Immer wieder wird von PeTA Deutschland e.V. die Behauptung aufgestellt, dass sein Mitarbeiter Peter Höffken in Besitz eines Diplomes in Zoologie und er damit auch ein Wildtierexperte sei.
Gerati.de hat Herrn Peter Höffken am 01.10.2014, wegen des Verdachtes des Titelmissbrauches angezeigt.
Am 24.10.2015 fragte Gerati.de bei der Zuständigen Staatsanwaltschaft Stuttgart, über den Ermittlungsstand nach.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart teilte daraufhin mit, dass das Ermittlungsverfahren gegen Peter Höffken andauere und eine Stellungnahme des Verteidigers von Herrn Peter Höffken, noch ausstehe.
Peter Höffken war also nicht in der Lage, das Ermittlungsverfahren innerhalb von einem Jahr, durch Vorlage des Diploms auszuräumen.
Dennoch behauptet PeTA Deutschland e.V. weiter, sein Mitarbeiter Peter Höffken, sei im Besitz eines Diplomes. Gleichzeitig weigerte sich PeTA Deutschland e.V. dieses Diplom auf Anfrage vorzulegen. Als Begründung fügt insbesondere Herr Dr. Edmund Haferbeck (Nichtjurist), aber Leiter der Rechtsabteilung und bekannt durch seine autorischen Leistungen
Operation Tierbefreiung: Ein Plädoyer für radikale Tierrechtsaktionen
Die Rechtsbeugermafia
Bundesdeutsche (Justiz-) Behörden – eine kriminelle Vereinigung?
an, dass man aus Datenschutz Gründen, keine persönlichen Daten von Mitarbeitern herausgibt.
Diese von PeTA Deutschland e.V., eigens erstellten Datenschutzbestimmung, weitet PeTA Deutschland e.V. anscheinend auch, auf ermittelnde Behörden aus. Anders lässt es sich nicht erklären, wenn Herr Peter Höffken ein Diplom hätte, warum dieses nicht schon längst der ermittelnden Staatsanwaltschaft, die noch dazu direkt auch in Stuttgart ansässig ist, vorgelegt wurde.
Ein laufendes Ermittlungsverfahren natürlich vor sich herzuschieben, um eventuell auf Zeit zu spielen, um damit eine Einstellungsverfügung zu erwirken, dieses wird Gerati.de nicht zulassen, und in regelmäßigen Abständen eine Anfrage bei der zuständigen Staatsanwaltschaft stellen.
In Verbindung mit der nun an PeTA gesendeten Abmahnung, stellte Gerati.de PeTA die Wahl, eine Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung und damit zu bezeugen, dass PeTA sich zu 100% sicher ist, dass Ihr Mitarbeiter Peter Höffken, im Besitz eines Diplomes, war, bzw. ist.
Alternativ, ist mit der Frist zum 11.01.2016, die Abgabe der Unterlassungspflicht, in Verbindung mit der durch PeTA (öffentlich, oder gegenüber Dritten), immer wieder genannten Behauptung „Peter Höffken würde ein Diplom besitzen“ zu unterlassen, bis die Staatsanwaltschaft Stuttgart, das Ermittlungsverfahren einstellt, oder ein Urteil durch ein Gericht gefallen ist.
Das Jahr 2015 ist Geschichte und auch Gerati.de beginnt mit neuen Elan und Vorsätzen das neue Jahr.
Ich hoffe dass alle Leser, gut hineingerutscht sind und das diejenigen die Weihnachtspost von PeTA, in Form von Massenabmahnungen, sich nicht unterkriegen lassen und dennoch ein schönes Weihnachtsfest und ein wundervolles Sylvester erlebt haben.
Massenabmahnungen durch PeTA mir irrwitzigen Fristen
Was scheint hier Herrn Dr. Edmund Haferbeck, Nichtjurist und Leiter der Rechtsabteilung von PeTA geritten haben, als er diese irrwitzigen Abmahnungen schrieb und unterzeichnete.
So mahnte PeTA unteranderen die Meinungs- und Pressefreiheit ab, die im Deutschen Grundgesetz Artikel 5 verankert ist.
In einem Fall behauptet PeTA sie würde keinen Terror begehen und auch Herr Peter Höffken sei im Besitz eines Diplomes, was er leider aber nicht einmal der Staatsanwaltschaft vorlegen kann.
PeTA selbst, pocht immer in den von ihn aufgestellten nicht beweisbaren Behauptungen darauf, dass es sich um freie Meinungsäußerung handeln. Anderen Mitmenschen räumt PeTA diese Freiheit jedoch nicht ein.
So gingen Abmahnungen teilweise am 24.12.2015 ein und landeten somit unter dem Weihnachtsbaum. Der Schreck wird bei vielen die eine Abmahnung von PeTA erhalten haben, groß gewesen sein und das Weihnachtsfest damit gelaufen.
Als nächstes setzte PeTA eine Frist, die Unterlassungserklärung noch im alten Jahr abzugeben.
Wie viele Rechtsanwälte machen zwischen Weihnachten und Neujahr ihre Kanzleien zu?
Das Gesetz sagt zu den Fristen „Die Frist sollte dazu ausreichend bemessen sein, den Rat eines Anwalts einholen zu können, der die Begründetheit der Abmahnung für Sie prüfen kann.“ Diese ist wohl zwischen Weihnachten und Neujahr nicht gegeben.
Gleichzeitig behauptet Herr Dr. Edmund Haferbeck, der den Betreiber des Informationsportales Gerati.de, auch gern mal von Ihm als „Spinner in Indonesien“ bezeichnet, dass eine betriebene Webseite aus Indonesien wohl kaum als Quelle sich eignet, da der Betreiber sich ja vor dem deutschen Gesetz in Indonesien verstecke.
Hier wird PeTA, wohl Post von Gerati.de erhalten
Die in der Auswertung November 2015 angekündigte Antwort auf die Strafanzeige gegen Peter Höffken, wegen des Verdachtes des Titelmissbrauches ist eingetroffen. Die zuständige Staatsanwaltschaft teilte mir mit, dass die Ermittlungen gegen Peter Höffken andauern und auf eine Stellungnahme des Rechtsvertreters gewartet wird.
Warum übermittelt Peter Höffken nicht einfach der Staatsanwaltschaft das angebliche Diplom und das Ermittlungsverfahren würde sofort eingestellt werden?
Ein Schelm, der hierbei nicht denkt, dass auch Herr Dr. Edmund Haferbeck mit einer Kilometerlangen Pinocchio-Nase herum rennt, denn dieser wollte ja persönlich das Diplom gesehen und dieses auch für echt befunden haben.
Sollte Herr Peter Höffken, dennoch so große Angst haben, dass seine im Diplom aufgeführten Daten, durch die zuständige Staatsanwaltschaft missbraucht würden, warum gibt er dann nicht einfach an, wo er dieses Diplom erworben hat, damit die Staatsanwaltschaft auf diesen Wege eine Überprüfung vollziehen kann und damit das Verfahren einstellt würde.
Schlecht nur, wenn Herr Peter Höffken, dieses Diplom auf einen türkischen Basar erworben hätte…
Man merkt das Märchen von Peter und das Diplom, wird uns noch eine ganze Weile köstlich amüsieren.
Weiter erhielt ich eine Einstellungsverfügung meiner Strafanzeige, gegen den Besitzer der IP, der doch so gern meiner Frau und meiner Tochter etwas antun wollte. Dazu komme ich aber noch genauer in einem der nächsten Artikel. Ganz nachvollziehen kann ich die Einstellungsverfügung nicht, denn anhand der gelieferten IP Adresse sollte wohl der Besitzer des Absenders ermittelbar werden können. Da hat man wohl mit der Anfrage wieder einmal einen Staatsbeamten, in der Kaffeepause gestört.
Gerati-TV ist mit dem Video vom 01.01.2015 nun doch gestartet worden.
Nach reichlichen Überlegungen werde ich mindestens ein Video mit dem Rückblick auf die radikale Tierschutzwoche erstellen und veröffentlichen.
Auswertung Dezember 2015 für Gerati.de und die Facebook-Seite PeTA – Nein Danke
Hier wieder die Grafiken, wo die Besucher in den letzten 30 Tagen überall herkamen.
Daraus ergeben sich folgende Grafiken: (Klick auf die Grafik vergrößert diese)
Standorte der Zugriffe Dezember 2015 (Welt). Dieses kann auch auf der Webseite rechts unten immer Aktuell angeschaut werden.Standorte der Zugriffe Dezember 2015 (EU). Dieses kann auch auf der Webseite rechts unten immer Aktuell angeschaut werden.Zugriffe auf Stundenbasis Dezember 2015Anteil Neuer und wiederkehrender Besucher im Dezember 2015
Die drei am meisten gelesenen Artikel im Dezember auf Gerati.de
Die 25 wichtigsten Suchanfragen, über die Gerati.de im Dezember aufgerufen wurde
friedrich mülln, tierschutzverein gründen, soko tierschutz, gerati, peta kritik, ist peta radikal, peta, tierische produkte in elektronik, zirkus krone leonberg, agraringenieure berufsmöglichkeiten, anonyme meldung finanzamt, besucherzahlen zirkus, college diplom zoologe, dr maja schönfeld kiel staatsanwaltachaft, dr. edmund haferbeck, edmund haferbeck, franziska wolf bad iburg, friedrich mülln ein schauspieler, gnadenhof katzen hassloch, hungertote weltweit pro tag, inder kuh, karin burger,karin burger tierschutz, klaus kaulis,kontakt peter höffken
Insgesamt wurden im letzten Monat 95 Keywords, direkt von Google.de auf Gerati.de weitergeleitet.
