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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

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  • Harpyie Domingo wechselt nach Walsrode: Neue Chance für die EEP-Zucht

    Harpyie Domingo wechselt nach Walsrode: Neue Chance für die EEP-Zucht

    Ein Nürnberger Harpyien-Männchen zieht nach Walsrode

    Das Harpyien-Männchen Domingo ist vom Tiergarten Nürnberg in den Weltvogelpark Walsrode umgezogen. Dort soll der 1993 in Nürnberg geschlüpfte Vogel mit dem siebenjährigen Weibchen Cupcake aus dem Zoo Miami verpaart werden. Der Transfer ist Teil des Europäischen Erhaltungszuchtprogramms (EEP), das den Aufbau einer stabilen Reservepopulation dieser bedrohten Greifvogelart koordiniert. Für Besucher in Walsrode bedeutet der Umzug zugleich, dass dort wieder ein Harpyien-Paar gehalten werden kann.

    Domingo verbrachte den größten Teil seines Lebens in Nürnberg, war jedoch bereits zeitweise im Zoo Dortmund und im Grünen Zoo Wuppertal untergebracht. Mit Cupcake soll er nun ein genetisch nicht verwandtes Weibchen erhalten. Ob aus der geplanten Partnerschaft tatsächlich ein Zuchterfolg entsteht, hängt zunächst davon ab, ob die beiden Vögel miteinander harmonieren. Der Umzug schafft damit die Voraussetzung für einen neuen Zuchtversuch im Rahmen des EEP.

    Zusammenführung mit Vorsicht

    Die Vergesellschaftung erwachsener Harpyien gilt als anspruchsvoll, weil die Tiere bei einer zu schnellen Zusammenführung aggressiv aufeinander reagieren können. Deshalb werden Domingo und Cupcake zunächst getrennt gehalten und durch eine Plexiglasscheibe aneinander gewöhnt. Erst wenn sich ein positives Sozialverhalten zeigt, soll ein direkter Kontakt versucht werden. Die schrittweise Annäherung soll das Risiko schwerer Auseinandersetzungen verringern.

    Als günstiges Zeichen gilt unter anderem, wenn beide Vögel miteinander interagieren oder beginnen, Nistmaterial zu sammeln. Diese schrittweise Vorgehensweise ist für die Praxis entscheidend: Eine erfolgreiche Zucht setzt nicht nur passende genetische Voraussetzungen voraus, sondern auch ein Paar, das sich im täglichen Umgang akzeptiert. Der Weltvogelpark hat dafür eine frühere Voliere für Riesenseeadler umgebaut und an die Bedürfnisse der Harpyien angepasst. Damit steht den Tieren eine speziell vorbereitete Umgebung für die weitere Annäherung zur Verfügung.

    Heiko Janatzek, Kurator des Weltvogelparks Walsrode, sieht in der geplanten Vergesellschaftung eine besondere Herausforderung. Das Team hoffe, die beiden Tiere zur Zucht zu bewegen und damit zum Erhalt der Art beizutragen. Die konkrete Dauer der Eingewöhnung hängt vom Verhalten der Vögel ab; ein fester Zeitpunkt für eine Zusammenführung oder einen möglichen Nachwuchs wurde nicht genannt. Die Pfleger beobachten daher zunächst, wie die Tiere aufeinander reagieren.

    Kleines Zuchtprogramm mit internationaler Perspektive

    Das EEP für Harpyien wurde beim Europäischen Zooverband EAZA eingerichtet und wird von Lorenzo von Fersen, dem Kurator für Forschung und Artenschutz im Tiergarten Nürnberg, koordiniert. Im Zuchtprogramm befinden sich derzeit 18 Tiere. Acht davon leben im Zoo São Paulo, die übrigen verteilen sich auf vier europäische Zoos.

    Damit ist das Programm noch klein. Gerade bei einer langlebigen Art mit langen Fortpflanzungsintervallen kann jeder geeignete Zuchtpartner eine wichtige Rolle spielen. Harpyien werden in menschlicher Obhut mehr als 40 Jahre alt, erreichen die Geschlechtsreife jedoch erst mit ungefähr sechs Jahren. In freier Natur zieht ein Paar durchschnittlich nur etwa alle drei Jahre ein Jungtier groß.

    Der Nürnberger Tiergarten hält seit 1980 Harpyien und verzeichnete 2023 mit Amaya erstmals seit mehr als zwei Jahrzehnten wieder einen Zuchterfolg. Die junge Harpyie ist inzwischen im Besucherbereich zu sehen. Weitere Informationen zum Populationsmanagement im Tiergarten Nürnberg zeigen, welche Bedeutung die koordinierte Haltung und Zucht für Zoos bei kleinen Populationen besitzt. Die Nürnberger Erfahrungen fließen damit in den weiteren Aufbau des Programms ein.

    Nürnberg baut seine Harpyienhaltung weiter aus

    In Nürnberg leben zusammen mit der Außenstation Gut Mittelbüg derzeit fünf Harpyien. Der Tiergarten plant dort perspektivisch eine neue Harpyien-Voliere mit Innen- und Außenanlage, unterstützt vom Verein der Tiergartenfreunde Nürnberg. Domingo wurde deshalb nicht aus dem Artenschutzprogramm herausgenommen, sondern an einen Standort vermittelt, an dem aktuell eine passende Zuchtkonstellation mit Cupcake möglich ist.

    Die Harpyie (*Harpia harpyja*) bewohnt die Regenwälder Mittel- und Südamerikas. Lebensraumverlust durch Abholzung und die Folgen des Klimawandels setzen den Beständen zu. Eine Reservepopulation in menschlicher Obhut kann den Verlust freilebender Tiere nicht ersetzen, schafft aber eine langfristige Absicherung und erhält züchterisches Wissen. Für Domingo beginnt in Walsrode deshalb kein gewöhnlicher Standortwechsel, sondern ein sorgfältig vorbereiteter Versuch, aus zwei einzelnen Tieren ein tragfähiges Zuchtpaar zu machen. Der weitere Verlauf hängt davon ab, ob beide Harpyien die nötige soziale Verträglichkeit zeigen.

    Tatsächlich verwendete externe Quellen: ["https://tiergarten.nuernberg.de/entdecken/aktuell/detail/news/harpyie-domingo-ist-in-den-weltvogelpark-walsrode-gezogen","https://tiergarten.nuernberg.de/entdecken/aktuell/detail/news/junge-harpyie-im-tiergarten-zu-sehen-zoo-uebernimmt-erhaltungszuchtprogramm","https://tiergarten.nuernberg.de/presse/detail/news/2022-04-21-harpyie-zurueck-in-neuer-anlage-im-tiergarten-steinbockanlage-ebenfalls-umgestaltet"]

    Quellen

  • „Peter und der Wolf“ im Wendland: Ein Musikmärchen trifft auf die Wolfsdebatte

    „Peter und der Wolf“ im Wendland: Ein Musikmärchen trifft auf die Wolfsdebatte

    Das Wolfstheater aus Hitzacker bringt Sergej Prokofjews „Peter und der Wolf“ in einer zeitgenössischen Fassung auf die Bühne. Die Premiere findet am 17. September 2026 in Diahren statt. Im Mittelpunkt steht nicht nur die bekannte Geschichte, sondern die Frage, wie Menschen mit dem Wolf als zurückgekehrtem Nachbarn umgehen – und wie sich Herdenschutz, Landwirtschaft und Ängste dabei verknüpfen.

    Ein Schaf mit Fachwissen statt einer einfachen Opferrolle

    Prokofjews Musikmärchen von 1936 macht Kinder mit Instrumenten eines Sinfonieorchesters vertraut und erzählt von Peter, seinem Großvater und einem Wolf. In der klassischen Handlung wird das Tier gefangen und in einen Zoo gebracht. Die Hitzacker Inszenierung übernimmt zwar die vertrauten Figuren, verschiebt den Schwerpunkt jedoch auf die regionale Realität der Wolfsdebatte im Wendland. Damit stellt sie den bekannten Stoff in einen aktuellen regionalen Zusammenhang.

