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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Schlagwort: PETA

  • Vor der Haustür von Peta sterben Tiere – Anstatt zu helfen, will Peta ein Grabmal aufstellen

    Anstatt, das Peta seine angeblichen Millionen von Unterstützern mobilisiert oder ihre hoch bezahlten festangestellten Mitarbeiter zur Unterstützung der Rettungsmaßnahmen ausschickt, will man von Peta-Seite ein Grabmal für die verstorbenen Fische aufbauen.

    Der Max-Eyth-See in Stuttgart ist tot, so die Aussage des Bürgermeisters in einem Interview. Das Kippen des Sees soll in Zukunft verhindert werden, so der Bürgermeister. Der ansässige Anglerverein fordert bereits seit Jahren einen fest verlegten Stromanschluss, um eine künstliche Sauerstoffversorgung installieren zu können.

    Die zuständige Behörde von Stuttgart will Ende 2019 ein neues Konzept vorstellen, was den Max-Eyth-See vor so einer erneuten Katastrophe schützen soll. Ob dieses diesmal gelingt, bleibt offen. Seit Jahren beschäftigt sich die Behörde mit dem See. Maßnahmen wie den Zufluss des Neckar zum See zu stoppen blieben ohne Erfolg. Einerseits ist es erwiesen, dass für das Kippen des Sees, ein fehlender Zu- und Abfluss verantwortlich ist, dennoch sei der Neckar Zufluss bereits 2016 geschlossen worden. Der Neckar sei sehr Nährstoffreich und würde das Kippen des Sees noch weiter verstärken.

    Peta zu keiner Hilfe bereit

    Peta behauptet immer sie würden nur studierte Fachkräfte in ihren Reihen beschäftigen. Dass man dieses anzweifeln darf, bestätigt sich immer wieder. Auch in diesem Fall scheinen die angeblich studierten Peta-Mitarbeiter unfähig zu sein. 

    Der betroffene See liegt direkt vor der Haustür von Peta in Stuttgart. Und dennoch, schickt Peta keinen einzigen seiner hoch bezahlten Mitarbeiter an den See um sich einen Überblick zu verschaffen und Hilfe gegen das Sterben der Lebewesen in diesem See anzubieten.

    Peta will ein Grabmal für die toten Fische an dem See aus Spendengeldern finanzieren

    Die Dummheit von Peta ist grenzenlos. Dieses beweist man immer wieder. Anstatt den noch lebenden Tieren in diesem See unverzüglich durch Peta Hilfe zu leisten, will man ein Grabmal für ihren Tod aufstellen lassen. Welch eine fanatische Ironie ist das, die Lebewesen lieber im Anblick ihres eigenen Grabmals sterben lässt! 

    Peta wäre nicht Peta, wenn man gleichzeitig die Forderung aufstellen würde, dass keine neuen Fische in den See gesetzt werden sollen. Demnach will Peta lieber ein totes Gewässer, als einen gesunden See der sich in die Umwelt einbindet. Ein gesundes Gewässer bringt Nahrung für unzählige Lebewesen in ihrer Umgebung. Ein totes Gewässer sorgt für ein Artensterben in der Umgebung des Sees.

      

    So muss man zu der Erkenntnis gelangen, dass es Peta weder um den Tier-, noch um den Umweltschutz geht. Nach Peta Auffassung hat demnach kein Lebewesen eine Existenzberechtigung. Diese Vorstellungen findet man ehern in Endzeitsekten, als bei einem Tierschutzverein!

  • Das ist ein Fischmaul – kein Fischmund

    Gastartikel

    In diesem Beitrag möchte ich mit dem Mythos aufräumen „Jeder maßigen Fisch muss, entnommen und verwerten werden er darf auf keinen Fall zurücksetzen werden!“

    Um diesen Mythos zu entzaubern, musste ich mich, durch einen sehr langen, aber informativen und aus meiner Sicht, kompetenten Beitrag von Rechtsanwalt Kolja Kreder ackern. Ich habe die Antworten für die einzelnen Phasen schon mal vorweggenommen. Für diejenigen die den kompletten Beitrag von Rechtsanwalt Kolja Kreder Lesen möchten ist im unteren Teil die ungekürzte Fassung als Link und in Textform auf dieser Seite. Die aus meiner Sicht wichtigsten Textpassagen sind rot markiert. Ich zolle hiermit Herrn Rechtsanwalt Kolja Kreder meinen Respekt. Sie haben mit ihrer Analyse der rechtlichen Lage zu diesem Thema eine Menge geleistet um Angelgegnern wie PETA & Co. den Wind aus den Segeln zu nehmen und Anglern die nötige Rechtssicherheit zugeben. Vielen Dank!

    Phase 1: (Haken und Drillen des Fisches):

    Hält sich der Angler, in dieser Phase an die Vorgaben des Landesfischereigesetzes kann PETA & Co. ihm nicht ans Bein Pissen!

    Einziger Fallstrick hier: Ein bewusstes, in die Länge ziehen des Drills kann für den Angler juristische Konsequenzen haben!

    Phase 2 (Entscheidung über das Töten oder Zurücksetzen des Fisches):

    Jeder Angler darf, ja muss sogar auch maßige Fische zurücksetzen, wenn er keine sinnvolle Verwertungsmöglichkeit für den gefangenen Fisch hat.

    Gründe für Nichtentnahme:

    • Angler möchte den Fisch nicht zu Nahrungszwecken verwenden
    • der gefangene Fisch ist für den Angler kein guter Speisefisch
    • der gefangene Fisch entspricht nicht den Zielfisch des Anglers
    • der gefangene Fisch ist für den Angler zu groß
    • der gefangene Fisch ist für den Angler zu klein
    • der gefangene Fisch ist für den Angler unverwertbar

    Einziger Fallstrick hier:

    Wenn der Angler gegenüber Fischereiaufseher oder Polizei freimütig zugibt, dass er die Fische immer ohne Entnahmeabsicht fängt, hat der Angler juristische Konsequenzen zu fürchten!

    Phase 3: (Zurücksetzen oder Töten des Fisches)

    § 4 Landesfischereiverordnung NRW schreibt vor:

    „Fische sind unverzüglich mit der gebotenen Sorgfalt ins Fanggewässer zurückzusetzen“.

    Gegen Fotos von Anglern mit ihrem Fang ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Dies muss aber in einer Weise erfolgen, die nicht zu länger anhaltendem Leid beim Fisch führt. „Unverzüglich“ heißt in der Juristensprache: „Ohne schuldhaftes Zögern“

    Einziger Fallstrick hier: Wenn der gefangene Fisch nicht unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt zurückgesetzt wird. (Gegen ein kurzes Foto ist nichts einzuwenden.) Muss der Angler mit juristischen Folgen Rechnen.

    Zusammenfassung:

    Wir Fassen also zusammen: Angler müssen mit juristischen Folgen nur Rechnen wenn:

    1. Wenn er den Drill bewusst in die Länge zieht
    2. Wenn der Angler gegenüber dem Fischereiaufseher oder der Polizei freimütig zugibt, dass er Fische immer ohne Entnahmeabsicht fängt.
    3. Wenn der gefangene Fisch nicht unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt zurückgesetzt wird. (Gegen ein kurzes Foto ist nichts einzuwenden.)

    PETA Masche prominente Angler Anzeigen

    Die Liste der angezeigten Prominenten Angler ist beachtlich. Wer noch mehr Fälle kennt, bitte an info@gerati.de senden auch Hintergrundinformationen die zur Anzeige führten können Hilfreich sein! An Urteilen sind wir auch Interessiert.

    Vitali Dalke – wie ein Hochkrimineller Gangster behandelt

    Materia (bürgerlich Marten Laciny) steht immer noch am öffentlichen Pranger auf der PETA Seite! Hat sich Leider auf eine 5000 € Strafzahlung gegen Einstellung des Verfahrens eingelassen! Angezeigt aufgrund folgenden Videos:

    In diesem Video hält Materia 22 Sekunden in die Kamera und lässt ihn danach wieder Frei. PETA meint, hier lag Fischquälerei durch Catch & Release vor. Moment mal haben wir nicht gerade gelernt: Jeder Angler darf, ja muss sogar auch maßige Fische zurücksetzen. Wenn er keine sinnvolle Verwertungsmöglichkeit für den gefangenen Fisch hat? Hm, vielleicht überlegt sich der gute die Sache nochmal und geht in Berufung.

    Matze Koch: Wird immer noch von PETA öffentlich gedemütigt:

    Verstoß gegen das Tierschutzgesetz: PETA zeigt Angler aus Ostfriesland an

    Erstaunlich das der stets kampfbereite und gegenüber PETA kein Blatt vor dem Mund nehmende Matze Koch noch keine Mittel und Wege gefunden hat, dass dieser Rufschädigende Beitrag gelöscht wird. Bleibt zu hoffen das sich da noch etwas tut.

    Matze redet Tacheles über PETA:

    Jüngstes prominentes Beispiel Claudia Darga wurde vor ca. 2 Jahren von der PETA nach Markus Lanz Talk Show angezeigt. Weil in der Talk Show ein Video gezeigt wurde, in dem Claudia Darga mit einem Karpfen in der Hand gezeigt wurde, den sie in Schleswig-Holstein in der Nähe von Flensburg gefangen hatte. Obwohl man in dem Video nicht sieht, ob Claudia Draga den Fisch tötet oder ihn frei lässt, hatte PETA mal wieder nichts Besseres zu tun als eine Pauschal-Anzeige rauszuhauen. Bildzeitungsschlagzeilen garantierten PETA natürlich einmal mehr mediale Aufmerksamkeit. Bild Titel: „Fische sind traumatisiert“ Tierschützer zeigen Karpfen-Queen an.

    Ergebnis der Strafanzeige nach 2 Jahren, Zitat: „Das Ermittlungsverfahren gegen die Beschuldigte wird gemäß § 153 Absatz 1 der Strafprozessordnung eingestellt, weil die Schuld, als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Link: § 153 StPO – Einzelnorm

    Frage an PETA: Warum wurde nach der Einstellung des Verfahrens gegen Claudia Draga nicht unverzüglich folgender PETA Beitrag von ihrer Seite gelöscht:Verstoß gegen das Tierschutzgesetz: PETA zeigt Hamburgs „Karpfenkönigin“ Claudia Darga an

    Claudia Draga ist ja wohl mit der Einstellung des Verfahrens vollständig rehabilitiert. Also husch, husch lieber Dr. Edmund Haferbeck walten sie ihres Amtes! Ansonsten kann es sein das vom Klage Befugten bei nicht Löschung des Verleumderischen Claudia Draga Beitrages auf ihrer PETA Seite, rechtliche Schritte gegen PETA einzuleiten!

    Ausführungen von Pseudoexpertin Frau Diplom-Biologin Dr. Tanja Breining:

    Zitat: „Angeln bedeutet Fische in eine Falle zu Locken, ihnen einen Haken durch den Mund zu bohren. Minuten bis Stundenlang einem qualvollen Todeskampf auszusetzen. Bis sie schließlich Erschlagen oder Teils noch Lebendig ausgenommen werden …“

    Meine Analyse zu ihren Aussagen:

    „Haken durch den Mund“

    Frau Diplom-Biologin Dr. Tanja Breining, seit wann haben Fische Münder? Drücken Sie sich doch einmal Fachlich korrekt aus! Tiere haben Mäuler das Lernen Kinder schon im Vorschulalter! Ihre Inkompetenz lässt Tief Blicken. Wo haben sie ihren Doktor gemacht? Hat man ihre Doktorarbeit auf Plagiate überprüft?

    Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Fischmaul

     

    „Stundenlang einem qualvollen Todeskampf auszusetzen.“

    Frau Diplom-Biologin Dr. Tanja Breining was haben sie den für eine verschrobene Wahrnehmung von uns Anglern? Ich kenne niemanden in der Angelszene, der einen Drill bewusst in die Stundenlänge zieht. Wenn sie den kompletten Beitrag von Rechtsanwalt Kolja Kreder studieren werden sie schnell merken was sie hier für einen Bullshit verbreiten. Wat is‘ denn (was?), wat is‘ denn (was?), wat is‘ denn los mit ihnen?

