Zum Inhalt springen

Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Schlagwort: PETA

  • Trägt PETA Schuld am EU-Entscheid? Tiertransporte in Drittländern bleiben erlaubt!

    PETA räumt in einer Pressemitteilung ein, EU-Abgeordnete vor der Abstimmung über ein Verbot von Tiertransporten massiv bedrängt haben zu wollen! Trotz des massiven von PETA gesteuerten Tierrechtsterror gegen die Abgeordneten entschieden sie sich gegen ein Verbot von Tiertransporten außerhalb der EU!

    Inhalt dieses Artikels:

    Kauf bei Amazon
    q? encoding=UTF8&MarketPlace=DE&ASIN=B08J74V9WS&ServiceVersion=20070822&ID=AsinImage&WS=1&Format= SL250 &tag=gerati 21

    Das Original GERATI T-Shirt!

    Gestern hat das EU-Parlament der Tierrechtsforderung, alle Tiertransporte außerhalb der EU zu verbieten, eine endgültige Absage erteilt! Tiertransporte bleiben weiterhin erlaubt. Jedoch fordert das Parlament einen besseren Schutz der Tiere bei den Transporten! Ob und wie sich dieses umsetzen lässt, ließ das Parlament offen. Das EU-Parlament gibt der EU-Kommission Empfehlungen für Beschlüsse, die die EU-Kommission in der Regel folgt. Beschlüsse der EU-Kommission müssen in allen Ländern der Europäischen Union umgesetzt werden!

    So wurde auch ein Bericht des Untersuchungsausschusses, der gravierende Mängel bei der Umsetzung der bestehenden Tiertransportregeln feststellte, bestätigt! Die EU-Kommission wurde aufgefordert, die Regeln zu überarbeiten! Tierschützern, insbesondere radikale Tierrechtler gingen diese Beschlüsse nicht weit genug!

    Tierrechtsforderungen verstoßen gegen das Menschenrecht

    Nahrung ist ein grundsätzliches Menschenrecht! Wenn Tiertransporte aus der EU in Drittländern verboten würden, müssten Menschen hungern, da in den meisten Ländern außerhalb der EU, wo die Tiertransporte hingehen, die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln nicht ausreichend gesichert werden kann. 

    Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für das Recht auf Nahrung im Überblick

    Das Recht auf Nahrung ist bereits grundgelegt in Artikel 3 (Recht auf Leben) und Artikel 25 (Recht auf einen die Gesundheit und das Wohl gewährenden Lebensstandard) der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) von 1948.
    Das Recht auf Nahrung ist außerdem in mehreren internationalen Menschenrechtsinstrumenten verankert. Die wichtigste rechtliche Basis ist Artikel 11 des internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle rechte (kurz: Sozialpakt), der 1966 von der UN-Vollversammlung angenommen wurde und 1976 ratifiziert wurde. Weitere relevante vertragliche Regelungen sind Artikel 24 und 27 in der Kinderrechtskonvention von 1989, Artikel 12 der Frauenrechtskonvention von 1979 sowie Artikel 21 der afrikanischen Menschenrechtscharta von 1981 (Banjul Charta).
    Diese Verträge stellen bindendes internationales Recht für die Staaten dar, die Vertragsstaaten sind. Die Vertragsstaaten sind verpflichtet, die Vorschriften des Vertrages effektiv in nationales Recht umzusetzen, um zu gewährleisten, dass sie Teil des nationalen Rechts werden.

    bpb.de

    Die Menschenrechte werden von Tierrechtlern gern vernachlässigt, insbesondere wenn es um die Forderung geht, Tieren dieselben Rechte einzuräumen, die für den Menschen gelten! Mag sein, dass diese Tierrechtler nicht wissen, was Hunger bedeute, da sie zum Teil von sozial-gemeinschaftlicher staatlicher Unterstützung leben und ihre veganen Nahrungsmittel im Supermarkt zu jederzeit kaufen können. 

    Diese Fakten werden auch von PETA-Mitarbeiterin Lisa Kainz als angebliche Expertin und Agrarwissenschaftlerin in ihrer Pressemitteilung nicht erwähnt

    Mehr noch sie verschweigt in der PETA Pressemitteilungen vorsätzlich die Forderungen, die die EU-Abgeordneten in Ihrem Beschluss für die EU-Kommission forderte. Natürlich musste sie erwähnen, dass sich ja PETA so bemüht haben und EU-Abgeordnete in ihrer Entscheidung beeinflussen wollte. Wie das aussieht, konnte ich selbst erleben. PETA startet Mailbomben Attacken und verhindert ein normales Arbeiten. Das dann Politiker ehern genervt sind und sich dann zusätzlich durch PETA und andere radikale Tierrechtler bedroht fühlen, ist verständlich. Genauso, dass sie sich vorsätzlich gegen die Forderungen der kriminellen Subjekte aus dem radikalen Tierschutz wendet. In Deutschland kam ein Richter zu einem Urteil, dass PETA Mitarbeiter Straftaten nicht scheuen!

    So schreibt PETA-Mitarbeiterin Lisa Kainz folgendes in ihrer PETA-Pressemitteilung … 

    „Alle Abgeordneten, die heute dagegen gestimmt haben, den Transport fühlender Lebewesen zumindest auf acht Stunden zu begrenzen, sind verantwortlich für millionenfaches Leid, das nun weiterhin auf Europas Straßen und über die Grenzen hinweg stattfinden wird – sie sollten sich schämen. Diese Entscheidung ist ein erneuter Fußtritt für den Tierschutz. Auf den engen Lkws oder den meist amateurhaft umgebauten Fähren sind Rinder, Schafe und andere Tiere gezwungen, die teils wochenlangen Horrorfahrten meist dicht aneinandergedrängt und inmitten ihrer Exkremente über sich ergehen zu lassen – in der Regel ohne ausreichend Nahrung und Wasser. Viele von ihnen sterben langsam und qualvoll, denn eine medizinische Versorgung fehlt meist gänzlich; diese Verluste werden von vorneherein einkalkuliert. Auch Tiere aus Deutschland werden in Nicht-EU-Länder transportiert und dort meist ohne Betäubung getötet – darunter auch Kälber aus der Milchindustrie, da sie keine Milch geben und als ‚wertlos‘ gelten. All diese fühlenden Lebewesen werden aus rein wirtschaftlichen Gründen Strapazen ausgesetzt, die wir bei Hunden oder Katzen niemals zulassen würden. PETA fordert Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir nun auf, dieses Ergebnis nicht hinzunehmen, sondern sich mit Nachdruck für ein EU-weites Verbot von Langstreckentransporten einzusetzen. Außerdem appellieren wir an alle Verbraucher, zu veganen Lebensmitteln zu greifen, um diese verabscheuungswürdige Tierausbeutung nicht zu unterstützen.“

    PETA-Pressemitteilung

    PETA und andere radikale Tierrechtler sollte sich schämen

    Die Tiertransporte außerhalb der EU gehen in der Regel in ärmere Länder! In diesen gibt es keine ausreichende Tier-, geschweige denn, Massentierhaltung! Die sind also aufgrund von fehlender Grundversorgung mit Nahrungsmitteln abhängig von diesen Lebendtiertransporten. Recht auf Nahrung ist ein Menschenrecht!

    Jetzt könnte man ja das Argument einwerfen, dass man ja die Tiere Tierschutzgerecht in der EU schlachten könnte! Hier stellt sich spätestens bei der religiösen Schlachtung größere Probleme auf. Der Name Made in Germany ist nicht mit halal, oder koscher, in Einklang zu bringen. Weiterhin würde durch die Verarbeitung bzw. der Schlachtung der Tiere die Fleischprodukte teurer. Erstens sind die Lohnkosten in Deutschland teilweise 10 x höher als in den Zielländern. Gleichzeitig gibt es in diesen Ländern keine Sozialunterstützung, was viele immer wieder vergessen. Wer in der EU Arbeitslos wird, bekommt staatliche Unterstützung! In den Zielländern sieht das ganz anders aus.  

    Dazu kommen dann noch die erhöhten Transportkosten, da man Kühltransporter nutzen muss. Persönlich frage ich mich wirklich, wann bei den radikalen Tierrechtlern und Lisa Kainz das logische Denken sich abgeschaltet hat?

    EU-Parlament „Ja für tierschutzkonforme Tiertransporte“

    Auf der Welt herrscht eine globale Abhängigkeit von Nahrungsmitteln. Landwirtschaftliche Nutzflächen in den Ländern werden für den veganen Export missbraucht und bilden eine Abhängigkeit von dem Import von Grundnahrungsmitteln! 

    Im letzten Jahr demonstrierten Tierrechtler ohne Nachzudenken gegen Tiertransporte von Milchkühen nach Marokko! Deutschland hat durch ein Hilfsprogramm ein tierschutzgerechtes Milchproduktionsunternehmen gefördert. Als die Kühe dann geliefert werden sollten, war man auf einmal von der Tierrechtsszene entsetzt und stellte die falsche Behauptung auf, die Kühe seien zum Schächten bestimmt! Letztendlich war es der Grundbesatz, damit sich das Unternehmen selbst tragen kann! So müssen in Zukunft in diesen Betrieb der EU Richtlinien erfüllt keine neuen Milchkühe mehr versendet werden. 

    Man sollte sich schon richtig informieren, bevor man mit haltlosen Behauptungen und Parolen demonstriert und auch an die Menschen denken, die nicht einfach in den Supermarkt gehen können, um ihrer Grundnahrungsmittel kaufen zu können. Egal wo sie auf der Welt leben!

    Deutschland ist nicht die Welt und ein Blick in das Leben andere Menschen außerhalb von Deutschland, wäre für den einen oder anderen Tierrechtler und insbesondere Lisa Kainz sehr zu empfehlen!

    Quellen:

  • Staatsanwaltschaft Heilbronn, stellt Ermittlungsverfahren gegen einen Siegelsbacher Landwirt ein – gegen PETA laufen die Ermittlungen weiter

    Die Strafanzeige, die Lisa Kainz im Namen von PETA, laut einer PETA-Pressemitteilung, gegen einen Siegelsbacher Landwirt stellte, wurde eingestellt. Ermittlungsverfahren gegen Lisa Kainz und weiteren PETA-Mitarbeitern wegen falscher Verdächtigung gegenüber von Behörden, läuft weiter! PETA Mitarbeiter scheuen Straftaten nicht, so urteilte bereits ein Richter!

    Inhalt in diesem Artikel:

    Kauf bei Amazon
    q? encoding=UTF8&MarketPlace=DE&ASIN=B08J74V9WS&ServiceVersion=20070822&ID=AsinImage&WS=1&Format= SL250 &tag=gerati 21

    Das Original GERATI T-Shirt!

    Am 9. November 2021 teilte in einer PETA-Pressemitteilung Lisa Kainz mit, dass sie im Namen von PETA Strafanzeige gegen einen Siegelsbacher Landwirt bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn gestellt habe. Gegenüber der Staatsanwaltschaft und in der Pressemitteilung behauptete Lisa Kainz Kenntnis von einer Straftat zu besitzen und machte somit gegenüber der Staatsanwaltschaft falsche Angaben und stellte falsche Tatsachenbehauptungen auf!

    In der PETA-Pressemitteilung beschuldigte Lisa Kainz den Landwirt öffentlich einer Straftat und sorgte damit für eine öffentliche Vorverurteilung. Eigentlich sollte man immer das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens abwarten, jedoch weiß Lisa Kainz als PETA-Mitarbeiterin, dass die Vorwürfe gegen den Landwirt haltlos sind. 

