Berufungsverfahren um Anerkennung des Verbandsklagerechts für PeTA zugelassen

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat die Berufung für PeTA zugelassen. PeTA ist nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart wegen Anerkennung als mitwirkungs- und verbandsklageberechtigte in Berufung gegangen. 04.04.2018 Berufungsverfahren um Anerkennung des Verbandsklagerechts für PeTA zugelassen von Silvio Harnos Das Verwaltungsgericht Stuttgart kam damals in Ihrem Urteil zu dem Schluss, dass PeTA keine mitwirkungs- und verbandsklageberechtigte Tierschutzorganisation sei. … Berufungsverfahren um Anerkennung des Verbandsklagerechts für PeTA zugelassen weiterlesen