Zum Inhalt springen

Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Schweizer Pelzimportverbot und Handelsverbot: Ständerat stimmt Gegenvorschlag mit 43 zu 1 zu

Schweizer Pelzimportverbot und Handelsverbot mit Pelz, Zollunterlagen und Schweizer Parlament

Der Schweizer Ständerat hat den indirekten Gegenvorschlag zur Pelz-Initiative mit 43 zu 1 Stimmen ohne Enthaltungen angenommen. Künftig sollen die Einfuhr, die Durchfuhr und der Handel mit Pelzen und Pelzprodukten verboten werden, wenn diese unter Produktionsbedingungen gewonnen wurden, die nach den vorgesehenen gesetzlichen Kriterien als tierquälerisch gelten. Damit geht der Gegenvorschlag teilweise über die ursprüngliche Volksinitiative hinaus, weil nicht nur die Einfuhr, sondern auch der Handel innerhalb der Schweiz erfasst werden soll. Endgültig abgeschlossen ist das Gesetzgebungsverfahren allerdings noch nicht, weil zwischen Nationalrat und Ständerat weiterhin Differenzen bestehen.

Bundesstelle soll Regeln für zulässige Pelze festlegen

Eine zentrale Frage der Ständeratsdebatte betraf die künftige Zertifizierung von Pelzen und Pelzprodukten. Der Ständerat hielt dabei am Modell des Bundesrats fest, wonach das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, kurz BLV, die Anforderungen an eine nicht tierquälerische Pelzproduktion im Rahmen eines Zertifizierungsprogramms festlegt. Ein Vorschlag, stärker auf externe Zertifizierungsstellen und internationale Regelwerke zu setzen, setzte sich im Rat nicht durch. Der entsprechende Antrag scheiterte mit 40 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung.

Damit erhält das BLV eine zentrale Rolle bei der Definition der künftig zulässigen Produktionsbedingungen. Das Bundesamt arbeitet die konkreten Eckpunkte des Zertifizierungsprogramms derzeit noch aus und will diese bis Ende 2026 festlegen. Danach sollen Pelze nur noch kommerziell eingeführt beziehungsweise verkauft werden dürfen, wenn ihre Produktion den vorgegebenen Anforderungen entspricht. Für Händler bedeutet das zusätzliche Nachweispflichten, weil sie künftig dokumentieren müssen, unter welchen Bedingungen die von ihnen angebotenen Pelzwaren hergestellt wurden.

Tierschutzorganisationen begrüßen die Verschärfung

VIER PFOTEN, die Stiftung für das Tier im Recht, der Schweizer Tierschutz STS, der Zürcher Tierschutz, Sentience und Animal Rights Switzerland hatten sich für eine möglichst weitreichende Regelung ausgesprochen. Aus Sicht dieser Organisationen soll verhindert werden, dass Pelze aus Haltungs- oder Tötungsmethoden auf dem Schweizer Markt angeboten werden, die nicht den vorgesehenen Tierwohlkriterien entsprechen. Diese Position ist Teil der politischen Auseinandersetzung um die Pelz-Initiative und hat die Debatte über strengere Einfuhr- und Handelsregeln maßgeblich begleitet. Der parlamentarische Beschluss bedeutet allerdings nicht, dass damit sämtliche Fragen zu Wirksamkeit, Vollzug und Verhältnismäßigkeit beantwortet wären.

Bereits zuvor war die Schweizer Pelzregulierung verschärft worden. Ein Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelze trat auf Verordnungsstufe am 1. Juli 2025 in Kraft. Wegen verlängerter Übergangsfristen sollen entsprechende Pelzprodukte allerdings erst ab dem 1. Juli 2029 nicht mehr kommerziell eingeführt und ab dem 1. Juli 2030 nicht mehr verkauft werden dürfen. Der jetzt beratene Gegenvorschlag soll diese Regelung zusätzlich im Tierschutzgesetz verankern und auf den inländischen Handel ausweiten.

Aus einer Deklarationspflicht wird ein umfassender Markteingriff

An diesem Punkt stellt sich allerdings die Frage, ob der gewählte Weg tatsächlich verhältnismäßig ist. Die Schweiz wechselt von einer Deklarations- und Informationsregelung zu einem System, bei dem der Staat festlegt, welche Produktionsmethoden akzeptiert werden und welche Pelzprodukte überhaupt noch gehandelt werden dürfen. Widerrechtlich eingeführte oder gehandelte Produkte können aus dem Verkehr gezogen werden, zudem sind strafrechtliche Konsequenzen vorgesehen. Damit handelt es sich nicht mehr lediglich um Verbraucherschutz durch Transparenz, sondern um einen erheblichen Eingriff in den Handel mit einem grundsätzlich legalen Produkt.

