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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

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  • Vier Pfoten Circus Krone: Wenn radikaler Tierrechtsaktivismus die Grenzen des Rechts überschreitet

    Vier Pfoten Circus Krone: Wenn radikaler Tierrechtsaktivismus die Grenzen des Rechts überschreitet

    Am 17. September 2026 betreten drei Aktivisten von Vier Pfoten das umzäunte Gelände von Circus Krone in Hamburg und klettern mit professioneller Ausrüstung auf die Zeltkonstruktion. Die Aktion eskaliert, Polizei und Rettungsdienst rücken an, gegen die Aktivisten wird wegen Hausfriedensbruchs ermittelt. Was Vier Pfoten als „friedlichen und legitimen Protest“ bezeichnet, wirft deshalb eine wesentlich grundlegendere Frage auf: Wie weit dürfen Tierrechtsorganisationen gehen, wenn sie ihre politischen Ziele durchsetzen wollen?

    GERATI nimmt den Hamburger Vorfall zum Anlass, genauer hinzusehen. Es geht um die Verantwortung von Vier Pfoten, mögliche Risiken für Mitarbeiter, Besucher und Tiere sowie um die Frage, wer solche Aktionen plant und finanziert. Vor allem aber geht es um ein Thema, das der Bundestag bereits vor Jahren diskutierte: Können Organisationen steuerlich als gemeinnützig privilegiert bleiben, wenn Rechtsverstöße zum geplanten Mittel ihrer Kampagnen werden?

    Vor der angekündigten Demonstration: Vier-Pfoten-Aktivisten steigen auf das Zirkuszelt

    Bei der Aktion am Mittag handelte es sich nicht um die für später angekündigte Demonstration vor dem Circus Krone. Drei Aktivisten von Vier Pfoten – zwei Männer und eine Frau – waren mit professionellem Klettergeschirr auf die Zeltkonstruktion gestiegen, um dort ein Banner anzubringen. Bereits die mitgebrachte Ausrüstung und das konkrete Ziel sprechen gegen eine spontane Entscheidung. Die Aktion musste zumindest in wesentlichen Teilen vorbereitet worden sein.

    Die zeitliche Abfolge ist dabei wichtig. Der Hamburger Tierschutzverein hatte für denselben Tag eine eigene Protestaktion angekündigt, die erst um 17 Uhr vor dem Haupteingang von Circus Krone beginnen sollte. Diese Demonstration wurde ausdrücklich als friedlicher Protest angekündigt und fand damit mehrere Stunden nach der Kletteraktion statt. Die Vier-Pfoten-Aktion am Mittag war folglich nicht einfach Teil dieser späteren Demonstration, sondern ein davon getrenntes Vorgehen.

    Nach Angaben der Polizei befand sich das Circus-Gelände hinter einer Umzäunung. Die Aktivisten gelangten dennoch auf das Betriebsgelände und anschließend auf die Zeltkonstruktion. Nachdem Circus-Mitarbeiter die drei bemerkten, stiegen auch sie auf die Konstruktion; dort kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung. Die Polizei ermittelt gegen die Aktivisten wegen des Verdachts auf Hausfriedensbruch und gegen Circus-Mitarbeiter wegen Körperverletzung.

    Damit unterschied sich die Vier-Pfoten-Aktion fundamental von einer gewöhnlichen Demonstration vor dem Zirkus. Wer ohne Erlaubnis ein umzäuntes fremdes Betriebsgelände betritt, bewegt sich nicht mehr im Bereich einer bloßen Protestaktion, sondern im Bereich des Strafrechts: Hausfriedensbruch ist nach § 123 StGB eine Straftat. Genau wegen dieses Verdachts ermittelt die Polizei gegen die drei Aktivisten. Vier Pfoten muss sich deshalb die Frage gefallen lassen, warum für eine politische Aktion bewusst eine Methode gewählt wurde, bei der das Hausrecht von Circus Krone missachtet und anschließend sogar eine fremde Zeltkonstruktion bestiegen wurde. Aus einem Protest wurde damit eine Aktion mit strafrechtlicher Relevanz – und genau diese bewusste Grenzüberschreitung bildet den Ausgangspunkt der späteren Eskalation.

    Die Kletteraktion brachte Menschen, Tiere und die Zeltkonstruktion in Gefahr

    Ein Zirkuszelt ist keine frei zugängliche Kletteranlage und keine Bühne für politische Inszenierungen. Masten, Traversen, Seile, Abspannungen und Verbindungselemente sind Teil einer technischen Konstruktion, deren Belastung und Nutzung klaren Vorgaben unterliegen. Wer eigenmächtig auf eine solche Anlage steigt, greift damit in einen Bereich ein, dessen sicherheitstechnische Eigenschaften er in aller Regel nicht vollständig kennt. Genau dieses Risiko nahmen die Aktivisten von Vier Pfoten in Kauf, als sie die Zeltkonstruktion ohne Zustimmung des Betreibers bestiegen.

    Bislang ist nicht bekannt, ob die Aktivisten wussten, welche Bauteile sie belasten durften, welche zusätzlichen Lasten vorgesehen waren oder ob einzelne Elemente durch Kletterbewegungen, Sicherungsseile oder Ausrüstung beschädigt werden konnten. Ebenso wenig ist öffentlich belegt, dass Vier Pfoten vor der Aktion eine statische oder technische Prüfung veranlasst hatte. Damit wurde eine fremde Konstruktion für politische Zwecke benutzt, ohne dass der Betreiber diese Nutzung freigegeben hatte und ohne dass öffentlich nachvollziehbar wäre, dass die damit verbundenen Risiken vorher fachlich bewertet wurden. Das ist keine Nebensache, sondern ein zentraler Punkt bei der Beurteilung der Verantwortung für die gesamte Aktion.

    Die möglichen Folgen reichen weit über das persönliche Risiko der Aktivisten hinaus. Ein herunterfallender Karabiner, ein Werkzeug, ein Sicherungselement oder anderes Material kann aus mehreren Metern Höhe schwere Verletzungen verursachen. Wird ein Bauteil beschädigt oder eine Verbindung beeinträchtigt, können Auswirkungen auf die gesamte Konstruktion nicht einfach ausgeschlossen werden. Unter und in der Nähe eines Zirkuszeltes befinden sich Mitarbeiter, Besucher und Tiere – also genau diejenigen, deren Sicherheit bei einer solchen Aktion ebenfalls betroffen sein kann.

    Vier Pfoten bezeichnete die Aktion später als friedlichen Protest. Diese Darstellung blendet jedoch aus, dass eine Aktion nicht allein deshalb ungefährlich ist, weil die Beteiligten keine Gewalt ausüben wollen. Wer bewusst auf eine fremde technische Konstruktion steigt, schafft zusätzliche Risiken und zwingt den Betreiber, auf eine Situation zu reagieren, die ohne diesen Eingriff gar nicht entstanden wäre. Gerade eine Organisation, die sich öffentlich auf den Schutz von Tieren und Lebewesen beruft, muss sich deshalb fragen lassen, warum für eine politische Botschaft eine Aktionsform gewählt wurde, bei der die Sicherheit von Menschen, Tieren und Betriebseinrichtungen zumindest potenziell gefährdet wurde.

    Circus Krone musste auf den Eingriff reagieren

    Circus Krone konnte nicht einfach hinnehmen, dass Unbefugte auf eine zentrale technische Konstruktion des eigenen Betriebes klettern. Der Betreiber trägt Verantwortung für die Sicherheit des Geländes, für Mitarbeiter, Besucher, Tiere und die technische Anlage selbst. In einer solchen Situation ist es deshalb nachvollziehbar, dass Mitarbeiter eingreifen und versuchen, die Kontrolle über das eigene Betriebsgelände zurückzugewinnen. Die Verantwortung für die Entstehung dieser Lage lag nicht bei Circus Krone, sondern bei den Aktivisten, die das Gelände betreten und das Zelt bestiegen hatten.

    Vier Pfoten erhebt im Nachhinein schwere Vorwürfe gegen Circus-Mitarbeiter. Sven Wirth erklärte gegenüber TAG24, Aktivisten seien geschlagen, getreten und gewürgt worden; zudem seien Sicherungen gelöst und Personen geschubst worden. Circus Krone weist diese Darstellung zurück und bestreitet, den Aktivisten körperlichen Schaden zugefügt zu haben. Welche dieser Vorwürfe sich bestätigen lassen, müssen die Ermittlungsbehörden klären.

    Für die Einordnung des Vorfalls ist jedoch entscheidend, Ursache und Reaktion nicht miteinander zu verwechseln. Die Aktivisten waren nicht zufällig auf der Zeltkonstruktion, sondern hatten sich bewusst dorthin begeben und damit eine Lage geschaffen, auf die der Betreiber reagieren musste. Dass es anschließend zu einer körperlichen Auseinandersetzung kam, macht aus der ursprünglichen Kletteraktion keinen gewöhnlichen Protest und nimmt den Aktivisten nicht die Verantwortung dafür, diese gefährliche Situation überhaupt erst herbeigeführt zu haben.

    Vier Pfoten nennt die Aktion „friedlich und legitim“

    Vier Pfoten bezeichnete die Kletteraktion im Nachhinein als „friedlichen und legitimen Protest“. Gerade der Begriff „legitim“ ist dabei problematisch, weil er den Eindruck erweckt, die gewählte Methode sei gesellschaftlich oder rechtlich gerechtfertigt gewesen. Tatsächlich hatten die Aktivisten das umzäunte Betriebsgelände von Circus Krone betreten und eine technische Konstruktion bestiegen, obwohl ihnen dafür keine Zustimmung des Betreibers vorlag. Gegen sie wird deshalb wegen des Verdachts auf Hausfriedensbruch ermittelt.

    Dass die Aktivisten nach eigener Darstellung keine Gewalt ausüben wollten, macht die Aktion nicht automatisch harmlos oder rechtmäßig. Ein Protest wird nicht dadurch legitim, dass sich seine Teilnehmer selbst ein moralisch höheres Ziel zuschreiben. Entscheidend bleibt, welche Mittel gewählt werden und ob dabei Rechte anderer verletzt oder strafrechtliche Grenzen überschritten werden. Gerade eine große und gemeinnützig auftretende Organisation sollte diese Unterscheidung besonders ernst nehmen.

    Hinzu kommt, dass Vier Pfoten zahlreiche legale Möglichkeiten offenstanden, gegen Circus Krone zu protestieren. Die Organisation hätte vor dem Gelände demonstrieren, Pressearbeit betreiben, politische Forderungen stellen, Behörden einschalten oder eine öffentliche Kampagne organisieren können. Am selben Tag fand sogar eine separate angekündigte Demonstration gegen Circus Krone statt, die zeigt, dass öffentlicher Protest ohne das Betreten fremden Betriebsgeländes möglich war.

    Die Kletteraktion war deshalb keine notwendige Form des Protests, sondern eine bewusst gewählte Eskalation. Wer eine solche Methode anschließend als „legitim“ bezeichnet, muss sich die Frage gefallen lassen, ob hier nicht versucht wird, eine strafrechtlich relevante Grenzüberschreitung nachträglich moralisch aufzuwerten. Genau diese Verschiebung ist aus Sicht von GERATI Teil des Problems: Der gute Zweck wird in den Vordergrund gestellt, während die gewählte Methode in den Hintergrund rückt.

    Circus Krone widerspricht Vier Pfoten

    Circus Krone weist die Vorwürfe von Vier Pfoten zurück und erklärt, seine Mitarbeiter hätten den Aktivisten keinen körperlichen Schaden zugefügt. Gleichzeitig betont das Unternehmen, dass die drei Kletterer durch ihr Vorgehen nicht nur sich selbst, sondern auch Mitarbeiter, Tiere und die technische Anlage gefährdet hätten. Diese Darstellung ist nachvollziehbar, weil der Betreiber in einer solchen Situation weder weiß, welche Bauteile belastet werden, noch welche weiteren Handlungen die Aktivisten auf der Konstruktion planen. Für Circus Krone ging es deshalb nicht um die Unterdrückung einer Meinung, sondern um die Kontrolle über das eigene Betriebsgelände und die Sicherheit einer fremdgenutzten Zeltkonstruktion.

    Besonders brisant ist ein weiterer Punkt: Nach Angaben von Circus Krone fand ausgerechnet zum Zeitpunkt der Aktion eine unangekündigte Kontrolle der Tierhaltung statt. Der Circus erklärt, diese Kontrolle sei ohne Beanstandungen verlaufen. Eine unabhängige Bestätigung der zuständigen Behörde liegt GERATI bislang nicht vor, weshalb diese Aussage zunächst als Darstellung von Circus Krone behandelt werden muss. Sollte sich das Ergebnis behördlich bestätigen, würde sich der Widerspruch allerdings weiter zuspitzen: Während Vier Pfoten unter Berufung auf den Tierschutz eine riskante Aktion auf fremdem Gelände inszeniert, kontrollieren gleichzeitig die dafür zuständigen Behörden die Tierhaltung und finden nach Darstellung des Circus keine Beanstandungen.

    Die spätere Demonstration zeigt, dass legaler Protest problemlos möglich war

    Am Nachmittag fand eine angekündigte Demonstration des Hamburger Tierschutzvereins vor Circus Krone statt. Diese Aktion war von der Kletteraktion am Mittag getrennt und zeigt sehr deutlich, dass Kritik am Circus auch ohne das Betreten fremden Betriebsgeländes möglich war. Niemand bestreitet das Recht, gegen Tierhaltung im Zirkus zu demonstrieren, Transparente zu zeigen, politische Forderungen zu erheben oder öffentlich Kritik zu äußern. Genau dafür gibt es das Versammlungsrecht und die Möglichkeit, Proteste auf öffentlichem Grund zu organisieren.

