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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Schlagwort: Strafanzeigen

  • Peta Juristen präsentieren Stümperhaftigkeit

    Befasst sich Peta mit juristischen Fragen, oder mit dem Tierschutz? Diese Frage kann man tatsächlich stellen, wenn man sich die Arbeitsweise von Peta einmal anschaut.

    Am Wochenende postete Peta wieder einmal ein Jobangebot, wo man händeringend Verstärkung für die Rechtsabteilung von Peta sucht. Die Liste der bei Peta arbeitenden Rechtsanwälte ist lang und auch Gerati, hatte schon das eine und andere Mal das Vergnügen mit deren Bekanntschaft.

    Letztendlich scheint deren Arbeitsweise, ehern auf Einschüchtern und von vorsätzlicher Diffamierung, des von Peta ausgewählten Opfer zu liegen!

    Diese Vorgehensweise erkennt man auch an der erneuten Strafanzeigenstellung von Peta, gegen einen Landwirt!

    Wieder erstattet Peta Strafanzeige gegen einen Landwirt, deren Gehöft abgebrannt ist. Mittlerweile dürfte Peta mit diesen regelmäßigen Strafanzeigen, gegen Brandopfer vierstellig liegen. Mir persönlich ist keine einzige Strafanzeige bekannt, die letztendlich die Anschuldigungen von Peta im Ermittlungsergebnis bestätigten.

    Nach Strafanzeige folgt sofort eine diffamierende Pressemitteilung gegen das von Peta ausgewählte Opfer!

    Anstatt das man erst einmal das Ermittlungsergebnis der Staatsanwaltschaft bei Peta abwartet, prescht Peta sofort mit einer Pressemitteilung hervor und bezichtigt das ausgewählte Opfer einer Straftat. Dabei kann man aus der Pressemitteilung, direkt den Beschuldigten erkennen, was eine Verletzung der Menschenrechte entspricht. Da heißt es …

    Der Grundsatz der Unschuldsvermutung in Art. 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen lautet:  „Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“

    So auch in Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention: „Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“ In Deutschland wird dieses Recht aus dem Rechtsstaatsprinzip der Grundgesetzartikel 20 II und 28 I Satz 1 GG hergeleitet. Der Beschuldigte eines Strafverfahrens muss zwingend bis zum Beweis des Gegenteils als unschuldig gelten. Und was wohl immer wieder vergessen wird: Er muss auch so behandelt werden als sei er unschuldig.

    weber-rechtsanwaeltin.de

    Das Peta diese Menschenrechte direkt mit Füßen tritt, kann man am aktuellen Fall nachweisen!

    5.500 Gänseküken bei Stallbrand ums Leben gekommen!

    Vor einer Woche starben bei einem Stallbrand 4.000 Gänseküken. Weitere 1.500 Küken mussten nachträglich getötet werden, da sie den giftigen Rauch eingeatmet hatten.

    Zehn Tage nach dem Brand erstattete Peta Strafanzeige gegen das Betreiberehepaar. Das Ehepaar steht vor einem Sachschaden in Höhe von 150.000 Euro. Obwohl Sachverständige und Brandschutzermittler die Brandursache auf einen technischen Defekt festlegten, erfolgte die zwangsneurotische Strafanzeige von Peta.

    Die Staatsanwaltschaft Paderborn bestätigte den Eingang der Strafanzeige von Peta gegen die Inhaber des Geflügelhofes. Die Strafanzeige baue auf mutmaßliche unzureichende Brandschutzmaßnahmen auf, die möglicherweise billigend in Kauf genommen wurden.

    War Peta vor Ort?

    Peta zahlt fast zwei Millionen Euro an Lohnkosten im Jahr. Die Anzahl der Peta-Mitarbeiter, ist nicht einmal in der Lage bei so einem Brand sich direkt vor Ort ein Bild zu machen und selbst zu prüfen, ob es Verstöße gegen den Brandschutz gegeben habe.

    In diesem Zusammenhang hätte Peta eventuell, gleich die 1.500 Küken retten können, die aufgrund Raucheinatmung nachträglich getötet werden mussten. Tiere und die Wahrheit scheinen Peta also scheiß egal zu sein.

