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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Schlagwort: PETA

  • „Nur PeTA darf Strafanzeigen stellen“ – Die Strafanzeigen von PeTA gegen GERATI (2)

    Diese Strafanzeige stellte Dr. Edmund Haferbeck. Er behauptet in seiner Strafanzeige, ich hätte gegen ihn falsche Verdächtigungen ausgesprochen, da ich mir erlaubte gegen seine Person eine Strafanzeige zu stellen.

    Bevor ich zu der Aufarbeitung und Gegenargumentation komme, viel mir erstaunlicher Weise auf, dass die Strafanzeige, wegen des angeblichen Verstoßes, gegen das Tierschutzgesetz gänzlich fehlt. Gerade diese würde mich ja brennend interessieren, was PeTA mir hier für einen Verstoß vorwirft, da ich doch seit zehn Jahren nicht mehr deutschen Boden betreten hatte.

    Also schrieb ich eine E-Mail an die Staatsanwaltschaft Augsburg, Staatsanwaltschaft Görlitz und an die zuständige Polizeidirektion Görlitz, um in Erfahrung zubringen, warum gerade diese Strafanzeige verschwunden ist.

    Hier meine anonymisierte E-Mail

    Aktenzeichen:

    Staatsanwaltschaft Augsburg:  603 Js 119798/15

    Staatsanwaltschaft Görlitz: AZ 900 Js 6057/18

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    in der mir nun nach über einem Jahr zugestellten Auflistungen der Strafanzeigen, die der PeTA Mitarbeiter Dr. Edmund Haferbeck im Auftrag von PeTA, gegen meine Person gestellt hat, fehlt die Anzeige 603 Js 119798/15 (Verstoß gegen das deutsche Tierschutzgesetz)!

    Insbesondere, da die Bundespolizei am Flughafen München am 10.02.2018 bei dem vorläufigen Festhalten und die Durchführung eines Verhöres, nicht mich über den genauen Tatvorwurf aufklären konnte und dieses auch durch die Staatsanwaltschaft Augsburg nicht möglich war und ich hier den Tatvorwurf des Amtsmissbrauches im Raum stehen lasse, fordere ich sie auf, mir diesen Tatvorwurf unverzüglich zu benennen!

    Laut schriftlicher Aussage der Generalstaatsanwaltschaft München, auf Antwort meiner Beschwerde zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens von der Staatsanwaltschaft Augsburg, gegen sich selbst, wurde mir mitgeteilt, dass die Akten wiederhergestellt worden seien!

    In einem Telefonat mit Herrn E**** von der KPI Augsburg waren die Akten damals leer und auch er konnte mir den Tatvorwurf nicht erklären. Erst danach übergab die Staatsanwaltschaft Augsburg auf Feststellung und Anzweifelung der Zuständigkeit meinerseits, das Ermittlungsverfahren an die Staatsanwaltschaft Görlitz, die mir jetzt die Tatvorwürfe im Einzelnen auflistete und mir somit die Möglichkeit gab, mich wie gesetzlich vorgeschrieben zu den Vorwürfen zu äußern.

    Die Rechte des Beschuldigten

    Es entspricht dem im Grundgesetz verankerten Rechtsstaatsgebot, dass dem Beschuldigten die Möglichkeit eingeräumt wird, sich gegen den Tatvorwurf zu wehren und damit auf das Ergebnis der Ermittlungen Einfluss zu nehmen. Zur Ausübung dieses Rechts auf Verteidigung ist es notwendig, den Beschuldigten von den gegen ihn bestehenden Verdachtsgründen zu unterrichten. Dieses Recht wird als der Anspruch des Beschuldigten auf rechtliches Gehör bezeichnet. Nur derjenige kann sein Recht auf Verteidigung wirksam und umfassend ausüben, der über die gegen ihn gerichteten Beschuldigungen informiert ist.

    Zitat: https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/Staatsanwaltschaften/Ermittlungsverfahren_Beteiligte/Beschuldigter/index.php

    Ich möchte sie deshalb bitten, in den Akten die Strafanzeige 603 Js 119798/15 Verstoß gegen das Tierschutzgesetz herauszusuchen und den Tatvorwurf darzulegen, damit ich darauf meinen rechtlichen Anspruch auf Gehör gelten machen kann!

    Ich erwarte eine Antwort innerhalb der nächsten drei Werktage. Immerhin habe ich 395 Tage bereits gewartet, bis ich überhaupt über einzelne Tatvorwürfe aufgeklärt wurde und bin über 90 Minuten durch die Bundespolizei am Flughafen München bei der Einreise festgehalten worden und weitere 10 Minuten bei der Ausreise!

    Sollten sie mehr Zeit für die Suche des Aktenzeichens benötigen, entbindet es Sie nicht mich in der Frist von drei Werktagen per E-Mail: info@gerati.de oder per Fax: +49 (0)3581 7921529 zu informieren!

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

    PS: Im Anhang finden sie die Auflistung der Aktenzeichen, die mir von der Bundespolizei im Flughafen München auf einem Schmierzettel übergeben wurden!

    GERATI

    BSD-City, Golden Vienna 2, C2/9

    15322 Serpong

    Indonesia

    Tel.: +49 (0)3581 7921521 (German preferred)

    Tel.: +62 (0)87 882424150  (prefers WhatsApp)

    Fax:  +49 (0)3581 7921529

    E-Mail: info@gerati.de

    Webseite: gerati.de

    Meine gesendete E-Mail
    Aktenzeichen von der Bundespolizei Muenchen

    Warum bin ich so heiß darauf? Ich habe doch bereits genügend Strafanzeigen von PeTA!

    Die Sache ist ganz einfach. Ich lebe seit 10 Jahren in Indonesien und habe am 10. Februar 2018 das erste Mal wieder deutschen Boden betreten. Wie soll ich dann gegen den deutschen Tierschutz verstoßen haben?

    Dieses würde die Glaubwürdigkeit von PeTA mehr als infrage stellen! Immerhin wissen Sie seit 2013 das ich in Indonesien lebe.

    Kommen wir jetzt aber zu der ersten bekannten Strafanzeige von PeTA!

    Strafanzeige 1:

    1 .Verdacht der falschen Verdächtigung gemäß § 164 StGB

    a.Mit Strafanzeige vom 10.09.2015 an die Staatsanwaltschaft Stuttgart beschuldigte der Beschuldigte Dr. Edmund Haferbeck des Verdachts des Titelmissbrauchs wegen der Bezeichnung „Der Anwalt der Tiere“.

    Die Staatsanwaltschaft Stuttgart gab der Strafanzeige gemäß § 152 Abs. 2 StPO keine Folge, da mit der Formulierung „Anwalt der Tiere“ nicht behauptet wurde, Dr. Haferbeck sei Rechtsanwalt.

    Auflistung Polizei Görlitz

    Darauf lasse ich mich wie folgt ein:

    Herr Dr. Edmund Haferbeck bezeichnet sich selbst als Leiter der Rechtsabteilung! Wenn jetzt in einem Artikel der von PeTA veröffentlicht, die Bezeichnung „Anwalt der Tiere“ gewählt wird, kann für den Leser der Eindruck erweckt werden, dass Herr Haferbeck ein ausgebildeter Jurist sei. Dieses ist jedoch nicht der Fall. Dr. Edmund Haferbecck promovierte in Agrarwissenschaften und veröffentlichte zweifelhafte juristische Bücher mit den Titeln:

    • Bundesdeutsche (Justiz-) Behörden – eine kriminelle Vereinigung?
    • Die Rechtsbeugermafia
    • Operation Tierbefreiung: Ein Plädoyer für radikale Tierrechtsaktionen

    Dr. Edmund Haferbeck tritt vor einem deutschen Gericht als Rechtsanwalt auf!

    Gleichzeitig trat Dr. Edmund Haferbeck selbst vor einem deutschen Gericht als Verteidiger auf und wurde vom Gericht als Rechtsanwalt betitelt!

    13032019 gericht rechtsanwalt 1
    In dem Verfahren Az: 51 Ls-2 17479/04 trat Dr. Edmund Haferbeck  als Rechtsanwalt vor Gericht auf!

    Im Artikel „Edmund Haferbeck als Rechtsanwalt“, abzurufen unter:

    https://gerati.de/2016/11/13/edmund-haferbeck-als-rechtsanwalt/

    habe ich meine Rechercheergebnisse zu diesem Fall festgehalten.

    Die zuständige Rechtsanwaltskammer teilte mir auf Anfrage mit, dass Herr Dr. Edmund Haferbeck nie als Rechtsanwalt zugelassen war!

    13032019 rechtsanwaltskammer

    So wurde Herr Dr. Edmund Haferbeck auch bereits in den Medien als Rechtsanwalt bezeichnet, was meinen Verwechselungsverdacht bestätigte!

    13032019 haferbeck Rechtsanwalt 1
    https://www.westfalen-blatt.de/OWL/Lokales/Kreis-Guetersloh/Guetersloh/2487277-Strafanzeige-gegen-Guetersloher-Isfahan-Zuechter-Andreas-Woehler-Rennsieg-hinterlaesst-Narben

    Die GERATI Recherche findet man im Artikel:

    Die Strafanzeige wegen Titelmissbrauch sehe ich persönlich als gerechtfertigt, wenn man sich die vorgebrachte Beweislage anschaut. Gleichzeitig verweise ich auf das Recht, eines jeden deutschen Staatsbürgers, Strafanzeigen stellen zu dürfen.

    Die Entscheidung, ob eine Strafanzeige verfolgt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, ist Aufgabe der zuständigen Staatsanwaltschaft.

    Gleichzeitig stellt PeTA fast täglich Strafanzeigen gegen unbescholtene Bürger. Ein Beispiel wären hier die Strafanzeigen gegen Landwirte, wo PeTA Strafanzeigen wegen angeblicher fehlender Brandschutztechnik und Löschwasserversorgung nach einem Stallbrand stellt. Dass die Löschwasserversorgung Sache der Kommunen ist, unterschlägt PeTA gern in ihren Pressemitteilungen über die Strafanzeigen. Bisher wurden meines Wissens alle Strafanzeigen von PeTA durch die ermittelnden Staatsanwaltschaften eingestellt.

    Eine Recherche zu dem Thema Strafanzeigen von PeTA findet man im GERATI Artikel:

    Die Anschuldigung in der Strafanzeige von Herrn Dr. Edmund Haferbeck weise ich hiermit zurück.

    Fazit:

    Man kann bei der Strafanzeigenwut von PeTA davon ausgehen, dass Ihre Strafanzeigen ehern als Einschüchterungsversuche zu werten sind. In der Regel haben diese letztendlich nichts mit dem Tierschutz zutun, dem sich PeTA angeblich verschrieben habe.