    Der Unterschied zur Aktion von Vier Pfoten liegt deshalb nicht in der Meinung, sondern in der Methode. Wer vor dem Gelände demonstriert, nutzt demokratische Rechte innerhalb des rechtlichen Rahmens. Wer dagegen ein fremdes Betriebsgelände betritt, das Hausrecht des Betreibers missachtet und anschließend eine technische Konstruktion besteigt, überschreitet diese Grenze bewusst. Gerade weil am selben Tag ein legaler Protest problemlos möglich war, lässt sich die Kletteraktion nicht damit rechtfertigen, es habe keine andere Möglichkeit gegeben, Kritik an Circus Krone öffentlich sichtbar zu machen.

    Wer plante die Aktion – und welche Rolle spielte Vier Pfoten?

    An diesem Punkt beginnt die entscheidende Recherche. In den Medien werden die drei Kletterer ausdrücklich als Aktivisten von Vier Pfoten bezeichnet, und die Organisation verteidigte die Aktion anschließend öffentlich. Damit stellt sich zwangsläufig die Frage, ob hier einzelne Unterstützer auf eigene Faust handelten oder ob Vier Pfoten selbst an Vorbereitung, Durchführung und Finanzierung beteiligt war. Genau diese organisatorische Verantwortung muss geklärt werden, bevor sich die Hamburger Aktion abschließend bewerten lässt.

    Offen sind derzeit insbesondere folgende Fragen:

    • Waren die drei beteiligten Aktivisten Mitarbeiter, Beauftragte oder anderweitig offiziell für Vier Pfoten tätig?
    • Wer plante die Kletteraktion und legte Circus Krone als Ziel fest?
    • Wer beschaffte beziehungsweise bezahlte die professionelle Kletterausrüstung?
    • Wer ließ das Banner herstellen und finanzierte es?
    • Wer übernahm Anreise, Unterbringung oder sonstige Kosten?
    • Wurde die Aktion während bezahlter Arbeitszeit vorbereitet oder durchgeführt?
    • War Verantwortlichen von Vier Pfoten bereits vor Beginn bewusst, dass für das geplante Anbringen des Banners das Betriebsgelände ohne Zustimmung von Circus Krone betreten werden musste?

    Gerade die letzte Frage ist von besonderer Bedeutung. Wenn das erklärte Ziel von Anfang an darin bestand, ein Banner auf der Zeltkonstruktion anzubringen, musste zwangsläufig geklärt werden, wie die Aktivisten überhaupt dorthin gelangen sollten. Sollte Vier Pfoten die Aktion selbst geplant oder organisatorisch unterstützt haben, wäre das Betreten des fremden Geländes kaum als überraschender Nebeneffekt darstellbar, sondern als vorhersehbarer Bestandteil der gewählten Aktionsform.

    Damit würde sich die Bewertung grundlegend verändern. Dann ginge es nicht mehr nur um drei Aktivisten, die eigenmächtig eine strafrechtlich relevante Grenze überschritten haben, sondern um die mögliche Verantwortung einer gemeinnützigen Organisation für eine bewusst vorbereitete Aktion. Genau an diesem Punkt beginnt die eigentliche Frage nach Finanzierung, Organisationsverantwortung und Gemeinnützigkeit.

    Gemeinnützigkeit und organisierter Rechtsbruch

    Genau an diesem Punkt wird der Hamburger Vorfall politisch brisant. Tierschutz gehört in Deutschland zu den anerkannten gemeinnützigen Zwecken, und Organisationen profitieren dadurch von steuerlichen Vergünstigungen sowie einem besonderen gesellschaftlichen Vertrauensvorschuss. Diese Privilegien beruhen darauf, dass ihre Tätigkeit der Allgemeinheit dienen soll. Umso problematischer wird es, wenn eine Organisation Aktionen unterstützt oder organisiert, bei denen Rechtsverstöße nicht zufällig entstehen, sondern bereits in der Planung vorhersehbar oder bewusst einkalkuliert sind.

    Für GERATI ist die Grenze deshalb klar: Gemeinnützigkeit darf kein Schutzschild für organisierte Rechtsverletzungen sein. Wenn Verantwortliche, Mitarbeiter oder beauftragte Aktivisten im Rahmen einer geplanten Kampagne handeln und dabei bewusst Hausrechte, Eigentumsrechte oder andere gesetzlich geschützte Grenzen missachten, muss die Frage nach der Gemeinnützigkeit zwingend gestellt werden. Es geht dabei ausdrücklich nicht um irgendein Mitglied, das privat eine Straftat begeht, sondern um Handlungen, die der Organisation selbst zugerechnet werden können.

    Sollte sich also herausstellen, dass Vier Pfoten die Hamburger Aktion geplant, finanziert oder personell organisiert hat, wäre das deutlich mehr als bloßer Aktivismus einzelner Unterstützer. Dann stünde die Frage im Raum, ob eine gemeinnützige Organisation ihre steuerlichen Vorteile beanspruchen kann, während sie gleichzeitig Kampagnen betreibt, deren Umsetzung auf bewusst eingeplanten Rechtsverstößen beruht. Genau diese Verbindung zwischen Organisationsverantwortung, Finanzierung und Gemeinnützigkeit ist der politische Kern dieses Falls.

    Bereits 2018 forderte die FDP: „Straftaten und Gemeinnützigkeit schließen sich aus“

    Die politische Debatte über Straftaten und Gemeinnützigkeit ist keineswegs neu. Bereits 2018 brachte die FDP-Bundestagsfraktion den Antrag „Straftaten und Gemeinnützigkeit schließen sich aus“ in den Bundestag ein. Darin forderte sie, Körperschaften grundsätzlich nicht mehr steuerlich zu begünstigen, wenn ihre Repräsentanten bei der Verfolgung des gemeinnützigen Zwecks gegen Strafgesetze verstoßen oder zu solchen Rechtsbrüchen aufrufen. Als konkretes Beispiel wurde ausdrücklich die Tierrechtsorganisation PETA genannt, deren Umgang mit sogenannten Stalleinbrüchen damals bereits politisch umstritten war.

    Im Februar 2019 beschäftigte sich der Finanzausschuss des Bundestages in einer öffentlichen Anhörung ausführlich mit dieser Frage. Thomas Eigenthaler von der Deutschen Steuer-Gewerkschaft stellte dabei klar, dass nicht nur die Satzung, sondern auch die tatsächliche Geschäftsführung eines gemeinnützigen Vereins innerhalb der Rechtsordnung bleiben müsse. Aufrufe zu Straftaten, Anstiftung, die Beteiligung von Vereinsorganen oder eine kampagnenhafte Beteiligung von Mitgliedern könnten nach seiner Auffassung der Gemeinnützigkeit entgegenstehen. Auch Rechtsanwalt Walter Scheuerl kritisierte insbesondere das Eindringen von Tierrechtsaktivisten in Stallanlagen zur Beschaffung von Material für Kampagnen.

    Andere Sachverständige widersprachen einer solchen pauschalen Betrachtung. Richter Ulf Buermeyer verwies darauf, dass nicht jedes Verhalten, das zunächst einen Straftatbestand erfüllt, am Ende auch rechtswidrig sein muss, weil das Strafrecht Rechtfertigungsgründe kennt. Als Beispiel nannte er die Rechtsprechung zu einem sogenannten Stalleinbruch, der wegen rechtfertigenden Notstands nicht als strafbar bewertet worden war. Genau an diesem Punkt zeigt sich aber auch das bis heute ungelöste Problem: Ein außergewöhnlicher Einzelfall, in dem eine konkrete Gefahr bereits bekannt war, ist etwas anderes als eine organisierte Kampagnenstrategie, bei der Rechtsverstöße bewusst eingeplant oder regelmäßig als Mittel eingesetzt werden.

    Bemerkenswert ist, dass der FDP-Antrag die politische Debatte über Jahre beschäftigte und erst 2021 abschließend im Bundestag behandelt wurde. Der Kern der damaligen Forderung bleibt jedoch aktuell: Soll eine Organisation weiterhin steuerlich privilegiert werden, wenn Rechtsverstöße nicht zufällig geschehen, sondern durch ihre Repräsentanten im Rahmen der eigenen Kampagnenarbeit begangen oder unterstützt werden? Genau diese Frage stellt sich beim Hamburger Vorfall erneut, wenn sich bestätigen sollte, dass Vier Pfoten die Kletteraktion selbst geplant oder organisatorisch getragen hat.

    Das Urteil zu sogenannten Stalleinbrüchen ist kein Freibrief

    Besonders häufig wird in diesem Zusammenhang das Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg herangezogen. Dort waren Tierschutzaktivisten in eine Schweinehaltungsanlage eingedrungen, um Zustände zu dokumentieren, die ihnen bereits zuvor bekannt waren. Das Gericht sah den grundsätzlich erfüllten Hausfriedensbruch in diesem konkreten Fall wegen rechtfertigenden Notstands als nicht rechtswidrig an. Entscheidend war also nicht, dass Tierschutzaktivisten generell fremde Stallanlagen betreten dürfen, sondern dass das Gericht unter den besonderen Umständen dieses Einzelfalls eine gegenwärtige Gefahr und eine entsprechende Rechtfertigung annahm.

    Genau dieser Punkt wird in der öffentlichen Debatte häufig verkürzt dargestellt. Die Aktivisten waren nach den gerichtlichen Feststellungen nicht auf gut Glück in einen beliebigen Betrieb eingedrungen, um erst einmal nach möglichen Verstößen zu suchen. Sie wollten bereits bekannte Missstände dokumentieren. Damit unterscheidet sich der Fall grundlegend von einer Vorgehensweise, bei der zahlreiche Betriebe heimlich betreten, gefilmt oder überwacht werden, ohne dass zuvor ein konkreter Hinweis auf eine gegenwärtige Gefahr vorliegt.

    Das Naumburger Urteil ist deshalb kein Freibrief für verdeckte Stallaktionen und erst recht keine allgemeine Erlaubnis für Tierrechtsorganisationen, fremde Betriebsgelände nach eigenen Maßstäben zu kontrollieren. Ein rechtfertigender Notstand muss immer im konkreten Einzelfall geprüft werden und setzt deutlich mehr voraus als die bloße Vermutung, irgendwo könne möglicherweise ein Tierschutzverstoß vorliegen. Wer das Urteil pauschal als Rechtfertigung für systematische Stalleinbrüche oder verdeckte Überwachungsaktionen verwendet, lässt genau diese juristische Grenze außer Acht.

    Wie viele Betriebe werden illegal betreten, ohne dass etwas gefunden wird?

    Eine der entscheidenden Fragen in der Debatte über verdeckte Tierrechtsaktionen bleibt bis heute weitgehend unbeantwortet: Wie viele Tierhaltungsbetriebe werden ohne Erlaubnis betreten, wie oft werden dort heimlich Kameras installiert und wie viele dieser Aktionen führen am Ende zu keinem verwertbaren Ergebnis? Die Öffentlichkeit kennt fast ausschließlich die spektakulären Fälle, in denen belastende Bilder veröffentlicht, Missstände angeprangert und politische Forderungen erhoben werden. Unsichtbar bleiben dagegen jene Fälle, bei denen ein Stall möglicherweise illegal betreten oder überwacht wurde, ohne dass sich anschließend ein relevanter Verstoß belegen ließ.

    Genau darin liegt ein erhebliches Transparenzproblem. Wie viele Betriebe wurden heimlich betreten? Wie oft wurden Türen, Tore oder andere Zugänge überwunden? Wie viele Kameras wurden ohne Wissen des Betreibers angebracht? Wie viele Beschäftigte wurden dabei gefilmt, obwohl sie selbst mit keinem Tierschutzverstoß in Verbindung standen? Und vor allem: Wie viele dieser Aktionen endeten ohne Veröffentlichung, weil das gesammelte Material keinen Missstand zeigte?

    GERATI behauptet ausdrücklich nicht, dass bestimmte Organisationen ohne Beleg regelmäßig eine bestimmte Zahl von Betrieben illegal betreten. Gerade weil belastbare Zahlen fehlen, lässt sich jedoch kaum überprüfen, wie systematisch solche Methoden tatsächlich eingesetzt werden. Wer nur die veröffentlichten Treffer kennt, weiß nicht, wie viele erfolglose Eingriffe in Hausrecht, Eigentum und möglicherweise Persönlichkeitsrechte ihnen vorausgingen.

    Für gemeinnützige Tierrechtsorganisationen ist diese Frage besonders relevant. Wenn rechtswidrig erlangtes Material später für Medienkampagnen, politische Forderungen oder Spendensammlungen genutzt wird, muss auch offengelegt werden, wie dieses Material überhaupt zustande kam und wie viele vergleichbare Aktionen ohne Ergebnis durchgeführt wurden. Andernfalls bleibt für die Öffentlichkeit nur die erfolgreiche Auswahl sichtbar, während die möglichen Rechtsverletzungen hinter erfolglosen Recherchen im Dunkeln bleiben.

