen. Zudem würden solche Messen Menschen dazu anheizen, Tiere zu kaufen, während in deutschen Tierheimen Tausende Vierbeiner auf ein neues Zuhause warten. Hunde seien sensible Lebewesen, die nicht zu Ausstellungsobjekten degradiert werden dürften. 

    Tag24.de

    Betroffene Rassen werden von Peta nicht benannt

    Es ist nicht verwunderlich, das Peta keine betroffene Rasse, in ihrer Pressemitteilung benennt. Dafür wird die ganze Veranstaltung und somit alle 250 Rassen als Tierqualzuchten von Peta degradiert. Die Behauptung von Peta, durch diese Veranstaltungen würde der Kauf von Hunden angeregt und diese in Tierheime verbracht, kann so nicht bestätigt werden. Bei den Hunden dieser Veranstaltung handelt es sich um reinrassige Tiere, wofür ein Käufer auch dementsprechend Geld bezahlen muss. In den Tierheimen landen ehern Mischlinge, als reinrassige Tiere.

    Gleichzeitig ist Peta nicht einmal bereit in Deutschland ein Tierheim selbst zu betreiben, oder eins finanziell zu unterstützen. Und das, obwohl Peta über 10 Millionen Euro im Jahr, an Spendengelder aus dem Tierschutz generiert. Dadurch geraten Tierheime in finanzielle Notlagen. Denn wer keine kostenintensive Werbung wie Peta betreibt, bekommt auch keine Spenden. Peta investiert fast die Hälfte seiner Spenden in Werbung!

    Vergessen sollte man auch nicht, dass Peta in den USA, 90 Prozent der Tiere, die in ihre Obhut übergeben werden, einfach tötet und das nur, weil man keinen Cent in die Verpflegung der Tiere investieren möchte!

  • Keiner hört auf Tanja Breining von Peta

    Tanja Breinig heult im Auftrag von Peta herum. Keiner hört auf mich und keiner nimmt mich ernst. Dieses geht jedenfalls aus einer Peta Pressemitteilung hervor!

    Dr. Tanja Breining eine gescheiterte unfähige studierte Meeresbiologin, die nicht einmal in der Lage ist Plastikfische von lebendigen Fischen zu unterscheiden, fängt in einer Peta-Pressemitteilung an herumzuheulen!

    Keiner hört auf mich! So kann man es aus dieser Pressemitteilung herauslesen!

    Allein schon die Überschrift zeigt doch das wahre Interesse von Peta. Die Pressemitteilung wurde wie folgt tituliert …

    Nordsee Aquarium Borkum reagiert nicht auf Appell, Seepferdchen wieder auszuwildern

    In der Nähe der Insel Borken wurden zwei seltene Seepferdchen eingefangen. Ein jung fand bereits vor einem Monat eines und fischte es aus dem Hafenbecken. Gleichzeitig fanden Fischer ein Exemplar in ihrem Netz. Die beiden Seepferdchen wurden dem Nordsee Aquarium Borken übergeben und dort in zwei Aquarien gesetzt. Die Seepferdchen Art galt seit 1930 als ausgestorben. Seit den neunziger Jahren wurden immer wieder welche in der Ostsee gesehen. Die beiden Exemplare sind jedoch die einzigen die seit über 50 Jahren vor der Insel Borken gesichtet worden.

    Was machte Tanja Breinig und Peta

    Wer jetzt denkt, dass Tanja Breinig sofort nach Kenntnisnahme sich auf den Weg machte und die beiden Seepferdchen begutachtete, der irrt sich. Allein schon, dass Peta alle Meldungen aus den Bereichen der Tierwelt aus den Medien erfahren muss, zeigt schon wie involviert Peta in der Tierschutzarbeit ist.

    Als Organisation, die sich dem Tierschutz verschrieben hat, sollte man doch bestrebt sein, dass alle Maßnahmen ergriffen werden eine Art zu vermehren. Dazu gehört natürlich auch, Erkenntnisse zu erlangen, welche Anforderungen eine Art stellen, um sich erfolgreich zu vermehren.

    Diese wissenschaftlichen Untersuchungen lassen sich natürlich nur in menschlicher Obhut erkennen. Die Forderung die Fischerei zu verbieten, wie Tanja Breining fordert, grenzt bereits an Dummheit und zeigt die pure Polemik der Arbeit von Peta auf.

    Warum fordert Peta nicht Greenpeace auf Granitblöcke in der Ostsee zu versenken?

    Das Tanja Breining mit keinem Wort die Straftaten von Greenpeace erwähnt, die in der Ostsee große Granitblöcke versenkt und damit auch die Population von diesen Seepferdchen gefährden ist verständlich. Hier kommt Nichtjurist Dr. Edmund Haferbeck ins Spiel. Er vertritt für Peta die Meinung, dass Straftaten von Tierrechtlern ein legitimes Mittel sind für den Kampf gegen das System, auch wenn dabei Tiere sterben! Peta würde dieses wohl lieber als Friendly Fire bezeichnen. Die Opfer sind für die Spendengewinnung notwendig, so könnte man die Aussagen von Haferbeck übersetzen.

