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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

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  • PeTA erstatten Strafanzeigen für Webezwecke

    PeTA erstatten Strafanzeigen für Webezwecke

    Am Freitag postete ich auf Facebook einen Zeitungsartikel von einem Tiertransporter, der nach einem Reifenplatzer auf der Autobahn in Brand geriet. Durch das Feuer kamen mehrere Schweine ums Leben.

    Ich fragte auf Facebook noch. Wann stellt PeTA eine Strafanzeige?

    Und Stunden später, teilte PeTA in einer Pressemitteilung mit. Man habe gegen die Verantwortliche Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Dortmund, wegen des Verdachtes der Verletzung des Tierschutzgesetzes gestellt.

    Als Begründung der Strafanzeige gibt PeTA folgendes an!

    „Schonende Tiertransporte gibt es nicht. Bei Unfällen sterben Schweine, Rinder oder Hühner qualvoll und langsam. Körperteile werden eingequetscht oder brechen. Die empfindsamen Tiere geraten in Panik, erleiden Kreislaufzusammenbrüche oder Herzinfarkte“, so Lisa Wittmann, Fachreferentin für Tiere in der Ernährungsindustrie bei PETA Deutschland e.V. „Jeder Verbraucher, der Fleisch isst, trägt Mitschuld. Nur eine pflanzliche Ernährung ist tierleidfrei.“

    Zitat: Pressmitteilung PeTA

    Wenn dieses der tatsächlich Wortlaut der Strafanzeige ist, dürfte auch diese Strafanzeige wie tausend andere die von PeTA in den letzten Jahren gestellt wurden, in den Archiven der Staatsanwaltschaften verschwinden.

    So verdächtigt PeTA jeden Fleischesser einer Mitschuld an diesen Verkehrsunfall.

    Auch dieser Lisa Wittmann, Fachreferentin für Tiere in der Ernährungsindustrie bei PETA Deutschland e.V., scheinen die ersten Mangelernährungserscheinungen bereits in den Kopf gestiegen zu sein.

    Man kann keine Strafanzeige so stellen, dass die Fleischesser als Verbraucher angeklagt werden. Der Verbraucher haftet zu keinem Zeitpunkt für eventuelle Unfälle, die durch das Produkt in der Herstellung entstehen.

    PeTA scheint dieses aber anders zu sehen.

    Aber was will man von einem Verein verlangen, deren 2. Vorsitzende wegen Volksverhetzung sich vor einem deutschen Gericht verantworten und eine Summe von 10.000 € bezahlen musste. Oder nehmen wir den Nichtjuristen und Rechtsberater Dr. Edmund Haferbeck, der bei einem Interview „Dumm aus der Wäsche“ schaute, als eine Reporterin ein Urteil von Ihm präsentierte. In diesem wurde gegen jenen Dr. Edmund Haferbeck eine Bannmeile von 200m ausgesprochen. Anscheinend sah ein Richter eine akute Bedrohung des Lebens eines Menschen, durch Herrn Dr. Edmund Haferbeck in Gefahr.

    Herr Dr. Edmund Haferbeck äußerte sich darauf hin. Dieses sei Peanuts, Verbrecher sind jene, die Tiere zum Essen töten.

    So scheint auch dieser Rechtsberater Dr. Edmund Haferbeck ein eigenes Gesetzbuch zu besitzen, in dem Straftaten nach Gut und Böse sortiert seien. Dieses hat aber nichts, mit dem in Deutschland geltenden Gesetze zu tun.

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    Ausschnitt aus Sendung Zoom+ in der Dr Edmund Haferbecks Vergangenheit und deren rechtsgültiges Urteil zu Sprache kamen.

    Warum nun aber die Strafanzeigen von PeTA gegen unschuldige Menschen

    Strafanzeigen von PeTA die in Zusammenhang mit Unfällen (Brand- und Verkehrsunfälle) gestellt wurden, sind alle eingestellt worden. Dennoch stellt PeTA immer weitere Strafanzeigen, obwohl sie die Kenntnis haben, dass diese eingestellt werden.

    Dazu muss man auch erst einmal ausholen.

    PeTA erfährt, wie jeder von uns, von solchen Tragödien aus den Medien (Presse, Funk und Fernsehen).

    Sobald es nur den Anschein hat das ein Tier beteiligt ist, stellt PeTA eine Strafanzeige. PeTA hat weder Beweise, noch kennen sie den Sachverhalt, oder den Ermittlungsstatus der Behörden.

    Also handelt es sich hierbei, rein um eine Verdachtsklage.

    Anzumerken ist noch, dass Tiere PeTA hierbei zu Deutsch „Scheiß egal“ sind. Kein Mitarbeiter von PeTA erkundigt sich wie es den Tieren die überlebt haben, nach dem Unfall oder Brand geht. Auch finanziele Hilfe ist von PeTA nicht zu erwarten.

    Warum also dann diese Klagewut?

    Die Antwort findet man, jeweils am Ende einer Pressemitteilung einer solchen Strafanzeige.

    PETA vertritt die Ansicht, dass Tiere nicht dazu da sind, gegessen zu werden. Veganer führen nicht nur ein gesünderes Leben, jeder Einzelne bewahrt auch bis zu 50 Tiere pro Jahr vor dem Tod in Tierfabriken, Schlachthöfen oder auf Fischerbooten. Mit dem kostenlosen Veganstart-Programm von PETA gelingt der Umstieg auf eine rein pflanzliche Ernährung spielend leicht.

    Zitat: Pressmitteilung PeTA

    Also geht es bei der Klage um Anbringung einer Werbebotschaft, die dann wiederum durch den Steuerzahler bezahlt werden muss.

    Jede Strafanzeige muss bearbeitet werden. Die Kosten für diese Bearbeitung, werden vom Staat aus Steuergeldern bezahlt.

    Gleichzeitig erstattet PeTA keine Strafanzeige, wenn Tiere durch eine Aktion von Tierschützern ums Leben kommen.

    Siehe „Keine Klage von PeTA? – Hat PeTA etwas zu verbergen?

    PeTA misst also mit zweierlei Maß. Tierschützer dürfen Tiere töten und denen Leid zufügen, andere Menschen, die sich dazu noch strickt an das rechtsgültige Tierschutzgesetz halten, wird dieses Recht von PeTA abgesprochen.

    Das PeTA selbst in den USA liebend gern tausende von Haustieren aus Gewinnsucht tötet, sei hier nur am Rande erwähnt.

    Die Strafanzeigen dienen also nur der reinen Werbebotschaft, für vegane Produkte.

    Werbung durch Strafanazeigen, ist das eigentlich Gemeinnützig?

    PeTA ist in Deutschland noch ein Gemeinnütziger Verein. Wie der Begriff es schon sagt soll ein Gemeinnütziger Verein, der Gesellschaft nützlich sein.

    Bei PeTA wird der Gemeinnützige Grund „Tierschutz“, als Mittel zum Werben eine ideologischen Lebensweise missbraucht.

    Was hat eine Strafanzeige gegen einen Tiertransporter, der einen Unfall hatte, mit Tierschutz zu tun, wenn PeTA selbst keine Erkenntnisse vorliegen, dass der Transport gegen das Tierschutzgesetz verstoßen hat.

    Strafanzeigen stellen, mit dem Ziel das eventuell was gefunden wird, dürfte wohl den Straftatbestandteil der Verleumdung wiedergeben. Insbesondere, da PeTA dieses ja öffentlich tut. Also die Strafanzeigen werden mit Pauken und Trompeten von PeTA verkündet und somit werden unschuldige Menschen durch PeTA denunziert.

    Soll dieses tatsächlich gemeinnützig und der Gesellschaft förderlich sein?

  • Gerati.de erstattet Strafanzeige gegen Dr. Edmund Haferbeck und PeTA Deutschland e.V. wegen Titelmissbrauches

    Update 21.10.2015: Antwort Staatsanwaltschaft HaferbeckAntwortschreiben der Staatsanwaltschaft

    Das es PeTA mit den Berufsbezeichnungen nicht so ernst nimmt dürfte so manchen Leser bereits klar geworden sein.

    So erstattete Gerati.de im vergangenen Jahr eine ähnliche Strafanzeige gegen Peter Höffken und PeTA, da Peter Höffken immer wieder als Diplom-Zoologe und Wildtierexperte tituliert wurde.

