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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Schlagwort: PETA

  • Peta kennt nur hetzen und lügen

    Immer mehr Medien hinterfragen die Aktionen von Peta und kommen zu der Erkenntnis, dass die Forderungen aus Lügen und reiner Hetze bestehen.

    Im neuesten Fall ging es um eine färöische Metallband TYR, die im Cafe Central in Weinheim aufgetreten ist. Hier forderte PeTA ein Auftrittsverbot, dieser Band, weil in ihren Liedern der Grindwalfang verherrlicht würde.

    Dazu wendete sich PeTA vorab, an den Betreiber des Cafe Central und forderte diesen dazu auf, die Band TYR nicht auf die Bühne zu lassen!

    Dazu lies die Zeitung RNZ den Betreiber einmal in einem Artikel zu Wort kommen.

    Dennoch hat Michael Wiegand das Gefühl, dass Peta sich einen einzelnen Künstler herausgepickt hat. „Das hat etwas von einer Hetzkampagne, die einen Menschen zerstört„, so der Veranstalter und Begründer des Café Central. Er persönlich stehe keineswegs hinter dem Walfang. „In erster Linie stehe ich als Veranstalter aber für die Freiheit der Kunst.“ Es wolle es sich nicht anmaßen, Bands und Gäste einer Gesinnungskontrolle zu unterziehen. Lediglich eindeutig verfassungsfeindliche Tendenzen lehne er ab.

    Er habe im Vorfeld eine Benachrichtigung von Peta erhalten, räumt er ein. „Aber man hat einfach einen Standardtext in die Mail kopiert.“ Diskussionen auf Augenhöhe hätten nicht stattgefunden. „Auch meine Gäste haben mich nicht darauf angesprochen, weder an der Bar noch per Mail“, sagt er.

    rnz.de

    Das PeTA simple Textbausteine nutzt, um andere Menschen zu denunzieren, ist ja bereits bekannt. So nutzt PeTA extra auf Fragen zum Thema GERATI folgenden Textbaustein auf Facebook immer wieder.

    Screenshot PeTA Facebook-Seite - Antwort von PeTA auf einen GERATI Artikel
    Screenshot PeTA Facebook-Seite – Antwort von PeTA auf einen GERATI Artikel

    Als der ich als der Betreiber den Dialog mit Peta suchte, wurde ich auf Facebook von Peta ausgesperrt. Auch Gero Hocker FDP-Politiker im Bundestag, der Peta eingeladen hat, um über das Thema „Straftaten und Gemeinnützigkeit Schließen sich aus„, zu diskutieren, bekam von Petaeine Absage. Man wollte sich zwar gern treffen, jedoch nicht in der öffentlich. Da darf man sich schon Fragen, was Peta zu verbergen hat.

    Hetzen ist alles, was Peta kann!

    PeTA gibt selbst in ihrem Leitbild Folgendes an …

    Die Organisationen wurden gegründet, um Politiker und die Öffentlichkeit über die anhaltende, weitverbreitete und nicht zu akzeptierende Tierquälerei aufzuklären sowie die Einsicht zu fördern, dass Tiere einen naturgegebenen Anspruch darauf haben, mit Respekt und Achtung behandelt zu werden. PETA handelt nach dem einfachen Prinzip, dass wir Menschen nicht das Recht haben, Tiere in irgendeiner Form auszubeuten, zu misshandeln oder zu verwerten.

    (…)

    PETA Deutschland e.V. bringt bei ihren Tierschutz-Aktionen Wissenschaftler und die Organe der Rechtsprechung und Durchführung zusammen, um die Misshandlungen zu unterbinden. PETA arbeitet mit medienrelevanten Mitteln und spektakulären Aktionen, um die Öffentlichkeit über Tiermissbrauch zu informieren und Druck auf die Verantwortlichen aus Wirtschaft und Politik auszuüben.

    Die Kampagnen und Aktionen basieren auf gründlicher Forschungsarbeit und haben – unterstützt von internationaler Medienberichterstattung – oft weitreichende und anhaltende Veränderungen zur Folge, die die Lebensqualität von Tieren enorm verbessern und den Tod von Tausenden von Tieren verhindern.

    peta.de

    Schaut man sich dieses Leitbild an, muss man zu der Erkenntnis kommen, dass Peta in irgendeiner Scheinwelt mit eigenen Gesetzen und Vorschriften lebt. Das Peta immer wieder einzelne Personen und sogar Politiker herauspickt, um diese öffentlich zu diffamieren, zeigt die Einstellung von Peta.

    Gleichzeitig ist man aber von Peta überhaupt nicht bereit in irgendeinen Dialog einzutreten. Wohl wissentlich, dass die eigenen Argumente auf sehr wackligen Beinen stehen und durch simple Argumentation ausgehebelt werden könnten.

    So schickt man dumme Lakaien in Form von Peta Zwei Streetteams, vor die sich letztendlich die Hände schmutzig machen. Sollte es dann zu rechtlichen Konsequenzen kommen, werden diese von der Peta Führungsstelle fallen gelassen wie heiße Kartoffeln.

    Dieses begründet Peta damit, das ja noch nie ein Peta-Mitarbeiter rechtskräftig verurteilt wurde, was so nicht ganz stimmt! Gegen den zweiten Vorsitzenden wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung eingeleitet und gegen Auflagen von 10.000 € eingestellt! Der Rechtsberater Dr. Edmund Haferbeck wurde zu einer Bannmeile verurteilt, da er durch das schmeißen von Steinen auf ein Gebäude, Leib und Leben gefährdete.

    Kampagnen und Aktionen basieren auf gründlicher Forschungsarbeit???

    Auch im Fall der Metallband TYR, kann man diese hervorragende Forschungsarbeit von Peta begutachten. So heißt es in der dazu gehörenden Pressemitteilung von Peta …

    „Wir appellieren an Henri Joensen, sich nicht mehr an der Jagd zu beteiligen und sich für ein Verbot des Walfangs einzusetzen,“ so Bruce Jung, Leiter des PETA-ZWEI-Streetteams Heidelberg. „Die Färöer Jagd auf Wale ist extrem grausam und verdient weder Publikum noch Applaus.“

    Hintergrundinformationen
    1986 trat das Internationale Walfangmoratorium in Kraft. Doch die Färöer Inseln halten bis heute an der umstrittenen Jagd fest.

    Peta.de Pressemitteilung

    Dazu verlinkt Peta selbst auf den Wikipedia Artikel des Internationalen Walfangmoratorium und stellt die Behauptung auf dieses wurde 1986 in Kraft getreten sein.

    Die selbst ernannten Peta-Experten scheinen mit dem Begriff Moratorium etwas überfordert zu sein! Wobei man doch hier auch einfach mal Google bzw. Wikipedia zu Hilfe nehmen sollte.

    Ein Moratorium ist ein vertraglich vereinbarter oder gesetzlich angeordneter Aufschub „jemandem ein Moratorium [für die Tilgung seiner Schulden] gewähren“ siehe Google Suche.

    In dem von Peta verlinkten Wikipedia Artikel findet man dann noch folgenden Eintrag zum Jahr 1986.

    Seit 1986 gibt es darüber hinaus Sondergenehmigungen für den Fang von Walen zu wissenschaftlichen und traditionellen Zwecken. Zu wissenschaftlichen Zwecken hat insbesondere Japan, aber auch Island (bis 2006), und (bis 1994) Norwegen Gebrauch gemacht. Island und Norwegen erkennen das Verbot heute nicht mehr an und betreiben einen offenen kommerziellen Walfang. Grönland ist der Walfang aus traditionellen Zwecken erlaubt. Seit Jahren steigt die Zahl der getöteten Wale an, lag zuletzt (2004) bei 780 im Jahr, was von Umweltschützern als Missbrauch des Instruments der wissenschaftlichen Genehmigungen angesehen wird, sowie als Beleg dafür, dass die Konvention heute noch relativ „zahnlos“ ist.

    (…)

    2007:
    Die 59. Tagung fand vom 4. bis 31. Mai 2007 in Anchorage (Alaska) statt und wurde begleitet von wissenschaftlichen Veranstaltungen zu Krankheiten der Meeressäugetiere.
    Dabei setzten sich die Walfanggegner mit 37:4 Stimmen durch und bestätigten das seit 1986 bestehende Verbot der kommerziellen Jagd.[2] Japan droht mit seinem Austritt aus der Kommission.[3] Island und Norwegen erkennen weiterhin das Verbot nicht an.

    Wikipedia

    Die Färöer jagen nicht kommerziell, sondern das Fleisch der gejagten Tiere wird nach einem Schlüssel auf alle Bewohner gerecht verteilt. Die Mitglieder der Band würden sich sogar Strafbar machen, wenn sie eine Sichtung von Grindwalen nicht sofort melden würden. Dazu heißt es auf Wikipedia wie folgt …

    Einem Bericht des Nachrichtenmagazins Newsweek zufolge hat seit Mai 2015 derjenige mit umgerechnet rund 3.000 Euro Strafe – im Wiederholungsfall bis zu zwei Jahren Haft – zu rechnen, der es versäumt, die Sichtung einer Grindwalschule den zuständigen Behörden anzuzeigen.Touristen sind gemäß einer Verlautbarung der Landesregierung der Färöer in aller Regel davon nicht betroffen.

    Wikipedia

    So etwas nennt Peta dann also gründliche Forschungsarbeit, wenn man sich weder mit völkerrechtlichen Vereinbarungen beschäftigt, noch mit den geltenden nationalen gesetzlichen Bestimmungen der betroffenen Länder auseinandersetzt.

    Letztendlich kann man nach dem Studium des Vorgehens von Peta nur zu der Erkenntnis erlangen, dass es Peta nur um das Hetzen und Verbreiten von Halbwahrheiten geht.

    RNZ hackte nach!

    Man fragte expliziert bei Peta nach, warum man mit dem Besitzer des Cafe Central keinen direkten Kontakt suchte. Dazu äußerte man sich wie folgt … „Die Mitarbeiterin von Peta in Stuttgart hat gegenüber der RNZ signalisiert, dass man jederzeit bereit sei, das Café Central persönlich zu kontaktieren.„

    Fragt sich nur, wann Peta dazu bereit sei, nach dem man das Opfer diffamiert hat, oder erst wenn Medien und GERATI über diese Peta Hetze berichten.

