GERATI schaute sich den letzten Artikel von PeTA „Tötungen von Hunden für die Fußball-WM 2018 in Russland sofort stoppen“ einmal genauer an und musste feststellen, das PeTA nicht nur Lügen verbreitet, sondern auch geltendes Urheberrecht verletzt!
19.04.2018 PeTA der Lügen und Urheberrechtsverletzung überführt von Silvio Harnos
Die Tötungen von Hunden und Katzen, insbesondere vor Großveranstaltungen wie die in Kürze stattfinden Fußball WM in Russland, wird auch immer von PeTA genutzt, sich angeblich gegen das Töten von Haustieren auszusprechen. Natürlich darf da auch keine Onlinepetition fehlen. Im eigenen Hause von PeTA sieht man das massenhafte Töten von Haustieren dann doch als wichtiges Mittel der Tierrechtsarbeit an. PeTA tötet in den USA jedes Jahr Tausende von Haustieren, die weder krank noch nicht vermittelbar sind. Das Ganze geschieht nur aus reiner Profitgier.
Die Unterbringung von Tieren kostet natürlich Geld und dieses möchte PeTA sparen. Eine Giftspritze ist für PeTA ein Cent Artikel, wobei bei einer jahrelangen Pflege eines Tieres schon einige Tausend Euro anfallen können. Nicht dass PeTA diese Spendengelder nicht hätte, nein PeTA leistet sich lieber, hoch bezahlte Angestellte, die in Wahrheit nichts für Tiere übrig haben.
So verwundert es auch nicht, dass PeTA in Russland vor Ort nicht tätig ist, um den Tieren dort zu helfen!
Dass es Menschen gibt, die den Tieren helfen, zeigte zuletzt der Stern in einem Videobeitrag. Aber auch hier ist PeTA nicht bereit diese Tierschützer mit finanziellen Mitteln zu unterstützen!
Aber schauen wir uns einmal den von PeTA verfassten Artikel an!
Unter dem Titel „Tötungen von Hunden für die Fußball-WM 2018 in Russland sofort stoppen„, veröffentlichte PeTA dieses Bild mit der folgender Bildunterschrift. Das Bild trägt bei PeTA folgenden Dateinamen: hund-tot-wm-2018-russland-03a Also kann davon ausgehen, dass dieses Foto von einem Austragungsort der Fußball WM 2018 in Russland stammt.
Auf Russlands Straßen leben ca. 2 Millionen heimatlose Hunde. Anlässlich der bevorstehenden Fußball-Weltmeisterschaft schaut die ganze Welt nun auf Russland und seine Austragungsorte. Für das Sportevent möchte Russland die Straßen frei von den streunenden Hunden bekommen. Aus diesem Grund finden laut Augenzeugenberichten zurzeit grausame Tötungsaktionen in russischen Straßen statt. Hierbei werden tausende Straßenhunde durch Tötungskommandos auf furchtbare Art und Weise umgebracht.
Nun machte sich GERATI einmal auf die Suche, wo dieses Bild nun tatsächlich herstammte!
Fündig wurde GERATI auf der russischen Webseite animalsave.ru. Wer jetzt aber davon ausgeht, das diese Seite über das Töten von Haustieren vor der Fußball WM berichtet der irrt sich gewaltig!
In dem Original Artikel, der vom 23.02.2017 stammt, geht es um einen Pädophilen, der ein Mädchen vergewaltigt und getötet hatte. Der Mörder warf die Leiche streunenden Hunden vor, die den Körper weiter zurichten. Nach dem dieses Bekannt wurde, begann eine Hetzjagd auf Straßenhunde, bis Einheimische über Instagram die Wahrheit verbreiteten.
So was nutzt PeTA also als Beweisbild, das Hunde vor der Fußball WM in Russland gejagt und getötet werden. Von PeTA Seite findet man keinen einzigen Urheberrechtshinweis, was nach deutschem Recht eine Straftat ist. Hier scheint die Rechtsabteilung von PeTA Deutschland wieder einmal total gepennt zu haben. Aber schauen wir uns einmal das nächste Bild an!
Dieses Bild trägt den Dateinamen hund-tot-wm-2018-russland-02.
Sportevents wie die kommende Fußball-Weltmeisterschaft begeistern Menschen auf der ganzen Welt. Es ist nicht zu akzeptieren, dass im Vorfeld dieser Veranstaltungen unzählige Tiere ihr Leben lassen müssen. Die FIFA muss sich endlich für die Tiere in den Austragungsorten einsetzen und sich klar gegen die Hundetötungen in Russland positionieren.
Auch hier fand GERATI nach kurzer Suche das Originalbild vor. Und dieses stammte nicht einmal aus Russland, sondern aus dem Iran!
Auch bei diesem von PeTA genutzten Bild ist kein Urheberechtsnachweis erkennbar. Eigentlich sollte PeTA schon wissen, dass der Iran nicht in Russland liegt!
Aber kommen wir zum dritten und letzten Bild, was PeTA als brutale Tötungen von Haustieren zur Fußball WM dem Leser verkaufen möchte!
Viele Tierfreunde vor Ort setzen sich bereits für ein Ende der Hundetötungen ein. Es wird Zeit, dass Russland auf eine langfristige Populationskontrolle heimatloser Tiere setzt, um nachhaltige Veränderungen zu erwirken. Tötungsaktionen sind nicht nur unethisch, sondern auch nicht geeignet, die Zahl der rund 2 Millionen streunenden Hunde in Russland zu verringern.
Ihr ahnt es schon! Auch dieses Bild hat nichts mit der Fußball WM in Russland zu tun. Dieses Bild stammt zwar aus Russland und ist auch mit dem Veröffentlichungsdatum 04.04.2018 sehr frisch. Doch leider greift PeTA hier wieder einmal in den Lügentopf!
In diesem Bericht, wo dieses Bild herstammt, was PeTA widerrechtlich verwendet, ich glaube nicht, das PeTA zu allen drei Fotos die Genehmigung sich eingeholt hat, diese ohne Nennung des Autors nutzen zu dürfen, geht es um die Stadt ASTRACHAN die am Kaspischen Meer liegt und kein Austragungsort für die Fußball WM in Russland ist. Das Foto zeigt vergiftete Hunde, die in einem Kanal entsorgt wurden.
PeTA kann nur eins, und das ist Lügen und Betrügen!
Ich war selbst erstaunt, wie leicht man PeTA hier die Verletzung des Urheberrechtes nachweisen kann. Dass man Bilder, die überhaupt nichts mit den Standorten der Fußball WM zu tun haben und selbst aus dem Iran stammen, dafür nutzt, um PeTA zu profilieren, zeigt den Abschaum den PeTA an den Tag legt, um Spendengelder zu generieren.
Auch wenn man Bilder aus dem Kontext nutzt, um Sachen darzustellen, gehört es sich, dass man den Autor nennt und nicht wie PeTA es als eigene Bilder dem Leser verkaufen möchte. Dieses dürfte dann bereits schon den Straftatbestand des Betruges nahekommen.
GERATI empfiehlt PeTA anstatt Bilder einfach zu klauen einfach einmal Vorort zu recherchieren, welche Hilfe man anbieten kann!
Aber dazu müssten ja die faulen Säcke von PeTA einmal ihre Büros verlassen. Ich frag mich nur, wo die so hohen Reisekosten die PeTA in ihrerErklärung angibt, hingehen. Da werden wohl ehern Erholungsreisen an Traumstrände finanziert, die dann wiederum nichts mit dem Tierschutz zu tun hätten.
2016 gab PeTA an, 55.402,13 € an Reisekosten aufgewendet zu habe.
Hallo Facebook, hallo Mr. Zuckerberg wir müssen glaube ich einmal reden. Für Facebook scheinen Todesdrohungen wie die von Animal Peace den Gemeinschaftsstandard zu entsprechen. Wenn einer dann auf dieses hinweisen möchte und seine Meinung zu diesen Tierrechtlern schreibt, widerspricht dieses den Facebook-Standards!
18.05.2018 GERATI wird auf Facebook wegen Animal Peace Grafik für 30 Tage gesperrt von Silvio Harnos
Dieses dürfte mittlerweile die 5. Sperre auf Facebook für GERATI sein. So wurde ich unter anderem von Facebook wegen Pornografie gesperrt. In einem Video zeigte ich einen Apfel, der aus dem Kühlschrank kam und nach dem abwaschen knackende Geräusche von sich gabt. In dem Video sah man nur den Apfel und meine Hände. Was zum Gottesnamen ist daran PORNOGRAFIE????
Nur dürfe man sich langsam Fragen, was für Facebook eine Beleidigung ist. So darf man anscheinend, ohne gegen die Gemeinschaftsstandards von Facebook zu verstoßen, anderen den Tod wünschen, oder sich über den Tod eines Menschen belustigen. Wenn man dieser Person dann empfiehlt, einmal einen Arzt aufzusuchen ist es eine Beleidigung und verstößt gegen die Gemeinschaftsstandards von Facebook!
Aber kommen wir einmal der Reihe nach zu dem, was passiert ist.
Gestern wartete ich vor der Schule meiner Tochter, um diese abzuholen und schaute mich auf den sozialen Netzwerken ein wenig um. Auf Twitter sah ich dann auf einmal eine Grafik, die von Animal Peace stammte und den Tode von Vertretern der Stadt Hannover, der Tiermedizinischen Hochschule, des Tierheims und des Landwirtschaftsministeriums forderte.
