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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Tierhaltung unter Beschuss

Kategorie: Tierhaltung unter Beschuss

  • Bietigheimer Pferdemarkt: Erfolgsbilanz und Peta-Vorwürfe zum Umgang mit Ponys

    Bietigheimer Pferdemarkt: Erfolgsbilanz und Peta-Vorwürfe zum Umgang mit Ponys

    Mehr als 250.000 Menschen besuchten den Bietigheimer Pferdemarkt. Die Stadt spricht von einer gelungenen fünftägigen Veranstaltung, die Polizei von einem überwiegend ruhigen Verlauf. Gleichzeitig stellte Peta nach eigenen Angaben eine Anzeige beim Veterinäramt und erhob schwere Vorwürfe gegen den Umgang mit Ponys. Damit steht neben der Besucherbilanz vor allem die Frage im Raum, unter welchen Bedingungen die Tiere bei Vorführungen und beim Kinderreiten eingesetzt wurden.

    Stadt und Polizei ziehen positive Bilanz

    Das Programm umfasste ein Reitturnier, Märkte, Vergnügungsangebote und einen Festumzug mit etwa 70 Pferden beziehungsweise Pferdegespannen. Nach Angaben der Stadt blieb der Besuch trotz mehrerer Verkehrsbehinderungen durch Baustellen, die Sperrung der Auwiesenbrücke und Einschränkungen auf der Bahnstrecke nach Ludwigsburg hoch. Insgesamt wurden über 250.000 Besucher gezählt; 2024 waren es etwa 200.000. Beim Reitturnier traten an drei Tagen mehr als 80 Reiter in 20 Springprüfungen an; den Großen Preis gewann Mohamad Al Shehab aus Herrenberg mit seinem Pferd Carlotta S.

    Auch die Sicherheitsbilanz fiel aus Sicht der Veranstalter überwiegend positiv aus. Die Polizei registrierte 25 Anzeigen gegenüber 20 im Vorjahr. Zugleich wurden Körperverletzungen registriert; ein zeitlicher Vergleich zum Vorjahr ist für diese Zahl nicht angegeben. Die Polizei meldete außerdem weitere Straftaten im Zusammenhang mit dem Fest. Größere Einsätze des Rettungsdienstes infolge der sommerlichen Temperaturen seien der Stadt ebenfalls nicht bekannt gewesen.

    Peta kritisiert Schläge und Reizüberflutung

    Peta bewertet die Veranstaltung deutlich anders. Die Organisation behauptet, Pferde seien zu Vorführungen und zum Kinderreiten eingesetzt worden, obwohl die Umgebung mit lauter Musik, Durchsagen und dichtem Publikumsverkehr für die Tiere problematisch sein könne. Peta behauptet außerdem, auf Aufnahmen seien Menschen zu sehen, die Ponys mehrfach schlagen, teilweise auch ins Gesicht. Außerdem verweist Peta auf ein Pony, das sich losgerissen habe.

    Ob die dokumentierten Szenen tatsächlich tierschutzrechtliche Verstöße darstellen, ist damit noch nicht abschließend geklärt. Eine Anzeige ist zunächst der Anstoß für eine Prüfung und keine gerichtliche Feststellung. Entscheidend wird sein, was die Aufnahmen konkret zeigen, in welchem Zusammenhang die Schläge erfolgten und ob für einzelne Tiere eine akute Gefahr oder eine unvertretbare Belastung bestand.

    Die Stadtverwaltung teilte mit, die Hinweise würden geprüft; außerdem sei ein Tierarzt eingeschaltet worden. Nach Darstellung der Stadt waren während der Veranstaltung Fachärzte vor Ort, die bei bekannt gewordenen Problemen hätten eingreifen können. Oberbürgermeister Kessing hatte vor dem Fest betont, das Wohl der Tiere stehe für die Stadt an erster Stelle.

    Ponyprogramm rückt erneut in den Mittelpunkt

    Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Ponyhof Müller aus Denkendorf, der bereits zum 26. Mal die Leistungswettbewerbe der Shetland-Ponys organisierte. Nach Angaben der Veranstalter nahmen daran 73 Tiere aus Süddeutschland teil. Zusätzlich wurden 118 Ponys und Kleinpferde sowie 65 größere Pferde bei Prämierungen vorgestellt. Die Teilnahmezahlen zeigen die Bedeutung des Tierprogramms für den Pferdemarkt, erhöhen aber zugleich die Anforderungen an Kontrolle, Betreuung und die Auswahl der Veranstaltungsbedingungen.

    Gerade bei stark besuchten Volksfesten reicht der Hinweis auf anwesende Tierärzte allein nicht aus, um jeden Vorwurf auszuräumen. Für die Bewertung kommt es auf den konkreten Umgang mit den Tieren, die Dauer der Einsätze, die Rückzugsmöglichkeiten und den Umgang mit auffälligem Verhalten an. Die Stadt muss deshalb nicht nur die Anzeige prüfen, sondern auch nachvollziehbar darlegen, welche Kontrollen während der Veranstaltung stattfanden und welche Konsequenzen sich aus den Ergebnissen ergeben.

    Die Kontroverse betrifft die Bewertung der vorliegenden Aufnahmen und Forderungen. Die gezeigten Szenen und die daraus gezogenen Forderungen müssen getrennt bewertet werden. Zugleich darf die positive Besucher- und Polizeibilanz konkrete Hinweise zum Tierwohl nicht überdecken.

    Veranstaltung soll 2027 fortgesetzt werden

    Die Stadt plant bereits den nächsten Pferdemarkt vom 3. bis 7. September 2027. Ob die aktuellen Vorwürfe bis dahin abgeschlossen sind und ob sich daraus Änderungen bei Kontrollen, Tierprogramm oder Sicherheitsvorgaben ergeben, ist noch offen. Für die Verantwortlichen wird die entscheidende Bewährungsprobe daher nicht die Besucherzahl sein, sondern der nachvollziehbare Nachweis, dass problematische Situationen früh erkannt und konsequent beendet werden.

    Die Erfolgsmeldung der Stadt und die Anzeige von Peta stehen derzeit nebeneinander. Erst die Prüfung durch die zuständigen Stellen kann klären, ob aus den beobachteten Szenen rechtlich relevante Verstöße folgen. Bis dahin bleibt der Pferdemarkt ein Publikumserfolg mit einer offenen tierschutzrechtlichen Frage.

  • Kuh auf Weide in Dithmarschen offenbar erschossen – Polizei sucht Zeugen

    Kuh auf Weide in Dithmarschen offenbar erschossen – Polizei sucht Zeugen

    Auf einer Weide im Mühlenweg in Kleve im Kreis Dithmarschen ist eine Kuh offenbar durch einen Schuss getötet worden. Der Eigentümer entdeckte das tote Rind am Montagmorgen gegen 9 Uhr. Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und wegen Sachbeschädigung.