    So werden selbst Politiker (Gero Hocker) oder sogar Medien abgemahnt (ZDF nach einer Berichterstattung), nur um das positive Gesicht von PeTA zu wahren. Gleichzeitig ist PeTA jedoch nicht bereit in einen Dialog zu treten. So scheint man vor GERATI solche Angst zu haben, dass man selbst die PeTA Führungskräfte in einem 60-minütigen Seminar für das Verhalten mit GERATI schulen muss.

    Nun, wer sich der Wahrheit verschreibt, braucht sich wohl nicht in einem Bürobunker verstecken und daraus sinnfreie Strafanzeigen und Abmahnungen formulieren.

    Hallo, Herr Haferbeck ich bin jederzeit bereit in einem direkten Dialog zu treten. Sind sie es auch?

    Serie:

  • Die Strafanzeigen von PeTA gegen GERATI (1)

    Die Akte gegen meine Person, die alle Strafanzeigen von PeTA Deutschland aufzählt, soll 500 Seiten umfassen. WOW! Da bin ich wohl jemanden richtig auf den Schlips getreten.

    In dieser Artikelserie möchte ich die Vorwürfe, die nach meinem Durchzählen mindestens 25 Anzeigen umfassen, im Einzelnen Darlegen und meine persönliche Meinung zu den Vorwürfen von PeTA äußern!

    Laut einer E-Mail der Polizeidirektion Görlitz sollen alle Verfahren gegen mich, die unter dem Aktenzeichen Az: 900 Js 6057/18 zusammengefasst worden sind, mittlerweile eingestellt worden sein. Dazu zählt auch die Strafanzeige von Simon Fischer von der „Aktionsgruppe Tierrechte Bayern“. Aber dazu später mehr.

    Aber erst einmal der Reihe nach und in Kurzfassung.

    Am 10. Februar 2018, also vor mehr als einem Jahr, wurde ich vom Circus Krone in München eingeladen und flog von Jakarta über Abu Dhabi nach München. Als ich mit drei Stunden Verspätung landete, erwartete mich eine Überraschung von PeTA!

    Fünf schwer bewaffnete Bundespolizisten erwarteten mich am Gateausgang. Also nicht an der Passkontrolle, sondern bereits direkt am Gate. Sie führten eine Passkontrolle durch. Ich hatte mich beim Aussteigen beeilt, da ich wusste, dass man mich abholen würde und ich nicht wusste, ob man von der dreistündigen Verspätung etwas mitbekommen hatte. Auf dem Weg zum Gateausgang telefonierte ich mit der Person, die mich abholte und sie teilte mir mit, das sie draußen wartete!

    Also spurtete ich an allen vor mir ausgestiegenen Passagieren vorbei und kam als Dritter am Gateausgang an. Ich übergab meinen Reisepass und wurde zur Seite gebeten. Die anderen Bundespolizisten stellten daraufhin auch die Passkontrolle ein und versammelten sich um mich.

    Im Nachhinein behauptete man, da ich den Verdacht äußerte, dass man nur wegen mir diesen Aufriss gemacht hatte, dass es sich um eine Routinekontrolle gehandelt hatte.

    Man hielt mir zwei Schreiben der Staatsanwaltschaft Augsburg vor, wo mir der Tatvorwurf Verleumdung und verstoß gegen das Tierschutzgesetz!

    Es ginge um die Feststellung einer deutschen Postanschrift!

    Deswegen werden fünf Bundesbeamte an das Gate postiert, wobei man das alles bei der normalen Passkontrolle hätte durchführen können. Den Rest der Story bei der Einreise und den weiteren Verlauf möchte ich nur in Stichpunkten wiedergeben.

    • Ich vermutete erst, dass Soko Tierschutz dahinter steckte. (Dieser Verein stammte aus Augsburg)
    • Auf dem Schreiben der Staatsanwaltschaft stand kein direkter Tatvorwurf, sondern nur die 3 Aktenzeichen.
    • Nachdem man mir erklärte, dass es nur um einen deutschen Postbevollmächtigten ginge, zeigte ich über mein Smartphone die Einträge bei Denic und verwies auf den dort hinterlegten deutschen Postbeauftragten.
    • Anmerken möchte ich, dass bei gesetzlichen Verstößen der Betroffenen auch direkten Kontakt zum Provider aufnehmen kann. In der Strafanzeigenwut von PeTA taucht mein Provider und selbst die IP meines Webservers der in Deutschland steht auf! Also was soll das von PeTA?
    • Man bat mich mit auf die Wache im Flughafen zu kommen
    • Und ich wurde von den fünf mit Maschinenpistolen bewaffneten Bundesbeamten umringt und begleiteten mich an den Passagieren wie ein Schwerverbrecher oder Terrorist vorbei
    • Ich wurde in ein Vernehmungszimmer geführt, wo eine Wand verspiegelt war
    • Ich sollte kurz warten
    • Nach ein paar Minuten kam ein Beamter herein und erklärte mir, dass es nur um die Feststellung eines deutschen Postbevollmächtigten gehe

    Dazu möchte ich anmerken, dass bis heute kein einziges Schreiben direkt an meinen deutschen Postbevollmächtigten gesendet wurde!

    • Ich sagte, dass ich ihnen diesen schon genant habe, und forderte den Beamten auf mir zu benennen, was man mir in grundlegender Form vorwirft!
    • Daraufhin verließ der Beamte den Raum und kam nach ein paar Minuten später wieder. (Telefonat Staatsanwaltschaft Augsburg)
    • Dann präsentierte er mir drei Aktenzeichen aus dem Jahr 2014, konnte aber auch hier keinen direkten Tatvorwurf benennen.
    • Ich argumentierte dann, 2014 das dürfte doch verjährt sein und der Beamte machte kehrt und telefonierte wieder mit der Staatsanwaltschaft.
    • Dieses Mal kam er mit drei Aktenzeichen aus dem Jahr 2015 und 2016, aber wiederum ohne konkreten Tatvorwurf

    Da mir immer wieder in den letzten Kommentaren zu diesem Fall gesagt wurde, die Polizei brauche den Tatvorwurf nicht konkretisiert dazu mal folgende Aussage von mir!

    Selbstverständlich muss die Polizei dir offenbaren, was man dir konkret vorwirft! Und es ist auch nicht damit abgetan, dass man sagt, Verstoß gegen das Tierschutzgesetz oder Verleumdung!

    Erstens braucht sich kein Beschuldigter selbst belasten. Es muss also klipp und klar aufgezeigt werden, was man mir vorwirft und das hat man bis zu der heutigen E-Mail nicht getan! Gleichzeitig hat man als Beschuldigter ein Recht auf Äußerung und kann selbst Beweise beifügen!

    • Ich forderte mehrfach den Beamten auf mir den konkreten Vorwurf zu benennen
    • Er gab als Antwort, ich solle die Staatsanwaltschaft anrufen.
    • Diese ist am Wochenende nur über die Bereitschaft zu erreichen
    • Ein Gespräch mit dieser wurde mir von den Beamten verweigert

    Der dicke Hammer kam aber erst noch!

    • Er teilte mir mit, dass er nur noch das Protokoll schreiben müsse und ich dann gehen kann
    • Also wartete ich wieder einige Minuten
    • Dann kam der Beamte mit einem Vernehmungsprotokoll, das ich unterschreiben solle
    • Dazu forderte er mich auf, dass ich ein Kreuz bei, „ich mache keine Angaben zum Tatvorwurf“, machen und dieses Protokoll unterzeichnen solle.
    • Ich wurde zu keiner Zeit als Beschuldigter belehrt! Ich wurde nicht aufgeklärt, dass diese Maßnahme ein Verhör sei!
    • Daraufhin äußerte ich, dass ich natürlich mich äußern möchte, jedoch fehlt der konkrete Tatvorwurf
    • Darauf der Beamte wieder sie können dann gehen, wenn sie dieses Protokoll unterzeichnen, (Erpressung???)
    • Ich wiederholte meine Aussage, dass ich sehr wohl Angaben machen will, jedoch nicht weiß, was man mir vorwirft
    • Daraufhin er wieder, sie wollen doch gehen, denken sie daran das jemand auf sie wartet (Ich telefoniert immer wieder einmal mit der Mitarbeiterin des Circus Krone)
    • Daraufhin sagte ich, dass ich mich nicht erpressen lasse und ich dieses als Nötigung ansehe
    • Ich forderte einen Anwalt
    • Darauf der Beamte sie haben ein Telefon sie können ihren Anwalt anrufen
    • Daraufhin ich, ich komme aus Indonesien und lebe dort seit 10 Jahren ich habe hier keinen Rechtsanwalt in Deutschland. Bitte rufen sie beim zuständigen Gericht an damit diese eine Liste der Rechtsanwälte, die in Bereitschaft am Wochenende sind, mir übermitteln könne
    • Er könne nicht Telefonieren, kam da als Antwort
    • Man verweigerte mir also auch einen Rechtsbeistand.

    Jetzt wurde ich etwas lauter, da es mir langsam zu Bund wurde!

    • Ich fragte ihn, ob ich verhaftet sei
    • Darauf antwortete er, nein
    • Daraufhin ich wieder, ok dann möchte ich jetzt gehen
    • Er wieder: Sie können gehen wenn sie unterschrieben haben.
    • Daraufhin sagte ich, dass ich nichts unterschreibe, wenn sie mir nicht den Konkreten Tatvorwurf nennen
    • Dann kam er mit den Paragrafen wieder
    • Daraufhin ich wieder Verleumdung kann viel sein. Zum Beispiel wenn ich ein Schimpfwort benutzt haben soll. Ich muss mich doch nicht selbst belasten
    • Er wieder: Deswegen sollen sie ja das Kreuz machen, das sie keine Angaben mach.
    • Das mache ich nicht, wenn sie mir nicht den konkreten Beschuldigungsgrund nennen. 
    • Daraufhin er wieder dann müssen wir sie vernehmen und das dauert mehrere Stunden
    • Daraufhin ich wieder, Ok dann fahren sie mich aber nach München rein.
    • Er wieder das werden wir nicht machen
    • Es ging hin und her

    Auf einmal nahm er Kampfhaltung an, als ob er mich jeden Moment angreifen würde.

    • Ich wurde jetzt doch noch etwas lauter, entweder lassen sie mich jetzt gehen oder sie erklären mir die Verhaftung
    • Er wieder, ich sei nicht verhaftet
    • Ich wieder, dann kann ich jetzt gehen
    • Er wieder: Nein

    So ging das hin und her!

