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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Kategorie: Tierhaltung unter Beschuss

  • Schweiz: Radikale Tierrechtler und der umstrittene Schadenersatzfall durch VGT-Aktivitäten

    In der Schweiz haben radikale Tierschützer erneut für Aufsehen gesorgt, als sie die Verurteilung eines Tierquälers verhinderten und stattdessen selbst Schadenersatz zahlen mussten. Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) setzte dabei umstrittene Methoden ein, die nun auch innerhalb der Tierschutz-Szene für Diskussionen sorgen. Der Fall Hefenhofen zeigt damit erneut, wie kontrovers und komplex das Thema Tierschutz in der Praxis sein kann.

    1. Hintergrund zum „Fall Hefenhofen“
    2. Umstrittene Methoden von Tierschützern
    3. Der Schadenersatzfall gegen den VGT
    4. Diskussion der Kontroverse
    5. Fazit
    6. Quellen

    Hintergrund zum „Fall Hefenhofen“

    Der „Fall Hefenhofen“ begann im Sommer 2017, als die Schweizer Zeitung „Blick“ mit der Schlagzeile „Neue Schock-Fotos vom Skandalhof!“ über die schlechten Zustände auf dem Hof des Landwirts Ulrich K. berichtete. Zuvor hatten die Behörden jahrelang weggeschaut, obwohl der Verein gegen Tierfabriken (VGT) immer wieder auf die Missstände aufmerksam gemacht hatte. Der VGT und sein Gründer Erwin Kessler galten bei den Behörden als Querulanten und wurden nicht ernst genommen.

    Die Bilder im „Blick“ brachten den „Fall Hefenhofen“ schließlich ins Rollen. Der VGT setzte sich vehement für eine Verurteilung des Landwirts ein und machte Druck auf die Behörden. Doch der Prozess endete anders als erwartet. Der Landwirt wurde von der Richterin freigesprochen, da ihm keine böswillige Absicht nachgewiesen werden konnte. Der VGT gab jedoch nicht auf und setzte alles daran, den Landwirt doch noch zu verurteilen. Dazu griff die Organisation zu unkonventionellen Methoden, wie zum Beispiel der Veröffentlichung der Namen und Adressen von Richtern und anderen Beteiligten im Internet.

    Umstrittene Methoden von Tierschützern

    Die Tierrechtsorganisation VGT hat in ihrem Kampf gegen Tierquälerei im „Fall Hefenhofen“ umstrittene Methoden angewandt. So hat der Verein unter anderem persönliche Daten von Richtern und anderen Beteiligten im Internet veröffentlicht, um Druck auf diese auszuüben. Diese Vorgehensweise wurde von vielen als unethisch und rechtswidrig angesehen.

    Ein weiterer umstrittener Punkt war die Tatsache, dass der VGT die Zustände auf dem Hof durch das heimliche Eindringen auf das Gelände dokumentiert hatte. Kritiker bemängelten, dass diese Vorgehensweise nicht nur illegal sei, sondern auch das Leben der Tiere auf dem Hof gefährden könne. Der VGT verteidigte diese Methoden jedoch als notwendig, um auf die Missstände aufmerksam zu machen und diese abzustellen.

    Die umstrittenen Methoden des VGT führten auch zu einer Spaltung innerhalb der Tierschutzszene. Einige Organisationen distanzierten sich von der Vorgehensweise des Vereins und warfen diesem vor, die Tierschutzarbeit zu diskreditieren. Andere wiederum unterstützten den VGT und verteidigten dessen Methoden als notwendig, um Tierquälerei aufzudecken und zu bekämpfen.

    Insgesamt bleibt festzuhalten, dass der „Fall Hefenhofen“ zu einer Debatte über die Grenzen der Tierschutzarbeit und die Wirksamkeit von unkonventionellen Methoden geführt hat. Die Tierschützer haben auf der einen Seite den Kampf gegen Tierquälerei vorangetrieben, auf der anderen Seite aber auch Kontroversen und Kritik ausgelöst.

    Der Schadenersatzfall gegen den VGT

    Im Zuge des Rechtsstreits um den Tierquälerei-Fall in Hefenhofen klagte der Bauer gegen den VGT auf Schadenersatz. Konkret ging es um eine Entschädigung für die beschlagnahmten Tiere sowie um den Verdienstausfall während der Zeit, in der der Hof geschlossen werden musste. Der Bauer forderte eine Summe von 83’000 Schweizer Franken. Das Gericht gab ihm teilweise recht und sprach ihm einen Schadenersatz in Höhe von 6’000 Schweizer Franken zu.

    Die Entscheidung des Gerichts stieß bei vielen Tierschützern auf Unverständnis und Kritik. Sie sahen darin eine Bestrafung für das Aufdecken von Missständen in der Tierhaltung und eine Unterstützung von Tierquälerei. Der VGT kündigte an, in Berufung zu gehen und den Fall vor das Bundesgericht zu bringen.

    Die Frage nach der Verantwortung für den Schaden bleibt umstritten. Der VGT argumentierte, dass der Schaden allein durch die Tierquälerei des Bauern entstanden sei und dass die Behörden ihrer Pflicht, den Hof zu kontrollieren, nicht nachgekommen seien. Der Bauer hingegen argumentierte, dass der VGT für den Schaden verantwortlich sei, da er durch seine Vorwürfe und Kampagnen dazu beigetragen habe, dass der Hof geschlossen werden musste.

    Diskussion der Kontroverse

    Der Fall Hefenhofen hat eine kontroverse Diskussion über die Rolle von Tierschützern und den Umgang mit Tierquälerei ausgelöst. Einerseits sehen Kritiker die Aktionen von Tierschützern wie dem VGT als überzogen und unverhältnismäßig an. Sie werfen ihnen vor, mit ihren Methoden und Kampagnen eine Pauschalkriminalisierung von Landwirten und Tierhaltern voranzutreiben und damit auch eine Stimmung gegen die Landwirtschaft insgesamt zu schüren.

    Auf der anderen Seite argumentieren Tierschützer wie der VGT, dass es notwendig sei, auf Missstände in der Tierhaltung aufmerksam zu machen und diese auch öffentlich anzuprangern. Sie sehen sich als diejenigen, die die Interessen der Tiere vertreten und sich für ihre Rechte einsetzen. In vielen Fällen seien es erst ihre Enthüllungen und Berichte, die zu einer Verbesserung der Zustände für die Tiere führen.

    Ein weiterer Punkt der Diskussion ist die Rolle der Behörden und deren Kontrollmechanismen. Kritiker werfen den Behörden vor, zu wenig gegen Tierquälerei und -missstände zu unternehmen und den Tierschützern damit erst den Raum zu geben, um auf diese Missstände aufmerksam zu machen. Tierschützer hingegen sehen in den Behörden oft das Problem und werfen ihnen vor, zu wenig oder zu lasch zu kontrollieren und Verstöße gegen Tierschutzgesetze nicht konsequent zu ahnden.

    Insgesamt bleibt die Kontroverse um den Fall Hefenhofen und die Rolle von Tierschützern und Behörden im Umgang mit Tierquälerei und Missständen in der Tierhaltung weiterhin bestehen. Es bleibt abzuwarten, ob und wie sich die Diskussion und das Handeln in Zukunft verändern werden.

    Fazit

    Der Fall Hefenhofen und insbesondere der Schadenersatzfall gegen den VGT haben eine kontroverse Diskussion über die Rolle von Tierschützern in der Gesellschaft ausgelöst. Einerseits gibt es Vorwürfe, dass Tierschützer mit ihren Aktionen und Methoden die Grenzen des Rechtsstaats überschreiten und Tierhalter und Bauern ungerechtfertigt verurteilen. Andererseits wird argumentiert, dass Tierschützer notwendig sind, um Missstände in der Tierhaltung aufzudecken und das Bewusstsein der Öffentlichkeit für Tierrechte zu schärfen.

    Der Schadenersatzfall gegen den VGT hat gezeigt, dass die Rechtslage in der Schweiz in Bezug auf Tierschutzkampagnen und Undercover-Recherchen noch unklar ist und weitere Diskussionen erfordert. Einige Tierrechtler befürchten, dass dieser Fall einen Einschüchterungseffekt auf Tierschützer haben könnte, während andere hoffen, dass er zu einem besseren Verständnis und einer fairen Debatte über die Rolle von Tierschützern in der Gesellschaft führen wird.

    Es bleibt abzuwarten, wie sich die Diskussion um den Fall Hefenhofen und ähnliche Fälle in Zukunft entwickeln wird. Klar ist jedoch, dass Tierschutz ein wichtiges Thema ist, das von allen Seiten der Gesellschaft diskutiert und angegangen werden muss, um das Wohlergehen von Tieren zu gewährleisten.

    Quellen

  • Tierschutz vs. Landwirtschaft: PETA und das umstrittene Urteil gegen Anbindehaltung

    Die Tierrechtsorganisation PETA hat erneut für Aufsehen gesorgt, indem sie Strafanzeigen gegen Landwirte erstattet hat, die Anbindehaltung praktizieren. Doch wie begründet ist dieser Vorwurf? PETA beruft sich dabei auf das Urteil 4 K 2151/19 des Verwaltungsgerichts Münster, das die Anbindehaltung von Rindern im Sommer für maximal zwei Stunden Auslaufpflicht auferlegt. Doch nicht nur ist das Urteil noch nicht rechtskräftig und kann von dem betroffenen Landwirt angefochten werden, es wirft auch die Frage auf, ob die vorgeschriebene Auslaufzeit ausreichend ist. Zudem gibt es Kritik an der Polemik von PETA, die in der Vergangenheit immer wieder durch provokante Aktionen und Forderungen für Schlagzeilen gesorgt hat. Wie ist also das Verhältnis von Tierschutz und Landwirtschaft zu bewerten und welche Rolle spielt PETA in diesem Kontext?