    Hier ein kleiner Ausschnitt:

    „Ein bewusstes, in die Länge ziehen des Drills ist von dieser Erlaubnis nicht mehr erfasst, da es für den Fang des Fisches nicht erforderlich ist.“

    Und wissen sie was, Frau Diplom-Biologin Dr. Tanja Breining? Ich bin mir sicher, 99,9 % der Angelfreunde halten sich an die Vorgaben des Landesfischereirechts! Also, falls sie mal wieder hinter einem Busch sitzen, heimlich Angler Filmen und der höchst unwahrscheinliche Fall eintritt, das jemand absichtlich einen Drill in die Länge zieht, komme ich persönlich nach Stuttgart und gebe ihnen ein Veganes Bier aus, versprochen!

    „Erschlagen und teils lebendig ausgenommen!“

    Zu ihrer Aussage „Erschlagen und teils lebendig ausgenommen“ fällt mir nicht mehr viel ein. Frau Diplom-Biologin Dr. Tanja Breining, sie unterstellen Millionen Anglern ja allerhand! Aber mit Verleumdung kennt sich ihr „Expertenverein“ ja bestens aus. Nur so viel Frau Diplom-Biologin Dr. Tanja Breining, wir Angler wissen sehr genau wie man einen Fisch waidgerecht betäubt und anschließend tötet! Und das ist kein Verbrechen, auch wenn sie Begriffe wie Tier/Fischquälerei und Mord in diesem Zusammenhang gebetsmühlenartig immer und immer wieder wiederholen, wird ihre Aussage deshalb nicht wahrer.

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    Ich empfehle ihnen in Zukunft ihren „Feind“ genau zu studieren bevor sie Tresen-Thesen aufstellen die jeder Grundlage entbehren. Und wenn sie mit ihrem Busenfreund Dr. Edmund Haferbeck (Nichtjurist der sich als Anwalt für Tiere ausgibt) mal wieder einen über den Durst Trinken und dabei allerlei Gehirn-Pups-Ideen entstehen. Denken Sie bitte daran, nicht jeder Gehirn-Pups ist es Wert in die Welt hinausposaunt zu werden. Sonst entstehen manchmal Bumerang Effekte ungeahnten Ausmaßes. Wie kürzlich als zwei bekannte Angel YouTuber mit ihren tollen Videos in kürzester Zeit mehr als 20000 Stimmen für die Petition „Gemeinnützigkeit PETA abschaffen“ generiert haben. Das waren nur 2 YouTuber, Frau Diplom-Biologin Dr. Tanja Breining. Was passiert, wenn sich alle von PETA zu Unrecht an den Pranger gestellten Verbrüdern, um gemeinsam gegen ihren aufgeblähten Verein vorzugehen, brauche ich ihnen ja wohl nicht zu sagen.

    Wie lange lassen sich Prominente noch vor den dreckigen PETA Karren Spannen?

    Dann ist bald nix mehr mit geräumiger Bürofläche in bester Stuttgarter Lage! Was glaubt ihr unlustiger Denunzianten Verein eigentlich, wie Lange die Prominenten sich noch vor den dreckigen PETA Karren spannen lassen? Bisher hieß es für viele von den D bis F Promis noch immer, wenn die Summe stimmt, gebe ich mich für jeden Scheiß her. Aber wenn die Geldströme versiegen, habt ihr ein riesiges Problem. Und glauben sie mir Frau Diplom-Biologin Dr. Tanja Breining genau darauf läuft es hinaus, wenn bei euch nicht langsam mal ein paar Leute das Gehirn einschalten und zugeben, dass sie sich an der einen oder andern Stelle verrannt haben. Am besten Entschuldigt man sich Öffentlich nur mal so als Tipp von Mensch zu Mensch, wenn sie verstehen!?

    Komplettfassung von Rechtsanwalt Kolja Kreder Quelle:Rechtliche Probleme beim Zurücksetzen von Fischen

    Zitat Rechtsanwalt Kolja Kreder:

    „Wir Teilen den Ablauf beim Angeln in 3 Phasen ein.“

     

    1. Phase: Haken und Drillen des Fisches:

    Jedes Bundesland in Deutschland verfügt über ein Landesfischereigesetz. Jedes dieser Landesfischereigesetze erlaubt das Fischen mit der Handangel. Zwangsläufig wird dabei ein Haken benutzt. Ebenso zwangsläufig ist es, dass der Fisch dabei gehakt und gedrillt wird, also Leid erfährt. Dies ist aber unvermeidlich und erfolgt im Rahmen eines typischen Fischfanges mit der Handangel. Damit gibt das Landesfischereirecht dem Angler also die Erlaubnis für dieses Leid Zufügung. Juristen sprechen hier von einem sogenannten Erlaubnistatbestand. Diese Erlaubnis ist natürlich nicht grenzenlos, denn die Landesfischereigesetze geben keine grundsätzliche Erlaubnis, dem Fisch Leid zuzufügen, sondern nur insoweit, als es für den Fang des Fisches erforderlich ist. Ein bewusstes, in die Länge ziehen des Drills ist von dieser Erlaubnis nicht mehr erfasst, da es für den Fang des Fisches nicht erforderlich ist. Bedauerlicherweise scheint dies nicht allen Richtern klar zu sein. Daher liest man in einigen Urteilen immer wieder lange Ausführungen darüber, dass das Haken und Drillen Leid zufügt. Dies ist, aber – wie dargestellt – irrelevant, solange sich der Angler an die Vorgaben seines Landesfischereirechts hält.

    Man sieht also, bis hier her sind wir ohne eine Diskussion über den Verzehr des Fanges ausgekommen. Neben dem Landesfischereirecht ist kein weiterer „vernünftiger Grund“ erforderlich, auch wenn es von einigen Kreisen immer wieder gebetsmühlenartig wiederholt wird.

    Fazit: Hält sich der Angler, in Phase 1 an die Vorgaben des Landesfischereigesetzes kann PETA ihm nicht ans Bein Pissen!

    2. Phase: Entscheidung über das Töten oder Zurücksetzen des Fisches

    Hier trifft der Angler die Entscheidung, wie er mit dem gefangenen maßigen Fisch verfährt. Die meisten Landesfischereigesetze machen hierzu keine weiteren Vorschriften. Soweit das Landesfischereigesetz in Bayern die Tötung des Fisches zwingend vorschreibt, ist dies rechtlich bedenklich, wie sich später noch ergeben wird.

    Ab dem Zeitpunkt, in dem der Angler den Fisch in Händen hält, wird nun also das Tierschutzgesetz wieder relevant. Will der Angler den Fisch töten und entnehmen, benötige er gemäß § 17 Nr. 1 TierSchG hierfür einen vernünftigen Grund. Ohne Zweifel ist dies der Fall, wenn der Angler den Fisch als Nahrungsmittel verwertet. Es ist aber auch der Fall, wenn man den Fisch tötet, um ihn später als Köderfisch zu verwenden. Die Entsorgung in der Biotonne stellt hingegen keinen vernünftigen Grund dar. Hieraus ergibt sich aber im Umkehrschluss auch, dass ein Angler einen Fisch, den er nicht verwerten kann, zwingend zurücksetzen muss. Ihm fehlt schlicht der vernünftige Grund ihn zu töten. Etwas Anderes kann sich nur dann ergeben, wenn der Fisch nach dem Anlanden so verletzt ist, dass er nicht mehr lebensfähig ist. Dann ergibt sich die Berechtigung zum Töten daraus, dem Fisch weiteres Leid zu ersparen. In diesem Fall muss der Fisch auch nicht zwingend verwertet werden, weil sich der vernünftige Grund zum Töten aus dem ersparten Leid ergibt. Wird der Fisch, aus hege technischen Gründen aus dem Gewässer entfernt, darf er ebenfalls getötet werde, da sich der vernünftige Grund aus der Hege ergibt.

    Fehlt dem Angler der vernünftige Grund, um den Fisch zu töten, muss er ihn zurücksetzen! Dies ist z. B. immer dann der Fall, wenn der Angler einen Fisch fängt, den er nicht zu Nahrungszwecken verwenden möchte. Die Gründe hierfür können vielfältig sein. So mag es sein, dass der Fisch für den Angler kein guter Speisefisch ist, er nicht seinem Zielfisch entspricht und den gefangenen Fisch nicht essen mag, weil er zu klein oder zu groß und für den Angler schlicht unverwertbar ist.

    Teilweise wird eingewandt, jeder Fisch sei letztlich irgendwie zu verwerten. Man könne ihn verschenken oder der Katze zum Fressen geben. Dieser Einwand überzeugt jedoch nicht. Die Frage, ob ein Fisch verwertet werden kann, ist nicht objektiv zu beantworten. Es ist der subjektive Beurteilungsspielraum des Anglers, der für sich diese Entscheidung treffen muss. Der Angler ist nicht verpflichtet, für die gefangenen, von ihm nicht verwertbaren Fische nach Abnehmern zu suchen. Abgesehen davon, dass er im Vorhinein nicht weiß, ob er einen Abnehmer findet, gibt es keine “objektive“ Verwertbarkeit. Das Strafrecht entscheidet über die subjektiven Beweggründe des „Täters“. Ihm, dem Angler, muss ein persönlicher Schuldvorwurf gemacht werden können.

    An dieser Stelle zeigt sich nun auch, weshalb die Regelung in Bayern rechtlich problematisch ist. Wenn der Angler nämlich keinen vernünftigen Grund hat, den Fisch zu töten, dann kommt er automatisch in eine juristische Zwickmühle. Töten und verbuddeln läuft dem Gedanken des Tierschutzgesetzes zuwider. Den Fisch zurückzusetzen, läuft aber auch dem Landesfischereirecht in Bayern zuwider. Diese Problematik hier zu diskutieren, würde nun aber den Rahmen dieses Artikels sprengen.

    Fehlen jedweder Entnahmeabsicht

    Jetzt fragen sich vielleicht einige, wie es denn rechtlich mit dem sogenannten Catch & Release aussieht. Zunächst halte ich diesen Begriff für höchst problematisch. Catch & Release beschreibt übersetzt lediglich den Vorgang des Fangens und des Zurücksetzens. Bei untermaßigen oder geschonten Fischen ist dies gar gesetzlich vorgeschrieben. In der Angelpresse wird unter dem Begriff zumeist etwas Anderes verstanden, nämlich, dass ein Angler bereits mit der Absicht zum Angeln geht, jeden gefangenen Fisch ausnahmslos zurückzusetzen. Daher möchte ich im Folgenden auch nicht vom Catch & Release sprechen, sondern von dem Fehlen jedweder Entnahmeabsicht.

    Es stellt sich nun die Frage, warum es denn überhaupt problematisch sein sollte, jeden gefangenen, maßigen Fisch zurückzusetzen. Wie oben dargestellt, ergibt sich doch die Erlaubnis, dem Fisch durch das Angeln Leid zuzufügen, aus dem Landesfischereirecht. Wann kommt dann aber die fehlende Entnahmeabsicht rechtlich ins Spiel? Das Zurücksetzen des Fisches selber stellt schließlich kein zusätzliches Leid dar, sondern beendet dieses, weil man den Fisch seinem Element zurückgibt.

    An dieser Stelle wird dann gerne wieder auf den „vernünftigen Grund“ gemäß der § 1 u. 17 TierSchG zurückgegriffen. Dies ist allerdings „schräg“, denn wie oben dargelegt, ergibt sich der „vernünftige Grund“ ja gerade aus dem Landesfischereirecht. Wie wird nun aber dieses Problem gelöst?

    Wie vorstehend erläutert, kann diese Problematik nur über das Fischereirecht und nicht über das Merkmal „vernünftiger Grund“ gelöst werden. Daher verbieten einige Landesfischereigesetze das Catch & Release (z. B. Saarland). Ob ein solches, ausdrückliches Verbot sinnvoll ist, mag dahingestellt sein. Hieran gibt es berechtigte Zweifel, wie noch zu zeigen sein wird. Die Problematik wurde in der Vergangenheit auch ohne ein solches, ausdrückliches Verbot gelöst. Die Lösung des Problems erfolgt über den Begriff „Fischerei“. Fischerei wird regelmäßig definiert als „Zucht und Fang von Fischen und anderen Wassertieren zur Nahrungsgewinnung“. Folgt man dieser Definition – an deren Sinnhaftigkeit man zumindest für die Angelfischerei zweifeln kann – übte der Angler, der ohne jedwede Entnahmeabsicht angelt, keine Fischerei im Sinne der Landesfischereigesetze aus. Übt der Angler aber keine Fischerei aus, klappt für ihn rückwärts „die Falle“ zu. In diesem Fall kann er sich nicht mehr auf die Landesfischereigesetze als „vernünftigen Grund“ im Sinne des Tierschutzgesetzes stützen. Kann er nun keinen alternativen, vernünftigen Grund vorweisen, macht er sich nach § 17 TierSchG strafbar, weil er dem Fisch durch das Haken und Drillen Leid zugefügt hat.