    • Er behauptete, ich würde ihn anschreien
    • Daraufhin ich wieder ich schreie nicht
    • Doch sie schreien
    • Nein ich schreie nicht, dann holen sie einen Arzt, der ihnen bestätigen kann, dass ich ein lautes Organ habe
    • Das sei auch nicht möglich gewesen

    Irgendwann kam dann ein weiterer Beamter herein, der wie sich später herausstellte, der Amtsleiter war.

    Er tippte den Beamten auf die Schultern und schickte diesen hinaus. Er sagte mir in einem ruhigen Ton, dass ich nicht verhaftet sei und jederzeit gehen könnte.

    Ich sagte, dann will ich jetzt gehen. Und er, sie können das.

    Im Flur begegnete ich den Beamten, der mich verhört hatte und forderte seinen Namen und Dienstnummer dieses verweigerte er mir! Von dem Beamten, der ihn herausgeschickt hatte, bekam ich die Visitenkarte und sollte mich auf ihn berufen!

    Hier mal die ganze Geschichte des ersten Tages in ausführlicher Form:

    Am nächsten Montag rief ich bei der Staatsanwaltschaft an und forderte diese auf mir die konkreten Vorwürfe der mir bekannten Aktenzeichen zu benennen. 

    Dieses könne man mir nicht sagen, ich solle zu einer Polizeidienststelle gehen. Also machte ich mich auf den Weg zum Münchner Hauptbahnhof und ging zur dortigen Polizeidienststelle. Dort fand man in den Computerdaten nichts zu meiner Person und man schickte mich zur Bundespolizei, die aber auch nichts fanden! Sie riefen aber am Münchner Flughafen an und bestätigten mir das ich am Mittwoch wieder ausreisen könne.

    Zurück im Hotel rief ich wieder die Staatsanwaltschaft Augsburg an!

    Ich teilte mit, dass mir weder die bayrische Polizei noch die Bundespolizei in irgendeiner Form eine Aussage geben kann und dass diese mich an die Staatsanwaltschaft verwiesen. 

    Sie könne mir nicht weiterhelfen ich solle schriftlich antworten.

    So viel dazu. Die Staatsanwaltschaft Augsburg schickt mich zur Polizei und diese verweist mich wiederum an die Staatsanwaltschaft. Das hier gewaltig, was schief läuft bei der Justiz, die eigentlich Bürger schützen sollte, dürfte jedem klar sein. Den kompletten Artikel, den ich damals zeitnah verfasste, findet ihr im nächsten Absatz.

    Die Geschichte ist noch viel Umfangreicher, was insbesondere auch das aufzeigt, dass mir erst nach über einem Jahr die konkreten Tatvorwürfe präsentiert wurden.

    Die Augsburger Staatsanwaltschaft hat nach meiner Feststellung, dass diese überhaupt nicht zuständig sei, da der Webserver in Friedensdorf bei Görlitz stehe, dass Verfahren letztendlich abgegeben. Im Hintergrund ist aber noch viel mehr passiert. Strafanzeigen meinerseits gegen die Bundesbeamten und gegen die Staatsanwaltschaft wurden wie zu vermuten lässt eingestellt. So auch die Beschwerden bei der Generalstaatsanwaltschaft.

    Wer hier mehr erfahren möchte, einfach einmal auf dieser Webseite die Suchfunktion nutzen mit PeTA vs GERATI!

    Und noch eins bei der Ausreise wurde ich dennoch kurzfristig festgehalten. Die Staatsanwaltschaft Augsburg war nicht in der Lage den Fahndungsauftrag bei der Bundespolizei am Flughafen München löschen zu lassen. Mittlerweile ist dieser aber gelöscht, wie meine ein und Ausreise im September 2018 in Deutschland bestätigten.

    Und was mir beim Durchlesen der Vorwürfe von PeTA aufgefallen ist, es fehlt die Anzeige wegen angeblichen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz Az: 603 Js1197/15! Wie gesagt ich lebte seit 10 Jahren in Indonesien und dieses war meine erste Einreise nach Deutschland.

    Wie kann ich dann gegen das deutsche Tierschutzgesetz verstoßen haben? 

    Serie:

  • PeTA sagt: Angler sollten sich dem Fischen von Plastik und anderen Müll widmen!!!

    Diese Aussage traf PeTA Mitarbeiterin Dr. Tanja Breining in einem Interview was sie der Passauer Neue Presse gab. GERATI schaut sich dieses Interview einmal genauer an.

    Die Passauer Neue Presse (PNP) wendete sich an die Pressestelle von PeTA und wollte die Frage beantwortet haben, warum PeTA immer wieder Strafanzeigen gegen Angler stellt!

    Die Pressestelle von PeTA leitete die Fragen an ihre studierte Meeresbiologin weiter, die nicht einmal einen Unterschied, zwischen einen echten Fisch und einem der aus Plastik in einem Aquarium schwimmt, erkennt.

    Dass bei PeTA ehern unfähige Mitarbeiter tätig zu sein scheinen, sorgt immer wieder für amüsanten und unterhaltsamen Gesprächsstoff.

    So ist es auch in diesem Interview, was Frau Breining dem PNP gab.

    Ich möchte hier, aus dem von der PNP veröffentlichtem Interview, zitieren und meine ganz persönliche Meinung darlegen. Das komplette Interview ist unter folgenden Link abrufbar!

    https://plus.pnp.de/lokales/plattling/3252062_Peta-Angler-sollen-Plastikmuell-fischen.html

    (PNP Frage:)
    Welches Ziel verfolgt Peta mit solchen Anzeigen?

    Breining: Wir möchten erreichen, dass sämtliche Wettangelveran-staltungen grundsätzlich und bereits im Vorfeld verboten werden.

    PeTA stellte in der Vergangenheit nicht nur gegen solche Wettangelveranstaltungen Strafanzeigen, die meines Wissens, zum größten Teil alle eingestellt wurden.

    Wir erinnern uns an den Versuch von PeTA, das Ferienangebot „Angeln“ in Osnabrück verbieten zu lassen, was genauso kläglich scheiterte, wie viele andere an den Haaren herbeigezogenen Strafanzeigen.

    Fische sind sensible Wirbeltiere, die nicht zu Spielzeug oder Unterhaltungsobjekten degradiert werden dürfen.

    Das übliche PeTA rumdruckse, wenn letztendlich sämtliche Argumente fehlen. „Der Teddy hat Arme und Beine deswegen darf das Kind damit nicht Spielen“ (Anm. d. Red.)

    Im Übrigen haben wir mehrere Gutachten von Staatsanwaltschaften vorliegen, die uns darin bestätigen, dass das Wettfischen („Gemeinschaftsfischen“) eine Straftat darstellt. So schrieb uns die Staatsanwaltschaft Erfurt am 15. Januar 2019: „Grundsätzlich ist insoweit festzustellen, dass die Durchführung eines Gemeinschaftsangelns bei gleichzeitiger Auslobung von Preisen beziehungsweise eines Pokals ein Vergehen der Tiertötung darstellt. Zwar kann ein anerkannter Grund für die Tötung eines Tieres der spätere Verzehr sein. Dieser tritt jedoch dann in den Hintergrund, wenn nicht mehr der Verzehr, sondern der Wettbewerbsgedanke Leitmotiv des Angelns und folglich des Tötens ist.“ Neben Erfurt wird auch in Verfügungen der Staatsanwaltschaften Regensburg, Würzburg, Münster und weiterer fünf Staatsanwaltschaften ausdrücklich festgestellt, dass es sich beim Wettfischen um eine strafbare Handlung handelt – und zwar selbst dann, wenn der Fisch anschließend verzehrt wird.

    Da PeTA wiedereinmal keine Belege für ihre getroffenen Aussagen beifügt, kann man wohl hier ehern davon ausgehen, sollte diese Stellungnahmen von einzelnen Staatsanwaltschaften bestehen, diese ehern als persönliches Meinungsbild des Verfassers anzusehen ist.

    Dennoch machte sich GERATI auf die Suche und fand Folgendes heraus!

    PETA verweist auch auf die Verfügungen der Staatsanwaltschaften Regensburg vom 21.03.2018 (Az. 103 Js 4867/18), Würzburg vom 13. Juli 2015 (Az.: 612Js 12165/14), Münster vom 19. März.2014 (Az.: 540 Js 1433/13) und weiterer fünf Staatsanwaltschaften, in denen ebenfalls ausdrücklich festgestellt wird

    focus.de

    Also scheinen die Staatsanwaltschaften, dann doch nicht direkt PeTA angeschrieben zu haben, sondern dieses wurde in einer Klageschrift festgehalten. Dieses ergibt sich auch aus folgendem Fall.

    Nun also musste die Staatsanwaltschaft Verden klären, ob und wenn ja, inwieweit bei dem Angel-Event zu Pfingsten gegen den Tierschutz verstoßen wurde. Grundsätzlich handele es sich dabei schon um einen Verstoß gegen das Gesetz, sagt Lutz Gaebel, der Sprecher der Anklagebehörde. Der einzelne Angler aber trage nur eine geringe Teilschuld. Zumal die Fische tatsächlich verzehrt und nicht einfach im Müll entsorgt worden seien. „Deshalb wurde das Verfahren gegen eine Geldbuße von 50 Euro, die an das Kinderhospiz Löwenherz in Syke zu zahlen sind, eingestellt“, so Gaebel. Und betont: „Es handelt sich nicht um einen Präzedenzfall, sondern um einen Einzelfall.“

    weser-kurier.de

    Solche Fälle redet sich PeTA also schön. In vielen anderen Fällen kam es dabei nicht einmal zu einem Ordnungsgeld, sondern die Verfahren wurden insgesamt eingestellt.

    GERATI wollte schon mehrfach einmal in Erfahrung bringen, welche Kosten solche Strafanzeigen von PeTA für den Steuerzahler erzeugen. Leider ist man selbst vom Justizministerium nicht bereit hier eine Zahl als Anhaltspunkt zu nennen.

    PNP Frage:
    Gibt es Versuche, einen gemeinsamen Kurs des Tierschutzes mit Fischereiverbänden zu gehen? Schließlich nennen sich die Fischer auch Naturschützer.

    Breining: Wir könnten Fischer nur dann als Naturschützer sehen, wenn sie keine Tiere mehr fangen und töten, sondern sich ausschließlich dem Fischen von Plastik oder sonstigem Müll widmen würden. Dann könnten wir uns einen gemeinsamen Kurs – nämlich den Schutz der Natur inklusive der Lebewesen, die ja Teil der Natur sind, vorstellen.

    Angler und Fischer sollten sich nach dem Ansinnen von PeTA, ehern mit dem Fischen von Plastik oder sonstigem Müll beschäftigen!