    Fakt ist…

    Es gibt kein umfassendes Walfangverbot und es existieren explizierte Ausnahmen wie zum Beispiel für Grönland. Man kann schnell andere Menschen verurteilen, wenn man seinen Ernährungsbedarf einfach im Supermarkt kaufen kann. Es wäre wohl mal angebracht, dass PeTAMitarbeiter auf eine Survivals-Tour in den Jungle von Papua, auf Grönland, oder in einer Wüste ausgesetzt werden, damit sie endlich einmal wieder zu Verstand kommen. Aber da diese ja niemals aus ihren Bürostühlen in Stuttgart sich erheben, bezweifele ich persönlich die Intelligenzgewinnung dieser Peta Mitarbeiter.

  • Ich befasste mich mit Tyke und die Lügen von PeTA – die Strafanzeigen von PeTA gegen GERATI (8)

    Ja, tatsächlich wirft mir Dr. Edmund Haferbeck vor, das ich mich mit Themen von PeTA zu befassen und dann auch noch Lügen entdecke.

    Die von PeTA inszenierte Tyke Kampagne zielte darauf aus auf, Tiere im Zirkus und deren Tierlehrer zu diffamieren. Dazu bediente sich PeTA wie immer das Mittel einer Betrugspetition. Durch gefakte Unterschriften (E-Mail-Adressen) werden die Zähler, solche angeblichen Petitionen in die Höhe getrieben.

    Dank PeTA und anderen Tierrechtsorganisationen, die auf betrügerischer Weise Petitionen manipulieren, sind dieses mittlerweile als politisches Druckmittel wertlos geworden.

    Fragwürdig ist und bleibt, warum PeTA für ihre Petitionen, nicht den korrekten Weg wählt, diese direkt beim Petitionsausschuss im Bundestag zeichnen zu lassen. Dort kann ein Betrug gänzlich ausgeschlossen werden.

    So stellte Dr. Edmund Haferbeck folgende Strafanzeige gegen mich!

    Am 26.07.2014 befasste er sich in „tyke-und-die-luegen-von peta“ mit der Tyke-Kampagne.

    Dr. Edmund Haferbeck bezieht sich dabei auf folgenden GERATI Artikel.

    PeTA begeht mit seinen Petitionen selbst immer wieder Straftaten, wie ich am eigenen Leibe erleben durfte. So wurde von PeTA eine Fake-Petition eingerichtet, um auf das Leid von Civetkatzen aufmerksam zu machen.

    Nur wurden in diesem Fall nicht die E-Mail-Adressen gesammelt, sondern man konnte mit Eingabe einer E-Mail-Adresse eine E-Mail an die von PeTA auf die Prangerliste gesetzten Firmen versenden.

    Dieses nennt man dann Mailbombing. Durch gezielte Webemaßnahmen werden Nutzer aufgefordert, diese angebliche Petition zu zeichnen. Ziel ist es nicht etwa den Tieren zu helfen, sondern nur um einen höchstmöglichen wirtschaftlichen Schaden beim ausgesuchten Opfer, anzurichten.

    So nutzt PeTA vorsätzlich nicht die Info E-Mail-Adresse des Unternehmens, sondern die Sale-Adresse. Dass aufgrund der Masse die Arbeit des Unternehmens geschädigt und sogar die Arbeit des Servers beeinträchtigt wird, ist gewolltes Ziel von PeTA.

    Spendengelder, mit definiertem Verwendungszweck werden bei PeTA zweckentfremdet!

    So hat sich PeTA seit 2014 nicht um eine einzige Civetkatze in Indonesien gekümmert, obwohl man in den Spendenaufrufen, die mit der angeblichen Petition verknüpft waren, hier Hilfe versprach.

    Wo sind diese Gelder hin? Nun ein Blick in den Wirtschaftsbericht von PeTA offenbart, wo diese Gelder veruntreut werden!

    Gleichzeitig stellte ich fest, dass von den mir zugestellten über 65.000 E-Mails über den PeTA Mailserver, gerade einmal 2.500 E-Mail-Adressen, tatsächlich existierten. Es ist davon auszugehen, dass PeTA vorsätzlich Leute aufstachelt, Petitionen mehrfach zu zeichnen, damit mehr E-Mails als tatsächliche Unterschriften versendet werden.

    In meinen Recherchen bewies ich, dass man innerhalb von wenigen Minuten Hunderte von E-Mails so verfassen kann.

    Nun das die aufgedeckte Wahrheit über PeTA, Herrn Dr. Edmund Haferbeck ein Dorn im Auge ist, sei verständlich. Würde ich in Deutschland sitzen, hätte ich wohl für jeden PeTA Artikel eine Abmahnung auf dem Tisch liegen.

    Abmahnung und das Rechtsverständnis von PeTA!

    Anstatt es einmal aus einem Rechtsstreit ankommen zu lassen, im Fall einer Abmahnung, legt PeTA den Streitwert immer über 10.000 € fest. Bis zu einem Streitwert von 5.000 € ist ein Amtsgericht zuständig und hier gilt kein Anwaltszwang. Man kann sich also vor einem Gericht selbst vertreten.

    Anders sieht es dann aus, wenn man einen Streitwert über 5.000 € hat. Hier ist das Landgericht zuständig, wobei hier auch Anwaltszwang herrscht. Nun gibt es ja immer wieder Menschen, die die Behauptung aufstellen, das kostet ja letztendlich kein Geld, wenn man sich sicher ist, dass man gewinnt.

    Dieses ist so nicht richtig. Man muss seinen eigenen Rechtsanwalt natürlich voraus bezahlen und würde nach der Urteilsverkündung diesen Betrag, wenn man das Verfahren gewonnen hat, von PeTA zurückerhalten. Ich verweise mal auf den transparenten Wirtschaftsbericht von PeTA in den Bereich Rechtskosten. Hier sind die Summen mit aufgelistet, die PeTA zahlen muss.

    Wenn man im Monat wie ich 3-4 Artikel über PeTA schreibt, kann man hier schon einmal von mindestens 1.000 € Rechtskosten Vorleistungen für Rechtsanwälte ausgehen.

    Und genau hier setzt PeTA an.

    Kleine Meinungsblogger werden vernichtet!

    Große Verlage und Medienkonzerne besitzen erstens, eine eigene Rechtsabteilung und zweitens das Geld sich mit PeTA anzulegen. Ein kleiner Blogger in Deutschland muss sich letztendlich geschlagen geben, wenn er nicht will, dass seine finanzielle Existenz ruiniert wird.

    Rechtsverfahren können in Deutschland bis zu zwei Jahre dauern und dann heißt es immer noch nicht das PeTA sofort die Rechtskosten zurückerstattet, wenn sie den Fall verloren haben.

    Gleichzeitig sieht man, wenn Rechtsanwälte eingeschaltet werden, dass PeTA immer wieder Abmahnungen zurückzieht. In diesem Fall bleibt man auf seinen Kosten für den Anwalt sitzen und müsste diese von PeTA selbst einklagen.

    Genau so arbeitet die Rechtsabteilung von PeTA unter der Führung von Dr. Edmund Haferbeck.

    Mehrere Strafanzeigen gegen Dr. Edmund Haferbeck und den Vorstand von PeTA Deutschland gestellt.

    Trotzdem ich erst vier Klagepunkte von Dr. Edmund Haferbeck abgearbeitet habe, sah ich mich gezwungen gegen ihn und dem Vorstand von PeTA bereits mehrere Strafanzeigen zu stellen. Man darf nur hoffen, dass die Staatsanwaltschaft sich entschließt, nur einen einzigen Klagepunkt von Dr. Edmund Haferbeck oder von mir zur Anklage zu bringen.

    Denn Herr Haferbeck scheint sich ja seiner Sache auch nicht sicher zu sein, denn sonnst hätte er ja selbst Klage gegen meine Person erhoben und die Staatsanwaltschaft außen vor gelassen.

    Das PeTA kein unbeschriebenes Blatt ist, beweist nicht nur, dass sie in Baden-Württemberg kein Verbandsklagerecht erteilt bekommen haben, sondern auch, dass selbst der Bundestag sich mit der Frage der Gemeinnützigkeit von PeTA und anderen Tierrechtsorganisationen befassen muss.

  • Ich soll PeTA als Steuerflüchtling bezeichnet haben – die Strafanzeigen von PeTA gegen GERATI (7)

    Heute kommen wir zur ersten Strafanzeige von PeTA wegen angeblicher Verleumdung. Ein Hoch auf die Meinungsfreiheit in Deutschland!

    Es ist schon lustig zu lesen, was Herr Dr. Edmund Haferbeck so alles als Beleidigung von PeTA ansieht. Wenn Haferbeck könnte, würde er mir mit Sicherheit selbst verbieten das Wort „PeTA“ in den Mund zu nehmen.

    Wenn man die Bücher anschaut, die jener Nicht-Jurist verfast hat, stellt sich für mich schon die Frage, warum er dann diese Justiz letztendlich anbettelt, mir endlich meine persönliche Meinungsäußerung zu verbieten. Leider wohnt dazu Herr Haferbeck wohl im falschen Land, um dieses durchsetzen zu können.

    Heute möchte ich persönlich auf die erste Strafanzeige wegen Verleumdung von Dr. Edmund Haferbeck eingehen. In dieser sieht er sich und PeTA durch mich verleumdet, da ich angeblich behaupten würde, dass PeTA ein Steuerflüchtling sei.

    Strafanzeige wegen Verleumdung

    Am 20.07.2014 bezeichnete er in dem Artikel „ist peta-deutschland-
    e-v-auf-der-Flucht-vor-dem -finanzamt“ PETA als Steuerflüchling unter Berufung auf das Gutachten des Dr. Walter Scheuer! v. 18.9.2012 „Gutachten zu fragwürdigen Tierrechtskampagnen und zu der Frage einer gemeinnützigkeitsschädlichen Mittelverwendung durch den Verein PETA Deutschland e.V.“.

    Bevor ich hier erst einmal weiter ins Detail gehe, sollte sich wohl jeder erst einmal ein Bild von dem Gutachten machen.

    Dieses ist hier abrufbar: Gutachten zu fragwürdigen Tierrechtskampagnen und zu der Frage einer gemeinnützigkeitsschädlichen Mittelverwendung durch den Verein PeTA Deutschland e. V.

    Herr Dr. Edmund Haferbeck bezieht sich auf folgenden Artikel.

    Lustig ist, dass er selbst auf GERATI diesen Artikel kommentierte.