    Siehe Artikel: Wir erstatten Strafanzeige gegen Peter Höffken und PeTA

    Zwei Tage nachdem die die Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft in Stuttgart eingegangen war, wurde Herr Peter Höffken von PeTA degradiert und darf sich seit dem nur noch Fachreferent nennen.

    Seine Unfähigkeit bewies Herr Peter Höffken in den haltlosen Anschuldigungen, die er bei Fernsehauftritten nach dem tragischen Tod eines Mannes durch einen Elefanten von sich gab. Herr Peter Höffken schob die Schuld damals, ohne die Polizeiermittlungen abzuwarten dem Zirkus zu.

    Mittlerweile steht fest, dass der Elefant befreit wurde. Die Vermutung liegt nahe das es Tierrechtler waren, die von PeTA Deutschland unterstützt werden.

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    Aussage Dr. Edmund Haferbeck zu Straftaten von Tierrechtlern und die Unterstützung durch PeTA.

    Gestern titelte PeTA Deutschland in seinem PeTA50plus Blog, dass Herr Dr. Edmund Haferbeck ein Anwalt sei.

    Wer sich mit diesem Doktor bereits intensiv beschäftigt hat, weiß das Herr Dr. Edmund Haferbeck promovierter Agrarwissenschaftler ist und keinen juristische Abschluss besitzt.

    Seine Juristischen Fähigkeiten zeigte Herr Dr. Edmund Haferbeck, in seinen beiden Juristischen Büchern.

    [sc:haferbeck_b5 ]          [sc:haferbeck_b6 ]

    Fakt ist

    Dr. Edmund Haferbeck ist genauso wenig ein Anwalt, wie ich einer bin. Anwalt ist eine geschützte Berufsbezeichnung.

    Die richtige Titulierung für Herrn Dr. Edmund Haferbeck wäre Rechtsberater.

    Aber bei PeTA mag das alles etwas locker gesehen werden. Man kann nur hoffen, dass dieses die Staatsanwaltschaft nicht so sieht.

    Wobei, wie schrieb Peta50plus:

    PS: Die Redaktion von PETA50Plus hat ihn schon dabei beobachtet, wie er morgens auf dem Weg ins Büro Weinbergschnecken zurück in das Gras setzt, die sich auf den betonierten Fussweg verirrt haben und nicht vorwärts kommen. 

    Zitat: peta50plus.de/dr-edmund-haferbeck-der-anwalt-der-tiere/

    Der Retter der Weinbergschnecken. Bloß was ich mich Frage woher will Herr Dr. Edmund Haferbeck eigentlich wissen, dass die Schnecken nicht gerade auf dem richtigen weg waren. So hat er sie vorsätzlich, wieder mehrere Stundenmärsche zurück gesetzt und sie müssen diesen Weg wieder erneut in Angriff nehmen.

    Man kann nur hoffen das bis dahin nicht Herr Dr. Edmund Haferbeck, der Retter der Weinbergschnecken schon wieder auf den Rückweg ist. Dann wäre wohl die Kraftanstrengung wieder erneut umsonst gewesen.

    Wie immer zum Schluss hier die Strafanzeige als PDF!

    Strafanzeige Dr. Edmund Haferbeck und PeTA

  • Petition „PeTA Gehört Verboten“ zurückgezogen

    Petition „PeTA Gehört Verboten“ zurückgezogen

    Die Ereignisse überschlugen sich gestern, als auf einmal die Petition bei OpenPetition durch den Anbieter gesperrt wurde. Grund war in dem Petitionstext enthaltenen Aussagen „PeTA würde Volksverhetzung begehen und Verfassungswidrig sein“.

    Menschen die von PeTA denunziert, die Opfer von Straftaten die durch PeTA und im Namen des Tierschutzes begangen wurden, wissen was diese beiden Vorwürfe bedeuten, da sie es am eigenen Leib gespürt haben.

    Es fehlten die wichtigen Quellenangaben, die diese Behauptungen stützen.

    Dennoch war diese Petition ein voller Erfolg

    Innerhalb von 24 Stunden unterschrieben 1.076 Menschen diese Petition. Und das wo die Verbreitung erst begonnen hatte.

    Stand nach 24h
    Stand nach 24h

    Wir wollen eine neue Petition aufsetzen. Diese soll aber dann auch mit allen Belegen und Verweisen behaftet sein.

    Helfer gesucht

    Wer traut sich zu einen Petitionstext zu verfassen, oder einen vorgegebenen Petitionstext so zu kürzen, dass dieser dennoch aussagekräftig und bestimmt bleibt.

    Wer Interesse hat bitte per Email info@gerati.de, oder telefonisch unter 03581 7921521 melden.

    Wir suchen weitere Links und Beweise, die eine Petition gegen PeTA unterstreichen können.

    Ein Verein, der selbst öffentlich Straftaten gegen Deutsche Bundesbürger gutheißt, die im Namen des angeblichen Tierschutzes begangen werden, stellt eine Bedrohung des öffentlichen Lebens dar.

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    Dr. Edmund Haferbeck, Rechtsberater von PeTA Deutschland e.V. hält in diesem Videoausschnitt von Zoom+, Straftaten von Tierschützern als gerechtfertigt.

    Leider trifft es zu 99% immer die falschen und unschuldigen Menschen!

  • Petition an den Bundestag fordert „PeTA gehört verboten“

    Petition an den Bundestag fordert „PeTA gehört verboten“

    Update: 10.09.2014

    Die Petition wurde nach 24h zurückgezogen, weitere Infos hier

    Wer sich intensiver mit dem in Deutschland „NOCH“ als Gemeinnützig anerkannten Tierrechtsverein beschäftigt, wird schnell auf strafrelevante Fakten gegen PeTA stoßen.

    Bereits ein Gericht urteilte gegen PeTA und bezeugte damit die Aussage „PeTA Mitarbeiter begehen Straftaten“. (Urteil 324 O 355/11)

    Mittlerweile liegen weitere Strafanzeigen unteranderem, wegen Volksverhetzung gegen PeTA vor.

    Aus diesem Grund hat der Verein FJD nun Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Oldenburg gegen den Verein PETA e.V. und weitere involvierte Personen gestellt. Lautend auf Volksverhetzung, Vortäuschen einer Straftat, Jagdwilderei, Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und sämtlicher anderer in Betracht kommender Tatbestände liegt es nun bei dieser, dem Handeln einer fragwürdigen Organisation klare Grenzen aufzuzeigen.

    Zitat: https://fuerjagd.de/2015/07/04/fjd-stellt-strafanzeige-gegen-peta/

    PeTA selbst hat sich in den letzten Jahren, eher auf das Verletzen der Grundrechte von Nicht Veganer spezialisiert, als etwas für den Tierschutz zu tun.

    Wer wissentlich falsche Behauptungen aufstellt, um damit Spendengelder einzusammeln ist ein Betrüger.

    Deswegen unterstütze ich diese neue Petition, die ein Verbot von PeTA als Verein fordert.

    Ich möchte deswegen meine Leser bitten, diese Petition mitzuzeichnen und diese durch Teilen auf Sozialen Netzwerken Populär zu machen.

    120.000 Unterschriften werden benötigt, damit diese Petition der Bundesregierung zur Prüfung vorgelegt wird.

    Pro und Contra PeTA

    • Die Unterstützer von PeTA geben an, PeTA macht viel für den Tierschutz.

    Ich sehe jedoch nicht ein Beispiel, wo PeTA etwas für den Tierschutz direkt macht. Zwar decken sie angebliche Tierquälereien auf, können diese jedoch nicht mit aussagekräftigen Beweisen belegen. Siehe https://m.welt.de/print/wams/hamburg/article146073860/Was-fuer-ein-Zirkus.html

    Ich sehe PeTA nicht als Gemeinnützig an, sondern eher als veganen Lobbyisten, die durch Straftaten zu ihrem eigenen Nutzen, selbst vor Tierquälerei nicht zurückschrecken.

    PeTA fordert immer, gibt aber nie etwas zurück.

    Beispiel Rumänien und das Töten von Straßenhunden. Anstatt PeTA hier einmal aktiv wird und alternativen aufzeigt, fordert PeTA nur. Gleichzeitig tötet PeTA in den USA unschuldige Hunde- und Katzenbabys mit der Giftspritze, nur weil PeTA trotz einem Etat von über 38 Millionen USD an Spendengeldern, lieber das Geld in sinnfreie Kampagnen steckt.

