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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Blog

  • Deutsches Tierschutzbüro verbreitet Lügen und wird abgestraft

    Deutsches Tierschutzbüro e.V. präsentiert neues Videomaterial über letzte Pelzfarm in Deutschland und der Stern fällt darauf rein!

    Mit Sicherheit wird sich der Stern, nach diesem Armageddon jetzt drei Mal überlegen ob sie von radikalen Tierschützern Beiträge, die angeblich Tierquälerei aufzeigen sollen aufgreifen.

    Der notorische Lügner Jan Pfeifer, der sich bereits mehrfach vor einem Gericht verantworten musste, wollte wieder einmal ein wenig Aufmerksamkeit erlangen. Nachdem er und seine paar Hanseln, vor einigen Monaten, als selbst ernannte Pelzpolizei, für Furore sorgte, wobei er sich mehreren Ermittlungsverfahren stellen musste, verschwanden er letztendlich heulend von der Bildfläche.

    Dann jubelte man, als ein Richter die unwahre Tatsachenbehauptung „Circus Krone würde Tiere quälen“ mit dem Verweis auf Meinungsfreieitzugunsten des Lügenvereins Deutsches Tierschutzbüro entschied. In der Urteilsbegründung verfasste er jedoch den Satz, dass die aufgestellte Behauptung, das Circus Krone Tiere quälen würde, nicht erwiesen sei. Dennoch ist es eine freie Meinungsäußerung, wenn radikale Tierrechtler aus dem Umfeld von Jan Pfeifer die unwahre Behauptung aufstellen. Sie seien gegen jede Tierhaltung und so sei die Meinung in ihremIrrglauben möglich, dass ein Circus Tiere quäle, auch wenn dieses nicht der Wahrheit entspräche.

    Deutsches Tierschutzbüro präsentiert angeblich neues Videomaterial!

    Das Videomaterial von der letzten Pelzfarm wurde an den Stern verkauft, der dieses am 28. März unter dem Titel …

    Erschreckende Aufnahmen aus Deutschlands letzter Pelzfarm: „Die Tiere leiden an Verhaltensstörungen“

    Neu veröffentlichte Drohnenaufnahmen dokumentieren die Haltungsbedingungen in Deutschlands letzter Pelzfarm im ostwestfälischen Rahden. Die etwa 4000 Nerze leben in engen Käfigen – ohne Wasser, ohne Klettermöglichkeiten. Fabian Steinecke vom Deutschen Tierschutzbüro fordert die sofortige Schließung.

    stern.de

    Gleichzeitig postete das Deutsche Tierschutzbüro auf seiner Facebook Seite folgenden Beitrag …

    https://www.facebook.com/Tierschutzbuero/videos/440172266722322/

    … und schrieb dazu

    ***Neue Aufnahmen aus der letzten Pelzfarm Deutschlands*** ?
    In engen Käfigen eingesperrte und leidende Nerze soweit das Auge reicht! So sieht die aktuelle Situation auf der letzten Nerzfarm, die es in Deutschland noch gibt, aus. Mit einer Drohne wurden nun erstmalig die Zustände und verhaltensgestörten Blicke der arme letzten 4000 Nerze eingefangen! Wir sind sprachlos, dass es solche Missstände noch gibt….Daher unsere Bitte: Kauft und tragt keinen Echtpelz, denn Pelz bedeutet immer Tierquälerei!!! Mehr Infos zur neuen Recherche:

    Kurz nach der Veröffentlichung des Artikels im Stern, viel die Recherche auf einmal in sich zusammen. Seit Wochen seien in dieser Farm, die bis 2022 eine Ausnahmegenehmigung besaß, keine Tiere mehr.

    Hat Jan Pfeifer Gespenster gesehen?

    Man darf sich schon fragen, was Jan Pfeifer angeblich gesehen haben will, wenn doch wie selbst das Veterinäramt bestätigte, dass seit Wochen in dieser Anlage keine Tiere mehr gehalten werden.

    Gegenüber dem Stern ging man sogar so weit, das Lügengerüst des Deutschen Tierschutzbundes weiter auszubauen. Dort heißt es …

    Fabian Steinecke, Pressesprecher beim Deutschen Tierschutzbüro, sagt:

    Man sieht wie die Tiere dort auf engstem Raum in kleinen Käfigen allein gehalten werden. Wie sie kein Wasser haben, keine Klettermöglichkeiten, keine Möglichkeiten zum Auslauf. Das sind alles Dinge, die normalerweise nach deutschem Gesetz auch nicht mehr rechtens sind, aber dort leider aufgrund von Ausnahmesituationen doch noch so bestehen dürfen.“

    stern.de

    Wenn nun diese bei Stern gezeigten Aufnahmen aktuell sein sollten, dann fragt man sich, welche Pelztierfarm hier von innen präsentiert und als angeblich letzte Pelzfarm Deutschlands bezeichnet wurde.

    Nachdem die Lügenblase geplatzt ist, sahen sich der Stern und auch das Deutsche Tierschutzbüro genötigt, eine Stellungnahme abzugeben.

    Von seitens des Deutschen Tierschutzbüro wollte man mit der Frage, „wo sind die Tiere“ vom Gau ablenken, was letztendlich nicht gelang.

    Kunstpelz ist umweltschädlich!

    Kunstpelz besteht aus Acryl, also einfach gesagt Plaste! Das Plastik, insbesondere Mikroplastik die Weltmeere verunreinigt und somit die Artenvielfalt bedroht, vergessen viele, die sich von radikalen Tierrechtlern und Veganern überzeugen lassen.

    Gleichzeitig ist die durchschnittliche Nutzdauer nach wissenschaftlichen Untersuchungen bei Echtpelz mindestens 20 Jahre. In der Regel wird ein Echtpelzmantel auch vererbt und über mehrere Generationen getragen.

    Die Nutzungsdauer eines Kunstpelzmantels wird nach wissenschaftlichen Untersuchungen mit ca. 6 Jahren angegeben.

    Schaut man sich dann noch die Entsorgung an, verliert Kunstfell auf weiter Strecke. Verrottet Echtpelz auf natürliche Art und Weise, ist der Plastik noch nach 500 Jahren, nach der Entsorgung nachweißbar. Auch wenn dieser immer kleiner und kleiner wird. Dadurch wird er natürlich auch umso gefährlicher, da er in die Nahrungskette gelangen kann.

    Seit 2015 steigt der Umsatz in der Pelzindustrie wieder an, was wohl daran liege, dass Menschen sich über die Umwelt Gedanken machen und nicht auf das Gequatsche von einigen wenigen Tierrechtlern und Veganern hören.

  • PeTA lernt von GERATI

    Nach dem GERATI in einem der letzte Artikel, PeTA nachweisen konnte, dass diese mit Zahlen um sich schmiss, die keine Belege besitzen, rudert man bei PeTA auf einmal zurück!

    So sah sich PeTA erneut gezwungen, veröffentlichte Zahlen in einer herausgegebenen Pressemitteilung zu revidieren, nachdem GERATI den Beweis erbracht hatte, dass diese veröffentlichten Zahlen so nicht existent sein konnten.

    Einerseits fehlten zu den angeblichen aufgeführten Belegen, die Nachweise und andererseits, konnten die Zahlen rein mathematisch nicht stimmen. Hier noch einmal mein Artikel.

    Nun veröffentlichte PeTA dazu einen Artikel auf ihrer Webseite und musste einräumen, die Zahlen manipuliert zu haben. Vor allem nutzte auf einmal PeTA denselben Link für ihren angeblichen Beleg, der die Todeszahlen im Brieftaubensport bestätigen soll. Wie zu erwarten unterließ es PeTA natürlich hinzuweisen, dass die dort aufgezeigten Zahlen in dieser Ausarbeitung nicht belegt sind, sondern dass es sich um Schätzungen handelt.

    Aber eine systematische Aufarbeitung von mißlungenen Flügen, geschweige denn ein Bemühen um das Erstellen von Kennzahlen oder Ähnlichem, gibt es nicht.

    kleintierpraxis-oering.de

    Also in dem von PeTA angeführten Beleg von Todeszahlen im „Beitrag zur Ermittlung von Kennzahlen zu Verlusten bei Wettflügen von Brieftauben (Untersuchungszeitraum: 2004 – 2008)“ handelt es sich um reine Schätzungen.

    Die von PeTA fokussierte Zahl von 70 bis hin zu 90 Prozent Todesfälle, taucht dabei wiederum nicht mehr auf. Dabei widerspricht sich PeTA in dem Artikel gleich selbst.

    Schreibt man jetzt …

    Die durchschnittliche Verlustrate bei Taubenwettflügenliegt bei 53 Prozent. Tauben, die nicht zu ihrem Schlag zurückkehren, erwartet ein leidvolles Leben als Stadttauben oder der Tod durch Dehydrierung, Erschöpfung oder Verletzungen.

    peta.de

    … sprach man in der Pressemitteilung noch von einer Verlustrate, die einer Todesrate von bis zu 90 Prozent entsprechen sollte …

    Aus Studien und Recherchen geht hervor, dass bei Taubenwettflügen Verlustraten

    peta.de

    … geht man jetzt davon aus, dass es sich dabei nun doch nicht um Todesfälle handelt. Tauben würden einfach nicht mehr zurückkehren, wobei PeTA hier außer Acht lässt, dass sich die Zahl 53 Prozent nur auf die Wettkampfzeit bezieht. Also Tauben, die nach der Frist des Wettkampfes erst in ihren Schlag eintreffen, werden hierbei überhaupt nicht abgezogen.

