Im Fall der Tod aufgefundenen drei toten Ponys und einem Esel scheint nach PeTA´s eigener Aussage Bewegung zu kommen! Man habe mehrere Hinweise erhalten!
Nun wie immer hinterfragt GERATI solche Meldungen über PeTA! Die Ostthüringer Zeitung veröffentlichte einen Artikel mit der Überschrift „Hinweise zu toten Ponys“ und zitierte eine namenlose PeTA Fachreferentin wie folgt.
Bei der Tierschutzorganisation Peta Deutschland , die eine Belohnung von 1000 Euro zur Aufklärung des Falls ausgesetzt hat, sind einige Hinweise eingegangen. Das bestätigte gestern eine Fachreferentin gegenüber unserer Zeitung. Nähere Angaben wollte sie nicht machen, auch nicht die Zahl der Hinweise. Sie umschrieb die Hinweise mit dem Zusatz „interessant“. Möglicherweise ist die Belohnung ein Grund gewesen für die Hinweise, die aus ganz Deutschland kommen.
Die Peta-Mitarbeiterin erklärte, dass der Fall von Nerkewitz ein „erschreckender“ gewesen sei. Deshalb habe man auch diese hohe Summe als Belohnung ausgelobt. „Sonst sind bei uns eher 100 Euro normal“, sagte sie.
Peta wird die Hinweise zusammen mit der Jenaer Polizei auswerten. „Wir werden sie aber vorher schon mal intern prüfen. Wir werden uns auch mit den Hinweisgebern in Verbindung setzen“, sagte die Mitarbeiterin. Während es bei Peta in Stuttgart seit Freitag mehrere Telefonanrufe und Mails zum Fall in Nerkewitz gab, konnte die zuständige Sprecherin der Jenaer Polizei-Dienststelle, Steffi Kopp , nach Rücksprache mit dem zuständigen Mitarbeiter in ihrer Behörde gestern noch keine neuen Hinweise verkünden.
Erstaunlich musste GERATI feststellen, das dieser Fund der toten Tiere letztendlich doch nicht so wichtig für PeTA war, wie man annehmen möchte!
Kein einziger Beitrag in den sozialen Medien, nichts auf Twitter und auch nichts auf Facebook ist von PeTA zu diesem Thema zu lesen. Dafür gab man natürlich eine Pressemitteilung heraus und lobte 1.000 € Belohnung aus! Eigentlich sollte man doch denken, dass PeTA in ihren sozialen Netzwerken so vernetzt ist, dass man nur einen Post bzw. Tweet veröffentlichen muss und schon fließen die Informationen und der Täter ist sofort gefasst.
Aber nein mit so einer Kleinigkeit von drei toten Ponys und einem Esel möchte man seine Gefolgschaft nicht belästigen.
PeTA spricht von Tierquälerei in ihrer Pressemitteilung. Die Polizei hingegen von einem Verstoß gegen das Tierkörperbeseitigungsgesetz!
So beginnt PeTA ihre Pressemitteilung wie folgt.
Lehesten-Nerkewitz: Überreste von Ponys und Esel gefunden – PETA setzt 1000 Euro Belohnung für Hinweise aus
Lehesten/ Stuttgart, 15. März 2019 – Tierquäler gesucht: Medienberichten zufolge fand eine Spaziergängerin am Dienstagmittag in Nerkewitz die toten Körper von drei Shetlandponys und einem Esel. Unbekannte hatten die Überreste der Tiere in der Nacht zuvor in dem Waldstück entsorgt. Wann und woran die Vierbeiner gestorben sind, konnte aufgrund ihres Verwesungszustands nicht mehr festgestellt werden. Die Polizei ermittelt wegen Verstoßes gegen das Tierkörperbeseitigungsgesetzes.
peta.de
Warum PeTA in ihren Pressemitteilungen das Ausloben einer Belohnung so in den Vordergrund rückt, ist unverständlich. Einerseits dürfte PeTA, damit Trittbrettfahrer animieren gleiche Straftaten zu begehen und sich letztendlich darüber lustig zu machen, dass ihre Taten so in die Öffentlichkeit gedrängt und letztendlich sie nie gefasst werden.
PeTA lobt pro Jahr fast sechsstellige Beträge aus!
Erfolge kann PeTA mit dieser Masche jedoch nicht vorweisen! Andererseits steigen jedoch die Meldungen von solchen Straftaten, was wiederum den Verdacht von GERATI bestätigen würde.
Immer wieder werden unschuldige Tierhalter von PeTA Mitläufern fälschlich belastet und mit einem Shitstorm überzogen. Auch hier schreitet PeTA zu keinem Zeitpunkt ein.
PeTA steht nach eigenen Angaben gegen jede Art der Tierhaltung! Das schließt Haustiere und auch Blindenhunde mit ein! Anstatt ihre irre Gefolgschaft mal zur Einhalt bei übertriebenen Shitstormaktionen aufzufordern, verschwindet PeTA in den Untergrund und reagiert selbst in ihren eigenen sozialen Netzwerken nicht mehr auf solche von ihren eigenen Mitläufern ausgeübte Straftaten. Dazu wäre PeTA als Betreiber aber gesetzlich verpflichtet, Beiträge die Hetze oder falsche Beschuldigungen verbreiten sofort zu löschen.
Polizei weis von keinen Hinweisen!
Warum wohl PeTA hier keine Hinweise die sie erhalten habe sofort an die Polizei weitergibt, ist genauso fraglich wie die Äußerung, dass man intern diese Hinweise erst einmal prüfen möchte.
Es ist erschrecken, wenn man davon ausgeht, dass PeTA hier von irgendwelchen Tierhaltern komplette Adressen erhält und diese verarbeitet! Ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz liegt hier nahe.
Weiterhin hat PeTA keine rechtliche Befugnis, irgendwelche eigenen Ermittlungen durchzuführen, oder Zeugenaussagen zu filtern. Hier liegt wohl ehern der Verdacht nahe, dass PeTA diese angeblichen Hinweise sich einbildet, oder diese letztendlich mit dieser Tat überhaupt nichts zu tun haben. Dass kein einziger dieser angeblichen Zeugen auf die Idee kommt, direkt bei der Polizei anzurufen, ist schon mehr als verwunderlich.
Wie zu erwarten jubelt die Tierrechtler, nach dem ein mediengeiler Richter einen schwer kranken Landwirt für drei Jahre Knast verurteilt hatte!
Friedrich Mülln von Soko Tierschutz, der mit seinen Intensivstraftaten ein Geschäftsmodell aufgebaut hat, jubelte natürlich nach der Urteilsverkündung. Ein schwer kranker Landwirt, der mehrere Monate Prozessunfähig war, wurde aufgrund der illegaler Videoaufnahmen und eines Einbruches, von Friedrich Mülln zu drei Jahren Gefängnis, von einem mediengeilen Richter verurteilt!
Der Richter schlug mit aller Härte des Gesetzes zu und blieb mit seinem Urteil sogar über dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die zwei Jahre auf Bewährung forderte. Die Verteidigung forderte für Ihren Mandanten ein Jahr und Acht Monate auf Bewährung!
Was war passiert?
Ein Landwirt vernachlässigte seine Schweine, die unter erbärmlicher Lage dahin vegetierten. Zu diesem Zeitraum war er nach den Ermittlungsergebnissen der Staatsanwaltschaft bereits schwer erkrankt. Der Landwirt war auch mehrere Monate aufgrund seiner Erkrankung Prozessunfähig. Er litt an starken Depressionen.
In diesem Zeitraum brach der Intensivtäter Friedrich Mülln in diesen Stall ein und filmte diesen grausamen Zustand der Tiere. Anstatt sofort die Behörden hier einzuschalten, lies er die versteckt installierte Kamera weiterlaufen und sorgte damit für weiteres Tierleid.
Gegen Friedrich Mülln wurde auch ein Ermittlungsverfahren durchgeführt, was durch eine Geldstrafe eingestellt wurde. Er wurde zwar nicht verurteilt, aber seine Unschuld wurde auch nicht erwiesen.
Richter sprach nach dem Urteil sofort mit den Medien und rühmte sich!
Er sei zu dem harten Urteil gekommen, um ein Zeichen an alle Tierhalter zu setzen! Die Verteidigung kündigte im selben Interview an, gegen dieses Urteil in Berufung bzw. Revision zu gehen.
So sprach die Verteidigung davon, dass man die Berechnung und die Zahlen auf die sich der Richter in seiner Urteilsbegründung stützt, nicht nachvollziehen kann! Es seien schöne Worte für Presse und die Öffentlichkeit gefunden worden, doch dieses habe nichts mit dem individuellen Fall zu tun?
Da wird sich Friedrich Mülln, sowie viele andere Tierrechtler zu früh freuen!
Es wird wohl zu einem neuen Gerichtsverfahren kommen, was dann nicht von so einem mediengeilen Richter geurteilt wird. Bleibt abzuwarten, wie dieses neue Gerichtsverfahren letztendlich ausgeht. Das aktuelle Urteil ist bisher nicht rechtskräftig, obwohl der Jubel um Friedrich Müllngroß ist.
Verbände gefordert!
Mich verwundert es immer wieder, dass man von seitens der landwirtschaftlichen Verbände keinen Notfallplan bereithält, die erstens eigene Kontrollen durchführen und wie in diesem Fall bei Krankheit des Tierhalters Hilfe anbietet.
Letztendlich fallen solche Fälle, auf alle Tierhalter zurück.