    In Deutschland selbst, verletzt PeTA die Grundrechte eines Deutschen und anderer Menschen

    So denunziert PeTA Berufsgruppen und fordert ein Ausübungsverbot jener Berufsgruppen. Dieses ist Nachweislich Volksverhetzung.

    PeTA selbst bezeichnet Fleischesser, gern einmal als Mörder, wobei Vegane Trendkost gerade Energieintensiv und Umweltschädlich hergestellt werden muss.

    Der Wasserverbrauch eines Stückes Fleisch ist nicht höher als eines veganen Hähnchenschnitzel. Denn Regen ist immer notwendig, besonders bei Pflanzen.

    PeTA will Aufmerksamkeit um jeden Preis, auch wenn dieses durch Herrn Dr. Edmund Haferbeck, selbst vorbestrafter Straftäter, geleugnet wird.

    Wer die Aussage trifft, für die vegane Sache sei alles erlaubt (inklusive Straftaten), verstoße schon mit dieser Aussage, gegen die Grundrechte.

    Ich persönlich sehe bei PeTA Deutschland e.V. keine Gemeinnützigkeit, sondern eher eine Gefährdung des gesellschaftlichen Zusammenlebens.

  • PeTA schreibt – „Wir lieben alle Tiere“

    PeTA schreibt – „Wir lieben alle Tiere“

    Diese Aussage scheint für PeTA nur für Tiere zu gelten, mit denen PeTA noch Geld verdienen kann.

    Fakt ist:

    PeTA investiert kein Geld in die Unterbringung und Pflege von Tieren. Weder in Deutschland noch in den USA.

    Wenn es um die Erfindung von angeblichen Tierqualen von Tierhaltern ist, scheint PeTAs Fantasie keine Grenzen gesetzt zu werden.

    Screenshot Facebook Seite PeTA 03.09.2015
    Screenshot Facebook Seite PeTA 03.09.2015

    So klagt PeTA gegen Bauern die nach einem Stallbrand Haus und Hof verloren haben.

    Sterben Tiere durch einen Einbruch von Tierrechtlern, so sieht PeTA selbst kein Handlungsbedarf.

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    Dr. Edmund Haferbeck Rechtsberater von PeTA bei Zoom+

    Wenn man sich diese öffentliche Aussage des Dr. Edmund Haferbeck auf der Zunge zergehen lässt, bedeutet das, dass man im Namen des Tierrechtes sehr wohl Tiere töten darf. Gleichzeitig untersagt aber PeTA einen Bauern seine Kuh zu schlachten oder zu melken.

    Für PeTA sind Tiere nur so lange interessant, wie man mit Ihnen Geld verdienen kann. Demnach nutzt PeTA, Tiere sichtlich aus.

    Ein Beispiel wäre die Kampagne Nein zu Katzentötung auf Borkum im Jahr 2013.

    https://www.oz-online.de/-news/artikel/116049/Borkum-Katzen-zum-Abschuss-frei

    Die Insel Borkum hatte ein großes Katzenproblem. Tausende von Katzen bedrohte die heimische Wild Flora. Vom Aussterben bedroht Singvögel seien durch die Katzen in Gefahr.

    Die Behörden erwägten deshalb eine Abschussgenehmigung, für wilde Hauskatzen, um die Gefahr einzudämmen.

    Tierschutzorganisationen schlugen Alarm und auch PeTA sprang nach den ersten Pressemitteilungen auf diesen PR Zug auf. So wurde die übliche PR Kampagne ins Rollen gebracht und auf die armen Katzen verwiesen. Dass diese Katzen andere Tiere gefährden, wurde natürlich von PeTA gänzlich verschwiegen.

    PeTA titelte wie üblich, das wilde Jägerhorden auf Borkum arme Katzen erschießen möchten.

    Andere Tierschutzvereine setzten sich mit den zuständigen Behörden an einem Tisch und versuchten eine Möglichkeit zu finden die allen Seiten gerecht wird. PeTA selbst hielt sich bei diesen Verhandlungen fern.

    Als dann die Einigung erfolgte, dass die Tierschutzvereine, die Katzen einfangen, kastrieren und in Auffanglager betreuen, war PeTA auf einmal weg vom Fenster. Die Kampagne wurde über Nacht eingestellt und dieses hatte auch einen Grund.

    Die Tierschutzvereine baten um finanzielle Mittel, um die Aufgabe durchzusetzen.

    PeTA, hätte hier einmal tatsächlich was für den Tierschutz tun können, aber die Vereins-Brieftaschen blieben geschlossen.

    Für PeTA zählen nur Einnahmen

    Dieses zeigt sich auch bei PeTA USA, wo jedes Jahr tausende Tiere durch PeTA getötet werden, obwohl sie sehr wohl, früher oder später vermittelbar wären.

    PeTA gibt diesen Tieren nicht einmal die Chance vermittelt zu werden, da sie die Tiere bereits innerhalb der ersten 24h mit einer Giftspritze tötet. Darunter auch viele Babyhunde und Babykatzen. Die Gründerin von PeTA Ingrid Newkirk, sagte zu diesem Vorwurf einmal folgendes.

    Wir könnten direkt ein Tierheim ohne Einschläferungen werden, allerdings könnten wir dann weniger von unseren vielen anderen Tätigkeiten ausüben.

    Zitat: Ingrid Newkirk Vorsitzende PeTA Deutschland e.V.

    Welche anderen Tätigkeiten Frau Ingrid Newkirk meint dürfte klar sein, wenn man sich die nackten Tatsachen der Möchtegern VIPs, die sich vor der PeTA Führungsriege in Ektase rekeln, anschaut.

    Lieber 10.000 € ausgeben für nackte Haut, als mit diesem Geld Tausend Tiere retten.

    Gerati.de hat deswegen eine Petition ins Leben gerufen.

    Vordern sie gemeinsam mit vielen anderen Menschen, PeTA Deutschland auf, ihren Einfluss zu nutzen und PeTA USA aufzufordern das Töten von Lebensfähigen Tieren einzustellen und diese bis zu einer Vermittlung zu pflegen.

    [emailpetition id=“1″]

    Die Aussage „Wir lieben alle Tiere“, erinnert mich sehr stark ein eine Person, die einem Verein angehört hatte, der PeTA immer ähnlicher wird.

  • Gutes Personal ist schwer zu finden, besonders für PeTA

    Gutes Personal ist schwer zu finden, besonders für PeTA

    Das scheint auch für PeTA immer wieder zu gelten. So trennte sich PeTA jetzt von ihrer langjährigen Doktorin die sich für „Rechte von Plastikfischen“ einsetzte. 😉

    Im August 2014 forderte genau jene Doktorandin, Frau Dr. Tanja Breining im Namen von PeTA, dass eine Bar in Gronau ihre Plastefische aus dem Aquarium zu entfernen habe, da die Plastefische Aufgrund des Barbetriebes enormen Stress ausgesetzt sind. Gerati.de berichtete darüber, wie diese Doktorin enorme Steuergelder verschwendete, um ihre geliebten Plastikfische zu retten.

    Leider zog das zuständige Veterinäramt, ohne die Rettung eines einzigen Plastefisches durchzuführen, davon.

    Nun scheinen sich die Wege der Frau Dr. Tanja Breining und PeTA getrennt zu haben

    PeTA selbst scheiterte mit allen Strafanzeigen gegen Angler. Der Vorwurf Angler verletzen das Tierschutzgesetz, konnte jedoch nicht nachvollzogen werden.

    Jetzt tauchte auf einmal eine Strafanzeige gegen einen Anglerverein auf, der von dem Verein „Menschen für Tierrechte“ initiiert wurde. Unterschrieben war diese Strafanzeige im Namen des Vereins Menschen für Tierrechte von der „Rettet die Plastefische“ Doktorin Frau Tanja Breining.

    Nachzulesen bei der Mainpost.de unter dem Link:

    https://www.mainpost.de/regional/bad-kissingen/Angelvereine-Landesverbaende-Tierethik-und-Tierrechte-Tierschutzgesetz-Tierversuche;art770,8891515

    Ein Blick auf die Facebook Seite von Tanja Breining, zeigte dass diese Doktorin wohl bei PeTA ihren Hut nehmen durfte, und als nächstes ein Aufgabengebiet bei dem Verein „Menschen für Tierrechte“ gefunden hat.

    Screenshot Facebook 02.09.2015
    Screenshot Facebook 02.09.2015

    Aber auch hier scheint diese Doktorin, kein Glück zu haben

    So wurde die Strafanzeige mit der Begründung abgelehnt.

    Das Landratsamt teilt auf Anfrage der Main-Post mit, dass es nach Eingang der Anzeige durch die Tierschutzorganisation beim Veterinäramt umgehend ermittelt und den betroffenen Angelsportverein zu einer Stellungnahme aufgefordert hat. „Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage konnte keine Straftat nach dem Tierschutzgesetz festgestellt werden. Dies wurde der Anzeigeerstatterin so auch mitgeteilt“, sagt Pressesprecherin Melanie Hofmann.

    Zitat: https://www.mainpost.de/regional/bad-kissingen/Angelvereine-Landesverbaende-Tierethik-und-Tierrechte-Tierschutzgesetz-Tierversuche;art770,8891515

    Damit erhielt die ehemalige Kampagnen Leiterin von PeTA und Retterin der Plastefische ihren ersten Dämpfer bei ihrem neuen Auftraggeber.

  • Auswertung August 2015 für Gerati.de und die Facebook-Seite PeTA – Nein Danke

    Auswertung August 2015 für Gerati.de und die Facebook-Seite PeTA – Nein Danke

    Und wieder ist ein Monat zu Ende und es wird Zeit, das wir einmal auf die Zahlen von Gerati.de und die Facebook-Seite „PeTA – Nein Danke“ schauen.

    Ich fordere von PeTA und Co Transparenz. Und was ich fordere, muss ich natürlich auch selbst vorzeigen. Seit dem Start von Gerati.de, führe ich jeweils zum Monatsende eine Auswertung durch und lege die ganzen Zahlen offen.

    Im Juli fiel PeTAs Lügengerüst erneut gänzlich zusammen, als die SHZ vom Diplomlosen Peter Höffken Beweise für die andauernden Verleumdungen gegen den Cirkus Krone anforderte.

    So schreibt die SHZ in ihrem Artikel Circus Krone in Eutin: „Beschimpft, beleidigt und diskriminiert“, folgendes:

    Zitate:

    Wer in die Diskussion eintaucht, wird schnell feststellen: Da werden Fakten aufgezählt, bei denen sich eine Überprüfung lohnt. Und es gibt vermeintliche Tierrechtler, die anderen Menschen das Recht auf Widerspruch nicht zubilligen, sondern zu fragwürdigen, teilweise strafwürdigen Formulierungen greifen.

    Zitat: https://www.shz.de/lokales/ostholsteiner-anzeiger/circus-krone-in-eutin-beschimpft-beleidigt-und-diskriminiert-id10546091.html

    und

    Auf einem Flugblatt von Peta werden drei „behördlich festgestellte Tierquälereien“ aufgezählt: „2012 verhängen die Behörden nach einer Kontrolle des Winterquartiers ein Zwangsgeld gegen Circus Krone. Die Gehege der Junglöwen, der Lamas, eines Ponys sowie eines Esels sind zu klein. Die Elefanten können ihr Außengehege viel zu selten nutzen, die Aras gar nicht.

    2011 leiten die Behörden bei einem Gastspiel in Gießen ein Bußgeldverfahren ein, da ,ca. die Hälfte der knapp 50 mitgeführten Pferde plus zehn Ponys über den gesamten Zeitraum keinerlei Paddocks oder sonstige Auslaufmöglichkeit zur Verfügung hatten‘.

    2010 schreibt die Staatsanwaltschaft München I, ,dass bei einem Teil der Tiere des Circus Krone tatsächlich deutliche Haltungsmängel sowie Verhaltensstörungen vorlagen, die gutachterlicherseits als erhebliche Leiden im Sinne von § 17 Nr. 2b Tierschutzgesetz eingestuft wurden.‘“

    Der OHA bat Peta, entsprechende Belege zu schicken. Peter Höffken kam dieser Bitte nach. Und die Lektüre ergab: Einen Beleg über ein „Zwangsgeld“ nach einer Kontrolle des Winterquartiers 2012 wurde dem OHA nicht vorgelegt. In einem Brief der Staatsanwaltschaft ist die Rede davon, dass ein Ermittlungsverfahren eingestellt worden sei. „Einen Tatnachweis für Verstöße gegen Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes haben die durchgeführten Ermittlungen nicht ergeben.“

    Für die Einleitung eines Bußgeldverfahrens nach einem Gastspiel in Gießen erhielt der OHA keinen Beleg. Und 2010 schrieb ein Münchner Staatsanwalt, „…dass bei einem Teil der Tiere des Circus Krone tatsächlich deutliche Haltungsmängel sowie Verhaltensstörungen vorlagen…“. Im selben Bescheid wird aber ein Ermittlungsverfahren wegen fortgesetzter Tierquälerei eingestellt, „…weil kein zur Anklageerhebung hinreichender Verdacht besteht.

    Der Kampf von Peta gegen Circus Krone hat juristische Aktenberge produziert. „Unsere Rechtsabteilung hat mittlerweile etwa zehn Ordner zu Circus Krone“, schreibt Peter Höffken. „Wir beschäftigen mittlerweile ein ganzes Anwaltsbüro, um uns gegen die ungerechtfertigten Angriffe zu wehren“, sagt Markus Strobl aus der PR-Abteilung des Zirkusunternehmens.

    Zitat: https://www.shz.de/lokales/ostholsteiner-anzeiger/circus-krone-in-eutin-beschimpft-beleidigt-und-diskriminiert-id10546091.html

    Genau das ist es was Gerati.de seit einem Jahr immer wieder belegt. PeTA verdreht die Tatsachen so sehr, dass sie die Lügen zum Schluss selber glauben.

    Nur Mist, wenn dann einer einmal genauer nachfragt und das Lügengerüst von PeTA gänzlich zusammenbricht. Herr Dr. Edmund Haferbeck, Nichtjurist, aber Rechtsberater bei PeTA Deutschland, betitelte den Betreiber des Informationsportals Gerati.de in einer Presseantwort als „Spinner aus Indonesien“.

    Nun scheint gerade dieser Spinner aus Indonesien, PeTAs Lügengerüst so stark angesägt zu haben, dass immer mehr Medien die Aussagen von PeTA hinterfragen.

    PeTAs Kampagnen sind alle auf einem Lügengerüst aufgebaut. Die aufgeführten Beweise halten keiner juristischen Prüfung stand.

    Dieses zeigt unteranderen auch die Kampagne gegen OBI, wo zuletzt gänzlich die Beweise fehlten, dass Tiere die in den wenigen OBI-Filialen verkauft werden, von den von PeTA aufgezeigten Züchtern stammen.

    Man kann also zu PeTA die Aussage treffen: PeTA begeht nicht nur Straftaten, sondern PeTA lügt, betrügt und manipuliert die Wahrheit.

    Und das Ganze nur um sich die eigenen Brieftaschen mit Spendengeldern zu füllen.

    Auch im Juli startete Gerati.de eine Umfrage:

    [poll id=“8″]

    Im Zusammenhang mit den Straftaten, die PeTA, SOKO Tierschutz und Co immer wieder begehen und in einem Interview durch Herrn Dr. Edmund Haferbeck als Bagatellen dargestellt wurden, stellten wir die Frage wie ihr das mit den Straftaten von Tierrechtlern seht.

    90% der abgegebenen Meinungen sagen eindeutig, dass Straftaten auch bestraft werden müssen. Nur 2% sind der Meinung, dass im Namen des Tierschutzes alles Erlaubt sei.

    Das Ergebnis der Umfrage spricht für sich.

    Hier noch einmal die wichtigsten Artikel zu den Hauptthemen:

    Foto:  Tim Reckmann  / pixelio.de
    Foto: Tim Reckmann / pixelio.de

    Und nun wieder die messbaren Zahlen des Monats!

    Hier wieder die Grafiken, wo die Besucher in den letzten 30 Tagen überall herkamen.