    Natürlich wird es Todesfälle geben, jedoch sind diese wohl niemals annähernd der Zahlen die PeTA präsentiert.

    Beigefügtes PeTA Video widerspricht der neuen Erkenntnis!

    In dem PeTA Artikel wurde dann ein Video beigefügt, was wiederum den im Text wiedergegebenen Zahlen widerspricht. So heißt es im Video Timeline: 0:52 „eine Todesrate von 65 Prozent beträgt“! Auch diese Zahl soll angeblich aus Studien stammen. Von welcher Studie PeTA diese Zahl wieder hat, bleibt wie immer offen.

    Auch im Bereich Strafanzeige musste PeTA nach dem GERATI Artikel zurückrudern.

    Hieß es in der Pressemitteilung noch wie folgt …

    Langlingen /Stuttgart, 25. März 2019 – Ein Augenzeuge berichtete PETA, dass ein Taubenzüchter in Langlingen im September 2018 drei „unbrauchbaren“ Tauben mit der Begründung „Das macht man so“ den Kopf abriss. PETA erstattete wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz Strafanzeige. Der Beschuldigte wurde vernommen und gestand. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg informierte die Tierschutzorganisation nun mit einem Bescheid (Az. NZS 1601 Js 36325/18) darüber, dass das Verfahren gegen eine Zahlung in Höhe von 200 Euro eingestellt wurde. PETA weist darauf hin, dass dies kein Einzelfall war, sondern es sich bei dieser Tat um eine übliche Praxis im „Brieftaubensport“ handelt. Die Organisation fordert ein Verbot von Taubenwettflügen in Deutschland

    peta.de

    … räumte man doch jetzt ein, das der angebliche Augenzeuge doch selbstständig Strafanzeige gestellt hatte!

    Der Augenzeuge und auch wir von PETA haben Strafanzeige gegen den Züchter erstattet, da das Töten der Tauben gegen das Tierschutzgesetz verstößt.

    peta.de

    Der Augenzeuge, der den Vorfall beobachtete, erstattete selbstständig Strafanzeige! PeTA erhielt durch eine Pressemitteilung davon Kenntnis und sprang einfach auf den Zug auf. Man verkaufte diesen Vorfall so, dass sich der Augenzeuge direkt an PeTA gewendet und man deswegen von PeTA Strafanzeige gestellt habe.

    Eine Strafanzeige kann nur einmal verfolgt werden, auch wenn Hunderte von Strafanzeigen zum selben Fall eingehen. Die zuständige Staatsanwaltschaft ermittelt mithilfe der Polizei und entschied sich in diesem Verfahren zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen einen Betrag von 200 €.

    Auch hier suggeriert PeTA, dass es sich um ein Strafgeld handelt!

    Züchter muss eine Geldstrafe zahlen

    peta.de

    Nein der Züchter wurde zu keiner Geldstrafe verurteilt! Er gilt weiterhin als unschuldig und ist somit auch nicht vorbelastet.

    Nun darf sich jeder selbst die Frage stellen! Warum PeTA hier solche falschen Aussagen veröffentlicht, obwohl diese selbst ausgebildete Juristen und Rechtsanwälte beschäftigt. Die Frage über deren Fähigkeit in ihrem Fachbereiches erspare ich mir hier.

    Natürlich sehe ich es als erfreulich, dass PeTA so schnell auf die Kritik von GERATI reagiert und Fakten versucht klarzustellen. Dass dieses für PeTA nicht leicht zu sein scheint, den Wahrheitsgehalt ihrer Behauptung aufrechtzuerhalten, belegt der neuste PeTA Artikel, der als Stellungnahme zu den Vorwürfen von GERATI zu werten ist.

    Ich werde jedenfalls PeTA weiter auf die Finger schauen, und meine Kritik öffentlich machen, auch wenn PeTA mich mit Hunderten von nichtssagenden Strafanzeigen überzieht. Nur wer Angst vor der Wahrheit hat, reagiert so …

  • Krones Elefantendamen gehen in spanische „Seniorenresidenz“

    Circus Krone sponsert für ihre beiden Elefantendamen Kenia und Mala, die 1983 und 1965 geboren wurden, eine exklusive „Seniorenresidenz“.

    Wenn man sich die ersten Bilder dieses Areal anschaut, könnte man echt neidisch werden. Zwar habe ich auch in Indonesien Sonne, Palmen, Pool und Meer, jedoch wird diese Idylle bei mir durch den Verkehr immer wieder durchbrochen.

    https://www.facebook.com/lacey.fund/videos/vb.816592668433171/276847956539197/?type=2&theater

    Begleitet werden die beiden Damen Kenia und Mala von ihren drei weiteren Elefantendamen Bara, Burma und Aisha, die ihnen in der Eingewöhnungsphase den Abschied von der Manege erleichtern sollen.

    Dadurch startet die das neue Programm „Mandana“ vorerst ohne Elefanten. Das Programm ist jedoch so konzipiert, das die drei Elefanten Bara, Burma uns Aisha jederzeit, sollte die Eingewöhnungszeit für die beiden älteren Elefantenkühe abgeschlossen worden sein, wieder in das Programm einsteigen könnten.

    Gegenüber der BZ, äußerte ein Mitarbeiter des Circus Krone, dass man bereits einen anderen Elefanten gemietet habe.

    Für das aktuelle Programm sei ein anderer Elefant „gemietet“, sagte ein Sprecher. Das neue Programm „Mandana“ starte vorerst ohne Elefanten, sei aber so konzipiert, dass die drei Elefanten aus Spanien wieder einsteigen könnten. Wann das sein könnte, war aber noch unklar.

    BZ
    https://www.facebook.com/lacey.fund/videos/vb.816592668433171/374584353272910/?type=2&theater

    Tierrechtler feiern einen Erfolg?!?

    Insbesondere Simon Fischer mit seiner Aktionsgruppe Tierrechte Bayern prescht wieder einmal hervor und will sich feiern lassen.

    Dass man aber gerade an dieser Aktion des Circus Krone sieht, auf welcher Seite die wahre Tierliebe zu finden ist, unterschlägt man bei den Tierrechtlern ganz. Anstatt die beiden Elefantendamen einfach nur abzustoßen, wird von Krone alles unternommen, um diesen den Schritt in ihren neuen Lebensabschnitt, so angenehm wie möglich zu gestalten.

    Da verzichtet man von seitens des Circus Krone auch gern einmal auf das Wappentier für den Beginn einer neuen Tournee. Kenia und Mala,sollen sich in ihrem neuen Zuhause langsam eingewöhnen. Unterstützt von ihren drei Artgenossen. Erst wenn die beiden alten Damen Anschluss an eine andere Gruppe gefunden haben, werden die drei anderen Elefanten in den Zirkus wieder integriert und zeigen dann wieder ihre Darbietungen, die Zuschauer immer wieder mit Applaus überzogen.

    Krone wollte erst ein eigenes Elefantenreservoir in Deutschland bauen, schien aber an unzählige Vorschriften und Baugenehmigungen zu scheitern. Auch wenn die beiden Lieblinge, von Jana und Martin nun sehr weit weg sind, darf man davon ausgehen, das diese wohl immer wieder besucht werden, um sich um das Wohlergehen zu erkundigen!

    Die veröffentlichten Videos zeigen ein schon sehr beidruckendes Bild von dieser „Seniorenresidenz“ für Kenia und Mala. Der letzte Applaus aus der Manege wird wohl nie in ihren Ohren verstummen. 

  • Ich betreibe alle Peta-Kritik Webseiten – die Strafanzeigen von PeTA gegen GERATI (6)

    Kommen wir heute zum dritten Anklagepunkt von PeTA, oder besser gesagt die von Dr. Edmund Haferbeck, Rechtsberater und Hobbyjurist von PeTA Deutschland.

    So erstattete Dr. Edmund Haferbeck Strafanzeige gegen meine Person wegen Verdacht der Verleumdung § 187 StGB zulasten der PETA Deutschland e.V. bzw. Dr. Edmund Haferbeck.

    Dem Beschuldigten wird folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

    Der Beschuldigte betreibt die auf ihn registrierte Webseite gerati.de. Gehostet wird die Webseite auf dem Server der Firma Medien Muennich GmbH mit der IP Adresse 85.13.139.168.

    Außerdem betreibt er die Webseite www.millionenbetrug-tierschutz.com.

    Auf diesen Webseiten veröffentlichte er verschiedene wahrheitswidrige Artikel über PETA Deutschland e.V. bzw. Dr. Edmund Haferbeck!

    Fragt sich nur, wer hier wahrheitswidrige Aussagen macht!