    Verletzung am Kopf deutet auf Schuss hin

    Nach Angaben der Polizeidirektion Itzehoe wies das Tier eine Kopfverletzung auf, die nach bisherigen Erkenntnissen auf eine Schussabgabe hindeutet. Eine endgültige Feststellung zur Tat und zum genauen Ablauf liegt damit bislang nicht vor. Am Sonntagabend gegen 21 Uhr soll die Kuh noch unversehrt gewesen sein. Die Polizei sucht nach weiteren Hinweisen zum Geschehen. Der genaue Ablauf ist bislang offen.

    Der mögliche Tatzeitraum reicht somit von Sonntagabend bis Montagmorgen. Hinweise auf einen Täter oder mehrere Beteiligte gibt es derzeit nicht. Auch ist bislang offen, aus welcher Entfernung und mit welcher Waffe auf das Tier geschossen worden sein könnte. Weitere Angaben zum möglichen Täter liegen bislang nicht vor.

    Polizei bittet um Hinweise aus der Umgebung

    Die Ermittler suchen insbesondere Personen, die im fraglichen Zeitraum am Mühlenweg verdächtige Menschen oder Fahrzeuge beobachtet haben. Ebenso wichtig können Wahrnehmungen von Schussgeräuschen sein. Gerade in ländlichen Gebieten können Anwohner, Spaziergänger oder Verkehrsteilnehmer Hinweise liefern, die den Zeitraum der Tat weiter eingrenzen. Solche Beobachtungen können für die laufenden Ermittlungen relevant sein.

    Zeugen werden gebeten, sich beim Polizeibezirksrevier Heide unter der Telefonnummer 0481 940 zu melden. Die Polizei bittet darum, auch scheinbar unbedeutende Beobachtungen mitzuteilen, wenn sie in die Zeit zwischen Sonntag, 21 Uhr, und Montag, 9 Uhr, fallen. Die Ermittler prüfen die eingehenden Hinweise im Zusammenhang mit dem Fund des Tieres.

    Ermittlungen nach dem Tierschutzgesetz

    Die Einordnung als möglicher Verstoß gegen das Tierschutzgesetz steht derzeit unter dem Vorbehalt der laufenden Ermittlungen. Fest steht nach der bisherigen Polizeimeldung, dass das Nutztier zwischen der letzten bekannten unversehrten Sichtung und dem Auffinden des Kadavers starb und eine Verletzung aufwies, die auf einen Schuss hindeutet. Eine rechtskräftige Bewertung der Tat oder eine Identifizierung eines Verantwortlichen gibt es bislang nicht. Die Ermittlungen sind daher noch nicht abgeschlossen.

    Neben dem möglichen Tierschutzverstoß prüft die Polizei den Vorgang als Sachbeschädigung. Das Rind gehörte dem Eigentümer; mit seinem Tod entstand zugleich ein wirtschaftlicher Schaden. Für den Tierhalter geht es damit nicht nur um die Aufklärung des Todes, sondern auch um die Frage, wie eine fremde Person auf die Weide gelangen und dort eine Schussabgabe ausführen konnte. Ob sich dieser Ablauf bestätigen lässt, ist bislang offen.

    Der Fall reiht sich nicht automatisch in andere Schusswaffendelikte gegen Tiere ein. Jeder Hinweis muss sich konkret auf den Mühlenweg und den genannten Zeitraum beziehen. Entscheidend für die weiteren Ermittlungen dürfte deshalb sein, ob Anwohner einen Knall, Fahrzeuge oder Personen in der Nähe der Weide wahrgenommen haben. Eine Zuordnung zu anderen Fällen ist derzeit nicht belegt.

    Quellen

  • Lange Zoonacht im Zoo Stralsund: Polarwolf-Nachwuchs bekommt seinen Namen

    Lange Zoonacht im Zoo Stralsund: Polarwolf-Nachwuchs bekommt seinen Namen

    Am Samstag, 19. September 2026, wird es im Zoo Stralsund besonders spannend: Bei der Langen Zoonacht erhält der junge Polarwolf um 16:45 Uhr auf der Festwiese offiziell seinen Namen. Der Zoo öffnet für das Familienprogramm von 16:00 bis 20:00 Uhr und verbindet Tierpräsentationen mit Musik, Geschichten und Angeboten rund um die Mahnkesche Mühle.

    Namensgebung als Höhepunkt des Abends

    Den Auftakt bildet um 16:00 Uhr eine Tiershow auf der Festwiese. Eine Dreiviertelstunde später folgt dort die Namensgebung des Polarwolf-Nachwuchses. Nach Angaben des Zoos wurden zuvor zahlreiche Vorschläge für den Namen gesammelt; bei der Veranstaltung soll das Ergebnis öffentlich bekannt gegeben werden.

    Für Besucher bietet der Termin damit mehr als einen gewöhnlichen Zoobesuch: Die Namensgebung schafft einen klaren gemeinsamen Programmpunkt, während die Anlagen und Tierbereiche anschließend weiter im Mittelpunkt stehen. Von 17:00 bis 19:00 Uhr informiert außerdem ein Tierinfostand auf der Festwiese über die Bewohner des Zoos.

    Haustierparade und Fütterungen

    Um 17:00 Uhr führt das Programm über den Mühlenpfad zur Mahnkeschen Mühle. Dort ist eine Brotverkostung vorgesehen. Eine halbe Stunde später zieht eine Haustierparade mit Pferden, Eseln, Alpakas, Lamas und Trampeltieren an der Mühle vorbei.

    Besonders tiernah wird es um 18:00 Uhr: Dann stehen öffentliche Fütterungen an der Polarwolf- und an der Löwenanlage auf dem Programm. Besucher können sich dabei zwischen den beiden Angeboten entscheiden. Für Kinder gibt es parallel von 17:00 bis 20:00 Uhr Gute-Nacht-Geschichten am Tipi.

    Feuerstellen, Stockbrot und Musik

    Mit Beginn der Dämmerung werden auf der Festwiese Feuerstellen entzündet. Familien können dort Stockbrot zubereiten und den Zoobesuch in abendlicher Atmosphäre ausklingen lassen. Ab 19:00 Uhr begleitet die Stralsunder Stadtwache das Programm musikalisch.

    Die Veranstaltung endet um 20:00 Uhr. Der Zoo Stralsund setzt bei der diesjährigen Zoonacht einen klaren Schwerpunkt auf den Nachwuchs bei den Polarwölfen. Weitere Informationen zu den Angeboten des Zoos finden Besucher im Veranstaltungskalender des Zoo Stralsund.