    Fazit:

    Immer mehr Behörden und wissenschaftliche Institute kommen dahinter das Peta eine Organisation ist, die Tierschutz nur aus Profitgier propagiert. So ist es nicht verwunderlich, dass Anschreiben von Peta in Ablagen verstauben, ohne zur Kenntnis genommen zu werden. Gleichzeitig beschäftigt Peta selbst unfähige Mitarbeiter die selbst Straftaten nicht scheuen, wie ein Richter bereits urteilte. Wer Straftaten begeht, kann nicht gemeinnützig sein, so die Forderung, die die FDP, in Bundestag eingebracht hatte. 

  • Kein Wildtierverbot in Crailsheim – auch Yvonne Würz von Peta war Vorort

    Yvonne Würz von Peta scheiterte erneut mit ihrer sekten- ethischen Grundforderung, bei der Kommune Crailsheim, ein Wildtierverbot durchzusetzen.

    Immer mehr Kommunen holen sich vor entscheidenden Abstimmungen Expertenmeinungen ein. In Crailsheim wurde eine Veterinärin, ein Vertreter des Tierlehrerverbandes und von Peta Yvonne Würz geladen! Dr. Yvonne Würz, die in ihrem Studium selbst Tiere quälte und für den Tod unschuldiger Lebewesen verantwortlich war, wurde von Peta begnadigt. Sie arbeitet jetzt als Expertin für Peta und das trotz ihrer (nach Peta Meinung) skrupellosen Vergangenheit!

    Wer nicht für Peta tätig ist, wird aufs mieseste diffamiert und als Tierquäler betitelt. Auch wenn die Arbeit mit Tierversuchen notwendig war, um den Abschluss zu erreichen. Daran lässt sich erkennen, dass Peta mit zweierlei Maß misst. Bist du nicht für die selbst ausgedachten ethischen Grundvorstellungen von Peta, dann bist du der Feind! Willst du jedoch für oder mit Peta zusammenarbeiten, dann wirst du auf höchster Ebene gewürdigt! Selbst ein durch Tierversuchen produziertes Shampoo, erhält dann von Peta schon einmal ein veganes Zertifikat. (siehe Udo Walz)

    Abstimmung erst nach Anhörung

    Auch wenn man bereits im Vorhinein sagen muss, dass ein kommunales Wildtierverbot rechtlich schwierig ist, muss man der Stadt Crailsheim das Zugeständnis geben, dass man sich vorher umfangreich informiert hatte.

    Der Rechtsausschuss des Bundestages kam durch ein wissenschaftliches Gutachten zu der Erkenntnis, dass kommunale erlassende Wildtierverbote rechtswidrig sind. Mehrere erlassene kommunale Wildtierverbote wurden durch Landesregierungen widerrufen. Auch Gerichte urteilen hier immer für den klagenden Zirkus.


    GERATI Merch
    GERATI Merch

    In Berlin zwang man deswegen, nachdem gerichtlich ein Wildtierverbot nicht durchsetzbar war, den Pächter des Parkplatzes, vom Olympiastadion dazu, die Flächen nur noch als Parkplätze nutzen zu dürfen. Damit wollte die Links-Grüne Regierung von Berlin, das 25-jährige Weihnachtzirkusspektakel verhindern. Trotz dieser wahnwitzigen Entscheidung, fand der letzte Weihnachtszirkus doch statt. Nur ein paar hundert Meter vom Olympiastadion entfernt, auf einem privaten Gelände. Die Besucherzahlen sprechen hier für den Zirkus. Damit macht die Berliner Regierung nachweislich Politik, gegen die eigenen Bürger!

