Captain Paul Watson Foundation Memmingen: Aktivisten provozieren Eskalation beim Fischertag

Aktivisten der Captain Paul Watson Foundation Germany haben den Memminger Fischertag nicht lediglich mit Transparenten oder einer ordnungsgemäß angezeigten Kundgebung begleitet. Sie drangen gezielt in den laufenden Veranstaltungsbereich ein, sprangen in den Stadtbach und behinderten dort Teilnehmer beim traditionellen Ausfischen. Damit wurde aus einer politischen Meinungsäußerung eine körperlich wirkende Störaktion, bei der die Aktivisten anderen Menschen ihren Willen aufzwingen wollten.

Dass es anschließend zu Schubsern, Rangeleien und weiteren körperlichen Reaktionen kam, war keine völlig überraschende Entwicklung. Wer sich bewusst mitten in eine laufende Großveranstaltung stellt, Teilnehmer blockiert und sich teilweise festhält, schafft gezielt eine Situation, in der es zwangsläufig zu Räumungsversuchen und körperlichen Kontakten kommt. Genau dieses vorhersehbare Eskalationspotenzial scheint Bestandteil einer Aktionsform zu sein, die sich zwar als „gewaltfrei“ bezeichnet, tatsächlich aber auf Konfrontation und maximale öffentliche Aufmerksamkeit setzt.

Einzelne Teilnehmer oder Besucher dürfen dadurch selbstverständlich nicht wahllos auf Aktivisten einschlagen oder treten. Dokumentierte Grenzüberschreitungen müssen rechtlich geprüft werden. Sie ändern aber nichts am Ausgangspunkt des Geschehens: Ohne das gezielte Eindringen und die Blockade der Aktivisten hätte es diese konkrete Auseinandersetzung überhaupt nicht gegeben.

Die Captain Paul Watson Foundation versucht nun, den Vorfall auf Bilder zu reduzieren, in denen ihre eigenen Mitglieder geschubst oder körperlich angegangen werden. Die vorausgegangene Provokation, das Eindringen in den Stadtbach und die Behinderung der Teilnehmer geraten dabei erwartungsgemäß in den Hintergrund. So entsteht erneut das gewünschte Bild friedlicher Aktivisten, die angeblich grundlos von einer aggressiven Menschenmenge angegriffen wurden.

Keine Demonstration am Rand, sondern ein gezielter Eingriff

Der Memminger Fischertag ist eine seit Jahrhunderten belegte Tradition, die sich aus dem jährlichen Ausfischen und Reinigen des Stadtbachs entwickelte. Am Morgen des 25. Juli 2026 begann das eigentliche Ausfischen mit dem Böllerschuss um 8 Uhr. Rund tausend berechtigte Teilnehmer steigen dabei mit ihren sogenannten Bären, den traditionellen Keschern, in den Stadtbach.

Die Aktivisten entschieden sich jedoch offenbar bewusst gegen einen Protest außerhalb des Bachs. Sie stellten sich nicht lediglich mit Schildern an den Straßenrand und versuchten auch nicht nur, Besucher durch Argumente zu überzeugen. Stattdessen betraten sie den Veranstaltungsbereich und positionierten sich unmittelbar zwischen den Teilnehmern.

Das war keine symbolische Meinungsäußerung mehr, sondern ein praktischer Eingriff in den Ablauf einer fremden Veranstaltung. Wer anderen den Weg versperrt oder sie durch seine körperliche Anwesenheit zum Anhalten und Ausweichen zwingt, überschreitet die Grenze zwischen Protest und Zwang. Die moralische Überzeugung, für Fische einzutreten, verschafft dabei kein Sonderrecht.

Die Captain Paul Watson Foundation hatte dieses Vorgehen bereits öffentlich vorbereitet. Unter dem Namen „Operation Silent Current“ kündigte sie an, sich dem Fischertag entgegenzustellen und zu versuchen, die Forellen vor dem angeblich „sicheren Tod“ zu bewahren. Die Organisation bezeichnet das Memminger Brauchtum sogar als deutsches Gegenstück zum Grindadráp auf den Färöern und behauptet eigenmächtig, beim Fischertag würden mehrere Gesetze verletzt.