    PETA-Mitarbeiterin Lisa Kainz scheut Straftaten nicht

    Wer andere Mitmenschen nur aus der eigenen puren ethischen Verdummung einer Straftat bezichtigt, wie Peta-Mitarbeiterin Lisa Kainz gegenüber dem Landwirt aus Siegelsbach begeht mehrere Straftaten! Bereits ein Richter urteilte, dass „PETA-Mitarbeiter Straftaten nicht scheuen!“

    § 164 Falsche Verdächtigung

    (1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.

    (3) 1Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die falsche Verdächtigung begeht, um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes, § 31 des Betäubungsmittelgesetzes oder § 4a des Anti-Doping-Gesetzes zu erlangen. 2In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

    dejure.org

    § 186 Üble Nachrede

    Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    gesetze-im-internet.de

    § 187 Verleumdung

    Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    gesetze-im-internet.de

    GERATI erstattete Strafanzeige unter anderem gegen Lisa Kainz und stellte Strafantrag

    Nach Veröffentlichung der PETA-Pressemitteilung von Lisa Kainz, erstattet GERATI Strafanzeige und stellte einen Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn, wegen des Verdachtes der oben genannten Straftaten! Dieses Ermittlungsverfahren läuft noch bzw. werden jetzt erst die Ermittlungen richtig aufgenommen. Durch das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens der PETA Strafanzeige, die die Unschuld des Landwirts bestätigte, werden die Ermittlungen jetzt wegen der Straftaten, die unter anderem Lisa Kainz in diesem Fall begangen hat, aufgenommen. Zu welchem Ergebnis die Staatsanwaltschaft kommt, ist noch offen. Jedoch zeige ich hier wie die PETA-Tierrechtsarbeit im Sinne abläuft. Ich beschuldige Lisa Kainz öffentlich einer Straftat, ohne abzuwarten, zu welchem Ermittlungsergebnis die Heilbronner Staatsanwaltschaft kommt. Nichts anderes macht PETA seit Jahren!

    PETA Ausnutzung des Rechtssystem für eigene Werbung

    Die Abartigkeit und die Gesetzesverstöße von PETA-Mitarbeiter sind grenzenlos. Die PETA-Mitarbeiter wissen sehr wohl, dass die Landwirte, die sie mit haltlosen Strafanzeigen überziehen, unschuldig sind! Spätestens nach der dritten Strafanzeige, wo das Ermittlungsverfahren wegen erwiesener Unschuld eingestellt wurde, hätte es auch in einem veganen Gehirn einmal klick machen müssen. Dennoch stellte PETA seit Jahren tausende von Strafanzeigen, die das Justizsystem belasten.

    Die Kosten des Ermittlungsverfahrens müssen von dem Steuerzahler bezahlt werden. Wichtige Ermittlungen gegenüber Mördern, Pädophilen und anderen Kriminellen müssen aufgrund der Anzahl der PETA Strafanzeigen zurückgehalten werden, bzw. erhalten weniger Ressourcen für die Ermittlungen!

    Doch warum macht PETA das so! Ganz einfach. PETA kann im Tierschutz nichts aufzeigen. So werden haltlose Strafanzeigen gestellt, verbunden mit einer diffamierenden PETA-Pressemitteilung, wo der Landwirt, deren Gehöft abgebrannt ist, öffentlich als angeblicher STRAFTÄTER vorverurteilt und an den öffentlichen Pranger gestellt wird. Wer jetzt denkt, dass PETA sich nach der Einstellung des Verfahrens, mit erwiesener Unschuld, bei dem Landwirt entschuldigt, oder eine PETA-Pressemitteilung herausgibt, wo man dieses mitteilt, der irrt sich. Selbst die Pressemitteilung wird nicht gelöscht, sodass die falschen Tatsachenbehauptungen weiter von PETA verbreitet werden!

    Letztendlich sind diese Strafanzeigen nichts anderes als WERBUNG für PETA. PETA stellt mit den Strafanzeigen die Behauptung auf, die würde sich ja so für Tiere einsetzen. Dass dieses aber nur vorgegaukelt ist, sollte spätestens dann klar werden, wenn alle von PETA gestellten Strafanzeigen gegen Landwirte, deren Gehöfte abgebrannt sind, wegen erwiesener Unschuld eingestellt wurden.

    Ist das Tierschutz, wenn man Unschuldige öffentlich an den Pranger stellt?

    Wenn PETA in Deutschland nur Lügen verbreitet, wie sieht es dann mit dem angeblichen Tierschutz in Rumänien aus. Seit einigen Jahren will PETA aus Deutschland so aktiven Tierschutz in Rumänien leisten. Weder sie noch ihre Partnerorganisation EduxAnima betreibt ein Tierheim, oder einen Gnadenhof in Rumänien! 

    Wo sind die angeblich jedes Jahr geretteten 8.000 Tiere denn hin?

    Diese Frage sollte sich jeder Unterstützer von PETA einmal stellen. Allein wenn man sich die von PETA selbst veröffentlichten transparenten Zahlen anschaut, kann man nur zu der Erkenntnis kommen! PETA hilft keinem Tier, sondern die Spendengelder werden verprasst! Die Vereinsführung gönnt sich enormen Gehaltszahlungen, die sie nicht öffentlich machen und leben ein ausgefallenes Luxusleben! Tiere hingegen, werden von PETA zu tausenden, jedes Jahr getötet. Wenn das mal nicht Tierliebe pur ist!

    Quellen:

  • Dr. Mark Benecke zur 4. PETA-Tierrechtskonferenz

    Dass Dr. Mark Benecke der neue Shootingstar der radikalen Tierrechtsszene ist, dürfte mittlerweile jedem bewusst sein. Mit seiner polemischen Mediengeilheit verbunden mit seinen Freunden von PETA, GAP und anderen Tierrechtsorganisationen präsentiert er sich als wissenschaftliches Aushängeschild der Tierrechtsszene!

    Inhalt dieses Artikels:

    Kauf bei Amazon
    q? encoding=UTF8&MarketPlace=DE&ASIN=B08J74V9WS&ServiceVersion=20070822&ID=AsinImage&WS=1&Format= SL250 &tag=gerati 21

    Das Original GERATI T-Shirt!

    Die von PETA ins Leben gerufene, jährlich stattfindende Tierrechtskonferenz, fand bereits im November 2021 statt. Erst jetzt schien Google jedoch gedacht zu haben, dass diese Meldung relevant sei und brachten den Link in einer Google Alert Meldung. Vermutlich diente die Meldung des Links durch Google, auch nur als Lückenfüller, da im Januar es auch in der Tierrechtsszene sehr ruhig zugeht!

    Trotzdem möchte ich, Silvio Harnos als Betreiber von GERATI, natürlich einmal auf die Aussagen von Dr. Mark Benecke eingehen und diese analysieren und hinterfragen! Die Darlegungen, die ich hier treffe, bilden meine persönliche Meinung wieder, die ich mir durch umfangreiche Recherche bilde. Dazu liefere ich Quellennachweise, um diese zu verifizieren!

    Wer ist Dr. Mark Benecke?

    Dr. Mark Benecke wurde am 26. August 1970 in Rosenheim geboren und ist ein in Deutschland zugelassener Rechtsmediziner und Kriminalbiologe. Er gilt im Bereich Maden-Altersbestimmung, von Fundleichen, als Koryphäe und wurde bei diversen Indizienprozesssen als Gutachter berufen. Seit einigen Jahren tritt Mark Benecke gemeinsam mit PETA und anderen Tierrechtsorganisationen auf und gibt an sich Vegan zu ernähren.

    Dr. Mark Beneke versprach in einem auf YouTube veröffentlichten Video das absurde Testament von PETA – Gründerin Ingrid Newkirk durchzuführen. Sie will, dass man ihr Fleisch grillt, aus ihren Füßen Lampenständer macht und ihre Leber als Stopfleber in Frankreich verkauft wird!

    Nach deutschem Recht würde sich Dr. Mark Benecke beim Umsetzen des Testamentes, strafbar machen und könnte sich dann eine Zelle mit dem Kannibalen von Rotenburg teilen. Ob bereits die Ankündigung der Umsetzung des Testamentes von Ingrid Newkirk, ein Rechtsverstoß beinhaltet, sollte sich einmal ein Jurist genauer anschauen!

    Dr. Mark Benecke absurden Begründungen für das Tierrecht bei der PETA – Tierrechtskonferenz 2021

    Auf seiner Webseite benecke.com präsentierte Dr. Mark Benecke eine Stellungnahme zu der PETA -Tierrechtskonferenz, die er im November 2021 geleitet hat! Darin stellt er absurde Behauptungen auf, die ich mir einmal genauer betrachten und analysieren möchte! So schreibt er …

    Weltweit sind staatlich organisierte Gemeinschaften derzeit so formiert, dass Tiere nicht nur juristisch wie Objekte behandelt werden, durch die fehlende Anerkennung als Staatsbürger, bzw. als Träger der staatlichen Souveränität, wird ihnen auch jegliche politische Partizipation vorenthalten.

    benecke.com

    Klagebefugte Lebewesen, müssten sich erst einmal gegenüber einem Gericht verständlich machen! Allein schon, dass man das Tier nicht fragen kann, ob es überhaupt seine Rechte, die man ihm zubilligt, erstreiten möchte, lässt die Frage der Rechtssicherheit aufwerfen. Letztendlich stellt sich dann noch die Frage, wer soll in der Klage das Tier vertreten. Soll es wirklich PETA sein, die jährlich selbst tausende von Tieren töten und dabei nicht einmal vor Diebstahl von Haustieren zurückschreckt

    Klagebefugt kann nur der Besitzer sein, der sich aber zusätzlich anderen Gesetzen unterwirft. Wird ein Auto beschädigt, kann der Fahrzeugbesitzer auf Schadenersatz klagen. Wenn er als Fahrzeugbesitzer jedoch keinen Führerschein besitzt und am Unfall als Fahrer beteiligt war, hat er keinen Anspruch auf Schadenersatz. Bei Tieren kommt das jeweils im Land geltende Tierschutzgesetz ins Spiel. Der Besitzer des Tieres, was rechtlich ein Objekt ist, muss das Tier nach den gesetzlichen Bestimmungen halten! Dieses überprüfen zuständige Behörden!

    (…)

    Das gilt auch für demokratisch verfasste Gesellschaften. Tatsächlich sind Tiere aber – mindestens in gleichem Maße wie Menschen – massiv von politischen Entscheidungen betroffen. Folgerichtig muss ihnen daher eine Beteiligung im politischen Gefüge eingeräumt und ihre Vertretung im politischen Interessenausgleichsprozess institutionell sichergestellt werden.

    benecke.com

    Auf welcher gesellschaftlichen Rechtsgrundlage sollte man insbesondere PETA ein Klagerecht für Tiere geben

    In Deutschland erstattet PETA über 300 Strafanzeigen jedes Jahr, wo 99,9 Prozent wegen falscher Behauptungen und Anschuldigungen eingestellt werden. Welche Expertise besitzt PETA ein Recht für Tiere einzufordern, wenn diese doch selbst Tiere zu tausenden tötet. Warum nimmt sich eine Tierrechtsorganisation wie PETA heraus über ein Leben zu entscheiden, will dieses aber durch ein Rechtsverfahren anderen untersagen?  

    Gleichzeitig nimmt Dr. Mark Benecke das Wort „DEMOKRATISCH“ verbunden mit PETA in den Mund! Das ist wohl die größte gesellschaftliche Verarsche, die es gibt. PETA räumt selbst den eigenen Mitgliedern (nur eine Fördermitgliedschaft ist möglich), kein Stimmrecht ein. Damit ist PETA selbst alles andere als demokratisch. Letztendlich wird PETA in Deutschland ein Tierschutzverbandklagerecht verwehrt, da dieser Verein keine demokratischen Strukturen besitzt und dritten nicht die Möglichkeit bieten, ein ordentliches Mitglied dieses Vereins zu werden.