    Der Tierlehrerverband hat auf seiner Facebook-Seite die Abstimmung dokumentiert

    Information zum Stadtratsbeschluss in Crailsheim
    Am Donnerstag den 01.10.2020 fand die Abstimmung zu einem Antrag für ein Wildtierverbot auf kommunale Flächen in Crailsheim statt. Der Stadtrat lud für diese Abstimmung zur Anhörung 3 weitere Personen ein. Eine Tierärztin des Veterinäramts, den Vorsitzenden des VDCU Ralf Huppertz und eine Vertreterin von PETA.
    Ralf Huppertz wurde begleitet von A. Spindler/Circus Voyage und J.Träger- Krenzola/ BVDT.
    Aus Coronagründen wurde die Veranstaltung in eine Turnhalle verlegt. Dementsprechend schlecht war die Akustik.
    Die Amtsveterinärin erklärte u.a. die Arbeitsweise im Zusammenhang mit den verbindlichen Kontrollen, rechtliche Grundlagen und die Bedingungen zur Erlangung der Paragraf 11 Genehmigung. Alles wurde sachlich vorgetragen. In der anschließenden Befragung erklärte sie u.a. dass es (für Ihren Bereich) keine gravierende Beanstandungen in der letzten Zeit gab, dass es keine qualitativen Unterschiede von Klein-bzw. Großunternehmen gibt und die Kontrollfunktionen der gesetzlichen Vorgaben gewährleistet sind. Ein neutraler Vortrag.
    Die Vertreterin der Tierrechtsorganisation referierte in üblicher Manier zu dem Thema, sodass am Ende nichts anderes übrigblieb, als dass die Haltung von Tieren im Circus nicht vertretbar ist. Die Dame ist in der Art ihrer Ausführungen sprachlich so gut geschult, dass es egal ist über welches Thema sie spricht – der gutgläubige Zuhörer läuft Gefahr es zu glauben. Fachlich/sachlich hat diese Frau nicht wirklich etwas zu bieten. Auch der Versuch der Gefahrenabwehr einen Fokus zu geben überzeugt nicht. Bei ihrer Befragung gab es zwei Lager. Blinde Zustimmung und Kritiker. Den Kritikern blieb sie verwertbare Antworten schuldig.
    Ralf Huppertz erklärte allgemein die Situation zu und mit den Circustieren, kritisierte das Verhalten von PETA, und zitierte u.a. die TVT mit Aussagen, die eindeutig den gesetzeskonformen Umgang mit Tieren im Circus beschreibt bzw. stellte klar, dass die z.B. von Tierrechtsorganisationen komplett verzerrte Sichtweise subjektiv ist. Erwartungsgemäß waren abschließend die Fragen der Kritiker recht spärlich. Dennoch gab es ausreichend Zuspruch.
    Er lieferte einen sehr ehrlichen, authentischen Beitrag.
    Im Anschluss gab es eine erste Abstimmung zur Erweiterung des Wildtierverbotsantrag um „Großkatzen und Geparden“ (Eine merkwürdige Artenangabe). Eingebracht durch die GRÜNEN. Dieser wurde deutlich abgelehnt. Gleich darauf die Abstimmung zum „Wildtierverbot“. Es wurde abgelehnt, mit 23 Nein- und 13 Ja-Stimmen gegen ein Verbot von Wildtieren in Zirkussen auf öffentlichen Flächen! Auch dieses deutlich.
    Allgemein ist zu sagen, dass Stadträte auf Grund der Fülle an Aufgabengebiete nicht für alles Experten sein können. Somit ist lobend zu erwähnen, dass man sich externe Personen eingeladen hat. Dennoch ist es enttäuschend, dass einige Kommunalpolitiker mit viel „Meinung“ versuchen zu entscheiden. Dies erklären sie teilweise mit der Bürgermeinung. Damit laufen sie aber Gefahr, dass es zu einer „Wer am lautesten schreit ….“- Entscheidung wird. Einige argumentierten allerdings ganz klar mit der tatsächlichen Situation, obwohl sie sich emotional eventuell für ein Verbot entscheiden würden.
    Die tatsächliche Situation ist, dass Kommunen eben nicht einfach so über Tierschutzbelange entscheiden können, das ist Bundessache. Und ein tatsächlicher Handlungsbedarf besteht nicht, da man bis dato keine Beweise/Hinweise dazu hat. Auch der Versuch die Gefahrenabwehr dazu zu nutzen scheitert, u.a. wegen fehlenden Informationen.

    Facebook Tierlehrerverband

    Es sollte auch niemanden verwundern, das selbst Peta nicht, über diese Niederlage bei der Abstimmung, obwohl sie dort als Argumentautor live dabei waren, berichten! Niederlagen die, die Dummheit von Peta und deren Mitarbeiter aufzeigen, darüber berichtet man bei Peta natürlich nicht.

    Peta selbst führt eine Liste, die angeblich aufzeigen soll, dass über 100 Kommunen ein kommunales Wildtierverbot beschlossen haben. Mittlerweile dürfte diese Zahl einstellig sein, wenn die Kommunen für Zirkusse uninteressant sind!

  • Dr. Yvonne Würz von Peta stellt wüste Behauptungen zu Robby auf!

    In der Kampagne um den Schimpansen Robby vom Circus Belly, stellt Peta immer wüstere Behauptungen auf. Robby sei keine 49 Jahre alt.

    Der Versuch von Peta in einer Diffamierungskampagne, gegen den Circus Belly scheiterte gänzlich. Die wüsten Behauptungen von Peta, das der Schimpanse Robby vom Circus Belle, auf tierquälerischer Art und Weise gehalten wird, bestätigte sich vor einem Gericht nicht. Dieses lehnte den Antrag von Peta ab, die forderte den Affen Robby in eine sogenannte Auffangstation zu überstellen.

    Es ist schon verwunderlich, das Peta den Affen Robby, in ein anderes Gefängnis überstellen wollte. Peta selbst bezeichnet die Haltung von Tieren, generell als Gefängnis. Die Kampagne baute also nicht darauf, einem Tier zu helfen, sondern nur um das eigene Ego von Peta zu pushen. Dafür legte es Peta sogar darauf an, das Robby in der neuen Auffangstation von Artgenossen getötet würde. Robby lebt seit über 40 Jahren in der Familie vom Zirkusdirektor Köhler. Er wird wie ein Kind in der Zirkusfamilie gehalten. Und wären die gesetzlichen Vorschriften nicht, die die Haltung in einem Zwinger vorschreiben, würde Robby wohl gänzlich in der Familie von Köhler integriert sein.

    Trotzdem ein Gericht, Robby der Familie Köhler zusprach, diffamiert Peta die Zirkusfamilie weiter!

    Peta überzog den Zirkus in einen langwierigen Rechtsstreit. Letztendlich widerlegten Gutachter alle Behauptungen von Peta und sprachen der Familie Köhler den Affen und deren Haltung zu. Trotzdem fordert Peta in Hetzbriefen an Kommunen, wo der Circus Belly mit Robby Station machte, die gesetzeswidrige Beschlagnahmung von Robby. Die Kommunen weisen alle die Forderung von Peta zurück, denn es gibt keinen einzigen Verdacht, dass es Robby bei der Familie Köhler schlecht ginge. Im Gegenteil Robby fühlt sich sichtlich wohl.

    In den ersten Jahren war hier Peter Höffken für Peta zuständig, die Lügen öffentlich zu verbreiten. Er trat damals noch als Diplom Zoologe und Wildtierexperte auf. Nach umfangreichen Recherchen von GERATI festigte sich der Verdacht, dass Peter Höffken kein Diplom in Zoologie besitzt. Silvio Harnos stellte daraufhin Strafanzeige gegen Peter Höffken im Namen von GERATI, wegen Verdachtes des Titelmissbrauchs. Drei Tage nachdem die Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart eingegangen ist, degradierte Peta selbst, Peter Höffken zum Fachreferenten. Seitdem nutzt weder Peter Höffken noch Peta die Bezeichnung Diplom Zoologe und Wildtierexperte. Ein Diplom würde doch das Expertenwissen von Peter Höffken bestätigen! Letztendlich konnte durch GERATI recherchiert werden, dass Peter Höffken ein Geografie-Studium angeblich begonnen hatte und somit das fehlende Biologiestudium für das Diplom in Zoologie überhaupt nicht vorweisen kann.

    Nachfolgerin Dr. Yvonne Würz größte Tierquälerin bei Peta

    PeTA-Mitarbeiterin Dr. Yvonne Würz ist Tierquälerin

    Peter Höffken musste weitestgehend alle öffentlichen Auftritte für Peta abgeben. In die Fußstapfen trat nun eine Frau Dr. Yvonne Würz. Jene Frau Würz experimentierte während ihres Studiums an kleinen Vögeln. Dabei kamen mehrere Tiere in ihrer Obhut, auf mysteriöser Art und Weise ums Leben.

    Peta selbst wettert gegen jede Art von Tiernutzung, auch in Ausbildung wie Yvonne Würz diese durchgeführt hat. Jeder der nicht bei Peta arbeitet, wird lebenslang von Peta als Tierquäler betitelt.

    Anders sieht es dann aus, wenn man sich auf die Seite von Peta schlägt. Sei es auch deshalb, weil man in der realen Wirtschaft keine Erfolgschancen besitzt. Dann ist man für Peta natürlich kein Tierquäler mehr, sondern die Tierquälerei war ja notwendig, um den Weg den Peta vorschreibt, zubegehen.

    Tierversuche sind Notwendig für Peta, wenn es darum geht ihre Forderungen zu erklären.

    In einem neuen Interview von Frau Dr. Yvonne Würz, stellt diese die skurrile Behauptung auf, dass Herr Köhler und der Circus Belly, das Alter von Robby falsch angeben. Die Gutachter die Robby untersuchten, sind demnach von Frau Würz auch unfähig. Weder Frau Würz noch ein anderer Peta-Mitarbeiter, hatte jemals direkten Kontakt zu Robby. Demnach schaut Frau Dr. Yvonne Würz und Peta lieber in eine Glaskugel und stellt, wüsste Behauptungen auf.

    Sein Ziehvater, Klaus Köhler, und die Tierärztin sagen, Robby sei 49 Jahre alt. Peta meint, er sei einige Jahre jünger, der Zirkus spiele das Alter herauf, um den Eindruck zu erwecken, er verkrafte den Umzug in eine Auffangstation nicht.

    Zitat: Walsroder Zeitung 29.09.2020

    Das Alter lässt sich einfach überprüfen, indem man einfach mal recherchiert, wann Robby zu der Familie Köhler kam und wo er herstammt. Auch die Journalistin, die den Artikel verfasste, kam zu folgender Abschlusserkenntnis.

    So oder so, der Affe zählt eher zu den Opas seiner Art. Die Aufregung um ihn bekommt er nicht mit, er nascht lieber weiter Bananen und laust „Papas“ Kopf.