Machte die Verbraucherschutzzentrale jetzt Schluss mit dem PeTA Tierleid? Dieses ist nach einem anonymen Hinweis jedenfalls denkbar.
Seit 2015 kassierte PeTA Provision vom Stromanbieter Greenpeace Energy und verkaufte diesen Stromanbieter als besonders tierfreundlichen Strom. GERATI hatte dazu bereits in einem Artikel darüber berichtet.
Das dieser Stromanbieter letztendlich doch nicht so tierleidfrei war interessierte PeTA nicht. Immerhin erhielt PeTA 30 € pro abgeschlossenen Vertrag an Provision. Da kann man schon mal ein Auge zudrücken, wenn Tausende Fische in den Turbinen der Wasserkraftwerke zerschreddert, oder Vögel durch die Flügel der Windkrafträder erschlagen werden. Wichtig ist für PeTA nur eins. Der Spendenrubel muss rollen, egal ob dann daran Tierblut klebt.
GERATI erhielt einen Hinweis, das Verbraucherschutzzentrale eingeschaltet wurde!
Kurze Zeit später wurde auf einmal die profitable Spendeneintreiber Seite von PeTA offline genommen. Grund hierfür waren wahrscheinlich Äußerungen von angeblichen tierleidfreiem Strom, den man hier anbieten wollte. Dieses ist nachweislich eine Verbrauchertäuschung, wenn man sich das Blutbad anschaut, was diese Energie hinterlässt.
PeTA´s Spendensammelseite auf Kosten von Tieren wurde vom Netz genommen.
Diese ist aber weiterhin über archive.org abrufbar und wurde dort für alle Zeit gespeichert! Laut unserem Informanten habe man in der letzten Woche die Verbraucherschutzzentrale informiert, dass man bei der Bewerbung des Stromanbieters Greenpeace Energy eine massive Verbrauchertäuschung sieht.
So schrieb PeTA in ihrer Werbung für diesen Stromanbieter!
Stuttgart, 11. Juni 2015 – Tierfreundlicher Strom aus Ressourcen der Natur: Der Stromanbieter Greenpeace Energy liefert Strom, der ausschließlich aus Wind und Wasser gewonnen wird. Zusammen mit der Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. wird diese zukunftsweisende Energie-Variante den Konsumenten präsentiert. Das Besondere daran: Wer sich für Greenpeace Energy entscheidet, unterstützt mit diesem Schritt zugleich die Arbeit von PETA, denn beim Wechsel werden 30 Euro an die Tierrechtsorganisation gespendet. Greenpeace Energy ist der einzige Anbieter von tierfreundlicher Energie, da bei diesem Energie-Mix konsequent auf Biogas verzichtet wird. Biogas wird zumeist aus pflanzlichen Bestandteilen und tierischer Gülle gewonnen. Vor diesem Hintergrund empfiehlt PETA einen Anbieterwechsel und dankt Greenpeace Energy für die Erzeugung von veganem Strom.
„PETA Deutschland e.V. freut sich sehr über die gemeinsame Initiative. Tierfreundlicher Strom ist ein konsequenter Schritt in der ökologischen Energiewende“, so Lisa Wittmann, Kampagnenleiterin bei PETA Deutschland e.V. „Greenpeace Energy ermöglicht es den Verbrauchern damit, auch im Bereich der Energieversorgung ein tierleidfreies Leben zu realisieren.“
In Biogasanlagen werden Pflanzen vergärt, die zumeist extra für die Gewinnung von alternativer Energie angebaut werden. Darüber hinaus werden große Mengen Gülle aus der landwirtschaftlichen Tierhaltung in den Stromgewinnungskreislauf eingebracht. Durch den Bezug von Energie aus Biogasanlagen unterstützt der Verbraucher immer indirekt die Intensivtierhaltung und das damit verbundene Tierleid.
Der Strom von Greenpeace Energy stammt ausschließlich aus Wasserkraftwerken und Windenergieanlagen in Österreich und Deutschland und unterliegt den strengen Kriterien der Umweltschutzorganisation Greenpeace.
Also eine klare Verbrauchertäuschung durch PeTA. Anstatt einmal einen Fehler einzugestehen, von dem GERATI bereits am 13. Mai 2015 PeTA informierte kassierte man fleißig die Provision auf Kosten von unzähligen getöteten Fischen und Vögeln.
Ja wenn es bei PeTA um das Thema Geld geht, ist eben nur ein totes Tier, ein gutes Tier. So erklärt sich auch die massive Tötungsrate von Haustieren durch PeTA. Anstatt diese zu versorgen, werden diese einfach getötet und nicht einmal die geltenden gesetzlichen Fristen bei Fundtieren eingehalten!
Greenpeace Energy wirbt immer noch mit Tierfreundlichen Strom
So findet man auf ihrer Seite folgende Aussage:
Darüber hinaus empfehlen zahlreiche Vereine und Verbände, darunter PETA Deutschland e.V., die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt und Ärzte gegen Tierversuche e.V., den Wechsel zu Greenpeace Energy als tierfreundlichsten Energieversorger.
Diese Strafanzeige stellte Dr. Edmund Haferbeck. Er behauptet in seiner Strafanzeige, ich hätte gegen ihn falsche Verdächtigungen ausgesprochen, da ich mir erlaubte gegen seine Person eine Strafanzeige zu stellen.
Bevor ich zu der Aufarbeitung und Gegenargumentation komme, viel mir erstaunlicher Weise auf, dass die Strafanzeige, wegen des angeblichen Verstoßes, gegen das Tierschutzgesetz gänzlich fehlt. Gerade diese würde mich ja brennend interessieren, was PeTA mir hier für einen Verstoß vorwirft, da ich doch seit zehn Jahren nicht mehr deutschen Boden betreten hatte.
Also schrieb ich eine E-Mail an die Staatsanwaltschaft Augsburg, Staatsanwaltschaft Görlitz und an die zuständige Polizeidirektion Görlitz, um in Erfahrung zubringen, warum gerade diese Strafanzeige verschwunden ist.
Hier meine anonymisierte E-Mail
Aktenzeichen:
Staatsanwaltschaft Augsburg: 603 Js 119798/15
Staatsanwaltschaft Görlitz: AZ 900 Js 6057/18
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der mir nun nach über einem Jahr zugestellten Auflistungen der Strafanzeigen, die der PeTA Mitarbeiter Dr. Edmund Haferbeck im Auftrag von PeTA, gegen meine Person gestellt hat, fehlt die Anzeige 603 Js 119798/15 (Verstoß gegen das deutsche Tierschutzgesetz)!
Insbesondere, da die Bundespolizei am Flughafen München am 10.02.2018 bei dem vorläufigen Festhalten und die Durchführung eines Verhöres, nicht mich über den genauen Tatvorwurf aufklären konnte und dieses auch durch die Staatsanwaltschaft Augsburg nicht möglich war und ich hier den Tatvorwurf des Amtsmissbrauches im Raum stehen lasse, fordere ich sie auf, mir diesen Tatvorwurf unverzüglich zu benennen!
Laut schriftlicher Aussage der Generalstaatsanwaltschaft München, auf Antwort meiner Beschwerde zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens von der Staatsanwaltschaft Augsburg, gegen sich selbst, wurde mir mitgeteilt, dass die Akten wiederhergestellt worden seien!
In einem Telefonat mit Herrn E**** von der KPI Augsburg waren die Akten damals leer und auch er konnte mir den Tatvorwurf nicht erklären. Erst danach übergab die Staatsanwaltschaft Augsburg auf Feststellung und Anzweifelung der Zuständigkeit meinerseits, das Ermittlungsverfahren an die Staatsanwaltschaft Görlitz, die mir jetzt die Tatvorwürfe im Einzelnen auflistete und mir somit die Möglichkeit gab, mich wie gesetzlich vorgeschrieben zu den Vorwürfen zu äußern.
Die Rechte des Beschuldigten
Es entspricht dem im Grundgesetz verankerten Rechtsstaatsgebot, dass dem Beschuldigten die Möglichkeit eingeräumt wird, sich gegen den Tatvorwurf zu wehren und damit auf das Ergebnis der Ermittlungen Einfluss zu nehmen. Zur Ausübung dieses Rechts auf Verteidigung ist es notwendig, den Beschuldigten von den gegen ihn bestehenden Verdachtsgründen zu unterrichten. Dieses Recht wird als der Anspruch des Beschuldigten auf rechtliches Gehör bezeichnet. Nur derjenige kann sein Recht auf Verteidigung wirksam und umfassend ausüben, der über die gegen ihn gerichteten Beschuldigungen informiert ist.
Ich möchte sie deshalb bitten, in den Akten die Strafanzeige 603 Js 119798/15 Verstoß gegen das Tierschutzgesetz herauszusuchen und den Tatvorwurf darzulegen, damit ich darauf meinen rechtlichen Anspruch auf Gehör gelten machen kann!
Ich erwarte eine Antwort innerhalb der nächsten drei Werktage. Immerhin habe ich 395 Tage bereits gewartet, bis ich überhaupt über einzelne Tatvorwürfe aufgeklärt wurde und bin über 90 Minuten durch die Bundespolizei am Flughafen München bei der Einreise festgehalten worden und weitere 10 Minuten bei der Ausreise!
Sollten sie mehr Zeit für die Suche des Aktenzeichens benötigen, entbindet es Sie nicht mich in der Frist von drei Werktagen per E-Mail: info@gerati.de oder per Fax: +49 (0)3581 7921529 zu informieren!