    Jeder der mich kennt weiß, dass ich völlig Transparent arbeite und von vornherein meine Daten veröffentlichte. Deswegen ist es unverständlich wie Dr. Edmund Haferbeck und auch Soko Tierschutz auf die glorreiche Idee kam, dass ich auch der Betreiber der Webseite www.millionenbetrug-tierschutz.com bin.

    Diese Seite existiert nicht mehr und so habe ich das Archiv verlinkt. Mir wurde ja schon so oft vorgeworfen irgendwelche Fakeseiten zu betreiben, aber nachweisen konnte es man mir nie.

    Auch die Webseite Millionenbetrug wurde mir, in Verbindung mit Friedrich Mülln zugeschrieben, was aber nach Aussage der Polizei in Augsburg ausgeschlossen werden konnte. Warum dann die Staatsanwaltschaft Augsburg wegen dieser Behauptung, obwohl sie bereits seit 2015 davon Kenntnis besaß, mir weiter zuschrieb, bleibt offen und wird wohl ein Teil der Ermittlungen gegen diese Staatsanwaltschaft sein.

    Ja auch ich betrieb eine Veganseite!

    Von Februar 2013 bis Juni 2013 betrieb ich die Webseite www.veganbesserleben.de und kassierte da ca. 500 €. Ich gab jeden Tag ein Rezept heraus und verlinkte die benötigten Zutaten direkt zu einem inzwischen insolventen Vegan-Onlinehandel.

    Die 500 € investierte ich in einen Rechtsanwalt, der mir beim illegalen Spamversand von PeTA, verbunden mit dem Versuch meinen Server zu überlasten helfen sollte. Die 500 € reichten gerade einmal für zwei Arbeitsstunden des Anwalts aus, der mir dann mitteilte, das zwar die Erfolgsaussichten sehr groß sind gegen PeTA zu gewinnen, jedoch wollte er dann 2.500 € Vorkasse haben, um weiter zu machen.

    Wer sich mit Webseiten beschäftigt und deren Refinanzierung, weiß wie viel Arbeit, bei 500 € Einnahmen finanziert aus Werbung, dahintersteckt.

    Immerhin schaffte es veganbesserleben.de selbst in die Herzen eingefleischter Hardcore Veganer und wurde in der Szene hochgelobt und gefeiert.

    27032019 veganbesserleben
    meine damalige Veganwebseite

    Aber schauen wir uns doch einmal das Impressum dieser Webseite an:

    Dieses ist natürlich auch unter archive.org hinterlegt! Dort habe ich folgende Daten hinterlegt:

    Jack Vessle
    BSD-City, Golden Vienna 2, C2/9
    15322 SerpongIndonesia 
    e-Mail-Kontakt: info@delmeo.de
    https://web.archive.org/web/20131003221814/https://action.peta.de/ea-action/action?ea.client.id=44&ea.campaign.id=18740

    Jack Vessle war mein damaliges Internetpseudonym. Die Domain war auf mich aber registriert. Die Anschrift ist identisch, da ich dort seit 2010 wohne. 

    Die E-Mail-Adresse info@delmeo.de habe ich absichtlich gewählt um PeTA noch mehr zu foppen.

    Denn alle E-Mails, die ich an PeTA gesendet hatte, kamen von dieser E-Mail-Adresse.

    PeTA hatte ja meine Firma DELMEO so richtig auf dem Pranger. Das dieses über Monate nicht auf viel fand ich recht amüsant, da ich mit diesem Pseudonym Jack Vessle auch immer wieder in den sozialen Netzen so auch auf Facebook bei PeTA postete und meine Webseite bewarb.

    27032019 vegan top 1

    Und so dauerte es nicht lange, bis verschiedene andere Veganblogs direkt auf mich verlinkten und dafür sorgten, dass bei mir der Rubel rollte und ich den Anwalt, den ich beauftragen wollte, finanzieren konnte. Danke dafür PeTA! 😉

    Ich bin kein Mensch, der sich lange verstellen kann und so begann ich dann auch den einen oder anderen, sagen wir einmal „negativen“ Artikel über PeTA zu schreiben. Gleichzeitig wurde mir klar, dass eigentlich eine Aufklärungswebseite über die Radikalisierung des Tierschutzes in Deutschland gänzlich fehlte.

    Damals führte ich bereits die Facebook-Seite mit dem Namen „Spam – Nein Danke“ wo ich eigentlich nur über die kriminelle Spamaktion von PeTA berichtete und wie ich mich da zu Wehr setzte. Später wurde daraus dann die Facebook-Seite „PeTA – Nein Danke“

    Zu diesem Zeitpunkt war an die Webseite gerati.de noch gar nicht zu denken.

    Nach dem der Rechtsanwalt die 2.500 €-Forderung stellte, für die Erstellung der Klageschrift gegen PeTA, habe ich dankend abgelehnt. Der Aufwand diese dann insgesamt 3.000 € mit einer neuen Webseite zu erwirtschaften wäre zu groß gewesen. Also stellte ich diese Domain bei eBay ein und verkaufte diese in die Schweiz für 149 €. Dass der neue Besitzer, dann einfach die Adresse meines deutschen Postbevollmächtigten als Domaininhaber eintrug, war mir nicht bewusst.

    Als sich dann bei meinem Postbevollmächtigte, auf Antrag von Friedrich Mülln, sich die Landesmedienanstalt meldete, wegen angeblich nicht korrekt hinterlegtem Impressum, holte ich die Domain zu mir, und gab sie an den Registrar zurück.

    Mir wurde und wird ja immer wieder vorgeworfen, dass es sich bei der Adresse um eine ausländische Fakeadresse handelt und ich in Wahrheit im kalten Deutschland lebe. Andere, die ich dann doch überzeugen konnte, dass ich doch in Indonesien lebe, stellen unter Federführung von PeTA
    man die Behauptung auf, ich würde mich vor der deutschen Justiz verstecken.

    Nun das ich das nicht tue, beweise ich immer wieder und insbesondere mit dieser Artikelserie.

    Ich habe weder Angst vor irgendwelchen Pseudotierrechtlern, denen wahrscheinlich vor allem das Geld fehlt, dürfte mich persönlich aufzusuchen. Auch wen der eine oder andere dann doch einmal den Weg zu mir findet, scheint er jedenfalls nicht an der Security vorbei gekommen zu sein.

    Wie gern würde ich einem Herrn Haferbeck, Ullmann oder einem Herrn Höffken leibhaftig gegenüberstehen. Doch leider verstecken gerade diese sich in ihren Büroräumen und fordern ihre Mitglieder auf sofort zu flüchten, wenn der Name GERATI fällt.

    Es ist schon verwunderlich, das PeTA selbst seine Führungskräfte auf GERATI einschwören muss. Diese scheinen ja nicht selbst denken und argumentieren können, wenn PeTA jedes Jahr mindestens 60 Minuten über GERATI seine Mitglieder in dem Verhalten schulen muss.

    Fazit:

    Wie die Polizei in Augsburg bei den Ermittlungen in der Strafanzeige von Friedrich Mülln bereits feststellte, habe ich mit der Domain www.millionenbetrug-tierschutz.com nichts zu tun. Alle meine betriebenen Webseiten besitzen ein Impressum mit meiner hinterlegten Adresse. Ich brauche mich nicht zu verstecken, da ich meine Vorwürfe belege. Auch wenn PeTA, oder insbesondere jener Nicht-Jurist Haferbeck der Meinung ist, ich würde PeTA und deren Mitarbeiter nur verleumden wollen.

    Nun wer anstatt mit Argumenten mit einer Strafanzeige kommt, der sollte sich schon Fragen ob seine Noch-Unterstützer, dieses nicht einmal anders auffassen werden.

    Ich jedenfalls bin immer zu einem Dialog bereit, was man insbesondere von Dr. Edmund Haferbeck nicht erwarten sollte. Denn dieser schreibt sogar andere Tierrechtsorganisationen an, auf meine Fragen nicht zu antworten!

    Wer ist wohl mehr Glaubwürdiger?

    Ein Webseitenbetreiber, der seine Argumente mit Beweisen belegt, oder einem Verein wie PeTA, der jahrelang angibt, 88 Prozent der Spendeneinnahmen in Tierschutzkampagnen stecken zu wollen und diese Behauptung auf einmal über Nacht entfernen tut, als GERATI die mathematische Berechnung präsentierte, dass bei PeTA „Null Euro im Tierschutz landen„!

    27032019 88prozent 1
    archive.org

    Diese Aussage ist, nachdem GERATI die Lügen von PeTA aufgedeckt hatte, gänzlich von der PeTA Webseite verschwunden und nur noch auf gespeicherten Archiv-Seiten zu finden!

  • Wie PeTA sich mit fremden Federn schmückt und PeTA´s Milchmädchenrechnung

    Das PeTA´s Arbeit für den Tierschutz ehern aus Lügen und Betrügen besteht, konnte GERATI ja bereits mehrfach aufzeigen. Heute geht es wieder einmal um die Brieftaubenhaltung!

    PeTA gab wieder einmal eine Pressemitteilung heraus, wo man mitteilte, dass nach einer Strafanzeige von PeTA, wieder einmal das Verfahren eingestellt wurde. So schreibt PeTA.