    Verdeckte Aufnahmen betreffen auch Mitarbeiter

    Bei der Debatte über heimliche Stallaufnahmen wird häufig so gesprochen, als beträfe der Eingriff ausschließlich den Tierhalter oder das Unternehmen. Tatsächlich können verdeckt installierte Kameras aber auch Beschäftigte, Tierärzte, Fahrer, Dienstleister oder andere Personen erfassen, die mit einem möglichen Tierschutzverstoß überhaupt nichts zu tun haben. Diese Menschen wissen unter Umständen weder, dass sie gefilmt werden, noch wer die Aufnahmen später auswertet oder speichert.

    Damit geht es längst nicht nur um Tierschutz, sondern auch um Persönlichkeitsrechte, Datenschutz und den Umgang mit heimlich gewonnenem Bildmaterial. Besonders problematisch wird es dort, wo Aufnahmen über längere Zeiträume entstehen und zahlreiche Personen erfassen, ohne dass am Ende überhaupt ein relevanter Verstoß festgestellt wird. Dann stellt sich die Frage, warum diese Menschen überhaupt heimlich dokumentiert wurden und auf welcher Grundlage eine private Organisation über solches Material verfügt.

    Ebenso ungeklärt bleibt häufig, was mit den Aufnahmen geschieht, die für eine spätere Veröffentlichung nicht gebraucht werden. Werden sie unmittelbar gelöscht, dauerhaft gespeichert, intern archiviert, an Medien weitergegeben oder für spätere Kampagnen vorgehalten? Für die Betroffenen ist das kaum nachvollziehbar, weil sie von der verdeckten Aufnahme im Zweifel überhaupt nichts erfahren. Gerade deshalb reicht es nicht, lediglich auf einen später aufgedeckten Missstand zu verweisen.

    Organisationen, die von Tierhaltern und Unternehmen maximale Transparenz verlangen, müssen sich deshalb dieselben Fragen zu ihren eigenen Methoden gefallen lassen. Wer heimlich filmt, fremde Betriebe betritt und personenbezogenes Material sammelt, sollte offenlegen können, nach welchen Regeln solche Aufnahmen entstehen, verarbeitet und gelöscht werden. Andernfalls entsteht eine bemerkenswerte Schieflage: Von anderen wird vollständige Transparenz verlangt, während die eigenen verdeckten Methoden weitgehend im Dunkeln bleiben.

    Wer finanziert solche Aktionen?

    Professionell vorbereitete Aktionen wie die in Hamburg kosten Geld. Kletterausrüstung, Banner, Anreise, mögliche Übernachtungen, Arbeitszeit, Medienarbeit und die gesamte organisatorische Vorbereitung müssen bezahlt werden. Wenn Aktivisten im Namen beziehungsweise im direkten Umfeld einer großen Organisation wie Vier Pfoten auftreten und diese Organisation die Aktion anschließend öffentlich verteidigt, liegt deshalb die Vermutung nahe, dass dafür auch Mittel aus dem Organisationshaushalt eingesetzt wurden. Bei einer gemeinnützigen Organisation stellt sich damit zwangsläufig die Frage, ob Spendengelder oder steuerbegünstigte Mittel zumindest mittelbar in die Vorbereitung und Durchführung einer solchen Aktion geflossen sind.

    Genau hier beginnt das eigentliche Problem. Sollte Vier Pfoten Personal, Material, Reisekosten oder Arbeitszeit für die Hamburger Aktion eingesetzt haben, dann wäre das keine rein private Aktion einzelner Aktivisten mehr, sondern ein organisatorisch finanzierter Vorgang. Wenn zugleich von Anfang an absehbar war, dass zur Umsetzung das fremde Betriebsgelände von Circus Krone betreten werden musste, würde sich die Frage stellen, ob Mittel einer gemeinnützigen Organisation für eine Aktion eingesetzt wurden, die bewusst mit einer strafrechtlich relevanten Grenzüberschreitung verbunden war.

    Vier Pfoten muss deshalb offenlegen, wer die Hamburger Aktion bezahlt hat und aus welchen Mitteln diese Kosten gedeckt wurden. Gerade bei einer steuerbegünstigten Organisation darf es keine Grauzone geben, wenn Personal, Ausrüstung und Kampagnenlogistik für Aktionen eingesetzt werden, bei denen das Hausrecht Dritter bewusst missachtet wird. Aus Sicht von GERATI wäre in einem solchen Fall zwingend zu prüfen, ob die steuerliche Gemeinnützigkeit noch gerechtfertigt ist oder ob staatliche Privilegien faktisch Aktionen mitfinanzieren, die sich außerhalb des rechtlich zulässigen Protestes bewegen.

    Gemeinnützigkeit darf kein Freibrief sein

    Tierschutz ist in Deutschland als gemeinnütziger Zweck anerkannt. Daraus folgt aber nicht, dass jede Methode, die unter dem Etikett Tierschutz eingesetzt wird, ebenfalls schützenswert oder steuerlich privilegiert sein muss. Entscheidend ist nicht nur das Ziel einer Organisation, sondern auch die Art und Weise, wie dieses Ziel verfolgt wird. Wer bewusst Rechtsgrenzen überschreitet, kann sich nicht allein darauf berufen, im Namen einer guten Sache zu handeln.

    Für GERATI ist deshalb klar: Vorsätzlich geplante Straftaten und systematisch organisierte Rechtsverletzungen dürfen mit Gemeinnützigkeit nicht vereinbar sein. Wenn Verantwortliche einer Organisation Aktionen planen, finanzieren oder durchführen, bei denen fremde Grundstücke betreten, Hausrechte missachtet oder andere strafrechtlich geschützte Grenzen überschritten werden, muss die steuerliche Privilegierung auf den Prüfstand. Gemeinnützigkeit darf nicht dazu führen, dass eine Organisation auf der einen Seite steuerliche Vorteile erhält und auf der anderen Seite genau diese Vorteile möglicherweise nutzt, um rechtswidrige Kampagnenmethoden zu finanzieren.

    Dabei geht es nicht darum, einer gesamten Organisation jede Verfehlung eines einzelnen Mitglieds zuzurechnen. Entscheidend ist die organisatorische Verantwortung. Wenn Rechtsverstöße von Funktionären, Mitarbeitern oder beauftragten Aktivisten bewusst vorbereitet, finanziert oder als festes Kampagneninstrument eingesetzt werden, ist die Grenze aus Sicht von GERATI überschritten. In solchen Fällen darf Gemeinnützigkeit kein Schutzschild sein, sondern muss überprüft und gegebenenfalls entzogen werden.

    Hamburg ist nur der aktuelle Anlass

    Der Vorfall bei Circus Krone ist kein isoliertes Ereignis, sondern fügt sich in eine Entwicklung ein, die im radikalen Tierrechtsaktivismus seit Jahren zu beobachten ist. Immer wieder geht es um das Betreten fremder Betriebsgelände, verdeckte Aufnahmen, heimlich installierte Kameras oder andere Methoden, bei denen bewusst rechtliche Grenzen überschritten werden. Häufig wird dies mit dem Argument gerechtfertigt, das eigene Ziel sei so wichtig, dass außergewöhnliche Mittel notwendig seien. Genau diese Logik ist gefährlich, weil sie das Recht nicht mehr als verbindlichen Rahmen versteht, sondern als Hindernis, das bei moralischer Überzeugung überwunden werden dürfe.

    Ein Rechtsstaat kann nach diesem Prinzip nicht funktionieren. Wer Missstände vermutet, kann Behörden einschalten, Strafanzeigen stellen, Beweise über legale Wege sichern, Medien informieren oder politische Veränderungen fordern. Private Tierrechtsorganisationen besitzen jedoch keine eigenen hoheitlichen Befugnisse und dürfen sich solche auch nicht selbst zuschreiben. Weder ein gemeinnütziger Zweck noch ein moralischer Anspruch verleiht das Recht, fremde Grundstücke zu betreten, technische Anlagen zu benutzen oder andere geschützte Rechte nach eigenem Ermessen außer Kraft zu setzen.

    Gerade deshalb geht es bei Hamburg um mehr als nur um drei Aktivisten auf einem Zirkuszelt. Der Fall zeigt exemplarisch, wie schnell aus politischem Protest eine Methode werden kann, bei der die eigene Überzeugung über die Rechte anderer gestellt wird. Wenn gemeinnützige Organisationen solche Formen des Aktivismus unterstützen, organisieren oder nachträglich als legitim verteidigen, muss nicht nur über den einzelnen Vorfall gesprochen werden, sondern über die grundsätzliche Frage, wo zivilgesellschaftliches Engagement endet und organisierter Rechtsbruch beginnt.

    GERATI wird die Bundestagsparteien um Stellungnahme bitten

    Der Hamburger Fall soll deshalb nicht mit diesem Artikel enden. GERATI wird die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien mit einem einheitlichen Fragenkatalog anschreiben und um eine klare Stellungnahme bitten. Dabei geht es nicht nur um Vier Pfoten, sondern um die grundsätzliche politische Frage, ob Organisationen weiterhin steuerlich privilegiert bleiben sollen, wenn Rechtsverstöße gezielt als Teil von Kampagnen eingesetzt oder organisatorisch mitgetragen werden. Gerade weil diese Debatte bereits 2018 im Bundestag geführt wurde, ist es aus Sicht von GERATI an der Zeit zu klären, wie die Parteien diese Frage heute bewerten.

    Im Mittelpunkt der Anfrage sollen unter anderem folgende Punkte stehen:

    • Soll eine gemeinnützige Organisation ihre steuerlichen Vorteile verlieren können, wenn Mitarbeiter, Funktionäre oder beauftragte Aktivisten im Rahmen geplanter Kampagnen vorsätzlich Straftaten begehen?
    • Soll bei entsprechenden rechtskräftigen Verurteilungen automatisch eine steuerrechtliche Überprüfung der Gemeinnützigkeit eingeleitet werden?
    • Macht es für die Bewertung einen Unterschied, ob einzelne Unterstützer eigenmächtig handeln oder ob eine Organisation Personal, Material, Arbeitszeit und Finanzierung bereitstellt?
    • Reichen die heutigen Regelungen der Abgabenordnung aus, um systematisch organisierte Rechtsverstöße durch gemeinnützige Organisationen zu erfassen?
    • Hält die jeweilige Partei den Grundsatz „Straftaten und Gemeinnützigkeit schließen sich aus“ heute für richtig, und wenn nicht, wo zieht sie selbst die Grenze?

    GERATI wird die Antworten der Parteien dokumentieren und in einer weiteren Veröffentlichung gegenüberstellen. Ebenso wird transparent gemacht, wenn eine Partei auf die Anfrage nicht reagiert oder eine klare Position vermeidet. Ziel ist es, die Debatte aus der moralischen Selbstdarstellung einzelner Organisationen herauszuholen und auf die politische Ebene zu bringen, auf der am Ende entschieden werden muss, welche Voraussetzungen für steuerliche Gemeinnützigkeit gelten sollen.

    Auch Vier Pfoten muss konkrete Fragen beantworten

    Neben der politischen Debatte braucht es eine direkte Antwort von Vier Pfoten selbst. Die Organisation hat die Hamburger Aktion öffentlich verteidigt, deshalb muss sie auch erklären, wie diese Aktion vorbereitet, finanziert und gegenüber den zuständigen Behörden behandelt wurde. Gerade wenn eine gemeinnützige Organisation mit einer Aktion in Verbindung steht, bei der wegen Hausfriedensbruchs ermittelt wird, reichen allgemeine Hinweise auf einen angeblich „friedlichen und legitimen Protest“ nicht aus.

    GERATI wird Vier Pfoten deshalb unter anderem folgende Fragen stellen:

    • Wer hat die Hamburger Kletteraktion geplant und organisatorisch vorbereitet?
    • Waren die drei beteiligten Aktivisten Mitarbeiter, Beauftragte oder anderweitig offiziell für Vier Pfoten tätig?
    • Wer stellte das professionelle Kletterequipment zur Verfügung?
    • Wer finanzierte Banner, Anreise, Material, Arbeitszeit und mögliche weitere Kosten der Aktion?
    • Wurde die Aktion während bezahlter Arbeitszeit vorbereitet oder durchgeführt?
    • War den Verantwortlichen bereits vor Beginn bewusst, dass für das Anbringen des Banners das Betriebsgelände von Circus Krone ohne Zustimmung betreten werden musste?
    • Wurde die Kletteraktion beziehungsweise die damit verbundene Protestaktion bei den zuständigen Behörden ordnungsgemäß angezeigt oder angemeldet?
    • Falls ja: Welche Form der Versammlung oder Aktion wurde angezeigt, welcher konkrete Ort wurde angegeben und welche behördlichen Auflagen galten für die Durchführung?
    • War gegenüber den Behörden angegeben worden, dass Aktivisten das Betriebsgelände von Circus Krone betreten und auf die Zeltkonstruktion steigen würden?
    • Falls die Kletteraktion nicht Bestandteil einer angezeigten Versammlung war: Warum entschied sich Vier Pfoten für eine Aktion außerhalb der später angekündigten Demonstration vor dem Circus?
    • Hält Vier Pfoten Aktionen, bei denen fremdes Betriebsgelände bewusst betreten und das Hausrecht des Eigentümers missachtet wird, grundsätzlich für mit dem eigenen gemeinnützigen Auftrag vereinbar?
    • Nach Angaben von Circus Krone fand während des Hamburger Gastspiels eine unangekündigte Kontrolle der Tierhaltung statt, die ohne Beanstandungen verlaufen sein soll. Wie bewertet Vier Pfoten dieses Kontrollergebnis?
    • Auf welche konkreten, dokumentierten Verstöße stützt Vier Pfoten seine Vorwürfe gegen die Tierhaltung von Circus Krone, wenn behördliche Kontrollen nach Angaben des Unternehmens regelmäßig keine entsprechenden Beanstandungen ergeben?
    • Wie erklärt Vier Pfoten den Widerspruch zwischen den eigenen öffentlichen Vorwürfen und Kontrollergebnissen zuständiger Veterinärbehörden, sofern diese keine Tierschutzverstöße feststellen?
    • Würde Vier Pfoten eine gemeinsame oder beobachtete Kontrolle durch das zuständige Veterinäramt akzeptieren und das behördliche Ergebnis auch dann öffentlich anerkennen, wenn dabei keine Tierschutzverstöße festgestellt werden?
    • Falls Vier Pfoten bei einer solchen Kontrolle zu einer anderen Bewertung käme als das Veterinäramt: Nach welchen fachlichen und rechtlichen Kriterien würde die Organisation einen Tierschutzverstoß feststellen, den die zuständige Behörde nicht beanstandet?
    • Verfügt Vier Pfoten über konkrete Belege dafür, dass behördliche Kontrollen bei Circus Krone relevante Tierschutzverstöße übersehen oder falsch bewertet haben? Falls ja, welche?

