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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Autor: GERATI Redaktion

  • Zoos in NRW: Zehn Ausflugsziele für Familien – vom Kölner Zoo bis zum Aquazoo

    Zoos in NRW: Zehn Ausflugsziele für Familien – vom Kölner Zoo bis zum Aquazoo

    Zehn Tierparks, zehn unterschiedliche Ausflugsprofile

    Nordrhein-Westfalen bietet Familien eine ungewöhnlich große Auswahl an Zoos, Tierparks und Aquarien. Eine aktuelle Übersicht stellt zehn Einrichtungen vor – darunter den Kölner Zoo, die Zoom Erlebniswelt in Gelsenkirchen, das Safariland Stukenbrock, den Zoo Duisburg und den Grünen Zoo Wuppertal. Ergänzt wird die Auswahl durch den Zoo Krefeld, den Allwetterzoo Münster, Sea Life Oberhausen, den Zoo Dortmund und das Aquazoo Löbbecke Museum in Düsseldorf. Der praktische Unterschied liegt weniger in einer objektiv „besten“ Einrichtung als in der Frage, ob Besucher Tiere, Indoor-Angebote, Fahrgeschäfte oder Bildungsprogramme suchen.

    Der Kölner Zoo ist dabei das größte Ziel der Liste. Nach Angaben des Zoos leben dort mehr als 10.000 Tiere; die Einrichtung bietet außerdem Tierhäuser, Aquarium, Zooschule und Führungen. Die offizielle Website weist zugleich darauf hin, dass der Zoo an 365 Tagen im Jahr geöffnet ist und Online-Tickets günstiger angeboten werden können. Die häufige Empfehlung als Familienziel beruht damit nicht nur auf der Tierzahl, sondern auch auf der Kombination aus ganzjähriger Öffnung, Lernangeboten und digitaler Vorabbuchung.

    Für die konkrete Besuchsplanung weist der Kölner Zoo aktuell auf Einschränkungen hin: Das Tropenhaus soll wegen einer energetischen Sanierung bis Mitte 2026 geschlossen bleiben. Der Hippodom ist geöffnet, die Unterwasserbeobachtung der Flusspferde und die Innenfütterung fallen wegen Arbeiten an der Filtertechnik jedoch vorübergehend aus. Nach Angaben des Zoos soll die Instandsetzung voraussichtlich Anfang 2027 abgeschlossen sein.

    Von Kontinenten bis zur Safari im Auto

    Die Zoom Erlebniswelt Gelsenkirchen setzt auf eine thematische Gliederung nach Afrika, Asien und Alaska. Das schafft ein anderes Besuchserlebnis als ein klassischer Rundgang durch viele einzelne Tierhäuser: Familien können ihren Aufenthalt als „Weltreise“ planen oder eine geführte Erlebnisexpedition buchen. Auch hier gehört eine Zooschule zum Angebot. Nach Angaben der Erlebniswelt erstreckt sich das Gelände über mehr als 30 Hektar und beherbergt rund 900 Tiere aus mehr als 100 Arten. Für den Besuch sollten mehrere Stunden eingeplant werden, weil die drei Erlebnisbereiche räumlich weitläufig sind.

    Im Safariland Stukenbrock wird der Zoobesuch mit einem Freizeitpark verbunden. Besucher durchfahren den Safaribereich zunächst mit dem eigenen Auto und können anschließend Fahrgeschäfte, Streichelzoo und weitere Parkangebote nutzen. Damit richtet sich die Einrichtung besonders an Familien, die Tierbeobachtung mit Freizeitpark-Attraktionen verbinden möchten. Der Zoo Duisburg setzt dagegen einen anderen Schwerpunkt: Zu den genannten Besonderheiten zählen das Delfinarium, die Zooschule und spezielle Mitmachangebote, bei denen Besucher zeitweise Einblicke in die Arbeit von Tierpflegern erhalten.

    Kleinere Anlagen und grüne Rückzugsorte

    Der Zoo Wuppertal wird in der Übersicht als „Grüner Zoo“ mit weitläufigen Freiflächen und einem besonderen Vogelangebot beschrieben. Führungen, Abendveranstaltungen und ein Shuttle-Angebot können den Besuch für unterschiedliche Besuchergruppen ergänzen. Der Zoo Krefeld ist deutlich kleiner und eignet sich deshalb eher für einen kürzeren Rundgang. Pinguine, Nashörner, Affen, Erdmännchen sowie verschiedene Großkatzen gehören zu den dort genannten Tiergruppen.

    Die Unterschiede bei der Größe sind für Familien praktisch relevant. Ein großer Zoo wie Köln oder die Zoom Erlebniswelt kann einen Tagesausflug füllen, während Krefeld oder Dortmund eher für einen kompakteren Besuch infrage kommen. Der Zoo Dortmund verbindet eine überschaubare Zahl an Tierarten mit Tierhäusern, Führungen und Angeboten der Zooschule. Die Auswahl lässt sich deshalb sinnvoller nach Aufenthaltsdauer und Interessen treffen als über pauschale Ranglisten wie „bester Zoo“ oder „beliebtester Tierpark“.

    Schlechtwetterziele mit Aquarium und Tropenhalle

    Für Regentage nennt die Übersicht drei besonders unterschiedliche Einrichtungen. <a href="https://gerati.de/2023/07/31/allwetterzoo-muenster-besucher-protestieren/&quot;&gt;Der Allwetterzoo Münster</a> bietet mit der Meranti-Halle eine große Indoor-Anlage mit tropischer Bepflanzung und frei fliegenden Vögeln; zusätzlich gehört das Westfälische Pferdemuseum zum Besuchsangebot. Sea Life Oberhausen konzentriert sich dagegen auf die Unterwasserwelt mit Haien, Rochen, Fischen und einem Unterwassertunnel. Das Aquazoo Löbbecke Museum in Düsseldorf verbindet Aquarien mit Museumselementen und interaktiven Lernstationen.

    Der Allwetterzoo ist damit vor allem für Besucher interessant, die trotz wechselhaftem Wetter längere Zeit draußen und drinnen verbringen möchten. Sea Life und Aquazoo sind stärker auf Indoor-Erlebnisse ausgerichtet und können auch als kürzere Ausflüge geplant werden. Wer den Allwetterzoo Münster als wetterunabhängiges Familienziel auswählt, sollte allerdings die jeweils aktuellen Öffnungs- und Angebotsinformationen prüfen, da einzelne Bereiche zeitweise geschlossen sein können.

    Eintritt, Jahreskarten und Bildungsangebote

    Bei mehreren genannten Einrichtungen können Familien durch Online-Tickets, Familientarife oder Jahreskarten sparen. Der konkrete Vorteil hängt von Einrichtung, Besuchstag und Familiengröße ab; pauschale Preisvergleiche sind deshalb nur eingeschränkt möglich. Jahreskarten können besonders interessant sein, wenn ein Zoo regelmäßig besucht wird oder Kooperationen mit anderen Tierparks gelten. In der Übersicht werden zwölf NRW-Partnerzoos genannt, darunter Köln, Duisburg, Gelsenkirchen, Münster, Dortmund, Düsseldorf, Krefeld und Wuppertal.

    Für den journalistischen Blick auf die Liste ist außerdem wichtig: Die Empfehlungen stammen aus einer touristischen Auswahl und sind kein unabhängiges Qualitätsranking. Die Einrichtungen unterscheiden sich bei Fläche, Tierbestand, Konzept und Indoor-Anteil erheblich. Wer einen Familienausflug plant, findet deshalb den größten Mehrwert in der Zuordnung: Köln und Gelsenkirchen stehen für umfangreiche Tagesziele, Stukenbrock für Safari und Freizeitpark, während Münster, Oberhausen und Düsseldorf bei schlechtem Wetter besondere Vorteile bieten.

    Quellen

  • Zirkus Fratelli in Suhl: Premiere unter neuem Namen

    Zirkus Fratelli in Suhl: Premiere unter neuem Namen

    Zirkus schlägt seine Zelte in der Würzburger Straße auf

    Der Zirkus Fratelli hat seine Zelte auf einer Rasenfläche neben dem Ärztehaus in der Aue in Suhl aufgebaut. Am Donnerstag soll dort die Premiere des aktuellen Gastspiels stattfinden. Für das Unternehmen ist der Auftritt zugleich etwas Besonderes: Es handelt sich erst um das zweite Gastspiel unter dem Namen Fratelli. Damit präsentiert sich der reisende Zirkusbetrieb seinem Publikum noch unter einer vergleichsweise neuen Bezeichnung. Der Standort an der Würzburger Straße ist durch den großen Zirkusaufbau bereits deutlich zu erkennen.

