Peta Juristen präsentieren Stümperhaftigkeit

Peta Juristen präsentieren Stümperhaftigkeit

Peta Juristen präsentieren Stümperhaftigkeit

Befasst sich Peta mit juristischen Fragen, oder mit dem Tierschutz? Diese Frage kann man tatsächlich stellen, wenn man sich die Arbeitsweise von Peta einmal anschaut.

Am Wochenende postete Peta wieder einmal ein Jobangebot, wo man händeringend Verstärkung für die Rechtsabteilung von Peta sucht. Die Liste der bei Peta arbeitenden Rechtsanwälte ist lang und auch Gerati, hatte schon das eine und andere Mal das Vergnügen mit deren Bekanntschaft.

Letztendlich scheint deren Arbeitsweise, ehern auf Einschüchtern und von vorsätzlicher Diffamierung, des von Peta ausgewählten Opfer zu liegen!

Diese Vorgehensweise erkennt man auch an der erneuten Strafanzeigenstellung von Peta, gegen einen Landwirt!

Wieder erstattet Peta Strafanzeige gegen einen Landwirt, deren Gehöft abgebrannt ist. Mittlerweile dürfte Peta mit diesen regelmäßigen Strafanzeigen, gegen Brandopfer vierstellig liegen. Mir persönlich ist keine einzige Strafanzeige bekannt, die letztendlich die Anschuldigungen von Peta im Ermittlungsergebnis bestätigten.

Nach Strafanzeige folgt sofort eine diffamierende Pressemitteilung gegen das von Peta ausgewählte Opfer!

Anstatt das man erst einmal das Ermittlungsergebnis der Staatsanwaltschaft bei Peta abwartet, prescht Peta sofort mit einer Pressemitteilung hervor und bezichtigt das ausgewählte Opfer einer Straftat. Dabei kann man aus der Pressemitteilung, direkt den Beschuldigten erkennen, was eine Verletzung der Menschenrechte entspricht. Da heißt es …

Der Grundsatz der Unschuldsvermutung in Art. 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen lautet:  „Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“

So auch in Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention: „Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“ In Deutschland wird dieses Recht aus dem Rechtsstaatsprinzip der Grundgesetzartikel 20 II und 28 I Satz 1 GG hergeleitet. Der Beschuldigte eines Strafverfahrens muss zwingend bis zum Beweis des Gegenteils als unschuldig gelten. Und was wohl immer wieder vergessen wird: Er muss auch so behandelt werden als sei er unschuldig.

weber-rechtsanwaeltin.de

Das Peta diese Menschenrechte direkt mit Füßen tritt, kann man am aktuellen Fall nachweisen!

5.500 Gänseküken bei Stallbrand ums Leben gekommen!

Vor einer Woche starben bei einem Stallbrand 4.000 Gänseküken. Weitere 1.500 Küken mussten nachträglich getötet werden, da sie den giftigen Rauch eingeatmet hatten.

Zehn Tage nach dem Brand erstattete Peta Strafanzeige gegen das Betreiberehepaar. Das Ehepaar steht vor einem Sachschaden in Höhe von 150.000 Euro. Obwohl Sachverständige und Brandschutzermittler die Brandursache auf einen technischen Defekt festlegten, erfolgte die zwangsneurotische Strafanzeige von Peta.

Die Staatsanwaltschaft Paderborn bestätigte den Eingang der Strafanzeige von Peta gegen die Inhaber des Geflügelhofes. Die Strafanzeige baue auf mutmaßliche unzureichende Brandschutzmaßnahmen auf, die möglicherweise billigend in Kauf genommen wurden.

War Peta vor Ort?

Peta zahlt fast zwei Millionen Euro an Lohnkosten im Jahr. Die Anzahl der Peta-Mitarbeiter, ist nicht einmal in der Lage bei so einem Brand sich direkt vor Ort ein Bild zu machen und selbst zu prüfen, ob es Verstöße gegen den Brandschutz gegeben habe.

In diesem Zusammenhang hätte Peta eventuell, gleich die 1.500 Küken retten können, die aufgrund Raucheinatmung nachträglich getötet werden mussten. Tiere und die Wahrheit scheinen Peta also scheiß egal zu sein.

Nicht-Jurist und Leiter der Peta Rechtsabteilung äußerte sich auf eine Presseanfrage wie folgt …

Uns ist völlig egal, welche Ursachen zum Brand geführt haben“, erklärt Edmund Haferbeck, Leiter der Peta-Rechtsabteilung,

nw.de

Damit räumt Haferbeck selbst ein, dass die Strafanzeigen auf keinerlei berechtigten Grundlagen basieren. Peta besitzt weder neue Erkenntnisse, noch Belege, die außerhalb der Presse im Umlauf sind. Und dennoch stellt Peta eine Strafanzeige und vorverurteilt die Inhaber vorsätzlich in einer Pressemitteilung.

Nachdem die Unschuld durch eine umfangreiche Ermittlung der Behörden erwiesen wurde, hört man von seitens Peta natürlich nichts mehr. Weder eine Entschuldigung noch eine Richtigstellung der falschen Vorwürfe.

Peta erstattet keine Strafanzeige wenn Tiere durch Tierrechtler ums Leben kommen!

Wer jetzt denkt, dass für Peta alle vor dem Gesetz gleich sind, der irrt sich gewaltig. Werden Tiere bei einer Tierrechtsaktion getötet, sind dieses für Peta nicht einmal eine Erwähnung wert, geschweige denn eine Strafanzeige!

Die getöteten Tiere scheinen dann unter Kollateralschaden bei Peta zu laufen! Ganz deutlich kann man dieses im folgenden Fall erkennen.

Peta erstattete nach einem Stallbrand die übliche Strafanzeige. Nachdem bekannt wurde, dass der Brand bei dem mehrere Tiere getötet wurden, durch einen Tierrechtler und Brandstifter wahrscheinlich verursacht wurde, zieht Peta diese Strafanzeige zurück, erstattet aber selbst keine Strafanzeige gegen den Brandstifter.

Genauso verweigerte Peta den Tieren ihre anwaltliche Strafanzeigenunterstützung, als in mehreren Ställen die Belüftungsanlagen wahrscheinlich durch Tierrechtler sabotiert wurde und dadurch unzählige Tiere getötet wurden. Von Peta erfolgte auch hier keine Strafanzeige.

Politik fordert Aufklärung über die Anhäufung von Bränden in Tierställen!

Zuletzt gab es Brände in Schweinemastbetriebe in Erwitte und Soest und nun das Feuer auf der Geflügelfarm in Delbrück. Eine Aufklärung der sich häufenden Brände in Tierställen fordert Marc Lürbke, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der FDP-Landtagsfraktion. Zudem habe es in NRW mehrfache Stalleinbrüche gegeben.

Lürbke fordert, dass geklärt werden müsse, ob es sich in diesen Fällen um Angriffe radikaler Tierrechtler handele.

nw.de

Daraufhin äußerte sich Edmund Haferbeck im selben Artikel schmunzelnd: „Es ist eine Ungeheuerlichkeit. Ich kann nicht fassen, was manche Leute verbreiten. Tierschützer würden so etwas nie tun.“

Tun sie doch, wie folgendes Beispiel aufzeigt! Beim Überfall auf einen Bauernhof starben durch Tierrechtler 250 Puten. Die Tierrechtler wurden mittlerweile rechtskräftig verurteilt! Ich selbst wendete mich in einer Presseanfrage an den Peta-Rechtsberater, der sich auf meine Anfragen in Schweigen hüllte!

Hier meine Anfrage an Herrn Dr. Edmund Haferbeck.

Anfrage zur Einstellung von PeTA Deutschland e.V., zum Vorfall in Ilshofen

Sehr geehrter Herr Dr. Edmund Haferbeck,

in der letzten Woche brachen Tierrechtler, in einen Bauernhof im baden-württembergischen Ilshofen ein und verletzten einen Landwirt so schwer, dass dieser in ein Krankenhaus eingeliefert werden musste.

Bei diesem Einbruch, kamen auch 250 unschuldige Puten, durch die Tierrechtler ums Leben.

Nun stellen sie persönlich im Auftrag von PeTA Deutschland e.V., in den letzten Monaten fragwürde Strafanzeigen, gegen unschuldige Menschen, deren Leid nach einem Brand, durch ihre Strafanzeige noch erhöhen.

Für mich persönlich und auch als Betreiber des Informationsportales gerati.de, stellen sich nun einige Fragen zu dem Verhalten von PeTA Deutschland e.V.

Ich würde mich freuen, wenn sie die Zeit finden würden, diese bis zum 20.05.2015 zu beantworten.

1. Warum hat PeTA Deutschland keine Strafanzeige nach den unschuldigen Tod von 250 Puten gestellt?

2. Sind die gefasten Tierrechtler, Mitglieder von PeTA, oder einer von PeTA unterstützen Vereinigungen?

3. Wird PeTA Deutschland e.V. diese Täter bei einen Verfahren, insbesondere finanziell unterstützen?

4. Wie sehen sie persönlich diesen Fall, insbesondere, da hier erstmalig ein Mensch schwer verletzt wurde, bei der Ausübung einer Recherche von Tierschützern bzw. Tierrechtlern.

Mit freundlichen Grüßen

Silvio Harnos

Für Haferbeck scheint ehern das Motto zu gelten, was nicht sein darf, kann nicht sein. Anders lässt sich seine Handlungsbereitschaft zu Straftaten von Tierrechtlern, bei denen auch Tiere ums Leben kommen, nicht beurteilen.

Die rechtliche Unsicherheit des Leiters der Rechtsabteilung scheint Peta zu immer größeren Aufblähen der Rechtsabteilung zu führen. Mittlerweile dürften in diese Abteilung, bereits fünf Juristen und Rechtsanwälte beschäftigen und Spendengelder aus dem Tierschutz kassieren. Dieses soll noch mehr werden …

Dafür scheint Peta Geld übrig zu haben. Um vor Ort bei solchen geschilderten Brandkatastrophen, überlebten Tieren zu helfen, scheint bei Peta kein Geld übrig zu sein!

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