    Was macht eigentlich PeTA für den Naturschutz? PeTA sitzt in einem Büro und schreibt irgendwelchen Mist, verbreitet Fakenews und stellt lächerliche Strafanzeigen! Man hat noch keinen PeTA Mitarbeiter bei einem Arbeitseinsatz zur Pflege und Hege der deutschen Gewässer beobachten können.

    Würden Angel- und Fischereivereine und Verbände nicht die Pflege und Müllbeseitigung an den Gewässern organisieren und durchführen, dann sehen wohl viele Gewässer ehern wie die in Jakarta aus!

    11032019 jakarta Muell
    zeit.de

    Anstatt das Frau Breining dumme Sprüche klopft, wäre es doch einmal eine tolle Kampagne, wenn sich die sechzig hoch bezahlten PeTA-Mitarbeiter einmal in Arbeitskleidung und Gummistiefel zwängen würden und einen Anglerverein nur ein einziges Mal bei der Reinigung, der Ufern und des Gewässers helfen würde.

    Aber PeTA kann nur eins, polemischen Schwachsinn von sich geben und immer wieder aufzeigen, dass man weder Ahnung noch Argumente vorweisen kann, die ihre Glaubwürdigkeit unterstützen würden.

    Naturschutz und Fischerei – Töten von Fischen – ist für uns ein unvereinbarer Widerspruch. Niemand, der ein Tier in der Natur tötet, sollte sich Naturschützer nennen.

    Naturschützer ist man dann, wenn man in der Natur und mit der Natur arbeitet und nicht in einem Büro sitzt und Medienberichte sucht um auf polemische Art seinen Senf, oder gar eine witzige Strafanzeige zu stellen.

    PNP Frage:
    Erkennen Sie die Ziele eines Hegefischens an?

    Breining: Fische schwimmen seit mehr als 400 Millionen Jahren in den Gewässern. Früheste Funde des Homo sapiens sind gerade einmal 300000 Jahre alt. Dies bedeutet, dass sich die Fische und Gewässer hunderte Millionen Jahre selbst gehegt haben. Und es den Gewässern und den Tieren darin, wenn wir ehrlich sind, sehr viel besser ging als heute.

    Von Evolution hat Frau Breining wahrscheinlich auch noch nichts gehört! Der Homo sapiens ist nicht so einfach vom Himmel gefallen. Und Fressfeinde gibt es immer und überall auch bereits, bevor der Mensch in gebildeter Form entstanden ist. Bewiesen ist, dass die Entwicklung des Menschen, durch die Handhabung des Feuers und der damit verbundenen Möglichkeit seine Nahrung zu kochen, erst ermöglicht wurde. Hier spielt insbesondere die tierische Nahrungsquelle eine große Rolle.

    Wenn PeTA auch immer wieder behauptet, der Mensch sei kein Fleischfresser, so stellt sich die Frage auf, warum dann Veganer unbedingt supplementieren müssen. Ein Mensch kann sich, wenn er sich normal ernährt, ohne Probleme überleben. Als Veganer, wäre er frühzeitig dem Untergang geweiht würde er nicht seine täglichen Pillen einwerfen.

    Aber ich will hier in diesem Artikel nicht über die vegane Lebensweise herziehen. Soll jeder sich so ernähren, wie er es für richtig erachtet.

    Wir brauchen also keine Angler, die Fische aus den Gewässern holen, um diese Gewässer zu „hegen“. Das Argument der „Hege“ ist in unseren Augen ein Vorwand, um einem Hobby nachzugehen, bei dem sensible Wirbeltiere gefangen und getötet werden.

    Hege und Pflege stehen für ein gesundes Ökosystem und ist notwendig um den Fischbestand im Gleichgewicht zu halten. Gleichzeitig beobachten Angler das Gewässer und schreiten ein, bevor es umkippt und unzählige Fische qualvoll sterben müssen.


    Gewässer werden vor Versumpfung bewahrt und Laichplätze geschaffen. Gleichzeitig wird Müll aus und um das Gewässer entsorgt und regelmäßig aufgepasst, dass Besucher und Badegäste, keinen Müll hinterlassen. Und was macht PeTA?

    PNP Frage:
    Wie definieren Sie „sinnloses Töten von Fischen“?

    Breining: Wir vertreten den Standpunkt, dass Tiere nicht dazu da sind, dass wir sie essen. Sie haben ein Recht auf eigenes Leben.

    Allein schon der Standpunkt zeigt doch, wie falsch PeTA liegt und was das eigentliche Ziel ist. PeTA geht es nicht um die Tiere, sondern es geht um die Veganisierung der Menschheit. Dazu empfiehlt PeTA Firmen die Vegane Produkte herstellen. Welcher finanzielle Vorteil für PeTA hier besteht, bleibt offen!

    PNP Frage:
    Wenn es keine Gemeinschaftsfischen mehr gäbe, hätte dies den Fischern zufolge weitreichende Konsequenzen: Die Vereine hätten keinen Fisch mehr zum Verkauf zur Verfügung, dadurch weniger Einnahmen und können so nichts in die Natur investieren (Besatzmaßnahmen zur Förderung der Fischvielfalt). Wie antworten Sie auf diese These?

    Breining: Die Fischer brauchen keine Fischbesatzungsmaßnahmen durchzuführen, denn die Fischpopulationen kommen sehr gut ohne den menschlichen Eingriff zurecht – immerhin hat es ja etwa 400 Millionen Jahre hervorragend ohne menschliche Besatzungsmaßnahmen funktioniert. Die Besatzungsmaßnahmen dienen in erster Linie den Fischern selbst, damit genug Fische für die Ausübung ihres Hobbys, dem Angeln, vorhanden sind.

    Dieses mag bis vor 200 Jahren gestimmt haben. Mittlerweile sind aber die Flussverläufe und Uferbereiche bebaut. Insbesondere der Hochwasserschutz lässt es Flüssen nicht zu, sich auszubreiten und somit für Fische neue Laichplätze zu schaffen. Wie notwendig es ist, kann man jedes Jahr in Berliner Gewässern erleben, wo Tausende Fische an Sauerstoffmangel jährlich sterben.

    Viele Fische sind in diesem Jahr relativ früh dem mangelnden Sauerstoffgehalt in Berliner Gewässern zum Opfer gefallen. Allein in den vergangenen anderthalb Wochen seien knapp sieben Kubikmeter tote Fische abgefischt und entsorgt worden, sagte Wildtierexperte Derk Ehlert aus der Umweltverwaltung am Montag auf Anfrage. Damit sei eine Menge erreicht, die dem Durchschnittswert heißer Sommer entspreche. Hauptsächlich betroffen seien Kanäle und Teiche.

    berliner-zeitung.de

    Allerdings könnten die Gemeinden darüber nachdenken, ob sie den Fischern für das Herausangeln von Plastikmüll (statt Fischen) aus den Gewässern einen finanziellen Zuschuss gewähren.

    Hallo Frau Braining. Ich empfehle Ihnen einmal dringend an einer Reinigungsaktion, eines Angelvereins teilzunehmen. Würden Angelverbände nicht den Müll von anderen beseitigen, und die Uferbereiche pflegen wäre so mancher Fluss, See oder Teich mehr als vermüllt und tot.

    So könnten die Fischpopulationen geschützt und die Gewässer sauber gehalten werden. Das wäre eine wirklich tolle und auch notwendige Maßnahme, wenn man bedenkt, dass laut wissenschaftlicher Prognosen 2050 mehr Plastik als Fische (in Gewicht) in den Ozeanen schwimmen sollen. Der Schutz der Meere und der Fische beginnt bereits in kleinen Gewässern und mit dem Ende jeglicher Fischerei. Das wäre echte Hege, Naturschutz, Schutz der Fischpopulationen und der Artenvielfalt! Sicher würden sich dann auch neue Mitglieder finden, die wiederum Geld in die Vereinskasse bringen. Insbesondere junge Menschen würden sich vermutlich einem solchen Verein anschließen.

    Wir von Peta hoffen, dass die Fischer sich künftig mit dem Fischen von Plastikmüll beschäftigen werden und Fische in Ruhe ihr Leben leben lassen.

    Warum wohl, findet man keinen einzigen PeTA Mitarbeiter, Anhänger oder irgendeinen Tierrechtler, der in der Natur sich an Aufräumarbeiten beteiligt. PeTA ist ja bekannt, dass sie Straftaten der „Animal Liberation Front“ (ALF) für nicht nur gut, sondern auch als wichtiges Mittel der Tierrechtsarbeit ansehen. Dabei gehen auch schon mal in trockenen Wäldern Jagdstände in Flammen auf, oder man versprüht Buttersäure, schlägt Schaufensterscheiben ein und beschädigt Verkaufsware.

    Zu diesem Interview gab es auch einen Leserbrief, den die PNP veröffentlicht hatte. Abzurufen unter https://plus.pnp.de/lokales/plattling/3253054_Brief-an-die-Redaktion.html

    Bitte beachten um den ganzen Artikel bei PNP zu lesen muss man sich kostenlos registrieren. Dann kann man im Monat 5 Artikel kostenlos lesen.

  • Macht sich PeTA der Aktien Kursmanipulation schuldig?

    Immer wieder kann man kriminelle und geschäftsschädigende Machenschaften von PeTA mit erleben. Mittlerweile scheint PeTA selbst vor Börsenmanipulation nicht zurück zuschrecken.

    Dieses kann man jedenfalls aus einem Facebook-Beitrag von PeTA schließen. Dort suggeriert PeTA, das auf Grundlage ihrer Proteste die Tui-Aktie angeblich um mehr als 40 Prozent gefallen ist.

    Ja mit Zahlen hat es ja PeTA nicht so genau, wie GERATI immer wieder belegen kann.

    Ich kann es nicht nachvollziehen, wo PeTA hier die 40 Prozent Wertverlust hernimmt. Wahrscheinlich ist es, wie mit den 88 Prozent die man bei PeTA in angebliche Tierschutzprojekte stecken wollte. Diese Zahl 88 Prozent prangerte bis zum Artikel von GERATI als Spendeninformation auf der Webseite von PeTA. Letztendlich konnte GERATI nachweisen, das PeTA null Euro in Tierschutzkampagnen steckt!

    Diese aufgeführten Zahlen sprechen für sich. Schaut man sich jetzt einmal den Chart der TUI-Aktie an, sieht man hier keinen Wertverlust von 40 Prozent im letzten Monat!

    10032019 tui.aktie1 1
    1 Monats Chart der TUI Aktie / Screenshot: google.de

    Am 11. Februar lag die Aktie bei 10,93 Euro. Der Facebook Beitrag von PeTA stammt vom 04. März. Der heutige Kurs 10. März liegt bei 9,04 Euro. Dieser liegt sogar noch Tiefer, als vom 04. März. Der Kursverlust beträgt hier aber auch nur gerade einmal 17 Prozent.