    1. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster
    2. Die rechtliche Bedeutung des Urteils
    3. Die Fragwürdigkeit der Auslauf-Pflicht
    4. Die Unsicherheit von Urteilen
    5. PETA und die Strafanzeigen
    6. Fazit
    7. Quellen

    Das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster

    Das Urteil 4 K 2151/19 des Verwaltungsgerichts Münster hat in der Tierschutz- und Landwirtschaftsbranche für Aufregung gesorgt. In diesem Fall ging es um die Anbindehaltung von Milchkühen, die laut Tierschutzgesetz nur unter bestimmten Bedingungen zulässig ist. Das zuständige Veterinäramt hatte einen Bußgeldbescheid gegen einen Landwirt erlassen, der ihrer Ansicht nach gegen das Gesetz verstoßen hatte. Der Landwirt legte gegen diesen Beschluss Widerspruch ein. Das Verwaltungsgericht Münster gab dem Veterinäramt in Teilen recht und verurteilte den betroffenen Landwirt dazu, den Kühen in der Zeit vom 1. Juni bis 30. September für maximal 2 Stunden täglich Auslauf zu gewähren.

    Das Urteil ist in der Branche umstritten. Viele Landwirte sind der Meinung, dass es unrealistisch sei, den Tieren in dieser kurzen Zeit ausreichend Auslauf zu gewähren. Zudem sei die Anbindehaltung gesetzlich erlaubt, solange die Tiere ausreichend versorgt und gepflegt werden. Das Gericht argumentierte jedoch, dass die Anbindehaltung das Tierwohl beeinträchtige und deshalb nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt sei.

    Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Der betroffene Landwirt hat die Möglichkeit, Berufung beim Oberverwaltungsgerichtshof einzulegen. Es bleibt also abzuwarten, wie das endgültige Urteil ausfallen wird. Einige Experten in der Branche kritisieren das Urteil als zu streng, während andere es als wichtigen Schritt in Richtung Tierschutz sehen.

    Es bleibt auch die Frage, ob das Urteil in der Praxis umsetzbar ist. Viele Landwirte sehen sich mit Herausforderungen konfrontiert, wenn sie ihren Tieren Auslauf gewähren müssen. Sie müssen möglicherweise zusätzliches Land erwerben oder ihre Stallungen umbauen, um den Anforderungen des Urteils gerecht zu werden. Es wird auch kritisiert, dass das Urteil keine klaren Vorgaben macht, wie der Auslauf gestaltet sein sollte und wie die Tiere in dieser Zeit versorgt werden müssen.

    Insgesamt hat das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster eine Debatte über die Anbindehaltung von Milchkühen ausgelöst. Es wird diskutiert, ob das Urteil den Tierschutz stärkt oder ob es zu streng und praxisfern ist.

    Die rechtliche Bedeutung des Urteils

    Das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster in Sachen Anbindehaltung hat sowohl für Tierschützer als auch für Landwirte eine hohe rechtliche Bedeutung. Es geht dabei um die Frage, ob die Anbindehaltung von Rindern in landwirtschaftlichen Betrieben noch zeitgemäß und tierschutzkonform ist.

    Das Verwaltungsgericht Münster hat in dem Urteil 4 K 2151/19 entschieden, dass eine Anbindehaltung von Rindern zwar grundsätzlich zulässig ist, jedoch müssen die Tiere in der Zeit vom 1. Juni bis 30. September für maximal 2 Stunden Auslauf erhalten. Diese Auslaufpflicht wurde vom Gericht als notwendig erachtet, um den Tieren eine angemessene Bewegungsfreiheit zu gewährleisten und damit ihre körperliche Unversehrtheit zu schützen.

    Für Tierschützer ist dieses Urteil ein Erfolg, da es die Rechte der Tiere stärkt und ein Signal gegen Tierquälerei setzt. Für Landwirte hingegen stellt das Urteil eine Herausforderung dar, da es ihre Arbeitsweise einschränkt und Mehrkosten für zusätzliche Auslaufflächen und -zeiten verursachen kann. Viele Landwirte sehen die Anbindehaltung als notwendiges Mittel an, um die Tiere vor Verletzungen und Übergriffen durch andere Tiere zu schützen und sie bei Bedarf medizinisch versorgen zu können. Die Auslaufpflicht kann hierbei als Eingriff in ihre Betriebsfreiheit angesehen werden.

    Es bleibt abzuwarten, wie das Urteil in der Praxis umgesetzt wird und welche Auswirkungen es auf die landwirtschaftliche Branche haben wird. Zudem ist das Urteil noch nicht rechtskräftig und eine Berufung beim Oberverwaltungsgerichtshof ist noch möglich. Es bleibt also spannend, wie sich die rechtliche Lage bezüglich der Anbindehaltung von Rindern in der Zukunft entwickeln wird.

    Die Fragwürdigkeit der Auslauf-Pflicht

    Die Auslauf-Pflicht von landwirtschaftlichen Nutztieren ist seit langem ein kontrovers diskutiertes Thema im Tierschutz. Das Verwaltungsgericht Münster hat in seinem Urteil, in Bezug auf die Anbindehaltung von Rindern eine Auslauf-Pflicht von zwei Stunden pro Tag in den Monaten Juni bis September festgelegt. Diese Entscheidung hat jedoch bei vielen Tierschützern und -organisationen für Empörung gesorgt.

    Ein zentraler Kritikpunkt ist die Frage, ob zwei Stunden Auslauf pro Tag im Sommer ausreichend sind, um den Bedürfnissen von Rindern gerecht zu werden. Kritiker argumentieren, dass die Tiere in freier Wildbahn täglich viele Kilometer zurücklegen würden, um Nahrung und Wasser zu finden, und dass sie in der Anbindehaltung ihre natürlichen Bedürfnisse nicht ausleben können. Zudem könnten die Tiere bei unzureichendem Auslauf anfälliger für Erkrankungen und Verhaltensstörungen sein.

    Auch die zeitliche Begrenzung der Auslauf-Pflicht von Juni bis September wird kritisiert. Einige Tierschutzorganisationen fordern eine ganzjährige Auslaufmöglichkeit für Nutztiere, da auch in den anderen Monaten des Jahres Bewegung und frische Luft wichtig für das Wohlbefinden der Tiere seien. Es wird argumentiert, dass Tiere in der Landwirtschaft genauso respektvoll behandelt werden sollten wie Haustiere und dass die Anbindehaltung nicht mit modernen Tierschutzstandards vereinbar sei.

    Insgesamt wird die Auslauf-Pflicht in der Anbindehaltung als problematisch angesehen, da sie nur ein Mindestmaß an Bewegung garantiert und das Wohlbefinden der Tiere möglicherweise nicht ausreichend berücksichtigt. Viele Tierschutzorganisationen fordern eine vollständige Abschaffung der Anbindehaltung und eine Umstellung auf artgerechtere Haltungsformen.

    Die Unsicherheit von Urteilen

    Die Unsicherheit von Urteilen ist ein bekanntes Problem in der Rechtsprechung, da es oft zu unterschiedlichen Entscheidungen in ähnlichen Fällen kommen kann. Gerade in Bezug auf Tierschutz und Landwirtschaft gibt es oft unterschiedliche Auffassungen und Interpretationen der Gesetze und Verordnungen. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster 4 K 2151/19 ist in diesem Zusammenhang besonders interessant, da es sich um einen Präzedenzfall handelt, der zukünftige Gerichtsentscheidungen beeinflussen könnte.

    Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Rechtsprechung immer vom Einzelfall abhängig ist und jedes Gericht seine eigenen Entscheidungen trifft. Es gibt keine Garantie, dass ein Gericht in einem ähnlichen Fall genauso entscheiden würde wie das Verwaltungsgericht Münster. Dies zeigt, dass die Rechtsprechung immer eine gewisse Unsicherheit mit sich bringt und man sich nicht immer auf Urteile anderer Gerichte verlassen kann.

    Dennoch können Urteile wie das des Verwaltungsgerichts Münster als Orientierungshilfe dienen und zur Entwicklung einer einheitlichen Rechtsprechung beitragen. Gerade in Fällen, in denen es um den Schutz von Tieren geht, ist eine einheitliche Rechtsprechung besonders wichtig, um Tierquälerei und Missstände in der Landwirtschaft zu verhindern.

    Es bleibt abzuwarten, ob das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster in Zukunft Auswirkungen auf die Landwirtschaft und den Tierschutz haben wird. Es ist jedoch sicher, dass das Thema weiterhin kontrovers diskutiert werden wird und weitere Gerichtsentscheidungen in diesem Bereich folgen werden.

    PETA und die Strafanzeigen

    PETA hat in den letzten Jahren wiederholt Strafanzeigen gegen Landwirte erstattet, die Anbindehaltung praktizieren. Die radikale Tierrechtsorganisation sieht darin eine Form der Tierquälerei und fordert ein Verbot dieser Haltungsform. Doch nicht alle teilen diese Ansicht und es gibt auch Stimmen, die darauf hinweisen, dass die Anbindehaltung in einigen Fällen notwendig sein kann, zum Beispiel bei kranken oder aggressiven Tieren.