    Diese Fragen betreffen nicht nur die unmittelbare Kletteraktion, sondern auch die Glaubwürdigkeit der dahinterstehenden Kampagne. Wenn Vier Pfoten einerseits schwere Vorwürfe gegen die Tierhaltung erhebt, andererseits zuständige Veterinärbehörden bei ihren Kontrollen keine entsprechenden Verstöße feststellen, muss die Organisation erklären können, worauf ihre abweichende Bewertung konkret beruht. Ebenso muss geklärt werden, ob die Hamburger Aktion gegenüber den Behörden überhaupt in der Form angezeigt war, in der sie später tatsächlich durchgeführt wurde, und ob das Betreten des Betriebsgeländes sowie das Besteigen der Zeltkonstruktion Bestandteil der angekündigten Protestform waren.

    GERATI wird die Antworten nicht nur zusammenfassen, sondern die entscheidenden Aussagen nachvollziehbar dokumentieren. Sollte Vier Pfoten einzelne Fragen nicht beantworten, wird auch das kenntlich gemacht. Gerade eine gemeinnützige Organisation, die von Unternehmen Transparenz und Rechenschaft verlangt, muss sich denselben Maßstäben stellen, wenn es um die Finanzierung, Planung und Rechtfertigung der eigenen Aktionen geht.

    Fazit: Tierschutz rechtfertigt nicht jede Methode

    Der Hamburger Vorfall begann nicht mit der körperlichen Auseinandersetzung auf der Zeltkonstruktion, sondern mit einer bewussten Entscheidung der Aktivisten. Sie betraten das Betriebsgelände von Circus Krone und stiegen auf eine technische Konstruktion, um dort ihre politische Botschaft zu platzieren. Erst dadurch entstand eine Situation, in der Mitarbeiter des Circus reagieren mussten und die schließlich Polizei und Rettungsdienst beschäftigte. Wer die Eskalation bewerten will, muss deshalb beim Ausgangspunkt beginnen und darf Ursache und Reaktion nicht miteinander verwechseln.

    Ob einzelne Circus-Mitarbeiter bei ihrem Eingreifen strafrechtliche Grenzen überschritten haben, müssen die Ermittlungsbehörden klären. Unabhängig davon bleibt die Verantwortung derjenigen bestehen, die diese gefährliche Lage überhaupt erst geschaffen haben. Vier Pfoten muss deshalb nicht nur zu den behaupteten Übergriffen Stellung nehmen, sondern erklären, wer die Aktion plante, wer sie finanzierte, welche Rolle die Organisation selbst spielte und ob bewusst in Kauf genommen wurde, dass für die Durchführung fremdes Betriebsgelände betreten werden musste.

    Für GERATI ist die grundsätzliche Grenze klar. Tierschutz ist ein legitimes und steuerlich anerkanntes gemeinnütziges Ziel, doch dieser Zweck kann nicht automatisch jede gewählte Methode rechtfertigen. Wenn Rechtsverletzungen nicht zufällig entstehen, sondern von Verantwortlichen geplant, finanziert oder als Kampagnenmittel eingesetzt werden, muss auch die Gemeinnützigkeit einer Organisation überprüft werden. Genau deshalb darf die politische Debatte nicht bei diesem einen Vorfall enden.

    Der Hamburger Fall ist ein Beispiel dafür, wie schnell aus Aktivismus eine bewusste Missachtung rechtlicher Grenzen werden kann. Eine gemeinnützige Organisation, die gesellschaftliches Vertrauen und steuerliche Vorteile beansprucht, muss sich an der Rechtsordnung messen lassen und darf sich nicht durch den Verweis auf ein vermeintlich höheres Ziel davon lösen. Tierschutz ist gemeinnützig. Organisierter Rechtsbruch darf es nicht sein.

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    Quellen

  • Rotspiegelamazonen Nachzucht: Schönbrunn gelingt Zuchterfolg aus beschlagnahmten Eiern

    Rotspiegelamazonen Nachzucht: Schönbrunn gelingt Zuchterfolg aus beschlagnahmten Eiern

    Im Tiergarten Schönbrunn sind erstmals drei Rotspiegelamazonen-Küken von ihren Eltern selbstständig aufgezogen worden. Die Vögel gehen auf einen Schmuggelfall aus dem Jahr 2011 zurück: Damals beschlagnahmte der österreichische Zoll am Flughafen Wien-Schwechat insgesamt 74 Papageieneier und übergab sie dem Wiener Tiergarten. Aus den Eiern schlüpften Rotspiegel- und Jamaika-Amazonen – einige der damals geretteten Tiere sorgen inzwischen selbst für Nachwuchs.

    15 Jahre nach der Beschlagnahmung beginnt eine neue Generation

    Für den Tiergarten ist die natürliche Aufzucht der drei Küken ein besonderer Schritt. Die aus den beschlagnahmten Eiern geschlüpften Papageien mussten zunächst erfolgreich ausgebrütet und anschließend über Jahre fachgerecht aufgezogen und gehalten werden. Nach Angaben des Tiergartens konnten damals insgesamt 45 Papageien erfolgreich ausgebrütet und großgezogen werden.

    Rund 15 Jahre später hat sich aus diesen Tieren eine neue Generation entwickelt. Ein Paar der Rotspiegelamazonen hat nun erstmals drei Küken selbstständig aufgezogen. Damit zeigt sich, wie langfristig Erhaltungszucht bei seltenen Vogelarten angelegt sein kann und wie viele Jahre zwischen der Rettung einzelner Tiere und einem erfolgreichen Zuchtergebnis liegen können.

    Tiergartendirektor Stephan Hering-Hagenbeck bezeichnete den aktuellen Nachwuchs als Meilenstein. Aus einem Fall illegalen Wildtierhandels sei über viele Jahre ein Beitrag zum Artenschutz entstanden. Der heutige Zuchterfolg wäre ohne die damalige Aufnahme der beschlagnahmten Eier, die erfolgreiche künstliche Bebrütung und die anschließende langjährige Betreuung der Tiere nicht möglich gewesen.

    Schönbrunn hält das einzige europäische Zuchtpaar

    Die Rotspiegelamazone kommt ausschließlich auf Jamaika vor und lebt dort nur noch in zwei begrenzten Verbreitungsgebieten. Der Tiergarten Schönbrunn gibt die wild lebende Population mit höchstens rund 15.000 Tieren an. Als Belastungen gelten unter anderem der Verlust von Lebensraum, invasive Arten sowie die Folgen klimatischer Veränderungen.

    Gerade das begrenzte Verbreitungsgebiet erhöht das Risiko für die Art. Veränderungen in einzelnen Regionen können sich wesentlich stärker auf den Gesamtbestand auswirken als bei Arten, die über große Gebiete verteilt vorkommen. Der Schutz der natürlichen Lebensräume auf Jamaika bleibt deshalb die wichtigste Grundlage für den langfristigen Erhalt der Rotspiegelamazone.

    In Europa werden Rotspiegelamazonen nach Angaben des Tiergartens derzeit nur noch im Tiergarten Schönbrunn und im Zoo Prag gehalten. Das einzige Zuchtpaar befindet sich demnach in Wien. Schönbrunn ist damit aktuell der einzige europäische Zoo, dem die erfolgreiche Nachzucht dieser seltenen Amazonen gelingt.

    Für den Tiergarten ist der Nachwuchs deshalb weit mehr als nur eine erfolgreiche Brut. Die drei Jungvögel vergrößern eine ohnehin sehr kleine europäische Reservepopulation und können perspektivisch für die weitere Erhaltungszucht von Bedeutung sein.

    Langjährige Erfahrung entscheidet über den Zuchterfolg

    Eveline Dungl, zoologische Abteilungsleiterin im Tiergarten Schönbrunn, verweist auf die Bedeutung stabiler Reservepopulationen in menschlicher Obhut. Eine solche Population kann den Schutz der natürlichen Lebensräume nicht ersetzen, sie kann jedoch dazu beitragen, seltene Arten langfristig in zoologischen Einrichtungen zu erhalten und wichtiges Wissen über ihre Haltung und Fortpflanzung zu sichern.

    Gerade bei selten gehaltenen Papageienarten ist ein Zuchterfolg kein Selbstläufer. Haltung, Ernährung, Paarzusammenstellung, Brutbedingungen und die kontinuierliche Beobachtung der Tiere müssen über Jahre aufeinander abgestimmt werden. Der aktuelle Nachwuchs ist deshalb auch das Ergebnis langfristiger zoologischer Arbeit und spezialisierter Betreuung.

    Am Zuchterfolg war auch Teamleiterin Petra Stefan beteiligt, die die Papageien bereits seit der Beschlagnahmung der Eier im Jahr 2011 begleitet. Ihre Betreuung erstreckt sich damit inzwischen über mehrere Generationen der Tiere. Aus beschlagnahmten Eiern, deren Zukunft zunächst völlig ungewiss war, ist innerhalb von eineinhalb Jahrzehnten eine fortpflanzungsfähige Population entstanden.

    Auch Jamaika-Amazonen ziehen Nachwuchs auf

    Neben den drei jungen Rotspiegelamazonen wachsen im Tiergarten derzeit auch vier Küken der ebenfalls gefährdeten Jamaika-Amazone heran. Auch diese Art war unter den Papageien vertreten, die 2011 aus den beschlagnahmten Eiern geschlüpft waren.

    Der ursprüngliche Schmuggelfall und der heutige Zuchterfolg zeigen dabei zwei sehr unterschiedliche Seiten des internationalen Wildtierhandels. Die Beschlagnahmung machte deutlich, welchem Risiko Wildvögel durch illegalen Handel ausgesetzt sind. Gleichzeitig zeigt Schönbrunn, welche Rolle zoologische Einrichtungen übernehmen können, wenn beschlagnahmte Tiere oder Eier fachgerecht untergebracht und langfristig betreut werden müssen.

    Dass aus beschlagnahmten Eiern Jahre später selbst wieder Nachwuchs entsteht, ist keineswegs selbstverständlich. Es erforderte zunächst die erfolgreiche Bebrütung der Eier, anschließend die Aufzucht der Jungtiere und schließlich eine über viele Jahre stabile Haltung bis zur Fortpflanzungsfähigkeit. Der Fall zeigt damit sehr konkret, dass moderne Tiergärten nicht nur Tiere präsentieren, sondern auch über Fachwissen und Infrastruktur verfügen, die bei der Aufnahme und langfristigen Betreuung seltener Arten entscheidend sein können.

    Vom Zollaufgriff zum langfristigen Artenschutzprojekt

    Beschlagnahmte Eier können unter günstigen Bedingungen gerettet werden. Der Erfolg in Schönbrunn ist jedoch das Ergebnis vieler Jahre spezialisierter Pflege und lässt sich nicht als einfache Lösung für den illegalen Wildtierhandel verallgemeinern. Entscheidend bleibt, Wilderei und Schmuggel möglichst bereits in den Herkunftsländern zu verhindern und gleichzeitig die natürlichen Lebensräume der Tiere zu schützen.

    Der Fall aus Wien zeigt allerdings auch, was mit beschlagnahmten Tieren geschehen kann, wenn geeignete zoologische Einrichtungen zur Verfügung stehen. Aus einem Zollaufgriff des Jahres 2011 entwickelte sich über 15 Jahre ein langfristiges Zuchtprojekt. Drei Rotspiegelamazonen der nächsten Generation sitzen heute im Tiergarten Schönbrunn auf den Ästen ihrer Anlage.

    Ihr Wert liegt nicht allein darin, dass sie in einem Zoo geschlüpft sind. Sie vergrößern eine sehr kleine europäische Population einer auf Jamaika endemischen Papageienart und können künftig für die weitere Erhaltungszucht Bedeutung erlangen. Aus einem Fall illegalen Wildtierhandels ist damit ein langfristiges Schutzprojekt geworden, dessen Erfolg nun erstmals in der nächsten Generation sichtbar wird.