Damit war die Aktion ihrem Charakter nach offensichtlich keine spontane Reaktion auf ein plötzlich eintretendes Ereignis. Es handelte sich um eine länger vorbereitete Kampagne gegen eine seit Monaten terminlich feststehende Veranstaltung. Die Aktivisten wussten, wann das Ausfischen beginnen würde, wo es stattfinden sollte und dass sich zu diesem Zeitpunkt zahlreiche Menschen im Stadtbach befinden würden.

War die Aktion nicht ordnungsgemäß angemeldet?

Nach den von GERATI vorliegenden Informationen war der Eingriff der Captain Paul Watson Foundation in den Stadtbach nicht als Versammlung angemeldet worden. Sollte sich dies durch die zuständige Versammlungsbehörde oder die Polizei abschließend bestätigen, wäre das ein weiterer Hinweis darauf, dass die Aktivisten eine spontane Konfrontation erzeugen wollten, statt die gesetzlichen Regeln für öffentliche Protestaktionen einzuhalten. Eine vorbereitete Kampagne lässt sich jedenfalls kaum glaubwürdig als unvorhersehbare Spontanversammlung verkaufen.

In Bayern müssen öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel grundsätzlich rechtzeitig angezeigt werden. Das ermöglicht es Behörden, den Versammlungsort festzulegen, Sicherheitsfragen zu klären und die Rechte der Demonstranten mit denen der Veranstalter und unbeteiligter Dritter in Einklang zu bringen. Gerade bei einer Großveranstaltung mit rund tausend Menschen im Wasser ist eine vorherige Abstimmung keine überflüssige Formalität.

Dass Proteste gegen den Fischertag schon früher nicht angemeldet wurden, ist öffentlich dokumentiert. Im Jahr 2024 erklomm ein Aktivist beim Fischertag eine Bühne und nahm ein Mikrofon an sich, während weitere Personen Transparente zeigten. Nach Angaben der Polizei war die Protestaktion nicht angemeldet, weshalb die Personalien aufgenommen und Anzeigen angekündigt wurden.

Das damalige Vorgehen weist bereits das gleiche Muster auf: Nicht die ordnungsgemäße Teilnahme an einer öffentlichen Debatte steht im Vordergrund, sondern das eigenmächtige Eindringen in fremde Abläufe. Der Protest soll nicht neben der Veranstaltung sichtbar werden, sondern die Veranstaltung übernehmen oder zumindest zeitweise lahmlegen. Die Aktivisten beanspruchen damit für sich Rechte, die sie Veranstaltern und Teilnehmern gleichzeitig absprechen.

Sollte die Aktion von 2026 tatsächlich nicht angezeigt worden sein, müssten die Behörden klären, wer sie plante und koordinierte. Dabei wären auch Reiseabsprachen, vorbereitete Kleidung, Filmteams, Kommunikationsverläufe und die Kampagne „Operation Silent Current“ relevant. Von einer zufällig entstandenen Protestversammlung könnte bei einer solchen Vorbereitung kaum ernsthaft gesprochen werden.

Der mögliche Tatbestand der Nötigung

Strafrechtlich stellt sich vor allem die Frage, ob das Verhalten der Aktivisten als Nötigung eingeordnet werden kann. Nach § 240 StGB macht sich strafbar, wer einen Menschen durch Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zwingt. Ob der Tatbestand erfüllt ist, hängt vom konkreten Ablauf und von der Intensität der Blockade ab.