    Man sieht nun ganz deutlich, dass die eigentliche Problematik gar nicht beim Merkmal „vernünftiger Grund“ liegt, sondern bei der Frage, ob jemand Fischerei betreibt, wenn er ohne jedwede Entnahmeabsicht angelt.

    Unabhängig davon, ob man nun ein ausdrückliches Catch & Release Verbot in die Landesfischereigesetze schreibt oder im Begriff der „Fischerei“ eine grundsätzliche Entnahmeabsicht fordert, bleibt beides in der Praxis letztlich ein zahnloser Tiger. Es stellt sich nämlich die Frage, wie die Staatsanwaltschaft das grundsätzliche Fehlen jedweder Entnahmeabsicht nachweisen soll. Die Tatsache, dass der Angler dabei beobachtet wurde, wie er einen maßigen Fisch zurücksetzte, reicht ja gerade nicht aus, um ein Fehlen jedweder Entnahmeabsicht zu unterstellen. In der Praxis wird sich der betroffene Angler darauf berufen können, keine sinnvolle Verwertungsmöglichkeit für den gefangenen Fisch gehabt zu haben, weil dieser Fisch eben nicht seinem Zielfisch entsprach. Anders als der Jäger kann der Angler seine Beute vor dem Haken nicht sehen. Er kann also nie ausschließen, einen anderen, als den Zielfisch zu fangen. Selbst wenn er seinen Zielfisch fängt, kann dieser noch aufgrund seiner Größe für den Angler nicht verwertbar sein. Fehlt ihm aber die Verwertungsmöglichkeit, darf er den gefangenen Fisch wegen § 17 Nr. 1 TierSchG gar nicht töten (s. o.). Wenn er dazu noch behauptet, in der Vergangenheit Zielfische zum Nahrungserwerb verzehrt zu haben – was die Staatsanwaltschaft kaum widerlegen kann – endet hier die Strafverfolgung. Genau aus diesem Grund kommt es in der Praxis auch nur in den seltensten Fällen zu einer Verurteilung wegen des Zurücksetzens eines Fisches. Hierfür müsste sich der Angler schon selber „ans Messer“ liefern, indem er behauptet, ohne Verwertungsabsicht geangelt zu haben. Bei der Verwertungsabsicht handelt es sich um eine sogenannte innere Tatsache. Man könnte auch sagen, sie spielt sich alleine im Kopf des Anglers ab. Daher ist dies nur strafrechtlich relevant, wenn diese innere Tatsache durch irgendeine Handlung erkennbar nach außen tritt. Dies ist aber praktisch nie der Fall. Selbst wenn ein Angler bereits einige – für ihn nicht verwertbare Fische – zurückgesetzt hat, ist dies kein Indiz für das Fehlen jedweder Entnahmeabsicht. Die innere Haltung des Anglers, alle Fische zurücksetzen zu wollen, kann man nicht daran festmachen, dass der Angler dabei beobachtet wurde, wie er einen bestimmten Fisch zurückzusetzen. Denn als Nächstes kann er ja schon seinen Zielfisch fangen und diesen entnehmen.

    Dies wirft dann aber zwangsläufig die Frage auf, wie sinnvoll eine solche Regelung ist, wenn sie praktisch nicht justiziabel ist. Wie soll denn ein Fischereiaufseher oder die Polizei vor Ort feststellen, ob bei einem Angler keine grundsätzliche Entnahmebereitschaft vorliegt, außer der Angler ist so „dumm“ dies freimütig gegenüber den Behörden einzuräumen oder sich gar damit zu brüsten. Insoweit erscheint die Definition des Begriffs „Fischen“, wie sie die herrschende Meinung vornimmt, vielleicht auf den ersten Blick naheliegend, sie ist aber in letzter Konsequenz kaum justiziabel. Nichts Anderes gilt für ein ausdrückliches Catch & Release Verbot in den Landesfischereigesetzen.

    Darüber hinaus kann man auch anzweifeln, ob die oben genannte Definition von Fischerei jemals auf die Angelfischerei passte. Letztlich definiert man so die Berufsfischerei, wie sich bei Wikipedia nachlesen lässt.

    Als Fischerei oder Fischwirtschaft bezeichnet man die Wirtschaftszweige, die sich mit dem Fangen oder Züchten von Fischen und anderen Wassertieren zur Nahrungsgewinnung und Weiterverarbeitung beschäftigen.

    (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Fischerei 21.09.2018)

    Diese Definition auf die Angelfischerei anzuwenden, geht an der Realität vollständig vorbei. Der Erwerbsfischer bestreitet seinen Lebensunterhalt durch das Fischen. Er geht also mit der Erwartung ans Werk, mit seiner Fischerei Geld zu verdienen. Damit muss er zwangsläufig die Fische auch entnehmen. Ganz anders sieht es bei dem „Hobby“ Angeln aus. Der Angler investiert in der Regel mehr Geld in die Fischerei, als er jemals durch den gefangenen Fisch erspart. Wenn es um das Nahrungsmittel Fisch geht, lässt sich dieses deutlich günstiger kaufen. Die gegenwärtige Strategie der meisten deutschen Angelverbände, nun gerade die Verwertung des Fisches als Nahrungsmittel in den Vordergrund zu stellen, entbehrt hier nicht einer gewissen Scheinheiligkeit. Hierzu wird bei den politischen Konsequenzen noch einmal einzugehen sein. Nun aber erst einmal zur Phase 3.

    Phase 3: Zurücksetzen oder Töten des Fisches

    Wie oben bereits dargelegt endet die Erlaubnis nach Landesfischereirecht, Fischen durch Haken und Drillen Leid zuzufügen, in dem Moment, in dem der Angler den Fisch gelandet hat. Ab diesem Zeitpunkt sind die Tierschutzbestimmungen, wie das Tierschutzgesetz oder die Tierschlachtverordnung, maßgebend.

    Wie stellt sich nun der Vorgang des Zurücksetzens rechtlich dar? – das Zurücksetzen ist für den Fisch, verglichen mit der Tötung, der weitaus weniger gravierenden Eingriff. Das Zurücksetzen mehrt also nicht das Leid des Fisches, sondern verringert es. Etwas anderes gilt für den Fall, dass ein erkennbar nicht mehr lebensfähiger Fisch zurückgesetzt wird. Aus diesem Grunde sollten erkennbar stark verletzte Fische auch nicht mehr zurückgesetzt werden.

    Auch bei der Frage, wie der Fisch zurückzusetzen ist, muss das Tierschutzgesetz beachtet werden. Für geschonte Fische legt das Landesfischereirecht dies bereits fest. So schreibt z. B. § 4 Landesfischereiverordnung NRW vor:

    „[… die Fische sind] unverzüglich mit der gebotenen Sorgfalt ins Fanggewässer zurückzusetzen“

    Auch wenn sich diese Vorschrift konkret auf geschonte Fische bezieht, so ist selbstverständlich klar, dass tierschutzrechtlich für maßige Fische nichts anderes gelten kann. Damit stoßen wir jetzt zu dem eigentlichen Problem vor, welches fälschlicherweise immer mit dem Angeln ohne Entnahmeabsicht in einen Topf geworfen wird. Dies ist die Praxis, von den gefangenen Fischen sogenannte Trophäenfotos aufzunehmen. Gegen Fotos von Anglern mit ihrem Fang ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Dies muss aber in einer Weise erfolgen, die nicht zu länger anhaltendem Leid beim Fisch führt. Daher ist aus meiner Sicht auf alles zu verzichten, was das Zurücksetzen des Fisches in irgendeiner Weise erheblich verzögert. Eine Ausnahme bildet hier lediglich das Wiegen und Messen, wenn es im Rahmen der Fischhege geboten ist. „Unverzüglich“ heißt in der Juristensprache: „Ohne schuldhaftes Zögern“ dies trifft es auch recht gut, wenn es um das Zurücksetzen von Fischen geht. Dies sehen letztlich die Strafrichter genauso. Das zeigen auch die insoweit ergangenen Urteile. Hier wurden die Angler nämlich regelmäßig nicht deshalb verurteilt, weil sie die gefangenen Fische zurückgesetzt haben, sondern weil sie diese verzögert zurückgesetzt haben. Von der Tagespresse und von Tierrechtsorganisationen, wie PeTA, werden diese Urteile immer wieder unter der Überschrift Catch & Release gehandelt. Nicht das Zurücksetzen des Fisches ist hier das Problem, sondern die Verzögerung, mit der es geschieht. Wer also einer Strafe aus dem Weg gehen will, sollte die Fische, die er nicht verwerten kann „unverzüglich“ zurücksetzen. Dass dies auch mit der gebotenen Sorgfalt erfolgen muss, dürfte kein Punkt sein, dem man unter Anglern diskutieren muss. Hier sollte man sich aus Gründen des Selbstschutzes auch nicht auf Diskussionen einlassen, wie lang oder kurz die Verzögerung für das Foto war. Dies führt nahezu zwangsläufig dazu, dass letztendlich Gutachter darüber entscheiden, ab wann ein Fisch länger anhaltend leidet. Zuletzt wurde dies von einem Strafgericht bereits bei einer Verzögerung von etwas mehr, als 60 Sekunden angenommen. Hier bewegt man sich als Angler auf sehr dünnem Eis.

    Außer Frage steht in diesem Zusammenhang, dass die Hälterung in Karpfensäcken, mit späterem Zurücksetzen, tierschutzwidrig ist. Die Lebendhälterung von Fischen ist nach § 9 Tierschlachtverordnung nur dann erlaubt, wenn es sich um Schlachtfisch handelt, also um Fisch, der für den anschließenden Verzehr gedacht ist. Teilweise beinhaltet das jeweilige Landesfischereirecht spezielle Normen dazu, wie Setzkescher konstruiert sein müssen. In diesem Fällen richten sich die Art und die Bedingungen der Hälterung nach den landesrechtlichen Bestimmungen.

    Darüber hinaus beinhaltet die Tierschlachtverordnung auch genaue Angaben dazu, wie der Fisch getötet werden muss. Für den Angler bedeutet dies, dass der Fisch zunächst mit einem stumpfen Schlag auf den Kopf betäubt wird. Ausnahmen gibt es hier für Plattfisch (direkter Kehlschnitt) oder den Aal (Durchtrennen der Wirbelsäule hinter dem Kopf und sofortigem Ausweiden). Dies ist nachzulesen in § 12 Abs. 10 TierSchlV.

    Fazit:

    Entgegen der landläufigen Meinung spielt der „vernünftige Grund“ gemäß Tierschutzgesetz für den Angler erst ab dem Zeitpunkt eine Rolle, in dem der Regelungsbereich des Landesfischereirechts endet. Dies ist regelmäßig der Fall, sobald der Angler den Fisch gelandet hat. Bis dahin kann er sich für das Haken und Drillen des Fisches auf die Erlaubnis des Landesrechts berufen. Fischt der Angler allerdings ohne jede Entnahmeabsicht, kann er sich nach herrschender Meinung nicht auf die Erlaubnis des Landesfischereirechts berufen, da er keine Fischerei ausübt. Das Zurücksetzen von nicht verwertbaren Fischen –aus subjektiver Sicht des Anglers – ist nicht strafbar, wenn der Angler mit einer grundsätzlichen Entnahmeabsicht angelt. Mit Strafe rechnen muss derjenige, der Fische verzögert zurücksetzt. Das Hältern von Fischen, die zum Verzehr gedacht sind, ist unter geeigneten Bedingungen nach dem jeweiligen Landesfischereirecht oder § 9 Abs. 1 TierSchlV erlaubt. Die Tötung muss (in der Regel) nach vorheriger Betäubung durch Ausbluten erfolgen.