    Neu hinzu kommt ein Schaf. Es erscheint nicht bloß als bedrohtes Nutztier, sondern als neugierige und fachkundige Figur, die sich mit Wölfen, Natur und Herdenschutz beschäftigt. Dadurch erweitert das Theaterstück den Blick über die traditionelle Gegenüberstellung von mutigem Menschen und gefährlichem Raubtier hinaus. Fragen nach dem Schutz von Weidetieren, dem Ursprung von Ängsten und dem Zusammenleben mit einem wieder heimischen Wildtier werden zum Teil der Handlung.

    Das ursprüngliche Werk ist ein Musikmärchen, in dem jede Figur musikalisch einem Instrument beziehungsweise einer Instrumentengruppe zugeordnet wird. Die Neuinterpretation bleibt dem musikalischen Ausgangspunkt verbunden, setzt aber auf elektronische Live-Musik und Figurentheater. Schauplatz ist ein Jahrmarktkarussell, auf dem lebensgroße Figuren eine Verbindung zwischen Märchen, Landschaft und Gegenwart herstellen.

    Nachgespräche mit Schäfern, Jägern und Wolfsberatern

    Der praktische Bezug endet nicht mit dem Schlussapplaus. Nach den Aufführungen sind Gespräche mit Menschen vorgesehen, die beruflich oder durch ihre Arbeit mit dem Wolf zu tun haben. Zur Premiere am 17. September ist Giselher Kühn vom Milchschafhof angekündigt. Bei einer weiteren Vorstellung am 20. September soll der Jäger Tom mit dem Publikum sprechen, am 24. September der Wolfsberater Kenny Kenner.

    Für den Termin in der Nemitzer Heide am 27. September sind Fachleute aus der Schäferei vorgesehen. In Gledeberg folgen am 17. und 18. Oktober zwei Aufführungen, bei denen am zweiten Tag erneut Vertreter der Schäferei für ein Nachgespräch angekündigt sind. Den Abschluss der bislang genannten Termine bilden Vorstellungen in Platenlaase am 14. und 15. November mit der Wolfsberaterin Anne Wiebelitz-Saillard.

    Damit verbindet das Wolfstheater künstlerische Auseinandersetzung und regionale Erfahrung. Das ist besonders für Besucher interessant, die den Wolf nicht nur als Symbolfigur aus einem Märchen kennen, sondern mit Weidetierhaltung, Jagd oder Herdenschutz praktisch zu tun haben. Die Gespräche können dabei unterschiedliche Perspektiven sichtbar machen, ohne dass das Theaterstück selbst den Anspruch erheben muss, die politischen oder fachlichen Fragen abschließend zu beantworten. So entsteht zusätzlich Raum für Austausch über Erfahrungen aus der Region.

    Mehr als eine Neuauflage des Klassikers

    Die Inszenierung der Freien Bühne Wendland nutzt den bekannten Titel als Ausgangspunkt, erzählt aber eine andere Geschichte über Verantwortung. Der Wolf steht dabei nicht ausschließlich für Gefahr, und das Schaf wird nicht auf Hilflosigkeit reduziert. Entscheidend ist vielmehr, welche Regeln und Schutzmaßnahmen nötig sind, wenn Wildtiere und Menschen denselben Landschaftsraum nutzen.

    Die Veranstaltungsorte reichen von der Schafswiese hinter der SommerBühne in Diahren über Dübbekold und die Nemitzer Heide bis nach Gledeberg und Platenlaase. Bei der Premiere ist die Aufführung unter freiem Himmel geplant; bei Regen soll sie ins Foyer verlegt werden. Die Termine richten sich damit nicht nur an klassisches Theaterpublikum, sondern auch an Menschen aus der Region, die die Wolfsdebatte aus Landwirtschaft, Naturschutz oder dem Alltag kennen.

    In der aktuellen Fassung wird aus Prokofjews Erzählung deshalb kein Lehrstück über richtig oder falsch. Sie macht den Wolf zum Anlass, über alte Bilder und neue Nachbarschaften nachzudenken – und stellt die Frage, wie aus Angst konkrete Verantwortung für Menschen, Tiere und Landschaft werden kann.

    Quellen

  • Igel in Plastikbechern: Kölner Café und NABU streiten über Verantwortung

    Igel in Plastikbechern: Kölner Café und NABU streiten über Verantwortung

    In Köln-Ehrenfeld sind in den vergangenen Wochen mehrfach Igel mit dem Kopf in weggeworfenen Plastikbechern stecken geblieben. Der NABU Köln veröffentlichte auf Instagram zwei anonymisierte Fälle und erklärte, die Tiere hätten sich ohne menschliche Hilfe nicht befreien können. Auf den Fotos war teilweise der Schriftzug des Cafés „Impi“ zu erkennen. Damit geriet der Betrieb in den Mittelpunkt einer Debatte über Müll, Tiergefahren und die Verantwortung von Gastronomie und Kundschaft.

    Wie aus einem Becher eine Falle wird

    Nach Angaben des NABU liegt das Problem in der Form der Becher: Sie verjüngen sich nach oben. Ein Igel kann seinen Kopf hineinstecken, ihn wegen des engeren Bereichs aber nicht ohne Weiteres wieder herausziehen. Die Tiere suchen in solchen Behältern vermutlich nach zurückgebliebenen Getränkeresten oder Gerüchen. Für die betroffenen Igel bedeutet das, dass sie ohne Hilfe festgesetzt bleiben und sich nicht selbst aus der Situation befreien können.

    Der NABU Köln fordert deshalb, möglichst Mehrwegbecher einzusetzen oder die Form von Einwegbechern so zu verändern, dass sie keine solche Engstelle bilden. Zusätzlich ruft der Verein dazu auf, herumliegende Becher aufzusammeln und in Abfallbehältern zu entsorgen. Die Forderung richtet sich damit nicht nur an das Café, sondern auch an alle Menschen, die ihren Müll im öffentlichen Raum zurücklassen. Dadurch soll verhindert werden, dass weitere Tiere in die Behälter geraten. Die Diskussion verbindet somit konkrete Tierschutzmaßnahmen mit der allgemeinen Frage nach einem verantwortungsvollen Umgang mit Verpackungen.

    Betreiber verweist auf Mehrweg und tägliche Reinigung

    Café-Betreiber Robin Bohn zeigte sich gegenüber den Medien betroffen. Es tue ihm leid, wenn Kunden Becher achtlos wegwürfen und dadurch Tiere gefährdeten. Zugleich weist er darauf hin, dass sein Team täglich rund um das Café aufräume. Außerdem bestehe beim „Impi“ bereits seit Jahren ein Mehrwegsystem, bei dem leere Becher im Geschäft zurückgegeben werden können.

    Auf dem Instagram-Konto des Cafés bittet Bohn die Kundschaft, Becher, Strohhalme und weiteren Müll in die vorgesehenen Abfalleimer zu werfen. Das Ziel sei, gemeinsam Rücksicht auf Anwohner, Umwelt und Tiere zu nehmen. Nach Angaben aus der Berichterstattung bot der Betreiber dem NABU zudem eine gemeinsame Spendenaktion für Igelfutter an. Eine konkrete Vereinbarung zwischen Café und Verein gab es zunächst nicht.

    Wer trägt die Verantwortung für den Müll?

    Der aktuelle Streit macht einen praktischen Unterschied sichtbar: Ein Mehrwegsystem kann das Risiko durch weggeworfene Einwegbecher verringern, verhindert aber nicht automatisch, dass einzelne Behälter im Viertel auf dem Boden landen. Für die unmittelbare Gefahr ist deshalb entscheidend, dass Becher nicht liegen bleiben. Die tägliche Reinigung durch das Café kann dabei helfen, ersetzt aber nicht die ordnungsgemäße Entsorgung durch die Kundschaft.

    Gleichzeitig bleibt die Frage, ob die verwendeten Becher für eine Umgebung mit vielen Wildtieren besonders geeignet sind. Der NABU sieht bereits in der Becherform eine vermeidbare Gefahrenquelle und verlangt deshalb eine technische oder organisatorische Lösung. Bohn verweist dagegen auf bestehende Angebote und Reinigungsmaßnahmen. Der Konflikt dreht sich somit weniger um die Frage, ob die Igel gefährdet waren, sondern darum, welche Maßnahme diese Gefahr künftig am zuverlässigsten reduziert.

    Vorgeschichte belastet die Debatte

    Das Thema fällt in eine bereits angespannte Situation rund um das „Impi“. Nachbarn hatten im April eine Petition gegen das Café gestartet. Im Sommer kam es außerdem zu einem Stink-Anschlag auf das Lokal. Bei einem späteren Gespräch suchten die Beteiligten nach einer Lösung, ohne den Konflikt rechtlich auszutragen.

    Gerade deshalb kann der Fund der Igel die Auseinandersetzung weiter verschärfen. Für den NABU ist der Vorfall ein Anlass, auf eine konkrete Gefahr für Wildtiere hinzuweisen. Für das Café steht zugleich der Vorwurf im Raum, für Müll verantwortlich gemacht zu werden, den nach den vorliegenden Berichten offenbar Kunden hinterlassen. Eine tragfähige Lösung müsste daher beide Ebenen berücksichtigen: weniger problematische Verpackungen und eine konsequente Entsorgung im Umfeld des Betriebs.

    Für Passanten ist die wichtigste Maßnahme unmittelbar umsetzbar: Herumliegende Becher sollten nicht als harmloser Abfall betrachtet, sondern sicher entsorgt werden. Ein Mehrwegbecher kann das Problem grundsätzlich verringern, entscheidend bleibt jedoch, dass kein Behälter als Falle auf der Straße zurückbleibt.

    Quellen

  • Fressnapf nimmt Royal-Canin-Spezialnahrung europaweit in die Märkte auf

    Fressnapf nimmt Royal-Canin-Spezialnahrung europaweit in die Märkte auf

    Fressnapf erweitert sein stationäres Sortiment um veterinärmedizinische Spezialnahrung von Royal Canin. Die Veterinary-Health-Nutrition-Produkte (VHN) sollen künftig europaweit zusätzlich zum bereits bestehenden Online-Angebot in Fressnapf- und Maxi-Zoo-Märkten erhältlich sein. Ziel der Partnerschaft ist es, Tierhaltern den Zugang zu Ernährungslösungen zu erleichtern, die von einer Tierärztin oder einem Tierarzt empfohlen wurden.

    Spezialnahrung rückt näher an den Einkaufsort

    Bei Hunden und Katzen kann die Ernährung Teil einer tierärztlichen Behandlung sein. Welche Nahrung geeignet ist, hängt jedoch von der jeweiligen Erkrankung, dem Alter und dem individuellen Bedarf des Tieres ab. Fressnapf betont deshalb, dass die VHN-Produkte in Abstimmung mit der behandelnden Tierarztpraxis eingesetzt werden sollen. Eine Beratung im Markt ersetzt damit nicht die Diagnose oder Therapieentscheidung durch tiermedizinisches Fachpersonal.

    Für Tierhalter liegt der praktische Vorteil vor allem in der Verfügbarkeit. Musste eine empfohlene Spezialnahrung bislang möglicherweise über die Praxis oder das Online-Sortiment bezogen werden, soll sie nun auch in stationären Märkten leichter auffindbar sein. Geschulte Mitarbeiter sollen Kunden bei der Orientierung im Regal unterstützen und dabei helfen, das von der Tierarztpraxis empfohlene Produkt zu finden. Eine individuelle medizinische Empfehlung dürfen sie daraus nicht ableiten.

    Fressnapf baut Gesundheitsangebot aus

    Die Kooperation ist Teil einer längerfristigen Pet-Health-Strategie von Fressnapf. Das Unternehmen will sich damit über den klassischen Verkauf von Heimtierbedarf hinaus als Ansprechpartner für Tiergesundheit positionieren. Zum bereits genannten Gesundheitsangebot zählen unter anderem digitale Services, Versicherungen, tierärztliche Beratung und gesundheitsorientierte Produkte. Die Sortimentserweiterung fügt sich damit in einen breiteren Ausbau gesundheitsbezogener Leistungen ein.

    Der Ausbau passt zu einer Entwicklung im Heimtiermarkt: Für viele Halter gehören Hunde und Katzen zur Familie, zugleich wächst das Interesse an Prävention und einer möglichst langen Lebensqualität der Tiere. Fressnapf verweist auf einen eigenen Pet-Health-Report, nach dem mehr als die Hälfte der befragten Tierhalter die Gesundheit ihres Haustiers in den vergangenen fünf Jahren als wichtiger bewertete. Angaben zur Methodik oder zur konkreten Teilnehmerzahl enthält die Mitteilung nicht.

    Mikko Forsström, Chief Commercial Officer von Fressnapf | Maxi Zoo, erklärt, Tierhalter erwarteten heute neben einem breiten Sortiment auch Orientierung und kompetente Beratung. Renke Schierhold, Business Unit Director DACH bei Royal Canin, sieht den gemeinsamen Vorteil darin, dass veterinärmedizinische Ernährungslösungen dort verfügbar werden, wo Kunden ohnehin regelmäßig für ihre Tiere einkaufen. Beide Aussagen unterstreichen, dass die Kooperation nicht nur die Produktverfügbarkeit, sondern auch die Orientierung der Kunden im Markt verbessern soll.

    Mehr Auswahl bedeutet auch mehr Beratungsbedarf

    Mit der Aufnahme der VHN-Produkte wächst die Auswahl an Futtermitteln, die auf bestimmte gesundheitliche Bedürfnisse zugeschnitten sind. Das kann insbesondere für Halter chronisch erkrankter Tiere oder für Tiere mit besonderen Ernährungsvorgaben den Alltag erleichtern. Entscheidend bleibt, dass die Spezialnahrung zur konkreten Empfehlung der Tierarztpraxis passt und nicht eigenständig gegen eine laufende Behandlung ausgetauscht wird. Die zusätzliche Verfügbarkeit ändert daher nichts an der Bedeutung einer tierärztlichen Einschätzung.

    Für Fressnapf ist die Sortimentserweiterung zugleich ein Schritt im Wettbewerb um die Gesundheitsausgaben von Tierhaltern. Das Unternehmen kann seine Märkte damit stärker als Beratungs- und Versorgungspunkt profilieren, während Royal Canin einen zusätzlichen Vertriebskanal für seine Veterinary-Health-Nutrition-Linie erhält. Die Partnerschaft verbindet somit einen gesundheitlichen Nutzen für Tierhalter mit einer klaren strategischen Ausrichtung beider Unternehmen. Für die Kunden entsteht daraus ein erweitertes Angebot im stationären Handel.

    Royal Canin gehört zur Mars-Gruppe und entwickelt nach eigenen Angaben seit der Gründung durch den französischen Tierarzt Jean Cathary im Jahr 1968 Ernährungslösungen für Hunde und Katzen. Fressnapf | Maxi Zoo betreibt nach Unternehmensangaben inzwischen mehr als 2.900 Märkte mit über 20.000 Mitarbeitern und Franchisebeschäftigten in Europa. Wie schnell alle Märkte mit dem neuen stationären Sortiment ausgestattet werden und ob das Angebot überall identisch ausfällt, geht aus der Mitteilung nicht hervor. Für Tierhalter zählt deshalb zunächst vor allem, ob die benötigte Rezeptur am jeweiligen Standort tatsächlich verfügbar ist.

    Quellen

  • Marek-Virus bei langsam wachsenden Hähnchenherden in 58 Prozent der Bestände nachgewiesen

    Marek-Virus bei langsam wachsenden Hähnchenherden in 58 Prozent der Bestände nachgewiesen

    In 58 Prozent der untersuchten Herden mit langsam wachsenden Masthähnchen ist das Marek-Virus nachgewiesen worden. Eine Untersuchung von Ceva und Royal GD in den Niederlanden und Nordwestdeutschland lag damit deutlich über der erwarteten Verbreitung von 10 bis 15 Prozent. Erste Auswertungen verbinden den Virusnachweis zudem mit höheren Tierverlusten und schwächeren Leistungsdaten.

