Zum Inhalt springen

Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Schlagwort: BLV Zertifizierung Pelze

  • Schweizer Ständerat stimmt Gegenvorschlag zum Pelzimport-, Durchfuhr- und Handelsverbot mit 43 zu 1 Stimme zu

    Schweizer Ständerat stimmt Gegenvorschlag zum Pelzimport-, Durchfuhr- und Handelsverbot mit 43 zu 1 Stimme zu

    Der Schweizer Ständerat hat den indirekten Gegenvorschlag zur Pelz-Initiative mit 43 zu 1 Stimmen angenommen. Künftig sollen Import, Durchfuhr und Handel mit Pelzen verboten werden, die unter tierquälerischen Bedingungen gewonnen wurden. VIER PFOTEN und weitere Tierschutzorganisationen begrüßen den Entscheid, endgültig beschlossen ist die Regelung jedoch noch nicht.

    Bundesstelle soll Pelze zertifizieren

    Der Gegenvorschlag geht in mehreren Punkten über die ursprüngliche Volksinitiative hinaus. Neben der Einfuhr sollen auch die Durchfuhr und der Handel innerhalb der Schweiz erfasst werden. Grundlage dafür sind Änderungen am Schweizer Tierschutzgesetz.

    Eine zentrale Frage war die künftige Kontrolle der Produkte. Der Ständerat sprach sich dafür aus, dass weiterhin das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) im Rahmen eines staatlichen Zertifizierungssystems beurteilt, welche Pelze und Pelzprodukte zulässig sind. Ein Antrag, stattdessen externe Zertifizierungsstellen über die Schweizerische Akkreditierungsstelle einzubinden, scheiterte mit 40 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung.

    Damit liegt die Verantwortung für die Definition und Prüfung der zulässigen Produktionsmethoden beim Bund. Händler, Modegeschäfte und Onlineanbieter müssten künftig beim Einkauf die Herstellungsmethode der Pelzprodukte abklären und einen Nachweis über eine nicht tierquälerische Gewinnungsart verlangen. Ob das geplante Zertifizierungssystem in der Praxis wirksam vollzogen werden kann, hängt von seiner konkreten Ausgestaltung und Umsetzung ab.

    Tierschutzorganisationen sehen entscheidende Verschärfung

    VIER PFOTEN, die Stiftung für das Tier im Recht, der Schweizer Tierschutz STS, der Zürcher Tierschutz, Sentience und Animal Rights Switzerland begrüßen den Parlamentsentscheid. Katja Schönenberger, Geschäftsleiterin von VIER PFOTEN Schweiz, erklärte, ein Importverbot sei nur dann glaubwürdig, wenn die Kriterien für tierquälerisch erzeugte Pelze klar und streng festgelegt würden. Die Organisation wertet die Zuständigkeit des BLV deshalb als wichtigen Schritt.

    Der Bundesrat hatte bereits 2025 erklärt, dass eine bloße Deklarationspflicht unzureichend sei, und einen Übergang zu einem Verbot vorgeschlagen. Nach dem neuen Modell sollen widerrechtlich eingeführte oder gehandelte Pelze aus dem Verkehr gezogen und beschlagnahmt werden können. Für die Einhaltung des Ein- und Durchfuhrverbots wäre der Bund zuständig, die Kontrollen im Schweizer Handel lägen bei den Kantonen.

    Die politische Auseinandersetzung ist damit nicht vollständig beendet. Die Kommissionsmehrheit wollte tierquälerische Produktionsmethoden stärker anhand international anerkannter Regelwerke und wissenschaftlicher Erkenntnisse definieren. Der Ständerat lehnte diese abweichende Ausrichtung ab und hielt an einer Regelung fest, nach der das BLV im staatlichen Zertifizierungssystem die zulässigen Produktionsmethoden bestimmt. Damit setzte sich im Rat das staatliche Zertifizierungsmodell gegenüber einer stärkeren Orientierung an internationalen Standards und wissenschaftlichen Erkenntnissen durch.

    Ausnahmen für Reisende und Erbstücke

    Das geplante Verbot gilt nicht ohne Einschränkungen für jede private Einfuhr. Für den Reiseverkehr sind Ausnahmen vorgesehen. Pelze für den persönlichen Gebrauch dürfen weiterhin eingeführt werden. Auch Erbstücke dürfen die Grenze passieren, dürfen danach allerdings nicht verkauft werden.

    Für Unternehmen wären die Folgen deutlich umfassender. Sie müssten die Herstellungsmethode jedes relevanten Produkts prüfen und einen entsprechenden Nachweis verlangen. Fehlt dieser oder wird ein Produkt trotz Verbots angeboten, drohen Beschlagnahme und Einziehung. Das macht die Herkunftsdokumentation künftig zu einer praktischen Voraussetzung für den Handel mit Pelzwaren, weil Händler die Herstellungsmethode beim Einkauf abklären und den Nachweis vorlegen müssen.

    Nationalrat muss noch einmal entscheiden

    Das Gesetzgebungsverfahren ist trotz des klaren Votums noch nicht abgeschlossen. Zwischen Nationalrat und Ständerat bestehen weiterhin Differenzen in untergeordneten Punkten, weshalb sich der Nationalrat erneut mit der Vorlage befassen muss. Erst danach kann feststehen, ob der Gegenvorschlag in der nun beschlossenen Form in Kraft tritt.

    Die Debatte über ein Pelzimportverbot zeigt damit bereits eine konkrete Verschiebung: Nicht nur die Einfuhr, sondern der gesamte inländische Handel soll erfasst werden. Das Initiativkomitee hat angekündigt, die Volksinitiative zurückzuziehen, falls das Parlament einen aus seiner Sicht wirksamen Gegenvorschlag verabschiedet. Entscheidend bleibt daher, ob die noch offenen Differenzen beseitigt werden und wie streng das BLV die späteren Zertifizierungsregeln ausgestaltet.