    VEGAN + TIERRECHT = INTELLIGENZ?

    Bei Tierrechtlern in Zusammenhang mit ihrer veganen Lebensweise, zweifele ich die Intelligenz mittlerweile gänzlich an! Sie stellen Forderungen, sind aber gleichzeitig nicht bereit diese in eine demokratisch gesellschaftlichen Diskussion zu argumentieren. Das mag daran liegen, dass ihr eigener ethischer Grundgedanke einer gesellschaftlichen Prüfung nicht standhält! Eine Gesellschaft ist vielfältig! Um ein gemeinschaftliches Leben zu sichern, muss man von jeder Seite auch kompromissbereit sein. Ansonsten schafft man pure Anarchie!  

    Aber genau das will insbesondere PETA! Drohte doch der ehemalige und jetzt degradierte PETA-Rechtsberater Dr. Edmund Haferbeck, in einem Interview, mit der Gründung einer Terrororganisation, im Namen des Tierrechts, vergleichbar der Al-Quaida! Das Tierrecht mit einer islamischen Terrororganisation gleichzusetzen, zeigt deutlich die Ziele von PETA, die sich auch Dr. Mark Benecke verschreibt. Man will und führt es bereits aus, durch gezielten Hass-Terror und versucht die Gesellschaft zu spalten. Wer nicht für Tierrecht ist (ich spreche hier nicht von Tierschutz), der ist der Feind und muss mit allen Mitteln bekämpft werden. Da geht dann auch schon einmal, eine PETA-Aktivistin, bewaffnet mit einer Pistole, in das YouTube Headquarter und schießt um sich, bevor sie sich selbst richtet! PETA hat sich bis heute bei den verletzten Personen nicht entschuldigt!

    Dr. Mark Benecke – Tierschutz ist wichtig – radikaler Tierschutz in Form des Tierrechtes unnötig und gesellschaftlich gefährlich

    Tierschutz ist ein wichtiges Thema in einer Gesellschaft. Tierhalter aber aufgrund eines ethischen gesellschaftlich nicht tragbaren Tierrechts, unter einen Generalverdacht zu stellen, ist falsch. Allein das Tierrechtler eine Dialogbereitschaft in der Gesellschaft verwehren, in dem man Argumente in den sozialen Medien löscht und Kommentatoren sperrt, zeigt doch auf welchem dünnen gesellschaftlichen Eis, sich Tierrechtler bewegen. Eine gesellschaftliche Veränderung ist nur im Dialog, gewaltfrei umzusetzen. Dazu muss man aber auch kompromissbereit sein. Beim Tierrecht bezweifele ich dieses stark, sind doch die ethischen Grundvorstellungen, zu weit vom gesellschaftlichen Leben entfernt!

    Gern würde ich mich einer Tierrechtsdiskussion beteiligen – leider ist man auf Seite der Tierrechtler dazu derzeit nicht bereit!

    Quellen:

  • PETA offenbart gänzliche Dummheit nach Berliner Desaster

    Nach dem Berliner Diensthundeskandal, der wieder einmal die gänzliche Unfähigkeit von PETA-Mitarbeitern offenbarte, die sogar in den Berliner Justizsenat geschmuggelt wurden und dort Beratung, bezogen auf den Tierschutz, ausüben.

    Inhalt dieses Artikels:

    GERATI berichtete ja über den umfangreichen Rechtsbeugeskandal des ehemaligen Justizsenators Dirk Behrendt in Verbindung mit dem PETA Rechtsanwalt Christian Arleth! So ist es auch nicht Verwunderlich das auch Rechtsanwalt Christian Arleth unfähig ist den Berliner Senat, rechtliche Beratung im Bereich Tierschutz zu beraten. Ansonsten wäre das Desaster mit den Diensthunden Anfang des Jahres wohl nicht geschehen.

    PETA Rechtsanwalt Christian Arleth hatte im Namen von PETA 4 Berliner Bezirke verklagt, die die Auskunftsanforderungen von PETA verweigerten. Der Richter, der die PETA Klage aufgrund ihrer Zuteilung des als Berliner Verbandsklageberechtigter Verein zwar zugunsten von PETA urteilte, wies jedoch darauf hin, dass das Berliner Tierschutzgesetz vom Verfassungsgericht geprüft werden müsse! Der Richter selbst sah dieses Gesetz als Verfassungswidrig an! Die 4 Berliner Bezirke legten daraufhin beim Verfassungsgericht Beschwerde, gegen das Urteil ein.

    Jetzt wird es Wild!

    Jetzt wechselte der Kläger Rechtsanwalt Christian Arleth auf einmal die Seiten. Er bekam eine Stelle direkt beim Justizsenator Dirk Berendt, als Rechtsberater in Tierschutzfragen zugeteilt! Der Kläger selbst, berät also jetzt gegen eine finanzielle Zahlung, den Beklagten, wie er aus dem Beschwerdeverfahren herauskommt. Ein Unding was da in Berlin abgeht! 

    Als feststand, dass der Justizsenator nach der Wahl in Berlin seine Koffer packen muss, zog er das Beschwerdeverfahren der 4 Berliner Bezirke an sich und nahm die Beschwerde zurück! Viel deutlicher kann Rechtsbeugung im Amt nicht sein! Damit wird es keine Prüfung vor dem Verfassungsgericht geben, ob das Berliner Tierschutzgesetz verfassungskonform ist!

    Hat PETA auch bei der neuen Berliner Hundeverordnung die Hand mit im Spiel?

    Als juristischer PETA Berater war Christian Arleth dem Justizsenator direkt unterstellt. Es kann sehr wohl sein, dass die Umsetzung aus seiner Feder stammte. Wären andere Bundesländer für polizeiliche Diensthunde Ausnahmeregelungen in das Gesetz einfließen ließen, erfolgte das in Berlin nicht. Um so lächerlicher machte sich letztendlich der Berliner Senat, als die Presse massiven Druck ausübte. Keine 24 Stunden später waren die Berliner Polizeidiensthunde wieder im Einsatz und über Berlin lachte die ganze Welt!

    PETA brauchte ein wenig, um ihr Versagen in Berlin herunterzuschlucken. Man schickte die PETA Mitarbeiterin Isabell Kubon vor, die ihre gänzliche Inkompetenz und fehlendes Fachwissen in dem PETA – Artikel präsentierte. Anstatt einmal zu analysieren, warum PETA so kläglich in Berlin gescheitert ist und die Unfähigkeit des ehemaligen Rechtsanwaltes Christian Arleth einzuräumen, der in den Berliner Justizsenat eingeschleust wurde, merkte man ihr die Wehleidigkeit in ihrer Schreibweise an.

    Eigentlich dürfte doch PETA noch einen sehr heißen Draht zu ihrem Zweitliebsten Rechtsanwalt Christian Arleth besitzen und trotzdem schreibt Isabell Kubon folgendes in ihrem Artikel …

    Seit dem 7. Januar dürfen die Schutzhunde laut Medienberichten wieder eingesetzt werden, da das Land Berlin die bundesweite Verordnung anders interpretiert.

    Peta.de

    Wo sind denn die so guten politischen Kontakte von PETA geblieben, die Haferbeck immer anpries?

    Muss PETA tatsächlich auf Medienberichte zurückgreifen, anstatt aus erster Hand Informationen zu erhalten. Oder hat PETA Angst, dass ihr Lobbyismus, den sie ja z. B. mir auch vorwerfen, ihnen um die Ohren fliegt? Der PETA Mitarbeiterin Isabell Kubon sei geraten, sich vor dem Verfassen eines Artikels, richtig und umfangreich zu informieren, bevor sie solche schwachsinnigen Behauptungen aufstellt. Und wird sie zu solchen Artikeln, von der Vereinsführung gezwungen, ist wohl ein Jobwechsel mehr als empfehlenswert!

    Und noch was ist passiert. Der Berliner Justizsenat lernt von GERATI. Kurz nach meiner Presseanfrage an die Presseabteilung des Berliner Justizsenats mit den konkreten PETA bezogenen Fragen wurde auf einmal den Ansprechpartner in Berlin für PETA geändert! Es ist auf einmal nicht mehr Christian Arleth, sondern jetzt Sebastian Nees! Die Änderung erfolgte nach Archive.org vor dem 20.12.2021!


    Screenshot Berlin.de
    Screenshot Berlin.de

    Quellen:

  • Berliner Polizeischutzhunde nach einem Tag Pause wieder im Einsatz

    Berliner Chaoten schienen zu jubeln, als die Berliner Polizei bekannt gab, dass aufgrund der neuen Hundeschutzverordnung, keine Polizeischutzhunde mehr eingesetzt werden können! Der 1. Mai und seine Berliner Randale-Stunden schienen gerettet zu sein!

    Inhalt dieses Artikels:


    Spendenaufruf Presseausweis
    Spendenaufruf Presseausweis

    In diesem Jubel mischte sich auch PETA ein und gab eine Pressemitteilung zu diesem Thema heraus! PETA ahnte wohl bereits, dass diese „Zwangspause“ für polizeiliche Dienstschutzpause in Berlin, nur von kurzer Dauer sein wird!

    Und so war es dann auch. Es dauerte keine 24 Stunden, dass der zuständige Berliner Senat, eine Ausnahmegenehmigung für die Berliner Polizeischutzhunde im Einsatz erließ. Diese dürfen nach dem erlassenen Gesetz, mit dieser Ausnahmegenehmigung, jetzt tierquälerisch gehalten und ausgebildet werden! Als Außenstehender, der sich mit dieser Politik beschäftigt, muss ich nur mit dem Kopf schütteln! Wissen Politiker überhaupt, was für Auswirkungen Gesetze haben, oder geben sie nur ihre Stimme ab, um so schnell wie möglich den Sitzungssaal verlassen zu können.

    Welches gesetzliche Problem hatte die Berliner Polizei, mit ihren Schutzhunden

    Nicht nur das in der Ausbildung der Schutzhunde nach dem Tierschutzgesetz nicht Gesetzes konforme Praktiken und Gegenstände zum Einsatz kommen. Hauptgrund der Polizei, den Einsatz der fast 50 Schutzhunde abzulehnen, lag im Schutz der Straftäter. Um einen Schutzhund, der einen Straftäter niedergeworfen hatte, zum Ablassen aufzufordern, wird ihm kurz durch ein Halsband die Luft genommen. Die Hunde geraten in einen regelrechten Blutrausch und können einen gestellten Straftäter schwer verletzen, wenn dieses nicht mit allen Mittel durch den Polizeihundeführer unterbunden wird. 

    Stellen eines Straftäters mit allen Mitteln, ja! Ist dieser dann aber überwältigt, oder ergibt sich, muss der Angriff z. B. eines Polizeihundes unverzüglich unterbunden werden! Das ist eine Frage der Menschenwürde. Und wie sich zum Nachteil von PETA und anderen Tierrechtsorganisationen herausstellt, steht das Menschenrecht über dem Tierrecht, wenn es bei staatsrechtlichen Aufgaben geht.

    Wie kam es zu dieser politischen Misere in Berlin?

    Der rot-rot-grüne Senat, scheint ein wenig eigensinnig zu sein, wenn es um politische Entscheidungen geht, verbunden mit einer Vorabklärung der Umsetzbarkeit bzw. der Rechtsverbindlichkeit, die mit dem Grundgesetz verbunden ist. Würde man auf polizeiliche Schutzhunde verzichten, würde man Polizisten noch ehern dazu zwingen ihre Schusswaffe zu gebrauchen, um eine weitere Gefährdung dritter zu verhindern. Ein polizeilicher Schutzhund kann also Leben retten. Weiterhin können Polizisten, die sich auf einen Diensthund verlassen, aus größerer Entfernung agieren und schützen so gegenüber einem aggressiven und bewaffneten Straftäter ihr eigenes Leben!