    DR. EDMUND HAFERBECK

    20. Juli 2014 at 22:13

    ************** kein Fake – geprüft durch Emailbestätigung *************************************

    Was hier von Hornos gepostet wird, ist wirr. Das Finanzamt Leonberg hat eine umfangreiche, 2 Monate andauernde Prüfung von PETA 2013 vorgenommen. Diese Prüfung hat eine vorbildliche Arbeit von PETA attestiert, äußerst sparsam, in voller Übereinstimmung mit den Gesetzlichkeiten. Der Umzug in neue Räume ist im Juni 2014 erfolgt, und nicht überstürzt, sondern seit langem geplant, da die Räume in Gerlingen zu klein geworden sind.
    Das Gutachten des „Anwalts ohne Moral“, Scheuerl, ist aus Tierausbeutungskreisen In Auftrag gegeben worden und beweist in besonderer Weise, wie effektiv die Tierrechtsarbeit von PETA ist.

    ********************************************************************************************

    geprüfter Kommentar von Dr. Edmund Haferbeck auf diesen Artikel

    PeTA zieht um und sagt nicht einmal ihren Unterstützern bescheid!

    In einer Nacht und Nebelaktion zog damals PeTA von Gerlingen nach Stuttgart. Als selbst ernannter größter Tierrechtsverein in Deutschland und Betreiber von unzähligen Blogs und Webseiten könnte man doch erwarten, dass man seine Unterstützer vor dem Umzug informiert. 

    Aber von seitens PeTA kam nichts. Man packte, wie es den Anschein hatte, seine sieben Sachen und zog von Gerlingen nach Stuttgart. Just in diesem Moment, wo GERATI eine Strafanzeige gegen PeTA beim Finanzamt Leonberg einreichte.

    Verbunden mit dem Schweigsamen davon Gehen aus Gerlingen, konnte man sich hier schon den einen oder anderen Gedanken machen. Herr Dr. Edmund Haferbeck nutzte die Möglichkeit zu einer Rechtfertigung in Form eines Kommentars.

    Es ist schon komisch. Wenn ich bei PeTA kommentiere, werde ich sofort gesperrt. Da scheint man nicht zu einem Dialog bereit zu sein. Aber auch Edmund Haferbeck wurde wahrscheinlich von Herrn Ullmann 2. Vorsitzende von PeTA Deutschland der Kopf gewaschen, als er den Kommentar las. 

    Denn beim nächsten Versuch meinerseits, Unteranderem auch andere Tierrechtsorgas, zur Herausgabe einer Umfrage, eine Frage zustellen preschte Dr. Edmund Haferbeck sofort vor und antwortete per Rundmail lapidar „Nicht Antworten“!

    Da die Antwort auf meine E-Mail nicht einmal eine Minute gedauert hatte, nenne ich Dr. Edmund Haferbeck seitdem unteranderen auch Turbo-Eddi.

    Wer nicht zum Dialog bereit ist, sollte sich nicht wundern, wenn sich andere Menschen eine persönliche Meinung bilden!

    Als FDP Politiker Gero Hocker PeTA zu einem Austausch zwecks seiner politischen Forderung „Straftaten und Gemeinnützigkeit schließen sich aus“ reagierte PeTA ablehnend zu einem Treffen. Vor allem wollte man hier Vorschriften für ein Treffen vorgeben, damit PeTA sich nicht rechtfertigen müsse.

    Ich bilde mir immer meine persönliche Meinung. Und dass auch zu verschiedenen Themen. Gleichzeitig bin ich aber auch dialogbereit, was PeTA überhaupt nicht ist. Man darf sich natürlich fragen, vor was PeTA Angst hat? Ich denke mir da mein Teil …

    Dieser Strafanzeige stehe ich gelassen gegenüber!

    Wenn PeTA mal so viel Arbeit in den Tierschutz investieren würde, wie in die Arbeit gegen GERATI würde es so manchem Tier, tatsächlich besser gehen. Die Akte über die ganzen Strafanzeigen von PeTA umfassen nach Aussage der Staatsanwaltschaft mehr als 500 Seiten! Hat PeTA tatsächlich nicht mehr zu tun?

  • PeTA lernt von GERATI

    Nach dem GERATI in einem der letzte Artikel, PeTA nachweisen konnte, dass diese mit Zahlen um sich schmiss, die keine Belege besitzen, rudert man bei PeTA auf einmal zurück!

    So sah sich PeTA erneut gezwungen, veröffentlichte Zahlen in einer herausgegebenen Pressemitteilung zu revidieren, nachdem GERATI den Beweis erbracht hatte, dass diese veröffentlichten Zahlen so nicht existent sein konnten.

    Einerseits fehlten zu den angeblichen aufgeführten Belegen, die Nachweise und andererseits, konnten die Zahlen rein mathematisch nicht stimmen. Hier noch einmal mein Artikel.

    Nun veröffentlichte PeTA dazu einen Artikel auf ihrer Webseite und musste einräumen, die Zahlen manipuliert zu haben. Vor allem nutzte auf einmal PeTA denselben Link für ihren angeblichen Beleg, der die Todeszahlen im Brieftaubensport bestätigen soll. Wie zu erwarten unterließ es PeTA natürlich hinzuweisen, dass die dort aufgezeigten Zahlen in dieser Ausarbeitung nicht belegt sind, sondern dass es sich um Schätzungen handelt.

    Aber eine systematische Aufarbeitung von mißlungenen Flügen, geschweige denn ein Bemühen um das Erstellen von Kennzahlen oder Ähnlichem, gibt es nicht.

    kleintierpraxis-oering.de

    Also in dem von PeTA angeführten Beleg von Todeszahlen im „Beitrag zur Ermittlung von Kennzahlen zu Verlusten bei Wettflügen von Brieftauben (Untersuchungszeitraum: 2004 – 2008)“ handelt es sich um reine Schätzungen.

    Die von PeTA fokussierte Zahl von 70 bis hin zu 90 Prozent Todesfälle, taucht dabei wiederum nicht mehr auf. Dabei widerspricht sich PeTA in dem Artikel gleich selbst.

    Schreibt man jetzt …

    Die durchschnittliche Verlustrate bei Taubenwettflügenliegt bei 53 Prozent. Tauben, die nicht zu ihrem Schlag zurückkehren, erwartet ein leidvolles Leben als Stadttauben oder der Tod durch Dehydrierung, Erschöpfung oder Verletzungen.

    peta.de

    … sprach man in der Pressemitteilung noch von einer Verlustrate, die einer Todesrate von bis zu 90 Prozent entsprechen sollte …

    Aus Studien und Recherchen geht hervor, dass bei Taubenwettflügen Verlustraten

    peta.de

    … geht man jetzt davon aus, dass es sich dabei nun doch nicht um Todesfälle handelt. Tauben würden einfach nicht mehr zurückkehren, wobei PeTA hier außer Acht lässt, dass sich die Zahl 53 Prozent nur auf die Wettkampfzeit bezieht. Also Tauben, die nach der Frist des Wettkampfes erst in ihren Schlag eintreffen, werden hierbei überhaupt nicht abgezogen.

    Natürlich wird es Todesfälle geben, jedoch sind diese wohl niemals annähernd der Zahlen die PeTA präsentiert.

    Beigefügtes PeTA Video widerspricht der neuen Erkenntnis!

    In dem PeTA Artikel wurde dann ein Video beigefügt, was wiederum den im Text wiedergegebenen Zahlen widerspricht. So heißt es im Video Timeline: 0:52 „eine Todesrate von 65 Prozent beträgt“! Auch diese Zahl soll angeblich aus Studien stammen. Von welcher Studie PeTA diese Zahl wieder hat, bleibt wie immer offen.

    Auch im Bereich Strafanzeige musste PeTA nach dem GERATI Artikel zurückrudern.

    Hieß es in der Pressemitteilung noch wie folgt …

    Langlingen /Stuttgart, 25. März 2019 – Ein Augenzeuge berichtete PETA, dass ein Taubenzüchter in Langlingen im September 2018 drei „unbrauchbaren“ Tauben mit der Begründung „Das macht man so“ den Kopf abriss. PETA erstattete wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz Strafanzeige. Der Beschuldigte wurde vernommen und gestand. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg informierte die Tierschutzorganisation nun mit einem Bescheid (Az. NZS 1601 Js 36325/18) darüber, dass das Verfahren gegen eine Zahlung in Höhe von 200 Euro eingestellt wurde. PETA weist darauf hin, dass dies kein Einzelfall war, sondern es sich bei dieser Tat um eine übliche Praxis im „Brieftaubensport“ handelt. Die Organisation fordert ein Verbot von Taubenwettflügen in Deutschland

    peta.de

    … räumte man doch jetzt ein, das der angebliche Augenzeuge doch selbstständig Strafanzeige gestellt hatte!

    Der Augenzeuge und auch wir von PETA haben Strafanzeige gegen den Züchter erstattet, da das Töten der Tauben gegen das Tierschutzgesetz verstößt.

    peta.de

    Der Augenzeuge, der den Vorfall beobachtete, erstattete selbstständig Strafanzeige! PeTA erhielt durch eine Pressemitteilung davon Kenntnis und sprang einfach auf den Zug auf. Man verkaufte diesen Vorfall so, dass sich der Augenzeuge direkt an PeTA gewendet und man deswegen von PeTA Strafanzeige gestellt habe.

    Eine Strafanzeige kann nur einmal verfolgt werden, auch wenn Hunderte von Strafanzeigen zum selben Fall eingehen. Die zuständige Staatsanwaltschaft ermittelt mithilfe der Polizei und entschied sich in diesem Verfahren zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen einen Betrag von 200 €.

    Auch hier suggeriert PeTA, dass es sich um ein Strafgeld handelt!

    Züchter muss eine Geldstrafe zahlen

    peta.de

    Nein der Züchter wurde zu keiner Geldstrafe verurteilt! Er gilt weiterhin als unschuldig und ist somit auch nicht vorbelastet.

    Nun darf sich jeder selbst die Frage stellen! Warum PeTA hier solche falschen Aussagen veröffentlicht, obwohl diese selbst ausgebildete Juristen und Rechtsanwälte beschäftigt. Die Frage über deren Fähigkeit in ihrem Fachbereiches erspare ich mir hier.

    Natürlich sehe ich es als erfreulich, dass PeTA so schnell auf die Kritik von GERATI reagiert und Fakten versucht klarzustellen. Dass dieses für PeTA nicht leicht zu sein scheint, den Wahrheitsgehalt ihrer Behauptung aufrechtzuerhalten, belegt der neuste PeTA Artikel, der als Stellungnahme zu den Vorwürfen von GERATI zu werten ist.