    Die falsche Behauptung, insbesondere der Angelgegner, es bedürfe eines vernünftigen Grundes für das Angeln, sollten wir Angler nicht übernehmen. Wie dargestellt, spielt der vernünftige Grund keine entscheidende Rolle. Dies gilt auch für die Argumentation der Angelgegner, der Fisch leide durch das Haken und den Drill. Unabhängig davon, ob dies biologisch so haltbar ist, spielt es rechtlich keine Rolle, da die Landesfischereigesetze das Angeln mit dem Haken ausdrücklich erlauben. Damit ist aber auch die Erlaubnis verbunden, hierdurch dem Fisch das unvermeidliche Maß an Leid zuzufügen. Erst mit der Anlandung kommt das Tierschutzgesetz wieder ins Spiel. Aus diesem Grund benötigt der Angler einen vernünftigen Grund, um den Fisch zu töten. Fehlt ihm ein solcher, weil er z. B. den gefangenen Fisch gar nicht verwerten kann oder will, fehlt ihm auch ein vernünftiger Grund, den Fisch zu töten. In letzter Konsequenz muss er ihn also zurücksetzen, weil ihm dies das Tierschutzgesetz gebietet.

    Politischer Ausblick:

    Den Anglern selbst, aber auch deren Vertretern in den Verbänden, sei ans Herz gelegt, sich die Struktur der gesetzlichen Regelungen vor Augen zu führen und nicht die oft falschen Argumentationen der Angelgegner unkritisch zu übernehmen. Politisch sollte darauf hingewirkt werden, die Catch & Release, Verbote – egal, wie sie nun begründet werden – abzuschaffen. In der Praxis stellen sich diese Verbote ohnehin als zahnloser Tiger dar. Das Paradigma vom Angeln zum Nahrungserwerb sollte aufgegeben werden. Es ist weder zeitgemäß, noch entspricht es der Lebenswirklichkeit. Daran ändert auch nichts, dass viele Angler ihre Fische verwerten. Der Nahrungserwerb ist letztlich nicht die Triebkraft, die den Angler ans Wasser führt. Hier täte mehr Ehrlichkeit gut. – Stattdessen muss hervorgehoben werden, dass es viele gute Gründe gibt, Angeln als Freizeitbeschäftigung gesellschaftlich zu fördern. Angeln ist eine nachhaltige, naturnahe Freizeitbetätigung, welche die Sensibilität für die Natur fördert. Dies ist vor dem Hintergrund einer immer weiter fortschreitenden Naturentfremdung in unserer Gesellschaft dringend geboten. Entgegen der Meinung von Tierrechtlern und einigen Naturschützern, ist der Angler nicht der Feind, sondern ein Freund der Natur. Natürlich macht dies nicht gleich jeden Angler zu einem Naturschützer. Dies ist aber auch gar nicht erforderlich. Genauso wenig, wie jedes Mitglied eines Sportvereins auch tatsächlich Sport treiben muss. Dennoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein Angler aus Naturverbundenheit auch für die Belange der Natur einsetzt, weit höher, als unter denen, die kein naturnahes Hobby ausüben. Genauso wie die Wahrscheinlichkeit bei den Mitgliedern eines Sportvereins höher ist, dass diese auch tatsächlich Sport treiben. Ebenso, wie der Sport als gesellschaftlich wünschenswert angesehen wird, weil er die Gesundheit fördert, gilt dies vergleichbar auch für das Angeln. Auch das Angeln fördert die Gesunderhaltung von Körper und Geist. Dies gilt umso mehr in unserer immer hektischeren und reizüberfluteteren Gesellschaft. Angeln entschleunigt unseren hektischen Alltag, dient dem Stressabbau und kann sich damit nur positiv auf die Gesundheit auswirken. Man kann der heutigen Smartphone-Generation doch nur wünschen, dass sie den Weg zum Angeln findet und wenigstens auf diese Weise dem Irrweg der medialen Reizüberflutung zu entkommen. Wie man sieht, gibt es eine ganze Reihe triftiger Gründe, warum das Hobbyanglern gesellschaftspolitisch geboten ist. Alles gute Gründe, sich von dem Paradigma zu lösen, dass die Verwertung des Fisches die einzige Rechtfertigung für unser Hobby sein soll. Genau hier muss der Hebel politisch angesetzt werden. Dies geschieht am besten auf der Ebene der Landesfischereigesetze. Daher stehen vor allem die Landesfischereiverbände an dieser Stelle gegenüber den Anglern in der Pflicht.

  • Anstatt Tieren zu helfen, investiert Peta seine Arbeitszeit lieber in den Duden

    Während in den USA Peta hunderte von Hunden durch die Giftspritze hinrichtet, beschäftigt man sich in Deutschland lieber mit dem Duden!

    Peta jubelt wieder einmal! Nach dem man den Betreiber des Dudens, wahrscheinlich mit Demos gedroht hatte, nahm dieser den Begriff veganes Leder auf. GERATI schaute sich dein Eintrag einmal an und viel fasst aus seinem Bürosessel, als er den Eintrag las. 

    Wer jetzt den Duden bemüht und nach veganem Leder sucht, wird bitterböse enttäuscht werden. Denn dieser Begriff wird in dieser Zusammensetzung überhaupt nicht angezeigt und gefunden. Erst wenn man nach Leder sucht, taucht auf einmal unter der Bezeichnung „WENDUNGEN, REDENSARTEN, SPRICHWÖRTER“ die Bezeichnung „veganes Leder“ auf.

    Also lohnt es wieder einmal einen Blick auf den Verfasser dieser Pressemitteilung zu werfen

    Diese Pressemitteilung wurde von einer gewissen Johanna Fuoß, PETA-Fachreferentin für Tiere in der Bekleidungsindustrie verfasst. Man darf sich also fragen, ob diese Frau Johanna Fuoß überhaupt geprüft hat, was sie letztendlich behauptet. Den Anschein hat es jedenfalls nicht, denn sonst wäre es ihr aufgefallen, dass wenn man diesen Begriff im Duden sucht, einfach nicht fündig wird.

    Noch interessanter ist es von Peta zu erfahren, was der Begriff veganes Leder mit Tierschutz zu tun hat und wie viel Geld verprasst wurde, um sich damit zu beschäftigen, dass die Bezeichnung veganes Leder in irgendeiner Form erfasst wird.

    Auch in Deutschland brauchen Tiere Hilfe. Hunderte von Tierheimen sind von der finanziellen Existenz bedroht, weil Peta die Spendengelder die für Tierheime bestimmt wären abgreift. Im Tierschutz landet bei Peta von den über 8 Millionen Euro jährlich kein einziger Cent. 

    Peta – Spender sollte sich überlegen, ob es wichtig ist, dass im Duden die Bezeichnung veganes Leder als Redewendung erscheint, oder ob sich Tierheime liebevoll um Tiere durch die Spenden kümmern können. Den Spendern sei gesagt, dass die Vereinsführung, versucht man die horrenden Lohnkosten die Peta selbst angibt aufzuschlüsseln, mit einem sechsteiligen Betrag in die eigene Brieftasche aus diesen Spenden die für den Tierschutz sind bereichert. Was ist wohl wichtiger, der Tierschutz oder das ein Herr Uhlmann oder Haferbeck sich horrende Lohnzahlungen gönnen!

    Veganes Leder schädigt mehr die Umwelt als echtes Leder aus Tierhaut

    Einerseits ist Kunstleder oder auch veganes Leder nicht so langlebig wie echtes Leder. Sodass hier bereits, eine enorme Umweltbelastung entsteht. Baut sich normales Leder nach der Entsorgung, auf natürliche Weise ab, sind die Reste von Kunst und Veganen Leder die chemisch aufgearbeitet werden noch Jahrhunderte Nachweisbar! Deswegen empfiehlt es sich lieber auch Echtleder zurückzugreifen, als irgend was durch chemische Bastelei wie Leder aussehen zu lassen, was nur wenige Jahre überlebt. Das Leder ist ein Abfallprodukt und insbesondere eine Kuh wird derzeit zu fast 100 Prozent verwertet. Warum soll man dann Teile wegschmeißen, wenn diese mehrere Jahrzehnte ein wunderschönes Kleidungsstück präsentieren kann! 

  • Dänemark kauft letzte vier Elefanten aus einem Zirkus auf

    Für 1,5 Millionen Euro kaufte der dänische Staat die letzten vier Elefanten in dänischen Zirkusse auf.

    Anstatt die von Tierrechtlern undurchführbare, da gesetzeswidrige Beschlagnahmung zu fokussieren, ging Dänemark einen unkonventionellen Weg. Man bot den beiden letzten dänischen Zirkusse mit Elefanten, 1,5 Millionen Euro und kaufte diese vier Tiere einfach ab. Die Elefanten stammen aus den beiden Zirkusse Circus Arena und Circus Trapez.

    Dänische Zoos können sich jetzt bewerben und den vier Elefanten eine Altersresidenz zur Verfügung stellen. Gleichzeitig will man im dänischen Parlament einen Beschluss einreichen, bei dem die Haltung von Elefanten in Zirkusse eingeschränkt werden soll.

     

    Diese Vorgehensweise finde ich persönlich als einen richtigen Weg. Ein Verbot zu erlassen, ohne die Entschädigung abzuklären ist kaum möglich. Insbesondere in Deutschland würde dieses einem widerrechtlichen Berufsverbot entsprechen. In Dänemark setzte sich die Politik und die Zirkusse mit den letzten vier Elefanten an einen Tisch und fanden einen Konzens. Für Deutschland ist dieses derzeit kaum umsetzbar, da hier 20 Elefanten derzeit noch in deutschen Zirkusse leben. Hier müsste also vergleichsweise eine Summe von 7,5 Millionen Euro investiert werden, um die Elefanten aufzukaufen.

    Peta wie wäre es wenn man anstatt Werbung für Peta macht, einfach Elefanten aufkauft?

    Peta hat allein in den Jahren 2016, 2017 und 2018 folgenden Summen in der Werbung für die Marke Peta verprasst. Davon floss kein einziger Cent in den Tierschutz!

    • 2016 2.393.622,08 € das sind 41,92 % der gesamten Spendeneinnahmen
    • 2017 4.096.149,17 € das sind 54,32 % der gesamten Spendeneinnahmen
    • 2018 4.738.989,46 € das sind 60,14 % der gesamten Spendeneinnahmen

    Demnach hat Peta in den letzten drei Jahren 11.228.760,71 € in Werbekosten investiert! Und das nicht, um ein einziges Tier zu retten oder zu helfen. Nein nur um eigene Peta Produkte zu bewerben. 

     

    So ließ man eine Dildo-Bahn durch deutsche Großstädte fahren und investieren einen sechsstelligen Betrag zum DFB Supercup, nur um das Peta eigene Produkt Veganstart zu präsentieren. Dass es dabei nicht um Tierschutz, sondern um reine Produktwerbung handelt, verschweigt Peta natürlich. Auch das diese Werbeausgaben in den letzten drei Jahren um fast 200 Prozent gestiegen sind und nun mittlerweile über 60 Prozent der gesamten Spendeneinnahmen, die für den Tierschutz gedacht sind, einnehmen scheint dem zuständigen Bearbeiter des Finanzamtes Stuttgart nicht auffallen zu wollen. 

    Ein Schelm wer da hier die Vermutung äußert, dass er an diesen Werbeeinnahmen beteiligt wird. Neben den hohen Werbekostenausgaben die Peta dem Finanzamt präsentiert, sind auch die Lohn- und Mietkosten durch rechtsgültige Urteile, bereits als Gemeinnützlichschädlich in anderen Fällen eingestuft worden. 

    Anfragen an das Finanzamt zu dem Thema Gemeinnützigkeit von Peta mit verweis auf die hohen Kosten, werden mit dem Hinweis auf das Steuergeheimnis nicht beantwortet. Man darf sich natürlich Fragen wer hier das Finanzamt Stuttgart kontrolliert, um den verdacht der Korruption auszuräumen! 

    Da man keine Antwort erhält, darf man sich hier selbst Gedanken machen!