    Während andere Bundesländer wzB. Brandenburg bereits Ausnahmeregelungen für polizeiliche Diensthunde in das Gesetz aufnahmen, reagierte man von seitens des Berliner Senates überhaupt nicht auf Anfragen aus der Berliner Polizei. Noch besser, der bis 21.12.2021 tätige Justizsenator Dirk Behrendt holte sich PETA ins Boot und ließ sich von diesem radikalen Tierrechtsverein, der Straftaten selbst nicht scheut, beraten. So kann das auch nichts werden! Dirk Behrendt machte natürlich PETA auch politische Geschenke, was den korrupten Status des Berliner Senats aufzeigt! Nicht nur, dass er Berater- und Gutachter-Stellen an PETA Mitarbeiter übergab, so nahm er PETA als verbandklagebefugte Tierschutzorganisation auf und gab PETA sogar zwei Stimmen. Bevor Dirk Behrendt sein Büro verlassen musste, erfolgte das letzte Geschenk an PETA. 

    Vier Berliner Bezirke sahen die Forderung von PETA, Auskunft zu Bußgeldverfahren aus dem Tierschutz zu erhalten, als überfordert an. PETA klagte in einem Eilverfahren und erhielt erst einmal Recht. In der Urteilsbegründung sagte der Richter aber auch, dass das Berliner Tierschutzgesetz eventuell verfassungswidrig sei, da Tierschutz Bundessache und nicht Ländersache sei. Man empfahlt zur Klärung das Verfassungsgericht anzurufen. Dieses taten die vier Berliner Bezirke auch. Mit seiner letzten Amtshandlung zog der ehemalige Berliner Justizsenator das Beschwerdeverfahren an sich. Dieses ist juristisch möglich, dass ein Land seine Bezirke in einem Verfahren unterstützt. Die vier Berliner Bezirke waren jedoch sehr skeptisch, da dieses im Land Berlin bisher nie vorkam. Und so musste kommen, was für PETA kommen sollte. Dirk Behrendt als scheidender Justizsenator von Berlin zog die Verfassungsbeschwerde zurück und PETA tanzte vor Freude auf den Tischen!

    Aber es wird noch besser! Jener PETA Rechtsanwalt Christian Arleth, der die Klage gegen die vier Berliner Bezirke einreichte, wechselte er die Seiten. Er bekam eine Beraterstelle im Berliner Senat für Justiz angeboten und beriet somit auf einmal den Justizsenator Dirk Behrendt, wie er sich in dem PETA Verfahren verhalten müsse. Wenn das nicht einmal die perfideste Rechtsbeugung im Amt ist, die es in Deutschland je gab. Es ist also nicht verwunderlich der Berliner Senat seine Beschwerde gegen die Klage von PETA, vor dem Verfassungsgericht zurückzog!

    Quellen:

  • Deutsche Botschaft in Jakarta meldet sich zur Klageschrift 27 O 396/20 endlich

    Am 26.08.2021 erhielt ich ein Schreiben von der Deutschen Botschaft in Jakarta, dass endlich die Klageschrift 27 O 396/20 eingetroffen ist. Ich bat natürlich sofort per E-Mail um Zustellung der Klageschrift!

    Inhalt dieses Artikels:


    Spendenaufruf 04-01-22

    Sehr geehrter Herr Sch***,

    ihr Schreiben habe ich erhalten, muss ihnen aber mitteilen, dass aufgrund der Gesundheitsgefährdung im Bereich Jakarta nicht zu Botschaft kommen kann. In Java gilt derzeit die PPKM-3 Regel, die aufgrund der erhöhten Gesundheitsgefährdung durch Covid-19 erlassen wurde.

    Dass ein Schreiben vom Landgericht Berlin zu mir unterwegs ist, ist mir bekannt, da ich, mit dem zuständigen Richter Thiel, in regelmäßigen Fax-Kontakt stehe.

    Ich möchte sie bitten, das Schreiben mir über einen Boten zuzustellen. Gern übersende ich ihnen nach der Zustellung ein Empfangsbekenntnis!

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

    E-Mail vom 26.08.2021

    Als ich nach einigen Tagen keine Informationen von der Deutschen Botschaft erhielt, versuchte ich telefonisch in Kontakt zu treten. Die zentrale Nummer wurde immer wieder mit der Ansage alle Mitarbeiter befinden sich im Gespräch, nach 3x Klingeln automatisch beendet. Also sendete ich ein Fax an die Botschaft, worauf auch keine Reaktion erfolgte. Also informierte ich das Landgericht Berlin darüber, die darauf hin den Klagevertreter, die Kanzlei Günther in Hamburg informierte!

    Antwort der Kanzlei Günther

    Die Rechtsanwaltskanzlei Günther, die den PETA-Juristen Krishna Singh vertritt, behauptete doch tatsächlich, ich hätte die Klageschrift selbst beschädigt, um mich der Verantwortung zu entziehen. Dümmer geht immer auch bei Rechtsanwälten in Hamburg! Natürlich vernichte ich eine Klageschrift, um mich der Verantwortung zu entziehen, teile aber vorher natürlich noch dem Landgericht Berlin mit, dass die Klageschrift beschädigt und unleserlich bei mir eintraf!

    Dazu muss man wissen, dass Indonesien eine Zustellung per Empfangsbekenntnis nicht kennt. Von allen mir zugestellten Klageschriften aus der PETA Vereinigung, besitzt das Landgericht Berlin keinen einzigen Zustellnachweis. Ich könnte mich eigentlich genüsslich zurücklehnen und die Konsorten von PETA an ihren Mohrrübchen knabbern lassen. Aber nein GERATI Betreiber Silvio Harnos ist so erpicht auf den Rechtsstreit, dass er damit sogar selbst an die Öffentlichkeit geht und PETA dadurch sichtlich aus dem Konzept bringt. Bis heute hat PETA selbst nicht öffentlich eingeräumt Klagen und Strafanzeigen gegen mich eingereicht zu haben!

    Man hätte zwar eventuell ein Versäumnisurteil erhalten, doch wäre dieses Urteil spätestens bei der Forderungsstellung in sich zusammengebrochen. Erstens muss die Klageschrift nachweislich zugestellt werden und zweitens muss nach Zustellung dem Beklagten das Recht auf Gehör eingeräumt werden! Obwohl ja das Recht auf Gehör durch das Landgericht Berlin mir generell verwehrt wird, wo sich jetzt bereits das Bundesverfassungsgericht nach einer Beschwerde befasst. Anders als bei den PETA Verfassungsbeschwerde wurde meine zur höchstrichterlichen Entscheidung angenommen! Vielleicht sollte PETA einmal darüber nachdenken mir die Stelle, als Leiter der Rechtsabteilung zu geben?

    Die Rechtsanwältin Davina Bruhn outete sich auch als Coronaleugnerin, da sie tatsächlich behauptet eine Gesundheitsgefährdung liege in Jakarta nicht vor und ich könne Gefahrlos mich durch Jakarta begeben! Auf meine Frage im Antwortschreiben, warum wohl die Botschaft selbst nicht sich auf den Weg zu mir begibt erhielt ich keine Antwort!

    Heutige E-Mail der Deutschen Botschaft

    Heute erhielt ich folgende E-Mail von der Deutschen Botschaft aus Jakarta …

    RK.521 E Harnos

    Sehr geehrter Herr Harnos,

    das Landgericht Berlin hat die Botschaft gebeten, Ihnen jeweils eine beglaubigte Abschrift der Klageschrift vom 22.10.2020 nebst den dazugehörigen Anlagen sowie der richterlichen Verfügungen vom 26.11.2020 sowie eine beglaubigte Abschrift den Beschlusses vom 26.11.2020 zuzustellen. Da hier in Jakarta kein Ausgangsbeschränkungen mehr, werden Sie daher gebeten, an einem der kommenden Werktage in der Zeit vom 08.00-11.30 Uhr in der Rechts- und Konsularabteilung vorzusprechen und die Schriftstücke abzuholen.

    Mit freundlichen Grüßen

    E-Mail der Deutschen Botschaft vom 06.01.2022

    Erstaunt musste ich wieder feststellen, dass keine direkte Durchwahl der E-Mail zu entnehmen war. Also rief ich die Zentrale an und es war wie seit Monaten. Nach 3x Klingeln wurde das Gespräch automatisch beendet. Ich versuchte es dann beim Amtsarzt der Deutschen Botschaft, von dem ich die Durchwahl hatte. Aber er war wahrscheinlich auch noch auf Jahresendurlaub! Also schrieb ich folgende Antwort-E-Mail an die Deutsche Botschaft …

    Hallo,

    ich habe ihnen bereits mit der Zustellung des Schreibens, ihnen und dem Landgericht Berlin mitgeteilt, dass ich eine Zustellung erwarte!

    Warum ist die Deutsche Botschaft über die Zentrale nicht telefonisch erreichbar? Das funktioniert seit Monaten nicht. Auf E-Mails wird nicht reagiert, selbst auf Fax Schreiben reagiert man von dieser deutschen Behörde in Jakarta nicht!

    Bitte teilen sie mir ihre direkte Durchwahl mit, damit wir das Problem klären können!

    Ansonsten erreichen sie mich unter der Rufnummer (ID) 087 88 2424 150

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos  

    Antwort-E-Mail an die Deutsche Botschaft

    Persönliches Telefongespräch mit der Mitarbeiterin der Deutschen Botschaft in Jakarta

    Auf meine Frage warum man über die Zentrale der Deutschen Botschaft keinem erreichen kann, konnte sie mir auch nicht erklären. Ich hätte aber jetzt ihre Nummer, die im Display angezeigt würde. Dann fragte ich, warum man weder auf meine E-Mail noch auf mein Fax reagiert habe. Da zog es mir tatsächlich die Schuhe aus! Man habe das Landgericht Berlin angefragt, ob die Zustellung wie ich wünsche erfolgen kann. Ich sicherte ein nachträglich unterzeichnetes Empfangsbekenntnis per Fax oder E-Mail zu. Vom Landgericht Berlin kam aber bis heute keine Antwort!

    Das Landgericht Berlin sendete mir ein Schreiben zu, was an die Kanzlei Günther gesendet wurde. In dem hieß es, dass die Zustellung über die Botschaft erfolglos ist, und man für die Klagezustellung über das indonesische Auswärtige Amt eine ins Indonesische übersetzte Klageschrift benötigt! Wofür benötigt man für die Klageschrift eine Übersetzung, wenn es nicht von den indonesischen Behörden gelesen werden soll. Noch dazu, mit den haltlosen Vorwürfen, ich sei ein Straftäter nur, weil ich in einem Artikel die umgangssprachliche Aussage verwendetet, Krishna Singh hat seinen Rechtsanwaltstitel verloren! Nein, er hat ihn freiwillig abgegeben. Nur wenn der Führerschein wegen zu schnellem Fahren oder Alkohol am Steuer abgenommen wurde, verwendet man die Aussage „Er hat seinen Führerschein verloren!“ Dasselbe gilt auch, wenn man im Job gekündigt wurde. Dann heißt es, „ich habe meinen Job verloren.“ Der Richter Holger Thiel, bekannt aus dem Urteil von Renate Künast (Grüne), wo er tiefste Beleidigungen, als Meinungsfreiheit ansah, sieht in der Aussage „verloren“ eine Beleidigung gegenüber Krishna Singh.