    Fazit:

    Beim Thema Affen fällt Peta immer wieder richtig auf die Fresse. So scheiterte Peta in den USA bei einer Klage für den Affen Naruto, ein Urheberrecht zu erstreiten. In Deutschland ist es Robby wo Peta die eigene Dummheit aufgezeigt wird. Robby liebt seine Familie und es geht ihm dort gut. Da kann sich eine Tierquälerin nach Ansinnen von Peta, auf den Kopf stellen wie sie will.

  • Peta sagt – unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestätigt, dass Peta 87 Prozent der Spenden in den Tierschutz investiert

    Die kritischen Fragen an Peta werden immer häufiger. Peta bringt als Argumentation ihrer Wirtschaftlichkeit die magische Zahl 87 Prozent!


    06082019 88prozent 1

    Bis zu meinem Artikel „PeTA 2016 – Null Euro für den Tierschutz“ präsentierte Peta die Zahl, das angeblich 88 Prozent ihrer Ausgaben in den Tierschutz fließen. Nach dem Artikel verschwand nicht nur die 88 Prozent von der Webseite, sondern auch auf ominöser Weise die Position Reisekosten! Im Jahr 2016 hat Peta jeden Tag, also 365 Tage, jeden Tag 151,79 € pro Tag an Reisekosten ausgegeben. Ab 2017 fehlte diese Position und es entstand auf einmal die Position karitativer Tierschutz!

    Ein Peta Unterstützerin stellte an Peta die Frage, ob tatsächlich nur 6 Prozent der Spenden in den Tierschutz fließen. Diese Zahl stammt aus der von Peta selbst angegebenen Summe „Karitative Tierschutzarbeit“. Im Jahr 2019 belief sich diese Zahl auf 725.057,85 €. Bei einer Spendeneinnahme von 10.979.620,52 € beläuft sich diese Zahl auf 6,6 Prozent.

    Diese Zahlen kann jeder selbst überprüfen in dem man den von Peta selbst veröffentlichten Wirtschaftsbericht sich anschaut.

    Wie Peta dann aber auf die Zahl 87 Prozent kommt, kann weder mathematisch noch durch die Arbeit von Peta begründet werden.

    Letztendlich ist auch dieses von Peta angegebene Summe fraglich. Peta will aktiv in Rumänien tätig sein. 


    Peta Antwort auf kritische Finanzfrage
    Peta Antwort auf kritische Finanzfrage

    Nach eigenen Angaben gibt Peta seit 2017 keinen Cent mehr in Reisekosten aus. Heißt das jetzt, das Peta-Mitarbeiter, die nach Rumänien fahren, um dort Tieren zu helfen, zu Fuß gehen müssen und unter Brücken schlafen? 

    Aber schauen wir uns doch einmal die Zahlen von Peta genauer an

    Ich habe die Zahlen die Peta selbst als transparenten Wirtschaftsbericht angibt, einmal in einer Excel-Tabelle für eine Auswertung erfasst!

    Die Wirtschaftsberichte kann man sich direkt von Peta herunterladen:


    Auswertung Spendenverwendung von Peta Deutschland von 2016 - 2019
    Auswertung Spendenverwendung von Peta Deutschland von 2016 – 2019

    Peta gibt also selbst in ihrem Wirtschaftsbericht an, das sie im Abschlussjahr 2018/2019 nur 6,6 Prozent der Spendeneinnahmen für den Tierschutz aufgebracht haben!

    Lohnkosten von 2016 zu 2019 um 1.440.970,40 € gestiegen, obwohl nur ca. 30 Mitarbeiter darunter viele nur auf Teilzeit dazu kamen!

    Peta gibt selbst folgendes an …

    Bei PETA Deutschland arbeiten derzeit 99 fest angestellte Mitarbeiter, davon 65 Vollzeit und 34 Teilzeit. Wir beschäftigen drei Freiwillige (öBFD), die sind in den Vollzeitstellen inkludiert. (Stand: Juli 2019)

    Peta.de

    Man darf sich schon fragen, was 102 Mitarbeiter den ganzen Tag im Tierschutz leisten? Man findet keinen offiziellen Peta-Mitarbeiter bei Katastrophen wie Bränden oder Unfällen, wo Peta immer wieder stupide Strafanzeigen stellt vor Ort vor.

    In Deutschland findet kein aktiver Tierschutz von Peta statt. Die Arbeitsweise von Peta besteht ehern auf Grundlage von Pressemeldungen bei denen Tieren verletzt oder getötet wurden Strafanzeigen zu stellen. Diese Strafanzeigen haben keine Rechtsgrundlage und werden von Ermittlungsbehörden immer wieder eingestellt. Peta verurteilt jedoch das unschuldige Opfer durch eine Pressemitteilung öffentlich am Pranger. Dieses verletzt nicht nur die geltende Unschuldsvermutung, sondern auch die Persönlichkeitsrechte der einzelnen Betroffenen. Eine Entschuldigung nach dem die Ermittlungsbehörden die Unschuld des von Peta ausgesuchten Opfers feststellte, kommt von Peta nicht!