Eine kritische Äußerung, ein Transparent oder auch eine laute Kundgebung erfüllen diesen Tatbestand normalerweise nicht. Anders kann es aussehen, wenn Aktivisten ihre Körper gezielt als Hindernis einsetzen und dadurch Teilnehmer daran hindern, ihren Weg oder eine erlaubte Veranstaltung fortzusetzen. Wer im Stadtbach den Weg blockiert, zwingt andere Teilnehmer zumindest zum Anhalten, Ausweichen oder zur körperlichen Räumung des Hindernisses.

Nach den vorliegenden Aufnahmen hielten sich Aktivisten teilweise an Einrichtungen im Bach fest. Dadurch erschwerten sie ihre Entfernung zusätzlich und erhöhten den körperlichen Widerstand gegen eine Fortsetzung der Veranstaltung. Eine solche Blockade unterscheidet sich deutlich von einem rein symbolischen Protest am Rand des Geschehens.

Der politische Zweck einer Aktion schließt eine Nötigung nicht aus. Auch Tierrechtler dürfen nicht eigenmächtig entscheiden, dass ihre persönlichen Überzeugungen wichtiger seien als die Bewegungs- und Handlungsfreiheit anderer Menschen. Wer ein Fest für rechtswidrig hält, kann Strafanzeige stellen, Behörden informieren, eine Kundgebung anmelden oder gerichtliche Schritte einleiten.

Die Captain Paul Watson Foundation wollte jedoch nach eigener Ankündigung nicht nur Kritik äußern. Sie wollte sich dem Fischertag „entgegenstellen“ und die Forellen unmittelbar vor dem Fang bewahren. Damit war die Verhinderung oder Behinderung des Ablaufs kein zufälliger Nebeneffekt, sondern offenbar das eigentliche Ziel der Kampagne.

Ob Gerichte den Tatbestand der Nötigung am Ende als erfüllt ansehen würden, kann GERATI nicht vorwegnehmen. Für einen Anfangsverdacht spricht jedoch, dass die Aktivisten ihre körperliche Anwesenheit gezielt einsetzten, um Teilnehmer in ihrem Handeln zu behindern. Genau dieser Ausgangspunkt muss berücksichtigt werden, bevor einzelne Sekunden späterer Auseinandersetzungen isoliert bewertet werden.

Die Aktivisten schufen die Konfliktsituation selbst

Die körperlichen Auseinandersetzungen entstanden nicht aus dem Nichts. Sie ereigneten sich, nachdem Aktivisten in den Stadtbach eingedrungen waren, Teilnehmer blockierten und sich teilweise an Einrichtungen festhielten. Damit erzeugten sie bewusst eine Lage, in der Menschen versuchen würden, die Blockade zu beseitigen und den vorgesehenen Ablauf fortzusetzen.

Die grundlegende Verantwortung für diese Konfliktsituation liegt deshalb bei den Organisatoren der Störaktion. Das bedeutet nicht, dass anschließend jede Reaktion von Besuchern oder Teilnehmern rechtmäßig war. Es bedeutet aber, dass die Aktivisten die Ursache der konkreten Konfrontation nicht nachträglich aus ihrer Darstellung herausschneiden dürfen.

Wer sich einem Teilnehmer in den Weg stellt, muss mit einem Versuch rechnen, zur Seite geschoben zu werden. Wer sich zusätzlich festhält, muss damit rechnen, dass andere versuchen, diesen Griff zu lösen. Wer eine solche Situation bewusst herstellt und zugleich mehrere Kameras einsetzt, kann anschließend nicht glaubwürdig behaupten, jede Berührung sei ein völlig überraschender und grundloser Angriff gewesen.

Das ist ein wiederkehrendes Prinzip radikaler Tierrechtsaktionen. Zunächst werden Grenzen überschritten, Abläufe blockiert und betroffene Menschen unter Druck gesetzt. Sobald es zu einer emotionalen oder körperlichen Reaktion kommt, wird ausschließlich diese Reaktion gefilmt, verbreitet und zur Spendengewinnung oder öffentlichen Skandalisierung genutzt.

Der ursprüngliche Rechtsverstoß verschwindet dadurch aus dem Bild. Aus einer Person, die andere möglicherweise nötigt und eine Veranstaltung stört, wird in der späteren Erzählung ein wehrloses Opfer. Teilnehmer, die zuvor blockiert wurden, erscheinen dagegen als angeblich grundlos gewalttätige Angreifer.

Diese kommunikative Umkehrung ist entscheidend für die Kampagne. Sie ermöglicht es der Organisation, eine selbst geschaffene Eskalation anschließend als Beleg für die angebliche Brutalität der Gegenseite zu verwenden. Ohne vollständiges Videomaterial und eine Rekonstruktion der Vorgeschichte bleibt jede solche Darstellung unvollständig.

Körperliche Reaktionen müssen im Zusammenhang bewertet werden

Auf den Aufnahmen sind offenbar auch Handlungen zu erkennen, die nicht ohne Weiteres als notwendige Räumung erklärt werden können. Wenn jemand einem Aktivisten gezielt auf die Hand tritt, obwohl sich diese Person lediglich festhält, ist eine strafrechtliche Prüfung nachvollziehbar. Ein solcher Tritt kann eine Körperverletzung darstellen, sofern er nicht ausnahmsweise durch eine konkrete Abwehrsituation gerechtfertigt war.

Entscheidend ist jedoch die zeitliche und tatsächliche Situation. Hielt sich der Aktivist fest, um eine rechtswidrige Blockade fortzusetzen? Sollte mit dem Tritt lediglich der Griff gelöst werden, oder handelte es sich um eine nachträgliche Bestrafung? War eine unmittelbare Gefährdung vorhanden, oder hätten Polizei und Ordnungskräfte eingreifen können?

Eine mögliche Nötigung kann einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff auf die Handlungsfreiheit darstellen. Gegen einen solchen Angriff ist grundsätzlich Notwehr zulässig. Notwehr dient allerdings nur dazu, den Angriff zu beenden, und erlaubt keine darüber hinausgehende Vergeltung.

Deshalb muss jede einzelne Handlung getrennt geprüft werden. Ein Schubser, der erforderlich ist, um einen blockierten Weg freizumachen, kann anders zu bewerten sein als ein Tritt, nachdem ein Aktivist bereits entfernt wurde. Ebenso kann das Lösen einer festgeklammerten Hand rechtlich anders einzuordnen sein als ein gezielter Schlag aus Wut.

Die Aktivisten können sich somit nicht pauschal auf ihre Opferrolle zurückziehen. Wer eine möglicherweise strafbare Blockade errichtet, muss dulden, dass diese Blockade im rechtlich zulässigen Rahmen beendet wird. Er muss allerdings keine übermäßigen oder nachträglichen Gewalthandlungen hinnehmen.

Der entscheidende Punkt bleibt dennoch bestehen: Die einzelnen Grenzüberschreitungen von Besuchern waren eine Folge der durch die Aktivisten bewusst erzeugten Konfliktlage. Ohne das Eindringen, Blockieren und Festhalten hätte niemand einen Anlass gehabt, die betreffenden Personen aus dem Stadtbach zu entfernen. Die Foundation trägt daher zumindest die politische und organisatorische Verantwortung für die vorhersehbare Eskalation ihrer Aktion.

Selektive Opferbilder als Teil der Kampagne

Organisationen wie die Captain Paul Watson Foundation benötigen emotional wirksame Aufnahmen. Bilder von Transparenten am Straßenrand erzeugen nur begrenzte Aufmerksamkeit. Bilder von Aktivisten, die geschubst, weggetragen oder getreten werden, lassen sich dagegen als vermeintlicher Beweis einer aggressiven und uneinsichtigen Gegenseite vermarkten.

Die Voraussetzung für solche Bilder ist häufig eine bewusst erzeugte Konfrontation. Aktivisten müssen dafür in Bereiche eindringen, in denen sie nicht vorgesehen sind, Abläufe behindern oder sich weigern, Anweisungen zu befolgen. Die erwartbare Reaktion wird anschließend aus möglichst günstigen Kameraperspektiven dokumentiert.

