PETA unter Beschuss: Strafanzeigen ohne gesetzliche Grundlage
PETA unter Beschuss: Strafanzeigen ohne gesetzliche Grundlage

In dem folgenden Text geht es um Vorwürfe gegenüber der Tierrechtsorganisation PETA, die falsche Verdächtigungen äußern soll. Es wird gezeigt, dass PETA Strafanzeigen oft nur aus PR-Gründen erstattet und dass die Organisation Straftaten im Namen des Tierrechts als legitimes Mittel betrachtet.

Haferbeck im Ruhestand: Endstation Deutsche Bahn?

Nach seiner Verabschiedung in den Ruhestand hat Edmund Haferbeck seine neue Berufsbezeichnung auf Xing bekannt gegeben. Dabei stellt sich die Frage, ob Haferbeck nun als Rentner bei der Deutschen Bahn und DB Regio fährt, da er keinen festen Wohnsitz mehr hat? Möglicherweise kauft er als Privatier jedoch weiterhin seine Tickets selbst, ohne auf Spendengelder aus dem Tierschutz angewiesen zu sein?

Screenshot: https://www.xing.com/profile/Edmund_Haferbeck
Screenshot: https://www.xing.com/profile/Edmund_Haferbeck

Es ist jedoch auffällig, dass es um Edmund Haferbeck seit seiner Pensionierung sehr still geworden ist. Selbst im Berufungsverfahren, in dem Haferbeck’s Anwälte der Kanzlei Günther aus Hamburg noch in den letzten beiden Jahren sehr aktiv waren, wurde es ruhig. Auch in den offenen Verfahren gegen den Journalisten Silvio Harnos von GERATI, die Haferbeck und PETA angestrebt hatten, herrscht Ruhe. Auf Facebook hatte ich meine Leser stets auf dem Laufenden gehalten.

Bemerkenswert ist auch, dass Haferbecks PETA-Tätigkeit als Rechtsberater aus seinem Xing-Profil verschwunden ist. Stattdessen wird er als zuständiger Mitarbeiter für Senior Special Projects gelistet. Das könnte möglicherweise damit zusammenhängen, dass GERATI der Justiz Hinweise darauf geliefert hatte, dass Haferbeck jahrelang gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßen haben könnte, indem er entgeltliche Rechtsberatung ohne juristische Absicherung anbot.

PETA gegen unschuldige Bürger: Die Machenschaften der Rechtsabteilung

Als Edmund Haferbeck vermutlich nach der Strafanzeige gegen seine Person wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz durch PETA, nennen wir es einmal, versetzt wurde, wurde als neuer Leiter der PETA-Rechtsabteilung Krishna Singh ernannt.

Dieser gab freiwillig, wie er beteuerte, seinen Rechtsanwaltstitel ab. Erstaunlicherweise erfolgten unzählige Beschwerden bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer wegen Massenabmahnungen, die er im Namen von PETA im Vorfeld versendete, zeitlich im Einklang.

Juristisch scheint Krishna Singh nicht mit Fachwissen glänzen zu können. Denn ansonsten würde er seinen Arbeitgeber darauf aufmerksam machen, dass niemand mit einer Strafanzeige bedacht werden kann, nur weil sein Arbeitgeber der Meinung ist, dass es an den gesetzlichen Bestimmungen mangelt.

Was Krishna Singh und PETA hier machen, ist sogar eine Straftat. Dazu gibt es nämlich das Gesetz § 164 Abs. 1 Falsche Verdächtigungen:

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 164 Falsche Verdächtigung / dejure.org/gesetze/StGB/164.html

Krishna Singh, als verantwortlicher Leiter der Rechtsabteilung, begeht vermutlich eine Straftat, die mit bis zu 5 Jahren Gefängnis geahndet werden könnte.

Eine eigene Rechtsabteilung sollte eigentlich das Unternehmen oder hier den Verein PETA schützen, um juristische Fehler zu vermeiden. Doch bei PETA ist das anders. Sie scheinen extra unfähige Mitarbeiter zu suchen, um populistisch Strafanzeigen gegen unschuldige Bürger stellen zu können und durch ihre Rechtsabteilung aufzuwerten.

Dass diese Rechtsabteilung nur aus unfähigen, gescheiterten Juristen besteht, kann man vermuten. Insbesondere, da sie, obwohl bereits hunderte ihrer Strafanzeigen abgewiesen wurden, sie immer wieder erneut stellen.

Ein Jurist sollte sich klar darüber sein, dass man sich nur auf geltende Gesetze berufen kann und nicht auf Gesetze, die frei erfunden sind oder dem Wunschdenken von radikalen Tierrechtlern entspringen.

Auch in der erneuten Strafanzeige, die nach einem Brand in einem Stall an die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) verschickt wurde, ist haltlos. PETA selbst räumt das in einer Pressemitteilung durch Lisa Kainz sogar ein.

Lisa Kainz / PETA - Pressemitteilung
jährlich sterben Zehntausende Tiere bei Stallbränden, weil die gesetzlichen Vorgaben mangelhaft sind. PETA hat nun bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet (…) „Jeder Tod eines Tieres, welches bei einem Stallbrand stirbt, wurde nach Auffassung von PETA aufgrund der mangelnden Brandschutzvorgaben billigend in Kauf genommen. (…) PETA kritisierte in der Vergangenheit wiederholt die bestehenden Brandschutzverordnungen, da ein Schutz der Tiere so gut wie nicht geregelt ist

Tierrechtsfanatismus: Wenn das Ziel alle Mittel heiligt

PETA scheint genau zu wissen, dass ihre Strafanzeigen keinen Erfolg haben werden, da es keine gesetzliche Grundlage gibt. Das legt nahe, dass PETA diese Anzeigen vorsätzlich erstellt. Die sofort mit der erstellten Strafanzeige verfasste PETA-Pressemitteilung, die den Landwirt bereits zum verurteilten Straftäter erklärt, bestätigt dies.

Ironischerweise ist es PETA selbst, die Straftaten begeht, indem sie wiederholt falsche Verdächtigungen gegenüber den Ermittlungsbehörden äußert. Wenn es sich herausstellt, dass Tierrechtsfanatiker für Brandstiftungen verantwortlich sind, erstattet PETA, obwohl Tiere zu Schaden gekommen sind, keine Strafanzeige. Edmund Haferbeck hat im Namen von PETA sogar erklärt, dass Straftaten im Namen des Tierrechts ein legitimes Mittel der Tierrechtsarbeit seien, unabhängig davon, ob Tiere dabei zu Schaden kommen.

Wer Tiere schützen will, sollte dies ohne zweierlei Maß tun. Auch wenn Tierrechtler bei einer Aktion Tiere verletzen oder töten, muss man als Tierschützer diese Handlungen verurteilen. PETA ist jedoch kein Tierschutzverein, sondern setzt sich explizit nur für Tierrechte ein, und hier ist jedes Mittel recht.

Fazit:

Insgesamt zeigt sich anhand des Vorfalls, dass PETA bei Strafanzeigen gegen Tierhalter in der Regel keinen Erfolg hat, da es keine gesetzliche Grundlage für die Vorwürfe gibt. Die von PETA verfassten Pressemitteilungen scheinen darauf abzuzielen, die betreffenden Landwirte bereits im Vorfeld zu diskreditieren. Während PETA öffentlich für den Tierschutz eintritt, haben ihre Aktionen oft das Gegenteil zur Folge.

Durch wiederholte falsche Verdächtigungen gegenüber den Ermittlungsbehörden und die Verherrlichung von Straftaten im Namen des Tierrechtes verliert PETA an Glaubwürdigkeit und schadet letztlich der Sache, für die sie eintritt. Wer Tiere schützen möchte, sollte dies ohne zweierlei Maß tun. Tierschützer sollten auch dann verurteilen, wenn sie selbst bei ihren Aktionen Tiere verletzen oder töten.

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass der Vorfall um die Strafanzeige gegen den Landwirt aufzeigt, dass PETA eine kontroverse Organisation ist, die mit radikalen Methoden für ihre Ziele eintritt. Ihre Aktionen stoßen bei vielen Menschen auf Ablehnung, was auch auf ihre Bereitschaft zurückzuführen ist, Straftaten im Namen des Tierrechtes zu verherrlichen. In Anbetracht dessen sollten Tierschützer, die sich für eine bessere Behandlung von Tieren einsetzen, andere Wege einschlagen, um ihr Ziel zu erreichen.

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