Stallumbauten Emsland: 49 von 52 Betrieben rechtzeitig genehmigt

Im Landkreis Emsland haben 49 von 52 landwirtschaftlichen Betrieben rechtzeitig die für den geförderten Stallumbau erforderliche Baugenehmigung erhalten. Damit konnten nach Angaben des Landkreises rund 94 Prozent der betroffenen Betriebe ihren Förderantrag innerhalb der Frist einreichen. Stichtag für die investive Förderung aus dem Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung war der 31. August 2026.

Hinter dieser Quote steht allerdings eine erhebliche Kraftanstrengung von Landwirten, Planungsbüros und Behörden. Das ursprünglich bis 2030 vorgesehene Förderprogramm wurde vorzeitig beendet, wodurch für einzelne Genehmigungsverfahren nur noch wenige Wochen blieben. Die rechtzeitig erteilte Baugenehmigung war dabei eine zwingende Voraussetzung für die Beantragung der Fördermittel.

Verkürzte Förderfrist erzeugte erheblichen Zeitdruck

Der Landkreis Emsland und die Landwirtschaftskammer Niedersachsen unterstützten die betroffenen Betriebe bei der Vorbereitung und Bearbeitung der Verfahren. Gleichzeitig mussten unter anderem die Bereiche Hochbau, Umwelt, Brandschutz und Veterinärwesen eng zusammenarbeiten. Kreisbaurat Dr. Michael Kiehl bezeichnete die verkürzte Frist als enorme Herausforderung für alle Beteiligten.

In 49 der insgesamt 52 Fälle konnte die Baugenehmigung dennoch rechtzeitig erteilt werden. Damit waren diese Betriebe grundsätzlich in der Lage, fristgerecht einen Antrag auf investive Förderung zu stellen. Ob sämtliche Anträge vollständig waren und tatsächlich bewilligt werden, geht aus der Mitteilung des Landkreises allerdings nicht hervor.

Für die drei Betriebe ohne fristgerechte Baugenehmigung nennt der Landkreis keine Einzelheiten. Unklar bleibt deshalb, woran die Verfahren scheiterten und ob für diese Betriebe noch andere Fördermöglichkeiten bestehen. Die hohe Genehmigungsquote zeigt somit vor allem, dass die Behörden die kurzfristige Bearbeitungsphase weitgehend bewältigen konnten.

Sauenhalter müssen besonders hohe Investitionen stemmen

Von den gesetzlichen Veränderungen sind im Emsland insbesondere Ferkelerzeuger und damit Betriebe mit Sauenhaltung betroffen. Sie müssen ihre Ställe an die Anforderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung anpassen. Je nach vorhandener Anlage können dafür umfangreiche Veränderungen im Deckzentrum oder im Abferkelbereich notwendig werden.

Nach Angaben des Landkreises bewegen sich die Investitionsvolumen der einzelnen Bauvorhaben zwischen 250.000 Euro und fünf Millionen Euro. Eine Aufstockung der Tierbestände ist im Rahmen der geförderten Maßnahmen nicht erlaubt. Die Betriebe können die Investitionen deshalb nicht einfach durch eine höhere Zahl gehaltener Tiere und entsprechend höhere Einnahmen ausgleichen.

Georg Meiners, Präsident des Emsländischen Landvolks, bezeichnet die Förderung daher als existenziell für die betroffenen Betriebe. Ohne finanzielle Unterstützung sei der aufwendige Umbau zu höheren Tierwohlstandards wirtschaftlich kaum lohnend. Die Baugenehmigung schafft damit zwar den Zugang zur Förderung, beantwortet aber noch nicht die Frage, ob der einzelne Betrieb seinen Eigenanteil dauerhaft finanzieren kann.

Der Konflikt ist nicht auf das Emsland begrenzt. Bereits im GERATI-Artikel „Bauernverband fordert längere Umbaufristen für Sauenhalter“ wurde deutlich, dass Stallumbauten, gesetzliche Fristen und fehlende Planungssicherheit bundesweit aufeinanderprallen. Wer heute mehrere Millionen Euro investiert, muss schließlich darauf vertrauen können, dass die gewählte Haltungsform auch langfristig rechtlich zulässig und wirtschaftlich nutzbar bleibt.

Mehr Tierwohl kann zum Strukturwandel führen

Die Verbesserung der Haltungsbedingungen ist das erklärte Ziel der gesetzlichen Vorgaben und des Bundesprogramms. Mehr Platz, veränderte Stallbereiche und zusätzliche Tierwohlanforderungen verursachen jedoch Kosten, die nicht automatisch über den Markt zurückverdient werden. Genau darin liegt der zentrale Zielkonflikt zwischen politischem Anspruch und landwirtschaftlicher Realität.

Nach Darstellung des Landkreises erwartet die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, dass innerhalb der kommenden fünf bis acht Jahre etwa die Hälfte der betroffenen Betriebe den Betriebszweig Sauenhaltung aufgeben könnte. Diese Prognose ist keine bereits eingetretene Entwicklung, verdeutlicht aber die Größenordnung des erwarteten Strukturwandels. Die rechtzeitig erteilten Genehmigungen können diesen wirtschaftlichen Druck lediglich abmildern.

Hinzu kommt, dass der Zeitplan nicht mit der Antragstellung endet. Die Mittel für geförderte Baumaßnahmen müssen nach Angaben des Landkreises spätestens bis zum 15. Oktober 2028 abgerufen werden. Genehmigte Betriebe müssen ihre Vorhaben daher nicht nur finanzieren, sondern auch innerhalb des vorgegebenen Zeitraums umsetzen und abrechnen.

Genehmigungserfolg löst das Grundproblem nicht

Dass 49 von 52 Verfahren rechtzeitig abgeschlossen wurden, ist zunächst ein Erfolg der beteiligten Behörden, Fachstellen und Betriebe. Unter erheblichem Zeitdruck konnten fast alle förderfähigen Antragsteller die entscheidende baurechtliche Voraussetzung erfüllen. Für die Zukunft der Sauenhaltung im Emsland ist diese Quote dennoch nur eine Momentaufnahme.

Entscheidend wird sein, wie viele Betriebe die geplanten Investitionen tatsächlich umsetzen können. Tierwohlvorgaben entfalten keine nachhaltige Wirkung, wenn die notwendigen Umbauten wirtschaftlich nicht tragfähig sind und die Tierhaltung anschließend aufgegeben wird. Politische Ziele, Förderbedingungen und betriebliche Realität müssen deshalb so aufeinander abgestimmt werden, dass höhere Standards nicht lediglich zu einer weiteren Verlagerung oder Aufgabe der heimischen Tierhaltung führen.

Quellen

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