Das bedeutet nicht, dass jedes verbreitete Video manipuliert oder jede Verletzung erfunden wäre. Auch ein selektiv eingesetztes Video kann eine echte Rechtsverletzung zeigen. Doch es kann gleichzeitig verschweigen, welche Handlungen dieser Szene unmittelbar vorausgingen.

Für eine seriöse Bewertung müssen deshalb sämtliche Aufnahmen ungeschnitten ausgewertet werden. Relevant sind nicht nur die Sekunden, in denen ein Teilnehmer einen Aktivisten berührt. Entscheidend ist auch, wann die Aktivisten den Bach betraten, welche Anweisungen sie erhielten, wen sie blockierten, ob sie Widerstand leisteten und wann die körperliche Auseinandersetzung begann.

Die Stiftung darf nicht selbst darüber entscheiden, welcher Teil des Ablaufs öffentlich sichtbar wird und welcher nicht. Polizei und Staatsanwaltschaft müssten Rohmaterial, Zeitstempel und Aufnahmen aus unterschiedlichen Perspektiven sichern. Nur dann lässt sich feststellen, ob die veröffentlichten Szenen das Geschehen vollständig oder bewusst verkürzt darstellen.

Die Foundation erklärt sich selbst zur Vollstreckungsbehörde

Die Captain Paul Watson Foundation behauptet auf ihrer Kampagnenseite bereits als feststehende Tatsache, dass der Memminger Fischertag gegen mehrere Gesetze verstoße. Gleichzeitig räumt sie ein, dass frühere Strafanzeigen nicht weiterverfolgt wurden. Trotzdem leitet sie daraus offenbar das Recht ab, selbst in die Veranstaltung einzugreifen.

Diese Haltung ist rechtsstaatlich problematisch. Ob eine Veranstaltung gegen das Tierschutzgesetz verstößt, entscheiden zuständige Behörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte. Eine private Organisation kann Verdachtsmomente dokumentieren und anzeigen, sie darf sich aber nicht selbst zur Ermittlungs-, Gerichts- und Vollstreckungsinstanz erklären.

PETA erstattete im April 2026 erneut Strafanzeige gegen Verantwortliche und Teilnehmer des Fischertags. Grundlage war Videomaterial der Captain Paul Watson Foundation aus dem Vorjahr. Die Organisationen behaupten unter anderem, Fische seien unsachgemäß behandelt und teilweise mehrfach mit einem Stock geschlagen worden.

Auch solche Aufnahmen müssen geprüft werden. Sollte ein Teilnehmer tatsächlich gegen das Tierschutzgesetz verstoßen haben, ist das zu verfolgen. Der Verdacht gegen einzelne Personen macht jedoch nicht automatisch die gesamte Veranstaltung rechtswidrig und verschafft Aktivisten kein Recht, den Stadtbach zu besetzen.

Eine Strafanzeige ist keine Verurteilung. Sie ist zunächst nur die Mitteilung eines behaupteten Sachverhalts an die Strafverfolgungsbehörden. Gerade PETA nutzt Strafanzeigen regelmäßig auch als Instrument der Öffentlichkeitsarbeit, obwohl zahlreiche Verfahren später eingestellt oder gar nicht erst eröffnet werden.

Dass frühere Anzeigen gegen den Fischertag nach Angaben der Foundation nicht verfolgt wurden, passt nicht zu deren Behauptung, die Rechtswidrigkeit des Festes stehe eindeutig fest. Wenn die zuständigen Behörden nach Prüfung keinen ausreichenden Tatverdacht sahen, kann eine NGO diese Entscheidung kritisieren. Sie kann daraus jedoch kein Recht zur privaten Durchsetzung ihrer eigenen Rechtsauffassung ableiten.

Paul Watsons „aggressive Gewaltlosigkeit“

Der Name der Foundation ist eng mit Paul Watson verbunden. Watson gehörte zur frühen Greenpeace-Bewegung, verlor jedoch 1977 nach einem Streit über seine konfrontativen Methoden seinen Platz im Führungsgremium. Anschließend gründete er die Organisation, aus der später Sea Shepherd hervorging.

Watson bezeichnete seine Vorgehensweise als „aggressive Gewaltlosigkeit“. Dabei behauptete er, Gewalt richte sich nur gegen empfindungsfähige Lebewesen, während Angriffe auf Schiffe oder Ausrüstung lediglich Eingriffe gegen Sachen seien. Mit dieser eigenwilligen Definition konnten Rammmanöver und Sabotage als angeblich gewaltfreie Aktionen dargestellt werden.

Diese sprachliche Konstruktion ist lebensfremd. Wer ein bemanntes Schiff auf hoher See vorsätzlich rammt, muss mit verletzten oder sogar getöteten Menschen rechnen. Besatzungsmitglieder können stürzen, eingeklemmt oder über Bord geschleudert werden, während Schäden an Rumpf, Steuerung oder Maschinenanlage das gesamte Schiff in Gefahr bringen können.

Niemand kann ein Walfangschiff rammen und anschließend ernsthaft behaupten, die mögliche Verletzung der Besatzung sei ein völlig unvorhersehbares Versehen gewesen. Wer eine solche Kollision bewusst herbeiführt, schafft wissentlich eine erhebliche Gefahr für die Menschen an Bord. Dass er angeblich hofft, niemand werde verletzt, macht das Manöver nicht friedlich.

Ein US-Berufungsgericht folgte Watsons eigener Definition deshalb nicht. Es bewertete unter anderem Rammmanöver, geworfene Behälter, Leinen zur Behinderung von Propellern und weitere Eingriffe als Gewaltakte auf hoher See. Im konkreten Verfahren bezeichnete das Gericht die Beteiligten sogar als Piraten.

Auch Sea Shepherd entfernte sich im Laufe der Jahre von Watson. 2022 zerbrach sein Verhältnis zu wesentlichen Teilen der von ihm gegründeten Bewegung endgültig. Die Sea Shepherd Conservation Society erklärte, Watson habe seine operative Führungsrolle bereits Jahre zuvor verloren und sei schließlich zurückgetreten.

Sea Shepherd Australia forderte ihn ebenfalls zum Rücktritt auf und warf ihm unter anderem Untergrabung, Diffamierung, Einschüchterung und Mobbing vor. Eine pauschale Behauptung, Watson sei allein wegen körperlicher Gewalt ausgeschlossen worden, wäre zwar nicht belegt. Fest steht jedoch, dass sich maßgebliche Teile der Bewegung von seiner Person, seinem Führungsstil und seiner kompromisslos konfrontativen Ausrichtung trennten.

Die heutige Foundation setzt Watsons Ideologie unter seinem Namen fort. Ihre deutschen Vertreter übernehmen nicht nur seine Symbolik, sondern ausdrücklich auch den Begriff der „aggressiven Gewaltlosigkeit“. Das Verhalten in Memmingen muss vor diesem Hintergrund betrachtet werden.

Von Rammmanövern zur Blockade im Stadtbach

Eine Aktion im Memminger Stadtbach ist selbstverständlich nicht mit einer Schiffskollision auf hoher See gleichzusetzen. Die Dimensionen und möglichen Folgen sind unterschiedlich. Das zugrunde liegende Organisationsverständnis weist jedoch deutliche Parallelen auf.

Watsons Konzept erlaubt eine körperlich wirkende Intervention, solange die Aktivisten selbst behaupten, niemanden verletzen zu wollen. Ein Schiff darf gerammt werden, weil der Angriff angeblich nur der Sache gelte. Eine Veranstaltung darf blockiert werden, weil die Aktivisten angeblich lediglich Tiere schützen.

Die vorhersehbaren Folgen werden dabei der Gegenseite zugeschrieben. Reagiert eine Schiffsbesatzung auf ein Rammmanöver, gilt sie als aggressiv. Versuchen Teilnehmer eines Volksfestes, eine Blockade zu beseitigen, werden sie ebenfalls als Angreifer dargestellt.

Dieses Prinzip ermöglicht es, eine Eskalation selbst herbeizuführen und anschließend moralisch jede Verantwortung zurückzuweisen. Die Aktivisten erscheinen stets als friedlich, weil sie ihre eigene Definition von Gewalt verwenden. Alle anderen gelten als gewalttätig, sobald sie auf die Intervention reagieren.

Genau diese Umdeutung muss beim Memminger Vorfall offengelegt werden. Das Eindringen in den Bach, das körperliche Blockieren und das Festhalten waren keine passiven Handlungen. Sie griffen unmittelbar in die Bewegungsfreiheit und den Ablauf der Veranstaltung ein.

Eine Aktion wird nicht allein dadurch friedlich, dass ihre Organisatoren sie so nennen. Wer andere körperlich behindert, übt Druck aus. Wer dabei bewusst eine Konfrontation mit Hunderten Teilnehmern erzeugt, kann sich nicht von der Verantwortung für deren vorhersehbare Folgen freisprechen.

Was die Ermittlungsbehörden prüfen müssen

Die Ermittlungen dürfen sich nicht ausschließlich auf einzelne Tritte oder Schubser konzentrieren. Zunächst muss geklärt werden, wer die Aktion plante, ob sie ordnungsgemäß angezeigt war und welche konkreten Anweisungen die Teilnehmer der Foundation erhielten. Ohne diese Vorgeschichte wäre jede strafrechtliche Bewertung unvollständig.

Anschließend ist zu untersuchen, ob das Betreten des Stadtbachs erlaubt war. Dabei spielen Absperrungen, Teilnahmebedingungen, Weisungen des Veranstalters und mögliche Aufforderungen von Polizei oder Ordnungskräften eine Rolle. Auch ein möglicher Hausfriedensbruch oder Verstöße gegen behördliche Anordnungen wären je nach tatsächlicher Situation zu prüfen.

Im Mittelpunkt steht der Verdacht einer Nötigung. Die Behörden müssen feststellen, welche Personen Teilnehmer konkret blockierten, wie lange die Behinderung dauerte und ob sich Aktivisten absichtlich festhielten, um ihre Entfernung zu verhindern. Ebenso muss geklärt werden, ob Teilnehmer zum Stoppen, Ausweichen oder Verlassen bestimmter Bereiche gezwungen wurden.

Erst danach können die körperlichen Reaktionen korrekt eingeordnet werden. War ein Schubser erforderlich, um eine fortdauernde Blockade zu beseitigen? Diente ein Griff an die Hand dazu, ein Festhalten zu lösen? Oder wurden Aktivisten geschlagen oder getreten, obwohl sie bereits keine Behinderung mehr darstellten?

Auch Verletzungen von Teilnehmern oder Ordnungskräften müssen dokumentiert werden. Die öffentliche Diskussion darf nicht automatisch davon ausgehen, dass nur Aktivisten körperlich betroffen gewesen sein könnten. Bei einer Rangelei im Wasser können alle Beteiligten stürzen oder verletzt werden.

Die Foundation und weitere Beteiligte sollten verpflichtet werden, sämtliche ungeschnittenen Aufnahmen herauszugeben. Öffentlich verbreitete Kurzvideos dürfen nicht zur alleinigen Grundlage einer Ermittlung werden. Die vollständige Ereigniskette entscheidet darüber, wer Angreifer, Verteidiger oder unbeteiligter Dritter war.