    Untersuchung in 52 Betrieben

    Ausgangspunkt waren Beobachtungen aus Schlachthöfen. Langsam wachsende Herden wirkten dort teilweise weniger einheitlich, zugleich wurden häufiger Hautveränderungen festgestellt. Daraufhin untersuchten die Wissenschaftler jeweils einen Mastdurchgang aus 52 zufällig ausgewählten Betrieben: 40 lagen in den Niederlanden, zwölf in Nordwestdeutschland. Diese Auswahl bildete die Grundlage für den späteren Virusnachweis.

    Für den Nachweis erwies sich eine Blutuntersuchung als nicht ausreichend. Die Forscher untersuchten deshalb die Milz der Tiere. In 58 Prozent der Herden fanden sie das Marek-Virus. Rogier van Leeuwen, Business Unit Manager Poultry Benelux bei Ceva, erklärte, man habe ursprünglich nur mit einem Nachweis in 10 bis 15 Prozent der Bestände gerechnet.

    Die Mareksche Krankheit wird durch ein Geflügel-Herpesvirus verursacht und kann unter anderem Lähmungen, Wachstumsstörungen sowie Veränderungen an Organen und am Nervensystem auslösen. Ein Nachweis bedeutet jedoch nicht automatisch, dass die Tiere sichtbare Krankheitssymptome zeigen. Gerade subklinische Verläufe können für Halter schwer zu erkennen sein, weil sie sich eher über Leistungseinbußen oder eine erhöhte Anfälligkeit der Tiere bemerkbar machen. Dadurch kann die Erkrankung im Betriebsalltag zunächst unentdeckt bleiben.

    Höhere Verluste und weniger Brustfilet

    Für die Leistungsanalyse werteten Ceva und Royal GD Daten aus 36 Betrieben aus. In Herden mit nachgewiesenem Marek-Feldvirus lag die durchschnittliche Mortalität bei 2,7 Prozent. In Betrieben ohne Virusnachweis betrug sie 1,76 Prozent. Das entspricht einem Unterschied von 0,94 Prozentpunkten.

    Auch beim Schlachtkörper zeigte sich eine Differenz. Die Tiere aus Betrieben mit Virusnachweis erreichten im Mittel 574 Gramm Brustfilet, während virusfreie Bestände auf 601 Gramm kamen. Zusätzlich deuteten die Daten auf um durchschnittlich 1,5 Gramm geringere Tageszunahmen in den betroffenen Betrieben hin.

    Diese Zahlen beschreiben zunächst Zusammenhänge zwischen Virusnachweis und Betriebsdaten. Sie beweisen allein noch nicht, dass das Marek-Virus sämtliche Unterschiede bei Mortalität, Wachstum oder Brustfiletmenge verursacht hat. Für die Praxis sind sie dennoch relevant: Schon moderate Leistungseinbußen können sich bei größeren Herden sowohl auf die Wirtschaftlichkeit als auch auf die Zahl der Tiere mit problematischem Verlauf auswirken.

    Virulenz und Stallhygiene im Mittelpunkt

    Van Leeuwen vermutet, dass sich das Feldvirus weiterentwickelt hat. Nach seiner Einschätzung nimmt die Virulenz bestimmter Virusvarianten langfristig zu; seit etwa 2005 werde das Virus als sehr virulent eingestuft. Das könnte erklären, warum Infektionen bereits in jüngeren Lebenswochen eine Rolle spielen. Eine abschließende Bewertung dieser Vermutung liefert die Untersuchung jedoch nicht.

    Das Virus verbreitet sich über direkten Tierkontakt sowie über Hautschuppen und Federstaub. Deshalb kommt der Reinigung zwischen zwei Mastdurchgängen eine zentrale Bedeutung zu. Gerwin Bouwhuis vom Gezondheidscentrum voor Pluimvee (GvP) im niederländischen Emmen warnt davor, sich nach einem Ausbruch allein auf eine Impfung zu verlassen. Bleibt infektiöses Material im Stall zurück, könne Marek auch in geimpften Herden erneut auftreten. Eine gründliche Reinigung ist daher ein wichtiger Bestandteil der Vorbeugung.

    Legehennen und Elterntiere werden standardmäßig gegen Marek geimpft. In Deutschland gilt dies auch für Bio-Masthähnchen. Die aktuellen Ergebnisse lenken den Blick nun stärker auf langsam wachsende Herkünfte, die länger im Stall bleiben und dadurch mehr Zeit für eine Infektion haben können. Welche Impfstrategie unter diesen Bedingungen den besten Schutz bietet, muss für die jeweiligen Produktionssysteme gesondert bewertet werden.

    Untersuchung soll auf konventionelle Mast ausgeweitet werden

    Ceva und Royal GD wollen künftig auch konventionelle Masthähnchenherden einbeziehen. Van Leeuwen zufolge gibt es Hinweise, dass das Virus dort ebenfalls vorkommt. Ob die Häufigkeit und die Auswirkungen mit den langsam wachsenden Herden vergleichbar sind, ist damit noch offen.

    Für Geflügelhalter zeichnet sich bereits jetzt eine konkrete Konsequenz ab: Die Kontrolle von Marek endet nicht bei der Impfentscheidung. Diagnostik, konsequente Stallreinigung und die Beobachtung von Mortalität, Tageszunahmen und Schlachthofbefunden müssen zusammen betrachtet werden. Gerade weil viele Infektionen ohne eindeutige Symptome verlaufen, können betriebliche Leistungsdaten wichtige Hinweise auf ein bislang unterschätztes Gesundheitsproblem liefern.

    Quellen

  • Social Media und Wildtierhandel: Fördern virale Videos die Nachfrage nach Exoten?

    Social Media und Wildtierhandel: Fördern virale Videos die Nachfrage nach Exoten?

    Videos mit Giftschlangen, Löwenbabys oder exotischen Reptilien erzielen auf TikTok, Instagram und YouTube Millionenreichweiten. Was online niedlich oder spektakulär wirkt, kann nach Einschätzung des IFAW die Nachfrage nach Wildtieren als Haustiere verstärken. Die Organisation warnt deshalb vor einer digitalen Vermarktung, bei der die aufwendige Haltung und mögliche Probleme bei Herkunft, Transport und Unterbringung der Tiere häufig unsichtbar bleiben.

    Zwischen Niedlichkeitsfaktor und realer Haltung

    Andreas Dinkelmeyer, Kampagnenleiter des IFAW in Deutschland, beobachtet einen Trend zu Aufnahmen mit Servalen, gefährlichen Schlangen oder anderen Wildtieren. Solche Beiträge könnten den Eindruck vermitteln, die private Haltung sei unkompliziert und gesellschaftlich akzeptiert. Tatsächlich benötigen viele Arten besondere Klima-, Platz- und Ernährungsbedingungen, die in Privathaushalten nur mit erheblichem Aufwand dauerhaft erfüllt werden können. Hinzu kommt, dass manche Reptilien mehrere Jahrzehnte leben und Halter damit eine langfristige Verantwortung übernehmen.

    Die Kritik richtet sich dabei nicht gegen jedes einzelne Tierfoto, sondern gegen die mögliche Wirkung einer massenhaften Inszenierung exotischer Tiere. Nach Darstellung des IFAW nutzen auch kriminelle Händler die Reichweite sozialer Netzwerke, um Interesse an seltenen Arten zu erzeugen. Die Kampagne „Liked to death“ soll darauf aufmerksam machen, dass Likes, Kommentare und geteilte Beiträge die Sichtbarkeit solcher Inhalte zusätzlich erhöhen können. Wer entsprechende Inhalte nicht weiterverbreitet, trägt zumindest nicht zusätzlich zu ihrer Reichweite bei.

    Auch der Evolutionsbiologe Matthias Glaubrecht vom Hamburger Leibniz-Institut zur Analyse des Biodiversitätswandels ordnet den Wildtierhandel als globales Milliardengeschäft ein. Millionen Tiere würden jährlich für den Handel gefangen oder in Gefangenschaft gezüchtet. Nach Angaben des IFAW überlebten viele Tiere Fang oder Transport nicht, während andere dauerhaft unter ungeeigneten Bedingungen gehalten würden. Besonders bei Wildfängen können sich die Folgen nicht nur auf einzelne Tiere, sondern auch auf Populationen und Ökosysteme auswirken.