    Schaut man sich jetzt einmal einen längerfristigen Chart an, wird man erstaunlich feststellen, dass die TUI-Aktie am 18. November 2011 ihrenTiefstand mit 3,98 Euro hatte.

    10032019 tui.aktie2 1

    Max Chart der TUI Aktie / Screenshot: google.de

    Das wäre dann ein Gewinn von 127 Prozent. PeTA redet sich die Zahlen immer passend, auch wenn diese letztendlich der reine Humbug sind!

    PeTA investiert in TUI!

    Dieses macht die Kampagne gegen TUI in der Hinsicht interessant, dass man hier den Versuch einer Kursmanipulation erkennen könnte. Hier sind Ähnlichkeiten bei dem Versuch der Kursmanipulation von der SIXT-Aktie aus dem Jahr 2003 erkennbar.

    Dort wurde ein hochrangiger Investor zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.

    Da PeTA selbst Aktien von TUI besitzt, könnte man ja eigentlich davon ausgehen, dass man hier bestrebt sein sollte den Wert der Aktie zu erhöhen. Wie aber die einzelnen Investitionen der Vereinsführung aussehen, weiß keiner. Vielleicht investiert man in Form einer Wette auf fallende TUI-Aktienkurse und hofft somit einen Reibach machen zu können!

    PETA USA kauft TUI-Aktie

    peta.de

    PeTA Kampagne kein Grund für den Kursverlust der TUI-Aktie!

    Wäre es tatsächlich so, dass PeTA hier massiv die Kurse der Aktie von TUI beeinflussen würde, dürften sich die Vereinsmitglieder mittlerweile in Untersuchungshaft befinden. Manipulation des Aktienmarktes ist kein Kavaliersdelikt mehr.

    Die TUI-Aktie stieg von 2011 bis Mai 2018, wie man auf dem Chart sehen kann, an. Aktien bewegen sich immer zyklisch und der Kurs kann auch einmal fallen. Mittlerweile sprechen sich die ersten Experten für ein Kaufsignal aus, was dann eventuell ein Kursfeuerwerk mit sich bringen kann.

    Die Touristikbranche hat zurzeit schwer zu kämpfen. Nicht umsonst musste auch eine Fluggesellschaft wie Air Berlin Insolvenz anmelden.

    PeTA selbst sollte doch tunlichst vermeiden, irgendwelche Zahlen aufzuzeigen. Bisher konnte GERATI, jede Zahl die PeTA präsentiert hatte, wiederlegen. Und so sollte es auch niemanden verwundern, dass PeTA selbst in ihrem Beitrag, einen Beleg für Forsa Umfrage schuldig blieb.

    Sollte es diese tatsächlich geben, sind dieses ehern Alibis- bzw. Gefälligkeitsumfragen, da hier nur 1.000 Menschen befragt werden und diese Umfrage dann doch nicht so aussagekräftig sind, als wenn man 10.000 Menschen befragt! Aber da hat PeTA wahrscheinlich Angst, dass so eine uneingeschränkte Umfrage die Werte kippen lassen würde.

  • Polizeipräsidium Freiburg bestätigt Hausdurchsuchung beim Angler

    Justiz auf Fehlwegen! Da werden Angler wegen einem Catch & Release Video von mehreren Beamten aufgesucht und gleichzeitig zählt Freiburg zu den kriminellsten Städten in Deutschland!

    Es ist unverständlich, was Herrn Vitali D. dort in den letzten Tagen passiert ist! Mehrer Polizeibeamte klingeln ihn aus dem Bett und beginnen mit einer Hausdurchsuchung. Dabei beschlagnahmen sie mehrere Angelutensilien. Und man schreckte auch vonseiten der Polizei nicht einmal davor zurück, das Spielzeug (Spielzeugangel), des Kindes des Beschuldigten, mit zu beschlagnahmen. 

    Wer jetzt aber denkt, dass es dieses für den Beschuldigten Vitali D. war, der täuscht sich. Die Freiburger Polizei macht Nägel mit Köpfen und durchsuchte gleich die Wohnung der Freundin, die 40 Kilometer entfernt wohn mit durch!

    Wer sich die Schilderung dieser Polizeiaktion vom Betroffenen einmal Anschauen möchte, findet sein Video in unserem letzten Artikel, den ich hier noch einmal verlinke.

    Vorfall unglaublich!

    Ich persönlich wollte so eine Polizeimaßnahme, die mit aller Härte gegen den Beschuldigten geführt wurde, nicht Verstehen.

    Der Vorwurf der Justiz ist nicht etwa ein Drogendelikt oder eine terroristische Aktivität. Nein der Beschuldigte hat auch keine andere kriminelle Handlung begangen. Ihm wird von der deutschen Justiz auf Strafanzeige von PeTA Deutschland e. V. vorgeworfen ein Video auf YouTube hochgeladen zu haben, wo er das sogenannte Catch & Release zeigte. Dieses bedeutet, man fängt einen Fisch und setzt diesen dann wieder ins Wasser. Es ist z. B. Vorgeschrieben, das man Fische die man nicht verwerten kann (kein Mindestmaß, zu groß) wieder zurücksetzt.

    Catch & Release ist laut Fischereigesetz also auch verpflichtend geregelt. Verboten ist es dann, wenn man sichtlich dem Tier Leid zufügt, indem man es länger als nötig aus dem Wasser entnimmt. Das Tier muss an Land, da man den Angelhaken entfernen muss. Und selbstverständlich sind dabei auch kurze Fotos möglich.

    In den verurteilten Fällen, auf die insbesondere PeTA immer wieder anspielt, wurden die Tiere länger Qualen ausgesetzt. So wurde ein bekannter VIP verurteilt, weil er einen kapitalen Wels den er gefangen hatte, durch den Dreck schleifte, um ihn an einer besseren Stelle zu fotografieren. Ein anderer Angler wurde verurteilt, weil er in dem selbst gedrehten Video, die Aussage machte, er warte auf besseres Licht, für ein Foto um den Wels dann wieder freizulassen.

    Dieses ist in Deutschland strafbar, wenn man dem Tier dabei Leid zufügt. Der Betroffene gibt jedoch an, dass diese Aufnahmen in Frankreich getätigt wurden.

    Nun der Einfluss von PeTA scheint jedenfalls groß, bei dieser Polizei in Freiburg zu sein, denn mit dem Angelsortiment des Beschuldigten beschlagnahmte man auch seine ganze Computer Hardware und selbst sein Handy.

    Hier scheint jetzt die Vermutung zu sein, dass man die Hausdurchsuchung als Vorwand zu nutzen scheint, um eventuell doch Videos und Fotos auf der Hardware und dem Telefon zu finden!

    GERATI stellte eine Presseanfrage und bekam eine Antwort!

    Nun der Vorfall klingt für einen Rechtsstaat sehr unglaubwürdig. Insbesondere, da der Strafanzeigensteller PeTA Deutschland im Vorfeld den Leiter dieser Amtshandlung sogar noch auszeichnete!

    Einsatz gegen Fischleid – PETA ernennt Uwe Gutjahr vom Polizeipräsidium Freiburg zum „Helden für Tiere“

    peta.de

    Hier lässt sich schon eine direkte Verbundenheit und persönlichen Kontakt daraus schließen! Man zeichnet doch keine Person aus, ohne diese persönlich zu kennen.

    Also schrieb GERATI eine Presseanfrage an die Freiburger Polizeidienststelle und stellte folgende Fragen …

    Von: info@gerati.de [mailto:info@gerati.de]
    Gesendet: Freitag, 8. März 2019 11:46
    An: FREIBURG.PP
    Betreff: Presseanfrage zur Polizeimaßnahme auf Grundlage „Strafanzeige von PeTA Deutschland“ in Freiburg

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir sind Betreiber des Portals gerati.de und recherchieren derzeit zu einem Vorfall, der sich am 07. März 2019 in Freiburg ereignet haben soll.

    Ein gewisser Herr Vitali Dalke gibt in den sozialen Netzwerken an, dass er aufgrund einer Anzeige des Vereins PeTA Deutschland e.V. aus Stuttgart, gestern bei ihm eine Hausdurchsuchung erfolgte und mehrere Sachen die dem Anglersport zugeschrieben können, beschlagnahmt worden sind. Darunter sollen sich auch Spielzeugangeln des Kindes des Beschuldigten befunden haben!

    In einem neuerem Post gibt der Beschuldigte nun an, dass der leitende Beamte dieser Hausdurchsuchung im Vorfeld durch den Strafanzeigensteller ausgezeichnet wurde.

    Dabei handelt es sich um den Polizist Uwe Gutjahr. Die Auszeichnung ist abzurufen unter dem Link: https://www.peta.de/peta-ernennt-uwe-gutjahr-vom-polizeipraesidium-freiburg-zum-helden-fuer-tiere?fbclid=IwAR38HBXtQJoCsSpzh7inoRhbRVGorUnm6BKca4bztqGylh74z3yos7e0TMs

    Nun unsere Fragen, die wir bitten kurzfristig zu beantworten!

    1. Können sie den Vorfall in Verbindung mit der Beschlagnahme bestätigen?

    2. Ist es üblich, das Polizisten mit der Durchführung einer solchen Maßnahme beauftragt werden, wenn diese in so einem engen Kontakt mit dem Strafanzeigensteller stehen!

    Der Beklagte gibt an, dass diese als Beweis angegebenen Videos auf YouTube, die der Strafanzeigensteller anfügt, in Frankreich aufgenommen wurden. Dort ist Catch & Release keine Straftat, was bereits durch deutsche Gerichte festgestellt worden ist!

    Inwieweit besaß man die Kenntnis vor der Hausdurchsuchung, dass dieses Videomaterial aus Frankreich stamme?

    Warum ging man hier so rabiat und wohl überzogen mit einer Hausdurchsuchung vor, was wohl bei diesem Straftatbestand ehern unüblich ist, insbesondere die Ausweitung auf den Wohnbereich der Freundin des Beschuldigten?

    Wir würden uns über eine kurzfristige Antwort freuen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

    GERATI – Gegen Radikalen Tierschutz

    BSD-City, Golden Vienna 2, C2/9

    15322 Serpong

    Indonesia

    Tel.: +49 (0)3581 7921521 (German preferred)

    Tel.: +62 (0)87 882424150  (prefers WhatsApp)

    Fax:  +49 (0)3581 7921529

    E-Mail: info@gerati.de

    Webseite: gerati.de

    Presseanfrage per E-Mail

    Erstaunlicherweise bekam ich kurzfristig, auch meine gewünschte Antwort auf meine Presseanfrage.