    Besonders auffällig ist die Beleuchtung des Zeltes. Mehr als 6.000 Glühbirnen sollen zur Premiere für die typische Zirkusatmosphäre sorgen. Schon der Aufbau zeigt, welcher technische und organisatorische Aufwand hinter einem reisenden Zirkusbetrieb steckt. Zelt, Beleuchtung, Fahrzeuge, Ausstattung und Mannschaft müssen von Spielort zu Spielort transportiert und innerhalb kurzer Zeit wieder einsatzbereit gemacht werden. Während Besucher später vor allem die Vorstellung erleben, beginnt die eigentliche Arbeit für einen Zirkus lange vor dem ersten Einlass.

    Fratelli ist noch ein neuer Name

    Der Name Zirkus Fratelli ist für den Betrieb noch vergleichsweise neu. Nach Angaben im Bericht von inSüdthüringen ist Suhl erst die zweite Station, bei der das Unternehmen unter dieser Bezeichnung auftritt. Damit fällt das Gastspiel zugleich in eine Phase, in der sich der Zirkus mit seinem neuen Namen beim Publikum etablieren muss. Warum die Umbenennung erfolgte und unter welchem Namen der Betrieb zuvor unterwegs war, geht aus den veröffentlichten Angaben nicht näher hervor. Für die Besucher in Suhl steht deshalb zunächst das aktuelle Gastspiel und nicht die Vorgeschichte des Namenswechsels im Mittelpunkt.

    Der Neustart unter einem neuen Namen zeigt zugleich eine Besonderheit reisender Zirkusunternehmen. Anders als feste Kultur- oder Freizeiteinrichtungen müssen sie an jedem neuen Standort erneut Aufmerksamkeit erzeugen und ihr Publikum erreichen. Sichtbare Zelte, Beleuchtung und Werbung gehören deshalb unmittelbar zum Geschäft eines mobilen Zirkusbetriebs. In Suhl übernimmt insbesondere das mit Tausenden Glühbirnen ausgestattete Zelt diese Funktion schon vor Beginn der Vorstellungen. Das Gastspiel macht den Zirkus damit bereits während des Aufbaus zu einem sichtbaren Bestandteil des Stadtbildes.

    Betreiber sehen traditionellen Zirkus unter Druck

    Die Betreiber beschreiben den traditionellen Zirkus als bedroht. Dahinter steht vor allem die besondere Arbeitsweise einer Branche, die mit Personal, Technik und kompletter Infrastruktur von Ort zu Ort zieht. Anders als bei einer festen Bühne müssen wesentliche Teile des Veranstaltungsortes bei jedem Gastspiel neu aufgebaut und anschließend wieder abgebaut werden. Welche konkreten wirtschaftlichen Belastungen für Zirkus Fratelli derzeit eine Rolle spielen, wird in den veröffentlichten Angaben allerdings nicht beziffert. Die Aussage beschreibt daher zunächst die Einschätzung der Betreiber zur Situation des traditionellen reisenden Zirkus.

    Gerade diese Form des Zirkusbetriebs unterscheidet sich deutlich von vielen anderen Veranstaltungsformen. Die Reise zwischen verschiedenen Städten gehört ebenso zum Alltag wie Aufbau, Proben, Vorstellungen und anschließender Abbau. Für das Publikum bleibt ein großer Teil dieser Arbeit unsichtbar, obwohl er Voraussetzung für jede einzelne Vorstellung ist. Das Gastspiel in Suhl gibt deshalb nicht nur einen Ausblick auf die bevorstehende Premiere, sondern auch einen Einblick in den organisatorischen Aufwand hinter einem traditionellen Zirkus. Der neue Name Fratelli kommt für den Betrieb dabei zu einer ohnehin anspruchsvollen Aufgabe hinzu: An jedem Spielort muss das Publikum erneut erreicht werden.

    Premiere in Suhl steht bevor

    Welche artistischen Darbietungen bei der Premiere in Suhl konkret auf dem Programm stehen, geht aus den bislang veröffentlichten Angaben nicht vollständig hervor. Fest stehen dagegen der Standort an der Würzburger Straße und die angekündigte Premiere am Donnerstag. Für Zirkus Fratelli ist das Gastspiel erst der zweite Auftritt unter seinem neuen Namen und damit ein weiterer Schritt bei der Etablierung der neuen Außendarstellung. Die mehr als 6.000 Glühbirnen am Zelt sorgen bereits vor der ersten Vorstellung dafür, dass der Zirkus in der Stadt kaum zu übersehen ist. In Suhl trifft damit eine traditionelle Form des reisenden Zirkus auf einen Betrieb, der sich zugleich unter neuem Namen beim Publikum vorstellen muss.

    Quellen

  • Wildtiere im Zirkus in Ungarn: Verbot bestimmter Arten ab 2027 geplant

    Wildtiere im Zirkus in Ungarn: Verbot bestimmter Arten ab 2027 geplant

    Ungarn will den Einsatz bestimmter Wildtiere und ihrer Hybriden in Zirkussen ab dem 1. Januar 2027 weiter einschränken. Die geplante Regelung soll nicht nur Auftritte betreffen, sondern auch Erwerb, Zucht, Haltung, Ausbildung und öffentliche Präsentation der erfassten Tiere. Bereits rechtmäßig gehaltene Tiere sollen grundsätzlich bei ihren bisherigen Haltern bleiben dürfen. Welche Arten das Verbot im Einzelnen umfasst, lässt sich aus den bislang veröffentlichten Informationen jedoch noch nicht abschließend beurteilen.

    Verbot soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten

    Nach Angaben der ungarischen Regierung soll die Neuregelung zum 1. Januar 2027 wirksam werden. Regierungssprecherin Éva Magyar zufolge sollen Erwerb, Zucht, Haltung, Abrichten, Ausstellung und Verwendung bestimmter Wildtierarten sowie ihrer Hybriden für Zirkuszwecke untersagt werden. Damit würde Ungarn seine bisherigen Einschränkungen deutlich ausweiten. Bislang galten bereits Verbote beziehungsweise Beschränkungen unter anderem für Elefanten, Nashörner, Primaten, neue Wildfänge sowie Arten des CITES-Anhangs I. Entscheidend wird jedoch sein, welche Arten in der endgültigen gesetzlichen Regelung tatsächlich aufgeführt werden.

    Die derzeit bekannten Ankündigungen lassen deshalb noch keine pauschale Aussage zu, dass künftig sämtliche Wildtiere in ungarischen Zirkussen verboten wären. In den veröffentlichten Berichten ist ausdrücklich von bestimmten beziehungsweise definierten Wildtierarten und ihren Hybriden die Rede. Eine vollständige amtliche Artenliste liegt bislang nicht in öffentlich nachvollziehbarer Form vor. Auch die konkrete Ausgestaltung einzelner Haltungs- und Übergangsbestimmungen bleibt abzuwarten. Für eine abschließende Bewertung ist deshalb der endgültige Gesetzestext entscheidend.

    Bereits gehaltene Tiere dürfen bei ihren Haltern bleiben

    Für Tiere, die beim Inkrafttreten der neuen Regelung bereits rechtmäßig gehalten werden, ist eine Übergangslösung vorgesehen. Sie sollen nicht automatisch abgegeben oder umgesiedelt werden müssen, sondern grundsätzlich bei ihren bisherigen Haltern verbleiben können. Eine weitere Zucht, Ausbildung oder Verwendung in Zirkusvorstellungen soll für die erfassten Arten jedoch nicht mehr zulässig sein. Damit unterscheidet die geplante Regelung zwischen dem weiteren Besitz eines vorhandenen Tieres und dessen aktiver Nutzung im Zirkusbetrieb. Gerade bei älteren Tieren verhindert diese Regelung zugleich einen gesetzlich erzwungenen kurzfristigen Halterwechsel.

    Diese Unterscheidung ist bei der Bewertung des Vorhabens wichtig. Ein Auftrittsverbot bedeutet nicht automatisch, dass ein Tier seinen bisherigen Lebensort verlassen muss. Bei langlebigen Arten können bekannte Pfleger, vertraute Abläufe und vorhandene Haltungsanlagen für die weitere Versorgung eine erhebliche Rolle spielen. Ob ein Verbleib beim bisherigen Halter oder ein Wechsel in eine andere Einrichtung im konkreten Einzelfall die bessere Lösung ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Maßgeblich bleiben deshalb die tatsächlichen Haltungsbedingungen und der Zustand des jeweiligen Tieres.

    Ungarischer Nationalzirkus verzichtete bereits 2022 auf Wildtiere

    Der Ungarische Nationalzirkus begrüßte die angekündigte Regelung. Direktor József Richter Jr. hatte Wildtiere nach Angaben des Unternehmens bereits 2022 aus dem aktiven Zirkusbetrieb genommen. Im selben Jahr entstand in Nagykőrös der Richter Safari Park, in dem unter anderem ehemalige Zirkustiere untergebracht werden. Besucher können dort auf einer mehrere Kilometer langen Strecke Tiere beobachten. Der Park wird von der Familie Richter betrieben und stellt damit zugleich eine alternative Haltungsform für Tiere aus dem früheren Zirkusbetrieb dar.

    Auch andere Vertreter der ungarischen Zirkusbranche hatten ihren Wildtierbestand bereits vor der aktuellen politischen Entscheidung reduziert. Flórián Richter erklärte gegenüber ungarischen Medien, dass Großkatzen bereits seit Jahren nicht mehr Bestandteil seines Programms seien. Damit trifft die neue gesetzliche Regelung auf eine Branche, in der sich der Umgang mit Wildtieren zumindest teilweise bereits verändert hatte. Daraus folgt jedoch nicht, dass das neue Gesetz ohne praktische Auswirkungen bleibt. Es schafft vielmehr einen verbindlichen rechtlichen Rahmen für die künftig erfassten Tierarten.

    Elefantenkuh Szandra bereits seit zwei Jahren nicht mehr im Programm

    Besondere Aufmerksamkeit erhält die indische Elefantenkuh Szandra, die seit Jahrzehnten zur Familie Richter gehört. In einigen Darstellungen wurde sie als letztes noch auftretendes Wildtier in einer ungarischen Zirkusmanege bezeichnet. Nach Aussagen von Flórián Richter gegenüber dem ungarischen Nachrichtenportal Index befindet sich Szandra jedoch bereits seit rund zwei Jahren im Ruhestand. Während der vergangenen beiden Spielzeiten sei sie nicht mehr Bestandteil der Vorstellungen gewesen. Die geplante Gesetzesänderung beendet daher nicht erst 2027 ihre aktive Karriere in der Manege.

    Szandra wurde 1975 geboren und kam bereits 1977 zur Familie Richter. Nach den vorliegenden Angaben soll sie ihren Lebensabend auf dem Familienanwesen in Szada verbringen. Dort wurden für sie ein spezieller Stall sowie Innen- und Außenbereiche eingerichtet. József Richter Jr. hatte zwar öffentlich angeboten, die Elefantenkuh im Richter Safari Park aufzunehmen, ein entsprechender Wechsel ist jedoch nicht vorgesehen. Die endgültige Entscheidung über ihren Aufenthaltsort liegt damit nicht allein in der gesetzlichen Übergangsregelung, sondern auch bei ihren bisherigen Haltern.

    Der Fall zeigt zugleich, warum bei politischen Debatten über Zirkustiere zwischen Auftritt, Haltung und Unterbringung unterschieden werden sollte. Ein Verbot der weiteren Nutzung eines Tieres in Vorstellungen beantwortet noch nicht automatisch die Frage nach seinem künftig besten Aufenthaltsort. Insbesondere bei sehr alten Tieren können jahrzehntelang bestehende Bindungen an Pfleger und eine vertraute Umgebung berücksichtigt werden. Daraus lässt sich weder grundsätzlich für noch gegen eine Unterbringung in einem Safari Park argumentieren. Entscheidend sind die tatsächlichen Bedingungen im jeweiligen Einzelfall.

    Pferde und Haustiere sollen weiterhin erlaubt bleiben

    Die geplante Regelung bedeutet nach bisherigem Stand kein vollständiges Verbot von Tieren in ungarischen Zirkussen. Pferde, Hunde, bestimmte Kameliden und andere domestizierte Tiere sollen weiterhin eingesetzt werden können, sofern die gesetzlichen Anforderungen an Haltung und Umgang erfüllt werden. Auch Papageien werden in Berichten als weiterhin zulässig genannt. Der politische Beschluss richtet sich damit gegen bestimmte Wildtierarten und nicht generell gegen Tierdarbietungen. Für die ungarische Zirkusbranche bleibt der Einsatz von Tieren deshalb grundsätzlich weiterhin möglich.

    Damit unterscheidet sich der ungarische Ansatz von Forderungen einiger Tierrechtsorganisationen nach einem vollständigen Ende sämtlicher Tierauftritte in Zirkussen. Die jetzt angekündigte Regelung setzt vielmehr eine Grenze zwischen bestimmten Wildtierarten und weiterhin zugelassenen Tieren. Ob diese Abgrenzung langfristig bestehen bleibt oder später weiter verschärft wird, ist derzeit offen. Für eine sachliche Bewertung sollten deshalb die tatsächlichen Inhalte des neuen Gesetzes betrachtet werden und nicht weitergehende Forderungen einzelner Organisationen. Erst der endgültige Gesetzestext wird zeigen, wie weit das Verbot praktisch reicht.

    Ungarn verschärft bisheriges Teilverbot

    Die internationale Tierschutzorganisation VIER PFOTEN führt Ungarn bislang als Land mit einem Teilverbot für Wildtiere im Zirkus. Die Übersicht ist keine amtliche Rechtsquelle, gibt jedoch einen Überblick über die bislang geltenden Einschränkungen verschiedener europäischer Staaten. Mit der angekündigten Neuregelung würde Ungarn seinen bisherigen gesetzlichen Rahmen erheblich ausweiten. Besonders relevant ist dabei, dass künftig nicht allein einzelne Auftritte, sondern auch Zucht und weitere Verwendung der erfassten Tiere eingeschränkt werden sollen. Damit soll verhindert werden, dass nach Inkrafttreten neue Generationen der betroffenen Wildtiere für Zirkuszwecke gehalten werden.

    Die politische Initiative wurde unter anderem von László Gajdos angekündigt, der zuvor Direktor des Tierparks Nyíregyháza war. In der öffentlichen Debatte wird das Vorhaben vor allem als weiterer Schritt im ungarischen Tierschutz dargestellt. Für eine belastbare rechtliche Bewertung fehlen derzeit jedoch noch Details zur konkreten Artenliste und zur endgültigen Formulierung des Gesetzes. Gerade diese Punkte entscheiden darüber, welche Zirkusbetriebe und Tierhaltungen ab 2027 tatsächlich betroffen sein werden. GERATI wird die endgültige Regelung deshalb nach Veröffentlichung des vollständigen Gesetzestextes erneut einordnen.

    Wildtierverbote bleiben in Europa nationale Entscheidungen

    Wildtiere in Zirkussen werden in Europa seit Jahren unterschiedlich geregelt. Während einige Staaten weitreichende Verbote beschlossen haben, gelten in anderen Ländern lediglich Einschränkungen für einzelne Arten. Eine einheitliche EU-weite Regelung besteht bislang nicht. GERATI hatte bereits 2022 darüber berichtet, dass die EU-Kommission ein generelles europaweites Wildtierverbot im Zirkus nicht umgesetzt hat. Die konkrete Regulierung bleibt deshalb weiterhin weitgehend Sache der einzelnen Mitgliedstaaten.

    GERATI-Hintergrund: EU-Kommission weist EU-weitem Verbot von Wildtieren in Zirkussen zurück

    Ungarn erweitert nun seinen bisherigen Ansatz deutlich. Gleichzeitig zeigt der Blick auf die dortige Zirkusbranche, dass einzelne Unternehmen den Einsatz bestimmter Wildtiere bereits vor der politischen Entscheidung beendet hatten. Das neue Gesetz schafft daraus nun verbindliche Regeln für die Zukunft. Wie umfangreich diese tatsächlich sein werden, hängt von der noch zu veröffentlichenden endgültigen Artenliste und dem Gesetzestext ab.

    Quellen

  • Kater Kevin Tierhalteverbot: Kreis Höxter prüft Verbot nach PETA-Mailflut

    Kater Kevin Tierhalteverbot: Kreis Höxter prüft Verbot nach PETA-Mailflut

    Mehr als tausend E-Mails nach Aufruf von PETA und Tierschutz-Influencer

    Der Fall des getöteten Katers Kevin beschäftigt den Kreis Höxter erneut – diesmal allerdings nicht nur wegen des laufenden Verwaltungsverfahrens. Nachdem ein Tierschutz-Influencer gemeinsam mit PETA öffentlich dazu aufgerufen hatte, beim Veterinäramt ein Tierhalte- und Betreuungsverbot für die beteiligten Männer zu fordern, gingen innerhalb weniger Stunden mehr als tausend E-Mails bei der Kreisverwaltung ein.

    Hintergrund ist der Fall aus Borgentreich, bei dem Kater Kevin nach den Feststellungen des Gerichts lebendig in einem Ofen verbrannt wurde. Die Tat hatte bereits nach dem Urteil erhebliche öffentliche Empörung ausgelöst. Nun wurde der Fall durch ein Social-Media-Video erneut mobilisiert.

    Für den Kreis Höxter hat diese Form des digitalen Protestes inzwischen jedoch ganz praktische Folgen. Landrat Michael Stickeln erklärte, dass durch die Masse der eingehenden Nachrichten wichtige Hinweise auf andere Tierschutzfälle im E-Mail-Aufkommen schwerer zu erkennen seien. Damit droht ausgerechnet eine Aktion, die mit dem Schutz von Tieren begründet wird, die Arbeit des zuständigen Veterinäramtes in anderen Fällen zusätzlich zu erschweren.

    Verfahren läuft längst – Entscheidung über Tierhalteverbot noch offen

    Besonders bemerkenswert ist dabei: Der öffentliche Mailaufruf war offenbar gar nicht notwendig, um ein Verfahren in Gang zu setzen.

    Der Kreis Höxter stellte gegenüber Radio Hochstift klar, dass das Verfahren zur Prüfung eines möglichen Tierhalte- und Betreuungsverbots bereits eingeleitet worden sei. Die Behörde war also keineswegs untätig, als PETA und der beteiligte Influencer ihre Zuschauer zur massenhaften Kontaktaufnahme aufforderten.

    Stickeln verwies darauf, dass ein solches Verbot rechtssicher vorbereitet werden müsse. Dafür seien bestimmte Verwaltungs- und Verfahrensschritte einzuhalten. Eine endgültige Entscheidung über ein Tierhalte- oder Betreuungsverbot wurde bislang nicht veröffentlicht.

    Der Landrat bat deshalb ausdrücklich darum, keine weiteren Nachrichten zum Fall Kevin an die Kreisverwaltung zu schicken.

    Damit zeigt sich erneut ein grundlegendes Problem öffentlichkeitswirksamer Kampagnen: Eine hohe Zahl nahezu identischer E-Mails beschleunigt ein rechtsstaatliches Verwaltungsverfahren nicht automatisch. Behörden müssen Entscheidungen anhand der gesetzlichen Voraussetzungen und der konkreten Tatsachen treffen – nicht anhand der Zahl eingegangener Protestnachrichten.

    PETA-Forderung und Behördenentscheidung sind zwei verschiedene Dinge

    Die Forderung nach einem möglichst schnellen Tierhalte- und Betreuungsverbot stammt von PETA und den Initiatoren des Videos. Sie darf nicht mit der rechtlichen Bewertung des Veterinäramtes gleichgesetzt werden.

    Das Strafgericht hatte über die strafrechtliche Verantwortung für die Tötung des Katers zu entscheiden. Ob die betroffenen Personen künftig Tiere halten oder betreuen dürfen, ist dagegen eine eigenständige verwaltungsrechtliche Frage.

    Auch wenn der strafrechtlich festgestellte Sachverhalt selbstverständlich eine erhebliche Rolle bei dieser Prüfung spielen dürfte, ersetzt das Gerichtsurteil nicht die Entscheidung der zuständigen Verwaltungsbehörde.

    Gerade bei einem emotional derart aufgeladenen Fall ist diese Trennung wichtig. Öffentliche Empörung kann nachvollziehbar sein – sie hebt rechtsstaatliche Verfahrensregeln jedoch nicht auf.

    20 Monate auf Bewährung für 51-jährigen Landwirt

    Der in den Medien genannte 51-jährige Landwirt aus Borgentreich wurde im Juni vom Amtsgericht Paderborn zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten auf Bewährung verurteilt.

    Nach den gerichtlichen Feststellungen war Kater Kevin lebendig in einem Ofen verbrannt worden.

    Ein weiterer, 21-jähriger Mann soll beim Einfangen des Katers geholfen haben. Sein Verfahren wurde Medienberichten zufolge gegen Zahlung einer Geldauflage von 2.000 Euro eingestellt.

    PETA fordert für beide Männer ein Tierhalte- und Betreuungsverbot. Auch die Kritik der Organisation am Strafmaß ist jedoch als Position von PETA zu kennzeichnen. Sie ist weder Bestandteil des Urteils noch eine Feststellung des Kreises Höxter.

    Wenn Protest die Arbeit des Veterinäramtes erschwert

    Der aktuelle Vorgang wirft deshalb eine weitergehende Frage auf: Wo endet legitimer öffentlicher Protest – und ab wann behindert eine organisierte Kampagne möglicherweise genau jene Behörde, von der gleichzeitig schnelles Handeln verlangt wird?

    PETA hatte bereits nach dem Urteil ein Tierhalte- und Betreuungsverbot gefordert. Durch das nun verbreitete Video wurde diese Forderung nochmals verstärkt, indem Zuschauer ausdrücklich dazu aufgefordert wurden, den Kreis Höxter zu kontaktieren.

    Die Wirkung war erheblich: Mehr als tausend E-Mails gingen innerhalb kürzester Zeit ein.

    Doch eine solche Mailflut ersetzt weder Ermittlungen noch Aktenprüfung noch Anhörung oder eine rechtlich belastbare Entscheidung. Sie erhöht zunächst lediglich den administrativen Aufwand.

    Problematisch wird es insbesondere dann, wenn nach Angaben des Landrates Meldungen zu anderen möglichen Tierschutzverstößen zwischen den massenhaft eingehenden Nachrichten zum Fall Kevin schwerer aufzufinden sind. Eine Kampagne, die Aufmerksamkeit für einen bereits bekannten und behördlich bearbeiteten Fall erzeugt, kann damit unbeabsichtigt die Bearbeitung anderer Fälle erschweren, in denen möglicherweise ebenfalls Tiere konkret gefährdet sind.

    Nicht die Zahl der E-Mails entscheidet

    Entscheidend ist derzeit daher nicht, ob tausend, zehntausend oder noch mehr Menschen dieselbe Forderung an die Behörde schicken.

    Entscheidend ist, ob nach Prüfung des konkreten Sachverhalts die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Tierhalte- oder Betreuungsverbot erfüllt sind.

    Genau dieses Verfahren läuft nach Angaben des Kreises Höxter bereits.

    Der Fall Kevin ist emotional schwer erträglich. Gerade deshalb sollte jedoch zwischen berechtigter Empörung, Kampagnenarbeit von Organisationen und der tatsächlichen Arbeit einer Behörde unterschieden werden.

    PETA kann Forderungen stellen und Unterstützer mobilisieren. Das Veterinäramt muss dagegen eine Entscheidung treffen, die im Zweifel auch einer gerichtlichen Überprüfung standhält.

    Öffentlicher Druck mag Aufmerksamkeit schaffen. Eine rechtsstaatlich belastbare Entscheidung kann er nicht ersetzen.

    GERATI hat sich bereits in einem weiteren aktuellen Fall mit der Frage beschäftigt, wie Gerichte Tierschutzverfahren bewerten und warum öffentliche Erwartungen und juristische Entscheidungen teilweise deutlich auseinanderliegen: Freispruch im Fall Kater Schmotzer: Warum das Urteil mehr Fragen als Antworten hinterlässt.

    Quellen

  • Circus Krone in Stendal: PETA erhebt erneut Vorwürfe gegen Tierdressuren

    Circus Krone in Stendal: PETA erhebt erneut Vorwürfe gegen Tierdressuren

    PETA veröffentlicht Aufnahmen aus „Farbenspiel – Gold Edition“

    Circus Krone gastiert ab Mittwoch in Stendal. Noch vor Beginn des Gastspiels erhebt die Tierrechtsorganisation PETA erneut schwere Vorwürfe gegen das Unternehmen. Grundlage sind Videoaufnahmen aus dem seit April 2025 laufenden Programm „Farbenspiel – Gold Edition“, die Dressuren mit Großkatzen, Pferden, Hunden und Kamelen zeigen sollen.

    Auf dem von PETA veröffentlichten Material sind unter anderem Hunde zu sehen, die auf den Hinterbeinen laufen, sowie Szenen einer Großkatzendressur, bei der Stock und Peitsche eingesetzt werden. PETA bewertet diese Bilder als Beleg für Tierquälerei und fordert Circus Krone, das Direktorenpaar sowie dessen Sohn Alexis Lacey auf, Tierdressuren vollständig einzustellen. Gleichzeitig ruft die Organisation Besucher dazu auf, keine Eintrittskarten für das Gastspiel zu kaufen.

    Dabei muss jedoch zwischen der Darstellung einer Tierrechtsorganisation und einer behördlich festgestellten Tierschutzverletzung unterschieden werden. Die veröffentlichten Aufnahmen stammen aus einer PETA-Dokumentation und werden von der Organisation selbst interpretiert. Eine unabhängige veterinärmedizinische Bewertung der gezeigten Szenen oder eine amtliche Feststellung zu Verstößen beim aktuellen Gastspiel in Stendal liegt bislang nicht vor.

    PETA-Fachreferentin Yvonne Würz spricht von sichtbar verängstigten Großkatzen und Pferden. Die Organisation beschreibt außerdem ein Pferd, das aus der Manege ausgebrochen und nur knapp gestoppt worden sein soll, ruckartige Zügelbewegungen bei Kamelen sowie ein Kamel, das eine Reiterin abgeworfen habe.

    Solche Situationen können spektakulär wirken, sind für sich genommen jedoch noch kein Nachweis dafür, dass gegen das Tierschutzgesetz verstoßen wurde. Entscheidend wäre vielmehr eine fachliche Bewertung der konkreten Haltung, Trainingsmethoden und des körperlichen Zustands der betroffenen Tiere durch die zuständigen Veterinärbehörden.

    Frühere Verfahren zeigen Unterschiede zwischen PETA-Vorwurf und juristischer Bewertung

    PETA verweist zur Untermauerung der aktuellen Kritik auf frühere Aufnahmen und Verfahren gegen Circus Krone. Bereits 2019 hatte die Organisation nach Aufnahmen einer Dressurprobe mit Löwinnen und einem Tiger Anzeige erstattet.

    Das damalige Ermittlungsverfahren wurde nach Angaben PETAs von der zuständigen Staatsanwaltschaft eingestellt. Nach Darstellung der Organisation seien keine erheblichen Leiden oder erheblichen Schmerzen festgestellt worden, sondern lediglich leichtere Schmerzen.

    Gerade dieser frühere Fall zeigt allerdings, dass die juristische Bewertung deutlich von der öffentlichen Darstellung PETAs abweichen kann. Aus einer von einer Tierrechtsorganisation als „Tierquälerei“ bezeichneten Szene folgt nicht automatisch, dass tatsächlich ein strafbarer oder tierschutzrechtlich relevanter Verstoß vorliegt.

    Auch für den aktuellen Fall in Stendal müsste daher zunächst geklärt werden, was auf den Aufnahmen tatsächlich zu sehen ist, in welchem Zusammenhang die einzelnen Szenen entstanden und ob die zuständigen Behörden darin einen Verstoß gegen geltende Vorschriften erkennen.

    Weitere von PETA angeführte Fälle betreffen eine Aufnahme aus dem November 2022, auf der ein Mitarbeiter ein Pferd mit einem Strick am Kopf getroffen haben soll, sowie Material aus dem August 2024 von der Krone-Farm in Weßling. Dort soll erneut der Einsatz einer Peitsche gegenüber Großkatzen zu sehen gewesen sein.

    Für diese Darstellungen liegen in den öffentlich verfügbaren Informationen jedoch keine vollständigen amtlichen Bescheide, veterinärmedizinischen Gutachten oder gerichtlichen Entscheidungen vor, die PETAs Bewertung bestätigen würden. Entsprechend können sie nicht ohne weitere Einordnung als festgestellte Missstände dargestellt werden.

    GERATI hat die wiederkehrenden Vorwürfe PETAs gegen Circus Krone bereits ausführlicher eingeordnet. Der Beitrag „Tierquälerei? PETA gegen Circus Krone“ zeigt, wie regelmäßig die Organisation aus einzelnen Aufnahmen weitreichende Schlussfolgerungen über Tierhaltung und Dressur zieht:

    PETA verbindet aktuellen Vorwurf mit grundsätzlicher Kampagne gegen Zirkustiere

    Die aktuellen Vorwürfe gegen Circus Krone bleiben nicht auf die konkreten Szenen beschränkt. PETA nutzt das Gastspiel in Stendal erneut, um eine grundsätzliche politische Forderung nach einem Verbot von Wildtieren in Zirkusbetrieben zu platzieren.

    Die Organisation fordert Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer auf, ein entsprechendes Verbot durchzusetzen, und verweist dabei unter anderem auf Circus Roncalli. Dieser verzichtet seit den 1990er-Jahren auf Wildtierdressuren und seit 2018 vollständig auf lebende Tiere im Programm.

    Darüber hinaus nennt PETA Länder wie Griechenland, Malta und Zypern, in denen Tierhaltung in Zirkusbetrieben weitgehend oder vollständig untersagt wurde, sowie weitere europäische Staaten mit Einschränkungen für bestimmte Tierarten.

    Diese Beispiele sind Teil der politischen Argumentation PETAs. Sie ändern jedoch nichts daran, dass Tierhaltung und Tierdressuren in deutschen Zirkusbetrieben nicht grundsätzlich verboten sind. Ob im Einzelfall gegen Tierschutzvorschriften verstoßen wird, muss daher anhand der konkreten Haltung und des konkreten Umgangs mit den Tieren beurteilt werden und nicht allein anhand der grundsätzlichen Ablehnung von Tierdressuren.

    PETA verweist außerdem auf eine angeblich repräsentative Umfrage, nach der 62 Prozent der Befragten ein Verbot von Wildtieren in Zirkussen unterstützen sollen. In der veröffentlichten Mitteilung werden jedoch weder die exakte Fragestellung noch sämtliche methodischen Details der Erhebung ausführlich dargestellt. Ohne diese Angaben lässt sich die Aussagekraft einer solchen Zahl nur eingeschränkt bewerten.

    Kritik ist legitim – Beweise müssen trotzdem belastbar sein

    Dass Tierhaltung und Dressur in Zirkusbetrieben kritisch beobachtet werden, ist selbstverständlich legitim. Auch Videoaufnahmen können Anlass für Kontrollen oder weitere Untersuchungen sein.

    Problematisch wird es jedoch, wenn aus einzelnen Szenen bereits eine abschließende Bewertung abgeleitet wird, bevor Behörden oder unabhängige Fachleute die betreffenden Vorgänge eingeordnet haben. Genau diese Trennung zwischen Vorwurf und festgestelltem Verstoß ist bei der Berichterstattung über Tierschutzthemen entscheidend.

    Für das Gastspiel von Circus Krone in Stendal ist derzeit dokumentiert, dass PETA Vorwürfe erhebt, Videos veröffentlicht und zu einem Boykott des Zirkus aufruft. Eine amtliche Bestätigung, dass die gezeigten Dressuren gegen das Tierschutzrecht verstoßen, liegt bislang jedoch nicht vor.

    Damit bleibt auch dieser Fall zunächst das, was viele ähnliche Auseinandersetzungen zwischen PETA und Tierhaltern sind: eine öffentlichkeitswirksame Kampagne mit schweren Vorwürfen, deren tatsächliche rechtliche und fachliche Bewertung erst durch zuständige Behörden erfolgen müsste.

    Quellen

  • 161 Tiere beschlagnahmt: Weniger betroffene Halter, aber deutlich größere Fälle

    161 Tiere beschlagnahmt: Weniger betroffene Halter, aber deutlich größere Fälle

    Der Staatliche Lebensmittel- und Veterinärdienst VMVT hat im laufenden Jahr bislang 161 Tiere bei 15 Haltern beschlagnahmt. Damit liegt die Zahl der betroffenen Tiere mehr als doppelt so hoch wie im Vorjahr, obwohl damals mit 21 sogar mehr Halter betroffen waren. Nach Angaben der Behörde handelt es sich aktuell um 135 Haustiere und 26 Nutztiere. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren insgesamt 69 Tiere beschlagnahmt worden – 64 Haustiere und fünf Nutztiere.

    Die Zahlen zeigen allerdings nicht automatisch eine generelle Zunahme von Tierschutzverstößen. Nach Angaben des VMVT ist die Gesamtzahl der festgestellten Verstöße gegen das Tierschutzrecht sogar zurückgegangen. Entscheidend ist deshalb ein anderer Punkt: Die aktuellen Beschlagnahmungen betreffen offenbar deutlich größere Tierbestände als noch im Vorjahr.

    Pro betroffenem Halter hat sich die Tierzahl mehr als verdreifacht

    Rechnerisch wurden im Vorjahr durchschnittlich rund 3,3 Tiere pro betroffenem Halter beschlagnahmt. In diesem Jahr sind es bislang etwa 10,7 Tiere. Die durchschnittliche Zahl hat sich damit mehr als verdreifacht.

    Allein diese Relation verändert die Einordnung der Statistik erheblich. Die Zahl von 161 beschlagnahmten Tieren bedeutet nicht, dass sich auch die Zahl einzelner Tierschutzfälle entsprechend erhöht hätte. Vielmehr können bereits wenige größere Haltungen dafür sorgen, dass die absolute Zahl der betroffenen Tiere stark steigt.

    Ein aktuelles Beispiel nennt der VMVT selbst: In einem Fall mussten 30 vernachlässigte Rinder aus einem Bestand übernommen und anderweitig untergebracht werden. Ein einziger solcher Vorgang entspricht bereits fast der Hälfte aller im Vorjahr beschlagnahmten Tiere.

    Nach Angaben der Behörde treten zudem Fälle von Tierhortung sowie problematische Haltungsbedingungen bei größeren Nutztierbeständen wiederholt auf. Wie viele der aktuell 161 Tiere konkret auf solche Fälle zurückgehen, wird allerdings nicht aufgeschlüsselt.

    Große Beschlagnahmungen werden schnell zum Unterbringungsproblem

    Mit der Entscheidung, Tiere aus einer Haltung zu nehmen, ist ein Fall praktisch noch lange nicht erledigt. Die Tiere benötigen zunächst geeignete Unterbringungsmöglichkeiten, gegebenenfalls tierärztliche Versorgung, Futter und laufende Betreuung.

    Gerade bei größeren Nutztieren entsteht dabei ein völlig anderes organisatorisches Problem als bei einzelnen Heimtieren. Für 30 Rinder müssen beispielsweise geeignete Stall- oder Weideplätze zur Verfügung stehen. Kristina Ulienė, Leiterin der Tierschutzabteilung des VMVT, bezeichnet die Versorgung größerer Gruppen deshalb als besondere Herausforderung.

    Eine wichtige Rolle spielen dabei die Gemeinden. Nach Darstellung des VMVT müssen sie die vorübergehende Betreuung und Unterbringung beschlagnahmter Tiere bereits sicherstellen, bevor über den jeweiligen Fall endgültig durch die Behörde oder gegebenenfalls ein Gericht entschieden wurde.

    Damit entstehen praktische Aufgaben unmittelbar nach einer Beschlagnahmung, während das zugrunde liegende Verfahren unter Umständen noch läuft. Angaben darüber, welche Kosten die aktuellen Fälle verursacht haben, wie lange die Tiere durchschnittlich untergebracht werden müssen oder wer die Kosten letztlich trägt, nennt die veröffentlichte Mitteilung nicht.

    Nur etwa jede dritte gemeldete Verdachtslage bestätigt sich

    Bemerkenswert ist auch eine weitere Zahl des VMVT. Nach Angaben der Behörde gehen durchschnittlich rund 300 Meldungen pro Quartal über mögliche Tierschutzverstöße oder mutmaßliche Tierquälerei ein. Nur etwa ein Drittel dieser Hinweise bestätigt sich anschließend.

    Damit wird ein wichtiger Unterschied sichtbar, der bei Tierschutzfällen häufig untergeht: Eine Meldung oder ein Verdacht ist noch kein festgestellter Verstoß. Erst eine Kontrolle kann klären, ob tatsächlich tierschutzrechtlich relevante Zustände vorliegen.

    Bei mehreren Hundert Hinweisen pro Jahr bedeutet die vom VMVT genannte Quote zugleich, dass ein erheblicher Teil der gemeldeten Verdachtsfälle nach der Prüfung offenbar nicht bestätigt werden kann. Das spricht nicht gegen frühzeitige Meldungen problematischer Haltungen, zeigt aber, warum zwischen einem Hinweis aus der Bevölkerung, einer behördlichen Feststellung und einer endgültigen rechtlichen Entscheidung sauber unterschieden werden muss.

    Auch eine Beschlagnahmung ist dabei zunächst eine konkrete behördliche Schutzmaßnahme für die betroffenen Tiere. Ob und welche Verstöße einzelnen Haltern anschließend endgültig zugerechnet werden, hängt vom jeweiligen Verfahren ab.

    161 Tiere sind vor allem ein Hinweis auf größere Einzelfälle

    Die aktuelle Statistik fällt auf den ersten Blick drastisch aus: 161 statt 69 beschlagnahmte Tiere entsprechen einem Anstieg von rund 133 Prozent. Gleichzeitig sank die Zahl der betroffenen Halter von 21 auf 15.

    Gerade diese Kombination ist entscheidend. Die aktuellen Zahlen sprechen weniger für eine gleichmäßige Zunahme vieler kleiner Fälle als vielmehr dafür, dass einzelne Verfahren größere Tiergruppen betreffen. Der Bestand mit 30 Rindern zeigt, welchen Einfluss bereits ein einziger größerer Fall auf die Jahresstatistik haben kann.

    Bei festgestellten Verstößen können nach Angaben des VMVT Geldbußen sowie weitere Maßnahmen folgen. Dazu gehören unter anderem die Beschlagnahmung von Tieren und mögliche Verbote der weiteren Tierhaltung.

    Welche Entscheidungen gegen die aktuell 15 betroffenen Halter bereits endgültig getroffen wurden, veröffentlicht der VMVT nicht. Ebenso offen bleiben die konkreten Unterbringungskosten und der spätere Verbleib der beschlagnahmten Tiere. Die bisher veröffentlichten Zahlen zeigen jedoch bereits deutlich: Nicht die Zahl der betroffenen Halter ist gestiegen, sondern vor allem die Dimension einzelner Fälle.

    Quellen

  • Zoolichter 2026 im Zoo Duisburg: Vier Kilometer Lichtkunst und neue Themenwelten

    Zoolichter 2026 im Zoo Duisburg: Vier Kilometer Lichtkunst und neue Themenwelten

    Der Zoo Duisburg bringt im November 2026 die „Zoolichter“ zurück. Bei der dritten Ausgabe erwartet die Besucher ein rund vier Kilometer langer Rundweg mit mehr als 30 Lichtinstallationen. Neu angekündigt sind unter anderem chinesische Drachen, asiatische Lampions und lebensgroße Darstellungen der „Big Five“. Damit baut der Zoo das winterliche Veranstaltungsformat deutlich aus und schafft erneut ein zusätzliches Angebot außerhalb der regulären Besuchszeiten.

    Lichtparcours startet Anfang November

    Die Zoolichter sollen vom 5. November bis zum 6. Dezember 2026 jeweils donnerstags bis sonntags stattfinden. Geöffnet ist der Lichtparcours von 17 bis 21 Uhr. Regulärer Zoobesuch und Abendveranstaltung bleiben damit zeitlich voneinander getrennt.

    Zu den auffälligsten neuen Elementen gehören acht Meter lange chinesische Drachen, asiatische Lampions sowie Elefant, Büffel, Leopard, Löwe und Nashorn als leuchtende „Big Five“. Hinzu kommen sogenannte StringBalls – ein schwebendes Meer aus Lichtkugeln – sowie Blumen, Schmetterlinge, Einhörner und beleuchtete Bereiche der Vegetation am Kaiserberg.

    Der Zoo Duisburg setzt damit stärker als bei den bisherigen Ausgaben auf unterschiedliche Themenwelten. Gerade in den dunkleren Wintermonaten bietet das Format eine Möglichkeit, das Zoogelände auf eine völlig andere Weise zu erleben und gleichzeitig zusätzliche Besucher anzusprechen.

    World of Lights gestaltet die neue Ausgabe

    Auch 2026 arbeitet der Zoo wieder mit dem Unternehmen World of Lights aus Unna zusammen. Die Lichtobjekte werden individuell gefertigt und anschließend in die verschiedenen Bereiche des Zoogeländes integriert.

    World-of-Lights-Geschäftsführer Rouven Bönisch kündigt für die dritte Ausgabe eine deutliche konzeptionelle Weiterentwicklung an. Neben den eigentlichen Lichtskulpturen soll auch die Landschaft des Zoos stärker Bestandteil der Inszenierung werden.

    Welcher technische Aufwand dahinterstecken kann, zeigte bereits die Veranstaltung von 2024. Damals kamen nach veröffentlichten Angaben fast 40 Lichtskulpturen, rund 750 LED-Strahler und mehrere Kilometer Kabel zum Einsatz. Für 2026 stehen bislang mehr als 30 Installationen und ein rund vier Kilometer langer Parcours fest.

    Tierbeobachtungen auch in den Abendstunden

    Die Zoolichter beschränken sich nicht ausschließlich auf Lichtkunst. Einige Tierarten können auch während der Abendveranstaltung beobachtet werden. Der Zoo nennt unter anderem Wombats und Nebelparder, die in den Abendstunden durchaus aktiver sein können als tagsüber.

    Damit verbindet der Zoo das Veranstaltungsformat mit einem besonderen Blick auf Tiere, die Besucher während eines klassischen Tagesbesuchs möglicherweise weniger aktiv erleben. Welche Tiere tatsächlich zu sehen sind, hängt naturgemäß vom individuellen Verhalten der Tiere und den jeweiligen Anlagen ab.

    Gerade diese Kombination unterscheidet einen Lichtparcours im Zoo von vergleichbaren Lichtveranstaltungen in Parks oder Innenstädten. Besucher erleben nicht nur künstliche Lichtwelten, sondern bewegen sich weiterhin durch ein Zoogelände mit seinen unterschiedlichen Anlagen und Landschaftsbereichen.

    Winterveranstaltungen werden für Zoos immer wichtiger

    Veranstaltungen wie die Zoolichter zeigen, wie Zoos ihre Angebote zunehmend über den klassischen Tagesbesuch hinaus erweitern. Gerade Herbst und Winter gehören nicht unbedingt zu den besucherstärksten Monaten. Zeitlich begrenzte Abendveranstaltungen können deshalb zusätzliche Anreize schaffen und gleichzeitig bereits vorhandene Infrastruktur für neue Besucherangebote nutzen.

    Für den Zoo Duisburg haben sich die Zoolichter inzwischen zu einem wiederkehrenden Bestandteil des Veranstaltungskalenders entwickelt. Katharina Thol aus dem Kunden- und Projektmanagement des Zoos kündigte an, dass das Format auch im dritten Veranstaltungsjahr fortgesetzt werden soll.

    Für Besucher bedeutet das 2026 vor allem mehr Lichtinstallationen, neue Themenwelten und einen deutlich inszenierten Rundgang durch den Zoo am Kaiserberg.

    Termine und Tickets

    Die Zoolichter 2026 sind derzeit für den Zeitraum vom 5. November bis 6. Dezember 2026 angekündigt. Geöffnet wird jeweils donnerstags bis sonntags von 17 bis 21 Uhr.

    Ein Vorverkauf für die Eintrittskarten ist angekündigt. Konkrete Ticketpreise wurden in den bislang veröffentlichten Informationen noch nicht genannt.

    <h3>Quellen</h3>

    • RP Online – Zoolichter Duisburg: 30 Installationen auf vier Kilometern – https://rp-online.de/nrw/staedte/duisburg/zoolichter-duisburg-30-installationen-auf-vier-kilometern_aid-152833571

  • Opel-Zoo: Nasenbären Bruno und Maja erkunden neues Freigelände

    Opel-Zoo: Nasenbären Bruno und Maja erkunden neues Freigelände

    Nasenbären nehmen sich Zeit für den ersten Schritt nach draußen

    Im Opel-Zoo in Kronberg haben die Nasenbären Bruno und Maja ein neues Freigelände erhalten. Die Anlage wurde nach Angaben der ARD-Sendung „Giraffe, Erdmännchen & Co.“ mit Unterstützung des gesamten Zooteams gestaltet und sollte den Tieren erstmals zur Erkundung offenstehen. Bei der Aufzeichnung blieben die beiden zunächst zurückhaltend, obwohl auf dem Außengelände Futter als Anreiz ausgelegt worden war. Die Sendung begleitet diesen Moment und zeigt damit weniger eine spektakuläre Eröffnung als die vorsichtige Reaktion zweier Tiere auf eine veränderte Umgebung.

    Dass Bruno und Maja nicht sofort ins Freie gingen, ist in der Dokumentation als Beobachtung des Eingewöhnungsprozesses dargestellt. Aus dem zögerlichen Verhalten lässt sich allein weder auf eine Ablehnung der Anlage noch auf ein Haltungsproblem schließen. Belastbare veterinärmedizinische Befunde oder eine behördliche Bewertung, die Anlass zu einer anderen Einschätzung geben könnten, liegen zu diesem konkreten Vorgang nicht vor.

    Ein neues Gehege in einem weitläufigen Landschaftszoo

    Der Opel-Zoo beschreibt sich als Landschaftszoo zwischen Kronberg und Königstein. Nach eigenen Angaben leben dort rund 1.700 Tiere aus mehr als 220 Arten auf einem etwa 27 Hektar großen Gelände. Zu den Grundsätzen des Zoos gehören naturnah gestaltete Anlagen, soziale Tierverbände und möglichst weitläufige Einblicke für Besucher. Das neue Nasenbären-Freigelände fügt sich damit in die von der Einrichtung dargestellte Gestaltungsidee ein. Konkrete Angaben zu Größe, Ausstattung oder besonderen Strukturelementen der Anlage werden in der ARD-Ankündigung allerdings nicht genannt.

    Gerade diese fehlenden Details begrenzen die journalistische Bewertung der Haltungsbedingungen. Die Fernsehdokumentation macht sichtbar, wie die Tiere auf den neuen Bereich reagieren, ersetzt aber keine vollständige Beschreibung der Anlage und keine fachliche Prüfung ihrer Eignung. Der belastbare Nachrichtenkern bleibt deshalb die Eröffnung des Freigeländes und die zunächst vorsichtige Erkundung durch Bruno und Maja.

    Die Sendung beobachtet statt zu dramatisieren

    „Giraffe, Erdmännchen & Co.“ stellt den Alltag in zoologischen Einrichtungen regelmäßig aus der Nähe dar. Im Fall der beiden Nasenbären liegt der Reiz der Folge in einem unscheinbaren, aber aussagekräftigen Moment: Das Zooteam hat die Umgebung vorbereitet, doch die Tiere bestimmen selbst das Tempo ihrer Annäherung. Leckerlis konnten die Zurückhaltung zunächst nicht auflösen. Damit dokumentiert die Folge einen tatsächlichen Ablauf, ohne dass daraus automatisch eine weitergehende Bewertung der Tierhaltung folgt.

    Der Opel-Zoo führt auf seiner Website neben Tieranlagen auch Bildungs-, Forschungs- und Artenschutzangebote auf. Für Bruno und Maja ist im konkreten Fall vor allem entscheidend, dass ihnen ein neuer Außenbereich zur Verfügung steht und ihre Reaktion darauf beobachtet wurde. Die ARD-Aufzeichnung liefert damit einen Einblick in die Gestaltung und Nutzung des Geheges, aber keine unabhängige amtliche oder veterinärmedizinische Gesamtbewertung.

    #### Quellen:: https://www.ardmediathek.de/video/giraffe-erdmaennchen-und-co/bruno-und-maja-auf-entdeckungstour-298/hr/OTdiYzE1MjctMzI0MS00ZjY5LWFkYTktNDI5ZjI3ZjI1NjQw

  • 27 Pantherschildkröten in Südafrika ausgewildert – DNA weist den Weg zurück

    27 Pantherschildkröten in Südafrika ausgewildert – DNA weist den Weg zurück

    Genetischer Abgleich ermöglicht Rückkehr in passende Lebensräume

    27 Pantherschildkröten sind nach genetischen Untersuchungen und einer sechsmonatigen Eingewöhnungsphase in mehreren südafrikanischen Provinzen ausgewildert worden. Die Tiere stammten aus Auffangstationen und waren zuvor beschlagnahmt oder aus problematischen Haltungen übernommen worden. Beteiligt waren ein südafrikanisch-deutsches Forschungsteam unter Leitung der Senckenberg-Forscherin Melita Vamberger und Adrian J. Armstrong von Ezemvelo KZN Wildlife. Für den Artenschutz ist das Projekt relevant, weil die Tiere nicht einfach am Ort ihrer Sicherstellung freigelassen wurden, sondern anhand ihrer genetischen Herkunft passenden Populationen zugeordnet werden konnten.

    Die Grundlage bildet eine genetische Referenzdatenbank mit Vergleichsdaten wild lebender Pantherschildkröten aus Südafrika und Eswatini. Nach Angaben des Informationsdienstes Wissenschaft wurden 50 Tiere genetisch untersucht; bei 27 war die Zuordnung ausreichend, um eine kontrollierte Rückführung zu ermöglichen. Die ausgewilderten Schildkröten leben nun in Schutzgebieten der Provinzen Ostkap, Nordkap, Freistaat und Limpopo. Die Veröffentlichung der Forschungsergebnisse erfolgte im Fachjournal „Conservation Genetics“.

    Auffangstationen zeigen die Folgen verschobener Herkunft

    Besonders auffällig war der Vergleich zwischen Fundort und genetischer Herkunft. Von den untersuchten Tieren aus einer Auffangstation in KwaZulu-Natal stammte nach Angaben der Forschenden nur eines tatsächlich aus dieser Region. Die übrigen Tiere waren demnach über teilweise große Entfernungen transportiert worden. Damit wird aus der DNA-Analyse nicht nur ein Werkzeug für einzelne Freilassungen, sondern auch ein Hinweis darauf, wie stark der Handel mit Landschildkröten natürliche Verbreitungsmuster verändern kann.

    Die Art Stigmochelys pardalis ist weit verbreitet und wird von der Internationalen Union zur Bewahrung der Natur derzeit als nicht gefährdet eingestuft. Dieser globale Status schließt regionale Belastungen jedoch nicht aus. Der Senckenberg-Darstellung zufolge zählen illegaler Handel und Besitz, Lebensraumverlust, landwirtschaftliche Nutzung, tödliche Unfälle an Elektrozäunen sowie die Entnahme als Nahrungsquelle oder für die traditionelle Medizin zu den Problemen in Südafrika. Eine Auffangstation in KwaZulu-Natal nahm zwischen 2016 und 2025 mehr als 100 Pantherschildkröten auf. Eine Einrichtung in Durban verzeichnete im selben Zeitraum sogar mehr als 300 Tiere. Die Zahlen verdeutlichen den praktischen Druck, unter dem Einrichtungen stehen, die beschlagnahmte Tiere dauerhaft versorgen.

    Warum eine direkte Freilassung nicht genügt

    Pantherschildkröten können eine Panzerlänge von mehr als 50 Zentimetern und ein Gewicht von über 30 Kilogramm erreichen. Unterschiedliche Populationen sind an jeweils eigene Umweltbedingungen angepasst. Eine Freilassung ohne Herkunftsbestimmung kann deshalb nach Einschätzung der Forschenden zu einer Vermischung regionaler Linien führen oder die Überlebenschancen der Tiere beeinträchtigen; zusätzlich muss der Gesundheitsstatus vor einer Rückkehr in die Wildnis berücksichtigt werden.

    Die 27 Tiere wurden zunächst rund sechs Monate in geschützten Gehegen innerhalb ihres späteren Lebensraums gehalten. Während dieser Soft-Release-Phase konnten die Verantwortlichen beobachten, ob sie mit Klima, Nahrung und Umgebung zurechtkamen. Erst anschließend erfolgte die endgültige Freilassung. Für die Auffangstationen ist die Frage nach der weiteren Unterbringung grundsätzlich schwierig: Nach Darstellung der Forschenden kommen bei solchen Tieren im Wesentlichen lebenslange Haltung, Auswilderung oder eine Tötung als Optionen infrage. Die genetische Zuordnung soll dabei eine fachlich vertretbare Rückkehr in die Wildnis ermöglichen.

    Forschung wird zum Instrument gegen Wildtierhandel

    Die Untersuchung verbindet damit zwei Aufgaben, die häufig getrennt betrachtet werden: Sie erleichtert die Rückführung beschlagnahmter Tiere und kann Behörden bei der Rekonstruktion von Handelswegen unterstützen. Die vorliegenden Angaben belegen allerdings vor allem die genetische Zuordnung und die anschließende Auswilderung. Konkrete strafrechtliche Verfahren, Beschlagnahmeentscheidungen oder einzelne Händler werden in den veröffentlichten Informationen nicht genannt.

    Getragen wurde das Projekt durch die Zusammenarbeit von Ezemvelo KZN Wildlife, weiteren südafrikanischen Naturschutzstellen, Auffangstationen und den Senckenberg Naturhistorischen Sammlungen Dresden. Der zusätzliche Wert der Referenzdatenbank liegt darin, dass sie Auswilderungsentscheidungen auf populationsbezogene Daten stützt, statt den Fundort als Herkunft zu behandeln. Für die 27 freigelassenen Tiere bedeutete das eine Rückkehr in Regionen, denen sie genetisch zugeordnet werden konnten – und nicht lediglich in den nächstgelegenen verfügbaren Lebensraum.

    #### Quellen:: https://www.giessener-allgemeine.de/hessen/dank-forschern-aus-frankfurt-27-pantherschildkroeten-ausgewildert-zr-94435365.html

  • Atlantik-Bastardschildkröte Rhossi soll nach fast zwei Jahren Pflege in den Golf von Mexiko zurückkehren

    Atlantik-Bastardschildkröte Rhossi soll nach fast zwei Jahren Pflege in den Golf von Mexiko zurückkehren

    Eine gestrandete Meeresschildkröte soll wieder ausgewildert werden

    Fast zwei Jahre lang wurde die seltene Atlantik-Bastardschildkröte Rhossi im Anglesey Sea Zoo in Wales gepflegt. Nun steht der nächste große Schritt bevor: Das Tier soll über rund 8.000 Kilometer zurück in den Golf von Mexiko gebracht und dort wieder ausgewildert werden. Rhossi war im Dezember 2023 stark geschwächt an einem Strand in Wales entdeckt worden, weit außerhalb des natürlichen Verbreitungsgebiets der Art. Nach Angaben des Zoos konnte die Schildkröte während ihrer Pflege auf ein Gewicht von rund 21 Kilogramm gebracht werden.

    Rhossi ist bereits die vierte Meeresschildkröte, die das Team des Anglesey Sea Zoo innerhalb von zehn Jahren rehabilitiert hat. Wie das Tier überhaupt bis nach Wales gelangte, lässt sich nicht abschließend belegen. Als mögliche Erklärung gelten starke Winde und Meeresströmungen, durch die die Schildkröte aus wärmeren Gewässern weit nach Norden verdriftet worden sein könnte. Für eine tropische Meeresschildkröte können die deutlich niedrigeren Wassertemperaturen dort schnell lebensbedrohlich werden.

    Der Rückflug verlangt besondere Transportbedingungen

    Der Transport zurück in wärmere Gewässer ist deutlich komplizierter als eine gewöhnliche Tierverlegung. Während des Fluges kann Rhossi nicht dauerhaft im Wasser bleiben. Die Pfleger müssen deshalb dafür sorgen, dass Haut, Augenbereich und Panzer während der Reise ausreichend feucht bleiben und das Tier nicht austrocknet.

    Nach Angaben des Anglesey Sea Zoo kommen dafür unter anderem Vaseline und Gleitgel zum Einsatz. Diese Mittel sollen die empfindliche Haut während des mehrstündigen Transports schützen. Gleichzeitig wurde für Rhossi eine speziell temperierte Transportbox vorbereitet, damit die Schildkröte während der Reise möglichst stabilen Bedingungen ausgesetzt ist.

    Die Rückführung erfordert zudem internationale Abstimmungen und entsprechende Transportvorbereitungen. Der genaue Ort der späteren Freilassung wurde bislang nicht öffentlich konkretisiert. Das natürliche Verbreitungsgebiet der Atlantik-Bastardschildkröte liegt jedoch im Golf von Mexiko. Wichtige Brutgebiete befinden sich vor allem an der mexikanischen Küste sowie im US-Bundesstaat Texas.

    Artenschutz endet nicht mit der Rettung eines Tieres

    Die Atlantik-Bastardschildkröte, auch Kemp-Bastardschildkröte genannt, gehört zu den seltensten Meeresschildkrötenarten der Welt. Ihr vergleichsweise kleines Fortpflanzungsgebiet macht den Schutz der Art besonders anspruchsvoll. Gerade deshalb ist eine erfolgreiche Rehabilitation nur dann vollständig abgeschlossen, wenn ein gesundes und belastbares Tier möglichst wieder in seinen natürlichen Lebensraum zurückkehren kann.

    Der Fall Rhossi zeigt zugleich, welche Rolle zoologische Einrichtungen und spezialisierte Auffangstationen im praktischen Artenschutz übernehmen können. Über Monate oder sogar Jahre müssen Tiere medizinisch versorgt, gefüttert und auf eine spätere Auswilderung vorbereitet werden. Die Haltung ist in solchen Fällen kein Selbstzweck, sondern Voraussetzung dafür, dass ein geschwächtes Wildtier überhaupt wieder eine Chance in der Natur erhält.

    Das Anglesey Sea Zoo plant nach eigenen Angaben außerdem den Bau eines spezialisierten Rettungszentrums für gestrandete Meerestiere. Die Erfahrungen aus Fällen wie Rhossi könnten dabei unmittelbar in die zukünftige Versorgung weiterer Tiere einfließen.

    Nach fast zwei Jahren Pflege steht für Rhossi nun der entscheidende Schritt bevor. Gelingt der Transport und die anschließende Auswilderung, endet ihre ungewöhnliche Reise dort, wo eine rehabilitierte Meeresschildkröte hingehört: nicht dauerhaft in menschlicher Obhut, sondern zurück im natürlichen Lebensraum.

    Quellen

    • Nordisch.info – Irre Odyssee: Schildkröte „verschwimmt“ sich um 8.000 km – zurück geht es nun im Flieger – https://www.nordisch.info/natur-forschung/irre-odyssee-schildkroete-verschwimmt-sich-um-8-000-km-zurueck-geht-es-nun-im-flieger/oete-verschwimmt-sich-um-8-000-km-zurueck-geht-es-nun-im-flieger/