    Daraus ergeben sich folgende Grafiken: (Klick auf die Grafik vergrößert diese)

    Standorte der Zugriffe August 2015 (Welt). Dieses kann auch auf der Webseite rechts unten immer Aktuell angeschaut werden.
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    Standorte der Zugriffe August 2015 (EU). Dieses kann auch auf der Webseite rechts unten immer Aktuell angeschaut werden.
    Standorte der Zugriffe August 2015 (EU). Dieses kann auch auf der Webseite rechts unten immer Aktuell angeschaut werden.
    Zugriffe auf Stundenbasis August 2015
    Zugriffe auf Stundenbasis August 2015
    Anteil Neuer und wiederkehrender Besucher im August 2015
    Anteil Neuer und wiederkehrender Besucher im August 2015

    Die drei am meisten gelesenen Artikel im August auf Gerati.de

    Die 25 wichtigsten Suchanfragen, über die Gerati.de aufgerufen wurde

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    • Verbrechen von Tierschützern Pos. 1 Vormonat 1
    • Verleumdung durch PeTA Pos. 1+2+3 Vormonat 1
    • Verbrechen von PeTA Pos. 7 Vormonat 7
    • Doggennetz Pos. 3 Vormonat 4
    • Wahre Opfergeschichten von PeTA  Pos. 1+2+3 Vormonat 1
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    Facebook Seite PeTA – Nein Danke

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    Unsere Facebook Likes Entwicklung vom 01.01.2014 bis zum 31.08.2015
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    Dislikes August 2015
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    Die Behauptungen Gerati.de hätte es nötig sinnlos Geld für den Like-Kauf auszugeben, verstummten Schlagartig, nachdem Gerati.de seine Like-Verteilung monatlich veröffentlicht.
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    Finanzen:

    Einnahmen:

    85,00 EUR Spende = 95,14 USD

    11,60 USD Sonstiges


    106,74 USD

    ========

    Übertrag vom Vormonat: 119,09 USD

    Gesamteinnahmen: 225,83 USD + 47% Danke an alle Spender!

    Ausgaben:

    6,34 USD Paypalgebühren

    4,60 USD Webserver (Jahresgebühr Anteilig)

    ——–

    10,94 USD

    =======

    Gesamt E/A: 212,23 USD

  • Friedrich Mülln äußert sich zu Abmahnungen

    Friedrich Mülln äußert sich zu Abmahnungen

    Das Herr Friedrich Mülln immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt kommt und diese auch mittlerweile vor deutschen Gerichten geurteilt werden, sollte nach der Verurteilung zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.500 € klar sein.

    Jetzt erhielt Friedrich Mülln anscheinend 3 Abmahnungen von Landwirten und versucht sich über diese auf seinen eigenen Facebook Account lustig zu machen.

    Screenshot Facebook Seite Friedrich Mülln 29.08.2015
    Screenshot Facebook Seite Friedrich Mülln 29.08.2015

    Wenn Herr Friedrich Mülln denkt Abmahnungen sind zuckersüß, dann sollte er sich einmal mit dem Thema Abmahnungen genauer befassen.

    So schrieb er in einem Kommentar auf die Frage ob Friedrich Mülln Jura studiert hätte:

    Friedrich Mülln Politikwissenschaften, aber da hatte ich garantiert mehr JUra als dieser Putenknüppler.

    Zitat: Facebook Seite Friedrich Mülln

    So bemängelt Herr Friedrich Mülln, dass diese Abmahnungen Handschriftlich verfasst wurden.

    Selbstverständlich darf eine Abmahnung in Handschrift verfasst, genauso wie auf einem Computer geschrieben werden. Weiterhin kann man eine Abmahnung und Unterlassungsaufforderung auch ohne einen Anwalt verfassen.

    Solange die Punkte die eine Abmahnung enthalten müssen eingehalten werden, ist eine handschriftliche Niederschrift einer Abmahnung genauso rechtsgültig, wie eine die auf dem Computer verfasst wurde.

    Es ist bei einer Abmahnung auch nicht Notwendig einen Anwalt einzuschalten, wobei es in schwerwiegenden Fällen wohl ratsam sei.

    Anzumerken ist, dass dieses keine Rechtsberatung ist und ich nur Punkte aus dem Internet zitiere.

    Hier einmal die wichtigsten Punkte die eine Abmahnung enthalten muss:

    • Abmahner und Abgemahnter muss genau bezeichnet werden
    • Der Grund der Abmahnung muss detailliert verfasst werden und Ort und Zeit benannt werden.
    • Eine genaue Nennung der Unterlassung muss genannt sein
    • Ein vorgefertigte Unterlassungserklärung ist nicht zwingend notwendig
    • Man muss aber eine Forderung stellen, wenn die Unterlassung nicht eingehalten wird

    Muster wie eine Abmahnung rechtssicher formuliert wird, findet man im Internet.

    Reagiert der Abgemahnte nicht, wie in diesem Fall Herr Friedrich Mülln, kann man den weiteren Rechtsweg einschlagen und die Unterlassung durch ein Urteil in Form einer einstweiligen Verfügung oder eines Unterlassungsurteil verfügen lassen.

    Zu beachten ist aber, dass man bei der geforderten Schadenssumme nicht Über- bzw. Untertreibt.

    Verlangt man z.B. einen zu geringen Betrag, bei einer Unterlassungsverfehlung, könnte ein Richter zu dem Entschluss kommen, dass der Unterlassungsanspruch dem Antragssteller gar nicht so wichtig und wertvoll sei.

    Verlangt man einen zu hohen Betrag, werden erstens die Gerichtskosten, die man im Voraus zu zahlen hat, höher und bei einer Summe ab 5.000 € ist dann auch noch das Landgericht zuständig, wobei da Anwaltszwang besteht. Forderungen bis 4.999 € sind vor einem Amtsgericht verhandelbar und dort besteht kein Anwaltszwang.

    Eine Abmahnung sollte per Einschreiben zugestellt werden, wobei dieses nicht zwingend notwendig ist.

    Man muss auch nicht den Rechtsweg sofort einschlagen, wenn der Abgemahnte nicht reagiert. Begeht er dann einen Rechtsbruch, gegen die in der Abmahnung geforderte Unterlassung, kann man diese dann bei einem Rechtsverfahren, gegen ihn selbstverständlich zu seinen Gunsten verwenden. Es dürfte dann einem Herrn Friedrich Mülln schwerfallen, zu behaupten er wisse von nichts!

  • PeTA angebliche Tierqual-Beweise entpuppen sich vor der Presse als Lüge

    PeTA angebliche Tierqual-Beweise entpuppen sich vor der Presse als Lüge

    Dieses Mal schein unser Diplomloser Peter Höffken sich wohl zu weit aus dem Fenster gelehnt zu haben.

    Vor kurzem heulte Peter Höffken, der nach einer Strafanzeige von Gerati.de, wegen des Verdachtes des Titelmissbrauches, bei PeTA vom Diplom-Zoologen und Wildtierexperten, zum Fachreferenten degradiert wurde, in einem Kommentar bei einer Online-Zeitung herum, dass diese nicht auch PeTA zum Thema Wildtierverbot in Zirkussen interviewt hatte.

    Damals publizierte eine Zeitung die Meinung von Zirkussen, ohne sich eine Erlaubnis von PeTA einzuholen.

    PeTA Lügt und Betrügt

    Auch Gerati.de konnte PeTA schon mehrere Lügen nachweisen. In der Regel ist es schwierig Behauptungen von PeTA und anderen radikalen Tierrechtsorganisationen zu prüfen, da diese sich weigern, die angeblichen Beweise offen darzulegen.

    So deutet PeTA immer wieder an, das man z.B. gegen den Circus Krone Beweise hätte, dass diese in den letzten Jahren mehrfach wegen Tierquälereien verurteilt wurden.

    Gerati.de griff dieses Thema bereits am 20.08.2015 im Artikel „Der Diplomlose Peter Höffken spinnt sich wieder einen“ auf und wiederlegte, einige Behauptungen von Peter Höffken mit Tatsachenberichten die auf Wikipedia zu finden waren.

    Dieses Mal schien die Presse hartnäckig zu sein und wollte die Beweises auf dem Tisch liegen haben.

    Zähneknirschend übermittelte nun Peter Höffken, die Angeblich von PeTA aufgelisteten Beweise an die SHZ, die daraus dann folgenden Artikel machte.