    PeTA schmeißt 52.500 € zum Fenster hinaus

    Peta schmeißt weiter Spendengelder aus dem Tierschutz zum Fenster hinaus

    Im vergangenen Jahr hat Peta zudem 500.000 € Schulden gemacht. Dennoch startete Peta eine vermarktete Rap-Kampagne und schmeißt somit weiter Spendengelder, die für den Tierschutz bestimmt sind, zum Fenster hinaus.

    Anstatt Tieren zu helfen, verbreitet man Lügen über die Tierhaltungen

    So war Peta bei der illegalen Beschlagnahmung von Tieren durch die Kieler Staatsanwaltschaft federführend. Gegen die Staatsanwältin, die derzeit beurlaubt ist, läuft ein Verfahren wegen Amtsmissbrauches. So finanzierte Peta den Transport eines illegal beschlagnahmten Elefanten des Zirkus Vegas, nach Belgien, obwohl überhaupt keine Tierschutzverstöße vorlagen. 

    Zu dieser Erkenntnis kam ein Richter, der dem Zirkus Vegas recht gab und somit den Weg ebnete, Entschädigungsansprüche zu stellen. Die zuständige Kommune hat bereits einen Fond mit über 5.000.000 € angelegt, um Entschädigungsansprüche durch Fehlurteile dieser Staatsanwältin abzudecken. Diese Summe wird aber aufgrund der Vielzahl der Fälle wohl nicht ausreichen. Auch hier schwebt der Verdacht der Korruption über Peta. Immerhin wäre eine simple Prüfung der Vorwürfe von Peta leicht zu widerlegen gewesen.

    Zirkusse mit Elefanten auch in Deutschland ein Auslaufmodell

    Die zwanzig Elefanten, die in Deutschland noch in Zirkusse leben, stehen alle samt kurz vor ihrer Rente. So hat zum Beispiel der Zirkus Krone bereits zwei alte Elefantendamen nach Spanien in Rente geschickt. Wildfänge sind seit Jahren bereits verboten. Die Nachzucht in Zirkusse ist zwar erlaubt, wird aber aufgrund der schwierigen Haltung von Bullen nicht durchgeführt. Die einzige legitime Möglichkeit wären Käufe aus anderen Zirkusse, oder Zoos. Zoos wollen aber in der Regel auch nur Bullen abgeben. Dieses liegt auch an den Haltungsschwierigkeiten, die man mit mehreren Bullen hat. So sind die Auftritte von Elefanten in Zirkusse gezählt.

    Tierrechtler sollten sich erst einmal mit der Tierhaltung beschäftigen, bevor sie absurde Forderungen stellen, die das Grundgesetz verletzen würden. Aber Tierrechtlern geht es von Haus aus nur um Hetze, Randale und Bambule.

  • Tanja Breining, Brot kann schimmeln, was kannst du?

    Gastartikel:

    Zugegeben PETA Bashing ist unfair. Es ist etwa so, als würde man sich an der Bildzeitung oder den Widersprüchen der Institution Kirche abarbeiten. Ja es stimmt schon, bei großen Teilen der Bevölkerung gilt das als uncool. Böse Zungen behaupten sogar Kritik in deren Richtung wäre Dreckig, Feige und Gemein. Ich bin da völlig bei euch! Aber es macht Spaß! Und, wenn wir ehrlich sind, tut es keinem richtig weh.

    Frei erfunden: der Supergau für alle sogenannten Tierquäler und Mörder!

    Neulich hatte ich einen Alptraum. Ich wachte schreiend und schweißgebadet auf. Meine Frau brauchte über 10 Minuten um mich zu beruhigen. Was war der Auslöser? Ich will es euch gerne Erzählen: Tanja Breining, die Komödiantin wider Willen die in der Vergangenheit mit so manchem Schildbürgerstreich für Furore sorgte:

    #Plastikfische #Computerspiel-FarCry5 #Legoland

    Also diese vor Empathie nur so strotzende Person hatte sich in meinen Traum geschlichen. In meinem Traum stellte sich besagte Tanja, als Initiatorin der von mir angepriesenen und umworbenen Petition „Gemeinnützigkeit PETA abschaffen“ heraus. Der Supergau für alle sogenannten „Tierquäler und Mörder“!

    Altaa, Isch weiß wo dein Haus wohnt!

    Denn ich las Tags zuvor einen Tagesspiegel Artikel: openPetition: Ich weiß, wo du wohnst

    Hier war davon die Rede das Initiatoren von Petitionen bei openpetition.de uneingeschränkten Zugang zu Adressdaten von Petitionsunterstützern haben. Man stelle sich also vor, das die PR-Abteilung von PETA, das Image von Tanja Breining absichtlich auf Unseriösität und zum Himmel schreiend Dummheit, aufgebaut hat. Um mit diesen geschickt eingefädelten ja hochintelligenten Bitch Move, von ihrer Person abzulenken.

    Für alle Bildzeitungsjünger kurz erklärt: Der Ausdruck Bitch Move wird gerne im Hip-Hop/ Battel Rap Bereich verwendet und bedeutet so viel wie: Du hast etwas ganz schlimmes gemacht und ich bringe darüber meinen Unmut zum Ausdruck.

    Skandal: PETA Datenklau im großen Stil

    Über 30000 sensible Adressdaten von PETA Gegnern in den Händen einer Organisation die Gewalt gegen Sachen als legitimes Mittel des Protestes gutheißt. Das wäre für PETAs Fundamentalisten der Coup des Jahrhunderts. Nur ein Anruf von Tanja Breining bei der PETA Bambule und Randale Fraktion oder der PETA nahestehenden Animal Liberation Front (ALF) und schon würden wenig später, Glasermeister Jubeln. Und die Autoreifen Industrie einen Aufschwung nie dagewesenen Ausmaßes erleben.

    Zum Glück alles nur ein Alptraum!

    Ich seh sie schon hastig die Rechner hochfahren, die Seite openpedition.de anklicken und ihren Petitionseintrag rückgängig machen …

    Leute beruhigt euch! Ich habe doch nur übertrieben um zu verdeutlichen. Das war zum Glück alles nur ein furchtbarer Alptraum. Außerdem ist der Bericht aus dem Jahre 2014. Also werden die Betreiber von openpetition.de inzwischen wohl nachgebessert haben, oder?

    #EndzuEndVerschlüsselung

    Fazit:

    Leute bekommt endlich den Arsch hoch und unterzeichnet die Petition „Gemeinnützigkeit PeTA abschaffen.“ Quelle:https://www.openpetition.de/petition/online/gemeinnuetzigkeit-von-peta-abschaffen

    @Tanja Breining Du kannst nüscht, außer Dich mit absurden Forderungen zur Lachnummer der Nation zu machen. Stell Dich in die Ecke und schäme Dich!

    @Uli Beyer

    Uli du bist nicht ganz unschuldig daran das ich mich hier äußere. Deinen Beitrag „Krasser Gewaltaufruf gegen Angler!“ Quelle: Krasser Gewaltaufruf gegen Angler: Steine werfen empfiehlt Peta! Steinewerfen empfiehlt PETA, fand ich großartig. Danke dafür das, hat mich auf jeden Fall motiviert mir mal ein paar Gedanken zu machen. Solltest du Spaß an meinen Beiträgen haben, erlaube ich dir ausdrücklich diese Texte: Auf deinem YouTube Channel im Parodie Kontext vorzulesen. Du darfst dich dabei auch gerne als Märchenonkel verkleiden. Über Worte, die du niemals in den Mund nehmen würdest, könntest du ja ein Beeep setzen.

    Gastautor stellt sich vor:

    Hallo Freunde der gepflegten Unterhaltung. Ich bin ein ganz normaler für sein Geld hart arbeitender Malocher. Der in seiner Freizeit gerne Angeln geht und für GeRaTi als Gastautor tätig ist. Ich versuche mit dem Stilmittel Provokation, Kreativität und Witz, Fehlentwicklungen und Missstände (nicht nur bei PETA) aufzuzeigen.

    Wie jeder von uns bin ich nicht frei von Fehlern. Sollte ich mich im Eifer des Gefechts mal verrennen und über das Ziel hinausschießen, schreibt es mir gerne in die Kommentare. Für Lob bin ich natürlich auch empfänglich. Mit freundlichen Grüßen euer Unbekannter Autor.

    Grüße gehen raus an:

    Uli Beyer, Matze Koch, Hubertus, Vitali Dalke, Materia und natürlich ein Fettes Rrrrrritsch an Victor+Crew.

    Schaufenster:

    In meinem nächsten Beitrag werde ich auf hoffentlich unterhaltsame Weise, der Frage auf den Grund gehen ob Fische schmerzen Empfinden. Man darf gespannt sein.

  • Peta Tierquälerin Yvonne Würz zeigt ihre Unfähigkeit

    Das bei Peta nur unfähige und teilweise gänzlich gescheiterte Existenzen arbeiten, kann man immer wieder erleben. So ist es auch nicht verwunderlich, dass Peta eine gewisse Frau Yvonne Würz beschäftigt, die selbst während ihres Studiums Tiere quälte und für den Tod unzähliger verantwortlich war.

    So nahm Yvonne Würz, die Stelle des von Peta zum Fachreferenten degradierten Diplomlosen Peter Höffken ein. Während ihres Studiums experimentierte sie an Finken herum. Dabei starben mehrere Tiere auf ungeklärter Weise. Man darf sich natürlich Fragen, warum Peta, eine nach den eigenen aufgestellten ethischen Grundvorstellungen, die Tierversuche ablehnen, eine solche Frau beschäftigt. Peta ist gegen jede Form von Forschung an Tieren. Und dennoch gibt Peta dieser Frau Yvonne Würz einen Job.

    PeTA-Mitarbeiterin Dr. Yvonne Würz ist Tierquälerin

    Natürlich darf man sich Fragen, ob für Peta Mitarbeiter diese ethischen Grundregeln nicht zutreffen. Gleichzeitig scheint ein Befähigungsnachweis im Bereich Tierhaltung und Tierschutz bei Peta nicht erforderlich zu sein. Wie kann, es sonst sein, dass gerade immer wieder Peta Mitarbeiter mit ihrer perfiden Dummheit glänzen. Da ist ein Dr. Edmund Haferbeck, der mich mit Strafanzeigen überzieht und die Behauptung gegenüber der Staatsanwaltschaft Augsburg aufstellt, ich würde gegen das deutsche Tierschutzgesetz verstoßen. Und das, obwohl Haferbeck weiß, dass ich überhaupt nicht in Deutschland lebe, sondern in Indonesien. Wenn das nicht Dummheit ist, was dann? 

    Oder nehmen wir Herrn Krishna Singh, einen angestellten Juristen, der Massenabmahnungen im Auftrag von Peta verschickt und Tage später freiwillig seinen Rechtsanwaltstitel abgibt. Jener Herr Krishna Singh verklagte mich, da ich die falsche Aussage traf, er hätte seinen Rechtsanwaltstitel verloren. Seine Klageschrift, die über 50 Seiten umfasste ließ er ins Indonesische übersetzen, obwohl er wusste, dass ich deutscher Staatsbürger bin und meine Artikel auch in Deutsch verfasse. Hier wurde letztendlich ein Vergleich geschlossen. Und Nein Krishna Singh hat seinen Titel nicht verloren, er hat diesen freiwillig abgegeben, als er bei Peta arbeitete.

    Diplomlos gescheitert …

    Auch Peter Höffken, der sich bis zu einer Strafanzeige von GERATI, als Diplom Zoologe und Wildtierexperte betitelte, scheint auf sarkastischer Art und Weise, für einen Job in der freien Marktwirtschaft nicht befähigt zu sein. Drei Tage nachdem die Strafanzeige wegen verdachtes des Titelmissbrauches bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart eingegangen war, degradierte Peta, Peter Höffken zum Fachreferenten. Das angebliche Diplom was auch Dr. Edmund Haferbeck gesehen haben möchte, scheint jedoch für immer verschwunden zu sein. Seit 2014 wird selbst in den Medien Peter Höffken nicht mehr als Diplom Zoologe und Wildtierexperte betitelt, obwohl doch ein Diplom sein Expertenwissen stützen würde. Letztendlich wurde er dann durch die Peta-Tierquälerin Yvonne Würz abgelöst.

