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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Autor: GERATI Redaktion

  • PETA will Ochsenrennen in Steinkirchen stoppen – Veterinäramt sieht keinen Grund für generelles Verbot

    PETA will Ochsenrennen in Steinkirchen stoppen – Veterinäramt sieht keinen Grund für generelles Verbot

    Die Tierrechtsorganisation PETA fordert die Absage des für den 16. August 2026 geplanten Ochsenrennens im Aßlinger Ortsteil Steinkirchen. Beim Fest des örtlichen Burschenvereins sollen Reiter auf Ochsen gegeneinander antreten. Während PETA bereits das Veranstaltungsformat grundsätzlich kritisiert und ein Einschreiten der Behörden verlangt, sieht das zuständige Veterinäramt Ebersberg derzeit offenbar keine Grundlage für ein pauschales Verbot. Stattdessen setzt die Behörde auf Kontrollen, tierärztliche Überwachung und konkrete Auflagen für den Umgang mit den Tieren.

    PETA fordert Absage des Ochsenrennens

    PETA-Fachreferentin Julia Weibel bezeichnet den Einsatz der Ochsen bei einem solchen Rennen als nicht mit dem Tierschutz vereinbar. Die Organisation hat nach eigenen Angaben sowohl den Veranstalter als auch die zuständige Behörde angeschrieben und die Absage beziehungsweise Untersagung der Veranstaltung gefordert. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der PETA-Mitteilung seien entsprechende Schreiben zunächst unbeantwortet geblieben. Die Argumentation der Organisation geht dabei über mögliche einzelne Verstöße hinaus und richtet sich grundsätzlich gegen die Nutzung von Tieren zu Unterhaltungszwecken.

    Zur Begründung verweist PETA unter anderem auf einen Vorfall aus dem Jahr 2024 in München-Allach, bei dem sich ein Rind schwer verletzt haben soll und noch vor Ort getötet wurde. Zudem führt die Organisation ein Ochsen- und Kamelrennen in Taufkirchen im Juni 2026 an, bei dem nach ihrer Darstellung unter anderem blutige Verletzungen an Tieren dokumentiert worden seien. Solche Ereignisse sind ernst zu nehmen und können Anlass für eine genaue Prüfung vergleichbarer Veranstaltungen sein. Sie belegen jedoch nicht automatisch, dass auch das Rennen in Steinkirchen tierschutzwidrig durchgeführt wird oder bereits im Vorfeld untersagt werden müsste.

    Veterinäramt setzt auf Kontrolle statt pauschales Verbot

    Das Veterinäramt Ebersberg stellt nach Medienberichten klar, dass Ochsenrennen nach dem Tierschutzgesetz nicht grundsätzlich verboten sind. Maßgeblich ist vielmehr, ob den eingesetzten Tieren im konkreten Einzelfall Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. Damit unterscheidet sich die behördliche Bewertung deutlich von der grundsätzlichen Position PETAs, die bereits die Nutzung der Tiere bei einem Unterhaltungswettbewerb ablehnt. Für die Behörde steht zunächst die tatsächliche Durchführung der Veranstaltung und deren Vereinbarkeit mit den geltenden Tierschutzvorgaben im Mittelpunkt.

    Für das Rennen in Steinkirchen sind umfangreiche Kontrollen vorgesehen. Die teilnehmenden Ochsen sollen vor Beginn von einem Amtstierarzt untersucht werden, während der Veranstaltung soll zusätzlich ein praktischer Tierarzt anwesend sein. Sporen und Stöcke als Treibhilfen sind nach Angaben des Veterinäramts untersagt, außerdem müssen die Tiere ausreichend mit Wasser und Futter versorgt sowie vor ungünstiger Witterung geschützt werden. Die behördliche Überwachung soll vom Auftrieb der Tiere bis zu deren Abfahrt nach Ende der Veranstaltung reichen.

    Damit verfolgt das Veterinäramt einen anderen Ansatz als PETA. Statt das Rennen allein wegen seines Formats zu untersagen, soll geprüft werden, ob die Tiere tatsächlich tierschutzgerecht behandelt werden und die vorgegebenen Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Sollten während der Veranstaltung konkrete Verstöße festgestellt werden, kann die Behörde entsprechend einschreiten. Eine automatische Gleichsetzung von Ochsenrennen und Tierquälerei lässt sich aus der derzeit bekannten Rechtslage dagegen nicht ableiten.

    Tradition trifft auf grundsätzliche Tierrechtskritik

    Der Burschenverein Steinkirchen organisiert das Ochsenrennen als Teil eines traditionellen Burschenfestes. Neben dem Rennen sind weitere Veranstaltungen sowie ein Ochsenfleischessen vorgesehen. Der Verein versteht das Fest als regionale Tradition und Unterhaltung, während PETA bereits den Einsatz der Tiere für den Wettbewerb grundsätzlich ablehnt. Genau an diesem Punkt zeigt sich der Unterschied zwischen einer auf die konkrete Haltung und Behandlung der Tiere gerichteten Tierschutzprüfung und einer weitergehenden Tierrechtsposition, die tierische Nutzung zu Unterhaltungszwecken generell infrage stellt.

    Besonders kritisch äußerte sich PETA auch zum geplanten Ochsenfleischessen am Folgetag. Nach den vorliegenden Berichten handelt es sich dabei jedoch nicht um dieselben Tiere, die zuvor an dem Rennen teilnehmen sollen. PETA bezeichnet den zeitlichen Zusammenhang dennoch als geschmacklos. Für die rechtliche Bewertung des Rennens ist eine solche moralische Einschätzung allerdings nicht entscheidend, sondern die Frage, ob die eingesetzten Tiere tatsächlich Schmerzen, Leiden oder Schäden erleiden.

    Als Alternativen zu einem Ochsenrennen schlägt PETA unter anderem Stockpferderennen oder Wettbewerbe mit verkleideten Menschen vor. Damit wird deutlich, dass sich die Kritik der Organisation nicht nur gegen mögliche Missstände bei der Durchführung richtet, sondern gegen das Grundprinzip, Tiere für einen solchen Wettbewerb einzusetzen. Diese Position kann gesellschaftlich diskutiert werden, sie ist jedoch nicht automatisch mit der geltenden rechtlichen Bewertung durch die zuständige Behörde gleichzusetzen. Das Veterinäramt hat bislang gerade kein generelles Verbot ausgesprochen.

    Frühere Vorwürfe erhöhen den öffentlichen Druck

    Im Zusammenhang mit dem Ochsen- und Kamelrennen in Taufkirchen hat PETA nach eigenen Angaben Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft München I gestellt. Zusätzlich reichte die Organisation eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen Mitarbeiter des dort zuständigen Veterinäramts ein. Dabei handelt es sich um Vorwürfe und von PETA eingeleitete rechtliche beziehungsweise behördliche Schritte. Eine rechtskräftige gerichtliche Feststellung, dass bei dieser Veranstaltung tatsächlich strafbare Tierquälerei begangen wurde, ergibt sich daraus nicht.

    Für das Rennen in Steinkirchen haben diese Vorgänge deshalb keine unmittelbare rechtliche Wirkung. Sie erhöhen allerdings den öffentlichen und politischen Druck auf Veranstalter und Behörden, die Einhaltung der Tierschutzvorschriften besonders genau zu kontrollieren. Genau dies hat das Veterinäramt Ebersberg angekündigt. Die Veranstaltung wird damit unter einer deutlich stärkeren Beobachtung stehen als ein vergleichbares Fest ohne die aktuelle Auseinandersetzung.

    Entscheidend ist die konkrete Durchführung

    Der Streit um das Ochsenrennen in Steinkirchen zeigt erneut den grundlegenden Unterschied zwischen der Position von Tierrechtsorganisationen und der behördlichen Anwendung des Tierschutzrechts. PETA fordert die Absage bereits wegen der Nutzung der Tiere bei einem Unterhaltungswettbewerb und verweist zusätzlich auf frühere Zwischenfälle bei anderen Veranstaltungen. Das Veterinäramt Ebersberg bewertet dagegen die konkrete Situation, schreibt Schutzmaßnahmen vor und sieht nach den bislang bekannten Informationen keinen Grund für ein pauschales Verbot. Ob es Anlass zu Beanstandungen gibt, wird deshalb maßgeblich davon abhängen, wie das Rennen am 16. August tatsächlich durchgeführt wird.

    Dass mögliche Risiken ernst genommen und die Tiere umfassend überwacht werden, ist selbstverständlich notwendig. Ebenso wichtig ist jedoch eine sachliche Trennung zwischen belegten Verstößen, noch ungeklärten Vorwürfen und einer grundsätzlichen politischen oder ethischen Ablehnung solcher Veranstaltungen. Frühere Vorfälle an anderen Orten ersetzen nicht die Prüfung des konkreten Einzelfalls in Steinkirchen. Genau dafür ist das zuständige Veterinäramt verantwortlich.

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  • Island weist 21 Aktivisten der Captain Paul Watson Foundation nach Aktion gegen Walfangschiff aus

    Island weist 21 Aktivisten der Captain Paul Watson Foundation nach Aktion gegen Walfangschiff aus

    Island hat 21 Besatzungsmitglieder des Aktivistenschiffs „Bandero“ ausgewiesen und mit Wiedereinreiseverboten belegt. Hintergrund ist eine Aktion gegen das Walfangschiff „Hvalur 9“, bei der die Aktivisten nicht nur protestierten, sondern unmittelbar in den Betrieb des Schiffes eingreifen wollten. Polizeisprecher Gunnar Runar Sveinbjornsson bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur AFP, dass allen Betroffenen die Ausweisungsbeschlüsse zugestellt worden seien. Die Aktivisten wurden zuvor in Reykjavik festgehalten, während ihr Schiff von den Behörden beschlagnahmt wurde.