    Quellen

  • Therapie trifft Abenteuer: forKIDS-Sommerprojektwochen verbinden Bewegung und Spiel

    Therapie trifft Abenteuer: forKIDS-Sommerprojektwochen verbinden Bewegung und Spiel

    Die forKIDS-Therapiezentren des Diakoniewerks haben Kindern in Tirol mit Sommerprojektwochen Abwechslung vom gewohnten Therapiealltag geboten. Auf dem Programm standen unter anderem Zirkus, Klettern, Hippotherapie und Sinnesreisen. Die Aktivitäten sollten den Kindern ermöglichen, Fähigkeiten aus den Einzeltherapien in ungewohnten Situationen praktisch anzuwenden.

    Zirkus, Klettern und Hippotherapie

    In Innsbruck probierten sich die Teilnehmer an zwei Tagen in Zirkusdisziplinen wie Purzelbaum, Pantomime, Hula-Hoop und Jonglieren aus. Nach Angaben des Diakoniewerks standen dabei neben Bewegung auch Aufmerksamkeit, Kreativität und Selbstbewusstsein im Mittelpunkt. Das gemeinsame Training bot den Kindern außerdem Gelegenheit, sich in einer Gruppe zu erleben und eigene Grenzen auf spielerische Weise auszutesten.

    Klettertage in Imst, Zams und Reutte verbanden körperliche Herausforderung mit Konzentration und Koordination. Die Kinder mussten Bewegungen planen, Gleichgewicht halten und ihre Kraft dosieren. In der Hippotherapie kam der direkte Kontakt mit Pferden hinzu.

    In Telfs und Schwaz standen Sinnesreisen, Wahrnehmungsspiele und Bewegungsparcours auf dem Programm. Die unterschiedlichen Angebote wurden an die jeweiligen Fähigkeiten und Bedürfnisse der Kinder angepasst. Gerade für Kinder, denen soziale Interaktion schwerfällt, können solche gemeinsamen Aktivitäten eine zusätzliche Übungssituation außerhalb der klassischen Einzelstunde schaffen.

    Kostenloses Therapieangebot, zusätzliche Projekttage durch Spenden

    Das Diakoniewerk betreibt in Tirol neun forKIDS-Therapiezentren und bietet die reguläre Therapie im Auftrag des Landes Tirol und der Sozialversicherungsträger für Familien kostenlos an. Die Sommerprojekttage gehen über diesen üblichen Rahmen hinaus und werden vor allem durch Spenden finanziert. In diesem Jahr unterstützten unter anderem die Serfaus Fiss Ladis Bergbahnen und die Sparkasse Tirol das Programm.

    Auch lokale Kletterhallen halfen bei der Umsetzung: Die Angebote in St. Anton und Imst wurden von den jeweiligen Einrichtungen unterstützt. Damit konnten die Kinder Therapieinhalte in einer Freizeitumgebung erproben, ohne dass für die Familien zusätzliche Teilnahmegebühren anfielen. Ein ähnliches forKIDS-Sommerprojekt in Wörgl verband bereits zuvor Bewegung, Naturerlebnisse und einen Besuch auf einem Pferdehof (Sommerprojekt des forKIDS-Therapiezentrums Wörgl).

    Die Sommerwochen zeigen damit einen praktischen Ansatz: Therapie wird nicht ersetzt, sondern in bewegungsreiche Alltagssituationen übertragen. Für die Kinder bedeutet das mehr als ein Ferienprogramm, weil sie motorische und soziale Fähigkeiten unter neuen Bedingungen festigen können. Möglich wird das zusätzliche Angebot durch das Zusammenspiel der Therapiezentren, örtlicher Partner und privater Unterstützer.

    Quellen

  • „Rivers of Sulawesi“: Neue Tieranlage im Grünen Zoo Wuppertal eröffnet

    „Rivers of Sulawesi“: Neue Tieranlage im Grünen Zoo Wuppertal eröffnet

    Im Grünen Zoo Wuppertal wird am 12. September 2026 die neue Tieranlage „Rivers of Sulawesi“ eröffnet. Auf mehr als 3.300 Quadratmetern entstehen neue Bereiche für Sulawesi-Hirscheber, Asiatische Zwergotter und Bali-Stare. Die offizielle Eröffnung ist für 10 Uhr vorgesehen und schließt ein Bauprojekt ab, das bereits seit 2024 vorbereitet wurde. Für den Zoo ist die neue Anlage dabei nicht nur eine zusätzliche Besucherattraktion, sondern Bestandteil einer größeren Umgestaltung innerhalb des Tierparks.

    Die Anlage befindet sich unterhalb des Alten Vogelhauses und soll mehrere Funktionen miteinander verbinden. Einerseits erhalten bedrohte Tierarten neue und stärker strukturierte Haltungsbereiche, andererseits sollen Besucher mehr über ihre Lebensräume und ihre Gefährdung erfahren. Gleichzeitig schafft der Umzug der Hirscheber Platz für weitere Veränderungen im Zoo, weshalb das Projekt seit Beginn unter dem Motto „Wir schaffen Platz für die Elefanten“ steht. Der Grüne Zoo knüpft damit an seine langfristige Entwicklung an, zu der auch Angebote für Familien und Besucher gehören, über die GERATI bereits im Zusammenhang mit dem Zoo Wuppertal berichtet hat.

    Neue Lebensräume für Sulawesi-Hirscheber

    Im Mittelpunkt der neuen Anlage stehen die Sulawesi-Hirscheber, deren Haltung in Wuppertal neu organisiert wird. Für die Tiere wurden Wasserläufe, Schlammsuhlen und verschiedene Rückzugsbereiche angelegt, die wichtige Elemente ihres natürlichen Verhaltens ermöglichen sollen. Auch ein Innenbereich gehört zur Anlage und kann teilweise von Besuchern eingesehen werden. Dadurch soll nicht nur die Haltung verbessert, sondern zugleich vermittelt werden, wie die Tiere leben und welche Anforderungen sie an ihre Umgebung stellen.

    Sulawesi-Hirscheber gehören zu den bedrohten Tierarten Indonesiens und kommen ursprünglich auf der Insel Sulawesi sowie einigen vorgelagerten Inseln vor. Die Bestände in freier Wildbahn stehen durch Lebensraumverlust, Jagd und weitere Einflüsse unter Druck. Zusätzlich können Tierseuchen für kleine oder bereits geschwächte Populationen ein erhebliches Risiko darstellen. Zoologische Einrichtungen versuchen deshalb, durch koordinierte Haltung und Zucht stabile Reservepopulationen aufzubauen und gleichzeitig Wissen über Biologie, Fortpflanzung und Verhalten dieser Tiere zu erhalten.