    Eine weitere Peta Mitarbeiterin ist Tanja Breinig. Auch sie hat einen Doktortitel, ist aber nicht einmal in der Lage lebendige Fische von Plastikfischen zu unterscheiden. So sorgte sie für einen überteuerten Veterinäramt-Einsatz, um Fische aus einem Aquarium in einer Bar zu retten. Als das Veterinäramt, dass extra 60 Kilometer fahren musste, in der Bar ankam, tummelten sich darin Plastikzierfische.

    Mal ehrlich, wie kann man so einen Verein wie Peta ernst nehmen, bei dem anscheinend nur Narren arbeiten?

    Im neusten Peta Kasperle Theater, kam wieder einmal Peta Tierquälerin Yvonne Würz zum Einsatz. Diese versuchte wieder Krampfhaft einen Hetzartikel zu verfassen, um einen Zoo zu diffamieren. Nur schön, dass es mittlerweile auch Journalisten auffällt, dass Mitarbeiter von Peta nicht gerade mit Intelligenz gesegnet sind.

    So behauptete Sie in einem Newsletter, dass der Zoo Hagenbeck in Hamburg, den vor 11 Jahren auf tragischerweise ums leben gekommene Orang-Utan, zersägt und an Tierversuchslaboren verkauft habe. Der Orang-Utan ertrank vor 11 Jahren, als er versuche ein Brötchen zu angeln, was ein Besucher in den Schutzgraben geworfen hatte.

    Peta: Teile des Affen wurden aus Profitgier verkauft

    Die Organisation schreibt in der Mitteilung, wie Hagenbeck damals offenbar die Möglichkeit nutzte, Profit aus dem Tod des Orang-Utans zu schlagen. Sie sollen eine Körperhälfte an ein Tierversuchslabor verkauft haben. Im Vorfeld sei der Affe durchgesägt worden – so steht es in dem verschickten Newsletter.

    theworldnews.net

    Zoo reagierte sofort und wiederlegte die Dummheit dieser Peta-Mitarbeiterin

    So antwortete der Zoo wie folgt …

    Doch stimmt das überhaupt? Der Körper des Affen ging jedenfalls damals an das Zoologische Museum der Universität, heute CeNak (Centrum für Naturkunde). Er wurde präpariert und ist bis heute dort zu sehen. 

    (…)

    Tierpark Hagenbeck unterstellt Peta ebenfalls Profitgier

    Hagenbeck wiederum unterstellt der Organisation ebenfalls, Profit aus dem Todesfall des Affen schlagen zu wollen, in dem Peta die Aspekte bewusst diffamieren und völlig falsch darstellen würde: „Um Geld in die Kasse zu bekommen, scheuen sich die Marketingstrategen der Organisation nicht, einen der schlimmsten tierischen Unglücksfälle im Tierpark Hagenbeck in bewusst diffamierender und sachlich völlig falscher Darstellung zu bemühen“, so ein Auszug aus der Pressemitteilung.

    ​theworldnews.net

    In einer Stellungnahme auf Anfrage der Morgen Post äußerte sich Peta-Tierquälerin Yvonne Würz: „Vielleicht haben wir eine Formulierung unglücklich gewählt,„

    Das Ganze hat nichts mit unglücklich gewählter Formulierung zu tun. Peta will überall krampfhaft Tierquälerei sehen und dazu muss man eben auch Lügen verbreiten, wenn es keine Tierquälerei gibt. Würde ein Mensch mit einer gewissen Grundintelligenz, sich weigern solche Artikel mit seinem Namen zu verbreitet, sind Peta-Mitarbeiter da voll dabei. Wenn man schon nicht die Wahrheit demonstrieren darf, dann wenigstens die eigene Dummheit. Da es sich nicht um einen Einzelfall handelt, sollten sich Spender für den Tierschutz mehr als einmal überlegen, ob sie so einen dummen Verein überhaupt Geld spenden. Allein die Frage was Peta für den Tierschutz tut, reich aus um festzustellen, dass Peta sich durch Spendengelder aus dem Tierschutz nur bereichert. Im Tierschutz kommt jedenfalls kein Geld an!

  • Auch Deutscher Angelfischerverband erstattet Strafanzeige gegen Peta

    Der Deutsche Angelfischerverband e. V, (DAFV) hat am 16.08.2019 bei der Staatsanwaltschaft Berlin Strafanzeige gegen Peta und deren Mitarbeiter, wegen des Verdachts der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung und weiterer Tatbestände gestellt.

    Die Peta Mitarbeiterin Tanja Breining, hatte in einer Pressemitteilung öffentlich dazu aufgefordert, Angler mit Steinen zu bewerfen und diese fälschlich bei der Polizei einer Straftat zu bezichtigen, auch wenn ihnen kein Vergehen vorgeworfen werden konnte. GERATI hatte darüber berichtet. Nachdem die Presse auch über den obszönen Gewaltaufruf durch Peta berichtet hatte, änderte Peta ihre Pressemitteilung ab und sprach nun von Kieselsteinen, die man auf Angler werfen sollte. Jedes Fluggeschoss, kann unkontrolliert auch ins Auge gehen. Deshalb unterstützt GERATI auch alle Strafanzeigen die gegen Peta, von Anglern und deren Vereinen gestellt werden.

    Jetzt hat sich auch der DAFV zu einer Strafanzeige gegen Peta entschlossen. Die zugehörige Pressemitteilung des DAFV veröffentliche ich hiermit.

    Pressemitteilung

    Deutscher Angelfischerverband erstattet Strafanzeige gegen die selbsternannte Tierrechtsorganisation PETA

    6,24 Millionen Deutsche gehen mindestens einmal im Jahr angeln. Dabei erfreut sich Angeln zunehmender Beliebtheit bei Jung und Alt. Foto: DAFV, Johannes Arlt
    6,24 Millionen Deutsche gehen mindestens einmal im Jahr angeln. Dabei erfreut sich Angeln zunehmender Beliebtheit bei Jung und Alt. Foto: DAFV, Johannes Arlt

    Berlin, 19.08.2019. Der Deutsche Angelfischerverband e.V. (DAFV) hat am 16.08.2019 bei der Staatsanwaltschaft Berlin Strafanzeige gegen die selbsternannte Tierrechtsorganisation PETA wegen des Verdachts der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung und weiterer Tatbestände gestellt.

    Die Aktivisten von der Tierrechtsorganisation PETA rufen auf perfide Weise zur Überwachung von Anglern auf. „In einer in das Internet gestellten Handlungsanweisung fordert die Organisation unbeteiligte Dritte auf, Angler zu stören bzw. anzugreifen, Steine zu werfen, die gefangenen Fische der Angler „zu retten“ oder aber die Angler mindestens zu filmen. Findet sich überhaupt nichts Angreifbares, so soll man laut PETA die angetroffenen Angler mit falschen Vermutungen am besten einfach mal so bei der Polizei anzeigen.“ so die Justiziarin des DAFV.

    „Interessengruppen so gegeneinander aufzustacheln ist zivilgesellschaftlich äußerst bedenklich und zeigt, dass die Organisation jegliche Form des üblichen gesellschaftlichen Umgangs miteinander ausgeblendet hat. Wer zum Steine schmeißen aufruft, gehört hinterfragt.“, so Alexander Seggelke Geschäftsführer des DAFV.

    Angeln in Deutschland (1)

    6,24 Millionen Deutsche gehen mindestens einmal im Jahr angeln[1]. Angeln in Deutschland ist zeitgemäß, nachhaltig und gesellschaftlich bedeutsam. Organisierte Angler kümmern sich mit Millionen von ehrenamtlichen Arbeitsstunden um die Hege und Pflege der heimischen Gewässer und Fischbestände. Ohne diesen Einsatz müsste die öffentliche Hand (so wie z.B. in Amerika) nicht unerhebliche Steuergelder dafür aufwenden.

    [1] IfD Allensbach Statista 2018 “Anzahl der Personen in Deutschland, die in der Freizeit Angeln oder Fischen, nach Häufigkeit von 2014 bis 2018 (in Millionen)“

    Angeln und Jagen sind eine der letzten Formen einer direkten Naturnutzung. Dazu bedarf es in Deutschland einer speziellen Ausbildung und es gibt strenge gesetzliche Vorgaben. Jeder Angler muss im Rahmen einer amtlichen Prüfung die Sachkunde über den respektvollen und sachgemäßen Umgang mit der Kreatur Fisch nachweisen.

    Fisch ist ein wertvolles Nahrungsmittel

    Ein selbst geangelter Fisch erfüllt als Lebensmittel alle Kriterien an den modernen Zeitgeist. Er ist klimaschonend, nachhaltig, frisch, regional, saisonal und bekömmlich. Heimische Fische weisen als Lebensmittel mitunter eine bessere Klimabilanz auf, als der Anbau von Gemüse.[1]  Die moralische Kritik an Anglern, Fische selbst zu angeln und zu essen ist aus Sicht des DAFV verlogen. Jeder Mensch ist direkt oder indirekt ein Naturnutzer.

    [1] Hilborn R, Banobi J, Hall SJ, Pucylowski T, Walsworth TE (2018) The environmental cost of animal source food. Frontiers in Ecology and the Environment 16/6: 329-335

    „Fisch als wertvolles Nahrungsmittel ist weltweit von Bedeutung. Nachhaltiger als mit der Angel gefangen geht es nicht. Darum bedauern wir die forcierte Entfremdung von der Natur und den unschätzbaren Produkten, die sie uns zur Verfügung stellt. In ihrer Handlungsanweisung hat PETA den Bogen eindeutig überspannt“, so Dr. Christel Happach-Kasan Präsidentin des Deutschen Angelfischerverbandes.

    Tierschutz ist ein hohes Gut

    Tierschutz ist in unserer Gesellschaft ein hohes Gut und diesen zu unterstützen aus Sicht des DAFV ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen. „Die Leute sollten dabei aber genau überlegen, wem sie ihr Geld spenden. Wenn man sich den von PETA selbst veröffentlichten Wirtschaftsbericht für das Jahr 2017/ 2018 ansieht, wurden nach eigenen Angaben dort lediglich 2,12 % des Spendenaufkommens für karitativen Tierschutz verwendet.  Die Stiftung Warentest hat bereits 2013 die Transparenz, Organisation und Kontrolle des Vereins als unzureichend bewertet und stufte PETA Deutschland e.V. als nicht wirtschaftlich arbeitende Organisation ein. Dazu fragen wir uns, warum es so schwer ist bei PETA stimmberechtigtes Mitglied zu werden? PETA hat in Deutschland laut Wikipedia nur neun stimmberechtigte Mitglieder.“, so Olaf Lindner, Pressesprecher des DAFV. „Dabei scheint PETA nur Themen zu verfolgen, welche Spenden einbringen. Wenn es um das Leid von Fischen geht, welche tagtäglich in Wasserkraftanlagen ohne sachgemäßen Fischschutz lebendig zerhäckselt werden, haben wir noch nie etwas von PETA gehört.“

    Spende überlegt!

    PETA beschäftigt mit Verdächtigungen regelmäßig die Staatsanwaltschaften. Damit wird unter anderem versucht, die Fischerei und die Jagd öffentlichkeitswirksam in ein schlechtes Licht zu rücken. PETA fordert, dass das Angeln und Jagen in Deutschland verboten wird. Auch andere Institutionen werden werbewirksam attackiert. So wurde z. B. die Allgäuer Gemeinde Fischen aufgefordert, Ihren Namen zu ändern, weil dieser unmoralisch sei. Nicht umsonst wird derzeit ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Straftaten und Gemeinnützigkeit schließen sich aus“ im Bundestag beraten. Die Abgeordneten fordern, Körperschaften grundsätzlich nicht mehr in den Genuss der Steuerbegünstigung der Gemeinnützigkeit kommen zu lassen, wenn deren Repräsentanten gegen geltende Strafgesetze verstoßen oder zu einem Rechtsbruch aufrufen.

    Wer sich für Natur- und Tierschutz einsetzen möchte und eine Organisation finanziell unterstützen möchte, sollte sich daher vorher genau erkundigen, wem die Spende zugutekommt und wofür sie verwendet wird.