    Ein direkter Nachweis, dass virale Videos automatisch zu mehr illegalem Wildtierhandel führen, lässt sich daraus allerdings nicht ableiten. Die vom IFAW beschriebene Entwicklung legt vielmehr einen möglichen Zusammenhang zwischen digitaler Aufmerksamkeit, wachsendem Interesse an exotischen Arten und einer entsprechenden Nachfrage nahe. Wie stark dieser Effekt tatsächlich ist, dürfte von Plattform, Tierart, Zielgruppe und konkreter Vermarktung abhängen.

    Deutschland als Umschlagplatz – Beschlagnahmungen steigen

    Deutschland spielt im europäischen Wildtierhandel eine wichtige Rolle. Als zentrale Verkehrsknotenpunkte nennt der Bericht den Flughafen Frankfurt und den Hamburger Hafen. Besonders häufig geht es demnach um Reptilien, darunter Schildkröten, Geckos und Schlangen. Bei geschützten Arten gelten zusätzlich internationale Artenschutzregeln, deren Einhaltung der Zoll bei Ein- und Ausfuhren kontrolliert.

    Die vom Zoll gemeldeten Zahlen verdeutlichen die Dimension der Kontrollen: Im vergangenen Jahr wurden mehr als 56.600 artengeschützte Tiere, Pflanzen oder daraus hergestellte Waren beschlagnahmt. Dem standen rund 30.200 beschlagnahmte Exemplare und Produkte im Jahr zuvor gegenüber. Die Zahlen zeigen zunächst vor allem mehr Aufgriffe; sie erlauben für sich genommen jedoch keinen direkten Rückschluss darauf, wie stark der tatsächliche illegale Handel insgesamt gewachsen ist. Für Reisende und Käufer bleibt deshalb entscheidend, Herkunfts- und Einfuhrnachweise vor dem Erwerb zu prüfen.

    Die Auswirkungen des Handels können für einzelne Arten erheblich sein. Der IFAW verweist etwa auf Kongo-Graupapageien, deren Wildpopulation in den vergangenen 50 Jahren teilweise um rund 90 Prozent zurückgegangen sein soll. Beim Fang von Jungtieren würden nach Angaben der Organisation mitunter auch erwachsene Schimpansen getötet. Diese Beispiele stammen aus der Bewertung des IFAW und verdeutlichen die von der Organisation beschriebenen Risiken des internationalen Wildtierhandels.

    Forderung nach Positivliste für die Privathaltung

    Um problematische Haltung und den Handel mit Wildfängen einzudämmen, fordern Tierschutzorganisationen strengere Kontrollen und eine sogenannte Positivliste. Eine solche Regelung würde festlegen, welche Tierarten grundsätzlich für Handel und private Haltung zugelassen sind. Befürworter sehen darin die Möglichkeit, den Verkauf besonders anspruchsvoller oder gefährlicher Arten bereits im Vorfeld zu begrenzen, statt erst nach einer Beschlagnahmung oder einem konkreten Haltungsproblem einzugreifen.

    Eine Positivliste ist jedoch nicht unumstritten. Kritiker solcher Regelungen weisen darauf hin, dass die Eignung einer Tierart für die private Haltung nicht allein von ihrer Artzugehörigkeit abhängt, sondern auch von Fachwissen, Ausstattung und den konkreten Haltungsbedingungen. Zudem besteht die Frage, nach welchen wissenschaftlichen Kriterien Arten zugelassen oder ausgeschlossen werden und ob bestehende Tier-, Arten- und Gefahrtierrechtsvorschriften nicht gezielter durchgesetzt werden könnten. Damit geht es in der politischen Debatte nicht nur um die Frage, welche Arten gehalten werden dürfen, sondern auch darum, welches Regulierungsmodell tatsächlich wirksam und verhältnismäßig ist.

    Die Diskussion zeigt zugleich, warum Social-Media-Inhalte und der reale Tiermarkt nicht vollständig getrennt voneinander betrachtet werden können. Plattformen machen exotische Tiere innerhalb kürzester Zeit einem Millionenpublikum sichtbar, während Herkunft, Transport und tatsächliche Haltungsanforderungen in kurzen Videos häufig kaum eine Rolle spielen. Ob daraus unmittelbar ein Kauf entsteht, lässt sich im Einzelfall nicht bestimmen. Aufmerksamkeit kann jedoch Interesse erzeugen und damit zumindest einen Faktor darstellen, der Nachfrage beeinflusst.

    Hintergrund zur Problematik illegaler Einfuhren bietet auch der GERATI-Beitrag „Illegale Importe von Reptilien in Deutschland“. Die Diskussion über Petfluencer und Tierquälerei in sozialen Medien macht zudem deutlich, warum die mediale Darstellung von Tieren nicht vollständig von der Verantwortung für deren Haltung getrennt werden kann.

    Die IFAW-Kampagne „Liked to death“ richtet sich daher sowohl an Plattformen und Anbieter als auch an das Verhalten des Publikums. Wer problematische Beiträge nicht liked, kommentiert oder teilt, erhöht zumindest nicht zusätzlich deren Reichweite. Gleichzeitig kann individuelles Nutzerverhalten staatliche Kontrollen, die Durchsetzung bestehender Artenschutzbestimmungen oder eine politische Diskussion über geeignete Regeln für Handel und Haltung nicht ersetzen.

    Quellen

  • Stallbrand in Aldein: Alle Tiere gerettet, rund 120 Einsatzkräfte im Einsatz

    Stallbrand in Aldein: Alle Tiere gerettet, rund 120 Einsatzkräfte im Einsatz

    Gegen 13.15 Uhr geriet beim Thalerhof im Aldeiner Weiler Lerch ein Stallgebäude in Brand. Bereits während der Anfahrt der Einsatzkräfte war eine weithin sichtbare schwarze Rauchsäule über dem landwirtschaftlichen Anwesen zu erkennen. Das Feuer entwickelte sich nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen im Dachbereich des Gebäudes, auf dem eine Photovoltaikanlage installiert war. Alle im Stall untergebrachten Tiere konnten rechtzeitig aus dem Gefahrenbereich gebracht werden, Menschen und Tiere blieben bei dem Brand unverletzt.

    Vieh rechtzeitig aus dem Stall gebracht

    Der Besitzer des Hofes und mehrere Nachbarn reagierten schnell und brachten das im Stall untergebrachte Vieh noch vor dem umfassenden Löscheinsatz in Sicherheit. Dadurch befanden sich beim Eintreffen der alarmierten Feuerwehren keine Tiere mehr im unmittelbar vom Brand betroffenen Stallbereich. Für die Einsatzkräfte konnte sich der Schwerpunkt damit vollständig auf die Bekämpfung des Feuers und den Schutz der angrenzenden Gebäudeteile konzentrieren. Nach rund zwei Stunden war der Brand soweit unter Kontrolle, dass eine weitere Ausbreitung der Flammen verhindert werden konnte.

    Das Dach des Stallgebäudes wurde durch das Feuer vollständig zerstört und auch die dort installierte Photovoltaikanlage erheblich beschädigt. Besonders gefährdet war der direkt an den Stall angrenzende Stadel, auf den die Flammen zeitweise überzugreifen drohten. Durch das koordinierte Vorgehen der Einsatzkräfte konnte verhindert werden, dass sich der Brand auf diesen Gebäudeteil ausweitete. Die Nachlösch- und Aufräumarbeiten dauerten auch nach dem eigentlichen Löscherfolg noch längere Zeit an.

    Rund 120 Einsatzkräfte im Großeinsatz

    Insgesamt waren rund 120 Einsatzkräfte an den Löscharbeiten beteiligt. Im Einsatz standen die Freiwilligen Feuerwehren aus Aldein, Petersberg, Holen, Truden, Radein, Montan und Neumarkt sowie die Berufsfeuerwehr Bozen. Zusätzlich waren der zuständige Bezirksinspektor, die Carabinieri, das Weiße Kreuz und die First Responder Aldein vor Ort. Die Vielzahl der beteiligten Kräfte zeigt, welchen Umfang der Einsatz aufgrund der Brandentwicklung und der Gefahr für die angrenzenden Gebäudeteile angenommen hatte.

    Während Besitzer und Nachbarn die Tiere bereits rechtzeitig in Sicherheit gebracht hatten, lag der Schwerpunkt der Feuerwehren anschließend auf der Eindämmung des Brandes. Neben der eigentlichen Brandbekämpfung musste vor allem verhindert werden, dass die Flammen auf den direkt angebauten Stadel übergriffen. Personen wurden bei dem Einsatz nicht verletzt, auch sämtliche Tiere überstanden das Geschehen unverletzt. Für den landwirtschaftlichen Betrieb bleibt dennoch ein erheblicher Sachschaden zurück, insbesondere durch den vollständig zerstörten Dachbereich und die stark beschädigte Photovoltaikanlage.

    Eine genaue Schadenshöhe wurde bislang nicht bekannt gegeben. Ebenso ist derzeit noch offen, in welchem Umfang das betroffene Stallgebäude nach dem Brand weiter genutzt werden kann oder welche Reparatur- beziehungsweise Wiederaufbaumaßnahmen notwendig werden. Klar ist jedoch, dass die schnelle Reaktion von Besitzer, Nachbarn und Einsatzkräften eine weitere Ausweitung des Schadens verhindert hat. Insbesondere der Schutz des angrenzenden Stadels dürfte verhindert haben, dass aus dem Stallbrand ein noch größerer Gebäudebrand wurde.

    Carabinieri ermitteln zur Brandursache

    Die genaue Ursache des Feuers ist weiterhin nicht abschließend geklärt. Nach ersten Erkenntnissen könnte die auf dem Dach installierte Photovoltaikanlage Ausgangspunkt des Brandes gewesen sein. Die Carabinieri haben Ermittlungen zur Brandursache aufgenommen und prüfen, wie das Feuer tatsächlich entstanden ist. Dabei soll insbesondere geklärt werden, ob ein technischer Defekt im Bereich der Photovoltaikanlage eine Rolle gespielt haben könnte oder ob eine andere Ursache für den Brand verantwortlich war.

    Dass sich das Feuer im Dachbereich entwickelte und die Photovoltaikanlage erheblich beschädigt wurde, reicht für sich genommen noch nicht aus, um eine eindeutige Brandursache festzustellen. Die Anlage gilt deshalb derzeit lediglich als möglicher Ausgangspunkt des Feuers und nicht als bestätigte Ursache. Für eine abschließende Bewertung müssen zunächst die Ergebnisse der laufenden Ermittlungen abgewartet werden. Bis dahin sollte zwischen den bislang bekannten Beobachtungen und einer tatsächlich nachgewiesenen technischen Ursache klar unterschieden werden.

    Fest steht hingegen, dass sämtliche Tiere rechtzeitig aus dem Stall gebracht werden konnten und weder Menschen noch Tiere verletzt wurden. Ebenso gelang es den Einsatzkräften, ein Übergreifen der Flammen auf den angrenzenden Stadel zu verhindern. Trotz des erheblichen Sachschadens blieb der Brand damit auf den unmittelbar betroffenen Gebäudebereich begrenzt. Die Ermittlungen der Carabinieri sollen nun klären, wodurch das Feuer im Dachbereich des Thalerhofs tatsächlich ausgelöst wurde.

    Quellen

  • Pitbull-Kadaver Marcianise: Unternehmer wegen Verdachts illegaler Entsorgung angezeigt

    Pitbull-Kadaver Marcianise: Unternehmer wegen Verdachts illegaler Entsorgung angezeigt

    In Marcianise im italienischen Agro aversano ist der gesetzliche Vertreter eines Unternehmens für die Kremierung und Entsorgung von Haustierkadavern wegen des Verdachts auf eine illegale Handhabung und Entsorgung von Sonderabfällen angezeigt worden. Auslöser der Ermittlungen war die Meldung einer Hundebesitzerin bei den Forstkarabinieri von Marcianise. Sie hatte die Überreste ihres verstorbenen Pitbulls einem Unternehmen übergeben, das sich um die ordnungsgemäße Entsorgung des Tierkadavers kümmern sollte. Später wurde der Kadaver jedoch am Boden aufgefunden – und genau dieser Fund wirft nun Fragen darüber auf, was nach der Übergabe tatsächlich mit dem Tier geschehen ist.

    Besitzerin meldete Zweifel an der Entsorgung

    Nachdem Zweifel an der ordnungsgemäßen Entsorgung aufgekommen waren, wurde die Veterinärabteilung der ASL Marcianise eingeschaltet und der aufgefundene Kadaver beschlagnahmt. Nach dem bisher bekannten Sachstand entsprach der weitere Umgang mit den sterblichen Überresten offenbar nicht dem Ablauf, den die Besitzerin nach der Übergabe an das Unternehmen erwarten durfte. Unklar ist bislang allerdings, wann, wo und durch wen der Kadaver abgelegt wurde und welche konkreten Vorgänge innerhalb des Unternehmens stattgefunden haben sollen. Der derzeitige Vorwurf richtet sich gegen den gesetzlichen Vertreter des Unternehmens, wobei bislang lediglich eine Anzeige beziehungsweise ein Ermittlungsverdacht vorliegt und keine gerichtliche Feststellung einer Schuld.

    Ermittlungen gegen den Unternehmer

    Im Zusammenhang mit dem Fall wurde der Verantwortliche des Unternehmens wegen des Verdachts einer illegalen Handhabung und Entsorgung von Tierkadavern angezeigt. Italienische Medien berichten außerdem, dass sein Führerschein vorläufig eingezogen worden sei, weil mutmaßlich ein Firmenfahrzeug im Zusammenhang mit dem Vorgang eingesetzt wurde. Welche konkrete Rolle dieses Fahrzeug gespielt haben soll und ob der Unternehmer selbst den Kadaver transportiert oder abgelegt haben soll, geht aus dem bislang veröffentlichten Sachstand jedoch nicht eindeutig hervor. Auch deshalb sollte zwischen dem bestehenden Verdacht, den eingeleiteten Maßnahmen der Behörden und einer späteren möglichen strafrechtlichen Bewertung klar unterschieden werden.

    Für Tierhalter macht der Fall zugleich deutlich, wie wichtig ein nachvollziehbarer Übergabeweg ist, wenn ein verstorbenes Haustier einem spezialisierten Unternehmen zur Kremierung oder Entsorgung übergeben wird. Verträge, Übergabebelege und gegebenenfalls Angaben zur vorgesehenen Einäscherung oder Entsorgung können dabei helfen, den weiteren Weg des Tieres nachvollziehbar zu dokumentieren. Welche konkreten Unterlagen oder Nachweise im vorliegenden Fall vereinbart oder ausgestellt wurden, ist derzeit nicht bekannt. Entscheidend für die Ermittlungen dürfte deshalb vor allem die Frage sein, wie der Pitbull nach seiner Übergabe an das Unternehmen an den späteren Fundort gelangen konnte.

    Autopsie in Portici soll weitere Erkenntnisse liefern

    Der beschlagnahmte Pitbull-Kadaver soll nun am Experimentellen Zooprofilaktischen Institut in Portici untersucht und autopsiert werden. Nach den bisherigen Angaben soll die Untersuchung dazu beitragen, die näheren Umstände des Todes und insbesondere des späteren Auffindens beziehungsweise der mutmaßlichen Aussetzung zu klären. Welche zusätzlichen Untersuchungen vorgenommen werden und ob sich daraus Rückschlüsse auf den Zeitraum oder die Art des Umgangs mit dem Kadaver ziehen lassen, wurde bislang nicht näher erläutert. Die Ergebnisse könnten jedoch für die laufenden Ermittlungen von Bedeutung sein und möglicherweise helfen, den bislang ungeklärten Ablauf nach der Übergabe an das Unternehmen zu rekonstruieren.