    Ich werde jedenfalls PeTA weiter auf die Finger schauen, und meine Kritik öffentlich machen, auch wenn PeTA mich mit Hunderten von nichtssagenden Strafanzeigen überzieht. Nur wer Angst vor der Wahrheit hat, reagiert so …

  • Ich betreibe alle Peta-Kritik Webseiten – die Strafanzeigen von PeTA gegen GERATI (6)

    Kommen wir heute zum dritten Anklagepunkt von PeTA, oder besser gesagt die von Dr. Edmund Haferbeck, Rechtsberater und Hobbyjurist von PeTA Deutschland.

    So erstattete Dr. Edmund Haferbeck Strafanzeige gegen meine Person wegen Verdacht der Verleumdung § 187 StGB zulasten der PETA Deutschland e.V. bzw. Dr. Edmund Haferbeck.

    Dem Beschuldigten wird folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

    Der Beschuldigte betreibt die auf ihn registrierte Webseite gerati.de. Gehostet wird die Webseite auf dem Server der Firma Medien Muennich GmbH mit der IP Adresse 85.13.139.168.

    Außerdem betreibt er die Webseite www.millionenbetrug-tierschutz.com.

    Auf diesen Webseiten veröffentlichte er verschiedene wahrheitswidrige Artikel über PETA Deutschland e.V. bzw. Dr. Edmund Haferbeck!

    Fragt sich nur, wer hier wahrheitswidrige Aussagen macht!


    Jeder der mich kennt weiß, dass ich völlig Transparent arbeite und von vornherein meine Daten veröffentlichte. Deswegen ist es unverständlich wie Dr. Edmund Haferbeck und auch Soko Tierschutz auf die glorreiche Idee kam, dass ich auch der Betreiber der Webseite www.millionenbetrug-tierschutz.com bin.

    Diese Seite existiert nicht mehr und so habe ich das Archiv verlinkt. Mir wurde ja schon so oft vorgeworfen irgendwelche Fakeseiten zu betreiben, aber nachweisen konnte es man mir nie.

    Auch die Webseite Millionenbetrug wurde mir, in Verbindung mit Friedrich Mülln zugeschrieben, was aber nach Aussage der Polizei in Augsburg ausgeschlossen werden konnte. Warum dann die Staatsanwaltschaft Augsburg wegen dieser Behauptung, obwohl sie bereits seit 2015 davon Kenntnis besaß, mir weiter zuschrieb, bleibt offen und wird wohl ein Teil der Ermittlungen gegen diese Staatsanwaltschaft sein.

    Ja auch ich betrieb eine Veganseite!

    Von Februar 2013 bis Juni 2013 betrieb ich die Webseite www.veganbesserleben.de und kassierte da ca. 500 €. Ich gab jeden Tag ein Rezept heraus und verlinkte die benötigten Zutaten direkt zu einem inzwischen insolventen Vegan-Onlinehandel.

    Die 500 € investierte ich in einen Rechtsanwalt, der mir beim illegalen Spamversand von PeTA, verbunden mit dem Versuch meinen Server zu überlasten helfen sollte. Die 500 € reichten gerade einmal für zwei Arbeitsstunden des Anwalts aus, der mir dann mitteilte, das zwar die Erfolgsaussichten sehr groß sind gegen PeTA zu gewinnen, jedoch wollte er dann 2.500 € Vorkasse haben, um weiter zu machen.

    Wer sich mit Webseiten beschäftigt und deren Refinanzierung, weiß wie viel Arbeit, bei 500 € Einnahmen finanziert aus Werbung, dahintersteckt.

    Immerhin schaffte es veganbesserleben.de selbst in die Herzen eingefleischter Hardcore Veganer und wurde in der Szene hochgelobt und gefeiert.

    27032019 veganbesserleben
    meine damalige Veganwebseite

    Aber schauen wir uns doch einmal das Impressum dieser Webseite an:

    Dieses ist natürlich auch unter archive.org hinterlegt! Dort habe ich folgende Daten hinterlegt:

    Jack Vessle
    BSD-City, Golden Vienna 2, C2/9
    15322 SerpongIndonesia 
    e-Mail-Kontakt: info@delmeo.de
    https://web.archive.org/web/20131003221814/https://action.peta.de/ea-action/action?ea.client.id=44&ea.campaign.id=18740

    Jack Vessle war mein damaliges Internetpseudonym. Die Domain war auf mich aber registriert. Die Anschrift ist identisch, da ich dort seit 2010 wohne. 

    Die E-Mail-Adresse info@delmeo.de habe ich absichtlich gewählt um PeTA noch mehr zu foppen.

    Denn alle E-Mails, die ich an PeTA gesendet hatte, kamen von dieser E-Mail-Adresse.

    PeTA hatte ja meine Firma DELMEO so richtig auf dem Pranger. Das dieses über Monate nicht auf viel fand ich recht amüsant, da ich mit diesem Pseudonym Jack Vessle auch immer wieder in den sozialen Netzen so auch auf Facebook bei PeTA postete und meine Webseite bewarb.

    27032019 vegan top 1

    Und so dauerte es nicht lange, bis verschiedene andere Veganblogs direkt auf mich verlinkten und dafür sorgten, dass bei mir der Rubel rollte und ich den Anwalt, den ich beauftragen wollte, finanzieren konnte. Danke dafür PeTA! 😉

    Ich bin kein Mensch, der sich lange verstellen kann und so begann ich dann auch den einen oder anderen, sagen wir einmal „negativen“ Artikel über PeTA zu schreiben. Gleichzeitig wurde mir klar, dass eigentlich eine Aufklärungswebseite über die Radikalisierung des Tierschutzes in Deutschland gänzlich fehlte.

    Damals führte ich bereits die Facebook-Seite mit dem Namen „Spam – Nein Danke“ wo ich eigentlich nur über die kriminelle Spamaktion von PeTA berichtete und wie ich mich da zu Wehr setzte. Später wurde daraus dann die Facebook-Seite „PeTA – Nein Danke“

    Zu diesem Zeitpunkt war an die Webseite gerati.de noch gar nicht zu denken.

    Nach dem der Rechtsanwalt die 2.500 €-Forderung stellte, für die Erstellung der Klageschrift gegen PeTA, habe ich dankend abgelehnt. Der Aufwand diese dann insgesamt 3.000 € mit einer neuen Webseite zu erwirtschaften wäre zu groß gewesen. Also stellte ich diese Domain bei eBay ein und verkaufte diese in die Schweiz für 149 €. Dass der neue Besitzer, dann einfach die Adresse meines deutschen Postbevollmächtigten als Domaininhaber eintrug, war mir nicht bewusst.

    Als sich dann bei meinem Postbevollmächtigte, auf Antrag von Friedrich Mülln, sich die Landesmedienanstalt meldete, wegen angeblich nicht korrekt hinterlegtem Impressum, holte ich die Domain zu mir, und gab sie an den Registrar zurück.

    Mir wurde und wird ja immer wieder vorgeworfen, dass es sich bei der Adresse um eine ausländische Fakeadresse handelt und ich in Wahrheit im kalten Deutschland lebe. Andere, die ich dann doch überzeugen konnte, dass ich doch in Indonesien lebe, stellen unter Federführung von PeTA
    man die Behauptung auf, ich würde mich vor der deutschen Justiz verstecken.

    Nun das ich das nicht tue, beweise ich immer wieder und insbesondere mit dieser Artikelserie.

    Ich habe weder Angst vor irgendwelchen Pseudotierrechtlern, denen wahrscheinlich vor allem das Geld fehlt, dürfte mich persönlich aufzusuchen. Auch wen der eine oder andere dann doch einmal den Weg zu mir findet, scheint er jedenfalls nicht an der Security vorbei gekommen zu sein.

    Wie gern würde ich einem Herrn Haferbeck, Ullmann oder einem Herrn Höffken leibhaftig gegenüberstehen. Doch leider verstecken gerade diese sich in ihren Büroräumen und fordern ihre Mitglieder auf sofort zu flüchten, wenn der Name GERATI fällt.

    Es ist schon verwunderlich, das PeTA selbst seine Führungskräfte auf GERATI einschwören muss. Diese scheinen ja nicht selbst denken und argumentieren können, wenn PeTA jedes Jahr mindestens 60 Minuten über GERATI seine Mitglieder in dem Verhalten schulen muss.

    Fazit:

    Wie die Polizei in Augsburg bei den Ermittlungen in der Strafanzeige von Friedrich Mülln bereits feststellte, habe ich mit der Domain www.millionenbetrug-tierschutz.com nichts zu tun. Alle meine betriebenen Webseiten besitzen ein Impressum mit meiner hinterlegten Adresse. Ich brauche mich nicht zu verstecken, da ich meine Vorwürfe belege. Auch wenn PeTA, oder insbesondere jener Nicht-Jurist Haferbeck der Meinung ist, ich würde PeTA und deren Mitarbeiter nur verleumden wollen.

    Nun wer anstatt mit Argumenten mit einer Strafanzeige kommt, der sollte sich schon Fragen ob seine Noch-Unterstützer, dieses nicht einmal anders auffassen werden.

    Ich jedenfalls bin immer zu einem Dialog bereit, was man insbesondere von Dr. Edmund Haferbeck nicht erwarten sollte. Denn dieser schreibt sogar andere Tierrechtsorganisationen an, auf meine Fragen nicht zu antworten!

    Wer ist wohl mehr Glaubwürdiger?

    Ein Webseitenbetreiber, der seine Argumente mit Beweisen belegt, oder einem Verein wie PeTA, der jahrelang angibt, 88 Prozent der Spendeneinnahmen in Tierschutzkampagnen stecken zu wollen und diese Behauptung auf einmal über Nacht entfernen tut, als GERATI die mathematische Berechnung präsentierte, dass bei PeTA „Null Euro im Tierschutz landen„!

    27032019 88prozent 1
    archive.org

    Diese Aussage ist, nachdem GERATI die Lügen von PeTA aufgedeckt hatte, gänzlich von der PeTA Webseite verschwunden und nur noch auf gespeicherten Archiv-Seiten zu finden!

  • Wie PeTA sich mit fremden Federn schmückt und PeTA´s Milchmädchenrechnung

    Das PeTA´s Arbeit für den Tierschutz ehern aus Lügen und Betrügen besteht, konnte GERATI ja bereits mehrfach aufzeigen. Heute geht es wieder einmal um die Brieftaubenhaltung!

    PeTA gab wieder einmal eine Pressemitteilung heraus, wo man mitteilte, dass nach einer Strafanzeige von PeTA, wieder einmal das Verfahren eingestellt wurde. So schreibt PeTA.