    Ein Augenzeuge berichtete PETA, dass ein Taubenzüchter in Langlingen im September 2018 drei „unbrauchbaren“ Tauben mit der Begründung „Das macht man so“ den Kopf abriss. PETA erstattete wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz Strafanzeige. Der Beschuldigte wurde vernommen und gestand. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg informierte die Tierschutzorganisation nun mit einem Bescheid (Az. NZS 1601 Js 36325/18) darüber, dass das Verfahren gegen eine Zahlung in Höhe von 200 Euro eingestellt wurde. PETA weist darauf hin, dass dies kein Einzelfall war, sondern es sich bei dieser Tat um eine übliche Praxis im „Brieftaubensport“ handelt. Die Organisation fordert ein Verbot von Taubenwettflügen in Deutschland.

    peta.de

    Der angebliche Augenzeuge entpuppt sich nach kurzer Recherche als Strafanzeigensteller

    PeTA hat wie üblich, erst durch eine Pressemitteilung von dieser Strafanzeige erfahren und sich dann erst in dieses Verfahren eingeschaltet und noch eine Strafanzeige gestellt, die wieder einmal Mehrkosten für den Steuerzahler verursachte.

    So schreibt die Cellesche-Zeitung über den Vorfall Folgendes.

    Ein Augenzeuge hatte den Mann im September 2018 nach eigenen Angaben dabei beobachtet, wie er den Tieren den Kopf abriss und zeigte ihn daraufhin bei der Polizei an. Die Tierrechtsorganisation Peta erstattete ebenfalls Anzeige…

    cellesche-zeitung.de

    PeTA erfindet Zahlen und dreht diese sich passend

    So schreibt PeTA, in ihrer lügenbehafteten Pressemitteilung, Folgendes … 

    Hohe Verlustraten bei Taubenwettflügen
    Beim „Brieftaubensport“ steht die Leistung der Vögel im Mittelpunkt, ihr Wohlbefinden spielt in der Regel keine Rolle. Aus Studien und Recherchen geht hervor, dass bei Taubenwettflügen Verlustraten von durchschnittlich 53 Prozent zu verzeichnen sind, mitunter jedoch auch 75 bis hin zu 90 Prozent. Erst im vergangenen Jahr appellierte PETA mit Erfolg an die UNESCO und andere Institutionen, den tierquälerischen „Brieftaubensport“ nicht als immaterielles Kulturerbe zu nominieren. Die Tierschutzorganisation weist darauf hin, dass die gravierenden, systembedingten Verstöße im Brieftaubenwesen nur durch ein bundesweites Verbot der Wettflüge vermeidbar wären.

    peta.de

    So gab zwar PeTA zwei Verweise an, wovon einer erst gar nicht verlinkt wurde. Der verlinkte Artikel verweist auf einen Artikel, des Schweizer Tierschutzes die von 75 Prozent Verlusten bei Wettflügen sprechen.

    PeTA´s Verweise halten keiner wissenschaftlichen Analyse stand

    Der zweite Verweis, der nicht verlinkt wurde, bezieht sich auf Warzecha, M., Kahlcke, K. und Kahlcke, M. (2009): Beitrag zur Ermittlung von Kennzahlen zu Verlusten bei Wettflügen von Brieftauben (Untersuchungszeitraum: 2004 – 2008).

    Warum PeTA diesen nicht verlinkt hat obwohl dieser weiterhin im Internet abrufbar ist bleibt fraglich, wobei ein Blick in die Präambel bereits davon spricht, dass man überhaupt keine verlässlichen Zahlen besitzt!

    Aber eine systematische Aufarbeitung von mißlungenen Flügen, geschweige denn ein Bemühen um das Erstellen von Kennzahlen oder Ähnlichem, gibt es nicht. Hier besteht ein enormer Nachholbedarf. Aus diesem Grund beschloß der Förderverein für tiergerechte Brieftaubenhaltung e.V. (,dessen Mitglieder gleichzeitig Verbandsmitglieder sind), Gedanken, Energien und finanzielle Mittel in die Erfassung von Kennzahlen zu den Verlusten zu investieren.

    Beitrag zur Ermittlung von Kennzahlen zu Verlusten bei Wettflügen von Brieftauben (Untersuchungszeitraum: 2004 – 2008)

    Also sind alle hier aufgezählten Zahlen in irgendeiner Form frei erfunden, auf die sich PeTA letztendlich stützt. Wie PeTA auf 90 Prozent Verlustrate kommt, kann sie wohl selbst kaum erklären. Wahrscheinlich klingt diese hohe Zahl einfach für PeTA besser als 1 Prozent.

    PeTA ist gegen jedwede Tierhaltung!

    So ist es auch nicht verwunderlich, dass PeTA mit keinem einzigen Tierhalterverband, eine Zusammenarbeit sucht, um eventuelle Probleme in der Tierhaltung abzustellen.

    PeTA verbreitet nur Lügen und manipulierte Halbwahrheiten, die sich bei genauerem Hinschauen leicht durchschauen lassen. So nimmt man einfach die Teilnehmerzahlen an den Wettflügen und zieht daraus Rückschlüsse, dass die fehlenden Tauben getötet wurden. Dass nicht alle Züchter an allen Wettkämpfen teilnehmen, dürfte leicht verständlich erscheinen. Auch Züchter machen einmal Urlaub, oder verzichten auf die Teilnahme an bestimmten Wettflügen.

    Auch wenn eine Taube nicht in der Frist des Wettkampfes nicht zurückkommt, bedeutet dieses nicht, dass diese nicht verspätet in ihrem Schlag zurückfindet.

    PeTA´s Milchmädchenrechnung

    So findet man auf der Webseite „Deutscher Brieftaubezüchter e. V.“ eine Aufklärung über die von PeTA verbreiteten Fakezahlen. Dort heißt es Unteranderem.

    „Die Verlustrate bei Distanzflügen liegt bei bis zu 67 %“

    „Verlustrate“ ist bereits ein irreführendes Wort. Verlust ist hier nämlich nicht mit dem Tod der Tiere gleichzusetzen, was die Peta aber zumindest suggerieren möchte. Außerdem fundiert die Berechnung der Verlustrate durch die Peta auf der Anzahl der teilnehmenden Tauben zu Reisebeginn im Verhältnis zu der Anzahl der teilnehmenden Tauben am letzten Flug. Hier werden also ebenfalls die Tauben als Verlust gewertet, die aufgrund verschiedener Reisemethoden gar nicht durchgehend auf die Reise geschickt werden.

    Außerdem kommt es auch vor, dass nicht jeder Züchter, aufgrund von Urlaub o.ä., an jedem Flug in der Saison teilnimmt.  Auch in diesen Fällen werden weniger Tauben gesetzt, was die Verlustrate nach Berechnung der Peta erhöht, aber keinesfalls ein Wegbleiben der Tiere zeigt. Im Falle zunächst nicht heimkehrender Tauben ist es ja so, dass die Tiere an den darauffolgenden Tagen zurückkehren oder zunächst in einen anderen Schlag fliegen und erst später den Heimweg antreten. Die verspätete Rückkehr ist in der Regel anlage- und umweltbedingt. Angriffe von Greifvögeln führen immer häufiger zum Tod der Tiere oder auch zur Vertreibung vom Heimatschlag. Außerdem führen Formschwächen dazu, dass Tauben nicht an Flügen teilnehmen können. Auch diese Tiere werden offensichtlich in der „Verlustrate“ aufgeführt.

    web.brieftaube.de

    Würde man die Verlustrate die PeTA in ihrer neuesten Pressemitteilung mit 90 Prozent zugrunde legt annehmen, müssten die Schläge ja fast alle leer sein. So berichtete die Westfälische Rundschau, dass 1.868 Tauben bei einem Wettflug gestartet wurden. Nach PeTA´s Milchmädchenrechnung dürften da ja nur 186 Tauben zurückkehren. Geht man nur von zehn Wettkämpfen im Jahr aus, wäre dass letztendlich ein Totalverlust für so manchen Taubenzüchter!

  • Friedrich Mülln von Soko Tierschutz ist schockiert

    Staatsanwaltschaft legt gegen hartes Urteil selbst Berufung ein! Wurde der Richter von den Tierrechtlern manipuliert?

    Friedrich Mülln von Soko Tierschutz bekommt wieder einen Heulkrampf! Der Staatsanwaltschaft in dem Gerichtsverfahren, gegen den Landwirt, den der Richter Oliver Chama zu drei Jahren Haft verurteilte, legte selbst Berufung ein. Er hält dieses Urteil für überzogen!

    Friedrich Mülln von Soko Tierschutz hält es für ungerecht, wenn ein in seinem Augen gerechtes Urteil gekippt werden soll. Unverständlich ist für ihn, dass in diesem Fall sogar der zuständige Staatsanwalt in Berufung ging, da er den Richterspruch für unverhältnismäßig ansah!

    Wurde der Richter Oliver Chama durch Friedrich Mülln manipuliert?

    Intensivstraftäter Friedrich Mülln, der seine Einbrüche, als zivile Ungehorsamkeit bezeichnet, lockte ein paar seiner Hanseln hervor, die dem Richter, durch lautstarkes Herumschreien vor dem Gerichtsgebäude wohl die Gerechtigkeitssinne vernebelten. Anders lässt es sich nicht erklären, dass der Richter hier selbst weit über dem Antrag der Staatsanwaltschaft blieb.

    Das in diesem Fall, der Staatsanwalt noch vor der Verteidigung in Berufung ging, um das überzogene Urteil anzufechten, ist diesem sehr hoch anzurechnen. Es geht dabei nicht darum eine Straftat herunterzuspielen, sondern, die Verhältnismäßigkeit zu wahren. Hier ist der Richter, der sehr mediengeil zu sein scheint weit über das Ziel hinaus geschossen!

    Jubelnde Tierrechtler wandeln sich in Trauermarsch!

    Aus allen Ecken kamen die Tierrechtler hervorgekrochen und jubelten ihren neuen Shootingstar Richter Oliver Chama zu. Dieser Jubel ist nun mit der Berufung der Staatsanwaltschaft verstummt und ein Geheule von einer ach so ungerechten Welt geht los.

    So schreibt Friedrich Mülln in einem Post, auf der Facebook-Seite von Soko Tierschutz Folgendes.

    Ulmer Staatsanwaltschaft schockiert über gerechte Strafe

    Berufung gegen Haftstrafe von der falschen Seite. Nachdem man sich von dem Schock erholt hatte, dass doch tatsächlich jemand das Tierschutzgesetz anwendet, spielt die Staatsanwaltschaft den Rechtsanwalt des Tierquälers und möchte das gerechte und überfällige Urteil kippen.

    Facebook-Seite Soko Tierschutz
  • PeTA Straftaten sind doch keine Straftaten!!! – Die Strafanzeigen von PeTA gegen GERATI (5)

    PeTA Deutschland erstattet gegen mich Strafanzeige, da ich mir erdreistete, gegen PeTA wegen Verdacht einer Straftat, Anzeige erstatten zu haben!

    Jedermann hat in Deutschland ein Recht, bei Kenntnisnahme des Verdachtes einer Straftat, bei der Polizei, Staatsanwaltschaft oder einem Gericht eine Strafanzeige zu stellen. Dieses tut PeTA 100-fach im Jahr, wobei bei diesen von PeTA gestellten Strafanzeigen man sich schon fragen darf, ob die hoch bezahlte Rechtsabteilung von PeTA, überhaupt Ahnung von ihrem Fach hat.

    So werden Strafanzeigen von PeTA erstatte, gegen Landwirte, deren Ställe abgebrannt sind, und zwar nur wenn Tiere zu schaden gekommen sind. Dem Landwirt wird von den Spaßjuristen aus dem Umfeld von PeTA immer wieder vorgeworfen, sie hätten vorsätzlich gegen Brandschutzbestimmungen verstoßen und die Löschwasserversorgung (Hydranten) standen unzureichend zur Verfügung!

    Nun wie dieses Spaßjuristen auf diese Feststellung kommen, obwohl keiner von ihnen den Brandort aufgesucht hat, bleibt offen. In der Regel bekommen diese Hobbyjuristen ihre Informationen aus der Presse, die sie fleißig lesen. Anstatt dann mal seinen Bürostuhl zu verlassen, wird dann eine Strafanzeige gebastelt und gleichzeitig eine Pressemitteilung veröffentlicht und diesen Landwirt noch zusätzlich öffentlich an den Pranger gestellt.

    Mir ist kein einziger Fall bekannt, wo eine Strafanzeige von PeTA letztendlich in einer Verurteilung endete. Wie soll es auch sein, wenn nicht der Landwirt für die Löschwasserversorgung zuständig ist, sondern die Kommune. Warum PeTA, trotzdem GERATI bereits mehrfach auf den unfähigen Sachverstand der Rechtsabteilung von PeTA hinwies, keine einzige Kommune von PeTA wegen unzureichender Löschwasserversorgung verklagte wurde, bleibt ein Rätsel für sich.

    Verwunderlich ist es dann, wenn Tierrechtler bei einem Einbruch Tiere töten, von seitens dieser Rechtsabteilung keine Strafanzeige erstattet wird.

    Nun eigentlich sollte es doch keinen verwundern, denn PeTA selbst gibt an, dass Straftaten von Tierrechtlern ein legitimes Mittel der Tierrechtsarbeit ist! Diese Aussage stammt von Dr. Edmund Haferbeck Leiter der witzigen Rechtsabteilung bei PeTA. Gleichzeitig wurde gegen jenen Haferbeck, bereits durch einen Richter eine Bannmeile erlassen, da er mit Steinen das Leben eines Laborleiters bedrohte und Scheiben einschlug!

    Aber wie behauptet Haferbeck immer! Es wurde noch nie ein PeTA Mitarbeiter rechtskräftig verurteilt! In die polizeilichen Führungszeugnisse aller PeTA Mitarbeiter möchte ich jedenfalls keinen Blick werfen.

    PeTA erstattet Strafanzeige gegen den Betreiber von GERATI, da er sich erdreistete eine Strafanzeige gegen PeTA zu verfassen!

    Strafanzeige 2:

    Mit dem Schreiben vom 18.10.2015 erstattete der Beschuldigte (also ich) Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen PeTA Deutschland e. V., da wegen der Tötung eines Elefanten durch einen deutschen Trophäenjäger, eine Belohnung von 1.000 € für Hinweise auf die Identität des Schützen ausgesetzt wurden.

    Was will wohl PeTA mit dieser Identität anfangen?

    Ich bin hier nicht auf der Seite des Jägers, stehe jedoch dafür ein, dass geltende Gesetze in einem Rechtsstaat eingehalten werden müssen. Nach Berichten, die aus den Medien herauszulesen waren, war es ein legaler Abschuss, auch wenn man diesen moralisch anzweifeln kann.

    Warum will PeTA dann die Identität des Jägers, der gegen kein Gesetz verstoßen hatte, besitzen? Was will man erreichen? Wenn es keinen Gesetzesverstoß gegeben hat, wäre jede Art von Strafanzeigen zwecklos, da es ja keine Rechtsgrundlage gebe.

    Gleichzeitig ist aber das Veröffentlichen von Identitäten Dritter, das Nachstellen und stalken sehr wohl ein Gesetzesverstoß. Und dieses habe ich mit meiner Strafanzeige gegen PeTA angezeigt.

    Begeht PeTA hier Betrug?

    Obwohl der Name und auch die komplette Firmenanschrift auf der Facebook-Seite von PeTA gepostet wurde, zahlte PeTA die 1.000 € nicht aus! Jedenfalls wurde davon nichts bekannt. Begeht PeTA hier Betrug, wenn man erst 1.000 € für die Identität auslobt und dann doch nicht zahlt, obwohl die Daten bekannt gegeben wurden!

    Diese Auslobung von Belohnungen ist ein reines Geschäftsmodell von PeTA! Öffentliche Verleumdungen, falsche Verdächtigung in Verbindung mit einem öffentlichen Pranger, von unschuldigen Personen, zählt für PeTA als Tierschutzarbeit. Mit solcher Arbeit geht PeTA, erfolgreich auf Spendenfang.

    Um den Straftatbestand noch ein wenig auszuweiten, gibt es auch einen Fall in Bayern, wo PeTA einen letztendlich unschuldigen Menschen (Verfahren wurde eingestellt) öffentlich an den Pranger zog.

    PeTA verletzt trotz abgebender Unterlassung vorsätzlich die Rechte Dritter. Kurz nach Veröffentlichung meines Artikels war der Beitrag bei PeTA gelöscht worden. 

    Sollte eventuell PeTA mich als Rechtsberater einstellen?

    Dass der Leiter der Rechtsabteilung von PeTA und deren angestellte Rechtsanwälte und studierte Juristen vom geltenden deutschen Recht so wenig Ahnung haben, könnte man schon die Frage stellen, für was diese dann Hunderttausende von Spendeneuros jährlich, als Lohnkosten erhalten!

  • Tierrechtsparteien vernichten sich selbst – der „Original“ – Streit

    Es ist amüsant anzuschauen, wie radikale Tierrechtler, die mit ihrer ungesunden veganen Lebensweise, eine Partei nach der anderen gründen und letztendlich diese zum Scheitern verurteilen!

    Die Partei Ethia, zu der auch Vorstandsmitglied, Tierrechtler und intensiv Stalker Simon Fischer gehörte, wurde ja auch von GERATI seit längerem beobachtete und löste sich genauso schnell auf, wie sie gekommen ist. Von diesem jetzigen Verein „Ethia“ hört man nichts mehr.

    Nun ist eine neue Tierrechtspartei auf dem Vormarsch. Sie trägt den witzigen Namen „Aktion Partei für Tierschutz – DAS ORIGINAL – TIERSCHUTZ hier!“ Hier musste ich sofort an „Werthers Echte“ denken, die auch den Zusatz „Original“ tragen.

    Nun, GERATI wäre nicht GERATI, wenn sich dieser diesen Streit nicht einmal genauer anschauen würde.

    Über diese Partei ist recht wenig bekannt. Die betriebene Facebook-Seite entbehrt auf dem ersten Blick jeder Rechtsgrundlage (fehlendes Impressum). Auch auf Google findet man erst einmal keine Webseite, dieser Partei! Da hilft aber wiederum die Facebook-Seite ab. Wer jetzt denkt, es existiere ein Link, zur Homepage der irrt sich gewaltig.

    Die Webseite erfährt man über das Titelbild und man mus diese lange Adresse von Hand eingeben.

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    Facebook-Banner: Aktion Partei für Tierschutz

    Auf den ersten Blick ist der Banner recht simpel und im üblichen Tierrechtsstil gehalten. Ein Katzenbaby, was mit einer Blume spielt. Natürlich muss man den Bambi-Effekt ausspielen. Ob diese Katze letztendlich artgerecht verpflegt wird, bleibt bei den Pseudotierschützern natürlich offen.

    Links winkt ein verpixeltes Eichhörnchen einem zu und gestikuliert mir jedenfalls kein Kreuz bei dieser Partei zu machen. Gleichzeitig scheint man es sehr wichtig anzusehen, dass man angeblich „das Original“ sei, denn es prangert gleich zwei Mal auf diesen kleinen Banner. Die Frage bleibt natürlich offen, von was man das Original sein möchte. Als Tierrechtspartei, das kann nicht sein, denn da gab es bereits sehr viele Versuche sich zu etablieren, die alle gescheitert sind, oder mit einem großen Tamtam in Brüche gingen.

    Partei „MUT“ gibt Stellungnahme zu neuer Partei „TIERSCHUTZliste“ ab!

    Auch dieses mal stammen die Mitglieder wie im Fall der Ethia von der Tierschutzpartei ab. Nun darf man sich Fragen ob die „Mut“ für ihre Mitglieder nicht radikal genug ist? Jedenfalls sah man sich von seitens der „MUT“ gezwungen eine Stellungnahme abzugeben.

    Stellungnahme zu neuer Partei „TIERSCHUTZliste“

    Von ehemaligen Tierschutzpartei-Mitgliedern aus dem Umfeld der Düsseldorfer Ratsfraktion „Tierschutzpartei / Freie Wähler“ wurde Ende Februar eine neue Partei namens „Partei Aktion für Tierschutz – TIERSCHUTZliste“ gegründet. Die Tierschutzpartei verurteilt dieses Vorgehen aufs Schärfste. Statt gemeinsam an einem Strang zu ziehen und mittels gebündelter Stimmen für EINE Partei die Chance, in die Parlamente einzuziehen, möglichst wahrscheinlich zu machen, wird so das Ziel „Tierrechte in den Parlamenten“ in noch weitere Ferne gerückt.

    Es ist noch nicht ganz klar, wer neben Jörg Balters und Thomas Schwarz (Update: der gegen den Beschluss des Bundesvorstands, dass es keinerlei Zusammenarbeit unserer Partei mehr mit dem Geschäftsführer der Düsseldorfer Ratsfraktion gibt, verstieß) alles dahinter steckt. Aufgefallen ist das Ganze, als Unterstützer_innen der Tierschutzpartei von uns um eine Unterschrift für die Landtagswahl-Teilnahme gebeten wurden und diesen dabei klar wurde, dass sie bereits für die Tierschutzliste unterschrieben hatten, dies jedoch im Glauben, es handle sich um die Tierschutzpartei.

    Daher rufen wir dazu auf, bei den Unterschriften für die diesjährigen Wahlen genau darauf zu achten, ob auf dem Formular „Tierschutzpartei“ oder „Tierschutzliste“ steht. Sollte durch die Sammler_innen der Eindruck vermittelt werden, dass es sich um eine Unterschrift für erstere handelt, es in Wahrheit jedoch eine für letztere wäre, sollte umgehend Anzeige wegen Wählertäuschung nach StGB §108a, sowie Erschleichung von Unterstützungsunterschriften, arglistige Täuschung – basierend auf §§ 123, 124, 142 bis 144 BGB erstattet werden. Der Bundesvorstand der Tierschutzpartei prüft gerade ebenfalls, ob dies bereits gegen einzelne Personen erfolgen kann.

    Schließlich appellieren wir an alle Tierrechtler_innen, Tierschützer_innen und Tierfreunde, nur das Original (PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ – Tierschutzpartei) zu unterstützen, das 1993 als weltweit erste Partei gegründet wurde, die den Tierschutz in den Fokus ihrer Ziele rückte, und nicht eine Partei, die die Bewegung spaltet und dazu beiträgt, dass sich die Stimmen auf mehrere Parteien aufteilen.

    tierschutzpartei.de

    Wieder rannten also Mitglieder der Mut davon und gründeten eine neue Partei *lol*

    Langsam sollte sich die Partei wirklich fragen, warum ihnen immer wieder Mitglieder davon laufen und letztendlich immer wieder eine eigene Partei gründen. Natürlich ist es amüsant, dieses Treiben, aus der Ferne sich anzusehen und letztendlich den politischen Zusammenbruch der Tierrechtsszene Live mitzuerleben.

    Noch besser man droht mit Klagen wegen Wählertäuschung und zählt unzählige Paragrafen auf, die dieses Untermalen sollen. Zum Schluss kommt auch die „MUT“ Partei zu der Erkenntnis sie seien das einzig wahre „Original“.

    Wie man sieht, ist saftige Steak-Unterhaltung in den nächsten Tagen und Wochen garantiert.

    Fazit:

    Es ist erfreulich mit anzuschauen wie die Vegane Tier-Schutzstaffel, sich selbst dezimiert. Der vegane Wähler hat es nun in der Hand und kann aufzeigen, welche Partei das wahre Original ist. Leider werden die Stimmen wohl unter einem Zehntel liegen, sodass man diese kaum messen kann.

  • Staatsanwaltschaft Augsburg verweigert weitere Auskünfte! – Die Strafanzeigen von PeTA gegen GERATI (4)

    Eigentlich dachte ich, dass ich endlich einmal dazu komme, weitere Stellungnahmen zu den Strafanzeigen von PeTA zu verfassen. Doch die Staatsanwaltschaft Augsburg sorgt für immer neuen Gesprächsstoff!

    Auf meine letzte E-Mail an die Staatsanwaltschaft erhielt ich eine sehr fragwürdige Antwort. Hier erst einmal der letzte Artikel, der sich auf diesen hier aufbaut.

    Darauf gab die Staatsanwaltschaft Augsburg folgende Stellungnahme ab!

    Sehr geehrter Herr Harnos,

    die Zweitakten wurden vernichtet, da das Verfahren (mit Erstakten) von der StA Görlitz übernommen wurde.

    Mit freundlichen Grüßen

    Wie können Akten vernichtet werden, die in einem Ermittlungsverfahren wegen Amtsmissbrauch durch die Staatsanwaltschaft Augsburg, als Beweismittel bei der Generalstaatsanwaltschaft München eingebracht wurden.

    Insbesondere wenn man den Nachweis erbringen kann, dass die Erstakten unvollständig an die Staatsanwaltschaft Görlitz übermittelt wurden!

    Also schrieb ich folgende E-Mail zurück!

    Sehr geehrte Frau R***,

    die Zweitakten waren nach Auskunft der Generalstaatsanwaltschaft München Ermittlungsgrundlage einer Beschwerde gegen einen Staatsanwalt!

    Laut Verordnung über Aufbewahrung von Schriftstücken der Gerichte Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsbehörden (abzurufen unter https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAufbewV-ANL_1#BayAufbewV-ANL_1-G1) sind diese nach Punkt 723, 5 Jahre aufzubewahren. Wie können diese Zweitakten dann vernichtet worden sein?

    Da diese Akte (Verstoß gegen das deutsche Tierschutzgesetz) nicht bei der Staatsanwaltschaft Görlitz vorliegt, fordere ich sie hiermit letztmalig auf, den Straftatvorwurf, der mir vorgeworfen wurde zu benennen.

    Die Aussage das diese Akten, die als Beweismittel der Generalstaatsanwaltschaft beigefügt worden sind, vernichtet worden sind, kann in diesem kurzem Zeitraum nicht geschehen sein! Sollten diese doch vernichtet worden sein, dann bitte ich sie mir den Absatz zu benennen, auf den sich die Vernichtung der Akten bezieht!

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

    Nun bekam man von seitens der Staatsanwaltschaft wahrscheinlich doch ein feuchtes Höschen (Ironie)!

    Denn der leitende Staatsanwalt in meinem Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Augsburg schrieb mir persönlich zurück:

    Sehr geehrter Herr Harnos,

    wie Ihnen bereits vielfach mitgeteilt wurde, wurden sämtliche gegen Sie geführte Verfahren an die Staatsanwaltschaft Görlitz abgegeben und dort übernommen. Für sämtliche verfahrensrelevanten Auskünfte ist die Staatsanwaltschaft Görlitz zuständig.

    Ich bitte Sie, sich dorthin zu wenden und von weiteren Anfragen an die Staatsanwaltschaft Augsburg Abstand zu nehmen.

    Unter Hinweis auf § 17 Abs. 3 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern teile ich Ihnen mit, dass weitere Anfragen nicht mehr beantwortet werden.