    Der DEUTSCHE ANGELFISCHERVERBAND e.V. (DAFV)

    Der Deutsche Angelfischerverband e.V. besteht aus 27 Landes- und Spezialverbänden mit ca. 9.000 Vereinen, in denen insgesamt rund 500.000 Mitglieder organisiert sind. Der DAFV ist der Dachverband der Angelfischer in Deutschland. Er ist gemeinnützig und anerkannter Naturschutz- und Umweltverband. Der Sitz des Verbandes ist Berlin. Er ist im Vereinsregister unter der Nummer 32480 B beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg eingetragen und arbeitet auf Grundlage seiner Satzung.

  • Rechtsanwalt Manuel Tripp stellt Strafanzeige gegen Peta

    Dass Peta immer wieder zu Straftaten aufruft, wird diesen noch gemeinnützigen Verein wohl jetzt zum Verhängnis. Rechtsanwalt Manuel Tripp stellt Strafanzeige gegen Peta.

    Tanja Breining hatte im Auftrag von Peta zu Gewalt gegen Angler aufgerufen. So sollte man Angler unter anderem mit Steinen stören und diese werfen. Mit Steine werfen hat man bei Peta explizierte Erfahrungen. Dr. Edmund Haferbeck behauptet immer wieder in den Medien, das noch nie ein Peta Mitarbeiter rechtskräftig verurteilt wurde. Nur scheint er dabei seine eigene rechtsgültige Verurteilung zu einer Bannmeile gänzlich vergessen zu wollen. Dr. Edmund Haferbeck schmiss mit Steinen auf einen Laborleiter und gefährdete dabei Leib und Leben eines Menschen! Dabei ging, Gott sei Dank nur eine Scheibe zu Bruch. Unvorstellbar, wenn der Stein den Mann getroffen hätte.

    Das bei Peta nur um Gewaltaufrufe geht, konnte GERATI bereits mehrfach belegen. So werden Streetteam-Leiter in speziellen Peta-Schulungen zum Auftreten mit Randale und Bambule erzogen, wie aus dem GERATI vorliegendem Peta-Streetteam-Handbuch hervor! Aber auch zu Gewalt gegen Frauen ruft Peta öffentlich auf und forder auf diese sogar mit Baseballschläger regelrecht umzuhauen, wie folgender Videobeweis belegt!

    Peta ändert Formulierung nach GERATI Artikel

    GERATI berichtete, als einer der ersten über den Straftaten relevanten Gewaltaufruf von Tanja Breining, im Auftrag von Peta. Es liegt die Vermutung nahe, dass man von Peta ein kleines Techtelmechtel zwischen #GERATI und #FCKPTA ausnutzen wollte, um die übliche PR-Maschinerie in Gang zu setzen. Dass man dabei öffentlich zu Straftaten, wie zum Beispiel das Werfen mit Steinen, oder das Äußern von falschen Verdächtigungen, gegen über Strafverfolgungsbehörden aufruft, ist Peta egal. Hauptsache man ist wieder in aller Munde.

    Als Peta sich bewusst wurde, dass ihnen nun doch Probleme ins Haus stehen, nachdem auch die Medien von einem Hassaufruf gegen Angler, durch Peta berichteten, änderte Peta die Formulierung des Aufrufs. Doch wie heißt es immer, dass Internet vergisst nie!

    Aus Steinen, wurden auf einmal Kieselsteine. Und der folgende Absatz wurde gänzlich von Peta entfernt.

    3. Der Angler scheint nicht gegen ein Gesetz zu verstoßen.
    Sie können trotzdem einen Aufseher suchen oder die Polizei anrufen und den Verdacht äußern, dass hier möglicherweise ohne Fischereischein und/oder unter Alkoholeinfluss geangelt wird.

    Peta.de

    Rechtsanwalt Manuel Tripp erstattet Strafanzeige

    Strafanzeige gegen PETA und der Grund

    Nachfolgend verantwortlich für Text, Inhalt und Weiterleitungen: Manuel Tripp

    Mit einer Art Handlungsempfehlung wandte sich die selbsternannte Tierschutzorganisation PETA Anfang August auf ihrer Internetseite an die Öffentlichkeit. Sie forderte ihre Unterstützer dazu auf, Angler zu belästigen, wenn sie auf diese treffen sollten. Empfohlen wird dabei, gefangene Fische zu befreien, Steine ins Wasser zu werfen oder die Papiere heraus zu verlangen. Zudem wurden Angler im Allgemeinen in die Nähe gerückt, aggressiv und betrunken zu sein.

    Diese unverfrorene Frechheit stellt einen Pauschalangriff gegen Hunderttausende Angler in Deutschland dar und hat wohl auch juristisch den Boden der Rechtmäßigkeit längst verlassen. Als leidenschaftlicher Angler und Rechtsanwalt habe ich daher Strafanzeige gegen den verantwortlichen Vertreter von PETA Deutschland e.V. – den Vorsitzenden Herrn Harald Ullmann – sowie gegen die Autorin des vorgenannten Artikels Tanja Breining bei der Polizei Baden-Württemberg gestellt.

    Mit dem Artikel unter PETA: TIPPS GEGEN ANGLER wird aus meiner Prüfung zufolge explizit gem. § 111 StGB zu rechtswidrigen Taten aufgerufen. Tierbefreiung stellt einen Diebstahl dar (vgl. OLG Karlsruhe vom 04.03.2005), vorsätzliches Steinewerfen kann zudem den Tatbestand der Nötigung begründen, zumindest aber wohl groben Unfug gem. §§ 116, 118 OWiG erfüllen.

    Herrn Ullmann und Frau Breining drohen im Falle einer Verurteilung bis zu fünf Jahre Gefängnisstrafe.

    Ich werde an dieser Stelle regelmäßig über den Fortgang des Verfahrens berichten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Manuel Tripp
    Rechtsanwalt

    der-ausleger.de

    Und wie anders auch nicht zu erwarten legte sich der erste bereits mit einer deplatzierten Bewertung der Facebook-Seite des Rechtsanwaltes Manuel Tripp sehr weit aus dem Fenster!

    So gab er folgende Bewertung ab:

    67288314 2461224200604617 3457803008081920000 n.jpg? nc cat=104& nc eui2=AeEgig0geRyRtngYk7nQRgyafCl1geNcsoZbQd4I456LXpXSYXGwQAh7WR6F6dIYsNhICgz 4OA3xYdvfZE6G5skpeLy XvgGhiS95xKmZhRbw& nc oc=AQm7GHTv6 Uy84rMkNOLPz9AgYpiOa6NN48HV2rf6Hdf2kknq27aT1Z SV yLHS9gjc& nc ht=scontent.fcgk10 1Christian Schale  empfiehlt Rechtsanwalt Manuel Tripp nicht. Anscheinend Vertretung von Mandanten die gern Tiere quälen. Aus meiner Sicht nicht empfehlenswert.Facebook

     

    Auch diese Aussage dürfte wohl bereits an der freien Meinungsäußerung vorbeirauschen und damit straf relevant sein. Alle Mandanten eines Rechtsanwaltes als Tierquäler bezeichnen und dabei auf seinem eigenen Profil noch mit einem Hund sich präsentieren, zeigt ehern die stupide Stümperhaftigkeit einiger Tierrechtler auf, die immer noch nicht begriffen haben, dass Peta & Co gegen jede Art der Tierhaltung sind.

  • GERATI kann Dr. Edmund Haferbeck von Peta erneut Betrug nachweisen

    Dr. Edmund Haferbeck scheint mit seinem logischen Denken gänzlich am Ende zu sein. Jetzt präsentiert er ein schwer verletztes Schwein, was angeblich im Ausland misshandelt worden sein soll!

    Update: 
    Das Foto stammt von einem anderem Vorfall aus dem Jahr 2015, also nicht von dem aufgezeigtem Unfall.

    Obwohl Peta alles unternimmt, dass GERATI keinen Zugriff mehr auf die Seite von Peta bekommt und damit gegen das Telemedien-Gesetz (TMG) verstößt, scheut GERATI keine Kosten und Mühen, einen erneuten Betrug von Peta aufzudecken.

    Dr. Edmund Haferbeck zeigte im Auftrag von Peta, mehrere Veterinärämter an, da diese angeblich gegen irgendein Gesetz verstoßen haben sollen. Haferbeck wirft den Veterinärämtern vor Tiertransporte illegal zu genehmigen.

    Wie üblich gibt es keine gesetzliche Grundlage, einen Tiertransport zu untersagen, nur weil dieser das Ziel außerhalb der EU hat. Haferbeck als Nichtjurist, wurden von Peta mehrere Rechtsanwälte und Juristen zur Seite gestellt. Doch auch diese scheinen nicht in der Lage zu sein, dem senil erscheinenden Haferbeck, zur Einsicht zubringen, dass solche Strafanzeigen, keine juristische Grundlage besitzen.

    Nachdem man sich wieder köstlich über Dr. Edmund Haferbeck und Peta nach den stupiden Massenstrafanzeigen amüsiert hatte, musste natürlich eine Rechtfertigung von Peta her. Dieses geschah in Form eines Blogartikels.


    Peta Blog Artikel / Screenshot: 11. August 2019
    Dr. Edmund Haferbeck behauptet das Tiere so außerhalb der EU ankommen!

    Dieses Bild stammt nicht von einem Transport außerhalb der EU!

    Mit diesem Bild, eines geschundenen Schweines begründet, Haferbeck seine Strafanzeige gegen mehrere Veterinärämter. Nur stammt dieses Bild weder von außerhalb, noch aus einem anderen EU-Land. Dieses Foto stammt tatsächlich aus Deutschland und zeigt ein Schwein, was einen schweren Verkehrsunfall überlebt hat.

    Dabei ist ein Tiertransporter auf der A5 bei Alsfelder verunglückt und umgestürzt. Dieses Schwein überlebte diesen Unfall. Daraus macht Dr. Edmund Haferbeck ein geschundenes Schwein, dem angeblich die Sehnen zerschnitten und die Augen ausgestochen wurden, nachdem es aus Deutschland die EU verlassen hat. 

    Dumm nur, dass selbst die Link-Beschreibung des Bildes bei Peta, auf diesen Unfall hinweist! So lautet die Adresse des Bildes …

    peta.de/mediadb/cache/990×655/2015-06-25-Schweinetransporter-Fulda-Alsfeld-still-1-c-PETA-D1.jpg

    Dass es Peta mit der Wahrheit der Bilder nicht so ernst nimmt, kann man ja immer wieder selbst sehen

    Wir erinnern uns an das Katzenvideo, wo Peta eine künstliche Katze durch eine Firma erstelle lassen hat und eine Medien-Firma beauftragen wollte dieses Video über Fake-Accounts zu veröffentlichen und zu verbreiten. Die Firma ging jedoch an die Öffentlichkeit und der Schwindel flog auf.

    Oder der Fall der massiven Urheberrechtsverletzung die GERATI in einer Peta Forderung aufdecken konnte. Hier wurden Bilder verwendet, die angeblich die Tötung von Hunden vor der Fußball WM in Russland aufzeigen sollten. Tatsächlich hatten diese Bilder rein gar nichts mit der Fußball WM zu tun und stammten sogar aus dem Iran, wie GERATI herausfand und belegen konnte. 

    Auch der Fall wo Peta Mitarbeiter eine Kuh in einem Stall drangsalieren, nur um eine angeblich gequälte Kuh zeigen zu können. Nur dumm, wenn die Peta Mitarbeiter so unfähig sind, dass man Videoecken abschneidet, sodass diese Tierquälerei von Peta offensichtlich wurde!

    PeTA Skandal – Künstliche Katze gequält

     

    PeTA der Lügen und Urheberrechtsverletzung überführt

     

    PeTA quält vorsätzlich Kühe, für Videoaufnahmen

    Man könnte diese Auflistung noch fortführen

    An diesen drei Beispielen sieht man, dass Peta nicht mit sauberen Mitteln arbeitet und ehern auf Betrug aus ist. Schaut man sich die Fälle an und vergleicht diese mit den Meldungen und Auslobungen von Belohnungen durch Peta, darf man sich schon Fragen, ob Peta selbst diese Tierquälerei begeht, nur um Aufmerksamkeit zu erlangen.