    Fest steht derzeit lediglich, dass gegen den gesetzlichen Vertreter des Unternehmens ermittelt wird, der Kadaver durch die Veterinärbehörde beschlagnahmt wurde und eine Autopsie in Portici vorgesehen ist. Nicht geklärt ist dagegen, wer den Hund an dem späteren Fundort abgelegt hat, wann dies geschah und welche Verantwortung dem Unternehmen beziehungsweise einzelnen Personen tatsächlich zugerechnet werden kann. Genau diese offenen Punkte sind entscheidend, denn eine Anzeige und ein Ermittlungsverdacht ersetzen keine gerichtliche Feststellung. Erst die weiteren Untersuchungen und Ermittlungen werden zeigen können, was nach der Übergabe des verstorbenen Pitbulls tatsächlich geschehen ist.

    Quellen

  • Silvia Breher Doppelrolle: Positive Bilanz trifft auf Kritik von Grünen und Tierschutzbund

    Silvia Breher Doppelrolle: Positive Bilanz trifft auf Kritik von Grünen und Tierschutzbund

    Ein Jahr nach ihrem Amtsantritt verweist Bundestierschutzbeauftragte Silvia Breher auf Fortschritte bei der Videoüberwachung in Schlachthöfen und beim tierwohlgerechten Stallumbau. Zugleich plant sie eine bundesweite Datenbank für Tierhalte- und Betreuungsverbote sowie Änderungen im Tierschutzstrafrecht. Kritik an ihrer gleichzeitigen Tätigkeit als parlamentarische Staatssekretärin im Bundeslandwirtschaftsministerium kommt von den Grünen und dem Deutschen Tierschutzbund. Sie sehen darin ein Problem für die Unabhängigkeit des Amtes.

    Breher nennt Schlachthofüberwachung als ersten Erfolg

    Breher ist seit dem 1. September 2025 Bundestierschutzbeauftragte und übt das Amt parallel zu ihrer Funktion als parlamentarische Staatssekretärin im Bundeslandwirtschaftsministerium aus. Als wichtigen Schritt ihres ersten Amtsjahres nennt die CDU-Politikerin die gesetzliche Verankerung der Videoüberwachung in Schlachthöfen. Sie habe sich dafür von Beginn an eingesetzt, erklärte Breher in ihrer Bilanz. Die Videoüberwachung ist inzwischen Bestandteil eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung, der sich im parlamentarischen Verfahren befindet.

    Die geplante Überwachung soll tierschutzrelevante Abläufe in Schlachtbetrieben nachvollziehbarer machen. Nach Einschätzung des Deutschen Tierschutzbundes reicht der bisherige politische Schritt jedoch nicht aus, weil die Regelung nur besonders große Betriebe erfasst. Verbandspräsident Thomas Schröder sieht die entscheidenden Maßnahmen deshalb weiterhin als offen an. Für Tierhalter, Schlachtunternehmen und Behörden kommt es damit nicht nur auf die Einführung der Technik an, sondern auch auf deren Reichweite und praktische Kontrolle.

    Als weiteren Erfolg führt Breher erleichterte Vorgaben für den Umbau von Ställen an. Ziel ist es, bauliche Veränderungen zugunsten des Tierwohls nicht an unnötigen rechtlichen Hürden scheitern zu lassen. Die Maßnahme betrifft damit vor allem Betriebe, die ihre Haltung anpassen wollen und dafür auf planbare Genehmigungs- und Förderbedingungen angewiesen sind. In der politischen Debatte bleibt allerdings umstritten, wie verlässlich die Rahmenbedingungen für den Umbau tatsächlich sind.

    Geplante Datenbank und schärferes Strafrecht

    Für das kommende Jahr kündigt Breher eine bundesweite Datenbank zu Tierhalte- und Betreuungsverboten an. In Deutschland liegen Entscheidungen über solche Verbote und ihre praktische Überprüfung bei den zuständigen Behörden der Länder und Kommunen. Eine zentrale Übersicht müsste deshalb bestehende Zuständigkeiten mit einem bundesweit verlässlichen Abruf verbinden. Zudem wären Regeln für Datenschutz, Zugriffsrechte und die Aktualisierung der Einträge erforderlich.

    Für Veterinärbehörden könnte die Datenbank relevant werden, wenn sie bei neuen Haltungs- oder Betreuungsverhältnissen zuverlässig abgefragt werden kann. Dann ließe sich prüfen, ob gegen eine Person bereits ein einschlägiges Verbot besteht. Welche Behörde die Daten führt, wer sie abrufen darf und wie der Vollzug organisiert werden soll, ist bislang nicht näher beschrieben. Die praktische Wirkung hängt somit von der konkreten Ausgestaltung und ihrer Einbindung in bestehende Verwaltungsabläufe ab.

    Breher will außerdem eine aus ihrer Sicht bestehende Lücke im Tierschutzstrafrecht schließen. Das Quälen von Tieren ist bereits strafbar; ob die Veröffentlichung oder Verbreitung eines Videos selbst strafrechtliche Folgen hat, hängt dagegen vom konkreten Inhalt und den Umständen ab. Eine Reform müsste deshalb zwischen der dokumentierten Tat, ihrer Veröffentlichung und einer möglichen Beteiligung an der Tat unterscheiden. Für Ermittlungsbehörden und Gerichte wäre entscheidend, welche Handlung künftig tatsächlich unter Strafe gestellt werden soll und wie sie gegenüber dem geltenden Recht abgegrenzt wird.

    Kritik an fehlender institutioneller Distanz

    Die Grünen-Abgeordnete Dr. Zoe Mayer bewertet Brehers Bilanz als „leider mangelhaft“. Nach ihrer Einschätzung gehe von der Tierschutzbeauftragten bislang kaum ein eigenständiger Impuls aus, der über die Tierschutzpolitik von Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer hinausreiche. Mayer kritisiert außerdem das politische „Hin und Her“ bei der Tierhaltungskennzeichnung und beim Umbau der Tierhaltung. Das vorzeitige Auslaufen des Förderprogramms zum Umbau der Tierhaltung nehme Betrieben aus ihrer Sicht Planungssicherheit.

    Mayers grundsätzlicher Einwand richtet sich gegen die Doppelrolle selbst. Breher bringt als Bundestierschutzbeauftragte ihre Positionen in die politische Debatte ein und ist zugleich als Staatssekretärin Teil des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Diese institutionelle Nähe beurteilt Mayer als unvereinbar mit einer unabhängigen Interessenvertretung. Breher selbst sieht hingegen keinen Interessenkonflikt und verweist auf ihre Möglichkeit, politische Entscheidungen unmittelbar mitzugestalten. Auch der Deutsche Tierschutzbund erkennt an, dass Breher Gespräche mit Tierschutzorganisationen geführt und erste Impulse gesetzt habe.

    Thomas Schröder hält die Doppelrolle dennoch für ein Hindernis, weil Breher zugleich die Linie des Ministeriums vertreten und ambitionierte Reformen vorantreiben müsse. Die Kritik betrifft damit weniger eine einzelne Entscheidung als die Konstruktion des Amtes. Bereits bei ihrer Ernennung war die Frage aufgekommen, ob eine Tätigkeit im Nebenamt den politischen Erwartungen an die Bundestierschutzbeauftragte gerecht werden kann. Später wurde zudem die Geschäftsstelle von fünf auf drei Stellen verkleinert.

    Zugang zur Politik oder Abhängigkeit vom Ministerium?

    Vier Pfoten fällt das Urteil differenzierter aus. Volker Gaßner bescheinigt Breher, Probleme etwa bei Tiertransporten, Pelztierhaltung und Qualzucht klar benannt und Lösungsvorschläge gemacht zu haben. Zugleich seien zentrale Tierschutzprobleme ungelöst. Den direkten Zugang zu politischen Entscheidungsprozessen durch Brehers Staatssekretärinnenamt bewertet die Organisation nicht nur als Risiko, sondern auch als möglichen Vorteil.

