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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Schlagwort: Strafanzeigen

  • Wal Timmy und die Strafanzeigen-Flut: Wenn Aktivismus und Emotionen die Justiz beschäftigen

    Wal Timmy und die Strafanzeigen-Flut: Wenn Aktivismus und Emotionen die Justiz beschäftigen

    Vom tragischen Schicksal eines Wals zum juristischen Dauerkonflikt

    Der Fall des Buckelwals Timmy hat in den vergangenen Monaten eine Aufmerksamkeit erfahren, die weit über einen gewöhnlichen Fall des Wildtiermanagements hinausgeht. Kaum ein anderes Wildtier hat in Deutschland in jüngerer Zeit eine vergleichbare öffentliche Debatte ausgelöst. Medien berichteten nahezu täglich über Sichtungen, mögliche Rettungsmaßnahmen, politische Zuständigkeiten und die Frage, ob Behörden ausreichend handeln würden oder nicht. Aus einem einzelnen Buckelwal, der sich in die Ostsee verirrt hatte, wurde innerhalb kürzester Zeit ein nationales Symbol für Tierschutz, Naturschutz und behördliches Handeln.

    Die Hoffnung vieler Menschen war groß. Zahlreiche Bürger verfolgten die Entwicklung des Tieres mit Anteilnahme und wünschten sich eine erfolgreiche Rückkehr in den Atlantik. Als schließlich sogar ein aufwendiger privater Rettungsversuch organisiert wurde und Timmy tatsächlich bis in Richtung Skagerrak transportiert werden konnte, schien das gewünschte Happy End zum Greifen nah. Umso größer war die Enttäuschung, als kurze Zeit später bekannt wurde, dass der Wal dennoch verendet war und tot vor der dänischen Küste aufgefunden wurde.

    Normalerweise endet an diesem Punkt die Geschichte eines gescheiterten Rettungsversuchs. Im Fall Timmy begann die eigentliche Auseinandersetzung jedoch erst danach. Statt einer sachlichen Aufarbeitung der Ereignisse entwickelte sich eine Debatte über Verantwortlichkeiten, angebliche Versäumnisse und schließlich eine regelrechte Flut von Strafanzeigen. Die Staatsanwaltschaft Schwerin sah sich Berichten zufolge mit einer außergewöhnlich hohen Zahl von Anzeigen und Hinweisen konfrontiert, die sich gegen unterschiedlichste Personen und Institutionen richteten. Damit wurde aus einem tragischen Tierschutzfall plötzlich ein juristisches Großereignis.

    Wenn jede Entscheidung zum Vorwurf wird

    Besonders bemerkenswert erscheint dabei die Widersprüchlichkeit vieler Vorwürfe. In den frühen Phasen der Debatte wurde kritisiert, dass Behörden und Fachleute nicht energisch genug eingreifen würden. Aktivisten und Unterstützer forderten umfassende Rettungsmaßnahmen und warfen den Verantwortlichen Untätigkeit vor. Als später tatsächlich Maßnahmen ergriffen und erhebliche Ressourcen mobilisiert wurden, änderte sich die Stoßrichtung der Kritik teilweise grundlegend. Nun wurde nicht mehr das Unterlassen beanstandet, sondern gerade das Handeln selbst zum Gegenstand von Vorwürfen gemacht.

    Genau an diesem Punkt zeigt sich ein grundlegendes Problem, das weit über den konkreten Fall hinausreicht. Wenn dieselben Personen oder Institutionen zunächst wegen angeblicher Untätigkeit und später wegen ihrer Aktivitäten kritisiert werden, entsteht der Eindruck, dass nicht mehr die tatsächliche Handlung im Mittelpunkt steht, sondern vielmehr das Bedürfnis, nach einem tragischen Ausgang Verantwortliche zu finden. Der Tod des Wals wurde für viele Menschen offenbar zu einem Ereignis, das zwingend einen Schuldigen hervorbringen musste, unabhängig davon, welche Entscheidungen zuvor getroffen worden waren.

    Ein Rechtsstaat kann jedoch nicht auf der Grundlage von Enttäuschungen oder Emotionen funktionieren. Das Strafrecht dient nicht dazu, tragische Ereignisse nachträglich mit Schuldzuweisungen zu versehen, sondern dazu, konkrete Straftaten aufzuklären. Gerade deshalb ist es problematisch, wenn ein emotional aufgeladenes Ereignis dazu führt, dass Strafanzeigen gewissermaßen zur Fortsetzung einer politischen oder moralischen Debatte mit juristischen Mitteln werden. Der Fall Timmy wirft deshalb nicht nur Fragen zum Umgang mit Meeressäugern auf, sondern auch zur Rolle des Strafrechts in gesellschaftlichen Konflikten.

    Die Belastung für Staatsanwaltschaften und Behörden

    Viele Menschen unterschätzen, welche Folgen eine große Zahl von Strafanzeigen für die Justiz haben kann. In Deutschland gilt das sogenannte Legalitätsprinzip. Liegen tatsächliche Anhaltspunkte für eine mögliche Straftat vor, müssen Staatsanwaltschaften entsprechende Vorgänge prüfen. Das bedeutet nicht, dass jede Anzeige automatisch zu einer Anklage führt. Es bedeutet aber sehr wohl, dass die eingegangenen Vorwürfe zunächst erfasst, gesichtet, rechtlich bewertet und dokumentiert werden müssen.

    Gerade bei prominenten Fällen kann dies erhebliche Ressourcen binden. Ermittler, Staatsanwälte und Verwaltungsmitarbeiter beschäftigen sich mit Sachverhalten, die sich später möglicherweise als unbegründet oder rechtlich irrelevant herausstellen. Die dafür aufgewendete Zeit steht anschließend für andere Verfahren nicht mehr zur Verfügung. Damit betrifft die Problematik nicht nur die unmittelbar angezeigten Personen, sondern letztlich die gesamte Strafrechtspflege.

    Der Fall Timmy macht dieses Problem besonders deutlich sichtbar. Die öffentliche Aufmerksamkeit erzeugte einen enormen Druck auf Behörden und Strafverfolger. Gleichzeitig musste jede einzelne Eingabe geprüft werden, unabhängig davon, ob sie auf belastbaren Tatsachen beruhte oder lediglich Ausdruck von Frustration und Enttäuschung war. Dadurch entsteht die Gefahr, dass Strafanzeigen zunehmend als Ventil für politische oder emotionale Auseinandersetzungen genutzt werden, obwohl sie eigentlich der Verfolgung konkreter Straftaten dienen sollen.

    Die auffälligen Parallelen zu PETA

    Aus Sicht von GERATI drängt sich dabei ein Vergleich auf, der seit Jahren immer wieder Gegenstand kritischer Diskussionen ist. Zahlreiche von PETA angekündigte Strafanzeigen folgen einem Muster, das vielen Beobachtern bekannt vorkommen dürfte. Sobald Tiere bei Verkehrsunfällen, Stallbränden, Haltungsfehlern, Wolfsrissen oder anderen Vorfällen zu Schaden kommen, wird häufig öffentlichkeitswirksam die Einreichung einer Strafanzeige angekündigt. Die mediale Berichterstattung konzentriert sich dabei oftmals auf die erhobenen Vorwürfe und weniger auf die spätere juristische Bewertung durch die zuständigen Behörden.

    Selbstverständlich steht es jeder Organisation frei, mutmaßliche Rechtsverstöße anzuzeigen. Dieses Recht gehört zu den Grundprinzipien eines funktionierenden Rechtsstaates. Dennoch darf die Frage gestellt werden, ob Strafanzeigen in manchen Fällen nicht ausschließlich der Strafverfolgung dienen, sondern gleichzeitig Teil einer Kampagnenstrategie sind. Insbesondere dann, wenn bereits zum Zeitpunkt der Anzeige erhebliche Zweifel bestehen, ob überhaupt ein strafrechtlich relevanter Sachverhalt vorliegt, erscheint eine kritische Betrachtung legitim.

    Gerade deshalb sehen manche Beobachter im Fall Timmy gewisse Parallelen zu früheren Kampagnen. Auch hier entstand der Eindruck, dass der Tod eines Tieres nahezu automatisch Forderungen nach strafrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen müsse. Dabei wird häufig übersehen, dass nicht jedes tragische Ereignis auf eine Straftat zurückzuführen ist. Ein Tier kann sterben, ohne dass jemand gegen Strafgesetze verstoßen hat. Diese Unterscheidung erscheint im öffentlichen Diskurs jedoch zunehmend in den Hintergrund zu geraten.

    Hinzu kommt, dass spätere Einstellungen von Verfahren oft deutlich weniger Aufmerksamkeit erhalten als die ursprünglichen Vorwürfe. Dadurch bleibt in der Öffentlichkeit häufig ein Verdacht bestehen, obwohl die zuständigen Behörden keinen ausreichenden Tatverdacht erkennen konnten. Genau diese Entwicklung trägt dazu bei, dass Strafanzeigen nicht mehr ausschließlich als Instrument der Rechtsdurchsetzung wahrgenommen werden, sondern zunehmend auch als Mittel öffentlicher Meinungsbildung.

    Wo juristisch problematische Grenzen verlaufen könnten

    Im Zusammenhang mit den zahlreichen Anzeigen rund um Wal Timmy wurde von Juristen auch die Frage aufgeworfen, ob unter bestimmten Voraussetzungen nicht die Anzeigeerstatter selbst rechtliche Risiken eingehen könnten. Dabei geht es ausdrücklich nicht um Personen, die in gutem Glauben einen möglichen Rechtsverstoß vermuten. Wer aufgrund der ihm bekannten Informationen davon ausgeht, dass eine Straftat vorliegen könnte, darf selbstverständlich eine Strafanzeige erstatten.

    Anders könnte die Situation jedoch bewertet werden, wenn Personen wider besseres Wissen handeln oder bewusst falsche Tatsachenbehauptungen gegenüber Ermittlungsbehörden aufstellen. In diesem Zusammenhang werden regelmäßig mehrere Straftatbestände genannt. Hierzu gehören insbesondere die falsche Verdächtigung gemäß § 164 StGB, das Vortäuschen einer Straftat nach § 145d StGB sowie die Ehrdelikte der üblen Nachrede gemäß § 186 StGB und der Verleumdung nach § 187 StGB. Ob diese Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, können selbstverständlich nur Staatsanwaltschaften und Gerichte beurteilen.