    Gleichzeitig wurde mir bis heute das Urteil, was sich angeblich um ein Anerkennisurteil handelt zugestellt. Auf ominöser Art und weise reagiert mein damaliger Rechtsanwalt nicht mehr! Selbst gegenüber der Rechtsanwaltskammer ist bis heute jede Stellungnahme ausgeblieben. Letztendlich habe ich nie einem Anerkenntnis zugestimmt! Als ich dem Landgericht Berlin mitteilte, dass ich für die Wiedereinsetzung des Verfahrens in den alten Stand Prozesskostenhilfe (PKH) beantragen möchte, wurde dieses mit der Begründung ich würde die Klägerparteien (PETA) nur massiv beleidigen und das Verfahren hat dadurch keine Erfolgsaussichten abgelehnt! Eine Verwehrung des Menschenrechts vor Gericht angehört zu werden. Im Verfahren 27 O 400/20 wurde ein Versämnisurteil gefällt, mit der Begründung ich hätte meine Verteidigunsgbereitschaft nicht angezeigt! Gleichzeitig übermittelte man mir erst 2 Monate nach dem Versäumnisurteil die Unterlagen für den PKH-Antrag der kurzfristig abgelehnt wurde!

    Schreiben an das Landgericht Berlin vom 06.01.2022

    So wendete ich mich heute erneut mit folgendem Schreiben an das Landgericht Berlin …

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    heute erhielt ich erneut eine E-Mail von der Deutschen Botschaft in Jakarta!

    Über die Zentralle der Deutschen Botschaft erreicht man immer noch keinen Ansprechpartner!

    So antwortete ich auf die E-Mail wie folgt …

    (Screenshot der E-Mail der Deutschen Botschaft von Jakarta)

    Hallo,

    ich habe ihnen bereits mit der Zustellung des Schreibens, ihnen und dem Landgericht Berlin mitgeteilt, dass ich eine Zustellung erwarte!

    Warum ist die Deutsche Botschaft über die Zentrale nicht telefonisch erreichbar? Das funktioniert seit Monaten nicht. Auf E-Mails wird nicht reagiert, selbst auf Fax Schreiben reagiert man von dieser deutschen Behörde in Jakarta nicht!

    Bitte teilen sie mir ihre direkte Durchwahl mit, damit wir das Problem klären können!

    Ansonsten erreichen sie mich unter der Rufnummer (ID) 087 88 2424 150

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos  

    Daraufhin erhielt ich soeben einen Rückruf von Frau Nurissa A*** von der Deutschen Botschaft!

    Sie teilte mir mit, dass dem Landgericht Berlin mit der E-Mail von mir vom 26.08.2021 dem Landgericht Berlin ein Schreiben zugesendet wurde, in dem man das Landgericht Berlin als Behörde bat, eine einfache Zustellung des Schreibens zu ermöglichen!

    Auf dieses Schreiben der deutschen Botschaft in Jakarta, wurde bis heute vom Landgericht Berlin, nicht reagiert!

    Frau Nurissa A*** konnte keine verbindlichen Aussagen zu meinem Vorschlag, das Schreiben per Kurier mir zuzustellen, geben. In Indonesien gibt es nicht die Art des nachweislichen Empfangsbekenntnis. Alle Einschreiben Rückschein Sendungen entsprechen demnach keiner Rechtssicheren Zustellung durch das Landgericht Berlin nach Indonesien!

    Ich machte erneut den Vorschlag, dass mir das Schreiben per Kurier JNE oder GoJek zugestellt wird und ich mich bereit erkläre, per Fax oder E-Mail ein Empfangsbekenntnis der Deutschen Botschaft in Jakarta nachträglich zuzusenden.

    Dem Landgericht Berlin müsste mittlerweile klar sein, dass ich mich gegen die Haltlosen Anschuldigungen aus dem Umfeld von PETA Deutschland und deren Mitarbeiter wehre und auch auf jedes Schreiben reagiere!

    Frau Nurissa A*** teilte mir mit, dass ihr Vorgesetzter derzeit in Deutschland ist und erst am 13. Januar zurückkommt. Wir sind erst einmal so verblieben, dass sollte ich bis zum 15. Januar kein Telefonat oder E-Mail von seitens der deutschen Botschaft erhalten, ich mich dann noch einmal über die mir jetzt bekannte Rückrufnummer, bei der Deutschen Botschaft melde.

    Um das ganze abzukürzen wäre es empfehlenswert, wenn von Seitens des Berliner Landgerichts der Deutschen Botschaft in Jakarta, kurz die Genehmigung der Zustellung mit nachträglicher Zustellbeurkundung durch mich, genehmigt würde.

    Die Kontaktdaten der zuständigen Mitarbeiterin in der Deutschen Botschaft

    Nurissa A***

    Legal and Consular Section

    Jl. M.H. Thamrin No. 1
    Jakarta 10310, Indonesia
    Email: +++@jaka.diplo.de

    www.jakarta.diplo.de

    Tel: +62 21 3985 5***

    Antrag auf Zuteilung eines Rechtsanwaltes nach § 121 Abs. 5 ZPO

    Da ich davon ausgehen kann, dass das Landgericht Berlin weiter den Kläger aus dem Umfeld von PETA Deutschland e.V. bevorteilt, und mir das rechtliche Gehör, durch die nicht Bewilligung eines PKH Antrages verwehrt, stelle ich hiermit in dem Verfahren 27 O 396/20 den Antrag, mir einen Rechtsanwalt nach §121 Abs. 5 ZPO zuzuteilen.

    Ich bin nicht in der Lage einen Rechtsbeistand, den ich vor dem Landgericht Berlin benötige, zu finanzieren. Bereits im Verfahren 27 O 400/20 wurde ein Versäumnisurteil erlassen und nachträglich die PKH abgewiesen, ohne mir in ausreichender Form rechtliches Gehör zu gewähren!

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

    Es bleibt interessant und bleibt weiter spannend. In den nächsten Tagen gibt es dann noch ein schönes Ereignis, was die PETA – Konsorten aus dem Umfeld von Haferbeck und Krishna Singh so richtig zur Weißglut bringen wird. Wer sich mit mir anlegt, der sollte sich besonders warm anziehen. Vor allem, da nicht ich, sondern nachweislich PETA das Spielchen begonnen hat. Ich glaube, ich habe Haferbeck und Krishna Singh bereits die eine oder andere schlaflose Nacht beschert. Auch hätte sich doch PETA niemals an Kopi Luwak vergriffen! Ob mittlerweile in jedem PETA Büroraum ein rotes Schild mit „NICHT ÜBER KOPI LUWAK“ schreiben steht? Man hört sehr wenig in letzter Zeit darüber!

  • YouTube Video 2022 / #1 – GERATI Vorsätze und aktueller Status der PETA Klagen

    Links zu diesem Video:

    * RTL und Los Angeles Times belegen – zahlt auch Peta für Tierquälerei in ihren Videos? – https://bit.ly/3GcXrDT 

    * Wenige Stunden nach dem GERATI Artikel zum Thema „Hat PETA noch ein Anrecht auf Sitze im Berliner Tierschutzverbandsklagerecht?“ sah sich PETA genötigt zu einer Pressemitteilung! – https://bit.ly/3mXCXHD 

    * Hat PETA noch ein Anrecht auf Sitze im Berliner Tierschutzverbandsklagerecht, nach der höchstrichterlichen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes in Baden-Württemberg? – https://bit.ly/3FQQms6 

    * Unterstützung für die Beantragung eines Presseausweises und Recherchen im Januar 2022 – https://bit.ly/3eU6cq8 

    ▬ Über diesen Kanal ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ 

    #GERATI beschäftigt sich seit 2013 mit der Entwicklung des radikalen Tierschutzes, der im Tierrecht aufgeht. GERATI hinterfragt die ethisch motivierten Handlungen der Tierrechtsszene, sowie auch die profilierte vegan Lebensweise, der Tierrechtler. Tierrecht hat nichts mit Tierschutz zu tun dieses belegen unzählige aufgezählte Aktionen der Tierrechtler, die GERATI dokumentiert. 

    ▬ Viele weitere Infos ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ 

    Viele weitere Informationen & Artikel zum Thema Tierrecht findest du auf meiner Website: https://gerati.de/ ►Du möchtest die Arbeit von GERATI unterstützen? Gern kannst du meine Arbeit, die ich leiste, über eine Paypal Spende oder Überweisung unterstützen! Weitere Informationen findest du https://gerati.de/die-kaffeekasse/ 

    ▬ Mein Equipment ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ 

    Kamera: https://amzn.to/3cAM097 Webcam: https://amzn.to/30fHfiN LED-Video-Licht: https://amzn.to/3cFKfHN Mikrofon: https://amzn.to/378Jnu9 

    ▬ Noch mehr Videos ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ 

    Mehr YouTube Tipps auf Deutsch: https://bit.ly/YouTubeHelpDeutsch Abonniere „GERATI TV“: https://bit.ly/3dFmHEt Alle Videos von „GERATI TV“: https://bit.ly/2YdcOHm 

    ▬ Social Media ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ 

    ►Facebook – GERATI: https://www.facebook.com/GERATIde 

    ►Facebook – Peta – Nein Danke: https://www.facebook.com/PetaNeinDanke 

    ►Twitter: https://twitter.com/Gerati_de 

    ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬

  • Wenige Stunden nach dem GERATI Artikel zum Thema „Hat PETA noch ein Anrecht auf Sitze im Berliner Tierschutzverbandsklagerecht?“ sah sich PETA genötigt zu einer Pressemitteilung!

    Es ist schon erstaunlich wie PETA sich wie ein Wurm windet, wenn man ihnen die eigenen Lügen und ihr Fehlverhalten nachweisen und publizieren kann! Vor 24 Stunden veröffentlichte GERATI einen Artikel und belegte in diesem, dass PETA in Berlin, nach den eigenen gesetzlichen Bestimmungen und dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig kein Tierschutzverbandsklagerecht zugesprochen bekommen dürfte!

    Inhalt dieses Artikels:


    Spendenaufruf 04-01-22

    Warum ist die Erteilung des Tierschutzverbandsklagerechts für PETA, in Berlin rechtlich fragwürdig bzw. sogar nichtig?

    Der Berliner Senat erteilt der radikalen Tierrechtsorganisation PETA, deren Mitarbeiter selbst Straftaten nicht scheuen, ein Tierschutzverbandsklagerecht. Und das, obwohl dem Berliner Senat bekannt sein dürfte, dass auch bereits vor der Erteilung des Tierschutzverbandsklagerechtes in Berlin, eine rechtliche Auseinandersetzung zwischen PETA und dem Land Baden-Württemberg, was dem Verein PETA das Tierschutzverbandsklagerecht verwehrte, bestand. Das Land Baden-Württemberg verwehrte dem Verein PETA die Erteilung des Verbandsklagerechtes, mit der Begründung, der Verein PETA Deutschland e. V. sei nicht demokratisch aufgestellt und verwehre anderen Personen die stimmberechtigte Mitgliedschaft!

    Eigentlich sollte man doch von den Senatsmitarbeitern in Berlin erwarten können, dass sie 1. ihre eigenen Gesetze kennen und 2. vor Erteilung einer Sondergenehmigung den Empfänger dieser, überprüfen! Dieses scheint in Berlin nicht erfolgt zu sein. Weiterhin darf man sich schon fragen, warum die zuständige Presseabteilung des Berliner Senates eine Antwort auf eine Presseanfrage von GERATI verwehrt?

