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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Kategorie: PETA, Parteien & Populismus

  • Tierrechtsparteien vernichten sich selbst – der „Original“ – Streit

    Es ist amüsant anzuschauen, wie radikale Tierrechtler, die mit ihrer ungesunden veganen Lebensweise, eine Partei nach der anderen gründen und letztendlich diese zum Scheitern verurteilen!

    Die Partei Ethia, zu der auch Vorstandsmitglied, Tierrechtler und intensiv Stalker Simon Fischer gehörte, wurde ja auch von GERATI seit längerem beobachtete und löste sich genauso schnell auf, wie sie gekommen ist. Von diesem jetzigen Verein „Ethia“ hört man nichts mehr.

    Nun ist eine neue Tierrechtspartei auf dem Vormarsch. Sie trägt den witzigen Namen „Aktion Partei für Tierschutz – DAS ORIGINAL – TIERSCHUTZ hier!“ Hier musste ich sofort an „Werthers Echte“ denken, die auch den Zusatz „Original“ tragen.

    Nun, GERATI wäre nicht GERATI, wenn sich dieser diesen Streit nicht einmal genauer anschauen würde.

    Über diese Partei ist recht wenig bekannt. Die betriebene Facebook-Seite entbehrt auf dem ersten Blick jeder Rechtsgrundlage (fehlendes Impressum). Auch auf Google findet man erst einmal keine Webseite, dieser Partei! Da hilft aber wiederum die Facebook-Seite ab. Wer jetzt denkt, es existiere ein Link, zur Homepage der irrt sich gewaltig.

    Die Webseite erfährt man über das Titelbild und man mus diese lange Adresse von Hand eingeben.

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    Facebook-Banner: Aktion Partei für Tierschutz

    Auf den ersten Blick ist der Banner recht simpel und im üblichen Tierrechtsstil gehalten. Ein Katzenbaby, was mit einer Blume spielt. Natürlich muss man den Bambi-Effekt ausspielen. Ob diese Katze letztendlich artgerecht verpflegt wird, bleibt bei den Pseudotierschützern natürlich offen.

    Links winkt ein verpixeltes Eichhörnchen einem zu und gestikuliert mir jedenfalls kein Kreuz bei dieser Partei zu machen. Gleichzeitig scheint man es sehr wichtig anzusehen, dass man angeblich „das Original“ sei, denn es prangert gleich zwei Mal auf diesen kleinen Banner. Die Frage bleibt natürlich offen, von was man das Original sein möchte. Als Tierrechtspartei, das kann nicht sein, denn da gab es bereits sehr viele Versuche sich zu etablieren, die alle gescheitert sind, oder mit einem großen Tamtam in Brüche gingen.

    Partei „MUT“ gibt Stellungnahme zu neuer Partei „TIERSCHUTZliste“ ab!

    Auch dieses mal stammen die Mitglieder wie im Fall der Ethia von der Tierschutzpartei ab. Nun darf man sich Fragen ob die „Mut“ für ihre Mitglieder nicht radikal genug ist? Jedenfalls sah man sich von seitens der „MUT“ gezwungen eine Stellungnahme abzugeben.

    Stellungnahme zu neuer Partei „TIERSCHUTZliste“

    Von ehemaligen Tierschutzpartei-Mitgliedern aus dem Umfeld der Düsseldorfer Ratsfraktion „Tierschutzpartei / Freie Wähler“ wurde Ende Februar eine neue Partei namens „Partei Aktion für Tierschutz – TIERSCHUTZliste“ gegründet. Die Tierschutzpartei verurteilt dieses Vorgehen aufs Schärfste. Statt gemeinsam an einem Strang zu ziehen und mittels gebündelter Stimmen für EINE Partei die Chance, in die Parlamente einzuziehen, möglichst wahrscheinlich zu machen, wird so das Ziel „Tierrechte in den Parlamenten“ in noch weitere Ferne gerückt.

    Es ist noch nicht ganz klar, wer neben Jörg Balters und Thomas Schwarz (Update: der gegen den Beschluss des Bundesvorstands, dass es keinerlei Zusammenarbeit unserer Partei mehr mit dem Geschäftsführer der Düsseldorfer Ratsfraktion gibt, verstieß) alles dahinter steckt. Aufgefallen ist das Ganze, als Unterstützer_innen der Tierschutzpartei von uns um eine Unterschrift für die Landtagswahl-Teilnahme gebeten wurden und diesen dabei klar wurde, dass sie bereits für die Tierschutzliste unterschrieben hatten, dies jedoch im Glauben, es handle sich um die Tierschutzpartei.

    Daher rufen wir dazu auf, bei den Unterschriften für die diesjährigen Wahlen genau darauf zu achten, ob auf dem Formular „Tierschutzpartei“ oder „Tierschutzliste“ steht. Sollte durch die Sammler_innen der Eindruck vermittelt werden, dass es sich um eine Unterschrift für erstere handelt, es in Wahrheit jedoch eine für letztere wäre, sollte umgehend Anzeige wegen Wählertäuschung nach StGB §108a, sowie Erschleichung von Unterstützungsunterschriften, arglistige Täuschung – basierend auf §§ 123, 124, 142 bis 144 BGB erstattet werden. Der Bundesvorstand der Tierschutzpartei prüft gerade ebenfalls, ob dies bereits gegen einzelne Personen erfolgen kann.