    Quellen

  • Strafanzeigen gegen Hähnchenmastbetriebe Vechta Stade nach Tierschutzvorwürfen

    Strafanzeigen gegen Hähnchenmastbetriebe Vechta Stade nach Tierschutzvorwürfen

    In zwei niedersächsischen Hähnchenmastbetrieben mit zusammen rund 63.000 Tieren stehen schwere Tierschutzvorwürfe im Raum. Die Tierrechtsorganisation Aninova hat nach eigenen Angaben Strafanzeigen gegen zwei Landwirte gestellt und Videoaufnahmen aus den Betrieben an die zuständigen Behörden übermittelt. Das Material aus dem Februar 2026 soll unter anderem kranke und verletzte Hähnchen, tote Tiere zwischen lebenden Artgenossen sowie einen problematischen Umgang mit Tieren beim Ausstallen zeigen. Ob daraus tatsächlich strafrechtlich relevante Verstöße folgen und welche Personen hierfür verantwortlich sein könnten, müssen die zuständigen Behörden klären.

    Aufnahmen aus Vechta und Stade

    Betroffen sind ein Betrieb im Landkreis Vechta mit etwa 43.000 Masthähnchen und ein weiterer Betrieb im Landkreis Stade mit rund 20.000 Tieren. Nach Darstellung von Aninova sollen einzelne kranke oder verletzte Tiere nicht ausreichend versorgt worden sein. Besonders kritisiert werden Szenen während des Ausstallens, bei denen Hähnchen kopfüber getragen, geworfen oder teilweise getreten worden sein sollen. Die veröffentlichten Angaben beziehen sich auf Videoaufnahmen, die nach Angaben der Organisation im Februar 2026 entstanden sind.

    Dabei müssen zwei unterschiedliche Vorwurfskomplexe voneinander getrennt werden. Einerseits geht es um die Versorgung einzelner Tiere während der Mast, andererseits um den Umgang mit den Hähnchen beim Einfangen und Verladen für den Transport zum Schlachthof. Videoaufnahmen können Hinweise auf mögliche Verstöße liefern, ersetzen jedoch keine behördliche oder gerichtliche Prüfung des gesamten Sachverhalts. Auch die Betreiber der betroffenen Betriebe äußerten sich gegenüber dem NDR zunächst nicht zu den konkreten Vorwürfen.

    Veterinäramt bewertet Verhalten als tierschutzwidrig

    Besonders deutlich fällt die Reaktion des zuständigen Veterinäramtes auf Teile des Videomaterials aus. Das Amt bezeichnete das Verhalten einzelner Mitglieder einer Fängerkolonne als „hochgradig tierschutzwidrig“ und kündigte eine eigene Strafanzeige wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz an. Damit stammt die rechtliche Reaktion in diesem Punkt nicht ausschließlich von einer Tierrechtsorganisation, sondern auch von einer zuständigen Behörde. Eine strafrechtliche Schuld einzelner Personen ist damit allerdings noch nicht festgestellt.

    Bei den behördlichen Kontrollen zeigen sich zugleich Unterschiede zwischen den beiden betroffenen Betrieben. Im Landkreis Vechta seien nach Angaben des NDR bei regelmäßigen Kontrollen keine Verstöße festgestellt worden. Im Landkreis Stade habe es dagegen im Rahmen von Lebenduntersuchungen wiederholt Mängel gegeben, deren Beseitigung angeordnet und anschließend kontrolliert worden sei. Welche konkreten Mängel dies waren und ob ein unmittelbarer Zusammenhang mit den jetzt veröffentlichten Videoaufnahmen besteht, ist öffentlich bislang nicht näher erläutert worden.

    PHW sieht Probleme bei Mitarbeitern der Verladefirma

    Auch die PHW-Gruppe, zu der die Marke Wiesenhof gehört und die von einem der betroffenen Betriebe beliefert wird, hat sich zu dem Material geäußert. Das Unternehmen bewertete das Verhalten von zwei Mitarbeitern einer beauftragten Verladefirma auf den Aufnahmen als kritisch. Gleichzeitig erklärte PHW, dass auf den übrigen Videosequenzen aus den beiden Ställen nach eigener Einschätzung keine weiteren Auffälligkeiten zu erkennen seien. Dem betroffenen Landwirt wurde nach Unternehmensangaben empfohlen, ebenfalls Anzeige zu erstatten.

    Damit stellt sich auch die Frage nach der konkreten Verantwortungsverteilung. Beim Ausstallen können neben dem Tierhalter externe Fang- oder Verladeunternehmen tätig sein, deren Mitarbeiter unmittelbar mit den Tieren umgehen. Ob mögliche Verstöße ausschließlich einzelnen Beschäftigten zugerechnet werden können oder ob zusätzlich organisatorische Abläufe und Kontrollen auf betrieblicher Ebene untersucht werden müssen, lässt sich anhand der bisher veröffentlichten Informationen nicht abschließend beurteilen. Genau diese Abgrenzung dürfte für die weiteren Prüfungen von Bedeutung sein.

    Strafanzeigen bedeuten noch keine festgestellte Schuld

    Die Strafanzeigen werden nun von den zuständigen Stellen geprüft. Entscheidend ist dabei nicht allein, was auf einzelnen Videosequenzen zu sehen ist, sondern auch, wann und wo die jeweiligen Szenen aufgenommen wurden, welche Personen beteiligt waren und welche konkreten Handlungen ihnen zugerechnet werden können. Für eine strafrechtliche Bewertung muss zudem geklärt werden, ob die gesetzlichen Voraussetzungen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz tatsächlich erfüllt sind. Eine Strafanzeige oder ein öffentlich erhobener Vorwurf ist deshalb nicht mit einer strafrechtlichen Feststellung gleichzusetzen.

    Das gilt insbesondere bei Material, das von einer Tierrechtsorganisation veröffentlicht und mit einer eigenen Bewertung versehen wird. Die Bilder können Anlass für Kontrollen und Ermittlungen geben, ihre rechtliche Einordnung obliegt jedoch Behörden und gegebenenfalls Gerichten. Gerade bei emotional stark aufgeladenen Fällen ist die Trennung zwischen dokumentiertem Verhalten, der Interpretation einer Organisation und einer späteren juristischen Bewertung entscheidend. Im vorliegenden Fall liegt zumindest für einzelne Szenen bereits eine deutliche behördliche Einschätzung vor, während die Frage der persönlichen und strafrechtlichen Verantwortung weiterhin offen ist.

    Weitere Tierwohlverfahren in Niedersachsen

    Der Fall steht im Zusammenhang mit weiteren Auseinandersetzungen zwischen Tierschutzorganisationen, landwirtschaftlichen Betrieben und der Fleischwirtschaft. Beim Schlachthof in Elsfleth laufen nach Angaben des NDR weiterhin Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Oldenburg wegen eigener Tierwohlvorwürfe. Dieses Verfahren betrifft jedoch einen anderen Betrieb und einen eigenständigen Sachverhalt. Eine Vermischung der Fälle würde deshalb weder der tatsächlichen noch der rechtlichen Lage gerecht.

    Für die beiden jetzt betroffenen Hähnchenmastbetriebe kommt es darauf an, welche Feststellungen die zuständigen Behörden nach Prüfung des vollständigen Materials treffen. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob kranke oder verletzte Tiere tatsächlich nicht angemessen versorgt wurden und ob beim Ausstallen gegen tierschutzrechtliche Vorschriften verstoßen wurde. Ebenso wichtig ist die Klärung, welche Personen für mögliche Verstöße konkret verantwortlich waren. Erst behördliche Ermittlungen und gegebenenfalls gerichtliche Entscheidungen können aus den derzeitigen Vorwürfen belastbare rechtliche Feststellungen machen.

    Quellen

  • PETA Belohnung für ausgesetzte Meerschweinchen: 500 Euro in Bonn-Beuel

    PETA Belohnung für ausgesetzte Meerschweinchen: 500 Euro in Bonn-Beuel

    In Bonn-Beuel sind 16 Meerschweinchen im Bereich des Friedhofs am Platanenweg zurückgelassen worden. Nach Angaben des Tierheims waren die Tiere stark verschmutzt, teilweise verletzt und abgemagert; zudem bestand Verdacht auf Parasitenbefall. Bei rund 15 Tieren soll es sich vermutlich um Nacktmeerschweinchen handeln. PETA griff den Fall anschließend auf und kündigte eine Belohnung von 500 Euro für Hinweise an – allerdings nicht einfach für einen verwertbaren Hinweis, sondern nur unter bestimmten Bedingungen.

    500 Euro klingen zunächst nach einer konkreten Fahndungshilfe

    Die Aussetzung von Haustieren ist kein Bagatelldelikt. Paragraf 3 des Tierschutzgesetzes verbietet ausdrücklich, ein gehaltenes Tier auszusetzen oder zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich den Halter- beziehungsweise Betreuerpflichten zu entziehen. Je nach konkretem Leid der Tiere kann darüber hinaus auch eine Strafbarkeit nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes in Betracht kommen. Im Fall von Bonn-Beuel ist bislang jedoch keine verantwortliche Person bekannt und damit auch niemand rechtskräftig verurteilt worden.

    Genau an dieser Stelle lohnt sich ein genauerer Blick auf die von PETA angekündigten 500 Euro. Die Organisation zahlt das Geld nach ihrer eigenen Formulierung nur für Hinweise, die tatsächlich zu einer rechtskräftigen Verurteilung der verantwortlichen Person oder Personen führen. Ein Zeuge, der wichtige Informationen liefert, damit eine Ermittlung ermöglicht oder die Polizei auf eine Spur bringt, hat damit keineswegs automatisch Anspruch auf die Summe. Die plakative Zahl von 500 Euro ist deshalb zunächst vor allem eine Auslobung, deren tatsächliche Auszahlung von mehreren späteren Voraussetzungen abhängt.

    PETA Belohnungen sind längst ein wiederkehrendes PR-Instrument

    Solche Auslobungen sind bei PETA kein außergewöhnliches Mittel. Allein in den vergangenen Monaten veröffentlichte die Organisation wiederholt Pressemitteilungen zu Fällen, in denen 500 oder 1.000 Euro für Hinweise zu mutmaßlichen Tierschutzverstößen versprochen wurden. Der Mechanismus ist fast immer ähnlich: Ein emotionaler Tierfall wird aufgegriffen, anschließend folgt eine Belohnungsauslobung und damit zusätzliche mediale Aufmerksamkeit für PETA. Dass damit im Einzelfall tatsächlich Ermittlungen unterstützt werden können, ist nicht ausgeschlossen.

    Entscheidend ist jedoch das Verhältnis zwischen der großen Zahl solcher öffentlichen Ankündigungen und den tatsächlich ausgezahlten Belohnungen. Eine leicht zugängliche Gesamtübersicht, aus der hervorgeht, wie viele Belohnungen PETA insgesamt ausgelobt und wie viele davon später tatsächlich ausgezahlt hat, veröffentlicht die Organisation nach öffentlich auffindbarem Stand nicht. Dokumentiert sind allerdings einzelne erfolgreiche Fälle: PETA berichtete etwa über Auszahlungen in Gaggenau und Ludwigsburg im Jahr 2016, in Großheide 2024 sowie in Brandenburg an der Havel 2026. Damit wäre es falsch zu behaupten, PETA zahle solche Belohnungen grundsätzlich nicht aus – ebenso wenig lässt sich aus diesen Einzelfällen jedoch ableiten, wie hoch die tatsächliche Auszahlungsquote sämtlicher öffentlich angekündigter Belohnungen ist.

    GERATI hat diese Form der öffentlichkeitswirksamen Belohnung bereits in anderen Fällen kritisch betrachtet. Gerade kleine vierstellige oder sogar nur dreistellige Beträge erzeugen starke Überschriften, während die Bedingungen für eine Auszahlung häufig erst im weiteren Text deutlich werden. Für eine seriöse Bewertung wäre deshalb Transparenz darüber interessant, wie viele dieser Auslobungen tatsächlich zu einer Zahlung führen.

    PETA nutzt den Fall zugleich für seine Qualzuchtkampagne

    PETA beschränkt seine Mitteilung nicht auf die Suche nach den Personen, die die Meerschweinchen ausgesetzt haben. Die Organisation verbindet den Fall zugleich mit ihrer grundsätzlichen Kritik an sogenannten Nacktmeerschweinchen wie Skinny und Baldwin und bezeichnet diese Zuchtformen als Qualzuchten. Tatsächlich kann fehlende Behaarung erhebliche Anforderungen an Haltung und Temperaturregulation mit sich bringen. Insbesondere bei vollständig haarlosen Baldwin-Meerschweinchen werden fehlende Vibrissen und Wimpern sowie weitere gesundheitliche Probleme beschrieben.

    Bei Skinny-Meerschweinchen ist die Situation dagegen weniger einheitlich, als es die pauschale PETA-Darstellung vermuten lässt. Fachquellen weisen darauf hin, dass Skinnys noch Restbehaarung sowie zumindest teilweise Tasthaare und Wimpern besitzen können und nicht sämtliche Tiere dieselben gesundheitlichen Einschränkungen zeigen. Die tierschutzrechtliche und züchterische Bewertung von Skinny und Baldwin sollte deshalb nicht undifferenziert miteinander vermischt werden. Für den konkreten Fall in Bonn ist ohnehin zunächst entscheidend, dass 16 domestizierte Tiere offenbar schutzlos zurückgelassen wurden – unabhängig davon, welcher Zuchtform sie angehören.