    Sehr geehrter Herr Harnos,

    1. wir können ihn Ermittlungen zu einem solchen Vorfall bestätigen.  Was explizit beschlagnahmt wurde und was nicht, können wir hier nicht im Einzelnen aufführen.

    2. Einen engen Kontakt zwischen dem Polizeibeamten und der Tierschutzorganisation PETA können wir nicht bestätigen. Nur weil diese Organisation jemanden auszeichnet, bedeutet das nicht, dass ein enger Kontakt zwischen den Personen besteht.

    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas S***

    -Polizeikommissar-

    Polizeipräsidium Freiburg

    Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit

    Social Media

    Bissierstraße 1

    79114 Freiburg

    Tel: +49 761 882 -1015

    Fax: +49 761 882-1019

    mail:  thomas.s***@polizei.bwl.de

               freiburg.socialmedia@polizei.bwl.de

    Antwort der Presseabteilung

    Wie üblich kennen Behörden immer noch nicht den Unterschied zwischen einer Tierschutzorganisation und einer Tierrechtsorganisation!

    PeTA ist nach eigenen Angaben und nach ihren Arbeiten zu urteilen, eine reine Tierrechtsorganisation.

    Dass man auf konkrete Fragen von meiner Seite her, nicht im Einzelnen eingegangen ist, darf wohl auf ermittlungstaktischen Gründen zu erklären sein.

    Was sich jedoch nicht durch diese Polizeibehörde zu erklären ist, warum man bei einem Angler dermaßen hart vorgeht und andere Ermittlungen bei Straftaten schleifen lässt.

    Freiburg ist die kriminellste Großstadt in Baden Württemberg!!!

    In Freiburg ereigneten sich im Jahr 2017, 11.712 Straftaten pro 100 000 Einwohner. Freiburg besitzt knapp 240.000 Einwohner!

    11 712 Straftaten pro 100 000 Einwohner

    Das allein ist nicht ungewöhnlich für eine Stadt mit knapp 240 000 Einwohnern. Doch während es Schlägereien und Betrunkene auch anderswo gibt, hat Freiburg ein Alleinstellungsmerkmal: Es ist, statistisch gesehen, die kriminellste Großstadt in Baden-Württemberg. 2017 geschahen in Freiburg 11 712 Straftaten pro 100 000 Einwohner, mehr als in Mannheim, Karlsruhe oder Stuttgart. Den unrühmlichen Titel trägt die Stadt bereits seit dem Jahr 2001, und viele Freiburger hatten sich damit arrangiert. Die Gewalt im Nachtleben schien weit weg, solange tagsüber alles ruhig blieb.

    stuttgarter-nachrichten.de

    Anstatt die Kräfte in die tatsächliche Verbrechensbekämpfung einzusetzen, bündelt man diese lieber in einer Abteilung, die eigens dafür geschaffen wurde, um gegen Angler, die gegen das Tierschutzgesetz angeblich verstoßen habe, zu ermitteln.

    Uwe Gutjahr von der Abteilung Gewerbe und Umwelt im Polizeipräsidium Freiburg führt Kontrollen an verschiedenen Gewässern wie zum Beispiel am Altrhein bei Breisach oder an verschiedenen Baggerseen in der Region durch, auch, um diese Art des Fischens zu unterbinden. 

    swr.de

    Eine Farce, wenn man sich die Kriminalitätsstatistik dieser Stadt anschaut.

    Auch das sich seit Mai 2018, Sexualstraftaten in Freiburg häufen, scheint es bei der Polizei in Freiburg nicht sinnvoll zu sein, das man Polizisten wie der von PeTA ausgezeichneten Uwe Gutjahr zu Ermittlungen dieser Straftaten einsetzt. Da wendet man lieber die Kräfte auf, um von PeTA falsch bezichtigte Straftaten mit aller polizeilicher gewallt und Mitteln, doch erfolgreich abschließen zu können.

    Man darf sich wohl als Bürger und Steuerzahler fragen, ob es sich bei dieser Justizmaßnahme gegen den Beschuldigten Vitali D. um einen Schildbürgerstreich handelt.

  • Was ist nur mit der deutschen Justiz los???

    Wenn PeTA eine Strafanzeige stellt, wird sofort ein Überfallkommando losgeschickt und beschlagnahmt Angeln und Spielzeug eines Kindes, bei einem Angler, oder man wird bei der Einreise in Deutschland von schwer bewaffneten Bundespolizisten erwartet!

    Update: 08. März 2019 beteiligter Polizist von PeTA ausgezeichnet!!!! -> Siehe am Ende des Artikels!

    Es ist unverständlich wie hier insbesondere die baden-württembergische Justiz bei Strafanzeigen von PeTA reagiert! In meinem Fall lies man mich bei der Einreise in München von fünf mit Maschinenpistolen bewaffneten Bundespolizisten erwarten und mich über 90 Minuten lang festhalten, obwohl man mir nicht einmal die Tatvorwürfe erläutern konnte.

    Jetzt ist ein neuer Fall in Baden Württemberg bekannt geworden!

    Ein Angler, der unter anderem Videos von seinem Hobby veröffentlicht, bekam am frühen Morgen von der Polizei besuch, die ihn mit einer Hausdurchsuchung überraschten! Dabei wurden PC, Telefone, Angeln und sogar Spielzeug des Kindes beschlagnahmt.

    Gleichzeitig kam es auch zu einer Hausdurchsuchung bei der Freundin des Anglers. Hier einmal sein Video!

    Genau das ist die Wahrheit über PeTA!

    PeTA erstattet Strafanzeigen, obwohl sie wie in diesem Fall, bei dem Angler wissen, dass dieser keine Straftaten begangen hat! Wenn ein deutscher Angler in Frankreich sich an die Gesetze beim Angeln hält, kann er wohl kaum nach deutschem Recht verurteilt werden! Dieses sollte auch der
    baden württembergische Justiz bekannt sein.

    Das man von seitens der Justiz aber immer wieder, auf die schleimische Art von PeTA herein fällt, belegen mittlerweile unzählige Fälle! Ganz vorne liegt der Fall der Kieler Staatsanwältin, die sich jetzt wegen Amtsmissbrauch vor Gericht verantworten muss. Auch hier war PeTA mehrfach involviert!

    Wie kann es sein, dass die Justiz einen Verein deren Mitarbeiter Straftaten nicht scheuen, mehr Glaubwürdigkeit schenkt, als einen unbescholtenen Bürger?

    Allein das man hier bei diesem nun bekannt gewordenen Vorfall die Verhältnismäßigkeit dieser Polizeiaktion mehr als infrage stellen kann, wird immer deutlicher, dass man sich bei der deutschen Justiz fragen sollte, wer schützt die Bürger vor PeTA?

    Wenn man mich, bei der Einreise in Deutschland mehr als 90 Minuten festhält, nur um eine deutsche Postanschrift festzustellen, die dann wie ein Wunder beim Domainverwalter hinterlegt ist, dann darf man sich sehr wohl fragen, für wen die Justiz hier arbeitet?

    Mehr zu diesem Vorfall folgt!

    Update: 08. März 2019 10:19 Uhr (MEZ)

    Es ist schon deutlich mehr als Amüsant, wenn PeTA diesen Polizisten sogar vor ab noch auszeichnet! Der Verdacht der Befangenheit steht wohl hier mehr als deutlich im Raum!

  • PeTA und der Mops

    PeTA ist jedes Mittel recht, um scheinheiliges Mitleid bei ihren Gefolgsleute zu erwirken. Dabei vergisst man bei PeTA schnell, dass man selbst die größte Tötungsmaschinerie von Haustieren betreibt!

    PeTA Deutschland selbst betreibt die größte Rechtsabteilung bei allen Tierrechts- und Tierschutzverbänden. Leider scheinen die bei PeTA beschäftigten Rechtsanwälte und ehemaligen Rechtsanwälte nicht gerade helle auf ihren Fachgebiet zu sein. Anders lässt sich die sinnfreie Abmahn- und Klagewut, die sie vertreten nicht erklären!

    Schaut man sich dann noch das Betätigungsfeld von PeTA an und die damit verbundenen Widersprüche, müsste eigentlich jeden Menschen mit klarem Verstand auffallen, was da bei PeTA abgeht.

    Aber schauen wir uns mal die Geschichte um den Ahlener Mops genauer an!

    Wie üblich beginnt PeTA, ohne auch nur einen Funken Ahnung zu besitzen, eine Hasskampagne gegen eine Verwaltung, die nicht der Meinung von PeTA ist. So postete PeTA auf Ihrer Facebook-Seite folgenden Post.

    https://www.facebook.com/PETADeutschland/posts/10157369126683643:0

    PeTA hat von diesem Vorfall wie immer nur aus der Presse erfahren. Selbst ist man im Tierschutz natürlich nicht aktiv. Denn da müsste man ja letztendlich Geld in die Hand nehmen, um Tieren zu helfen. Lieber steckt man sich die Gelder in Form von saftigen Gehaltszahlungen bei PeTA selbst in die eigenen Taschen.

    Aber schauen wir uns einmal den Vorfall genauer an und analysiere wir die perfide Dummheit von PeTA und ihrer Rechtsabteilung!

    Die Stadt Ahlen beschlagnahmte einen Mops und verkaufte diesen auf eBay Kleinanzeigen! Ein fragwürdiges Vorgehen, was jedoch letztendlich die Stadt selbst verantworten muss. PeTA geht zwar teilweise auf die Fakten des Falles ein, doch ist man hier bei natürlich bestrebt die Wahrheit wieder einmal so zu verdrehen, wie es gerade einmal in die Sicht von PeTA passt!

    So schreibt PeTA in ihrem Facebook Beitrag Folgendes:

    +++ UNFASSBAR! +++
    Die Stadt Ahlen hat einer mittellosen Familie einen Mops gepfändet und dann bei Ebay-Kleinanzeigen verkauft.

    Allein bei der Wortwahl von PeTA mit der Bezeichnung „mittellose Familie„, stellt sich bei mir die Haare auf!

    Diese Familie besteht aus fünf Personen und ist nach der Erkenntnis von PeTA also Mittellos! Bei dem Mops handelt es sich, um ein echtes Tier also mit Stammbaum. PeTA bezeichnet so einen Hund normalerweise als Qualzucht!

    Warum wohl nicht in diesem Fall?

    Diese Familie konnte trotz mehrfacher Zahlungsaufforderung, nicht die fällige Hundesteuer bezahlen. Fragt sich also, wenn man ein Tier sich anschafft, was einen Wert von 1.500 € hat und man dann nicht einmal die Hundesteuer bezahlen kann, wie es letztendlich mit der Verpflegung des Hundes aussah.