    Die Kosten für das Ermittlungsverfahren trägt der Steuerzahler. Peta behauptet durch diese Sinnfreien Strafanzeigen Tierschutz in Deutschland zu betreiben!

    Auslandstierschutz in Indien und Rumänien existiert nicht!

    Dieses konnte Gerati bereits in zwei Artikeln eindrucksvoll belegen!

    Wie Peta Deutschland sich die Hände reinwaschen möchte

    Veruntreut PeTA Spendengelder?

    Jeder sollte die Tierschutzarbeit von Peta Hinterfragen. Spendenkampagnen für Rumänien und Indien die Peta angibt sind nicht belegbar. Mehr noch! Für Indien sammelt Peta Spenden für jahrelange Verpflegung von Rindern, die letztendlich durch Peta Selbst bereits zum Schlachter gebracht wurden. Wo landen dann diese Spenden?

    BEWEIS:

    Newkirk sagte …

    Obwohl die Pensionierung dieser Ochsen nicht unbedingt bedeutet, dass sie vor dem Schlachten gerettet werden

    huffingtonpost.in

  • Peta feiert Zoophilie Urteil – dabei lud Haferbeck selbst solche Täter, zu Kaffee und richtiger Milch ein (Beweisvideo)

    Es ist schon erstaunlich wie Peta sich nach dem Wind dreht. Vor einigen Jahren waren Zoophile sogar noch herzlich bei Peta willkommen und wurden mit Kaffee und tierquälerischer Milch bewirtet.

    Das Internet vergisst nie. Auch, wenn Haferbeck und Peta, alles daran setzten, dieses Video verschwinden zu lassen, gelang es GERATI doch eine Kopie aufzutreiben.

    Vor ein paar Jahren lud Dr. Edmund Haferbeck selbst noch Zoophile in das Peta Büro ein und erstellte dazu ein Video. In diesem Video werden die Tierschänder sogar noch zusätzlich mit echter Kuhmilch von Haferbeck bedient, obwohl dieses gänzlich Unvegan ist und gegen jede ethische Vorstellung von Peta spricht!

    Auch Karin Burger von Doggennetz.de wanderte Hand in Hand mit Zoophilien umher.

    Karin Burger mit ihrem Doggennetz.de Portal war damals kurzzeitig eines der größten Hetzportale im Internet. Sie gab sich als Tierschützerin aus und beleidigte jeden, der nicht auf ihrer Wellenlänge schwamm. Ich lernte diese damals in Zusammenhang mit dem Peta Gutachten kennen, als ich mir dachte, sie könne als angebliche Journalistin, Belege über die Echtheit dieses Gutachtens erbringen. Letztendlich wurde ich als Nazi und Leiter einer Rechtsextremen Görlitzer Zelle von ihr betitelt. Nach kurzem Geplänkel gab Frau Karin Burger auf und stellte aufgrund ihrer Argumentlöslichkeit ihren Blog Doggennetz.de ein. GERATI sicherte sie gerade einmal eine dreimonatige Überlebenschance ein. Nun GERATI gibt es seit 6 Jahren und Doggennetz.de ist Tod. 

    Auch sie ging wie Haferbeck von Peta, Hand in Hand mit Zoophilien einher und ließ sich von diesen sogar aushalten. Zeta ist Geschichte, aber auch der massive Schlag gegen Tierbordelle wurde durch eine Person zunichtegemacht. Wem diese Geschichte interessiert, der schreibe doch einfach mal einen Kommentar und ich werde dann einen Livestream zu diesem Thema durchführen.

    Erst liebkoste Dr. Edmund Haferbeck Zoophile Mitmenschen und lud diese sogar zu Peta ein

    Ein fast freundschaftliches Gespräch zwischen Haferbeck und den Zoophilen Tierquälern kam zustande. Haferbeck präsentierte sogar Tchibo Kaffee mit echter Kuhmilch. Ob auch ich diesen Service bekomme, wenn ich bei Peta klingele, bleibt fraglich. Haferbeck ließ sich im Detail erklären, wie die Liebe zwischen Mensch und Tier abläuft. Die letzten Sekunden zeigen wie interessiert Haferbeck am Thema Liebe mit Tieren zu sein scheint! Ich will ihm nichts unterstellen, jedoch das Peta alles versuchte dieses Video aus dem Internet verschwinden zu lassen, sagt doch bereits alles. Hier aber mal das Video zu diesem Treffen, zwischen Haferbeck von Peta und zwei Zoophilen Mitmenschen!

  • Peta zeigt erneut Angler an

    Wieder erstattet Peta eine Strafanzeige, gegen Angler aus Ernsgaden, bei einer Staatsanwaltschaft. Grund für die Strafanzeige die Bezeichnung „Königsfischen!“

    Kein einziger Peta Mitarbeiter war beim Königsfischen in Ernsgaden anwesend. Auch gab es keine einzige Mitteilung eines von Peta immer wieder aufgeführten Whistleblower! Wie üblich erlangte Peta Kenntnis, von diesem Königsfischen in Ernsgaden, nur durch einen Artikel in einer Zeitung. Aus diesem Zeitungsartikel und dem Namen „Königsfischen“ behauptet Peta, das Angler gegen Gesetze verstoßen.

    Peta erstattet also diese Strafanzeige nur aus reiner Vermutung, dass aus dem Namen „Königsfischen“ eine strafbare Handlung abzuleiten ist. Da Peta generell Strafanzeige nur auf die Namensgebung einer Veranstaltung zieht, kann man hier bereits eine Straftat von Peta ableiten.

    Begeht Peta vorsätzliche Straftaten?

    Das Gesetz ist hier eindeutig. Im § 164 StGB lautet es …

    (1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.
    (3) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die falsche Verdächtigung begeht, um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes oder § 31 des Betäubungsmittelgesetzes zu erlangen. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

    gesetze-im-internet.de

    Und tatsächlich finden gerade umfangreiche Ermittlungsverfahren gegen Peta durch die Staatsanwaltschaft Görlitz statt. Nach einer Strafanzeige von Silvio Harnos dem Betreiber von GERATI wurden die Ermittlungsmaßnahmen gegen 6 Mitarbeiter von Peta verstärkt.

    Auch in diesem Fall hat Peta auf Grundlage eines Presseartikels gegen einen Landwirt, dem sein Gehöft abgebrannt war, eine verleumderische Strafanzeige gestellt. Alle von Peta erstatteten Strafanzeigen werden in der Regel von den ermittelnden Staatsanwaltschaften eingestellt. Peta behauptet ja immer wieder das die Justiz Lobbyarbeit leistet. Nur wie soll die Polizei und die Staatsanwaltschaft Ermittlungen durchführen, wenn selbst Peta keine Beweise ihrer Behauptung präsentieren kann! Die Begründung man müsse nur auf Grundlage eines haltlosen Verdachtes ermitteln, schränkt nicht nur die Ermittlungsbehörden ein, die richtige Straftaten wie Mord, Totschlag und Vergewaltigung ermitteln müssen.

    Warum wohl ist keiner der unzähligen Peta Mitarbeiter bei solchen Veranstaltungen Vorort?

    Wenn es Peta um den Tierschutz gehen würde, dann würde doch aus rein menschlichen Verstand, Peta doch bei solchen Veranstaltungen Vorort sein, um die Einhaltung des Tierschutzes beizuwohnen. Das Peta sich hier verweigert, kann nur damit begründet werden, das Peta weiß, dass es keine Verstöße, bei diesen Veranstaltungen gibt. 

    Auch das von Peta die unfähigste Mitarbeiterin Tanja Breinig vorgeschoben wird, um die im Bereich Wasserlebewesen angeblichen Gesetzesverstöße zu begründen, ist wohl mehr als Lächerlich! Tanja Breinig ist nicht einmal in der Lage, lebendige Fische in einem Aquarium, von Plastikfischen zu unterscheiden. Auch hier erstattete Peta Strafanzeige bei einem Veterinäramt. Diese machten sich aus der 60 Kilometer entfernten Behörde auf den Weg, um diese Plastikfische zu retten. Unfähiger geht es wohl kaum, liebe Frau Tanja Breining!

    Angler wehrt euch!

    Es wäre schön, wenn sich betroffene Angler hier rechtlich Tätig würden. Betroffene können selbst Klage wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung einreichen. Auch Strafanzeigen die jede Polizei und Staatsanwaltschaft formlos annimmt, sind hier möglich. Der DAFV steht hier beratend zu Seite!

  • Berufsstraftäter Friedrich Mülln von Soko Tierschutz stellt Strafanzeige gegen Minister

    Friedrich Mülln selbst bezeichnet seine Straftaten, für die er sich bereits mehrfach vor einem Gericht verantworten musste, als „zivilen Ungehorsam!“

    Gesellschaftlich sind Tierrechtler eine Randerscheinung. Sie suchen die immer wieder die Nähe von rechtsradikalen und Linksradikalen Kräften, die sie auch gegeneinander ausspielen. Tierrechtler agieren mit Gesetzesverstößen und helfen dabei nicht einem einzigen Tier. So musste Mülln selbst bereits aus den eigenen Reihen mehrfach Kritik einstecken, da er selbst lieber eine Tierqual mit der Kamera beobachtet, als einem überforderten einzelnen Landwirt Hilfe anzubieten!

    Gleichzeitig musste er einräumen, dass die Schließung eines Tierversuchslabors, was er monatelang Diffamierte, überzogen war. Auch hier wurde er mit massiver Kritik aus den eigenen Reihen überzogen!