    Für die Aufklärung ist vor allem die Polizei entscheidend

    Wer tatsächlich beobachtet hat, wie die Tiere am Platanenweg abgestellt wurden, sollte solche Informationen vor allem den zuständigen Ermittlungsbehörden zur Verfügung stellen. Die Polizei kann Aussagen aufnehmen, Spuren zusammenführen und feststellen, ob sich daraus ein konkreter Tatverdacht ergibt. Eine zusätzliche Meldung an eine private Organisation ist dafür nicht erforderlich. Entscheidend ist am Ende nicht, wer die spektakulärste Belohnung ankündigt, sondern ob belastbare Hinweise zur Identifizierung der verantwortlichen Person führen.

    Die 500-Euro-Auslobung von PETA kann zusätzliche Aufmerksamkeit für den Fall erzeugen. Gleichzeitig sollte sie nicht mit einer garantierten Zahlung für Hinweise verwechselt werden, denn die Organisation knüpft ihre Auszahlung ausdrücklich an eine rechtskräftige Verurteilung. Ähnlich wie bei früheren Fällen einer Belohnung bleibt deshalb abzuwarten, ob aus der öffentlichkeitswirksamen Ankündigung am Ende überhaupt eine tatsächliche Auszahlung wird. Transparenter wäre es, wenn PETA regelmäßig offenlegen würde, wie viele Belohnungen angekündigt, wie viele Fälle aufgeklärt und wie viele Beträge anschließend tatsächlich ausgezahlt wurden.

    Quellen

  • Junge SVP Wolfsregulierung Schweiz: Obergrenze von sieben Rudeln gefordert

    Junge SVP Wolfsregulierung Schweiz: Obergrenze von sieben Rudeln gefordert

    Die Junge SVP mehrerer Schweizer Kantone fordert eine landesweite Obergrenze von sieben Wolfsrudeln. Mit einer Petition wenden sich die Sektionen unter anderem aus dem Oberwallis, Graubünden, Nidwalden, Schwyz, St. Gallen, dem Tessin und Zürich gegen den aktuellen Umgang mit der Wolfspopulation. Sie verlangen schnellere Eingriffe, mehr Transparenz bei den Kosten und eine Regulierung, die aus ihrer Sicht besser auf die Belastung der Alpwirtschaft reagiert.

    Hohe Risszahlen und wachsende Belastung für Alpbetriebe

    Die politische Forderung wird mit steigenden Wolfsbeständen und wiederholten Nutztierrissen begründet. Nach Angaben der beteiligten Jungparteien wurden vom 1. November 2024 bis zum 31. Oktober 2025 schweizweit 808 Nutztiere entschädigt. Diese Zahl umfasst allerdings nur offiziell anerkannte Fälle. Für das Wallis nennt die Junge SVP für den Sommer 2026 bislang 230 gerissene Nutztiere bei 91 Angriffen, während im Tessin bereits mehr als 108 Risse registriert worden seien.

    Besonders konfliktträchtig ist, dass neben Schafen zunehmend auch grössere Nutztiere betroffen sein sollen. Im Vallée de la Brévine wurden zwischen dem 4. und 26. Juli acht Rinder gerissen oder verletzt. Auf der Alp Talalp im Klein Melchtal wurde am 4. September ein weiteres Rind getötet; die Wildhut stufte den Wolf dort als höchstwahrscheinlich verantwortlich ein. Die Beispiele zeigen, weshalb die Debatte für die Landwirtschaft über den klassischen Herdenschutz hinausgeht: Angriffe auf Rinder, Kälber und Ziegen können für Betriebe wirtschaftlich schwerer wiegen als einzelne Schafverluste.

    Die Jungpartei macht zugleich geltend, dass nicht alle Vorfälle gemeldet würden. Betroffene hätten teilweise Sorge vor administrativen Hürden oder einer vorzeitigen Räumung der Alpweiden. Diese Darstellung stammt von den politischen Initiatoren der Petition und beschreibt deren Einschätzung der Situation. Für die betroffenen Halter hat sie dennoch eine praktische Konsequenz: Nur dokumentierte und anerkannte Risse können in der Regel in Verfahren und Entschädigungsfragen berücksichtigt werden. Die Belastung für die Alpbetriebe steigt nach Darstellung der Jungpartei, während die Schutzmassnahmen zunehmend an ihre Grenzen stossen.

    Bestandsentwicklung verschärft den politischen Streit

    Die Junge SVP verweist auf einen deutlichen Anstieg der Wolfsbestände. Während für 2020 rund elf Rudel und etwa 100 Wölfe genannt werden, gehen aktuelle Angaben der Initiatoren von mehr als 43 Rudeln und über 350 Tieren aus. Gleichzeitig habe sich das Verbreitungsgebiet aus den alpinen Kernregionen in Voralpen, Jura und periurbane Gebiete des Flachlands ausgedehnt. Die Zahlen werden von der Jungpartei als Argument für eine schweizweit einheitliche Bestandsgrenze verwendet.

    Die geforderte Grenze von sieben Rudeln soll nach Darstellung der Petition den langfristigen Erhalt der Art sichern und zugleich die Existenz der Berg- und Weidewirtschaft schützen. Damit verbindet die Initiative eine deutliche Reduzierung des heutigen Bestands mit dem Anspruch, den Wolf dauerhaft in der Schweiz zu erhalten. Wie eine solche Obergrenze biologisch, rechtlich und praktisch umgesetzt werden könnte, wird durch die Forderung allein jedoch nicht beantwortet. Klar ist nur, dass die Regulierung deutlich stärker auf eine landesweite Bestandssteuerung ausgerichtet wäre als auf einzelne problematische Tiere oder lokale Rissereignisse.

    Petition verlangt schnellere Verfahren und vollständige Kostensicht

    Neben der Bestandsgrenze fordert die Junge SVP einheitliche Kriterien und kürzere Entscheidungswege für Abschüsse. Die bisherigen Bewilligungsverfahren seien aus ihrer Sicht zu langsam und zu komplex. Zudem warnt die Partei davor, dass langwierige Abläufe die Akzeptanz der geltenden Regeln schwächen könnten. Zuständig für konkrete Eingriffe bleiben dabei die nach den jeweiligen Verfahren verantwortlichen Behörden und die Wildhut.

    Ein weiterer Schwerpunkt ist die Kostentransparenz. Die Petition verlangt eine Offenlegung der Ausgaben von Bund, Kantonen und Gemeinden sowie der Aufwendungen Privater. Genannt werden Entschädigungen, Zäune, Herdenschutzhunde, Nachtpferche und Arbeitszeit. Nach Angaben der Initiatoren werden Herdenschutzmassnahmen bereits mit rund zehn Millionen Franken jährlich aus Bundesmitteln unterstützt; der Kanton St. Gallen trage zusätzlich fast eine Million Franken pro Jahr. Für Tierhalter ist diese Debatte unmittelbar relevant, weil nicht nur gerissene Tiere, sondern auch laufende Schutz- und Betreuungsaufwendungen über die Wirtschaftlichkeit einer Alp entscheiden können.

    Die Forderung steht vor dem Hintergrund eines bereits zugespitzten Vollzugsstreits. Die Junge SVP hält solche Eingriffe insgesamt für zu selektiv und verlangt eine politische Obergrenze statt einer ausschliesslich ereignisbezogenen Regulierung.

    Ob Bundesrat und Parlament den Vorstoss aufgreifen, ist offen. Die Petition macht jedoch sichtbar, dass sich der Konflikt inzwischen nicht mehr nur um einzelne Risse dreht. Im Zentrum steht vielmehr die Frage, wie gross ein Wolfsbestand sein kann, ohne dass Nutztierhaltung und Alpwirtschaft dauerhaft unverhältnismässig belastet werden, wer die Kosten des Zusammenlebens übernimmt und ob der Schutz von Nutztieren mit den bestehenden Verfahren tatsächlich schnell genug gewährleistet werden kann. Gerade auf weitläufigen Alpweiden zeigt sich dabei, dass Herdenschutz technisch, personell und wirtschaftlich nicht unbegrenzt ausgeweitet werden kann.

    Quellen

  • Rote-Panda-Zwillinge im Tierpark Görlitz: Nach Tod von Zayah beginnt intensive Handaufzucht

    Rote-Panda-Zwillinge im Tierpark Görlitz: Nach Tod von Zayah beginnt intensive Handaufzucht

    Im Naturschutz-Tierpark Görlitz-Zgorzelec ist die sechsjährige Rote-Panda-Dame Zayah überraschend gestorben. Ihre erst wenige Wochen alten Zwillinge Nishu und Kiran können deshalb nicht mehr von ihrer Mutter versorgt werden und werden nun intensiv vom Tierpflege-Team betreut. Die Todesursache von Zayah ist bislang ungeklärt und soll durch weitere Untersuchungen festgestellt werden. Währenddessen konzentriert sich der Tierpark darauf, die beiden Jungtiere sicher durch ihre noch empfindliche Entwicklungsphase zu bringen.

    Zayah starb innerhalb einer halben Stunde

    Der Tod von Zayah kam für das Team des Tierparks völlig unerwartet. Nach Angaben des Tierparks zeigten Kameraaufzeichnungen, dass die sechsjährige Panda-Dame am Dienstag, dem 8. September 2026, gegen 13.30 Uhr noch munter durch ihr Gehege lief. Rund eine halbe Stunde später lag sie tot am Boden. Wenige Wochen zuvor hatte der Tierpark noch über die gute Entwicklung ihrer beiden Jungtiere berichtet.

    Der Tierkörper wurde unmittelbar nach dem Tod zur Obduktion nach Dresden gebracht. Erste Untersuchungsergebnisse lieferten nach Angaben des Tierparks bislang keinen konkreten Hinweis auf die Todesursache. Es besteht derzeit der Verdacht auf eine akute Virusinfektion, bestätigt ist dieser jedoch nicht. Die weiteren Untersuchungen müssen nun zeigen, ob sich eine konkrete Ursache für den ungewöhnlich schnellen Tod feststellen lässt.

    Kuratorin Catrin Hammer verwies gegenüber dem MDR zudem auf vergleichbare Fälle in zoologischen Einrichtungen in Großbritannien und Frankreich. Dort seien im vergangenen Jahr ebenfalls Rote-Panda-Muttertiere wenige Monate nach der Geburt ihrer Jungtiere gestorben. Ob zwischen diesen Fällen und dem Tod von Zayah tatsächlich ein Zusammenhang besteht, ist derzeit offen. Eine solche Verbindung lässt sich erst bewerten, wenn belastbare Untersuchungsergebnisse aus Görlitz vorliegen.

    Nishu und Kiran müssen ohne ihre Mutter aufwachsen

    Besondere Aufmerksamkeit gilt nun Zayahs beiden Jungtieren Nishu und Kiran. Bei Roten Pandas übernimmt normalerweise das Weibchen die Aufzucht des Nachwuchses, während sich das männliche Tier daran nicht beteiligt. Der Ausfall des Muttertiers bedeutet deshalb, dass die Versorgung vollständig vom Tierpflege-Team übernommen werden muss. Gerade in diesem jungen Alter sind die Tiere noch stark auf eine geeignete Ersatzfütterung angewiesen.

    Die beiden Zwillinge werden dabei nicht exakt auf dieselbe Weise versorgt. Das Weibchen Nishu akzeptiert nach Angaben des Tierparks inzwischen Milchaustauscher vom Löffel. Ihr Bruder Kiran nimmt dagegen Brei von einem Pinsel auf. Eine Fütterung mit der Flasche vermeidet der Tierpark wegen des Risikos einer Aspirationspneumonie, bei der Flüssigkeit in die Atemwege gelangen kann.

    Zusätzlich werden den Jungtieren bereits verschiedene andere Futtermittel angeboten. Dazu gehört insbesondere Bambus, der für erwachsene Rote Pandas einen wesentlichen Bestandteil der Ernährung bildet. Das Interesse der noch jungen Tiere daran ist bislang allerdings gering, da Rote Pandas erst im Alter von ungefähr drei Monaten beginnen, zunehmend feste Nahrung auszuprobieren. Entscheidend ist derzeit, dass beide Jungtiere nach Angaben des Tierparks weiter an Gewicht zunehmen.

    Handaufzucht verlangt intensive Betreuung

    Der plötzliche Tod Zayahs zeigt, wie schnell sich die Situation bei der Aufzucht von Jungtieren verändern kann. Noch wenige Tage zuvor wurden Nishu und Kiran vollständig von ihrer Mutter versorgt, nun muss das Tierpflege-Team diese Aufgabe übernehmen. Dabei geht es nicht nur darum, ausreichend Nahrung bereitzustellen, sondern auch die Gewichtsentwicklung und den allgemeinen Gesundheitszustand der Tiere genau zu beobachten. Gerade bei sehr jungen Tieren können Veränderungen innerhalb kurzer Zeit entscheidend sein.

    Bislang entwickelt sich die Handaufzucht nach Angaben des Tierparks positiv. Beide Zwillinge nehmen zu, und die gewählten Fütterungsmethoden werden von den Tieren angenommen. Gleichzeitig weist der Tierpark darauf hin, dass mögliche Komplikationen in dieser frühen Lebensphase nicht ausgeschlossen werden können. Die kommenden Wochen dürften deshalb für die weitere Entwicklung von Nishu und Kiran besonders wichtig sein.

    27 Rote Pandas wurden bereits in Görlitz geboren

    Rote Pandas werden im Görlitzer Tierpark bereits seit 1997 gehalten. Die Einrichtung beteiligt sich seit Beginn der Haltung am Europäischen Ex-situ-Programm, kurz EEP, für diese stark gefährdete Tierart. Mit Nishu und Kiran wurden nach Angaben des Tierparks inzwischen insgesamt 27 Rote Pandas in Görlitz geboren. Zayah, die 2021 aus dem niederländischen Alphen aan den Rijn nach Görlitz gekommen war, brachte dort mehrfach Nachwuchs zur Welt.