    Dass solche Programme tatsächlich Nachwuchs hervorbringen können, zeigt sich auch in anderen deutschen Zoos. Erst im August 2026 berichtete GERATI über Nachwuchs bei Sulawesi-Hirschebern im Kölner Zoo. Solche Zuchterfolge sind nicht nur für die jeweilige Einrichtung relevant, sondern können Bestandteil international koordinierter Erhaltungsprogramme sein. Gerade bei Tierarten, deren natürliche Populationen zurückgehen, kann die Haltung in Zoos deshalb eine zusätzliche Absicherung darstellen.

    Zwergotter und Bali-Stare ergänzen die Anlage

    Neben den Hirschebern gehören Asiatische Zwergotter zum Konzept von „Rivers of Sulawesi“. Bereits während der Planung war vorgesehen, die Hirscheber und Otter in miteinander verbundenen Außen- und Innenbereichen unterzubringen. In älteren Berichten wurden die Tiere teilweise als Kurzkrallenotter bezeichnet, während die aktuelle Eröffnungsankündigung ausdrücklich von Asiatischen Zwergottern spricht. Dabei handelt es sich nicht um zwei grundsätzlich unterschiedliche Haltungskonzepte, sondern um unterschiedliche deutsche Bezeichnungen, die im Zusammenhang mit dieser Otterart verwendet werden.

    Auch für die Otter sollen Wasserflächen, strukturierte Aufenthaltsbereiche und Rückzugsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Solche Gestaltungselemente sind wichtig, weil die Tiere einen großen Teil ihres Verhaltens im und am Wasser zeigen und zugleich Bereiche benötigen, in denen sie sich Besuchern entziehen können. Der Zoo verweist bei dieser Art auf eine langjährige Haltungserfahrung. Damit fügt sich die Otterhaltung in das übergeordnete Konzept ein, verschiedene bedrohte Tierarten in einer thematisch zusammenhängenden Anlage zu präsentieren.

    Ein weiterer Bestandteil sind die Bali-Stare, für die eine sogenannte Entdecker-Voliere eingerichtet wurde. Besucher sollen die auffälligen Vögel dort aus vergleichsweise geringer Entfernung beobachten können und gleichzeitig Informationen über ihre Bedrohung und ihren natürlichen Lebensraum erhalten. Der Bali-Star gehört zu den besonders stark gefährdeten Vogelarten und wird seit vielen Jahren in zoologischen Einrichtungen gezüchtet. Gerade bei dieser Art zeigen Erhaltungszuchtprogramme, dass Zoos auch außerhalb des ursprünglichen Verbreitungsgebietes einen Beitrag zum Erhalt genetisch stabiler Populationen leisten können.

    Rund 200.000 Euro Baukosten

    Die Baukosten für „Rivers of Sulawesi“ liegen nach Angaben des Grünen Zoos bei rund 200.000 Euro. Einen wesentlichen Teil der Finanzierung übernahm der Zoo-Verein Wuppertal über Patengelder. Bereits im März 2024 hatte der Verein das Projekt beschlossen und dabei das Motto „Wir schaffen Platz für die Elefanten“ verwendet. Damit war von Beginn an klar, dass die Anlage nicht isoliert betrachtet werden sollte, sondern Teil einer größeren räumlichen Neuordnung innerhalb des Zoos ist.

    Der notwendige Umzug der Hirscheber spielt bei dieser Entwicklung eine zentrale Rolle. Durch die Verlagerung ihrer bisherigen Haltung werden Flächen frei, die zukünftig für andere Tierbereiche genutzt werden können. Die Investition verbessert daher nicht nur die Unterbringung der unmittelbar beteiligten Arten, sondern schafft gleichzeitig Voraussetzungen für weitere Projekte. Das erklärt auch, weshalb der Zoo die neue Anlage ausdrücklich mit der zukünftigen Entwicklung seiner Elefantenhaltung verbindet.

    Die Finanzierung durch Patengelder zeigt zugleich, welche Bedeutung Fördervereine für zoologische Einrichtungen haben können. Viele Umbauten und Erweiterungen wären allein aus dem laufenden Budget eines Zoos deutlich schwieriger zu finanzieren. Patenschaften und Spenden ermöglichen es, zusätzliche Projekte umzusetzen oder geplante Modernisierungen schneller zu realisieren. Im Fall von „Rivers of Sulawesi“ flossen diese Mittel unmittelbar in eine neue Tieranlage, die sowohl der Haltung als auch der Besucherinformation dienen soll.

    Artenschutz sichtbar vermitteln

    Für Besucher dürfte die Anlage vor allem durch die Kombination unterschiedlicher Tierarten interessant sein. Statt eine einzelne Art isoliert zu präsentieren, werden Hirscheber, Otter und Bali-Stare innerhalb eines gemeinsamen thematischen Rahmens gezeigt. Wasserläufe, Suhlen, Volieren und Rückzugsbereiche sollen dabei nicht nur funktionale Bestandteile der Haltung sein, sondern gleichzeitig einen Eindruck von den Lebensräumen der Tiere vermitteln. Damit wird Artenschutz nicht nur auf Informationstafeln erklärt, sondern direkt mit der Tierbeobachtung verbunden.

    Gerade weniger bekannte Arten profitieren von einer solchen Präsentation. Während Elefanten, Tiger oder Menschenaffen vielen Besuchern bereits bekannt sind, dürften Sulawesi-Hirscheber oder Bali-Stare einem großen Teil des Publikums deutlich weniger vertraut sein. Eine moderne Zooanlage kann deshalb Aufmerksamkeit auf Arten lenken, die außerhalb zoologischer Einrichtungen kaum öffentliche Wahrnehmung erhalten. Entscheidend ist dabei, dass die Haltung nicht nur attraktiv aussieht, sondern tatsächlich den biologischen und verhaltensbezogenen Bedürfnissen der Tiere Rechnung trägt.

    „Rivers of Sulawesi“ verbindet damit Tierhaltung, Besucherbildung und langfristige Zooplanung. Die Tiere erhalten neue Bereiche, Besucher bekommen zusätzliche Einblicke in bedrohte Arten, und gleichzeitig werden an anderer Stelle Flächen für zukünftige Entwicklungen frei. Das Projekt zeigt damit beispielhaft, dass der Neubau einer Tieranlage mehrere Funktionen gleichzeitig erfüllen kann. Mit der Eröffnung am 12. September 2026 endet nun die Bauphase eines Projekts, dessen Auswirkungen innerhalb des Grünen Zoos noch über die eigentliche Anlage hinausreichen dürften.

    Quellen

  • Entlaufenes Bennett-Känguru im Kreis Warendorf: Was für Halter exotischer Tiere gilt

    Entlaufenes Bennett-Känguru im Kreis Warendorf: Was für Halter exotischer Tiere gilt

    Ein Känguru sorgt in Ennigerloh für Aufmerksamkeit

    Ein entlaufenes Bennett-Känguru ist im Kreis Warendorf wiederholt gesichtet worden. Nach den bisherigen Angaben bewegte sich das Tier im Raum Ennigerloh und Ostenfelde. Der Fall wirft damit nicht nur die Frage auf, wo sich das Känguru derzeit befindet, sondern auch, unter welchen Voraussetzungen exotische Tiere privat gehalten werden dürfen. Für Passanten ist vor allem entscheidend, Abstand zu halten und Sichtungen an die zuständigen Stellen weiterzugeben, statt das Tier selbst einzufangen.

    Keine bundesweit einheitliche Genehmigungspflicht

    Nach Angaben des Kreises Warendorf ist die Haltung exotischer Tiere in Deutschland nicht generell genehmigungspflichtig. Das bedeutet jedoch nicht, dass jede Haltung ohne weitere Anforderungen zulässig wäre. Maßgeblich sind neben der konkreten Tierart auch die jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften, mögliche kommunale Vorgaben sowie die Anforderungen des Tierschutzrechts.

    Für Kängurus, Affen, Reptilien und andere Wildtiere gelten daher nicht automatisch dieselben Regeln. Einige Arten können besonderen Anzeige-, Erlaubnis- oder Nachweispflichten unterliegen. Bei anderen Tieren steht stärker im Mittelpunkt, ob der Halter eine sichere Unterbringung, ausreichende Sachkunde und eine angemessene Versorgung gewährleisten kann. Nach den vorliegenden Angaben werden solche Fragen grundsätzlich einzelfallbezogen geprüft.

    Auch eine nicht generell genehmigungspflichtige Tierhaltung ist nicht rechtsfrei. Das Tierschutzgesetz verlangt, dass ein Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht wird. Dazu gehört bei einem bewegungsaktiven Tier wie einem Bennett-Känguru ebenso eine geeignete Gehegesicherung. Entweicht ein Tier dennoch, kann die zuständige Behörde den Einzelfall prüfen.

    Rechtliche Einordnung hängt vom Einzelfall ab

    Die rechtliche Einordnung exotischer Tierhaltung lässt sich deshalb nicht auf die Formel „erlaubt oder verboten“ reduzieren. Nach den vorliegenden Angaben werden solche Fragen grundsätzlich einzelfallbezogen geprüft.

    Für die Praxis bedeutet das: Wer ein exotisches Tier anschafft, sollte vor der Übernahme nicht nur den Platzbedarf und die Futterkosten klären, sondern auch die zuständige Veterinär- oder Ordnungsbehörde des Kreises Warendorf kontaktieren. Eine private Haltung, die formal möglich erscheint, kann an konkreten Haltungsbedingungen oder fehlender Sachkunde scheitern.

    Gerade bei Tieren mit hohem Bewegungsbedarf zeigt der Fall im Kreis Warendorf, dass eine sichere Unterbringung praktisch wichtig sein kann. Für Halter exotischer Tiere ist deshalb eine ausbruchssichere Anlage eine wichtige Vorsichtsmaßnahme.

    Anforderungen an die Haltung exotischer Tiere

    Die Haltung exotischer Tiere ist in Deutschland somit nicht pauschal verboten, aber auch kein gewöhnliches Hobby ohne besondere Verantwortung. Wer ein Wildtier privat hält, muss die für Art und Standort geltenden Vorschriften prüfen und die Unterbringung dauerhaft sicher organisieren. Bei Fragen zu einzelnen Arten entscheidet nicht die allgemeine Bezeichnung „Exot“, sondern die konkrete Rechtslage und die tatsächliche Haltung.

    Solange das Bennett-Känguru im Kreis Warendorf unterwegs ist, bleibt für die Bevölkerung vor allem die Meldung jeder Sichtung an die zuständigen Behörden wichtig. Für die grundsätzliche Debatte liefert der Vorfall eine nüchterne Lehre: Eine fehlende generelle Genehmigungspflicht ersetzt weder Sachkunde noch eine sichere Unterbringung. Weitere Einordnungen zur privaten Haltung exotischer Tiere zeigen, warum die konkreten Haltungsbedingungen bei jedem Einzelfall im Mittelpunkt stehen müssen.

  • Jagd in der Schweiz: Zwischen Wildtiermanagement und ethischer Grundsatzfrage

    Jagd in der Schweiz: Zwischen Wildtiermanagement und ethischer Grundsatzfrage

    Die Schweizer Wildsaison bringt nicht nur Rehpfeffer und Wildschwein auf die Teller, sondern auch eine alte Grundsatzdebatte zurück: Ist die Jagd notwendiger Bestandteil des Wildtiermanagements – oder ein vermeidbarer Eingriff in die Natur? Eine aktuelle Leser-Diskussion von «Blick» zeigt, wie weit die Positionen auseinanderliegen. Im Zentrum stehen dabei die Regulierung von Wildbeständen, die Rückkehr grosser Beutegreifer und die Frage, ob Wildfleisch ethisch anders zu bewerten ist als Fleisch aus der Nutztierhaltung.

    Warum Befürworter die Jagd für notwendig halten

    Mehrere Stimmen in der Debatte sehen die Jagd als praktisches Instrument, wenn natürliche Feinde fehlen oder ihre regulierende Wirkung nicht ausreicht. Dabei wird auf ausgebildete Jäger verwiesen, die Wildbestände kontrollieren sollen. Zudem wird die Jagd als notwendig dargestellt, wenn die natürliche Regulierung durch Wölfe nicht in ausreichendem Maß funktioniert.

    Der Schweizer Tierschutz STS bewertet die Frage differenzierter. Nach seiner Darstellung können hohe Bestände von Rot- und Schwarzwild unter anderem durch mehr Waldflächen und ein grösseres Nahrungsangebot begünstigt werden. Aus Sicht des Naturschutzes könne die Jagd helfen, Wildschäden an Feld und Wald zu minimieren. Diese Begründung macht zugleich deutlich, dass Jagd nicht pauschal als Naturschutz gilt: Entscheidend sind Ziel, Umfang und konkrete Ausgestaltung der Eingriffe.

    Diese Positionen werden in der Debatte unterschiedlich bewertet.

    Wolf, Luchs und Bär verschärfen den Streit

    Die Rückkehr des Wolfs wird als Argument im Streit über die Jagd aufgegriffen, beendet den Konflikt aber nicht. In der Debatte werden Wolf, Bär und Luchs als natürliche Gegenspieler genannt. Andere bezweifeln, dass sich die Jagd dadurch erledigt. Gerade der Wolf wird damit zum Symbol für die konkurrierenden Vorstellungen: Für die einen soll er Wildbestände regulieren, für die anderen wird ihm durch die Jagd ein Teil seiner Beute entzogen.