    Dennoch erscheint die grundsätzliche Fragestellung berechtigt. Wenn Personen angezeigt werden, obwohl ihre tatsächliche Beteiligung an den Entscheidungen zweifelhaft oder gar nicht vorhanden war, stellt sich zwangsläufig die Frage nach der Verantwortung derjenigen, die solche Vorwürfe erheben. Dies gilt insbesondere dann, wenn Anschuldigungen öffentlich verbreitet werden und dadurch der Ruf der Betroffenen beschädigt wird.

    Aus Sicht von GERATI sollte diese Diskussion nicht tabuisiert werden. Wer das Strafrecht als Instrument nutzen möchte, muss sich auch der Verantwortung bewusst sein, die mit schwerwiegenden Vorwürfen verbunden ist. Das gilt für Privatpersonen ebenso wie für große Organisationen, Vereine oder Aktivistengruppen.

    Fazit: Der Fall Timmy ist mehr als nur ein Tierschutzfall

    Wal Timmy wird vielen Menschen als tragische Geschichte eines Buckelwals in Erinnerung bleiben, dessen Rettung trotz erheblicher Bemühungen letztlich scheiterte. Betrachtet man jedoch die Entwicklungen nach seinem Tod, wird deutlich, dass der Fall inzwischen eine weit größere Bedeutung erlangt hat. Die Vielzahl der Anzeigen, die öffentliche Suche nach Schuldigen und die teilweise widersprüchlichen Vorwürfe zeigen, wie schnell emotionale Debatten in juristische Auseinandersetzungen übergehen können.

    Gerade deshalb sollte der Fall Timmy auch als Anlass dienen, über den verantwortungsvollen Umgang mit Strafanzeigen nachzudenken. Niemand sollte daran gehindert werden, tatsächliche Straftaten zur Anzeige zu bringen. Ebenso legitim ist jedoch die Frage, ob Strafanzeigen zunehmend als Mittel politischer Einflussnahme, öffentlicher Kampagnenführung oder gesellschaftlicher Druckausübung eingesetzt werden. Die auffälligen Parallelen zu zahlreichen öffentlichkeitswirksamen Anzeigenkampagnen von PETA und anderen Aktivistenorganisationen machen diese Diskussion besonders relevant.

    Letztlich wird nicht entscheidend sein, wie viele Anzeigen gestellt wurden, sondern welche davon tatsächlich einen belastbaren strafrechtlichen Kern besitzen. Sollte sich herausstellen, dass einzelne Vorwürfe haltlos waren oder Personen wider besseres Wissen beschuldigt wurden, könnte die Debatte eine unerwartete Wendung nehmen. Dann stünde nicht mehr die Frage im Raum, ob bestimmte Personen eine Straftat begangen haben, sondern ob der leichtfertige oder missbräuchliche Umgang mit Strafanzeigen selbst zum Problem geworden ist. Genau darin liegt die eigentliche Lehre des Falles Timmy – und genau deshalb verdient er weit mehr Aufmerksamkeit als die bloße Tragödie um einen einzelnen Wal.

  • PETA und die Anbindehaltung: Strafanzeigen ohne rechtliche Grundlage?

    PETA und die Anbindehaltung: Strafanzeigen ohne rechtliche Grundlage?

    Die Pressemitteilung von Harald Ullmann – viel Kritik, wenig Substanz

    In einer aktuellen Pressemitteilung zum 100-Tage-Amtjubiläum von Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer wirft PETA diesem vor, den Tierschutz zu verraten. Besonders im Fokus steht die Forderung nach einem sofortigen Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern. Harald Ullmann, 2. Vorsitzender von PETA Deutschland, prangert an, dass keine Maßnahmen gegen diese Haltungsform ergriffen wurden. Dabei wird ein dramatisches Bild gezeichnet, das bewusst Emotionen wecken soll.

    Was PETA in der Mitteilung jedoch verschweigt: Die ganzjährige Anbindehaltung ist in Deutschland derzeit nicht ausdrücklich verboten – mit Ausnahme bei Kälbern unter sechs Monaten. Die rechtliche Grundlage ergibt sich lediglich aus der Generalklausel des § 2 Tierschutzgesetz, deren Auslegung stark variiert. Diese Tatsache ist PETA und insbesondere deren Rechtsabteilung seit Jahren bekannt. Dennoch wird der Öffentlichkeit der Eindruck vermittelt, es handele sich um eine klare, strafbare Tierquälerei. Hier wäre Transparenz gefragt, statt durch suggestive Formulierungen falsche Erwartungen zu wecken.

    Die Rechtslage: Kein ausdrückliches Verbot

    Generalklausel statt Spezialgesetz

    Aktuell existiert in Deutschland kein spezifisches Gesetz, das die ganzjährige Anbindehaltung älterer Rinder verbietet. Lediglich die Generalklausel des Tierschutzgesetzes (§ 2 TierSchG) verpflichtet zu einer artgerechten Haltung. Ob Anbindehaltung hierunter fällt, ist Auslegungssache und führt zu unterschiedlichen Bewertungen durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Diese Uneinheitlichkeit ist seit Langem bekannt und macht Strafanzeigen in diesem Bereich besonders schwierig.

    Gerade dieser Interpretationsspielraum sorgt dafür, dass PETA-Anzeigen immer wieder scheitern. Statt sich auf eindeutig justiziable Fälle zu konzentrieren, nutzt PETA den juristischen Graubereich offenbar bewusst als Teil einer Skandalisierungsstrategie. Das Problem: Solche Anzeigen binden Ressourcen bei Justiz und Polizei, ohne einen nachhaltigen rechtlichen Effekt zu erzielen.

    Geplante Gesetzesänderung

    Die Bundesregierung plant, die ganzjährige Anbindehaltung in den nächsten zehn Jahren zu verbieten, mit Ausnahmen für kleine Betriebe in Kombinationshaltung. Bis dahin bleibt sie jedoch rechtlich zulässig – ein Fakt, der in PETAs Kommunikation kaum Erwähnung findet. Stattdessen wird der politische Wille zur Gesetzesänderung mit einer angeblichen Strafbarkeit gleichgesetzt.

    Dieses Vorgehen kann bei Laien den Eindruck erwecken, es handle sich um ein bereits verbotenes und strafbares Verhalten. Hier liegt die Gefahr einer gezielten Irreführung der Öffentlichkeit, die juristisch zwar schwer zu fassen ist, ethisch aber zweifelhaft wirkt.

    PETA-Strafanzeigen im Jahr 2025: Viel Lärm um nichts

    Auflistung der bekannt gewordenen Anzeigen

    • Bayern: August 2025, Landkreis Haßberge – Vorwurf der dauerhaften Anbindung mehrerer Dutzend Milchkühe. Laut PETA handelte es sich um eine ganzjährige Fixierung ohne ausreichenden Auslauf.
    • Baden-Württemberg: April 2025, Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald – angeblich beengte Haltung ohne ausreichenden Auslauf, dokumentiert durch zugespielte Fotos.
    • Sachsen: Juni 2025, Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Dokumentation angeblich tierschutzwidriger Haltungsbedingungen, veröffentlicht in regionalen Medien.

    Ergebnisse der Verfahren

    Keine einzige dieser Strafanzeigen führte zu einer Anklage oder Verurteilung. Die meisten Verfahren wurden nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt (kein hinreichender Tatverdacht). In seltenen Fällen erfolgten Einstellungen gegen Auflagen (§ 153a StPO), z. B. Zahlung eines Geldbetrags – jedoch ohne Schuldfeststellung.

    Selbst dort, wo Behörden Tierschutzprobleme sahen, reichte es nicht für ein Gerichtsverfahren. Die Argumentationslinien der Staatsanwaltschaften ähneln sich: Solange es regelmäßigen Auslauf gibt oder die Haltung saisonal gewechselt wird, fehlt die Grundlage für eine strafrechtliche Verfolgung.

    Historische Erfolgsbilanz

    Schon in den Jahren zuvor war die Erfolgsquote gegen null. PETA selbst musste einräumen, dass keine ihrer bisherigen Anzeigen zu einer gerichtlichen Verurteilung geführt hat. Damit ist die juristische Aussichtslosigkeit eindeutig dokumentiert. Wer trotz dieser Bilanz weiterhin massenhaft Strafanzeigen stellt, muss sich den Vorwurf der Ressourcenverschwendung gefallen lassen.

    Die juristische Abteilung von PETA – teuer und wirkungslos?

    Die Rolle von Krishna Singh und seinem Team

    PETA beschäftigt mehrere Juristen, darunter auch die Leiterfigur Krishna Singh, um rechtliche Schritte gegen mutmaßliche Tierquälerei einzuleiten. Angesichts der bekannten Rechtslage zur Anbindehaltung muss davon ausgegangen werden, dass diesen Juristen bewusst ist, dass die Erfolgsaussichten vor Gericht minimal sind. Dennoch werden diese Anzeigen mit großem medialem Aufwand eingereicht, oft begleitet von Fotomaterial und Pressekonferenzen.

    Dieser mediale Rahmen sorgt dafür, dass die Vorwürfe in der öffentlichen Wahrnehmung hängen bleiben – selbst wenn sie später juristisch scheitern. Für den betroffenen Landwirt kann das existenzielle Folgen haben.

    Die Frage nach der Kompetenz

    Wenn über Jahre hinweg Strafanzeigen gestellt werden, die in über 90 % der Fälle nicht einmal zu einem Verfahren führen, drängt sich die Frage auf: Handelt es sich um juristische Inkompetenz, gezielte Ignoranz oder um kalkulierte PR-Aktionen? Wer über fundiertes Fachwissen verfügt, sollte die Chancen und Risiken realistischer einschätzen können – und entsprechend handeln.

    Hinzu kommt: Eine funktionierende Rechtsabteilung sollte strategisch vorgehen, Fälle sorgfältig auswählen und so aufbereiten, dass sie vor Gericht Bestand haben. Die Realität bei PETA wirkt davon weit entfernt.

    Kosten-Nutzen-Verhältnis

    Juristen in Vollzeit sind teuer. Wenn diese jedoch überwiegend rechtlich aussichtslose Verfahren anstoßen, entsteht der Eindruck, dass hier Mitgliedsbeiträge und Spendengelder in ineffektive Prozesse fließen. Für den Tierschutz bleibt der Nutzen gering – für die Öffentlichkeitswirksamkeit von PETA hingegen hoch.

    Öffentlichkeitsarbeit statt Rechtspflege

    Die Pressearbeit zu den Strafanzeigen ist oft schärfer formuliert als die Anzeigen selbst. Landwirte werden in Mitteilungen so konkret beschrieben, dass sie lokal eindeutig identifizierbar sind. Das führt zu Vorverurteilungen und kann existenzbedrohende Folgen haben – auch ohne, dass jemals ein Gericht die Vorwürfe bestätigt.