    Die Strafanzeigen von PETA gegen Landwirte haben oft für kontroverse Diskussionen gesorgt. Während die einen die Organisation für ihr Engagement für den Tierschutz loben, werfen ihr andere Polemik und Öffentlichkeitssucht vor. Kritiker argumentieren auch, dass die Strafanzeigen oft aufgrund von fehlender Sachkenntnis und fehlender Berücksichtigung der Bedürfnisse der Tiere erstattet werden.

    Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass jeder Bürger das Recht hat, Strafanzeige zu erstatten, wenn er einen Straftatbestand vermutet. Ob die Anzeige berechtigt ist, entscheiden letztendlich die Ermittlungsbehörden und im Fall einer Anklage auch die Gerichte. Die von PETA gestellten Strafanzeigen werden in der Regel immer abgewiesen und eingestellt.

    Fazit

    Zusammenfassend zeigt sich, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster zur Anbindehaltung in der Landwirtschaft für kontroverse Diskussionen sorgt. Während die radikale Tierrechtsorganisation PETA das Urteil als Meilenstein für den Tierschutz feiert, sehen Landwirte und Verbände ihre Existenz bedroht und kritisieren die Urteilsbegründung als zu wenig praxisnah.

    Besonders umstritten ist die Auslaufpflicht für die Tiere, die nur für maximal 2 Stunden zwischen dem 1. Juni und dem 30. September gilt. Die Praktikabilität dieser Vorgabe wird stark infrage gestellt und auch das Verwaltungsgericht gibt zu, dass es hierbei noch Handlungsbedarf gibt.

    Ein weiteres Problem zeigt sich in der Unsicherheit von Urteilen, die aufgrund der unterschiedlichen Auslegung von Gesetzen und Verordnungen bei verschiedenen Gerichten entstehen kann. Landwirte stehen hier vor einer großen Herausforderung, da sie oft nicht wissen, welche Haltungsformen und Praktiken erlaubt sind und welche nicht.

    Die Strafanzeigen von PETA gegen Landwirte, die Anbindehaltung praktizieren, verdeutlichen zudem den Konflikt zwischen Tierrecht und Landwirtschaft. Während PETA auf eine Abschaffung der Anbindehaltung pocht, sehen Landwirte in der Praktikabilität und Wirtschaftlichkeit dieser Haltungsform eine wichtige Grundlage für ihre Arbeit.

    Insgesamt bleibt abzuwarten, wie sich das Urteil in der Praxis auswirken wird und ob es zu einer Änderung der Haltungsformen in der Landwirtschaft führen wird. Klar ist jedoch, dass der Konflikt zwischen Tierrecht und Landwirtschaft weiterhin bestehen bleibt und eine Lösung nur durch einen konstruktiven Dialog möglich ist.

    Quellen:

  • PETA sorgt für Aufregung: ungerechtfertigter Negativ-Preis für Bio-Hotel-Betreiber

    PETA, eine radikale Tierrechtsorganisation, hat einen Landwirt, der ein Bio-Hotel betreibt, kritisiert. Der Grund: Er bietet seinen Gästen eine beispiellose Perspektive auf die Realität hinter ihrem Essen. In dem Hotel haben Besucher die Möglichkeit, direkt auf den Stall zu blicken und die Kühe zu beobachten, von denen das Fleisch stammt. Diese Praxis zielt darauf ab, das Bewusstsein für die Herkunft unserer Nahrung zu schärfen und zur Reflexion anzuregen. In einer Zeit, in der die Verbindung zwischen Mensch und Natur stetig abnimmt, stellt diese Initiative einen mutigen Schritt dar, um diese Verbindung zu stärken.

    In einer Zeit, in der viele Kinder keine Ahnung haben, wie ihre Nahrung produziert wird und aus welchen Zutaten sie besteht, ist es wichtiger denn je, jede Gelegenheit zu nutzen, um die Menschen zu einer Überlegung über ihr Essen zu bewegen. Lebensmittel wachsen nicht einfach im Supermarkt und landen unverändert im Kühlregal. Tag für Tag ist das Angebot an Fleisch und Wurstwaren überwältigend, aber zu welchem Preis für Umwelt, Tierwohl und Gesundheit? Es ist an der Zeit, dass wir uns mit der Herkunft unserer Nahrung auseinandersetzen und uns über die Konsequenzen unserer Essgewohnheiten im Klaren werden.

    PETA verleiht negative Bewertung an Hotelbetreiber, der als Bio-Bauer das Bewusstsein für das Essen stärkt.

    PETA schreibt in ihrer Pressemitteilung zu dem negativ Awards folgendes …

    PETA.de
    Panorama des Grauens: PETA zeichnet Hotel Stanglwirt für tierverachtendes „Kuhstallfenster“ mit Negativpreis „Speziesismus des Monats“ aus
    Going am Wilden Kaiser / Stuttgart, 1. Februar 2023 – Wer in Tirol einkehrt, freut sich meist auf einen Ausblick auf verträumte Dörfer und idyllische Berge. Beim Stanglwirt im österreichischen Going am Wilden Kaiser erwartet die Gäste jedoch ein Panorama des Grauens: Im zum Hotel gehörigen Gasthof Stangl werden die Kühe im hauseigenen Stall nicht nur für die Fleisch- und Milchproduktion ausgebeutet, sondern auch zu Lebzeiten für die dort Speisenden zur Schau gestellt. Durch das sogenannte Kuhstallfenster zwischen Gastraum und Kuhstall blicken Besuchende auf Rinder, die an Metallvorrichtungen gefesselt ihr Dasein fristen. Gleichzeitig müssen die Tiere dabei zusehen, wie Menschen ihresgleichen essen. Für diese Aussicht auf Tierleid verleiht PETA dem Gasthof Stangl im Januar den Negativpreis „Speziesismus des Monats“. Dabei zeigte der Stanglwirt erst kürzlich einen tierfreundlichen Fortschritt. Bei der „Weißwurstparty“ Ende Januar bot er auch vegane Weiß- und Currywürste an, die von den anwesenden Prominenten wie Ralf Moeller oder Palina Rojinski gelobt wurden. PETA appelliert daher an das Unternehmen, es nicht bei einem veganen Teilangebot zu belassen, sondern gänzlich auf ein pflanzliches Menü umzusteigen und mit den Hoftieren in einer gleichberechtigten und auf Mitgefühl aufbauenden Gemeinschaft zusammenzuleben.
    „Was gäbe es für einen Aufschrei, würden im österreichischen Stanglwirt plötzlich Menschen zur Schau gestellt – angekettet, verletzt, dreckig und seelisch geschädigt. Doch genau das geschieht dort mit den Kühen, obwohl sie genau wie wir Schmerzen fühlen, leben wollen und Rechte haben“, so Scarlett Treml, Agrarwissenschaftlerin und Fachreferentin für Tiere in der Ernährungsindustrie bei PETA. „Der Stanglwirt nutzt die Tiere nicht nur wegen ihrer Muttermilch und ihres Fleisches aus, sondern stellt dies auch noch als Attraktion zur Schau. Diese doppelte Ausbeutung der Tiere ist besonders diskriminierend und verdient den ‚Speziesismus des Monats’.“

    Wer bestimmt über die Vergabe des angeblichen negativen Preises von PETA?

    Es ist keine Überraschung, dass PETA bei der Vergabe seiner Auszeichnungen für fehlende Transparenz kritisiert wird. Es gibt keine öffentlich zugänglichen Umfragen oder Abstimmungsergebnisse, die eine demokratische Entscheidungsfindung garantieren würden. Stattdessen scheinen die durch Spendengeldern hoch bezahlten Vorstandsmitglieder, undemokratisch eine Einigung erzielt zu haben.

    Der nun negativ ausgezeichnete Bio-Hotel-Landwirt hat wohl die Möglichkeit, sich durch eine Spende an PETA freizukaufen, oder wenigstens mit PETA zusammenzuarbeiten, abgelehnt. Stattdessen hat er sich entschieden, eine moralische Integrität zu bewahren und sich nicht dem Druck von PETA zu unterwerfen.

    Diese Machenschaften von PETA wurden bereits in der Vergangenheit kritisiert und in einem Artikel der Zeit.de unter dem Titel „PETA – die Scheinheiligen“ offengelegt. Es ist wichtig zu beachten, dass solche Praktiken nicht toleriert werden sollten und dass Organisationen, die sich für eine Sache einsetzen, sich auch an die höchsten moralischen und ethischen Standards halten müssen.

    PETA und die Kritik an einem Bio-Hotel-Landwirt

    In der Welt der Tierrechtsbewegung ist PETA ein bekanntes und oft umstrittenes Aktivistennetzwerk. In diesem Fall hat die Organisation einen Bio-Hotel-Landwirt negativ bewertet. Was ist die Beschwerde von PETA?

    Laut den Rechercheergebnissen über das Hotel des Landwirts hält er sich an alle gesetzlichen Vorschriften. Der Gastraum ist vollständig vom Stall getrennt, um sicherzustellen, dass die Tiere nicht gestresst werden. Die Behauptung, dass eine Kuh bei einem Blick auf ein Stück Fleisch auf einem Teller eines Gastes ihren Artgenossen erkennen würde, ist absurd. Es ist wichtig, dass PETA und andere Tierrechtsorganisationen klare und transparente Kriterien haben, um ihre Bewertungen und Auszeichnungen zu begründen.