    Nicht-Jurist und Leiter der Peta Rechtsabteilung äußerte sich auf eine Presseanfrage wie folgt …

    Uns ist völlig egal, welche Ursachen zum Brand geführt haben“, erklärt Edmund Haferbeck, Leiter der Peta-Rechtsabteilung,

    nw.de

    Damit räumt Haferbeck selbst ein, dass die Strafanzeigen auf keinerlei berechtigten Grundlagen basieren. Peta besitzt weder neue Erkenntnisse, noch Belege, die außerhalb der Presse im Umlauf sind. Und dennoch stellt Peta eine Strafanzeige und vorverurteilt die Inhaber vorsätzlich in einer Pressemitteilung.

    Nachdem die Unschuld durch eine umfangreiche Ermittlung der Behörden erwiesen wurde, hört man von seitens Peta natürlich nichts mehr. Weder eine Entschuldigung noch eine Richtigstellung der falschen Vorwürfe.

    Peta erstattet keine Strafanzeige wenn Tiere durch Tierrechtler ums Leben kommen!

    Wer jetzt denkt, dass für Peta alle vor dem Gesetz gleich sind, der irrt sich gewaltig. Werden Tiere bei einer Tierrechtsaktion getötet, sind dieses für Peta nicht einmal eine Erwähnung wert, geschweige denn eine Strafanzeige!

    Die getöteten Tiere scheinen dann unter Kollateralschaden bei Peta zu laufen! Ganz deutlich kann man dieses im folgenden Fall erkennen.

    Peta erstattete nach einem Stallbrand die übliche Strafanzeige. Nachdem bekannt wurde, dass der Brand bei dem mehrere Tiere getötet wurden, durch einen Tierrechtler und Brandstifter wahrscheinlich verursacht wurde, zieht Peta diese Strafanzeige zurück, erstattet aber selbst keine Strafanzeige gegen den Brandstifter.

    Genauso verweigerte Peta den Tieren ihre anwaltliche Strafanzeigenunterstützung, als in mehreren Ställen die Belüftungsanlagen wahrscheinlich durch Tierrechtler sabotiert wurde und dadurch unzählige Tiere getötet wurden. Von Peta erfolgte auch hier keine Strafanzeige.

    Politik fordert Aufklärung über die Anhäufung von Bränden in Tierställen!

    Zuletzt gab es Brände in Schweinemastbetriebe in Erwitte und Soest und nun das Feuer auf der Geflügelfarm in Delbrück. Eine Aufklärung der sich häufenden Brände in Tierställen fordert Marc Lürbke, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der FDP-Landtagsfraktion. Zudem habe es in NRW mehrfache Stalleinbrüche gegeben.

    Lürbke fordert, dass geklärt werden müsse, ob es sich in diesen Fällen um Angriffe radikaler Tierrechtler handele.

    nw.de

    Daraufhin äußerte sich Edmund Haferbeck im selben Artikel schmunzelnd: „Es ist eine Ungeheuerlichkeit. Ich kann nicht fassen, was manche Leute verbreiten. Tierschützer würden so etwas nie tun.“

    Tun sie doch, wie folgendes Beispiel aufzeigt! Beim Überfall auf einen Bauernhof starben durch Tierrechtler 250 Puten. Die Tierrechtler wurden mittlerweile rechtskräftig verurteilt! Ich selbst wendete mich in einer Presseanfrage an den Peta-Rechtsberater, der sich auf meine Anfragen in Schweigen hüllte!

    Hier meine Anfrage an Herrn Dr. Edmund Haferbeck.

    Anfrage zur Einstellung von PeTA Deutschland e.V., zum Vorfall in Ilshofen

    Sehr geehrter Herr Dr. Edmund Haferbeck,

    in der letzten Woche brachen Tierrechtler, in einen Bauernhof im baden-württembergischen Ilshofen ein und verletzten einen Landwirt so schwer, dass dieser in ein Krankenhaus eingeliefert werden musste.

    Bei diesem Einbruch, kamen auch 250 unschuldige Puten, durch die Tierrechtler ums Leben.

    Nun stellen sie persönlich im Auftrag von PeTA Deutschland e.V., in den letzten Monaten fragwürde Strafanzeigen, gegen unschuldige Menschen, deren Leid nach einem Brand, durch ihre Strafanzeige noch erhöhen.

    Für mich persönlich und auch als Betreiber des Informationsportales gerati.de, stellen sich nun einige Fragen zu dem Verhalten von PeTA Deutschland e.V.

    Ich würde mich freuen, wenn sie die Zeit finden würden, diese bis zum 20.05.2015 zu beantworten.

    1. Warum hat PeTA Deutschland keine Strafanzeige nach den unschuldigen Tod von 250 Puten gestellt?

    2. Sind die gefasten Tierrechtler, Mitglieder von PeTA, oder einer von PeTA unterstützen Vereinigungen?

    3. Wird PeTA Deutschland e.V. diese Täter bei einen Verfahren, insbesondere finanziell unterstützen?

    4. Wie sehen sie persönlich diesen Fall, insbesondere, da hier erstmalig ein Mensch schwer verletzt wurde, bei der Ausübung einer Recherche von Tierschützern bzw. Tierrechtlern.

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

    Für Haferbeck scheint ehern das Motto zu gelten, was nicht sein darf, kann nicht sein. Anders lässt sich seine Handlungsbereitschaft zu Straftaten von Tierrechtlern, bei denen auch Tiere ums Leben kommen, nicht beurteilen.

    Die rechtliche Unsicherheit des Leiters der Rechtsabteilung scheint Peta zu immer größeren Aufblähen der Rechtsabteilung zu führen. Mittlerweile dürften in diese Abteilung, bereits fünf Juristen und Rechtsanwälte beschäftigen und Spendengelder aus dem Tierschutz kassieren. Dieses soll noch mehr werden …

    https://www.facebook.com/PETADeutschland/posts/10157592079263643:0

    Dafür scheint Peta Geld übrig zu haben. Um vor Ort bei solchen geschilderten Brandkatastrophen, überlebten Tieren zu helfen, scheint bei Peta kein Geld übrig zu sein!

  • Presse schreibt Peta-Mitarbeiter haben keinen gesunden Menschenverstand

    Auch den Medien wird es immer deutlicher und sie berichten darüber. Vegan lebende Peta-Mitarbeiter besitzen keinen gesunden Menschenverstand!

    Zu dieser knallharten Erkenntnis kamen die Westfälischen Nachrichten. Grund war die erneute stupide Strafanzeige von Peta, die von einer gewissen Lisa Kainz in einer Peta-Pressemitteilung gerechtfertigt wird.

    Ohne das irgendwelche Peta-Mitarbeiter vor Ort waren, sei man durch schauen in die Glaskugel wieder einmal zur Erkenntnis erlangt, dass dem Landwirt eine Straftat vorzuwerfen sei. Er habe wie Peta durch mystisches Hineinschauen in die Glaskugel erkannt haben möchte gegen die Brandschutzvorschriften verstoßen.

    Dass Ermittler der Polizei und Feuerwehr die vor Ort waren, nicht zu dieser Erkenntnis gelangen konnten, ist für Peta anscheinend nicht verwunderlich. Immerhin stützen diese Behörden sich ja auf Fakten und nicht auf das Hineinschauen in eine mystische Glaskugel.

    Die Auswertung der Glaskugelbilder dauerte bei Peta wieder einmal eine Woche.

    Am 8. März brach gegen 19 Uhr, in einem Stall in Hoetmar im Münsterland, ein Feuer aus, bei dem 700 Tiere verendeten. Dabei sollen 100 Muttersauen und 600 Ferkel getötet worden sein. Diese Zahl stand bereits am 9. März fest, als die Polizei, die erst gemeldete Zahl von 1.000 getöteten Tieren korrigierte.

    Peta legte dann noch eine saftige Schippe von getöteten Tieren drauf und sprach am 15. März in ihrer Pressemitteilung von 1.100 getöteten Tieren. Es lässt sich vermuten, das bei der mystischen Glaskugel die Peta nutzt, atmosphärische Störungen vorlagen, oder diese einfach nicht geeicht war. Vielleicht sollte Peta sich weniger Luxusreisen gönnen und lieber einmal einen ihrer fünfzig Mitarbeiter vor Ort schicken, um eine ordentliche Recherche durchzuführen.

    Peta hat im Jahr 2017 77.479,88 € an Reisekosten abgerechnet! Das macht pro Tag 212,27 €! Wie gesagt, jeden Tag. Nun da Peta selbst nicht an solche Unglücksorte fährt, um zu recherchieren, darf man sich sehr wohl fragen, für welche Luxusreisen Peta jeden Tag 212,27 € ausgibt!

    Aber schauen wir uns einmal die intelligenten Aussagen von Lisa Kainz an!

    So schreibt diese in ihrer Peta-Pressemitteilung Folgendes:

    Der Brandschutz wird bei vielen Tierställen nicht ernst genommen. Außerdem: Wenn Hunderte Tiere in einem Stall eingesperrt sind – noch dazu in einem Kastenstand –, ist es schlicht unmöglich, Soforthilfe zu leisten. Dieses Risiko ist den Betreibern bewusst.

    Peta Pressemitteilung

    Der Brandschutz ist insbesondere in Deutschland gesetzlich geregelt. Das müsste Peta eigentlich nach Hunderten von Strafanzeigen die sienach Stallbränden gestellt haben, eigentlich wissen!

    Es entbehrt mir jeder Logik, für was Peta sich mehrere Rechtsanwälte leistet, wenn diese nicht in der Lage zu sein scheinen, die Vereinsführung von Peta auf ihren Irrglauben aufmerksam zu machen.

    Aber wie es den Anschein hat, verplappert sich Lisa Kainz in ihrer Pressemitteilung, denn dort heißt es dann weiter:

    PETA kritisierte in der Vergangenheit wiederholt die bestehenden Brandschutzverordnungen, da ein Schutz der Tiere so gut wie nicht geregelt ist.

    Man weiß also, dass die bestehenden Brandschutzverordnungen existieren und die angezeigten Landwirte diese auch einhalten!

    Warum dann die Strafanzeigen?

    Da fasten es die Westfälischen Nachrichten in ihrer Mitteilung zu der stupiden Strafanzeige von Peta perfekt zusammen.

    „Damit haben wir gerechnet.“ Er sehe das gelassen und „vertraue auf den Staat und den gesunden Menschenverstand.

    Westfälische Nachrichten

    Wenn man sich die Arbeit von Peta anschaut, kann einem schon der Zweifel kommen, ob Peta-Mitarbeiter einen gesunden Menschenverstand besitzen. So ist es auch nicht verwunderlich, dass Peta sich in dieser Pressemitteilung weder als Tierschutz- noch als Tierrechtsorganisation bezeichnet. Man kann dort Folgendes lesen.

    Peta Deutschland e.V. ist die größte Interessenvertretung vegan lebender Menschen in Deutschland

    Peta Pressemitteilung

    Wie war das noch einmal mit der Gemeinnützigkeit???

  • PeTA Straftaten sind doch keine Straftaten!!! – Die Strafanzeigen von PeTA gegen GERATI (5)

    PeTA Deutschland erstattet gegen mich Strafanzeige, da ich mir erdreistete, gegen PeTA wegen Verdacht einer Straftat, Anzeige erstatten zu haben!

    Jedermann hat in Deutschland ein Recht, bei Kenntnisnahme des Verdachtes einer Straftat, bei der Polizei, Staatsanwaltschaft oder einem Gericht eine Strafanzeige zu stellen. Dieses tut PeTA 100-fach im Jahr, wobei bei diesen von PeTA gestellten Strafanzeigen man sich schon fragen darf, ob die hoch bezahlte Rechtsabteilung von PeTA, überhaupt Ahnung von ihrem Fach hat.

    So werden Strafanzeigen von PeTA erstatte, gegen Landwirte, deren Ställe abgebrannt sind, und zwar nur wenn Tiere zu schaden gekommen sind. Dem Landwirt wird von den Spaßjuristen aus dem Umfeld von PeTA immer wieder vorgeworfen, sie hätten vorsätzlich gegen Brandschutzbestimmungen verstoßen und die Löschwasserversorgung (Hydranten) standen unzureichend zur Verfügung!

    Nun wie dieses Spaßjuristen auf diese Feststellung kommen, obwohl keiner von ihnen den Brandort aufgesucht hat, bleibt offen. In der Regel bekommen diese Hobbyjuristen ihre Informationen aus der Presse, die sie fleißig lesen. Anstatt dann mal seinen Bürostuhl zu verlassen, wird dann eine Strafanzeige gebastelt und gleichzeitig eine Pressemitteilung veröffentlicht und diesen Landwirt noch zusätzlich öffentlich an den Pranger gestellt.

    Mir ist kein einziger Fall bekannt, wo eine Strafanzeige von PeTA letztendlich in einer Verurteilung endete. Wie soll es auch sein, wenn nicht der Landwirt für die Löschwasserversorgung zuständig ist, sondern die Kommune. Warum PeTA, trotzdem GERATI bereits mehrfach auf den unfähigen Sachverstand der Rechtsabteilung von PeTA hinwies, keine einzige Kommune von PeTA wegen unzureichender Löschwasserversorgung verklagte wurde, bleibt ein Rätsel für sich.

    Verwunderlich ist es dann, wenn Tierrechtler bei einem Einbruch Tiere töten, von seitens dieser Rechtsabteilung keine Strafanzeige erstattet wird.

    Nun eigentlich sollte es doch keinen verwundern, denn PeTA selbst gibt an, dass Straftaten von Tierrechtlern ein legitimes Mittel der Tierrechtsarbeit ist! Diese Aussage stammt von Dr. Edmund Haferbeck Leiter der witzigen Rechtsabteilung bei PeTA. Gleichzeitig wurde gegen jenen Haferbeck, bereits durch einen Richter eine Bannmeile erlassen, da er mit Steinen das Leben eines Laborleiters bedrohte und Scheiben einschlug!

    Aber wie behauptet Haferbeck immer! Es wurde noch nie ein PeTA Mitarbeiter rechtskräftig verurteilt! In die polizeilichen Führungszeugnisse aller PeTA Mitarbeiter möchte ich jedenfalls keinen Blick werfen.

    PeTA erstattet Strafanzeige gegen den Betreiber von GERATI, da er sich erdreistete eine Strafanzeige gegen PeTA zu verfassen!

    Strafanzeige 2:

    Mit dem Schreiben vom 18.10.2015 erstattete der Beschuldigte (also ich) Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen PeTA Deutschland e. V., da wegen der Tötung eines Elefanten durch einen deutschen Trophäenjäger, eine Belohnung von 1.000 € für Hinweise auf die Identität des Schützen ausgesetzt wurden.

    Was will wohl PeTA mit dieser Identität anfangen?

    Ich bin hier nicht auf der Seite des Jägers, stehe jedoch dafür ein, dass geltende Gesetze in einem Rechtsstaat eingehalten werden müssen. Nach Berichten, die aus den Medien herauszulesen waren, war es ein legaler Abschuss, auch wenn man diesen moralisch anzweifeln kann.

    Warum will PeTA dann die Identität des Jägers, der gegen kein Gesetz verstoßen hatte, besitzen? Was will man erreichen? Wenn es keinen Gesetzesverstoß gegeben hat, wäre jede Art von Strafanzeigen zwecklos, da es ja keine Rechtsgrundlage gebe.

    Gleichzeitig ist aber das Veröffentlichen von Identitäten Dritter, das Nachstellen und stalken sehr wohl ein Gesetzesverstoß. Und dieses habe ich mit meiner Strafanzeige gegen PeTA angezeigt.

    Begeht PeTA hier Betrug?

    Obwohl der Name und auch die komplette Firmenanschrift auf der Facebook-Seite von PeTA gepostet wurde, zahlte PeTA die 1.000 € nicht aus! Jedenfalls wurde davon nichts bekannt. Begeht PeTA hier Betrug, wenn man erst 1.000 € für die Identität auslobt und dann doch nicht zahlt, obwohl die Daten bekannt gegeben wurden!

    Diese Auslobung von Belohnungen ist ein reines Geschäftsmodell von PeTA! Öffentliche Verleumdungen, falsche Verdächtigung in Verbindung mit einem öffentlichen Pranger, von unschuldigen Personen, zählt für PeTA als Tierschutzarbeit. Mit solcher Arbeit geht PeTA, erfolgreich auf Spendenfang.

    Um den Straftatbestand noch ein wenig auszuweiten, gibt es auch einen Fall in Bayern, wo PeTA einen letztendlich unschuldigen Menschen (Verfahren wurde eingestellt) öffentlich an den Pranger zog.

    PeTA verletzt trotz abgebender Unterlassung vorsätzlich die Rechte Dritter. Kurz nach Veröffentlichung meines Artikels war der Beitrag bei PeTA gelöscht worden. 

    Sollte eventuell PeTA mich als Rechtsberater einstellen?

    Dass der Leiter der Rechtsabteilung von PeTA und deren angestellte Rechtsanwälte und studierte Juristen vom geltenden deutschen Recht so wenig Ahnung haben, könnte man schon die Frage stellen, für was diese dann Hunderttausende von Spendeneuros jährlich, als Lohnkosten erhalten!

  • Die Strafanzeigen von PeTA gegen GERATI (1)

    Die Akte gegen meine Person, die alle Strafanzeigen von PeTA Deutschland aufzählt, soll 500 Seiten umfassen. WOW! Da bin ich wohl jemanden richtig auf den Schlips getreten.

    In dieser Artikelserie möchte ich die Vorwürfe, die nach meinem Durchzählen mindestens 25 Anzeigen umfassen, im Einzelnen Darlegen und meine persönliche Meinung zu den Vorwürfen von PeTA äußern!

    Laut einer E-Mail der Polizeidirektion Görlitz sollen alle Verfahren gegen mich, die unter dem Aktenzeichen Az: 900 Js 6057/18 zusammengefasst worden sind, mittlerweile eingestellt worden sein. Dazu zählt auch die Strafanzeige von Simon Fischer von der „Aktionsgruppe Tierrechte Bayern“. Aber dazu später mehr.

    Aber erst einmal der Reihe nach und in Kurzfassung.

    Am 10. Februar 2018, also vor mehr als einem Jahr, wurde ich vom Circus Krone in München eingeladen und flog von Jakarta über Abu Dhabi nach München. Als ich mit drei Stunden Verspätung landete, erwartete mich eine Überraschung von PeTA!

    Fünf schwer bewaffnete Bundespolizisten erwarteten mich am Gateausgang. Also nicht an der Passkontrolle, sondern bereits direkt am Gate. Sie führten eine Passkontrolle durch. Ich hatte mich beim Aussteigen beeilt, da ich wusste, dass man mich abholen würde und ich nicht wusste, ob man von der dreistündigen Verspätung etwas mitbekommen hatte. Auf dem Weg zum Gateausgang telefonierte ich mit der Person, die mich abholte und sie teilte mir mit, das sie draußen wartete!

    Also spurtete ich an allen vor mir ausgestiegenen Passagieren vorbei und kam als Dritter am Gateausgang an. Ich übergab meinen Reisepass und wurde zur Seite gebeten. Die anderen Bundespolizisten stellten daraufhin auch die Passkontrolle ein und versammelten sich um mich.

    Im Nachhinein behauptete man, da ich den Verdacht äußerte, dass man nur wegen mir diesen Aufriss gemacht hatte, dass es sich um eine Routinekontrolle gehandelt hatte.

    Man hielt mir zwei Schreiben der Staatsanwaltschaft Augsburg vor, wo mir der Tatvorwurf Verleumdung und verstoß gegen das Tierschutzgesetz!

    Es ginge um die Feststellung einer deutschen Postanschrift!

    Deswegen werden fünf Bundesbeamte an das Gate postiert, wobei man das alles bei der normalen Passkontrolle hätte durchführen können. Den Rest der Story bei der Einreise und den weiteren Verlauf möchte ich nur in Stichpunkten wiedergeben.

    • Ich vermutete erst, dass Soko Tierschutz dahinter steckte. (Dieser Verein stammte aus Augsburg)
    • Auf dem Schreiben der Staatsanwaltschaft stand kein direkter Tatvorwurf, sondern nur die 3 Aktenzeichen.
    • Nachdem man mir erklärte, dass es nur um einen deutschen Postbevollmächtigten ginge, zeigte ich über mein Smartphone die Einträge bei Denic und verwies auf den dort hinterlegten deutschen Postbeauftragten.
    • Anmerken möchte ich, dass bei gesetzlichen Verstößen der Betroffenen auch direkten Kontakt zum Provider aufnehmen kann. In der Strafanzeigenwut von PeTA taucht mein Provider und selbst die IP meines Webservers der in Deutschland steht auf! Also was soll das von PeTA?
    • Man bat mich mit auf die Wache im Flughafen zu kommen
    • Und ich wurde von den fünf mit Maschinenpistolen bewaffneten Bundesbeamten umringt und begleiteten mich an den Passagieren wie ein Schwerverbrecher oder Terrorist vorbei
    • Ich wurde in ein Vernehmungszimmer geführt, wo eine Wand verspiegelt war
    • Ich sollte kurz warten
    • Nach ein paar Minuten kam ein Beamter herein und erklärte mir, dass es nur um die Feststellung eines deutschen Postbevollmächtigten gehe

    Dazu möchte ich anmerken, dass bis heute kein einziges Schreiben direkt an meinen deutschen Postbevollmächtigten gesendet wurde!

    • Ich sagte, dass ich ihnen diesen schon genant habe, und forderte den Beamten auf mir zu benennen, was man mir in grundlegender Form vorwirft!
    • Daraufhin verließ der Beamte den Raum und kam nach ein paar Minuten später wieder. (Telefonat Staatsanwaltschaft Augsburg)
    • Dann präsentierte er mir drei Aktenzeichen aus dem Jahr 2014, konnte aber auch hier keinen direkten Tatvorwurf benennen.
    • Ich argumentierte dann, 2014 das dürfte doch verjährt sein und der Beamte machte kehrt und telefonierte wieder mit der Staatsanwaltschaft.
    • Dieses Mal kam er mit drei Aktenzeichen aus dem Jahr 2015 und 2016, aber wiederum ohne konkreten Tatvorwurf

    Da mir immer wieder in den letzten Kommentaren zu diesem Fall gesagt wurde, die Polizei brauche den Tatvorwurf nicht konkretisiert dazu mal folgende Aussage von mir!

    Selbstverständlich muss die Polizei dir offenbaren, was man dir konkret vorwirft! Und es ist auch nicht damit abgetan, dass man sagt, Verstoß gegen das Tierschutzgesetz oder Verleumdung!

    Erstens braucht sich kein Beschuldigter selbst belasten. Es muss also klipp und klar aufgezeigt werden, was man mir vorwirft und das hat man bis zu der heutigen E-Mail nicht getan! Gleichzeitig hat man als Beschuldigter ein Recht auf Äußerung und kann selbst Beweise beifügen!

    • Ich forderte mehrfach den Beamten auf mir den konkreten Vorwurf zu benennen
    • Er gab als Antwort, ich solle die Staatsanwaltschaft anrufen.
    • Diese ist am Wochenende nur über die Bereitschaft zu erreichen
    • Ein Gespräch mit dieser wurde mir von den Beamten verweigert

    Der dicke Hammer kam aber erst noch!

    • Er teilte mir mit, dass er nur noch das Protokoll schreiben müsse und ich dann gehen kann
    • Also wartete ich wieder einige Minuten
    • Dann kam der Beamte mit einem Vernehmungsprotokoll, das ich unterschreiben solle
    • Dazu forderte er mich auf, dass ich ein Kreuz bei, „ich mache keine Angaben zum Tatvorwurf“, machen und dieses Protokoll unterzeichnen solle.
    • Ich wurde zu keiner Zeit als Beschuldigter belehrt! Ich wurde nicht aufgeklärt, dass diese Maßnahme ein Verhör sei!
    • Daraufhin äußerte ich, dass ich natürlich mich äußern möchte, jedoch fehlt der konkrete Tatvorwurf
    • Darauf der Beamte wieder sie können dann gehen, wenn sie dieses Protokoll unterzeichnen, (Erpressung???)
    • Ich wiederholte meine Aussage, dass ich sehr wohl Angaben machen will, jedoch nicht weiß, was man mir vorwirft
    • Daraufhin er wieder, sie wollen doch gehen, denken sie daran das jemand auf sie wartet (Ich telefoniert immer wieder einmal mit der Mitarbeiterin des Circus Krone)
    • Daraufhin sagte ich, dass ich mich nicht erpressen lasse und ich dieses als Nötigung ansehe
    • Ich forderte einen Anwalt
    • Darauf der Beamte sie haben ein Telefon sie können ihren Anwalt anrufen
    • Daraufhin ich, ich komme aus Indonesien und lebe dort seit 10 Jahren ich habe hier keinen Rechtsanwalt in Deutschland. Bitte rufen sie beim zuständigen Gericht an damit diese eine Liste der Rechtsanwälte, die in Bereitschaft am Wochenende sind, mir übermitteln könne
    • Er könne nicht Telefonieren, kam da als Antwort
    • Man verweigerte mir also auch einen Rechtsbeistand.

    Jetzt wurde ich etwas lauter, da es mir langsam zu Bund wurde!

    • Ich fragte ihn, ob ich verhaftet sei
    • Darauf antwortete er, nein
    • Daraufhin ich wieder, ok dann möchte ich jetzt gehen
    • Er wieder: Sie können gehen wenn sie unterschrieben haben.
    • Daraufhin sagte ich, dass ich nichts unterschreibe, wenn sie mir nicht den Konkreten Tatvorwurf nennen
    • Dann kam er mit den Paragrafen wieder
    • Daraufhin ich wieder Verleumdung kann viel sein. Zum Beispiel wenn ich ein Schimpfwort benutzt haben soll. Ich muss mich doch nicht selbst belasten
    • Er wieder: Deswegen sollen sie ja das Kreuz machen, das sie keine Angaben mach.
    • Das mache ich nicht, wenn sie mir nicht den konkreten Beschuldigungsgrund nennen. 
    • Daraufhin er wieder dann müssen wir sie vernehmen und das dauert mehrere Stunden
    • Daraufhin ich wieder, Ok dann fahren sie mich aber nach München rein.
    • Er wieder das werden wir nicht machen
    • Es ging hin und her

    Auf einmal nahm er Kampfhaltung an, als ob er mich jeden Moment angreifen würde.

    • Ich wurde jetzt doch noch etwas lauter, entweder lassen sie mich jetzt gehen oder sie erklären mir die Verhaftung
    • Er wieder, ich sei nicht verhaftet
    • Ich wieder, dann kann ich jetzt gehen
    • Er wieder: Nein

    So ging das hin und her!

    • Er behauptete, ich würde ihn anschreien
    • Daraufhin ich wieder ich schreie nicht
    • Doch sie schreien
    • Nein ich schreie nicht, dann holen sie einen Arzt, der ihnen bestätigen kann, dass ich ein lautes Organ habe
    • Das sei auch nicht möglich gewesen

    Irgendwann kam dann ein weiterer Beamter herein, der wie sich später herausstellte, der Amtsleiter war.

    Er tippte den Beamten auf die Schultern und schickte diesen hinaus. Er sagte mir in einem ruhigen Ton, dass ich nicht verhaftet sei und jederzeit gehen könnte.

    Ich sagte, dann will ich jetzt gehen. Und er, sie können das.

    Im Flur begegnete ich den Beamten, der mich verhört hatte und forderte seinen Namen und Dienstnummer dieses verweigerte er mir! Von dem Beamten, der ihn herausgeschickt hatte, bekam ich die Visitenkarte und sollte mich auf ihn berufen!

    Hier mal die ganze Geschichte des ersten Tages in ausführlicher Form:

    Am nächsten Montag rief ich bei der Staatsanwaltschaft an und forderte diese auf mir die konkreten Vorwürfe der mir bekannten Aktenzeichen zu benennen. 

    Dieses könne man mir nicht sagen, ich solle zu einer Polizeidienststelle gehen. Also machte ich mich auf den Weg zum Münchner Hauptbahnhof und ging zur dortigen Polizeidienststelle. Dort fand man in den Computerdaten nichts zu meiner Person und man schickte mich zur Bundespolizei, die aber auch nichts fanden! Sie riefen aber am Münchner Flughafen an und bestätigten mir das ich am Mittwoch wieder ausreisen könne.

    Zurück im Hotel rief ich wieder die Staatsanwaltschaft Augsburg an!

    Ich teilte mit, dass mir weder die bayrische Polizei noch die Bundespolizei in irgendeiner Form eine Aussage geben kann und dass diese mich an die Staatsanwaltschaft verwiesen. 

    Sie könne mir nicht weiterhelfen ich solle schriftlich antworten.

    So viel dazu. Die Staatsanwaltschaft Augsburg schickt mich zur Polizei und diese verweist mich wiederum an die Staatsanwaltschaft. Das hier gewaltig, was schief läuft bei der Justiz, die eigentlich Bürger schützen sollte, dürfte jedem klar sein. Den kompletten Artikel, den ich damals zeitnah verfasste, findet ihr im nächsten Absatz.

    Die Geschichte ist noch viel Umfangreicher, was insbesondere auch das aufzeigt, dass mir erst nach über einem Jahr die konkreten Tatvorwürfe präsentiert wurden.

    Die Augsburger Staatsanwaltschaft hat nach meiner Feststellung, dass diese überhaupt nicht zuständig sei, da der Webserver in Friedensdorf bei Görlitz stehe, dass Verfahren letztendlich abgegeben. Im Hintergrund ist aber noch viel mehr passiert. Strafanzeigen meinerseits gegen die Bundesbeamten und gegen die Staatsanwaltschaft wurden wie zu vermuten lässt eingestellt. So auch die Beschwerden bei der Generalstaatsanwaltschaft.

    Wer hier mehr erfahren möchte, einfach einmal auf dieser Webseite die Suchfunktion nutzen mit PeTA vs GERATI!

    Und noch eins bei der Ausreise wurde ich dennoch kurzfristig festgehalten. Die Staatsanwaltschaft Augsburg war nicht in der Lage den Fahndungsauftrag bei der Bundespolizei am Flughafen München löschen zu lassen. Mittlerweile ist dieser aber gelöscht, wie meine ein und Ausreise im September 2018 in Deutschland bestätigten.

    Und was mir beim Durchlesen der Vorwürfe von PeTA aufgefallen ist, es fehlt die Anzeige wegen angeblichen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz Az: 603 Js1197/15! Wie gesagt ich lebte seit 10 Jahren in Indonesien und dieses war meine erste Einreise nach Deutschland.

    Wie kann ich dann gegen das deutsche Tierschutzgesetz verstoßen haben? 

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