Antwort auf Stellungnahme der Richter des Landgericht Berlin zum Befangenheitsantrag 27 O 519/19
Antwort auf Stellungnahme der Richter des Landgericht Berlin zum Befangenheitsantrag 27 O 519/19

Am letzten Donnerstag erhielt ich von meinem Rechtsanwalt die Stellungnahme der Richter des Landgerichts Berlin zu meinem Befangenheitsantrag. Dazu bezog ich heute Stellung!

Das Landgericht Berlin ist tatsächlich der Meinung, dass man mir kein persönliches Recht auf Gehör vor einem deutschen Gericht einräumen muss. Dazu verfasste ich heute wieder einmal in mehreren Stunden eine ausführliche Stellungnahme zu dieser Aussage der zuständigen Richter des Landgerichts Berlin! 

Hier erst einmal das komplette anonymisierte Schreiben der Richter vom Landgericht Berlin, was diese an meinen Rechtsanwalt gesendet hatten.

In dem Schreiben befindet sich neben dem Anschreiben auch mein Antrag auf sofortige Beschwerde in Form eines Befangenheitsantrages gegen die zuständigen Richter des Landgerichts Berlin.

06.04.2021-Stellungnahme Befangenheit Landgericht Berlin

Auf das oben aufgezeigte Schreiben habe ich heute wie folgt geantwortet

Stellungnahme auf Befangenheitsantrag gegen die Richter des Landgerichts Berlin

Az: 27 O 519/19

Haferbeck, E. ./. Harnos, S.

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf die Stellungnahme zum Ablehnungsgesuch der Richter vom 24.03.2021 nehme ich wie folgt Stellung.

Vorsitzende Richter beim Landgericht Berlin Thiel, Richterin Koslowski und Richterin Saar                                     

Verhinderung der persönlichen Teilnahme des Beklagten an dem Gerichtsverfahren durch Wege der Bild und Tonübertragung § 128 a ZPO.

Nach Artikel 103 Abs.1 Grundgesetz

  • Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.

Mit der Entscheidung mir nicht persönlich die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen verstößt das Landgericht Berlin gegen das Grundgesetz und dem mir zustehenden Recht auf rechtliches Gehör als Beschuldigter.

Gleichzeitig ergibt sich aus dem Gesetz § 128 a ZPO keinerlei Einschränkungen auf den Ort an dem die Übertragung der Verhandlung erfolgen soll.

Insbesondere auf Grund der derzeitigen Pandemie und der damit verbundenen Infektionsrisiko gewinnt eine Verhandlung per Videokonferenz immer größere Bedeutung.

Das ein Gesetz wie der § 128 a ZPO nur für Deutsche die in Deutschland oder der Europäischen Union Leben bestand hat verstößt gegen Artikel 3 Abs 1 des Grundgesetzes!

  • Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Verwundert muss man dann noch feststellen, dass das Landgericht Berlin sehr wohl davon ausgeht, dass ich von dem PC, wo das Gerichtsverfahren per Videokonferenz übertragen werden soll, die angeblichen Straftaten der ich vom Kläger bezichtigt wurde begangen haben soll, jedoch eine Übertragung zum eigentlichen Tatort verwehrt.

Als alternative Lösung für mein Recht auf Gehör vor einem deutschen Gericht sehe ich nur 2 Punkte!

Da die deutsche Botschaft in Jakarta deutsches Territorium ist dürfte eine Übertragung der Verhandlung in die Räume der Botschaft nicht gegen die Territorialen Vorstellungen des Landgerichts Berlin verstoßen!

Eine andere Möglichkeit wäre die Vorfinanzierung der Kosten für die Anreise zur Verhandlung. Diese würden sich nach ersten Kalkulationen auf 1.850 – 2.500 € belaufen. Da mir PKH durch den Beschluss des Senatsgerichtes von Berlin bewilligt wurde, dürften diese Kosten bereits mit gedeckt sein. Ich bin nicht in der Lage diese Kosten vorzufinanzieren!

Die Auslagen würden sich wie folgt begründen:

  1. Flugkosten (Hin und Rückflug Jakarta – Dresden)
  2. Krankenversicherung für Deutschland (Meine derzeitige Versicherung deckt nur Behandlungen in Indonesien ab)
  3. Reisekosten Dresden – Görlitz / Görlitz – Berlin – Görlitz / Görlitz – Dresden
  4. Hotel in Berlin am Tag der Verhandlung 1 Nacht
  5. Verpflegungspauschale für Aufenthalt in Deutschland

Die genauen Kosten für die Anreise, können erst mit Zustimmung und Terminlegung der Verhandlung beim Landgericht Berlin berechnet werden!

Zuständigkeit des Landgerichts Berlin für das Verfahren

Der Kläger hat im Vorfeld (Februar 2018) durch persönliche Kontakte zur Staatsanwaltschaft Augsburg 26 Strafanzeigen gestellt. 25 Strafanzeigen wegen Verleumdung und 1 wegen angeblichen Verstoßes gegen das deutsche Tierschutzgesetz.

Die Strafanzeige samt Akte verschwand auf skurriler Art und Weise gänzlich. Von seitens der Polizei in Augsburg die eine Leere Akte von der Staatsanwaltschaft Augsburg bekam wurde mir nur mitgeteilt, dass es wegen Haltung von Civet Katzen in Indonesien gehen sollte.

Wie kann ich mit der Haltung von Civet Katzen in Indonesien gegen das deutsche Tierschutzgesetz verstoßen? Gleichzeitig halte ich auch selbst keine Civet Katzen! Weiterhin bin ich im Dezember 2008 nach Indonesien ausgewandert und habe erst im Februar 2018 wieder Deutschen Boden betreten.

Warum verschwand diese Strafanzeige spurlos, warum räumt die Staatsanwaltschaft Augsburg ein, alle Akten vernichtet zu haben, obwohl die Lagerungsfrist noch nicht erreicht war.

Im Ermittlungsverfahren warf ich der Staatsanwaltschaft Augsburg vor, nicht zuständig zu sein, da der Server ja bei Görlitz stehe und somit die Staatsanwaltschaft Görlitz zuständig sei (Tatortnahe Ermittlungen).

Es dauerte 6 Monate, bis die Akten von Augsburg bei der Staatsanwaltschaft Görlitz eintrafen. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde mir keine Möglichkeit eingeräumt mein Recht auf rechtliches Gehör zu nutzen. Mehr noch bei der Einreise in München im Jahr 2018 wurde ich vorläufig für 90 Minuten festgehalten und dass wegen eines simplen deutschen Postbevollmächtigten, der bei der Domain gerati.de hinterlegt und damals noch frei abrufbar war.

Nach dem die Staatsanwaltschaft Görlitz mir die Vorwürfe des Strafanzeigenstellers Dr. Edmund Haferbeck endlich offenlegte und ich dazu Stellung beziehen konnte, stellte die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren unverzüglich ein. 900 Js 6057/18 gö Begründung: Es hat sich herausgestellt, dass gegen sie kein begründeter Verdacht mehr besteht.

Anmerken möchte ich das kein einziger haltloser Vorwurf des Beklagten in der Klageschrift erscheint. Er also ehern versucht Verstöße die nicht existieren vorzufinden um mich finanziell zu ruinieren!

In diesem Verfahren war also die Görlitzer Justiz bereits involviert, nach dem die Wunsch Staatsanwaltschaft Augsburg des Klägers Haferbeck, dass  Ermittlungsverfahren gegen meine Person abgeben musste.

Herr Dr. Edmund Haferbeck rühmt sich private Telefonnummern von Staatsanwälten und Richtern zu besitzen. So ist es mehr als verwunderlich, dass Dr. Edmund Haferbeck, Peta und deren Mitarbeiter immer beim Landgericht Berlin Klagen erheben, obwohl hier keine direkte Zuständigkeit mit Berlin gegeben ist.

Es hat den Anschein das der Kläger, deren Verein und deren Mitarbeiter hier nur Klagen, um einen finanziellen Schaden bei mir zu erreichen. Fraglich ist auch, warum das Landgericht bis heute nicht alle Verfahren zusammengelegt hat.

Das Grundgesetz räumt jedem das Recht auf einen fairen Prozess ein. Wie kann es sein, dass ein Kläger selbst gegen mich 4 Klagen einreicht und wie in der Klageschrift 27 O 400/20 vom 11.11.2020 die Zuständigkeit mit folgender Wortwahl begründet

Stellungnahme des Klägers Peta Deutschland in der Klage 27 O 400/20
Stellungnahme des Klägers Peta Deutschland in der Klage 27 O 400/20

Es muss einem Gericht egal sein, ob ich bereits durch ein Anerkenntnisurteil bekannt bin! Gegen diese Verfahren habe ich außerdem weitere Schreiben dem Landgericht Berlin übermittelt.

Es spricht ehern dafür, dass der Kläger ein besonderes Vertrauensverhältnis mit den Richtern des Landgerichts Berlin aufgebaut hat.

Auch in diesen Verfahren wurde vom Landgericht Berlin mir das rechtliche Gehör versagt und wichtige Beweismittel nicht zugelassen.

Bis heute wurde mir trotzdem ich das Landgericht Berlin darauf hinwies weder das Urteil noch der Ordnungsmittelbeschluss rechtsgültig übermittelt. Siehe Schreiben zu diesem Aktenzeichen. Ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den letzten Stand bleib von seitens des Gerichtes bis heute unbeantwortet!

Befangenheit Aufgrund vorangegangener Anträge

Im Verfahren 27 AR 17/19, an dem auch in diesem Verfahren beteiligte Richter Thiel und Saar geurteilt hatten, wurde auch ein Befangenheitsantrag gegen die Richter gestellt. Dieser wurde wie folgt begründet!

Ihr Urteil sei empörend, erläuterte die Kanzlei. Es liege der Verdacht nahe, dass sich die Richter aufgrund ihrer politischen Überzeugungen zu einem schlicht unvertretbaren Urteil entschieden hätten. Die Berliner Staatsanwaltschaft erklärte, man prüfe, ob ein Anfangsverdacht bestehe. Die Richter hatten entschieden, dass Künast mehrere äußerst vulgäre und sexistische Hasskommentare hinnehmen müsse. Der Beschluss hatte für breite Empörung gesorgt. Die frühere Bundesministerin kündigte an, den Instanzenweg zu gehen und Beschwerde gegen den Beschluss des Berliner Landgerichts einzulegen.

Abzurufen unter https://www.deutschlandfunk.de/hasskommentare-strafanzeige-gegen-berliner-richter-wegen.2852.de.html?dram:article_id=460371

Auch ich äußere den Verdacht der politischen und persönlichen Einflussnahme in dem Verfahren.

Die Richter verwerten dem Beschuldigten seinen gerechtfertigten PKH Antrag. Auch eine Überprüfung nach einer sofortigen Beschwerde, brachte die Richter des Landgerichts zu der Entscheidung den PKH Antrag abzulehnen und den Beklagten damit jedes Recht auf einen fairen Prozess abzusprechen.

Anders sah es dann das Senatsgericht, die bereits erkannte, dass die vom Kläger aufgeworfenen kritische Kommentare zu dulden seien. Bei drei anderen Klagepunkten fehle derzeit die Beweiskraft, die ich versuchte beizubringen.

Mit meinem Rechtsanwalt hatte ich bisher keinen persönlichen Kontakt. Ich habe ihm bisher maximal 15 Minuten telefonisch gesprochen und ihm versucht per E-Mail Beweise zu erklären. Acht Jahre journalistische Arbeit lassen sich nicht in wenigen Sätzen erklären. Insbesondere, da der Kläger mehr als Kritisch in der Öffentlichkeit steht und jede Kritik versucht Mundtot zu machen!

Richterin Saar spricht in ihrer Stellungnahme an, dass ich mit meinem Rechtsanwalt einen regen Kontakt pflegen könnte! Dieses ist aber durch die Verzögerung der Bewilligung des PKH Antrages erschüttert. Der Rechtsanwalt kündigte bei nicht Bewilligung des PKH Antrages die Mandatsniederlegung an!

Weiterhin hat das Gericht eine mündliche Verhandlung angesetzt und keine schriftliche. Sodass sollte mir das Recht auf rechtliches Gehör vor dem Landgericht Berlin nicht gewährt werden, dieses einer strafbaren Handlung nach dem Grundgesetz gleichkommt. Ein Rechtsanwalt hat in einem mündlichen Verfahren nicht die Informationen, die er für eine Verteidigung und Argumentation der Klägerpartei benötigt.

Ein Beispiel wäre hier der Abmahnversuch von Dr. Edmund Haferbeck im Namen von Peta, gegen den Bundestagsabgeordneten Dr. Gero Hocker, den ich zu meiner Verteidigung als Zeuge benennen möchte. Dieser Zeuge kann aus politischer Sicht schildern, wie Peta arbeitet und welche Methoden Peta und deren Mitarbeiter nutzen, Kritik an Peta zu verhindern.

Letztendlich verweise ich noch einmal auf das geltende Grundgesetz, was mir persönlich als Beschuldigter ein Recht auf rechtliches Gehör einräumt.

Ich verweise daraufhin, dass sollte mir das rechtliche Gehör bei der Gerichtsverhandlung, egal durch welche Möglichkeit, nicht vom Landgericht Berlin gewährt werden, ich vor der Verhandlung Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen werde. Derzeit prüfe ich die rechtlichen Möglichkeiten einer Strafanzeige wegen Rechtsbeugung im Amt, durch die beteiligten Richter des Landgerichts Berlin!

Mit freundlichen Grüßen

Silvio Harnos

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