Hinzu kommt, dass wesentliche Details des Zertifizierungssystems noch gar nicht abschließend feststehen. Das BLV entwickelt die konkreten Anforderungen erst, während die gesetzliche Grundlage bereits geschaffen werden soll. Für Händler entstehen gleichzeitig neue Prüf- und Dokumentationspflichten, obwohl die praktische Wirkung des bereits seit 2025 bestehenden Importverbots wegen der langen Übergangsfristen noch gar nicht vollständig beurteilt werden kann. Kritisch gefragt werden muss deshalb, ob eine weitere Ausweitung der Regulierung bereits jetzt notwendig ist oder ob zunächst hätte ausgewertet werden können, wie wirksam das bestehende System tatsächlich funktioniert.

Die Nachhaltigkeitsfrage ist komplexer als „Echtpelz gegen Kunstfell“

In der politischen Debatte wird zudem häufig so argumentiert, als sei der Verzicht auf Echtpelz automatisch die nachhaltigere Materialentscheidung. So einfach ist die Frage jedoch nicht. Hochwertige Pelzbekleidung kann bei entsprechender Pflege lange genutzt, repariert, umgearbeitet und weitergegeben werden. Untersuchungen zur Nutzung von Pelzbekleidung beschreiben ausdrücklich eine Tradition des Umarbeitens und Weiterverwendens; dokumentiert sind auch Kleidungsstücke, die über Jahrzehnte hinweg genutzt wurden oder innerhalb von Familien weitergegeben wurden. Gleichzeitig ist die tatsächliche Lebensdauer stark von Pelzart, Pflege, Lagerung und Nutzungsintensität abhängig, weshalb pauschale Aussagen über eine generelle Lebensdauer von mehreren Jahrzehnten nicht für jedes Produkt gelten.

Bei Kunstfell handelt es sich dagegen häufig um Materialien auf Basis synthetischer Fasern wie Polyester oder Acryl. Diese Materialien haben andere Umweltwirkungen, unter anderem durch die Herstellung petrochemischer Fasern und den möglichen Eintrag von Mikrofasern. Neuere Lebenszyklusanalysen zeigen zugleich, dass ein seriöser Vergleich zwischen Echt- und Kunstpelz stark davon abhängt, welche Produktionsstufen, Nutzungsdauer und Entsorgung in die Berechnung einbezogen werden. Daraus folgt nicht automatisch, dass Echtpelz ökologisch grundsätzlich überlegen ist. Es zeigt aber, dass ein pauschaler Ersatz von langlebigen Naturmaterialien durch synthetische Alternativen ebenfalls kritisch betrachtet werden sollte.

Ausnahmen für Reisende und Erbstücke

Das geplante Verbot soll nicht jede private Einfuhr erfassen. Für Reisende sind Ausnahmen vorgesehen, wenn Pelze für den persönlichen Gebrauch eingeführt werden. Auch Erbstücke dürfen weiterhin in die Schweiz gebracht werden, wobei ein anschließender Verkauf solcher Produkte nicht zulässig sein soll. Damit unterscheidet die Regelung zwischen privater Nutzung und kommerziellem Handel.

Für Unternehmen sind die Anforderungen deutlich umfangreicher. Händler, Modegeschäfte und Onlineanbieter sollen beim Einkauf die Herstellungsmethode der angebotenen Pelzwaren abklären und entsprechende Nachweise verlangen. Fehlt ein ausreichender Nachweis oder wird ein Produkt trotz Verbots angeboten, können die Behörden eingreifen. Die Herkunftsdokumentation wird damit zu einem wesentlichen Bestandteil des künftigen Handels mit Pelzwaren.

Nationalrat muss noch einmal entscheiden

Mit dem Votum des Ständerats ist der indirekte Gegenvorschlag noch nicht endgültig verabschiedet. Der Nationalrat hatte der Vorlage bereits zuvor grundsätzlich zugestimmt, muss sich wegen verbliebener Differenzen aber erneut damit befassen. Erst wenn beide Kammern denselben Gesetzestext beschlossen haben, ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen.

Auch über die Volksinitiative selbst ist damit noch nicht abschließend entschieden. Das Initiativkomitee hatte angekündigt, die Initiative zurückzuziehen, falls das Parlament einen aus seiner Sicht wirksamen Gegenvorschlag verabschiedet. Der Beschluss des Ständerats ist daher ein wichtiger Schritt im Verfahren, aber noch keine endgültige Entscheidung über die künftige Pelzregelung in der Schweiz.

Quellen

  • Schweizer Parlament – Parlament will Handel mit Quäl-Pelzen den Riegel schiebenQuelle öffnen
  • Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen – Gegenvorschlag zur Pelz-Initiative und Importverbot auf VerordnungsstufeQuelle öffnen
  • Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen – Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelze: Mehr Zeit für Anpassung der ProduktionQuelle öffnen
  • Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen – PelzQuelle öffnen
  • University of Southern Denmark – Investigating Fur as Mediator of SustainabilityQuelle öffnen
  • Copenhagen Business School – Fur and SustainabilityQuelle öffnen
  • Ziouzios, Tsepoura & Vasileiadis – Carbon-Efficient Fur Processing: Integrating Embedded IoT Systems in Tanning and Synthetic Textile ManufacturingQuelle öffnen

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert