Erneut belegt eine Staatsanwaltschaft, die Unfähigkeit der studierten Fachkräfte, die in der Rechtsabteilung von Peta, unter der Führung von Dr. Edmund Haferbeck beschäftigt sind.
Die Staatsanwaltschaft Chemnitz, hat die Strafanzeige von Peta gegen die Familie Thiele aus Schlettau, wegen Verstoßes gegen das deutsche Tierschutzgesetz abgewiesen. Laut Staatsanwältin Jana Brockmeier wurde der Strafanzeige von Peta nicht gefolgt.
Peta hatte wie üblich, nach einem Brand in einem Stall, eine stupide Strafanzeige gegen das Brandopfer gestellt. Bei dem Brand auf dem Bauernhof kamen knapp Einhundert Tiere ums Leben. Peta stellt immer wieder Strafanzeigen, ohne Ermittlungsergebnisse der Brandermittler abzuwarten, oder das ein Team von Peta, vor Ort im Einsatz war.
Peta saugt sich die angeblichen Beweise, die man gegenüber der Justiz präsentiert, um das Brandopfer als Schuldigen zu bezichtigen, aus Pressemitteilungen. So auch in diesem Fall.
Gleichzeitig beschäftigt Peta mehrere studierte Juristen und Rechtsanwälte, die eine horrende Summe an Spendengelder aus dem Tierschutz verschlingen. Diese sind, wie es den Anschein hat, nicht in der Lage Recht von Unrecht unterscheiden zu können und begehen dabei solche massiven Fehler, die Peta immer unglaubwürdiger erscheinen lassen.
Peta Juristen überhaupt keine Ahnung über das deutsche Tierschutzgesetzt
Dieses beweist nicht nur mein Fall, wo die Staatsanwaltschaft Görlitz alle Ermittlungen gegen meine Person einstellte. So hatte Peta mich auch wegen angeblichen Verstoß, gegen das deutsche Tierschutzgesetz angezeigt, obwohl den hoch bezahlten Juristen, aus dem Umfeld des Nicht-Juristen und Leiter der Rechtsabteilung Dr. Edmund Haferbeck bei Peta bekannt war, dass ich überhaupt nicht in Deutschland mehr lebe. Wie soll ich dann gegen das deutsche Tierschutzgesetz verstoßen haben, wobei ich letztendlich nicht einmal selbst die Tiere halte, deren Haltung mir Peta wahrscheinlich vorwirft.
Im Fall der Brände in landwirtschaftlichen Betrieben, die eine Anzeige von Peta nach sich ziehen, stellt Peta immer wieder die unbewiesene Behauptung auf, das die Bauern gegen das deutsche Tierschutzgesetz verstoßen hätte.
Die Staatsanwältin Frau Jana Brockmeier aus Chemnitz, stellte klar, …
dass das Tierschutzgesetz vorsätzliches Verhalten unter Strafe stellt. Dies sei der Fall, wenn beispielsweise ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund getötet oder aus Rohheit erhebliche Schmerzen zugefügt wird. Diesbezüglich sei vom Anzeigenerstatter „keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte vorgetragen“ worden. Vielmehr sei ganz allgemein davon die Rede gewesen, dass Landwirte ihre Bauten mit veralteten oder unzureichenden Brandschutzmaßnahmen versehen und dadurch vorsätzlich das Leid der verbrennenden Tiere herbeiführen. „Ohne eigene Wahrnehmung wurde geschlussfolgert, dass es im vorliegenden Fall auch so sein könnte.“
freiepresse.de
Zieht die überteuerte Rechtsabteilung von Peta den Verein in die Insolvenz?
Peta machte im letzten Jahr 504.970,44 € Schulden!!! Dieses geht aus dem nun veröffentlichten transparenten Wirtschaftsbericht aus dem letzten Jahr hervor. Hierzu erfolgt, in einem der nächsten Artikel auf Gerati noch eine Analyse, die erschreckende Spendenverschwendung von Peta aufzeigen wird.
Bei diesem enormen Verlust von über 500.000 € in einem einzigen Jahr, darf man sich, als Peta-Experte schon die Frage stellen, warum sich Peta eine so aufgeblasene Rechtsabteilung leistet, die letztendlich von ihrer Arbeit nachweislich überhaupt keine Ahnung besitzt.
Doch eigentlich sollten wir letztendlich froh sein, das Peta so viele unfähige Mitarbeiter beschäftigt, die den Verein letztendlich in die Pleite schlittern lassen und somit für die Auflösung des Vereins sorgen werden.
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