    Im Hinweis auf § 17 Abs. 3 findet man folgende Erläuterung:

    (3) 1Eingänge, die lediglich frühere, ordnungsgemäß bearbeitete Anträge wiederholen, ohne neue Tatsachen oder Gesichtspunkte vorzubringen, werden mit einem Hinweis auf die frühere Entscheidung beantwortet. 2Weitere gleichartige Eingänge können unbeantwortet bleiben.

    https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAGO-17

    Nun wie soll eine andere Staatsanwaltschaft ein übergebenes Ermittlungsverfahren ordnungsgemäß bearbeiten, wenn von der Staatsanwaltschaft die das Verfahren vorab bearbeitende und gegen die eine Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch eingereicht wurde, Akten vorsätzlich unterschlägt und diese sogar vernichtet!

    Also schrieb ich noch einmal eine E-Mail in der Hoffnung, dass man bei der Staatsanwaltschaft doch einmal zu denken anfängt!

    Sehr geehrter Herr H***,

    die Akte zu der Strafsache „Verstoß gegen das deutsche Tierschutzgesetz“ fehlt! Dieses bestätigte mir der ermittelnde Polizeibeamte in Görlitz und die Staatsanwaltschaft Görlitz mit den Worten, alle vorliegenden Verfahren wurden an die Polizeidirektion Görlitz abgegeben!

    Sämtliche Korrespondenz, und auch meine Strafanzeige gegen die Staatsanwaltschaft Augsburg wegen Verdachtes des Amtsmissbrauches wurden lieblos gegen sich selbst durchgeführt. Weiterhin schien bereits, ohne dass man meine Strafanzeige gelesen hatte, ein Ablehnungsbescheid vorzuliegen. (Siehe meinen Schriftverkehr zu der Strafanzeige gegen die Staatsanwaltschaft Augsburg)

    Die Staatsanwaltschaft Augsburg habe die Zweitakten als Beweis für ihre eigene Unschuld in dem Verfahren „Verdacht des Amtsmissbrauches“ beigefügt. Wie können diese Akten dann vernichtet werden, wo dieser Sachverhalt noch nicht einmal verjährt bzw. ich immer noch ein Recht auf Zivilklage besitze?

    Sollte die Staatsanwaltschaft Augsburg der Generalstaatsanwaltschaft München diese Akten vorsätzlich vorenthalten haben, konnte die Generalstaatsanwaltschaft ja überhaupt nicht zu einer Entscheidung kommen, da wichtiges Beweismittel durch ihre Behörde vorenthalten wurde.

    Bis heute haben sie sich nicht einmal bei der Staatsanwaltschaft Görlitz erkundigt, ob tatsächlich alle Strafverfahren angekommen sind!

    Weiterhin beantworten sie nicht die Frage, die ich auf die Antwort-E-Mail an Frau R*** gestellt habe!

    Aber ich stelle sie ihnen gern noch einmal: Wie kann es sein, dass Akten aus einem Ermittlungsverfahren gegen die Staatsanwaltschaft Augsburg so schnell vernichtet wurden?

    Und das gerade jenes Strafverfahren, was von ihrer Seite ganz oben bei ihren Ermittlungen geführt wurde, letztendlich spurlos verschwindet, nach dem man die Erkenntnis erlangt hatte, dass sich Herr Harnos massiv wehrt, und auch seit 10 Jahren überhaupt nicht in Deutschland war. Wie soll ich dann bitteschön gegen das deutsche Tierschutzgesetz verstoßen haben.

    Gern gebe ich noch einen Hinweis, der das Ermittlungsverfahren ihrer Behörde ins lächerliche zieht!

    Mittlerweile liegen mir ja die Strafanzeigen die sie an die Staatsanwaltschaft Görlitz übergeben haben vor, jedenfalls der Teil der Strafanzeigen der von ihrer Behörde weitergeleitet wurde. So veranlasste eine weitere Strafanzeige von PeTA Deutschland ihre Behörde, mich bei der Einreise in Deutschland festzuhalten!

    So warf mir der Strafanzeigensteller Unteranderem vor, auch Betreiber der Webseite www.milionenbetrug-tierschutz.com zu sein!

    Als ich bei der KPI Augsburg anrief, sprach ich mit einem Herrn E***, und nicht wie sie gegenüber der Generalstaatsanwaltschaft behaupten mit einem Herrn R***. Dieser Name ist mir gänzlich unbekannt.

    Herr E*** teilte mir am Telefon mit, dass er mir keine Angaben zu den Tatvorwürfen machen kann, da die Akten „LEER“ seien!!!

    Gleichzeitig stellte ich die Frage, wie es sein kann es sein, dass die Staatsanwaltschaft Augsburg hier die Ermittlungen übernimmt, wobei diese ja Kenntnis haben müsste, dass sich der Server von gerati.de in Friedensdorf bei Görlitz befindet und sich der Strafanzeigensteller in Stuttgart.

    Dazu kam eine recht merkwürdige Mitteilung von seitens der KPI Augsburg. Die Ermittlungsverfahren wurden damals in Zusammenhang mit einer Strafanzeige von Soko Tierschutz zusammengefügt. Man kam jedoch zu der Erkenntnis, dass ich nichts mit dieser Domain www.milionenbetrug-tierschutz.com zu tun hatte. Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt. Auch hier wurde ich bis heute nicht informiert und mein Recht auf Gehör missachtet!

    Erstaunlich ist es dann doch, dass sich in den von ihnen übermittelten Akten immer noch eine Strafanzeige befindet, die auf diese Domain www.milionenbetrug-tierschutz.com verweist, wo sie doch bereits seit Juni 2015 Kenntnis besitzen, dass ich nichts mit dieser Domain zu tun habe!

    Weiterhin wurde ihnen durch den Anzeigensteller PeTA Deutschland die Domain und sogar die IP-Adresse und der Provider namentlich genannt. Warum hat man sich weder an den Domainregistar Denic.de gewannt, (wo man als ausländischer Domaininhaber eine deutsche Postanschrift hinterlegen muss), um eine deutsche Domain zu betreiben, noch an den Hoster in Friedensdorf, über den Zeitraum von mehreren Jahren. Bis Juni 2018 konnte man die Domaindaten sogar frei bei DENIC einsehen und leicht herausfinden, wie die deutsche Postanschrift ist.

    Und die Hauptfrage ist, wie kam es, dass die Staatsanwaltschaft Augsburg, nur die Bundespolizei am Flughafen München und das genau am 10. Februar 2018 nach mir fanden lies? Die Bundespolizei und die bayrische Polizei wussten ja nachweislich nichts von der Fahndung (siehe mein Besuch bei beiden Behörden im Münchner Hauptbahnhof).

    Ein Verdacht, dass die Staatsanwaltschaft Augsburg, wie die Suspendierte Kieler Staatsanwältin, ihr Amt im Namen des Tierschutzes, angefeuert durch radikale Tierrechtler insbesondere aus dem Umfeld von PeTA Deutschland missbrauchten, lässt sich wohl hier mehr als vermuten.

    Im Fall, dass ich keine Antwort auf meine E-Mail erhalte, da sie sich ja trotz Nachweis, dass Akten in ihrer Behörde verschwunden sind, oder anderen ermittelnden Staatsanwaltschaften vor enthalten werden, teile ich ihnen hiermit mit, dass ich dieses zur Strafanzeige bringen werde.

    Ich erwarte unverzüglich von ihnen die Unterrichtung über den Wortlaut der Strafanzeige Verstoß gegen das Tierschutzgesetz!

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

    Nächster Schritt Generalstaatsanwaltschaft München

    Hier werde ich den Antrag stellen, das Ermittlungsverfahren wieder aufzunehmen, da die betroffene Staatsanwaltschaft Beweise im Ermittlungsverfahren vorenthalten habe. Eine weitere Strafanzeige käme auch noch in Betracht. Dazu aber mehr in einem der nächsten Artikel zu diesem Thema.

  • Strafanzeige Verstoß gegen das Tierschutzgesetz fehlt – Die Strafanzeigen von PeTA gegen GERATI (3)

    Eigentlich wollte ich jeden zweiten Tag einen Artikel zu diesem Thema „Die Strafanzeigen von PeTA gegen GERATI“ schreiben, bis ich verwundert feststellen musste, dass die wichtigste Strafanzeige fehlte!

    Der eine oder andere wird sich wahrscheinlich Fragen, warum mir gerade diese Strafanzeige so wichtig erscheint. Diese Frage ist schnell beantwortet. Ich bin im Jahr 2008 ausgewandert und haben deutschen Boden erst wieder am 10. Februar 2018 betreten. Da PeTA sowie auch der Staatsanwaltschaft bekannt war, das ich in Indonesien lebe, darf man sich dann schon Fragen, was diese Strafanzeige soll.

    Wie soll ich gegen das deutsche Tierschutzgesetz verstoßen haben, wenn ich gar nicht in Deutschland mich aufhalte. Hier würde ehern das indonesische Tierschutzgesetz zutreffen.

    Warum mich dann die Staatsanwaltschaft Augsburg bei der Einreise festhalten ließ, gilt für mich zu klären. Insbesondere wenn ersichtlich sein konnte, dass dies Strafanzeigen von PeTA von vornherein haltlos sind.