Ich ging natürlich sofort auf Facebook und schaute mir diesen Beitrag von Animal Peace an. Die Grafik speicherte ich und postete diese auf meiner Facebook-Seite „PeTA – Nein Danke„.
Solche Forderungen postet Animal Peace
Als Bildbeschreibung postete ich dann folgenden Text und verwies als Urheber des Bildes auf Animal Peace!
Den Tod darf man auf Facebook fordern – sich gedanken über den IQ eines Tierrechtlers zu machen widerspricht den Gemeinschaftsstandards von Facebook!
Facebook wollte sogar, dass ich diesen Beitrag noch bewerbe!
So erhielt ich ca. 30 Minuten nach dem Post von Facebook eine E-Mail mit der Mitteilung, dass genau jener Post gerade viral gegangen ist und mit der Frage diesen durch eine Zahlung von Werbegebühren noch weiter zu pushen!
Ob mir Facebook die Werbegebühren erstattet hätte?
Facebook Werbung kommt für mich einfach nicht infrage! Erstens ist Facebook für mich ein sehr fragwürdiges Unternehmen, was mit den Daten seiner Nutzer macht, was es will. Leider ist man jedoch zurzeit immer noch auf diese Plattform angewiesen. Bei GERATI kommen 49,5 % der User direkt über Facebook. Von den allen sozialen Netzwerken (Twitter, YouTube &Co.) sind es sogar 99,6 % die auf die Plattform Facebook fallen.
10 Minuten nach dem ich diese E-Mail von Facebook erhalten hatte, wurde ich automatisch ausgeloggt!
Und erhielt nach den Neuem einloggen, folgende Push-up-Meldungen.
Bis hier, weis man nicht einmal um was es geht!
Und als zweite Meldung kam dann diese Mitteilung!
30 Tage gesperrt weil man aufzeigen möchte, dass hier etwas gewaltig schief läuft
Natürlich ist der Animal Peace Artikel auf Facebook immer noch vorhanden.
Nachdem Animal Peace massive Kritik einstecken musste, postet Silke Ruthenberg folgenden Beitrag auf der Facebook-Seite von Animal Peace!
Ius respicit aequitatem – gleiches Recht für alle
An alle paranoiden und gesetzestreuen Blockwarts und Konsorten, die ihr mit Euren Krankheiten mal wieder die Behörden belästigt mit Strafanzeigen gegen mich.
1. Ich habe nicht die Zeit, mich mit Euren Untertanenproblematiken länger als fünf Minuten auseinanderzusetzen.
2. Zu meiner Forderung nach der Todesstrafe für die unberechenbaren Verantwortlichen stehe ich weiterhin unerschüttert. Da könnt ihr drohen und shitstormen wie es die Konstitution Eures Kreislaufes und ie Galle so hergeben oder auch nicht.
3. Das Grundprinzip der Gerechtigkeit lautet: ius respicit aequitatem. Das Recht achtet die Gleichheit. Das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz – eines der wertvollsten Grundfesten unserer Verfassung.
4. Sie haben Chico umgebracht und uns alle beleidigt mit dem hirnrissigen Ablenkungsmanöver, er hätte wegen zweier fauler Zähne mehrfach operiert werden müssen. Eine Beleidigung jeder gutgearteten Seele und der Intelligenz. Eigentlich hatte ich ja angenommen, sie ziehen eine Nummer durch so wie ehedem bei Jürgen Bartsch, der wegmußte, weil ihm die Kastration sonst den Weg in die Freiheit eröffnet hätte. So haben sie ihn halt auf dem OP-Tisch mit Narkosemittel zu Tode gespritzt und von einem versehen geschwurbelt. Aber noch nicht einmal soviel Stil hatte man, sich Geiz als Begründung für einen Mord zu verkneifen. Der letzte verächtliche Fußtritt für ein Opfer. Der einzige Trost: sie hatten es nötig, im Pulk aufzutreten und die Verantwortung zu verteilen. Wenigstens wist ihr, wie erbärmlich schwach ihr dasteht.
Chico wurde ermordet, weil der Hofstaat der Soziopathie die Kraft des 300000fachen Erwachens des Rechtsempfindens und der Gefühle für ein Folteropfer im Keim ersticken wollte. Diese ungeheuerliche Solidarität mit Chico hat den eiskalten Bürokraten und Verwaltern Angst gemacht. So haben sie den letzten Zeugen weggemacht und uns ein Ammenmärchen über Zähne aufgetischt. Sie haben das Todesurteil vollstreckt. Sie haben einen UNSCHULDIGEN und in jedem Fall nicht Schuldfähigen umgebracht, diese schwachen und amoralischen Kreaturen.
5. Von der Todesstrafe verstehen sie offensichtlich etwas. Was also ist naheliegender, als mit ihnen in der Sprache zu sprechen, die sie offenkundig verstehen. Und nun will man mir aus dem Umstand, dass ich mit Tätern in einer Sprache spreche, die TÄTER verstehen, einen Strick drehen und rennt zum Petzen zur Staatsanwalt wie der kleine windige Spaßverderber zum Lehrer. Wenn ich mich nur nicht immer so ekeln würde vor diesem feigen und niedrigen Gebaren.
Ach ja, und noch was. Wenn ich die Todesstrafe fordere, fordere ich eine Sanktionierung nach Artikel 21 der Hessischen Verfassung: „Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen und beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.“ Und ihr meint, dies sei ein strafbarer Aufruf zur Gewalt und blablabla. Ich mag den Schwachsinn, der das aus schäumenden Tastaturen kam, nicht mehr wiederholen. Geht mit Prusseliese ficken.
Und nun könnt ihr mich mal. Kreuzweise. SR
Das sagt wohl einiges über Silke Ruthenberg aus, über die GERATI bereits einschlägig berichtet hatte.
Was mich an dieser einseitigen Sperre von Facebook stört, ist Folgendes.
Man erhält keine E-Mail zu der Sperre und somit auch keine Belege!
Das Supportpostfach ist mit der Sperre nicht mehr verfügbar, sodass man auch keine Möglichkeit hat, mit Facebook in Kontakt zu treten.
Der Facebook Support ist nicht erreichbar
Damit kann man weder den Grund der Sperre einsehen, noch den Versuch starten mit dem Facebook Support in Kontakt zutreten. Anzumerken ist, dass Sperren überhaupt nicht erfasst werden!
Man wird also ohne Belege und Nachrichten einfach von Facebook stehen gelassen. Wer sich dann nicht sofort Screenshots der Push-up-Meldungen macht, hat überhaupt nichts in der Hand.
Ich habe meinen Rechtsanwalt den Sachverhalt einmal per E-Mail geschickt, damit er sich dieses einmal anschaut!
Gute Erfolgsaussichten! Erst kürzlich hat das Landgericht Berlin gegen Facebook eine Verfügung erlassen und Facebook untersagt folgenden Kommentar zu löschen! Az: 31O21/18
Der Berliner hatte Anfang Januar in seinem Facebook-Account geschrieben: „Die Deutschen verblöden immer mehr. Kein Wunder, werden sie doch von linken Systemmedien mit Fake-News über ‚Facharbeiter‘, sinkende Arbeitslosenzahlen oder Trump täglich zugemüllt.“
Der Rechtsanwalt des Betroffenen argumentierte bei dem Verfahren wie folgt:
sein Mandat habe als Facebook-User mit der Plattform einen Vertrag: Sie könne dessen Daten nutzen, im Gegenzug sei es dem Berliner erlaubt, Inhalte abzusetzen, die nicht gegen geltendes Recht verstoßen. An diesen Kontrakt habe Facebook sich zu halten.
Das Facebook und die Politik ein Problem haben, ist ersichtlich!
Die Bundesregierung fordert von den sozialen Netzwerken, Hasskommentare zu löschen. Gleichzeitig löscht Facebook fast alles, was gemeldet wird, ohne dieses auf Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen, insbesondere des Artikels 5 des deutschen Grundgesetzes, zu prüfen.
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Die Politik weist den Schwarzen Peter von sich, denn die Löschungen werden ja durch das Unternehmen Facebook durchgeführt, egal ob dabei die Grundrechte deutscher Staatsbürger verletzt werden. Wenn man sieht, dass wie in diesem Fall geschehen, eine Frau Silke Ruthenberg unter dem Deckmantel eines gemeinnützigen Tierrechtsverein, den Tode von Vertretern der Stadt Hannover, der tiermedizinischen Hochschule, des Tierheims und des Landwirtschaftsministeriums fordert und dieser unbescholten auf Facebook verbleibt, sich Facebook dann aber an ihreGemeinschaftsstandards erinnert, wenn man diese Person anprangert, ohne dass dieses eine Beleidigung ist. Dann läuft doch etwas gewaltig schief.
Ich habe mich deswegen entschlossen einen Brief zu verfassen und diesen an Politiker, Medien und Herrn Mark Zuckerberg zu senden!
Eine Kopie dieses Briefes, werde ich hier sobald dieser fertig ist beifügen.
Der Fall Chico wurde in den letzten Tagen von Tierschützern und Tierrechtlern heiß diskutiert. Die Behörden schläferten nun Chico, der zwei Menschen getötet hatte, ein. Der Diplomlose Peter Höffken von PeTA glänzt in einem Interview mit seinem nicht vorhandenen Fachwissen!
17.04.2018 Peter Höffken von PeTA weiß über Chico alles besser von Silvio Harnos
Vor zwei Wochen biss der Kampfhundmischling Chico seinen Halter und dessen Mutter, die im Rollstuhl saß, tot. Die Behörden brachten Chico in ein Tierheim. Die Gemüter der Tierschutz und Tierrechtsszene kochten hoch und so verwunderte es auch nicht, dass aus der radikalen Tierrechtsszene alles unternommen wurde, um Chico zu retten.