    Ein Augenzeuge berichtete PETA, dass ein Taubenzüchter in Langlingen im September 2018 drei „unbrauchbaren“ Tauben mit der Begründung „Das macht man so“ den Kopf abriss. PETA erstattete wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz Strafanzeige. Der Beschuldigte wurde vernommen und gestand. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg informierte die Tierschutzorganisation nun mit einem Bescheid (Az. NZS 1601 Js 36325/18) darüber, dass das Verfahren gegen eine Zahlung in Höhe von 200 Euro eingestellt wurde. PETA weist darauf hin, dass dies kein Einzelfall war, sondern es sich bei dieser Tat um eine übliche Praxis im „Brieftaubensport“ handelt. Die Organisation fordert ein Verbot von Taubenwettflügen in Deutschland.

    peta.de

    Der angebliche Augenzeuge entpuppt sich nach kurzer Recherche als Strafanzeigensteller

    PeTA hat wie üblich, erst durch eine Pressemitteilung von dieser Strafanzeige erfahren und sich dann erst in dieses Verfahren eingeschaltet und noch eine Strafanzeige gestellt, die wieder einmal Mehrkosten für den Steuerzahler verursachte.

    So schreibt die Cellesche-Zeitung über den Vorfall Folgendes.

    Ein Augenzeuge hatte den Mann im September 2018 nach eigenen Angaben dabei beobachtet, wie er den Tieren den Kopf abriss und zeigte ihn daraufhin bei der Polizei an. Die Tierrechtsorganisation Peta erstattete ebenfalls Anzeige…

    cellesche-zeitung.de

    PeTA erfindet Zahlen und dreht diese sich passend

    So schreibt PeTA, in ihrer lügenbehafteten Pressemitteilung, Folgendes … 

    Hohe Verlustraten bei Taubenwettflügen
    Beim „Brieftaubensport“ steht die Leistung der Vögel im Mittelpunkt, ihr Wohlbefinden spielt in der Regel keine Rolle. Aus Studien und Recherchen geht hervor, dass bei Taubenwettflügen Verlustraten von durchschnittlich 53 Prozent zu verzeichnen sind, mitunter jedoch auch 75 bis hin zu 90 Prozent. Erst im vergangenen Jahr appellierte PETA mit Erfolg an die UNESCO und andere Institutionen, den tierquälerischen „Brieftaubensport“ nicht als immaterielles Kulturerbe zu nominieren. Die Tierschutzorganisation weist darauf hin, dass die gravierenden, systembedingten Verstöße im Brieftaubenwesen nur durch ein bundesweites Verbot der Wettflüge vermeidbar wären.

    peta.de

    So gab zwar PeTA zwei Verweise an, wovon einer erst gar nicht verlinkt wurde. Der verlinkte Artikel verweist auf einen Artikel, des Schweizer Tierschutzes die von 75 Prozent Verlusten bei Wettflügen sprechen.

    PeTA´s Verweise halten keiner wissenschaftlichen Analyse stand

    Der zweite Verweis, der nicht verlinkt wurde, bezieht sich auf Warzecha, M., Kahlcke, K. und Kahlcke, M. (2009): Beitrag zur Ermittlung von Kennzahlen zu Verlusten bei Wettflügen von Brieftauben (Untersuchungszeitraum: 2004 – 2008).

    Warum PeTA diesen nicht verlinkt hat obwohl dieser weiterhin im Internet abrufbar ist bleibt fraglich, wobei ein Blick in die Präambel bereits davon spricht, dass man überhaupt keine verlässlichen Zahlen besitzt!

    Aber eine systematische Aufarbeitung von mißlungenen Flügen, geschweige denn ein Bemühen um das Erstellen von Kennzahlen oder Ähnlichem, gibt es nicht. Hier besteht ein enormer Nachholbedarf. Aus diesem Grund beschloß der Förderverein für tiergerechte Brieftaubenhaltung e.V. (,dessen Mitglieder gleichzeitig Verbandsmitglieder sind), Gedanken, Energien und finanzielle Mittel in die Erfassung von Kennzahlen zu den Verlusten zu investieren.

    Beitrag zur Ermittlung von Kennzahlen zu Verlusten bei Wettflügen von Brieftauben (Untersuchungszeitraum: 2004 – 2008)

    Also sind alle hier aufgezählten Zahlen in irgendeiner Form frei erfunden, auf die sich PeTA letztendlich stützt. Wie PeTA auf 90 Prozent Verlustrate kommt, kann sie wohl selbst kaum erklären. Wahrscheinlich klingt diese hohe Zahl einfach für PeTA besser als 1 Prozent.

    PeTA ist gegen jedwede Tierhaltung!

    So ist es auch nicht verwunderlich, dass PeTA mit keinem einzigen Tierhalterverband, eine Zusammenarbeit sucht, um eventuelle Probleme in der Tierhaltung abzustellen.

    PeTA verbreitet nur Lügen und manipulierte Halbwahrheiten, die sich bei genauerem Hinschauen leicht durchschauen lassen. So nimmt man einfach die Teilnehmerzahlen an den Wettflügen und zieht daraus Rückschlüsse, dass die fehlenden Tauben getötet wurden. Dass nicht alle Züchter an allen Wettkämpfen teilnehmen, dürfte leicht verständlich erscheinen. Auch Züchter machen einmal Urlaub, oder verzichten auf die Teilnahme an bestimmten Wettflügen.

    Auch wenn eine Taube nicht in der Frist des Wettkampfes nicht zurückkommt, bedeutet dieses nicht, dass diese nicht verspätet in ihrem Schlag zurückfindet.

    PeTA´s Milchmädchenrechnung

    So findet man auf der Webseite „Deutscher Brieftaubezüchter e. V.“ eine Aufklärung über die von PeTA verbreiteten Fakezahlen. Dort heißt es Unteranderem.

    „Die Verlustrate bei Distanzflügen liegt bei bis zu 67 %“

    „Verlustrate“ ist bereits ein irreführendes Wort. Verlust ist hier nämlich nicht mit dem Tod der Tiere gleichzusetzen, was die Peta aber zumindest suggerieren möchte. Außerdem fundiert die Berechnung der Verlustrate durch die Peta auf der Anzahl der teilnehmenden Tauben zu Reisebeginn im Verhältnis zu der Anzahl der teilnehmenden Tauben am letzten Flug. Hier werden also ebenfalls die Tauben als Verlust gewertet, die aufgrund verschiedener Reisemethoden gar nicht durchgehend auf die Reise geschickt werden.

    Außerdem kommt es auch vor, dass nicht jeder Züchter, aufgrund von Urlaub o.ä., an jedem Flug in der Saison teilnimmt.  Auch in diesen Fällen werden weniger Tauben gesetzt, was die Verlustrate nach Berechnung der Peta erhöht, aber keinesfalls ein Wegbleiben der Tiere zeigt. Im Falle zunächst nicht heimkehrender Tauben ist es ja so, dass die Tiere an den darauffolgenden Tagen zurückkehren oder zunächst in einen anderen Schlag fliegen und erst später den Heimweg antreten. Die verspätete Rückkehr ist in der Regel anlage- und umweltbedingt. Angriffe von Greifvögeln führen immer häufiger zum Tod der Tiere oder auch zur Vertreibung vom Heimatschlag. Außerdem führen Formschwächen dazu, dass Tauben nicht an Flügen teilnehmen können. Auch diese Tiere werden offensichtlich in der „Verlustrate“ aufgeführt.

    web.brieftaube.de

    Würde man die Verlustrate die PeTA in ihrer neuesten Pressemitteilung mit 90 Prozent zugrunde legt annehmen, müssten die Schläge ja fast alle leer sein. So berichtete die Westfälische Rundschau, dass 1.868 Tauben bei einem Wettflug gestartet wurden. Nach PeTA´s Milchmädchenrechnung dürften da ja nur 186 Tauben zurückkehren. Geht man nur von zehn Wettkämpfen im Jahr aus, wäre dass letztendlich ein Totalverlust für so manchen Taubenzüchter!

  • PeTA Straftaten sind doch keine Straftaten!!! – Die Strafanzeigen von PeTA gegen GERATI (5)

    PeTA Deutschland erstattet gegen mich Strafanzeige, da ich mir erdreistete, gegen PeTA wegen Verdacht einer Straftat, Anzeige erstatten zu haben!

    Jedermann hat in Deutschland ein Recht, bei Kenntnisnahme des Verdachtes einer Straftat, bei der Polizei, Staatsanwaltschaft oder einem Gericht eine Strafanzeige zu stellen. Dieses tut PeTA 100-fach im Jahr, wobei bei diesen von PeTA gestellten Strafanzeigen man sich schon fragen darf, ob die hoch bezahlte Rechtsabteilung von PeTA, überhaupt Ahnung von ihrem Fach hat.

    So werden Strafanzeigen von PeTA erstatte, gegen Landwirte, deren Ställe abgebrannt sind, und zwar nur wenn Tiere zu schaden gekommen sind. Dem Landwirt wird von den Spaßjuristen aus dem Umfeld von PeTA immer wieder vorgeworfen, sie hätten vorsätzlich gegen Brandschutzbestimmungen verstoßen und die Löschwasserversorgung (Hydranten) standen unzureichend zur Verfügung!

    Nun wie dieses Spaßjuristen auf diese Feststellung kommen, obwohl keiner von ihnen den Brandort aufgesucht hat, bleibt offen. In der Regel bekommen diese Hobbyjuristen ihre Informationen aus der Presse, die sie fleißig lesen. Anstatt dann mal seinen Bürostuhl zu verlassen, wird dann eine Strafanzeige gebastelt und gleichzeitig eine Pressemitteilung veröffentlicht und diesen Landwirt noch zusätzlich öffentlich an den Pranger gestellt.

    Mir ist kein einziger Fall bekannt, wo eine Strafanzeige von PeTA letztendlich in einer Verurteilung endete. Wie soll es auch sein, wenn nicht der Landwirt für die Löschwasserversorgung zuständig ist, sondern die Kommune. Warum PeTA, trotzdem GERATI bereits mehrfach auf den unfähigen Sachverstand der Rechtsabteilung von PeTA hinwies, keine einzige Kommune von PeTA wegen unzureichender Löschwasserversorgung verklagte wurde, bleibt ein Rätsel für sich.

    Verwunderlich ist es dann, wenn Tierrechtler bei einem Einbruch Tiere töten, von seitens dieser Rechtsabteilung keine Strafanzeige erstattet wird.

    Nun eigentlich sollte es doch keinen verwundern, denn PeTA selbst gibt an, dass Straftaten von Tierrechtlern ein legitimes Mittel der Tierrechtsarbeit ist! Diese Aussage stammt von Dr. Edmund Haferbeck Leiter der witzigen Rechtsabteilung bei PeTA. Gleichzeitig wurde gegen jenen Haferbeck, bereits durch einen Richter eine Bannmeile erlassen, da er mit Steinen das Leben eines Laborleiters bedrohte und Scheiben einschlug!

    Aber wie behauptet Haferbeck immer! Es wurde noch nie ein PeTA Mitarbeiter rechtskräftig verurteilt! In die polizeilichen Führungszeugnisse aller PeTA Mitarbeiter möchte ich jedenfalls keinen Blick werfen.

    PeTA erstattet Strafanzeige gegen den Betreiber von GERATI, da er sich erdreistete eine Strafanzeige gegen PeTA zu verfassen!

    Strafanzeige 2:

    Mit dem Schreiben vom 18.10.2015 erstattete der Beschuldigte (also ich) Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen PeTA Deutschland e. V., da wegen der Tötung eines Elefanten durch einen deutschen Trophäenjäger, eine Belohnung von 1.000 € für Hinweise auf die Identität des Schützen ausgesetzt wurden.

    Was will wohl PeTA mit dieser Identität anfangen?

    Ich bin hier nicht auf der Seite des Jägers, stehe jedoch dafür ein, dass geltende Gesetze in einem Rechtsstaat eingehalten werden müssen. Nach Berichten, die aus den Medien herauszulesen waren, war es ein legaler Abschuss, auch wenn man diesen moralisch anzweifeln kann.

    Warum will PeTA dann die Identität des Jägers, der gegen kein Gesetz verstoßen hatte, besitzen? Was will man erreichen? Wenn es keinen Gesetzesverstoß gegeben hat, wäre jede Art von Strafanzeigen zwecklos, da es ja keine Rechtsgrundlage gebe.

    Gleichzeitig ist aber das Veröffentlichen von Identitäten Dritter, das Nachstellen und stalken sehr wohl ein Gesetzesverstoß. Und dieses habe ich mit meiner Strafanzeige gegen PeTA angezeigt.

    Begeht PeTA hier Betrug?

    Obwohl der Name und auch die komplette Firmenanschrift auf der Facebook-Seite von PeTA gepostet wurde, zahlte PeTA die 1.000 € nicht aus! Jedenfalls wurde davon nichts bekannt. Begeht PeTA hier Betrug, wenn man erst 1.000 € für die Identität auslobt und dann doch nicht zahlt, obwohl die Daten bekannt gegeben wurden!

    Diese Auslobung von Belohnungen ist ein reines Geschäftsmodell von PeTA! Öffentliche Verleumdungen, falsche Verdächtigung in Verbindung mit einem öffentlichen Pranger, von unschuldigen Personen, zählt für PeTA als Tierschutzarbeit. Mit solcher Arbeit geht PeTA, erfolgreich auf Spendenfang.

    Um den Straftatbestand noch ein wenig auszuweiten, gibt es auch einen Fall in Bayern, wo PeTA einen letztendlich unschuldigen Menschen (Verfahren wurde eingestellt) öffentlich an den Pranger zog.

    PeTA verletzt trotz abgebender Unterlassung vorsätzlich die Rechte Dritter. Kurz nach Veröffentlichung meines Artikels war der Beitrag bei PeTA gelöscht worden. 

    Sollte eventuell PeTA mich als Rechtsberater einstellen?

    Dass der Leiter der Rechtsabteilung von PeTA und deren angestellte Rechtsanwälte und studierte Juristen vom geltenden deutschen Recht so wenig Ahnung haben, könnte man schon die Frage stellen, für was diese dann Hunderttausende von Spendeneuros jährlich, als Lohnkosten erhalten!

  • Staatsanwaltschaft Augsburg verweigert weitere Auskünfte! – Die Strafanzeigen von PeTA gegen GERATI (4)

    Eigentlich dachte ich, dass ich endlich einmal dazu komme, weitere Stellungnahmen zu den Strafanzeigen von PeTA zu verfassen. Doch die Staatsanwaltschaft Augsburg sorgt für immer neuen Gesprächsstoff!

    Auf meine letzte E-Mail an die Staatsanwaltschaft erhielt ich eine sehr fragwürdige Antwort. Hier erst einmal der letzte Artikel, der sich auf diesen hier aufbaut.

    Darauf gab die Staatsanwaltschaft Augsburg folgende Stellungnahme ab!

    Sehr geehrter Herr Harnos,

    die Zweitakten wurden vernichtet, da das Verfahren (mit Erstakten) von der StA Görlitz übernommen wurde.

    Mit freundlichen Grüßen

    Wie können Akten vernichtet werden, die in einem Ermittlungsverfahren wegen Amtsmissbrauch durch die Staatsanwaltschaft Augsburg, als Beweismittel bei der Generalstaatsanwaltschaft München eingebracht wurden.

    Insbesondere wenn man den Nachweis erbringen kann, dass die Erstakten unvollständig an die Staatsanwaltschaft Görlitz übermittelt wurden!

    Also schrieb ich folgende E-Mail zurück!

    Sehr geehrte Frau R***,

    die Zweitakten waren nach Auskunft der Generalstaatsanwaltschaft München Ermittlungsgrundlage einer Beschwerde gegen einen Staatsanwalt!

    Laut Verordnung über Aufbewahrung von Schriftstücken der Gerichte Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsbehörden (abzurufen unter https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAufbewV-ANL_1#BayAufbewV-ANL_1-G1) sind diese nach Punkt 723, 5 Jahre aufzubewahren. Wie können diese Zweitakten dann vernichtet worden sein?

    Da diese Akte (Verstoß gegen das deutsche Tierschutzgesetz) nicht bei der Staatsanwaltschaft Görlitz vorliegt, fordere ich sie hiermit letztmalig auf, den Straftatvorwurf, der mir vorgeworfen wurde zu benennen.

    Die Aussage das diese Akten, die als Beweismittel der Generalstaatsanwaltschaft beigefügt worden sind, vernichtet worden sind, kann in diesem kurzem Zeitraum nicht geschehen sein! Sollten diese doch vernichtet worden sein, dann bitte ich sie mir den Absatz zu benennen, auf den sich die Vernichtung der Akten bezieht!

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

    Nun bekam man von seitens der Staatsanwaltschaft wahrscheinlich doch ein feuchtes Höschen (Ironie)!

    Denn der leitende Staatsanwalt in meinem Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Augsburg schrieb mir persönlich zurück:

    Sehr geehrter Herr Harnos,

    wie Ihnen bereits vielfach mitgeteilt wurde, wurden sämtliche gegen Sie geführte Verfahren an die Staatsanwaltschaft Görlitz abgegeben und dort übernommen. Für sämtliche verfahrensrelevanten Auskünfte ist die Staatsanwaltschaft Görlitz zuständig.

    Ich bitte Sie, sich dorthin zu wenden und von weiteren Anfragen an die Staatsanwaltschaft Augsburg Abstand zu nehmen.

    Unter Hinweis auf § 17 Abs. 3 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern teile ich Ihnen mit, dass weitere Anfragen nicht mehr beantwortet werden.

    Im Hinweis auf § 17 Abs. 3 findet man folgende Erläuterung:

    (3) 1Eingänge, die lediglich frühere, ordnungsgemäß bearbeitete Anträge wiederholen, ohne neue Tatsachen oder Gesichtspunkte vorzubringen, werden mit einem Hinweis auf die frühere Entscheidung beantwortet. 2Weitere gleichartige Eingänge können unbeantwortet bleiben.

    https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAGO-17

    Nun wie soll eine andere Staatsanwaltschaft ein übergebenes Ermittlungsverfahren ordnungsgemäß bearbeiten, wenn von der Staatsanwaltschaft die das Verfahren vorab bearbeitende und gegen die eine Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch eingereicht wurde, Akten vorsätzlich unterschlägt und diese sogar vernichtet!

    Also schrieb ich noch einmal eine E-Mail in der Hoffnung, dass man bei der Staatsanwaltschaft doch einmal zu denken anfängt!

    Sehr geehrter Herr H***,

    die Akte zu der Strafsache „Verstoß gegen das deutsche Tierschutzgesetz“ fehlt! Dieses bestätigte mir der ermittelnde Polizeibeamte in Görlitz und die Staatsanwaltschaft Görlitz mit den Worten, alle vorliegenden Verfahren wurden an die Polizeidirektion Görlitz abgegeben!

    Sämtliche Korrespondenz, und auch meine Strafanzeige gegen die Staatsanwaltschaft Augsburg wegen Verdachtes des Amtsmissbrauches wurden lieblos gegen sich selbst durchgeführt. Weiterhin schien bereits, ohne dass man meine Strafanzeige gelesen hatte, ein Ablehnungsbescheid vorzuliegen. (Siehe meinen Schriftverkehr zu der Strafanzeige gegen die Staatsanwaltschaft Augsburg)

    Die Staatsanwaltschaft Augsburg habe die Zweitakten als Beweis für ihre eigene Unschuld in dem Verfahren „Verdacht des Amtsmissbrauches“ beigefügt. Wie können diese Akten dann vernichtet werden, wo dieser Sachverhalt noch nicht einmal verjährt bzw. ich immer noch ein Recht auf Zivilklage besitze?

    Sollte die Staatsanwaltschaft Augsburg der Generalstaatsanwaltschaft München diese Akten vorsätzlich vorenthalten haben, konnte die Generalstaatsanwaltschaft ja überhaupt nicht zu einer Entscheidung kommen, da wichtiges Beweismittel durch ihre Behörde vorenthalten wurde.

    Bis heute haben sie sich nicht einmal bei der Staatsanwaltschaft Görlitz erkundigt, ob tatsächlich alle Strafverfahren angekommen sind!

    Weiterhin beantworten sie nicht die Frage, die ich auf die Antwort-E-Mail an Frau R*** gestellt habe!

    Aber ich stelle sie ihnen gern noch einmal: Wie kann es sein, dass Akten aus einem Ermittlungsverfahren gegen die Staatsanwaltschaft Augsburg so schnell vernichtet wurden?

    Und das gerade jenes Strafverfahren, was von ihrer Seite ganz oben bei ihren Ermittlungen geführt wurde, letztendlich spurlos verschwindet, nach dem man die Erkenntnis erlangt hatte, dass sich Herr Harnos massiv wehrt, und auch seit 10 Jahren überhaupt nicht in Deutschland war. Wie soll ich dann bitteschön gegen das deutsche Tierschutzgesetz verstoßen haben.

    Gern gebe ich noch einen Hinweis, der das Ermittlungsverfahren ihrer Behörde ins lächerliche zieht!