    Gesetzliche Vorschrift auch in Berlin eindeutig

    So müssen Tierschutzvereine, die ein Tierschutzverbandsklagerecht beantragen, folgende Voraussetzungen erfüllen …

    3. Welche Voraussetzungen müssen für die Anerkennung erfüllt sein?

    Die Tierschutzorganisation wird auf Antrag anerkannt, wenn sie

    • rechtsfähig ist,
    • ihren Sitz im Land Berlin hat und ihr satzungsgemäßer Tätigkeitsbereich auch das Gebiet des Landes Berlin umfasst,
    • nach ihrer Satzung nicht nur vorübergehend Ziele des Tierschutzes fördert, mindestens fünf Jahre lang in diesem Sinne tätig gewesen ist,
    • nach Art und Umfang ihrer bisherigen Tätigkeit die Gewähr für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung bietet,
    • wegen Verfolgung gemeinnütziger Zwecke im Sinne des § 5 Absatz 1 Nummer 9 des Körperschaftssteuergesetzes, von der Körperschaftssteuer befreit ist,
    • soweit mitgliedschaftlich organisiert, jeder Person eine Mitgliedschaft ermöglicht, welche die Ziele der Tierschutzorganisation unterstützt und
    • sich verpflichtet, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit nach den Vorgaben des Tierschutzverbandsklagegesetzes erhaltenen Informationen ausschließlich zur Wahrnehmung der Rechte nach diesem Gesetz zu verwenden und zu verarbeiten sowie die Verarbeitung auf das notwendige Maß zu beschränken.

    Berlin.de

    Wie kann es dann in Berlin zu einer Erteilung des Tierschutzverbandsklagegesetzes kommen, wenn im Bundesland Baden-Württemberg, genau wegen diesem rot markierten Grund ein Rechtsstreit anliegt! Hätte man in Berlin nicht hier die Pflicht gehabt sich mit der Bewerbung von PETA als Tierschutzverbandsklagebefugter Verein intensiv zu beschäftigen?

    Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigt, dass PETA nicht jeder Person eine Mitgliedschaft einräumt

    Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte nun das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes von Baden-Württemberg. Die Beschwerde von PETA wurde abgewiesen! In der Begründung teilte das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg folgendes mit …

    Dies bedeutet, dass Fördervereine, die wie beispielsweise PETA Deutschland e.V. zwar nahezu 22.000 Fördermitglieder, aber nur sieben stimmberechtigte ordentliche Mitglieder haben, nicht die vom baden-württembergischen TierSchMVG geforderte Gewähr für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung bieten. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hatte immer wieder darauf hingewiesen, dass mit der Anerkennung einer Tierschutzorganisation als mitwirkungs- und verbandsklageberechtigt gewährleistet sein müsse, dass die Befugnisse der Tierschutzorganisation zumindest zu einem erheblichen Teil gerade durch stimmberechtigte ordentliche Mitglieder wahrgenommen werden.

    Für Vereine, die sich gegen eine vereinsrechtlich abgesicherte Mitbestimmung ihrer Mitglieder sperren und darüber hinaus für den Beitritt als stimmberechtigtes ordentliches Mitglied allzu hohe Hürden aufstellen, wird das Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum auch in Zukunft keine Anerkennung als mitwirkungs- und verbandsklageberechtigte Tierschutzorganisation aussprechen.

    mlr.baden-wuerttemberg.de

    PETA hat Berliner Juztizsenat unterwandert und sorgt selbst für Rücknahme der Beschwerde des Berliner Senates!

    Krishna Singh der nicht mehr als Rechtsanwalt zugelassen ist, stellt in seiner verfassten Presseerklärung auf den Artikel von GERATI nachweislich eine falsche Tatsachenbehauptung auf. Es ist nicht verwunderlich, dass der Nachfolger des gänzlich juristisch unfähigen Dr. Edmund Haferbeck in der Leitung der Rechtsabteilung von PETA mit Lügen und Polemik im Namen von PETA glänzt. So heißt es in der Überschrift der PETA Pressemitteilung …

    PETA gewinnt Prozess zum Berliner Verbandsklagerecht – Senat hat Beschwerde zurückgenommen

    Die von PETA gewählte Überschrift macht den Eindruck, dass PETA ein Verfahren gegen ihre Zulassung als Tierschutzverbandsklageberechtigter Verein gewonnen habe! Dieses ist jedoch überhaupt nicht der Fall! In der Rücknahme des Berliner Senates geht es überhaupt nicht um das Verbandsklagerecht von PETA! In dem Verfahren geht es um vier Bezirksveterinärämter, die PETA ein Auskunftsrecht verwehrten.

    Das Verwaltungsgericht Berlin gab in diesem Verfahren PETA recht, verwies aber in der Urteilsbegründung auf die Notwendigkeit der Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht, da Tierschutz Sache des Bundes sei und deshalb nicht durch Länder beschlossen werden könne! RBB24 schrieb zu dem Urteil folgendes …

    Mehrere Veterinärämter hatten Auskünfte verweigert

    Klägerin war die Tierschutzorganisation Peta. Nach dem im September 2020 in Berlin in Kraft getretenen Tierschutzverbandsklagegesetz (BInTSVKG) haben verbandsklageberechtigte Tierschutzorganisationen das Recht, bei der Erstellung von Verwaltungsvorschriften und Verfahren nach dem Tierschutzgesetz mitzuwirken.

    Die Veterinärämter der Bezirke Pankow, Tempelhof-Schöneberg, Marzahn-Hellersdorf und Lichtenberg hatten sich jedoch Anfang 2021 geweigert, Peta entsprechende Auskünfte zu erteilen. Teilweise lehnten die Behörden laut Peta eine Zusammenarbeit sogar ausdrücklich ab.

    Die Ämter begründeten das mit Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes, weil Tierschutz eigentlich Sache des Bundes sei. Zudem erklärten sie, für den mit dem Tierschutzgesetz einhergehenden Verwaltungsmehraufwand seien sie nicht ausreichend ausgestattet.

    Hauptsacheverfahren möglich

    Die Rechte auf Auskunft seien Peta durch Erlass des Berliner Tierschutzgesetzes wirksam eingeräumt worden, urteilte hingegen das Verwaltungsgericht. Die betreffende Vorschrift sei auch nicht evident verfassungswidrig. In einem etwaigen Hauptsacheverfahren müsse die Vorschrift gegebenenfalls dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt werden.

    Sendung: Abendschau, 02.07.2021, 19:30 Uhr

    PETA unterwandert Berliner Justizsenat

    Der ehemalige Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne), der vom 8. Dezember 2016 bis 21. Dezember 2016 tätig war, beging wohl im Namen von PETA Rechtsbeugung im Amt. Behrendt wurde selbst von seinen Kollegen im Senat als „verlängerter Arm von PETA“ (Stefan Evers, Generalsekretär der CDU Berlin) bezeichnet! Es sorgte dafür, dass PETA gleich zwei Verbandsklageplätze in Berlin eingeräumt bekam. Und das, obwohl PETA selbst die gesetzlichen Anforderungen dafür nachweislich nicht erfüllte.

    Nach der Erteilung des Tierschutzverbandsklagerechtes in Berlin forderte PETA Rechtsanwalt Dr. iur. Christian Arleth die Berliner Bezirksämter auf, Auskünfte über laufende Verfahren nach dem Tierschutzgesetz an PETA auszuhändigen! Vier Bezirksämter verweigerten die Auskunft und zweifelten die Verfassungsmäßigkeit dem neuen Tierschutzgesetz an, da Tierschutz Bundessache sei! Daraufhin reichte Dr. iur. Christian Arleth im Namen von PETA Eilklage vor dem Verwaltungsgericht Berlin ein.

    Noch während des laufenden Verfahrens wurde Christian Arleth im Juni 2020 als juristischer Referent in die Stabsstelle der Berliner Tierschutzbeauftragten, de Behrendts in der Justizverwaltung unterstellte, berufen! Der Tagesspiegel schreibt dazu …

    Der Peta-Anwalt wurde im Juni juristischer Referent in der Stabsstelle der Berliner Tierschutzbeauftragten, die bei Behrendts Justizverwaltung angesiedelt ist. Er arbeitet also seither bei jener staatlichen Stelle, mit der der Jurist bereits zuvor zu tun hatte, damit sein vorheriger Arbeitgeber dort als klageberechtigter Tierschutzverband anerkannt wird. Jene staatliche Stelle, die maßgeblich das neue Gesetz vorangetrieben hat, das Peta erst das Klagerecht ermöglicht hat.

    tagesspiegel.de

    Es ist unglaublich das ein Verfahrensführer hier in diesem Fall Dr. iur. Christian Arleth erst das Land Berlin bzw. Bezirksverwaltungen verklagt und dann eine Beraterfunktion unter anderem in diesem Verfahren als juristischer Referent annimmt! Wenn hier dann nicht der Rechtsbeugung im Amt Tor und Tür offen stehen?

    Verwaltungsgericht hat Zweifel, ob das Berliner Gesetz dem Grundgesetz entspricht

    Mit dem Seitenwechsel vom PETA-Rechtsanwalt Christian Arleth, entschied das Verwaltungsgericht, über die Klage von PETA, zu deren Gunsten! Die klagenden Bezirksämter hatten die Mehrkosten, die den Bezirken durch das neue Gesetz entstehenden und nicht ausreichend berücksichtigtigten Mehrkosten beanstandet. Gleichzeitig hätte man „Zweifel an der Neutralität des behördlichen Handelns“, wenn „eine in der Öffentlichkeit als militant wahrgenommene Organisation“ beteiligt sei. Dazu schreibt der Tagesspiegel weiter …

    Das Verwaltungsgericht hatte aber auch erhebliche Zweifel, ob eine zentrale Regelung überhaupt zulässig ist. Denn das Gesetz sieht vor, dass Tierschutzorganisationen auch bei Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldverfahren einbezogen werden könnten. Doch nach Ansicht des Gerichts ist es Sache des Bundes, das Bußgeldrecht zu regeln. Die Länder haben in diesem Bereich keine Kompetenzen.

    Die Lage ist vergleichbar mit dem Berliner Mietendeckel. Der war vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden, weil Berlin gar keine Gesetzgebungskompetenz dafür hat. Der Mietendeckel war grundgesetzwidrig. So könnte es nach Ansicht des Verwaltungsgerichts auch beim neuen Berliner Tierschutzklagerecht sein. Es empfahl im Juni jedenfalls, das Gesetz später im Laufe des Verfahrens dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen.

    tagesspiegel.de

    Die vier Bezirksämter legten daraufhin Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein

    Die Berliner Bezirke bilden gemeinsam mit dem Senat die Berliner Verwaltung! Zuständig für eine Klage ist in den meisten Fällen die zuständige Senatsverwaltung. Im Oktober schrieb die damalige unter Behrends Arbeitende Staatssekretärin Margit Gottstein die betreffenen Bezirke an. Die Justizverwaltung wolle den Rechtsstreit „wegen der grundsätzlichen Bedeutung“ übernehmen, weil „die Verfassungsgemäßheit und damit Gültigkeit des Tierschutzverbandsklagegesetzes in Frage gestellt wird“.

    Die Bezirksverwaltungen waren überrascht, da in früheren Klageverfahren der Senat wenig hilfreich war! Man warnte zwar vor dem Eindruck der fehlenden Distanz, da mittlerweile mehrere PETA-Unterstüzer in der Justizverwaltung arbeiteten und diese eine Niederlage von PETA in diesem Verfahren vereiteln könnten! Letztendlich hätte ein Scheitern des Berliner Tierschutzgesetzes auch für die Koalition und Behrendt selbst großen Schaden anrichten können!

    Dirk Behrendt selbst zog die Beschwerde kurz vor seiner Amtsübergabe zurück

    Am 17. November 2021 kurz bevor Dirk Behrendt sein Amt als Justizsenator abgeben musste, schrieb dieser an die betroffenen Bezirke! Er teilte den Bezirken mit, dass die Justizverwaltung das Klageverfahren übernehme und beende. „Es ist beabsichtigt, die Beschwerde zurückzunehmen“ 

    Dieses geschah auch kurz vor der Amtsübergabe durch Dirk Behrendt. Neue Justizsenatorin von Berlin ist seit dem 21. Dezember 2021 Lena Kreck (Die Linken). 