    Circus Krone in Eutin: „Beschimpft, beleidigt und diskriminiert“

    Wie schon in dem von Gerati.de veröffentlichten Artikel bewiesen, verweigert PeTA eine nachweisbare Beweisführung ihrer Anschuldigungen.

    Als Beispiel möchte ich nur den aus dem Zusammenhang gerissenen Urteilsspruch 233 OWi 1489 Js 22971/07 aufzeigen.

    Von PeTA veröffentlichter Urteilsauszug
    Von PeTA veröffentlichter Urteilsauszug

    So sollte zum Beispiel bei PeTA dieser zurechtgeschnittene Scan eines Urteils als Beweis herhalten, dass Circus Krone wegen Tierquälerei verurteilt wurde.

    Im Urteil findet aber eine ganz andere Verkündung statt!

    Der Circus Krone legte gegen einen von PeTA inszenierten Bußgeldbescheid Einspruch ein. Dadurch kam es zu einer Gerichtsverhandlung die dann zu Gunsten des Circus Krone verlief. So stellte das Gericht zwar ZWEI Mängel in der Tierhaltung fest, dieses waren aber entweder bereits behoben, oder durch Ausnahmegenehmigungen bis zu diesem Zeitpunkt erlaubt. Alle durch insbesondere PeTA aufgeführten angeblichen Tierquälereien, wurden vom Gericht abgewiesen.

    Das Urteil lautet 1.000 € Geldbuße, was immerhin 1.500 € weniger waren, als die Behörden festgelegt hatten. Demnach hat Krone in tierrechlerischer Rechtsauffassung, siehe Urteil Friedrich Mülln von SOKO Tierschutz, das Verfahren gewonnen.

    Den genauen Urteilsspruch verweigert PeTA der Öffentlichkeit und gibt insbesondere dieses Urteil immer wieder als Nachweis für die angeblich stattfindende Tierquälerei im Circus Krone an.

    Selbst bei Kommunen, an die Beschwerdeschreiben von PeTA gehen, da diesen Zirkussen ein Gastspielrecht einräumen, findet dieses Urteil, in nichtwahrheitsgemäßer Aussage Verwendung.

    Was schreibt die SHZ über diese Beweise und ihre Aussagekraft?

    Wo der Circus Krone gastiert, begleitet ihn Protest. Tierrechtler fordern ein Verbot von Wildtieren oder Tieren generell in Zirkusunternehmen. Und die Tierrechtsorganisation Peta – die Abkürzung steht für „People for the Ethical Treatment of Animals“ –
    begleitet die Touren des größten europäischen Zirkusunternehmens generalstabsmäßig mit Briefen und Pressemitteilungen. Zugleich gibt es auffällig viele kritische Kommentare in sozialen Netzwerken.

    Zitat: https://www.shz.de/lokales/ostholsteiner-anzeiger/circus-krone-in-eutin-beschimpft-beleidigt-und-diskriminiert-id10546091.html

    Das insbesondere PeTA, ein Verein der selbst jedes Jahr tausende Haustiere in den USA tötet, nur weil die Unterbringung Geld kostet, was dann nicht in PR und VIP Kampangen gesteckt werden kann, wirft schon die Fragwürdigkeit dieses in Deutschland noch als Gemeinnützig anerkannten Vereins auf.

    Bitte unterstützen sie unsere Petition, gegen das Töten von gesunden Haustieren durch PeTA USA!

    [emailpetition id=“1″]

    Bei dem Vorgehen von PeTA und dem Wissen, dass diese angeblich aufgeführten Beweise alle manipuliert, bzw. durch PeTA frei erfunden wurden, stellt sich natürlich die Frage warum PeTA Ihren Kampf für angebliche Tierrechte auf Lügen aufbaut.

    Peta und Anhänger behaupten dabei, dass „mehrere Veterinärbehörden und Staatsanwaltschaften wiederholt gravierende Missstände bei der Tierhaltung feststellten“. Dieser Behauptung entgegen steht die Feststellung des Unternehmens: „Beim Circus Krone gibt es nachweislich keine Beanstandungen.“

    Zitat: https://www.shz.de/lokales/ostholsteiner-anzeiger/circus-krone-in-eutin-beschimpft-beleidigt-und-diskriminiert-id10546091.html

    Woher erhält PeTA diese angeblichen Informationen, wenn es doch der Tatsache entspricht, dass dem Circus Krone keine Beanstandungen nachzuweisen sind?

    Man könnte zu der Meinung kommen, dass PeTA extra festangestellte Mitarbeiter beschäftigt, die dieses Lügengerüst aufbauen und durch Pressemitteilungen verbreiten.

    Wer in die Diskussion eintaucht, wird schnell feststellen: Da werden Fakten aufgezählt, bei denen sich eine Überprüfung lohnt. Und es gibt vermeintliche Tierrechtler, die anderen Menschen das Recht auf Widerspruch nicht zubilligen, sondern zu fragwürdigen, teilweise strafwürdigen Formulierungen greifen.

    Zitat: https://www.shz.de/lokales/ostholsteiner-anzeiger/circus-krone-in-eutin-beschimpft-beleidigt-und-diskriminiert-id10546091.html

    Wer wie ich, regelmäßig auf den Sozialen-Seiten von PeTA und Co unterwegs ist, wird schnell feststellen, dass Tierrechtler sich sehr schnell im Ton vergreifen und zum Schluss behaupten, man würde gerade sie beleidigen.

    Immer wieder werden auch strafrelevante Kommentare auf diesen Seiten von Tierrechtlern gepostet. Zutreffende Argumente von betroffenen Opfern werden von PeTA auf deren Seiten nicht geduldet.

    So lässt PeTA strafrelevante Kommentare lieber stehe und löscht, oder sperrt User, die tatsächlich mit Argumenten kommen, die Aussagen und Tätigkeiten von PeTA in Frage stellen.

    PeTA behauptet dann aber immer wieder, diese Leute würden sich nicht an die Netiquette von PeTA halten.

    Aber auch diese Netiquette scheint von PeTA gelogen zu sein. Denn warum werden User gesperrt, die im normalen Umgangston Argumente aufzeigen, und hingegen andere die Beleidigen, nicht einmal von PeTA zum Anstand aufgefordert.

    Die Begründung findet man in einer Äußerung des Dr. Edmund Haferbeck.

    [kaltura-widget uiconfid=“30834901″ entryid=“0_f2nb3rct“ width=“500″ height=“320″ /]

    Auszugsszene Aufnahme Aussage von Dr. Edmund Haferbeck, bei Zoom+, ZDF 13.08.2015

    Aus dieser Aussage kann man wohl nur eins ableiten:

    Straftaten die im Namen des angeblichen Tierrechts begangen werden sind laut PeTA in ihren Augen keine Straftaten! Demnach kann jeder Unterstützer von PeTA, auf den von PeTA betriebenen Sozialen Netzwerken, zu Straftaten aufrufen oder diese planen.

    Auch dieses Verhalten zeigt warum Herr Dr. Edmund Haferbeck, nicht unsere Anfrage beantwortete, warum PeTA keine Strafanzeige gegen die Tierrechtler stellte, die für den Tod von 250 Puten und einem schwerverletzten Landwirt zuständig waren.

    Keine Klage von PeTA? – Hat PeTA etwas zu verbergen?

    Weil er in einem Leserbrief die Tierhaltung des Circus Krone verteidigt hatte, erntete ein Leser des Ostholsteiner Anzeigers (OHA) einen „Shitstorm“ auf Facebook – „was mich allerdings bei diesen selbsternannten ,Tierschützern‘ nicht wundert. Einerseits behaupten diese, die Tierlehrer und Zirkusleute seien Verbrecher und Tierquäler, andererseits beleidigen sie Zirkusbesucher, zerstören Plakate, beschmieren Zelte und Wagen und starten Shitstorms“, schrieb er dem OHA. Und es habe vor dem Gastspiel in Eutin bei Facebook offene Gewaltandrohungen gegen die Zirkusbesucher gegeben („allen in den Kopf schießen“.)

    Zitat: https://www.shz.de/lokales/ostholsteiner-anzeiger/circus-krone-in-eutin-beschimpft-beleidigt-und-diskriminiert-id10546091.html

    Bei solchen Feststellungen und Androhungen frage ich mich persönlich der sich seit mehreren Jahren nun mit PeTA auseinandersetzt, wo ist das Ende der Fahnenstange für den Nichtjuristen Dr. Edmund Haferbeck und des Vereins PeTA erreicht.

    Zu Buchen und der Tötung eines Menschen durch einen freigelassenen Elefanten, kommt von PeTA gar nichts mehr. Wo doch gerade PeTA so hervor preschte und den Schuldigen schon vor der Polizei zu wissen schien und einen Shitstorm auf diesen Zirkus versuchte aufzubauen.

    Meiner Meinung nach trägt PeTA eine Hauptschuld bei allen Verbrechen, die im Namen des Tierrechtes begangen werden.

    Und dann viel das Lügengerüst von PeTA zusammen!

    Der OHA bat Peta, entsprechende Belege zu schicken. Peter Höffken kam dieser Bitte nach. Und die Lektüre ergab: Einen Beleg über ein „Zwangsgeld“ nach einer Kontrolle des Winterquartiers 2012 wurde dem OHA nicht vorgelegt. In einem Brief der Staatsanwaltschaft ist die Rede davon, dass ein Ermittlungsverfahren eingestellt worden sei. „Einen Tatnachweis für Verstöße gegen Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes haben die durchgeführten Ermittlungen nicht ergeben.“

    Für die Einleitung eines Bußgeldverfahrens nach einem Gastspiel in Gießen erhielt der OHA keinen Beleg. Und 2010 schrieb ein Münchner Staatsanwalt, „…dass bei einem Teil der Tiere des Circus Krone tatsächlich deutliche Haltungsmängel sowie Verhaltensstörungen vorlagen…“. Im selben Bescheid wird aber ein Ermittlungsverfahren wegen fortgesetzter Tierquälerei eingestellt, „…weil kein zur Anklageerhebung hinreichender Verdacht besteht.“

    Der Kampf von Peta gegen Circus Krone hat juristische Aktenberge produziert. „Unsere Rechtsabteilung hat mittlerweile etwa zehn Ordner zu Circus Krone“, schreibt Peter Höffken. „Wir beschäftigen mittlerweile ein ganzes Anwaltsbüro, um uns gegen die ungerechtfertigten Angriffe zu wehren“, sagt Markus Strobl aus der PR-Abteilung des Zirkusunternehmens.

    Zitat: https://www.shz.de/lokales/ostholsteiner-anzeiger/circus-krone-in-eutin-beschimpft-beleidigt-und-diskriminiert-id10546091.html

    PeTA konnte also keine Beweise für ihre Behauptungen vorlegen. In diese Sinne veröffentlicht PeTA wissentlich falsche Behauptungen um eine Gruppe der Bevölkerung zu diffamieren (hier die Zirkusse).

    Im Deutschen Gesetzbuch findet man hier auch einen Paragraphen.

    § 130
    Volksverhetzung

    (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
    1.     gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
    2.     die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

    wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

    (2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
    1.     eine Schrift (§ 11 Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren eine Schrift (§ 11 Absatz 3) anbietet, überlässt oder zugänglich macht, die
    a)     zum Hass gegen eine in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstachelt,
    b)     zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen in Buchstabe a genannte Personen oder Personenmehrheiten auffordert oder
    c)     die Menschenwürde von in Buchstabe a genannten Personen oder Personenmehrheiten dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
    2.     einen in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalt mittels Rundfunk oder Telemedien einer Person unter achtzehn Jahren oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder
    3.     eine Schrift (§ 11 Absatz 3) des in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalts herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diese Schrift ein- oder auszuführen, um sie oder aus ihr gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.

    (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

    (4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.

    (5) Absatz 2 Nummer 1 und 3 gilt auch für eine Schrift (§ 11 Absatz 3) des in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalts. Nach Absatz 2 Nummer 2 wird auch bestraft, wer einen in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalt mittels Rundfunk oder Telemedien einer Person unter achtzehn Jahren oder der Öffentlichkeit zugänglich macht.

    (6) In den Fällen des Absatzes 2 Nummer 1 und 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, ist der Versuch strafbar.

    (7) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, und in den Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.

    https://dejure.org

    Mit diesem Paragraphen §130 hat PeTA ja schon einschlägige Erfahrungen sammeln dürfen, als der zweite Vorsitzende von PeTA Deutschland e.V. Harald Ullmann, sich wegen des Verdachtes der Volksverhetzung vor einem deutschen Gericht verantworten musste und erstinstanzlich verurteilt wurde. In der Zweiten Instanz wurde das Verfahren gegen Auflage einer Strafzahlung von 10.000 € eingestellt.

    Ob die 10.000 € aus Spendengeldern beglichen wurden, oder Herr Harald Ullmann diese aus Privaten finanziellen Mitteln bestritt, ist bis heute offen.

  • Tegernseer Stimme spielt das Unschuldslamm

    Auf Facebook veröffentlichte ich einen Zeitungsartikel, wo es darum ging, dass Mitarbeiter des Zirkus Knie massiv gegen Pressemitarbeiter vorgegangen sind.

    Ich titelte diesen Link mit „Nicht gegen die Presse, sondern mit der Presse“.

    Nun veröffentlichte die Tegernseer Stimme den Ablauf, der Auseinandersetzung in einem Artikel, mit einem auf YouTube veröffentlichten Video, der Abhandlungen.

    Aus diesem Video geht eindeutig hervor, dass der Mitarbeiter der Tegernseer Stimme keine Genehmigung zum Filmen hatte. Eine simple Presseanfrage fehlte vollständig.

    Weiterhin befanden sie sich im Bereich des Zirkus, auch wenn es sich hier um eine frei zugänglichen Platz handelt, hat der Zirkus das Hausrecht.

    Fakt ist weiterhin, dass insbesondere die willkürlichen Verdächtigungen, die insbesondere der Tierrechtsverein PeTA veröffentlicht, der Tegernseer Stimme bekannt waren.

    Schon aus diesem Grunde wäre eine simple Presseanfrage allein, aus Anstand angemessen gewesen.

    Für das Filmen von Sachen und Personen in privaten Bereichen gibt es Auflagen, die alle von Seitens der Tegernseer Stimme missachtet wurden.

    Zeitungsente Foto: berwis / pixelio.de
    Zeitungsente Foto: berwis / pixelio.de

    Als Hausrechtinhaber kann dieser selbstverständlich diesem Presseteam einen Platzverweis erteilen und wenn dieser dann trotz Aufforderung, dem Platzverweis nicht nachkommt, und wie in diesem Fall das Filmen nicht einmal einstellen, diese auch mit angemessenem Zwang, als Hausherr durchsetzen. Selbstverständlich sind die Filmaufnahmen zu löschen und vor einer Veröffentlichung geschützt.

    Da hier insbesondere der Name des Zirkus durch die Tegernseer Stimme verbreitet wurde, dürfte dieses einer Straftat sehr nahe kommen.

    In den Kommentaren, zu diesem Beitrag liest man heraus, dass man diese Pressearbeit als tiefstes Niveau einstuft.

    Einen Kommentar möchte ich als Beispiel hier einmal veröffentlichen, weil dieses die Fakten auf den Tisch legt.


    Ich muss schon sagen, dass ich richtig enttäuscht bin… Naja, dann wollen wir hier mal etwas „Rationalität“ einbringen, da leider niemand sonst dazu imstande ist/war…

    „Die TS wollte sich daraufhin über die Fakten informieren. Bei Aufnahmen vor Ort wurde ein Mitarbeiter jedoch gewaltsam daran gehindert.“

    – Allein DAS entspricht schon nicht vollständig den Fakten. Jemand „seriöses“ hätte nämlich den Zirkus „angefragt“ ob man 1. überhaupt das Gelände betreten dürfe (der Zirkus hat Hausrecht) und 2. ob man überhaupt irgendetwas dort filmen und veröffentlichen dürfe – Anhand des hier von euch veröffentlichen Textes und Videos weiß man nun, dass ihr weder die Erlaubnis zum Betreten des Geländes hattet noch um dort zu filmen geschweige denn dies zu veröffentlichen… – und damit können wir hier bereits abbrechen!