    Ein weiteres Thema, das kritisiert wird, ist das Spendensystem von PETA. Es wird argumentiert, dass PETA eine Art „Schutzgeld“ verlangt, um Unternehmen vor Kritik zu schützen. Es gibt Beispiele dafür, dass Unternehmen, die regelmäßig Spenden an PETA leisten, keinerlei Kritik von der Organisation hinsichtlich ihrer Praktiken erfahren. Dies lässt die Frage aufkommen, ob PETA wirklich ein wichtiger Akteur im Tierrechtsbereich ist, oder einfach nur ein Instrument zur Steigerung ihres Einkommens.

    Schließlich wird die Rolle von PETA im Vergleich zu anderen Tierrechtsorganisationen infrage gestellt. Es wird berichtet, dass Aussagen anderer Organisationen gegen Unternehmen, die PETA unterstützen, schnell unterdrückt werden. Dies lässt die Frage aufkommen, ob PETA Einfluss auf andere Organisationen ausübt, um ihre eigenen Interessen zu schützen. Insgesamt müssen wir uns fragen, wer wirklich bestimmt, was gut und was schlecht für die Tiere ist, und ob PETA ein wichtiger Akteur in diesem Bereich ist.

    Fazit: Es ist wichtig, kritisch über die Arbeitsweise und Methoden von Organisationen wie PETA nachzudenken. Obwohl sie sich für den Tierschutz einsetzen, gibt es Bedenken hinsichtlich ihrer fehlenden Transparenz und ihrer Praxis, Spenden zu sammeln. Die Kritik an der Verleihung eines negativen Preises an einen Bio-Hotel-Landwirt zeigt die Problematik auf. Es bleibt unklar, auf welcher Grundlage Entscheidungen wie diese getroffen werden und ob es tatsächlich ein demokratisches Verfahren gibt. Darüber hinaus gibt es Fragen hinsichtlich der Beziehungen von PETA zu anderen Tierrechtsorganisationen und deren öffentlichen Aussagen. In diesem Kontext ist es wichtig, kritisch und objektiv über die Arbeit von PETA und vergleichbaren Organisationen nachzudenken.

    Quellen:

  • Europäische Union: Acht Mitgliedsländer wehren sich gegen das Lebenstierexportverbot

    Ein Aufschrei der Empörung unter acht EU-Staaten, die in einer gemeinsamen Erklärung ihre Ablehnung gegenüber einem Verbot des Exportes von lebenden Tieren in Drittländer zum Ausdruck bringen. Diese Länder argumentieren, dass ein solches Verbot nicht nur ihre Wirtschaft beeinträchtigen würde, sondern auch die Tierschutzstandards in Drittländern nicht verbessern würde.

    Acht EU-Mitgliedstaaten haben in einer gemeinsamen Erklärung ihre Bedenken gegenüber einem möglichen Verbot des Exportes von lebenden Tieren in Drittländer geäußert. Sie argumentieren, dass ein solches Verbot negative Auswirkungen auf die Tierproduktion in der EU haben und die Wettbewerbsfähigkeit von Ländern außerhalb des Binnenmarktes stärken könnte. Die Europäische Kommission plant, in diesem Jahr eine Vorlage für ein neues Tierschutz- und Tiertransportrecht vorzulegen.

    Acht EU-Mitgliedstaaten haben sich in einem gemeinsamen Positionspapier gegen ein Verbot von Lebenstierexporten in Drittstaaten ausgesprochen. Das Papier soll am 30. Januar beim EU-Agrarrat in Brüssel von der portugiesischen Delegation vorgestellt werden und von Frankreich, Spanien, Rumänien, Griechenland, Irland, Litauen und Lettland unterstützt werden.

    Regelungen für den Tierschutz bei Transporten anpassen

    Die acht Mitgliedstaaten betonen in einem Positionspapier, dass es bereits umfangreiche Regelungen für den Tierschutz bei Straßen-, Luft- und Seetransporten gebe. Diese umfassen Anforderungen an die Zulassung des Transportunternehmers, Genehmigung des Transportmittels, Ausbildung der Fahrer, Platz pro Tier, Fahr- und Ruhezeiten sowie Be- und Entladen der Tiere. Auch die Transportfähigkeit der Tiere wird berücksichtigt. Die Unterzeichner räumen ein, dass diese Regelungen aufgrund der zunehmenden ethischen Bedenken der Gesellschaft und neuer technologischer Entwicklungen angepasst werden müssten. Diese Anpassungen würden sie unterstützen, zum Beispiel in Bezug auf die Harmonisierung der Fahrerausbildung, Definition der Verantwortung der Transportunternehmen und Regeln zum Platzangebot.

    Forderung nach deutlicher Verschärfung der Tierschutzregelungen bei Transporten

    Die Forderungen acht Mitgliedstaaten werden möglicherweise nicht von allen Delegationen unterstützt. Im Juli des vergangenen Jahres forderten Deutschland, Dänemark, die Niederlande, Belgien und Schweden die Kommission auf, ihren Vorschlag durch deutliche Verschärfungen, wie beispielsweise bei der Transportdauer, umzusetzen.

    Die Debatte um ein Verbot von Tiertransporten in Drittländern scheint sich zu verschärfen. Ein solches Verbot würde Entwicklungshilfsprojekte, wie das von Deutschland in Marokko in den letzten Jahren finanzierte Projekt zum Bau einer Milchproduktionsanlage, beeinträchtigen.

    Dazu wurden auch Kühe nach Marokko exportiert, was zu einer juristischen Auseinandersetzung führte. Trotzdem wurden die Tiere letztendlich exportiert.

    Wie soll man Ländern den richtigen Umgang mit Tieren vermitteln, wenn man ihnen den Zugang zu Lebendtieren verwehrt? Sollte die EU ein Verbot beschließen, werden Drittländer die Transporte übernehmen, ohne dass Tierschutzgesetze eingehalten werden müssen.

    Das Recht auf angemessene Ernährung, ist ein universelles Menschenrecht und das gilt auch für Länder, die nicht Teil der Europäischen Union sind. Dies sollte bei der Entscheidungsfindung der Abgeordneten berücksichtigt werden.

    Fazit: Ein Verbot von Nutztierhaltung würde dem globalen Tierschutz nicht dienen. Stattdessen sollte die Europäische Union durch Exporte von Wissen und Technologien sowie Hilfsprogramme vor Ort dafür sorgen, dass Menschen in Entwicklungsländern verantwortungsvoll mit Nutztieren umgehen. Dadurch könnten diese Länder selbst tierische Nahrungsmittel produzieren und so den Welthunger bekämpfen, anstatt diese teuer auf dem Weltmarkt einzukaufen.

  • Landwirte demonstrieren gemeinsam mit Tierschützern zur Grünen Woche in Berlin

    Am Samstag, dem 21. Januar, versammelten sich tausende Landwirte und Tierschützer in Berlin, um gemeinsam ihre Forderungen zur Umstellung der Landwirtschaft auf eine artgerechtere und nachhaltigere Methode zu demonstrieren. Mit 55 Traktoren zogen sie unter dem Motto „Wir haben es satt“ zum Brandenburger Tor, um auf die dringenden Probleme der Massentierhaltung und die Notwendigkeit von Unterstützung für kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe aufmerksam zu machen. Dies alles in dem Ziel eine globale Sicherheit in Bezug auf Ernährung zu erreichen.

    Inhalt des Artikels

    Am Wochenende haben Tausende von Menschen in Verbindung mit der Agrarmesse Grüne Woche in Berlin für eine nachhaltigere und umweltfreundlichere Landwirtschaft demonstriert. Der Protestzug mit dem Motto „Wir haben es satt“ und 55 Traktoren zog am Samstag zum Brandenburger Tor. Die Demonstranten forderten unter anderem ein Ende der Massentierhaltung in Riesenställen und Maßnahmen zum Schutz der Insektenpopulation. Insgesamt ging es um mehr Tier- und Klimaschutz in der Landwirtschaft.

    Bundesagrarminister Cem Özdemir hat auf der Konferenz mit internationalen Amtskollegen in Berlin einen Aufruf an Europa gerichtet, sich stärker für eine langfristige Ernährungssicherung in Afrika einzusetzen. Er betonte, dass es Zeit sei, vom „Krisenhopping“ abzusehen und stattdessen in nachhaltige Projekte zu investieren. „Statt Getreidesäcke zu schicken, sollten wir Getreidesilos bauen“, sagte er und forderte eine umfassende Strategie, die auf lokale Bedürfnisse und Ressourcen eingeht. Eine langfristige Ernährungssicherung in Afrika sei nur durch die Unterstützung und Förderung von Klein- und mittelständischen Landwirtschaftsbetrieben möglich.

    Tausende Landwirte und Tierschützer demonstrieren mit Traktoren und Schweinefiguren für mehr Tier- und Klimaschutz in der Landwirtschaft

    Die Polizei ging von gut 7.000 Menschen, darunter Landwirte und Tierschützer aus, die am Samstag in Berlin demonstrierten. Der Veranstalter selbst wollte rund 10.000 beteiligte Demonstranten gezählt haben. Die Demonstranten forderten unter anderem ein Ende der Massentierhaltung, Maßnahmen zum Schutz der Insektenpopulation und artgerechte Tierhaltung. Auf Transparenten und Schildern konnte man Parolen wie „Insekten schützen“ oder „Agrarindustrie tötet!“ lesen. Die Demonstration verlief friedlich und die Landwirte übergaben auch eine Protestnote an den Bundesagrarminister Cem Özdemir.

    Die Initiative „Wir haben es satt“ hat auf der Demonstration, die jedes Jahr während der Grünen Woche stattfindet, „faire“ Erzeugerpreise und Sozialleistungen gefordert, die es ermöglichen, ökologisch produziertes Essen zu kaufen. Sie forderten auch, dass mehr Flächen für den Anbau von Nahrungsmitteln für den menschlichen Verzehr genutzt werden und weniger für Futterzwecke. Die Grüne Woche ist eine der größten Agrarmessen weltweit und findet in diesem Jahr nach einer Pause von zwei Jahren aufgrund der Corona-Pandemie vom 20. bis zum 29. Januar statt. Rund 1400 Aussteller präsentieren sich auf der Messe.

    Initiative „Wir haben es satt“ fordert faire Erzeugerpreise und Sozialleistungen zur Bekämpfung des Hungers

    Bundesagrarminister Cem Özdemir bezeichnete es als „ein gutes Zeichen“, dass viele der Forderungen der Demonstranten mit den Zielen der parallel in Berlin stattfindenden Konferenz der Agrarminister übereinstimmten. In einer gemeinsamen Erklärung unterstrichen die Regierungsvertreter aus 64 Ländern das Ziel, den Hunger in der Welt, insbesondere angesichts der verschärften Lage durch den Ukraine-Krieg, zu bekämpfen. Sie betonten, dass nur noch acht Ernten zur Verfügung stehen, um das global vereinbarte Ziel zu erreichen, den Hunger bis 2030 zu beenden. Özdemir betonte, dass die Landwirtschaft nur dann erfolgreich zur Ernährungssicherung beitragen kann, wenn sie gleichzeitig den Planeten erhält und nachhaltige Praktiken anwendet.

    Özdemir erklärte weiter, dass Deutschland und die EU eine größere Rolle im Kampf gegen den Hunger in Afrika spielen müssten. Er sagte, dass es nicht zulässig sei, dieses Feld autoritären Staaten zu überlassen, die dort aktiv sind und durch ihre Investitionen versuchen, neue Abhängigkeiten zu schaffen. Um die Ernährungssysteme in Afrika krisenfester zu machen, hat die Bundesregierung eine „Zukunftspartnerschaft“ mit der Afrikanischen Union vereinbart.

    Bauernverband übergibt Protestnote an Agrarminister Özdemir

    Das Präsidium des Deutschen Bauernverbands hat eine Resolution verabschiedet, in der es betont, dass Deutschland und die EU als Standorte mit guten Anbaubedingungen eine Verantwortung dafür tragen, die Welt mit ausreichenden Lebensmitteln zu versorgen. Die Herausforderungen, denen die Landwirtschaft gegenübersteht, wie der Klimawandel und der Erhalt der Artenvielfalt, müssen durch die Produktion von hochwertigen und nachhaltigen Nahrungsmitteln bewältigt werden, so die Resolution. Diese wurde am Sonntag bekannt gegeben.

    Özdemir betonte in seiner Rede am Samstag, dass der wichtigste Aspekt bei der Ernährungssicherung in Afrika der Transfer von Wissen und Technologie ist. Er erklärte, dass Know-how im Bereich des Pflanzenschutzes nach Afrika gehört und nicht primär in die Konzernzentralen, die damit natürlich Geld verdienen wollen. Um Verluste nach der Ernte von bis zu 50 Prozent zu vermeiden, braucht es Lagermöglichkeiten, Logistik und Verarbeitungskapazitäten in Afrika. Özdemir übte auch Selbstkritik am europäischen Kurs und betonte, dass man sich fragen müsse, ob Agrarexporte Krisen verstärken und Abhängigkeiten fördern, indem sie Perspektiven für afrikanische Märkte etwa für Geflügel und Milch vernichten.

    Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj betonte in einer Videobotschaft während der Konferenz, dass sein Land trotz des Angriffskriegs von Russland weiterhin bereit ist, die Welt mit Lebensmitteln zu versorgen. Er erwähnte, dass die Bauern trotz russischer Raketenangriffe auf die Infrastruktur und brutalen Kämpfen in Regionen, die für die Landwirtschaft von großer Bedeutung sind, weiterhin ihre Felder bestellen. Selenskyj beklagte auch die anhaltenden Behinderungen beim Export per Schiff durch Russland.

  • PETA Rechtsabteilung scheitert erneut mit Strafanzeige gegen Landwirt

    Staatsanwaltschaft Traunstein findet deutliche Worte zu immer wieder durch die PETA Rechtsabteilung gestellten Strafanzeigen gegen Landwirte, deren Gehöft abgebrannt sind! Auch Obings Bürgermeister Josef Huber begrüßte die Entscheidung der Staatsanwaltschaft!

    Das Bayrische Landwirtschaftliches Wochenblatt veröffentlichte eine Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Traunstein, die verkündete, dass die Strafanzeige von PETA gegen einen Landwirt, deren Gehöft durch einen Brand beschädigt wurde, nicht weiterverfolgt werde! Die Staatsanwaltschaft ließ kein gutes Blatt an PETA und bezog deutlich Stellung zu den von PETA vorgebrachten falschen Anschuldigungen!

    In der Nacht auf dem 9. Juli, brannte ein Stallgebäude mit Heulager in Obing ab. Fünf Kälber starben bei dem Brand, 90 Kühe konnten die Einsatzkräfte retten! Die PETA Rechtsabteilung unter der Leitung von Krishna Singh, der freiwillig mit seiner Arbeit bei PETA seinen Rechtsanwaltstitel abgab, erstattet nach Kenntnis durch einen Medienbericht, eine haltlose Strafanzeige und stellte dabei falsche Tatsachenbehauptungen gegenüber einer Ermittlungsbehörde auf!

    Wie üblich stellte die PETA Rechtsabteilung die von Edmund Haferbeck ins Leben gerufene Behauptung auf, dass angeblich die Brandschutzmaßnahmen nicht ausreichend vorhanden gewesen sein sollten! Beweise kann PETA natürlich nicht liefern! Wie auch, wenn sie weder vor Ort waren, und sich nur auf Medienberichte berufen! Selbst für die überlebten Tiere hatte PETA nichts übrig!

    Brandursache konnte nicht geklärt werden, selbst Brandstiftung sei nicht auszuschließen!

    Nach PETA Manier könnte man also eine Strafanzeige gegen PETA stellen, weil man vermuten könnte, PETA hat den Stall selbst angezündet, um sich durch eine Strafanzeige profilieren zu können! Nichts anderes macht PETA seit Jahren mit ihren haltlosen Strafanzeigen! Sie stellen Behauptungen auf, die sie nicht belegen können!

    Dazu stellt PETA Juristen ein wie den Leiter der Rechtsabteilung Krishna Singh, dem man bei solchen falschen Strafanzeigen fehlendes juristisches Fachwissen vorwerfen kann! Die Staatsanwaltschaft Traunstein fand deutliche Worte in Richtung PETA!

    Die Brandursache habe nicht geklärt werden können, heißt es weiter. Das Feuer habe den Brandfahndern zufolge durch einen „technischen Defekt, Brandstiftung, eine Erhitzung von im Gebäude gelagerten Strohballen oder durch sonstige nicht weiter aufklärbare Ursachen“ entstehen können. „Ein strafbares Verhalten ist insofern fernliegend“, urteilte die Staatsanwaltschaft. „Erhebliche Bedenken“ habe man hinsichtlich der „nur mit Vermutungen begründeten Behauptung, der beschuldigte Landwirt hätte vorsätzlich gehandelt“, deren „Kenntnisse offensichtlich alleine aus der Presseberichterstattung“ hergeleitet seien. „Es widerspricht der Lebenswirklichkeit, dass ein Landwirt, welcher in den betreffenden Gebäuden auch seine Wohnräume hat und lebt, ein Brandereignis billigend in Kauf nimmt“, heißt es in der Pressemitteilung.

    Bayrische Landwirtschaftliches Wochenblatt

    Auch Obings Bürgermeister Josef Huber findet deutliche Worte in Richtung PETA

    Obings Bürgermeister Josef Huber begrüßte die Entscheidung, dass die Staatsanwaltschaft der Peta-Anzeige nicht nachgehen wird. „Tierschutz ist wichtig und richtig. Aber Unglücksfälle dürfen nicht für Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden“, sagte Huber dem Wochenblatt. Die Brandleider seien mit den Folgen des Brandes sowieso beschäftigt. Da stelle sich dann, wenn direkt nach dem Unglück auch noch öffentlichkeitswirksam eine Anzeige erstattet werde, schon die Frage : „Ist man im falschen Film?“ Für Huber, der selbst Nebenerwerbslandwirt ist, steht fest: Er kann diese Vorgehensweise von Peta nicht nachvollziehen.