    Mittlerweile liegen mir ja die Strafanzeigen die sie an die Staatsanwaltschaft Görlitz übergeben haben vor, jedenfalls der Teil der Strafanzeigen der von ihrer Behörde weitergeleitet wurde. So veranlasste eine weitere Strafanzeige von PeTA Deutschland ihre Behörde, mich bei der Einreise in Deutschland festzuhalten!

    So warf mir der Strafanzeigensteller Unteranderem vor, auch Betreiber der Webseite www.milionenbetrug-tierschutz.com zu sein!

    Als ich bei der KPI Augsburg anrief, sprach ich mit einem Herrn E***, und nicht wie sie gegenüber der Generalstaatsanwaltschaft behaupten mit einem Herrn R***. Dieser Name ist mir gänzlich unbekannt.

    Herr E*** teilte mir am Telefon mit, dass er mir keine Angaben zu den Tatvorwürfen machen kann, da die Akten „LEER“ seien!!!

    Gleichzeitig stellte ich die Frage, wie es sein kann es sein, dass die Staatsanwaltschaft Augsburg hier die Ermittlungen übernimmt, wobei diese ja Kenntnis haben müsste, dass sich der Server von gerati.de in Friedensdorf bei Görlitz befindet und sich der Strafanzeigensteller in Stuttgart.

    Dazu kam eine recht merkwürdige Mitteilung von seitens der KPI Augsburg. Die Ermittlungsverfahren wurden damals in Zusammenhang mit einer Strafanzeige von Soko Tierschutz zusammengefügt. Man kam jedoch zu der Erkenntnis, dass ich nichts mit dieser Domain www.milionenbetrug-tierschutz.com zu tun hatte. Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt. Auch hier wurde ich bis heute nicht informiert und mein Recht auf Gehör missachtet!

    Erstaunlich ist es dann doch, dass sich in den von ihnen übermittelten Akten immer noch eine Strafanzeige befindet, die auf diese Domain www.milionenbetrug-tierschutz.com verweist, wo sie doch bereits seit Juni 2015 Kenntnis besitzen, dass ich nichts mit dieser Domain zu tun habe!

    Weiterhin wurde ihnen durch den Anzeigensteller PeTA Deutschland die Domain und sogar die IP-Adresse und der Provider namentlich genannt. Warum hat man sich weder an den Domainregistar Denic.de gewannt, (wo man als ausländischer Domaininhaber eine deutsche Postanschrift hinterlegen muss), um eine deutsche Domain zu betreiben, noch an den Hoster in Friedensdorf, über den Zeitraum von mehreren Jahren. Bis Juni 2018 konnte man die Domaindaten sogar frei bei DENIC einsehen und leicht herausfinden, wie die deutsche Postanschrift ist.

    Und die Hauptfrage ist, wie kam es, dass die Staatsanwaltschaft Augsburg, nur die Bundespolizei am Flughafen München und das genau am 10. Februar 2018 nach mir fanden lies? Die Bundespolizei und die bayrische Polizei wussten ja nachweislich nichts von der Fahndung (siehe mein Besuch bei beiden Behörden im Münchner Hauptbahnhof).

    Ein Verdacht, dass die Staatsanwaltschaft Augsburg, wie die Suspendierte Kieler Staatsanwältin, ihr Amt im Namen des Tierschutzes, angefeuert durch radikale Tierrechtler insbesondere aus dem Umfeld von PeTA Deutschland missbrauchten, lässt sich wohl hier mehr als vermuten.

    Im Fall, dass ich keine Antwort auf meine E-Mail erhalte, da sie sich ja trotz Nachweis, dass Akten in ihrer Behörde verschwunden sind, oder anderen ermittelnden Staatsanwaltschaften vor enthalten werden, teile ich ihnen hiermit mit, dass ich dieses zur Strafanzeige bringen werde.

    Ich erwarte unverzüglich von ihnen die Unterrichtung über den Wortlaut der Strafanzeige Verstoß gegen das Tierschutzgesetz!

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

    Nächster Schritt Generalstaatsanwaltschaft München

    Hier werde ich den Antrag stellen, das Ermittlungsverfahren wieder aufzunehmen, da die betroffene Staatsanwaltschaft Beweise im Ermittlungsverfahren vorenthalten habe. Eine weitere Strafanzeige käme auch noch in Betracht. Dazu aber mehr in einem der nächsten Artikel zu diesem Thema.

  • Strafanzeige Verstoß gegen das Tierschutzgesetz fehlt – Die Strafanzeigen von PeTA gegen GERATI (3)

    Eigentlich wollte ich jeden zweiten Tag einen Artikel zu diesem Thema „Die Strafanzeigen von PeTA gegen GERATI“ schreiben, bis ich verwundert feststellen musste, dass die wichtigste Strafanzeige fehlte!

    Der eine oder andere wird sich wahrscheinlich Fragen, warum mir gerade diese Strafanzeige so wichtig erscheint. Diese Frage ist schnell beantwortet. Ich bin im Jahr 2008 ausgewandert und haben deutschen Boden erst wieder am 10. Februar 2018 betreten. Da PeTA sowie auch der Staatsanwaltschaft bekannt war, das ich in Indonesien lebe, darf man sich dann schon Fragen, was diese Strafanzeige soll.

    Wie soll ich gegen das deutsche Tierschutzgesetz verstoßen haben, wenn ich gar nicht in Deutschland mich aufhalte. Hier würde ehern das indonesische Tierschutzgesetz zutreffen.

    Warum mich dann die Staatsanwaltschaft Augsburg bei der Einreise festhalten ließ, gilt für mich zu klären. Insbesondere wenn ersichtlich sein konnte, dass dies Strafanzeigen von PeTA von vornherein haltlos sind.

    Mein E-Mail-Verkehr!

    Die erste E-Mail schrieb ich an den bearbeitenden Kriminalhauptmeister, der meine Fälle bearbeitet und mir die Auflistung der Strafanzeigen von PeTA zugesendet hatte.

    Hallo Herr P***,

    ich wollte mich nur einmal erkundigen ob mir alle Seiten im Anhang mitgesendet wurden, da in dem ersten PDF untern Seite 3 steht und ich nur 2 Seiten als PDF erhalten habe.

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

    Von Ihm erhielt ich die Antwort:

    Hallo Herr Harnos,

    ist alles so richtig. Die erste Seite war die Verfügung des Staatsanwalt an hiesige Dienststelle. Die beiden anderen dessen Tatvorwürfe, „der Beschuldigte“ bezieht sich auf Sie.

    Mit freundlichen Grüßen

    Also setzte ich mich hin und schrieb alle drei involvierten Behörden an.

    (Staatsanwaltschaft Augsburg, Staatsanwaltschaft Görlitz und die Polizeidirektion Görlitz)

    Aktenzeichen:

    Staatsanwaltschaft Augsburg:  603 Js 119798/15

    Staatsanwaltschaft Görlitz: AZ 900 Js 6057/18

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    in der mir nun nach über einem Jahr zugestellten Auflistungen der Strafanzeigen, die der PeTA Mitarbeiter Dr. Edmund Haferbeck im Auftrag von PeTA, gegen meine Person gestellt hat, fehlt die Anzeige 603 Js 119798/15 (Verstoß gegen das deutsche Tierschutzgesetz)!

    Insbesondere, da die Bundespolizei am Flughafen München am 10.02.2018 bei dem vorläufigen Festhalten und die Durchführung eines Verhöres, nicht mich über den genauen Tatvorwurf aufklären konnte und dieses auch durch die Staatsanwaltschaft Augsburg nicht möglich war und ich hier den Tatvorwurf des Amtsmissbrauches im Raum stehen lasse, fordere ich sie auf, mir diesen Tatvorwurf unverzüglich zu benennen!

    Laut schriftlicher Aussage der Generalstaatsanwaltschaft München, auf Antwort meiner Beschwerde zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens von der Staatsanwaltschaft Augsburg, gegen sich selbst, wurde mir mitgeteilt, dass die Akten wiederhergestellt worden seien!

    In einem Telefonat mit Herrn E*** von der KPI Augsburg waren die Akten damals leer und auch er konnte mir den Tatvorwurf nicht erklären. Erst danach übergab die Staatsanwaltschaft Augsburg auf Feststellung und Anzweifelung der Zuständigkeit meinerseits, das Ermittlungsverfahren an die Staatsanwaltschaft Görlitz, die mir jetzt die Tatvorwürfe im Einzelnen auflistete und mir somit die Möglichkeit gab, mich wie gesetzlich vorgeschrieben zu den Vorwürfen zu äußern.

    Die Rechte des Beschuldigten

    Es entspricht dem im Grundgesetz verankerten Rechtsstaatsgebot, dass dem Beschuldigten die Möglichkeit eingeräumt wird, sich gegen den Tatvorwurf zu wehren und damit auf das Ergebnis der Ermittlungen Einfluss zu nehmen. Zur Ausübung dieses Rechts auf Verteidigung ist es notwendig, den Beschuldigten von den gegen ihn bestehenden Verdachtsgründen zu unterrichten. Dieses Recht wird als der Anspruch des Beschuldigten auf rechtliches Gehör bezeichnet. Nur derjenige kann sein Recht auf Verteidigung wirksam und umfassend ausüben, der über die gegen ihn gerichteten Beschuldigungen informiert ist.

    Zitat: https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/Staatsanwaltschaften/Ermittlungsverfahren_Beteiligte/Beschuldigter/index.php

    Ich möchte sie deshalb bitten, in den Akten die Strafanzeige 603 Js 119798/15 Verstoß gegen das Tierschutzgesetz herauszusuchen und den Tatvorwurf darzulegen, damit ich darauf meinen rechtlichen Anspruch auf Gehör gelten machen kann!

    Ich erwarte eine Antwort innerhalb der nächsten drei Werktage. Immerhin habe ich 395 Tage bereits gewartet, bis ich überhaupt über einzelne Tatvorwürfe aufgeklärt wurde und bin übe 90 Minuten durch die Bundespolizei am Flughafen München bei der Einreise festgehalten worden und weitere 10 Minuten bei der Ausreise!

    Sollten sie mehr Zeit für die Suche des Aktenzeichens benötigen, entbindet es Sie nicht mich in der Frist von drei Werktagen per E-Mail: info@gerati.de oder per Fax: +49 (0)3581 7921529 zu informieren!

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

    PS: Im Anhang finden sie die Auflistung der Aktenzeichen, die mir von der Bundespolizei im Flughafen München auf einem Schmierzettel übergeben wurden!

    Darauf meldete sich die Polizeidirektion Görlitz wie folgt:

    Sehr geehrter Herr Harnos,

    nach durch mich erfolgter telefonischer Rücksprache mit Herrn Oberstaatsanwalt B*** von der StA Görlitz kann ich Ihnen mitteilen, dass die Ihnen durch mich im Auftrag übersandten Tatvorwürfe die derzeit noch im Raume stehenden gegen Sie sind. Weitere Vorwürfe werden zur Zeit durch die Staatsanwaltschaft Görlitz nicht gegen Sie erhoben. Auch wurden bereits einige Strafanzeigen eingestellt, da sich daraus teilweise kein Straftatverdacht ergab. Hierzu erhielten Sie nach meiner Kenntnis bereits Mitteilungen von der Staatsanwaltschaft.

    Bisher ist bei mir und auch bei meinem Postbevollmächtigten nur die Einstellungsverfügung der Strafanzeige von Simon Fischer (Aktionsgruppe Tierrechte Bayern) eingegangen. Also scheint die Vermutung nahezuliegen, dass diese Strafanzeige überhaupt nicht an die Staatsanwaltschaft Görlitz, durch Augsburg übermittelt wurde. Aber auch hier sollte eine Antwort fristgerecht erfolgen!

    Sehr geehrter Herr Harnos,

    sämtliche Akten zum ehemals hier geführten Verfahren 603 Js 119798/15 wurden an die StA Görlitz übersandt, welche das Verfahren übernommen hat unter dem Az. 150 Js 6057/18. Die StA Augsburg ist an dem Vorgang nicht mehr beteiligt, so dass darum gebeten wird, sich wegen verfahrensrelevanter Auskünfte ausschließlich an die StA Görlitz zu wenden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Nun so ganz kann sich die Staatsanwaltschaft da nicht herausreden!

    Und so schrieb ich erneut eine E-Mail an beide Staatsanwaltschaften!

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich fordere Sie hiermit auf, die Akten in beiden Staatsanwaltschaften (Görlitz und Augsburg) zu prüfen, wo die Akte wegen Verstoßes des Tierschutzgesetzes verblieben sind.

    Vorsorglich verweise ich insbesondere die Staatsanwaltschaft Augsburg darauf, das die Generalstaatsanwaltschaft München in dem Beschluss 25 Zs 1932/18 Bezeichnung Vergehens nach dem Tierschutzgesetz mir mitteilte, dass nach der Versendung der Akten an die Staatsanwaltschaft Görlitz ihnen die Zweitakten vorlagen!

    Bitte senden sie mir den Beschuldigungsvorwurf zum Sachverhalt Vergehen gegen das Tierschutzgesetz unverzüglich zu!

    Vorsorglich teile ich ihnen noch einmal mit, dass mir als Beschuldigter von Amtswegen rechtliches Gehör zusteht. Dazu müssen sie mich natürlich über die erhobenen Vorwürfe unterrichten. Dieses hätte bereits beim ersten Verhör bei der Bundespolizei am Flughafen München geschehen müssen. Ich möchte sie noch einmal erinnern, dass ich über 90 Minuten festgehalten wurde und gezwungen werden sollte ein Verhörprotokoll zu unterzeichnen mit dem Ankreuzen, dass ich keine Angaben zum Vorwurf mache. Werfen sie bitte einen Blick in die bei ihnen vorliegenden Zweitakten und senden sie mir den Vorwurf von PeTA Deutschland e.V. zu, damit ich meinen rechtlichen Anspruch nachkommen kann.

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

    PS: Seite 2 des Bescheides der Generalstaatsanwaltschaft München 25Zs 1832/18

    Dass hier einiges im Argen zu sein scheint, dürfte mittlerweile jedem klar geworden sein. Dass PeTA durch Strafanzeigen ein massives Polizei- und Justizaufgebot erwirken kann, stellt nicht nur die Verhältnismäßigkeit infrage. Wie auch der neuste Fall eines Anglers zeigte, bei dem nach einer Strafanzeige von PeTA, eine Hausdurchsuchung stattfand, und dabei selbst Spielsachen des Kindes beschlagnahmt wurden. Gleichzeitig weitet man dort die Hausdurchsuchung auch auf die Wohnung der Freundin des Beschuldigten aus, die 40 Kilometer entfernt wohnte.

  • PeTA übergibt Zeugenaussagen nicht sofort der Polizei

    Im Fall der Tod aufgefundenen drei toten Ponys und einem Esel scheint nach PeTA´s eigener Aussage Bewegung zu kommen! Man habe mehrere Hinweise erhalten!

    Nun wie immer hinterfragt GERATI solche Meldungen über PeTA! Die Ostthüringer Zeitung veröffentlichte einen Artikel mit der Überschrift „Hinweise zu toten Ponys“ und zitierte eine namenlose PeTA Fachreferentin wie folgt.

    Bei der Tierschutzorganisation Peta Deutschland , die eine Belohnung von 1000 Euro zur Aufklärung des Falls ausgesetzt hat, sind einige Hinweise eingegangen. Das bestätigte gestern eine Fachreferentin gegenüber unserer Zeitung. Nähere Angaben wollte sie nicht machen, auch nicht die Zahl der Hinweise. Sie umschrieb die Hinweise mit dem Zusatz „interessant“. Möglicherweise ist die Belohnung ein Grund gewesen für die Hinweise, die aus ganz Deutschland kommen.

    Die Peta-Mitarbeiterin erklärte, dass der Fall von Nerkewitz ein „erschreckender“ gewesen sei. Deshalb habe man auch diese hohe Summe als Belohnung ausgelobt. „Sonst sind bei uns eher 100 Euro normal“, sagte sie.

    Peta wird die Hinweise zusammen mit der Jenaer Polizei auswerten. „Wir werden sie aber vorher schon mal intern prüfen. Wir werden uns auch mit den Hinweisgebern in Verbindung setzen“, sagte die Mitarbeiterin. Während es bei Peta in Stuttgart seit Freitag mehrere Telefonanrufe und Mails zum Fall in Nerkewitz gab, konnte die zuständige Sprecherin der Jenaer Polizei-Dienststelle, Steffi Kopp , nach Rücksprache mit dem zuständigen Mitarbeiter in ihrer Behörde gestern noch keine neuen Hinweise verkünden.

    otz.de

    Erstaunlich musste GERATI feststellen, das dieser Fund der toten Tiere letztendlich doch nicht so wichtig für PeTA war, wie man annehmen möchte!

    Kein einziger Beitrag in den sozialen Medien, nichts auf Twitter und auch nichts auf Facebook ist von PeTA zu diesem Thema zu lesen. Dafür gab man natürlich eine Pressemitteilung heraus und lobte 1.000 € Belohnung aus! Eigentlich sollte man doch denken, dass PeTA in ihren sozialen Netzwerken so vernetzt ist, dass man nur einen Post bzw. Tweet veröffentlichen muss und schon fließen die Informationen und der Täter ist sofort gefasst.

    Aber nein mit so einer Kleinigkeit von drei toten Ponys und einem Esel möchte man seine Gefolgschaft nicht belästigen.

    PeTA spricht von Tierquälerei in ihrer Pressemitteilung. Die Polizei hingegen von einem Verstoß gegen das Tierkörperbeseitigungsgesetz!

    So beginnt PeTA ihre Pressemitteilung wie folgt.

    Lehesten-Nerkewitz: Überreste von Ponys und Esel gefunden – PETA setzt 1000 Euro Belohnung für Hinweise aus

    Lehesten/ Stuttgart, 15. März 2019 – Tierquäler gesucht: Medienberichten zufolge fand eine Spaziergängerin am Dienstagmittag in Nerkewitz die toten Körper von drei Shetlandponys und einem Esel. Unbekannte hatten die Überreste der Tiere in der Nacht zuvor in dem Waldstück entsorgt. Wann und woran die Vierbeiner gestorben sind, konnte aufgrund ihres Verwesungszustands nicht mehr festgestellt werden. Die Polizei ermittelt wegen Verstoßes gegen das Tierkörperbeseitigungsgesetzes.

    peta.de

    Warum PeTA in ihren Pressemitteilungen das Ausloben einer Belohnung so in den Vordergrund rückt, ist unverständlich. Einerseits dürfte PeTA, damit Trittbrettfahrer animieren gleiche Straftaten zu begehen und sich letztendlich darüber lustig zu machen, dass ihre Taten so in die Öffentlichkeit gedrängt und letztendlich sie nie gefasst werden.

    PeTA lobt pro Jahr fast sechsstellige Beträge aus!

    Erfolge kann PeTA mit dieser Masche jedoch nicht vorweisen! Andererseits steigen jedoch die Meldungen von solchen Straftaten, was wiederum den Verdacht von GERATI bestätigen würde.

    Immer wieder werden unschuldige Tierhalter von PeTA Mitläufern fälschlich belastet und mit einem Shitstorm überzogen. Auch hier schreitet PeTA zu keinem Zeitpunkt ein.

    PeTA steht nach eigenen Angaben gegen jede Art der Tierhaltung! Das schließt Haustiere und auch Blindenhunde mit ein! Anstatt ihre irre Gefolgschaft mal zur Einhalt bei übertriebenen Shitstormaktionen aufzufordern, verschwindet PeTA in den Untergrund und reagiert selbst in ihren eigenen sozialen Netzwerken nicht mehr auf solche von ihren eigenen Mitläufern ausgeübte Straftaten. Dazu wäre PeTA als Betreiber aber gesetzlich verpflichtet, Beiträge die Hetze oder falsche Beschuldigungen verbreiten sofort zu löschen.

    Polizei weis von keinen Hinweisen!

    Warum wohl PeTA hier keine Hinweise die sie erhalten habe sofort an die Polizei weitergibt, ist genauso fraglich wie die Äußerung, dass man intern diese Hinweise erst einmal prüfen möchte.

    Es ist erschrecken, wenn man davon ausgeht, dass PeTA hier von irgendwelchen Tierhaltern komplette Adressen erhält und diese verarbeitet! Ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz liegt hier nahe.

    Weiterhin hat PeTA keine rechtliche Befugnis, irgendwelche eigenen Ermittlungen durchzuführen, oder Zeugenaussagen zu filtern. Hier liegt wohl ehern der Verdacht nahe, dass PeTA diese angeblichen Hinweise sich einbildet, oder diese letztendlich mit dieser Tat überhaupt nichts zu tun haben. Dass kein einziger dieser angeblichen Zeugen auf die Idee kommt, direkt bei der Polizei anzurufen, ist schon mehr als verwunderlich.