    Schließlich appellieren wir an alle Tierrechtler_innen, Tierschützer_innen und Tierfreunde, nur das Original (PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ – Tierschutzpartei) zu unterstützen, das 1993 als weltweit erste Partei gegründet wurde, die den Tierschutz in den Fokus ihrer Ziele rückte, und nicht eine Partei, die die Bewegung spaltet und dazu beiträgt, dass sich die Stimmen auf mehrere Parteien aufteilen.

    tierschutzpartei.de

    Wieder rannten also Mitglieder der Mut davon und gründeten eine neue Partei *lol*

    Langsam sollte sich die Partei wirklich fragen, warum ihnen immer wieder Mitglieder davon laufen und letztendlich immer wieder eine eigene Partei gründen. Natürlich ist es amüsant, dieses Treiben, aus der Ferne sich anzusehen und letztendlich den politischen Zusammenbruch der Tierrechtsszene Live mitzuerleben.

    Noch besser man droht mit Klagen wegen Wählertäuschung und zählt unzählige Paragrafen auf, die dieses Untermalen sollen. Zum Schluss kommt auch die „MUT“ Partei zu der Erkenntnis sie seien das einzig wahre „Original“.

    Wie man sieht, ist saftige Steak-Unterhaltung in den nächsten Tagen und Wochen garantiert.

    Fazit:

    Es ist erfreulich mit anzuschauen wie die Vegane Tier-Schutzstaffel, sich selbst dezimiert. Der vegane Wähler hat es nun in der Hand und kann aufzeigen, welche Partei das wahre Original ist. Leider werden die Stimmen wohl unter einem Zehntel liegen, sodass man diese kaum messen kann.

  • ÖFFENTLICHE BRIEFE AN MEDIEN UND POLITIKER (10)

    Gastartikel: Schreiben an den Oberbürgermeister der Stadt Celle und dem Amtsleiter des Veterinäramts Celle

    Celle und die Maulwürfe

    Sehr geehrter Herr Dr. Nigge, sehr geehrter Herr Dr. Wesel,

    das war ja mal eine „dufte Nummer“: diejenigen, die noch vor ein paar Monaten, wegen eines Schimpansen im Zirkus auf der Schleimspur der Spendeneintreiber von P€TA ausgerutscht sind, handeln sich jetzt von diesen, ihren ehemaligen Blutsbrüdern selbst eine Strafanzeige ein und müssen obendrein von deren willfährigen Spinnern in asozialen Netzwerken „Scheißstürme“ ertragen. Das ist ganz großes Kino allererster Güte!

    Bei dem Opa, den SIE in einen Affenknast ins Land der Coffee shops schicken wollten, haben Sie sich noch als die größten Tierretter aufgespielt und sich dabei selbst wie ein Aufzieh-Äffchen den Schlüssel der Tierrrechtschaoten in den Hintern stecken lassen.

    Im diesem Fall war es den Beteiligten scheinbar aus purer Rechthaberei scheißegal, ob der bestellte Gutachter überhaupt schon mal einen Affen gesehen hat oder den nur als Plüschtier aus dem Kindergarten kennt.

    Und als Krönung wird nun bei der einheimischen (Wild-)Tierwelt Giftgas a la vergangener Zeiten eingesetzt (Büchse Sarin gefunden…?). Hat der Grabowski den Ausblick der Beamten aus den Bürofenstern, während der überzogenen Pausenzeiten, gestört? Wo waren eigentlich bei dieser Entscheidung Ihre Damen und Herren Veterinäre, die sich doch sonst so sehr als Tier-schutzexperten sehen(?) , wenn schon die unteren Naturschutzbehördianer selbst blind wie Maulwürfe sind.  Oder haben die auch etwas geschnüffelt was die Birne vernebelt und den Maulwerfer als geschütztes Tier vergessen liess?  

    Das gibt jedenfalls Raum für Spekulationen woher der Name „untere“….. kommt.

    Dazu fällt mir nur noch der Text von Georg Kreisler ein: „….Der Frühling, der dringt bis ins innerste Mark – beim Tauben vergiften im Park….“

    Mit freundlichen Grüßen

    – auch an P€TA… ?

    Gastautoren gesucht!

    GERATI sucht immer wieder Menschen, die eine Geschichte über radikale Tierrechtler erzählen können. Wir veröffentlichen diese auch gern anonym. Du kannst uns Deinen Brief an Behörden oder Vereine, oder den selbst geschriebenen Artikel, einfach per E-Mail senden und wir veröffentlichen diesen auf GERATI und auf unseren Facebook Seiten. Genauere Informationen erhältst Du unter …

  • Bundesgerichtshof lehnt Gemeinnützigkeit für Attac ab – Luft für PeTA wird immer dünner!!!

    Der Bundesgerichtshof urteilte, dass das globalisierungskritische Netzwerk Attac in seiner bisherigen Struktur nicht gemeinnützig ist. Attac versuche, mit seinen Kampagnen die politische Meinung zu beeinflussen!

    Ein Urteil mit Zündstoff in Richtung Tierrechtler und hier insbesondere gegen PeTA, deren Gemeinnützigkeit nun auch von seitens der Politik infrage gestellt wird. 

    So schreibt die Tagesschau Folgendes auf ihrer Seite.

    Der Trägerverein der Globalisierungsgegner Attac muss nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) mit dem endgültigen Entzug der Gemeinnützigkeit rechnen. Nach jahrelangem Rechtsstreit kommt das höchste deutsche Finanzgericht zu dem Schluss, dass zwar die unter Volksbildung zu fassende politische Bildungsarbeit als gemeinnützig gelte, nicht aber der Einsatz für allgemeinpolitische Forderungen zur Tagespolitik und dazu durchgeführte Kampagnen.

    Das höchste deutsche Finanzgericht sieht den Anteil der Bildungsarbeit bei Attac als zu gering an.

    tagesschau.de

    Insbesondere, da die politischen Ziele der Globalisierungsgegner von Attac einseitiger Natur sind und nicht mit der allgemein politischen Lage in Einklang zu bringen sei, handle dieser Verein nicht gemeinnützig. Zwar betonte das Gericht, das politisch aktive Vereine grundsätzlich auch gemeinnützig seien, dieses würde sich aber dann aufheben, wenn man einseitig politisch aktiv ist. So seien Parteien unter anderem nicht gemeinnützlich.

    Was bedeutet dieses Urteil für PeTA?

    Bei diesem Urteil handelt es sich um ein Grundsatzurteil, was wegweisend ist und die Gemeinnützigkeit von Vereinen einschränkt. Wer einseitig insbesondere politisch aktiv ist, kann nicht gemeinnützig sein.

    PeTA Deutschland unterstützt offen Parteien, die sich der veganen Lebensweise und gegen die Tierhaltung aussprechen. Gleichzeitig setzte PeTA in den vergangenen Monaten mehrfach Abschusslisten gegen Politiker der CDU/CSU auf und nannte die Bundesregierung dabei bereits als Mafiaverein!

    PeTA betitelt Bundesregierung als Mafia / Screenshot PeTA.de
    PeTA betitelt Bundesregierung als Mafia / Screenshot PeTA.de

    Der Weg der Justiz zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Vereinen, die gegen die allgemeinen Gesellschaftsgrundregeln handeln ist damit gegeben. Insbesondere PeTA, wo der zweite Vorsitzende sich einem Strafverfahren wegen Volksverhetzung stellen musste und dabei 10.000 € für die Einstellung des Verfahrens zahlte. Ein Gericht kam zu der Erkenntnis, das PeTA-Mitarbeiter, Straftaten nicht scheuen. Und der Leiter der Rechtsabteilung Dr. Edmund Haferbeck sagte in einem Interview, dass Straftaten der Alf (Brandstiftung, Einbrüchen) ein legitimes Mittel der Tierrechtsarbeit sei, und drohte mit Gründung einer Terrororganisation der Tierrechtsbewegung vergleichbar mit der Al Qaida.

    Grünen Politiker sprach von einem schwarzen Tag für die Demokratie!

    Es ist mehr als fragwürdig, dass insbesondere die Grünen hier so massiv Wettern. Handelt es sich doch dabei weder um ein Verbot noch um eine Verhinderung der Finanzierung von solchen Vereinen!

    Es gibt unzählige Vereine, die nicht gemeinnützig anerkannt sind und die dennoch ihre Arbeit leisten. Selbstverständlich können diese Vereine auch weiterhin Spenden annehmen, wobei allein die Ausstellung von Spendenquittungen nicht gegeben ist. Diese ist aber sowieso erst bei einer Spendensumme von 200 € notwendig. Sodass die meisten unzähligen Kleinspenden überhaupt nicht betroffen sind.

    Wenn ein Verein wie PeTA von diesen Spenden letztendlich Straftaten finanziert, ist es wohl erklärbar, dass dieser Verein keinen Steuervorteil besitzen darf. In diesem Fall würde der Staat ja diese von PeTA begangenen Straftaten mitfinanzieren!

  • Die Anhörung von Experten vor dem Finanzausschuss

    Gestern war es endlich so weit. Der Finanzausschuss hatte in einer öffentlichen Sitzung zum Thema „Straftaten und Gemeinnützigkeit schließen sich aus“ geladen.

    Nach dem Ende der Sitzung telefonierte ich mit einem Besucher dieser Sitzung, der diese Verfolgte. So kann ich aus zweiter Hand berichten.

    Um den ganzen Werdegang erst einmal zu verdeutlichen, muss man etwas ausholen. Der Finanzausschuss kann hier keinen Beschluss fassen und darum ging es auch nicht. Die Bundesregierung hat den Finanzausschuss beauftragt, sich intensiv mit dem Antrag zu beschäftigen. Dazu hat der Ausschuss wie in diesem Fall, Experten eingeladen, um sich ein umfangreiches Bild machen zu können.

    Der Finanzausschuss arbeitete eine Empfehlung aus, die dann dem Deutschen Bundestag übergeben wird. Hier erst kommt es zu einer Diskussion zu diesem Antrag, der letztendlich in einer Abstimmung endet.

    Finanzämter kennen den Unterschied nicht zwischen Tierschutz und Tierrechtsverein!

    Dieses verdeutlichte auch Initiator und Antragsteller dieses Antrags Gero Hocker in einer Stellungnahme auf Facebook!

    Aber es wurden noch weitere Punkte angesprochen, die letztendlich durch die Medien der Bevölkerung vorenthalten wurden. Ein Einbruch in einem Stall ist und bleibt eine Straftat. In dem Urteil, wo ein Richter eine Verurteilung der Straftäter ablehnte und die Einbrecher angeblich sogar noch lobte und zu Fortsetzung ihrer Arbeit aufforderte, waren ganz andere Voraussetzungen vorhanden.

    1. Die Tierrechtler wussten angeblich bereits vor ihrem Einbruch, dass es in diesem Stall Missstände geben sollten.
    2. Sie informierten das zuständige Veterinäramt vor dem Einbruch
    3. Das zuständige Veterinäramt unternahm nichts
    4. erst dann, hat man den Einbruch begangen und die Tierhaltung dokumentiert

    Dieses Vorgehen hat aber nichts mit dem von Soko Tierschutz und PeTA zu tun. Diese brechen willkürlich in Ställe ein und fordern sogar öffentlich dazu auf, dieses zu tun. So sagt Dr. Edmund Haferbeck Leiter der Rechtsabteilung bei der Tierrechtsorganisation PeTA Deutschland e.V.

    Straftaten von Tierrechtleren seien ein legitimes Mittel der Tierrechtsarbeit!

    Zitat. Dr. Edmund Haferbeck

    Letztendlich kam man zu dem Konsens bei dieser Anhörung, dass in jedem Fall, die Finanzämter angehalten werden müssen, sich die Vereinsführung und die Mitglieder genauer anzuschauen.

    Besser wäre es wohl ein Überwachungsgremium zu schaffen, der außerhalb des Finanzamtes agiert und ehern die Arbeit gemeinnütziger Vereine bewertet, als nur rein den finanziellen und steuerrechtlichen Aspekt, den sich das Finanzamt sich anschaut.

    Ein Blick auf die Finanzen lässt an der Arbeit der Finanzämter Fragen offen!

    Aber auch hier kann man sich bereits Fragen wie Finanzbeamte arbeiten, die einem Verein wie PeTA die Gemeinnützigkeit gewähren, der keinen einzigen Cent in den Tierschutz steckt, und über 40 Prozent alleine in den Gehältern fließen lässt. Von den Werbekosten bei PeTA ganz zu schweigen!

    Lustig fand ich dann die Pressemitteilung von PeTA dann schon, die sich dann auf einmal als Tierschutzorganisation darstellte, wo sie doch sonst immer darauf besteht, keine Tierschutzorganisation zu sein, sondern die größte Tierrechtsorganisation!

    Stuttgart / Berlin, 12. Februar 2019 – Am 13. Februar befasst sich der Finanzausschuss des Bundestags im Rahmen einer öffentlichen Anhörung mit dem Antrag der FDP-Fraktion „Straftaten und Gemeinnützigkeit schließen sich aus“. Der vor allem gegen die Tätigkeit der Tierschutzorganisation PETA Deutschland e.V. gemünzte Antrag wurde federführend vom Bundestagsabgeordneten Dr. Gero Hocker initiiert.

    Pressemitteilung PeTA Deutschland zur Anhörung zum Finanzausschuss

    Unten neben dem Impressum liest man auf derselben Seite dann Folgendes! 

    PETA Deutschland e.V. ist Deutschlands größte Tierrechtsorganisation. Unser Ziel ist es, jedem Tier zu einem besseren Leben zu verhelfen.

    Nun man weis bei PeTA wahrscheinlich selbst nicht, zu welcher Gattung man sich zählen soll. Das PeTA Mitarbeiter Straftaten nicht scheuen wurde höchst richterlich bereits bestätigt und kann immer wieder nachvollzogen werden!

  • Politik Transparent: Öffentliche Anhörung zum Thema Entzug der Gemeinnützigkeit

    Der Politik scheint dieses Thema sehr wichtig zu sein! Anstatt wie üblich hinter verschlossenen Türen zu beraten, gibt es jetzt zum Thema Gemeinnützigkeit vor radikalen Tierrechtsorganisationen wie PeTA eine öffentliche Sitzung!

    Wie der FDP Politiker Gero Hocker auf seiner Facebook-Seite bekannt gab, findet die Anhörung am kommenden Mittwoch, dem 13.02.2019 zwischen 11:30 und 13:00 Uhr statt.

    Die Sitzung ist öffentlich und findet im Paul-Löbe-Haus im Sitzungssaal E400 in Berlin statt. Man muss, möchte man daran teilnehmen sich kurz vorab registrieren. Weitere Infos entnehmen sie dem Facebook-Beitrag von Gero Hocker.

    Tierrechtsvereine behaupten man wolle sie ausschalten!

    Dieses ist wie immer reine Propaganda. Natürlich können sie weiter ihre Vereine betreiben. Das Einzige, was wegfällt, ist die Gemeinnützigkeit und somit der Steuervorteil.

    Es kann und darf nicht sein, dass der Staat Straftaten der Tierrechtsbewegung, bei denen Tiere und Menschen zu Schaden kommen, finanziell durch einen Steuervorteil unterstützt. In diesem Fall würde sich der Staat ja der Finanzierung von Straftaten schuldig machen!

    Natürlich können diese Vereine dann weiter agieren. Es handelt sich bei diesem Gesetzesvorstoß also nicht um ein Verbot. Mittlerweile ermittelt selbst der Staatsschutz in Fällen von Übergriffen von Tierrechtlern. Wie im Fall des Einbruches in einem Stall wo der Strom abgeschaltet wurde und dabei 900 Schweine ums Leben kamen.

    PeTA bezeichnet solche Straftaten als legitimes Mittel der Tierrechtsarbeit. Nur verstoßen diese gegen geltendes Recht und können somit nicht gemeinnützig sein. Herr Friedrich Mülln von Soko Tierschutz bezeichnet seine Straftaten gern als zivilem Ungehorsam! Bitte soll er machen, aber dann nicht unter dem Deckmantel der Gemeinnützigkeit, denn diese ist von der Einhaltung geltender Gesetze und den Gemeinschaftsstandards der Bevölkerung abhängig.