    Aktion gegen die „Hvalur 9“ scheiterte

    Nach den bislang veröffentlichten Berichten verfolgte die „Bandero“ die „Hvalur 9“, eines der letzten in Island eingesetzten Walfangschiffe. Die Besatzung soll zunächst erwogen haben, das Walfangschiff zu rammen, diesen Plan jedoch nicht umgesetzt haben. Stattdessen setzte sie ein Schlauchboot aus und brachte ein Netz aus, das den Propeller der „Hvalur 9“ beeinträchtigen sollte. Der Versuch scheiterte, und eine tatsächliche Beschädigung des Schiffes wurde nicht gemeldet.

    Damit ging die Aktion deutlich über eine klassische Protestkundgebung hinaus. Ziel war offenbar, unmittelbar in die Manövrier- oder Betriebsfähigkeit eines fahrenden Schiffes einzugreifen. Gerade auf See können solche Aktionen erhebliche Sicherheitsrisiken für Besatzungen und beteiligte Schiffe verursachen. Ob daraus strafrechtliche Konsequenzen entstehen, ist jedoch Sache der zuständigen Behörden und Gerichte.

    Die isländische Polizei wirft der Crew mögliche Verstöße gegen internationales Seerecht sowie eine Gefährdung der Sicherheit auf See vor. Dabei handelt es sich bislang um Vorwürfe der Behörden und nicht um rechtskräftig festgestellte Straftaten. Nach Medienberichten wurden die Mobiltelefone der Crew beschlagnahmt, während die „Bandero“ zunächst immobilisiert blieb. Die Captain Paul Watson Foundation weist die rechtliche Bewertung zurück und argumentiert unter anderem, das Schiff habe sich beim Einschreiten der Behörden in internationalen Gewässern befunden.

    Diese Darstellung der Stiftung beantwortet allerdings nicht automatisch die Frage, ob die vorausgegangene Aktion gegen die „Hvalur 9“ rechtmäßig war. Auch außerhalb nationaler Küstengewässer gelten Regeln zur Sicherheit der Schifffahrt. Entscheidend wird deshalb sein, wie die zuständigen Behörden den konkreten Ablauf, die Position der beteiligten Schiffe und den Einsatz des Netzes rechtlich bewerten. Die bloße Berufung auf internationale Gewässer macht einen unmittelbaren Eingriff in den Betrieb eines anderen Schiffes jedenfalls nicht automatisch zulässig.

    Einreiseverbote treffen internationale Crew

    An Bord der „Bandero“ befanden sich nach Angaben der Captain Paul Watson Foundation Aktivisten aus den Vereinigten Staaten, Brasilien, Frankreich und Spanien. Die Ausweisungen betreffen damit eine international zusammengesetzte Crew, die gezielt gegen den isländischen Walfang vorgehen wollte. Für Bürger aus Staaten des Schengen-Raums soll das Einreiseverbot nach den vorliegenden Berichten nur für Island gelten. Bei anderen Betroffenen könnten dagegen weiterreichende Einschränkungen innerhalb des Schengen-Raums greifen.

    Paul Watson selbst befand sich nicht an Bord der „Bandero“. Die konkrete Aktion ist ihm daher nicht persönlich zuzurechnen. Die Captain Paul Watson Foundation führt ihre Kampagne gegen den kommerziellen Walfang jedoch unter seinem Namen fort und setzt dabei weiterhin auf direkte Aktionen gegen Walfangschiffe. Der aktuelle Fall zeigt deshalb erneut, wie schnell die Grenze zwischen politischem Protest und unmittelbarem Eingriff in den Schiffsverkehr überschritten werden kann.

    Walfang bleibt politisch umstritten

    Island gehört neben Norwegen und Japan zu den wenigen Staaten, die kommerziellen Walfang weiterhin erlauben. Das Unternehmen Hvalur nahm die Jagd nach einer mehrjährigen Unterbrechung wieder auf. Nach den vorliegenden Berichten erlauben die geltenden Quoten den Fang von bis zu 150 Finnwalen und 168 Zwergwalen. Die Wiederaufnahme hat den Konflikt mit internationalen Tier- und Umweltschutzorganisationen erneut verschärft.

    Auch innerhalb Islands wird über die Zukunft des Walfangs gestritten. Für den Herbst ist ein Gesetzentwurf angekündigt, der eine mögliche Abschaffung des kommerziellen Walfangs zum Gegenstand haben soll. Ob daraus tatsächlich ein verbindliches Verbot entsteht, ist bislang offen. Die politische Auseinandersetzung über den Walfang wird daher unabhängig vom aktuellen Fall weitergehen.

    Gerade deshalb sollten zwei Fragen klar voneinander getrennt werden. Man kann den kommerziellen Walfang grundsätzlich ablehnen und sich politisch für dessen Abschaffung einsetzen. Daraus folgt jedoch kein Freibrief, Schiffe auf See zu blockieren, ihre Propeller gezielt zu beeinträchtigen oder riskante Manöver vorzubereiten. Die Ausweisung der 21 Aktivisten zeigt, dass die isländischen Behörden diese Form des Aktivismus nicht als gewöhnlichen Protest behandeln.

    Quellen

  • Kastenstandhaltung: Bauernverband fordert längere Umbaufristen für Sauenhalter

    Kastenstandhaltung: Bauernverband fordert längere Umbaufristen für Sauenhalter

    Die Kastenstandhaltung von Sauen steht erneut im Mittelpunkt einer agrarpolitischen Auseinandersetzung. Beim digitalen Schweinegipfel am 12. August 2026 mit Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer haben Vertreter der Landwirtschaft nicht nur Soforthilfen wegen der angespannten wirtschaftlichen Situation gefordert, sondern auch verlässlichere Rahmenbedingungen für den Umbau der Tierhaltung. Dazu gehören nach Angaben des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV) längere Umbaufristen für Ställe sowie eine stärkere Anpassung nationaler Vorgaben an das europäische Recht. Der Schweinegipfel endete nach Angaben des Tagesspiegel Background allerdings zunächst ohne konkrete politische Ergebnisse.

    Damit rückt eine Auseinandersetzung wieder in den Vordergrund, die Deutschland bereits seit Jahren beschäftigt. Tierschutzorganisationen und Tierschutzbeauftragte verlangen seit Langem eine möglichst weitgehende Abschaffung der Fixierung von Sauen, während Schweinehalter auf praktische Anforderungen, Investitionskosten und langfristige Planungssicherheit verweisen. Hinter der scheinbar einfachen Forderung nach einem Ende des Kastenstandes verbirgt sich deshalb eine wesentlich komplexere Frage nach Stallumbauten, Tiermanagement und der wirtschaftlichen Zukunft der deutschen Sauenhaltung. Gerade für Betriebe, die heute investieren sollen, entscheidet der gesetzliche Rahmen darüber, ob sich Investitionen über viele Jahre überhaupt noch rechnen können.

    Schweinegipfel bringt Kastenstandhaltung erneut auf die politische Agenda

    Anlass des aktuellen Treffens ist die schwierige wirtschaftliche Lage zahlreicher deutscher Schweinehalter. Hubertus Beringmeier, Präsident des WLV und im Deutschen Bauernverband für den Bereich Veredelung verantwortlich, bezeichnet die Marktlage als existenzbedrohend und fordert von der Bundesregierung kurzfristige Liquiditätshilfen. WLV und Deutscher Bauernverband verlangen unter anderem eine frühzeitige Auszahlung der GAP-Direktzahlungen, Unterstützung bei der Erschließung weiterer Exportmärkte sowie bessere Instrumente zum Umgang mit Marktkrisen. Gleichzeitig fordern sie längere Umbaufristen für Ställe und ein Sonderförderprogramm für die Sauenhaltung.

    Diese Forderungen sind zunächst Positionen der landwirtschaftlichen Verbände und noch keine beschlossenen Änderungen der geltenden Regelungen. Der Tagesspiegel Background berichtet, dass der Bauernverband den Schweinegipfel ausdrücklich zum Anlass genommen habe, eine Verschiebung beim Ende der bisherigen Kastenstände zu fordern. Damit erhält eine Debatte neue Aktualität, bei der es längst nicht mehr nur um eine einzelne Haltungseinrichtung geht. Sie verbindet Tierschutzrecht, Investitionssicherheit und die Frage, unter welchen wirtschaftlichen Bedingungen Sauenhaltung in Deutschland künftig überhaupt noch stattfinden kann.

    Was für die Kastenstandhaltung derzeit vorgesehen ist

    Die rechtlichen Veränderungen gehen auf die 2021 geänderte Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zurück. Im sogenannten Deckzentrum soll die bisherige Kastenstandhaltung für bestehende Anlagen spätestens zum 9. Februar 2029 auslaufen. Für bestehende Abferkelbuchten gilt eine wesentlich längere Übergangsfrist bis zum 9. Februar 2036; anschließend dürfen Sauen dort grundsätzlich nur noch für einen begrenzten Zeitraum von höchstens fünf Tagen rund um das Abferkeln fixiert werden. Für Betriebe ergeben sich daraus nicht nur neue Anforderungen an die Haltung, sondern in vielen Fällen erhebliche bauliche Veränderungen.

