Auftrittsverbot aus Tierschutzgründen illegal

Grundsatzurteil ebnet Weg für ein Ende des kommunal ausgesprochenen Wildtierverbotes für Zirkusse. Bei PeTA ist heute kollektives Heulen angesagt.

04.12.2017 Auftrittsverbot aus Tierschutzgründen illegal

Zirkus Charles Knie gewinnt Klage gegen die Stadt Bielefeld und sorgt für ein erfreuliches Grundsatzurteil. Rechtlich war seit Monaten bereits klar, dass ein kommunal ausgesprochenes Wildtierverbot aus Tierschutzgründen illegal ist. Selbst der wissenschaftliche Ausschuss der Bundesregierung belegte dieses in einem Gutachten. Dennoch beharren immer noch einige Kommunen auf das von den Grünen und den Linken fokussierte Wildtierverbot für Zirkusse.

In dem jetzt ergangenen Urteil klagte der Zirkus Charles Knie gegen die Stadt Bielefeld!

Auftrittsverbot aus Tierschutzgründen illegal
Auftrittsverbot aus Tierschutzgründen illegal

Die Richter des Verwaltungsgerichts Minden kamen zu einem knallharten Urteil und fanden deutliche Worte gegen die Vertreter der Stadt Bielefeld.

Unzulässiger Eingriff in die geschützte Berufsausübungsfreiheit

Um den Auftritt in Bielefeld zu retten, ging der Zirkus zum Verwaltungsgericht Minden – und gewann. Die 9. Kammer sprach der Stadt das Recht ab, ein solches Verbot zu erlassen. Nach dem Tierschutzgesetz könne das Bundesumweltministerium im Einvernehmen mit dem Bundesrat das gewerbsmäßige Zurschaustellen wildlebender Tiere an wechselnden Orten beschränken oder unterbinden.

Diese Recht habe der Bund aber bisher nicht ausgeübt. »Der Versuch, diesen Zustand auf kommunaler Ebene zu ändern, ist unzulässig«, befanden die Richter. Der Stadt stehe hier kein Regelungsspielraum zu.

Das Verbot sei außerdem ein unzulässiger Eingriff in die vom Grundgesetz geschützte Berufsausübungsfreiheit, heißt es in dem Beschluss vom 22. November. Zirkusunternehmen seien in der Regel auf kommunale Flächen angewiesen, weil es privatwirtschaftlich betriebene Festplätze kaum gebe.

Zitat: https://www.westfalen-blatt.de/OWL/Lokales/Bielefeld/Bielefeld/3074891-Verwaltungsgericht-Auftrittsverbot-aus-Tierschutzgruenden-illegal-Zirkus-Knie-gewinnt-Klage-gegen-die-Stadt-Bielefeld

Dieses widerspricht den vor über einem Jahr gefällten Urteil, auf das sich insbesondere PeTA und andere Tierrechtsorganisationen berufen. Damals fällte ein Verwaltungsgericht das Urteil, dass Kommunen sehr wohl kommunale Flächen für Zirkusse verweigern könnten. Dieses Urteil wurde aber bereits durch ein Urteil in Lüneburg widerlegt.

Jetzt also wurden von einem Gericht die Fakten geschaffen. Wenn ein Verbot die Ausübung der Berufsfreiheit einschränkt, ist dieses unzulässig! Da Zirkusse auf kommunale Flächen angewiesen sind, dürften demnach alle kommunalen Verbote rechtswidrig sein. Auf Kommunen können jetzt Gerichtsverfahren zukommen, die die leeren Kassen noch weiter belasten. In dem jetzt gefällten Urteil wurden 12.000 Euro pro Tag an Fixkosten zugrunde gelegt. Demnach dürfte bei einem 20-tägigen Aufenthalt eines Zirkus in einer Stadt der Streitwert bei einem Rechtsstreit sich circa auf 240.000 Euro belaufen.

Diese Summe sollten sich die Kommunen vor Augen halten, wenn sie auf ihr kommunales Wildtierverbot beharren.

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Ganz andere Töne hörte man bei einer Ratssitzung der Stadt Ludwigsburg. Ludwigsburg besitzt keine kommunale für Zirkussen geeignete Flächen. In der Ratssitzung wurde für die Schaffung einer kommunalen Fläche für Wanderzirkusse plädiert. Eine Kehrtwendung in Kommunaler politischer Zirkuspolitik. Der Besucherstrom bei Zirkussen reißt nicht ab und ist weiterhin ungebremst. Trotz fanatischer Tierrechtler, die als Stalker den Zirkussenn sogar hinterherreisen. Die Politik sollte sich nicht an wenigen fanatisch fehlgeleiteten Gruppen der Tierrechtsszene orientieren, sondern auf die Stimme des Volkes hören. Und diese wollen nun einmal einen Zirkus mit Tieren in der Stadt. Roncali, der ab nächstes Jahr auf Tierdarbietungen gänzlich verzichten möchte, muss erst einmal beweisen, ob sein Konzept aufgeht. Der Moskauer Zirkus hatte bei seinem Versuch mit Zuschauermangel zu kämpfen und musste sogar Vorstellungen aufgrund mangelnder Besucherzahlen absagen.

Zirkus FlicFlac wollte in seiner Weihnachtsrevue in diesem Jahr selbst Tiere aufführen lassen. Fanatische Tierrechtler sendeten daraufhin Morddrohungen an den Zirkus und deren Artisten. Das ist in ihren Augen also Tierschutz!


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