Endgültiges Aus für Verbandsklagerecht in NRW
Endgültiges Aus für Verbandsklagerecht in NRW

Da halfen keine Petitionen und das Rumgejammer der Tierrechtler nicht. Der NRW-Landtag hat das Ende des Verbandsklagerechts für Tierschutzverbände beschlossen.

Die CDU und die FDP als Regierungsparteien halten das Klagerecht nicht sinnvoll, um den Tierschutz in NRW zu verbessern. In den fünf Jahren, in der es das Verbandsklagerecht gab, waren es nur sieben Klagen durch anerkannte Tierschutzverbände. Dieses beweise die Unwirksamkeit dieses Gesetzes. Gleichzeitig kündigte man an, Maßnahmen zu ergreifen, die den Tierschutz in Schlachthöfen verbessern. In den letzten Monaten wurden illegale Videoaufnahmen veröffentlicht, die einen katastrophalen Tierschutzstandard in Schlachthöfen aufgezeigt hatten.

Eine Videoüberwachung von Schlachthöfen sei eine Möglichkeit den Tierschutz in diesen zu verbessern.

Ich persönlich glaube nicht, dass dieses als alleiniges Mittel ausreiche. Erstens wer schaut 24 Stunden lang auf einen Monitor um einen Verstoß zu erkennen und zweitens wer soll diese Verstöße ahnden? Firmenintern wird wohl hier ein Verstoß ehern kleingeredet. Hier würde wohl ehern eine grundsätzliche Haftung bei Verstößen abhelfen. Eine Person, die verantwortlich ist, dass der Tierschutz in diesem Betrieb eingehalten wird und dafür dann aber auch geradestehen muss, wenn es nicht der Fall ist.

SPD und Grüne wollten Verlängerung des Gesetzes durchsetzen!

Die beiden Oppositionsparteien SPD und Grünen wollten das Gesetz um ein Jahr verlängern und wären dieses Zeitraumes novellieren. Der Antrag wurde genauso wie jeder von der AFD abgelehnt, die dieses Gesetz ganz abschaffen wollten.

Es wird natürlich so manchen Tierrechtler und Tierschützer bitter aufstoßen, da alle offenen Verfahren die auf dieses Verbandsklagerecht beruhen, zum 31. Dezember eingestellt werden. So auch jenes, dass die Tierrechtsorganisation Animal Rights Watch (Ariwa), gegen die ehemalige Landwirtschaftsministerin Christina Schulze Föcking, wegen einem generellen Tierhaltungsverbot angestrebt hatte.

Der Verzicht einer Verlängerung des Verbandsklagerechtes in NRW hat also auch einen sehr bitteren Beigeschmack.

Klagewut blieb in NRW aus!

Die vermutete Klagewut von Tierschutz- und Tierrechtsverbänden blieb in NRW aus. Nur muss man hier bedenken, dass hier nur ausgewählte Vereine dieses Sonderklagerecht zugesprochen bekommen haben. Auch hier liegt bereits in meinen Augen ein demokratisches Problem vor. Wer entscheidet, welche Vereine Klagen dürfen und welche nicht? In Baden Württemberg hat man ja das Beispiel des radikalen Tierrechtsvereins PeTA, die mit einer Klage, das Verbandsklagerecht erhalten wollen.

PeTA wurde einerseits das Verbandsklagerecht nicht erteilt, da man sich nicht an rechtsstaatliche Grundprinzipien hält und der Vorstand, der aus wenigen Mitgliedern besteht, keine weiteren stimmberechtigten Mitglieder zulässt. Also ein reiner Vetternwirtschaftsverein ist.

Würde man einem Verein wie PeTA ein Verbandsklagerecht einräumen würden die Klagen wohl um mehrere Hundert im Jahr ansteigen. Immerhin stellt PeTA jeden Monat Strafanzeigen, die immer wieder von zuständigen Staatsanwaltschaften eingestellt werden. Und da kann man wohl nicht von Lobbyismus reden. 

1 Kommentar
  1. Nicht zu vergessen, dass dann auch die finanzielle Unterstützung für das “Landesbüro” der Tierrechtsvereine wegfallen. Dieses Büro hat es übrigens bis heute nicht geschafft eine Internetpräsenz herzustellen.

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