    Anstatt Tieren tatsächlich zu helfen, erfindet Peta irgendwelche Geschichten, die man dann versucht auszuschlachten. So ist es auch nicht verwunderlich, das Peta versucht mit allen Mitteln, GERATI daran zu hindern ihre Webseite abrufen zu können. Dumm nur, wenn man dazu nur unfähige Mitarbeiter beschäftigt! Diese Meldung erhalte ich wenn ich die Peta Seite mit meiner indonesischen IP abrufe.,

    Error 1009

     

    Ray ID: 504902991f4bd9b4 • 2019-08-11 08:58:51 UTC

    Access denied

    What happened?

    The owner of this website (www.peta.de) has banned the country or region your IP address is in (ID) from accessing this website.

     

    Cloudflare Ray ID: 504902991f4bd9b4

    Your IP: 66.96.234.54 Performance & security by Cloudflare

    Nun, dafür gibt es simple Proxys, um solche witzigen Sperrversuche zu umgehen. Peta versucht alles, um Kritiker wie GERATI aus dem Weg zu räumen. Selbst vor falschen Tatsachenbehauptungen, bei der Staatsanwaltschaft Augsburg schreckt man da nicht zurück und versucht mich daraufhin bei der Einreise in München verhaften zu lassen. Alle Strafanzeigen von Peta wurden mittlerweile eingestellt.

    Natürlich lässt sich GERATI von solchen Aktionen nicht einschüchtern und wird weiter über die Machenschaften von Peta und anderen Tierrechtsorgas aufklären.

  • Peter Höffken von Peta und ihr Zucht-Stopp Verbot gegen den Zoo Leipzig

    Peta schickt wieder einmal den von Peta selbst degradierten Peter Höffken vor, der von einer Tierhaltung im Zoo überhaupt keine Ahnung zu scheinen hat.

    Dieses scheint jedenfalls die Begründung, für die Degradierung von Peter Höffken durch Peta, vom Diplom-Zoologen und Wildtierexperten, zum Fachreferenten zu sein. GERATI erstattete Strafanzeige gegen Peter Höffken, bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart und genau drei Tage später wurde dieser angebliche Wildtierexperte von Peta selbst degradiert. Seitdem ist im Zusammenhang mit Peter Höffken das Word Diplom nicht mehr gefallen, obwohl Dr. Edmund Haferbeck beteuerte, dass er dieses Diplom mit den eigenen Augen gesehen haben wollte.

    So äußerte jener Dr. Edmund Haferbeck der seit Jahren wahnwitzige und erfolglose willkürliche Strafanzeigen im Auftrag von Peta zum Thema Diplom und Peter Höffken im Vorfeld der Strafanzeige wie folgt.

    Herr Höffken hat gerade Rücksprache genommen, auch über den Vorstand: Wir geben keine persönlichen Daten von unseren Leuten raus, nur weil ein Spinner in Indonesien über uns her zieht. Die Dokumente liegen hier alle vor, es sind keine Fälschungen. Wir haben hier bei PETA im übrigen nur Akademiker, davon vier, die sogar promoviert haben.

    (PETA Deutschland, Presseantwort von Dr. Edmund Haferbeck an Doggennetz, 25.07.14)

    Noch lustiger nahm Dr. Edmund Haferbeck seinen Schützling bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart nach zwei Jahren in Schutz. Nach der Strafanzeige passierte erst einmal nichts. Nach einem Jahr fragte ich über den Stand der Ermittlungen an und man äußerte sich dahingehend, das Peter Höffken zu einer Vorladung nicht erschienen sei. In der zweiten Anfrage hieß es dann, dass ein Rechtsanwalt Akteneinsicht genommen habe, sich aber dann, trotz mehrmaliger Aufforderung nicht mehr reagiert hat. Man darf vermuten, dass hier dieser Rechtsanwalt sofort nach Akten sein Mandat wieder niederlegt.

    Staatsanwaltschaft wurde ungeduldig!

    Anstatt das Herr Peter Höffken selbst reagierte, meldete sich der Nichtjurist in einem Schreiben zu Wort und behauptete doch, dass man das Diplom zum Schutz der Universität, die dann durch mich gehatet werden könnte, nicht vorzeigbar wäre. Also auch nicht der Staatsanwaltschaft.

    Das umfangreich Schreiben in der Einstellungsverfügung findet man am Ende des folgenden Artikels!

    Das jenes Diplom in Zoologie eine Lüge war, die Peta den Medien auftischte, wurde letztendlich durch die eigene Mediengeilheit von Peta aufgeklärt! So findet man auf der Webseite der Gelben Seiten, wo Peta immer wieder einmal postete, folgenden von Peta selbstverfassten Eintrag zum Autor Peter Höffken.

    Peter Höffken
    Peter Höffken beschäftigt sich bereits seit seinem Geografiestudium mit dem Artenschutz und der artgerechten Haltung von (Wild-)Tieren. Seit 2011 ist er als Fachreferent für Tiere in der Unterhaltungsbranche bei PETA Deutschland tätig.
    Darüber, wie Tiere in Zoos, Zirkussen oder auch im Pferderennsport gehalten und behandelt werden, ist der Wildtierexperte immer aktuell informiert. Peter Höffken ist außerdem stets über politische und rechtliche Entwicklungen im Bilde und steht im direkten Kontakt mit Politikern und Parteien. Sein Wissen über die Bedürfnisse von Wild- und domestizierten Tieren wendet er an, um die Öffentlichkeit und politische Entscheidungsträger über die Missstände hinsichtlich der Haltung und Versorgung von Tieren in der Unterhaltungsbranche aufzuklären.

    gelbeseiten.de

    Peter Höffken überhaupt keine Ahnung von Wildtieren!

    Peter Höffken stellt die unbewiesene Behauptung auf, dass nur in menschlicher Fürsorge, es zu Tötungen von Jungtieren durch die Eltern kommt. Dieses kommt in der freien Natur noch häufiger vor, als in menschlicher Obhut. Hier hat der Mensch, im Fall des frühzeitigen Erkennens von Problemen die Möglichkeit rechtzeitig einzugreifen und die Jungen von Hand aufzuziehen.

    Gleichzeitig widerspricht Höffken der von Peta immer aufgestellten Behauptung „Artgerecht ist nur die Freiheit“. So liest man in der Peta Pressemitteilung folgendes.

    „Die Herumschieberei von Löwen in Europa im Namen der sogenannten Erhaltungszucht ist eine Sackgasse, denn Großkatzen können verhaltensbedingt nicht ausgewildert werden. Für die Tiere bedeuten die Zuchtprogramme großes Leid, denn ihr Leben ist alles andere als artgerecht oder natürlich“, sagt Peter Höffken, Fachreferent bei PETA. „Wir fordern den Zoo Leipzig nun erneut auf, die Zucht zu stoppen und seine Tore stattdessen für notleidende Tiere aus dem Zirkus zu öffnen.“

    Peta.de

    Es gibt keine Notleidenden Großkatzen in einem deutschen Zirkus! Zirkusse sind die am meisten kontrollierten Betriebe in Deutschland. Mangel in der Tierhaltung werden erfasst und müssen behoben werden. Im Ernstfall eines tierrechtlichen Verstoßen kommt die Beschlagnahme in Betracht.

    Peta bei der widerrechtlichen Beschlagnahme von Elefanten und Großkatzen beim Zirkus Las Vegas involviert

    In diesem Fall stellte Peta immer wieder die Behauptung auf, dass die Tiere im Zirkus Las Vegas vernachlässigt werden. Die Staatsanwaltschaft Kiel beschlagnahmte daraufhin einen Elefanten der sofort zwangsveräußert wurde sowie mehrerer Großkatzen.

    Peta übernahm hier die Transportkosten des Elefanten nach Belgien. Wie sich herausstellte die Staatsanwältin, die derzeit beurlaubt ist und sich vor Gericht wegen Amtsmissbrauch verantworten muss, gänzlich unschuldig, wie auch andere von Peta angezeigte Tierhalter! Der Zirkus Las Vegas wurde vom Vorwurf der Verletzung gegen das Tierschutzgesetz freigesprochen!

    Das zeigt doch, dass Peta überhaupt keine Ahnung von der Tierhaltung im Zoo und Zirkus hat. Erst in jüngster Zeit wurde z. B. die Strafanzeige gegen den Zoo Hannover eingestellt. Auch hier behauptete Peta mit manipuliertem Bildmaterial, das Elefanten misshandelt werden. Nach mehrmonatigen Ermittlungen kam auch hier die Staatsanwaltschaft zu Erkenntnis, dass es keine Verletzung des Tierschutzgesetzes gab.

    Das Lügen geht aber weiter in der Pressemitteilung!

    So stellt Höffken die Behauptung auf das 100 Kommunen in Deutschland ein Wildtierverbot erlassen haben. Dieses ist nicht richtig, also wieder eine Lüge von Peta. Die von Peta präsentierte Liste umfasst auch Kommunen, die überhaupt kein Wildtierverbot mehr besitzen. Einerseits durch ein rechtsgültiges Urteil, andererseits durch einschreiten der Landesregierungen. Tatsächlich dürften derzeit noch ca. 35 Kommunen in Deutschland ein Wildtierverbot besitzen. Dabei werden diese durch Gerichte nach Klagen von Zirkusse immer wieder rechtsgültig abgeschafft.

    Peta selbst schreibt über diese Liste folgendes.

    Nachfolgend sind alle Städte und Gemeinden aufgeführt, die in der Stadtvertretung den politischen Beschluss gefasst haben, Zirkusbetriebe mit (bestimmten) Wildtierarten nicht mehr auf kommunalen Flächen zuzulassen. Bei den kommunalen Verboten steht die Symbolkraft der politischen Willensbekundung im Vordergrund – daher sind in der Liste weiterhin Städte aufgeführt, die ihre Beschlüsse aufgrund der uneinheitlichen Rechtslage zurückgenommen haben.

    Peta.de

    Dennoch behauptet Höffken, das 100 Kommunen ein Wildtierverbot erlassen haben! So steht in der Pressemitteilung folgender Satz. „Bundesweit haben bereits 100 Städte und Kommunalvertretungen ein kommunales Zirkus-Wildtierverbot beschlossen.„

    Aber das Lügen geht noch weiter!

    Es wird eine angebliche repräsentativen forsa-Umfrage präsentiert, die mehr als lächerlich ist. Einerseits wurden hier nur gerade einmal 1.000 Menschen befragt und weiterhin ist die Frage so formuliert, dass man da für Peta natürlich aussagen muss.

    So wurde die Frage von Peta wie folgt formuliert. „Ist eine artgerechte Haltung möglich?“ Das Peta hier die Frage so formuliert ist verständlich, denn würde man fragen, ob die Haltung von in Menschenhand geborenen Wildtieren artgerecht wäre, sehe die Antwort wohl klar Pro Zirkus aus. Wie schon eingangs gesagt der Zirkus ist das am meisten kontrolliert Unternehmen in Deutschland. Angebliche Tierschutzverstöße die von Peta und auch von einigen Parteien präsentiert werden, entpuppen sich letztendlich um kein Tierschutzverstoß. So listet Peta zum Beispiel Visa Vergehen von chinesischen Artisten, die im Circus Krone auftraten, oder einen Reifenschaden an einem Auflieger. Was bitte schön hat dieses mit einem Verstoß gegen das Tierschutzgesetz zu tun?

    Peta will nur eins und das ist andere Unternehmen, die nicht vegan Leben, diffamieren. Wird dann Kritik über Peta laut, stellt Peta selbst witzige Strafanzeigen wie in meinen Fall, die zu einem vorläufigen Festhalten bei der Einreise in München führten. Alle Strafanzeigen die Peta gegen mich stellte, wurden mittlerweile eingestellt.

    Fazit:

    Peta kann nur Lügen!

    Schön ist es, wenn selbst die Presse es mitbekommt, dass Peta nur Lügen verbreitet.

    Doch auch die Tierschützer wissen nicht, was den Auslöser für ihren Kannibalismus gegeben hat. Waren die Jungtiere krank und hat die Mutter dies gerochen? War sie mit der neuen, ungewohnten Situation überfordert? Fragen, die nicht beantwortet werden können.

    Tag24.de