    Bayrische Landwirtschaftliches Wochenblatt

    Auch Dr. Leopold Herz, der Vorsitzende des Landwirtschaftsausschusses im Bayerischen Landtag, hat für die gestellte Anzeige kein Verständnis. Der FW-Politiker findet deutliche Worte: „Wegen solcher Vorfälle haben sich immer mal wieder Landwirte bei mir gemeldet. Ich kann nur sagen, das sogenannte Tierschutzorganisationen mit solchen Aktionen ihr Dasein ad absurdum führen.“ Es sei, so Herz wörtlich, „unmöglich, dass man in solch einer Situation noch Menschen mit so etwas belastet“. Es gebe „gottseidank noch vernünftige Staatsanwälte, die das richtig entscheiden und einschätzen“. Er sei froh, dass zumindest dieses Thema nun für den betroffenen Landwirt in Obing erledigt sei.

    Bayrische Landwirtschaftliches Wochenblatt

    PETA Juristen scheinen juristische Grundkenntnisse zu fehlen

    Nach dem Dr. Edmund Haferbeck kurz nach der Veröffentlichung von GERATI, dass dieser gegen das Rechtsberatungsgesetz verstößt, von PETA degradiert wurde, übernahm Krishna Singh das Zepter der Rechtsabteilung von PETA! Edmund Haferbeck wird jetzt mit dem Titel „Seniorverantwortlicher für Special Projects“ bezeichnet, eine Titelbezeichnung, die ehern an das 3. Reich mit seiner Spezialbehandlung erinnert!

    Wer jetzt denkt, dass Krishna Singh seine juristischen Kenntnisse, seiner juristischen Ausbildung, zum Wohl der Spendengelder, die PETA erhält, einsetzt, der irrt sich! Krishna Singh scheint selbst von juristischen Grundkenntnissen überhaupt keine Ahnung zu besitzen. Freiwillig gab er seinen Rechtsanwaltstitel ab! Jeder kann sich selbst seine Meinung bilden, warum er dieses tat!

    Die haltlosen und teilweise fast kriminellen Strafanzeigen, die Krishna Singh im Namen von PETA zu verantworten hat, lassen seine juristische Expertise mehr als anzweifeln. Ich persönlich vermute, dass es der Grund ist, dass dieser bei PETA um einen Job bettelte. Die eigene Kanzlei schien nicht besonders gut gelaufen zu sein, bevor er sich PETA zuwendete!

    Anmerkung der Redaktion: in den letzten drei Absätzen steckt viel Sarkasmus drin
  • PETA fordert Enteignung deutscher Landwirte wegen Schweinepest nach ASP-Zaun Debakel

    In Sprücheklopfen ist PETA einsame Spitze. Geht es aber, um den aktiven Tierschutz, verbunden mit der direkten Hilfe für Tiere, ist von PETA nichts zu sehen! Auch beim ASP-Zaun kommt von PETA nur purer Populismus!

    Inhalt in diesem Artikel:

    In den letzten Monaten häuften sich Berichte und Fotos, die Kadaver von Tieren, insbesondere Rehe am Schutzzaun gegen die Schweinepest in Brandenburg aufzeigten. Trotz der Meldungen von einer Vielzahl von anscheinend ertrunkenen Tieren, hielt es PETA nicht für nötig, Mitglieder und Unterstützer zu mobilisieren, um den Tieren vor Ort Hilfe zu leisten. PETA behauptet, die größte Tierrechtsorganisation zu sein, die sich für Tierschutz einsetzt.

    Erstaunt muss man immer wieder feststellen, dass bei hilfsbedürftigen Tieren niemand von PETA zu sehen ist. So klopft man zwar sinnfreie Artikel ins mediale Internet, aber Tieren direkt zu helfen kommt für PETA nachweislich nicht infrage! Wird PETA auf direkte Hilfe angesprochen, kommt die Aussage, man könne nicht jedem Tier helfen. Nur sollte man sich dann fragen, welchem Tier PETA überhaupt hilft!

    PETA betreibt nirgends auf der Welt ein Tier- bzw. einen Gnadenhof, um Tieren ein besseres Leben zu ermöglichen. Behauptet wird immer wieder, dass PETA Tiere in die Obhut anderer Organisationen übergibt, ohne diese direkt zu benennen. Hat PETA Angst, dass dann ihre Unterstützer ehern der Organisation die Spenden übermitteln, die sich um die Tiere kümmert, oder existieren diese geretteten Tiere nur in der Fantasie von PETA?

    In den USA tötet PETA tausende von Tieren, nur weil man diese nicht verpflegen möchte! Dabei verstößt PETA sogar gegen die gesetzlichen Bestimmungen, die festlegen, dass Fundtiere 72 Stunden aufbewahrt werden müssen. Ein von PETA gestohlener Familienhund überlebte nicht einmal vier Stunden und wurde von PETA regelrecht hingerichtet!

    Der ASP-Zaun, Bollwerk gegen die afrikanische Schweinepest

    Der ASP-Zaun soll insbesondere den Nationalpark Unteres Odertal vor der sich immer weiter ausbreitenden afrikanischen Schweinepest schützen. Die afrikanische Schweinepest befällt nur Schweine und ist für die infizierten Tiere tödlich. Die afrikanische Schweinepest stammt aus Afrika und wurde über Georgien nach Europa eingeschleppt. Seitdem verbreitet sich diese Schweine-Krankheit in Osteuropa und Asien aus! Derzeit gibt es weder Impfstoffe noch Medikamente. Die Krankheit ist für infizierte Schweine tödlich! 

    Die rasante Verbreitung des Virus erfolgt durch Wildschweinen, im direkten Kontakt zu infizierten Schweinen! Um die Wildschweine im Nationalpark Unteres Odertal zu schützen und die weitere Verbreitung der Krankheit einzudämmen, wurde der sogenannte ASP-Zaun errichtet. Ein 1,20 Meter hoher Zaun, wo man davon ausging, dass insbesondere Rehe diesen überspringen könnten. Die aufgefundenen toten Tiere am Zaun, die ertrunken waren, belegten das Gegenteil. Die Flächen des Nationalparks werden immer wieder durch die Oder überflutet, sodass die Tiere zum Teil durch den Zaun eingeschlossen waren!

    Jetzt wurde von der zuständigen Behörde die Teilverlegung des ASP-Zauns angekündigt. Dadurch sollen Überflutungsgebiete umgangen werden!

    PETA begrüßt Maßnahme und plädiert für Ursachenbekämpfung bei ASP und zeigt erneut ihr fehlenden Sachverstand auf

    So ließ PETA in ihrer Pressemitteilung Peter Höffken zu Wort kommen. Jener Peter Höffken betitelte sich bis zu einer Strafanzeige gegen ihn und PETA wegen Verdachtes des Titelmissbrauchs als Diplomzoologe und Wildtierexperte! Drei Tage nach der Strafanzeige durch GERATI Betreiber Silvio Harnos, degradierte PETA diesen zum Fachreferenten! PETA Mitarbeiter geben sich gern Titel, die sie nicht tragen dürfen. Sei es das man als Rechtsanwalt auftritt, oder ein nicht vorhandenes Diplom in Zoologie erfindet!

    So schrieb jener Peter Höffken in der PETA-Pressemitteilung folgendes …

    „Wir begrüßen die angekündigte Maßnahme. Zäune sind in der Natur jedoch auch an weniger problematischen Standorten allgemein keine nachhaltige oder tierfreundliche Lösung. Sie sind ein empfindlicher Eingriff in ökologische Kreisläufe und verursachen Tierleid. Sinnvoller wäre, die Ursachen anzugehen: Die ASP-Zäune wurden überhaupt nur wegen der Intensiv-Schweinehaltungen in Brandenburg aufgestellt. Allein aus Angst vor einem Übergreifen und wirtschaftlichen Verlusten werden Wildschweine in Massen getötet und Zäune in die Natur gesetzt. Anstatt diese tierquälerische Industrie mit aus Steuergeldern finanzierten Zäunen zu unterstützen, sollte die Landespolitik den Ausstieg aus der Schweinehaltung fördern. Die Niederlande machen es mit Ausstiegsprämien für Landwirte aus der ‚Tierproduktion‘ vor.“

    Peta.de

    Schutz eines Naturschutzgebietes verbindet PETA mit wirtschaftlichen Interessen in der Landwirtschaft

    Gern würde ich einmal Herrn Peter Höffken, oder einen anderen PETA-Mitarbeiter fragen, ob ein Wildschwein kein Recht auf Leben für PETA hat? Nur leider verwehrt PETA generell auf solche Fragen immer eine Antwort. Stellt man so eine Frage in den von PETA betriebenen sozialen Medien, wird man unverzüglich von PETA gesperrt. Ist PETA tatsächlich so Argumentlos, oder offenbart sich hier das total fehlende Fachwissen der PETA Mitarbeiter?

    Aber schauen wir einmal hinter die Aussagen des degradierten PETA-Mitarbeiters Peter Höffken. 

    AUSSAGE 1:

    Sinnvoller wäre, die Ursachen anzugehen: Die ASP-Zäune wurden überhaupt nur wegen der Intensiv-Schweinehaltungen in Brandenburg aufgestellt.

    Der ASP-Zaun befindet sich direkt an der Grenze zu Polen in dem Naturpark Unteres Odertal! Wenn man die wirtschaftlichen Interessen der Landwirte nur schützen hätte wollen, dann wäre es wohl sinnvoller, die Gebiete in den diese Betriebe stehen, mit einem Zaun zu umbauen! Gleichzeitig wäre es dann auch notwendig gewesen, an der gesamten Oder/Neiße Grenze diesen ASP-Zaun aufzubauen. An der Verbreitung des Wolfes in Deutschland kann man deutlich die Ausbreitungsgeschwindigkeit aus der Lausitz in das Gebiet der Bundesrepublik erkennen. Bei einem Virus ist dieses jedoch noch schneller und unaufhaltsam!

    Aussage 2:

    Anstatt diese tierquälerische Industrie mit aus Steuergeldern finanzierten Zäunen zu unterstützen, sollte die Landespolitik den Ausstieg aus der Schweinehaltung fördern. Die Niederlande machen es mit Ausstiegsprämien für Landwirte aus der ‚Tierproduktion‘ vor.“

    Auch bei dieser Aussage sollte man Peter Höffken ehern den Rat geben, richtig zu recherchieren! In Holland erhalten Landwirte in einem Naturschutzgebiet und nur da eine Ausstiegsprämie, wenn sie den Betrieb in dieses Gebiet einstellen. Sie können natürlich mit diesem Geld einen neuen Schweinestall außerhalb des Schutzgebietes aufbauen. 

    Gleichzeitig wäre dieses in Deutschland allein wegen der geschichtsträchtigen Vergangenheit kaum umsetzbar. Zwangsenteignungen, wie man in den Niederlanden droht, gab es in der Nazizeit und im sozialistischen deutschen Teilstaat bereits. Ich glaube nicht, dass dieses aufgrund einer von Außen drohenden Schweinepest umsetzbar ist!

    Wo bleibt die Hilfe von PETA für die betroffenen Wildtiere dieser Schweinepest?

    PETA behauptet von sich selbst, sie seien die größte Tierrechtsorganisation, die sich für den Tierschutz einsetzt. Wo bleibt denn der Einsatz, um die Verbreitung der afrikanischen Schweinepest einzudämmen. Die Verbreitung findet nachweislich durch Wildschweine statt. Warum lässt PETA keinen Impfstoff erforschen, um diesen in Afrika kostenlos für die Landwirte dort zu verteilen. Insbesondere, da diese ja auf die Tierhaltung angewiesen sind, da in vielen Gebieten eine Landwirtschaft aufgrund des Klimas nur eingeschränkt möglich ist!

    Aber sobald es um Geld geht, was PETA in die Tiere investieren soll, wird man bei PETA sehr kleinlaut. Die Spendengelder verschwinden bei PETA in dubiose Gehaltszahlungen und Werbekampagnen für die Marke PETA. Kein einziger Cent der Millionen, die PETA aus den Tierschutzspendengeldern erlangt, kommt einem einzigen Tier zugute!

    Schlimmer noch, mit diesen Spenden tötet PETA selbst Tiere!

    Quellen:

  • Deutscher Tierschutzbund geht Verbot des Kükentötens zum 1. Januar nicht weit genug

    Zum 1. Januar 2022 tritt das neue Gesetz in Kraft, was das Kükentöten in Deutschland verbietet. Jahrelang ging eine Diskussion voraus, die immer wieder zur Verschiebung der gesetzlichen Bestimmung führte!

    Ab 1. Januar dürfen in Deutschland keine männlichen Küken mehr selektiert und getötet werden. Laut Gesetz muss das Geschlecht bis zum siebenten Bruttag festgestellt und bis dahin darf das Brüten des Eies abgebrochen werden. Zur Feststellung des Geschlechtes wurden wissenschaftliche Prüfmittel geschaffen, die dieses Gesetz immer wieder verzögerten. Jetzt sind sie wirtschaftlich einsetzbar.

    Jahrelang gab es kontroverse Streitigkeiten zwischen Tierrechtlern, Landwirten und dem Gesetzgeber. Der Gesetzgeber verschob immer wieder die Durchsetzung des längst fälligen Gesetzes! Männliche Küken legen keine Eier und setzen auch nicht so viel Fleisch an wie weibliche Tiere! Deswegen gelten diese als nicht wirtschaftlich!

    Deutscher Tierschutzbund meldet sich zu Wort, da das neue Gesetz nicht weit genug gehe!

    In einem Interview äußerte sich der Deutsche Tierschutzpräsident Schröder dahingehend …

    Für die Aufzucht und die Schlachtung der Bruderhähne fehlen nach wie vor gesetzliche Vorgaben, kritisiert der Tierschutzbund. Außerdem fehle Transparenz. „Den meisten Verbrauchern ist nicht bewusst, dass auch für Eier, die der Handel bereits mit der Angabe ‚ohne Kükentöten‘ vermarktet, schmerzempfindliche Embryonen oder sogar Küken getötet wurden“, so Tierschutzbund-Präsident Schröder. „Zudem gibt es für verarbeitete Eier keine Kennzeichnungspflicht.“

    RND.de

    Da Tierrechtler immer wieder für Tiere dieselben Rechte einfordern, wie für Menschen, darf man sich Fragen, ob der Deutsche Tierschutz Präsident sich auch gegen den § 218a und somit gegen den Schwangerschaftsabbruch und der Selbstbestimmung der Frau ausspricht!

    Über Jahre wurde die wissenschaftliche Entwicklung der Geschlechtertest transparent durch die Wissenschaftler und der Landwirtschaft aufgezeigt. Kein einziger Tierrechtler hatte in irgendeiner Form etwas gegen diese wissenschaftliche Forschungsrichtung einzuwenden. Jetzt wo diese wirtschaftlich umsetzbar ist, spricht man auf einmal von schmerzempfindlichen Embryonen, die getötet werden sollen!

    Tierrechtlern geht es nicht um Tiere, sondern nur um polemische Aufmerksamkeit!

    Es zeigt sich immer wieder, dass es Tierrechtlern nicht um die Tiere geht, sondern diese nur den größtmöglichen wirtschaftlichen Schaden anrichten wollen. Die Begründung ihrer starrsinnigen Forderungen sei in dem verdummten ethischen Gedankengut zu finden, was diese verbreiten wollen. Tiere und der Tierschutz haben da keinen Platz. Letztendlich geht es nur um die Ethik des Vegan seins!

    Würde man die geschlechtliche Selektion bis zum 7. Tag verbieten, würden die Eier nicht mehr in Deutschland ausgebrütet werden, sondern in Osteuropa, Asien oder Afrika. Dass dort der Tierschutz kaum existiert, wollen Tierrechtler nicht wahrhaben. Letztendlich sollen tierische notwendige Nahrungsmittel verschwinden. Wie sich die Menschen vegan alle ernähren sollen, spielt da keine Rolle! Man braucht sich nur die Energieentwicklung in Deutschland anzuschauen. Deutschland vernichtet gerade seine ganze Energiewirtschaft. Die Nachbarländer reiben sich die Hände und bauen an den Grenzen zu Deutschland, wohl wissentlich auf die Energiekrise, ihre Atomkraftwerke. Letztendlich zahlt der Bürger die zu erwartenden hohen Energiekosten, die ein paar Politiker ihnen jetzt für die Zukunft auferlegen! Da erhält der Begriff Good-Bye-Deutschland schon erschreckende Zukunftsängste! 

  • 1 Kg veganes Lebensmittel produzieren 4 kg nicht essbare Biomasse

    In einem NTV Podcast widerspricht Wilhelm Windisch, Agrarwissenschaftler von der Technischen Universität München (TUM), der veganen Argumentation, dass insbesondere Kühe die Hauptschuld am Klimawandel tragen!

    Unter anderen auch Peta behauptet immer wieder, dass Kühe in der Nutztierhaltung für den Klimawandel, eine der größten Mitschuld tragen! Dass diese Behauptung so nicht haltbar ist, kann man bereits durch simples Informieren und Nachdenken widerlegen. 

    In erster Linie baut sich Methan selbständig nach einigen Jahren ab. Anders sieht es bei CO₂ aus, was nicht selbständig abgebaut wird. Hier benötigt man Pflanzen, die durch Photosynthese CO₂ in Sauerstoff wandeln! Ein weiteres Argument liefert Wilhelm Windisch in seinem Podcast auf NTV. Aus 1 kg für den Menschen verwertbare Nahrungsmittel (Vegan), entstehen 4 kg nicht essbare Biomasse, die von Wiederkäuern, wie Kühen verwertet werden können. 

    Kühe in der Nutztierhaltung können also, aus für den Menschen nicht verwertbare Biomasse, Nahrung und notwendiges tierisches Eiweiß erzeugen. Windisch sagt aber auch, dass das auf bearbeiten von Kraftfutter, ein Übel ist, da große Anteile der landwirtschaftlichen Nutzfläche, für die Tiernahrungsproduktion Verwendung findet. Gleichzeitig verweist er jedoch, dass Nahrungsmittelpflanzen insbesondere in Deutschland durch notwendige Wechselkulturen nicht in ausreichender Produktion verfügbar sind. Insbesondere mit dem Hinweis, dass Felder übermäßig gedüngt werden müssten. 

    Die Verwendung der nicht essbaren Biomasse, in Biokraftwerken, erzeugt wiederum CO₂, was den Klimawandel wieder anheizen würde. Kühe geben sogar, gerechnet auf ihre Produkte, weniger Methan ab, als vor 100 Jahren. Die Behauptung, wir würden mehr Tiere halten, als vor 150 Jahren, widerspricht der Wissenschaftler auch. Nutztiere, sind für die Verwertung nicht essbarer Biomasse existenziell notwendig. 