    Fazit: Ein Justizskandal sondergleichen

    Insbesondere PETA wirft anderen immer wieder „Lobby“-Arbeit vor. Dabei sind diese doch hier ganz federführend. Das dieses letztendlich sogar in Rechtsbeugung im Amt endet, ist in einem Rechtsstaat wie Deutschland kaum zu glauben! Für mich persönlich treten hier natürlich auch weitere Fragen auf!

    Wenn die Rechtseinflussnahme bis zum Berliner Justizsenat reicht, welche Macht hat dann PETA bei den Richtern des Berliner Landgerichtes! Die Richter werde vom Justizsenator berufen! Wenn diese dann im Justizsenat mit Gefälligkeit-Gutachten die Politik beeinflussen können, wie weit reicht dann der Einfluss in der urteilenden Justiz? 

    Du willst mich und meine Arbeit mit GERATI unterstützen? Hier meine Spendenkampagne für Januar 2022!


    Spendenaufruf 04-01-22

    Quellen:

  • Hat PETA noch ein Anrecht auf Sitze im Berliner Tierschutzverbandsklagerecht, nach der höchstrichterlichen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes in Baden-Württemberg?

    Wie sieht es in Berlin, nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, in der Beschwerde von PETA, über die Verweigerung des Tierschutzverbandsklagerechts in Baden-Württemberg, aus? Ist die Gewährung des Tierschutzverbandsklagerechts im Land Berlin noch rechtlich haltbar?

    Inhalt:


    Spendenaufruf Presseausweis

    Spendenaufruf für Unterstützung für einen Presseausweis und Recherchen im Januar 2022!

    PETA scheitert mit Ihrer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht

    Baden-Württemberg, verwehrte PETA nach Landesrecht, die Mittwirkungs- und das Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine! Daraufhin klagte PETA, beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, im März 2020. Der Verwaltungsgerichtshof gab dem Land Baden-Württemberg recht! Eine Revisionsmöglichkeit, beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, wurde nicht zugelassen! Gegen diese Nichtzulassung der Revision, legte PETA Beschwerde ein und bekam das Recht zugesprochen, den Bundesverwaltungsgerichtshof in einer Revision zu dem erteilten Urteil anzurufen!

    Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat im November 2021 die Beschwerde von PETA gegen das Urteil der Nichtzulassung als Verbandsklagebefugter Tierschutzverein zurückgewiesen. Damit ist das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg rechtskräftig. PETA erhält somit in Baden-Württemberg kein Verbandsklagerecht als anerkannte Tierschutzorganisation!

    PETA war bereits im Jahr 2015 bewusst kein Verbandsklagerecht zu erhalten

    Dieses geht aus dem Sitzungsprotokoll der Fraktion GRÜNE vom 3. Februar 2015 unter der Leitung von MdL Reinhold Pix hervor. Dort heißt es in der Aussage von Peter Höffken (PETA) wie folgt …

    Peter Höffken meldet Bedenken an, dass  PeTA e.V. nach §5 (6) durch willkürlich festgelegte Zulassungsbeschränkung ausgeschlossen werden könnte. Achim Stammberger (Animal Rights Watch) berichtet von guten Erfahrengen mit demselben Passus in NRW und wird sich mit PeTA in Verbindung setzen. In NRW sind sowohl Verbände mit Fördermitgliedschaften als auch solche mit voll stimmberechtigten Mitgliedern zugelassen.

    Abzurufen unter https://www.reinhold-pix.de/wp-content/uploads/2015/05/Protokoll_Tierschutztreffen_03_02_2015HN.docx

    Und genau an diesem Passus scheiterte PETA letztendlich. Nach dem Urteil beim Bundesverwaltungsgericht in Baden-Württemberg änderte PETA zwar ihre Satzung! Im § 6 Abs. 2 der Satzung, wurde nun die Möglichkeit eingeräumt, dass jede natürliche Person ein ordentliches Mitglied des Vereins PETA Deutschland werden kann. Vorher war nur die Fördermitgliedschaft möglich, die jedoch keine Stimmberechtigung enthielt!

    2. Ordentliches Mitglied kann jede natürliche Person werden, die sich zur Gewaltfreiheit gegenüber Tieren bekennt, und wer sich aktiv für die Ziele von PETA und ihre Verwirklichung einsetzt. Ordentliches Mitglied kann ferner jede juristische Person werden, insbesondere solche, zu deren Aufgabe die Unterstützung des Tierschutzes gehört. Ordentliche Mitglieder haben ein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.

    PETA Satzung abgerufen am  03.01.2022 https://www.peta.de/wp-content/uploads/2020/11/Peta-Satzung_2018-07-25.pdf

    Keine stimmberechtigte Mitgliedschaft bei PETA möglich

    GERATI Betreiber Silvio Harnos, bewarb sich bereits am 1. Januar 2019 als ordentliches Mitglied bei dem Verein PETA Deutschland. Bis heute hat er jedoch nicht die erforderliche Absage durch den Vorstand erhalten, was einem Verstoß gegen die Satzung von PETA entspricht!

    Aber auch andere versuchten sich, als stimmberechtigtes Mitglied im Verein PETA zu bewerben. Diese erhielten die Ablehnung mit der Begründung, dass der Verein PETA derzeit keine weiteren ordentlichen Mitglieder zulässt! Auch dieses wäre ein Verstoß gegen die Satzung des Vereins!

    GERATI.de – PETA verweigert generelle Aufnahme von neuen ordentlichen Mitgliedern!

    So konnten die deutschen Gerichte überhaupt nicht anders urteilen. Ohne Mitbestimmung der Vereinsmitglieder kein Verbandsklagerecht! Im baden-württembergische Gesetz über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen (TierSchMVG) ist festgehalten, dass eine Klageberechtigte Organisation gewährleisten muss, dass ihre Befugnisse zumindest zu einem erheblichen Teil durch stimmberechtigte ordentliche Mitglieder wahrgenommen werden. PETA Deutschland e. V. zählt nach Angaben des Ministeriums zwar nahezu 22.000 Fördermitglieder, aber nur sieben stimmberechtigte ordentliche Mitglieder. Das Landwirtschaftsministerium erklärte, für Vereine, die sich gegen eine vereinsrechtlich abgesicherte Mitbestimmung ihrer Mitglieder sperren und darüber hinaus für den Beitritt als stimmberechtigtes ordentliches Mitglied allzu hohe Hürden aufstellen, werde es in Baden-Württemberg auch in Zukunft keine Anerkennung als mitwirkungs- und verbandsklageberechtigte Tierschutzorganisation geben.

    PETA in Berlin als Verbandsklageberechtigter Tierschutzverein zugelassen

    Nach eigenen Angaben von PETA in einer Pressemitteilung, wurde am 4. Januar 2021 PETA als verbandsklageberechtigte Tierschutzorganisation durch den Berliner Senat bestätigt. Und das obwohl auch im Berliner Gesetz zur Einführung des Tierschutzverbandsklagerechts eindeutig hervorgeht, dass ein Verein, der zugelassen wird, jeder Person eine Mitgliedschaft ermöglichen muss. Unter § 2 Abs. 7 ist Folgendes gesetzlich festgehalten …

    7. soweit mitgliedschaftlich organisiert jeder Person eine Mitgliedschaft ermöglichen, welche die Ziele der Tierschutzorganisation unterstützt, und

    Gesetz zur Einführung des Tierschutzverbandsklagerechts vom 31. August 2020 

    Presseanfrage an Berliner Senat blieb trotz Wiederholung unbeantwortet

    Am 24. November 2021 sendete ich der zuständigen Presseabteilung eine Presseanfrage im Namen von GERATI!

    Presseanfrage Betreff: Betreff: Presseanfrage zum Thema: PETA Deutschland e. V. – Zulassung als verbandsklagebefugter Verein nach der Abweisung der Beschwerde von PETA beim Bundesverfassungsgericht

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mein Name ist Silvio Harnos, und ich beschäftige mich journalistisch in meinem Blog auf gerati.de, mit der Radikalisierung des Tierschutzes in Form des Tierrechtes.

    Zu der Beauftragung von PETA Deutschland e. V. als verbandsklagebefugter Verein, habe ich mehrere Fragen und möchte sie bitten, diese kurzfristig als Presseanfrage, zu beantworten.

    1. Besitzt PETA Deutschland zwei Stimmen als anerkannte Tierschutzorganisation für eine Tierschutzverbandsklage in Berlin?

    Aus der Liste der von der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung gemäß § 2 BlnTSVKG der anerkannten Tierschutzorganisationen, werden für PETA Deutschland e. V., 2 Adressen aufgezählt!

    PETA Deutschland e. V.

    • Friolzheimer Straße 3, 70499 Stuttgart 
    2. Vorsitzender Harald Ullmann
    Telefon: 0711/860 591 – 0
    E-Mail: info@peta.de
    • Büro Berlin Sonnenallee 61 – 63, 12045 Berlin 
    Dr. Christian Arleth
    Telefon: 030 6832666-030
    E-Mail: ChristianA@peta.de

    Anerkennung vom 04.01.2021

    1.1. Bedeutet dieses, dass PETA hier zwei Stimmen in Berlin besitzt? Insbesondere da diese ja auch für Abstimmungen im Bereich Tierversuche stimmberechtigt sind?

    Aus § 2 Abs. 7 Gesetz zur Einführung des Tierschutzverbandsklagerechts geht eindeutig hervor, dass eine Tierschutzorganisation mitgliedschaftlich organisiert und jeder Person eine Mitgliedschaft ermöglichen muss! Wie wurde dieses beim Verein PETA Deutschland überprüft?

    Insbesondere da bereits das Land Baden-Württemberg ein Verbandsklagerecht, genau aus diesem Grunde ablehnte, worauf PETA klagte, und auch vor den zwei Gerichtsinstanzen verlor.

    2.1. Fand eine Überprüfung der Angaben von PETA stand, wenn JA in welcher Form?

    2.2. Hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, jetzt Einfluss auf die Zulassung von PETA als verbandsklagebefugter Tierschutzverein?

    Bezogen auf: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilungen/pressemitteilung/pid/auch-bundesverwaltungsgericht-verwehrt-peta-das-verbandsklagerecht/

    PETA Deutschland e. V. musste vor der Zulassung als verbandsklagebefugte Tierschutzorganisation eine Verpflichtungserklärung im Rahmen der Durchführung des Gesetzes über Mitwirkungs- und Klagerechte von anerkannten Tierschutzorganisationen im Land Berlin (Berliner Tierschutzverbandsklagegesetz – BlnTSVKG) unterzeichnen!

    PETA Deutschland ist dafür bekannt, haltlose Strafanzeigen gegen Landwirte, Labore und Tierhalter zustellen!

    3.1. Wie stellt das Land Berlin sicher, dass PETA persönliche Daten, die PETA immer wieder wissentlich und unwissentlich leakt, nicht aus der verbundenen Arbeit mit dem Berliner Senat stammen?

    3.2. Verlässt sich der Berliner Senat auf die unterschriebene Verpflichtungserklärung, oder erfolgt hier eine Prüfung, insbesondere verbunden mit dem Vorfall der Berliner Staatsanwaltschaft und Attila Hiltmann, dem auch PETA sehr nahestand?

    Ich möchte sie bitten meine 5 Fragen kurzfristig zu beantworten, da zu diesem Thema ein Artikel und ein Videobeitrag in Arbeit ist.

    Vielen Dank im Voraus!

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

    Da ich auf diese Presseanfrage keine Antwort erhielt, wendete ich mich am 3. Dezember 2021 erneut an die Presseabteilung des Berliner Senates!