Mit freundlichen Grüßen
Silvio Harnos
PS: Im Anhang finden sie die Auflistung der Aktenzeichen, die mir von der Bundespolizei im Flughafen München auf einem Schmierzettel übergeben wurden!
Warum bin ich so heiß darauf? Ich habe doch bereits genügend Strafanzeigen von PeTA!
Die Sache ist ganz einfach. Ich lebe seit 10 Jahren in Indonesien und habe am 10. Februar 2018 das erste Mal wieder deutschen Boden betreten. Wie soll ich dann gegen den deutschen Tierschutz verstoßen haben?
Dieses würde die Glaubwürdigkeit von PeTA mehr als infrage stellen! Immerhin wissen Sie seit 2013 das ich in Indonesien lebe.
Kommen wir jetzt aber zu der ersten bekannten Strafanzeige von PeTA!
Strafanzeige 1:
1 .Verdacht der falschen Verdächtigung gemäß § 164 StGB
a.Mit Strafanzeige vom 10.09.2015 an die Staatsanwaltschaft Stuttgart beschuldigte der Beschuldigte Dr. Edmund Haferbeck des Verdachts des Titelmissbrauchs wegen der Bezeichnung „Der Anwalt der Tiere“.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart gab der Strafanzeige gemäß § 152 Abs. 2 StPO keine Folge, da mit der Formulierung „Anwalt der Tiere“ nicht behauptet wurde, Dr. Haferbeck sei Rechtsanwalt.
Auflistung Polizei Görlitz
Darauf lasse ich mich wie folgt ein:
Herr Dr. Edmund Haferbeck bezeichnet sich selbst als Leiter der Rechtsabteilung! Wenn jetzt in einem Artikel der von PeTA veröffentlicht, die Bezeichnung „Anwalt der Tiere“ gewählt wird, kann für den Leser der Eindruck erweckt werden, dass Herr Haferbeck ein ausgebildeter Jurist sei. Dieses ist jedoch nicht der Fall. Dr. Edmund Haferbecck promovierte in Agrarwissenschaften und veröffentlichte zweifelhafte juristische Bücher mit den Titeln:
Bundesdeutsche (Justiz-) Behörden – eine kriminelle Vereinigung?
Die Rechtsbeugermafia
Operation Tierbefreiung: Ein Plädoyer für radikale Tierrechtsaktionen
Dr. Edmund Haferbeck tritt vor einem deutschen Gericht als Rechtsanwalt auf!
Gleichzeitig trat Dr. Edmund Haferbeck selbst vor einem deutschen Gericht als Verteidiger auf und wurde vom Gericht als Rechtsanwalt betitelt!
In dem Verfahren Az: 51 Ls-2 17479/04 trat Dr. Edmund Haferbeck als Rechtsanwalt vor Gericht auf!
Im Artikel „Edmund Haferbeck als Rechtsanwalt“, abzurufen unter:
Die Strafanzeige wegen Titelmissbrauch sehe ich persönlich als gerechtfertigt, wenn man sich die vorgebrachte Beweislage anschaut. Gleichzeitig verweise ich auf das Recht, eines jeden deutschen Staatsbürgers, Strafanzeigen stellen zu dürfen.
Die Entscheidung, ob eine Strafanzeige verfolgt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, ist Aufgabe der zuständigen Staatsanwaltschaft.
Gleichzeitig stellt PeTA fast täglich Strafanzeigen gegen unbescholtene Bürger. Ein Beispiel wären hier die Strafanzeigen gegen Landwirte, wo PeTA Strafanzeigen wegen angeblicher fehlender Brandschutztechnik und Löschwasserversorgung nach einem Stallbrand stellt. Dass die Löschwasserversorgung Sache der Kommunen ist, unterschlägt PeTA gern in ihren Pressemitteilungen über die Strafanzeigen. Bisher wurden meines Wissens alle Strafanzeigen von PeTA durch die ermittelnden Staatsanwaltschaften eingestellt.
Eine Recherche zu dem Thema Strafanzeigen von PeTA findet man im GERATI Artikel:
Die Anschuldigung in der Strafanzeige von Herrn Dr. Edmund Haferbeck weise ich hiermit zurück.
Fazit:
Man kann bei der Strafanzeigenwut von PeTA davon ausgehen, dass Ihre Strafanzeigen ehern als Einschüchterungsversuche zu werten sind. In der Regel haben diese letztendlich nichts mit dem Tierschutz zutun, dem sich PeTA angeblich verschrieben habe.
So werden selbst Politiker (Gero Hocker) oder sogar Medien abgemahnt (ZDF nach einer Berichterstattung), nur um das positive Gesicht von PeTA zu wahren. Gleichzeitig ist PeTA jedoch nicht bereit in einen Dialog zu treten. So scheint man vor GERATI solche Angst zu haben, dass man selbst die PeTA Führungskräfte in einem 60-minütigen Seminar für das Verhalten mit GERATI schulen muss.
Nun, wer sich der Wahrheit verschreibt, braucht sich wohl nicht in einem Bürobunker verstecken und daraus sinnfreie Strafanzeigen und Abmahnungen formulieren.
Hallo, Herr Haferbeck ich bin jederzeit bereit in einem direkten Dialog zu treten. Sind sie es auch?
Gastartikel: Rene Semla, DGHT Mitglied, seit Jahren Reptilienhalter, angehender
Sachverständiger für Reptilien, Schwerpunkt Riesenschlangen und Krokodile, alle
privaten Sachkundenachweise erfolgreich abgelegt
Private Tierhaltung in Deutschland wird von Fanatikern weiter kriminalisiert, Verbote drohen obwohl es keine verfassungsrechtliche Grundlage gibt
Das dass Demokratieverständis in
Deutschland für viele Politker und Behörden etwas seicht aussieht, um es mal
freundlich zu formulieren, ist den meisten Bürgern mittlerweile klar und
schürrt leider auch weiter den Politikverdruss. So berichtete Gerati unlängst
(8.3.2019) über Hausdurchsuchungen bei Anglern und die Verstickung von
Amtsträgern die radikalen Tierrechtlern nahe stehen (1), was schon zu Verfahren
wegen Amtsbeugung geführt hat. Tierhobbys stehen in Deutschland
unverhältnismäßig hart und völlig zu unrecht in der Kritik, ob Angelei, Jagd
oder Tierhaltung generell . Befeuert
durch Stimmungsmache und unwahre Behauptungen diverser Tierrechtsorganisation,
aber auch einiger politischer Strömungen, so machen die Grünen in Bundes- und
Landtag imme wieder mit absurdesten Verbotsforderungen von sich reden (2) und
beweisen damit leider, wie so oft, ihre völlige Unkenntnis der Faktenlagen und
mangelnde Sachkompetenz. Schon 2015 gab es in Niedersachsen Vorstöße zu neuen
Haltungsverboten die glücklicher Weise scheiterten. Besonders perfide dabei
ist, dass gezielt Fake-News eingesetzt wurden um Stimmung gegen die Haltung von
sog. Exoten in Privathalung zu machen, mit Behauptungen wie „die Zahl der
[…] Exoten in Privathaushalten steigt seit Jahren“, was sich durch keine
Statistik belegen lässt, ganz im Gegenteil legen seriöse Zahlen eher den
Schluss nahe, dass diese seit Jahren eher fallen. Auch wird gerne behauptet,
dass die Mehrzahl der Exoten in Privathand unzureichend gehalten wird, eine
Behauptung die durch die aktuelle Erhebung der Exotep-Studie klar widerlegt
wird.
Das diese Vorstöße zu Haltungsverboten
nicht nur Wahlkampf sind, kann man am Fall von Berlin (3) sehen, wo ein Bündnis
aus SPD und Grünen über Nacht hunderttausende gehaltene Haustiere verboten
erklärte. Die Verbote wurden vor dem vorgeschobenen Grund erlassen, es handle
sich um die „Haltung gefährlicher Tiere“, obwohl in Deutschland kein
einziger Todesfall durch die Haltung von z.B. Riesenschangen bekannt ist (diese
werden seit den 70ern in großer Zahl privat gehalten). Bei Verstößen drohen
existenzvernichtende 50.000€ Geldstrafe (was ein Aussetzten der Tiere um der
Strafe zu entgehen, leider provoziert und die Probleme erst schafft, die vorher
so nicht da waren). Allein schon diese Unverhältnismäßigkeit in der Strafe,
sind verfassungsrechtlich mehr als bedenklich und dürften keiner kritischen
Prüfung ernsthaft standhalten!
Weiter befeuert werden diese Kampagnen
durch Tierrechtler und Verbände die diesen nahe stehen. Dabei ist nicht nur
Peta beteiligt (wohl aber berüchtigt durch ihre Kampagnen), sondern auch
ideologisch ausgerichtete Tierschutzvereine wie Pro Wildlife e.V. , die durch
ihre Forderungen leider ebenso völlige (2) Unkenntnis der Sachlage und
Fachkompetenz vermuten lassen).
Während in Deutschland absurde
Haltungsverbote diskutiert werden, gilt der Ansatz der Prohibition in anderen
europäischen Ländern bereits als haushoch gescheitert. So hat Norwegen im Jahr
2017 nach über 42 Jahren das Haltungsverbot von Reptilien abgeschafft (5). Fazit:
Kein Mensch hat sich an Verbote gehalten, es entwickelte sich ein Schwarzmarkt,
der durch legale Nachzuchten nie entstanden wäre (diese glückliche Situation
haben wir in Deutschland (noch) ), Tier- und Artenschutz konnte nicht mehr
betrieben werden, weil die Halter gezwungen waren sich in die Illegalität
zurück zuziehen und tiermedizinische Behaldungen waren aufgrund eines drohenden
Strafverfahrens, nicht mehr möglich.
Während andere Länder nach über 40 Jahren
eine so vernichtende Bilanz ziehen müssen, scheint Deutschland sich geistig
rückschrittlich zu bewegen und dass
obwohl diese Haltungsverbote gegen Grundrechte (auf Tierhaltung und
freie Berufsausübung) massiv verstoßen.
Der DGHT hat dazu im Jahr 2017 (4)
zusammen mit anderen Verbänden ein im Jahr 2018 erschienenes Rechtsgutachten
zur Heimtierhaltung in Auftrag gegeben. Tade Matthias Spranger zeigt in diesem
auf, dass es für die willkürlichen Haltungsverbote keinerlei
verfassungsrechliche Grundlagen gibt und
diese mit unserem Grundgesetz an vielen Stellen nicht vereinbar sind.
Dass Haltungsverbote weder in der Praxis
funktionieren, noch verfassungsrechtlich zulässig sind, stört die Grünen und
große Teile der SPD, so wie radikale Tierrechtler wenig. Leider schließt sich
der Kreis hier was die rechtstaatliche Auffassung mancher Mitarbeiter/innen in
Justiz und Behörden betrifft. Der Trent, demokratische Strukturen zu übergehen
setzt sich leider zur Zeit fort, so sind am 23. bis 26. Mai 2019 Europawahlen.
Verbote die sich nicht über Bundes- und Landesebene durchsetzen liesen, wurde
in der Vergangenheit leider oft über die europäische Ebende durchgedrückt
(siehe Verbot diverser Schmuckschildkröten). Diese Entwicklung führt letztlich
zu einem starken Vertrauensverlust in die europäische Idee und die ausführenden
Behörden. Leider sieht es zur Zeit nicht gut aus, wenn es um Rechtstaatlichkeit
und Tierhaltung geht.
Die Akte gegen meine Person, die alle Strafanzeigen von PeTA Deutschland aufzählt, soll 500 Seiten umfassen. WOW! Da bin ich wohl jemanden richtig auf den Schlips getreten.
In dieser Artikelserie möchte ich die Vorwürfe, die nach meinem Durchzählen mindestens 25 Anzeigen umfassen, im Einzelnen Darlegen und meine persönliche Meinung zu den Vorwürfen von PeTA äußern!
Laut einer E-Mail der Polizeidirektion Görlitz sollen alle Verfahren gegen mich, die unter dem Aktenzeichen Az: 900 Js 6057/18 zusammengefasst worden sind, mittlerweile eingestellt worden sein. Dazu zählt auch die Strafanzeige von Simon Fischer von der „Aktionsgruppe Tierrechte Bayern“. Aber dazu später mehr.
Aber erst einmal der Reihe nach und in Kurzfassung.
Am 10. Februar 2018, also vor mehr als einem Jahr, wurde ich vom Circus Krone in München eingeladen und flog von Jakarta über Abu Dhabi nach München. Als ich mit drei Stunden Verspätung landete, erwartete mich eine Überraschung von PeTA!
Fünf schwer bewaffnete Bundespolizisten erwarteten mich am Gateausgang. Also nicht an der Passkontrolle, sondern bereits direkt am Gate. Sie führten eine Passkontrolle durch. Ich hatte mich beim Aussteigen beeilt, da ich wusste, dass man mich abholen würde und ich nicht wusste, ob man von der dreistündigen Verspätung etwas mitbekommen hatte. Auf dem Weg zum Gateausgang telefonierte ich mit der Person, die mich abholte und sie teilte mir mit, das sie draußen wartete!
Also spurtete ich an allen vor mir ausgestiegenen Passagieren vorbei und kam als Dritter am Gateausgang an. Ich übergab meinen Reisepass und wurde zur Seite gebeten. Die anderen Bundespolizisten stellten daraufhin auch die Passkontrolle ein und versammelten sich um mich.
Im Nachhinein behauptete man, da ich den Verdacht äußerte, dass man nur wegen mir diesen Aufriss gemacht hatte, dass es sich um eine Routinekontrolle gehandelt hatte.
Man hielt mir zwei Schreiben der Staatsanwaltschaft Augsburg vor, wo mir der Tatvorwurf Verleumdung und verstoß gegen das Tierschutzgesetz!
Es ginge um die Feststellung einer deutschen Postanschrift!
Deswegen werden fünf Bundesbeamte an das Gate postiert, wobei man das alles bei der normalen Passkontrolle hätte durchführen können. Den Rest der Story bei der Einreise und den weiteren Verlauf möchte ich nur in Stichpunkten wiedergeben.
Ich vermutete erst, dass Soko Tierschutz dahinter steckte. (Dieser Verein stammte aus Augsburg)
Auf dem Schreiben der Staatsanwaltschaft stand kein direkter Tatvorwurf, sondern nur die 3 Aktenzeichen.
Nachdem man mir erklärte, dass es nur um einen deutschen Postbevollmächtigten ginge, zeigte ich über mein Smartphone die Einträge bei Denic und verwies auf den dort hinterlegten deutschen Postbeauftragten.
Anmerken möchte ich, dass bei gesetzlichen Verstößen der Betroffenen auch direkten Kontakt zum Provider aufnehmen kann. In der Strafanzeigenwut von PeTA taucht mein Provider und selbst die IP meines Webservers der in Deutschland steht auf! Also was soll das von PeTA?
Man bat mich mit auf die Wache im Flughafen zu kommen
Und ich wurde von den fünf mit Maschinenpistolen bewaffneten Bundesbeamten umringt und begleiteten mich an den Passagieren wie ein Schwerverbrecher oder Terrorist vorbei
Ich wurde in ein Vernehmungszimmer geführt, wo eine Wand verspiegelt war
Ich sollte kurz warten
Nach ein paar Minuten kam ein Beamter herein und erklärte mir, dass es nur um die Feststellung eines deutschen Postbevollmächtigten gehe
Dazu möchte ich anmerken, dass bis heute kein einziges Schreiben direkt an meinen deutschen Postbevollmächtigten gesendet wurde!
Ich sagte, dass ich ihnen diesen schon genant habe, und forderte den Beamten auf mir zu benennen, was man mir in grundlegender Form vorwirft!
Daraufhin verließ der Beamte den Raum und kam nach ein paar Minuten später wieder. (Telefonat Staatsanwaltschaft Augsburg)
Dann präsentierte er mir drei Aktenzeichen aus dem Jahr 2014, konnte aber auch hier keinen direkten Tatvorwurf benennen.
Ich argumentierte dann, 2014 das dürfte doch verjährt sein und der Beamte machte kehrt und telefonierte wieder mit der Staatsanwaltschaft.
Dieses Mal kam er mit drei Aktenzeichen aus dem Jahr 2015 und 2016, aber wiederum ohne konkreten Tatvorwurf
Da mir immer wieder in den letzten Kommentaren zu diesem Fall gesagt wurde, die Polizei brauche den Tatvorwurf nicht konkretisiert dazu mal folgende Aussage von mir!
Selbstverständlich muss die Polizei dir offenbaren, was man dir konkret vorwirft! Und es ist auch nicht damit abgetan, dass man sagt, Verstoß gegen das Tierschutzgesetz oder Verleumdung!
Erstens braucht sich kein Beschuldigter selbst belasten. Es muss also klipp und klar aufgezeigt werden, was man mir vorwirft und das hat man bis zu der heutigen E-Mail nicht getan! Gleichzeitig hat man als Beschuldigter ein Recht auf Äußerung und kann selbst Beweise beifügen!
Ich forderte mehrfach den Beamten auf mir den konkreten Vorwurf zu benennen
Er gab als Antwort, ich solle die Staatsanwaltschaft anrufen.
Diese ist am Wochenende nur über die Bereitschaft zu erreichen
Ein Gespräch mit dieser wurde mir von den Beamten verweigert
Der dicke Hammer kam aber erst noch!
Er teilte mir mit, dass er nur noch das Protokoll schreiben müsse und ich dann gehen kann
Also wartete ich wieder einige Minuten
Dann kam der Beamte mit einem Vernehmungsprotokoll, das ich unterschreiben solle
Dazu forderte er mich auf, dass ich ein Kreuz bei, „ich mache keine Angaben zum Tatvorwurf“, machen und dieses Protokoll unterzeichnen solle.
Ich wurde zu keiner Zeit als Beschuldigter belehrt! Ich wurde nicht aufgeklärt, dass diese Maßnahme ein Verhör sei!
Daraufhin äußerte ich, dass ich natürlich mich äußern möchte, jedoch fehlt der konkrete Tatvorwurf
Darauf der Beamte wieder sie können dann gehen, wenn sie dieses Protokoll unterzeichnen, (Erpressung???)
Ich wiederholte meine Aussage, dass ich sehr wohl Angaben machen will, jedoch nicht weiß, was man mir vorwirft
Daraufhin er wieder, sie wollen doch gehen, denken sie daran das jemand auf sie wartet (Ich telefoniert immer wieder einmal mit der Mitarbeiterin des Circus Krone)
Daraufhin sagte ich, dass ich mich nicht erpressen lasse und ich dieses als Nötigung ansehe
Ich forderte einen Anwalt
Darauf der Beamte sie haben ein Telefon sie können ihren Anwalt anrufen
Daraufhin ich, ich komme aus Indonesien und lebe dort seit 10 Jahren ich habe hier keinen Rechtsanwalt in Deutschland. Bitte rufen sie beim zuständigen Gericht an damit diese eine Liste der Rechtsanwälte, die in Bereitschaft am Wochenende sind, mir übermitteln könne
Er könne nicht Telefonieren, kam da als Antwort
Man verweigerte mir also auch einen Rechtsbeistand.