Man hat sogar mehrere Petitionen ins Leben gerufen, wo eine sogar 289.679 Unterschriften erreichte. Gleichzeitig versuchte man, Chico aus dem Tierheim zu befreien. So überwanden Einbrecher den Zaun des Tierheimes und versuchten die Tür aufzuhebeln, hinter der die Zwinger der Hunde, wo auch Chico untergebracht war, sich befanden. Die Tür hielt aber stand.
Unter den Tierrechtlern scheinen die Experten wie Pilze aus dem Boden zu schießen, wenn solche Fälle bekannt werden. Jeder weiß es besser und vor allem braucht man natürlich keinen direkten Kontakt zu dem Hund, um festzustellen, dass es das liebste Tier auf Erden ist. So verwundert es auch nicht, dass die Behörden mit einem massiven Shitstorm durch radikale Tierrechtler überzogen wurden. Man geht auch so weit, den zuständigen Behörden Unfähigkeit vorzuwerfen, obwohl diese den direkten Kontakt zu Chico hatten. Dass diese Behörden die echten Experten sind, geht in Shitstorms immer wieder unter.
Einer der sich hier immer wieder als Experte in den Vordergrund drängt, ist Peta-Mitarbeiter Peter Höffken!
GERATI erstattete im Jahr 2014 gegen Peter Höffken Strafanzeige wegen verdacht des Titelmissbrauches. Drei Tage nachdem diese Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Stuttgart eingegangen war, degradierte PeTA ihren Mitarbeiter Peter Höffken, von der ehemals benutzten Bezeichnung Diplom Zoologe und Wildtierexperte zum Fachreferenten. Seitdem ist von einem Diplombesitz von Peter Höffken selbst in den Medien nichts mehr zu lesen und hören. Anzumerken wäre da noch, dass ein Diplom sein Expertenwissen ja eigentlich bestätigen würde.
So ist es auch im neusten Artikel des Focus.de, wo Peter Höffken als Interview Partner im Namen von PeTA Stellung bezieht. In dem Artikel vom 16.04.2018 wird Peter Höffken als Peta-Sprecher bezeichnet!
Ein „sträfliches Versagen des Veterinäramts“ nennt Peta-Sprecher Peter Höffken den Fall gegenüber FOCUS Online.
Ganz anders klang das noch vor der Strafanzeige durch GERATI, bei einem Interview von Peter Höffken auf Focus.de vom 12.07.2012.
Allein ein Schimpanse kann einen Menschen verletzen oder töten, bei fünf ausgebrochenen Schimpansen hätte es zu einer Katastrophe kommen können“, sagte Diplom-Zoologe Peter Höffken laut der Mitteilung. „Immer wieder kommt es zu schweren Unfällen mit Schimpansen in Gefangenschaft. Die Haltung der intelligenten Menschenaffen in Gefangenschaft muss endlich abgeschafft werden.“
Man darf sich auch nicht wundern, dass diese selbst ernannten Experten, ihre Expertisen aus Hunderten, wenn nicht sogar Tausenden Kilometern Entfernung erstellen können, ohne das Objekt ein einziges Mal persönlich begutachtet zu haben. In der Humanmedizin würde man hier von Scharlatanen sprechen.
Ein solcher Tierrechtsexperte und Wunderheiler ist Peter Höffken, der gern von PeTA bei den Medien vorgeschoben wird. Umgangssprachlich würde man hier wohl von Kanonenfutter sprechen. Aber kommen wir einmal zu den Aussagen die der Experte, oder Wunderheiler Peter Höffken zum Fall des Kampfhundmischling Chico, gegenüber dem Focus Online offenbarte.
Trotz massiver Proteste und Gegenstimmen hat die Stadt Hannover den Hund am Montag einschläfern lassen. Ein „sträfliches Versagen des Veterinäramts“ nennt Peta-Sprecher Peter Höffken den Fall gegenüber FOCUS Online. Hätte das Amt eingegriffen und den bereits für seine Aggressivität bekannten Hund aus der Familie genommen, hätte das Unglück womöglich verhindert werden können.
Ein sträfliches Versagen nennt es Peter Höffken, dass man sich trotz des massiven Protestes, was eher einem unausweichlichen Shitstorm entsprach. So wurden Mitarbeiter in den sozialen Netzen von Tierrechtlern beleidigt und beschimpft. Auch die Aussage, „hätte das Amt vorher eingegriffen“ ist immer eine gern benutzte Behauptung der Tierrechtler.
Aber schauen wir einmal an, was bisher über Chico im Vorfeld tatsächlich bekannt war.
Hund Chico, der seine Besitzer am Dienstag totgebissen hat, ist den Behörden bereits 2011 aufgefallen. Nach einem Hinweis des Amtsgerichtes hätte das Tier damals begutachtet werden müssen, was aber unterblieben sei, teilte die Stadt mit. Nach jetzigen Erkenntnissen hätte eine Begutachtung dazu geführt, dass dem Besitzer die Haltung des Tieres verboten worden wäre. Die Umstände für das Versäumnis und mögliche Konsequenzen würden untersucht.
Nun wer das Vorgehen der Behörden und sich mit den gesetzlichen Bestimmungen beschäftigt hat, weiß, dass man nicht so ohne Weiteres ein Tier jemanden wegnehmen kann. Dass eine Begutachtung zum damaligen Zeitraum unterlassen wurde, ist wohl ehern der fehlenden Durchführungsverordnungen zuschulden. Und auch eine damalige Begutachtung hätte keine Garantie zur Folge gehabt, dass dem Halter das Tier abgenommen bzw. ein Haltungsverbot erlassen worden wäre. Auf eine Begutachtung kann man sich und den Hund vorbereiten und somit das Ergebnis verfälschen.
Anmerken möchte ich an dieser Stelle, dass ich persönlich auch der Meinung bin, dass hier bei der Haltung bzw. der Erziehung des Hundes in jungen Jahren viel falsch gelaufen ist. Wobei man anmerken muss, dass niemand weiß, was sich in den Minuten vor dem todbringenden Angriff durch den Hund tatsächlich in der Wohnung zugetragen hat. Hier gehen die Mutmaßungen von verschiedenen Seiten weit auseinander.
„Viele Hundebesitzer sind mit der Haltung ihres Tieres schlichtweg überfordert“, meint er dazu. Die weltweit aktive Tierrechtsorganisation Peta fordert schon lange das Einführen eines sogenannten „Hundeführerscheins“, also eines Sachkundenachweises für Hundehalter. „In Niedersachsen gibt es ihn sogar schon. Hätten die Besitzer von Chico einen solchen gehabt, hätte die Tragödie sicherlich verhindert werden können“, erklärt er weiter. Er fordert daher politische Konsequenzen.
Von PeTA hört man immer wieder, man fordert einen Hundeführerschein. Wie dieses dann tatsächlich umgesetzt werden sollte, lässt PeTA offen. Auch dass durch einen Hundeführerschein eine solche Tragödie abgewehrt hätte, sehe ich persönlich als Humbug an. So dürfte es ja keine Verkehrsunfälle mehr geben, da in Deutschland die Führerscheinausbildung ja besonders umfangreich ist. Auch gibt es immer wieder Fahrer, die keinen Führerschein besitzen, oder diesen verloren haben. Wer soll diese Kontrolle und die Ausbildung übernehmen?
Fazit zu dieser Forderung von PeTA. Diese ist einfach dumm und wird von PeTA nur genutzt, um sich zu profilieren. Es wäre doch einmal eine gute Idee, wenn PeTA selbst ein Konzept erarbeitet, wie die Voraussetzungen, Ausbildungen und Prüfungen für einen Hundeführerschein aussehen sollten.
Denn kein Hund sei von Natur aus gefährlich. Solches Verhalten sei einzig und allein auf das Versagen des Halters zurückzuführen: Schlechte Haltung, wenig oder keine soziale Kontakte und Futtermangel können Gründe dafür sein. Und das könne man durch einen Sachkundenachweis verhindern, so Höffken.
Hier sieht man wieder einmal die Mutmaßungen, die radikale Tierrechtler immer wieder aufstellen. Natürlich ist das Tier von Haus aus unschuldig. So etwas wie Instinkte werden einfach einmal ausgeblendet. Dazu folgt natürlich dann noch die Mutmaßung, dass das Tier natürlich gequält worden sein müsste, denn ein Tier greift niemals einen Menschen von sich aus an.
Nun hier wäre es einmal Herrn Höffken zu empfehlen, sich in die Wildnis zu begeben und diesen Sachverhalt persönlich und hautnah zu bestätigen.
Peter Höffken von PeTA weiß über Chico alles besser
Aber wie weiß man, ob ein Hund noch sozialisiert werden kann? „Das hängt von vielen Faktoren ab“, beginnt Höffken. „Die Sozialisierung von Hunden fängt schon im Welpenalter an. Wenn beispielsweise ein Junges zu früh, also jünger als sechs Wochen alt, von seiner Mutter getrennt wird, beeinflusst das die Sozialisierung schon negativ.