    Mein E-Mail-Verkehr!

    Die erste E-Mail schrieb ich an den bearbeitenden Kriminalhauptmeister, der meine Fälle bearbeitet und mir die Auflistung der Strafanzeigen von PeTA zugesendet hatte.

    Hallo Herr P***,

    ich wollte mich nur einmal erkundigen ob mir alle Seiten im Anhang mitgesendet wurden, da in dem ersten PDF untern Seite 3 steht und ich nur 2 Seiten als PDF erhalten habe.

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

    Von Ihm erhielt ich die Antwort:

    Hallo Herr Harnos,

    ist alles so richtig. Die erste Seite war die Verfügung des Staatsanwalt an hiesige Dienststelle. Die beiden anderen dessen Tatvorwürfe, „der Beschuldigte“ bezieht sich auf Sie.

    Mit freundlichen Grüßen

    Also setzte ich mich hin und schrieb alle drei involvierten Behörden an.

    (Staatsanwaltschaft Augsburg, Staatsanwaltschaft Görlitz und die Polizeidirektion Görlitz)

    Aktenzeichen:

    Staatsanwaltschaft Augsburg:  603 Js 119798/15

    Staatsanwaltschaft Görlitz: AZ 900 Js 6057/18

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    in der mir nun nach über einem Jahr zugestellten Auflistungen der Strafanzeigen, die der PeTA Mitarbeiter Dr. Edmund Haferbeck im Auftrag von PeTA, gegen meine Person gestellt hat, fehlt die Anzeige 603 Js 119798/15 (Verstoß gegen das deutsche Tierschutzgesetz)!

    Insbesondere, da die Bundespolizei am Flughafen München am 10.02.2018 bei dem vorläufigen Festhalten und die Durchführung eines Verhöres, nicht mich über den genauen Tatvorwurf aufklären konnte und dieses auch durch die Staatsanwaltschaft Augsburg nicht möglich war und ich hier den Tatvorwurf des Amtsmissbrauches im Raum stehen lasse, fordere ich sie auf, mir diesen Tatvorwurf unverzüglich zu benennen!

    Laut schriftlicher Aussage der Generalstaatsanwaltschaft München, auf Antwort meiner Beschwerde zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens von der Staatsanwaltschaft Augsburg, gegen sich selbst, wurde mir mitgeteilt, dass die Akten wiederhergestellt worden seien!

    In einem Telefonat mit Herrn E*** von der KPI Augsburg waren die Akten damals leer und auch er konnte mir den Tatvorwurf nicht erklären. Erst danach übergab die Staatsanwaltschaft Augsburg auf Feststellung und Anzweifelung der Zuständigkeit meinerseits, das Ermittlungsverfahren an die Staatsanwaltschaft Görlitz, die mir jetzt die Tatvorwürfe im Einzelnen auflistete und mir somit die Möglichkeit gab, mich wie gesetzlich vorgeschrieben zu den Vorwürfen zu äußern.

    Die Rechte des Beschuldigten

    Es entspricht dem im Grundgesetz verankerten Rechtsstaatsgebot, dass dem Beschuldigten die Möglichkeit eingeräumt wird, sich gegen den Tatvorwurf zu wehren und damit auf das Ergebnis der Ermittlungen Einfluss zu nehmen. Zur Ausübung dieses Rechts auf Verteidigung ist es notwendig, den Beschuldigten von den gegen ihn bestehenden Verdachtsgründen zu unterrichten. Dieses Recht wird als der Anspruch des Beschuldigten auf rechtliches Gehör bezeichnet. Nur derjenige kann sein Recht auf Verteidigung wirksam und umfassend ausüben, der über die gegen ihn gerichteten Beschuldigungen informiert ist.

    Zitat: https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/Staatsanwaltschaften/Ermittlungsverfahren_Beteiligte/Beschuldigter/index.php

    Ich möchte sie deshalb bitten, in den Akten die Strafanzeige 603 Js 119798/15 Verstoß gegen das Tierschutzgesetz herauszusuchen und den Tatvorwurf darzulegen, damit ich darauf meinen rechtlichen Anspruch auf Gehör gelten machen kann!

    Ich erwarte eine Antwort innerhalb der nächsten drei Werktage. Immerhin habe ich 395 Tage bereits gewartet, bis ich überhaupt über einzelne Tatvorwürfe aufgeklärt wurde und bin übe 90 Minuten durch die Bundespolizei am Flughafen München bei der Einreise festgehalten worden und weitere 10 Minuten bei der Ausreise!

    Sollten sie mehr Zeit für die Suche des Aktenzeichens benötigen, entbindet es Sie nicht mich in der Frist von drei Werktagen per E-Mail: info@gerati.de oder per Fax: +49 (0)3581 7921529 zu informieren!

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

    PS: Im Anhang finden sie die Auflistung der Aktenzeichen, die mir von der Bundespolizei im Flughafen München auf einem Schmierzettel übergeben wurden!

    Darauf meldete sich die Polizeidirektion Görlitz wie folgt:

    Sehr geehrter Herr Harnos,

    nach durch mich erfolgter telefonischer Rücksprache mit Herrn Oberstaatsanwalt B*** von der StA Görlitz kann ich Ihnen mitteilen, dass die Ihnen durch mich im Auftrag übersandten Tatvorwürfe die derzeit noch im Raume stehenden gegen Sie sind. Weitere Vorwürfe werden zur Zeit durch die Staatsanwaltschaft Görlitz nicht gegen Sie erhoben. Auch wurden bereits einige Strafanzeigen eingestellt, da sich daraus teilweise kein Straftatverdacht ergab. Hierzu erhielten Sie nach meiner Kenntnis bereits Mitteilungen von der Staatsanwaltschaft.

    Bisher ist bei mir und auch bei meinem Postbevollmächtigten nur die Einstellungsverfügung der Strafanzeige von Simon Fischer (Aktionsgruppe Tierrechte Bayern) eingegangen. Also scheint die Vermutung nahezuliegen, dass diese Strafanzeige überhaupt nicht an die Staatsanwaltschaft Görlitz, durch Augsburg übermittelt wurde. Aber auch hier sollte eine Antwort fristgerecht erfolgen!

    Sehr geehrter Herr Harnos,

    sämtliche Akten zum ehemals hier geführten Verfahren 603 Js 119798/15 wurden an die StA Görlitz übersandt, welche das Verfahren übernommen hat unter dem Az. 150 Js 6057/18. Die StA Augsburg ist an dem Vorgang nicht mehr beteiligt, so dass darum gebeten wird, sich wegen verfahrensrelevanter Auskünfte ausschließlich an die StA Görlitz zu wenden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Nun so ganz kann sich die Staatsanwaltschaft da nicht herausreden!

    Und so schrieb ich erneut eine E-Mail an beide Staatsanwaltschaften!

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich fordere Sie hiermit auf, die Akten in beiden Staatsanwaltschaften (Görlitz und Augsburg) zu prüfen, wo die Akte wegen Verstoßes des Tierschutzgesetzes verblieben sind.

    Vorsorglich verweise ich insbesondere die Staatsanwaltschaft Augsburg darauf, das die Generalstaatsanwaltschaft München in dem Beschluss 25 Zs 1932/18 Bezeichnung Vergehens nach dem Tierschutzgesetz mir mitteilte, dass nach der Versendung der Akten an die Staatsanwaltschaft Görlitz ihnen die Zweitakten vorlagen!

    Bitte senden sie mir den Beschuldigungsvorwurf zum Sachverhalt Vergehen gegen das Tierschutzgesetz unverzüglich zu!

    Vorsorglich teile ich ihnen noch einmal mit, dass mir als Beschuldigter von Amtswegen rechtliches Gehör zusteht. Dazu müssen sie mich natürlich über die erhobenen Vorwürfe unterrichten. Dieses hätte bereits beim ersten Verhör bei der Bundespolizei am Flughafen München geschehen müssen. Ich möchte sie noch einmal erinnern, dass ich über 90 Minuten festgehalten wurde und gezwungen werden sollte ein Verhörprotokoll zu unterzeichnen mit dem Ankreuzen, dass ich keine Angaben zum Vorwurf mache. Werfen sie bitte einen Blick in die bei ihnen vorliegenden Zweitakten und senden sie mir den Vorwurf von PeTA Deutschland e.V. zu, damit ich meinen rechtlichen Anspruch nachkommen kann.

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

    PS: Seite 2 des Bescheides der Generalstaatsanwaltschaft München 25Zs 1832/18

    Dass hier einiges im Argen zu sein scheint, dürfte mittlerweile jedem klar geworden sein. Dass PeTA durch Strafanzeigen ein massives Polizei- und Justizaufgebot erwirken kann, stellt nicht nur die Verhältnismäßigkeit infrage. Wie auch der neuste Fall eines Anglers zeigte, bei dem nach einer Strafanzeige von PeTA, eine Hausdurchsuchung stattfand, und dabei selbst Spielsachen des Kindes beschlagnahmt wurden. Gleichzeitig weitet man dort die Hausdurchsuchung auch auf die Wohnung der Freundin des Beschuldigten aus, die 40 Kilometer entfernt wohnte.