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Home Politik

Politik Transparent: Öffentliche Anhörung zum Thema Entzug der Gemeinnützigkeit

by Silvio
11. Februar 2019
in Politik, Straftaten
4
Politik Transparent: Öffentliche Anhörung zum Thema Entzug der Gemeinnützigkeit

Politik Transparent: Öffentliche Anhörung zum Thema Entzug der Gemeinnützigkeit

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Der Politik scheint dieses Thema sehr wichtig zu sein! Anstatt wie üblich hinter verschlossenen Türen zu beraten, gibt es jetzt zum Thema Gemeinnützigkeit vor radikalen Tierrechtsorganisationen wie PeTA eine öffentliche Sitzung!

Wie der FDP Politiker Gero Hocker auf seiner Facebook-Seite bekannt gab, findet die Anhörung am kommenden Mittwoch, dem 13.02.2019 zwischen 11:30 und 13:00 Uhr statt.

Die Sitzung ist öffentlich und findet im Paul-Löbe-Haus im Sitzungssaal E400 in Berlin statt. Man muss, möchte man daran teilnehmen sich kurz vorab registrieren. Weitere Infos entnehmen sie dem Facebook-Beitrag von Gero Hocker.

Tierrechtsvereine behaupten man wolle sie ausschalten!

Dieses ist wie immer reine Propaganda. Natürlich können sie weiter ihre Vereine betreiben. Das Einzige, was wegfällt, ist die Gemeinnützigkeit und somit der Steuervorteil.

Es kann und darf nicht sein, dass der Staat Straftaten der Tierrechtsbewegung, bei denen Tiere und Menschen zu Schaden kommen, finanziell durch einen Steuervorteil unterstützt. In diesem Fall würde sich der Staat ja der Finanzierung von Straftaten schuldig machen!

Natürlich können diese Vereine dann weiter agieren. Es handelt sich bei diesem Gesetzesvorstoß also nicht um ein Verbot. Mittlerweile ermittelt selbst der Staatsschutz in Fällen von Übergriffen von Tierrechtlern. Wie im Fall des Einbruches in einem Stall wo der Strom abgeschaltet wurde und dabei 900 Schweine ums Leben kamen.

PeTA bezeichnet solche Straftaten als legitimes Mittel der Tierrechtsarbeit. Nur verstoßen diese gegen geltendes Recht und können somit nicht gemeinnützig sein. Herr Friedrich Mülln von Soko Tierschutz bezeichnet seine Straftaten gern als zivilem Ungehorsam! Bitte soll er machen, aber dann nicht unter dem Deckmantel der Gemeinnützigkeit, denn diese ist von der Einhaltung geltender Gesetze und den Gemeinschaftsstandards der Bevölkerung abhängig.

PeTA handelt gegen eigene Satzung!

PeTA änderte ja seine Satzung und eigentlich darf sich jeder jetzt bei PeTA als ordentliches Mitglied bewerben. Nur reagiert PeTA überhaupt nicht auf diese Bewerbungen, sodass dieses ein Verstoß gegen die Satzung ist. Und allein dieses ist gemeinnützigschädlich!

Also warten wir gespannt auf das Ende der Anhörung und den Mitteilungen von Gero Hocker am Ende der Sitzung in den sozialen Medien.

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Comments 4

  1. Schönl Uwe says:
    3 Jahren ago

    Ist diese Anhörung auch im TV (Phoenix) zu sehen, denn von Niederbayern nach Berlin ist es doch etwas weit

    Antworten
    • Silvio Harnos says:
      3 Jahren ago

      Ich glaube nich, aber scön wäre es

      Antworten
  2. Thomas says:
    3 Jahren ago

    Die Rechtschreibung „Strafen“ gehört ebenso bestraft!

    Antworten
  3. Thomas says:
    3 Jahren ago

    Die Rechtschreibung „Straften“ gehört ebenso bestraft!

    Antworten

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