    Der eigentliche Schaden entsteht nicht vor Gericht, sondern in der öffentlichen Wahrnehmung. Wer öffentlich an den Pranger gestellt wird, verliert Kunden, Partner und oft auch das Ansehen in der Nachbarschaft – völlig unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.

    Fazit

    PETA weiß um die aktuelle Rechtslage: Die ganzjährige Anbindehaltung ist in Deutschland nicht ausdrücklich verboten. Trotzdem stellt die Organisation regelmäßig Strafanzeigen, die fast ausnahmslos im Sande verlaufen. Die juristische Abteilung wirkt dabei mehr wie ein verlängerter Arm der PR-Abteilung als wie eine ernsthafte Rechtsvertretung.

    Für den Tierschutz bleibt am Ende wenig gewonnen – für PETAs mediale Präsenz hingegen umso mehr. Solange die Rechtslage so bleibt, werden diese Anzeigen wohl weiterhin vor allem ein Werkzeug der Skandalisierung sein. Eine ehrlichere Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit wäre hier ein Schritt in Richtung echter Transparenz.

    Quellen

  • „Unerträgliche Eigenwerbung“: Staatsministerin Kaniber verurteilt PETA-Protestaktionen am Tegernsee

    Staatsministerin Kaniber (CSU) äußert scharfe Kritik an den jüngsten PETA-Protestaktionen gegen Landwirte am Tegernsee. Die Proteste richteten sich gegen die Praxis des Anbindens von Rindern in der Region, woraufhin PETA Strafanzeigen gegen mehrere Bauernhöfe stellte. Es ist jedoch anzumerken, dass die Anbindehaltung bislang gesetzlich nicht verboten ist. Somit wirken die Strafanzeigen von PETA eher polemisch, wenn nicht gar unüberlegt.

    Ministerin Kaniber unterstützt hingegen die Bauern und betont deren verantwortungsvolle Tierpflege sowie ihre wichtige Rolle bei der Erhaltung der bayerischen Landschaft. Sie setzt dabei auf Dialog statt Konfrontation und lehnt die Vorgehensweise von PETA strikt ab.

    Die deutsche Regierung plant derweil eine Überarbeitung des Tierschutzgesetzes, um das Anbinden von Rindern zu verbieten. Ministerin Kaniber versichert den Bauernhöfen, die auf alternative Methoden umsteigen möchten, ihre Unterstützung. Gleichzeitig spricht sie sich jedoch gegen das vorgeschlagene Verbot von Anbindungen mit Weidegang aus.

    Auch Bauer Erlacher fordert Unterstützung und betont das Wohlergehen der Tiere als vorrangiges Ziel der Bauern. Der gesamte Rat bekundet Solidarität mit den Bauern und unterstützt Erlachers Appell. Ministerin Kaniber setzt sich für einen konstruktiven Dialog, Beratung und finanzielle Unterstützung ein, um den Bauern während dieser Übergangsphase zu helfen.

    Die kontroversen PETA-Protestaktionen am Tegernsee

    PETA-Protestaktionen am Tegernsee haben in der Region für großes Aufsehen gesorgt und eine kontroverse Debatte entfacht. Insbesondere die Einreichung von Strafanzeigen gegen örtliche Höfe und die Demonstration in Rottach-Egern haben zu einer Verurteilung durch Ministerin Kaniber geführt. Diese kritisiert den wahrgenommenen Schaden, den PETA den Bauern und der traditionellen Landwirtschaft zufügt.

    Ein Hauptkritikpunkt liegt in den Bedenken der Bauern hinsichtlich des Tierschutzes. Während PETA behauptet, sich für das Wohl der Tiere einzusetzen, werfen ihnen die Landwirte vor, die Realität auf den Höfen nicht zu verstehen. Die Regierung hat bereits angekündigt, die Tierschutzgesetze zu überarbeiten, um das Anbinden von Rindern zu verbieten. Damit wird jedoch nicht nur den Forderungen von PETA nachgegeben, sondern auch die Existenzgrundlage der Bauern infrage gestellt.

    Ministerin Kaniber betont zwar die Wichtigkeit des Tierschutzes, fordert jedoch auch eine umfassende Unterstützung der Höfe bei der Umstellung auf alternative Methoden. Die alleinige Verantwortung den Landwirten aufzubürden, ohne finanzielle Unterstützung und Anleitung anzubieten, ist aus ihrer Sicht nicht ausreichend. Sie plädiert für einen Dialog zwischen den verschiedenen Interessengruppen, um einen Konsens zu finden. Denn nur durch das Verständnis unterschiedlicher Perspektiven können Lösungen erarbeitet werden, die sowohl dem Tierschutz als auch den Bauern gerecht werden.

    PETA stößt zunehmend auf politischen Widerstand

    PETA sieht sich zunehmend mit politischem Widerstand konfrontiert, was auf die Besorgnis über ihre jüngsten Aktivitäten am Tegernsee zurückzuführen ist. Die Protestaktionen der Organisation und die haltlosen Strafanzeigen gegen Bauernhöfe in der Region haben zu einer starken Reaktion seitens der Politiker geführt. Ministerin Kaniber und andere Regierungsvertreter haben die Methoden von PETA als „unerträgliche Selbstdarstellung“ verurteilt, die sowohl den Bauern als auch den traditionellen landwirtschaftlichen Praktiken schadet. Die öffentliche Meinung zu den Aktionen von PETA ist gespalten, einige unterstützen ihren Standpunkt gegen das Anbinden von Tieren als Tierquälerei, während andere der Ansicht sind, dass die Bauern zu Unrecht ins Visier genommen werden.

    Darüber hinaus gibt es auch rechtliche Implikationen zu beachten, da die deutsche Regierung plant, das Tierschutzgesetz zu überarbeiten, was möglicherweise ein Verbot des Anbindens von Tieren zur Folge haben könnte. Ministerin Kaniber spricht sich jedoch gegen ein solches Verbot aus und setzt sich stattdessen für Beratung und finanzielle Unterstützung für Bauern ein, die auf alternative Methoden umstellen möchten. Die Aktivistentaktiken von PETA haben politische Gegenreaktionen ausgelöst und wichtige Diskussionen über den Tierschutz und landwirtschaftliche Praktiken angestoßen.

    Es bleibt abzuwarten, wie sich dieser politische Widerstand gegen PETA weiterentwickeln und ob er Auswirkungen auf die zukünftigen Aktivitäten der Organisation haben wird. Die Auseinandersetzung zwischen PETA und den politischen Entscheidungsträgern spiegelt die kontroverse Debatte über den Tierschutz und die Landwirtschaft wider. Es wird deutlich, dass PETA mit ihren Aktionen sowohl Unterstützung als auch Kritik hervorruft, was zu einer intensiven öffentlichen Diskussion über die richtigen Wege des Tierschutzes und den Umgang mit landwirtschaftlichen Praktiken führt. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Debatte in Zukunft entwickeln und ob es zu konkreten Veränderungen in der Gesetzgebung kommen wird.

    Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die Tierrechtsorganisation PETA kein Verbandsklagerecht in Baden-Württemberg bekommt

    Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat kürzlich ein Urteil gefällt, das die Tierrechtsorganisation PETA in Baden-Württemberg davon ausschließt, das Verbandsklagerecht zu nutzen. Dieses Gerichtsurteil hat weitreichende Konsequenzen für den Einfluss von PETA in der Region und ihre Fähigkeit, im Namen des Tierschutzes rechtliche Schritte einzuleiten. Es wirft auch ein Licht auf die demokratische Legitimität von PETA und wirft Fragen darüber auf, ob die Organisation tatsächlich den Interessen der Tiere dient oder eher ihre eigene Marke vertritt.

    Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zeigt, dass PETA nicht demokratisch aufgestellt ist und eher wie ein Unternehmen agiert, das seine eigene Marke vermarktet. Das Verbandsklagerecht ist ein wichtiges Instrument für Organisationen, um im Namen der Allgemeinheit Rechtsstreitigkeiten einzuleiten. Das Fehlen dieses Rechts für PETA in Baden-Württemberg wirft Zweifel darüber auf, ob die Organisation tatsächlich die Interessen der Tiere vertritt oder eher ihre eigene Agenda vorantreibt.

    Darüber hinaus wirft dieses Urteil auch Fragen über die Transparenz und Rechenschaftspflicht von PETA auf. Eine demokratische Organisation sollte offen und transparent sein und ihre Entscheidungsprozesse der Öffentlichkeit zugänglich machen. Es ist jedoch bekannt, dass PETA ihre Finanzierung und ihre Entscheidungen geheim hält. Dies wirft Zweifel darüber auf, ob die Organisation wirklich im Namen des Tierschutzes handelt oder ob sie ihre eigenen Interessen verfolgt.

    In Anbetracht dieser Tatsachen ist es wichtig, dass die Öffentlichkeit PETA kritisch hinterfragt und ihre Motive und Ziele genauer betrachtet. Es ist entscheidend, dass der Tierschutz von einer demokratischen und transparenten Organisation vertreten wird, die tatsächlich die Interessen der Tiere im Blick hat und nicht primär ihre eigene Marke. Das Bundesverwaltungsgerichtsurteil in Leipzig hat gezeigt, dass PETA in Baden-Württemberg kein Verbandsklagerecht hat, und dies sollte als Anlass genommen werden, die demokratische Legitimität und die tatsächlichen Ziele dieser Organisation genauer zu untersuchen.

    PETA: Polemik im Namen des Tierschutzes – wie sinnvoll ist das?

    Polemisches Verhalten im Namen des Tierschutzes ist ein Thema, das immer wieder diskutiert wird. Eine Organisation, die in diesem Zusammenhang oft in den Fokus gerät, ist PETA (People for the Ethical Treatment of Animals). PETA ist bekannt für ihre provokativen Kampagnen und ihre aggressive Rhetorik.

    Die Frage, die sich stellt, ist, ob diese Art der Polemik tatsächlich sinnvoll ist. Auf der einen Seite argumentieren Befürworter, dass provokative Aktionen notwendig sind, um Aufmerksamkeit auf Tierrechtsverletzungen zu lenken. Sie glauben, dass die schockierenden Bilder und die kontroverse Sprache von PETA die Menschen zum Nachdenken anregen und sie dazu bringen, ihr Verhalten gegenüber Tieren zu überdenken.

    Auf der anderen Seite argumentieren Kritiker, dass die aggressive Herangehensweise von PETA kontraproduktiv sein kann. Sie behaupten, dass die polemischen Methoden der Organisation Menschen abschrecken können, die sich bereits für den Tierschutz interessieren. Darüber hinaus wird PETA oft vorgeworfen, Fakten zu verdrehen oder zu übertreiben, um ihre Agenda voranzutreiben.

    Es ist wichtig, eine ausgewogene Perspektive einzunehmen und beide Seiten zu betrachten. Es gibt sicherlich Fälle, in denen polemische Aktionen dazu beigetragen haben, Tierrechtsverletzungen aufzudecken und positive Veränderungen herbeizuführen. Gleichzeitig ist es jedoch wichtig, dass Tierschutzorganisationen ihre Botschaft auf eine informierte und sachliche Weise vermitteln, um Glaubwürdigkeit und Unterstützung zu gewinnen.

    Letztendlich liegt es an jedem Einzelnen, zu entscheiden, wie sinnvoll sie die Polemik im Namen des Tierschutzes finden. Es ist wichtig, sich über die verschiedenen Ansichten und Argumente zu informieren und eine fundierte Entscheidung zu treffen. Der Tierschutz ist ein wichtiges Thema, das eine konstruktive und offene Diskussion verdient.

    PETA’s umstrittene Methoden der Advocacy im Namen des Tierschutzes werfen Fragen nach ihrer Wirksamkeit und Angemessenheit auf. Die Wirksamkeit der Protestaktionen von PETA kann diskutiert werden, da sie oft konfrontative Taktiken beinhalten, die die Öffentlichkeit und die Personen, die sie beeinflussen möchten, möglicherweise entfremden können. Während PETA’s Anschuldigungen gegen Bauern, die Rinder am Tegernsee anbinden, wichtige Bedenken bezüglich des Tierschutzes hervorheben, haben sie auch negative Auswirkungen auf Bauern, die sich zu Unrecht als Zielscheibe fühlen. Die Rolle des Dialogs bei der Förderung des Tierschutzes sollte nicht unterschätzt werden, da er einen konstruktiveren und kooperativeren Ansatz zur Lösungsfindung ermöglicht. Die Unterstützung der Regierung für Bauernhöfe bei der Umstellung vom Anbinden ist entscheidend, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten und Anleitung sowie finanzielle Hilfe bereitzustellen. Jedoch sollten auch die ethischen Implikationen von PETA’s konfrontativem Ansatz in Betracht gezogen werden, da er das Risiko birgt, die Interessengruppen weiter zu polarisieren und den Fortschritt bei gemeinsamen Zielen zu hemmen.

    Schlussfolgerung

    Die jüngsten Protestaktionen von PETA am Tegernsee wurden von Ministerin Kaniber verurteilt, die sie als „unbeschreibliche Selbstwerbung“ bezeichnete. PETA hatte gegen das Anbinden von Rindern in der Region protestiert und strafrechtliche Anzeigen gegen mehrere Bauernhöfe eingereicht. Kaniber äußerte jedoch Unterstützung für die Bauern und betonte ihre verantwortungsvolle Tierpflege und ihre wichtige Rolle bei der Erhaltung der bayerischen Landschaft. Die Regierung plant, das Tierschutzgesetz zu überarbeiten und das Anbinden von Rindern zu verbieten, sichert jedoch Unterstützung für Betriebe zu, die auf alternative Methoden umstellen. Ministerin Kaniber plädiert für Dialog, Beratung und finanzielle Unterstützung für diesen Übergang. Abschließend verurteilt die Regierung den Ansatz von PETA, bekräftigt jedoch ihr Engagement für den Schutz traditioneller landwirtschaftlicher Praktiken und die Förderung des Tierschutzes.

  • PETA unter Beschuss: Strafanzeigen ohne gesetzliche Grundlage

    In dem folgenden Text geht es um Vorwürfe gegenüber der Tierrechtsorganisation PETA, die falsche Verdächtigungen äußern soll. Es wird gezeigt, dass PETA Strafanzeigen oft nur aus PR-Gründen erstattet und dass die Organisation Straftaten im Namen des Tierrechts als legitimes Mittel betrachtet.

    Inhaltsverzeichnis:

    Haferbeck im Ruhestand: Endstation Deutsche Bahn?

    Nach seiner Verabschiedung in den Ruhestand hat Edmund Haferbeck seine neue Berufsbezeichnung auf Xing bekannt gegeben. Dabei stellt sich die Frage, ob Haferbeck nun als Rentner bei der Deutschen Bahn und DB Regio fährt, da er keinen festen Wohnsitz mehr hat? Möglicherweise kauft er als Privatier jedoch weiterhin seine Tickets selbst, ohne auf Spendengelder aus dem Tierschutz angewiesen zu sein?


    Screenshot: https://www.xing.com/profile/Edmund_Haferbeck
    Screenshot: https://www.xing.com/profile/Edmund_Haferbeck

    Es ist jedoch auffällig, dass es um Edmund Haferbeck seit seiner Pensionierung sehr still geworden ist. Selbst im Berufungsverfahren, in dem Haferbeck’s Anwälte der Kanzlei Günther aus Hamburg noch in den letzten beiden Jahren sehr aktiv waren, wurde es ruhig. Auch in den offenen Verfahren gegen den Journalisten Silvio Harnos von GERATI, die Haferbeck und PETA angestrebt hatten, herrscht Ruhe. Auf Facebook hatte ich meine Leser stets auf dem Laufenden gehalten.

    Bemerkenswert ist auch, dass Haferbecks PETA-Tätigkeit als Rechtsberater aus seinem Xing-Profil verschwunden ist. Stattdessen wird er als zuständiger Mitarbeiter für Senior Special Projects gelistet. Das könnte möglicherweise damit zusammenhängen, dass GERATI der Justiz Hinweise darauf geliefert hatte, dass Haferbeck jahrelang gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßen haben könnte, indem er entgeltliche Rechtsberatung ohne juristische Absicherung anbot.

    PETA gegen unschuldige Bürger: Die Machenschaften der Rechtsabteilung

    Als Edmund Haferbeck vermutlich nach der Strafanzeige gegen seine Person wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz durch PETA, nennen wir es einmal, versetzt wurde, wurde als neuer Leiter der PETA-Rechtsabteilung Krishna Singh ernannt.

    Dieser gab freiwillig, wie er beteuerte, seinen Rechtsanwaltstitel ab. Erstaunlicherweise erfolgten unzählige Beschwerden bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer wegen Massenabmahnungen, die er im Namen von PETA im Vorfeld versendete, zeitlich im Einklang.

    Juristisch scheint Krishna Singh nicht mit Fachwissen glänzen zu können. Denn ansonsten würde er seinen Arbeitgeber darauf aufmerksam machen, dass niemand mit einer Strafanzeige bedacht werden kann, nur weil sein Arbeitgeber der Meinung ist, dass es an den gesetzlichen Bestimmungen mangelt.

    Was Krishna Singh und PETA hier machen, ist sogar eine Straftat. Dazu gibt es nämlich das Gesetz § 164 Abs. 1 Falsche Verdächtigungen:



    (1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    § 164 Falsche Verdächtigung / dejure.org/gesetze/StGB/164.html

    Krishna Singh, als verantwortlicher Leiter der Rechtsabteilung, begeht vermutlich eine Straftat, die mit bis zu 5 Jahren Gefängnis geahndet werden könnte.

    Eine eigene Rechtsabteilung sollte eigentlich das Unternehmen oder hier den Verein PETA schützen, um juristische Fehler zu vermeiden. Doch bei PETA ist das anders. Sie scheinen extra unfähige Mitarbeiter zu suchen, um populistisch Strafanzeigen gegen unschuldige Bürger stellen zu können und durch ihre Rechtsabteilung aufzuwerten.

    Dass diese Rechtsabteilung nur aus unfähigen, gescheiterten Juristen besteht, kann man vermuten. Insbesondere, da sie, obwohl bereits hunderte ihrer Strafanzeigen abgewiesen wurden, sie immer wieder erneut stellen.

    Ein Jurist sollte sich klar darüber sein, dass man sich nur auf geltende Gesetze berufen kann und nicht auf Gesetze, die frei erfunden sind oder dem Wunschdenken von radikalen Tierrechtlern entspringen.

    Auch in der erneuten Strafanzeige, die nach einem Brand in einem Stall an die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) verschickt wurde, ist haltlos. PETA selbst räumt das in einer Pressemitteilung durch Lisa Kainz sogar ein.

    Lisa Kainz / PETA – Pressemitteilung
    jährlich sterben Zehntausende Tiere bei Stallbränden, weil die gesetzlichen Vorgaben mangelhaft sind. PETA hat nun bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet
    (…)
    „Jeder Tod eines Tieres, welches bei einem Stallbrand stirbt, wurde nach Auffassung von PETA aufgrund der mangelnden Brandschutzvorgaben billigend in Kauf genommen.
    (…)
    PETA kritisierte in der Vergangenheit wiederholt die bestehenden Brandschutzverordnungen, da ein Schutz der Tiere so gut wie nicht geregelt ist

    PETA – Pressemitteilung

    Tierrechtsfanatismus: Wenn das Ziel alle Mittel heiligt

    PETA scheint genau zu wissen, dass ihre Strafanzeigen keinen Erfolg haben werden, da es keine gesetzliche Grundlage gibt. Das legt nahe, dass PETA diese Anzeigen vorsätzlich erstellt. Die sofort mit der erstellten Strafanzeige verfasste PETA-Pressemitteilung, die den Landwirt bereits zum verurteilten Straftäter erklärt, bestätigt dies.

    Ironischerweise ist es PETA selbst, die Straftaten begeht, indem sie wiederholt falsche Verdächtigungen gegenüber den Ermittlungsbehörden äußert. Wenn es sich herausstellt, dass Tierrechtsfanatiker für Brandstiftungen verantwortlich sind, erstattet PETA, obwohl Tiere zu Schaden gekommen sind, keine Strafanzeige. Edmund Haferbeck hat im Namen von PETA sogar erklärt, dass Straftaten im Namen des Tierrechts ein legitimes Mittel der Tierrechtsarbeit seien, unabhängig davon, ob Tiere dabei zu Schaden kommen.

    Wer Tiere schützen will, sollte dies ohne zweierlei Maß tun. Auch wenn Tierrechtler bei einer Aktion Tiere verletzen oder töten, muss man als Tierschützer diese Handlungen verurteilen. PETA ist jedoch kein Tierschutzverein, sondern setzt sich explizit nur für Tierrechte ein, und hier ist jedes Mittel recht.

    Fazit:

    Insgesamt zeigt sich anhand des Vorfalls, dass PETA bei Strafanzeigen gegen Tierhalter in der Regel keinen Erfolg hat, da es keine gesetzliche Grundlage für die Vorwürfe gibt. Die von PETA verfassten Pressemitteilungen scheinen darauf abzuzielen, die betreffenden Landwirte bereits im Vorfeld zu diskreditieren. Während PETA öffentlich für den Tierschutz eintritt, haben ihre Aktionen oft das Gegenteil zur Folge.

    Durch wiederholte falsche Verdächtigungen gegenüber den Ermittlungsbehörden und die Verherrlichung von Straftaten im Namen des Tierrechtes verliert PETA an Glaubwürdigkeit und schadet letztlich der Sache, für die sie eintritt. Wer Tiere schützen möchte, sollte dies ohne zweierlei Maß tun. Tierschützer sollten auch dann verurteilen, wenn sie selbst bei ihren Aktionen Tiere verletzen oder töten.

    Insgesamt bleibt festzuhalten, dass der Vorfall um die Strafanzeige gegen den Landwirt aufzeigt, dass PETA eine kontroverse Organisation ist, die mit radikalen Methoden für ihre Ziele eintritt. Ihre Aktionen stoßen bei vielen Menschen auf Ablehnung, was auch auf ihre Bereitschaft zurückzuführen ist, Straftaten im Namen des Tierrechtes zu verherrlichen. In Anbetracht dessen sollten Tierschützer, die sich für eine bessere Behandlung von Tieren einsetzen, andere Wege einschlagen, um ihr Ziel zu erreichen.

    Quellen:

  • Peta verleumdet Brandopfer in Emstek – GERATI erstattet Strafanzeige gegen Peta bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg

    Wieder erstattet Peta eine haltlose und unbewiesene Strafanzeige, gegen einen Landwirt, deren Stall abgebrannt ist, obwohl noch nicht einmal bekannt ist, wie das Feuer entstanden ist.

    Die von Peta aufgeworfenen Anschuldigungen sind haltlos und sogar überhaupt nicht dem Landwirt zuzuschreiben. Für ausreichende Löschwasserversorgung ist nicht der Landwirt, sondern die Kommune zuständig. Wobei Peta keinerlei Kenntnis besitzt, wie der Brand entstanden ist und ob es beim Löschen zu Wasserproblemen kam. Peta reagiert einfach auf einen Medienbericht und erstattet ohne selbst vor Ort gewesen zu sein, eine haltlose Strafanzeige!

    Da hier wieder ein unschuldiger Landwirt, von diesem verbrecherischen Tierrechtsverein Peta, unschuldig mit einer Strafanzeige belastet wurde, hat sich der GERATI Betreiber Silvio Harnos sich, dazu entschlossen, gegen den Verein Peta und die Verfasserin der Peta-Strafanzeige Liza Kainz, Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung, übler Nachrede und Verleumdung, bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg zu stellen!

    Hier die Strafanzeige im Wortlaut

    Strafanzeige gegen

    den Verein Peta Deutschland e.V. Vertreten nach §26 BGB durch

    Ingrid Newkirk, als 1. Vorsitzende

    Harald Ullmann, als 2. Vorsitzende

    Anthony Lawrence, als Schriftführer

    und

    Lisa Kainz, Agrarwissenschaftlerin und PETAs Fachreferentin für Tiere in der Ernährungsindustrie

    wegen des Verdachtes der Falsche Verdächtigung unter Vorsatz §164 StGB, Üble Nachrede unter Vorsatz

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit erstatte ich, Silvio Harnos, wohnhaft BSD-City, Golden Vienna 2, C2/9, 15322 Serpong, Indonesien, Strafanzeige gegen die Vereinsführung des Vereins Peta Deutschland e.V., vertreten nach §26 BGB durch Ingrid Newkirk, Harald Ullmann, Anthony Lawrence und die bei Peta Deutschland e.V. angestellte Mitarbeiterin Lisa Kainz, alle vorladbar unter der Adresse: Peta Deutschland e.V. Friolzheimer Str. 3, 70499 Stuttgart, wegen Verdachtes der Falsche Verdächtigung unter Vorsatz §164 StGB, Üble Nachrede unter Vorsatz §186 StGB und Verleumdung unter Vorsatz §187 StGB und stelle Strafantrag wegen aller in Betracht kommenden Delikte.

    Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

    Der radikale Tierrechtsverein Peta Deutschland e.V. hat nach eigenen Angaben, in einer Pressemitteilung, am 09. November 2021 Strafanzeige gegen den Betreiber eines Putenstalles bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg gestellt.

    Am 28. Oktober 2021 geriet ein Putenstall aus bisher ungeklärten Gründen in Brand, wobei etwa 2.000 Puten starben!

    In der von Peta veröffentlichten Pressemitteilung, vom 09.November 2021 gab die Peta Mitarbeiterin Lisa Kainz an, das Peta Strafanzeige gestellt zu haben. Abzurufen unter https://www.peta.de/presse/etwa-2-000-puten-sterben-bei-stallbrand-in-emstek-peta-erstattet-strafanzeige-bei-der-staatsanwaltschaft-oldenburg/

    Peta räumt in dieser Pressemitteilung selbst ein, keinerlei Kenntnisse zu besitzen, die auf eine Straftat hinweisen.

    Peta Deutschland begründet die Strafanzeige wie folgt …

    Zitat:

    PETA kritisierte in der Vergangenheit wiederholt die bestehenden Brandschutzverordnungen, da ein Schutz der Tiere so gut wie nicht geregelt ist. Zudem werden in der Praxis meist selbst diese unzureichenden Schutzmaßnahmen nicht umgesetzt. Durch eine kritische Lage der Löschwasserversorgung kommt es bei derartigen Bränden häufiger zu Zeitverzögerungen, die die Rettung der Tiere verhindern. Es ist noch zu ermitteln, ob dies auch beim aktuellen Einsatz der Fall war.

    In der Vergangenheit hat der Rechtsberater von Peta Deutschland Dr. Edmund Haferbeck die Strafanzeigen wie folgt begründet …

    Zitat:

    Dr. Edmund Haferbeck: „Dass die Politik diese Haltung trotz des Wissens um die Tierquälerei immer noch zulässt, zeigt, dass der in der Verfassung verbriefte Tierschutz so gut wie nichts wert ist.“

    (Pressemitteilung Peta)

    Peta selbst erstattet nach eigenen Angaben mehrere hunderte Strafanzeigen im Jahr, bei diversen Staatsanwaltschaften in Deutschland. Peta kann bei diesen Strafanzeigen weder eine Straftat noch einen Vorsatz belegen!

    Peta reagiert ehern auf Pressemitteilungenaus den Medien, ohne grundsätzliche Beweise zu besitzen, die eine Strafanzeige begründen würden.

    Allein die Aussage von Peta, dass man weiß, dass der angezeigte Landwirt keine Rechtsverletzung begeht und man selbst aussagt, man stelle diese Strafanzeige nur, weil man die Politik zu einer Gesetzesänderung auffordern möchte, belegt den Straftatbestand, der falschen Verdächtigung!

    Mit der veröffentlichten Pressemitteilung suggeriert Peta dann noch etwas für den Tierschutz zu tun und diffamiert öffentlich den Landwirt, in Form das der Landwirt an den öffentlichen Pranger gestellt wird und somit eine öffentliche Vorverurteilung stattfindet. Und das, obwohl selbst Peta die Erkenntnis besitzt, dass dieser Landwirt nichts falsch macht.

    Obwohl alle Strafanzeigen die Peta stellt, von den Staatsanwaltschaften eingestellt werden, erstattet Peta fleißig weitere Strafanzeigen und diffamiert das ausgesuchte Opfer in einer Pressemitteilung, wie in diesem Fall!

    Gleichzeitig werden keine Strafanzeigen gestellt, wenn sich herausstellt, dass der Brand, oder andere Straftaten, durch Tierrechtler begangen wurden.

    Obwohl Peta mehrere ausgebildete Juristen besitzt, können diese den jeweiligen Straftatbestand nicht juristisch belegen.

    Es hat ehern den Anschein, dass die Strafanzeigen den Sinn einer reinen kostenlosem Werbe bzw. PR-Aktion von Peta haben, die vom Steuerzahler getragen wird.

    Zwar hat jeder das Recht Strafanzeigen zu stellen, jedoch nimmt dieses bei Peta einen perfiden Sachverhalt an. Insbesondere wenn Peta diese Strafanzeigen als Vorwand nimmt, geltende Gesetze infrage zu stellen.

    Allein daraus erkennt man, dass Peta weiß, das im Fall der gestellten Strafanzeige, weder ein Vorwand noch gesetzlicher Verstoß vorliege.

    Wenn Peta dieses weiß, kann man davon ausgehen, dass man die Strafanzeigen vorsätzlich mit falschen Tatsachenbehauptungen stellt.

    Da Peta diese Strafanzeigen als einzige Tierschutzarbeit ausgibt, kann man weiterhin von Betrug und Veruntreuung von Spendengeldern ausgehen. Spender geben ihr Geld für den Tierschutz und nicht für Straftaten, wie falsche Verdächtigungen und Üble Nachrede, aus!

    Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung!

    Ich bitte Sie daher, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und mich über das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zu informieren.

    Dieses können sie gern per E-Mail: info@gerati.de oder per Fax: 03581 7921529 erledigen!

    Weiterhin bitte ich sie mir den Eingang dieser Strafanzeige, in Verbindung mit dem Aktenzeichen, auf denselben Weg zu bestätigen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

    Quellen:

  • Schweiz: Petition fordert Verbot von Peta

    Schweizer Bevölkerung vom abartigen kriminellen Verhalten von Peta aufgebracht. Über 23.000 Unterzeichner innerhalb von wenigen Stunden fordern ein Verbot von Peta!

    Peta weitet sein kriminelles Betätigungsfeld auf die Schweiz aus. Auch hier hat man nach einem Brand auf einem Bauernhof, Strafanzeige erstattet. Peta scheint nicht mit der massiven Kritik, in der Schweiz gerechnet zu haben. Zehntausende stellten sich hinter dem Landwirt und forderten ein Verbot von Peta in der Schweiz.

    Wie auch in Deutschland, scheint der juristisch unfähige und kriminelle Dr. Edmund Haferbeck, hier im Namen von Peta, Strafanzeigen zu stellen. Er selbst räumt ein, dass weder die Vereinsführung von Peta, noch seine ihm unterstellten Juristen Kenntnis, von seinen stupiden Strafanzeigen hätten. Nicht nur ein Verstoß gegen die Satzung. Dr. Edmund Haferbeck verstößt hier auch gegen das in Deutschland geltende Rechtsberatungsgesetz, in dem er für Peta, Rechtsberatung anbietet, ohne eine juristische Ausbildung und eine behördliche Genehmigung zu besitzen.

    Da er selbst seine ihm unterstellten Juristen nicht über die Strafanzeigen die er im Namen von Peta stellen möchte informiert, zeigt die kriminelle Energie dieses Dr. Edmund Haferbeck auf. In zwei Strafanzeigen die der Betreiber von GERATI gegen Peta Mitarbeiter stellte, äußerte sich Dr. Edmund Haferbeck dahingehend, dass er auf kriminelle Weise nur allein ohne Kenntnis des Vorstandes und seiner ihm unterstellten Juristen diese Strafanzeigen stellt. Beweise findet man im GERATI Artikel „GERATI entlarvt Edmund Haferbeck Betrügereien im Namen von Peta

    Kriminelle Personen gründen in der Schweiz einen Verein

    Als offizieller Vertreter von Peta Schweiz, wird Harald Ullmann angezeigt. Man findet weder eine Satzung, noch weitere Angeben über vertretungsberechtigte Personen in der Schweiz. Jener Harald Ullmann musste sich einen Prozess wegen Volksverhetzung in Deutschland stellen und zahlte hier für die Einstellung des Ermittlungsverfahrens 10.000 € an einen Tierschutzverein. Er wurde also nicht freigesprochen!

    Auf abartigste und kriminelle Art und Weise hat Harald Ullmann, jüdische Gefangene in faschistischen Konzentrationslagern, mit Tieren von Landwirten verglichen. Damit hat er nicht nur die jüdische Gemeinschaft auf tiefste ehrverletzt, sondern dem faschistischen Nazi Staat gehuldigt!

    Aber auch der für diese Anzeige vermutlich verantwortliche Dr. Edmund Haferbeck, hat bereits in Deutschland eine kriminelle Vergangenheit vorzuweisen. So musste er sich vor einem Gericht in Deutschland verantworten, weil er mit Steinen auf einen Menschen warf und hier Leib und Leben gefährdete. Er wurde rechtskräftig zu einer Bannmeile verurteilt.

    Steine schmeißen und damit Leben gefährden, ist ein beliebtes Hobby von Peta. So rief Peta ihre Unterstützer auf, Steine auf Angler zu werfen. Nach einer berechtigten Empörung wurden daraus von Peta, Kieselsteinchen gemacht. Aber auch die Zeit Online konnte weiter kriminelle Machenschaften von Dr. Edmund Haferbeck aufdecken. So hat er eine Akte aus einem Auto gestohlen und sei damit weggerannt!

    Haferbeck griff nach Aktenordnern auf dem Beifahrersitz und rannte damit weg.

    Zeit Online – Peta die Scheinheiligen

    Ausländische kriminelle Subjekte, die in der Schweiz Vereine und Unternehmen gründen?

    Meines Wissens, ist die Schweiz bei kriminellen Subjekten aus dem Ausland so eingestellt, dass man diesen eine Vereins- und Firmengründung, in der Schweiz versagt. Dr. Edmund Haferbeck der als Sprecher für Peta immer wieder auftritt, äußerte sich öffentlich! „Straftaten der Tierrechtsbewegung sind ein legitimes Mittel der Tierrechtsarbeit!“ Also wenn Tierrechtler einen landwirtschaftlichen Betrieb anzünden, erfolgt auch keine Strafanzeige von Haferbeck. So hält dieser selbst das Streichholz, symbolisch an den Benzinkanister! 

    In einem anderen Interview äußerte sich Dr. Edmund Haferbeck dahingehend und kündigte die „Gründung einer terroristischen Tierrechtsorganisation, vergleichbar der Al Quaida an.“ Peta heißt also öffentlich das abartige Abschlachten von Menschen für Gut und empfiehlt ihren Mitgliedern und Unterstützern terroristische Taten durchzuführen.

    Und ja es gibt diese Terrororganisation, die Haferbeck beschwört, bereits. Diese nennt sich Animal Liberations Front (ALF) und begeht Brandstiftungen, Sachbeschädigungen, Einbrüche und tötet sogar dabei Tiere. Dr. Edmund Haferbeck jubelt bei jedem terroristischen Anschlag seiner Gefolgsleute. Wenn Tiere dabei getötet, oder zu Schaden kommen, scheint es für Haferbeck eine Notwendigkeit zu sein, die demokratische Gesellschaft in der westlichen Welt abzuschaffen.

    Petition und die Unterstützung für den betroffenen Landwirt sprechen für sich

    Über 23.000 Schweizer solidarisierten sich mit der von Peta beklagten Bauernfamilie, deren Gehöft aufgrund eines technischen Defektes abbrannte. Mit der Überreichung der Petition fordern die Schweizer ein Verbot dieser terroristischen und kriminellen Tierrechtsorganisation Peta und die Abweisung der Strafanzeige durch die Staatsanwaltschaft.

    Wie kann es sein, das kriminelle Subjekte aus dem Umfeld von Peta, unschuldige Menschen vor der Justiz kriminalisieren und die Justiz und der Staat schaut dabei einfach zu!

  • Nach Abmahnungen – Peta stellt Verkauf von gefährlicher Atemschutzmaske ein

    Update: 07.04.2020 siehe Artikelende

    Nach rechtlichen Hinweis von GERATI stellt Peta den Verkauf ihrer Mundschutzmaske ein und löscht ihr Angebot in ihrem Petastore.


    Peta Maske immer noch nicht lieferbar
    Peta Maske immer noch nicht lieferbar

    Tatsächlich bot Peta diese selbstgemachte Maske als Atemschutzmaske an und gab die Garantie, dass beim Tragen dieser Maske man angeblich vor Corona geschützt sei.

    Nicht nur das Peta mit ihrem Angebot die Kennzeichnungs- und auch Zertifizierungspflicht verletzte, so verlangte Peta auch für diese angebliche Schutzmaske 10,80 € zzgl. Versandkosten. Dieses scheint ehern Wucherei zu sein, anstatt, sich besorgt, um den Schutz seiner Mitbürger zu bemühen.

    In den USA wird die Maske weiter angeboten, wobei man dort den Preis auf 2.99 USD festlegte. Damit verlangte Peta für diese FAKE-Atemschutzmaske über 8 Euro mehr als wie in den USA.

    Peta gibt sich als Unschuldslamm und zeigt lieber mit dem Finger auf andere

    Peta verlor im März, die von ihr angestrebte Klage, ein Verbandsklagerecht für sich durchzusetzen. Die Klage wurde jetzt endgültig vom Verwaltungsgerichtshof (VGH) abgewiesen. Dazu verliert Peta kein einziges Wort, oder gibt in Form einer Pressemitteilung eine Stellungnahme ab.

    Anstatt sich zu dem Urteil einmal zu Äußern gibt der Rechtsberater von Peta und Nichtjurist Dr. Edmund Haferbeck eine Pressemitteilung heraus, in der er unbewiesene Behauptungen aufstellt. So schreibt er … „Anonyme Hassrede gegen PETA im Internet – Tierrechtsorganisation erwirkt einstweilige Verfügungen gegen zwei Täter“ 

    Verwunderlich ist nur, dass Peta doch bei jeder Strafanzeige ihre Behauptungen in einer Pressemitteilung darlegt (Strafanzeigen gegen Landwirte und Angler). Zu diesen von Haferbeck aufgeworfenen Vorwürfen findet man weder bei der Justiz, noch bei Peta selbst eine Bestätigung dieses Vorfalles.

    Haferbeck ist bekannt, mit Strafanzeigen immer wieder falsche Tatsachenbehauptungen aufzustellen. Auch das Einstellen von studierten Juristen und Rechtsanwälten, änderte an der lächerlichen Rechtsarbeit von Peta nichts. So wurde der Betreiber von GERATI, Silvio Harnos, mit über 25 Strafanzeigen überzogen, die sich alle als gelogen herausstellten. Bei den Strafanzeigen schreckt Peta selbst nicht davor zurück Staatsanwälte zu beeinflussen. Ob eine Vorteilsnahme oder Bestechung einer juristischen Amtsperson durch Peta Mitarbeiter vorliegt, lässt sich natürlich nicht beweisen.

    Komisch ist es schon, wenn Peta deren Sitz in Stuttgart ist und die angeblich durch Peta festgestellten Straftaten in der Nähe von Görlitz stattfanden, eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Augsburg einreicht. Gleichzeitig schien Haferbeck oder ein anderer Mitarbeiter einen direkten Kontakt bei der Staatsanwaltschaft Augsburg zu besitzen, der kurzfristig bei der Einreise in München, aus Abu Dhabi kommend, den Betreiber von GERATI kurzfristig am Gate festhalten ließ und diesen über 90 Minuten, ohne Kenntnisnahme des Festhaltegrundes verhören ließ. Grund war dafür angeblich die Feststellung, eines deutschen Postbevollmächtigten. Gleichzeitig konnte man über mehrere Monate nicht einmal die von Haferbeck und Peta vorgebrachten Strafanzeigen vorlegen und verstieß somit auf das Recht auf Gehör für den Beschuldigten. Nachdem der GERATI Betreiber, die Staatsanwaltschaft auf die fehlende Zuständigkeit der Augsburger Staatsanwaltschaft verwies, wurden die Verfahren an die Staatsanwaltschaft Görlitz abgegeben. Alle Strafanzeigen wurden eingestellt.

    Haferbeck bekannt im Auftrag von Peta falsche Beschuldigungen vorzubringen

    So behauptet Peta immer wieder, dass Landwirte deren Ställe abgebrannt sind, dass die Besitzer gegen die Brandschutzverordnung und Löschwasserversorgung verstoßen hätten. Verständlich ist für Peta, dass sich Dr. Edmund Haferbeck diese Behauptungen aus den Fingern saugt. Kein einziger Peta Mitarbeiter besucht den Brandort. Auch bei der Löschwasserversorgung sieht man das Peta und deren angestellten Juristen und Rechtsanwälte im Bereich Recht, überhaupt keine Ahnung haben. Für die Löschwasserversorgung ist nicht der Landwirt verpflichtet, sondern die Kommune, in deren Bereich der landwirtschaftliche Betrieb sich befindet. So verwundert es auch nicht, das keine einzige der Peta Strafanzeigen die Behauptungen von Peta im Ermittlungsverfahren bestätigt.