Jetzt wurde ich etwas lauter, da es mir langsam zu Bund wurde!
Ich fragte ihn, ob ich verhaftet sei
Darauf antwortete er, nein
Daraufhin ich wieder, ok dann möchte ich jetzt gehen
Er wieder: Sie können gehen wenn sie unterschrieben haben.
Daraufhin sagte ich, dass ich nichts unterschreibe, wenn sie mir nicht den Konkreten Tatvorwurf nennen
Dann kam er mit den Paragrafen wieder
Daraufhin ich wieder Verleumdung kann viel sein. Zum Beispiel wenn ich ein Schimpfwort benutzt haben soll. Ich muss mich doch nicht selbst belasten
Er wieder: Deswegen sollen sie ja das Kreuz machen, das sie keine Angaben mach.
Das mache ich nicht, wenn sie mir nicht den konkreten Beschuldigungsgrund nennen.
Daraufhin er wieder dann müssen wir sie vernehmen und das dauert mehrere Stunden
Daraufhin ich wieder, Ok dann fahren sie mich aber nach München rein.
Er wieder das werden wir nicht machen
Es ging hin und her
Auf einmal nahm er Kampfhaltung an, als ob er mich jeden Moment angreifen würde.
Ich wurde jetzt doch noch etwas lauter, entweder lassen sie mich jetzt gehen oder sie erklären mir die Verhaftung
Er wieder, ich sei nicht verhaftet
Ich wieder, dann kann ich jetzt gehen
Er wieder: Nein
So ging das hin und her!
Er behauptete, ich würde ihn anschreien
Daraufhin ich wieder ich schreie nicht
Doch sie schreien
Nein ich schreie nicht, dann holen sie einen Arzt, der ihnen bestätigen kann, dass ich ein lautes Organ habe
Das sei auch nicht möglich gewesen
Irgendwann kam dann ein weiterer Beamter herein, der wie sich später herausstellte, der Amtsleiter war.
Er tippte den Beamten auf die Schultern und schickte diesen hinaus. Er sagte mir in einem ruhigen Ton, dass ich nicht verhaftet sei und jederzeit gehen könnte.
Ich sagte, dann will ich jetzt gehen. Und er, sie können das.
Im Flur begegnete ich den Beamten, der mich verhört hatte und forderte seinen Namen und Dienstnummer dieses verweigerte er mir! Von dem Beamten, der ihn herausgeschickt hatte, bekam ich die Visitenkarte und sollte mich auf ihn berufen!
Hier mal die ganze Geschichte des ersten Tages in ausführlicher Form:
Am nächsten Montag rief ich bei der Staatsanwaltschaft an und forderte diese auf mir die konkreten Vorwürfe der mir bekannten Aktenzeichen zu benennen.
Dieses könne man mir nicht sagen, ich solle zu einer Polizeidienststelle gehen. Also machte ich mich auf den Weg zum Münchner Hauptbahnhof und ging zur dortigen Polizeidienststelle. Dort fand man in den Computerdaten nichts zu meiner Person und man schickte mich zur Bundespolizei, die aber auch nichts fanden! Sie riefen aber am Münchner Flughafen an und bestätigten mir das ich am Mittwoch wieder ausreisen könne.
Zurück im Hotel rief ich wieder die Staatsanwaltschaft Augsburg an!
Ich teilte mit, dass mir weder die bayrische Polizei noch die Bundespolizei in irgendeiner Form eine Aussage geben kann und dass diese mich an die Staatsanwaltschaft verwiesen.
Sie könne mir nicht weiterhelfen ich solle schriftlich antworten.
So viel dazu. Die Staatsanwaltschaft Augsburg schickt mich zur Polizei und diese verweist mich wiederum an die Staatsanwaltschaft. Das hier gewaltig, was schief läuft bei der Justiz, die eigentlich Bürger schützen sollte, dürfte jedem klar sein. Den kompletten Artikel, den ich damals zeitnah verfasste, findet ihr im nächsten Absatz.
Die Geschichte ist noch viel Umfangreicher, was insbesondere auch das aufzeigt, dass mir erst nach über einem Jahr die konkreten Tatvorwürfe präsentiert wurden.
Die Augsburger Staatsanwaltschaft hat nach meiner Feststellung, dass diese überhaupt nicht zuständig sei, da der Webserver in Friedensdorf bei Görlitz stehe, dass Verfahren letztendlich abgegeben. Im Hintergrund ist aber noch viel mehr passiert. Strafanzeigen meinerseits gegen die Bundesbeamten und gegen die Staatsanwaltschaft wurden wie zu vermuten lässt eingestellt. So auch die Beschwerden bei der Generalstaatsanwaltschaft.
Wer hier mehr erfahren möchte, einfach einmal auf dieser Webseite die Suchfunktion nutzen mit PeTA vs GERATI!
Und noch eins bei der Ausreise wurde ich dennoch kurzfristig festgehalten. Die Staatsanwaltschaft Augsburg war nicht in der Lage den Fahndungsauftrag bei der Bundespolizei am Flughafen München löschen zu lassen. Mittlerweile ist dieser aber gelöscht, wie meine ein und Ausreise im September 2018 in Deutschland bestätigten.
Und was mir beim Durchlesen der Vorwürfe von PeTA aufgefallen ist, es fehlt die Anzeige wegen angeblichen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz Az: 603 Js1197/15! Wie gesagt ich lebte seit 10 Jahren in Indonesien und dieses war meine erste Einreise nach Deutschland.
Wie kann ich dann gegen das deutsche Tierschutzgesetz verstoßen haben?
Diese Aussage traf PeTA Mitarbeiterin Dr. Tanja Breining in einem Interview was sie der Passauer Neue Presse gab. GERATI schaut sich dieses Interview einmal genauer an.
Die Passauer Neue Presse (PNP) wendete sich an die Pressestelle von PeTA und wollte die Frage beantwortet haben, warum PeTA immer wieder Strafanzeigen gegen Angler stellt!
Die Pressestelle von PeTA leitete die Fragen an ihre studierte Meeresbiologin weiter, die nicht einmal einen Unterschied, zwischen einen echten Fisch und einem der aus Plastik in einem Aquarium schwimmt, erkennt.
Dass bei PeTA ehern unfähige Mitarbeiter tätig zu sein scheinen, sorgt immer wieder für amüsanten und unterhaltsamen Gesprächsstoff.
So ist es auch in diesem Interview, was Frau Breining dem PNP gab.
Ich möchte hier, aus dem von der PNP veröffentlichtem Interview, zitieren und meine ganz persönliche Meinung darlegen. Das komplette Interview ist unter folgenden Link abrufbar!
(PNP Frage:) Welches Ziel verfolgt Peta mit solchen Anzeigen?
Breining: Wir möchten erreichen, dass sämtliche Wettangelveran-staltungen grundsätzlich und bereits im Vorfeld verboten werden.
PeTA stellte in der Vergangenheit nicht nur gegen solche Wettangelveranstaltungen Strafanzeigen, die meines Wissens, zum größten Teil alle eingestellt wurden.
Wir erinnern uns an den Versuch von PeTA, das Ferienangebot „Angeln“ in Osnabrück verbieten zu lassen, was genauso kläglich scheiterte, wie viele andere an den Haaren herbeigezogenen Strafanzeigen.
Fische sind sensible Wirbeltiere, die nicht zu Spielzeug oder Unterhaltungsobjekten degradiert werden dürfen.
Das übliche PeTA rumdruckse, wenn letztendlich sämtliche Argumente fehlen. „Der Teddy hat Arme und Beine deswegen darf das Kind damit nicht Spielen“ (Anm. d. Red.)
Im Übrigen haben wir mehrere Gutachten von Staatsanwaltschaften vorliegen, die uns darin bestätigen, dass das Wettfischen („Gemeinschaftsfischen“) eine Straftat darstellt. So schrieb uns die Staatsanwaltschaft Erfurt am 15. Januar 2019: „Grundsätzlich ist insoweit festzustellen, dass die Durchführung eines Gemeinschaftsangelns bei gleichzeitiger Auslobung von Preisen beziehungsweise eines Pokals ein Vergehen der Tiertötung darstellt. Zwar kann ein anerkannter Grund für die Tötung eines Tieres der spätere Verzehr sein. Dieser tritt jedoch dann in den Hintergrund, wenn nicht mehr der Verzehr, sondern der Wettbewerbsgedanke Leitmotiv des Angelns und folglich des Tötens ist.“ Neben Erfurt wird auch in Verfügungen der Staatsanwaltschaften Regensburg, Würzburg, Münster und weiterer fünf Staatsanwaltschaften ausdrücklich festgestellt, dass es sich beim Wettfischen um eine strafbare Handlung handelt – und zwar selbst dann, wenn der Fisch anschließend verzehrt wird.
Da PeTA wiedereinmal keine Belege für ihre getroffenen Aussagen beifügt, kann man wohl hier ehern davon ausgehen, sollte diese Stellungnahmen von einzelnen Staatsanwaltschaften bestehen, diese ehern als persönliches Meinungsbild des Verfassers anzusehen ist.
Dennoch machte sich GERATI auf die Suche und fand Folgendes heraus!
PETA verweist auch auf die Verfügungen der Staatsanwaltschaften Regensburg vom 21.03.2018 (Az. 103 Js 4867/18), Würzburg vom 13. Juli 2015 (Az.: 612Js 12165/14), Münster vom 19. März.2014 (Az.: 540 Js 1433/13) und weiterer fünf Staatsanwaltschaften, in denen ebenfalls ausdrücklich festgestellt wird
Also scheinen die Staatsanwaltschaften, dann doch nicht direkt PeTA angeschrieben zu haben, sondern dieses wurde in einer Klageschrift festgehalten. Dieses ergibt sich auch aus folgendem Fall.
Nun also musste die Staatsanwaltschaft Verden klären, ob und wenn ja, inwieweit bei dem Angel-Event zu Pfingsten gegen den Tierschutz verstoßen wurde. Grundsätzlich handele es sich dabei schon um einen Verstoß gegen das Gesetz, sagt Lutz Gaebel, der Sprecher der Anklagebehörde. Der einzelne Angler aber trage nur eine geringe Teilschuld. Zumal die Fische tatsächlich verzehrt und nicht einfach im Müll entsorgt worden seien. „Deshalb wurde das Verfahren gegen eine Geldbuße von 50 Euro, die an das Kinderhospiz Löwenherz in Syke zu zahlen sind, eingestellt“, so Gaebel. Und betont: „Es handelt sich nicht um einen Präzedenzfall, sondern um einen Einzelfall.“
Solche Fälle redet sich PeTA also schön. In vielen anderen Fällen kam es dabei nicht einmal zu einem Ordnungsgeld, sondern die Verfahren wurden insgesamt eingestellt.
GERATI wollte schon mehrfach einmal in Erfahrung bringen, welche Kosten solche Strafanzeigen von PeTA für den Steuerzahler erzeugen. Leider ist man selbst vom Justizministerium nicht bereit hier eine Zahl als Anhaltspunkt zu nennen.
PNP Frage: Gibt es Versuche, einen gemeinsamen Kurs des Tierschutzes mit Fischereiverbänden zu gehen? Schließlich nennen sich die Fischer auch Naturschützer.
Breining: Wir könnten Fischer nur dann als Naturschützer sehen, wenn sie keine Tiere mehr fangen und töten, sondern sich ausschließlich dem Fischen von Plastik oder sonstigem Müll widmen würden. Dann könnten wir uns einen gemeinsamen Kurs – nämlich den Schutz der Natur inklusive der Lebewesen, die ja Teil der Natur sind, vorstellen.
Angler und Fischer sollten sich nach dem Ansinnen von PeTA, ehern mit dem Fischen von Plastik oder sonstigem Müll beschäftigen!
Was macht eigentlich PeTA für den Naturschutz? PeTA sitzt in einem Büro und schreibt irgendwelchen Mist, verbreitet Fakenews und stellt lächerliche Strafanzeigen! Man hat noch keinen PeTA Mitarbeiter bei einem Arbeitseinsatz zur Pflege und Hege der deutschen Gewässer beobachten können.
Würden Angel- und Fischereivereine und Verbände nicht die Pflege und Müllbeseitigung an den Gewässern organisieren und durchführen, dann sehen wohl viele Gewässer ehern wie die in Jakarta aus!
Anstatt das Frau Breining dumme Sprüche klopft, wäre es doch einmal eine tolle Kampagne, wenn sich die sechzig hoch bezahlten PeTA-Mitarbeiter einmal in Arbeitskleidung und Gummistiefel zwängen würden und einen Anglerverein nur ein einziges Mal bei der Reinigung, der Ufern und des Gewässers helfen würde.
Aber PeTA kann nur eins, polemischen Schwachsinn von sich geben und immer wieder aufzeigen, dass man weder Ahnung noch Argumente vorweisen kann, die ihre Glaubwürdigkeit unterstützen würden.
Naturschutz und Fischerei – Töten von Fischen – ist für uns ein unvereinbarer Widerspruch. Niemand, der ein Tier in der Natur tötet, sollte sich Naturschützer nennen.
Naturschützer ist man dann, wenn man in der Natur und mit der Natur arbeitet und nicht in einem Büro sitzt und Medienberichte sucht um auf polemische Art seinen Senf, oder gar eine witzige Strafanzeige zu stellen.
PNP Frage: Erkennen Sie die Ziele eines Hegefischens an?
Breining: Fische schwimmen seit mehr als 400 Millionen Jahren in den Gewässern. Früheste Funde des Homo sapiens sind gerade einmal 300000 Jahre alt. Dies bedeutet, dass sich die Fische und Gewässer hunderte Millionen Jahre selbst gehegt haben. Und es den Gewässern und den Tieren darin, wenn wir ehrlich sind, sehr viel besser ging als heute.
Von Evolution hat Frau Breining wahrscheinlich auch noch nichts gehört! Der Homo sapiens ist nicht so einfach vom Himmel gefallen. Und Fressfeinde gibt es immer und überall auch bereits, bevor der Mensch in gebildeter Form entstanden ist. Bewiesen ist, dass die Entwicklung des Menschen, durch die Handhabung des Feuers und der damit verbundenen Möglichkeit seine Nahrung zu kochen, erst ermöglicht wurde. Hier spielt insbesondere die tierische Nahrungsquelle eine große Rolle.
Wenn PeTA auch immer wieder behauptet, der Mensch sei kein Fleischfresser, so stellt sich die Frage auf, warum dann Veganer unbedingt supplementieren müssen. Ein Mensch kann sich, wenn er sich normal ernährt, ohne Probleme überleben. Als Veganer, wäre er frühzeitig dem Untergang geweiht würde er nicht seine täglichen Pillen einwerfen.
Aber ich will hier in diesem Artikel nicht über die vegane Lebensweise herziehen. Soll jeder sich so ernähren, wie er es für richtig erachtet.
Wir brauchen also keine Angler, die Fische aus den Gewässern holen, um diese Gewässer zu „hegen“. Das Argument der „Hege“ ist in unseren Augen ein Vorwand, um einem Hobby nachzugehen, bei dem sensible Wirbeltiere gefangen und getötet werden.
Hege und Pflege stehen für ein gesundes Ökosystem und ist notwendig um den Fischbestand im Gleichgewicht zu halten. Gleichzeitig beobachten Angler das Gewässer und schreiten ein, bevor es umkippt und unzählige Fische qualvoll sterben müssen.
Gewässer werden vor Versumpfung bewahrt und Laichplätze geschaffen. Gleichzeitig wird Müll aus und um das Gewässer entsorgt und regelmäßig aufgepasst, dass Besucher und Badegäste, keinen Müll hinterlassen. Und was macht PeTA?
PNP Frage: Wie definieren Sie „sinnloses Töten von Fischen“?
Breining: Wir vertreten den Standpunkt, dass Tiere nicht dazu da sind, dass wir sie essen. Sie haben ein Recht auf eigenes Leben.
Allein schon der Standpunkt zeigt doch, wie falsch PeTA liegt und was das eigentliche Ziel ist. PeTA geht es nicht um die Tiere, sondern es geht um die Veganisierung der Menschheit. Dazu empfiehlt PeTA Firmen die Vegane Produkte herstellen. Welcher finanzielle Vorteil für PeTA hier besteht, bleibt offen!
PNP Frage: Wenn es keine Gemeinschaftsfischen mehr gäbe, hätte dies den Fischern zufolge weitreichende Konsequenzen: Die Vereine hätten keinen Fisch mehr zum Verkauf zur Verfügung, dadurch weniger Einnahmen und können so nichts in die Natur investieren (Besatzmaßnahmen zur Förderung der Fischvielfalt). Wie antworten Sie auf diese These?
Breining: Die Fischer brauchen keine Fischbesatzungsmaßnahmen durchzuführen, denn die Fischpopulationen kommen sehr gut ohne den menschlichen Eingriff zurecht – immerhin hat es ja etwa 400 Millionen Jahre hervorragend ohne menschliche Besatzungsmaßnahmen funktioniert. Die Besatzungsmaßnahmen dienen in erster Linie den Fischern selbst, damit genug Fische für die Ausübung ihres Hobbys, dem Angeln, vorhanden sind.
Dieses mag bis vor 200 Jahren gestimmt haben. Mittlerweile sind aber die Flussverläufe und Uferbereiche bebaut. Insbesondere der Hochwasserschutz lässt es Flüssen nicht zu, sich auszubreiten und somit für Fische neue Laichplätze zu schaffen. Wie notwendig es ist, kann man jedes Jahr in Berliner Gewässern erleben, wo Tausende Fische an Sauerstoffmangel jährlich sterben.
Viele Fische sind in diesem Jahr relativ früh dem mangelnden Sauerstoffgehalt in Berliner Gewässern zum Opfer gefallen. Allein in den vergangenen anderthalb Wochen seien knapp sieben Kubikmeter tote Fische abgefischt und entsorgt worden, sagte Wildtierexperte Derk Ehlert aus der Umweltverwaltung am Montag auf Anfrage. Damit sei eine Menge erreicht, die dem Durchschnittswert heißer Sommer entspreche. Hauptsächlich betroffen seien Kanäle und Teiche.
Allerdings könnten die Gemeinden darüber nachdenken, ob sie den Fischern für das Herausangeln von Plastikmüll (statt Fischen) aus den Gewässern einen finanziellen Zuschuss gewähren.
Hallo Frau Braining. Ich empfehle Ihnen einmal dringend an einer Reinigungsaktion, eines Angelvereins teilzunehmen. Würden Angelverbände nicht den Müll von anderen beseitigen, und die Uferbereiche pflegen wäre so mancher Fluss, See oder Teich mehr als vermüllt und tot.