    Gerade das Deckzentrum macht deutlich, wie weitreichend die Umstellung ist. Die künftige Haltung soll den Sauen mehr Bewegungsfreiheit geben und stärker auf Gruppenhaltung setzen, während eine Fixierung nur noch in eng begrenzten Situationen möglich sein soll. Bereits bestehende Betriebe mussten für die Nutzung der Übergangsregelungen Umbaukonzepte vorlegen und gegebenenfalls entsprechende baurechtliche Schritte einleiten. Die Fristen wurden also bewusst über mehrere Jahre gestreckt, damit bestehende Anlagen nicht von heute auf morgen vollständig ersetzt werden müssen.

    Landwirtschaft fordert mehr Zeit und wirtschaftliche Perspektiven

    Aus Sicht der Landwirtschaft trifft der notwendige Stallumbau inzwischen auf eine Branche, die bereits wirtschaftlich stark unter Druck steht. Der WLV verweist auf niedrige Auszahlungspreise, Konkurrenz durch Importware und gleichzeitig steigende Anforderungen an die Tierhaltung. Nach Darstellung des Verbandes werde der grundsätzliche Umbau hin zu höheren Haltungsformen von der Branche mitgetragen, müsse für die Betriebe aber auch finanzierbar bleiben. Werden Investitionspflichten verschärft, während gleichzeitig die wirtschaftliche Grundlage fehlt, steigt aus Sicht der Verbände die Gefahr weiterer Betriebsaufgaben.

    Das Argument der Planungssicherheit lässt sich deshalb nicht einfach als Widerstand gegen mehr Tierschutz abtun. Ein Stallumbau bindet Kapital über viele Jahre, während politische Vorgaben und Förderbedingungen sich innerhalb vergleichsweise kurzer Zeit verändern können. Wer heute einen Sauenstall umbaut, muss einschätzen können, ob die gewählte Lösung auch nach Ablauf der Übergangsfristen noch zulässig und wirtschaftlich nutzbar ist. Fehlt diese Perspektive, kann für einen Betrieb die Aufgabe der Sauenhaltung wirtschaftlich sinnvoller erscheinen als eine Investition in ein System, dessen langfristige Rahmenbedingungen unsicher bleiben.

    Tierschutzdebatte reicht bis ins Jahr 2020 zurück

    Dass die Übergangsfristen umstritten sind, ist keineswegs neu. Bereits 2020 wurde im Bundesrat intensiv über die damalige Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung gestritten, wobei zeitweise sogar eine Übergangsfrist von 17 Jahren diskutiert wurde. Die damalige baden-württembergische Landestierschutzbeauftragte Julia Stubenbord forderte dagegen eine vollständige Abschaffung der Kastenstandhaltung und kritisierte insbesondere die starke Einschränkung der Bewegungsmöglichkeiten fixierter Sauen. Diese Position dokumentiert die tierschutzpolitische Seite eines Konflikts, der mit der späteren Verordnungsänderung zwar rechtlich geregelt, politisch aber offensichtlich nicht beendet wurde.

    Die damalige Diskussion sollte allerdings nicht mit der heutigen Rechtslage verwechselt werden. Seit 2021 existieren konkrete Übergangsregelungen, die den Ausstieg beziehungsweise die deutliche Einschränkung der Kastenstandhaltung zeitlich festlegen. Die Forderung der Landwirtschaft im Jahr 2026 zielt daher nicht auf eine Wiederholung der Debatte von 2020, sondern auf die Frage, ob die inzwischen näher rückenden Fristen angesichts der wirtschaftlichen Situation der Betriebe noch realistisch sind. Genau dieser aktuelle Zusammenhang fehlte bei einer rein historischen Betrachtung des Themas.

    Kastenstand ist nicht in jedem Stallbereich dasselbe

    In der öffentlichen Diskussion wird zudem häufig nur vom „Kastenstand“ gesprochen, obwohl unterschiedliche Bereiche der Sauenhaltung betroffen sind. Im Deckzentrum werden Sauen rund um die Besamung zeitweise einzeln gehalten, während der sogenannte Ferkelschutzkorb im Abferkelbereich eine andere Funktion besitzt. Dort soll die zeitweise Fixierung unter anderem verhindern, dass neugeborene Ferkel beim Hinlegen der Sau erdrückt werden. Die unterschiedlichen Einsatzbereiche erklären auch, warum der Gesetzgeber für Deckzentrum und Abferkelstall unterschiedliche Übergangsfristen vorgesehen hat.

    Mehr Bewegungsfreiheit für die Sau ist dabei ein nachvollziehbares Tierschutzziel, kann aber nicht völlig losgelöst von den übrigen Anforderungen einer funktionierenden Tierhaltung betrachtet werden. Stallgestaltung, Ferkelschutz, Arbeitsabläufe und Tierkontrolle müssen bei alternativen Haltungssystemen ebenfalls berücksichtigt werden. Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht allein, ob eine Sau fixiert wird, sondern wie lange dies geschieht, aus welchem Grund und welche praxistauglichen Alternativen zur Verfügung stehen. Eine seriöse Tierwohldebatte sollte diese unterschiedlichen Faktoren gemeinsam betrachten und nicht einzelne Aspekte isolieren.

    Zwischen Tierwohl und Strukturbruch

    Die Forderungen vom Schweinegipfel zeigen damit einen grundsätzlichen Konflikt deutscher Agrarpolitik. Einerseits erwartet die Gesellschaft höhere Tierwohlstandards, andererseits müssen die dafür notwendigen Investitionen von Betrieben getragen werden, deren wirtschaftliche Lage nach Darstellung der Branchenverbände zunehmend angespannt ist. Werden immer neue Anforderungen beschlossen, ohne Finanzierung, Marktbedingungen und Investitionszyklen einzubeziehen, kann der politisch gewünschte Umbau am Ende zu weiteren Betriebsaufgaben führen. Dann stellt sich zwangsläufig auch die Frage, ob ein Teil der Produktion lediglich in Länder mit anderen Standards verlagert wird.

    Mehr Tierwohl und wirtschaftlich tragfähige Schweinehaltung müssen deshalb keine Gegensätze sein. Sie werden aber dann zu Gegensätzen, wenn politische Ziele schneller verändert werden als landwirtschaftliche Betriebe ihre Ställe wirtschaftlich sinnvoll anpassen können. Die aktuell geforderte Verlängerung von Umbaufristen verdient daher eine sachliche Prüfung und sollte weder automatisch als Angriff auf den Tierschutz noch als alternativlose Rettungsmaßnahme für die Landwirtschaft bewertet werden. Entscheidend ist, ob Politik, Tierhalter und Tierschutz einen Rahmen schaffen können, der Verbesserungen für die Tiere tatsächlich ermöglicht, ohne gleichzeitig diejenigen Betriebe aus dem Markt zu drängen, die diese Veränderungen umsetzen sollen.

    Quellen

  • Dürre in Baden-Württemberg: Futtermangel setzt Milchviehhalter unter Druck

    Dürre in Baden-Württemberg: Futtermangel setzt Milchviehhalter unter Druck

    Die anhaltende Hitze und Trockenheit bringt Milchviehbetriebe in Teilen Baden-Württembergs zunehmend unter Druck. Im Crailsheimer Stadtteil Ingersheim kämpft der Familienbetrieb von Landwirt Harald Gronbach mit einer deutlich früher einsetzenden Notreife des Maises, der eine zentrale Futtergrundlage für seine rund 130 Milchkühe bildet. Statt wie üblich gegen Ende September könnte die Ernte bereits Mitte August notwendig werden. Für den Betrieb bedeutet das voraussichtlich weniger Futter, geringere Qualität und zusätzliche Kosten für notwendige Zukäufe.

    Maisernte muss deutlich früher beginnen

    Auf den ausgetrockneten Feldern im Hohenlohekreis zeigen sich inzwischen tiefe Risse, während der Mais sein Wachstum vorzeitig einstellt. In einem durchschnittlichen Jahr könnte die Pflanze noch mehrere Wochen weiterwachsen und dadurch deutlich mehr Masse für die Fütterung im Herbst und Winter liefern. Durch die aktuelle Trockenheit dürfte diese Reserve erheblich kleiner ausfallen. Gronbach geht deshalb davon aus, zusätzlich Silomais und andere Futtermittel zukaufen zu müssen.

    Gerade dieser Zukauf entwickelt sich jedoch zu einem wirtschaftlichen Problem. Erste Angebote seien nach Angaben des Landwirts bereits deutlich teurer, als es die angebotene Futterqualität aus seiner Sicht rechtfertige. Sollte regional nicht genügend geeignetes Futter verfügbar sein, könnten Transporte aus niederschlagsreicheren Gebieten notwendig werden. Dadurch steigen nicht nur die Preise für das Futter selbst, sondern zusätzlich die Transport- und Beschaffungskosten.

    Die Situation zeigt, wie unmittelbar extreme Wetterlagen in die Tierhaltung eingreifen können. Ein Milchviehbetrieb kann seinen Bestand nicht kurzfristig beliebig an eine schlechte Ernte anpassen, weil die Tiere täglich zuverlässig versorgt werden müssen. Reichen die eigenen Vorräte nicht aus, bleiben im Wesentlichen der Futterzukauf oder eine Anpassung der Herdengröße. Für einen Familienbetrieb können beide Möglichkeiten erhebliche wirtschaftliche Folgen haben.

    Weniger Tiere, damit die Herde versorgt werden kann

    Nach Angaben Gronbachs wurden bereits einige ältere Kühe sowie Tiere, die für die weitere Zucht weniger geeignet waren, geschlachtet. Sollte sich die Futterlage weiter verschärfen, könnten weitere Tiere folgen. Für Außenstehende mag eine solche Entscheidung zunächst drastisch wirken, sie ist jedoch auch vor dem Hintergrund der verfügbaren Futtermenge zu betrachten. Ein Tierhalter muss sicherstellen können, dass die verbleibenden Tiere über Herbst und Winter ausreichend versorgt werden.

    Gerade in solchen Situationen wird deutlich, dass Tierwohl nicht allein anhand der Größe eines Bestandes beurteilt werden kann. Verantwortungsvolle Tierhaltung bedeutet auch, die vorhandenen Ressourcen realistisch einzuschätzen und frühzeitig Entscheidungen zu treffen, bevor die Futterversorgung tatsächlich gefährdet ist. Eine Verringerung des Bestandes kann deshalb unter extremen Bedingungen Teil einer verantwortungsvollen Betriebsführung sein. Entscheidend bleibt, dass die Versorgung der Tiere jederzeit gewährleistet wird.

    Für Gronbach ist die Entwicklung dennoch eine erhebliche Belastung. Der Betrieb muss gleichzeitig die Versorgung seiner Tiere sicherstellen und wirtschaftlich kalkulieren, wie viel Geld in den kommenden Monaten für zusätzliches Futter benötigt wird. Größere Investitionen sollen deshalb zunächst zurückgestellt werden. Solange nicht absehbar ist, wie sich Ernte, Preise und Wetter entwickeln, bleibt die finanzielle Planung unsicher.

    Hitze belastet auch die Milchkühe

    Nicht nur die Futterversorgung bereitet Probleme, auch die hohen Temperaturen wirken sich unmittelbar auf die Tiere aus. Im Stall sorgen Ventilatoren für zusätzliche Luftbewegung und sollen dabei helfen, die Wärmebelastung der Kühe zu reduzieren. Nach Einschätzung Gronbachs kommen die Tiere mit Temperaturen bis etwa 30 Grad noch vergleichsweise gut zurecht. Steigen die Werte jedoch über 35 Grad, nimmt die Belastung deutlich zu.

    Bei Temperaturen nahe 40 Grad setzt der Betrieb zusätzlich eine Viehdusche ein, um die Tiere abzukühlen. Gleichzeitig beschleunigt die Hitze die Austrocknung der Felder und Wiesen, wodurch sich die Probleme gegenseitig verstärken. Weniger Niederschlag bedeutet geringere Erträge, während höhere Temperaturen zugleich den Bedarf an geeigneten Schutzmaßnahmen im Stall erhöhen. Für Milchviehhalter entstehen dadurch zusätzliche Arbeit und zusätzliche Kosten.

    Gronbach erinnert an frühere außergewöhnlich heiße und trockene Jahre wie 1976, 2003, 2006 und 2013. Als Landwirt habe er bereits mehrere schwierige Sommer erlebt, die aktuelle Trockenphase dauere jedoch besonders lange. Während in manchen umliegenden Regionen Niederschläge gefallen seien, habe der Raum Crailsheim und Hohenlohe vielerorts kaum davon profitiert. Eine schnelle Entspannung der Lage war zum Zeitpunkt des Berichts nicht erkennbar.

    Baden-Württemberg erleichtert Futtergewinnung und Zukauf

    Das Land Baden-Württemberg hat inzwischen erste Maßnahmen angekündigt, um betroffene Landwirtschaftsbetriebe zu unterstützen. Brachflächen sollen vorübergehend für die Gewinnung von Futtermitteln genutzt werden können, wodurch zusätzliche Flächen für die Versorgung der Tierbestände zur Verfügung stehen. Ökologisch wirtschaftenden Betrieben wurde außerdem ermöglicht, konventionelles Grünland- und Ackerfutter zuzukaufen. Damit sollen Engpässe zumindest kurzfristig abgemildert werden.

    Agrarministerin Marion Gentges (CDU) kündigte zudem an, prüfen zu lassen, ob Kosten für Futterbeschaffung und Transporte bezuschusst werden können. Für Betriebe, die Futter aus weiter entfernten Regionen beziehen müssen, könnte eine solche Unterstützung relevant sein. Sie würde allerdings nicht die Ursache der schlechten Ernte beseitigen, sondern zunächst einen Teil der zusätzlichen Kosten auffangen. Wie umfangreich mögliche Hilfen tatsächlich ausfallen, bleibt daher entscheidend für ihre Wirkung.

    Gerade Milchviehbetriebe sind auf eine kontinuierliche Versorgung angewiesen und können ihre Produktionsbedingungen nicht kurzfristig vollständig verändern. Futter muss unabhängig von Marktpreisen und Wetterlage täglich verfügbar sein. Steigen die Kosten stark an, sinkt entsprechend der wirtschaftliche Spielraum für andere Investitionen. Damit können einzelne Dürreperioden langfristige Folgen für die Entwicklung eines Betriebs haben.

    Dürre verschärft den Strukturwandel in der Milchviehhaltung

    Die aktuelle Wetterlage trifft auf eine Branche, die bereits seit Jahren unter erheblichem Strukturwandel steht. Der Milchkuhbestand in Baden-Württemberg sank zuletzt auf rund 301.100 Tiere, gleichzeitig ging die Zahl der Milchviehhalter auf etwa 4.890 Betriebe zurück. Nach Angaben des Landesbauernverbands gibt es damit nur noch ungefähr halb so viele Milchviehbetriebe wie vor 15 Jahren. Auch der gesamte Rinderbestand ist in diesem Zeitraum um fast ein Viertel zurückgegangen.

    Roswitha Geyer-Fäßler, Vizepräsidentin des Landesbauernverbands, beschreibt den Strukturwandel insbesondere in der Milchviehhaltung als anhaltende Entwicklung. Milchviehbetriebe sind durch die tägliche Versorgung ihrer Tiere ganzjährig gebunden und verfügen deshalb nur begrenzt über Möglichkeiten, kurzfristige zusätzliche Belastungen auszugleichen. Kommen hohe Futterpreise, geringere Erträge und zusätzliche Investitionen in Hitzeschutz gleichzeitig zusammen, verschärft sich der wirtschaftliche Druck. Gerade kleinere und familiengeführte Betriebe müssen deshalb genau abwägen, welche Investitionen noch tragbar sind.

    Die Situation auf dem Betrieb von Harald Gronbach macht deutlich, dass Trockenheit in der Landwirtschaft weit mehr bedeutet als einen geringeren Ertrag auf dem Feld. Sie beeinflusst unmittelbar die Futterversorgung, die Kostenstruktur, Investitionsentscheidungen und im Extremfall sogar die Größe eines Tierbestands. Gleichzeitig stehen Landwirte in der Verantwortung, das Wohlergehen ihrer Tiere auch unter schwierigen Bedingungen sicherzustellen. Pauschale Bewertungen werden dieser komplexen Situation kaum gerecht.

    Trotz der angespannten Lage blickt Gronbach vorsichtig optimistisch auf die kommenden Monate. Auch nach früheren Dürrejahren sei schließlich wieder Regen gefallen, wodurch weitere Grünlandschnitte möglich wurden und sich die Versorgungslage entspannte. Für seinen Betrieb hängt nun viel davon ab, ob in den kommenden Wochen ausreichend Futter zu vertretbaren Preisen verfügbar wird. Die aktuelle Dürre zeigt jedoch erneut, wie eng Wetter, Tierhaltung und wirtschaftliche Stabilität in der Landwirtschaft miteinander verbunden sind.

    Quellen

  • Quy Nhon: Behörden beschlagnahmen knapp 1,2 Tonnen Elfenbein und Knochen geschützter Katzen

    Quy Nhon: Behörden beschlagnahmen knapp 1,2 Tonnen Elfenbein und Knochen geschützter Katzen

    Im Hafen von Quy Nhon haben vietnamesische Behörden knapp 1,2 Tonnen Elfenbein und 79,3 Kilogramm Tierknochen sichergestellt. Die beschlagnahmte Ware war in drei Containern verborgen, die offiziell als Sendung mit Schnittholz deklariert worden waren. Nach Angaben der vietnamesischen Behörden traf die aus Afrika kommende Lieferung am 9. Juli 2026 im Hafen von Quy Nhon in der Provinz Gia Lai ein. Die Behörden sprechen von einem außergewöhnlich großen Fund und dem bislang größten bekannt gewordenen Fall dieser Art im Hafengebiet von Quy Nhon.

    Verdächtige Holzlieferung führte zu Durchsuchung

    Die drei Container wiesen nach Angaben des vietnamesischen Zolls verdächtige Merkmale auf. Die zuständigen Stellen überwachten daraufhin die Sendung, sammelten weitere Informationen und führten Kontrollmaßnahmen durch. Vom 6. bis zum 8. August erfolgte schließlich eine umfassende Durchsuchung der Container durch die Schmuggelbekämpfungseinheit des Zolls gemeinsam mit mehreren weiteren Behörden. Beteiligt waren unter anderem die Umweltkriminalitätsabteilung C05 des Ministeriums für Öffentliche Sicherheit, die Wirtschaftspolizei der Provinz Gia Lai, die regionale Zollabteilung XIV, die Staatsanwaltschaft der Provinz sowie der Grenzschutz des Hafens Quy Nhon.

    Bei der Kontrolle entdeckten die Einsatzkräfte insgesamt 1.193 Kilogramm Elfenbein sowie weitere 79,3 Kilogramm Tierknochen. Die tierischen Produkte befanden sich nicht offen in der deklarierten Holzladung, sondern waren innerhalb der Container verborgen. Die falsche Warenbeschreibung und die Tarnung innerhalb einer internationalen Containerlieferung sprechen für einen gezielt vorbereiteten Transport mit erheblichem logistischem Aufwand. Rückschlüsse auf konkrete Verantwortliche, mögliche Auftraggeber oder Empfänger lassen sich daraus allein jedoch noch nicht ziehen.

    Gutachten ordnet Funde Elefanten und Katzenfamilie zu

    Eine fachliche Untersuchung der sichergestellten Waren ergab nach Behördenangaben, dass das Elfenbein von Tieren aus der Familie der Elefanten (Elephantidae) stammt. Die untersuchten Knochen wurden der Familie der Katzen (Felidae) zugeordnet, wobei die vietnamesischen Behörden in ihren Veröffentlichungen von Großkatzen sprechen. Eine genauere Artbestimmung der Knochen ist aus den bislang veröffentlichten Angaben nicht ersichtlich. Damit sollte derzeit auch nicht weitergehend behauptet werden, von welcher konkreten Katzenart die sichergestellten Knochen stammen.

    Die betroffenen Tiergruppen unterliegen dem internationalen Artenschutz und sind in den Anhängen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens CITES erfasst. Der Handel mit entsprechenden Tierprodukten ist deshalb international stark reguliert und kann bei fehlenden Genehmigungen oder verbotener Herkunft strafrechtliche Konsequenzen haben. Gerade bei Elfenbein gehören Herkunft, Transportwege und mögliche Handelsketten zu den zentralen Punkten weiterer Ermittlungen. Der Fund von Quy Nhon ist damit nicht nur für die vietnamesischen Behörden, sondern auch für die internationale Bekämpfung des illegalen Handels mit Wildtierprodukten von Bedeutung.

    Außergewöhnlich großer Fund in Zentralvietnam

    Nach Einschätzung der Behörden handelt es sich bei der sichergestellten Menge um einen außergewöhnlich großen Fall. Die vietnamesische Zollverwaltung bezeichnet ihn als den größten entsprechenden Fund im Hafengebiet von Quy Nhon und als einen der bedeutendsten Fälle der vergangenen Jahre in der zentralen Region Vietnams. Eine vergleichbare Größenordnung wurde beispielsweise bereits 2016 in Ho-Chi-Minh-Stadt bekannt, als dort rund eine Tonne Elfenbein beschlagnahmt wurde. Solche Fälle liegen zeitlich und geografisch weit auseinander und belegen für sich genommen keine gemeinsame Struktur, zeigen jedoch, dass vietnamesische Seehäfen wiederholt bei Ermittlungen wegen international geschmuggelter Wildtierprodukte eine Rolle gespielt haben.

    Eine pauschale Aussage über eine bestimmte Schmuggelroute oder ein zusammenhängendes Netzwerk wäre auf Grundlage der derzeit bekannten Informationen nicht gerechtfertigt. Internationale Containerverkehre bieten aufgrund der großen Warenmengen und komplexen Lieferketten grundsätzlich Möglichkeiten, illegale Produkte zwischen legal deklarierter Fracht zu verbergen. Gleichzeitig zeigt der aktuelle Zugriff, dass risikobasierte Kontrollen, Überwachung und die Zusammenarbeit verschiedener Behörden solche Transporte aufdecken können. Ob die sichergestellte Lieferung Teil eines größeren organisierten Netzwerks war, müssen nun die weiteren Ermittlungen klären.

    Ermittlungsakten an Kriminalpolizei übergeben

    Am 10. August übergab die Schmuggelbekämpfungseinheit des vietnamesischen Zolls die Ermittlungsakten und die sichergestellten Beweismittel an die Kriminalpolizei der Provinz Gia Lai. Damit liegt die weitere strafrechtliche Bearbeitung des Falls bei den zuständigen Ermittlungsbehörden. Bislang wurden in den öffentlich zugänglichen Behördenangaben weder konkrete Verantwortliche abschließend benannt noch rechtskräftige Verurteilungen im Zusammenhang mit der Lieferung gemeldet. Auch über mögliche Empfänger der Ware oder weitere Stationen des geplanten Transportwegs liegen bislang keine abschließenden Angaben vor.

    Für die Ermittler dürfte nun insbesondere entscheidend sein, die Herkunft der Ware, die beteiligten Unternehmen sowie Fracht- und Lieferdokumente auszuwerten. Ebenso muss geklärt werden, wer den Transport organisiert hat und für wen die geschmuggelten Tierprodukte bestimmt waren. Der Fall zeigt damit vor allem die praktische Bedeutung von Zollkontrollen, Strafverfolgung und internationalem Artenschutz bei der Bekämpfung des illegalen Wildtierhandels. Erst die weiteren Ermittlungen können belastbar zeigen, ob es sich um einen einzelnen Schmuggelversuch oder um einen Teil eines größeren grenzüberschreitenden Netzwerks handelt.

    Quellen

  • Brandenburgs Landestierschutzbeauftragte warnt vor Qualzucht bei Haustieren

    Brandenburgs Landestierschutzbeauftragte warnt vor Qualzucht bei Haustieren

    Brandenburgs Landestierschutzbeauftragte Dr. Anne Zinke warnt vor gesundheitlich problematischen Zuchtmerkmalen bei Haustieren. Besonders kurzköpfige Hunde können nach Angaben der Tierärztin unter Atemproblemen und einer eingeschränkten Fähigkeit zur Thermoregulation leiden, wodurch bei hohen Temperaturen ein erhöhtes Risiko der Überhitzung entstehen kann. In diesem Zusammenhang nennt Zinke unter anderem Französische und Englische Bulldoggen, aber auch Dackel und Zwergspitze. Entscheidend ist allerdings die notwendige Unterscheidung zwischen einer Hunderasse als solcher und konkreten Zuchtmerkmalen, die bei einem Tier tatsächlich Schmerzen, Leiden oder Schäden verursachen können.

    Kurze Schnauzen können die Abkühlung erschweren

    Bei kurzköpfigen Hunden können stark verkürzte Schnauzen und damit verbundene anatomische Veränderungen die Atmung beeinträchtigen. Da Hunde ihre Körpertemperatur vor allem durch Hecheln regulieren, können entsprechende Einschränkungen bei hohen Temperaturen besonders problematisch werden. Die Brandenburger Landestierschutzbeauftragte verweist darauf, dass betroffene Tiere deshalb schneller überhitzen können als Hunde ohne entsprechende Einschränkungen. Daraus folgt jedoch nicht, dass allein die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse automatisch bedeutet, dass jedes einzelne Tier unter einer tierschutzrechtlich relevanten Qualzucht leidet.

    Auch andere äußerliche Merkmale können nach Darstellung Zinkes gesundheitliche Folgen haben. Dazu gehören beispielsweise stark gerundete Köpfe, übergroße Augen, extreme Körpergrößen, sehr lange Rücken oder ungewöhnlich kurze Gliedmaßen. Ob daraus tatsächlich Schmerzen, Leiden oder Schäden entstehen, muss jedoch anhand des jeweiligen Merkmals und des betroffenen Tieres beurteilt werden. Eine sachliche Diskussion über Qualzucht sollte deshalb gesundheitliche Auswirkungen in den Mittelpunkt stellen und nicht allein das Erscheinungsbild oder den Namen einer Rasse.

    Für Tierhalter können Erkrankungen, die mit problematischen Zuchtmerkmalen zusammenhängen, zugleich erhebliche finanzielle Folgen haben. Zinke spricht von Tierarzt- und Operationskosten, die in bestimmten Fällen vier- bis fünfstellige Beträge erreichen können. Hinzu kommen mögliche Einschränkungen im Alltag, wenn ein Tier beispielsweise körperlich wenig belastbar ist oder bei Wärme besonders geschützt werden muss. Für Kaufinteressenten ist es deshalb sinnvoll, sich bereits vor der Anschaffung über bekannte gesundheitliche Risiken, Untersuchungen der Elterntiere und die Zuchtziele des jeweiligen Züchters zu informieren.

    Kampagne „Lifestyle oder Lebewesen“ kritisiert Einfluss sozialer Medien

    Gemeinsam mit dem Verein „Tierwohl statt Lifestyle – Gemeinsam gegen Qualzucht“ hat Zinke die Kampagne „Lifestyle oder Lebewesen“ initiiert. Ziel der Kampagne ist es, auf gesundheitliche Folgen bestimmter erblich bedingter Fehlentwicklungen und problematischer Zuchtmerkmale aufmerksam zu machen. Dabei richtet sich die Kritik auch gegen die Darstellung auffälliger Tiere in Werbung und sozialen Medien. Nach Auffassung Zinkes können sogenannte Petfluencer und Prominente dazu beitragen, die Nachfrage nach bestimmten äußeren Merkmalen zu erhöhen.

    Diese Kritik sollte allerdings als Position der Landestierschutzbeauftragten und der beteiligten Kampagne verstanden werden. Die öffentliche Präsentation eines Tieres allein belegt weder eine Erkrankung noch eine tierschutzwidrige Zucht. Umgekehrt kann eine starke mediale Nachfrage nach bestimmten extremen Merkmalen durchaus Anreize schaffen, bei der Zucht das Aussehen stärker zu gewichten als gesundheitliche Eigenschaften. Für eine belastbare Bewertung sind deshalb konkrete gesundheitliche Befunde und nachvollziehbare Zuchtziele wichtiger als pauschale Aussagen über einzelne Rassen oder deren Halter.

    Gerade bei der Diskussion um sogenannte Trendtiere besteht die Gefahr, unterschiedliche Ebenen miteinander zu vermischen. Eine genetische Veranlagung für bestimmte Erkrankungen, ein besonders ausgeprägtes äußerliches Merkmal und eine tatsächlich vorhandene gesundheitliche Beeinträchtigung sind nicht automatisch dasselbe. Seriöse Zucht muss deshalb darauf ausgerichtet sein, bekannte gesundheitliche Risiken möglichst zu reduzieren und Tiere hervorzubringen, die ein möglichst uneingeschränktes Leben führen können. Pauschale Verurteilungen ganzer Rassen helfen dabei ebenso wenig wie das Verharmlosen nachweisbarer gesundheitlicher Probleme.

    Was das Tierschutzgesetz unter problematischer Zucht versteht

    Das sogenannte Qualzuchtverbot ist in § 11b des Tierschutzgesetzes geregelt. Verboten ist die Zucht von Wirbeltieren unter anderem dann, wenn nach züchterischen Erkenntnissen zu erwarten ist, dass bei den Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen, untauglich oder verändert sind und dadurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten. Das Gesetz knüpft damit nicht schlicht an eine bestimmte Rasse oder ein bestimmtes Aussehen an, sondern an die vorhersehbaren gesundheitlichen Folgen der Zucht.

    Das ist für die öffentliche Diskussion ein wichtiger Unterschied. Eine Französische Bulldogge, ein Dackel oder ein Zwergspitz ist nicht allein aufgrund seiner Rassebezeichnung automatisch eine „Qualzucht“. Relevant wird die Frage vielmehr dann, wenn bestimmte Zuchtmerkmale so ausgeprägt sind oder vererbt werden, dass daraus die im Tierschutzgesetz beschriebenen Belastungen entstehen oder mit ihnen gerechnet werden muss. Genau deshalb sind gesundheitliche Untersuchungen und verantwortungsvolle Zuchtentscheidungen von zentraler Bedeutung.

    Die Brandenburger Landesregierung weist darauf hin, dass entsprechende Regelungen bereits seit Jahrzehnten bestehen und problematische Zuchtpraktiken dennoch weiterhin vorkommen. Das zeigt zugleich eine Schwäche der häufig sehr emotional geführten Qualzuchtdebatte: Ein gesetzliches Verbot allein beantwortet noch nicht, wie ein konkretes Tier oder eine konkrete Zuchtlinie zu bewerten ist. Behörden müssen Verstöße im Einzelfall feststellen können, während Züchter belastbare Gesundheitsdaten berücksichtigen und Käufer nachvollziehbare Informationen erhalten sollten. Nur auf dieser Grundlage lässt sich zwischen verantwortungsvoller Zucht und tatsächlich tierschutzwidrigen Merkmalen unterscheiden.

    Gesundheit sollte wichtiger sein als ein modisches Erscheinungsbild

    Zinke empfiehlt Kaufinteressenten, auch Tierheime als mögliche Anlaufstelle zu berücksichtigen oder sich bei seriösen Züchtern umfassend über die Gesundheit der Tiere zu informieren. Dabei sollten Fragen nach bekannten erblichen Erkrankungen, Untersuchungen der Elterntiere und möglichen gesundheitlichen Einschränkungen offen beantwortet werden können. Ein spektakuläres oder besonders auffälliges Erscheinungsbild ist weder ein Beweis für Gesundheit noch automatisch ein Beweis für Qualzucht. Entscheidend bleibt, ob ein Tier aufgrund seiner Zuchtmerkmale dauerhaft unter vermeidbaren Schmerzen, Leiden oder Schäden zu leiden hat.

    Die Debatte um Qualzucht ist deshalb berechtigt, wenn sie sich auf nachweisbare gesundheitliche Probleme konzentriert. Sie wird jedoch unsachlich, sobald ganze Rassen pauschal zu kranken oder leidenden Tieren erklärt werden, ohne individuelle Ausprägungen und verantwortungsvolle Zuchtlinien zu berücksichtigen. Tierwohl und seriöse Zucht stehen nicht im Widerspruch zueinander, sondern sollten dasselbe Ziel verfolgen: gesunde, belastbare Tiere mit möglichst geringer erblich bedingter Krankheitslast. Genau daran sollten sich Züchter, Käufer und Behörden messen lassen.

    Quellen

  • 31 Schafe im Grenzgebiet getötet: War es ein Wolf? DNA-Analyse soll Raubtierangriff klären

    31 Schafe im Grenzgebiet getötet: War es ein Wolf? DNA-Analyse soll Raubtierangriff klären

    Im Grenzgebiet zwischen Steiermark und Kärnten sind am vergangenen Wochenende mindestens 31 Schafe getötet worden. Die Tiere gehörten zu einer Herde mit ursprünglich 62 Schafen, weitere neun Tiere gelten als vermisst. Besonders brisant ist, dass die Herde auf einer mit einem Herdenschutzzaun gesicherten Weide stand. Welches Raubtier für den Angriff verantwortlich ist, steht bislang jedoch nicht fest und soll nun durch eine DNA-Analyse geklärt werden.

    Herdenschutzzaun konnte Angriff nicht verhindern

    Nach Angaben der „Kleinen Zeitung“ und der „Kronen Zeitung“ war die Weide mit einem etwa einen Meter hohen Herdenschutzzaun gesichert. Dieser verfügte über vier stromführende Litzen und sollte verhindern, dass ein Beutegreifer zu den Schafen gelangt. Dennoch wurde mindestens die Hälfte der gesamten Herde getötet, während weitere Tiere bislang nicht gefunden wurden. Der Vorfall wirft damit zwangsläufig die Frage auf, wie das bislang unbekannte Raubtier die vorhandene Sicherung überwinden konnte und wie zuverlässig solche Schutzmaßnahmen unter den Bedingungen einer Alm tatsächlich funktionieren.

    Bislang ist nicht geklärt, ob der Zaun übersprungen, an einer Schwachstelle überwunden oder auf andere Weise passiert wurde. Ebenso wenig ist derzeit bestätigt, dass ein Wolf für die getöteten Schafe verantwortlich ist. Zwar liegt ein Wolfsangriff angesichts vergleichbarer Vorfälle als mögliche Erklärung nahe, eine eindeutige Zuordnung wäre vor Abschluss der Untersuchungen jedoch spekulativ. Gerade deshalb ist es wichtig, zwischen dem festgestellten Schaden und der noch offenen Frage nach dem Verursacher zu unterscheiden.

    DNA-Proben sollen Raubtier identifizieren

    Ein Rissbegutachter nahm am Ort des Geschehens DNA-Proben, die nun im Labor untersucht werden sollen. Mit ihrer Hilfe soll festgestellt werden, ob tatsächlich ein Wolf oder möglicherweise ein anderes Raubtier für den Angriff verantwortlich war. Erst wenn dieses Ergebnis vorliegt, lässt sich der Vorfall fachlich belastbar einem bestimmten Tier zuordnen. Zugleich dürfte die Untersuchung wichtige Hinweise darauf liefern, wie der Angriff abgelaufen sein könnte.

    Für die Bewertung des Herdenschutzes ist diese Klärung ebenfalls entscheidend. Ein Zaun kann nur dann sinnvoll beurteilt werden, wenn bekannt ist, auf welche Weise er überwunden wurde und ob beispielsweise technische oder örtliche Schwachstellen vorhanden waren. Pauschale Aussagen darüber, dass Herdenschutz grundsätzlich funktioniert oder grundsätzlich versagt, lassen sich aus einem einzelnen Vorfall nicht ableiten. Der Fall zeigt jedoch deutlich, dass selbst vorhandene Schutzmaßnahmen einen erheblichen Schaden nicht in jedem Fall verhindern können.

    Überlebende Schafe mussten vorzeitig ins Tal

    Die überlebenden Tiere wurden nach dem Angriff vorzeitig von der Alm ins Tal gebracht. Für die betroffenen Halter bedeutet das nicht nur das Ende der ursprünglich vorgesehenen Weidezeit, sondern auch zusätzliche Kosten für die Versorgung der verbliebenen Tiere. Statt sich weiterhin auf der Alm zu ernähren, müssen die Schafe nun auf Futterreserven zurückgreifen, die eigentlich für die Wintermonate vorgesehen waren. Nach Angaben der „Kleinen Zeitung“ sind diese Vorräte wegen der anhaltenden Dürre ohnehin bereits knapp.

    Damit entsteht für die Halter eine erhebliche wirtschaftliche Doppelbelastung. Einerseits fehlen mindestens 31 getötete Tiere, während bei neun weiteren noch unklar ist, ob sie gefunden werden können. Andererseits müssen die verbliebenen Schafe nun früher als geplant mit eingelagertem Futter versorgt werden. Gerade in einem Jahr mit begrenzten Futterreserven können solche zusätzlichen Belastungen für landwirtschaftliche Betriebe weit über den unmittelbaren Wert der gerissenen Tiere hinausgehen.

    Angriff hat Folgen für die Almwirtschaft

    Die Auswirkungen betreffen jedoch nicht allein die Tierhalter und ihre Herden. Schafe übernehmen während ihres Aufenthalts auf den Almflächen eine wichtige Funktion bei der Bewirtschaftung, indem sie den Bewuchs kurz halten und eine zunehmende Verbuschung verhindern. Werden Herden nach Raubtierangriffen vorzeitig abgetrieben oder künftig gar nicht mehr aufgetrieben, verändert sich deshalb auch die Nutzung dieser Flächen. Langfristig kann daraus zusätzlicher Pflegeaufwand entstehen, wenn die natürliche Beweidung wegfällt.

    Genau hier reicht die Bedeutung des aktuellen Falls über den unmittelbaren Verlust von 31 Schafen hinaus. Wenn Tierhalter trotz vorhandener Schutzmaßnahmen zu dem Ergebnis kommen, dass das Risiko eines erneuten Angriffs zu groß ist, kann die traditionelle Almwirtschaft zunehmend unattraktiv werden. Ein betroffener Halter erklärte laut „Kleiner Zeitung“ bereits, künftig möglicherweise keine Tiere mehr auftreiben zu wollen. Solche Entscheidungen wären für den einzelnen Betrieb nachvollziehbar, könnten in ihrer Summe aber erhebliche Folgen für die Bewirtschaftung ganzer Almregionen haben.

    Herdenschutz muss auch praktisch umsetzbar bleiben

    Der Vorfall verdeutlicht zugleich ein grundsätzliches Problem in der Debatte um Herdenschutz. Empfehlungen für Zäune und andere Schutzmaßnahmen müssen nicht nur theoretisch wirksam sein, sondern unter den tatsächlichen Bedingungen auf Almflächen dauerhaft umgesetzt werden können. Steiles Gelände, große Weideflächen, Witterung und die notwendige regelmäßige Kontrolle stellen Tierhalter dabei vor deutlich andere Herausforderungen als auf kleinen, leicht zugänglichen Weiden. Kommt es trotz vorhandener Sicherung zu einem massiven Angriff, müssen deshalb auch die konkreten Umstände sorgfältig untersucht werden.

    Entscheidend wird nun sein, welches Ergebnis die DNA-Analyse liefert und ob sich rekonstruieren lässt, wie das Raubtier auf die gesicherte Fläche gelangte. Erst danach kann belastbar beurteilt werden, welche Konsequenzen aus dem Angriff für den Herdenschutz gezogen werden sollten. Für die betroffenen Bauern bleiben die Folgen dagegen schon jetzt sehr konkret: ein großer Verlust innerhalb ihrer Herde, zusätzliche Futterkosten und die Frage, ob sie ihre Tiere künftig überhaupt noch auf die Alm treiben wollen. Damit steht am Ende nicht nur die Sicherheit einzelner Schafe zur Debatte, sondern auch die Zukunft einer Form der Landwirtschaft, die auf die Nutzung dieser Flächen angewiesen ist.

    Quellen

  • Amstetten: 400 tote Schweine entdeckt – rund 1.000 weitere Tiere fehlen

    Amstetten: 400 tote Schweine entdeckt – rund 1.000 weitere Tiere fehlen

    In einem Schweinemastbetrieb im Bezirk Amstetten sind Ende Juli rund 400 tote Schweine entdeckt worden. 88 weitere Tiere konnten lebend geborgen und auf umliegende Betriebe verteilt werden. Die Auswertung von An- und Verkaufslisten ergab außerdem einen Fehlbestand von rund 1.000 Schweinen. Nach Angaben der Polizei kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass es unter den Tieren zu Kannibalismus kam. Welche Ursachen tatsächlich hinter dem Fehlbestand stehen, ist jedoch weiterhin ungeklärt und Gegenstand der Ermittlungen.

    Gegen den allein wirtschaftenden Landwirt wurde wegen des Verdachts der Tierquälerei Anzeige erstattet. Der Betrieb ist behördlich geschlossen. Besonders brisant ist, dass bereits im Vorjahr auf demselben Anwesen rund 150 Schweine nach einem Ausfall der Lüftung verendet waren. Damit stellt sich nicht nur die Frage nach der Verantwortung für den aktuellen Fall, sondern auch danach, welche Konsequenzen aus dem früheren Vorfall gezogen wurden und ob damalige Maßnahmen ausreichten.

    Behörden ermitteln nach Fund Ende Juli

    Auf den Fall aufmerksam wurden Nachbarn durch starken Verwesungsgeruch. Bei einer Kontrolle durch Polizei und Amtsärztin wurden schließlich die Kadaver entdeckt, von denen sich ein Teil bereits in fortgeschrittenem Verwesungszustand befand. Die Staatsanwaltschaft St. Pölten führt die Ermittlungen weiter. Der Landwirt gilt nach den bislang vorliegenden Angaben derzeit als nicht vernehmungsfähig.

    Damit sind sowohl der genaue zeitliche Ablauf als auch die rechtliche Verantwortung weiterhin offen. Unklar ist insbesondere, wie lange die Tiere bereits unversorgt oder tot in den Stallungen lagen und welche Ursachen dazu führten, dass eine derart große Zahl von Schweinen verendete. Auch beim Fehlbestand von rund 1.000 Tieren ist bislang nicht abschließend geklärt, ob dieser auf nicht dokumentierte Tierbewegungen, weitere Todesfälle, fehlende Bestandsmeldungen oder andere Ursachen zurückzuführen ist.

    Niederösterreichs Landesveterinärdirektorin Christina Riedl bestätigte zudem, dass bereits im Vorjahr rund 150 Schweine auf demselben Anwesen nach einem Ausfall der Lüftung verendet waren. Ein technischer Defekt könne grundsätzlich auch in einem ordnungsgemäß geführten Betrieb auftreten, erklärte Riedl. Entscheidend seien in einem solchen Fall jedoch eine unverzügliche Meldung an die zuständige Behörde sowie wirksame Gegenmaßnahmen.

    Welche konkreten behördlichen oder betrieblichen Konsequenzen damals aus dem Vorfall gezogen wurden, ist nach den bislang veröffentlichten Angaben nicht vollständig nachvollziehbar. Gerade dieser Punkt ist für die Bewertung des aktuellen Geschehens von besonderer Bedeutung. Denn wenn bereits ein Jahr zuvor eine erhebliche Zahl von Tieren auf demselben Betrieb verendet ist, stellt sich zwangsläufig die Frage, ob anschließend ausreichend kontrolliert und nachgebessert wurde.

    Kritik an Kontrollen und fehlenden Eingriffsmöglichkeiten

    Der erneute Todesfall hat eine politische und fachliche Debatte über die Kontrolle landwirtschaftlicher Betriebe ausgelöst. Tierschutz-Landesrätin Susanne Rosenkranz fordert eine Gesetzesänderung, damit bei gravierenden Verdachtsfällen ein sofortiges Tierhaltungsverbot ausgesprochen werden kann, ohne zunächst ein Gerichtsverfahren abwarten zu müssen. Der Grüne Tierschutzsprecher Dominic Hörlezeder verlangt zusätzlich ein engmaschigeres Frühwarnsystem und leichter erreichbare Hilfsangebote für Landwirte in psychischen Krisen.

    Die Pfotenhilfe Lochen kritisiert über ihren Sprecher Jürgen Stadler nicht nur die konkrete Tierhaltung, sondern auch die behördliche Kontrolldichte. Nach Darstellung der Organisation erlaubt das österreichische Bundestierschutzgesetz den Behörden bei einem Verdacht auf Tierquälerei, einen Betrieb auch ohne richterlichen Beschluss zu betreten. Die Pfotenhilfe bemängelt, dass diese Möglichkeit zu selten genutzt werde, und fordert eine grundlegende Neuordnung des Haltungs- und Kontrollsystems.

    Dabei muss allerdings zwischen dem konkreten Fall in Amstetten und weitergehenden Aussagen über die gesamte österreichische Tierhaltung unterschieden werden. Das Geschehen auf einem einzelnen Betrieb kann erhebliche Mängel und möglicherweise auch Versäumnisse aufzeigen, belegt für sich genommen jedoch noch nicht, dass vergleichbare Zustände flächendeckend bestehen. Entscheidend ist daher, welche konkreten Kontrollen auf diesem Betrieb stattfanden und ob bekannte Auffälligkeiten ausreichend berücksichtigt wurden.

    Kontrolldichte wird zum politischen Streitpunkt

    Ein Rechnungshofbericht aus dem Jahr 2024 wird von der Pfotenhilfe als weiterer Beleg für strukturelle Defizite angeführt. Demnach werde die vorgeschriebene Kontrollquote von zwei Prozent der Betriebe nicht erreicht. Die daraus abgeleitete rechnerische Kontrollspanne von durchschnittlich etwa 63 Jahren beschreibt allerdings lediglich einen statistischen Durchschnitt. Sie bedeutet nicht, dass jeder einzelne landwirtschaftliche Betrieb tatsächlich nur einmal innerhalb dieses Zeitraums kontrolliert wird.

    Nach Angaben der Landesveterinärdirektion finden in Niederösterreich jährlich rund 6.000 Kontrollen landwirtschaftlicher Betriebe statt. Größere oder bereits auffällig gewordene Betriebe sollen dabei häufiger überprüft werden. Gerade deshalb richtet sich der Blick im Fall Amstetten besonders auf die Frage, welche Nachkontrollen nach dem Tiersterben im Vorjahr vorgenommen wurden.

    Sollte sich herausstellen, dass bekannte Risiken oder frühere Auffälligkeiten nicht ausreichend verfolgt wurden, wäre dies für die Bewertung des Kontrollsystems von erheblicher Bedeutung. Liegen dagegen regelmäßige Kontrollen und konkrete Maßnahmen vor, müsste geklärt werden, weshalb diese den aktuellen Vorfall dennoch nicht verhindern konnten. Eine abschließende behördliche oder gerichtliche Bewertung dazu liegt bislang nicht vor.

    VGT kündigt Mahnwache in Amstetten an

    Der Verein gegen Tierfabriken bezeichnet das Ausmaß des Geschehens als nicht entschuldbar und fordert eine konsequente strafrechtliche Aufarbeitung. Für den 13. August kündigte der VGT eine Mahnwache mit anschließender Demonstration vor der Bezirkshauptmannschaft Amstetten an. Die Veranstaltung ist Teil der öffentlichen und politischen Reaktion auf den Fall, ersetzt jedoch keine Feststellungen im laufenden Ermittlungsverfahren.

    Ob gegen den Landwirt dauerhaft ein Tierhalteverbot verhängt wird und ob der Gesetzgeber die von Politik und Tierschutzorganisationen verlangten Änderungen umsetzt, ist derzeit offen. Fest steht bislang, dass rund 400 Schweine verendeten, 88 Tiere gerettet wurden und der Verbleib von etwa 1.000 weiteren Tieren geklärt werden muss. Ebenso offen ist, welche konkreten Konsequenzen nach dem Vorfall des vergangenen Jahres gezogen wurden.

    Damit geht es bei der weiteren Aufarbeitung nicht nur um die mögliche strafrechtliche Verantwortung des Landwirts. Ebenso entscheidend ist die Frage, ob frühere Warnsignale erkannt und ausreichend berücksichtigt wurden und weshalb es trotz des bereits bekannten Tiersterbens im Vorjahr zu einem noch größeren Vorfall kommen konnte. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft St. Pölten müssen nun sowohl die Ursachen als auch den zeitlichen Ablauf und mögliche Verantwortlichkeiten klären.

    Quellen

  • Elefanten-Tag im Zoo Augsburg: Assam und Ta Wan im Mittelpunkt

    Elefanten-Tag im Zoo Augsburg: Assam und Ta Wan im Mittelpunkt

    Einblicke ins Elefantenhaus am 12. August 2025

    Der Zoo Augsburg veranstaltete am Dienstag, 12. August 2025, von 10 bis 17 Uhr einen internationalen Elefanten-Tag. Im Mittelpunkt standen die beiden Elefantenbullen Assam und Ta Wan, die seit etwa zwei Jahren in Augsburg lebten. Besucher konnten das Elefantenhaus erkunden, an Tierpfleger-Sprechstunden teilnehmen und Einblicke in das Training der Tiere erhalten.

    Zum Familienprogramm gehörten Bastelaktionen, ein Elefanten-Flohmarkt und die Möglichkeit, einen echten Stoßzahn anzufassen. Die Aktionen fanden am und im Elefantenhaus statt. Die Veranstaltungsseite des Zoos bezeichnete die Feier als erste internationale Veranstaltung dieser Art in Augsburg; in den vorliegenden Kurzangaben wurde sie dagegen als zweite Durchführung bezeichnet.

    Artenschutzprojekt in Malaysia erhält mehr als 300.000 Euro

    Ein weiterer Schwerpunkt lag auf einem Elefantenschutzprojekt in der malaysischen Endau-Rompin-Landschaft. Der Zoo Augsburg unterstützt die von der Wildlife Conservation Society Malaysia betreute Initiative nach eigenen Angaben seit 2021 finanziell. Über den Arten- und Naturschutzfonds seien dafür bislang mehr als 300.000 Euro bereitgestellt worden.

    Das Projekt setzt laut der Beschreibung des Zoos auf Forschung, Schutz und Bildung. Kamerafallen sollen Wanderwege und wichtige Lebensräume der Elefanten erfassen. Luftaufnahmen dienen demnach dazu, illegalen Holzeinschlag aufzuspüren. Ranger-Patrouillen sollen Fallen finden und beseitigen sowie Wilderer abschrecken. Außerdem sind Bildungsprogramme für die lokale Bevölkerung vorgesehen.

    Der Zoo erklärt, dass die Finanzierung unter anderem aus seinem Naturschutzfonds stammt. Pro verkaufter Erwachsenen-Tageskarte fließt demnach ein Euro in den Fonds, pro Kinder-Tageskarte 50 Cent. Bei Jahres- und Familiensparkarten sind es jeweils fünf Euro. Besucher können dieser Zuordnung vor dem Bezahlen an der Kasse widersprechen.

    Der Betrag von mehr als 300.000 Euro lässt sich über den genannten Zeitraum grob mit mindestens 75.000 Euro pro Jahr einordnen, sofern die Summe gleichmäßig verteilt wurde. Diese Durchschnittsrechnung sagt jedoch nichts über den tatsächlichen Zeitpunkt der Zahlungen oder die Verteilung auf einzelne Maßnahmen aus.

    Veranstaltung ist zugleich Bildungsangebot

    Der Elefanten-Tag verband die Vorstellung von Assam und Ta Wan mit Informationen über Haltung, Training und Pflege. Zugleich sollte das Artenschutzprojekt den Blick auf wild lebende Elefanten und ihre Lebensräume lenken. Der Zoo führt auf seiner Website neben Veranstaltungen auch Bildungs- und Artenschutzangebote als eigene Arbeitsbereiche.

    Eine unabhängige amtliche Bewertung des malaysischen Projekts oder eine detaillierte Aufschlüsselung der genannten Fördersumme liegt in den verfügbaren Angaben nicht vor. Belegt sind das Veranstaltungsprogramm, die Beteiligung des Zoos, die Unterstützung des Projekts und die vom Zoo beschriebenen Schutzmaßnahmen; weitergehende Aussagen über die konkrete Wirkung in Malaysia lassen sich daraus nicht ableiten.

    Quellen

  • Zoo Leipzig beendet Sommerferien mit Giraffentaufe und Schulanfänger-Wochenende

    Zoo Leipzig beendet Sommerferien mit Giraffentaufe und Schulanfänger-Wochenende

    Name für den Giraffenbullen wird am Freitag bekannt gegeben

    Im Zoo Leipzig endet die sächsische Sommerferienzeit mit einer Giraffentaufe und einem Schulanfänger-Wochenende. Am Freitag, 14. August 2026, soll um 13.15 Uhr an der Kiwara-Savanne der Name eines fünf Wochen alten Rothschildgiraffen-Bullen verkündet werden. Der Nachwuchs stammt von Sipiwe und Matyas und bewegt sich nach Angaben des Zoos bereits auf der Savanne zwischen den anderen Tieren.

    Für das Namensvoting standen Jaro, Kato, Sima, Jabari und Nkosi zur Auswahl. Nach Angaben des Zoos gingen rund 1.700 Namensideen ein, bevor daraus die fünf Vorschläge für die abschließende Abstimmung ausgewählt wurden. Mit der Verkündung endet eine Beteiligungsaktion, bei der Besucher den Namen des Jungtiers mitbestimmen konnten.

    Schulanfänger erhalten am Wochenende freien Eintritt

    Am Samstag und Sonntag, 15. und 16. August, richtet sich das Programm besonders an frisch eingeschulte Kinder. Schulanfänger erhalten an beiden Tagen freien Eintritt in den Zoo Leipzig. Vorgesehen sind Spiel-, Sport- und Bastelangebote, Rätselaktionen sowie ein Puppentheater am Nachmittag.

    Zum Programm gehören außerdem Auftritte von Chase aus „Paw Patrol“ und dem Zoo-Maskottchen Tammi. Tammi ist nach Angaben des Zoos jeweils von 13 bis 16 Uhr für Erinnerungsfotos im Zoo unterwegs. Die Angebote verbinden den Ferienabschluss mit dem Übergang in den Schulalltag und richten sich nach Angaben des Zoos an Familien mit Kindern. Das genaue Tagesprogramm veröffentlicht der Zoo in seinem Veranstaltungskalender.

    Polizei bereitet Kinder auf den Schulweg vor

    Am Schulanfänger-Wochenende beteiligt sich auch das Polizeirevier Leipzig-Zentrum. Die Beamten bringen einen Funkstreifenwagen und ein Polizeimotorrad mit und geben Kindern Einblicke in ihre Arbeit. Im Mittelpunkt steht die Vorbereitung auf den Schulstart und das Verhalten im Straßenverkehr.

    Die Polizei tritt dabei als Programmpartner auf, nicht als Teil einer Kontrolle oder eines Ermittlungsverfahrens. Für Familien entsteht so neben den Unterhaltungsangeboten eine praktische Station zum Thema Schulweg. Die Veranstaltung im Zoo Leipzig ist zugleich der letzte größere Ferienhöhepunkt vor dem Beginn des neuen Schuljahres in Sachsen.

    Quellen