Und wieder eine Mutmaßung von Peter Höffken. Natürlich muss der Hund im Welpenalter dem skrupellosen Welpenhandel zum Opfer gefallen sein. Leider vergisst Peter Höffken hier einen wichtigen Punkt. Bei Chico handelt es sich um einen Mischling. Im Welpenhandel werden ehern reinrassige Tiere verkauft, da diese das Geld bringen. Wie der Halter an den Mischlingshund gekommen ist, lässt sich nicht mehr nachvollziehen. Seine Haltungsbedingungen sollte den Behörden durch Begutachtung der Wohnung Aufschluss geben. Hier wird man aber keine weiteren Einblicke erhalten, da es hier um Persönlichkeitsrechte geht.
„Ob Chico wieder sozialisiert hätte werden können, kann letztendlich nur ein erfahrener Hundetrainer entscheiden“, erklärt Höffken abschließend. Kann dieser fachmännisch begründen, dass eine Sozialisierung nicht mehr möglich ist, dürfe Höffkens Aussage nach auch eine Einschläferung kein Tabu-Thema sein. Hätte er aber wieder sozialisiert werden können, so spricht sich Peta eindeutig gegen die Einschläferung aus.
Diese Worte aus dem Munde eines PeTA Mitarbeiters zu hören ist schon eine Farce. PeTA selbst ist gegen jede Art von Training an Tieren. Erst in diesen Tagen organisierte PeTA eine Demonstration vor dem Auftritt des als Hundeflüsterer bekanten Cesar Millan. Über die Methoden, die Cesar Millan anwendet, lässt sich streiten. Der Erfolg spricht aber im Gegensatz zu PeTA für ihn. Es wäre tatsächlich interessant gewesen, was Herr Millan über Chico für ein Urteil gefällt hätte.
Auch das Thema Einschläfern, das Peter Höffken anspricht, beweist wieder einmal die Aussage, dass die Forderungen die PeTA anderen auferlegen möchte, für die eigene Organisation nicht gelten. PeTA tötet jährlich Tausende Tiere, obwohl diese gesund sind. Und das Ganze auch nur aus Profitgier. Einen Hund wie Chico in einem Tierheim zu halten, hätte wohl ehern einem Gefängnis mit Einzelzelle geglichen. Chico wäre aufgrund der Vorgeschichte nicht vermittelbar gewesen. Damit hätte sein Urteil für den Rest seines Lebens festgestanden. Auch der soziale Kontakt, auf Grundlage seiner Vorgeschichte, hätte nur unter großen Sicherheitsauflagen erfolgen könne. Und ist dieses tatsächlich ein gutes Hundeleben?
Zum Abschluss geht Peter Höffken noch auf das Krankheitsbild von Chico ein.
In einer Pressemitteilung erklärte die Stadt Hannover zudem, dass Chico wegen der „Schwere der [gesundheitlichen] Befunde“ eingeschläfert worden sei. Höffken erklärt dazu: „Auch hohe OP-Kosten, um seine körperlichen Beschwerden zu lindern, hätten bei einer Möglichkeit der Resozialisierung kein Grund sein dürfen“.
Nun Tierheime stehen vor dem finanziellen Kollaps, weil Tierrechtsorganisationen, seit Jahren Spendengelder die für den Tierschutz bestimmt sind, abziehen. Aktiver Tierschutz findet bei keiner Tierrechtsorganisation statt. Ehern versucht man die vegane Lebensweise zu profilieren, was aber in keinem Punkt mit einer Gemeinnützigkeit in Einklang zu bringen ist.
Weiter lässt sich beobachten, dass Tierrechtler mit den Worten sehr fix sind. Jedoch keine einzige Tierrechtsorganisation hat in irgendeiner Form ihre Hilfe angeboten. Sei es finanziell um die Kosten der Unterbringung für Chico abzusichern, noch um die bekannt gewordene schmerzhafte Krankheit von Chico behandeln zu lassen.
Chico war nach neusten Schätzungen zehn Jahr alt. Er hatte zwei kaputte Fangzähne: Der eine war rausgebrochen, der andere fast herausgerissen. Zudem gab es eine offene Verbindungen zur Nasenhöhle. Das Tier hätte häufig operiert werden müssen, um das zu beheben.
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Fazit und persönliche Meinung.
Ich persönlich finde, dass mit dem Einschläfern von Chico, die Behörden den richtigen Weg beschritten haben. Es wäre kein Hundeleben für Chico gewesen, der auch bereits 10 Jahre alt war. Die meiste Zeit hätte er in einem Einzelkäfig verbracht und soziale menschliche Kontakte wären auf ein Minimum beschränkt worden. Die benötigten Operationen hätten diesen Zustand nicht geändert, wären diese durchgeführt worden.
Natürlich hätte man hier mit dem gewissen Geld dem Hund ein dennoch gutes Altersleben bescheren können. Jedoch sind hier die Schreihälse aus dem Tierrechtsumfeld viel zu geizig dazu.
Das wird PeTA überhaupt nicht passen! Nachdem PeTA ihre Felle wegschwimmen sah schloss diese noch schnell einen Vergleich mit den durch PeTA in die Insolvenz getriebenen Fotografen David Slater ab!
16.04.2018 Naruto Verfahren geht weiter – Gericht lehnt Vergleich ab von Silvio Harnos
Der seit 2014 andauernde Gerichtsstreit, zwischen PeTA und dem Fotografen David Slater, zeigte das Ausmaß der weltanschaulichen Konzeption von PeTA. PeTA verlor in erster Instanz, da der Richter das Verfahren nicht zuließ. Nach seiner Auffassung kann nur der Präsident der USA einem Tier ein Urheberrechtsanspruch zuweisen.
Gegen diese Abweisung ging PeTA in Berufung und sorgte dafür, dass der Fotograf David Slater in die Insolvenz getrieben wurde. Slater hatte im Vorhinein einen Urheberrechtsprozess zu diesem Foto verloren. Er verklagte damals Wikipedia, die das Foto öffentlich verwendeten. Das Gericht urteilte in diesem Fall, dass Slater kein Urheberrechtsanspruch besäße, da der Affe dem Fotografen die Kamera stibitzt und den Auslöser selbst gedrückt hatte. Demnach sei das Foto Public Domain (Gemeinfreiheit).
Hier preschte nun PeTA hervor und klagte das Urheberrecht im Namen des Affen ein.
Deutsche Biologin Antje Engelhardt vertrat Naruto!
Naruto Verfahren geht weiter – Gericht lehnt Vergleich ab
Die deutsche Biologin Antje Engelhardt, die seit Jahren sich wissenschaftlich mit der Affengruppe in der Naruto, auf Sulawesi in Indonesien lebt, beschäftigt, wurde von PeTA als Rechtsvertreter von Naruto bestimmt. In der Regel muss in einem Rechtsstreit sich eine Person oder in diesem Sinne ein Objekt bzw. Tier eigentlich selbst Vertreten. Man kann aber auch eine Person bestimmen, die im Sinne des Objektes, bzw. Tieres an der Verhandlung teilnimmt und im Sinne des Objektes bzw. Tieres agiert. Diese Person sollte aber einen regelmäßigen Kontakt mit dem Objekt bzw. Tier in der Vergangenheit gehabt haben.
Dieses träfe auf Antje Engelhardt zu. Sie erhoffte sich durch diesen Gerichtsprozess bessere Unterstützung für ihre Arbeit in Indonesien. Es kam jedoch anders, als sie es sich in ihren kühnsten Träumen vorstellen konnte.
Durch die radikale menschenverachtende Vorgehensweise von PeTA kam es zum Bruch zwischen PeTA und der Affenbiologin!
Als sie dann noch ein klärendes Gespräch bei dem Anwalt von PeTA suchte, wurde Frau Antje Engelhardt durch eine PeTA Strafanzeige, durch die Polizei verhaftet. PeTA behauptete, sie habe Hausfriedensbruch begangen.
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Der Vergleich beinhaltete, das Slater 25 % seiner zukünftigen Einnahmen aus den Selfie-Fotos des Affen an Tierschutzorganisationen, die sich mit der Gruppe um Naruto beschäftigen, spendet. Aber hallo! Slater war Insolvenz, er konnte seiner Tochter nicht einmal mehr ein Fahrrad kaufen. Jeder Cent, der durch dieses Foto eingenommen worden wäre, würde den Gläubigern in diesem Fall wahrscheinlich den Anwälten von Slater zufließen.
Weiterhin sind dieses Fotos, ja seit dem verlorenen Verfahren gegen Wikipedia, Public Domain. Wer gibt da noch Geld für dieses Foto aus?
Das zuständige US-Berufungsgericht (US Court of Appeals for the Ninth Circuit), hat jedoch diesen Vergleich nun abgelehnt. Das bedeutet, dass dieses Verfahren definitiv vor einem Gericht verhandelt werden muss und es auch zu einem Urteil kommt. Die Gründe für die Ablehnung der Anerkennung des Vergleiches durch das Gericht sind bemerkenswert und zeigen die Erfolgsaussichten für PeTA auf!
Der Affe war am Vergleich nicht beteiligt!
Das Gericht teilte in seiner Begründung mit, dass PeTA zwar als Vertreter von Naruto in den Vergleich eingewilligt hatte, jedoch Naruto kein direkter Beteiligter am Vergleich war. Dadurch wäre durch Annahme des Vergleiches die Möglichkeit offengehalten, dass später erneut Verfahren im Namen von Naruto angestrebt werden könnten. Das bedeutet, dass ich zum Beispiel in den Wald in Indonesien gehen könnte, die Hand bzw. Pfote von Naruto schütteln würde, und dann in den USA Klage als Vertreter von Naruto einreichen würde. Damit wäre der Vergleich hinfällig und das widerspricht dem eigentlichen Zwecke eines Vergleichs.
Weiterhin äußerte sich das Gericht dahin gehend, dass bisherige Gerichtsurteile in den USA urteilten, dass die Rechte im Namen eines Tieres nur dann eingeklagt werden können, wenn dies ausdrücklich im Gesetz vorgesehen ist. Das Gericht erkennt offenbar in dem vorliegenden Vergleich die ungünstige Tendenz für PeTA, diesen Vergleich anzustreben, um eine Niederlage vor Gericht abwenden zu können.
Das nun erwartete Urteil wäre ein Präzedenzfall und hätte damit eine endgültige Regelung bei gleich angestrebten Verfahren.
Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte jetzt in einem Grundsatzurteil, dass Fernsehsender illegale Aufnahmen von Massentierhaltungen zeigen dürfen. Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) ist durch alle Instanzen gegangen, obwohl die beiden Vorinstanzen gegen den MDR entschieden hatten.
Im Jahr 2012 wurde dem MDR von Tierrechtlern angefertigtes Videomaterial zur Verfügung gestellt, was dieser in den Sendungen „Exclusiv im Ersten“ und „ARD Magazin Fakt“ ausstrahlte. Der Erzeugerzusammenschluss hatte gegen die Ausstrahlung geklagt und in beiden Vorinstanzen gewonnen. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hatte zuletzt argumentiert, dass die Aufnahmen keine strafbaren Missstände gezeigt und die Aktivisten Hausfriedensbruch begangen hätten. Die Revision, die der MDR einlegte, wurde zugelassen und vor dem BGH kam es dann zu diesem Urteil.
In den Aufnahmen der Tierrechtler sieht man teilweise federlose und tote Tiere, die von einem Bio Produkthersteller stammen sollten. Die Zustände seien dem massiven Preisdruck der Erzeuger von Bioprodukten geschuldet!
Dass bei der Produktion von Nahrungsmitteln irgendwie das normale Marktverhältnis aus den Fugen geraten ist, hatte ich ja bereits in einer persönlichen Analyse verdeutlicht. Der Großhandel zwingt den Herstellern Preise auf, die diese bei Beachtung des Tierschutzes überhaupt nicht einhalten können. Gleichzeitig hält sich die Politik bedeckt, da billigere Nahrungsmittelpreise, automatisch zufriedene deutsche Bürger erzeugen.
Zwar würde die größte Anzahl gern mehr für tierische Nahrungsmittel bezahlen, jedoch kennen wir doch alle die kapitalistische Habgier einiger Menschen. Sind für die Einhaltung des Tierschutzes 10% notwenig, landen zum Schluss 20-30% auf der Preiserhöhung. Einmal an der Preisschraube gedreht, kann sich dieses zur unendlichen Geschichte entwickeln. Siehe Mietpreisentwicklung in Deutschland.
Tierschutz ist wichtig und notwendig!
Dieses aber in die Hände radikaler und krimineller Tierechtler zu legen, sind wohl der größten Fehler, die Politik und die Justiz machen kann. Bis heute kann die Justiz und auch die Tierrechtsbewegung keine Zahlen benennen wie viele Einbrüche und Hausfriedensdelikte ohne Verdachtsbestätigung der Tierquälerei durchgeführt werden. Hierbei geraten ganze Berufszweige unter einen Generalverdacht und die Medien insbesondere die öffentlich Rechtlichen spielen dieses Spiel mit.
Videomaterial wird ungeprüft veröffentlicht!
Screenshot Video ARD / daserste.de/information/politik-weltgeschehen/fakt/videosextern/verleumdungskampagne-gegen-tierschuetzer-grassiert-im-netz-100.html
Ein ganz bekannter Fall ist das manipulierte Video von PeTA Deutschland, wo man angeblich eine Tierquälerei bei der Elefantenhaltung aufzeigen wollte. Das den Medien zugespielte Video wurde so manipuliert, dass es nicht nur gänzlich aus dem Zusammenhang gerissen wurde, nein dieses Video wurde durch das Einblenden von Text und Musik so gestaltet, dass der Zuschauer keine andere Möglichkeit besaß, als den Zoo Hannover vorzuverurteilen.
Die Fernsehsender greifen gern auf fertiges Material zurück, was ihnen Tierrechtler mundgerecht natürlich gegen Bezahlung zuspielen. Dazu nutzen Tierrechtler mittlerweile hoch bezahlte Videofirmen, die eigentlich für die Werbung tätig sind. So verwundert es dann auch nicht, dass man in den Beiträgen nur ein einseitiges und übertriebenes Bild dargestellt bekommt.
Was passiert wenn sich herausstellt, die Videoaufnahmen sind nicht so tatsächlich passiert?
Der Fernsehsender ist bisher fein raus und unterschreibt eine zukunftsorientierte Unterlassungserklärung! Bisher habe ich keinen einzigen Fernsehsender erlebt, der falsches Videomaterial ausgestrahlt hatte, dass dieser eine Richtigstellung bzw. eine Entschuldigung für die Opfer des Mopppingattacke übrig hatte. Ja insbesondere ein öffentlich rechtlicher Fernsehsender kann es sich nicht erlauben als Verbreiter, von Lügen dargestellt zu werden. Leider gehen Opfer dieser ausgeklügelten Tierrechtsmachenschaft, selten dagegen rechtlich vor. So verwundert es nicht, dass Tierrechtler immer radikalere Ideen entwickeln.
Persönlich vermisse ich in diesem Urteil des BGH eine Antwort auf eine Haftungsfrage und Prüfungspflicht!
Dieses Urteil des BGH zählt zwar jetzt nur für diesen speziellen Fall, der aus dem Jahr 2012 stammt. Mittlerweile kann man erleben, dass Tierrechtler Videomaterial vorproduzieren, um damit nach über sechs Monaten erst an die Öffentlichkeit zu gehen. Bei der Länge des Zeitraumes kann man wohl davon ausgehen, dass es hierbei nicht mehr um den Tierschutz geht. Wer sechs Monate wartet und zulässt das trotz Kenntnisnahme die Tierquälerei weitergeht, ist in meinen Augen nicht besser wie jener, der die Tierquälerei durchführt.
Schlimmer noch, nehmen wir den neusten Fall von Friedrich Mülln und seiner SOKO Tierschutz, über die ich vorgestern berichtete.
Wie sich jetzt herausstellte, hatte das Unternehmen eine Ausnahmegenehmigung! Friedrich Mülln behauptete, dieses Unternehmen würde gegen das Tierschutzgesetz verstoßen! So gab er in einer Pressemitteilung folgende Aussage bekannt, nachdem ihm seine falschen Behauptungen um die Ohren flogen:
Mit diesen drei Worten kommentiert der SOKO Tierschutz die Aussendung der Brüterei. Für das Schnabelkürzen der Küken hatte der Betrieb „die erforderlich Erlaubnis“, heißt es. Unfassbar, meint Mülln. Eine Genehmigung für eine illegale Handlung ist ja wie eine Sondergenehmigung fürs Falschparken.
„Die Sondergenehmigung für eine eigentlich strafbare Handlung legt Lücken im deutschen Gesetz offen. Es lässt tief blicken, dass die Tatsache, dass die Schnäbel von Tieren gezielt verstümmelt werden um sie auf schlechte Tierhaltung vorzubereiten, als „Behandlung“ der Schnäbel bezeichnet wird. Die Sondergenehmigung für eine eigentlich strafbare Handlung legt Lücken im deutschen Gesetz offen“, So Friedrich Mülln
Dass Friedrich Mülln nicht einmal weiß, dass es selbst beim Parken Ausnahmegenehmigungen gibt, zeigt seine juristische Unkenntnis. Nach dieser Aussage sollte man ihn von seitens der Behörden unbedingt einmal zu einer Verkehrsschulung schicken.
Selbstverständlich gibt es Ausnahmegenehmigungen für das Parken. Beispiele währen hier der Behindertenparkplatz oder der Anwohnerparkplatz. Man kann also nur den Kopf schütteln vor den Aussagen des Herrn Friedrich Mülln.
Fazit:
Herr Friedrich Mülln hat sein eigentliches Ziel erreicht, diesem Unternehmen den größtmöglichen Schaden zuzufügen. Die Firma gab bekannt die Kükenaufzucht einzustellen. Diese wird wohl demnächst in Ländern ohne Tierschutzgesetz erfolgen. Danke dafür Friedrich Mülln! Gleichzeitig sollte man Friedrich Mülln die Frage stellen, warum er denn 5 Monate gewartet hat, bevor er damit an die Öffentlichkeit gegangen ist. Und warum er nicht einmal den Versuch unternommen hatte, zu recherchieren, welche Ausnahmegenehmigungen dieses Unternehmen hatte. Das sollte in 5 Monaten wohl zu schaffen sein.
Von seitens der Fernsehsender, die dieses Betrugsvideo ausgestrahlt hatten, ist bisher keine Stellungnahme erfolgt. So wird man diesen Skandal auch wieder auf der Medienseite aussetzen wollen. Hier hilft nur solche Fälle von verantwortungsloser Veröffentlichung von Tierrechtsvideos die ungeprüft gesendet werden, öffentlich zu machen und immer wieder Fragen, an die verantwortlichen zu stellen. Man kann nur hoffen, dass die betroffenen Fernsehsender, jetzt einen Weitenbogen um den Lügenverbreiter Friedrich Mülln machen.
Gern bezichtigt er ja andere Menschen Lügen zu verbreiten, siehe Zitat Webseite Soko Tierschutz!
Die Schmutzkampage bekommt Trittbrettfahrer – Von der Faz über das MPI zu kaffeekackenden Katzen
Das Hauptziel der Schmutzkampagner ging bis heute nicht auf. SOKO Tierschutz verlor keine Spenden, wuchs stetig und gewann sogar massiv an öffentlicher Anerkennung. Die Kampagne brachte sogar interessante Aspekte, denn sie enttarnte miserablen, lobbygelenkten Journalismus und andere Nutznießer des Internetterrors. Das von unserer Aufdeckung über grausame, rechtswidrige Tierversuche angeschlagene Max-Planck-Institut und die Max-Planck-Gesellschaft bedienten sich bei der Kampagne, verlinkten auf die Hetzseite, und ein rein zufällig dem Tierversuchslabor nahestehender Gastautor der FAZ brachte Rufmordinhalte in die FAZ, um SOKO Tierschutz ins Zwielicht zu rücken. Ein Händler des aus Tierschutzgründen umstrittenen Kaffee Kopi Luwak aus Indonesien, der von den Kampagnen von Tierschützern gegen die Käfighaltung der Kopi Luwak Katzen (diese Katzen essen Kaffeebohnen, scheiden diese wieder aus und aus diesen ausgeschiedenen Bohnen wird der teuerste Kaffe der Welt) erfuhr, machte sich aus der fernen Sicherheit Indonesiens zur Verteilungsschleuder der Rufmordinhalte.
Heute ein Brief an die Bundesministerin Julia Klöckner vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zum Thema unfairen Diskussionen und bösartigen Aktionen militanter Tierrechtsorganisationen.
11.04.2018 ÖFFENTLICHE BRIEFE AN MEDIEN UND POLITIKER (4) als Gastartikel
Öffentliche Briefe an Medien und Politiker
31.03.2018
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Frau Bundesministerin Julia Klöckner
11055 Berlin
Anmerkung zu immer wieder unfairen Diskussionen und bösartigen Aktionen militanter Tierrechtsorganisationen in Bezug auf die Haltung und Darbietung von Tieren im Zirkus
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Julia Klöckner,
als Tier- und Zirkusfreund ist es mir ein dringendes Anliegen einige Aspekte zum o.g. Thema an der Stelle anzusprechen, die am ehesten damit zu tun hat, Ihrem Ministerium. Ich bitte Sie sehr darum die Sorgen um den Erhalt der klassischen Zirkuskunst mit den drei Hauptsäulen Akrobatik, Clownerie und eben Tier-darbietungen, gerade jetzt im 250. Jubiläumsjahr, nachvollziehen zu können. Einige Beispiele warum ich von Sorgen spreche folgen im weiteren Text.
Vor zwei Monaten ist in Monte Carlo das 42. Internationale Circusfestival unter der Schirmherrschaft von Prinzessin Stephanie von Monaco unter diesem Motto zu Ende gegangen, bei dem das o.g. Jubiläum entsprechend gewürdigt wurde. Nicht nur, daß das öffentlich rechtliche Fernsehen die Teilnahme von internationalen, mehrfach ausgezeichneten Stars aus Tierlehrerkreisen seit Jahren verschweigt und in einer Art unterwürfiger Zensur aus den Übertragungen heraus schneidet, beteiligen sich bestimmte Printmedien, wie z.B. BauerMedia mit u.a. BRAVO an dem von dubiosen bis kriminell agierenden Tierrechtsorganisationen verbreiteten Unfug von „Tierleid, Gewalt, Qual….“ u.a.m. Die Antworten, die man auf diesbezügliche Kritiken von den verantwortlichen Redaktionen, auch von Rundfunkräten, erhält (wenn überhaupt!) lassen nur den einen Schluß zu, daß der mündige und klar denkende Bürger nicht ernst oder überhaupt nicht wahrgenommen wird.
Das Gleiche geschieht im „Kleinen“, wenn sich einzelne Bürgermeister und Stadträte erlauben sich über geltendes Recht hinweg zusetzen indem selbstherrlich kommunale Verbote von Zirkusgastspielen mit – nicht nur Wildtieren – sondern schon Tieren allgemein beschlossen werden. Entsprechende OVG Urteile gegen solche Verbote (z.B. Lüneburg 2017 und Greifswald 2017) werden ignoriert und höchstens auf Druck und Gegenklage des jeweiligen Zirkus gekippt. Und wenn man mit einem vorgeschobenen Tierwohl nicht durch kommt werden evtl. zu erwartende „Gefahren“, die von Tieren ausgehen können, als Vehikel für diese Rechthaberei heran gezogen. Als wenn das noch nicht genug wäre kommen einige Bürgervertreter auf die Idee gar keinen Zirkus mehr gastieren zu lassen. SO wird Kultur wissentlich und mit Unterstützung, bzw. Anleitung (Musterbriefe…) durch zweifelhafte Tierrechtsgruppierungen zerstört. Ich spreche hier bewußt von „Tierrechtlern“, weil diese Organisationen in keinem Fall auch nur eine Spur von Tierschutz im Sinn haben oder wer könnte belegen, daß z.B. Peta&Co. jemals einen nennenswerten Scheck einem ehrlichen lokalen Tierschutzverein übergeben hätten. Das Geld, das mit Spenden in Millionenhöhe eingenommen wird, verpulvert man mit sog. Marketingaktionen, die in diskriminierender Polemik, Diffamierungskampagnen, Sachbeschädigungen, Aufrufen zur Gewalt gegen Tierhalter (- und nicht nur Zirkus, Zoo, Landwirtschaft, Angel- und selbst Jagdvereine…) bestehen. Einbrüche werden als legitim bezeichnet und Journalisten, die z.T. auf deren Mitgliedslisten stehen dürfen diesen Unrat auch noch verbreiten. Auch wenn wir stolz sein können, daß in Deutschland Presse – und Meinungsfreiheit im Grundgesetz festgeschrieben sind, so darf das doch nicht bedeuten diese Freiheit im Sinne von zweifelhaften Minderheiten zu mißbrauchen.
Auf einem „Tierrechtskongreß“ in den USA, rief man z.B. regelrecht zur Gewalt gegen Viehhaltung und -zucht auf. Man sei nicht an einer Optimierung der bestehenden Haltungssysteme interessiert, sondern fordere deren komplette Abschaffung…. (www.elite-magazin.de vom 22.08.17).
Die Schamgrenze ist so tief gesunken, daß mit gefälschten oder aus dem Zusammenhang gerissenen sog. Beweisen in Form von Fotos oder Videosequenzen vor Gericht gezogen wird, so daß erst Spezialisten die Fälschungen entlarven und damit die Verfahren niedergeschlagen werden, so geschehen im Zoo Hannover (Elefantenhaltung). Meist stammen solche „Beweise“ nicht mal aus Deutschland oder überhaupt Europa oder sie sind so alt, daß nur verschwommene schwarz-weiß Bilder vorgelegt oder verbreitet werden können.
An weiteren Beispielen zu den unsäglichen Vorgängen von Mobbingaktionen oder Stalking gegen die Zirkusszene mangelt es wahrlich nicht. Wobei dabei fast die Gefahr besteht vom Kopfschütteln ein Schleudertrauma zu bekommen…. Es sprengt hier den Rahmen das alles aufzählen zu wollen. Außerdem ist es nicht mein grundlegendes Anliegen der Hass- und Lügenpropaganda noch eine Werbung zu widmen.
Wir haben in Deutschland eines der besten Tierschutzgesetze, incl. entsprechender Leitlinien für Zirkustiere. Damit sind die beteiligten Fachleute (zertifiziert nach TierSchG §11 ) sehr wohl in der Lage auf der Basis moderner tierphysiologischer und – psychologischer Erkenntnisse für ein echtes Tierwohl zu sorgen, ohne dabei in eine naturferne Verklärung zu verfallen Veterinärkontrollen in jeder Gastspielstadt belegen das ebenso. Verbote, die von den Gegnern in ihrer fast schon verzweifelten aber ständig Unruhe stiftenden Argumentationslosigkeit, gefordert werden sind genauso unsinnig, wie die angebliche Anzahl der Bürger, die einem sog. „neuen Zeitgeist“ folgend, den Zirkus ohne Tiere sehen wollen. Wir alle wissen schließlich aus den Nachrichten der letzten Tage, wie mit gefälschten Facebook-„Freunden oder Followern“ ein soziales Netzwerk zu einem Asozialen verkommt. Dem gegenüber stehen reelle, beweisbare Besucherzahlen, gerade in Unternehmen mit Tieren. Das hat allein die vergangene Saison der Weihnachtszirkusse sehr eindrucksvoll gezeigt.
Sehr geehrte Frau Ministerin, ich möchte Sie hiermit sehr höflich darum bitten mit den Ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln diesem, einer Demokratie unwürdigen, Treiben eine deutliche Grenze zu setzen.
Immer wieder kann man erleben, dass es Tierrechtlern wie zum Beispiel Friedrich Mülln von Soko Tierschutz überhaupt nicht um die Tiere geht, sondern wie man sich mit Hilfe von Not leidenden Tieren besser profilieren kann, um mehr Spendengelder zu generieren.
10.04.2018 Friedrich Müll von Soko Tierschutz sind Tiere scheißegal, solange sie kein Geld bringen von Silvio Harnos
Friedrich Mülln von Soko Tierschutz präsentiert einen neuen Fall, den er natürlich mithilfe der Medien, in diesem Fall des ZDF Wiso, als neusten Skandal präsentiert. Dazu wird wie immer ein völlig aus dem Zusammenhang gerissenes Video der Öffentlichkeit präsentiert, wo viele Fragen offenbleiben.
Dieses Video wurde auch von Soko Tierschutz, auf Ihren YouTube Kanal veröffentlicht. Nur scheinen auch bei Soko Tierschutz Fragen zu diesem Video unerwünscht zu sein!
Kommentare werden unter diesem Video nicht zugelassen / Screenshot Youtube Kanal von Soko Tierschutz
Nun kann man sich schon Fragen, warum Soko Tierschutz keine Fragen und Kommentare unter diesem Video zulässt. Gern argumentiert man ja das unter solchen Videos nur Hater kommentieren würden. Nun, wenn man die Kommentare zu einem Video nicht in eine ordentliche Kommunikation leiten kann, dann ist wohl irgendetwas falsch an diesem Video.
Von wann stammen die Aufnahmen?
Diese Angaben fehlt überall auf den von Soko Tierschutz veröffentlichten Beiträgen. Weder bei ihren unzähligen Facebook Beiträgen zu diesem Enthüllungsthema noch auf Ihrer Webseite findet man dazu Informationen.
Die Frage ist berechtigt, da in der Vergangenheit immer Monate vergingen, bevor eine Tierrechtsorganisation ein angebliches Tierquallthema publik machte. Siehe hier zum Beispiel PeTA mit ihrem gefakten Tierqualvideo gegen die Elefantenhaltung im Erlebniszoo Hannover!
Ein wenig Recherche und siehe da, die Bild veröffentlicht den Zeitraum fast klagend gegen Soko Tierschutz.
Diese Schock-Bilder hat ein Mitarbeiter der „SoKo Tierschutz“ heimlich an fünf Tagen im November und Dezember 2017 in der Brüterei H. in Bayern gemacht.
Zitat: Bild
Also dieses Videomaterial stammt aus Aufzeichnungen von vor fünf Monaten! So wichtig ist Friedrich Mülln und seinen Mitarbeitern des Vereins Soko Tierschutz, das Leben der Tiere. Von einem Tierschützer könnte man doch eigentlich erwarten, dass er unverzüglich nach Kenntnisnahme eines Vergehens, in den Tieren ein Leid zugefügt wird, die Behörden einschaltet, um den Tieren unverzüglich zu helfen.
Aber nein man wartet über 150 Tage, bis man mit einem geschnittenen und gefakten Video an die Öffentlichkeit herantritt.
Warum veröffentlicht kein Tierrechtsverein das ungeschnittene Originalvideomaterial?
Nun es wäre doch ein Leichtes heutzutage, seine Kritiker zum Schweigen zu bringen, in dem man das ungeschnittene Material online zur Verfügung stellt. Heutzutage kein Problem mehr. Bei Youtube kann man Stunden von Videomaterial hochladen, was zum Schluss eigentlich für den Tierrechtsverein entkräften wirken sollte, ja wenn seine Behauptungen die er in seinen manipulierten Videos der Wahrheit entspräche.
So bleiben Fragen offen, die eher dahin gehend sind, ob Soko Tierschutz die Videoszenen nicht geskriptet vorgegeben hat. Allein schon, dass ein Mitarbeiter von Soko Tierschutz Tiere vorsätzlich quält und tötet, oder wenigstens ungehindert daran sich belabt ist ein Skandal. Wo bleibt der Aufschrei im Video bei den Filmaufnahmen?
Bei einem Menschen würde man hier sofort Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung nach §323c StGB erstatten. Tierrechtler wollen doch immer, dass Tiere dieselben Rechte erhalten, wie Menschen. Warum halten sie sich dann bei ihrer Arbeit schon an diese Rechte und Gesetze und helfen den Tieren unverzüglich ohne Hintergedanken an den Profit?
Es geht immer ums Geld!
[amazon_link asins=’B000WFFVTI‘ template=’ProductAd‘ store=’bayide-21′ marketplace=’DE‘ link_id=’7c622e19-3c71-11e8-bbf2-3352efc5bac8′]Tierrechtler sind die modernen Tierquäler! Wenn wie in diesem aufgezeigten Fall, der Betrieb Küken aus Profitsucht vernichtet, sieht es bei den Tierrechtlern um Friedrich Mülln nicht anders aus. Anstatt unverzüglich die Behörden einzuschalten, um diese Tierquälerei zu beenden, wartet man sorglos über 150 Tage und verkauft altes Video Material als neue Recherche. Gleichzeitig dürfte die Zahlung des ZDF für diesen Beitrag auch nicht ohne sein.
Friedrich Mülln mit seiner Soko Tierschutz, reicht jetzt die Kollekte rum und behauptet sie haben etwas für den Tierschutz getan. In den 150 Tagen, die man wartete, wurden hundert Tausende Küken weitergequält und getötet. Und dafür sammelt man jetzt Spenden.
Nein – danke!
Der freudige Spender von Soko Tierschutz sollte sich einmal die Frage stellen, warum Soko Tierschutz nicht einmal den Weg der Mitarbeit mit einem Unternehmen sucht, um die Haltung der Tiere zu verbessern?
Ob es daran liegt, dass diese Arbeit so sozial eingestellt ist und wenig radikalen und kriminellen Kick erfordert, bleibt offen.
Im Februar dieses Jahres feierten PeTA und andere Tierrechtsorganisationen das Verbot von Pferdekutschen auf dem Pariser Platz! Dieses wurde von Berlin Mitte erlassen. Das Berliner Verwaltungsgericht gab jetzt einem Eilantrag statt.
05.04.2018 Pferdekutschen dürfen wieder auf den Pariser Platz von Silvio Harnos
Ja die Grünen preschen wieder einmal vor und wundern sich, wenn sie zum Schluss auf die Schnauze fallen. Auch in diesem Fall war es ein Grünen Politiker, der wohl bisher nicht die Zeit hatte, ein Blick in das deutsche Grundgesetz zu werfen. Der Grüne Bürgermeister von Berlin Mitte Stephan von Dassel erteilte Pferdekutschen ein Fahrverbot auf dem Pariser Platz direkt vor dem Brandenburger Tor.
Tierrechtler feierten dieses Verbot, als gelte dieses für ganz Berlin!
Aber so ist es nicht, selbst vor dem Pariser Platz, hätten Pferdekutschen stehen und fahren dürfen. Der grüne Bürgermeister dachte sich wohl, die Kutscher würden durch dieses Verbot aufgeben und die Pferdekutschen würden aus Berlin verschwinden. Da hat er aber nicht mit dem Widerstand der Kutscher gerechnet. Diese legten Widerspruch per Eilentscheidung beim Berliner Verwaltungsgericht ein und bekamen recht.
Pferdekutschen dürfen wieder auf den Pariser Platz
Pferdekutschen dürfen ab sofort wieder auf dem Pariser Platz fahren. Die Durchfahrt durch das Brandenburger Tor ist aber auch weiterhin nur mit Ausnahmegenehmigung möglich.
Bereits die zweite gerichtliche Niederlage des Grünen Bürgermeisters!
So wollte Stephan von Dassel als Bürgermeister von Berlin Mitte bereits die bekannten Bierbikes verbieten lassen. Auch in diesem Fall scheiterte er vor Gericht.
Gegen die Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts kann die Stadtbezirk Berlin Mitte noch in Widerspruch gehen. Auf jeden Fall dürfen aber Pferdekutschen ab sofort wieder den Pariser Platz befahren und somit habe sie die Möglichkeit Touristen direkt dort abzuholen, oder abzusetzen.
Generelles Pferdekutschenverbot unmöglich!
Ein generelles Pferdekutschenverbot ist in Deutschland zuletzt deswegen unmöglich, da dieses einen weitreichenden Eingriff in die Gewerbefreiheit bzw. Berufsausübung wäre. Dieses schien dem Grünen Bürgermeister auch bewusst gewesen zu sein, denn er sperrte die Pferdekutschen nur vom Pariser Platz aus. Seine Begründung er wolle die Sicherheit der Fußgänger erhöhen.
In der Zeit vom 1. Dezember 2012 bis zum 30. November 2017 seien dort 14 Unfälle registriert worden. Dabei seien aber nur zwei Pferdekutschen beteiligt gewesen. An der Rechtmäßigkeit der verkehrsrechtlichen Anordnung, die Ende Januar 2018 eingeführt wurde, bestünden „ernstliche Zweifel“ so die Begründung im Gerichtsbeschluss der 11. Kammer vom 27.03.2018 – VG 11 L 160.18. Eine Erklärung der Behörde, das Verbot verbessere die Sicherheit der Fußgänger, sei nichtssagend. Auch eine besondere Gefahrenlage ergebe sich aus der Unfallstatistik nicht.
In der Argumentation der Stadtverwaltung kein Wort von Tierschutz!
Tierrechtler feierten diesen rechtswidrigen Vorstoß der Bezirksstadt Berlin Mitte als Tierschutzerfolg. Nur hat die Stadt keine einzige Begründung im Rechtsstreit vorgebracht was die Haltung der Pferde, die den Pariser Platz benutzen infrage stellt. [amazon_link asins=’B01DFKBG54′ template=’ProductAd‘ store=’bayide-21′ marketplace=’DE‘ link_id=’119bf7bd-3885-11e8-8f94-93637bc309b4′]Daraus kann man ableiten, dass PeTA wie immer keine Ahnung von der Haltung der Pferde wie auch anderer Tiere hat.
Man will Kommunen nur zwingen, rechtstaatliche Fehler zu begehen und Tierhalter in teure Gerichtsverfahren zu zwingen. Viele vergessen, dass man den eigenen Anwalt erst einmal vorfinanzieren muss und erst nach Rechtsgültigkeit eines Urteils, die unterlegende Partei diese Kosten erstatten muss. Viele Tierhalter schrecken vor dem Rechtsweg aufgrund der Kosten zurück. Aber wie es sich in diesem Vorverfahren zeigt, lohnt sich der Kampf gegen Tierrechtler doch.
Im Hauptquartier von Youtube in San Diego USA kam es gestern zu einer Schießerei. Wie sich jetzt herausstellte, hat eine PeTA Anhängerin das Feuer auf vier Mitarbeiter von YouTube eröffnet und sich dann selbst erschossen!
04.04.2018 PeTA Anhängerin schießt im Youtube HQ um sich von Silvio Harnos
Bei dem Anschlag wurden vier Mitarbeiter von Youtube verletzt, bevor sich die Attentäterin selbst richtete. Die Polizei tappte lange Zeit, wegen dem Motiv, im Dunkeln. Nach und nach wurden Details durch die Polizei veröffentlicht! Bei der Attentäterin handelt es sich um die YoutuberinNasim Najafi Aghdam. Sie produzierte unteranderem vegane Videos, die aber aufgrund ihrer Aggressivität, als nicht werbefreundlich eingestuft wurden.
Youtube änderte im letzten Jahr ihre Standards, nachdem es mehrere Beschwerden von Werbekunden gab. So filmte sich einer der größten YouTube-Stars Logan Paul im japanischen Selbstmordwald neben einer Leiche und machte dazu sich noch lustig.
Durch die Verschärfung der Richtlinien von Youtube verdiente die Attentäterin kein Geld mehr, sodass dieses als Motiv gelte.
Attentäterin war PeTA Anhängerin!
Im Laufe des Tages wurden weitere Informationen über die Attentäterin bekannt gegeben. So sei dieses eine PeTA Anhängerin! Dazu wurden mehrere Fotos veröffentlicht!
Nasim Najafi Aghdam als PeTA Anhängerin /Screenshot: fox5sandiego.com
Bei dieser PeTA Aktion wurde mit ihr ein Interview geführt, in dem sie darlegte, dass Tierrechte für sie gleichbedeutend wie Menschenrechte seien.
Wie gefährlich ist PeTA?
PeTA Anhänger sind von Haus aus gefährlich. Das beweisen immer wieder auftretende Übergriffe! PeTA stellt sich immer als Unschuldslamm dar. Immerhin sind die radikalen Kräfte, die PeTA Plakate in die Höhe halten, weder Mitglied noch Mitarbeiter von PeTA. PeTA füttert diese aber mit radikalen Informationen, wie man auch aus dem anonym GERATI zugespielten PeTA Streetteam Handbuch hervorgeht.
Man kann davon ausgehen, dass PeTA vorsätzlich insbesondere junge Menschen so beeinflusst, dass sie vor Straftaten nicht zurückschrecken. Wo dieses enden kann, hat man nun in den USA gesehen.
Man kann nur hoffen, dass die Behörden durch diesen Angriff wachgerüttelt werden und den Verein PeTA genauer unter die Lupe nehmen.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat die Berufung für PeTA zugelassen. PeTA ist nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart wegen Anerkennung als mitwirkungs- und verbandsklageberechtigte in Berufung gegangen.
04.04.2018 Berufungsverfahren um Anerkennung des Verbandsklagerechts für PeTA zugelassen von Silvio Harnos
Das Verwaltungsgericht Stuttgart kam damals in Ihrem Urteil zu dem Schluss, dass PeTA keine mitwirkungs- und verbandsklageberechtigte Tierschutzorganisation sei. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, das PeTA als gemeinnütziger Verein, nicht jedem Interessenten eine Mitgliedschaft gewährt und selbst nur sieben stimmberechtigte Mitglieder besitzt.
Diese Voraussetzungen liegen dem Gesetz (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 TierSchMVG) zugrunde.
Das zuständige Ministerium räumte bereits im Vorfeld ein, dass für PeTA die Erteilung eines Verbandsklagerechts fragwürdig ist!
Die Frage, ob PETA ein Verbandsklagerecht erhalte, sei unabhängig von der Zusammensetzung des Landesbeirats. Rechtsgrundlage für die Anerkennung von Tierschutzorganisationen, was wiederum Voraussetzung für das Verbandsklagerecht sei, sei Paragraf 5 des Gesetzes über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen (TierSchMVG). Danach sei die Anerkennung zu erteilen, wenn die dort genannten Kriterienerfüllt seien. Dem Ministerium zufolge liege derzeit aber kein entsprechender Antrag von PETA vor. Eine Voraussetzung für die Anerkennung sei, dass geltendes Recht eingehalten werde. Sollte ein Antrag auf Anerkennung eingehen, werde das Ministerium wie bei allen anderen Anträgen auch sorgfältig prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt seien, so Traub.
Selbst Peter Höffken räumte bereits im Vorfeld bei einem Tierschutztreffen, was am 03.02.2015 stattfand ein, dass eine Erteilung eines Verbandsklagerechtes für PeTA fragwürdig sei.
Peter Höffken meldet Bedenken an, dass PeTA e.V. nach §5 (6) durch willkürlich festgelegte Zulassungsbeschränkung ausgeschlossen werden könnte. Achim Stammberger (Animal Rights Watch) berichtet von guten Erfahrengen mit demselben Passus in NRW und wird sich mit PeTA in Verbindung setzen. In NRW sind sowohl Verbände mit Fördermitgliedschaften als auch solche mit voll stimmberechtigten Mitgliedern zugelassen.
Das VGH habe jetzt mit dem Beschluss vom 21. März 2018 die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zugelassen und zur Begründung angeführt, dass der Kläger in seinem Zulassungsantrag ausfürlich dargelegt habe, dass er entgegen den Ausführungen des Verwaltungsgerichtes Stuttgart, sehr wohl die Voraussetzungen für die Anerkennung des Verbandsklagerechtes erfülle.
Wie das Verfahren ausgeht, bleibt offen. Dieses Verfahren wird als Berufungsverfahren (1 S 702/18) fortgesetzt.
Berufungsverfahren um Anerkennung des Verbandsklagerechts für PeTA zugelassen
So findet man auf der Webseite von PeTA Deutschland nicht mehr den Satz, dass Arbeiten der Animal Liberation Front (ALF) ein legitimes Mittel des Kampfes gegen die Tierausbeutung sind. Noch besser ist, dass PeTA Deutschland sich von PeTA USA distanziert, obwohl dieses nicht möglich ist, da die erste Vorsitzende Ingrid Newkirk in beiden Vereinen den Vorsitz hält.
So schreibt PeTA in ihren FAQ unter dem KRITIKPUNKT: „PETA UNTERSTÜTZT ILLEGALE GEWALTTÄTIGE“ Folgendes:
Wir möchten nochmals daran erinnern: PETA USA und PETA Deutschland e.V. sind zwei völlig voneinander getrennte Organisationen. Vorwürfe gegen PETA USA sind daher nicht automatisch Vorwürfe gegen PETA Deutschland e.V. – es sei denn es geht darum Tierrechte allgemein in Misskredit zu bringen.
So sollte es auch nicht verwunderlich sein, dass der Name der ersten Vorsitzenden Ingrid Newkirk gänzlich aus dem Impressum der Seite verschwunden ist! Ein Fragwürdiges vorgehen, da im Impressum alle haftbaren Personen in Form des Vorstandes aufgezählt werden müssten. So jedenfalls mein Rechtsverständnis, was sich aus dem TMG ergibt.
Unüberschaubare Klagewut von PeTA!
Bereits jetzt stellt PeTA, Strafanzeigen ohne eigene Beweise vorliegen zu haben. Den Grund für eine Strafanzeige zieht PeTA aus den Medien und erfindet dann wahnwitzige Straftatbestände, die vor einem Gericht zum größtenteils haltlos erscheinen. Vor Ort ermittelt PeTA nicht, diese arbeiten vom Schreibtisch aus. [amazon_link asins=’B06XGNM7R2′ template=’ProductAd‘ store=’bayide-21′ marketplace=’DE‘ link_id=’a54f93cd-37a4-11e8-9800-a5b8cf1bf96f‘]Auch fehlt PeTA gänzlich die Empathie für Tiere. Wer erwartet, dass den Tieren von Unglücken und Anschlägen radikaler Tierrechtler Hilfe von PeTA zusteht, der täuscht sich. Nach der Pressemitteilung das PeTA eine Strafanzeige gestellt hat, wird der Fall schnell vergessen. So sieht die Tierliebe, oder sollte man besser die Spendenliebe von PeTA tatsächlich aus.
Sollte PeTA in dem anliegenden Berufungsverfahren tatsächlich ein Verbandsklagerecht eingeräumt werden, steht zwar dem Bundesland Baden-Württemberg das Recht zu, das Urteil noch einmal prüfen zu lassen. Man kann davon ausgehen, das PeTA dieses Mittel das Verbandsklagerecht mit allen Mittel ausnutzt werden und dabei selbst den §226 BGB „Schikaneverbot“ verletzt!
Es bleibt also zu hoffen, dass der VGH bei dem Berufungsprozess sich alle Details vom Schaffen des radikalen Tierrechtsvereins PeTA Deutschland e.V. genauer anschaut. Insbesondere wo PeTA direkt im Tierschutz tätig ist. Dieses ist und bleibt immer noch die größte Frage!