Kritik am Fischertag rechtfertigt keine Selbstjustiz

GERATI verschweigt nicht, dass auch beim Fischertag mögliche Verstöße gegen tierschutzrechtliche Vorgaben untersucht werden müssen. Wer Fische vermeidbar leiden lässt oder vorgeschriebene Tötungsmethoden missachtet, kann sich nicht auf Tradition berufen. Der Fischertagsverein muss solche Vorfälle verhindern und bei bestätigten Verstößen Konsequenzen ziehen.

Das ist jedoch eine völlig andere Frage als die Rechtmäßigkeit der Aktivistenaktion. Selbst wenn einzelne Teilnehmer Fehler begangen haben sollten, darf eine private Organisation nicht den gesamten Stadtbach besetzen und den Ablauf eigenmächtig stören. Tierschutzrecht wird durch Behörden durchgesetzt und nicht durch selbst ernannte Einsatzgruppen.

Die Foundation darf Beweismaterial sammeln, Strafanzeigen stellen und öffentlich Kritik äußern. Sie darf aber nicht zuerst behaupten, eine Veranstaltung sei zweifelsfrei illegal, und anschließend selbst Maßnahmen zu deren Verhinderung durchführen. Genau darin liegt die Grenze zwischen politischem Engagement und aktivistischer Selbstjustiz.

Die moralische Überhöhung des eigenen Ziels macht eine rechtswidrige Handlung nicht rechtmäßig. Auch Menschen, die überzeugt sind, für eine gute Sache zu kämpfen, müssen sich an Versammlungsrecht, Strafrecht und behördliche Anordnungen halten. Wer diese Regeln ignoriert, kann nicht gleichzeitig verlangen, dass ausschließlich die Gegenseite rechtlich bewertet wird.

Fazit: Die Aktivisten waren nicht bloß Opfer, sondern Auslöser

Die Eskalation beim Memminger Fischertag begann nicht mit einem Schubser oder einem Tritt. Sie begann mit der Entscheidung der Captain Paul Watson Foundation, nicht friedlich am Rand zu demonstrieren, sondern in den Stadtbach einzudringen und den Ablauf körperlich zu blockieren. Diese Entscheidung schuf die gesamte spätere Konfliktsituation.

Sollten einzelne Besucher oder Teilnehmer danach strafbare Körperverletzungen begangen haben, müssen diese verfolgt werden. Das beseitigt jedoch weder die mögliche Nötigung noch die Verantwortung der Organisatoren für die gezielt erzeugte Eskalation. Rechtsverstöße auf einer Seite löschen die vorausgegangenen Rechtsverstöße der anderen Seite nicht aus.

Die öffentliche Darstellung der Foundation versucht genau diese Reihenfolge umzudrehen. Sie zeigt die Reaktionen und verschweigt oder verharmlost die Aktion, die diese Reaktionen auslöste. Damit soll aus einer geplanten Störung eine Geschichte über angeblich friedliche Aktivisten und grundlos gewalttätige Festbesucher werden.

Paul Watsons Konzept der „aggressiven Gewaltlosigkeit“ liefert dafür die ideologische Grundlage. Physische Eingriffe gelten als friedlich, solange die Aktivisten behaupten, keine Verletzung zu beabsichtigen. Die tatsächlichen Risiken und die Rechte der Betroffenen werden dabei ausgeblendet.

Wer ein bemanntes Schiff rammt, muss mit Verletzten und Toten rechnen. Wer sich mitten in eine laufende Veranstaltung stellt und Teilnehmer körperlich blockiert, muss mit Räumungsversuchen und einer Eskalation rechnen. In beiden Fällen ist es unredlich, die selbst geschaffene Gefahr anschließend ausschließlich der Gegenseite anzulasten.

Die Behörden müssen daher gegen alle Beteiligten ermitteln, aber den Beginn des Geschehens korrekt bestimmen. Ausgangspunkt war eine vorbereitete aktivistische Intervention, die andere Menschen möglicherweise durch körperliche Blockade nötigte. Alles Weitere entstand aus einer Konfliktsituation, die von der Captain Paul Watson Foundation bewusst geschaffen wurde.

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