So könnten die Fischpopulationen geschützt und die Gewässer sauber gehalten werden. Das wäre eine wirklich tolle und auch notwendige Maßnahme, wenn man bedenkt, dass laut wissenschaftlicher Prognosen 2050 mehr Plastik als Fische (in Gewicht) in den Ozeanen schwimmen sollen. Der Schutz der Meere und der Fische beginnt bereits in kleinen Gewässern und mit dem Ende jeglicher Fischerei. Das wäre echte Hege, Naturschutz, Schutz der Fischpopulationen und der Artenvielfalt! Sicher würden sich dann auch neue Mitglieder finden, die wiederum Geld in die Vereinskasse bringen. Insbesondere junge Menschen würden sich vermutlich einem solchen Verein anschließen.
Wir von Peta hoffen, dass die Fischer sich künftig mit dem Fischen von Plastikmüll beschäftigen werden und Fische in Ruhe ihr Leben leben lassen.
Warum wohl, findet man keinen einzigen PeTA Mitarbeiter, Anhänger oder irgendeinen Tierrechtler, der in der Natur sich an Aufräumarbeiten beteiligt. PeTA ist ja bekannt, dass sie Straftaten der „Animal Liberation Front“ (ALF) für nicht nur gut, sondern auch als wichtiges Mittel der Tierrechtsarbeit ansehen. Dabei gehen auch schon mal in trockenen Wäldern Jagdstände in Flammen auf, oder man versprüht Buttersäure, schlägt Schaufensterscheiben ein und beschädigt Verkaufsware.
Gastartikel: Schreiben an den Oberbürgermeister der Stadt Celle und dem Amtsleiter des Veterinäramts Celle
Celle und die Maulwürfe
Sehr geehrter Herr Dr. Nigge, sehr geehrter Herr Dr. Wesel,
das war ja mal eine „dufte Nummer“: diejenigen,
die noch vor ein paar Monaten, wegen eines Schimpansen im Zirkus auf der
Schleimspur der Spendeneintreiber von P€TA ausgerutscht sind, handeln sich
jetzt von diesen, ihren ehemaligen Blutsbrüdern selbst eine Strafanzeige ein
und müssen obendrein von deren willfährigen Spinnern in asozialen Netzwerken
„Scheißstürme“ ertragen. Das ist ganz großes Kino allererster Güte!
Bei dem Opa, den SIE in einen
Affenknast ins Land der Coffee shops schicken wollten, haben Sie sich noch als
die größten Tierretter aufgespielt und sich dabei selbst wie ein
Aufzieh-Äffchen den Schlüssel der Tierrrechtschaoten in den Hintern stecken
lassen.
Im diesem Fall war es den Beteiligten
scheinbar aus purer Rechthaberei scheißegal, ob der bestellte Gutachter überhaupt
schon mal einen Affen gesehen hat oder den nur als Plüschtier aus dem
Kindergarten kennt.
Und als Krönung wird nun bei der
einheimischen (Wild-)Tierwelt Giftgas a la vergangener Zeiten eingesetzt
(Büchse Sarin gefunden…?). Hat der Grabowski den Ausblick der Beamten
aus den Bürofenstern, während der überzogenen Pausenzeiten, gestört? Wo waren
eigentlich bei dieser Entscheidung Ihre Damen und Herren Veterinäre, die sich
doch sonst so sehr als Tier-schutzexperten sehen(?) , wenn schon die unteren
Naturschutzbehördianer selbst blind wie Maulwürfe sind. Oder haben die auch etwas geschnüffelt was
die Birne vernebelt und den Maulwerfer als geschütztes Tier vergessen
liess?
Das gibt jedenfalls Raum für
Spekulationen woher der Name „untere“….. kommt.
Dazu fällt mir nur noch der Text von Georg Kreisler ein: „….Der Frühling, der dringt bis ins innerste Mark – beim Tauben vergiften im Park….“
Mit freundlichen Grüßen
– auch an P€TA… ?
Gastautoren gesucht!
GERATI sucht immer wieder Menschen, die eine Geschichte über radikale Tierrechtler erzählen können. Wir veröffentlichen diese auch gern anonym. Du kannst uns Deinen Brief an Behörden oder Vereine, oder den selbst geschriebenen Artikel, einfach per E-Mail senden und wir veröffentlichen diesen auf GERATI und auf unseren Facebook Seiten. Genauere Informationen erhältst Du unter …
Immer wieder kann man kriminelle und geschäftsschädigende Machenschaften von PeTA mit erleben. Mittlerweile scheint PeTA selbst vor Börsenmanipulation nicht zurück zuschrecken.
Dieses kann man jedenfalls aus einem Facebook-Beitrag von PeTA schließen. Dort suggeriert PeTA, das auf Grundlage ihrer Proteste die Tui-Aktie angeblich um mehr als 40 Prozent gefallen ist.
Ja mit Zahlen hat es ja PeTA nicht so genau, wie GERATI immer wieder belegen kann.
Ich kann es nicht nachvollziehen, wo PeTA hier die 40 Prozent Wertverlust hernimmt. Wahrscheinlich ist es, wie mit den 88 Prozent die man bei PeTA in angebliche Tierschutzprojekte stecken wollte. Diese Zahl 88 Prozent prangerte bis zum Artikel von GERATI als Spendeninformation auf der Webseite von PeTA. Letztendlich konnte GERATI nachweisen, das PeTA null Euro in Tierschutzkampagnen steckt!
Diese aufgeführten Zahlen sprechen für sich. Schaut man sich jetzt einmal den Chart der TUI-Aktie an, sieht man hier keinen Wertverlust von 40 Prozent im letzten Monat!
1 Monats Chart der TUI Aktie / Screenshot: google.de
Am 11. Februar lag die Aktie bei 10,93 Euro. Der Facebook Beitrag von PeTA stammt vom 04. März. Der heutige Kurs 10. März liegt bei 9,04 Euro. Dieser liegt sogar noch Tiefer, als vom 04. März. Der Kursverlust beträgt hier aber auch nur gerade einmal 17 Prozent.
Schaut man sich jetzt einmal einen längerfristigen Chart an, wird man erstaunlich feststellen, dass die TUI-Aktie am 18. November 2011 ihrenTiefstand mit 3,98 Euro hatte.
Max Chart der TUI Aktie / Screenshot: google.de
Das wäre dann ein Gewinn von 127 Prozent. PeTA redet sich die Zahlen immer passend, auch wenn diese letztendlich der reine Humbug sind!
PeTA investiert in TUI!
Dieses macht die Kampagne gegen TUI in der Hinsicht interessant, dass man hier den Versuch einer Kursmanipulation erkennen könnte. Hier sind Ähnlichkeiten bei dem Versuch der Kursmanipulation von der SIXT-Aktie aus dem Jahr 2003 erkennbar.
Dort wurde ein hochrangiger Investor zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.
Da PeTA selbst Aktien von TUI besitzt, könnte man ja eigentlich davon ausgehen, dass man hier bestrebt sein sollte den Wert der Aktie zu erhöhen. Wie aber die einzelnen Investitionen der Vereinsführung aussehen, weiß keiner. Vielleicht investiert man in Form einer Wette auf fallende TUI-Aktienkurse und hofft somit einen Reibach machen zu können!
PeTA Kampagne kein Grund für den Kursverlust der TUI-Aktie!
Wäre es tatsächlich so, dass PeTA hier massiv die Kurse der Aktie von TUI beeinflussen würde, dürften sich die Vereinsmitglieder mittlerweile in Untersuchungshaft befinden. Manipulation des Aktienmarktes ist kein Kavaliersdelikt mehr.
Die TUI-Aktie stieg von 2011 bis Mai 2018, wie man auf dem Chart sehen kann, an. Aktien bewegen sich immer zyklisch und der Kurs kann auch einmal fallen. Mittlerweile sprechen sich die ersten Experten für ein Kaufsignal aus, was dann eventuell ein Kursfeuerwerk mit sich bringen kann.
Die Touristikbranche hat zurzeit schwer zu kämpfen. Nicht umsonst musste auch eine Fluggesellschaft wie Air Berlin Insolvenz anmelden.
PeTA selbst sollte doch tunlichst vermeiden, irgendwelche Zahlen aufzuzeigen. Bisher konnte GERATI, jede Zahl die PeTA präsentiert hatte, wiederlegen. Und so sollte es auch niemanden verwundern, dass PeTA selbst in ihrem Beitrag, einen Beleg für Forsa Umfrage schuldig blieb.
Sollte es diese tatsächlich geben, sind dieses ehern Alibis- bzw. Gefälligkeitsumfragen, da hier nur 1.000 Menschen befragt werden und diese Umfrage dann doch nicht so aussagekräftig sind, als wenn man 10.000 Menschen befragt! Aber da hat PeTA wahrscheinlich Angst, dass so eine uneingeschränkte Umfrage die Werte kippen lassen würde.
Justiz auf Fehlwegen! Da werden Angler wegen einem Catch & Release Video von mehreren Beamten aufgesucht und gleichzeitig zählt Freiburg zu den kriminellsten Städten in Deutschland!
Es ist unverständlich, was Herrn Vitali D. dort in den letzten Tagen passiert ist! Mehrer Polizeibeamte klingeln ihn aus dem Bett und beginnen mit einer Hausdurchsuchung. Dabei beschlagnahmen sie mehrere Angelutensilien. Und man schreckte auch vonseiten der Polizei nicht einmal davor zurück, das Spielzeug (Spielzeugangel), des Kindes des Beschuldigten, mit zu beschlagnahmen.
Wer jetzt aber denkt, dass es dieses für den Beschuldigten Vitali D. war, der täuscht sich. Die Freiburger Polizei macht Nägel mit Köpfen und durchsuchte gleich die Wohnung der Freundin, die 40 Kilometer entfernt wohn mit durch!
Wer sich die Schilderung dieser Polizeiaktion vom Betroffenen einmal Anschauen möchte, findet sein Video in unserem letzten Artikel, den ich hier noch einmal verlinke.
Ich persönlich wollte so eine Polizeimaßnahme, die mit aller Härte gegen den Beschuldigten geführt wurde, nicht Verstehen.
Der Vorwurf der Justiz ist nicht etwa ein Drogendelikt oder eine terroristische Aktivität. Nein der Beschuldigte hat auch keine andere kriminelle Handlung begangen. Ihm wird von der deutschen Justiz auf Strafanzeige von PeTA Deutschland e. V. vorgeworfen ein Video auf YouTube hochgeladen zu haben, wo er das sogenannte Catch & Release zeigte. Dieses bedeutet, man fängt einen Fisch und setzt diesen dann wieder ins Wasser. Es ist z. B. Vorgeschrieben, das man Fische die man nicht verwerten kann (kein Mindestmaß, zu groß) wieder zurücksetzt.
Catch & Release ist laut Fischereigesetz also auch verpflichtend geregelt. Verboten ist es dann, wenn man sichtlich dem Tier Leid zufügt, indem man es länger als nötig aus dem Wasser entnimmt. Das Tier muss an Land, da man den Angelhaken entfernen muss. Und selbstverständlich sind dabei auch kurze Fotos möglich.
In den verurteilten Fällen, auf die insbesondere PeTA immer wieder anspielt, wurden die Tiere länger Qualen ausgesetzt. So wurde ein bekannter VIP verurteilt, weil er einen kapitalen Wels den er gefangen hatte, durch den Dreck schleifte, um ihn an einer besseren Stelle zu fotografieren. Ein anderer Angler wurde verurteilt, weil er in dem selbst gedrehten Video, die Aussage machte, er warte auf besseres Licht, für ein Foto um den Wels dann wieder freizulassen.
Dieses ist in Deutschland strafbar, wenn man dem Tier dabei Leid zufügt. Der Betroffene gibt jedoch an, dass diese Aufnahmen in Frankreich getätigt wurden.
Nun der Einfluss von PeTA scheint jedenfalls groß, bei dieser Polizei in Freiburg zu sein, denn mit dem Angelsortiment des Beschuldigten beschlagnahmte man auch seine ganze Computer Hardware und selbst sein Handy.
Hier scheint jetzt die Vermutung zu sein, dass man die Hausdurchsuchung als Vorwand zu nutzen scheint, um eventuell doch Videos und Fotos auf der Hardware und dem Telefon zu finden!
GERATI stellte eine Presseanfrage und bekam eine Antwort!
Nun der Vorfall klingt für einen Rechtsstaat sehr unglaubwürdig. Insbesondere, da der Strafanzeigensteller PeTA Deutschland im Vorfeld den Leiter dieser Amtshandlung sogar noch auszeichnete!
Einsatz gegen Fischleid – PETA ernennt Uwe Gutjahr vom Polizeipräsidium Freiburg zum „Helden für Tiere“
Hier lässt sich schon eine direkte Verbundenheit und persönlichen Kontakt daraus schließen! Man zeichnet doch keine Person aus, ohne diese persönlich zu kennen.
Also schrieb GERATI eine Presseanfrage an die Freiburger Polizeidienststelle und stellte folgende Fragen …
Von:info@gerati.de [mailto:info@gerati.de] Gesendet: Freitag, 8. März 2019 11:46 An: FREIBURG.PP Betreff: Presseanfrage zur Polizeimaßnahme auf Grundlage „Strafanzeige von PeTA Deutschland“ in Freiburg
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind Betreiber des Portals gerati.de und recherchieren derzeit zu einem Vorfall, der sich am 07. März 2019 in Freiburg ereignet haben soll.
Ein gewisser Herr Vitali Dalke gibt in den sozialen Netzwerken an, dass er aufgrund einer Anzeige des Vereins PeTA Deutschland e.V. aus Stuttgart, gestern bei ihm eine Hausdurchsuchung erfolgte und mehrere Sachen die dem Anglersport zugeschrieben können, beschlagnahmt worden sind. Darunter sollen sich auch Spielzeugangeln des Kindes des Beschuldigten befunden haben!
In einem neuerem Post gibt der Beschuldigte nun an, dass der leitende Beamte dieser Hausdurchsuchung im Vorfeld durch den Strafanzeigensteller ausgezeichnet wurde.
Nun unsere Fragen, die wir bitten kurzfristig zu beantworten!
1. Können sie den Vorfall in Verbindung mit der Beschlagnahme bestätigen?
2. Ist es üblich, das Polizisten mit der Durchführung einer solchen Maßnahme beauftragt werden, wenn diese in so einem engen Kontakt mit dem Strafanzeigensteller stehen!
Der Beklagte gibt an, dass diese als Beweis angegebenen Videos auf YouTube, die der Strafanzeigensteller anfügt, in Frankreich aufgenommen wurden. Dort ist Catch & Release keine Straftat, was bereits durch deutsche Gerichte festgestellt worden ist!
Inwieweit besaß man die Kenntnis vor der Hausdurchsuchung, dass dieses Videomaterial aus Frankreich stamme?
Warum ging man hier so rabiat und wohl überzogen mit einer Hausdurchsuchung vor, was wohl bei diesem Straftatbestand ehern unüblich ist, insbesondere die Ausweitung auf den Wohnbereich der Freundin des Beschuldigten?
Wir würden uns über eine kurzfristige Antwort freuen.
Erstaunlicherweise bekam ich kurzfristig, auch meine gewünschte Antwort auf meine Presseanfrage.
Sehr geehrter Herr Harnos,
1. wir können ihn Ermittlungen zu einem solchen Vorfall bestätigen. Was explizit beschlagnahmt wurde und was nicht, können wir hier nicht im Einzelnen aufführen.
2. Einen engen Kontakt zwischen dem Polizeibeamten und der Tierschutzorganisation PETA können wir nicht bestätigen. Nur weil diese Organisation jemanden auszeichnet, bedeutet das nicht, dass ein enger Kontakt zwischen den Personen besteht.
Wie üblich kennen Behörden immer noch nicht den Unterschied zwischen einer Tierschutzorganisation und einer Tierrechtsorganisation!
PeTA ist nach eigenen Angaben und nach ihren Arbeiten zu urteilen, eine reine Tierrechtsorganisation.
Dass man auf konkrete Fragen von meiner Seite her, nicht im Einzelnen eingegangen ist, darf wohl auf ermittlungstaktischen Gründen zu erklären sein.
Was sich jedoch nicht durch diese Polizeibehörde zu erklären ist, warum man bei einem Angler dermaßen hart vorgeht und andere Ermittlungen bei Straftaten schleifen lässt.
Freiburg ist die kriminellste Großstadt in Baden Württemberg!!!
In Freiburg ereigneten sich im Jahr 2017, 11.712 Straftaten pro 100 000 Einwohner. Freiburg besitzt knapp 240.000 Einwohner!
11 712 Straftaten pro 100 000 Einwohner
Das allein ist nicht ungewöhnlich für eine Stadt mit knapp 240 000 Einwohnern. Doch während es Schlägereien und Betrunkene auch anderswo gibt, hat Freiburg ein Alleinstellungsmerkmal: Es ist, statistisch gesehen, die kriminellste Großstadt in Baden-Württemberg. 2017 geschahen in Freiburg 11 712 Straftaten pro 100 000 Einwohner, mehr als in Mannheim, Karlsruhe oder Stuttgart. Den unrühmlichen Titel trägt die Stadt bereits seit dem Jahr 2001, und viele Freiburger hatten sich damit arrangiert. Die Gewalt im Nachtleben schien weit weg, solange tagsüber alles ruhig blieb.
Anstatt die Kräfte in die tatsächliche Verbrechensbekämpfung einzusetzen, bündelt man diese lieber in einer Abteilung, die eigens dafür geschaffen wurde, um gegen Angler, die gegen das Tierschutzgesetz angeblich verstoßen habe, zu ermitteln.
Uwe Gutjahr von der Abteilung Gewerbe und Umwelt im Polizeipräsidium Freiburg führt Kontrollen an verschiedenen Gewässern wie zum Beispiel am Altrhein bei Breisach oder an verschiedenen Baggerseen in der Region durch, auch, um diese Art des Fischens zu unterbinden.
swr.de
Eine Farce, wenn man sich die Kriminalitätsstatistik dieser Stadt anschaut.
Auch das sich seit Mai 2018, Sexualstraftaten in Freiburg häufen, scheint es bei der Polizei in Freiburg nicht sinnvoll zu sein, das man Polizisten wie der von PeTA ausgezeichneten Uwe Gutjahr zu Ermittlungen dieser Straftaten einsetzt. Da wendet man lieber die Kräfte auf, um von PeTA falsch bezichtigte Straftaten mit aller polizeilicher gewallt und Mitteln, doch erfolgreich abschließen zu können.
Man darf sich wohl als Bürger und Steuerzahler fragen, ob es sich bei dieser Justizmaßnahme gegen den Beschuldigten Vitali D. um einen Schildbürgerstreich handelt.