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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

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  • Rechnitz: 35-Jähriger soll Katze mit Rohrzange getötet haben

    Rechnitz: 35-Jähriger soll Katze mit Rohrzange getötet haben

    In Rechnitz im Bezirk Oberwart ermittelt die Polizei gegen einen 35-jährigen Mann wegen des Verdachts der Tierquälerei. Der Mann soll seine Katze mit einer Rohrzange erschlagen und anschließend versucht haben, dem bereits verendeten Tier mit einem Spaten den Kopf abzutrennen. Auf den Fall aufmerksam wurde die Polizei durch zwei Personen, die Fotos und Videos vorlegten, die der Beschuldigte selbst aufgenommen haben soll. Der Mann wurde festgenommen und später in die Justizanstalt Eisenstadt gebracht.

    Fotos und Videos führten Polizei zum Beschuldigten

    Am Sonntagnachmittag erschienen zwei Personen bei der Polizeiinspektion Rechnitz und berichteten von dem mutmaßlichen Vorfall. Nach Angaben der Landespolizeidirektion Burgenland zeigten sie den Beamten Fotos und Videos, auf denen die Handlungen des 35-Jährigen dokumentiert sein sollen. Die Polizisten fuhren daraufhin zur Wohnadresse des Mannes und konfrontierten ihn mit den Vorwürfen. Der Beschuldigte soll gegenüber den Beamten eingeräumt haben, die Katze getötet zu haben.

    Nach den bisherigen Angaben zeigte der Mann den Polizisten sowohl eine Rohrzange als auch einen Spaten. Außerdem führte er die Beamten zu einem Misthaufen im Garten, in dem die tote Katze vergraben worden war. Das Tier wurde geborgen und dem zuständigen Veterinäramt übergeben, während die mutmaßlichen Tatwerkzeuge von der Polizei sichergestellt wurden. Damit stützt sich das Ermittlungsverfahren nicht allein auf Zeugenaussagen, sondern auch auf die vorgelegten Aufnahmen, die sichergestellten Gegenstände und den aufgefundenen Tierkörper.

    Katze soll den Mann zuvor gekratzt haben

    Als Grund für die Tötung soll der 35-Jährige gegenüber der Polizei angegeben haben, dass die Katze ihn gekratzt habe. Diese Erklärung ändert nichts daran, dass nun strafrechtlich geprüft werden muss, welche Handlungen sich anhand der vorhandenen Beweismittel nachweisen lassen. Ein bei dem Mann durchgeführter Alkovortest verlief nach Angaben der Polizei positiv. Welche Bedeutung die Alkoholisierung für das weitere Strafverfahren hat, ist eine Frage der juristischen Bewertung und lässt sich aus dem positiven Vortest allein nicht ableiten.

    Besonders schwer wiegt der geschilderte Tatablauf, weil die Katze nach den bisherigen Ermittlungsangaben nicht lediglich einmal geschlagen worden sein soll. Der Mann soll zunächst mit einer Rohrzange auf das Tier eingeschlagen und nach dessen Tod versucht haben, mit einem Spaten den Kopf abzutrennen. Hinzu kommt, dass zumindest Teile des Geschehens offenbar fotografisch oder per Video dokumentiert wurden. Gerade diese Aufnahmen dürften für die Rekonstruktion des tatsächlichen Ablaufs im weiteren Verfahren von erheblicher Bedeutung sein.

    Weitere Tiere auf dem Grundstück blieben unverletzt

    Auf dem Grundstück des Beschuldigten befanden sich neben der Katze auch Enten und Hühner. Die Polizeibeamten kontrollierten diese Tiere im Zuge des Einsatzes ebenfalls. Nach den bislang veröffentlichten Angaben wurden bei ihnen keine Verletzungen festgestellt. Hinweise darauf, dass auch diese Tiere von vergleichbaren Handlungen betroffen gewesen sein könnten, wurden von der Polizei bisher nicht bekanntgegeben.

    Die Kontrolle war dennoch naheliegend, weil sich nach dem Fund der getöteten Katze die Frage stellte, ob möglicherweise weitere Tiere gefährdet sein könnten. Für die Ermittlungsbehörden ging es deshalb nicht nur um die Sicherung des mutmaßlichen Tatorts und der Beweismittel, sondern auch um die Situation der noch vorhandenen Tiere. Dass bei Enten und Hühnern keine Verletzungen festgestellt wurden, ist daher ein eigener Bestandteil der polizeilichen Feststellungen. Der eigentliche Tatverdacht konzentriert sich nach dem derzeitigen Kenntnisstand auf die getötete Katze.

    Untersuchungshaft bislang nur in Aussicht gestellt

    Der 35-Jährige wurde nach seiner Festnahme in die Justizanstalt Eisenstadt gebracht. Entscheidend ist dabei die genaue Formulierung zum aktuellen Verfahrensstand: Nach Angaben der Polizei stellte die Staatsanwaltschaft Eisenstadt die Verhängung der Untersuchungshaft in Aussicht. Damit ist nicht gesagt, dass eine Untersuchungshaft zu diesem Zeitpunkt bereits rechtskräftig angeordnet oder vom zuständigen Gericht verhängt worden war. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil die Entscheidung über eine Untersuchungshaft einem konkreten strafprozessualen Verfahren unterliegt.

    Zusätzlich wurde gegen den Mann ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen. Dabei handelt es sich um eine Sicherungsmaßnahme und nicht um eine strafrechtliche Verurteilung. Der 35-Jährige gilt trotz der umfangreichen bisherigen Ermittlungsangaben bis zu einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung als nicht verurteilt. Für das weitere Verfahren wird entscheidend sein, wie Staatsanwaltschaft und Gericht die sichergestellten Beweise und die Aussagen des Beschuldigten bewerten.

    Umfangreiche Beweislage steht im Mittelpunkt der Ermittlungen

    Der Fall unterscheidet sich von vielen Ermittlungen wegen des Verdachts der Tierquälerei dadurch, dass nach den bisherigen Angaben mehrere unterschiedliche Beweismittel vorhanden sind. Zwei Personen legten der Polizei Fotos und Videos vor, der Beschuldigte soll Angaben zur Tötung und zu seinem Motiv gemacht haben, die mutmaßlichen Tatwerkzeuge wurden sichergestellt und der Tierkörper konnte geborgen werden. Dadurch lässt sich der behauptete Ablauf voraussichtlich anhand mehrerer voneinander unabhängiger Anhaltspunkte überprüfen. Welche konkreten Straftatbestände am Ende tatsächlich nachgewiesen werden können, ist dennoch Aufgabe der Justiz.

    In Österreich stellt § 222 des Strafgesetzbuches bestimmte Formen der Tierquälerei und auch die mutwillige Tötung eines Wirbeltieres unter Strafe. Für den konkreten Fall bedeutet das jedoch nicht, dass die rechtliche Bewertung bereits abgeschlossen wäre. Entscheidend bleibt, welche Handlungen sich beweisen lassen und wie diese juristisch eingeordnet werden. Die vorhandenen Fotos, Videos, Angaben des Beschuldigten, sichergestellten Gegenstände und der geborgene Tierkörper dürften dabei im Zentrum des weiteren Verfahrens stehen.

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  • Zootage 2026: Jahreskarten öffnen 25 zoologische Einrichtungen

    Zootage 2026: Jahreskarten öffnen 25 zoologische Einrichtungen

    Am 26. und 27. September 2026 können Inhaber einer gültigen Jahreskarte in 25 zoologischen Einrichtungen in Niedersachsen und Bremen kostenlos weitere teilnehmende Zoos, Tierparks und Wildparks besuchen. Die gegenseitige Anerkennung der Jahreskarten gilt an beiden Veranstaltungstagen und reicht von der Nordseeküste bis in den Harz sowie bis in die Region vor Hamburg.

    Jahreskarte wird zum Eintrittsschlüssel

    Die „Zootage“ finden 2026 statt. Voraussetzung für den freien Eintritt ist eine gültige Jahreskarte eines der teilnehmenden Häuser. Diese wird an den beiden Aktionstagen auch von den jeweils anderen beteiligten Einrichtungen anerkannt. Einzelheiten zu den teilnehmenden Parks, ihren Standorten und den jeweiligen Angeboten sind auf der Veranstaltungsseite zusammengestellt.

    Damit richtet sich die Aktion vor allem an Stammgäste, die ihre Jahreskarte sonst überwiegend für einen einzelnen Zoo nutzen. Für Familien und regelmäßige Zoobesucher kann sich daraus ein zusätzlicher Ausflugsspielraum ergeben, weil mehrere Einrichtungen innerhalb eines Wochenendes ohne weiteren Eintritt erkundet werden können. Die Aktion ist zugleich eine gemeinsame Präsentation der unterschiedlichen Profile: Beteiligt sind nicht nur klassische Zoos, sondern auch Tier- und Wildparks sowie weitere zoologische Einrichtungen.

    Zoo Osnabrück setzt auf Führungen und Barrierefreiheit

    Der Zoo Osnabrück beteiligt sich ebenfalls an den Zootagen. Zoogeschäftsführer Philipp Bruelheide kündigt kommentierte Fütterungen an verschiedenen Anlagen und einen geöffneten „WissenSstand“ an. Dort sollen Besucher mehr über die gehaltenen Tiere und die Arbeit des Zoos erfahren.

    Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf den Dino-Führungen. Sie finden am Samstag und Sonntag jeweils um 11 und 14 Uhr statt und werden erstmals von einer Gebärdensprachdolmetscherin begleitet. Für hörgeschädigte Personen ist die Teilnahme an der ansonsten kostenpflichtigen Führung kostenlos. Damit verbindet das Osnabrücker Angebot Unterhaltung mit einem konkreten Schritt zu mehr Zugänglichkeit.

    Bildung und Artenschutz als gemeinsames Thema

    Die beteiligten Einrichtungen wollen die Zootage nicht ausschließlich als Rabattaktion verstanden wissen. Nach Angaben der Veranstalter soll die gemeinsame Initiative nach deren Darstellung auch zeigen, welche Aufgaben Zoos und Tierparks in Bildung, Arten- und Naturschutz sowie Forschung übernehmen. Die einzelnen Häuser setzen dabei je nach Größe und Ausrichtung unterschiedliche Schwerpunkte.

    Der Zoo Osnabrück stellt bei seiner Veranstaltung den Bildungsaspekt sichtbar in den Mittelpunkt. Kommentierte Fütterungen, der WissenSstand und die Dino-Führungen bieten mehrere Möglichkeiten, den Besuch mit Informationen zu verbinden. Gerade die kostenlose Teilnahme für die angesprochene Gruppe bei den gedolmetschten Führungen senkt dabei eine konkrete Zugangshürde.

    Die Aktion knüpft an die Entwicklung der vergangenen Jahre an. 2024 wurden die Niedersächsischen Zootage zum zweiten Mal veranstaltet; 2025 fanden sie zum dritten Mal statt und 2026 nun zum vierten Mal. Für Besucher bedeutet das eine größere Auswahl, zugleich sollten sie vor der Anreise prüfen, ob ihre Jahreskarte gültig ist und welche Angebote am jeweiligen Standort stattfinden.

    Die vollständige Übersicht der teilnehmenden Einrichtungen und weitere Hinweise stehen auf der offiziellen Seite der Niedersächsischen Zootage bereit. Für den Besuch im Zoo Osnabrück sind besonders die festen Zeiten der Dino-Führungen relevant. Der praktische Mehrwert der Veranstaltung liegt damit in der Kombination aus freiem Zugang, regionaler Vielfalt und zusätzlichen Bildungsangeboten an einzelnen Standorten.

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  • Feuerwehr Chur rettet Katze aus der Plessur

    Feuerwehr Chur rettet Katze aus der Plessur

    Ein aufmerksamer Anwohner hat am Sonntagnachmittag in Chur die Rettung einer geschwächten Katze ausgelöst. Das Tier befand sich am Ufer der Plessur und konnte die hohen Flussmauern offenbar nicht mehr aus eigener Kraft überwinden. Nachdem der Mann die Stadtpolizei informiert hatte, zog diese die Feuerwehr der Stadt Chur hinzu. Mit einem Hubretter gelang es den Einsatzkräften schließlich, die Katze sicher aus dem schwer zugänglichen Bereich zu bergen.

    Hohe Flussmauern machten eine technische Rettung notwendig

    Nach Eingang der Meldung rückte zunächst eine Patrouille der Stadtpolizei zum Einsatzort aus. Schnell zeigte sich, dass die Lage der Katze eine einfache Bergung vom Ufer aus nicht zuließ. Die hohen Mauern entlang der Plessur verhinderten nicht nur, dass sich das geschwächte Tier selbst befreien konnte, sondern erschwerten zugleich den direkten Zugang für die Einsatzkräfte. Deshalb wurde die Feuerwehr der Stadt Chur zur Unterstützung angefordert.

    Die Feuerwehr setzte für die Bergung einen Hubretter ein. Das Fahrzeug verfügt über eine ausfahrbare Hubarbeitsbühne und ermöglichte es den Einsatzkräften, die Höhendifferenz an der Flussmauer sicher zu überwinden. Auf diese Weise konnte die Katze erreicht und aus ihrer misslichen Lage gebracht werden, ohne dass sich Feuerwehrleute unnötig in den schwer zugänglichen Uferbereich begeben mussten. Nur wenige Minuten nach dem Eintreffen der Einsatzkräfte war das Tier in Sicherheit.

    Geschwächte Katze kam anschließend in die Tierklinik

    Mit der eigentlichen Bergung war der Einsatz für die Katze allerdings noch nicht beendet. Nach Angaben der Behörden machte das Tier einen geschwächten Eindruck, weshalb es nach der Rettung medizinisch versorgt werden sollte. Die Stadtpolizei übernahm den weiteren Transport und brachte die Katze in die Tierklinik Masans. Dort konnte anschließend geprüft werden, ob Verletzungen oder andere gesundheitliche Probleme vorlagen.

    Ein Halter ließ sich unmittelbar nach der Rettung nicht feststellen. Erschwert wurde die Suche dadurch, dass die Katze keinen Chip trug, über den sich ein Besitzer hätte identifizieren lassen. Gerade bei Fundtieren kann eine solche Kennzeichnung entscheidend sein, weil Tierkliniken, Tierheime oder Behörden einen registrierten Halter dadurch häufig innerhalb kurzer Zeit ermitteln können. Ob sich später dennoch ein Besitzer der Katze meldete, geht aus den veröffentlichten Angaben zum Einsatz nicht hervor.

    Aufmerksamer Anwohner machte die schnelle Rettung möglich

    Ausgangspunkt des gesamten Einsatzes war die Beobachtung eines Anwohners, der die hilflose Lage der Katze bemerkte und nicht einfach weiterging. Seine Meldung setzte eine kurze Rettungskette in Gang: Zunächst wurde die Stadtpolizei informiert, anschließend kam die Feuerwehr mit dem Hubretter hinzu und schließlich wurde das Tier zur weiteren Versorgung in eine Tierklinik gebracht. Der Fall zeigt damit vor allem, wie schnell eine zunächst unscheinbare Beobachtung zu einem notwendigen technischen Rettungseinsatz werden kann.

    Für die Katze endete die Situation zumindest zunächst erfolgreich. Sie konnte aus dem Bereich der Plessur geborgen und anschließend medizinisch versorgt werden. Offen bleibt lediglich, woher das Tier kam und ob sein Halter nachträglich ermittelt werden konnte. Die schnelle Reaktion des Anwohners sowie die Zusammenarbeit von Polizei und Feuerwehr verhinderten jedenfalls, dass die geschwächte Katze noch längere Zeit am Flussufer festsaß.

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  • Robert Marc Lehmann gegen Zoos: Philipp J. Kroiß zerlegt die große Cancel-Erzählung

    Robert Marc Lehmann gegen Zoos: Philipp J. Kroiß zerlegt die große Cancel-Erzählung

    Robert Marc Lehmann spricht von Konsequenzen für die Zoowelt, von fehlender Gesprächsbereitschaft seiner Kritiker und vermittelt den Eindruck, gegen ihn werde mit fragwürdigen Methoden vorgegangen. Philipp J. Kroiß hat diese Darstellung für zoos.media ausführlich analysiert und kommt zu einem deutlich anderen Ergebnis. In seinem Beitrag „Robert Marc Lehmann: Wenn eine Anti-Zoo-Ansage zur Selbstoffenbarung wird“ zeichnet Kroiß das Bild eines Influencers, bei dem Anspruch und tatsächliches Verhalten zunehmend auseinanderfallen.

    Besonders interessant aus Sicht von GERATI: Kroiß greift dabei ausdrücklich eine Recherche von GERATI auf. Dabei ging es um zahlreiche Videos und Millionen Aufrufe, die vom YouTube-Kanal „Robert Marc Lehmann – Mission Erde“ verschwunden waren. Gerade dieser Punkt zeigt, warum es sich lohnt, die verschiedenen Vorgänge sauber voneinander zu trennen, statt sie zu einer großen Erzählung über angebliche Zensur oder Cancel-Versuche zusammenzufügen.

    Ein YouTube-Strike wird zur großen Erzählung

    Ausgangspunkt der Auseinandersetzung war laut Kroiß ein Video von Robert Marc Lehmann, in dem Material von zoos.media verwendet wurde. zoos.media meldete die Verwendung bei YouTube. Die Plattform prüfte den Vorgang und entschied schließlich über die Entfernung des Videos beziehungsweise den entsprechenden Copyright-Vorgang. Entscheidend ist dabei ein Punkt, den Kroiß ausdrücklich hervorhebt: Über einen Strike entscheidet YouTube und nicht derjenige, der eine Urheberrechtsverletzung meldet.

    Das klingt zunächst banal, ist aber für die gesamte Erzählung entscheidend. Wer fremdes Material verwendet und daraufhin mit einer urheberrechtlichen Beschwerde konfrontiert wird, kann daraus nicht automatisch einen organisierten Versuch ableiten, einen kompletten Kanal zum Schweigen zu bringen. Genau an dieser Stelle sieht Kroiß einen grundlegenden Widerspruch zwischen dem tatsächlichen Vorgang und der späteren Darstellung gegenüber der eigenen Community.

    Ein einzelner Copyright-Strike bedeutet schließlich nicht automatisch die Löschung eines gesamten YouTube-Kanals. Gleichzeitig gehört es zum normalen Verfahren der Plattform, dass Rechteinhaber gegen eine aus ihrer Sicht unzulässige Nutzung ihres Materials vorgehen können. Aus einem solchen Standardmechanismus eine Art Angriff der Zoowelt auf Robert Marc Lehmann abzuleiten, benötigt deshalb wesentlich mehr Belege als lediglich die Existenz einer Beschwerde.