    Die Erhaltungszucht soll dazu beitragen, eine genetisch stabile Population der Tiere in europäischen zoologischen Einrichtungen zu erhalten. Rote Pandas sind in ihrem natürlichen Lebensraum unter anderem durch Lebensraumverlust, Wilderei, illegalen Tierhandel und Krankheiten bedroht. Zoologische Einrichtungen koordinieren deshalb die Zucht und den Austausch geeigneter Tiere innerhalb des europäischen Programms. Für den Tierpark Görlitz gehört die Haltung und Zucht der Roten Pandas seit fast drei Jahrzehnten zu den langfristigen Artenschutzprojekten.

    Nach dem Tod Zayahs stehen nun jedoch zunächst ihre beiden Jungtiere im Mittelpunkt. Entscheidend wird sein, ob Nishu und Kiran die Umstellung auf die Handaufzucht weiterhin gut verkraften und ihre Gewichtsentwicklung stabil bleibt. Parallel dazu soll die Untersuchung von Zayah klären, warum ein offenbar unauffälliges Tier innerhalb so kurzer Zeit starb. Bis belastbare Ergebnisse vorliegen, bleibt die vermutete Virusinfektion lediglich eine mögliche Erklärung.

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  • Schweizer Pelzimportverbot und Handelsverbot: Ständerat stimmt Gegenvorschlag mit 43 zu 1 zu

    Schweizer Pelzimportverbot und Handelsverbot: Ständerat stimmt Gegenvorschlag mit 43 zu 1 zu

    Der Schweizer Ständerat hat den indirekten Gegenvorschlag zur Pelz-Initiative mit 43 zu 1 Stimmen ohne Enthaltungen angenommen. Künftig sollen die Einfuhr, die Durchfuhr und der Handel mit Pelzen und Pelzprodukten verboten werden, wenn diese unter Produktionsbedingungen gewonnen wurden, die nach den vorgesehenen gesetzlichen Kriterien als tierquälerisch gelten. Damit geht der Gegenvorschlag teilweise über die ursprüngliche Volksinitiative hinaus, weil nicht nur die Einfuhr, sondern auch der Handel innerhalb der Schweiz erfasst werden soll. Endgültig abgeschlossen ist das Gesetzgebungsverfahren allerdings noch nicht, weil zwischen Nationalrat und Ständerat weiterhin Differenzen bestehen.

    Bundesstelle soll Regeln für zulässige Pelze festlegen

    Eine zentrale Frage der Ständeratsdebatte betraf die künftige Zertifizierung von Pelzen und Pelzprodukten. Der Ständerat hielt dabei am Modell des Bundesrats fest, wonach das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, kurz BLV, die Anforderungen an eine nicht tierquälerische Pelzproduktion im Rahmen eines Zertifizierungsprogramms festlegt. Ein Vorschlag, stärker auf externe Zertifizierungsstellen und internationale Regelwerke zu setzen, setzte sich im Rat nicht durch. Der entsprechende Antrag scheiterte mit 40 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung.

    Damit erhält das BLV eine zentrale Rolle bei der Definition der künftig zulässigen Produktionsbedingungen. Das Bundesamt arbeitet die konkreten Eckpunkte des Zertifizierungsprogramms derzeit noch aus und will diese bis Ende 2026 festlegen. Danach sollen Pelze nur noch kommerziell eingeführt beziehungsweise verkauft werden dürfen, wenn ihre Produktion den vorgegebenen Anforderungen entspricht. Für Händler bedeutet das zusätzliche Nachweispflichten, weil sie künftig dokumentieren müssen, unter welchen Bedingungen die von ihnen angebotenen Pelzwaren hergestellt wurden.

    Tierschutzorganisationen begrüßen die Verschärfung

    VIER PFOTEN, die Stiftung für das Tier im Recht, der Schweizer Tierschutz STS, der Zürcher Tierschutz, Sentience und Animal Rights Switzerland hatten sich für eine möglichst weitreichende Regelung ausgesprochen. Aus Sicht dieser Organisationen soll verhindert werden, dass Pelze aus Haltungs- oder Tötungsmethoden auf dem Schweizer Markt angeboten werden, die nicht den vorgesehenen Tierwohlkriterien entsprechen. Diese Position ist Teil der politischen Auseinandersetzung um die Pelz-Initiative und hat die Debatte über strengere Einfuhr- und Handelsregeln maßgeblich begleitet. Der parlamentarische Beschluss bedeutet allerdings nicht, dass damit sämtliche Fragen zu Wirksamkeit, Vollzug und Verhältnismäßigkeit beantwortet wären.

    Bereits zuvor war die Schweizer Pelzregulierung verschärft worden. Ein Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelze trat auf Verordnungsstufe am 1. Juli 2025 in Kraft. Wegen verlängerter Übergangsfristen sollen entsprechende Pelzprodukte allerdings erst ab dem 1. Juli 2029 nicht mehr kommerziell eingeführt und ab dem 1. Juli 2030 nicht mehr verkauft werden dürfen. Der jetzt beratene Gegenvorschlag soll diese Regelung zusätzlich im Tierschutzgesetz verankern und auf den inländischen Handel ausweiten.

    Aus einer Deklarationspflicht wird ein umfassender Markteingriff

    An diesem Punkt stellt sich allerdings die Frage, ob der gewählte Weg tatsächlich verhältnismäßig ist. Die Schweiz wechselt von einer Deklarations- und Informationsregelung zu einem System, bei dem der Staat festlegt, welche Produktionsmethoden akzeptiert werden und welche Pelzprodukte überhaupt noch gehandelt werden dürfen. Widerrechtlich eingeführte oder gehandelte Produkte können aus dem Verkehr gezogen werden, zudem sind strafrechtliche Konsequenzen vorgesehen. Damit handelt es sich nicht mehr lediglich um Verbraucherschutz durch Transparenz, sondern um einen erheblichen Eingriff in den Handel mit einem grundsätzlich legalen Produkt.

    Hinzu kommt, dass wesentliche Details des Zertifizierungssystems noch gar nicht abschließend feststehen. Das BLV entwickelt die konkreten Anforderungen erst, während die gesetzliche Grundlage bereits geschaffen werden soll. Für Händler entstehen gleichzeitig neue Prüf- und Dokumentationspflichten, obwohl die praktische Wirkung des bereits seit 2025 bestehenden Importverbots wegen der langen Übergangsfristen noch gar nicht vollständig beurteilt werden kann. Kritisch gefragt werden muss deshalb, ob eine weitere Ausweitung der Regulierung bereits jetzt notwendig ist oder ob zunächst hätte ausgewertet werden können, wie wirksam das bestehende System tatsächlich funktioniert.

    Die Nachhaltigkeitsfrage ist komplexer als „Echtpelz gegen Kunstfell“

    In der politischen Debatte wird zudem häufig so argumentiert, als sei der Verzicht auf Echtpelz automatisch die nachhaltigere Materialentscheidung. So einfach ist die Frage jedoch nicht. Hochwertige Pelzbekleidung kann bei entsprechender Pflege lange genutzt, repariert, umgearbeitet und weitergegeben werden. Untersuchungen zur Nutzung von Pelzbekleidung beschreiben ausdrücklich eine Tradition des Umarbeitens und Weiterverwendens; dokumentiert sind auch Kleidungsstücke, die über Jahrzehnte hinweg genutzt wurden oder innerhalb von Familien weitergegeben wurden. Gleichzeitig ist die tatsächliche Lebensdauer stark von Pelzart, Pflege, Lagerung und Nutzungsintensität abhängig, weshalb pauschale Aussagen über eine generelle Lebensdauer von mehreren Jahrzehnten nicht für jedes Produkt gelten.

    Bei Kunstfell handelt es sich dagegen häufig um Materialien auf Basis synthetischer Fasern wie Polyester oder Acryl. Diese Materialien haben andere Umweltwirkungen, unter anderem durch die Herstellung petrochemischer Fasern und den möglichen Eintrag von Mikrofasern. Neuere Lebenszyklusanalysen zeigen zugleich, dass ein seriöser Vergleich zwischen Echt- und Kunstpelz stark davon abhängt, welche Produktionsstufen, Nutzungsdauer und Entsorgung in die Berechnung einbezogen werden. Daraus folgt nicht automatisch, dass Echtpelz ökologisch grundsätzlich überlegen ist. Es zeigt aber, dass ein pauschaler Ersatz von langlebigen Naturmaterialien durch synthetische Alternativen ebenfalls kritisch betrachtet werden sollte.

    Ausnahmen für Reisende und Erbstücke

    Das geplante Verbot soll nicht jede private Einfuhr erfassen. Für Reisende sind Ausnahmen vorgesehen, wenn Pelze für den persönlichen Gebrauch eingeführt werden. Auch Erbstücke dürfen weiterhin in die Schweiz gebracht werden, wobei ein anschließender Verkauf solcher Produkte nicht zulässig sein soll. Damit unterscheidet die Regelung zwischen privater Nutzung und kommerziellem Handel.

    Für Unternehmen sind die Anforderungen deutlich umfangreicher. Händler, Modegeschäfte und Onlineanbieter sollen beim Einkauf die Herstellungsmethode der angebotenen Pelzwaren abklären und entsprechende Nachweise verlangen. Fehlt ein ausreichender Nachweis oder wird ein Produkt trotz Verbots angeboten, können die Behörden eingreifen. Die Herkunftsdokumentation wird damit zu einem wesentlichen Bestandteil des künftigen Handels mit Pelzwaren.

    Nationalrat muss noch einmal entscheiden

    Mit dem Votum des Ständerats ist der indirekte Gegenvorschlag noch nicht endgültig verabschiedet. Der Nationalrat hatte der Vorlage bereits zuvor grundsätzlich zugestimmt, muss sich wegen verbliebener Differenzen aber erneut damit befassen. Erst wenn beide Kammern denselben Gesetzestext beschlossen haben, ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen.

    Auch über die Volksinitiative selbst ist damit noch nicht abschließend entschieden. Das Initiativkomitee hatte angekündigt, die Initiative zurückzuziehen, falls das Parlament einen aus seiner Sicht wirksamen Gegenvorschlag verabschiedet. Der Beschluss des Ständerats ist daher ein wichtiger Schritt im Verfahren, aber noch keine endgültige Entscheidung über die künftige Pelzregelung in der Schweiz.

    Quellen

    • Schweizer Parlament – Parlament will Handel mit Quäl-Pelzen den Riegel schiebenQuelle öffnen
    • Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen – Gegenvorschlag zur Pelz-Initiative und Importverbot auf VerordnungsstufeQuelle öffnen
    • Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen – Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelze: Mehr Zeit für Anpassung der ProduktionQuelle öffnen
    • Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen – PelzQuelle öffnen
    • University of Southern Denmark – Investigating Fur as Mediator of SustainabilityQuelle öffnen
    • Copenhagen Business School – Fur and SustainabilityQuelle öffnen
    • Ziouzios, Tsepoura & Vasileiadis – Carbon-Efficient Fur Processing: Integrating Embedded IoT Systems in Tanning and Synthetic Textile ManufacturingQuelle öffnen
  • H5N1 in US-Truthahnbeständen breitet sich aus – kurz vor Thanksgiving

    H5N1 in US-Truthahnbeständen breitet sich aus – kurz vor Thanksgiving

    In Minnesota, North Dakota und South Dakota breitet sich die Vogelgrippe H5N1 in kommerziellen Truthahnbeständen aus. Seit dem 12. August wurden nach Angaben des US-Tier- und Pflanzengesundheitsdienstes APHIS in den drei Bundesstaaten fünf Bestände in South Dakota, drei Populationen in Minnesota und ein Bestand in North Dakota erfasst, die zusammen rund 417.700 Vögel umfassen. Der Zeitpunkt ist für die Branche besonders kritisch: Thanksgiving am 26. November gehört zu den wichtigsten Absatzphasen für Truthahn in den USA.

    Ausbrüche in mehreren Bundesstaaten

    Allein in South Dakota wurden seit dem 12. August fünf kommerzielle Bestände mit zusammen rund 284.000 Tieren bestätigt. Betroffen sind unter anderem Masttruthähne und Zuchtbestände im Beadle, Hamlin, Edmunds, McPherson und Turner County. In Minnesota summieren sich drei betroffene Populationen auf 92.100 Vögel. Zu den jüngsten Fällen zählen zwei Betriebe mit 44.300 beziehungsweise 18.000 Tieren; zuvor war bereits ein Bestand mit 29.800 Truthähnen im Wright County betroffen.

    Am 1. September wurde H5N1 außerdem in einer Anlage im LaMoure County in North Dakota nachgewiesen. Dort waren 41.600 Truthähne betroffen. Es handelt sich um den zweiten Ausbruch in diesem Landkreis in diesem Jahr, nachdem bereits im April ein Fall auf einer kommerziellen Farm bestätigt worden war. Die räumliche Verteilung zeigt Fälle in mehreren Bundesstaaten des oberen Mittleren Westens und der nördlichen Great Plains.

    Die Region hat für den US-Markt besonderes Gewicht. Minnesota zählt zu den führenden Truthahnproduzenten der USA.