    Ihr WUSSTET demnach ganz genau, dass ein „Kamerateam“/“Kameramann“ von euch vor Ort war und berichtet trotzdem, dass bloß ein „Fotograf“ beteiligt gewesen sein soll?! Den Unterschied kennt ihr aber schon, oder?! o.O Eine solche „Kamera“ ist um einiges teurer als die „Kamera“ von einem „Fotografen“ – ICH würde jedenfalls ganz genau wissen, wo MEIN Equipment gerade ist und WAS davon beschädigt sein soll, würde ICH der Besitzer sein (bzw. derjenige, dem dieses Gerät nun fehlt und ein NEUES benötigen würde!!)…

    – Angesichts der ersten Aufnahmen-Momente wird überdeutlich, dass man sich AUF DEM GELÄNDE befand und FILMTE – ihr, „TegernseerStimme“, aber habt etwas ganz anderes berichtet gehabt… Nachfolgend das ein oder andere Zitat aus eurem Artikel vom 17. August 2015, 18:58 Uhr (es war also mehr genügend Zeit verstrichen um die Tatsachen zu überblicken und darüber zu berichten):

    1) Teil des Titels, Zitat: „Tierschützer kritisieren Zirkus Louis Knie – TS-Fotograf angegriffen“
    2) Bilduntertitel, Zitat: „Während der Aufnahmen wird ein TS-Fotograf angegriffen und Equipment zerstört.“
    3) Letzter Satz des 1. Absatzes, Zitat: „Die Verantwortlichen im Zirkus reagieren dagegen dünnhäutig und greifen einen TS-Fotografen an.“
    4) 3. Satz des letzten Absatzes, Zitat: „Während der Aufnahmen im Außenbereich des Zirkusgeländes wurde der TS-Fotograf unvermittelt bedroht und angegriffen sowie Teile der Kamera zerstört.“

    Aber dieses Video, keine 48 Stunden nach dem besagten Artikel veröffentlicht, macht aus dem „Fotografen“ mal eben ein/en „Kamerateam“/“Kameramann“ während aus „im Außenbereich des Zirkusgeländes“ hier sozusagen „mitten auf dem Zirkusgelände“ wird…

    Meine Damen und Herren, dies nenne ich wahrlich „unprofessionelle Arbeit“ (von allen) zudem „Stimmungsmache gegen Zirkusse/Zirkusmitarbeiter“ sowie „das Verbreiten von unwahren Tatsachenbehauptungen“ (ihr habt sie eindeutig provoziert indem ihr unbefugt auf dem Gelände wart und habt ohne Genehmigung gefilmt)…

    Denn Fakt ist:
    – Hättet ihr bzw. euer Team sich „professionell“ verhalten und vorher „angefragt“ ob man „filmen“ und „das Gelände betreten“ dürfe (wenn jemand „nicht erreichbar“ ist, dann ist das NICHT gleichbedeutend mit einer „Einladung zum Filmen“!!), wäre es erst gar nicht zur angeblichen „Körperverletzung“ (auf dem Video sieht man jedenfalls nichts dergleichen) und zur eventuellen „Sachbeschädigung“ gekommen (die Kamera funktioniert jedenfalls auch nach der „Rangelei“ einwandfrei – dann blendet ihr aus)…
    – Die Beschimpfungen sind definitiv unangebracht/übertrieben gewesen… Dennoch: Das alles wäre nicht passiert, wenn ihr ein „professionell-arbeitendes“ Team hingeschickt hättet – denn ohne der Provokation eures Teams wäre man logischerweise auch nicht davon ausgegangen, dass man schoooooon wiiiiiiiieder mit den arbeits-, kompetenz- und hirnlosen Hobby-Tierschützern von der TierRECHTSorganisation „PETA“ zu tun hätte (im übrigen: „Tierf*cker“ = „Zoophilist“ = „Zoophilie“ = „zóon“ und „philia“ = „Tier“ und „Liebe“ = „Tierliebe“)…

    – Allein die unangekündigte Anwesenheit eures filmenden Teams, war eine eindeutige und aggressive „Provokation“ in den Augen der Zirkusmitarbeitern gewesen – was ihr UND eurem Team hätte klar sein MÜSSEN(!), sofern ihr euch überhaupt mal kurz mit der Thematik und der Pogrom-Stimmung gegen Zirkusse/Zirkusmitarbeiter im Land beschäftigt hättet…

    – ICH kann es jedenfalls sehr gut verstehen, da ich mich INFORMIERE und daher WEISS, dass deutsche Zirkusse tierschutzkonform arbeiten*, sie LEBEN ja quasi mit den Tieren und brauchen sie zudem fit für die Vorstellungen – warum sollten sie diese dann also (absichtlich) schlecht behandeln?? Wie ginge es euch, tagtäglich falschen Beschuldigungen ausgesetzt zu werden und von kriminell-agierenden Gestalten (die sich zwar als besorgte „Tierschützer“ ausgeben, tatsächlich aber unseriöse, bornierte „Tierrechtler“ sind) heimgesucht und belästigt werden…?

    * Ich verweiße dabei auf diverse Studien, wie etwa die aus Großbritannien, 2007 (von Tierschützern beauftragt! „Die Welt“, 27.11.07, Zitat: „Das Wohlergehen der Tiere in Wanderzirkussen ist nicht größer oder geringer als in anderen Formen von Gefangenhaltung.“)…

    – und auf die nahezu endlos vielen Berichten der Veterinärmediziner, in welchen festgehalten wurde, dass KEINE „Mängel“ und KEINE „Verstöße gegen das Tierschutzgesetz“ festgestellt wurde… und nicht vergessen: Zirkusse sind die meist-kontrollierten Betriebe Deutschlands in der Tierhalter-Branche (ganz einfach aus dem Grund, weil sie öfters die Ortschaft wechseln und NICHT weil diese gerne Tiere „quälen“ würden)…

    – Dem gegenüber stehen bloß diverse kleinere „Mängel“ gegenüber, welche zeitnah behoben werden können, ABER tatsächlich keine Tiere „quälen“, ABER dennoch von unseriösen und voreingenommenen Tierrechtsorganisationen (hat mit „Tierschutz“ nichts zu tun), wie hier die namentlich erwähnte „PETA“, aufgebauscht werden…

    – Was bleibt da am Ende noch übrig außer Unterstellungen, Diffamierungen und Behauptungen? – Soll dies rechtfertigen, dass man einfach ein fremdes Grundstück betritt und alles tun und lassen kann wie einem gerade danach ist?? – Schaut man sich allein die Beschuldigungen von PETA näher an, wird man feststellen, dass sie ALLE selbst von einem Recherche-Laien leicht zu widerlegen sind…

    – Ich habe keine Ahnung wie ihr zu all dem steht, aber mMn ist man so lange als unschuldig zu betrachten BIS die Schuld von einem Gericht bewiesen ist – und Zitat: „Bislang konnte nicht belegt werden, dass das Halten von Wildtieren in Zirkussen zu erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden bei den Tieren führt.“
    – Bundestag, 10.10.2014 (Zusammenfassung einer Antwort der Bundesregierung vom 29.09.2014 auf die „Kleine Anfrage“ „Haltung von Wildtieren im Zirkus“ der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen vom 09.09.2014)

    Komentar Zitat: https://www.tegernseerstimme.de/zirkus-um-zirkus/182968.html

     

    Allein der Artikel den die Tegernseer Stimme verfasst hat zeigt, dass diese keine Erlaubnis zum Filmen und Fotografieren hatte. Der TS spricht, dass ein Mitarbeiter vom Fotografieren abgehalten wurde. Dann frage ich mich warum jetzt Filmaufnahmen auftauchen und man auch am Anfang die Aufnahme hört „Entschuldigen sie, sie dürfen hier nicht Filmen“.

    Allein hier hätte sofort die Kamera ausgeschaltet werden müssen und das gefilmte Material gelöscht werden.

    Diese Aktion ging für den TS nach hinten los

    Leser stellen sich auf die Seite des Zirkus und betiteln den TS mit Bild Journalismus. Die Kommentare findet man am Ende des Artikels. https://www.tegernseerstimme.de/zirkus-um-zirkus/182968.html

    Dieses Auftreten des TS hat nichts mit Journalismus zu tun und ist eher im Straftatbestand des Gemeinnützigen Tierrechtsverein PeTA angesiedelt.