Keywords die bei Google, unter den 10 ersten Einträgen zu finden sind!
Peta nein Danke Pos. 5+6+7+8 Vormonat 5
Karin Burger Pos. 4 Vormonat 4
Gegen radikalen Tierschutz Pos. 1+2+3 Vormonat 1
Verbrechen von Tierschützern Pos. 1 Vormonat 1
Verleumdung durch PeTA Pos. 2 + 3 Vormonat 2
Verbrechen von PeTA Pos. 6 + 7 Vormonat 8
Doggennetz Pos. 4 Vormonat 4
Wahre Opfergeschichten von PeTA Pos. 1+2+3+4+5+6+7 Vormonat 1
Lügen von PeTA Pos. 1 + 2 + 3 Vormonat 1
Edmund Haferbeck 9 + 10 Vormonat 6
Peter Höffken 1+2+4 Vormonat 1
Friedrich Mülln 5 Vormonat 4
Soko Tierschutz 9 Vormonat 5
Da sieht man mal wieder wer so alles SEO macht und um seinen Ruf besorgt ist. 😉
19 Keywords werden von mir zur Zeit, SEO-Technisch beobachtet.
Unsere Facebook Likes Entwicklung vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2015Und auch ein herzliches Dankeschön an alle unsere radikalen Tierrechtler, die jeden Tag bei uns vorbeischaut und unsere Artikel lesen Dezember 2015
Ein Dislike, bedeutet natürlich, dass der Leser aus der radikalen Tierrechtsschutz Szene, der Artikel besonders gut gefallen hat.
Die scheinen so angetan von der Facebook Seite „PeTA – Nein Danke“ und der Webseite Gerati.de zu sein, dass sie auch immer wieder täglich mehrmals, bei uns vorbeischauen müssen.
Die Behauptungen Gerati.de hätte es nötig sinnlos Geld für den Like-Kauf auszugeben, verstummten Schlagartig, nachdem Gerati.de seine Like-Verteilung monatlich veröffentlicht.
PeTA scheint das Weihnachtsfest, was traditionell das Fest der Liebe und des Friedens ist, eher dazu zu nutzen, einen massiven Feldzug gegen Nichtveganer und Menschen die nicht derselben Meinung von PeTA sind, zu führen.
So wurde von PeTA eine vorweihnachtliche Massenabmahnung gestartet. Unzählige Menschen, die offen ihre Meinung kundgetan haben, erhielten am 23. und 24.12.2015 eine Abmahnung von PeTA, mit dem Verbot der freien Meinungsäußerung.
Das PeTA juristisch keine Ahnung hat, zeigte insbesondere Herr Dr. Edmund Haferbeck Rechtberater und Nicht-Jurist und Leiter der Rechtsabteilung von PeTA Deutschland, immer wieder in der Vergangenheit.
Sei es wenn es darum geht Brandopfer, mit unbegründeten Strafanzeigen zu überziehen, oder die Forderung den Affen Robby durch Behörden beschlagnehmen zu lassen. Robby darf bei seinem Zirkus bleiben, dieses wurde höchstrichterlich beschlossen.
So liegt Gerati.de eine Abmahnung vor, die am 24.12.2015 zugestellt wurde und in dem PeTA dem Abgemahnten eine Frist setzt, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung bis zum 30.12.2015 12:00 Uhr zurückzusenden.
Unterzeichnete wurde diese Abmahnung von Harald Ullman und Dr. Edmund Haferbeck!
Allein schon die gesetzte Frist über die Feiertage, lässt diese Abmahnung für Nichtig erscheinen. Man könnte davon ausgehen, dass es PeTA hier verhindern möchte, dass der Abgemahnte rechtlichen Beistand sich suchen könnte. Welche Anwaltskanzlei hat über die Weihnachtsfeiertage schon offen?
Auch der Syndikus Anwalt von PeTA, Krishna Singh, scheint sein Studium nicht gerade Aufmerksam verfolgt zu haben. Denn sonst hätte er bei den von Ihm unterzeichneten Abmahnungen, die Irrwitzige Fristsetzung bemängeln müssen.
Mit solchen Glanzleistungen wird es der aufstrebende Junganwalt Krishna Singh, wohl schwer haben eine Kanzlei zu finden, die ihn aufnimmt. Es sei denn er gründet eine eigene Kanzlei und spezialisiert sich auf die Verteidigung von radikalen Tierrechtlern.
Aber was bemängelt nun PeTA in seinen Abmahnungen?
Abmahnungen sind im eigentlichen Sinne dafür gedacht, um deutsche Gerichte zu entlasten, die sich ansonsten mit Wettbewerbs-, Urheberrechts- und grenzlastige Meinungsäußerungen beschäftigten müssten.
Mit einer Abmahnung fordert man, den Abgemahnten auf, eine bestimmte Handlung zu unterlassen.
Schauen wir uns einmal einen Fall genauer an.
So veröffentlichte die Osnabrücker Zeitschrift, einen Leserbrief eines besorgten Lesers.
Veröffentlichter Leserbrief in der Osnabrücker Zeitung vom 09.10.2015
Nun beschwert sich doch PeTA tatsächlich darüber, dass der Abgemahnte einen Leserbrief geschrieben hat und dieser in der Osnabrücker Zeitung veröffentlicht wurde.
Anzumerken ist, dass die Zeitung wohl vor der Veröffentlichung, die rechtliche Lage geprüft hat.
Es ist bisher nicht bekannt, ob PeTA auch die Osnabrücker Zeitung mit einer Weihnachtsmassenabmahnung bedacht hat. Gerati.de sendete nach bekannt werden der Abmahnung an die Osnabrücker Zeitung und Herrn Dr. Edmund Haferbeck eine Stellungnahme, da PeTA expliziert auf von Gerati.de veröffentlichtes Beweismaterial zurückgreift.
So bemängelt PeTA folgendes.
Ich zitiere, aus der mir als Beweismittel, vorliegenden Abmahnung:
„Terror der Tierrechtler (…) Aber was soll man von einem Aktivisten halten, der jahrelang sich als Diplom-Zoologe (den Titel gibt es gar nicht) ausgegeben hat und jetzt zum Fachreferenten degradiert wurde“
und weiter
Die Schmähung, dass PeTA (und nur PeTA ist mit dem Begriff „Tierrechtler“ gemeint, da der Leserbrief sich ausschließlich mit dem Zirkus Krone und PeTA beschäftigt) Terror betreibt ist eine falsche Tatsachenbehauptung und zugleich eine grenzüberschreitende Schmähung.
PeTA terrorisiert also niemanden, auch nicht den Circus Krone?
Aber schauen wir doch einmal in die Begriffserklärung von Wikipedia hinein, was da unter dem Begriff Terror steht!
Der Terror (lat. terror „Schrecken“) ist die systematische und oftmals willkürlich erscheinende Verbreitung von Angst und Schrecken durch ausgeübte oder angedrohte Gewalt, um Menschen gefügig zu machen.
(…)
einen Zustand des Schreckens hervorzurufen, eine Bevölkerung einzuschüchtern oder etwa eine Regierung zu nötigen
(…)
Das Ausüben von Terror zur Erreichung politischer, wirtschaftlicher oder religiöser Ziele nennt man Terrorismus.
Ein paar Bilder gefällig, die PeTA nachweislich als Legitimes Mittel der Tierrechtsbewegung sieht!!!
Brandanschlag von Animal Liberation Front (ALF) in Bochum Foto: https://www.animalliberationfront.com/ALFront/Actions-Germany/BitebackReports2013.htm
So sehen bei PeTA friedvolle Tierrechtsmitbürger aus Foto: indymedia.org
Dieses Foto zeigt keine IS Kämpfer oder Taliban, sondern Tierrechtler vor einem Einsatz!
Es kann wohl hier kaum von einer Schmähung gegen PeTA ausgegangen werden, denn PeTA selbst nennt die Einsätze der Alf als legitimes Mittel und selbst Herr Dr. Edmund Haferbeck, verurteilt zu einer Bannmeile wegen der Gefahr um Leib und Leben, äußerte sich vor den Kameras zu seiner Verurteilung mit den Worten…
Dem muss man auch mal zeigen, was Sache ist. Da muss man auch mal hingehen, das ist überhaupt kein Problem. Und das Urteil in die Höhe halten, das ist doch Peanuts. Ich bitte sie das ist doch wirklich Peanuts
Weiter lautet es in der Abmahnung…
PeTA ist eine gemeinnützige und als besonders förderungswürdig anerkannte Organisation, die ausschließlich Öffentlichkeitsarbeit in Bezug auf Europas größten Zirkus mit Wildtieren, betreibt
(…)
PeTA betreibt keinen Terror.