    Die Gleichsetzung von Jagd und Naturschutz wird abgelehnt und die Auffassung vertreten, die Natur könne sich selbst regulieren. Auch die Plattform «Wild beim Wild» stellt die Hobbyjagd in der Schweiz grundsätzlich infrage und verbindet die Diskussion mit Fragen zu Tierrechten, Jagdpolitik und Wildtiermanagement. Ihre Position ist klar jagdkritisch und steht damit nicht für einen neutralen Konsens.

    Die praktische Folge der Debatte reicht über den Streit um Begriffe hinaus. Als Kriterien für Eingriffe werden in der Debatte und der Einordnung des Schweizer Tierschutzes unter anderem hohe Wildbestände, Schäden an Feld und Wald sowie eine fehlende oder nicht ausreichende natürliche Regulierung genannt. Als Managementinstrument steht dabei vor allem der kontrollierte Abschuss im Mittelpunkt; eine pauschale Lösung gibt es deshalb nicht. Die ökologischen Bedingungen unterscheiden sich regional, ebenso die Ziele der zuständigen Wildtierverwaltung.

    Tierschutzkritik und die Frage des Fleischkonsums

    In der Debatte wird die Jagd vollständig abgelehnt und Jägern unterstellt, auf alles zu schiessen, was sich bewegt. Solche Aussagen spiegeln die Schärfe der Lesermeinungen wider, belegen aber nicht automatisch ein Fehlverhalten aller Jäger.

    Ein weiterer Streitpunkt ist der Konsum von Wildfleisch. Franz Meister beschreibt den persönlichen Widerspruch, Fleisch zu essen, aber das Töten eines Tieres nicht selbst übernehmen zu wollen. In einem weiteren Kommentar wird Wildfleisch gegenüber Produkten aus beengter Nutztierhaltung bevorzugt.

    Damit verschiebt sich die Debatte von der Bestandsregulierung zur persönlichen Verantwortung. Wildfleisch kann aus Sicht seiner Befürworter kurze Wege und ein freilebendes Tier verbinden; für Jagdgegner bleibt jedoch der Abschuss selbst das zentrale ethische Problem. Der Herbst bringt deshalb nicht nur eine kulinarische Saison, sondern auch die Frage auf den Tisch, wie viel menschliche Steuerung eine Natur mit Wolf, Luchs und veränderten Lebensräumen tatsächlich braucht.

    Quellen

  • Strafbefehl wegen Anbindehaltung: Amtsgericht Villingen-Schwenningen erlässt Strafbefehl

    Strafbefehl wegen Anbindehaltung: Amtsgericht Villingen-Schwenningen erlässt Strafbefehl

    Laut PETA ist erstmals in Deutschland ein Landwirt wegen der dauerhaften Anbindehaltung von Rindern strafrechtlich belangt worden. Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen erließ am 10. Dezember 2025 einen Strafbefehl gegen den Betreiber eines Hofs im Schwarzwald-Baar-Kreis. Grundlage war eine Anzeige des zuständigen Veterinäramts – nicht von PETA.

    Drei Rinder dauerhaft fixiert

    Auf dem Betrieb waren drei Rinder im Alter von sieben bis 23 Monaten dauerhaft angebunden. Nach der Darstellung im Strafbefehl konnten die Tiere ihren Platz weder frei wechseln noch sich vollständig bewegen. Das Gericht bewertete die Haltung deshalb als Zufügung „länger anhaltender erheblicher Leiden“ und sah den Straftatbestand nach § 17 Nr. 2b des Tierschutzgesetzes als erfüllt an.

    Der Beschuldigte bestritt den Sachverhalt nicht und kündigte an, die Anbindehaltung aufzulösen. Das Gericht sprach eine Verwarnung aus und behielt die Verhängung einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu jeweils 30 Euro vor. Damit steht eine Geldstrafe von insgesamt 2.700 Euro im Raum. Die Bewährungszeit beträgt ein Jahr.

    Der Fall ist rechtlich bedeutsam, weil es in Deutschland bislang kein bundesweit einheitliches Spezialverbot der Anbindehaltung gibt. Der Strafbefehl macht jedoch deutlich, dass eine konkrete Haltung auch ohne ein solches Verbot an den allgemeinen Vorgaben des Tierschutzgesetzes gemessen werden kann. Entscheidend war nicht allein die Bezeichnung der Haltungsform, sondern die dauerhafte Fixierung in Verbindung mit der fehlenden Möglichkeit, den Platz frei zu wechseln oder sich vollständig zu bewegen, sowie den daraus abgeleiteten erheblichen Leiden.

    Kein bundesweites Grundsatzurteil

    Der Strafbefehl ist kein für alle Betriebe bindendes Grundsatzurteil. Er betrifft einen einzelnen Sachverhalt und wurde nach den vorliegenden Angaben vom Landwirt akzeptiert. Für andere Fälle kommt es daher weiterhin auf die jeweiligen Haltungsbedingungen, die Dauer der Fixierung und die Feststellungen der zuständigen Behörden an.

    Für Veterinärämter kann die Entscheidung dennoch praktische Bedeutung haben. Bei vergleichbaren Verfahren können insbesondere die konkrete Dauer und Art der Fixierung sowie behördlich festgestellte Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und der Möglichkeit, den Platz zu wechseln, relevant sein. Für Landwirte zeigt der Fall, dass nicht allein die Bezeichnung der Haltungsform, sondern die konkreten Haltungsbedingungen und die daraus abgeleiteten Leiden maßgeblich sein können.

    Die juristische Debatte über die Haltungsform läuft bereits seit Jahren. Auch die Berliner Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz bewertet eine dauerhafte Fixierung als schwer vereinbar mit der verhaltensgerechten Unterbringung nach § 2 Tierschutzgesetz. Bewegungs-, Sozial- und Komfortverhalten könnten dadurch erheblich eingeschränkt werden. Eine ausführliche Einordnung zur politischen Entwicklung bietet der GERATI-Beitrag zur abgelehnten Initiative Bayerns zur Anbindehaltung.

    Niedersachsen geht über den Einzelfall hinaus

    Parallel zum Verfahren in Baden-Württemberg hat Niedersachsen als erstes Bundesland einen Runderlass zur Anbindehaltung erlassen. Das Landwirtschaftsministerium verwies darin auf vermeidbare Leiden und Schäden, die aus der dauerhaften Einschränkung der Bewegungsmöglichkeiten entstehen können.

    Damit stehen zwei unterschiedliche Wege nebeneinander: Im Schwarzwald-Baar-Kreis ging es um die strafrechtliche Bewertung eines konkreten Betriebs. Niedersachsen setzt dagegen auf eine verwaltungsrechtliche Regelung für das gesamte Bundesland und sieht Übergangsfristen für die betroffenen Betriebe vor. Ein bundesweit geltendes Verbot folgt aus keinem der beiden Vorgänge automatisch.

    PETA begrüßte den Strafbefehl und forderte ein Verbot der Anbindehaltung in ganz Deutschland. Die Organisation sieht in dem Fall eine Bestätigung ihrer langjährigen Kritik und verweist auf mehr als 120 eigene Strafanzeigen im Zusammenhang mit der Haltung von Rindern.

    Für die betroffenen Landwirte ist der Fall vor allem deshalb relevant, weil die rechtliche Bewertung nicht erst mit einem ausdrücklichen Haltungsverbot beginnt. Nach dem Fall bietet der Strafbefehl anderen Betrieben jedoch keine pauschale Rechtssicherheit: Es kommt weiterhin auf die konkreten Haltungsbedingungen, die Dauer der Fixierung und die Feststellungen der zuständigen Behörden an. Der Blick auf das österreichische Verbot der Anbindehaltung zeigt zugleich, dass andere Länder den politischen Ausstieg bereits klarer gesetzlich geregelt haben.

    Quellen

  • Animal Hoarding in Deutschland: Fälle mit betroffenen Tieren

    Animal Hoarding in Deutschland: Fälle mit betroffenen Tieren

    Mindestens 343 Fälle von Animal Hoarding wurden 2023 in Deutschland registriert. Betroffen waren mehr als 16.000 Tiere. Die Zahlen stammen aus einem Forschungsprojekt unter Beteiligung der Technischen Universität Dresden und des Deutschen Tierschutzbundes – und zeigen zugleich, wie lückenhaft der Überblick bislang ist.

    Fehlende gemeinsame Daten erschweren das Vorgehen

    Bisher gibt es keine zentrale Statistik und keine gemeinsame Datenbank der Veterinärämter. Die erfassten Fälle bilden deshalb wahrscheinlich nicht das gesamte Ausmaß ab. Animal Hoarding bleibt häufig lange verborgen, weil die Zustände in den betroffenen Haushalten erst durch Hinweise aus der Nachbarschaft, Kontrollen oder akute Notlagen bekannt werden.

    Für Veterinärämter bedeutet jeder Fall einen erheblichen organisatorischen Aufwand. Müssen Tiere wegen unzureichender Versorgung fortgenommen werden, braucht es kurzfristig Unterbringungsplätze, tierärztliche Untersuchungen und eine längerfristige Betreuung. Auch Tierheime geraten dadurch an ihre Belastungsgrenzen, weil viele Tiere gleichzeitig aufgenommen werden und oft gesundheitliche oder verhaltensbezogene Probleme haben.

    Das Forschungsprojekt soll deshalb nicht nur Fallzahlen zusammentragen, sondern auch typische Verläufe und Unterstützungsbedarfe sichtbar machen. Eine einheitliche Erfassung könnte Behörden helfen, Fälle besser zu vergleichen und wiederkehrende Entwicklungen früher zu erkennen. Für die Praxis wäre das besonders wichtig, weil einzelne Veterinärämter derzeit weitgehend mit eigenen Akten und regionalen Erfahrungswerten arbeiten.

    47 Hunde in Bad Iburg zeigen die Folgen

    Wie schwer die Folgen sein können, zeigte ein Fall aus Bad Iburg. Im Februar 2025 wurden dort nach der vorliegenden Darstellung 47 Hunde aus einem Einfamilienhaus gerettet. Die Tiere waren nach dieser Darstellung krank, mangelernährt und verhaltensauffällig. Im Tierheim mussten sie anschließend etwa zwei Monate intensiv versorgt werden.

    Der Fall wurde auch juristisch aufgearbeitet. Nach der vorliegenden Darstellung begann gegen den Halter der Hunde am 8. September 2025 vor dem Amtsgericht Osnabrück der Prozess. Eine solche strafrechtliche Konsequenz ist bei Fällen von Animal Hoarding allerdings nicht der Regelfall. Häufig bleibt es bei einem Tierhalteverbot, dessen Einhaltung in der Praxis schwer zu kontrollieren ist.

    Gerade darin liegt ein zentrales Problem: Werden Tiere beschlagnahmt, ist der konkrete Haushalt zunächst geräumt. Deutschlandfunk-Nova-Reporterin Krissy Mockenhaupt verweist auf Schätzungen, nach denen mehr als 90 Prozent der Betroffenen nach einer früheren Beschlagnahmung erneut Tiere sammeln. Diese Zahl wird als Schätzung beschrieben und ist nicht mit einer amtlichen Rückfallstatistik gleichzusetzen.

    Tierwohl und Hilfe für Betroffene müssen zusammen gedacht werden

    Animal Hoarding ist nicht auf eine einzige soziale Gruppe beschränkt. Nach dem Bericht gibt es bislang keine eindeutigen Gemeinsamkeiten zwischen allen Fällen. Zugleich befinden sich viele Betroffene in belastenden psychosozialen Lebenssituationen und erkennen nach Einschätzung von Fachleuten häufig nicht, dass ihre Tiere leiden.

    Die Sozialwissenschaftlerin Sandra Wesenberg fordert deshalb einen umfassenderen Umgang mit dem Phänomen. Neben dem Schutz der Tiere müsse auch geprüft werden, welche psychosoziale Unterstützung die Halter benötigen. Ohne solche Hilfen kann ein Tierhalteverbot möglicherweise allein nicht ausreichen.

    Auch die fachliche Einordnung ist noch nicht abschließend geklärt. Wesenberg hält eine präzisere Definition von Animal Hoarding für notwendig und bringt die Frage auf, ob es sich möglicherweise um ein eigenständiges psychisches Krankheitsbild handeln könnte. Eine solche Einordnung wäre keine Entschuldigung für schlechte Haltung, könnte aber den Zugang zu geeigneten Hilfsangeboten verbessern.

    Für Tierheime und Veterinärämter entscheidet sich der Nutzen des Forschungsprojekts letztlich daran, ob aus den Zahlen konkrete Strukturen entstehen. Eine bessere Erfassung, frühere Hilfen und abgestimmte Verfahren könnten verhindern, dass Behörden erst dann eingreifen, wenn Dutzende Tiere unter Krankheit, Mangelversorgung und Verwahrlosung leiden. Bis dahin bleibt der Schutz der Tiere stark davon abhängig, wie früh ein Fall erkannt wird und welche Unterbringungs- und Unterstützungsangebote vor Ort verfügbar sind.

    GERATI-Beitrag zu Animal Hoarding

    Quellen

  • Stallumbauten Emsland: 49 von 52 Betrieben rechtzeitig genehmigt

    Stallumbauten Emsland: 49 von 52 Betrieben rechtzeitig genehmigt

    Im Landkreis Emsland haben 49 von 52 landwirtschaftlichen Betrieben rechtzeitig die für den geförderten Stallumbau erforderliche Baugenehmigung erhalten. Damit konnten nach Angaben des Landkreises rund 94 Prozent der betroffenen Betriebe ihren Förderantrag innerhalb der Frist einreichen. Stichtag für die investive Förderung aus dem Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung war der 31. August 2026.

    Hinter dieser Quote steht allerdings eine erhebliche Kraftanstrengung von Landwirten, Planungsbüros und Behörden. Das ursprünglich bis 2030 vorgesehene Förderprogramm wurde vorzeitig beendet, wodurch für einzelne Genehmigungsverfahren nur noch wenige Wochen blieben. Die rechtzeitig erteilte Baugenehmigung war dabei eine zwingende Voraussetzung für die Beantragung der Fördermittel.

    Verkürzte Förderfrist erzeugte erheblichen Zeitdruck

    Der Landkreis Emsland und die Landwirtschaftskammer Niedersachsen unterstützten die betroffenen Betriebe bei der Vorbereitung und Bearbeitung der Verfahren. Gleichzeitig mussten unter anderem die Bereiche Hochbau, Umwelt, Brandschutz und Veterinärwesen eng zusammenarbeiten. Kreisbaurat Dr. Michael Kiehl bezeichnete die verkürzte Frist als enorme Herausforderung für alle Beteiligten.

    In 49 der insgesamt 52 Fälle konnte die Baugenehmigung dennoch rechtzeitig erteilt werden. Damit waren diese Betriebe grundsätzlich in der Lage, fristgerecht einen Antrag auf investive Förderung zu stellen. Ob sämtliche Anträge vollständig waren und tatsächlich bewilligt werden, geht aus der Mitteilung des Landkreises allerdings nicht hervor.

    Für die drei Betriebe ohne fristgerechte Baugenehmigung nennt der Landkreis keine Einzelheiten. Unklar bleibt deshalb, woran die Verfahren scheiterten und ob für diese Betriebe noch andere Fördermöglichkeiten bestehen. Die hohe Genehmigungsquote zeigt somit vor allem, dass die Behörden die kurzfristige Bearbeitungsphase weitgehend bewältigen konnten.

    Sauenhalter müssen besonders hohe Investitionen stemmen

    Von den gesetzlichen Veränderungen sind im Emsland insbesondere Ferkelerzeuger und damit Betriebe mit Sauenhaltung betroffen. Sie müssen ihre Ställe an die Anforderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung anpassen. Je nach vorhandener Anlage können dafür umfangreiche Veränderungen im Deckzentrum oder im Abferkelbereich notwendig werden.

    Nach Angaben des Landkreises bewegen sich die Investitionsvolumen der einzelnen Bauvorhaben zwischen 250.000 Euro und fünf Millionen Euro. Eine Aufstockung der Tierbestände ist im Rahmen der geförderten Maßnahmen nicht erlaubt. Die Betriebe können die Investitionen deshalb nicht einfach durch eine höhere Zahl gehaltener Tiere und entsprechend höhere Einnahmen ausgleichen.

    Georg Meiners, Präsident des Emsländischen Landvolks, bezeichnet die Förderung daher als existenziell für die betroffenen Betriebe. Ohne finanzielle Unterstützung sei der aufwendige Umbau zu höheren Tierwohlstandards wirtschaftlich kaum lohnend. Die Baugenehmigung schafft damit zwar den Zugang zur Förderung, beantwortet aber noch nicht die Frage, ob der einzelne Betrieb seinen Eigenanteil dauerhaft finanzieren kann.

    Der Konflikt ist nicht auf das Emsland begrenzt. Bereits im GERATI-Artikel „Bauernverband fordert längere Umbaufristen für Sauenhalter“ wurde deutlich, dass Stallumbauten, gesetzliche Fristen und fehlende Planungssicherheit bundesweit aufeinanderprallen. Wer heute mehrere Millionen Euro investiert, muss schließlich darauf vertrauen können, dass die gewählte Haltungsform auch langfristig rechtlich zulässig und wirtschaftlich nutzbar bleibt.

    Mehr Tierwohl kann zum Strukturwandel führen

    Die Verbesserung der Haltungsbedingungen ist das erklärte Ziel der gesetzlichen Vorgaben und des Bundesprogramms. Mehr Platz, veränderte Stallbereiche und zusätzliche Tierwohlanforderungen verursachen jedoch Kosten, die nicht automatisch über den Markt zurückverdient werden. Genau darin liegt der zentrale Zielkonflikt zwischen politischem Anspruch und landwirtschaftlicher Realität.

    Nach Darstellung des Landkreises erwartet die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, dass innerhalb der kommenden fünf bis acht Jahre etwa die Hälfte der betroffenen Betriebe den Betriebszweig Sauenhaltung aufgeben könnte. Diese Prognose ist keine bereits eingetretene Entwicklung, verdeutlicht aber die Größenordnung des erwarteten Strukturwandels. Die rechtzeitig erteilten Genehmigungen können diesen wirtschaftlichen Druck lediglich abmildern.

    Hinzu kommt, dass der Zeitplan nicht mit der Antragstellung endet. Die Mittel für geförderte Baumaßnahmen müssen nach Angaben des Landkreises spätestens bis zum 15. Oktober 2028 abgerufen werden. Genehmigte Betriebe müssen ihre Vorhaben daher nicht nur finanzieren, sondern auch innerhalb des vorgegebenen Zeitraums umsetzen und abrechnen.

    Genehmigungserfolg löst das Grundproblem nicht

    Dass 49 von 52 Verfahren rechtzeitig abgeschlossen wurden, ist zunächst ein Erfolg der beteiligten Behörden, Fachstellen und Betriebe. Unter erheblichem Zeitdruck konnten fast alle förderfähigen Antragsteller die entscheidende baurechtliche Voraussetzung erfüllen. Für die Zukunft der Sauenhaltung im Emsland ist diese Quote dennoch nur eine Momentaufnahme.

    Entscheidend wird sein, wie viele Betriebe die geplanten Investitionen tatsächlich umsetzen können. Tierwohlvorgaben entfalten keine nachhaltige Wirkung, wenn die notwendigen Umbauten wirtschaftlich nicht tragfähig sind und die Tierhaltung anschließend aufgegeben wird. Politische Ziele, Förderbedingungen und betriebliche Realität müssen deshalb so aufeinander abgestimmt werden, dass höhere Standards nicht lediglich zu einer weiteren Verlagerung oder Aufgabe der heimischen Tierhaltung führen.

    Quellen