    Damit stehen sich zwei unterschiedliche Erwartungen gegenüber: Die einen verlangen institutionelle Distanz, damit Kritik an der Regierung unabhängig formuliert werden kann. Die anderen sehen in der Nähe zum Ministerium eine praktische Möglichkeit, Reformen schneller in Gesetzgebung und Verwaltung einzubringen. Brehers angekündigte Vorhaben – von der Datenbank bis zum Tierschutzstrafrecht – werden deshalb daran gemessen werden, ob aus politischen Ankündigungen überprüfbare Regeln und wirksame Kontrollen entstehen. Für Behörden, Tierhalter und Tierbetreuer hängt die praktische Wirkung davon ab, ob die Vorhaben umgesetzt werden und welche konkreten Pflichten oder Prüfverfahren daraus folgen.

    Weitere Einordnung zur geplanten Schlachthofüberwachung bietet der GERATI-Beitrag zur THKG-Reform und verpflichtenden Videoüberwachung in Schlachthöfen.

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  • Wolfsübergriffe in Sachsen häufen sich im Spätsommer

    Wolfsübergriffe in Sachsen häufen sich im Spätsommer

    In Sachsen häufen sich derzeit die gemeldeten Wolfsübergriffe auf Weidetiere. Allein bis zum 26. August gingen bei der Fachstelle Wolf 27 Schadensmeldungen ein – zehn mehr als im gesamten August des Vorjahres. Hinzu kamen bereits 18 gemeldete Schadensereignisse im Juli. Die Zahlen zeigen damit deutlich, dass die erfahrungsgemäß kritische Phase im Spätsommer auch 2026 wieder begonnen hat.

    Die Fachstelle Wolf des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) fordert Tierhalter deshalb dazu auf, bestehende Herdenschutzmaßnahmen zu überprüfen. Dabei geht es insbesondere um die Funktion von Elektrozäunen, sichere Gatter, einen ausreichenden Bodenabschluss sowie mögliche Schwachstellen beim Untergrabschutz. Herdenschutz kann das Risiko eines Übergriffs reduzieren, stellt jedoch keinen absoluten Schutz vor Wolfsangriffen dar. Entscheidend bleibt deshalb immer die konkrete Situation vor Ort.

    27 Schadensmeldungen allein bis Ende August

    Im Juli wurden in Sachsen insgesamt 18 Schadensereignisse gemeldet. Bis zum Stichtag 26. August kamen weitere 27 Meldungen hinzu, wobei sich die Zahlen jeweils auf die entsprechenden Monatszeiträume beziehen. In insgesamt 31 Fällen konnte der Wolf bislang als Verursacher bestätigt werden. Bei den übrigen gemeldeten Ereignissen war die fachliche Bewertung zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen.

    Auffällig ist gleichzeitig der Schutzstatus der betroffenen Herden. Nach Angaben der Fachstelle Wolf verfügten rund drei Viertel der betroffenen Bestände nicht über einen ausreichenden Mindestschutz. Daraus lässt sich allerdings nicht ableiten, dass ausreichend geschützte Herden grundsätzlich vor Wolfsangriffen sicher wären. Die Zahlen zeigen vielmehr, dass Schwachstellen an Zäunen, Gattern oder Bodenabschlüssen das Risiko eines erfolgreichen Übergriffs zusätzlich erhöhen können.

    Besonders viele Fälle wurden zuletzt im Schönfelder Hochland bei Dresden registriert. Dort kam es zu sechs Übergriffen, bei fünf davon waren die vorgesehenen Mindestschutzkriterien nicht erfüllt. Das Gebiet befindet sich im Territorium des Wolfsrudels Dresdner Heide. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Region zwischen Bischofswerda, Wilthen und Bautzen, wo bei fünf von 18 bestätigten Übergriffen ein ausreichender Mindestschutz vorhanden war.

    Wolfsübergriffe nehmen im Spätsommer regelmäßig zu

    Die derzeitige Entwicklung kommt nicht völlig überraschend. Nach Angaben der Fachstelle Wolf entfällt in Sachsen lediglich rund ein Drittel der Wolfsübergriffe auf das erste Halbjahr. Ein größerer Teil der Fälle wird dagegen im Spätsommer und Herbst registriert. Als ein Grund dafür gilt der zunehmende Nahrungsbedarf der heranwachsenden Wolfswelpen.

    Für Weidetierhalter bedeutet diese Entwicklung, dass gerade in den kommenden Wochen eine regelmäßige Kontrolle der Schutzmaßnahmen notwendig bleibt. Elektrozäune verlieren beispielsweise durch Bewuchs, beschädigte Leiter oder unzureichende Spannung schnell einen Teil ihrer Schutzwirkung. Auch Gatter und Übergänge innerhalb einer Einzäunung können Schwachstellen darstellen, wenn dort Abstände entstehen oder ein sicherer Bodenabschluss fehlt. Wo es die jeweilige Haltungsform ermöglicht, kann auch die nächtliche Einstallung das Risiko eines Übergriffs reduzieren.

    Sachsen fördert präventive Herdenschutzmaßnahmen nach der Förderrichtlinie „Natürliches Erbe“ vollständig. Gefördert werden unter anderem geeignete Elektrozäune, sichere Gatter und Maßnahmen zum Untergrabschutz. Sowohl gewerbliche als auch private Tierhalter können darüber hinaus eine individuelle Beratung durch die Fachstelle Wolf in Anspruch nehmen. Gerade in aktuell stärker betroffenen Regionen kann eine solche Kontrolle helfen, Schwachstellen zu erkennen, bevor es zu einem weiteren Übergriff kommt.

    Herdenschutz darf nicht zur einfachen Schuldfrage werden

    Die Zahlen zeigen gleichzeitig ein Problem, das in der öffentlichen Debatte häufig verkürzt dargestellt wird. Wenn bei einem Wolfsübergriff kein ausreichender Mindestschutz vorhanden war, bedeutet das nicht automatisch, dass der betroffene Tierhalter den Schaden selbst verursacht oder billigend in Kauf genommen hätte. Weideflächen unterscheiden sich erheblich hinsichtlich Gelände, Größe, Bewuchs, Tierart und technischer Umsetzbarkeit von Schutzmaßnahmen. Ein theoretischer Mindeststandard ist deshalb nicht in jeder praktischen Situation mit identischem Aufwand umzusetzen.

    Umgekehrt wäre es ebenso falsch, Herdenschutz grundsätzlich als wirkungslos darzustellen. Funktionierende Elektrozäune und gut gesicherte Gatter können Übergriffe erschweren und das Risiko reduzieren. Sie können jedoch nicht garantieren, dass ein Wolf eine ausreichend geschützte Weide niemals überwindet. Die entscheidende Frage ist deshalb nicht, ob Herdenschutz grundsätzlich funktioniert, sondern welche Maßnahmen unter den jeweiligen Bedingungen tatsächlich praktikabel und wirksam sind.

    Nutztiere bleiben kleiner Teil der Wolfsnahrung

    Trotz der aktuell zunehmenden Schadensmeldungen machen Nutztiere nach Angaben des LfULG insgesamt lediglich etwa ein bis zwei Prozent der Wolfsnahrung aus. Den weitaus größten Teil der Nahrung bilden wildlebende mittelgroße und große Huftiere. Für die statistische Betrachtung der Ernährung des Wolfes ist diese Einordnung wichtig. Für einen Tierhalter, der verletzte oder getötete Schafe, Ziegen oder andere Weidetiere vorfindet, ändert dieser geringe prozentuale Anteil jedoch wenig an den unmittelbaren Folgen eines Wolfsübergriffs.

    Nach einem gemeldeten Riss wird der Fall durch eine Rissbegutachterin oder einen Rissbegutachter der Fachstelle Wolf untersucht. Dabei werden sowohl die getöteten beziehungsweise verletzten Tiere als auch die Situation auf der betroffenen Weide dokumentiert. Ebenso wird geprüft, welche Schutzmaßnahmen zum Zeitpunkt des Ereignisses vorhanden waren. Gerade angesichts der derzeit steigenden Zahl gemeldeter Wolfsübergriffe bleibt für Tierhalter deshalb sinnvoll, Zäune und Gatter regelmäßig zu kontrollieren und erkennbare Schwachstellen möglichst frühzeitig zu beseitigen.

    Quellen