Seit 2012 liegt ein rechtliches Gutachten vor, was die Gemeinnützigkeit von PeTA bezweifelt. Die Stiftung Warentest, sowie auch der Spiegel, kamen bei Recherchen zu der Erkenntniss „An PeTA Deutschland e.V. Arbeit, sind erkenntliche Zweifel der Gemeinnützigkeit nachweisbar.“
Auch Gerati.de erstattete gegen PeTA, Anzeige wegen Verdachtes der zweifelhaften Gemeinnützigkeiterteilung bei den zuständigen Finanzämtern.
Warum sich hier beide zuständigen Finanzämter sich weigern, den Eingang der Anzeige zu bestätigen ist rechtlich Zweifelhaft und lässt Vermutungen zu, dass hier PeTA in gewisser Weise bevorzugt behandelt wird.
Bezugnehmend auf die von PeTA in der Abmahnung aufgestellten Behauptung, PeTA würde nur Öffentlichkeitsarbeit gegen den Circus Krone tätigen, fragte bereits die SHZ am 26.08.2015 bei PeTA nach, und forderte die Beweise an, auf die sich PeTA stützt und auf den Flugblättern die bei Demonstrationen veröffentlicht.
Die Beschuldigungen entpuppten sich allesamt als LÜGE!
Der OHA bat Peta, entsprechende Belege zu schicken. Peter Höffken kam dieser Bitte nach. Und die Lektüre ergab: Einen Beleg über ein „Zwangsgeld“ nach einer Kontrolle des Winterquartiers 2012 wurde dem OHA nicht vorgelegt. In einem Brief der Staatsanwaltschaft ist die Rede davon, dass ein Ermittlungsverfahren eingestellt worden sei. „Einen Tatnachweis für Verstöße gegen Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes haben die durchgeführten Ermittlungen nichtergeben.“
Für die Einleitung eines Bußgeldverfahrens nach einem Gastspiel in Gießen erhielt der OHA keinenBeleg. Und 2010 schrieb ein Münchner Staatsanwalt, „…dass bei einem Teil der Tiere des Circus Krone tatsächlich deutliche Haltungsmängel sowie Verhaltensstörungen vorlagen…“. Im selben Bescheid wird aber ein Ermittlungsverfahren wegen fortgesetzter Tierquälerei eingestellt, „…weil keinzur Anklageerhebung hinreichender Verdacht besteht.“
Der Kampf von Peta gegen Circus Krone hat juristische Aktenberge produziert. „Unsere Rechtsabteilung hat mittlerweile etwa zehn Ordner zu Circus Krone“, schreibt Peter Höffken. „Wir beschäftigen mittlerweile ein ganzes Anwaltsbüro, um uns gegen die ungerechtfertigten Angriffe zu wehren“, sagt Markus Strobl aus der PR-Abteilung des Zirkusunternehmens.
PeTA begehe keinen Terror, so die Behauptung in der Abmahnung!
Nur wie soll man es dann nennen, wenn ein Verein durch Verbreitung von Lügen, fehlgleitete Menschen sektenartig dazu zwing Straftaten zu begehen. Verbreitung von Lügen im Sinne der Denunzierung eines Unternehmens, ist und bleibt eine Straftat.
Da nützt es auch nicht das Dr. Edmund Haferbeck immer wieder gebetsmühlenartig die Behauptung öffentlich verbreitet, PeTA wurde noch nie rechtskräftig verurteilt!
Im weiteren Verlauf dieser skurilen Abmahnung, kommt man auf das Thema Peter Höffken und sein Pseudo Diplom zu sprechen.
So schreibt PeTA in dieser Abmahnung weiter…
Der Senior Fachreferent Tiere in der Unterhaltungsbranche, Peter Höffken, hat ein Diplom und ist zu keinem Zeitpunkt degradiert worden.
Da fragt Gerati.de schon, warum Peter Höffken dann nicht in der Lage ist, dieses Diplom innerhalb von einem Jahr, bei der Staatsanwaltschaft, nach einer Strafanzeige von Gerati.de, vorzulegen.
Eingegangen per Fax am 18.12.2015
Gleichzeitig ist es natürlich immer wieder verwunderlich, wie PeTA kurzfristig auf Wahrheitskritik reagiert. Genau drei Tage nach der Strafanzeige ist von einem Diplom und Wildtierexpertenwissen, bei Peter Höffken von PeTA nichts mehr zu hören! Das Wort Diplom wird seitdem in Verbindung mit Peter Höffken, bei PeTA nicht mehr verwendet.
Anders scheint es da PeTA bei tatsächlichen Diplombesitzern zu sehen, wie eine Pressemitteilung vom 09.12.2015, von PeTA bezeugte.
Stand Dezember 2015
München / Stuttgart, 9. Dezember 2015 – Die Münchner Volxküche kocht seit Sommer dieses Jahres in der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in der Richelstraße – zunächst ehrenamtlich und seit September gegen Rechnung. Das Team setzt dabei auf eine ausgewogene vegane Kost. Die Regierung von Oberbayern forderte das ehrenamtliche Kochkollektiv nun jedoch dazu auf, Fleisch in den Menüplan zu integrieren. Dazu kommentiert Felicitas Kitali, Diplom Ernährungswissenschaftlerin und FachreferentinErnährung bei der Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V.:
Dieses wiederspricht sich mit den Angaben, die in der Abmahnung getätigt wurden. Da schreibt Dr. Edmund Haferbeck folgendes:
Die Berufsbezeichnungen bei PeTA sind alle vereinheitlicht worden, es werden nicht mehr die erlenten Berufe angegeben, sondern PeTA-spezifische.
(…)
Dies ist in allen Unternehmen der Fall, es ist das „Normalste von der Welt.“
Für Dr. Edmund Haferbeck ist es also das normalste der Welt, wenn PeTA Herrn Peter Höffken untersagt, seinen Titel, wenn er diesen besitzt und somit auch Hart erarbeitet hätte, zu tragen, um damit sein Expertenwissen zu bestätigen. Kein Unternehmen würde freiwillig auf die Idee kommen und darauf verzichten, eine Titelbezeichnung die ein Expertenwissen bestätigt, anzuzeigen.
Wem würde man wohl mehr glauben, einen Diplom- Biologen oder einen simplen Fachreferenten wie es Peter Höffken nun bei PeTA geworden ist.
Weiter in dem Abmahnschreiben äussert sich Dr. Edmund Haferbeck zu der Dekradierung von Peter Höffken, wie folgt:
Mit einer Dekradierung hat dieses nichts zu tun, im Gegenteil, als Senior Fachreferent ist er sogar Führungsperson gegenüber sonstigen Fachreferenten.
Ja klar, und eine Führungsperson ohne Diplom, aber ebend dann doch nur ein Referendar!
Und nun kommt Herr Dr. Edmund Haferbeck auf den Punkt und bezichtet natürlich Gerati.de der Lüge.
So schreibt er in der Abmahnung:
Da sich ganz offensichtlich auf eine Quelle berufen wird, die auf juristischen Weg nicht angreifbar ist (weil sie von Indonesien aus betrieben wird) und die ausschließlich zur Schmähung gegründet wurde, fällt die Berufung auf andere Quellen“ weg.
Und jetzt lässt Herr Dr. Edmund Haferbeck die Katze aus dem Sack und kommt gleich mit rassistischen Verleumdungen.
Aus dieser Aussage lese ich, dass Herr Edmund Haferbeck und PeTA behauptet, ich würde mich jursitsch in Indonesien verstecken. Dieses ist weitgefehlt. Ich warte nur auf ein Klageschreiben, was mich natürlich auf den Weg der ausländischen deutschen Vertretung jederzeit erreichen kann. Und ich bin auch bereit, mich bei einer Anzeige vor Gericht zu verteidigen.
Hierbei verliert wohl eher PeTA den Mut, eine Klage einzureichen, da ich mittlerweile genügen belastendes Material gegen PeTA zusammengetragen habe.
Alle Behauptungen werden, von meiner Seite mit Beweisen öffentlich dargelegt. Weiter oben im Artikel sieht man ja wie PeTA, mit ihren angeblichen Beweisen die keine sind, in Verbindung mit dem Circus Krone manipulierent vorgeht. Das hat Gerati.de nicht nötig!
Gerati.de versteckt sich weder im Internet, denn dann hätte ich eine andere TDL gewählt, ausserhalb von .de. Ich habe mein korrektes Impressum angegeben und bin auch durch eine Deutsche Adresse, was bei einer DE-Domain, Bedingung ist, erreichbar. Bis heute versprühte jeder der Tierrechtler nur heiße Luft. Bis heute hat mich kein rechtliches Schreiben erreicht.
Ich würde natürlich gern auf Kosten von PeTA eine Urlaubsreise nach Deutschland in Verbindung mit einem Gerichtsverfahren antretten, da ich mir sicher bin, dass ich mich auf der rechtlich sicheren Seite, bewege.
Anders sieht es da, mit der getätigten Behauptung von PeTA aus. Ein Betreiber eines Aufklärungsprotals mit Sitz in Indonesien, kann nach Angaben von PeTA, also nur Lügen verbreiten. Dieses klingt schon etwas rassistisch…
Von meiner Seite wird hier wohl, Herr Dr. Edmund Haferbeck und PeTA ein Neujahrsbriefchen in Form einer Abmahnung erhalten.
Und von Schmähung kann wohl nicht die Rede sein. Das Beispiel Diplom zeigt wer hier wohl eher was zu verbergen hat.
Mit einer simplen veröffentlichung des angeblichen Diploms, von Herrn Peter Höffken würde alles erledigt sein. Aber Moment mal, selbst der Staatsanwaltschaft ist man ja nicht einmal in der Lage, dieses Diplom vorzulegen!“
Wenn gegen mich einer eine Klage einreicht, so belege ich doch sofort meine Unschuld, mit allen Beweisen die notwendig sind!
WARUM DENN DANN NICHT, HERR PETER HÖFFKEN – zeigen sie ihr Diplom!
So jetzt wird Herr Dr. Edmund Haferbeck aber zornig und so schreibt er weiter in der Abmahnung….
Diese Tatsachenbehauptungen und diese Eindruckerweckung sind nachweislich falsch und die diesbezügliche Verbreitung ist schon als dreist zu bewerten. Auch die Eindruckerweckung darüber, dass PeTA Teror betreibt und sich ein führender PeTA-Angestellter mit einem nicht vorhandenen Diplom schmücken soll, ist unzulässig.
Auch das Nichtbelegen eines Titels, gegenüber den Behörden, zeigt wohl eher dass nicht vorhanden seins des Titels an. Dieses ist in Deutschland eine Straftat! Zu beachten ist, dass Herr Peter Höffken die Kenntnis einer Strafanzeige, seit dem 01.10.2014 besitzt und über ein Jahr somit nicht in der Lage war, den Diplombesitz zu bestätigen.
Zum Abschluss der Abmahnung kommt noch rechtliches Klambim, wobei PeTA hier selbst den Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes (Meinungsfreiheit), außer Kraft setzen möchte.
Anzumerken ist, dass es sich nicht um eine Tatsachenbehauptung handelt. Jedes Gericht würde bei nicht Belegbarkeit des Diploms Herrn Peter Höffken aufgrund Titelmissbrauch verurteilen. Das Vorzeigen eines Diplomes muss erfolgen, wenn der angebliche Diplominhaber, die Angaben nutzt, um insbesondere sein Fachwissen aufzuzeigen. Dieses ist bei der Bezeichnung Diplom-Zoologe und Wildtierexperte mit Sicherheit der Fall. Ohne Diplom wäre es schwer, durch Herrn Peter Höffken zu beweisen, dass er tatsächlich ein Wildtierexperte sei, wie er sich selbst noch im Jahr 2014 bezeichnete.
Zum Abschluß trat Nicht-Jurist Dr. Edmund Haferbeck, noch in ein rechtliches Fettnäpfchen. So setzte er die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung, auf den 30.12.2015 12:00 Uhr.
Eingang der Abmahnung war der 24.12.2015. Allein diese Frist, lässt die Abmahnung für Nichtig erscheinen, da dem Abgemahnten keine Rechtsbeistand eingeräumt wurde. Welcher Rechtsanwalt hat am 28. und 29. einen Termin frei, für solch einen Schabernack! 😉
Fazit dieses Abmahnschreiben
Für Herrn Dr. Edmund Haferbeck und PeTA sind alle Indonesier Lügner, und ich persönlich würde mich vor PeTA juristisch verstecken.
Eine Tatsachenbehauptung die wohl PeTA nicht beweisen kann. Wie schon gesagt ich würde natürlich sofort einer Klage ins Auge sehen und mich mit allen Mitteln verteidigen.
Dem Abgemahnten kann ich nur Empfehlen, PeTA ein Schreiben in der gesetzten Frist zuzusenden, und die Abmahnung aufgrund der Fristangabe für Nichtig zu erklären!
Lange hat es gedauert bist PeTA den Schlag ins Gesicht, durch das Verwaltungsgericht Lüneburg verkraftet hatte und sich zu dem Thema Robby, äußerte.
Das Verwaltungsgericht Lüneburg beschloss, dass der Schimpanse Robby, doch bei seiner Zirkusfamilie bleiben darf und nicht wie PeTA fordert, in eine fremde Umgebung verfrachtet wird.
Robby lebt seit über 40 Jahren im Zirkus Belly! Dadurch hat der Schimpanse eine enge Familienbindung zu Menschen aufgebaut. PeTA fordert bereits seit Jahren, ohne eine wissenschaftliche Analyse oder Gutachten zu besitzen, dass Robby in eine sogenannte Auffangstation verbracht werden sollte. Mehrere Gutachten beweisen aber, dass dieses für Robby der sichere Tod wäre, da dieser Verhaltensmuster seiner Artgenossen nicht erkennt und somit ausgestoßen und wahrscheinlich auch durch seine Artgenossen getötet werden würde. Aufgrund des Alters empfehlen die Gutachter den Verbleib des Affen, bei der Zirkusfamilie.
Robby vs Peter Höffken / PeTA
Der Zirkus Belly hatte deshalb bis Dezember 2015 eine Ausnahmegenehmigung, durch das Veterinäramt Celle. Durch den Einfluss von PeTA, hat das Veterinäramt diese Ausnahmegenehmigung für die Haltung des Schimpansen nicht verlängert und ordnete von Amts wegen an, dass der Affe bis zum Ende des Jahres in eine Auffangstation übergeben werden soll. Was in diesem Fall das Todesurteil für Robby bedeutet hätte.
Der Zirkus Belly legte gegen diesen Amtsentscheid, Beschwerde ein und das Verwaltungsgericht folgte den Gutachtern und lies Robby bei seiner Familie.
Noch vor dem Gerichtsbeschluss forderte PeTA die Behörden auf, den Affen unverzüglich zu beschlagnahmen. Ein Vorgehen was wir aus dem Umfeld der Staatsanwaltschaft Kiel kennen, wo zurzeit ein Ermittlungsverfahren wegen Amtsmissbrauches, gegen eine Staatsanwältin läuft. Auch in Kiel war PeTA in vielen Fällen der illegalen Beschlagnahme von Tieren, involviert.
So versuchte PeTA, durch „Randale und Bambule“ die selbsternannten PeTA 2 Demonstranten, den Zirkus Belly einzuschüchtern.
„Randale und Bambule“ so bezeichnet PeTA selbst, in dem Handbuch für PeTA2 Streetteam-Leiter, in einem Musterbrief, die Namen für eine Anmeldung einer Demonstration.
Musterbrief aus dem Handbuch für PeTA 2 – Streettemleiter
So warteten die PeTA Demonstranten solange die Polizei anwesend war, schön auf den für die Demonstration zugewiesenen Platz abseits des Zirkus. Als die Polizei von dannen zog, nahmen „Randale und Bambule“ ihren Pavillon und ihre Sachen und pflanzten sich illegaler weise, direkt vor der Kasse des Zirkus auf. Dieser nahm dann die Sache in die eigene Hand und machte den Pavillon sprichwörtlich platt.
Ich persönlich halte diese Aktion des Zirkus, etwas aus den Rahmen gelaufen. Habe aber aufgrund der massiven Denunzierung auch Verständniss, dass einen bei so einer illegalen Aktion von PeTA, auch einmal der Kragen platzen kann.
Überbleibsel des PeTA Pavillon / Foto: PeTA/Presse
Hier wird es wohl auch noch eine Auseinandersetzung vor Gericht folgen.
PeTA ließ sich sehr lange Zeit, um auf das Urteil, was ein voller Erfolg für Robby war, zu antworten.
Dazu griff PeTA, wieder einmal auf ihren nach einer Strafanzeige wegen Titelmissbrauches, degradierten Fachreferenten Peter Höffken zurück.
Peter Höffken zeigte gleich wieder einmal, dass er weder von Tierhaltung, noch von Tierschutz, eine Ahnung besitzt.
So stellte Peter Höffken die Behauptung auf, dass man das Veterinäramt Celle nun dazu auffordern möchte, die Richtlinien für die Haltung von Affen im Zirkus durchzusetzen. Dazu nimmt Peter Höffken doch tatsächlich die Zahl 400 m2 in den Mund und verweist auf die Richtline des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft!
für Robby wenigstens die Mindestrichtlinien für Schimpansenhaltungen zu implementieren, gegen die der Zirkus seit Jahren hochgradig verstößt – vor den Augen der Behörden. Damit stünden dem Schimpansen neben einem insgesamt 400 Quadratmeter großen Gehege auch endlich adäquate Kletterstrukturen sowie Rückzugs- und Beschäftigungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Mindestens 800 m3 bzw. 200 m2 für eine sozial intakte Gruppe von bis zu 4 erwachsenen Tieren; für jedes weitere Tier 100 m3 bzw. 25 m2 mehr; Mindesthöhe: 4 m.
Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren BmEL
Nur steht dort auch nichts von 400 m2, sondern 200 m2. Weiterhin geht man hier von einer Gruppenhaltung von 4 Tieren aus, also wäre bei der erlaubten Einzelhaltung von einem kleineren Gehege auszugehen.
Den größten Vogel schoss aber Peter Höffken damit ab, dass dieses Gutachten sich nicht auf Zirkusse bezieht, sondern auf Zoos und Tierparks.
Dort steht zwar, das die Haltung von Menschenaffen in Zirkussen untersagt ist, jedoch hat man ein sogenanntes Bestandsrecht. Dieses wurde auch seit Jahren durch die Ausnahmegenehmigung, des zuständigen Veterinäramtes bestätigt.
Die Haltungsvorschriften für Zirkusse, sind anders als für Zoos.
Nun frage ich mich warum Peter Höffken dieses in seiner Pressemitteilung nicht vermerkt hat. Mit einer einfachen Google Anfrage hätte er das Ergebniss in Null Komma Nichts, vorliegen gehabt.
Als angeblicher Diplom-Zoologe, wie er sich noch vor einem Jahr bis zur Strafanzeige durch Gerati.de schimpfte, hätte er wohl die Haltungsvorschriften In und Auswendig können müssen.
Man kann wohl hier eindeutig sagen, Herr Peter Höffken hat von Tuten und Blassen keine Ahnung!
Zum Abschluss noch das Video, was ich bereits vor ein paar Wochen veröffentlicht hatte Robby vs. Peter Höffken / PeTA…
Jürgen schaut immer gern hinter die Aussagen und Analysiert dann die Wahrheiten, die in den Behauptungen stecken.
Fragen…
– In einer Studie von „Stiftung Warentest“ und „Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI)“ vom November 2013, wird die „Tierrechtsorganisation“ PETA Deutschland unter den „unwirtschaftlich arbeitenden Organisationen“ aufgeführt…
– PETA wird in „Transparenz“ und „Organisation und Kontrolle“ bloß mit „unzureichend“ bewertet… https://www.test.de/Spenden-Diesen-Organisationen-koennen-…/
– Als Reaktion darauf verfasste PETA eine Notiz auf der eigenen Facebook-Seite, worin unter anderem folgendes steht:
Erstelltes Gutachten der Anwaltskanzlei Graf von Westphalen
„Nach Angaben einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die jedes Jahr die Bücher von PETA-Deutschland erstellt und einen Finanzbericht verfasst, fließen 87% der Spenden die PETA erhält direkt in Aufklärungskampagnen, politische Arbeit PR-Kampagnen und Öffentlichkeitsarbeit.“
— Harald Ullmann, 2. Vorsitzender PETA Deutschland, Notiz der „PETA Deutschland“-Facebook-Seite, 22. November 2013 um 11:01 Uhr
[Bevor ich darauf eingehe, nenne ich erst mal die Anzahl, wie oft das Wort „Schutz“ (wie in „Tierschutz“) in der Rechtfertigung von Harald Ullmann vorkam: genau 2x… und beide Male bezieht er sich NICHT auf PETA oder PETAs Tätigkeiten… „Merkwürdig“, oder?]
– Frage 1: Wie „unabhängig“ ist ein Wirtschaftsprüfer tatsächlich, der JEDES JAHR von PETA dafür bezahlt wird die Bücher zu erstellen und einen Finanzbericht zu verfassen (möglicherweise mit einem gewissen „Spendengeld-Bonus“)?!
– Frage 2: WENN tatsächlich 87% der Spenden, die PETA erhält, direkt in „Aufklärungskampagnen“, „politische Arbeit“, „PR-Kampagnen“ und „Öffentlichkeitsarbeiten“ fließen würden (und man davon ausgeht, dass die restlichen 13% in Verwaltung, Personalkosten usw. fließen), kommt demnach also wirklich gar nichts direkt Tieren zugute?! 😕
– Frage 3: WENN PETA Deutschland tatsächlich 87% der Spenden u.a. in „politische Arbeit“ und „PR-Kampagnen“ steckt, warum gilt PETA Deutschland e.V. denn dann überhaupt noch als „gemeinnützig“?!
1.) Laut § 52 der Abgabenordnung „Gemeinnützige Zwecke“ sind Körperschaften dann „gemeinnützig“, wenn ihre Tätigkeit „selbstlos“ ist… „PR-Kampagnen“ gelten meines Wissens nach nicht als „selbstlos“ – diese sind eher „eigennützig“…
2.) Auch müssen jene Organisationen die jeweiligen „gemeinnützigen“ Zwecke „ausschließlich und unmittelbar“ verfolgen (§§ 56 und 59 AO) – PETA hingegen betreibt oder unterstützt immer wieder (auch) „allgemeinpolitische Parteipolitik“…
[laut „Gutachten zu fragwürdigen Tierrechtskampagnen und zu der Frage einer gemeinnützigkeitsschädlichen Mittelverwendung durch den Verein Peta Deutschland e.V.“, Dr. Walter Scheuerl, Kanzlei Graf von Westphalen, 18.09.2012, https://gerati.de/wp-content/uploads/GutachtenPETA.pdf ]
PS: Ein Jahr später (November 2014) schnitt PETA erneut in einer Transparenz-Studie (Phineo gAG) schlecht ab: Platz 46 von 50 untersuchten „Spendenorganisationen“, insgesamt „2,22“ von möglichen „5,00“ Punkten und in der Unterkategorie „Transparenz bei Aktivitäten“ erreichte PETA sogar abgeschlagen das schlechteste Ergebnis („0,8“ von möglichen „5,0“ Punkten)… https://www.spiegel.de/…/spenden-ranking-so-transparent-arbe…
Gestern lief die 30 Tägige Karenzzeit aus, die DENIC den Eigentümern der Domain animalliberationfront.de gesetzt hatte, sich bei ihnen zu melden und die korrekten Adressdaten bei DENIC zu hinterlegen.
Die Domain wurde bisher von „Die Tierbefreier“, betrieben.
Gerati.de wendete sich mit Schreiben an, den Domainverwalter, den Webseitenhoster, DENIC als Registrar und an die zuständige Landesanstalt für Medien in NRW, und teilte mit das die hinterlegten Adressdaten der Domain animalliberationfront.de nicht Korrekt seien und hier eine Verschleierung der Personendaten vorliegt. Ein weiterer Punkt war das angegebene Impressum auf der Webseite, was nur ein Postschließfach nannte, jedoch keine vorladbare Anschrift.
Nachdem die Webseite kurzzeitig durch den Domainverwalter gesperrt wurde, gaben die Betreiber der Webseite eine weitere Fakeadresse an. Gleichzeitig unterließen sie aber die geforderten Daten beim Registrar DENIC vorzunehmen.
Brandanschlag von Animal Liberation Front (ALF) in Bochum Foto: https://www.animalliberationfront.com/ALFront/Actions-Germany/BitebackReports2013.htm
Ich machte heute eine Nachtschicht
Ich wollte unbedingt die Domain haben. Laut Angaben sollte sie heute um 17:51 Uhr deutscher Zeit, was bei mir in Jakarta dann 23:51 Uhr wäre wieder frei registrierbar sein. Nur passierte nichts. Ich wartete bis 01:30 Uhr und checkte den Status der Domain.
Dann hatte ich doch die genug und bin ins Bett gegangen. Um 5:30 Uhr checkte ich den Status erneut und stellte keine Veränderung fest. Um 7:30 Uhr war die Domain auch noch nicht freigegeben worden. Dann gab ich es erst einmal auf. Als ich um 9:30 Uhr den Status checkte war die Domain seit 9 Min von einem niederländischen Domainauktionator registriert worden.
Also irgendeiner hat für die Registrierung ein Gebot abgegeben.
Schauen wir einmal, was oder wer, sich hinter dem neuen Domaininhaber nun versteckt!
Schade ich hatte echt viel vor mit der Domain, aber es ist eben Glückssache, seit dem die 30 Tage Karenzzeit Vorschrift sind, stürzen sich die Domainjäger auf gute Domains die frei werden.
Das Thema „Die Tierbefreier“ ist noch nicht vorbei
Da wird Gerati.de im neuen Jahr einmal den Jungs zeigen, dass man sich als Verein nicht irgendwo verstecken kann.
Kupfern wir hier mal den Slogan von SOKO Tierschutz ab….
Radikale Tierrechtler können sich nicht verstecken!!!
Am 01.10.2014 erstattete ich Strafanzeige gegen Peter Höffken und den NOCH-Gemeinnützigen Verein PeTA Deutschland e.V. wegen des Verdachts des Titelmissbrauches nach §132a StGB.
Nach dem ich nach einem Jahr von der Staatsanwaltschaft nichts gehört hatte, habe ich am 24.11.2015, einfach einmal nachgefragt.
Gestern ging dann das Fax der Staatsanwaltschaft ein.
Man teilte mir mit, dass die Ermittlungen andauern und auf die Stellungnahme des Verteidigers gewartet wird.
PeTA selbst hat doch eigene Anwälte und wie sagte doch Herr Dr. Edmund Haferbeck in der veröffentlichten Presseantwort…
Herr Höffken hat gerade Rücksprache genommen, auch über den Vorstand: Wir geben keine persönlichen Daten von unseren Leuten raus, nur weil ein Spinner in Indonesien über uns her zieht. Die Dokumente liegen hier alle vor, es sind keine Fälschungen. Wir haben hier bei PETAim übrigen nur Akademiker, davon vier, die sogar promoviert haben.
(PETA Deutschland, Presseantwort von Dr. Edmund Haferbeck, 25.07.14)
Die Dokumente (Diplome) liegen bei PeTA vor, es sind keine Fälschungen und bei PeTA arbeiten nur Akademiker!
Also wenn Herr Dr. Edmund Haferbeck, Rechtsberater und Abteilungsleiter der Rechtsabteilung bei PeTA, das Diplom vorliegen hat, warum beauftragt er nicht einen seiner untergebenden Syndikusanwälte, um seinen Busenfreund Peter Höffken aus dem Schlamassel zu holen und eine Kopie des Diplomes, falls dieses überhaupt vorhanden ist, der Staatsanwaltschaft zusenden zu lassen.
Ehrlich gesagt einer lügt hier von den beiden
Wenn das Diplom existent wäre, sollte es doch um eine Klage abzuwehren unverzüglich bei der Staatsanwaltschaft vorgelegt werden. Da Herr Dr. Edmund Haferbeck ja behauptet er habe dieses Diplom des Herrn Peter Höffken eigenhändig gesehen, warum wurde dann Herr Peter Höffken, nach bekannt werden meiner Strafanzeige, zum Fachreferenten bei PeTA degradiert.
Also entweder dieses Diplom was Herr Dr. Edmund Haferbeck gesehen hat, ist doch eine Fälschung, oder es hat gar nicht existiert.
Auch scheint es mit der Behauptung, dass alle Mitarbeiter von PeTA, Akademiker seien, wohl auch ein wenig übertrieben.
Egal wie man es dreht und wendet, irgendeiner spinnt bei PeTA. Also der aus Indonesien wie Herr Dr. Edmund Haferbeck behauptet, spinnt mit Sicherheit nicht!
Hier noch das Schreiben der Staatsanwaltschaft Stuttgart.
Es hat tatsächlich den Anschein, dass beide Finanzämter die Strafanzeigen versuchen unter den Tisch zu kehren. Anders lässt sich die Hartnäckigkeit der Verweigerung einer simplen Eingangsbestätigung nicht erklären.
Was bisher alles Geschah lesen sie in diesen Artikeln:
Gestern gab es dann endlich einmal ein Lebenszeichen vom Finanzamt Stuttgart!
Die Email sah für mich schon etwas, für behördliche Zwecke schon etwas Ominös aus!
Screenshot Outlook 17.12.2015
Als ich diese Email auf Facebook unter PeTA – Nein Danke veröffentlichte, kam es zu einer Diskussion und den Behauptungen, dass das Finanzamt nicht reagieren müsse!
In Fragen auf das Steuergeheimniss ist dieses richtig, nur will ich persönlich keine Steuerinformationen wissen, sondern nur ob die von mir geschriebene Anzeige, die ich per Fax versendet habe, ordentlich lesbar bei beiden Finanzämtern angekommen ist.
Ich habe zwar eine Versandbestätigung meines Faxes erhalten, jedoch kommt es immer wieder einmal vor, dass bei der Übertragung Seiten fehlen, oder nicht Lesbar sind.
Wie will eines der beiden Finanzämter, die Anzeige verfolgen, wenn z.B. wichtige Daten einfach fehlen.
Das was beide Finanzämter zurzeit machen, ist auf Unkenntnis spielen und somit den Eingang einer Anzeige Verleumden.
Auch die Behauptung bei dieser Auskunft würde §30 AO greifen sehe ich nicht so.
Abgabenordnung (AO) § 30 Steuergeheimnis
(1) Amtsträger haben das Steuergeheimnis zu wahren.
(2) Ein Amtsträger verletzt das Steuergeheimnis, wenn er
1.
Verhältnisse eines anderen, die ihm
a)
in einem Verwaltungsverfahren, einem Rechnungsprüfungsverfahren oder einem gerichtlichen Verfahren in Steuersachen,
b)
in einem Strafverfahren wegen einer Steuerstraftat oder einem Bußgeldverfahren wegen einer Steuerordnungswidrigkeit,
c)
aus anderem Anlass durch Mitteilung einer Finanzbehörde oder durch die gesetzlich vorgeschriebene Vorlage eines Steuerbescheids oder einer Bescheinigung über die bei der Besteuerung getroffenen Feststellungen
bekannt geworden sind, oder
2.
ein fremdes Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, das ihm in einem der in Nummer 1 genannten Verfahren bekannt geworden ist,
unbefugt offenbart oder verwertet oder
3.
nach Nummer 1 oder Nummer 2 geschützte Daten im automatisierten Verfahren unbefugt abruft, wenn sie für eines der in Nummer 1 genannten Verfahren in einer Datei gespeichert sind.
(3) Den Amtsträgern stehen gleich
1.
die für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten (§ 11 Abs. 1 Nr. 4 des Strafgesetzbuchs),
1a.
die in § 193 Abs. 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes genannten Personen,
2.
amtlich zugezogene Sachverständige,
3.
die Träger von Ämtern der Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind.
(4) Die Offenbarung der nach Absatz 2 erlangten Kenntnisse ist zulässig, soweit
1.
sie der Durchführung eines Verfahrens im Sinne des Absatzes 2 Nr. 1 Buchstaben a und b dient,
2.
sie durch Gesetz ausdrücklich zugelassen ist,
3.
der Betroffene zustimmt,
4.
sie der Durchführung eines Strafverfahrens wegen einer Tat dient, die keine Steuerstraftat ist, und die Kenntnisse
a)
in einem Verfahren wegen einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit erlangt worden sind; dies gilt jedoch nicht für solche Tatsachen, die der Steuerpflichtige in Unkenntnis der Einleitung des Strafverfahrens oder des Bußgeldverfahrens offenbart hat oder die bereits vor Einleitung des Strafverfahrens oder des Bußgeldverfahrens im Besteuerungsverfahren bekannt geworden sind, oder
b)
ohne Bestehen einer steuerlichen Verpflichtung oder unter Verzicht auf ein Auskunftsverweigerungsrecht erlangt worden sind,
5.
für sie ein zwingendes öffentliches Interesse besteht; ein zwingendes öffentliches Interesse ist namentlich gegeben, wenn
a)
Verbrechen und vorsätzliche schwere Vergehen gegen Leib und Leben oder gegen den Staat und seine Einrichtungen verfolgt werden oder verfolgt werden sollen,
b)
Wirtschaftsstraftaten verfolgt werden oder verfolgt werden sollen, die nach ihrer Begehungsweise oder wegen des Umfangs des durch sie verursachten Schadens geeignet sind, die wirtschaftliche Ordnung erheblich zu stören oder das Vertrauen der Allgemeinheit auf die Redlichkeit des geschäftlichen Verkehrs oder auf die ordnungsgemäße Arbeit der Behörden und der öffentlichen Einrichtungen erheblich zu erschüttern, oder
c)
die Offenbarung erforderlich ist zur Richtigstellung in der Öffentlichkeit verbreiteter unwahrer Tatsachen, die geeignet sind, das Vertrauen in die Verwaltung erheblich zu erschüttern; die Entscheidung trifft die zuständige oberste Finanzbehörde im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen; vor der Richtigstellung soll der Steuerpflichtige gehört werden.
(5) Vorsätzlich falsche Angaben des Betroffenen dürfen den Strafverfolgungsbehörden gegenüber offenbart werden.
(6) Der automatisierte Abruf von Daten, die für eines der in Absatz 2 Nr. 1 genannten Verfahren in einer Datei gespeichert sind, ist nur zulässig, soweit er der Durchführung eines Verfahrens im Sinne des Absatzes 2 Nr. 1 Buchstaben a und b oder der zulässigen Weitergabe von Daten dient. Zur Wahrung des Steuergeheimnisses kann das Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates bestimmen, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen gegen den unbefugten Abruf von Daten zu treffen sind. Insbesondere kann es nähere Regelungen treffen über die Art der Daten, deren Abruf zulässig ist, sowie über den Kreis der Amtsträger, die zum Abruf solcher Daten berechtigt sind. Die Rechtsverordnung bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates, soweit sie die Kraftfahrzeugsteuer, die Luftverkehrsteuer, die Versicherungsteuer sowie Einfuhr- und Ausfuhrabgaben und Verbrauchsteuern, mit Ausnahme der Biersteuer, betrifft.
(7) Werden dem Steuergeheimnis unterliegende Daten durch einen Amtsträger oder diesem nach Absatz 3 gleichgestellte Personen nach Maßgabe des § 87a Absatz 4 über De-Mail-Dienste im Sinne des § 1 des De-Mail-Gesetzes versendet, liegt keine unbefugte Offenbarung, Verwertung und kein unbefugter Abruf von dem Steuergeheimnis unterliegenden Daten vor, wenn beim Versenden eine kurzzeitige automatisierte Entschlüsselung durch den akkreditierten Diensteanbieter zum Zweck der Überprüfung auf Schadsoftware und zum Zweck der Weiterleitung an den Adressaten der De-Mail-Nachricht stattfindet.
Wie schon vorher beschrieben, sehe ich hier kein Steuerrecht verletzt, wenn eine Behörde wie das Finanzamt Leonberg, oder das Finanzamt Stuttgart, mir den Eingang, einer von mir verfassten und an diese beiden Behörden versendeten Anzeige, bestätigen.
Es ist sogar die Pflicht einer Behörde, den Eingang eines Schreibens auf Wunsch des Verfassers zu bestätigen.
Dieses ergibt sich aus VwVfG §71b.
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) § 71b Verfahren
(1) Die einheitliche Stelle nimmt Anzeigen, Anträge, Willenserklärungen und Unterlagen entgegen und leitet sie unverzüglich an die zuständigen Behörden weiter.
(2) Anzeigen, Anträge, Willenserklärungen und Unterlagen gelten am dritten Tag nach Eingang bei der einheitlichen Stelle als bei der zuständigen Behörde eingegangen. Fristen werden mit Eingang bei der einheitlichen Stelle gewahrt.
(3) Soll durch die Anzeige, den Antrag oder die Abgabe einer Willenserklärung eine Frist in Lauf gesetzt werden, innerhalb deren die zuständige Behörde tätig werden muss, stellt die zuständige Behörde eine Empfangsbestätigung aus. In der Empfangsbestätigung ist das Datum des Eingangs bei der einheitlichen Stelle mitzuteilen und auf die Frist, die Voraussetzungen für den Beginn des Fristlaufs und auf eine an den Fristablauf geknüpfte Rechtsfolge sowie auf die verfügbaren Rechtsbehelfe hinzuweisen.
(4) Ist die Anzeige oder der Antrag unvollständig, teilt die zuständige Behörde unverzüglich mit, welche Unterlagen nachzureichen sind. Die Mitteilung enthält den Hinweis, dass der Lauf der Frist nach Absatz 3 erst mit Eingang der vollständigen Unterlagen beginnt. Das Datum des Eingangs der nachgereichten Unterlagen bei der einheitlichen Stelle ist mitzuteilen.
(5) Soweit die einheitliche Stelle zur Verfahrensabwicklung in Anspruch genommen wird, sollen Mitteilungen der zuständigen Behörde an den Antragsteller oder Anzeigepflichtigen über sie weitergegeben werden. Verwaltungsakte werden auf Verlangen desjenigen, an den sich der Verwaltungsakt richtet, von der zuständigen Behörde unmittelbar bekannt gegeben.
(6) Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der durch die Post in das Ausland übermittelt wird, gilt einen Monat nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. § 41 Abs. 2 Satz 3 gilt entsprechend. Von dem Antragsteller oder Anzeigepflichtigen kann nicht nach § 15 verlangt werden, einen Empfangsbevollmächtigten zu bestellen.
Aber wie ging es weiter nach dem Erhalt der Email!
In der Email wird mir wieder nur der Eingang meines Schreibens vom 23.11.2015 bestätigt, jedoch nicht der Eingang meiner Anzeige gegen PeTA Deutschland e.V. vom 23.07.2014.
Meine Erfahrung ist, sowas lässt sich immer am besten per Telefon klären!
Also suchte ich mir die Telefonnummer des Finanzamtes Stuttgart / Körperschaftssteuern und erlaubte mir 12:25 Uhr deutscher Zeit, die Zentrale des Finanzamtes anzurufen.
Fazit des Anrufes – Störe Niemals einen Finanzbeamten beim Mittagessen
Beim ersten Versuch wurde sofort wieder aufgelegt. Ich dachte im ersten Moment das man mich wieder versucht wegzudrücken. Also rief ich sofort noch einmal an. Dieses Mal meldete sich eine Frau, im zickigen schwäbischen Dialekt.
Kurz und bündig teilte ich mit, dass ich eine Email erhalten habe und ich mit dem Absender dem „Vereinsbeauftragten“ sprechen möchte.
Kurz und saftig kam als Antwort zurück, den gibt hier nicht?
Also versuchte ich erst einmal nachzuforschen, ob ich überhaupt beim Finanzamt gelandet bin.
Antwort – ja in der Zentrale!
Wunderbar, dann verbinden sie mich doch bitte einmal.
Antwort – Nammmmmmmmmmmmmmeee
Den weiß ich ja nicht in der Email steht kein Name – nur Vereinsbeauftragter. Ich las ihr die Email vor und verwies auf die Absenderemailadresse! Gleichzeitig teilte ich der schwäbischen Frau, die ich so kurz vor der Rente im Alter einschätzte mit, dass ich die Email, für eine Behörden Email, auch schon sehr komisch und eher in den Bereich Spammail sah. Hier fehlt der Name, sagte ich.
In Emails muss kein Name genannt werden, kam kurz als Antwort.
Ok sagte ich, können sie mich mit der zuständigen Abteilung verbinden?
Welche Abteilung? – kam wieder kurz als Antwort
Na dort wo der Vereinsbeauftragte sitzt?
Den gibt es hier nicht. Kam wieder als Antwort!
Aber ich bin doch beim Finanzamt Stuttgart Körperschaften?
Ja in der Zentrale!
Na dann verbinden sich mich doch einfach einmal zur Abteilung, die für Vereine zuständig sind!
Das geht nicht – schallte es mittlerweile sehr genervt durch das Telefon
Warum denn nicht fragte ich.
Es ist Mitttaaaaaggg, nach 13 Uhr…
Ich wollte gerade noch um die Durchwahl bitten, da ertönte ein tut, tut, tut!
Oh wie konnte ich mir erdreisten, eine schwäbische Finanzbeamtin beim Mittag zu stören 😉
Also rief ich erst einmal einen Freund von mir in Deutschland an, der heute Geburtstag hatte, um ihn zu gratulieren.
Um 13:39 Uhr, also kurz vor der Beamtenfeierabendzeit, rief ich dann erneut an.
Dieses Mal bekam ich sogar einen Namen und eine Durchwahl! Was komisch war, dass man mich einfach nicht direkt Durchstellen wollte.
Als ich die mir genannte Durchwahl probierte, bekam ich die Ansage diese Nummer ist nicht vergeben. Ich versuchte auch Zahlendreher es half nichts.
Bevor ich mich weiter von den Beamten verarschen ließ, antwortet ich auf die Email.
Sehr geehrter Herr G****** (Vereinsbeauftragter),
ich kann sie leider telefonisch unter der mir von der Zentrale genannten Durchwahl 6557 nicht erreichen.
Es geht mir nicht um die Eingangsbestätigung des Schreibens vom 23.11.2015, sondern vielmehr um meine Anzeige gegen PeTA Deutschland e.V. vom 23.07.2014, die ich ihnen per Fax zugesendet habe.
Da weder beim Finanzamt Leonberg, denen ich am 21.07.2014 die Strafanzeige gesendet hatte, und diese in den Akten nicht vorhanden ist, mit der Info, das diese Aufgrund der Zuständigkeit eventuell an Sie weitergeleitet wurde. Ein Vermerk dazu existiert jedoch nach telefonischer Aussage nicht, in den Akten des Finanzamtes Leonberg. Wo befinden sich diese beiden Strafanzeigen!
Nun frage ich mich natürlich, ob das Finanzamt Stuttgart hier vorsätzlich diese Strafanzeige unterdrückt, was in meinen Augen dann Amtsmissbrauch mit einem Verdacht der Vorteilsnahme entspräche.
Nach meinen Rechtskenntniss, müssen sie mir den Eingang einer Strafanzeige bestätigen!
Dieses dürfte ja auch nicht das große Problem sein, es sei denn die Strafanzeige wurde Unterschlagen!
Ich erwarte kurzfristig eine Antwort, auf meine Eingangsbestätigungsanfrage ob meine Anzeige gegen PeTA Deutschland bei ihnen in den Akten vermerkt wurde!
Mit freundlichen Grüßen
Silvio Harnos
Das Gesetz VwVfG §71b, fand ich erst später bei weiteren Recherchen zu diesem Thema.
Auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde wurde ja auch noch nicht von seitens des Vorstehers, des Finanzamtes Leonberg geantwortet.
Also steht als nächste die Form einer, bzw. zweier Fachaufsichtsbeschwerden an.
Immer schön den Dienstweg einhalten, nicht das man dann noch Verzögerungen aufgrund der Nichteinhaltung des Beschwerdeweges findet.
Hier zeigt sich wieder einmal, dass ein Shitstorm, auch PeTA in die Knie zwingen kann.
Im November erstattete PeTA, wie üblich ohne Beweise zu besitzen, eine Strafanzeige gegen den Biobetrieb May in Junkershausen. Bei einem Stallbrand kamen 110 Tiere ums Leben. Daraufhin erstattete PeTA eine Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft.
Beweise von PeTA Fehlanzeige
Dr. Edmund Haferbeck, PeTA Deutschland Rechtsberater ohne juristische Kenntnisse
PeTA erstattet, ohne einen grundlegenden Beweis zu besitzen, Strafanzeige gegen die Opfer des Brandes. Begründet wird die Strafanzeige bei Bränden, durch die haltlose Behauptung von PeTA, es läge ein Verstoß der geltenden Brandschutzverordnung vor. In einigen Fällen, wurde die Strafanzeige gegen die Brandopfer damit begründet, dass die Versorgung von Löschwasserhydranten zu weit entfernt sei. Für die Löschwasserversorgung ist jedoch nicht der Stallbesitzer verantwortlich, sondern die Kommune, in der sich der Stall befindet. Trotz persönlichen Hinweis an Dr. Edmund Haferbeck von Gerati.de per Email, änderte PeTA nicht die Strafanzeige.
Im Fall des Biobetriebes, wurde PeTA mit einem Shitstorm überzogen
Die Anzeige von PeTA, gegen den Bio-Vorzeigebetrieb stieß im Netz auf Unverständnis! PeTA wurde in den Sozialen Netzwerken, mit Kommentaren von Usern überschüttet, die ihr Unverständnis über das Vorgehen von PeTA zeigten.
Shitstorm ließ PeTA einknicken
Dr. Edmund Haferbeck, Leiter der Rechtsabteilung bei PeTA und selbst Nichtjurist, sah sich nun genötigt, in einer Pressemitteilung bekanntzugeben, dass PeTA die Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft zurückgezogen habe.
In der scheinheiligen Begründung, teilte Dr. Edmund Haferbeck mit, dass Herr May, Besitzer des Biohoffes, in einem Gespräch glaubhaft versichern konnte, dass seine Brandschutzvorkehrungen, gemessen an anderen Betrieben besser seien!
Welche anderen Betriebe meint wohl Herr Dr. Edmund Haferbeck?
Alle Strafanzeigen, die von PeTA mit der Begründung der Vernachlässigung der Brandschutzverordnung seit 2014 gestellt wurden, sind von den zuständigen Staatsanwaltschaften eingestellt worden!
PeTA hat weder vor, noch nach einem Brand irgendeinen dieser Bauernhöfe begutachtet. Demnach kann man im Fall dieser Strafanzeigen tatsächlich davon ausgehen, dass PeTA diese aus Boshaftigkeit gestellt hat, nur weil Tiere bei dem Brand betroffen waren.
Der Straftatbestand der Üblen Nachrede, kann wohl in den Fällen der unbewiesenen Strafanzeigen durch PeTA, bewiesen werden.
Eine Strafanzeige eines Opfers, dieser üblen Machenschaften von PeTA, sollte wohl erfolgsversprechend sein. Immerhin nutzt PeTA diese Strafanzeigen nicht für die Aufklärung von Straftaten, sondern um sich selbst zu profilieren und Spenden einzusammeln.
Würde PeTA das Leben der Tiere wirklich am Herzen liegen, dann hätte PeTA das Ergebniss der Strafanzeigen abgewartet, bevor es mit einer Pressemitteilung über eine Strafanzeige, an die Öffentlichkeit prescht.
Durch die Veröffentlichung der unbegründeten Strafanzeigen, stellt PeTA eine öffentliche Vorverurteilung der Brandopfer in die Öffentlichkeit, ohne einen Beweis der Schuld erbringen zu können.
Damit umgeht PeTA vorsätzlich die geltende Unschuldsvermutung in Deutschland und gibt eine Vorverurteilung gerade für Ihre Mitläufer heraus. Dass diese Vorverurteilung falsch und nichtig ist, interessiert nach der Ermittlung und Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft, keinen mehr.
Die Opfer dieser ideologischen und stupiden Kampanien von PeTA sind aber grundlos öffentlich gebrandmarkt worden, ohne dass ihnen eine Schuld nachgewiesen werden konnte!
In vielen Brandfällen, kann tierrechtsfanatische Brandstiftung, nicht ausgeschlossen werden.
Screenshot Video NDR – https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/lueneburg_heide_unterelbe/100-Schweine-verbrannt-Wer-steckt-dahinter,stallbrand156.html
Eigentlich dachte ich, nach dem gestrigen Abschuss von Netzfrauen.org, mit ihrer Pseudo-Produktwarnung gegen Tchibo, ist der Olymp der Verblödung der Tierrechts-Vegan-Feministinnen erreicht.
Dieses war aber weitgefehlt
Nachdem auch #mimikama (Fake Meldungsseite) über den totalen Abschuss der #Netzfrauen berichtete, kam wohl der Knaller der Netzfrauen.
Freundlich wies Mimikama.at die Netzfrauen auf die rechtlichen Probleme hin, die auf sie durch den falschen Boykottaufruf, gegen Tchibo erreichen könnten.
Juristisch problematisch
Problematisch gestaltet sich an dieser Stelle ebenso der Boykottaufruf, da sich hier die Netzfrauen unter Umständen strafbar machen. Der pauschale Aufruf zu “einfach alles boykottieren” setzt an dieser Stelle voraus, dass Tchibo sich unzulässiger oder scharfer Mittel bedienen würde, was jedoch nirgends nachgewiesen ist. Ebenso wird pauschal und unter offensichtlicher Darstellung, dass man nicht bereit sei, die eigene These zu hinterfragen, Produkt und Firma in Verruf gebracht.
Anstatt in sich zu gehen, und den Vorwurf der Straffälligkeit einmal zu prüfen, schießen die Netzfrauen mit scharfen Geschützen auf Mimikama und fordern doch tatsächlich eine Entschuldigung ein.
Logo Mimikama.at
Netzfrauen Es reicht! Wir #Netzfrauen haben es satt- Wir werden keine weiteren Recherchen zur Verfügung stellen – sollte sich die Seite #mimikama sich nicht sofort bei uns entschuldigen! Wir werden permanent angegriffen -ohne dass man sich mit uns in Verbindung setzt. Wir wollen nicht mehr – Ihr könnt in Zukunft die Welt alleine retten-
Wir setzen uns mit Konzernen, wie in dem Fall mit Tchibo in Verbindung. Verhandeln mit Nestlé und gehen mit Monsanto vor Gericht! Was wollt Ihr noch????????????
Zu dem Kunstfell: Wir stehen mit Tchibo in Kontakt und es wird überprüft, ob es sich nun um Kunstfell oder richtigen Fell handelt. Hier die Stellungnahme von Drogerie Müller, die ebenfalls 2014 auf den falsch etikettierten Kunstfell reingefallen waren https://goo.gl/WTyfhB
Zitat: facebook.com/Netzfrauen
Es reicht! Da haben die Netzfrauen erst einmal Recht. Es reicht wirklich, mit solchen Dummen unbewiesenen Verleumdungskampagnen im Internet, gegen Unternehmen die keine Veganen Produkte führen, oder mit Tieren arbeiten.
Denn nichts anderes haben die Netzfrauen getan. Sie haben ein Produkt, als aus angeblicher Tierqual bezeichnet, ohne irgendeinen Beweis zu besitzen. Weder haben sie einen Artikel in den Händen gehalten um diesen zu prüfen, noch haben sie eine Stellungnahme von seitens der Firma eingefordert.
Man kann nur hoffen, das Tchibo von den Netzfrauen hier einmal, eine saftige Schadenersatzsumme abfordert und diesen mal so richtig auf ihre Tippfinger haut, damit sie vorher Nachdenken, bevor sie so eine Lüge verbreiten.
Bei der Begründung die die Netzfrauen am Ende anführen, uindem sie auf eine Stellungnahme von Drogerie Müller verweisen, hat nichts mit dem Produkt Schlüsselanhänger, was Tchibo verkauft, zu tun.
Hier zeigt sich wieder, die Denkweise von Tierrechts-Vegan-Feministinnen. Erst einmal alles verurteilen, was irgendwie nach Tier aussieht, ohne das tatsächliche Material zu kennen.
Und dann eine Drohung, die wohl uns alle sehr erheitern sollte.
Wir werden keine weiteren Recherchen zur Verfügung stellen – sollte sich die Seite #mimikama sich nicht sofort bei uns entschuldigen!
Nicht nur das es hier überhaupt keinen Grund gibt eine Entschuldigung einzufordern, denn hier haben die Netzfrauen, tatsächlich den Vogel abgeschossen.
Dann aber noch zu Drohen, sie werden keine Recherchen mehr veröffentlichen, dürfte wohl eher mit einem breiten Grinsen, über diese Dumme Aussage der Netzfrauen, abgetan werden.
Wenn man sich die tatsächlichen Recherchen einmal anschaut, kommt einem eher der Gedanke, dass diese Frauen irgendwelche intimen Probleme haben. So wird in einer der Recherchen, die Bill Gates Stiftung angeprangert, und ohne handfeste Beweise behauptet, diese würde Menschenversuche tätigen. Eine Überprüfung von unserer Seite, war bisher aus Zeitgründen nicht möglich, wird aber nachgereicht.
Eines ist jedoch klar, die Netzfrauen gehören wohl eher in die Gruppe der Verschwörungstheoretiker, und haben den üblichen veganen Hang, der feministischen Übertreibung.
Ich der in Indonesien lebe, weiß was die Bill Gates Stiftung in Asien leistet. Millionen Indonesier werden dank der Bill Gates Stiftung mit HIV Medikamenten KOSTENLOS versorgt. Durch diese Präparate haben Millionen von Menschen in Asien überhaupt eine Zukunft. Keiner der Patienten, die von der Stiftung unterstützt werden, könnte sich die HIV Behandlung leisten.
Wohlstandsdenken
Ich stelle immer wieder fest, dass solche Menschen, die Denken im Rest der Welt sieht es genauso aus, wie vor der eigenen Haustür. Dass es in Indonesien und anderen Ländern überhaupt keine Sozialleistungen gibt, daran verschwenden sie keinen Gedanken. Würden hier nicht solche Stiftungen, wie die von Bill Gates greifen, würde die Aidstodesrate in den asiatischen Ländern explodieren!
Und auf die Frage der Netzfrauen zu Antworten: Was wollt Ihr noch????????????
Ich glaube alle wollen die Wahrheit und nicht ein dummes Verschwörungsgefassel, was auch Netzfrauen.org an den Tag legen. Überall das Böse sehen und jeden erst einmal unter einen Generalverdacht setzen, bringt niemanden etwas, außer den tatsächlichen Verbrechern, die es auf beiden Seiten gibt.
Sollte Netzfrauen.org es tatsächlich wahr machen, die Segel zu streichen, gebe es erst einmal wieder einen Unruhestifter weniger im Netz. Die Forderung einer Entschuldigung halte ich für absurd. Die Netzfrauen könnten natürlich den rechtlichen Weg wählen, aber welcher Richter verurteilt jemanden, zu einer Entschuldigung. *lol*