    Die Videoaufnahmen die Friedrich Mülln immer wieder an Fernsehsender verkauft, stellen sich immer wieder als manipuliert und nicht authentisch dar. So muss man davon ausgehen, dass Friedrich Mülln selbst Tiere vorsätzlich quält, um an gefaktes Videomaterial heranzukommen.

    Keinem einzigen Tier hat Friedrich Mülln in seiner Tierrechtsarbeit bisher geholfen!

    So wartet Mülln mit seinem Videomaterial monatelang, bevor er damit an die Öffentlichkeit geht. Eigentlich müsste doch auch ein Tierrechtler bestrebt sein, eine angebliche Tierquälerei sofort abzustellen. Nicht so bei Mülln. Ihm und anderen Tierrechtlern geht es nicht um das Leid der Tiere, sondern darum, dem ausgewählten Opfer (Landwirten), den größtmöglichen wirtschaftlichen Schaden zuzufügen.

    In einem anderen Fall wollte Mülln dokumentieren, dass angeblich Veterinärämter nicht reagieren. So meldete er einen Fall SECHS Tage nach Erkenntnis einer Tierquälerei ANONYM beim Veterinäramt.

    Veterinärämter sind durch Fakeanrufe besorgter Möchtegern Tierschützer überfordert und sind bereits lange an den Grenzen der Abarbeitung angelangt. Da steht ein zu dünnes Tier auf der Weide, da fehlt angeblich Wasser, obwohl hinter dem Unterstand der Wassertrog voll ist und nur nicht vom Zaun her einsehbar ist. Hätte Mülln seinen Namen genannt, wäre wohl man hier auch aktiv geworden. So musste man natürlich davon ausgehen, das es sich bei dem Anruf (anonym), um einen Fakeanruf handelte.

    Und ja auch sechs Tage sind zu viel, wenn es um Tierquälerei geht. Warum wohl Mülln nicht sofort mit Kenntnisnahme einer Tierquälerei die Behörden informiert, bleibt offen. Obwohl es sich daher begründen lassen würde, dass die durch Mülln selbst gefakten und befürworteten Tierquälereien, dann sich nicht bestätigen lassen würden. Nach Tagen und Monaten, kann man schon argumentieren, dass der Tierhalter von der Aktion Wind bekommen habe und deshalb aufgeräumt hätte! 

    Witzige und stupide Strafanzeige von Mülln gegen Baden-Württembergischen Agrarminister Peter Hauk (CDU)

    Friedrich Mülln erstattete Strafanzeige gegen Peter Hauk (CDU) wegen Beihilfe zur Tierquälerei. Der Minister habe zahllose Fehlbetäubungen begünstigt, so Mülln in einem Interview bei der leonberger-kreiszeitung.de. Erst vorgestern lehnte die Generalstaatsanwaltschaft eine Beschwerde von Mülln ab.

    Die Dummheit der Strafanzeige offenbart sich im Tatvorwurf. Her Hauk habe ein verhängtes Zwangsgeld gegen den Schlachthof aussetzen lassen. Dieses wurde von einem Sprecher des Ministeriums damit begründet, dass die Versorgungslage in der Coronazeit gesichert werden muss. Mülln steht wie jeder radikale Tierrechtler für eine ungesunde und gefährliche vegane Ernährungsweise und kämpft deswegen mit allen Mitteln, gegen Betriebe und Unternehmen die mit Tieren arbeiten.

    Die Nahrungsmittelversorgung der Bevölkerung, muss auch in einer Krise wie die jetzige Pandemie, sichergestellt werden. Eine rein pflanzliche Ernährungsweise ist ungesund, da viele lebenswichtige Nahrungsbestandsstoffe nicht in ausreichender Form dem Körper zugeführt werden! So sind insbesondere Kinder und Jugendliche von Mangelernährung betroffen. Mehrere Babys und Kleinkinder starben oder erlitten Gesundheitsschäden, da Eltern ihre Kinder, vegan zwangsernährten! 

    Die Klage ist Erfolgslos, da man dem Minister keinerlei Mitverantwortung bei den Arbeitsabläufen des Betriebes zuweisen kann. Es geht hier also wieder einmal, nur um reine Polemik von Friedrich Mülln.

    Vorschlag von GERATI an Friedrich Mülln

    Wie wäre es denn einmal, wenn Friedrich Mülln, Spendengelder aus dem Tierschutz dafür einsetzt, um Tieren in diesem Schlachthof, eine leidfreie Schlachtung zu bescheren. Anstatt nur zu glotzen wäre es doch einmal schön, wenn Mülln selbst mit anpacken würde, um Tierschutzverstöße zu verhindern. Meinetwegen auch mit dem Zertifikat „Durch Friedrich Mülln bzw. Soko Tierschutz, Tierschutzgerecht geschlachtet!“ Das wäre doch mal ein Anfang, um Tierschutz wahrlich auszuleben – lieber Friederich!