    GERATI fand die verschwundenen Videos

    An dieser Stelle kommt GERATI ins Spiel. Nach dem Vorgang mit zoos.media hatte ich mir den Kanal von Robert Marc Lehmann genauer angesehen und festgestellt, dass dort eine beträchtliche Zahl früherer Videos nicht mehr öffentlich vorhanden war. Mit diesen Videos verschwanden zugleich Millionen zuvor ausgewiesener Aufrufe aus der öffentlich sichtbaren Kanalstatistik beziehungsweise dem vorhandenen Videobestand.

    Kroiß verweist in seinem Artikel ausdrücklich auf diese GERATI-Recherche. Gleichzeitig hält er fest, dass die Gründe für das Verschwinden dieser Videos nicht bekannt sind. Genau diese Trennung ist wichtig. Die Beobachtung, dass Videos verschwunden sind, ist etwas anderes als die Behauptung, zu wissen, weshalb sie verschwunden sind.

    Gerade deshalb wäre es unseriös, sämtliche Veränderungen auf Lehmanns Kanal mit dem Copyright-Vorgang von zoos.media in Verbindung zu bringen. Dafür gibt es bislang keinen belastbaren Nachweis. Interessant bleibt die Entwicklung dennoch, weil sie zeitlich in eine Phase fällt, in der Robert Marc Lehmann selbst das Narrativ eines gegen ihn gerichteten Vorgehens öffentlich stark auflädt.

    Kroiß stellt Lehmanns Gesprächsbereitschaft infrage

    Noch deutlicher wird die Kritik von Philipp J. Kroiß bei einem weiteren Punkt. Robert Marc Lehmann erklärte nach Darstellung von zoos.media sinngemäß, er scheue keine Diskussion, treffe jeden und halte sich nicht zurück. Gleichzeitig beklagte er, andere wollten nicht mit ihm diskutieren.

    Kroiß hält diesem Bild mehrere konkrete Beispiele entgegen. So verweist er unter anderem auf ein öffentliches Dialogangebot aus Wuppertal vom Mai 2025. Außerdem nennt er Einladungen des Direktors des Alpenzoos Innsbruck, André Stadler, aus dem Juni und August 2026. Nach Darstellung von zoos.media blieb eine entsprechende öffentliche Reaktion beziehungsweise Annahme dieser Angebote aus.

    Genau hier liegt ein Punkt, der über persönliche Sympathien für Lehmann oder einzelne Zoos hinausgeht. Wer öffentlich den Eindruck vermittelt, die Gegenseite verweigere konsequent den Dialog, muss sich daran messen lassen, wie er selbst mit konkreten Gesprächsangeboten umgeht. Existieren solche Einladungen tatsächlich, kann man gleichzeitig schwer behaupten, niemand wolle mit einem reden.

    Kroiß führt darüber hinaus den Zoo Augsburg sowie ein Orca-Symposium als weitere Beispiele an. Auch hier lautet seine zentrale Kritik nicht, dass Lehmann jede Einladung zwingend annehmen müsse. Natürlich steht es jedem frei, ein Gespräch abzulehnen. Problematisch wird es erst dann, wenn auf der einen Seite Angebote ausgeschlagen oder nicht genutzt werden und auf der anderen Seite gegenüber dem eigenen Publikum der Eindruck einer grundsätzlich dialogunwilligen Zoowelt entsteht.

    Das Marcant-Format ändert das Problem nicht

    Lehmann verwies offenbar auch auf ein geplantes beziehungsweise produziertes Format von Marcant, für das Vertreter aus der Zoowelt angefragt wurden. Kroiß sieht darin keinen Beleg dafür, dass Zoos generell nicht diskutieren wollten. zoos.media selbst hatte nach eigenen Angaben ebenfalls eine Anfrage erhalten, wobei bereits die Adressierung Fragen aufwarf.

    Trotzdem bot zoos.media nach Darstellung von Kroiß Unterstützung für einen geplanten Faktencheck an. Eine weitere Reaktion sei darauf nicht erfolgt. Auch hier ergibt sich damit ein komplizierteres Bild als das einfache Narrativ „Lehmann möchte diskutieren, Zoos verweigern sich“.

    Hinzu kommt ein praktischer Aspekt, der häufig übersehen wird. Nicht jeder Zoo, Verband oder Fachmann muss bereit sein, auf eigene Kosten an einem kommerziell verwerteten YouTube-Format mitzuwirken. Eine Absage an ein bestimmtes Produktionsformat ist nicht automatisch eine Absage an jede inhaltliche Diskussion. Wer beides gleichsetzt, verkürzt die tatsächliche Situation erheblich.

    Wenn aus Kritik eine Verschwörungserzählung wird

    Kroiß wird in seinem Artikel besonders deutlich, wenn es um Reaktionen aus Teilen der Mission-Erde-Community geht. Seiner Einschätzung nach wird dort zunehmend eine Erzählung gepflegt, wonach unterschiedliche Akteure versuchten, Robert Marc Lehmann zum Schweigen zu bringen oder seine Arbeit zu behindern.

    Das Problem einer solchen Erzählung liegt in ihrer Konstruktion. Einzelne Ereignisse können schnell miteinander verbunden werden, obwohl ein tatsächlicher Zusammenhang gar nicht nachgewiesen ist. Ein Copyright-Strike, verschwundene Videos, kritische Artikel, Auseinandersetzungen mit Zoos und abgelehnte Gesprächsformate ergeben dann scheinbar ein großes Gesamtbild. Belegt wird dadurch jedoch noch kein koordiniertes Vorgehen.

    Gerade an diesem Punkt lohnt eine nüchterne Betrachtung. Kritik an einem reichweitenstarken Influencer ist keine Zensur. Eine Urheberrechtsbeschwerde ist nicht automatisch ein Cancel-Versuch. Eine Einladung, die nicht angenommen wird, ist kein Beleg dafür, dass niemand diskutieren möchte. Und mehrere kritische Stimmen bilden nicht automatisch ein Netzwerk, nur weil sie zu ähnlichen Schlussfolgerungen gelangen.

    Anti-Zoo-Kommunikation und das Geschäft mit der Empörung

    Kroiß geht noch einen Schritt weiter und verbindet Lehmanns Anti-Zoo-Kommunikation mit dessen Merchandising. Er verweist dabei insbesondere auf Produkte mit vulgärer Anti-Zoo-Botschaft. Daraus ergibt sich zumindest eine legitime Frage nach den wirtschaftlichen Anreizen einer möglichst scharf geführten Auseinandersetzung.

    Natürlich beweist der Verkauf entsprechender Produkte nicht, dass Kritik an Zoos ausschließlich aus wirtschaftlichen Gründen erfolgt. Eine solche Behauptung wäre ebenfalls zu einfach. Allerdings lässt sich kaum bestreiten, dass emotionalisierte Konflikte Aufmerksamkeit erzeugen und Aufmerksamkeit im Influencer-Geschäft wirtschaftlich verwertbar ist.

    Wenn sich eine Marke gleichzeitig über klare Feindbilder definiert und passende Produkte verkauft, darf dieser Zusammenhang deshalb thematisiert werden. Genau das macht Kroiß. Er stellt die Frage, ob eine immer aggressivere Anti-Zoo-Rhetorik tatsächlich einer sachlichen Diskussion über Tierhaltung, Artenschutz und wissenschaftliche Arbeit dient oder zunehmend Teil einer erfolgreich vermarktbaren Identität geworden ist.

    Der eigentliche Streit sollte um Fakten gehen

    Besonders relevant ist deshalb ein weiterer Bestandteil des zoos.media-Artikels. Kroiß erinnert daran, dass Lehmann in der Vergangenheit die Bedeutung zoologischer Einrichtungen für verschiedene Arten infrage gestellt hatte. zoos.media beschäftigte sich daraufhin unter anderem mit Balistaren, Sumatra-Nashörnern und Galapagos-Riesenschildkröten und stellte den Anti-Zoo-Aussagen konkrete Informationen zum Artenschutz gegenüber.

    Genau dort sollte die eigentliche Diskussion stattfinden. Nicht bei der Frage, wer wen angeblich canceln möchte, sondern bei überprüfbaren Aussagen. Welche Rolle spielen Zoos bei Erhaltungszuchtprogrammen? Welche Populationen konnten mit Unterstützung zoologischer Einrichtungen erhalten werden? Welche Forschung findet dort statt? Welche Projekte werden finanziert? Und wo gibt es berechtigte Kritik an einzelnen Einrichtungen oder Haltungsformen?

    Wer Zoos grundsätzlich ablehnt, darf diese Fragen selbstverständlich kritisch beantworten. Er muss sich dann allerdings auch mit Fakten auseinandersetzen, die nicht in die eigene Argumentation passen. Dasselbe gilt selbstverständlich für Zoo-Befürworter. Artenschutz wird nicht dadurch besser verstanden, dass beide Seiten immer größere Feindbilder produzieren.

    Philipp J. Kroiß trifft einen entscheidenden Punkt

    Der Artikel von Philipp J. Kroiß ist klar positioniert und an einigen Stellen bewusst scharf formuliert. Das macht er auch nicht zum Geheimnis. Seine entscheidende Stärke liegt jedoch darin, dass er zahlreiche konkrete Vorgänge nebeneinanderstellt und damit eine Frage aufwirft, die Robert Marc Lehmann und seine Community selbst beantworten müssen: Passt die öffentlich erzählte Geschichte tatsächlich zu den dokumentierten Ereignissen?

    Gerade die Behauptung mangelnder Dialogbereitschaft wirkt problematisch, wenn gleichzeitig konkrete Einladungen existieren. Ebenso lässt sich aus einer Copyright-Meldung nicht ohne Weiteres der Versuch konstruieren, einen gesamten YouTube-Kanal aus dem Netz zu drängen. Dass darüber hinaus zahlreiche Videos verschwunden sind, bleibt interessant – über die Ursache sagt diese Beobachtung allein jedoch nichts aus.

    Für GERATI ist noch etwas anderes bemerkenswert. Unsere Recherche zu den verschwundenen Videos wurde von zoos.media nicht einfach benutzt, um eine Ursache zu behaupten, die niemand belegen kann. Kroiß nennt die Recherche und trennt sie ausdrücklich von der offenen Frage nach dem Grund für die Löschungen. Genau so sollte eine sachliche Auseinandersetzung funktionieren.

    Robert Marc Lehmann kann Zoos kritisieren. Zoos können Robert Marc Lehmann kritisieren. zoos.media kann seine Aussagen überprüfen, und GERATI kann wiederum beide Seiten beobachten und einordnen. Das ist keine Zensur, sondern öffentliche Debatte. Entscheidend ist am Ende nicht, wer die größte Community mobilisieren kann, sondern wessen Behauptungen einer Überprüfung standhalten.

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  • Wolfsabschuss Südtirol 2026: Weiterer Wolf nach 26 Nutztierrissen zur Entnahme freigegeben

    Wolfsabschuss Südtirol 2026: Weiterer Wolf nach 26 Nutztierrissen zur Entnahme freigegeben

    In Südtirol ist die Entnahme eines weiteren Wolfes genehmigt worden. Das Dekret betrifft die Gemeindegebiete Ulten und Kastelbell-Tschars und ist die dritte angeordnete Wolfsentnahme des Jahres 2026. Anlass sind insgesamt 26 gerissene Nutztiere auf mehreren Almen: Zwischen dem 15. Juni und dem 8. September wurden 22 Schafe und vier Ziegen getötet. Nach Angaben des Landesforstkorps werden Wölfe für die Risse verantwortlich gemacht.

    26 Nutztierrisse auf fünf Almen

    Betroffen sind die Almen Marschnell, Kuppelwies, Flatschberg, Tufer und Innerfalkomai. Mit der neuen Verfügung steigt die Zahl der 2026 genehmigten Wolfsentnahmen in Südtirol auf drei. Das Landesforstkorps ist mit der Durchführung der aktuellen Maßnahme beauftragt. Die Entscheidung folgt damit auf eine Reihe dokumentierter Wolfsrisse, die sich über mehrere Monate erstreckten.

    Für die betroffenen Almhalter endet das Problem allerdings nicht mit der statistischen Erfassung von 22 getöteten Schafen und vier Ziegen. Jeder Riss bedeutet neben dem Verlust des Tieres zusätzlichen Kontrollaufwand, die Suche nach verletzten oder verschwundenen Tieren und eine weitere Belastung bei der Bewirtschaftung ohnehin anspruchsvoller Weideflächen. Auf großen und teilweise schwer zugänglichen Almen lassen sich Nutztiere zudem nicht rund um die Uhr beobachten. Forderungen nach intensiveren Kontrollen oder zusätzlichen Schutzmaßnahmen müssen deshalb auch berücksichtigen, unter welchen praktischen Bedingungen die Almwirtschaft tatsächlich stattfindet.

    Gerade dieser Punkt geht in der Diskussion um den Wolf häufig unter. Herdenschutz lässt sich auf einer überschaubaren Weide im Tal anders organisieren als auf weitläufigen alpinen Flächen mit schwierigem Gelände und frei weidenden Tieren. Zusätzliche Zäune, häufigere Kontrollen oder eine ständige Behirtung bedeuten erheblichen personellen und finanziellen Aufwand und sind nicht auf jeder Fläche gleichermaßen umsetzbar. Die Entnahmeentscheidung der Landesregierung ist deshalb auch als Reaktion auf einen Konflikt zu verstehen, der sich nicht allein durch theoretische Schutzkonzepte lösen lässt.

    Tierschutzorganisationen wollen gegen die Entnahme vorgehen

    Kritik an der Entscheidung kommt unter anderem von der Lega Anti Vivisezione (LAV). Die Organisation kündigte an, das Verfahren prüfen zu lassen und beanstandet insbesondere, dass das Dekret an einem Freitagnachmittag veröffentlicht wurde. LAV sieht darin eine mögliche Erschwernis einer kurzfristigen gerichtlichen Anfechtung und bringt in diesem Zusammenhang auch die Aarhus-Konvention ins Spiel. Diese regelt unter anderem Informations- und Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit bei Umweltentscheidungen.

    Auch der Verein „Io non ho paura del lupo APS“ kritisiert die Entnahme und fordert genauere Angaben zu den Herdenschutzmaßnahmen auf den betroffenen Almen. Nach Auffassung des Vereins müsse nachvollziehbar sein, welche Schutzvorkehrungen eingesetzt wurden und in welchen Abständen die Tiere kontrolliert wurden. Kritisiert wird insbesondere, dass sich die Nutztiere überwiegend frei auf den Weideflächen bewegten und keine durchgehende Kontrolle stattfand. Damit rückt erneut die Frage in den Mittelpunkt, welcher Schutzaufwand unter realen alpinen Bedingungen überhaupt praktikabel ist.

    Die Forderung nach detaillierter Dokumentation der Schutzmaßnahmen ist grundsätzlich nachvollziehbar. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass jeder Wolfsriss durch zusätzliche Maßnahmen hätte verhindert werden können. Gerade auf Almen unterscheiden sich Gelände, Größe der Weideflächen, Tierzahlen und Erreichbarkeit erheblich voneinander. Eine Bewertung des Herdenschutzes muss deshalb die tatsächlichen Bedingungen vor Ort berücksichtigen und darf nicht allein danach erfolgen, welche Schutzmaßnahmen theoretisch denkbar wären.

    Herdenschutz auf Almen stößt an praktische Grenzen

    Der Konflikt in Südtirol dreht sich damit um weit mehr als die Frage, ob vor einem Wolfsabschuss genügend Zäune aufgestellt wurden. Auf der einen Seite stehen Naturschutz- und Tierrechtsorganisationen, die hohe Anforderungen an den Nachweis ausgeschöpfter Schutzmaßnahmen stellen. Auf der anderen Seite stehen Tierhalter, die ihre Tiere unter Bedingungen schützen sollen, die mit einer vollständig kontrollierten Weidehaltung kaum vergleichbar sind. Genau an dieser Schnittstelle entscheidet sich, ob Herdenschutz in der politischen Diskussion als praktisches Instrument oder als theoretische Voraussetzung behandelt wird.

    Die Landesregierung begründet die Entnahme mit den festgestellten Schäden und ihrer Verantwortung gegenüber der Almwirtschaft. Die Serie von Nutztierrissen zeigt zugleich, dass der Konflikt nicht mit einem einzelnen Vorfall begonnen hat. Die offizielle Südtiroler Dokumentation weist für Ulten auch im Sommer 2026 wiederholt Wolfsrisse nach. Damit steht die aktuelle Entscheidung nicht isoliert, sondern vor dem Hintergrund einer über Monate bestehenden Belastung für die Tierhalter.

    Wie umstritten solche Entnahmeentscheidungen sind, zeigte bereits ein früheres Verfahren in Südtirol. Eine Entnahmeermächtigung wurde vom Verwaltungsgericht Bozen nach einer Anfechtung zunächst ausgesetzt. Dieser frühere Fall ist auch für die aktuelle Entscheidung relevant, weil erneut mit rechtlichen Schritten von Tierschutzorganisationen zu rechnen ist. Ob eine solche Anfechtung diesmal Erfolg hätte, hängt jedoch von der konkreten Verfügung und ihrer Begründung ab.

    Wolfsmanagement zwischen Artenschutz und Almwirtschaft

    Der Fall zeigt erneut, wie weit die Positionen beim Umgang mit dem Wolf auseinanderliegen. Für Tierschutzorganisationen steht im Vordergrund, dass eine Entnahme erst dann erfolgen soll, wenn andere Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Für betroffene Tierhalter stellt sich dagegen die wesentlich praktischere Frage, wie lange wiederkehrende Verluste hingenommen werden sollen, wenn Schutzmaßnahmen auf alpinen Flächen nur begrenzt umsetzbar sind. Eine Wolfsstrategie muss deshalb beide Seiten der Realität berücksichtigen: den Schutz einer Wildtierart ebenso wie den Erhalt einer funktionierenden Weide- und Almwirtschaft.

    Mit der dritten Entnahmeentscheidung des Jahres setzt Südtirol jedenfalls ein deutliches Signal, dass dokumentierte Nutztierrisse nicht folgenlos bleiben sollen. Entscheidend wird nun sein, ob die Verfügung umgesetzt werden kann und wie sich die Situation auf den betroffenen Almen anschließend entwickelt. Gleichzeitig dürfte der politische und juristische Streit über Wolfsentnahmen damit keineswegs beendet sein. Die 26 gerissenen Schafe und Ziegen zeigen jedoch, dass die Diskussion nicht abstrakt geführt wird, sondern konkrete Folgen für Tierhalter und ihre Tiere hat.

    Quellen

  • Stallbrand in Palézieux: Rund 250 Kälber sterben – Brandursache ungeklärt

    Stallbrand in Palézieux: Rund 250 Kälber sterben – Brandursache ungeklärt

    Rund 250 Tiere sterben in den Flammen

    Bei einem schweren Stallbrand in Palézieux im Schweizer Kanton Waadt sind am Samstagabend rund 250 Tiere ums Leben gekommen. Das Feuer brach gegen 20.50 Uhr in den Scheunen eines Bauernhofs aus und zerstörte das Stallgebäude vollständig. Nach Angaben der Kantonspolizei waren die meisten betroffenen Tiere Kälber. Ein Teil der Tiere verendete unmittelbar in den Flammen, weitere mussten aufgrund ihrer schweren Verletzungen eingeschläfert werden.

    Menschen wurden bei dem Brand nicht verletzt. Die Feuerwehr war mehrere Stunden im Einsatz und brachte das Feuer erst gegen 3.30 Uhr unter Kontrolle. Während der Löscharbeiten musste die Straße zwischen Palézieux-Gare und dem Dorf Bossonnens vorübergehend gesperrt werden. Die Ursache des Feuers ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen und war zunächst nicht bekannt.

    Der Fall zeigt erneut, wie dramatisch sich ein Brand in einem Stall innerhalb weniger Minuten entwickeln kann. Während Menschen ein brennendes Gebäude häufig selbstständig verlassen können, sind Nutztiere vollständig darauf angewiesen, dass Fluchtwege funktionieren und Helfer überhaupt noch zu ihnen gelangen. Bei mehreren hundert Tieren kann bereits eine starke Rauchentwicklung ausreichen, um eine geordnete Rettung erheblich zu erschweren. Genau diese kurze Zeitspanne entscheidet häufig darüber, ob Tiere noch aus einem Gebäude gebracht werden können.

    Warum die Rettung von Tieren bei Stallbränden so schwierig ist

    Bei einem Großbrand müssen Feuerwehren mehrere Aufgaben gleichzeitig bewältigen. Sie müssen verhindern, dass sich die Flammen auf weitere Gebäude ausbreiten, Zufahrten freihalten, Löschwasser bereitstellen und gleichzeitig versuchen, Tiere aus verrauchten oder bereits brennenden Stallbereichen zu bringen. Bei großen Tierbeständen lässt sich eine Evakuierung jedoch nicht mit der Räumung eines Wohnhauses vergleichen. Tiere reagieren unter Stress nicht vorhersehbar und können sich weigern, den Stall zu verlassen oder in bereits verrauchte Bereiche zurücklaufen.

    Gerade Rinder lassen sich bei starker Rauchentwicklung, Hitze und ungewohnter Unruhe nicht ohne Weiteres aus einem Gebäude treiben. Die Einsatzkräfte benötigen deshalb ausreichend breite und zugängliche Ausgänge sowie Bereiche, in denen gerettete Tiere sicher untergebracht werden können. Auch die Aufteilung eines Gebäudes kann entscheidend sein: Kann sich ein Feuer ungehindert durch große Stallbereiche ausbreiten, bleibt für eine Rettung deutlich weniger Zeit. Das erklärt, warum bei manchen Stallbränden trotz eines massiven Feuerwehreinsatzes nur ein kleiner Teil der Tiere gerettet werden kann.

    Der Brand in Palézieux macht diese Problematik besonders deutlich. Rund 250 Tiere befanden sich offenbar in einem Gebäude, das durch das Feuer vollständig zerstört wurde. Bei einer solchen Größenordnung hängt eine erfolgreiche Rettung nicht allein davon ab, wie schnell die Feuerwehr eintrifft. Entscheidend ist auch, ob Tiere schnell erreicht und aus dem Gefahrenbereich geführt werden können und ob das Gebäude eine Ausbreitung von Feuer und Rauch zumindest zeitweise begrenzt.

    Brandschutz entscheidet über wertvolle Minuten

    Nach schweren Stallbränden richtet sich der Blick regelmäßig auf den vorbeugenden Brandschutz. Dabei geht es nicht nur um den Schutz von Gebäuden oder wirtschaftlichen Werten, sondern ganz konkret darum, wie viel Zeit Einsatzkräften bleibt, um Tiere zu retten. Brandabschnitte, funktionierende Alarmierung, erreichbare Ausgänge und eine ausreichende Löschwasserversorgung können darüber entscheiden, ob sich ein Feuer innerhalb weniger Minuten durch einen gesamten Stall ausbreitet oder zumindest vorübergehend begrenzt werden kann.

    Auch technische Anlagen spielen eine wichtige Rolle. Elektrische Installationen, Lüftungsanlagen und andere technische Einrichtungen befinden sich teilweise über viele Jahre in einer Umgebung mit Staub, Feuchtigkeit und weiteren Belastungen. Regelmäßige Kontrollen und Wartung sind deshalb ein wesentlicher Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes. Hinzu kommt, dass Feuerwehr und Betreiber bereits vor einem Brand wissen sollten, wie viele Tiere sich normalerweise in den einzelnen Stallbereichen befinden und über welche Wege diese im Notfall herausgebracht werden können.

    Solche Fragen werden auch für die Aufarbeitung des Brandes in Palézieux relevant sein. Entscheidend ist nicht nur, wodurch das Feuer ausgelöst wurde, sondern auch, wie schnell es sich ausbreitete und warum eine so große Zahl von Tieren nicht mehr gerettet werden konnte. Die Antworten darauf können Hinweise liefern, ob bestimmte bauliche, technische oder organisatorische Maßnahmen das Ausmaß vergleichbarer Brände künftig begrenzen könnten.

    Der Fall Palézieux ist mehr als eine Brandmeldung

    Stallbrände mit hohen Tierverlusten sind keine seltenen Einzelereignisse. Immer wieder sterben innerhalb kurzer Zeit Hunderte oder sogar Tausende Tiere, weil Rauch und Feuer große Stallanlagen erfassen. Eine zentrale Statistik, mit der sich Stallbrände im gesamten deutschsprachigen Raum zuverlässig vergleichen ließen, existiert allerdings nicht. Deshalb lässt sich aus einzelnen Fällen keine einfache Aussage darüber ableiten, ob solche Brände insgesamt häufiger oder seltener werden.

    Trotzdem zeigen die wiederkehrenden Ereignisse ein strukturelles Problem. Je größer ein Tierbestand in einem Gebäude ist, desto schwieriger wird eine Evakuierung unter realen Brandbedingungen. Selbst gut vorbereitete Einsatzkräfte stoßen an praktische Grenzen, wenn dichter Rauch die Sicht nimmt, Tiere in Panik geraten und sich Feuer innerhalb weniger Minuten ausbreitet. Brandschutz muss deshalb darauf ausgerichtet sein, den Zeitraum zwischen Brandausbruch und vollständiger Ausbreitung möglichst groß zu halten.

    Der Brand in Palézieux sollte deshalb nicht nur unter der Frage betrachtet werden, wodurch das Feuer entstanden ist. Ebenso wichtig ist die Frage, welche Bedingungen dazu führten, dass rund 250 Tiere nicht mehr rechtzeitig gerettet werden konnten. Genau aus solchen Ereignissen lassen sich Erkenntnisse gewinnen, die über den einzelnen Betrieb hinausgehen und für Stallplanung, Feuerwehrkonzepte und vorbeugenden Brandschutz relevant sind.

    Konsequenzen für Tierhalter und Behörden

    Für Tierhalter bedeutet vorbeugender Brandschutz vor allem, dass Rettungsmöglichkeiten bereits vor einem möglichen Brand praktisch funktionieren müssen. Ein Ausgang hilft wenig, wenn er im Ernstfall nicht schnell erreichbar ist oder wenn mehrere hundert Tiere gleichzeitig durch einen begrenzten Bereich geführt werden müssten. Auch Feuerwehrzufahrten, Informationen über Stallaufteilung und Tierzahlen sowie mögliche Sammelbereiche für gerettete Tiere sollten nicht erst während eines laufenden Einsatzes organisiert werden.

    Behörden und Feuerwehren stehen gleichzeitig vor der Aufgabe, Erfahrungen aus schweren Bränden in zukünftige Schutzkonzepte einfließen zu lassen. Dabei geht es weniger um immer neue Vorschriften als darum, bestehende Anforderungen unter realen Bedingungen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Ein Brandschutzkonzept ist nur dann sinnvoll, wenn es auch unter Zeitdruck, Rauchentwicklung und dem Verhalten einer großen Zahl von Tieren funktioniert.

    In Palézieux werden nun zunächst die Ermittlungen zur Brandursache und zum Verlauf des Feuers zeigen müssen, wie es zu dem verheerenden Ausmaß kommen konnte. Schon jetzt steht jedoch fest, dass rund 250 Tiere den Brand nicht überlebt haben. Damit ist der Fall erneut ein Beispiel dafür, wie schnell aus einem Feuer in einem Stall eine Katastrophe für einen gesamten Tierbestand werden kann.

    Quellen

  • Berliner Zoo: Bericht über mögliche Umstellung der Ernährung von Menschenaffen

    Berliner Zoo: Bericht über mögliche Umstellung der Ernährung von Menschenaffen

    Im Zoo Berlin steht bei Gorillas, Orang-Utans, Schimpansen und Bonobos offenbar eine deutliche Ernährungsumstellung an: Nach einem Beitrag von „Tichys Einblick“ soll der Obstanteil im Speiseplan zugunsten von Gemüse reduziert werden. Die Begründung dafür ist im vorliegenden Beitrag nicht unabhängig belegt.

    Weniger Banane, mehr Gemüse

    Die Umstellung betrifft nicht irgendeine symbolische Beilage, sondern einen zentralen Bestandteil der täglichen Tierpflege. Statt Bananen, Mangos oder Pfirsichen soll der Obstanteil im Speiseplan zugunsten von Gemüse reduziert werden. Der zugrunde liegende Gedanke wird im Beitrag mit dem höheren Zuckergehalt kultivierter Früchte begründet; ob diese konkrete Maßnahme medizinisch erforderlich ist, lässt sich daraus jedoch nicht ableiten.

    Allerdings bedeutet die neue Fütterung nicht, dass Menschenaffen grundsätzlich keine Früchte vertragen. Entscheidend sind Menge, Zusammensetzung und der gesamte Energieverbrauch. Im Zoo bewegen sich die Tiere unter anderen Bedingungen als in freier Wildbahn. Deshalb müssen Futterpläne nicht nur an die jeweilige Tierart, sondern auch an Alter, Gewicht, Gesundheitszustand und Aktivität einzelner Tiere angepasst werden.

    Individuelle Futterpläne statt Einheitsdiät

    Dass Zoos die Ernährung ihrer Tiere regelmäßig überprüfen, ist kein ungewöhnlicher Vorgang. Der Tierpark Berlin weist darauf hin, dass für jedes Tier ein individueller Speiseplan zusammengestellt wird. Gemüse spielt dort bereits eine wichtige Rolle; nach Angaben der Einrichtung werden für die rund 10.000 Tiere große Mengen an Karotten, Heu und Paprika eingeplant. Bananen landen demnach wegen ihres hohen Zuckergehalts nur selten auf dem Speiseplan.

    Diese Angaben stammen zwar vom Tierpark Berlin und nicht direkt vom Zoo Berlin, zeigen aber den allgemeinen praktischen Rahmen moderner Zootierhaltung: Fütterung wird zunehmend als Teil eines kontrollierten Gesundheits- und Beschäftigungsprogramms verstanden. Die Tiere müssen ihr Futter teilweise suchen oder sich den Zugang dazu erarbeiten. Das verbindet Ernährung mit Bewegung und geistiger Beschäftigung.

    Für die Besucher verändert sich dadurch vor allem das Bild der kommentierten Fütterung. Die klassische Banane als sichtbares Symbol der Affenfütterung verliert an Bedeutung. Eine Gemüseportion wirkt weniger spektakulär, kann für die tägliche Versorgung aber besser geeignet sein. Ob die Umstellung bei allen betroffenen Arten vollständig und dauerhaft umgesetzt wird, hängt vom jeweiligen Haltungs- und Gesundheitskonzept ab.

    Satirischer Seitenhieb auf die Politik

    Die Meldung wurde in einem Beitrag von „Tichys Einblick“ zugleich als Anlass für politische Satire genutzt. Der Autor vergleicht die Entscheidung des Zoos mit politischen Reformen und schlägt ironisch vor, Ideen von Politikern wie Lars Klingbeil, Friedrich Merz oder Bärbel Bas zunächst in einem begrenzten „Reallabor“ im Zoo zu testen. Auch mögliche Abgaben auf Obst und andere politische Maßnahmen werden in diesem Zusammenhang überspitzt dargestellt.

    Dieser politische Teil ist keine Aussage des Zoos und beschreibt auch keine tatsächliche Zusammenarbeit zwischen der Einrichtung und dem Finanzministerium. Er gehört zur kommentierenden Perspektive des Beitrags, nicht zur fachlichen Begründung der Futterumstellung. Für die Tiere ist dagegen entscheidend, ob die neue Ration wissenschaftlich geplant, verträglich und auf die Bedürfnisse der einzelnen Individuen abgestimmt ist.

    Die praktische Bedeutung der Entscheidung liegt daher weniger in der politischen Pointe als in der Frage, wie Zoos mit energiereichem Futter umgehen. Die Berliner Menschenaffen werden nicht einfach auf eine pauschale „Diät“ gesetzt. Maßgeblich ist, ob Gemüse, Obst und weitere Bestandteile so kombiniert werden, dass Versorgung, Beschäftigung und Gesundheitsvorsorge zusammenpassen. Genau daran muss sich die neue Fütterung im Alltag messen lassen.

  • Tierheim Zeitz: Katzenzimmer voll – Hunde deutlich weniger gefragt

    Tierheim Zeitz: Katzenzimmer voll – Hunde deutlich weniger gefragt

    Im Tierheim Zeitz sind die Katzenzimmer derzeit stark ausgelastet. Besonders viele Babykatzen warten auf ein neues Zuhause, während sich die Lage bei den Hunden zuletzt entspannt hat. Tierheimleiterin Eva-Maria Bauer berichtet, dass aktuell nur knapp ein Dutzend Hunde zur Vermittlung steht. Bei den Katzen reichen die Vermittlungen dagegen kaum aus, um den laufenden Zustrom auszugleichen.

    Viele Katzen, begrenzte Kapazitäten

    Die Situation ist für das Tierheim vor allem deshalb schwierig, weil Katzen nicht nur Platz, sondern je nach Alter und Gesundheitszustand auch intensive Betreuung benötigen. Junge Tiere müssen häufig aufgepäppelt, medizinisch versorgt und an Menschen gewöhnt werden. Für besonders kleine Katzen sind zusätzlich geeignete Pflegestellen nötig, damit sie außerhalb der eigentlichen Tierheimzimmer versorgt werden können.

    Bereits in früheren Jahren hatte das Tierheim Zeitz mit überfüllten Katzenbereichen zu kämpfen. 2023 beschrieb Bauer eine Lage, in der täglich neue Katzenbabys aufgenommen werden mussten und sämtliche Räume sowie Pflegestellen belegt waren. Auch 2020 wurde von überfüllten Katzenzimmern und einem Aufnahmestopp berichtet. Die wiederkehrende Belastung zeigt, dass die Einrichtung nicht nur vor einem kurzfristigen Vermittlungsproblem steht, sondern regelmäßig an ihre räumlichen und personellen Grenzen kommt.

    Vermittlungen helfen, lösen den Zustrom aber nicht allein

    Dass Katzen vermittelt werden, reicht unter diesen Bedingungen nicht automatisch für eine Entspannung. Entscheidend ist das Verhältnis zwischen den Tieren, die ein neues Zuhause finden, und den Katzen, die gleichzeitig aufgenommen werden müssen. Wenn mehr Tiere nachkommen als ausziehen, bleiben die Räume trotz laufender Vermittlungen voll. Für das Tierheim bedeutet das einen höheren Betreuungsaufwand und weniger Spielraum für weitere Notfälle.

    Für Interessierte ist deshalb nicht nur die Adoption einer ausgewachsenen Katze relevant. Auch Babykatzen, erwachsene Tiere und Katzen mit besonderen Pflege- oder Haltungsanforderungen können Unterstützung benötigen. Wer nicht dauerhaft adoptieren kann, kann sich nach einer Pflegestelle, einer Patenschaft oder einer anderen konkreten Hilfe für das Tierheim erkundigen. Eine Vermittlung sollte dabei immer zu den eigenen zeitlichen, finanziellen und räumlichen Möglichkeiten passen.

    Unterschiedliche Lage bei Katzen und Hunden

    Während die Katzenbereiche überfüllt sind, beschreibt Bauer die Situation bei den Hunden als nahezu ruhig. Mit knapp einem Dutzend Tieren zur Vermittlung ist die Zahl deutlich überschaubarer als bei den Katzen. Der Unterschied macht sichtbar, dass die Auslastung eines Tierheims nicht pauschal für alle Tierarten beurteilt werden kann. Freie Kapazitäten bei Hunden bedeuten nicht automatisch Entlastung in den Katzenzimmern, weil die Unterbringung und Betreuung jeweils andere Anforderungen stellen.

    Die wiederholten Engpässe bei Katzen verweisen zugleich auf ein bekanntes praktisches Problem vieler Tierheime: Kätzinnen können mehrmals im Jahr Nachwuchs bekommen, während die Aufnahme- und Vermittlungskapazitäten begrenzt bleiben. Für das Tierheim Zeitz ist daher jede passende Vermittlung unmittelbar relevant. Sie schafft Platz für weitere Tiere und kann verhindern, dass die Einrichtung bei neuen Notfällen noch schneller an ihre Grenze gelangt.

    Wer eine Katze aus dem Tierheim aufnehmen möchte, sollte sich direkt über die aktuellen Tiere, Voraussetzungen und Besuchszeiten informieren. Auch eine frühzeitige Kontaktaufnahme kann helfen, weil nicht jedes Tier sofort aus dem Tierheimzimmer in ein neues Zuhause umziehen kann. Die zentrale Herausforderung in Zeitz bleibt damit klar: Die Nachfrage nach Plätzen für Katzen ist aktuell größer als der vorhandene Raum – und die süßen Babykatzen sind nur ein Teil der Tiere, die auf verantwortungsvolle Halter warten.

    Quellen

  • Elefantenhof Platschow wehrt sich gegen Kritik an Stream – Vorwürfe gegen PETA-Kampagne

    Elefantenhof Platschow wehrt sich gegen Kritik an Stream – Vorwürfe gegen PETA-Kampagne

    Streit um ein Elefantenvideo erreicht den Elefantenhof Platschow

    Ein Video der Streamer Jordan und Semih vom Elefantenhof Platschow hat eine öffentliche Debatte über Tierhaltung, Unterhaltung und Tierschutz ausgelöst. Kritiker aus dem Umfeld von Tierrechtsorganisationen beanstanden den gezeigten Kontakt zu den Elefanten, während Betreiber Sonni Frankello die Vorwürfe entschieden zurückweist. Nach seiner Darstellung hätten die Tiere freiwillig an den Aufnahmen teilgenommen und jederzeit die Möglichkeit gehabt, sich der Situation zu entziehen. Auch die Streamer selbst betonen, dass der Kontakt nicht erzwungen worden sei und aus ihrer Sicht keine belastbare Grundlage für die massiven Vorwürfe gegen den Hof bestehe.

    Der Publizist Philipp J. Kroiß kritisiert die Reaktionen in einem Kommentar für zoos.media deutlich. Nach seiner Einschätzung wurde aus einzelnen Szenen des Streams eine Kampagne entwickelt, ohne zuvor ernsthaft das Gespräch mit dem Elefantenhof oder den beteiligten Streamern zu suchen. Genau dieser Punkt ist für die Bewertung des Falls entscheidend, denn kurze Ausschnitte können weder die gesamte Situation noch die tatsächlichen Bedingungen vor Ort vollständig wiedergeben. Wer schwerwiegende Vorwürfe erhebt, sollte deshalb zunächst klären, was konkret geschehen ist und welche Möglichkeiten die Tiere während der Aufnahmen tatsächlich hatten.

    Freiwilliger Kontakt steht im Mittelpunkt der Verteidigung

    Die Verteidigung des Elefantenhofs konzentriert sich vor allem auf die Frage, ob die Tiere freiwillig an der Interaktion beteiligt waren. Nach den Aussagen der Beteiligten hätten die Elefanten selbst Kontakt gesucht und seien weder festgehalten noch zu bestimmten Handlungen gezwungen worden. Ebenso wird darauf verwiesen, dass die Tiere jederzeit die Möglichkeit gehabt hätten, sich zurückzuziehen. Wenn diese Darstellung zutrifft, unterscheidet sich die Situation deutlich von dem Bild, das durch besonders zugespitzte Ausschnitte oder pauschale Vorwürfe entstehen kann.

    Hinzu kommt die langjährige Erfahrung der Familie Frankello im Umgang mit Elefanten. Erfahrung allein ersetzt selbstverständlich keine fachliche Betrachtung einzelner Situationen, sie ist jedoch ein relevanter Faktor bei der Beurteilung des gezeigten Umgangs mit den Tieren. Gerade bei Elefanten hängt viel davon ab, ob Verhalten, Körpersprache und Rückzugsmöglichkeiten richtig eingeschätzt werden. Eine seriöse Bewertung sollte deshalb die konkrete Situation und nicht allein eine kurze Szene aus einem Livestream zum Maßstab machen.

    Bemerkenswert ist zudem, dass in den zugrunde liegenden Beiträgen keine konkrete veterinärmedizinische Feststellung präsentiert wird, nach der die gezeigte Situation einen Tierwohlverstoß dargestellt hätte. Ebenso wird keine behördliche Maßnahme genannt, die einen entsprechenden Verdacht bestätigen würde. Das bedeutet nicht, dass jede Form des Kontakts automatisch unproblematisch ist, wohl aber, dass schwere Begriffe wie „Tierquälerei“ oder „Missbrauch“ belastbare Grundlagen benötigen. Genau diese Grundlagen sind in der öffentlichen Debatte bislang nicht erkennbar dargestellt worden.

    Wenn aus einem Stream ein ideologischer Konflikt wird

    Kroiß geht in seiner Kritik über den einzelnen Stream hinaus und ordnet die Reaktionen in einen größeren Konflikt zwischen Tierhaltern und Tierrechtsorganisationen ein. Er wirft Teilen der Tierrechtsbewegung vor, emotionale Kampagnen bewusst zu nutzen, um Aufmerksamkeit, Reichweite und Spenden zu erzeugen. Gleichzeitig sieht er hinter solchen Angriffen eine grundsätzlich ablehnende Haltung gegenüber Formen menschlicher Tierhaltung. Diese Position ist als publizistische Bewertung einzuordnen, greift jedoch einen Konflikt auf, der seit Jahren zwischen zoologischen Einrichtungen, Tierhaltern und Tierrechtsorganisationen geführt wird.

    Der Stream erreichte nach den vorliegenden Angaben durchschnittlich knapp 20.000 Zuschauer. Damit kamen zahlreiche Menschen mit Elefanten und ihrer Haltung in Kontakt, die solche Tiere möglicherweise nur aus kurzen Social-Media-Clips oder aus Kampagnen von Tierrechtsorganisationen kennen. Für den Elefantenhof liegt darin ein wichtiger Aspekt der Arbeit mit Öffentlichkeit und Besuchern: Direkte Begegnungen können Interesse wecken und Wissen vermitteln. Genau diese Form der Mensch-Tier-Interaktion wird von grundsätzlichen Gegnern der Tierhaltung jedoch häufig anders bewertet.

    Der Konflikt dreht sich damit längst nicht mehr nur um ein einzelnes Video. Vielmehr prallen unterschiedliche Vorstellungen davon aufeinander, was verantwortungsvolle Tierhaltung, Bildung und Tierschutz bedeuten. Für Einrichtungen wie den Elefantenhof Platschow kann daraus schnell eine Situation entstehen, in der einzelne Bilder oder Sekunden eines Streams zum Ausgangspunkt einer weit größeren Kampagne werden. Das macht eine faire und vollständige Betrachtung der tatsächlichen Abläufe umso wichtiger.

    PETA und andere Akteure in der Kritik

    Im Kommentar von zoos.media wird auch PETA eine Rolle innerhalb der öffentlichen Kampagne zugeschrieben. Eine konkrete behördliche Feststellung, wonach PETA selbst gegen den Elefantenhof vorgegangen wäre, wird in den zugrunde liegenden Beiträgen jedoch nicht genannt. Die Kritik richtet sich daher vor allem gegen die Art und Weise, wie Tierrechtskampagnen öffentliche Debatten zuspitzen und einzelne Szenen für grundsätzliche Vorwürfe gegen Tierhalter nutzen können. Gerade bei emotionalen Themen wie Elefantenhaltung entfalten solche Darstellungen schnell eine große Reichweite.

    Für die Bewertung des aktuellen Falls sollte deshalb zwischen Kritik und nachgewiesenem Fehlverhalten unterschieden werden. Der Elefantenhof und die beteiligten Streamer haben ihre Sicht ausführlich dargestellt und betonen die Freiwilligkeit der gezeigten Kontakte. Konkrete Belege dafür, dass die Tiere in der gezeigten Situation verletzt, gezwungen oder an einem Rückzug gehindert worden seien, werden in den vorliegenden Beiträgen nicht genannt. Vor diesem Hintergrund ist es nachvollziehbar, dass sich der Hof gegen pauschale Vorwürfe zur Wehr setzt.

    Der Fall zeigt vor allem, wie schnell aus einer kurzen Szene ein Stellvertreterkonflikt über Tierhaltung insgesamt entstehen kann. Wer den Elefantenhof Platschow ernsthaft beurteilen möchte, muss die tatsächlichen Haltungsbedingungen, die konkrete Interaktion und den Umgang der Tiere mit ihren Betreuern betrachten. Einzelne Ausschnitte und stark emotionalisierte Kampagnen können diese Prüfung nicht ersetzen. Gerade deshalb ist es sinnvoll, auch die Stellungnahmen derjenigen einzubeziehen, die täglich mit den Tieren arbeiten und die konkrete Situation erlebt haben.

    Quellen

  • Circus Krone Hamburg: Pauschale Tierquälerei-Vorwürfe greifen zu kurz

    Circus Krone Hamburg: Pauschale Tierquälerei-Vorwürfe greifen zu kurz

    Vom 17. September bis zum 11. Oktober 2026 gastiert der Circus Krone auf dem Hamburger Heiligengeistfeld. Zum Programm gehören neben internationaler Artistik auch Tierdarbietungen mit Pferden sowie Löwen und Tigern. Der Hamburger Tierschutzverein hat deshalb Protest angekündigt und stellt die Haltung und das Training von Tieren im Zirkus grundsätzlich infrage. Doch aus einer politischen oder weltanschaulichen Ablehnung von Tierdarbietungen folgt noch lange nicht, dass die Tiere beim Circus Krone gequält werden oder ihre Haltung gegen geltendes Tierschutzrecht verstößt.

    Protest gegen Circus Krone – aber wo ist der konkrete Nachweis?

    Die Jugendgruppe des Hamburger Tierschutzvereins will bereits zur ersten Vorstellung am 17. September vor dem Haupteingang demonstrieren. Mit Spiegeln und roten Clownsnasen sollen Besucher dazu gebracht werden, über Tiere in der Unterhaltungsbranche nachzudenken. Protest gegen eine legale Veranstaltung gehört selbstverständlich zur Meinungsfreiheit, allerdings ersetzt eine Demonstration keine sachliche Prüfung der konkreten Tierhaltung. Wer einem Zirkus faktisch vorwirft, Tiere durch Haltung oder Training leiden zu lassen, sollte deshalb auch belegen können, welche konkreten Verstöße beim betroffenen Unternehmen festgestellt wurden.

    Der Hamburger Tierschutzverein und der Deutsche Tierschutzbund führen als grundsätzliche Kritik unter anderem Transporte, Platzverhältnisse und das Training der Tiere an. Solche Argumente werden in der Debatte über Zirkustierhaltung seit Jahren wiederholt, sie beweisen für sich genommen jedoch keine Tierquälerei beim Circus Krone. Entscheidend müsste vielmehr sein, wie die Tiere tatsächlich gehalten, transportiert und trainiert werden und ob dabei die gesetzlichen Tierschutzanforderungen eingehalten werden. Eine Tierhaltung allein deshalb abzulehnen, weil es sich um einen Zirkus handelt, ersetzt diese Einzelfallbetrachtung nicht.

    Gerade beim Begriff „Dressur“ wird die Debatte häufig emotional geführt. Das deutsche Tierschutzgesetz verbietet ausdrücklich, ein Tier auszubilden oder zu trainieren, wenn damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind. Ebenso dürfen Tiere nicht zu Schaustellungen herangezogen werden, wenn ihnen dadurch Schmerzen, Leiden oder Schäden entstehen. Die rechtliche Ausgangslage lautet deshalb nicht, dass Zirkustraining grundsätzlich Tierquälerei sei, sondern dass tierschutzwidrige Trainingsmethoden verboten sind und gegebenenfalls von den zuständigen Behörden verfolgt werden müssen.

    Circus Krone setzt weiterhin bewusst auf Tiere

    Circus Krone macht aus seiner Tierhaltung keinen Hehl. Im Gegenteil: Pferde, Löwen und Tiger gehören weiterhin ausdrücklich zum Konzept des traditionsreichen Unternehmens. Circusdirektor Martin Lacey jr. präsentiert die Raubtiergruppe auch auf der aktuellen Deutschlandtournee und beschreibt seine Arbeit mit den Tieren als Ergebnis langfristigen Trainings und einer engen Beziehung zwischen Tier und Tierlehrer. Der Zirkus hat in der Vergangenheit sogar kommentierte Trainingseinheiten angeboten, bei denen Besucher beobachten konnten, wie mit den Raubkatzen gearbeitet wird und wie einzelne Verhaltensweisen aufgebaut werden.

    Diese Transparenz passt nur schwer zu dem häufig vermittelten Bild einer Tierdressur, die grundsätzlich im Verborgenen auf Zwang und Gewalt beruhen müsse. Natürlich ist eine Selbstdarstellung des Unternehmens kein unabhängiger Beweis dafür, dass niemals Fehler auftreten können. Genauso wenig darf aber die Behauptung von Tierschutzorganisationen, Zirkustierhaltung sei grundsätzlich nicht tiergerecht, automatisch als nachgewiesene Tatsache behandelt werden. Wer konkrete Missstände behauptet, muss konkrete Missstände benennen und diese nach Möglichkeit dokumentieren.

    Auch die rechtliche Kontrolle darf in dieser Diskussion nicht unterschlagen werden. Zirkusbetriebe mit Tieren unterliegen in Deutschland dem Tierschutzrecht und der Überwachung durch die zuständigen Behörden. Über das Zirkusregister können Informationen über Erlaubnisse, Auflagen und Ergebnisse vorheriger Kontrollen zwischen Behörden verfügbar gemacht werden. Damit existiert gerade für reisende Tierhaltungen ein Kontrollsystem, das verhindern soll, dass ein Zirkus durch häufige Ortswechsel behördlicher Überwachung entgeht.

    Hamburg lehnt Wildtiere politisch ab – verboten sind sie deshalb nicht

    Besonders interessant ist der Hamburger Fall, weil die Stadt politisch seit Jahren auf ein Verbot bestimmter Wildtiere im Zirkus drängt. Hamburg hat sich bereits vor Jahren auf Bundesebene für entsprechende Einschränkungen eingesetzt. Ein bundesweites generelles Verbot von Löwen und Tigern im Zirkus besteht jedoch weiterhin nicht. Damit ist zunächst das geltende Recht maßgeblich und nicht die politische Wunschvorstellung einzelner Parteien, Tierschutzverbände oder Aktivistengruppen.

    Das Tierschutzgesetz sieht zwar die Möglichkeit vor, das Zurschaustellen bestimmter wildlebender Tierarten an wechselnden Orten zu beschränken oder zu verbieten. Voraussetzung dafür ist jedoch eine entsprechende bundesrechtliche Regelung und eine rechtlich tragfähige Begründung. Ein Verbot bestimmter Tierarten kann deshalb nicht einfach dadurch entstehen, dass eine Stadt oder ein Verein die Haltung politisch ablehnt. Solange ein Unternehmen die geltenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, kann politische Ablehnung nicht ohne Weiteres an die Stelle des bestehenden Rechts treten.

    Genau deshalb darf Circus Krone trotz der politischen Position Hamburgs auf dem Heiligengeistfeld auftreten. Es gibt kein allgemeines Hamburger Wildtierverbot für Zirkusse, das Krone mit seinem Gastspiel verletzen würde. Die politische Forderung nach einem Verbot und ein tatsächlich geltendes Verbot sind zwei unterschiedliche Dinge. Diese Unterscheidung geht in der öffentlichen Diskussion über Zirkustiere erstaunlich häufig verloren.

    Warum beim Hamburger DOM andere Regeln gelten

    Auf den ersten Blick wirkt die Situation besonders widersprüchlich, weil beim Hamburger DOM Tierdarbietungen nicht mehr zugelassen werden. Der DOM findet ebenfalls auf dem Heiligengeistfeld statt, weshalb schnell der Eindruck entstehen kann, auf dem Gelände seien Tierdarbietungen grundsätzlich verboten. Das ist jedoch nicht der Fall. Der Ausschluss von Tierdarbietungen ist Bestandteil der speziellen Teilnahmebedingungen des Hamburger DOM und damit eine Regel dieser Veranstaltung.

    Circus Krone ist dagegen keine Attraktion des Hamburger DOM, sondern nutzt das Heiligengeistfeld für ein eigenständiges Gastspiel. Deshalb gelten für den Zirkus nicht automatisch sämtliche Teilnahmebedingungen des DOM. Hamburg könnte politisch darüber diskutieren, wie es seine Veranstaltungsflächen künftig vergeben möchte, doch daraus würde erneut eine andere Frage entstehen: Soll ein rechtmäßig arbeitender Zirkusbetrieb von einer öffentlichen Veranstaltungsfläche ausgeschlossen werden, obwohl seine Tierhaltung nicht grundsätzlich verboten ist? Diese Debatte sollte offen geführt werden, statt eine politische Ablehnung von Wildtieren so darzustellen, als wäre die Rechtslage bereits entschieden.

    Tierfreier Zirkus ist eine Möglichkeit – aber kein Maßstab für alle

    Kritiker verweisen regelmäßig auf Circus Roncalli oder den Cirque du Soleil und argumentieren, dass erfolgreicher Zirkus auch ohne Tierdarbietungen möglich sei. Das ist zweifellos richtig, beantwortet aber nicht die entscheidende Frage. Dass ein Unternehmen freiwillig auf Tiere verzichtet, beweist nicht, dass ein anderes Unternehmen mit Tierhaltung seine Tiere schlecht behandelt. Unterschiedliche Zirkuskonzepte können nebeneinander bestehen, solange sie sich im gesetzlichen Rahmen bewegen.

    Circus Krone steht bewusst für eine Form des klassischen Zirkus, in der Tiere neben Clowns, Artistik und moderner Inszenierung weiterhin einen Platz haben. Besucher können selbst entscheiden, ob sie dieses Konzept sehen möchten. Wer Tierdarbietungen grundsätzlich ablehnt, muss keine Eintrittskarte kaufen und darf selbstverständlich dagegen demonstrieren. Aus dieser persönlichen oder politischen Ablehnung sollte jedoch kein pauschaler Tierquälerei-Vorwurf konstruiert werden, solange konkrete Belege für entsprechende Verstöße fehlen.

    Der Protest in Hamburg zeigt deshalb vor allem, wie unterschiedlich Zirkustierhaltung inzwischen bewertet wird. Auf der einen Seite stehen Organisationen, die Tiere grundsätzlich aus der Manege verbannen wollen, auf der anderen Seite Zirkusunternehmen wie Krone, die Tierhaltung weiterhin als Bestandteil ihrer Tradition und ihres Programms verstehen. Für eine sachliche Bewertung sollten am Ende jedoch nicht Schlagworte entscheiden, sondern die tatsächliche Haltung der Tiere, das konkrete Training, behördliche Kontrollen und nachvollziehbare Fakten. Genau daran sollte auch Circus Krone gemessen werden – und nicht allein an der politischen Forderung, dass Tiere im Zirkus grundsätzlich nichts zu suchen hätten.

    Quellen