    Hier der Podcast auf NTV

    Klima-Labor von ntv – wie retten wir die Erde? – https://audionow.de/podcast/8dfade80-929b-4b5c-a135-dd70e4471fd7

  • Peta und seine Polemik bei der afrikanischen Schweinepest

    Vorsorglicher Seuchenschutz existiert für Peta nicht. So tritt Peta erneut polemisch ohne Fachwissen auf und will beim Thema afrikanische Schweinepest kritisieren, ohne Fachwissen aufzuzeigen!

    Wie üblich äußert sich Peta polemisch und versucht ihre eigene Meinung trotz fehlender Sachlichkeit und Realität an den man zu bringen. In ihrer Pressemitteilung präsentiert Peta einen gewissen Peter Höffken, der sich bis 2014 ein Diplom, in Zoologie angedichtet hatte und nach Aufdeckung von GERATI, sogar von Peta zum einfachen Fachreferenten degradiert wurde!

    Schweinefleisch zählt in Deutschland zu den Grundnahrungsmitteln und sorgt damit für die Grundversorgung von benötigten Nahrungsbestandteilen und Vitaminen bei den Menschen in Deutschland. Peta, die sich als sektenartiger Führer der veganen Lebensweise verschrieben haben, denunzieren immer wieder Berufsstände ohne Fachwissen und Sachlichkeit zu besitzen!

    Gleichzeitig kann Peta keinerlei alternative Lösungsansätze präsentieren, um hier in diesem Fall, die afrikanische Schweinepest einzudämmen. Dass man Tiere vorsorglich tötet, um eine Verbreitung einer Viruskrankheit zu verhindern, ist schlimm, aber auch notwendig. Immer wieder argumentiert Peta, dass Tiere Viren in sich tragen, die auf den Menschen überspringen können.

    Folgt man Peta’s Logik, müsste man alle Tiere töten

    Egal welche Viruskrankheit man sich anschaut, wird diese in der Regel von Wildtieren in sich getragen und verbreitet. Sei es die Vogelgrippe, oder wie hier die Schweinepest. Im Fall von Corona behauptet ja Peta immer noch, dass dieser Virus auf natürlichen Wege vom Tier zum Menschen übersprang! Im Februar kamen in den USA auf Antrag des US-Präsidenten, Joe Biden, die Geheimdienste zu der Erkenntnis, dass ein Laborunfall, im Fall von Covid-19 nicht ausgeschlossen werden kann!

    Solche Erkenntnisse passen natürlich nicht in das ethische Bild von Peta und werden deshalb missachtet. Gleichzeitig stellt Peta immer die Behauptung auf, dass man ohne Tierversuche Impfstoffe entwickeln kann. Warum investiert Peta nicht einmal ihre Mittel, um Impfstoffe für Wildtiere zu entwickeln, um den Wildtieren zu helfen. Peta selbst betreibt doch intensiv ein Institut, wo man angeblich sich seit Jahren mit der Entwicklung von Tierversuchsfreien Alternativen beschäftigt!

    Ist das auch nur eine Seifenblase wie das angebliche Diplom in Zoologie, des Herrn Peter Höffken, der im Namen von Peta den nachgewiesenen Schwachsinn, in einer Pressemitteilung verbreitet! Niemand ist geholfen, wenn man nur dummes Zeug verbreitet, was weder wissenschaftlich noch fundiert erscheint. 

    Dummheit hat nichts mit Ethik zu tun

    Und nur weil man sich bei Peta irgendwelchen frei erfundenen ethischen Grundvorstellungen verschreibt, bedeutet dieses nicht, dass diese der Wahrheit entsprechen! Eine wahre Aussage, bzw. Behauptung muss wissenschaftlich bewiesen werden, oder wenigstens mit wissenschaftlich haltbaren Argumenten belegt werden. Dr. Edmund Haferbeck (Rechtsberater bei Peta) behauptet, dass bei Peta größtenteils nur promovierte Mitarbeiter tätig sind. Dabei vergisst er wahrscheinlich, dass man auch als Promovierter, dann wenigstens in seinem Fachbereich arbeiten sollte, wo man promoviert hat. Haferbeck selbst hat seinen Doktortitel in Agrarwissenschaften gemacht und ist bei Peta als Jurist bzw. Rechtsberater tätig. Fehlendes Fachwissen konnte durch GERATI bereits mehrfach, Haferbeck nachgewiesen werden.

    Analysiert man Peta’s Forderungen, kommt man zu der Erkenntnis, dass Peta alle Tiere töten will. Denn Tiere übertragen Krankheiten und sind ausschließlich für Pandemien verantwortlich. Dass es in den meisten Fällen nur ein hygienisches Problem ist, dass will man bei Peta nicht sehen. Dass Peta alle Tiere töten will, sieht man bereits daran, dass Peta in den USA 90 Prozent der Tiere, die in ihrer Obhut überstellt werden, einfach tötet. Peta selbst schickt Mitarbeiter aus, um Tiers zu stehlen und diese dann sofort zu töten.

    Bei Seuchen und Pandemien offenbart sich die fehlende globale Zusammenarbeit

    Seuchen und Pandemien lassen sich nur verhindern, wenn diese in den Ländern ausgerottet werden, wo sie entstehen! Schaut man sich die direkte Herkunft an, wird man schnell feststellen, dass die Seuchen wie Geflügelpest, Vogelgrippe, oder die Schweinepest aus Asien und Afrika, vor allem aus den ärmsten Gegenden stammen. 

    Anstatt, dass Wissenschaftler unverzüglich weltweit zusammenarbeiten, um beim ersten Auftreten eines gefährlichen Virus, diesen zu bekämpfen, schottet man sich ab, oder überlässt den armen Ländern, die mit dem Virus zu kämpfen haben, sich selbst. Auch die UNO und ihre verschiedenen Organisationen sind da viel zu langsam! 

    10 Fakten zum Thema afrikanische Schweinepest

    1. Die Afrikanische Schweinepest ist eine schwere Virusinfektion, die ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt. Seit 2014 verbreitet sich die Tierseuche besonders in den osteuropäischen Ländern. Am 9. September 2020 informierte das BMEL, dass es in Brandenburg einen amtlichen Verdachtsfall der Afrikanischen Schweinepest gibt, dieser bestätigte sich am Folgetag.

    2. Das Virus der ASP befällt nur Schweine (Wild- und Hausschweine). ASP ist nicht auf den Menschen übertragbar – weder durch den Verzehr von Schweinefleisch, noch über direkten Tierkontakt. Allerdings spielt der Mensch bei der Verbreitung der Seuche eine wichtige Rolle, zum Beispiel durch unsachgemäße Entsorgung von ASP-virushaltigen Lebensmitteln oder durch ASP-virushaltiges Material an Schuhen und Fahrzeugen.

    3. Nein, es können sich ausschließlich Schweine mit dem Erreger infizieren.

    4. Eine Übertragung ist über direkten Kontakt zwischen infizierten und nicht infizierten Tieren möglich, insbesondere über Blutkontakt. Darüber hinaus kann das Virus indirekt über verunreinigte Gegenstände (Werkzeuge, Fahrzeuge, Schuhe/Kleidung etc.), Lebensmittel oder über kontaminiertes Futter übertragen werden.

    5. Im Jahre 2007 wurde das Virus der ASP aus Afrika, vermutlich über den Schwarzmeerhafen von Poti, nach Georgien eingeschleppt und hat sich seither über mehrere Trans-Kaukasische Länder nach Russland, Weißrussland und die Ukraine ausgebreitet. Anfang 2014 erreichte die Tierseuche die Europäische Union und hat sich seitdem – teilweise über große Distanzen hinweg – verbreitet.

    6. Die Afrikanische Schweinepest ist unheilbar, ein Impfstoff steht gegen diese Tierseuche nicht zur Verfügung. Daher müssen strikte Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen in den Schweine haltenden Betrieben (strikte Abschottung gegen den Kontakt mit Wildschweinen) und beim Transport von Schweinen sichergestellt werden, um eine Einschleppung der ASP zu vermeiden. Zudem werden zahlreiche Maßnahmen zum Management der Schwarzwildpopulation ergriffen.

    7. Wird ASP bei Schwarzwild festgestellt, wird ein sogenannter gefährdeter Bezirk festgelegt und eine Pufferzone eingerichtet, die nicht von der Tierseuche betroffen ist. Das Verbringen von Hausschweinen und Schweinefleischerzeugnisse aus diesen Gebieten ist dann grundsätzlich verboten (Ausnahmen können von der zuständigen Behörde genehmigt werden). Beim Schwarzwild wird eine zeitlich begrenzte Jagdruhe und Fallwildsuche mit sich anschließender verstärkter Bejagung, in jedem Fall aber eine Untersuchung erlegter und verendet aufgefundener Wildschweine, angeordnet. Darüber hinaus greifen weitere seuchenhygienische Maßnahmen, zum Beispiel die zentrale Sammlung des Aufbruchs und bei Bedarf ein zentraler Aufbruch erlegter Wildschweine.

    8. Die Erkrankung führt in nahezu allen Fällen zum Tod des Schweines innerhalb weniger Tage.

    9. Nein, derzeit gibt es keinen Impfstoff gegen die Afrikanische Schweinepest. An der Entwicklung eines Impfstoffes wird bereits sehr lange geforscht.

    10. Nein. Der Verzehr von ASP-infiziertem Wildschweinefleisch ist für Menschen nicht gefährlich.

    BMEL.de

     

    Quellen: