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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Autor: GERATI Redaktion

  • 468 Papageieneier am Flughafen Johannesburg beschlagnahmt – mehrere Küken geschlüpft

    468 Papageieneier am Flughafen Johannesburg beschlagnahmt – mehrere Küken geschlüpft

    Am Flughafen OR Tambo in Johannesburg sind bei zwei getrennten Kontrollen insgesamt 468 Papageieneier beschlagnahmt worden. Festgenommen wurden zwei thailändische Staatsangehörige, die die Eier in improvisierten Brutvorrichtungen im Handgepäck transportiert haben sollen. Einige der beschlagnahmten Eier wurden inzwischen im National Zoological Garden in Pretoria ausgebrütet. Ob die beiden Transporte zusammenhängen, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

    Zwei Transporte innerhalb weniger Wochen

    Der erste Fall ereignete sich am 16. Juli. Ein 23-jähriger Thailänder soll dabei 418 Papageieneier in zwei präparierten Taschen transportiert haben. Am 20. August stoppten die Behörden einen 50-jährigen thailändischen Staatsangehörigen mit weiteren 50 Eiern in einer selbstgebauten Brutbox. Beide Personen wurden festgenommen; die südafrikanischen Behörden sprechen von mutmaßlichem Schmuggel.

    Vorläufige Untersuchungen weisen darauf hin, dass die Eier von Papageienarten stammen, deren internationaler Handel durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen CITES geregelt wird. Welche Arten genau betroffen sind, war zunächst nicht abschließend geklärt. Diese Unterscheidung ist rechtlich entscheidend, weil Schutzstatus, erforderliche Genehmigungen und mögliche Ausfuhrverbote von der jeweiligen Art abhängen. Auch für die weitere Behandlung der Tiere ist die Bestimmung wichtig.

    Der Umfang der beiden Funde ist dennoch auffällig: Der größere Transport umfasste mehr als achtmal so viele Eier wie der spätere Fund. Aus den Zahlen allein lässt sich jedoch nicht ableiten, dass beide Beschuldigten Teil desselben Netzwerks waren. Die Ermittler prüfen deshalb neben der Herkunft der Eier auch mögliche Verbindungen zwischen den Fällen. Bis dahin stehen zwei getrennte Festnahmen und insgesamt 468 beschlagnahmte Eier fest.

    Zoo übernimmt schwierige Versorgung

    Nach der Beschlagnahmung wurden sämtliche Eier an den National Zoological Garden in Pretoria übergeben. Dort kamen sie in geeignete Brutkästen und werden von Tierärzten und Tierpflegern betreut. Erste Küken sind bereits geschlüpft. Für die Einrichtung bedeutet das eine anspruchsvolle Versorgung, denn die Tiere benötigen nach dem Transport und der künstlichen Bebrütung eine engmaschige Kontrolle.

    Der Fall zeigt zugleich die praktische Folge des illegalen Transports: Bei Vogeleiern hängt das Überleben nicht nur von der Herkunft und dem Schutzstatus ab, sondern auch von Temperatur, Feuchtigkeit, Erschütterungen und der Dauer der Reise. Improvisierte Brutvorrichtungen können diese Bedingungen nur schwer zuverlässig gewährleisten. Für jedes geschlüpfte Küken sind deshalb die konkrete gesundheitliche Verfassung und die weitere tiermedizinische Versorgung maßgeblich. Auch die noch nicht geschlüpften Eier müssen unter kontrollierten Bedingungen weiter betreut werden.

    Südafrika setzt bei der Bekämpfung des illegalen Wildtierhandels auf die Zusammenarbeit mehrerer Stellen. An dem Einsatz waren unter anderem die Umweltinspektion Environmental Management Inspectorate, die sogenannten Green Scorpions, sowie Einheiten der südafrikanischen Polizei und der Grenzbehörden beteiligt. Die Festnahmen beruhten auf geheimdienstlichen Hinweisen und erfolgten im Rahmen einer koordinierten Operation. Die Beteiligung mehrerer Stellen unterstreicht den behördlichen Aufwand bei solchen Fällen.

    Hohe Strafen möglich – genaue Rechtsgrundlage und Arten bleiben offen

    Nach den vorliegenden Angaben sieht das südafrikanische Biodiversitätsrecht für Verstöße gegen Abschnitt 101 Sanktionen nach Abschnitt 102 vor: möglich sind Geldstrafen von bis zu zehn Millionen Rand und Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren, auch gemeinsam. Ob diese Vorschriften auf den konkreten Export der noch nicht abschließend bestimmten Eier unmittelbar anwendbar sind, hängt jedoch vom festgestellten Artenschutzstatus, den erforderlichen Genehmigungen und den weiteren Nachweisen im Verfahren ab. Über die konkrete Sanktion entscheidet letztlich das zuständige Gericht. Eine Festnahme stellt keine gerichtliche Feststellung der Schuld dar.

    Für den Artenschutz sind nun vor allem die genaue Bestimmung der Eier und die Klärung ihrer Herkunft relevant. Davon hängt ab, welche Schutzvorschriften verletzt worden sein könnten und ob sich die Transporte einem größeren Handelsweg zuordnen lassen. Die weitere Unterbringung und eine mögliche Rückführung werden von den zuständigen Stellen unter Berücksichtigung des Gesundheitszustands, der Artenbestimmung sowie artenschutz- und veterinärrechtlicher Vorgaben entschieden. Bis dahin werden die geschlüpften Küken weiter tierärztlich versorgt und die übrigen Eier kontrolliert betreut; offen bleibt außerdem, ob die beiden Transporte miteinander verbunden waren.

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  • 18 Schildkröten in Bottrop ausgesetzt: PETA erstattet Anzeige

    18 Schildkröten in Bottrop ausgesetzt: PETA erstattet Anzeige

    In einem Waldstück in Bottrop-Grafenwald sind 18 Schildkröten ausgesetzt worden. Die Tiere wurden in der Schildkröten-Auffangstation von Barbara Klobusch in Dorsten untergebracht. PETA hat wegen des Vorfalls Anzeige gegen Unbekannt erstattet und eine Belohnung von 500 Euro für Hinweise ausgelobt, die zur Ergreifung der Verantwortlichen führen.

    17 Landschildkröten und eine Breitbandschildkröte gerettet

    Zunächst wurden 17 Tiere gefunden und am 21. August in die Schildkröten-Auffangstation von Barbara Klobusch gebracht. Bei ihnen handelte es sich um sieben weibliche und neun männliche Griechische Landschildkröten sowie eine Breitbandschildkröte. Nachdem die Fundstelle mehrfach abgesucht worden war, konnte am folgenden Tag eine weitere Griechische Landschildkröte gesichert werden. Damit befinden sich insgesamt 18 Schildkröten in der Dorstener Auffangstation. Wer die Tiere in dem Waldstück zurückgelassen hat und wie lange sie sich dort befanden, ist bislang nicht bekannt.

    In Dorsten leben die Reptilien derzeit in zwei Außengehegen. Die Station verfügt über rund 750 Quadratmeter Fläche und betreut bereits etwa 120 Schildkröten. Barbara Klobusch kümmert sich seit 25 Jahren um Schildkröten, die Auffangstation selbst besteht seit 17 Jahren. Für Fundtiere kommen nach Angaben der Einrichtung die Städte auf, in denen die Tiere gefunden wurden. Der laufende Betrieb der Auffangstation ist darüber hinaus auf Spenden angewiesen.

    Die Unterbringung der 18 Tiere ist zunächst vorläufig. Nach Angaben der Auffangstation müssen die Schildkröten sechs Monate lang für einen möglichen ursprünglichen Besitzer vorgehalten werden, bevor eine Vermittlung erfolgen kann. Während dieser Frist können die Tiere daher nicht regulär an neue Halter abgegeben werden. Die Auffangstation weist deshalb ausdrücklich darauf hin, dass die Schildkröten derzeit noch nicht zur Vermittlung stehen. Erst nach Ablauf der Frist kann über die weitere Unterbringung entschieden werden.

    PETA setzt Belohnung aus und fordert Haltungsverbot

    PETA richtet die Anzeige gegen bislang unbekannte Verantwortliche. Hinweise können nach Angaben der Organisation an die Polizei oder auch anonym an PETA übermittelt werden. Für Informationen, die zur Ergreifung der Verantwortlichen führen, hat die Organisation eine Belohnung von 500 Euro ausgelobt. Wer die 18 Schildkröten tatsächlich ausgesetzt hat, ist bislang ungeklärt. Entsprechend richtet sich das Verfahren derzeit nicht gegen eine konkret bekannte Person.

    Lisa Redegeld, Fachreferentin bei PETA, bezeichnete das Aussetzen der Tiere als tierschutzwidrig. Nach Darstellung der Organisation können ausgesetzte Reptilien unter anderem wegen fehlender Nahrung und niedriger Temperaturen sterben. Dass die Schildkröten in diesem Fall gefunden und in eine Auffangstation gebracht wurden, ändert nichts daran, dass sie zuvor möglichen Gefahren ausgesetzt waren. Welche konkreten Auswirkungen das Aussetzen auf die einzelnen Tiere hatte, geht aus den vorliegenden Berichten allerdings nicht hervor. Entscheidend bleibt daher zunächst der dokumentierte Fund der Tiere in Bottrop-Grafenwald.

    PETA verbindet den Fall zugleich mit einer weitergehenden politischen Forderung. Die Organisation fordert Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer auf, den Handel und die private Haltung von Wildtieren generell zu verbieten. Diese Forderung geht deutlich über die konkrete Anzeige wegen der ausgesetzten Schildkröten hinaus und zielt auf eine grundsätzliche Regulierung der privaten Reptilienhaltung. Der einzelne Fund belegt zunächst lediglich, dass 18 Schildkröten offenbar in einem Waldstück zurückgelassen wurden. Ob daraus ein generelles Verbot von Haltung und Handel mit Wildtieren abgeleitet werden sollte, ist hingegen eine politische Forderung PETAs und keine unmittelbare Schlussfolgerung aus dem konkreten Fall.

    Auffangstation warnt vor vorschnellen Vermittlungsanfragen

    Für Interessenten bedeutet der Fund zunächst, dass keines der 18 Tiere kurzfristig übernommen werden kann. Die Auffangstation bittet deshalb darum, von Anfragen nach einer sofortigen Vermittlung abzusehen. Zunächst läuft die sechsmonatige Frist, innerhalb derer sich ein möglicher Eigentümer melden könnte. Erst anschließend kann geprüft werden, welche Tiere vermittelt werden können und welche Haltungsbedingungen dafür erforderlich sind. Damit soll verhindert werden, dass die Schildkröten bereits weitergegeben werden, bevor die Eigentumsfrage abschließend geklärt ist.

    Derzeit werden alle 18 Schildkröten in der Dorstener Auffangstation versorgt. Offen ist weiterhin, wem die Tiere ursprünglich gehörten und wer sie in Bottrop-Grafenwald ausgesetzt hat. Hinweise zum Geschehen können an die Polizei, den Ordnungsdienst der Stadt Bottrop oder direkt an PETA gegeben werden. Bis zur Klärung bleibt damit vor allem die Versorgung der Tiere Aufgabe der Auffangstation. Gleichzeitig muss abgewartet werden, ob sich weitere Erkenntnisse zu den Verantwortlichen ergeben.

    Quellen

  • Tierhaltungslogo Importfleisch: Brüssel beanstandet deutsche Pläne

    Tierhaltungslogo Importfleisch: Brüssel beanstandet deutsche Pläne

    Die geplante Ausweitung des deutschen Tierhaltungslogos auf ausländisches Fleisch stößt in Brüssel auf rechtliche Bedenken. Die EU-Kommission sieht in dem Entwurf mögliche Hindernisse für den freien Warenverkehr und kritisiert zusätzliche Nachweis- und Registrierungspflichten. Das Bundesagrarministerium prüft die Stellungnahme, während der Start des Systems weiter verschoben ist.

    Importfleisch könnte in niedrigste Stufe fallen

    Union und SPD wollen die 2023 beschlossene staatliche Kennzeichnung neu ausrichten. Das Logo soll künftig nicht nur Fleisch aus deutscher Produktion erfassen, sondern auch Waren aus dem Ausland sowie Angebote in Restaurants und anderen Betrieben der Außer-Haus-Verpflegung. Der Start für Schweinefleisch ist auf Anfang 2027 verschoben worden; die geplanten Änderungen sollen frühestens ab Mitte November beraten werden. Einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Verschiebung und den Einwänden der EU-Kommission stellt die Stellungnahme nicht her.

    Der zentrale Einwand richtet sich gegen die fehlende Anerkennung ausländischer Kennzeichnungssysteme. Nach dem deutschen Entwurf müssten ausländische Erzeuger nachweisen, dass ihre Haltung den deutschen Vorgaben entspricht. Gelingt das nicht, könnte die Ware automatisch der niedrigsten Kategorie „Stall“ zugeordnet werden – selbst wenn im Herkunftsland andere oder weitergehende Tierschutzvorgaben gelten. Damit stellt sich ausgerechnet bei einem Kennzeichnungssystem, das Verbrauchern mehr Transparenz versprechen soll, die Frage, ob unterschiedliche europäische Haltungsstandards überhaupt fair miteinander verglichen werden können.

    Für Produzenten außerhalb Deutschlands würde das zusätzliche Bürokratie bedeuten. Sie müssten Unterlagen zu den Haltungsbedingungen und zur Zuordnung ihrer Ware zu den deutschen Kategorien vorlegen. Händler und Verarbeiter müssten diese Nachweise den jeweiligen Fleischpartien zuordnen und für Kontrollen verfügbar halten. Ohne einen anerkannten Nachweis könnte importiertes Fleisch trotz abweichender Standards im Herkunftsland in der niedrigsten Stufe erscheinen.

    Dänische Standards passen nicht in deutsches Raster

    Als Beispiel nennt die EU-Kommission Dänemark, einen bedeutenden Lieferanten von Schweinefleisch für den deutschen Markt. Dort gebe es nach ihrer Einschätzung Verbesserungen beim Tierschutz, etwa bei der Haltung von Schweinen mit intakten Schwänzen und beim Verzicht auf die Kastration männlicher Tiere. Solche Unterschiede würden durch die fünf deutschen Haltungsstufen jedoch nicht sichtbar. Für importiertes Fleisch könnte dadurch eine Einstufung entstehen, die besondere Haltungsmerkmale des Herkunftslandes nicht erkennen lässt.

    Das deutsche Modell reicht von „Stall“ bis „Bio“. Entscheidend ist deshalb nicht nur, welche Kategorie auf der Verpackung erscheint, sondern ob diese Kategorie die tatsächlichen Haltungsbedingungen ausreichend wiedergibt. Wenn ein ausländisches System andere Kriterien bewertet als das deutsche Raster, kann zwischen realen Haltungsmerkmalen und der sichtbaren deutschen Einstufung eine deutliche Lücke entstehen. Genau dort liegt das praktische Problem eines Systems, das Vergleichbarkeit schaffen soll, aber unterschiedliche Standards zunächst in ein einziges nationales Schema zwingt.

    Zusätzliche Hürden für Bio-Fleisch

    Die EU-Kommission beanstandet außerdem die geplanten Vorgaben für Bio-Produkte. Nach ihrer Stellungnahme würde eine Anerkennung als ökologisch erzeugtes Fleisch in einem anderen EU-Mitgliedstaat nicht ausreichen. Zusätzlich wären deutsche Mitteilungs-, Registrierungs- und Rückverfolgbarkeitspflichten zu erfüllen. Anbieter von Bio-Importfleisch müssten damit neben dem bestehenden Bio-Nachweis weitere deutsche Meldungen und Unterlagen für die Rückverfolgung ihrer Ware vorhalten.

    Für die rechtliche Bewertung sind insbesondere die unionsrechtlichen Vorgaben zum ökologischen Landbau und zum freien Warenverkehr maßgeblich. Die Kommission sieht in den zusätzlichen Anforderungen einen möglichen Konflikt mit diesen Regeln. Ob Deutschland die zusätzlichen Pflichten dennoch einführen kann, muss im weiteren Verfahren geklärt werden. Ein rechtlich festgestellter Widerspruch zwischen dem Kennzeichnungssystem und dem Binnenmarkt liegt bislang nicht vor.

    Das Bundesagrarministerium teilte mit, die Stellungnahme werde geprüft. Deutschland kann der Kommission zunächst antworten und den Entwurf anpassen. Setzt die Bundesregierung die beanstandeten Regelungen unverändert um, könnte ein Vertragsverletzungsverfahren folgen. Eine endgültige rechtliche Entscheidung ist damit noch nicht getroffen.

    Das geplante Logo umfasst fünf Kategorien und reicht von der Stufe „Stall“ mit den gesetzlichen Mindestanforderungen bis zu „Bio“. Eine freiwillige Kennzeichnung der Supermarktketten existiert bereits seit 2019; deren konkrete Ausgestaltung für einzelne Tierarten ist davon getrennt zu betrachten. Wie bereits bei der erneuten Verschiebung des Tierhaltungslogos zeigt sich nun, dass die Einführung nicht allein an politischen Beschlüssen hängt.

    Offen bleibt vor allem, ob ausländische Kennzeichnungssysteme anerkannt und die zusätzlichen Anforderungen für Bio-Produkte unionsrechtskonform ausgestaltet werden. Entscheidend ist am Ende nicht, wie viele Kategorien ein staatliches Logo besitzt, sondern ob diese Kategorien tatsächlich vergleichbare Haltungsbedingungen abbilden. Werden unterschiedliche ausländische Standards lediglich in ein deutsches Raster gezwungen, kann aus vermeintlicher Verbrauchertransparenz zusätzliche Bürokratie entstehen, ohne dass Verbraucher dadurch zwangsläufig mehr über die tatsächlichen Haltungsbedingungen erfahren.

    Quellen

  • Biber-Verordnung Niederösterreich: WWF warnt vor neuen Eingriffen

    Biber-Verordnung Niederösterreich: WWF warnt vor neuen Eingriffen

    Bis zu 600 geschützte Biber könnten in Niederösterreich künftig jährlich getötet werden. Diese Zahl wird im Zusammenhang mit dem Entwurf für eine verschärfte Biber-Verordnung genannt. Der WWF kritisiert die geplanten Änderungen scharf und warnt vor zu weitreichenden Eingriffsmöglichkeiten. Das Land verteidigt dagegen die vorgesehenen Regeln und verweist auf Situationen, in denen Gemeinden oder Grundeigentümer bei akuten Gefahren schnell reagieren müssen.

    Neue Regeln sollen Eingriffe erleichtern

    Nach dem Verordnungsentwurf soll schneller gegen Biber beziehungsweise deren Bauten vorgegangen werden können, wenn eine konkrete Gefahr für verbaute Gebiete oder öffentliche Infrastruktur besteht. Bislang muss vor entsprechenden Eingriffen grundsätzlich ein Sachverständiger des Landes hinzugezogen werden. Künftig könnten Betroffene bei „Gefahr im Verzug“ zunächst selbst Maßnahmen veranlassen und diese anschließend behördlich überprüfen lassen.

    Davon betroffen wären insbesondere Gemeinden, Grundeigentümer und Betreiber gefährdeter Anlagen. Sie müssten in einer akuten Situation nicht mehr zwingend auf eine vorherige Begutachtung durch das Land warten. Gleichzeitig bedeutet die nachträgliche Kontrolle nicht, dass sämtliche Maßnahmen automatisch zulässig wären. Wer eingreift, müsste die konkrete Gefahr und das eigene Vorgehen entsprechend dokumentieren.

    Genau hier liegt einer der zentralen Streitpunkte. Für Betroffene kann eine schnellere Reaktionsmöglichkeit entscheidend sein, wenn beispielsweise Straßen, Gebäude, Hochwasserschutzanlagen oder andere Infrastruktur gefährdet sind. Gleichzeitig verschiebt sich ein Teil der Verantwortung von der vorherigen behördlichen Prüfung hin zur Entscheidung vor Ort. Ob diese Balance in der endgültigen Verordnung ausreichend klar geregelt wird, dürfte deshalb entscheidend sein.

    Die geplante Obergrenze von bis zu 600 getöteten Bibern pro Jahr läge nach veröffentlichten Angaben rund 50 Prozent über der bisher vorgesehenen Zahl. Gleichzeitig wird der Biberbestand in Niederösterreich auf ungefähr 9.000 Tiere geschätzt. Eine höhere mögliche Entnahme bedeutet damit nicht automatisch, dass diese Zahl tatsächlich jedes Jahr ausgeschöpft wird. Für den WWF ist allerdings bereits die deutliche Ausweitung des möglichen Eingriffs ein falsches Signal.

    WWF spricht von zu großem Handlungsspielraum

    Der WWF lehnt den Entwurf in seiner derzeit bekannten Form ab. Artenschutzexpertin Sarah Stöger kritisiert insbesondere, dass Eingriffe künftig teilweise erst nachträglich kontrolliert werden könnten. Nach Auffassung des Verbandes müsse weiterhin zuerst geprüft werden, ob Konflikte mit Präventionsmaßnahmen, fachkundiger Beratung oder anderen naturverträglichen Lösungen entschärft werden können.

    Damit richtet sich die Kritik nicht allein gegen die mögliche Zahl getöteter Biber. Im Mittelpunkt steht vielmehr die Frage, wer in einer akuten Situation entscheiden darf und wie eng diese Entscheidung anschließend kontrolliert wird. Der WWF befürchtet, dass ein zu großer Spielraum dazu führen könnte, dass schneller zu Eingriffen in den Bestand gegriffen wird.

    Auf der anderen Seite sind Konflikte mit Bibern keineswegs nur theoretischer Natur. Die Tiere verändern durch Dämme und ihre Bautätigkeit Gewässer und Landschaften erheblich. Das kann ökologisch positive Auswirkungen haben, etwa weil Wasser länger in der Landschaft gehalten wird. In bebauten Gebieten, an Straßen, landwirtschaftlich genutzten Flächen oder technischen Anlagen können daraus jedoch gleichzeitig erhebliche Probleme entstehen.

    Rosenkranz verteidigt geplante Biber-Verordnung

    Niederösterreichs Naturschutz-Landesrätin Susanne Rosenkranz weist die Kritik des WWF zurück. Der Schutzstatus des Bibers solle durch die neue Regelung nicht aufgehoben werden. Eine Tötung sei weiterhin nur als letztes Mittel vorgesehen.

    Rosenkranz argumentiert zugleich, dass bei unmittelbaren Gefahren praktikable und schnelle Lösungen notwendig seien. Gemeinden und andere Betroffene könnten nicht in jeder Situation auf langwierige Verfahren verwiesen werden, wenn Infrastruktur oder verbaute Gebiete akut gefährdet seien. Die geplante Regelung soll deshalb offenbar einen schnelleren Handlungsspielraum schaffen, ohne den grundsätzlichen Schutz des Bibers aufzuheben.

    Unterstützung für einen größeren Handlungsspielraum kam zuvor auch aus der ÖVP-Bauernschaft. Gerade in landwirtschaftlich genutzten Gebieten führen Biberdämme, überflutete Flächen oder untergrabene Ufer immer wieder zu Konflikten. Die politische Diskussion dreht sich deshalb nicht darum, ob es solche Konflikte gibt, sondern darum, wie weit Eingriffe gehen dürfen und wer darüber entscheidet.

    Entscheidend sind klare Grenzen

    Die Begutachtungsfrist für die geplante Verordnung endete am 24. August. Zu diesem Zeitpunkt war noch keine endgültige Neuregelung in Kraft. Änderungen am Entwurf bleiben damit grundsätzlich möglich.

    Für eine funktionierende Regelung wird entscheidend sein, dass der Begriff „Gefahr im Verzug“ nicht zu einem beliebig auslegbaren Instrument wird. Gemeinden und Grundeigentümer brauchen klare Kriterien, wann ein Eingriff zulässig ist. Gleichzeitig muss nachvollziehbar bleiben, weshalb Maßnahmen gegen Biberbauten oder im äußersten Fall gegen die Tiere selbst notwendig waren.

    Der Konflikt zeigt ein grundsätzliches Problem im Umgang mit streng geschützten Arten. Schutz funktioniert langfristig nur dann, wenn konkrete Konflikte vor Ort ebenfalls berücksichtigt werden. Ein pauschales Verbot jeder Maßnahme hilft Betroffenen genauso wenig wie ein nahezu unbegrenzter Handlungsspielraum. Entscheidend ist deshalb nicht allein, ob Niederösterreich künftig bis zu 600 Biber entnehmen darf, sondern unter welchen klar definierten Voraussetzungen tatsächlich eingegriffen werden kann.

    Quellen

  • EU-Einwand gegen Tierhaltungskennzeichnungsgesetz: Deutscher Tierschutzbund fordert Neustart

    EU-Einwand gegen Tierhaltungskennzeichnungsgesetz: Deutscher Tierschutzbund fordert Neustart

    Die EU-Kommission hat Einwände gegen den Entwurf des deutschen Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes erhoben. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte den angepassten Entwurf im März 2023 erneut bei der Kommission notifiziert. Nach der vom Deutschen Tierschutzbund wiedergegebenen Stellungnahme geht es insbesondere um mögliche Nachteile für ausländische Marktteilnehmer und eine mögliche unverhältnismäßige Einschränkung des freien Warenverkehrs im EU-Binnenmarkt. Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, greift diese Einwände nun auf und verbindet sie mit der Forderung nach einem grundsätzlichen Neustart der deutschen Tierhaltungskennzeichnung.

    EU-Kritik und Tierschutzbund-Forderungen sind zwei verschiedene Fragen

    Schröder bezeichnet die bisherigen Regierungspläne als „mehr oder weniger gescheitert“. Der Verband kritisiert schon seit längerem, dass das geplante staatliche Kennzeichen in erster Linie bestehende Haltungsformen sichtbar macht. Verbraucher könnten damit erkennen, unter welchen Bedingungen ein Schwein gehalten wurde; nach Auffassung des Tierschutzbundes folgt daraus jedoch noch keine tatsächliche Verbesserung der Tierhaltung. Der Verband fordert deshalb, die Kennzeichnung mit verbindlichen Vorgaben und Anreizen für Betriebe zu verbinden, die ihre Haltung verändern.

    Dabei muss allerdings zwischen dem aktuellen EU-Einwand und dieser grundsätzlichen Kritik des Verbandes unterschieden werden. Die Europäische Kommission beanstandet nach den vorliegenden Angaben nicht, dass die vorgesehenen Haltungsformen aus Tierschutzsicht unzureichend seien. Im Mittelpunkt stehen vielmehr mögliche Auswirkungen auf den europäischen Binnenmarkt und die Frage, ob ausländische Anbieter gegenüber deutschen Marktteilnehmern benachteiligt werden könnten. Schröder nutzt den daraus entstandenen politischen Druck, um gleichzeitig die deutlich weitergehenden Forderungen seines Verbandes erneut in die Debatte einzubringen.

    Streit um „Stall“ und „Stall plus Platz“

    Besonders kritisch sieht der Deutsche Tierschutzbund die Kategorien „Stall“ und „Stall plus Platz“. Nach Auffassung des Verbandes entsprechen diese Systeme nicht den eigenen Vorstellungen einer ausreichend tiergerechten Haltung. Der Tierschutzbund warnt deshalb davor, solche Haltungsformen durch ein staatliches Kennzeichen langfristig aufzuwerten oder ihnen gegenüber Verbrauchern einen besonderen Qualitätscharakter zu verleihen.

    Bereits bei der Entwurfsanpassung im März 2023 hatte der Verband kritisiert, dass der zusätzliche Platz in der Kategorie „Stall plus Platz“ von ursprünglich 20 auf 12,5 Prozent reduziert werden sollte. Gleichzeitig fordert der Tierschutzbund, dass eine staatliche Kennzeichnung nicht nur die Mast berücksichtigt. Nach seinen Vorstellungen müssten auch Aufzucht, Transport und Schlachtung einbezogen sowie weitere Tierarten in das System aufgenommen werden.

    Damit geht die Forderung des Verbandes deutlich über die Frage hinaus, die derzeit offenbar Gegenstand der EU-Einwände ist. Während die Kommission prüfen muss, ob nationale Kennzeichnungsvorgaben mit den Regeln des europäischen Binnenmarktes vereinbar sind, verlangt der Tierschutzbund eine umfassendere politische Neuausrichtung der Nutztierhaltung.

    Was der EU-Einwand für das Verfahren bedeutet

    Der Einwand der EU-Kommission bedeutet nach den bislang vorliegenden Angaben nicht, dass das deutsche Tierhaltungskennzeichnungsgesetz endgültig gescheitert ist. Ebenso lässt sich daraus nicht ableiten, dass die Kommission eine grundlegende Reform der Tierhaltung oder die vom Deutschen Tierschutzbund geforderten strengeren Standards verlangt. Zunächst geht es darum, die geplante nationale Regelung so auszugestalten, dass sie mit den Vorschriften des EU-Binnenmarktes vereinbar ist.

    Für die Bundesregierung können daraus Änderungen am Entwurf oder weitere Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren entstehen. Entscheidend dürfte insbesondere sein, wie Kennzeichnungspflichten für Produkte aus anderen EU-Mitgliedstaaten geregelt werden und ob ausländische Marktteilnehmer gegenüber deutschen Betrieben benachteiligt würden. Welche konkreten Anpassungen daraus folgen, lässt sich auf Grundlage der derzeit vorliegenden Informationen noch nicht bestimmen.

    Für Schweinehalter können neue oder veränderte Vorgaben zusätzliche Anforderungen an Haltung, Dokumentation und Nachweise bedeuten. Je nachdem, wie die Bundesregierung das Gesetz weiterentwickelt, könnten damit auch zusätzliche Investitionen und Kosten verbunden sein. Für den Handel bleibt entscheidend, welche Produkte unter die Kennzeichnungspflicht fallen und wie importierte Waren behandelt werden. Für Verbraucher wiederum hängt die Aussagekraft des staatlichen Labels letztlich davon ab, welche Kriterien tatsächlich gelten und wie deren Einhaltung kontrolliert wird.

    Tierschutzbund nutzt EU-Einwand für weitergehende Forderungen

    Der Tierschutzbund hatte bereits 2023 eine Neuverhandlung des Gesetzes verlangt und davor gewarnt, aus seiner Sicht problematische Haltungsbedingungen langfristig festzuschreiben. Auch später bekräftigte der Verband seine Position, dass eine reine Kennzeichnung ohne grundlegende Reform und langfristige Strategie für den Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung wirkungslos bleibe.

    Der jetzige EU-Einwand verschafft dieser Forderung neue Aufmerksamkeit, bestätigt sie inhaltlich jedoch nicht automatisch. Die Kommission beschäftigt sich nach den vorliegenden Angaben mit möglichen Behinderungen des freien Warenverkehrs und Wettbewerbsnachteilen innerhalb des europäischen Binnenmarktes. Der Deutsche Tierschutzbund verbindet diese rechtliche Auseinandersetzung dagegen mit seiner schon länger erhobenen Forderung nach strengeren Vorgaben für die Tierhaltung.

    Schröders Vorstellung eines „echten Tierschutzkennzeichens“ geht deshalb weit über eine reine Verbraucherinformation über bestehende Haltungsformen hinaus. Nach den Vorstellungen des Verbandes soll ein solches System höhere und überprüfbare Anforderungen festlegen und die gesamte Produktionskette von der Aufzucht über Transport und Mast bis zur Schlachtung berücksichtigen.

    Damit verlaufen in der aktuellen Diskussion zwei Debatten parallel. Die EU-Kommission befasst sich mit der Frage, ob das deutsche Modell mit dem europäischen Binnenmarkt vereinbar ist. Der Tierschutzbund nutzt den entstandenen Reformdruck, um eine grundsätzlich andere Ausgestaltung der Tierhaltungskennzeichnung und weitergehende Veränderungen in der landwirtschaftlichen Tierhaltung zu fordern. Ob die Bundesregierung lediglich die europarechtlich beanstandeten Punkte korrigiert oder darüber hinaus Teile dieser Forderungen aufgreift, bleibt offen.

    Quellen

  • PETA Polizeipferde Mannheim: Anzeige nach Waldhof-FCK-Derby beim Veterinäramt

    PETA Polizeipferde Mannheim: Anzeige nach Waldhof-FCK-Derby beim Veterinäramt

    Nach den Ausschreitungen beim DFB-Pokalspiel zwischen dem SV Waldhof Mannheim und dem 1. FC Kaiserslautern hat PETA den Einsatz von Polizeipferden kritisiert und Anzeige beim Veterinäramt Mannheim erstattet. Nach Angaben der Tierrechtsorganisation waren vier Pferde im Einsatz und wurden während der Auseinandersetzungen mit Pyrotechnik attackiert beziehungsweise erheblichen Gefahren ausgesetzt. Bemerkenswert ist allerdings, gegen wen sich PETAs Vorstoß richtet: nicht nur gegen unbekannte Pyrotechnikwerfer, sondern auch gegen Polizeibeamte beziehungsweise Verantwortliche für den Einsatz der Pferde. Damit macht PETA aus einem Angriff auf Einsatzkräfte und Tiere zugleich eine grundsätzliche Debatte über die Nutzung von Polizeipferden.

    Nach dem Abpfiff der Partie kam es Berichten zufolge zu gewaltsamen Ausschreitungen. Die Polizei ging gegen Randalierer vor und setzte dabei neben anderen Kräften auch eine Reiterstaffel ein. FOCUS berichtet, dass ein pyrotechnischer Brandsatz unmittelbar neben einem Pferd explodiert sein soll. Eine bestätigte veterinärmedizinische Diagnose oder Angaben über konkrete Verletzungen eines der eingesetzten Pferde nennen die vorliegenden Berichte allerdings nicht.

    PETA nimmt Täter und Polizei gleichzeitig ins Visier

    Nach Angaben von PETA richtet sich die Anzeige einerseits gegen unbekannte Personen, die Pyrotechnik geworfen haben sollen. Andererseits nimmt die Organisation die Reiter beziehungsweise die für den Einsatz verantwortlichen Polizeibeamten ins Visier. PETA argumentiert, die Tiere seien durch den Polizeieinsatz erheblichem Stress und einer vermeidbaren Gefahr ausgesetzt worden. Fachreferentin Yvonne Würz bezeichnete den Einsatz auf dem Spielfeld als sinnlos und forderte Baden-Württembergs Innenminister Manuel Hagel auf, den Einsatz von Pferden im Polizeidienst zu beenden.

    Genau an diesem Punkt wird die Argumentation interessant. Denn die unmittelbare Gefahr für die Pferde entstand nach den vorliegenden Berichten nicht dadurch, dass Polizeibeamte selbst Pyrotechnik einsetzten, sondern weil Personen im Umfeld der Ausschreitungen entsprechende Gegenstände warfen. PETA kritisiert damit einerseits diejenigen, die diese Gefahr verursachten, leitet daraus andererseits aber zugleich einen Vorwurf gegen diejenigen ab, die ihre Pferde in dem Einsatz führten. Ob daraus tatsächlich ein tierschutzrechtlicher Verstoß der Polizei folgt, ist damit keineswegs geklärt.

    Natürlich darf auch ein Polizeieinsatz mit Tieren nicht von jeder Prüfung ausgenommen sein. Wer Pferde in einer angespannten Lage einsetzt, muss Risiken berücksichtigen und gegebenenfalls reagieren, wenn sich die Situation verändert. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass jeder Einsatz eines Polizeipferdes bei einem Fußballspiel tierschutzwidrig wird, sobald einzelne Personen verbotene Pyrotechnik werfen. Genau diese Trennung zwischen dem Verhalten der Täter und der Verantwortung der Einsatzleitung sollte bei der Bewertung nicht verloren gehen.

    Aus einem konkreten Vorfall wird eine Grundsatzforderung

    PETA beschränkt seine Kritik nicht auf die Ereignisse in Mannheim. Die Organisation nutzt den Vorfall zugleich, um eine grundsätzliche Forderung gegen Polizeipferde bei Hochrisikospielen zu formulieren. Nach ihrer Argumentation seien Pyrotechnik, Gewalt und unkontrollierbare Menschenmengen bei solchen Veranstaltungen vorhersehbar und Pferde deshalb einem unnötigen Risiko ausgesetzt.

    Damit verschiebt sich die Debatte allerdings erheblich. Aus der Frage, ob die Einsatzleitung in Mannheim in einer konkreten Situation richtig gehandelt hat, wird die wesentlich weitergehende Frage, ob Pferde überhaupt noch in entsprechenden Polizeieinsätzen eingesetzt werden sollten. Für diese generelle Forderung reicht der Hinweis auf eine Explosion neben einem Pferd allein nicht aus. Entscheidend wäre unter anderem, wie Polizeipferde ausgebildet werden, welche taktische Funktion sie erfüllen, welche Einsatzregeln gelten und unter welchen Bedingungen eine berittene Einheit tatsächlich zurückgezogen wird.

    PETA verweist in diesem Zusammenhang auch auf Hamburg, wo die Reiterstaffel Ende 2027 aufgelöst werden soll. Als Argument gegen den Polizeipferdeeinsatz in Mannheim taugt dieses Beispiel allerdings nur bedingt. Nach den vorliegenden Angaben spielen bei der Entscheidung in Hamburg vor allem Kosten- und Personalfragen eine Rolle. Eine organisatorische oder finanzielle Entscheidung über eine Reiterstaffel ist keine Feststellung, dass der Einsatz von Polizeipferden gegen das Tierschutzrecht verstößt.

    Wer trägt die Verantwortung für die Gefahr?

    Der Mannheimer Fall wirft deshalb eine grundsätzliche Verantwortungsfrage auf. Wenn Personen bei Ausschreitungen Pyrotechnik in Richtung von Polizeikräften oder Tieren werfen, liegt die unmittelbare Verantwortung für diese Handlung zunächst bei denjenigen, die den Gegenstand werfen. Das gilt unabhängig davon, ob es sich bei dem Ziel um einen Polizeibeamten, ein Fahrzeug oder ein Pferd handelt. Dass gleichzeitig geprüft werden kann, ob die Einsatzleitung angemessen auf eine eskalierende Gefahr reagiert hat, ändert daran nichts.

    PETAs Argumentation läuft jedoch darauf hinaus, beide Ebenen miteinander zu verbinden. Weil bei einem Hochrisikospiel mit Ausschreitungen gerechnet werden könne, soll bereits die Entscheidung zum Einsatz der Pferde problematisch sein. Folgt man dieser Logik konsequent, könnte das Fehlverhalten gewalttätiger Personen zunehmend bestimmen, welche Einsatzmittel die Polizei überhaupt noch verwenden darf. Das ist eine weitreichende Konsequenz, die über die Frage des Tierschutzes hinausgeht.

    Andererseits wäre es ebenso falsch, die Verantwortung der Polizei grundsätzlich auszublenden. Pferde sind Fluchttiere, und extreme Knallereignisse, Feuer, Rauch und aggressive Menschenmengen können erhebliche Belastungen darstellen. Entscheidend ist deshalb nicht die pauschale Behauptung, Polizeipferde hätten bei solchen Veranstaltungen nichts zu suchen, sondern die konkrete Frage, ob ihr Einsatz professionell geplant wurde und ob bei einer erkennbaren Eskalation rechtzeitig reagiert wurde.

    PETA-Anzeige beweist noch keinen Tierschutzverstoß

    Eine Anzeige beim Veterinäramt ist zunächst einmal genau das: eine Anzeige. Sie beweist weder, dass gegen das Tierschutzrecht verstoßen wurde, noch dass sich die von PETA vertretene Bewertung des Einsatzes bestätigt. Das zuständige Veterinäramt muss vielmehr prüfen, ob die konkreten Umstände des Einsatzes tatsächlich Anlass für weitere Maßnahmen geben.

    Dabei dürfte unter anderem entscheidend sein, wo sich die Pferde zum Zeitpunkt der Eskalation befanden, wie lange sie der Situation ausgesetzt waren, welche Gefahr für die Tiere erkennbar war und welche Reaktionsmöglichkeiten den Einsatzkräften zur Verfügung standen. Erst auf dieser Grundlage lässt sich beurteilen, ob die Verantwortlichen ihre Pflichten verletzt haben. Eine entsprechende behördliche Entscheidung ist bislang nicht bekannt.

    Gerade deshalb sollte zwischen dokumentierten Ereignissen und PETAs politischer Bewertung unterschieden werden. Dokumentiert beziehungsweise berichtet ist, dass es Ausschreitungen gab, Polizeipferde eingesetzt wurden und Pyrotechnik in unmittelbarer Nähe eines Pferdes detoniert sein soll. PETAs Schlussfolgerung daraus lautet, dass nicht nur die Pyrotechnikwerfer, sondern auch Verantwortliche des Polizeieinsatzes zur Rechenschaft gezogen werden sollten. Ob das Veterinäramt dieser Interpretation folgt, ist eine völlig andere Frage.

    Der Fall zeigt damit erneut ein bekanntes Muster: Ein konkreter Vorfall wird von PETA nicht nur aufgegriffen, sondern unmittelbar mit einer weitergehenden politischen Forderung verbunden. Über die Gefährdung der Pferde darf und sollte diskutiert werden. Dabei sollte jedoch nicht aus dem Blick geraten, wer die gefährliche Situation nach den bisherigen Berichten überhaupt ausgelöst hat. Wer Pyrotechnik in unmittelbarer Nähe von Polizeipferden zur Explosion bringt, kann schwerlich aus der Verantwortungsdebatte verschwinden, nur weil anschließend auch der Einsatz der Tiere grundsätzlich infrage gestellt wird.

    Quellen

  • PETA Strafanzeige Wilhelma: Staatsanwaltschaft sieht keinen Anfangsverdacht

    PETA Strafanzeige Wilhelma: Staatsanwaltschaft sieht keinen Anfangsverdacht

    Erneut hat eine Strafanzeige von PETA gegen eine zoologische Einrichtung nicht zu dem von der Organisation angestrebten strafrechtlichen Verfahren geführt. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat die Ermittlungen gegen Verantwortliche der Wilhelma eingestellt, nachdem sie keinen Anfangsverdacht für eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz feststellen konnte. Ausgangspunkt waren Beobachtungen, die PETA bei Besuchen des Stuttgarter Zoos im Juli und Oktober 2024 gesammelt und anschließend zum Gegenstand einer Strafanzeige gemacht hatte. Nachdem die strafrechtliche Bewertung nicht im Sinne der Tierrechtsorganisation ausfiel, kritisiert PETA nun vor allem, dass kein externer Gutachter hinzugezogen worden sei.

    PETA-Strafanzeige gegen Wilhelma ohne strafrechtlichen Anfangsverdacht

    PETA hatte im Januar 2025 mit einer Strafanzeige schwere Vorwürfe gegen Verantwortliche der Wilhelma erhoben. Nach Angaben der Organisation sollten verschiedene von ihr dokumentierte Verhaltensweisen von Tieren auf erhebliche Leiden und damit auf mögliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz hindeuten. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart kam nach der Prüfung der Vorwürfe jedoch zu einem anderen Ergebnis. Einen ausreichenden Anfangsverdacht für eine Straftat sah die Ermittlungsbehörde nicht.

    Nach Darstellung von PETA bezog die Staatsanwaltschaft dabei auch die Einschätzung der zuständigen Amtstierärztin ein. Damit wurde die Anzeige keineswegs einfach unbeachtet zu den Akten gelegt, sondern die vorgebrachten Vorwürfe wurden fachlich und strafrechtlich bewertet. Das Ergebnis war für PETA eindeutig enttäuschend: Keine Anklage, keine gerichtliche Auseinandersetzung und nach Einschätzung der Ermittlungsbehörde kein ausreichender Grund, das Verfahren weiterzuführen. Die von PETA erhobenen Vorwürfe konnten damit jedenfalls keinen strafrechtlichen Anfangsverdacht begründen.

    Nach der Einstellung kritisiert PETA die Begutachtung

    PETA richtet seine Kritik nun insbesondere darauf, dass kein unabhängiger externer Sachverständiger mit einer zusätzlichen Begutachtung beauftragt wurde. Dr. Yvonne Würz, bei PETA als Fachreferentin für Tiere in der Unterhaltungsbranche tätig, fordert eine unabhängige verhaltensbiologische oder tiermedizinische Beurteilung der von der Organisation dokumentierten Verhaltensweisen. Damit verschiebt sich die Diskussion allerdings von der ursprünglichen Strafanzeige zunehmend auf die Frage, welche Gutachter aus Sicht von PETA hätten beteiligt werden sollen. An der bereits getroffenen Entscheidung der Staatsanwaltschaft ändert diese Forderung zunächst nichts.

    Dass eine Tierrechtsorganisation mit der fachlichen Einschätzung einer Behörde nicht einverstanden ist, bedeutet nicht automatisch, dass diese Einschätzung fehlerhaft wäre. Für die Staatsanwaltschaft war entscheidend, ob tatsächliche Anhaltspunkte vorlagen, die einen strafrechtlichen Anfangsverdacht begründen konnten. Genau diese Schwelle wurde nach ihrer Bewertung nicht erreicht. PETA kann zusätzliche Gutachten fordern, daraus ergibt sich jedoch noch kein Beleg dafür, dass die bisherige Prüfung unzureichend war.

    Verhaltensauffälligkeiten werden von PETA als Beweisstück präsentiert

    Bei ihren Besuchen will PETA unter anderem Elefanten beim sogenannten Weben beobachtet haben. Darüber hinaus berichtet die Organisation von Reptilien, die wiederholt gegen Glasscheiben gelaufen seien, sowie von Menschenaffen, die sich Haare ausgerissen oder eigenen Kot verzehrt haben sollen. PETA interpretiert diese Beobachtungen als Hinweise auf erhebliche und durch die Haltung verursachte Leiden. Eine solche Interpretation ist jedoch zunächst die Bewertung der Organisation und nicht automatisch eine tiermedizinische Diagnose oder der Nachweis einer Straftat.

    Auffälliges Verhalten bei Tieren kann unterschiedliche Ursachen haben und muss im jeweiligen Einzelfall betrachtet werden. Dabei können die Vorgeschichte eines Tieres, sein Gesundheitszustand, frühere Haltungsbedingungen und zahlreiche weitere Faktoren eine Rolle spielen. Eine beobachtete Verhaltensweise allein beantwortet daher noch nicht die Frage, ob ein aktueller Haltungsfehler oder gar ein strafrechtlich relevanter Verstoß vorliegt. Genau zwischen einer öffentlichkeitswirksamen Interpretation und einer strafrechtlich belastbaren Bewertung muss unterschieden werden.

    PETA-Anzeigen gegen Zoos führen nicht automatisch zu Rechtsverstößen

    Der Fall Wilhelma steht zudem nicht isoliert. PETA lehnt die Haltung von Tieren in Zoos grundsätzlich ab und nutzt regelmäßig Strafanzeigen und öffentliche Kampagnen, um seine Forderungen gegen zoologische Einrichtungen zu untermauern. Gegenüber den „Stuttgarter Nachrichten“ verwies Würz selbst auf weitere Anzeigen gegen Zoos in Baden-Württemberg. Dazu gehört unter anderem der Leintalzoo in Schwaigern, bei dem ein Verfahren nach Darstellung von PETA ebenfalls eingestellt wurde.

    Eine Strafanzeige ist zunächst nicht mehr als die Aufforderung an die zuständigen Behörden, einen möglichen Sachverhalt zu prüfen. Sie ist weder ein Beweis für eine Straftat noch eine behördliche Bestätigung der darin erhobenen Vorwürfe. Gerade bei öffentlichkeitswirksamen Anzeigen gegen Zoos entsteht jedoch schnell der Eindruck, bereits die Anzeige selbst belege einen Missstand. Der Ausgang des Wilhelma-Verfahrens zeigt, warum zwischen dem Vorwurf einer Organisation und der Bewertung durch Ermittlungsbehörden klar unterschieden werden muss.

    Flamingo-Verfahren bleibt weiterhin offen

    Noch nicht abgeschlossen ist nach Angaben von PETA ein separates Verfahren zum Flügelstutzen bei Flamingos in der Wilhelma. Hier liegt bislang keine abschließende Entscheidung der zuständigen Behörden vor. Deshalb lässt sich aus diesem Verfahren derzeit weder ein Verstoß gegen das Tierschutzrecht ableiten noch dessen Ausgang vorwegnehmen. Die strafrechtliche Bewertung bleibt abzuwarten.

    Damit bestehen bei der Wilhelma zwei klar voneinander zu trennende Sachverhalte. Die PETA-Strafanzeige wegen der behaupteten Verhaltensauffälligkeiten führte nicht zu einem strafrechtlichen Anfangsverdacht und das entsprechende Verfahren wurde eingestellt. Die Prüfung des Flügelstutzens bei Flamingos dauert nach Angaben von PETA hingegen noch an. Erst eine abschließende Entscheidung der zuständigen Behörden wird zeigen, ob sich dort überhaupt ein rechtlich relevanter Vorwurf ergibt.

    Für PETA ist die Einstellung des ersten Verfahrens offenbar kein Anlass, die eigenen Vorwürfe grundsätzlich zu hinterfragen. Stattdessen kritisiert die Organisation nun das Fehlen eines externen Gutachtens und hält an ihrer eigenen Interpretation der beobachteten Verhaltensweisen fest. Das kann PETA im Rahmen seiner Kampagnen selbstverständlich tun. Das bisherige strafrechtliche Ergebnis bleibt dennoch eindeutig: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart sah aufgrund der vorgebrachten Vorwürfe keinen ausreichenden Anfangsverdacht für eine Straftat gegen Verantwortliche der Wilhelma.

    Quellen

  • Pferd „Versuchstier des Jahres 2026“: 822 Tiere 2024 in deutschen Versuchen eingesetzt

    Pferd „Versuchstier des Jahres 2026“: 822 Tiere 2024 in deutschen Versuchen eingesetzt

    Die Organisation Menschen für Tierrechte hat das Pferd zum „Versuchstier des Jahres 2026“ ernannt. Mit der seit 2003 durchgeführten Kampagne will der Verband auf Tierarten aufmerksam machen, die in Deutschland für wissenschaftliche Zwecke eingesetzt werden. Nach Angaben der Organisation wurden 2024 insgesamt 822 Pferde in Tierversuchen verwendet. Damit rückt eine Tierart in den Mittelpunkt, die in der öffentlichen Debatte deutlich seltener genannt wird als Mäuse oder Ratten, zu der viele Menschen jedoch eine besonders starke emotionale Beziehung haben.

    Menschen für Tierrechte verbindet die Wahl mit der Forderung, Tierversuche weiter abzubauen und tierfreie Verfahren stärker zu entwickeln. Als Einsatzbereiche von Pferden nennt die Organisation unter anderem die Herstellung von Antitoxinen zur Behandlung menschlicher Vergiftungen sowie die Gewinnung von Antikörpern. Dabei werden nach Angaben des Verbandes Proteine aus dem Blut der Tiere gewonnen. Welche Belastungen daraus entstehen, hängt allerdings vom jeweiligen Verfahren, seiner Durchführung und dem konkreten wissenschaftlichen Zweck ab.

    822 Pferde und mehr als 1,3 Millionen Versuchstiere

    Nach den zugrunde gelegten Angaben wurden 2024 in Deutschland insgesamt 1.327.931 Tiere in Tierversuchen eingesetzt. Weitere 626.538 Tiere wurden zu wissenschaftlichen Zwecken getötet, ohne unmittelbar in einem Tierversuch eingesetzt worden zu sein. Die 822 verwendeten Pferde machen innerhalb dieser Größenordnung nur einen vergleichsweise kleinen Anteil aus. Schon deshalb zeigt sich, dass die Wahl des Pferdes zum „Versuchstier des Jahres“ nicht allein mit der absoluten Zahl der eingesetzten Tiere erklärt werden kann.

    Nach Angaben von Menschen für Tierrechte werden Pferde deutlich seltener eingesetzt als klassische Versuchstierarten. Gleichzeitig besitzen Pferde in der Öffentlichkeit einen hohen emotionalen Stellenwert und werden anders wahrgenommen als Mäuse, Ratten oder Fische. Genau darin dürfte auch ein Teil der Wirkung der Kampagne liegen: Eine Tierart, zu der viele Menschen einen persönlichen Bezug haben, erzeugt naturgemäß mehr Aufmerksamkeit. Das macht die Kritik an einzelnen Versuchen jedoch nicht automatisch falsch, sollte bei der Einordnung solcher Kampagnen aber berücksichtigt werden.

    Organisation nennt Hypoxie-Studien und Hufrehe-Forschung

    Als besonders belastendes Beispiel verweist Menschen für Tierrechte auf Hypoxie-Studien aus dem Jahr 2025. Dabei seien gesunde Pferde künstlich einem Sauerstoffmangel ausgesetzt worden, um Auswirkungen auf Gehirn und Muskulatur zu untersuchen. Anschließend seien die Tiere getötet worden. Der Verband stellt bei solchen Versuchen insbesondere die Frage, ob der wissenschaftliche Erkenntnisgewinn den Einsatz gesunder Tiere rechtfertigt und ob vergleichbare Ergebnisse mit anderen Methoden erzielt werden könnten.

    Ein weiteres genanntes Beispiel betrifft eine Studie zur Hufrehe. Nach Darstellung der Organisation wurde 2025 an acht gesunden Freizeitpferden eine Kältetherapie untersucht, obwohl eine entsprechende Behandlung bereits angewendet werde. Auch hier richtet sich die Kritik vor allem gegen den Einsatz gesunder Tiere und auf die Frage nach vorhandenen Alternativen. Ob ein Versuch tatsächlich verzichtbar ist, lässt sich allerdings nicht allein daraus ableiten, dass eine Behandlung bereits praktisch eingesetzt wird, denn wissenschaftliche Untersuchungen können unter anderem der Überprüfung ihrer Wirksamkeit, ihrer Grenzen oder möglicher Nebenwirkungen dienen.

    Tierversuche sind nicht automatisch durch Alternativen ersetzbar

    Die Entwicklung tierfreier Methoden ist sinnvoll und sollte weiter vorangetrieben werden. Wo belastbare wissenschaftliche Erkenntnisse ohne den Einsatz von Tieren gewonnen werden können, spricht vieles dafür, solche Verfahren zu nutzen und weiterzuentwickeln. Zellkulturen, Computersimulationen, Organoide oder Organ-on-a-Chip-Systeme können heute bereits wichtige Erkenntnisse liefern und einzelne Tierversuche ersetzen oder zumindest reduzieren. Daraus folgt jedoch nicht, dass Tierversuche in der medizinischen und biologischen Forschung grundsätzlich bereits vollständig verzichtbar wären.

    Gerade bei komplexen Wechselwirkungen innerhalb eines gesamten Organismus stoßen alternative Verfahren weiterhin an Grenzen. Stoffwechsel, Immunsystem, Kreislauf, Nervensystem und das Zusammenspiel verschiedener Organe lassen sich nicht in jedem Fall vollständig durch isolierte Modelle abbilden. Solange für bestimmte Forschungsfragen keine wissenschaftlich gleichwertige Alternative existiert, können Tierversuche deshalb weiterhin notwendig sein. Die entscheidende Frage ist nicht, ob Tierversuche pauschal gut oder schlecht sind, sondern ob sie für den jeweiligen Erkenntnisgewinn erforderlich, angemessen und so belastungsarm wie möglich durchgeführt werden.

    3R-Prinzip statt pauschaler Abschaffung

    Genau an diesem Punkt setzt das sogenannte 3R-Prinzip an. Tierversuche sollen ersetzt werden, wenn geeignete Alternativen vorhanden sind, ihre Zahl soll so weit wie möglich reduziert und die Belastung der eingesetzten Tiere möglichst gering gehalten werden. Dieser Ansatz verbindet wissenschaftliche Forschung mit dem Ziel, unnötiges Tierleid zu vermeiden. Er unterscheidet sich damit deutlich von der pauschalen Forderung, sämtliche Tierversuche unabhängig von Forschungsgebiet und wissenschaftlicher Fragestellung kurzfristig abzuschaffen.

    Menschen für Tierrechte fordert, tierfreie Methoden stärker zu fördern und Tierversuche konsequenter zurückzudrängen. Zudem verweist die Organisation auf europäische Bestrebungen, insbesondere bei der Chemikaliensicherheitsbewertung langfristig stärker auf tierfreie Verfahren zu setzen. Solche Entwicklungen können dazu beitragen, den Einsatz von Versuchstieren weiter zu reduzieren. Sie ändern jedoch nichts daran, dass ein vollständiger Ersatz in allen Forschungsbereichen derzeit nicht ohne Weiteres möglich ist.

    Die Diskussion braucht mehr als emotionale Bilder

    Die Wahl des Pferdes zum „Versuchstier des Jahres 2026“ lenkt den Blick auf eine Tierart, die in der Versuchstierdebatte sonst vergleichsweise selten vorkommt. Dass Menschen besonders stark auf Versuche mit Pferden reagieren, ist nachvollziehbar, weil diese Tiere in vielen Bereichen als Freizeit-, Sport- oder Begleittiere wahrgenommen werden. Für die wissenschaftliche Bewertung eines Versuchs darf die emotionale Nähe zu einer Tierart jedoch nicht das alleinige Kriterium sein. Entscheidend bleiben Zweck, Belastung, wissenschaftlicher Nutzen und die Frage, ob eine gleichwertige Alternative vorhanden ist.

    Tierversuche sollten deshalb weder verharmlost noch grundsätzlich verteufelt werden. Jede vermeidbare Belastung eines Tieres sollte vermieden werden, und bessere Ersatzmethoden sind ausdrücklich zu begrüßen. Gleichzeitig muss Forschung weiterhin dort möglich bleiben, wo sie ohne Tiermodelle noch keine verlässlichen Antworten liefern kann. Eine sachliche Diskussion beginnt daher nicht mit der Forderung nach einem pauschalen Verbot, sondern mit der Prüfung, welche Versuche tatsächlich notwendig sind und welche durch bessere Methoden ersetzt werden können.

    Quellen

  • Rinderbestand in Schopfheim aufgelöst: 55 Tiere nach schweren Verstößen abtransportiert

    Rinderbestand in Schopfheim aufgelöst: 55 Tiere nach schweren Verstößen abtransportiert

    Das Landratsamt Lörrach hat im Schopfheimer Ortsteil Enkenstein einen Rinderbestand mit insgesamt 55 Tieren aufgelöst. Dem Eingriff waren nach Angaben der Behörde über Jahre hinweg schwerwiegende Verstöße gegen das Tierschutz- und Tiergesundheitsrecht vorausgegangen. Gegen den Tierhalter bestand bereits ein Rinderhalte- und -betreuungsverbot. Nachdem sich die Situation in den vergangenen Monaten erneut deutlich verschlechtert hatte, griff das Veterinäramt schließlich durch. Für eine Kuh kam die Hilfe allerdings zu spät: Das Tier war nicht mehr transportfähig und musste noch vor Ort eingeschläfert werden.

    Jahrelange Verstöße – dann blieb nur die Bestandsauflösung

    Nach Angaben des Landratsamts waren die tierschutz- und tiergesundheitsrechtlichen Verstöße bei dem Halter bereits seit mehreren Jahren dokumentiert. Das Veterinäramt hatte zuvor verschiedene Maßnahmen ergriffen, darunter Beratungsgespräche und die Festsetzung von Zwangsgeldern. Zeitweise soll sich die Situation verbessert haben, eine dauerhafte Veränderung trat jedoch offenbar nicht ein. In den vergangenen Monaten verschlechterten sich die Zustände nach Darstellung der Behörde schließlich so stark, dass sie die vollständige Auflösung des Rinderbestands als letztes Mittel betrachtete.

    Das zeigt zugleich, dass die Behörden nicht unmittelbar mit der schärfsten verfügbaren Maßnahme reagierten. Über einen längeren Zeitraum wurde zunächst versucht, mit verwaltungsrechtlichen Mitteln eine Verbesserung der Tierhaltung zu erreichen. Erst nachdem diese Maßnahmen offensichtlich keinen nachhaltigen Erfolg gebracht hatten und zudem ein Rinderhalte- und -betreuungsverbot verhängt worden war, wurde der Bestand aufgelöst. Gerade solche Fälle zeigen, dass behördlicher Tierschutz in der Praxis häufig ein langwieriger Prozess aus Kontrollen, Anordnungen und der Durchsetzung rechtlicher Vorgaben ist.

    Rinder in mäßigem bis schlechtem Zustand

    Am Dienstagmorgen wurden die 55 Rinder auf drei verschiedenen Weideflächen eingefangen und verladen. Nach Angaben des Landratsamts befanden sich die Tiere in einem mäßigen bis schlechten Zustand. Eine Kuh war so krank beziehungsweise geschwächt, dass sie nicht mehr transportiert werden konnte. Ein Tierarzt musste sie deshalb noch an Ort und Stelle einschläfern.

    Hinzu kam ein weiteres Problem: Die Rinder waren offenbar wiederholt von ihren Weideflächen ausgebrochen. Dadurch waren teilweise sogar Polizeieinsätze notwendig geworden. Die Schwierigkeiten beschränkten sich damit nicht allein auf den Zustand der Tiere, sondern betrafen auch die sichere Unterbringung und Beaufsichtigung des Bestands. Gerade bei Rindern können unkontrollierte Ausbrüche erhebliche Gefahren für die Tiere selbst, Verkehrsteilnehmer und andere Menschen verursachen.

    Dass sich die Situation trotz vorheriger behördlicher Maßnahmen immer wieder verschärfte, dürfte bei der Entscheidung zur endgültigen Bestandsauflösung eine wesentliche Rolle gespielt haben. Eine solche Maßnahme stellt schließlich einen erheblichen Eingriff dar und wird nicht bereits bei jedem festgestellten Mangel angeordnet. Im vorliegenden Fall waren nach Angaben der Behörde jedoch über Jahre hinweg schwerwiegende Verstöße dokumentiert worden.

    Quarantäne entscheidet über die Zukunft der Rinder

    Die verbliebenen Rinder wurden nach dem Abtransport zu einem Quarantänestandort in einem angrenzenden Landkreis gebracht. Dort sollen die Tiere nun eingehend tierärztlich untersucht werden. Erst danach wird für jedes Tier einzeln entschieden, wie es weitergeht. Nach Angaben der Behörden kommt grundsätzlich eine Vermittlung an geeignete Betriebe infrage, ebenso kann bei einzelnen Tieren eine Schlachtung notwendig werden.

    Wie viele Rinder tatsächlich vermittelt werden können, ist derzeit noch nicht bekannt. Entscheidend wird dabei insbesondere der bei den Untersuchungen festgestellte individuelle Gesundheitszustand sein. Erst nach Abschluss dieser Untersuchungen lässt sich deshalb beurteilen, für welche Tiere eine Weitervermittlung möglich ist. Die Bestandsauflösung beendet zwar die bisherige Haltung in Enkenstein, über die Zukunft der einzelnen Tiere ist damit jedoch noch nicht entschieden.

    Tierschutz funktioniert durch konsequenten Vollzug

    Der Fall aus Schopfheim zeigt vor allem, wie praktischer Tierschutz im Ernstfall aussieht. Es geht nicht allein um öffentliche Forderungen oder emotionale Kampagnen, sondern um Kontrollen, nachvollziehbare Feststellungen und rechtlich durchsetzbare Maßnahmen. Nach den vorliegenden Angaben wurde über einen längeren Zeitraum versucht, die Situation mit weniger einschneidenden Mitteln zu verbessern. Als dies keinen nachhaltigen Erfolg brachte und sich die Lage erneut verschärfte, wurde die Haltung schließlich beendet.

    Gleichzeitig wirft die lange Vorgeschichte durchaus Fragen auf. Wenn schwerwiegende Verstöße bereits seit Jahren dokumentiert waren, stellt sich zwangsläufig die Frage, warum sich die Situation trotz Beratung, Zwangsgeldern und weiterer Maßnahmen derart verschlechtern konnte. Daraus lässt sich allerdings nicht automatisch ableiten, dass die Behörde früher eine Bestandsauflösung hätte durchführen können, denn auch dafür müssen rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Der Fall macht vielmehr deutlich, wie schwierig und langwierig der Vollzug des Tierschutzrechts in der Praxis sein kann.

    Quellen

  • VGT Vorwürfe Traismauer: Erneut schwere Vorwürfe gegen landwirtschaftlichen Betrieb

    VGT Vorwürfe Traismauer: Erneut schwere Vorwürfe gegen landwirtschaftlichen Betrieb

    In Traismauer steht erneut ein landwirtschaftlicher Betrieb wegen schwerer Vorwürfe zur Tierhaltung im Fokus. Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) berichtet von stark abgemagerten Schafen und Ziegen, massiv verschmutzten Haltungsbereichen für Rinder sowie zahlreichen verendeten Tieren. Die Angaben beruhen auf Medienberichten vom 25. und 26. August 2026 sowie auf Material, das vom VGT veröffentlicht wurde. Die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten bestätigte, dass der Betrieb zuletzt am 12. August 2026 kontrolliert wurde. Der betroffene Landwirt weist die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurück.

    VGT spricht von 249 verendeten Tieren in vier Monaten

    Nach Angaben des VGT werden auf dem Betrieb Schafe, Ziegen und Rinder gehalten. Der „Kurier“ nennt einen Bestand von rund 1.000 Tieren, die in zwei Hallen untergebracht sein sollen. Zwischen Anfang April und Anfang August 2026 sollen laut einer mutmaßlich betriebsinternen Liste insgesamt 249 Tiere verendet sein. Rechnerisch wären das etwas mehr als zwei Tiere pro Tag. Welche Ursachen hinter den Todesfällen stehen, ob die Liste vollständig ist und wie die Zahlen veterinärmedizinisch einzuordnen sind, lässt sich anhand der bislang veröffentlichten Informationen jedoch nicht beurteilen.

    David Richter vom VGT bezeichnet die Zustände auf dem Betrieb als katastrophal. Auf vom Verein vorgelegten Aufnahmen sollen Rinder in stark verschmutzten Bereichen sowie tote und sterbende Tiere zu sehen sein. Darüber hinaus behauptet der VGT, der Betreiber habe trotz eines im Mai 2023 ausgesprochenen Tierhalteverbots weiterhin Tiere gehalten. Auf einer Aufnahme soll der Betreiber außerdem eine Ziege an den Hörnern über eine Buchtenwand ziehen, während eine weitere Person mehrfach mit einer Mistgabel auf Tiere eingeschlagen haben soll. Dabei handelt es sich zunächst um Darstellungen des VGT und nicht um rechtskräftig festgestellte Tatsachen.

    Der aktuelle Fall steht nach Medienberichten nicht für sich allein. Bereits 2013 sowie in den Jahren 2022 und 2023 soll es Anzeigen im Zusammenhang mit der Tierhaltung auf dem Betrieb gegeben haben. Laut VGT wurde gegen den Betreiber in der Vergangenheit bereits ein Verfahren wegen Tierquälerei geführt, das mit einer Diversion beendet worden sein soll. Nach früheren Anzeigen wurde zudem wiederholt eine Taskforce Tierschutz eingesetzt. Dass nun erneut massive Vorwürfe erhoben werden, wirft deshalb auch die Frage auf, welche konkreten Beanstandungen den Behörden bereits bekannt waren und welche Maßnahmen daraus tatsächlich folgten.

    Behörde ordnet Behebung festgestellter Mängel an

    Die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten bestätigte gegenüber Medien den Eingang entsprechender Anzeigen. Der Betrieb sei zuletzt am 12. August 2026 durch die Veterinärbehörde kontrolliert worden. Dabei habe die Behörde die umgehende Behebung festgestellter Mängel angeordnet und angekündigt, die Umsetzung dieser Aufträge zu überwachen. Zusätzlich wurden Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. Damit steht zumindest fest, dass bei der Kontrolle Beanstandungen festgestellt wurden – welche davon mit den vom VGT erhobenen schweren Vorwürfen übereinstimmen, ist bislang jedoch offen.

    Welche konkreten Mängel festgestellt wurden, wurde öffentlich bisher nicht näher erläutert. Ebenso ist noch nicht bekannt, welche Sanktionen aus den eingeleiteten Verwaltungsstrafverfahren resultieren könnten. Die Bezirkshauptmannschaft erklärte, den Betrieb weiterhin hinsichtlich der Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorgaben zu beobachten. Der VGT kritisiert deshalb nicht nur den Landwirt, sondern auch das Vorgehen der zuständigen Behörden. Entscheidend wird nun sein, ob die laufenden Kontrollen und Verfahren die vom Verein erhobenen Vorwürfe bestätigen oder ein deutlich differenzierteres Bild ergeben.

    Landwirt weist Vorwürfe zurück – Gemeinde grenzt Betrieb klar ab

    Der betroffene Landwirt Franz Gramer bestreitet die gegen ihn erhobenen Vorwürfe. Damit stehen sich derzeit die schwerwiegenden Darstellungen des VGT und die Zurückweisung durch den Betreiber gegenüber. Eine abschließende behördliche oder gerichtliche Bewertung der aktuell veröffentlichten Vorwürfe liegt bislang nicht vor. Gerade deshalb ist es wichtig, zwischen dokumentierten Behördenmaßnahmen, Angaben aus Medienberichten und den weitergehenden Behauptungen des VGT zu unterscheiden.

    Auch die Stadtgemeinde Traismauer reagierte auf die Berichterstattung und distanzierte sich von den geschilderten Vorgängen. Gleichzeitig stellte die Gemeinde klar, dass der betroffene Betrieb Franz Gramer gehört und nicht mit dem Betrieb von Herbert Gramer aus Traismauer verwechselt werden darf. Zwischen beiden Betrieben beziehungsweise Personen bestehe weder ein verwandtschaftlicher noch ein sachlicher Zusammenhang. Diese Klarstellung ist angesichts der Namensgleichheit wichtig, um eine falsche Zuordnung der Vorwürfe zu vermeiden.

    Unabhängig davon bleiben erhebliche Fragen offen. Wenn tatsächlich innerhalb weniger Monate 249 Tiere verendet sein sollten, muss geklärt werden, welche Ursachen dahinterstehen und ob diese Zahl im Verhältnis zum gesamten Tierbestand außergewöhnlich ist. Ebenso muss sich zeigen, welche der vom VGT veröffentlichten Aufnahmen und Schilderungen durch die zuständigen Behörden bestätigt werden können. Dass die Behörde Mängel festgestellt und Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet hat, ist bereits dokumentiert – daraus lässt sich jedoch noch nicht automatisch ableiten, dass sämtliche vom VGT erhobenen Vorwürfe zutreffen.

    Für eine belastbare Bewertung des Falls sind deshalb die Ergebnisse der weiteren Kontrollen und Verfahren entscheidend. Sollten sich die schwersten Vorwürfe bestätigen, wäre zu erklären, weshalb trotz früherer Anzeigen und behördlicher Maßnahmen offenbar erneut gravierende Zustände entstanden sein konnten. Sollten sich einzelne Darstellungen dagegen als überzogen oder nicht belegbar herausstellen, müsste dies ebenso deutlich benannt werden. Bis dahin bleibt der Fall ein Beispiel dafür, warum zwischen öffentlichkeitswirksamen Vorwürfen und tatsächlich festgestellten Verstößen sauber unterschieden werden muss.

    Quellen