    Auch hier stellt PeTA keine Hinterfragung an!

    Nach der Pfändung des Tieres blieb dieses noch mehrere Tage bei der Familie. Man hätte also genügend Zeit gehabt, wenigstens die Hundesteuer zu bezahlen! Diese beläuft sich in der Stadt Ahlen auf 78 € im Jahr.

    Es wäre ja einmal interessant gewesen, ob PeTA hier bei Anfrage durch die Familie eingesprungen wäre und die 78 € vorfinanziert hätte! Aber wie bereits gesagt, für PeTA ist ein Mops eine Qualzucht und letztendlich tötet PeTA fast jedes Tier, was sie in die Hände bekommen.

    Die Zahlen von PeTA sind erschreckend. PeTA tötet fast 90 Prozent aller Tiere, die bei ihnen abgegeben werden.

    Und dabei schreckt man bei PeTA auch nicht einmal vor dem Diebstahl eines Familienhundes zurück. So wurde einem kleinen Mädchen, ihr Hund direkt vom Grundstück, von PeTA gestohlen nur um den Hund sofort zu töten!

    Selbst an die gesetzliche Vorschrift, das Fundtiere 78 Stunden vor der Tötung aufbewahrt werden müssen, wird von PeTA nicht eingehalten. Die paar Cent für Futter sind PeTA, auch an den Arsch gebacken. Lieber töten, als ein Tier drei Tage lang mit Futter zu versorgen.

    In dem Obengenannten Artikel ist ein Video verlinkt, was PeTA Mitarbeiter bei ihrer Arbeit zeigt. Hausfrieden- und Einbrüche sind bei PeTA, so wie man es da sieht, an der Tagesordnung!

    Aber schauen wir uns den PeTA Facebook-Beitrag einmal weiter an!

    Doch durften die Behörden das überhaupt?
    Zwar betont der Gesetzgeber in § 90 des Bürgerlichen Gesetzbuches, dass Tiere keine Sachen sind: 
    „Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt.“
    Doch gleich im nächsten Satz wird deutlich gemacht, dass dies nur ein Lippenbekenntnis ist: 
    „Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.“
    Daher werden Tiere von vielen Menschen wie ein Wirtschaftsgut behandelt, wie ein Gegenstand, den man verkaufen und ausbeuten kann.

    Es ist köstlich und amüsant festzustellen, dass sie die Hundebesitzerin, die sie eigentlich unterstützen wollten, dann hier letztendlich als Tierquälerin bezeichnen.

    Trotz Tierschutzgesetz werden jedes Jahr hunderte Millionen Tiere in Deutschland ohne Rücksicht auf ihre Gefühle verkauft, geschlachtet oder in Laboren gequält. Die wirtschaftlichen Interessen stehen an erster Stelle und der Gesetzgeber – letztlich die Gesellschaft – macht es möglich.

    Auch hier demonstriert PeTA wieder einmal ihre eigene Dummheit. PeTA tötet jedes Jahr Tausende Hunde und Katzen, obwohl sie sich dem Tierschutz verschrieben haben. Dass diese Tiere wie von PeTA immer wieder behauptet krank und nicht überlebensfähig seien, widerlegt der Fall der kleinen Maja. Hier wurde PeTA auf 7 Millionen USD Schadenersatz verklagt. Vor Gericht, kam es dann zu einem Vergleich in dem PeTA die Schuld der widerrechtlichen Tötung einräumte und zahlte an die Familie umgerechnet 49.000 Euro, aus ihren Spendengeldern, die für den Tierschutz bestimmt sind.

    Jetzt kommt die Rechtsabteilung von PeTA in diesem Beitrag zu Wort!

    ? Im Fall des beschlagnahmten Hundes hat die Stadt Ahlen nach unserer Auffassung aber rechtswidrig gehandelt. Denn im Pfändungsrecht, welches in der Zivilprozessordnung mitgeregelt ist, gibt es für diesen Fall eine Spezialregelung:

    ? § 811c Unpfändbarkeit von Haustieren
    „(1) Tiere, die im häuslichen Bereich und nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden, sind der Pfändung nicht unterworfen.“
    Es gibt zwar eine Ausnahme, aber die greift hier nicht, da es für die Stadt keine „Härte“ bedeuten würde, wenn sie den Hund nicht pfänden würden. Hinzu kommt, dass die Familie ja offensichtlich unter der Trennung leidet.
    „(2) Auf Antrag des Gläubigers lässt das Vollstreckungsgericht eine Pfändung wegen des hohen Wertes des Tieres zu, wenn die Unpfändbarkeit für den Gläubiger eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der Belange des Tierschutzes und der berechtigten Interessen des Schuldners nicht zu rechtfertigen ist.“
    Damit sind nicht einmal die Voraussetzungen der engen Ausnahmevorschrift vom Pfändungsverbot für „Haustiere“ erfüllt, die Pfändung war also an sich bereits rechtswidrig.

    Außer Frage steht, dass der Verkauf des Hundes auf eBay Kleinanzeigen nicht richtig war. Beschlagnahmte Sachen müssen versteigert werden, damit mehrere Personen die Möglichkeit besitzen die Sache zu erwerben.

    Bei der Pfändung des Tieres sehe ich persönlich ausreichend Spielraum. Immerhin besitzt ja selbst PeTA die Erkenntnis, dass diese Familie mittellos war. Das Thema Versorgung ist dadurch mehr als fragwürdig, insbesondere wenn man nicht einmal trotz mehrmaliger Zahlungsaufforderungen die Hundesteuer begleichen kann.

    Dass die Versorgung des Tieres fraglich war, bestätigte die Käuferin des Hundes, eine Polizistin. Diese musste den Hund mehrfach operieren lassen. Erst durch die Zahlungsrückforderung durch sie, wurde der eigentliche Fall der Beschlagnahme erst bekannt!

    Ans Licht kam der Vorgang, weil die neue Besitzerin, eine Polizistin aus dem Rheinland, juristisch gegen die Stadt vorgeht. Der Mops, der als kerngesund inseriert worden war, musste nach dem Kauf mehrmals operiert werden, deshalb möchte die Käuferin Geld von der Stadt zurück.

    welt.de

    Auch die Züchterin, die den Hund an die Familie verkaufte, sah auf dem Foto bei eBay Kleinanzeigen, dass dieser krank sei, und bot der Stadt 500 € für die Rücknahme an.

    Mit Würmern angesteckt

    Von kerngesund aber könne keine Rede sein. Erst wenige Tage im neuen Zuhause steckt die Hündin laut Polizistin die beiden anderen im Haushalt lebenden Hunde mit Würmern an, mehrere kostenaufwendige Tierarztbesuche werden fällig. Die Besitzerin will laut Medienberichten jetzt gegen die Stadt Ahlen klagen. „Eine Klage der Käuferin ist hier nicht bekannt“, sagt allerdings Merschhaus. 

    Auf das ursprüngliche Inserat hin hatte sich auch Eddas Züchterin bei der Stadt gemeldet. Ihr waren auf dem Foto der Hündin Ringe um die Augen des Tieres aufgefallen – Hinweise auf eine Krankheit. Sie habe angeboten, den Hund für 500 Euro zurück zu kaufen, das sei der Stadt aber zu wenig gewesen. 

    berliner-zeitung.de

    Nun müsste man eigentlich bei PeTA zu der Erkenntnis kommen, dass die Pfändung des Mopses, eigentlich für das Tier ein Glücksfall war. Immerhin erkannten die Züchterin und auch die neue Käuferin sofort, dass das Tier krank war. Die Kosten hätte mit Sicherheit, die alte Halterin, kaum stemmen können!

    Geschichte wird von PeTA verklärt, nur um zu hetzen!

    Aber so eine Story passt selbstverständlich nicht in das Bild bei PeTA. Also wird die Geschichte letztendlich so verdreht, dass es gar nicht mehr um das Wohl des Tieres geht, sondern nur um die Hetze gegen die Stadt Ahlen!

    Das ist, was PeTA nur will. Hetzen gegen andere und leider vergisst man dabei letztendlich das Wohlergehen des Tieres, um was es im eigentlichen Sinne gehen sollte.

    PeTA selbst sorgte bereits für illegale Beschlagnahme von Tieren und half beim illegalen Verkauf dieser mit!

    Die Kieler Staatsanwältin Birgit Heß, die derzeit suspendiert ist und gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen Amtsmissbrauch läuft, beschlagnahmte in ihrer Amtszeit Hunderte von Tieren auf illegaler Art und Weise. Auch hier war PeTA involviert. So stellte sie für die illegale Beschlagnahme eines Elefanten in Verbindung mit einem sofortigen Verkauf diesem, 5.000 € für den Transport nach Belgien zur Verfügung.

    Hier hetzte PeTA immer wieder gehen den Circus Voyage und stellte die falsche Behauptung auf, dass die Tiere nicht ordnungsgemäß gehalten wurden. Ein Gericht widersprach dieser Behauptung von PeTA und man darf wohl sagen, dass PeTA im Fall von Tieren mehr als nur ein Scharlatan ist!

    Von Tierhaltung hat man in keinem Fall Ahnung. Auch wenn man sich mit Doktoren und anderen studierten umgibt, zeigen diese wohl ehern ihreUnfähigkeit in ihrem Fachbereich auf. Sei es ein Herr Dr. Edmund Haferbeck, der Leiter der Rechtsabteilung ist und unfähige Rechtsanwälte zu bevormunden scheint. Oder jene Dr. Tanja Breining, die nicht einmal Plastikfische von Lebenden unterscheiden kann. Ganz zu schweige von dem durch PeTA selbst degradierten Peter Höffken.

    So ist es nicht verwunderlich, dass der Betreiber von GERATI, Silvio Harnos der persönlichen Meinung ist, dass bei PeTA nur unfähige und in der realen Wirtschaft gescheiterten Personen arbeiten!

  • Pressemitteilung des Landesanglerverband Sachsen-Anhalt e.V. anerkannter Naturschutzverband

    PETA-Anzeige nach Ermittlungen abgeschmettert

    Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Vorsitzenden des Anglervereins Burg wegen unbegründeten Verdachts nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

    Wie lange noch will PETA den Rechtsstaat zur eigenen Profilierung missbrauchen?

    Man mag es schon nicht mehr hören. Anzeige von PETA unbegründet.

    Verfahren eingestellt.

    Aber worin besteht der Mehr-Wert für PETA?

    Medienwirksam versucht sich ein Verein ins kollektive Bewusstsein der Menschen zu klagen. Da der gesellschaftliche Nutzen durch eigenen Arbeit in und mit der Natur wenig nennenswert oder freundlich formuliert überschaubar ist, müssen andere Aufhänger zum Beleg der Nützlichkeit gefunden werden.

    Nicht das wir uns gegen Ermittlungen wehren, bei denen einem begründeten Anfangsverdacht nachgegangen wird. Aber gegen Anzeigen aus dem „blauen Dunst“ heraus, haben wir schon etwas. Betrachtet man das Geschäftsmodell des Klägers etwas genauer, bleiben mehr Fragen als Antworten. Reichlich Spenden und Erbschaften zur generieren ist das Fundament der Organisation und folgerichtig wissen die Verantwortlichen bei der Tierrechtsorganisation PETA genau, das gelingt am besten im Rampenlicht der Öffentlichkeit.

    Nach dem Motto „irgendetwas bleibt immer hängen“, ist ihnen jedes Stilmittel zur Selbstdarstellung recht, von den so genannten „Undercover-Aufnahmen“ bis hin zu Posts auf Facebook. Und wenn der Motor des Geschäftsmodels mal stottert, schreckt man auch ohne Faktenkenntnis nicht vor spektakulären Strafanzeigen zurück.  Das damit auch Zweifel an der Integrität Beschuldigter, auch unbescholtener Bürger gesät werden, wird durch die Tierrechtler billigend in Kauf genommen. Und so wundert es dann auch nicht, wenn zu Unrecht Angeprangerte für ihre Rehabilitation schon selber sorgen müssen.

    Bei so verengtem Blickfeld entsteht schnell ein ganz eigenes Weltbild, in dem vegane Ernährung der Schlüssel für ein erfülltes Leben ist. Und nicht selten wird man mit missionarischen Eifer auch daran erinnert. Aber damit nicht genug. Dazu passend bedient man sich im Ringen um öffentliche Aufmerksamkeit auch „an den Haaren herbeigezogener Gründe“, um vermeintliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz anzuprangern. Das ist für uns Missbrauch des Rechtsstaates und sollte nicht ohne Konsequenzen bleiben.

    In diesem Kontext scheint ein Blick auf die Verwendung der eingeworbenen Mittel der Tierechtler hilfreich. Wenn nur 13 Cent von jedem gespendeten Euro dem Tierwohl direkt zufließen, aber 87 Cent für andere Zwecke, wie Aufklärungskampagnen, Öffentlichkeitsarbeit und politische Arbeit verwendet werden, sollten die Spender sich schon Fragen zum Verhältnis von Schein und Sein stellen. Bei fast 8 Millionen Euro an Spenden & Erbschaften 2018 ist Nachdenklichkeit nicht unangebracht.

    Hintergrund

    Der ehemalige Vorsitzende des Fischereivereins Burg wurde durch die Organisation PETA, wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz angezeigt. Hintergrund waren Veröffentlichungen zum Trockenfallen von Gewässern in Folge anhaltender Dürre mit einhergehendem Fischsterben. Nach Prüfung des Sachverhalts durch die Ermittlungsbehörden konnte kein Anhaltspunkt für ein Fehlverhalten ermittelt werden. Folgerichtig wurde das Verfahren eingestellt. Der Landesanglerverband Sachsen-Anhalt e.V. unterstützte seinen Funktionär durch die Übernahme der Rechtsvertretung durch eine Fachanwaltskanzlei.

  • Bundesgerichtshof lehnt Gemeinnützigkeit für Attac ab – Luft für PeTA wird immer dünner!!!

    Der Bundesgerichtshof urteilte, dass das globalisierungskritische Netzwerk Attac in seiner bisherigen Struktur nicht gemeinnützig ist. Attac versuche, mit seinen Kampagnen die politische Meinung zu beeinflussen!

    Ein Urteil mit Zündstoff in Richtung Tierrechtler und hier insbesondere gegen PeTA, deren Gemeinnützigkeit nun auch von seitens der Politik infrage gestellt wird. 

    So schreibt die Tagesschau Folgendes auf ihrer Seite.

    Der Trägerverein der Globalisierungsgegner Attac muss nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) mit dem endgültigen Entzug der Gemeinnützigkeit rechnen. Nach jahrelangem Rechtsstreit kommt das höchste deutsche Finanzgericht zu dem Schluss, dass zwar die unter Volksbildung zu fassende politische Bildungsarbeit als gemeinnützig gelte, nicht aber der Einsatz für allgemeinpolitische Forderungen zur Tagespolitik und dazu durchgeführte Kampagnen.

    Das höchste deutsche Finanzgericht sieht den Anteil der Bildungsarbeit bei Attac als zu gering an.

    tagesschau.de

    Insbesondere, da die politischen Ziele der Globalisierungsgegner von Attac einseitiger Natur sind und nicht mit der allgemein politischen Lage in Einklang zu bringen sei, handle dieser Verein nicht gemeinnützig. Zwar betonte das Gericht, das politisch aktive Vereine grundsätzlich auch gemeinnützig seien, dieses würde sich aber dann aufheben, wenn man einseitig politisch aktiv ist. So seien Parteien unter anderem nicht gemeinnützlich.

    Was bedeutet dieses Urteil für PeTA?

    Bei diesem Urteil handelt es sich um ein Grundsatzurteil, was wegweisend ist und die Gemeinnützigkeit von Vereinen einschränkt. Wer einseitig insbesondere politisch aktiv ist, kann nicht gemeinnützig sein.

    PeTA Deutschland unterstützt offen Parteien, die sich der veganen Lebensweise und gegen die Tierhaltung aussprechen. Gleichzeitig setzte PeTA in den vergangenen Monaten mehrfach Abschusslisten gegen Politiker der CDU/CSU auf und nannte die Bundesregierung dabei bereits als Mafiaverein!

    PeTA betitelt Bundesregierung als Mafia / Screenshot PeTA.de
    PeTA betitelt Bundesregierung als Mafia / Screenshot PeTA.de

    Der Weg der Justiz zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Vereinen, die gegen die allgemeinen Gesellschaftsgrundregeln handeln ist damit gegeben. Insbesondere PeTA, wo der zweite Vorsitzende sich einem Strafverfahren wegen Volksverhetzung stellen musste und dabei 10.000 € für die Einstellung des Verfahrens zahlte. Ein Gericht kam zu der Erkenntnis, das PeTA-Mitarbeiter, Straftaten nicht scheuen. Und der Leiter der Rechtsabteilung Dr. Edmund Haferbeck sagte in einem Interview, dass Straftaten der Alf (Brandstiftung, Einbrüchen) ein legitimes Mittel der Tierrechtsarbeit sei, und drohte mit Gründung einer Terrororganisation der Tierrechtsbewegung vergleichbar mit der Al Qaida.

    Grünen Politiker sprach von einem schwarzen Tag für die Demokratie!

    Es ist mehr als fragwürdig, dass insbesondere die Grünen hier so massiv Wettern. Handelt es sich doch dabei weder um ein Verbot noch um eine Verhinderung der Finanzierung von solchen Vereinen!

    Es gibt unzählige Vereine, die nicht gemeinnützig anerkannt sind und die dennoch ihre Arbeit leisten. Selbstverständlich können diese Vereine auch weiterhin Spenden annehmen, wobei allein die Ausstellung von Spendenquittungen nicht gegeben ist. Diese ist aber sowieso erst bei einer Spendensumme von 200 € notwendig. Sodass die meisten unzähligen Kleinspenden überhaupt nicht betroffen sind.

    Wenn ein Verein wie PeTA von diesen Spenden letztendlich Straftaten finanziert, ist es wohl erklärbar, dass dieser Verein keinen Steuervorteil besitzen darf. In diesem Fall würde der Staat ja diese von PeTA begangenen Straftaten mitfinanzieren!

  • PeTA gerät unter massiven Druck nach Äußerungen zum Tod von Karl Lagerfeld

    Erstaunlicherweise sind es hier nicht nur die Medien, sondern normale Menschen, die PeTA hier die reine Hetze vorwerfen. Auf Twitter und Facebook fliegen PeTA gerade ihre Äußerungen um die Ohren!

    Karl Lagerfeld ist Tod. Und natürlich müssen solche menschlichen Ereignisse von den radikalen Tierrechtlern und einigen Veganern genutzt werden, um über einen verstorbenen Menschen zu hetzen.

    So wandelte PeTA Deutschland den verstörenden Kommentar der 1. Vorsitzenden so ab, dass man Karl Lagerfeld nur als Erzfeind bezeichnete.

    „Karl Lagerfeld ist tot. Sein Ableben markiert das Ende einer Ära, in der Pelze und Exotenleder als etwas Erstrebenswertes galten. Allen Menschen aus dem Umfeld unseres ehemaligen Erzfeindes möchten wir als PETA unser tiefes Beileid aussprechen.“ – Ingrid Newkirk

    Facebook PeTA Deutschland

    Aber auch in dem Facebook Post flogen PeTA die Kommentare um die Ohren, sodass man sich hier nicht einmal selbst mehr traute, sich in die Debatte ihrer führerlosen und stupiden Gefolgsleute, mit Menschen, denen Anstand und Würde eines Menschen noch etwas bedeutet, sich einzumischen.

    So ließ man den Hass von PeTA auf die Person Karl Lagerfeld freien Lauf!

    Die People.com schrieb: „PETA kommt wegen schockierender „grausamer“ Reaktion auf Karl Lagerfelds Tod unter Beschuss“ people.com

    Auch auf der Deutschen Facebook Seite von PeTA hagelt es Kritik:

    Lara Di G*** Leicht Empathielos nochmal über jemanden herzuziehen, der gestorben ist. Danach halbherzig sein Mitleid kund zu tun, macht es auch nicht besser.

    Peta Deutschland Facebook
    https://www.facebook.com/PETADeutschland/photos/a.10150256067508643/10157340347213643/?type=3&theater

    Bei solchen Ereignissen zeigt es sich, welche Menschen tatsächlich Empathie besitzen. PeTA und andere radikale Tierrechler behaupten zwar immer sie besäßen Empathie, doch fehlt diese letztendlich gänzlich. Sie nutzen das Wort Empathie, nur um ihre Straftaten zu rechtfertigen. Das sie dadurch in einem gesellschaftlichen Konflikt geraten ist ihnen egal.

    Das schreckt diese nicht davor zurück, populistisch den Tod eines Menschen zu nutzen und diesen mit Schmutz zu bewerfen. Dass hinter diesem Menschen in dieser schweren Stunde auch Angehörige stehen, die in tiefer Trauer stecken, ist ihnen dabei egal. Es geht eben immer nur darum, den größtmöglichen Schaden anzurichten. Sei es wirtschaftlich, oder seelischer Natur.

    Dafür sollte sich PeTA zu tiefst Schämen.