    Keulungen belasten Betriebe vor der Feiertagssaison

    Bei bestätigten Infektionen werden betroffene Herden unter Aufsicht von Bundes- und Landesbehörden getötet, beseitigt und die Ställe anschließend gereinigt und desinfiziert. Die Maßnahmen sollen eine weitere Ausbreitung verhindern, führen für die Betriebe aber zu unmittelbaren Tierverlusten, zusätzlichen Kosten und längeren Produktionsausfällen. Vor Thanksgiving und Weihnachten wächst damit der Druck auf Erzeuger, Verarbeiter und Lieferketten.

    Die Behörden sehen derzeit keinen Hinweis auf einen landesweiten Versorgungsengpass. Ob weitere Ausbrüche die verfügbare Menge oder die Preise stärker beeinflussen, hängt vor allem davon ab, ob sich H5N1 in den kommenden Wochen auf zusätzliche Bestände ausbreitet.

    Der aktuelle Cluster ist Teil der seit 2022 anhaltenden H5N1-Lage in der US-Geflügelhaltung. Der beginnende Herbstzug ist eine allgemeine epidemiologische Möglichkeit für erneute Virusaktivität, ohne dass daraus ein konkreter Eintragsweg in die einzelnen Betriebe abgeleitet werden kann. Ein konkreter Eintragsweg in die einzelnen Betriebe wurde öffentlich nicht für jeden Fall festgestellt. Möglich sind neben direktem Kontakt auch kontaminierter Kot, Wasser, Kleidung, Fahrzeuge oder Arbeitsgeräte.

    Behörden unterscheiden zwischen Betriebsrisiko und Verbraucherrisiko

    Für Beschäftigte in betroffenen Betrieben ist die Gefahr größer als für die Allgemeinbevölkerung. Die US-Zentren für Krankheitskontrolle und -prävention CDC empfehlen bei Arbeiten mit erkrankten oder verendeten Vögeln persönliche Schutzausrüstung; diese Hinweise richten sich damit insbesondere an Beschäftigte beim Umgang mit solchen Tieren und bei der Räumung betroffener Bestände.

    Für Menschen ohne direkten Kontakt zu infizierten Tieren bewertet die CDC das Risiko weiterhin als gering. Hinweise auf eine anhaltende Übertragung von Mensch zu Mensch gibt es nach den vorliegenden Angaben nicht. Die Einordnung unterscheidet sich damit deutlich von der Situation in den Betrieben, in denen ganze Bestände unter behördlicher Aufsicht geräumt werden müssen.

    Auch der Verzehr von Truthahn ist nach Angaben der US-Lebensmittelbehörden nicht grundsätzlich problematisch. Für ordnungsgemäß zubereitete Lebensmittel liegen nach den vorliegenden Angaben keine Hinweise auf eine Übertragung der Vogelgrippe vor. Das USDA empfiehlt, Geflügel vollständig durchzugaren und eine Kerntemperatur von 165 Grad Fahrenheit, also rund 74 Grad Celsius, zu erreichen; dieser Hinweis betrifft Verbraucher bei der Zubereitung von Geflügel.

    Für die Truthahnindustrie liegt die entscheidende Frage deshalb nicht in einer unmittelbaren Gefährdung der Verbraucher, sondern in der weiteren Entwicklung der Tierseuche. Jeder zusätzliche Ausbruch kann kurz vor dem saisonalen Nachfragehöhepunkt neue Keulungen und Produktionsausfälle auslösen. Wie stark Biosicherheitsmaßnahmen und behördliche Überwachung die Folgen begrenzen können, entscheidet sich nun an den einzelnen Betrieben.

    Quellen

  • 8.500 Follower bei GERATI – Danke für eure Unterstützung

    8.500 Follower bei GERATI – Danke für eure Unterstützung

    GERATI hat auf Facebook die Marke von 8.500 Followern erreicht. Dafür möchte ich mich zunächst einmal bei allen bedanken, die die Seite verfolgen, Beiträge lesen, kommentieren, teilen oder auch kritisch begleiten.

    Zu Beginn dieses Jahres lag die Zahl noch bei ungefähr 8.350 Followern. Über einen langen Zeitraum hinweg hatte sich bei der Reichweite allerdings kaum etwas bewegt. Die Zahl stagnierte über Jahre weitgehend, ohne dass sich ein wirklicher Wachstumstrend erkennen ließ.

    Mehr Struktur und neue Arbeitsweisen

    Anfang des Sommers habe ich mich deshalb entschlossen, die Arbeit rund um GERATI stärker zu strukturieren und einige Abläufe grundlegend zu verändern. Dazu gehört inzwischen auch der verstärkte Einsatz von KI-Agenten, die mir bei verschiedenen Arbeitsschritten helfen und mittlerweile einen Teil der täglichen Arbeit übernehmen.

    Das bedeutet allerdings nicht, dass Inhalte automatisch und ungeprüft veröffentlicht werden. Jeder Beitrag wird von mir vor der Veröffentlichung kontrolliert und freigegeben. Die KI soll Arbeit abnehmen, Recherche und Abläufe effizienter machen – die Verantwortung für das, was auf GERATI erscheint, bleibt aber weiterhin bei mir.

    Seit dieser Umstellung ist auch bei der Entwicklung der Facebook-Seite wieder deutlich Bewegung zu erkennen. Der Anstieg begann im Sommer und setzt sich seitdem kontinuierlich fort. Die 8.500 Follower sind deshalb für mich nicht nur eine Zahl, sondern auch eine kleine Bestätigung dafür, dass der eingeschlagene Weg funktioniert.

    Danke für 8.500 Follower

    GERATI bleibt weiterhin ein unabhängiges Projekt, das sich kritisch mit Tierrecht, Tierschutz, Zoos, Zirkussen, NGOs und öffentlichen Kampagnen beschäftigt. Dabei wird es auch künftig Themen geben, bei denen nicht jeder meiner Einschätzung zustimmen wird – und das ist völlig in Ordnung.

    Danke an alle, die GERATI begleiten. 8.500 Follower sind erreicht – und jetzt geht es weiter.

  • FragDenStaat-Anfrage zu Zoos Media: Was die Recherche tatsächlich zeigen kann

    FragDenStaat-Anfrage zu Zoos Media: Was die Recherche tatsächlich zeigen kann

    Auf FragDenStaat läuft derzeit eine auffällig spezifische Informationsanfrage an die Gemeinde Timmendorfer Strand. Antragstellerin Daniela Baier verlangt sämtliche E-Mail-Korrespondenzen aus dem Zeitraum vom 23. März bis einschließlich 30. April 2026, in denen entweder der Name „Kroiß“, die „stadt land Fluss GmbH“ vorkommen oder Absender der Domain @zoos.media auftauchen. Die Gemeinde hat die Anfrage bislang nicht beantwortet und beruft sich wegen Umfang, rechtlicher Prüfung und personeller Ressourcen auf eine Fristverlängerung. Damit steht bislang lediglich fest, wonach gesucht wird – nicht jedoch, welche Kommunikation tatsächlich stattgefunden hat.

    Die Anfrage fällt in die Zeit der öffentlichen Auseinandersetzung um den gestrandeten Buckelwal Timmy und die Rolle des bekannten Aktivisten Robert Marc Lehmann. Im weiteren Verlauf entwickelte sich daraus eine politische Affäre um E-Mails, in denen Lehmann massiv angegriffen worden sein soll, sowie um die Behauptung von Bürgermeister Sven Partheil-Böhnke, sein Account beziehungsweise sein Mobiltelefon seien gehackt worden. GERATI hat die Hintergründe der E-Mail-Affäre, des behaupteten Hackerangriffs und der strafrechtlichen Ermittlungen bereits ausführlich aufgearbeitet. Die jetzigen FragDenStaat-Anfragen könnten deshalb neue Informationen darüber liefern, welche Kommunikation im entscheidenden Zeitraum tatsächlich stattgefunden hat.

    Zoos Media wird gesondert herausgefiltert

    Bemerkenswert ist zunächst die Konstruktion der FragDenStaat-Anfrage. Gesucht wird nicht allgemein nach Medienkontakten der Gemeinde oder nach sämtlicher Kommunikation mit Journalisten während der Auseinandersetzung. Stattdessen werden mit Philipp J. Kroiß, der stadt land Fluss GmbH und Zoos Media konkrete Suchbegriffe beziehungsweise ein bestimmtes Medium vorgegeben. Rechtlich ist eine solche Eingrenzung grundsätzlich möglich. Ein Informationszugangsantrag muss nicht sämtliche möglichen Beteiligten gleichermaßen erfassen.

    Für die spätere Interpretation der Ergebnisse spielt diese Auswahl jedoch eine wesentliche Rolle. Werden ausschließlich bestimmte Akteure gesucht, können die gefundenen Dokumente zunächst nur belegen, welche Kommunikation mit genau diesen Akteuren stattgefunden hat. Sie können für sich genommen nicht beantworten, ob andere Medien, Journalisten oder Beteiligte ebenfalls Kontakt zur Gemeinde hatten oder vergleichbare beziehungsweise deutlich schärfere Aussagen des Bürgermeisters erhielten.

    Das ist gerade deshalb relevant, weil Kritik an Robert Marc Lehmann damals keineswegs nur bei Zoos Media erschien. NEWS5 veröffentlichte bereits am 8. April das Bürgermeister-Interview mit deutlichen Vorwürfen. T-online berichtete später über die eskalierende Auseinandersetzung und zitierte Partheil-Böhnke mit der Bezeichnung Lehmanns als „inkompetenten Influencer“.

    Gleichzeitig läuft eine zweite Anfrage zu Robert Marc Lehmann

    Die Zoos-Media-Anfrage steht allerdings nicht isoliert. Am selben 10. August – nur wenige Minuten zuvor – stellte Daniela Baier eine weitere Informationsanfrage. Darin verlangt sie sämtliche E-Mail-Korrespondenz von Sven Partheil-Böhnke, die im selben Zeitraum die Begriffe „Robert Marc Lehmann“ oder „Lehmann“ enthält. Auch diese Anfrage wartet derzeit auf eine Antwort der Gemeinde.

    Damit wird nicht ausschließlich nach Zoos Media gesucht. Die zweite Anfrage könnte vielmehr einen deutlich größeren Teil der internen und externen Kommunikation zum Konflikt erfassen. Dennoch bleibt eine Besonderheit bestehen: Zoos Media, Kroiß und die stadt land Fluss GmbH werden zusätzlich in einer eigenen Anfrage separat herausgestellt. Warum gerade diese Akteure gesondert untersucht werden, lässt sich aus den bislang öffentlich sichtbaren Unterlagen nicht sicher ableiten.

    Genau deshalb sollte man bei der Interpretation Vorsicht walten lassen. Aus der Existenz einer speziell auf Zoos Media zugeschnittenen Anfrage folgt weder, dass eine problematische Verbindung bestand, noch dass Zoos Media für die später entstandene öffentliche Kritik an Lehmann verantwortlich war.

    Bürgermeisterkritik war bereits öffentlich verfügbar

    Zoos Media veröffentlichte am 9. April einen Artikel zum Einsatz Lehmanns. Grundlage waren unter anderem Aussagen des Bürgermeisters und das bereits öffentlich vorliegende NEWS5-Interview. Der Artikel zitierte Partheil-Böhnkes Einschätzung, Lehmann habe sich nicht als der Experte erwiesen, den der Bürgermeister zunächst erwartet habe.

    Am selben Tag veröffentlichte Zoos Media zudem einen weiteren Beitrag zur Frage, ob Lehmann überhaupt ein belastbares Konzept zur Rettung des Wals vorgelegt hatte. Dabei bezog sich das Medium unter anderem auf Auskünfte des zuständigen Ministeriums.

    Diese zeitliche Abfolge ist für die Bewertung entscheidend. Eine spätere E-Mail zwischen Gemeinde und Zoos Media wäre nicht automatisch ein Beweis dafür, dass die öffentliche Kritik ihren Ursprung bei Zoos Media hatte. Man müsste jeweils prüfen, wann die betreffende Nachricht verschickt wurde, welchen Inhalt sie hatte und welche Informationen zu diesem Zeitpunkt bereits öffentlich verfügbar waren.

    Erst die Dokumente erlauben belastbare Schlussfolgerungen

    Derzeit existiert auf FragDenStaat noch kein Ergebnis der Anfrage. Die Gemeinde hat lediglich erklärt, dass die Prüfung mehr Zeit benötigt. Bis zur tatsächlichen Herausgabe der Unterlagen wäre jede Behauptung über Umfang, Inhalt oder Zweck möglicher Kontakte spekulativ.

    Sollten E-Mails veröffentlicht werden, wird deshalb nicht nur entscheidend sein, ob Kontakte existierten. Relevant wären vor allem Zeitpunkt, Inhalt und Kontext. Ebenso müsste geprüft werden, ob vergleichbare Kommunikation mit anderen Medien existierte. Erst dann lässt sich beurteilen, ob Zoos Media lediglich öffentlich zugängliche Aussagen aufgegriffen hat, zusätzliche Informationen erhielt oder in anderer Weise in die Kommunikation eingebunden war.

    Die FragDenStaat-Anfrage kann also interessante Erkenntnisse liefern. Sie sollte aber nicht mit ihrem Ergebnis verwechselt werden. Eine gezielte Suche nach bestimmten Akteuren beantwortet zunächst nur die Frage, was sich über diese Akteure finden lässt – nicht automatisch, welche Rolle sie im gesamten Konflikt gespielt haben.

    Quellen