    PeTA handelt gegen eigene Satzung!

    PeTA änderte ja seine Satzung und eigentlich darf sich jeder jetzt bei PeTA als ordentliches Mitglied bewerben. Nur reagiert PeTA überhaupt nicht auf diese Bewerbungen, sodass dieses ein Verstoß gegen die Satzung ist. Und allein dieses ist gemeinnützigschädlich!

    Also warten wir gespannt auf das Ende der Anhörung und den Mitteilungen von Gero Hocker am Ende der Sitzung in den sozialen Medien.

  • Neue PeTA Satzung nur Makulatur!

    PeTA hat ja vor Kurzem ihre Satzung geändert! Jeder darf nun offiziell Mitglied bei PeTA werden. Nur scheint dieses nicht so zu stimmen!

    Am 1. Januar habe ich PeTA dann meine offizielle Bewerbung zugesendet. Um ganz sicher zu sein, das PeTA diese auch erhält habe ich diese per Fax und per E-Mail versendet.

    Wer jetzt aber denkt, dass bei PeTA ein einziger der 60 Angestellten sich dafür zuständig hält, den Eingang in irgendeiner Form zu bestätigen der wird da wie zu erwarten enttäuscht werden.


    Ich bewerbe mich bei PeTA

    Warum der Sinneswandel von PeTA?

    PeTA Deutschland e.V. wurde von seitens der Landesregierung Baden Württemberg das Verbandsklagerecht verwehrt. PeTA selbst sei kein demokratischer Verein und würde die Posten der Vereinsführung auf Vetternbasis untereinander verteilen. PeTA klagte gegen diese Entscheidung und verlor erstinstanzlich. Daraufhin legte PeTA Berufung gegen dieses Urteil ein. Ein Urteilsspruch zu der Berufung steht noch aus.

    Ende letzten Jahres änderte dann PeTA still und heimlich seine Satzung!

    Schreibt PeTA ansonsten jeden Tag mehrere Pressemittelungen über irgendwelchen Mist, findet eine Satzungsänderung den Weg nicht zu einer Newsmeldung. Warum wohl?

    Mit der Satzungsänderung hat jeder jetzt ein Recht ein offizielles Mitglied von PeTA zu werden und kann als Mitglied somit auch Einsicht in die Unterlagen des Vereins verlangen! Über einen Mitgliedsantrag muss der Vorstand entscheiden und diese Entscheidung auch mitteilen.

    Nur scheint dieses PeTA nicht bewusst zu sein, dass sie gerade hier einen Verstoß gegen ihre eigene Satzung begehen. Damit ist diese Satzung anfechtbar.

    PeTA versucht ein Imagewechsel!

    Der Verein PeTA gerät nun auch durch die Medien immer mehr unter Druck. So hat die PeTA eigene Rechtsabteilung einen ZDF-Beitrag über PeTA mit einer Abmahnung entfernen lassen. Auf diesen Beitrag habe ich Bezug nehmend auf die Veröffentlichung von Gero Hocker (Bundestags FDP Politiker), in diesem Video reagiert.

    Alte Aussagen, die noch vor Monaten großspurig verkündet wurden, sollen jetzt in den Tiefen des Internets verschwinden. Dazu fehlen folgende Aussagen wie zum Beispiel die von Edmund Haferbeck, der großkotzig die Behauptung aufstellte das die Straftaten von Tierrechtlern, ein legitimes Mittel der Tierechtarbeit sein.

    Das solche Aussagen in den letzten Wochen über 900 Schweine zum Opfer fielen interessierte PeTA wieder einmal nicht. Die prophylaktische Strafanzeige gegen den Verursacher wurde von PeTA nicht gestellt. Dieses lässt bereits tief blicken, wenn PeTA nach einen Lkw-Unfall mit toten Sprotten eine Strafanzeige stellt, aber nicht wenn jemand in den Stall einbricht und dabei Tiere, in diesem Fall 900 Schweine getötet werden.

    Ein Schelm, wer dabei auf den Gedanken kommt, dass der Täter direkt bei PeTA zu finden sei.

    Auch lobte Edmund Haferbeck den Terrorismus bereits hoch und kündigte eine Terrororganisation der Tierrechtsbewegung vergleichbar wie die Al Qaida an.

    Diese Aussagen findet man nur noch in diversen Archiven im Internet. So verwundert es auch nicht, dass man bei PeTA die Behauptung löschte, man würde über 80% der Spendeneinnahmen direkt in Kampagnen für den Tierschutz stecken. Diese Einsicht kam prompt, nach dem GERATI diese Aussage als Lüge aufdeckte!

    Dieses muss man immer wieder an die Öffentlichkeit bringen, da PeTA wie man mit der Satzungsänderung sieht, zwar auf gesetzestreue einschwenkt, jedoch diese Satzung wie man mit meiner Bewerbung sieht, nicht umsetzen möchte. 

    Die alten Säcke mit ihren Vereinsposten wollen unbedingt mit allen Mitteln verhindern, dass ihre Plätze infrage gestellt werden und PeTA sich letztendlich dem wahren aktiven Tierschutz widmet! 

  • Bündnis 90 / Die Grünen stellen erneut Antrag auf Wildtierverbot für Zirkusse im Bundestag

    Jedes Jahr aufs neue Versuchen es kleine Parteien und stellen Anträge auf ein Wildtierverbot für Zirkusse. Warum wohl kein einziger Antrag die Worte Enteignung und Berufsverbot in den Mund nimmt, ist für mich fragwürdig, da es nichts anderes ist.

    Auch die Grünen stellen die Behauptung auf, Zitat:

    In den letzten Jahren kam es bei der Zurschaustellung von Wildtieren an wechselnden Orten immer wieder zu Verstößen gegen tierschutzrechtliche Vorschriften.

    bundestag.de

    und fügen zu dieser Behauptung keinen einzigen Beweis an. Dass man auch bei den Grünen auf Beweise wert legt, zeigt der Verweis auf die Aussage der Bundestierärztekammer zu dem Thema Wildtierhaltung im Zirkus.

    Ich persönlich hatte bereits im Jahr 2017 das zuständige Veterinäramt in Lüneburg angeschrieben und nach dem Antrag der Linken, die die Behauptung aufgestellt hatten, Zitat:

    Bei nahezu jeder zweiten Kontrolle von Zirkusbetrieben durch das Veterinäramt im Landkreis Lüneburg werden tierschutzrechtliche Verstöße festgestellt.


    WWW.DIELINKE-LUENEBURG.D
    E

    Die Antwort, die ich vom zuständigen Veterinäramt erhielt, las sich dann doch ganz anders, als wie von „Den Linken“ in ihrem Antrag, der letztendlich abgelehnt wurde.

    Meine Anfrage an das Veterinäramt lautete:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mein Name ist Silvio Harnos und ich recherchiere derzeit im Bereich Zirkuskontrollen durch Veterinärämter in Deutschland.

    Die Linke – Kreisverband Lüneburg, schrieb in einer Pressemitteilung vom 04.07.2017 das im Zuständigkeitsbereich ihres Veterinäramtes in den Jahren 2012 bis Juni 2017, 49 Tierschutzkontrollen bei Zirkusse durchgeführt worden sind. In 23 Fällen wurden angeblich Mängel festgestellt. Pressemitteilung Die Linke – Kreisverband Lüneburg: https://www.dielinke-lueneburg.de/index.php?id=57860&no_cache=1&tx_news_pi1[news]=187035&tx_news_pi1[controller]=News&tx_news_pi1[action]=detail

    Nun meine Fragen:

    Leider lässt sich aus der Pressemitteilung der Linken nicht herausschießen, um welche Grad sich die Verstöße handelten und ob und in welcher Form und Weise das Veterinäramt Forderungen an die an die kontrollierten Zirkusse stellte.

    1. Gab es schwerwiegende Verstöße in diesem Zeitraum die mit einem Auftrittsverbot von Tieren verbunden waren.

    2. Gab es Zirkusse, die in diesem Zeitraum ohne Verstöße kontrolliert wurden, wenn ja welche?

    3. Wurde die Mangelbeseitigung überprüft?

    Ich würde mich über eine kurzfristige Antwort auf meine drei Fragen freuen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

    gerati.de

    Daraufhin erhielt ich vom zuständigen Veterinäramt folgende Antwort!

    Sehr geehrter Herr Harnos,

    Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt, obwohl für mich nicht erkennbar ist, welches Pressemedium Sie vertreten.

    zu 1: nein
    In dem Zeitraum mussten lediglich 3 Bußgeldverfahren eingeleitet werden, weil der Zirkusbetrieb sich entgegen den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes nicht vor seinem Gastspiel im Veterinäramt angemeldet hatte.

    zu 2: ja
    Aus Datenschutzgründen kann ich Ihnen die Namen nicht nennen.

    zu 3:
    Mängel werden ins Bestandsbuch eingetragen und spätestens vom nächsten kontrollierenden Veterinäramt überprüft.

    Die Linke-Kreistagsfraktion bezieht sich auf eine öffentliche Anfrage im letzten Kreistag am 19.06.2017, die Sie hier finden:
    https://www.landkreis-lueneburg.de/Home-Landkreis-Lueneburg/Politik-und-Verwaltung/Kreistag/Sitzungskalender.aspx

    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag

    Sigrid Rxxx
    – –
    Landkreis Lüneburg · Leiterin Büro Landrat
    Gebäude 1 · Eingang A  · Zimmer 18
    Auf dem Michaeliskloster 4 · 21335 Lüneburg
    Telefon +49 4131 26-1532 · Fax +49 4131 26-2532
    E-Mail: sigrid.ruth@landkreis.lueneburg.de
    Internet: https://www.lueneburg.de/landkreis

    gerati.de

    Halten wir also einmal fest!

    Von 23 von den Linken bezeichneten Verstößen waren es gerade einmal drei Verstöße, die ein Bußgeld zur Folge hatten. Diese drei Fälle hatten aber rein gar nichts mit Tierschutzverstößen zu tun, sondern aufgrund Verletzungen von Anmeldefristen!

    Wie kommen dann die Grünen dazu eine Behauptung aufzustellen, dass es immer wieder zu Verstößen des Tierschutzgesetzes gekommen ist. Dass man hier keinerlei Belege anführt, beweist wohl ehern, dass diese Behauptung wie üblich frei erfunden ist.

    Persönlich würde mich einmal interessieren, wie die Grünen es vor dem Grundgesetz rechtfertigen wollen, einer Berufsgruppe ein Berufsverbot zu erteilen und diese dazu noch grundgesetzwidrig zu enteignen. Bei jedem Antrag, egal ob er von den Grünen oder den Linken erfolgt, fehlt letztendlich die Regelung der Entschädigung für ihre Forderungen. Wir leben nicht mehr im 20. Jahrhundert, wo es in den dreißiger und vierziger Jahren gefolgt von den fünfziger und sechziger Jahren in der DDR, zu massiven vom jeweiligen Staat durchgeführte Zwangsenteignungen gekommen ist.

    Ich werde hier natürlich einmal eine Anfrage an die Grünen stellen. Mal sehen was diese darauf antworten.

    Hier noch der ganze Antrag der Grünen als Drucksache 90/7057 des deutschen Bundestages!

  • Steigende Zahlen politisch motivierter Tierrechtsstraftaten

    188 politisch motivierte Tierrechtsstraftaten allein nur in Nordrhein-Westfalen in den letzten 5 Jahren. Dieses ergab eine Kleine Anfrage im Landtag.

    Für Tierrechtler scheint es cool zu sein, Straftaten im Namen des „Tierschutzes“ als radikaler Tierrechtler zu begehen. Einer der größten Straftäter ist dabei Friedrich Mülln von Soko Tierschutz, der dabei auch keinen hell daraus macht seine Einbrüche zu dokumentieren und diese Videos dann gewinnbringend und manipuliert an den Höchstbietenden zu veräußern. Fragwürdig bleibt dann wie viele Einbrüche, Sachbeschädigungen Friedrich Mülln tatsächlich begeht, bis er angeblich einen mit Tierquälerei vorfindet. Diese Machenschaft scheint von Haus aus unglaubwürdig. 

    So braucht man sich auch nicht wundern, dass Verstöße gegen das Tierschutzgesetz nicht mit aller Härte bestrafte werden, solange ein Friedrich Mülln selbst Straftaten begeht. 

    Aber auch PeTA, die solche Straftaten als notwendige Tierrechtsarbeit ansehen und mit dieser Aussage zu Straftaten sogar anstiften, sind keinen Deut besser als die Straftäter selbst.

    Durch die Kleine Anfrage in Nordrhein-Westfalen wurde bekannt, dass allein 82 dieser politisch motivierten Straftaten sich gegen Jäger richteten. Dabei wurden Hochsitze sabotiert und diese sogar angezündet. Man darf sich dabei schon Fragen, was in diesen hohlen Köpfen dieser radikalen Tierrechtler vorgeht, wenn man in einem Wald einen Hochsitz anzündet.

    Kaum zu glauben, wie viele Tiere bei einer Ausbreitung des Feuers in Gefahr geraten würden. Man versichert natürlich immer von seitens der Tierrechtler man würde auf gefahren für Mensch und Tier verzichten, jedoch wer so massiv mit dem Feuer spielt, braucht sich letztendlich nicht wundern, wenn es Tote und Verletzte gibt.

    Erfreulich ist es natürlich, dass der CDU Innenminister Herbert Reus (CDU) hier tatsächlich den Begriff POLITISCH MOTIVIERTE KRIMINALITÄT aus den Reihen der Tierrechtsszene in den Mund nimmt und damit den Tatschen auch endlich einen wahren Bezeichnung verpasst.

    Es bleibt natürlich offen, was die Politik hier unternehmen möchte, um die Bürger vor solchen radikalen Tierrechtlern zu schützen. Eine Aberkennung der Gemeinnützigkeit, damit Straftaten letztendlich nicht durch einen Steuervorteil mitfinanziert werden, wäre hier endlich einmal ein Anfang. Härtere Strafen für aktive Straftäter aus den Reihen der Tierrechtsbewegung, sowie das gut heißen solcher Straftaten unter einen Straftatbestand zu stellen.

  • PeTA widerspricht sich wieder einmal selbst

    Es ist ja nichts Neues bei PeTA, dass man die eigenen Vorstellungen zum Thema Tierschutz über den Haufen werfen kann, wenn es dem Spendensäckel dient.

    In Labbern ist PeTA tatsächlich Spitzenklasse. Leider ist es wie auch bei der richtigen Arbeit so, wer nur labbert, der schafft nichts. So ist es auch bei PeTA. Die Arbeitsweise bei PeTA zeigt nur, dass man im Internet unterwegs ist und Themen sucht, die in irgendeinen Zusammenhang mit Tieren stehen, um dann eine eigene Stellungnahme dazu zu verbreiten. 

    Dass dieses nichts mit Tierschutz zu tun hat, sondern mehr reine Meinungsbloggerei ist, sollte irgendwann auch der zuständige Mitarbeiter beim Finanzamt Stuttgart mitbekommen, der PeTA jedes Mal aufs Neue die Gemeinnützigkeit für den Tierschutz bestätigt.

    Nun hat der US-Bundesstaat Kalifornien ein Gesetz erlassen, was Zoohandlungen verbietet Hunde, Katzen und Kaninchen zu verkaufen, wenn diese nicht aus einem Tierheim stammen. Man will durch dieses Gesetz, den illegalen und aus Profitgier gezüchteten Tierhandel in Kalifornien eindämmen. 

    Erstaunlich ist, dass bei diesem Gesetz wieder einmal nicht PeTA mit involviert war. Hat ja auch was mit Tierschutz zu tun deswegen solle dieses auch niemanden wundern!

    In Deutschland fordert PeTA, dieses Gesetz nun auch umzusetzen!

    Dabei verweist man bei PeTA auf den eigenen Gesetzesvorschlag zu einem Heimtierschutzgesetz für Deutschland.

    Die älteren Herren bei PeTA, die die Kontrolle der Artikel als Aufgabe haben, scheinen tatsächlich bereits etwas senil zu werden und nicht mehr zu erfassen, dass diese Forderung gänzlich ihrem eigenen Gesetzesentwurf widerspricht. Denn dort heißt es.

    Verkaufsverbot von Tieren im Zoohandel

    Dass man so etwas Wichtiges übersehen kann, ist unverständlich, oder geht es PeTA nur um Publicity? Einfach ungeprüft Sachen in die Öffentlichkeit werfen, ohne diese zu prüfen, ob diese mit den eigenen Vorstellungen übereinstimmen?

    Nun ja PeTA muss ja jeden Tag mehrere Texte herauswerfen, um seine veganen Gefolgsleute bei der Stange zu halten. Wenn es um tatsächliche Arbeit mit Tieren geht, da ist PeTA, der erste der verschwunden ist. Man möchte sich wohl nicht die Hände schmutzig machen, so ist jedenfalls der Eindruck den PeTA erweckt. 

    Fraglich ist, warum PeTA mit 7,5 Millionen Spendeneinnahmen nicht ein Tierheim in Deutschland betreibt, oder wenigstens unterstütz? Nun die Antwort kann nur lauten, dass man bei PeTA kein Geld für Tiere ausgeben möchte. In den USA tötet PeTA, fast jedes Tier, was in ihre Fittiche kommt, nur um die Verpflegungskosten nicht tragen zu müssen!

    Bei PeTA muss sich tatsächlich was ändern und deshalb habe ich mich als wahrer Tierfreund bei PeTA als ordentliches Mitglied beworben!

  • Endgültiges Aus für Verbandsklagerecht in NRW

    Da halfen keine Petitionen und das Rumgejammer der Tierrechtler nicht. Der NRW-Landtag hat das Ende des Verbandsklagerechts für Tierschutzverbände beschlossen.

    Die CDU und die FDP als Regierungsparteien halten das Klagerecht nicht sinnvoll, um den Tierschutz in NRW zu verbessern. In den fünf Jahren, in der es das Verbandsklagerecht gab, waren es nur sieben Klagen durch anerkannte Tierschutzverbände. Dieses beweise die Unwirksamkeit dieses Gesetzes. Gleichzeitig kündigte man an, Maßnahmen zu ergreifen, die den Tierschutz in Schlachthöfen verbessern. In den letzten Monaten wurden illegale Videoaufnahmen veröffentlicht, die einen katastrophalen Tierschutzstandard in Schlachthöfen aufgezeigt hatten.

    Eine Videoüberwachung von Schlachthöfen sei eine Möglichkeit den Tierschutz in diesen zu verbessern.

    Ich persönlich glaube nicht, dass dieses als alleiniges Mittel ausreiche. Erstens wer schaut 24 Stunden lang auf einen Monitor um einen Verstoß zu erkennen und zweitens wer soll diese Verstöße ahnden? Firmenintern wird wohl hier ein Verstoß ehern kleingeredet. Hier würde wohl ehern eine grundsätzliche Haftung bei Verstößen abhelfen. Eine Person, die verantwortlich ist, dass der Tierschutz in diesem Betrieb eingehalten wird und dafür dann aber auch geradestehen muss, wenn es nicht der Fall ist.

    SPD und Grüne wollten Verlängerung des Gesetzes durchsetzen!

    Die beiden Oppositionsparteien SPD und Grünen wollten das Gesetz um ein Jahr verlängern und wären dieses Zeitraumes novellieren. Der Antrag wurde genauso wie jeder von der AFD abgelehnt, die dieses Gesetz ganz abschaffen wollten.

    Es wird natürlich so manchen Tierrechtler und Tierschützer bitter aufstoßen, da alle offenen Verfahren die auf dieses Verbandsklagerecht beruhen, zum 31. Dezember eingestellt werden. So auch jenes, dass die Tierrechtsorganisation Animal Rights Watch (Ariwa), gegen die ehemalige Landwirtschaftsministerin Christina Schulze Föcking, wegen einem generellen Tierhaltungsverbot angestrebt hatte.

    Der Verzicht einer Verlängerung des Verbandsklagerechtes in NRW hat also auch einen sehr bitteren Beigeschmack.

    Klagewut blieb in NRW aus!

    Die vermutete Klagewut von Tierschutz- und Tierrechtsverbänden blieb in NRW aus. Nur muss man hier bedenken, dass hier nur ausgewählte Vereine dieses Sonderklagerecht zugesprochen bekommen haben. Auch hier liegt bereits in meinen Augen ein demokratisches Problem vor. Wer entscheidet, welche Vereine Klagen dürfen und welche nicht? In Baden Württemberg hat man ja das Beispiel des radikalen Tierrechtsvereins PeTA, die mit einer Klage, das Verbandsklagerecht erhalten wollen.

    PeTA wurde einerseits das Verbandsklagerecht nicht erteilt, da man sich nicht an rechtsstaatliche Grundprinzipien hält und der Vorstand, der aus wenigen Mitgliedern besteht, keine weiteren stimmberechtigten Mitglieder zulässt. Also ein reiner Vetternwirtschaftsverein ist.

    Würde man einem Verein wie PeTA ein Verbandsklagerecht einräumen würden die Klagen wohl um mehrere Hundert im Jahr ansteigen. Immerhin stellt PeTA jeden Monat Strafanzeigen, die immer wieder von zuständigen Staatsanwaltschaften eingestellt werden. Und da kann man wohl nicht von Lobbyismus reden.