    Auch im Fall des GERATI Betreibers stellte Haferbeck wissentliche falsche Tatsachenbehauptung auf, dass dieser gegen das deutsche Tierschutzgesetz verstoßen hätte. Dumm nur, wenn dieser seit 2008 deutschen Boden nicht mehr betreten hatte. Dieses war Peta auch bekannt, wie man aus den Akten der stupiden Strafanzeigen erkennen konnte. Erstaunlich ist, dass die Staatsanwaltschaft Augsburg, jahrelang nicht in der Lage gewesen ist, diesen Widerspruch in den Anzeigen, die von Dr. Edmund Haferbeck gestellt worden waren, zu erkennen. Dass der zuständige Staatsanwalt, nachdem ich mich zu wehr gesetzt hatte, spurlos mit den Akten verschwand, ist genauso ominös, wie das die Akten der Strafanzeigen auf den Weg zur Staatsanwaltschaft Görlitz mehrfach verschwanden.

    Man erkennt deutlich, dass Peta in Verbindung mit ihrer Rechtsabteilung deren Leiter Dr. Edmund Haferbeck ist, nur Lügen verbreiten kann. Auch die neue Behauptung kann durch Peta nicht bewiesen werden.

    Update 07.04.2020:

    Wenige Stunden nach Veröffentlichen dieses Artikels postete Peta diese angebliche Corona-Schutzmaske erneut in ihren Petastore.

    Dieses Mal ist es eine „GESICHTSMASKE GEGEN KILLERVIREN SCHWARZ“ ohne Schutzfunktion!

    Auch die rechtlich fragwürdige Lieferzeitangabe wurde entfernt. Man darf sich schon fragen, warum Peta mehrere teure Juristen beschäftigt, die nicht in der Lage sind solche Fehler vor einer Veröffentlichung zu erkennen. Langsam glaube ich das Peta wohl besser kommt mich, als wissenschaftlichen Berater zu beschäftigen, um für Peta teure Rechtsverfahren bereits im Vorfeld zu verhindern. Eine Bewerbung als Vollmitglied liegt Peta seit Januar 2019 vor und wurde bisher nicht wie es das Vereinsrecht vorsieht behandelt. Ob ich da auch einmal klagen sollte? 😉

    Produktscreenshot Abgerufen Petastore 07.04.2020
    Produktscreenshot Abgerufen Petastore 07.04.2020
  • Peta muss erneut einräumen vorsätzlich Straftaten zu begehen

    Peta musste erneut in einem Interview einräumen vorsätzlich Straftaten zu begehen. In diesem Fall den Tatvorwurf der falsche Verdächtigung, strafbar nach $164 StGB.

    In diesem Fall erstattete Peta Strafanzeige gegen den Fahrer eines Viehtransporters, bei dem durch Unachtsamkeit der Anhänger in einen Graben rutschte und umkippte.

    Peta erstattete ohne dabei Vorort oder andere Erkenntnisse zu besitzen Strafanzeige gegen den Fahrer des Viehtransporters. Gleichzeitig gab Peta sofort eine Pressemitteilung heraus und sprach den Fahrer in dieser bereits Schuldig, obwohl noch nicht einmal ein Ermittlungsverfahren eröffnet wurde. Dabei verletzt Peta die geltende Unschuldsvermutung!

    Weser Kurier wollte genau wissen welche Erkenntnisse Peta zur Stellung der Strafanzeige bewegten!

    Auf Nachfrage unserer Redaktion teilt Peta mit, dass die Organisation grundsätzlich Strafanzeige stellt, wenn die Organisation aus Medienberichten Hinweise auf derartige Unfälle erhält.

    weser-kurier.de

     

    Peta erstattete also ohne weitere Erkenntnisse zu besitzen eine Strafanzeige gegen den Fahrer des Viehtransporters. Gleichzeitig darf man sich fragen welche Befähigung die bei Peta teuer beschäftigten Rechtsanwälte und ausgebildeten Juristen besitzen. Dürfte es doch klar sein, das es sich hierbei, wenn überhaupt um eine Ordnungswidrigkeit handelt!  

    Auch eine Klagebefugnis ist nicht abzusehen, da weder die verstorbene Kuh noch der umgekippte Anhänger Eigentum von Peta ist. Demnach ist diese Strafanzeige von vornherein aussichtslos!

    Strafanzeigen als Werbemaßnahme

    Peta nutzt Strafanzeigen als Werbemaßnahme! Dieses kann man deutlich daran erkennen, dass sich Peta selbst nicht an die rechtliche Unschuldsvermutung hält. Durch eine sofort erstellte Pressemitteilung, die die Person zusätzlich öffentlich an den Pranger stellt, sorgt Peta für eine öffentliche Vorverurteilung.

    GERATI ist keine einzige Strafanzeige von Peta bekannt, die letztendlich zu einem Strafverfahren nach den Ermittlungen geführt hat. Warum wohl wartet Peta nicht das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft ab?

    Logisch! Peta weiß bereits, dass ihre gestellte Strafanzeige keine rechtliche Erfolgsaussicht besitzt. Mit dem Verbreiten der Pressemitteilung und der Anprangerung des vorverurteilten, sammelt Peta Spenden ein. Denn Peta kümmere sich ja mit diesen Strafanzeigen um Tiere. Dass die Ermittlungen durch die Polizei und Staatsanwaltschaft, durch den Steuerzahler finanziert werden, ist nur der Gipfel des Eisberges!

    Somit zahlt der Steuerzahler für diese perfide Werbeaktion! Wer jetzt denkt, dass Peta sich, nachdem die Ermittlungen die Unschuld des Pranger-Opfers ergeben hatten sich entschuldigt, der irrt sich gewaltig! Selbst die Pressemitteilung, mit dem illegalen Anprangerns des Opfers wird von Peta nicht entfernt.

    Man kann nur jedem Opfer empfehlen sofort eine Gegenstrafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gegen Peta zu stellen. Falsche Verdächtigungen und öffentliche Beleidigungen sind kein Kavaliersdelikt. Leider wehren sich derzeit noch zu wenige. Die sich wehren deren Pranger-Pressemitteilung wird von Peta sofort gelöscht! Da sieht man, wie sicher sich Peta mit ihren Behauptungen letztendlich ist!

  • Peta Rechtsabteilung von unfähigen Mitarbeitern besetzt

    Erneut belegt eine Staatsanwaltschaft, die Unfähigkeit der studierten Fachkräfte, die in der Rechtsabteilung von Peta, unter der Führung von Dr. Edmund Haferbeck beschäftigt sind.

    Die Staatsanwaltschaft Chemnitz, hat die Strafanzeige von Peta gegen die Familie Thiele aus Schlettau, wegen Verstoßes gegen das deutsche Tierschutzgesetz abgewiesen. Laut Staatsanwältin Jana Brockmeier wurde der Strafanzeige von Peta nicht gefolgt.

    Peta hatte wie üblich, nach einem Brand in einem Stall, eine stupide Strafanzeige gegen das Brandopfer gestellt. Bei dem Brand auf dem Bauernhof kamen knapp Einhundert Tiere ums Leben. Peta stellt immer wieder Strafanzeigen, ohne Ermittlungsergebnisse der Brandermittler abzuwarten, oder das ein Team von Peta, vor Ort im Einsatz war.

    Peta saugt sich die angeblichen Beweise, die man gegenüber der Justiz präsentiert, um das Brandopfer als Schuldigen zu bezichtigen, aus Pressemitteilungen. So auch in diesem Fall.

    Gleichzeitig beschäftigt Peta mehrere studierte Juristen und Rechtsanwälte, die eine horrende Summe an Spendengelder aus dem Tierschutz verschlingen. Diese sind, wie es den Anschein hat, nicht in der Lage Recht von Unrecht unterscheiden zu können und begehen dabei solche massiven Fehler, die Peta immer unglaubwürdiger erscheinen lassen.

    Peta Juristen überhaupt keine Ahnung über das deutsche Tierschutzgesetzt

    Dieses beweist nicht nur mein Fall, wo die Staatsanwaltschaft Görlitz alle Ermittlungen gegen meine Person einstellte. So hatte Peta mich auch wegen angeblichen Verstoß, gegen das deutsche Tierschutzgesetz angezeigt, obwohl den hoch bezahlten Juristen, aus dem Umfeld des Nicht-Juristen und Leiter der Rechtsabteilung Dr. Edmund Haferbeck bei Peta bekannt war, dass ich überhaupt nicht in Deutschland mehr lebe. Wie soll ich dann gegen das deutsche Tierschutzgesetz verstoßen haben, wobei ich letztendlich nicht einmal selbst die Tiere halte, deren Haltung mir Peta wahrscheinlich vorwirft.

    Im Fall der Brände in landwirtschaftlichen Betrieben, die eine Anzeige von Peta nach sich ziehen, stellt Peta immer wieder die unbewiesene Behauptung auf, das die Bauern gegen das deutsche Tierschutzgesetz verstoßen hätte.

    Die Staatsanwältin Frau Jana Brockmeier aus Chemnitz, stellte klar, …

    dass das Tierschutzgesetz vorsätzliches Verhalten unter Strafe stellt. Dies sei der Fall, wenn beispielsweise ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund getötet oder aus Rohheit erhebliche Schmerzen zugefügt wird. Diesbezüglich sei vom Anzeigenerstatter „keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte vorgetragen“ worden. Vielmehr sei ganz allgemein davon die Rede gewesen, dass Landwirte ihre Bauten mit veralteten oder unzureichenden Brandschutzmaßnahmen versehen und dadurch vorsätzlich das Leid der verbrennenden Tiere herbeiführen. „Ohne eigene Wahrnehmung wurde geschlussfolgert, dass es im vorliegenden Fall auch so sein könnte.“

    freiepresse.de

    Zieht die überteuerte Rechtsabteilung von Peta den Verein in die Insolvenz?

    Peta machte im letzten Jahr 504.970,44 € Schulden!!! Dieses geht aus dem nun veröffentlichten transparenten Wirtschaftsbericht aus dem letzten Jahr hervor. Hierzu erfolgt, in einem der nächsten Artikel auf Gerati noch eine Analyse, die erschreckende Spendenverschwendung von Peta aufzeigen wird.

    Bei diesem enormen Verlust von über 500.000 € in einem einzigen Jahr, darf man sich, als Peta-Experte schon die Frage stellen, warum sich Peta eine so aufgeblasene Rechtsabteilung leistet, die letztendlich von ihrer Arbeit nachweislich überhaupt keine Ahnung besitzt.

    Doch eigentlich sollten wir letztendlich froh sein, das Peta so viele unfähige Mitarbeiter beschäftigt, die den Verein letztendlich in die Pleite schlittern lassen und somit für die Auflösung des Vereins sorgen werden.

  • Die Tierbefreier und ihr Rechtsverständnis

    Nachdem „Die Tierbefreier“ in ihrem Tierbefreiungs-Magazin, drei Seiten über GERATI berichten mussten und daraufhin eine Rechnung und Abmahnung eintrudelte, geht man auf Tauchstation!

    Die Tierbefreier geben sich als Rechtsberater der Tierrechtsszene aus und jubeln dabei bei jeder Straftat, die aus den eigenen Reihen begangen wird. Gleichzeitig kündigt man einen gerichtlichen Schlagaustausch mit GERATI an, geht aber bei Rechtschreiben, die ihnen zugestellt werden, auf Tauchstation.

    Nach dem „Die Tierbefreier“ ohne Genehmigung ein Bild von meiner Person, was sie durch einen Screenshot aus einem von mir erstellten YouTube Video herausschnitten und ohne dieses ordnungsgemäß zu kennzeichnen und zu verlinken, trudelte bei dem Verein eine Abmahnung und eine Lizenzrechnung von mir ein.

    Wer einmal den Inhalt über meine Person aus dem Tierrechtsmagazin lesen möchte, findet dieses in diesem Artikel.

    Dieser dreiseitige Bericht schien die beiden Tierrechtler Simon Fischer von der Aktionsgruppe Tierrechte Bayern und Frank Albrecht von Endzoo dazu zu ermutigen den Rechtsweg einschlagen zu wollen. So wendete sich Simon Fischer nach einer Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Görlitz, an meinen Provider und stellte dort die falsche Tatsachenbehauptung auf, dass die Staatsanwaltschaft Görlitz in ihren Ermittlungen zu der Erkenntnis kam, dass der Screenshot gefakt sei.

    So schrieb er folgende E-Mail an meinen Provider …

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Herr Silvio Harnos betreibt die über Sie gehostete Domain https://gerati.de/. Auf dieser Internetseite werden bereits seit Jahren Einzelpersonen  und Organisationen diffamiert. Wegen dort veröffentlichter Artikel liegen gegen Herrn Harnos bei zahlreichen Staatsanwaltschaften bereits rund 20 Strafanzeigen vor.

    Auf der Seite https://gerati.de/2017/08/17/ist-die-irre-weggeschlossen/wurde ein Artikel mit einem nachweislich von der Staatsanwaltschaft als gefälscht ermittelten  Screenshot veröffentlicht. Dieser weckt den Anschein, als hätte ich den dort genannten Satz in den sozialen Medien von mir gegeben. Die Folge waren Morddrohungen gegen  meine Person. Ich fordere Sie hiermit auf, die oben genannte Seite bis zum 15.06.2019 zu entfernen. Nach einem Urteil des LG Hamburg vom 31.07.2009, Az. 325 O 85/09  ist der Webhoster juristisch zu belangen, sollten strafrechtlich relevante Inhalte auf den Seiten veröffentlicht werden und dieser davon in Kenntnis gesetzt wurde. Dies habe ich  hiermit getan. Sollte der Artikel nicht entfernt werden, sehe ich mich gezwungen, juristisch gegen ALL-INKL.com vorzugehen.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Simon Fischer

    Freier Journalist I

    Mitglied im Deutschen Medienverband

    GERATI Artikel: Simon Fischer lügt sogar in seinen lächerlichen Abmahnungen

    Die Staatsanwaltschaft Görlitz hat Tage vor dieser E-Mail, das Ermittlungsverfahren eingestellt. Auf Rückfragen von meiner Seite an die Staatsanwaltschaft Görlitz bestätigte man mir telefonisch, dass es kein solches Ermittlungsergebnis gab.

    Also sendete ich meinem Provider die Kopie der Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft zu, der sich dann an Simon Fischer mit einer Abweisung seiner Forderung wendete.

    Aber auch Frank Albrecht war nach sofort nach dem erschienenen Artikel im Tierbefreiung Magazin dabei.

    Jener, schrieb mir per E-Mail, er möchte die Adresse meines Postbevollmächtigen in Deutschland haben. Diese ist ordnungsgemäß hinterlegt und kann nach Beleg der Rechtssicherheit auch abgefordert werden.

    Nur ist Frank Albrecht da ein wenig geistig verwirrt. Hatte er doch erst letztes Jahr durch seinen Anwalt mir eine Abmahnung zukommen lassen! Auf diese Abmahnung antwortet ich dem Rechtsanwalt und klärte diesen über seinen Mandanten auf. Es scheint, als habe dieser Rechtsanwalt aufgrund meiner aufklärenden Worte, das Mandat niedergelegt. Ansonsten hätte sich doch Frank Albrecht an diesen gewendet, um sein Recht in einer Zivilklage einzufordern.

    Im folgenden Artikel findet ihr die Abmahnung von Frank Albrecht und mein Antwortschreiben an seinen Rechtsanwalt.

    Aber auch die Tierrechtler aus dem Umfeld von dem radikalen Verein „Die Tierbefreier“ scheinen ehern Schaumschläger zu sein!

    Nun erreichte mich ein neuer Hinweis, dass man über mich und andere Kritiker der Tierrechtsszene, erneut in Form eines Leserbriefes bei dem Verein „Die Tierbefreier“ berichten musste.

    Leserbrief103

    Leider ist die Kopie sehr schlecht zu lesen. Sollte ich eine bessere Auflösung bekommen, werde ich diese ersetzen.

    Das Witzige an diesem veröffentlichten Leserbrief ist doch, dass man eigentlich die Arbeit der radikalen Tierrechtler haargenau beschreibt und versucht auf GERATI umzumünzen.

    Da der Leserbriefschreiber ja selbst darüber berichtet, ich zitiere …

    Und es ändert ja auch nichts, wenn ich darauf reagiere – ganz im Gegenteil: Sie packen auf jede Reaktion eine noch unverschämtere Drecksudelei obendrauf …

    ZITAT

    Wer im Glashaus sitzt, schmeiße nicht den ersten Stein

    Man erkennt wieder, das Tierrechtler zwar massiv Austeilen wollen, aber wenn es sie mit den eigenen Mitteln angegriffen werden beginnt der existenzielle Heulkrampf. Von einer Dialogbereitschaft und einem gesitteten Austausch von Argumenten ist man bei den Tierrechtlern weit entfernt.

    Postet man auf deren sozialen Seiten und diese besitzen keine Argumente mehr, wird man gesperrt, mit der Begründung man habe Beleidigungen ausgesprochen. Worin diese Beleidigung letztendlich liegen soll, können sie aber auch nicht belegen.

    So leben Tierrechtler in einer eigens erzeugten Blümchen Welt und versuchen sich abzuschotten. Gleichzeitig krauchen sie aber auch immer wieder aus ihren veganen Löchern hervor um auszuteilen. Kommt es dann zum Bumerangeffekt versuchen sie so schnell wie möglich sich wieder in ihre veganen Löcher zu verkriechen.

    Der Verein „Die Tierbefreier“ droht mit einem Rechtsverfahren!

    Es ist schon komisch, wenn Tierrechtler, die von Haus aus Straftaten, wie Brandstiftung, Einbrüche, Sachbeschädigung, Verleumdung und Beleidigung als legitimes Mittel ihrer Tierrechtsarbeit sehen und jedes Mal in einen Jubel verfallen, wenn ein Stall brennt und es Opfer bei Landwirten oder anderen Tierhaltern gibt, von einem rechtsstaatlichen Beistand sprechen und die deutsche Justiz, die sie eigentlich hassen wie die Pest, um Hilfe bitten.

    Es ist jedes Mittel recht, um in Irgendeiner Form einen Profit herauszuziehen. Da verbindet man sich schon einmal auch mit dem gehassten Feind.

    Ich als Person die hinter GERATI steht, habe mir rechtlich nichts vorzuwerfen. Dieses belegt nicht nur die heute eingetroffenen Einstellungsverfügungen der Strafanzeigen von Peta gegen meine Person. Natürlich wird es auch immer wieder passieren, dass man sich eventuell irrt, wie zum Beispiel in diesem Fall.

    Aber auch hier gab es kein Urteil, sondern nur einen Vergleich. Ich bin deshalb immer noch mit reiner Weste. Und natürlich darf mich gern jeder Tierrechtler verklagen oder ein Gerichtsverfahren gegen meine Person anstreben. Ich verstecke mich nicht vor der deutschen Justiz, wie radikale Tierrechtler insbesondere Peta, immer wieder behaupten.

    07022018 peta argument

    Nun ich habe mich jedem juristischen Versuch gestellt und leider sind alle Versuche der Tierrechtler gescheitert. Und nicht weil ich mich vor der deutschen Justiz verstecke, sondern gerade weil ich in solchen Klageversuchen aktiv agiere.

    Alle Strafverfahren von Peta gegen mich wurden eingestellt

    Heute Morgen bekam ich Post von der Staatsanwaltschaft Görlitz, dass alle über 20 gegen meine Person gestellten Strafanzeigen von Peta eingestellt wurden. Ich bin also unschuldig und wurde von Peta nur zu Diffamierungszwecken angezeigt. Und ja, ich werde auch auf jede weitere Strafanzeige oder Klage reagieren. Zu den Einstellungsverfügungen werde ich natürlich noch einen Artikel verfassen.

    In der Regel vergessen Tierrechtler gern, den Begriff Meinungsfreiheit, den sie letztendlich für sich allein gepachtet haben wollen. Hier argumentiere ich immer wieder … „Wer austeilt, muss auch einstecken können!″. Dieses Verständnis fehlt radikalen Tierrechtlern gänzlich und so brauchen sie sich auch nicht wundern, das ihre Klagen und Strafanzeigen ins Leere laufen.

    Den Tipp mit der Rechtsschutzversicherung finde ich am amüsantesten. Wenn man sich die Tat- und Demonstrationszeiten der Tierrechtler anschaut, darf man sich schon fragen welcher geregelten Arbeitszeiten diese nachgehen. Aber vielleicht zahlt hier auch der Verein „Die Tierbefreier“. Immerhin bieten diese auf der von ihnen betriebenen ALF Seite kostenlose Rechtshilfe an!

    Leider scheinen sie keine befähigten Juristen in ihren Reihen zu besitzen, ansonsten würden diese nicht solche Rechtsfehler begehen.

    PS: Liebe Tierbefreier – wir sehen uns gern vor Gericht 😉 😉 😉

    Welche Argumente radikale Tierrechtler haben, kann ich tagtäglich erleben. Hier nur ein kleiner Auszug

    26042019 reisender