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    am 24.11.2021 sendete ich ihnen eine Presseanfrage zu! Bis heute erhielt ich keine Stellungnahme zu meinen Fragen, aus der Presseanfrage!

    Nach § 4 LPresseG sind sie als Behörde verpflichtet, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen!

    Ich möchte sie hiermit noch einmal bitten, meine Fragen kurz zu beantworten!

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

    Auch auf die wiederholte Anfrage blieb die Presseabteilung des Berliner Senates mir eine Beantwortung der Fragen schuldig! Man darf sich schon fragen, warum der Berliner Senat die Aussage gegenüber ihren Bürgern verweigert, warum PETA anscheinend 2 Stimmen in diesem Gremium erhalten hatte? Wie ist es möglich, wenn man simpel nachweisen kann, dass PETA gegen das Gesetz selbst verstößt, dass diese als verbandsklagebefugter Verein in Berlin bestätigt wurde?

    Ich bleibe natürlich als GERATI an dieser Story dran und werde mich an die nächste Stelle wenden!

    Unterstützung für die Beantragung eines Presseausweises

    Und warum sollte man den Ritterschlag, den PETA mit ihrer Klage erreicht hat, dass die Klage gegen GERATI es sich um Presserecht handelt, nutzen! Ob ich einen Presseausweis erhalte, ist noch offen.

    Die dafür benötigten Voraussetzungen besitze ich bereits. Das einzige was fehlt sind die Kosten von 89,25 € zzgl. der Versandkosten von 15,89 € und den Zahlungs- bzw. Spendengebühren benötige ich ca. 125 €! Die restliche Summe aus den Spenden, die nicht für die Beantragung des Presseausweises Verwendung finden, werden in Recherchen für GERATI investiert!

    Vielen Dank im Voraus!

    Silvio


    Spendenaufruf Presseausweis

    Quellen:

  • PETA und die Vermittlung von Empathie für Tiere im Klassenzimmer

    Wie sollen Kinder Empathie für Tiere lernen, wenn sie so gut wie keinen Kontakt zu Tieren erhalten? PETA behauptet tatsächlich, dass die Haltung von Tieren im Klassenzimmer Gewaltverbrecher heranzieht!

    PETA behauptet wieder einmal in Ihrer polemischen Art und Weise, dass die Haltung von Tieren bei Kindern, Gewaltphantasien und demnach zu Gewaltverbrecher heranzieht. Doch wie sollen Kinder heutzutage Empathie für Tiere entwickeln, wenn ihnen der Kontakt vorenthalten wird? Liebe kann man nur durch einen direkten Kontakt erlernen und fühlen.

    Ohne Liebe und Zuneigung kann ein Kind keine Empathie erlernen. In einem familiären Umfeld, wo diese Punkte fehlen, kommt es in der Regel zu gesellschaftlichen Fehlentwicklungen, mit der Entstehung von Hass und Gewalt. Dieses kann man in diversen Dokumentationen nachvollziehen. Ein sehr gutes Beispiel ist die über Jahre durch Stern TV verfolgte Entwicklung der Kinder der Familie Ritter!

    Empathie muss man wie die Angstüberwindung zu einigen Tieren lernen

    Anstatt eine Wespe heute mit einem Blatt Papier aus dem Fenster zu delegieren, wird in vielen Fällen die chemische Keule angewendet! Die Angst gestochen zu werden, ist bei vielen Menschen größer als ein Tier als Lebewesen anzusehen. Eine Spinne, oder ein unbekanntes Insekt wird als gefährlich angesehen und getötet, obwohl diese Tiere in den meisten fällen gänzlich ungefährlich sind! 

    Ich bin Baujahr 1972 und ich kenne noch den täglichen Besuch des Kohlenkellers im Winter. Spinnweben und Insekten haben mir damals keine Angst gemacht! Heute sieht das ganze anders bei den Kindern aus. Natürlich haben hier auch die Eltern eine Mitschuld, dass Kinder sich vor vielen Sachen, die früher alltäglich waren, ängstigen. Wie soll ein Kind lernen sich im Straßenverkehr richtig zu verhalten, wenn es von den Eltern, die 800 Meter Schulweg, mit dem Auto gefahren werden?

    Wie soll ein Kind Empathie und Liebe zu einem Tier empfinden, wenn es von den Eltern immer wieder gesagt bekommt, nicht anfassen, es könnte beißen. Die Angst beherrscht mittlerweile das gesellschaftliche Leben. Tiere, die früher alltäglich waren und mit einem Ahh von Kindern bestaunt wurden, sollen heute auf einmal eine Gefahr sein. Natürlich muss man Vorsicht walten lassen, aber Kinder in Angst und Schrecken zu versetzen nur, weil eine Taube sich ihnen nähert, ist wohl der grundsätzlich falsche Weg!

    Ohne direkten Kontakt keine Entwicklung von Liebe und Empathie zu Tieren

    Empathie zu Tieren kann nur entwickelt werden, wenn man auch mit diesen Tieren einen Kontakt hat. Eine Dokumentation oder ein Trickfilm kann keine Empathie zu einem Tier bei einem Kind entwickeln. Wie, auch wenn Tiere in Zeichentrickserien ehern vermenschlicht werden, oder sich mit irgendwelchen Gegenständen andauert Schaden zufügen. Auch in Dokumentationen wird ehern auf Aktion wert gelegt, anstatt den umfangreichen Alltag einer Löwenfamilie aufzuzeigen. In der Regel wird in Dokumentarfilmen die Jagt der Löwen präsentiert. Dass diese aber 80 Prozent ihrer Tageszeit faul irgendwo im Schatten liegen, oder mit ihren Kindern umhertollen wird in diesen Dokumentationen verschwiegen!

    Dass man in einem Klassenzimmer keinen Löwen oder Tiger halten sollte, versteht sich von selbst. Aber das Halten von Kleintieren in Verbindung mit einer beobachteten Verantwortungsübergabe an die Kinder, kann echte Empathie zu Tieren erzeugen. Denn nur was man liebt, fügt man auch keinem Schaden zu.

    Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass Kinder, wenn ein Tier im Klassenraum sich befindet, sich anders verhalten, als ohne. Man lernt Rücksicht zu nehmen, Vertrauen aufzubauen und andere Tiere und Menschen zu achten!

    PETA und die 5 haltlosen Behauptungen, die gegen im Klassenzimmer sprechen

    1. Der grausame Heimtierhandel wird unterstützt

    Es ist typisch für PETA jede Art von Tierhaltung als grausam darzustellen. Es ist nicht verwunderlich, dass PETA sowie auch andere Tierrechtsorganisationen keine einzige Tierhaltung präsentieren, die in ihren Augen vertretbar wäre. Ihre Behauptungen gehen sogar so weit, dass Tierheime Tiere durch ihre Haltungsform quälen. So erklärt sich auch, dass PETA selbst weder ein Tierheim noch einen Gnadenhof leitet bzw. unterstützt. Dafür tötet PETA aber 90 Prozent der Tiere, die in ihre Obhut übergeben werden.

    Nicht jeder Züchter und Zoohandel verstößt gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Schaut man sich die Fälle an, die aufgedeckt worden, ist es ein geringer Teil. PETA behauptet jedoch, dass jeder Züchter und Zoohandel so arbeitet, ohne dafür jedoch Beweise liefern zu können!

    Es wäre natürlich auch den Lehrern zu empfehlen, mit ihrer Klasse in erster Linie ein Tier aus einem Tierheim zu wählen. Die Wahl sollte mit den Kindern zusammen erfolgen. Erstens lernen Kinder dann einmal ein Tierheim und die Tiere dort kennen und zweitens ist eine Bindung zu dem Tier größer, wenn es sich die Kinder selbst ausgesucht haben!

    Voraussetzung ist und bleibt eine artgerechte Haltung und die gesicherte Versorgung auch außerhalb der Schulzeit. Aber hier gibt es bereits diverse Lösungen.

    2. Die Haltung im Klassenzimmer ist nicht artgerecht

    Generell zu behaupten, dass man ein Tier nicht Artgerecht in einem Klassenzimmer halten kann ist falsch! Und ich persönlich kenne keinen Klassenraum der 24 Stunden also auch Nachts voll beleuchtet ist. Natürlich müssen Verhaltensregeln zwischen den Kindern und den Tieren aufgestellt werden. Dieses gehört aber genauso zu dem Lerneffekt wie das, was das Tier zum Leben benötigt!  

    3. Die Tiere werden oft allein gelassen oder vernachlässigt

    Wenn sich eine Schule bzw. ein Lehrer für die Haltung eines Tieres im Klassenraum bzw. in der Schule entscheidet, müssen natürlich die Versorgung und die Haltung außerhalb des Schulunterrichtes vorher geklärt werden. Es spricht nichts dagegen, wenn z. B. ein Hund vom Lehrer mit nach Hause genommen würde.

    4. Es ist ein Gesundheitsrisiko

    Tiere verbreiten Krankheiten! Ein typisches Szenario, was PETA immer wieder behauptet. Hierin liegt wahrscheinlich bei PETA auch der Hass auf Tiere. Denn sonst ließe sich nicht erklären, warum PETA 90 Prozent der Tiere tötet, die in ihre Obhut übergeben werden. Dabei schreckt man bei PETA nicht einmal davor zurück kleine Katzenbabys und Hundewelpen zu töten! Tiere, die aus Tierheimen bzw. Zoohandlungen verkauft wurden, sind gesundheitlich getestet! Letztendlich sollte man sich vorher in der Schule genau Gedanken machen, welche Tiere sinnvoll für solche Schulprojekte sind. Wer Amphibien hält, sollte sich auch mit diesen auskennen, dass gilt für jedes Tier!

    5. Es gibt bessere Unterrichtsmethoden

    Nein es gibt nichts Besseres, Empathie mit Tieren zu lernen, als selbst sich um ein Tier kümmern zu dürfen. Ein kurzer Besuch eines Tierheimes oder Lebenshof wie PETA das empfiehlt ist nichts anderes wie ein ZOO, oder Zirkus Besuch. Ironischerweise ist hier PETA wieder gänzlich dagegen. Liebe, Vertrauen und Empathie kann man nur lernen, wenn man die ganze Verpflichtung übernimmt. Ein Stundenbesuch in einem Tierheim kann keine empathische Beziehung aufbauen!

    Zum Abschluss behauptet PETA, dass Gewaltverbrecher generell mit dem Quälen von Tieren beginnen!

    PETA behauptet unter anderem, dass Fleischer, Metzger und Jäger zu Gewaltstraftaten neigen. Nun frage ich PETA, wie es dann sein kann, dass eine PETA-Aktivistin Nasim Najafi Aghdam, mit einer Pistole bewaffnet 2018 in das YouTube Headquarter stürmt und mehrere Menschen schwer verletzte bevor sie sich selbst richtete. Liegt es daran, dass PETA selbst Tiere tötet und dass es deshalb zu dieser abscheulichen Gewalttat kam?


    https://www.nytimes.com/2018/04/04/technology/youtube-attacker-demonetization.html
    https://www.nytimes.com/2018/04/04/technology/youtube-attacker-demonetization.html

    Oder liegt die Wahrheit ehern da, dass PETA seine Aktivisten zu Gewalttaten animieren. Wie man auch bereits mehrfach in Deutschland erleben durfte, wo sich PETA Aktivisten nicht an die gesetzliche bzw. den Auflegungen bei Demonstrationen hielten und somit gewalttätige Auseinandersetzungen hervorriefen! 

    Wer mit Liebe und Empathie zu einem Tier im Klassenzimmer erzogen wurde und sich nicht durch PETA radikalisieren lässt, wird nicht zu Gewalttaten fähig sein! 

    Quellen: