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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Kategorie: Aktenzeichen: Tier & Recht

  • Feuerwehr widerspricht PeTA

    Feuerwehr widerspricht PeTA

    Der klagewütige Dr. Edmund Haferbeck von PeTA erhält eine Abfuhr für seine Behauptungen, dass Landwirte den Brandschutz nicht ernst nehmen, und dieses von einem Feuerwehrexperten!

    Dr. Edmund Haferbeck, Hobbyjurist und Rechtsberater von PeTA ist beim Verfassen von Klageschriften, die er im Namen von PeTA dann bei unzähligen Staatsanwaltschaften einreicht, auf Widerstand gestoßen! Ein Kreisbrandmeister äußerte sich in den Medien zu den Vorwürfen von Haferbeck gegen Landwirte!

    „Nach meiner Erfahrung sind die Bauern alle gut aufgestellt, was den Brandschutz angeht“, meint Kreisbrandmeister Glaisner zu diesem Thema.

    badische-zeitung.de

    In dem Artikel, der online auf badische-zeitung.de veröffentlicht wurde, ging man dem Sachverhalt nach, warum immer wieder Brände in landwirtschaftlichen Betrieben ausbrechen. Diese Brände, bei denen Tiere verletzt oder getötet werden, nutzt Dr. Edmund Haferbeck und sein Team, was zum größten Teil keine Rechtsanwaltszulassung besitzt, Strafanzeigen bei diversen Staatsanwaltschaften zu stellen.

    Ohne den Brandort besucht zu haben und weitere Erkenntnisse der Brandursache zu besitzen schreibt PeTA eine Strafanzeige und diffamiert somit noch das Brandopfer! Die Behauptungen, die in den Klageschriften niedergelegt werden, fehlen grundsätzlich die Beweiskraft und sind auch von Haus aus fehlerhaft. So stellt das Rechtsberaterteam aus dem Umfeld von Dr. Edmund Haferbeck immer wieder die Behauptung auf, dass Landwirte vorsätzlich gegen Brandschutzgesetze verstoßen! Gleichzeitig wird immer wieder behauptet der Landwirt träge eine Schuld an der Löschwasserversorgung! Das diese durch die Kommune sichergestellt werden muss, unterschlägt dieses Rechtsberater Team von vornherein.

    So ist es auch nicht verwunderlich, dass nach Erkenntnissen von GERATI, keine der Strafanzeigen, gegen einen Landwirt bei dem Tiere bei einem Brand verletzt oder getötet wurden, von Erfolg gekrönt war.

    Strafanzeigen als Werbung auf Kosten des Steuerzahlers!

    [amazon_link asins=’B00G1V958A‘ template=’ProductAd‘ store=’bayide-21′ marketplace=’DE‘ link_id=’d870f2af-c526-11e8-9bf1-b3bbf743ff8a‘]PeTA ist nicht im aktiven Tierschutz tätig. So werden die Arbeiten aus dem Stuttgarter Büro getätigt, wo ca. 60 Mitarbeiter tätig sind, die alle nur im Social-Medien-Bereich arbeiten. Um dennoch Erfolge bei PeTA vorzuweisen, werden unschuldige Menschen mit Strafanzeigen überzogen und dazu noch öffentlich an den Pranger gestellt.

    So darf es auch niemanden verwundern, dass PeTA kein Ermittlungsverfahren abwartet, sondern sofort, noch bevor die Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft eingetroffen ist, eine Pressemitteilung erlässt und das Brandopfer als Schuldigen betitelt. Hier verletzt PeTA die geltende gesetzliche Unschuldsvermutung und stellt sich als Richter dar.

    Strafanzeigen sind kostenlos und werden vom Steuerzahler finanziert! Kostenlose Werbung für PeTA!

    Man kann PeTA auch nicht verbieten Strafanzeigen zu stellen, da jeder Bürger das Recht hat eine Strafanzeige zu stellen. In vielen Fällen geht PeTA aber zu weit und überschreiten die Grundrechte der freien Meinungsäußerung. So erlebt man immer wieder, dass PeTA, nachdem das Opfer einen Anwalt eingeschaltet hat, Anzeigen zurückziehen muss und die verleumderische Pressemitteilung löscht. Wer sich nicht gegen PeTA wehrt, bleibt auf dem öffentlichen Pranger stehen. Eine Entschuldigung oder Richtigstellung nach der üblichen Einstellung der Ermittlungsverfahren kommt bei PeTA nicht vor.

    Auch hier scheint PeTA sich selbst als größte unantastbare Gerichtsmacht zu sehen. Man darf nur hoffen, dass der Antrag der FDP-Fraktion, federführend durch Gero Hocker, mit der angestrebten Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Vereinen die sich nicht an die rechtsstaatlichen Bestimmungen halten, von Erfolg gekrönt ist. Dieser Antrag liegt im Ausschuss des Bundestages und wird derzeit geprüft.

    PeTA spielt selbst mit dem Feuer!

    Brandanschlag von Animal Liberation Front (ALF) in Bochum Foto: https://www.animalliberationfront.com/ALFront/Actions-Germany/BitebackReports2013.htm
    Diesen Brandanschlag von Animal Liberation Front (ALF) in Bochum bezeichnet PeTA als legitimes Mittel der Tierrechtsarbeit Foto: animalliberationfront.com/ALFront/Actions-Germany/BitebackReports2013.htm

    PeTA bezeichnete öffentlich die Brandanschläge der Animal Liberation Front (ALF) als legitimes Mittel der Tierrechtsarbeit. Es bleibt offen, wie viele Landwirte, Opfer dieser von PeTA als legitimes Mittel bezeichneten Straftaten, geworden sind. Selbst ein Richter kam zu der Entscheidung, dass PeTA Mitarbeiter Straftaten nicht scheuen! Hier darf sich jetzt jeder selbst eine Meinung zu diesen beiden Aussagen bilden.

    Screenshot Video NDR - https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/lueneburg_heide_unterelbe/100-Schweine-verbrannt-Wer-steckt-dahinter,stallbrand156.html
    Bekennerschreiben mit der Unterschrift „PETA“ Screenshot Video NDR – ndr.de/nachrichten/niedersachsen/lueneburg_heide_unterelbe/100-Schweine-verbrannt-Wer-steckt-dahinter,stallbrand156.html
  • Wie man Aussagen bei PeTA manipuliert

    Dass man bei PeTA Bilder und Videos manipuliert, um eine gänzlich andere Aussage zu erzeugen ist nichts Neues. Neu ist das PeTA es so eindeutig macht!

    PeTA postete am 10.09.2018 einen Beitrag zu dem Thema Pony reiten auf der Kirmes! Dazu veröffentlichte man ein Bild, was mir sehr bekannt vorkam aber irgendwie mit dem Originalfoto, was PeTA selbst veröffentlicht hatte nichts mehr zu tun hatte.

    So schreib PeTA über dieses Bild folgenden Kommentar:

    In einem engen dunklen Stall eingepfercht – von Offenstall und entspanntem Herdenverband kann hier keine Rede sein ?

    Ich habe einmal beide Bilder, die Identisch sind gegenübergestellt, um diese Manipulation besser zu verdeutlichen!

    So manipuliert PeTA Bilder um eine gänzlich andere Aussage zu erzeugen!
    So manipuliert PeTA Bilder um eine gänzlich andere Aussage zu erzeugen!

    Wie man sieht, ist das Original Foto heller. Dieses passt natürlich letztendlich nicht zu der von PeTA angestrebten Aussage, dass die Ponys angeblich nachts auf der Kirmes in einem Transportanhänger verbringen müssen.

    Das Bild wurde ausgeschnitten und vergrößert und einfach dank Photoshop verdunkelt. Das Original Foto sollte PeTA von einer mysteriösen Unterstützerin zugespielt worden sein. Den Artikel dazu findet man hier!

    Allein dieser angebliche Augenzeugenbericht wirft Fragen auf. Angeblich wurden die Tiere geschlagen! Beweisfotos gibt es aber kein einziges. Weiterhin soll dieses Foto gegen Ende der Kirmes aufgenommen worden sein, wo die Tiere in einem Transporter standen.

    Anders als PeTA suchte ich den persönlichen Kontakt zu dem Besitzer!

    Dieser Äußerte sich dahingehend, dass der Pferdetransport erst nach dem Ende der Kirmes den Platz verlassen durfte. Dieses klingt logisch. Wenn so ein Gefährt durch die Massen von Besuchern sich schlängeln muss, sind Unfälle wohl vorprogrammiert. So wird es vonseiten des Ordnungsamtes ein Fahrverbot bis zu einem bestimmten Zeitraum gegeben haben.

    Also ist diese Aussage, dass die Tiere auch Nachts in dem Hänger befanden, eine falsche Vermutung, die an eine falsche Tatsachenbehauptung grenzt.

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    An dem Fenster erkennt man eindeutig, dass die Aufnahme nicht in der Nacht aufgenommen worden sein konnte. Um das ein wenig zu kaschieren legte man einfach ein anderes Foto drüber!

    Also kann man hier eindeutig sagen, dass PeTA wieder einmal Lügen verbreitet! Fraglich ist auch wo die angeblichen PeTA Mitarbeiter waren, die sich das Ponyreiten angeschaut hatten. Der Betreiber konnte dieses nicht bestätigen, das irgendein PeTA Mitarbeiter vor Ort gewesen sei. Er verweist auf die Überprüfung durch das zuständige Veterinäramt, was keine Probleme feststellen konnte.

    Das PeTA immer wieder Tierquälereien erfindet, um sein Ego zu pushen ist nichts Neues und wird in der Tierrechtsszene Tag täglich vollzogen. Findet man keine Tierqual vor, werden die Bilder und Videos manipuliert, sodass es den Anschein hätte, es würden tatsächlich Tiere gequält. PeTA schreckt selbst nicht davor zurück bei diesen Manipulationen Tiere selbst schmerzen und Qualen zuzufügen, wie dieses Beispiel hier zeigt.

    PeTA quält Tiere für Videoaufnahmen

    PeTA Skandal – Künstliche Katze gequält

     

     

  • Begeht hier ein PeTA Mitarbeiter eine Straftat!?!

    Ein frischgebackener neuer PeTA Mitarbeiter, versucht hier wahrscheinlich mit meiner E-Mail-Adresse Newsletter zu abonnieren!

    Die Dumpfbackenparade hat einen neuen Mitarbeiter eingestellt, der wie es den Anschein hat, Extra auf GERATI angesetzt wurde. Anders lässt sich es nicht erklären, das dieser versucht mit meiner E-Mail-Adresse verschiedene Newsletter zu abonnieren. Leider erfolglos, da er von seinem neuen Arbeitgeber noch nichts von Opt-In – Opt-Out – Verfahren gehört hat. Wie auch wenn PeTA dieses Selbst nicht nutzt und somit gegen geltendes Datenschutzgesetz verstößt.

    Nun wie komme ich darauf, dass dieser Typ ein angestellter von PeTA ist?

    Er sendete mir einen Merch Vorschlag unter seiner privaten E-Mail-Adresse. Dabei scheint er gänzlich vergessen zu haben, dass beim Senden einer E-Mail von seinem E-Mail-Account, sein kompletter Name mit gesendet wird!

    E-Mail-Beweis (Namen habe ich erst einmal geschwärzt!)
    E-Mail-Beweis (Namen habe ich erst einmal geschwärzt!)

    Es ist natürlich schon extrem auffällig, wenn 2 Minuten nach dem seine E-Mail bei mir eingetroffen ist, auf meiner E-Mail auf einmal Newsletteraktivierungen, von diversen deutschen Unternehmen auflaufen. Nun, wenn man jetzt den Namen auf Facebook eingibt, landet man auf dieser Facebook-Seite!

    Email Absender und (Dunzen) auf dem Facebook Account belegen wohl das es sich um ein und die selbe Person handelt!
    Email Absender und (Dunzen) auf dem Facebook Account belegen wohl das es sich um ein und die selbe Person handelt!

    [amazon_link asins=’3415060098′ template=’ProductAd‘ store=’bayide-21′ marketplace=’DE‘ link_id=’804a0959-af6a-11e8-aa06-ede45a284f1b‘]Nun dieser junge Mann scheint tatsächlich extra dafür eingestellt geworden zu sein um GERATI durch Newsletter Aktivierungen einen potenziellen Spam zu erzeugen. Ach je Herr Dr. Edmund Haferbeck, das hatten wir doch bereits alles. Ein Blick in die über mich angelegten PeTA-Akten, sollte da auch eine Abmahnung, die sie akzeptierten, über das unterlassen von Spamming enthalten.

    Ich würde deshalb sie bitten, dass sie ihren neuen Mitarbeiter darüber informieren, dass er dieses zu unterlassen hat! Natürlich würde ich mich freuen, wenn er es weiter tut, denn in diesem Fall habe ich ein Rechtsbedürfnis, was ich gern durchsetzen werde.

  • Berufungsverhandlung für Robby

    Dass juristische gezerrtere um den Ausnahmeschimpansen Robby, was PeTA Unteranderem angestrengt wurde, geht in die wahrscheinlich letzte und entschiedene Runde!

    Robby lebt seit über 40 Jahren als Familienmitglied integriert in einem Zirkus. In den Käfig muss er nur, da es die gesetzlichen Vorschriften vorschreiben. Ansonsten könnte Robby sich wie ein integriertes Mitglied der Zirkusfamilie frei bewegen. Dass es Robby bei der Zirkusfamilie gut geht, ist insbesondere PeTA ein Dorn im Auge, die seit Jahren die Unterbringung in einer Auffangstation fordern.

    Gutachter bescheinigen jedoch, dass Robby, sollte, er wie von PeTA gefordert zwangsweise in eine Affenfamilie integriert werden sollen, dort in Lebensgefahr befände. Robby wuchs mit Menschen auf und versteht die Gesten seiner Artgenossen überhaupt nicht. Dieses könnte Machtkampf einer Gruppe sein Todesurteil sein.

    Berufungsverfahren am 08.11.2018 um 10 Uhr am OVG Lüneburg!

    Die Verhandlung sollte öffentlich sein. Man darf also sich dieses Verfahren bei Interesse selbst anschauen. Es geht in diesem Berufungsverfahren darum, ob das Urteil, das Robby in eine Auffangstation übergeben werden soll, rechtsgültig wird. Gegen den Gerichtsbescheid wurde Berufung beantragt.

    PeTA legt immer wieder nach und stellt Behauptungen auf, die sie nicht belegen können!

    Bisher war beim Thema Robby immer der von PeTA selbst degradierte Fachreferent Peter Höffken der Ansprechpartner. Dieser verlor auf mysteriöser Art und Weise seinen Titel in Diplomzoologie und damit sein Expertenanspruch. Drei Tage nach einer Strafanzeige wegen Titelmissbrauches, von GERATI degradierte PeTA jenen Peter Höffken zum Fachreferenten. Seit jener Zeit ist es sehr still geworden. Ab und zu darf er dann aber wohl doch einmal aus der Kantine, wo er den Kaffee für die PeTA Mitarbeiter zu kochen scheint, hervortreten.

    Vom Diplom-Zoologen und Wildtierexperten, zum Tellerwäscher

    Als neue Koryphäe präsentiert nun PeTA eine gewisse Yvonne Würz, die während ihres Studiums selbst Tiere quälte. Es ist schon ein Augenschmaus, wenn man sieht, das PeTA eine Person einstellt, die in Ihren Augen ein Tierquäler war, da sie während ihres Studiums an Vögeln experimentierte. Man darf also tatsächlich behaupten bei PeTA arbeiten selbst Tierquäler!

    PeTA-Mitarbeiterin Dr. Yvonne Würz ist Tierquälerin

    Jene Tierquälerin Dr. Yvonne Würz meldete sich jüngst in einer Pressemitteilung zum Thema Robby in einer PeTA Pressemitteilung zu Wort! So sagte sie Folgendes!

    „Circus Belly schürt Ängste, dass Robby in einer Auffangstation ums Leben kommen könnte, hat aber keine Bedenken, den ‚Affen-Opa‘ weiterhin im winzigen Käfigwagen durch Deutschland zu karren“, so Dr. Yvonne Würz, Fachreferentin für Tiere in der Unterhaltungsbranche bei PETA. „Wir fordern Herrn Köhler auf, ihm endlich ein Leben unter Artgenossen zu ermöglichen.“

    peta.de/circus-belly-in-delmenhorst-schimpansen-opa-robby-muss-weiterhin-im-kaefig-reisen

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    Das man dann aber eine in PeTA Augen selbst schwerwiegende Tierquälerin, wie Dr. Yvonne Würz solche Aussagen im Namen von PeTA äußern lässt, macht diesen Verein nur noch unglaubwürdiger!

  • Sind Tierrechtler was Besseres?

    Tierrechtler denken doch tatsächlich für sie gelten keine gesetzlichen Bestimmungen! Oder denken Tierrechtler tatsächlich, sie sind was Besseres!

    Ich möchte hier nicht die Katzenbesitzerin als Tierrechtler betiteln, die sich sorgen um ihr vermisstes Tier macht. Fakt ist aber, dass sie Schuld an den ausufernden Shitstorm gegen ihre Heimatstadt ist.

    Anstatt einfach einmal nachzudenken und die getätigten Fehler einzuräumen und abzustellen, wird heute alles breit im Internet verteilt. Zum Schluss wundert man sich, wie in diesem Fall, das stupide Tierrechtsidioten, diesen Fehler für einen Shitstorm nutzen, der selbst vor Mord- und Todschlagdrohungen nicht zurückschreckt.

    Eigentlich sollte mittlerweile jeder selbst wissen, dass wildes Plakatieren in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit ist, und unweigerlich ein Bußgeld mit sich führt. Für Suchaktionen gibt es in einigen Supermärkten sogenannte Schwarze Bretter, wo man solche Suchaufrufe kostenlos aufhängen darf. Will man in einer Stadt eine Plakataktion starten muss man sich vorab an das zuständige Ordnungsamt wenden. Ob hier bei dieser geringen Anzahl ein Betrag zu entrichten sei, blieb bisher offen.

    Anstatt das die Dame nach der Mitteilung, dass sie eine Ordnungswidrigkeit begangen habe, einfach aufs Amt geht und sich eine Genehmigung holt, postete sie ihr Unverständnis auf Facebook! Dass damit einen Shitstorm gegen ihre eigene Heimatstadt auslöste, war ihr wahrscheinlich nicht bewusst! So gab sie an.

    „Mit diesen heftigen Reaktionen habe ich nicht gerechnet“, beteuert Wiedmer und betont, dass sie die Welle der Entrüstung auf der Facebook-Seite der Stadt Maulbronn keinesfalls lanciert habe. „Ich wollte nur in Facebook-Gruppen, die sich mit dem Thema Tierschutz beschäftigen, darauf aufmerksam machen, was passieren kann, wenn man ohne Genehmigung Suchplakate aufhängt.“ Wobei sie sich doch ein wenig wundert: „Ich habe vorher in Mönsheim gewohnt. Dort haben wir öfter mit Plakaten und Handzetteln nach verschwundenen Tieren gesucht und nie ein Problem bekommen.“

    Zitat: muehlacker-tagblatt.de

    Bürgermeister äußerte sich souverän!

    Er machte deutlich das in seiner Stadt es genauso Regeln gibt wie in jeder anderen Stadt auch. Dieses Regeln die sich in den Gesetzen wiederfinden sind einzuhalten. Auch wenn es andere Kommunen und Gemeinden anders halten, in seiner Stadt herrscht Ordnung!

    Gleichzeitig sagte er.

    Im Übrigen wundert sich Felchle, wie „durchgedreht“ manchmal die sozialen Netzwerke im Internet seien. Er selbst lasse sich davon nicht beeindrucken: „Wenn jemand glaubt, dass es mich als Bürgermeister interessiert, was jemand aus Berlin oder Pforzheim postet, der irrt gewaltig.“

    Zitat: muehlacker-tagblatt.de

    Tierrechtler haben echt einen an der Waffel. Anstand der Dame mal den simplen Hinweis zu geben, dass sie einfach sich die Genehmigung holen soll, damit sie die Suchplakate wieder aufhängen kann, bauschen sie sich gegenseitig auf und ziehen über eine Kommune her, die nur für Recht und Ordnung sorgen möchte. Vor dem Gesetz sind immer noch alle gleich. Aber das verstehen die von #PeTA und anderen Tierrechtsorgasaufgeputschten stupiden Mitmenschen leider nicht mehr!

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    Ein Hinweis für Nutzer, die sich diese Plakate ausdrucken, dass man sich beim zuständigen Ordnungsamt vor dem Verteilen bzw. Aufhängen informieren sollte, welche Vorschriften es gibt, findet man auf der Seite nirgends. Hier sollte Tasso, tatsächlich einmal nachbessern. Ich möchte hier nicht gegen Tasso haten, sondern nur aufzeigen, dass sich solche Probleme mit einem kleinen Hinweis an die Nutzer umgehen ließen!

  • PeTA stellt Strafanzeigen nur zum Zwecke der Diffamierung

    Immer mehr Opfer von Diffamierungen durch PeTA wehren sich und somit kommen immer weitere Lügen die von PeTA verbreitet werden ans Licht!

    Im Dezember 2017 zeigte PeTA eine Teilnehmerin bei „Wer wird Millionär“ an, da dieses sagte, sie angle in Frankreich und würde große Fische wieder zurücksetzen. Dass in Frankreich das deutsche Tierschutzgesetz keine Anwendung findet und in Frankreich expliziert erlaubt ist, Fische die nicht verwertet werden können zurückzusetzen, scheint PeTA gern vorsätzlich zu vergessen. Anders lässt sich diese Strafanzeige nicht erklären.

    Auf regionalbraunschweig.de kam der Rechtsanwalt der rechtswidrig beschuldigten Anglerin zu Wort. Dieser äußerte sich wie folgt.

    Raimund Müller, Dozent für Strafrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht an der FHöV NRW vertrat die Anglerin und teilte mit, dass das Verfahren nun auf der Grundlage des § 170 Abs.2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachtes eingestellt wurde.

    „Das eigentlich erstaunliche ist, dass PETA Strafanzeige erstattet hat, obwohl in der von Ihnen genannten Sendung eindeutig und unmissverständlich berichtet wurde, dass Frau S. ihren Karpfen in Frankreich gefangen und – übrigens entsprechend dort geltendem Recht – zurückgesetzt hat. Damit stand von Anfang an fest, dass ein Straftatbestand nach dem TSG gar nicht gegeben sein konnte, da sich die angebliche “Tat“ außerhalb des Geltungsbereiches des § 17 TSG abgespielt hat.

    regionalbraunschweig.de

    Nun darf man sich natürlich die Frage stellen, warum PeTA hier Anzeige erstattet hatte. PeTA leistet sich eine aufgeblasene Rechtsabteilung. Warum hat keiner der studierten Juristen dieses Problem erkannt? Oder wollte man dieses nicht erkennen und ist dem Erfolgsdruck von PeTA erliegen.

    Fakt ist PeTA erstattet Strafanzeigen am laufenden Band! Diese werden in der Regel zeitnah durch die ermittelnden Behörden eingestellt. Das erbärmliche an diesen Strafanzeigen ist, dass PeTA diese unschuldigen Opfer durch eine selbst veröffentlichte Pressemitteilung dann noch an den Pranger stellt und somit eine Vorverurteilung durch die Leser schafft.

    Eine Entschuldigung, oder sogar die Löschung der Pressenachricht nach Feststellung der Unschuld des Opfers erfolgt von PeTA nicht! Hier muss das Opfer selbst den Rechtsweg wählen, was dann wiederum zu immensen Kosten bei PeTA sorgt, wie die Rechtskostenausgaben des Vereins belegen!

    PeTA geht es nur um Diffamierung des ausgesuchten Opfers!

    Zu dieser Erkenntnis kam auch der Verteidiger in diesem Fall.

    Das heißt: PETA hat Frau S. mit einer Verdächtigung überzogen, die wirklich keinerlei rechtliche Substanz hat. Besonders bezeichnend: Auch in der von PETA verfassten Pressemitteilung – die vermutlich Grundlage Ihres Berichtes ist – wird mit keinem Wort erwähnt, dass der Fisch in Frankreich gefangen wurde, obwohl PETA dies nachweislich wusste. PETA ging es also um Diffamierung und um nichts anderes“, so Müller. 

    regionalbraunschweig.de

    Nun wer jetzt denkt, man hat PeTA, der irrt sich bei der deutschen Justiz gewaltig. Die Braunschweigerin erstattete selbstverständlich Strafanzeige gegen PeTA. Und was hier herauskam, schlägt wirklich alles.

    Die Staatsanwaltschaft habe PETA auf den Sachverhalt, insbesondere nicht Nichtanwendbarkeit des TSG wegen des “Tatortes“ im Ausland hingewiesen, teil der Anwalt mit. PETA habe die Anzeige daraufhin zurückgezogen. Das dies bestätigende Schreiben der Staatsanwaltschaft liege Müller vor und er fragt: „Warum hat PETA Anzeige erstattet, wenn man wusste, dass in Frankreich geangelt wurde?“

    Laut Anwalt Müller habe die Braunschweigerin nun ihrerseits Strafanzeige gegen PETA wegen falscher Verdächtigung gestellt. „Hierzu vertritt die Staatsanwaltschaft die Auffassung, dass PETA der direkte Vorsatz zur Unrichtigkeit der aufgestellten Behauptung nicht nachweisbar sei, obwohl PETA den Sachverhalt trotz entsprechender Kenntnis unvollständig, also falsch, durch Weglassen des Frankreich Faktors sowohl in der Anzeige wie auch der Presseveröffentlichung dargestellt hat. Ziemlich “interessant“…“, lässt Müller wissen.

    regionalbraunschweig.de

    PeTA fehlt also der Vorsatz?

    Wie viele unschuldige Opfer will die Staatsanwaltschaft jetzt noch sehen? Das Vorgehen von PeTA ist eindeutig! Geht das Opfer zu einem Anwalt, wird sofort die Strafanzeige von PeTA zurückgenommen. Warum wohl nur? Nun, wenn PeTA hier dann Fehler einräumt, darf man sich wohl die Frage erlauben, welche Fähigkeiten die Juristen und Hobbydetektive um den NICHT-Juristen Dr. Edmund Haferbeck überhaupt besitzen, wenn diese nicht in der Lage sind, so einfache Rechtsgrundlagen zu erkennen.

    Hier sollte PeTA ihren Mitarbeitern der Rechtsabteilung einmal eine Nachschulung organisieren!

    Ähnlichkeiten zu meiner Strafanzeige von PeTA!

    Auch ich wurde von PeTA mit einer Strafanzeige wegen Verletzung des deutschen Tierschutzgesetzes angezeigt. PeTA weis seit 2013, das ich in Indonesien lebe. Die zuständige Staatsanwaltschaft Augsburg ist seit Februar 2018 nicht in der Lage mir mein angebliches Vergehen nach dem deutschen Tierschutzgesetz, was aus der Strafanzeige von PeTA ja hervorgehen muss, zu erklären. Ich bin 2008 nach Indonesien ausgewandert und im Februar 2018 das erst mal wieder in Deutschland gewesen. Wie kann ich da gegen das deutsche Tierschutzgesetz verstoßen haben.

    Auch diese Frage kann mir die zuständige Staatsanwaltschaft Augsburg bis heute nicht erklären. Auch der Status des Ermittlungsverfahrens ist mir bis heute schleierhaft. Mittlerweile hat man aufgrund der Zuständigkeit die Ermittlungen an eine andere Staatsanwaltschaft abgegeben. Von dieser ist aber bis heute auch noch nichts gekommen. Angeblich wird seit Februar 2018 geprüft, ob diese Staatsanwaltschaft die Ermittlungen überhaupt übernimmt!

    PeTA behauptet ja immer noch ich würde mich vor der deutschen Justiz verstecken. So ganz kann das ja nicht stimmen, wenn ich noch diesen Monat ein Showdown habe. Vielleicht hat Dr. Edmund Haferbeck den Mumm, mir einmal in seinem Leben persönlich in die Augen zu schauen.

    Wie immer halte ich Euch auf dem Laufenden und werde auch darüber berichten, sobald dieses Verfahren beendet ist! Aber allein an dieser Behauptung, ich würde mich vor der deutschen Justiz verstecken, sieht man das PeTA nur eins kann und das ist das Verbreiten von Lügen!

    Warum kann man PeTA nicht untersagen, Strafanzeigen zu stellen!

    Dazu muss man erst einmal eins sehen. PeTA klagt ja nicht selbst, sondern sie bittet den Staat, ein Ermittlungsverfahren gegen ein ausgesuchtes PeTA Opfer zu führen. Nach dem Gesetz hat jeder das Recht eine Strafanzeige zu stellen. Das hat nichts mit einer Klage zu tun. Eine Klage reicht man bei Gericht ein und ist der Kläger!

    Das PeTA nicht klagt, mag einerseits daran liegen, dass ihnen das Verbandsklagerecht auf Grundlage verschiedener Voraussetzungen verwehrt wurde und das PeTA einfach überhaupt keine Klagebefugnis besitzt. Klagebefugnis kann nur das Opfer einer Straftat selbst haben. Also als Beispiel bei einer Verleumdung kann nur der Verleumdete selbst Klage erheben. Oder man geht den Weg über eine Strafanzeige und dort prüft eine Staatsanwaltschaft, ob die Grundlage für eine Klage gegeben ist.

    Fakt ist, PeTA hat überhaupt keine rechtlichen Mittel selbst für ein Tier in Deutschland Klage zu erheben.

    In Deutschland hat jeder das Recht eine Strafanzeige zu stellen. Dieses kann der Gesetzgeber nicht verhindern. Das dieses, wie hier im Fall von PeTA, perfide dazu genutzt wird, um kostenlose Werbekampagnen auf Kosten des Steuerzahlers zu führen, sollte wohl einmal durch den Gesetzgeber geprüft werden. Nicht nur das PeTA mit ihren Pressemitteilungen bei Strafanzeigen, die geltende Rechtsvorschriften der Unschuldsvermutung außer Acht lässt, nein die unschuldigen Opfer werden dazu noch an den öffentlichen Pranger gestellt.

    Warum wohl, wartet PeTA nicht das Ermittlungsergebnis der Staatsanwaltschaft ab, bevor man öffentlich die Schuld eines ausgesuchten Opfers anprangert? Hier währe ich einmal an einer Aussage direkt von dem Gesetzgeber interessiert.

    Was kann man dann gegen PeTA tun?

    Ist man Opfer einer solchen perfiden Verleumdungskampagne von PeTA geworden, sollte man sich Rechtsbeistand suchen. Leider setzen immer wieder Opfer so eine Verleumdungskampagne von PeTA aus und warten die Einstellung des Ermittlungsverfahrens ab. Dass eine Gegenstrafanzeige, die sofortige Rücknahme der Strafanzeige durch PeTA, mit Löschung der Prangerpressemitteilung zur Folge hat, zeigen Fälle immer wieder.

    [amazon_link asins=’3442176719′ template=’ProductAd‘ store=’bayide-21′ marketplace=’DE‘ link_id=’d2c91914-9ed4-11e8-8794-0322df2d3cf6′]Öffentlichkeit informieren und die Presse nicht vor den Kopf stoßen, auch wenn diese vorab „Pro“ PeTA berichtet haben. Immer mehr Medien berichten mittlerweile kritisch über PeTA, da solche Fälle publik wurden und PeTA immer mehr hinterfragt wird.

    Es hilft wenig, den Kopf in den Sand zu stecken. Auch wenn man denkt, es ist vorbei. Monate und Jahre später kann es sich rächen, wenn man gegen eine PeTA Verleumdung nicht vorgegangen ist. Mittlerweile lesen auch Rechtsanwälte auf Facebook mit. Eine kurze Anfrage für die Suche eines Rechtsanwaltes, dem man seinen Fall dann privat schildern kann, ist auch auf Facebook in diversen Anti-Tierrechtsgruppen Erfolg versprechend.

  • STATUSBERICHT PETA VS. GERATI (3)

    Gestern hatte ich ja bereits das Antwortschreiben der Generalstaatsanwaltschaft auf Facebook veröffentlicht und dort auch Fragen aufgeworfen, die meine persönliche Rechtsauffassung beim Lesen dieses Schreibens widerspiegeln.

    Hier erst einmal der Facebook-Post zu dem Antwortschreiben der Generalstaatsanwaltschaft München, zu meinem Schreiben bezüglich der Ablehnung der Beschwerde auf Grundlage, das sich diese gegen eine Dienstaufsichtsbeschwerde handelte, was nicht der Fall war.

    Dort ist dann auch das Schreiben einsehbar. Heute setzte ich mich also hin und schrieb eine Antwort auf dieses Schreiben!

    Hier noch der letzte Artikel von GERATI zu dieser Story!

    Statusbericht PeTA vs. GERATI (2)

    GERATI, Silvio Harnos, BSD-City, Golden Vienna 2, C2/9, 15322 Serpong, Indonesien

    Generalstaatsanwaltschaft München
    Karlstraße 66
    80335 München
    Deutschland
    per Fax: 089 / 5597-xxxx

    08.08.2018

    Ihr Schreiben vom 07.08.2018
    Az: 25 Zs 1932/18 f

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ihr Schreiben vom 07.08.2018 habe ich erhalten, muss aber sehr verwundert Rückfrage mit der Bitte um Antwort stellen.

    (1)

    Sie Schreiben „es wird mitgeteilt, dass o.g. Verfahren zuständigkeitshalber an die Staatsanwaltschaft Augsburg abgegeben wurde.

    Ihnen ist bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Augsburg in meiner Strafanzeige Az. 100 Js 117152/18 wegen Rechtsbeugung bereits das Ermittlungsverfahren eingestellt hatte! Gegen diesen Einstellungsbeschluss legte ich den Rechtsweg der Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft ein.

    Bedeutet ihre Aussage, dass dieses Verfahren erneut durch die Staatsanwaltschaft Augsburg eröffnet werden muss und der Sachstand in den vorherigen Stand gesetzt wird, oder ist mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen sich selbst einzustellen, als gegeben hin zu nehmen?

    (2)

    Sie schreiben „Eine Abgabe der Strafanzeige an eine andere Behörde ist nicht zu veranlassen (§140 GVG), da nur wenige Personen mit der Bearbeitung des Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft Augsburg befasst waren und von der ausreichenden Objektivität der übrigen Personen der Staatsanwaltschaft Augsburg  auszugehen ist!

    Mittlerweile hat die Bearbeitung dieses Falles sehr wohl die Objektivität, selbst des leitenden Oberstaatsanwaltes Herrn Wxxx verloren.

    Dieses belegt auch die Auffassung der Dienstaufsichtsbeschwerde die er bearbeitete. Es ist sehr wohl davon auszugehen, dass der Leiter dieser Staatsanwaltschaft alles unternehme, um seine Behörde zu schützen und Fehler die durch seine Mitarbeiter getätigt werden deckt, damit diese nicht weiterverfolgt werden.

    [1] Insbesondere bleibt für mich fraglich, warum der Verein PeTA Deutschland e.V., der seinen Sitz in Stuttgart hat, hier Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Augsburg stellt.

    [2] Warum wurden diese Strafanzeigen ohne Prüfung auf Zuständigkeit angenommen? Nach meinem Hinweis übergab man sofort auf einmal die Akten an die Staatsanwaltschaft Görlitz!

    [3] Wie kam es zu der Entscheidung mich kurzfristig zur Fahndung auszuschreiben und dieses nur beim Flughafen München. Andere Polizeidienstellen hatten keine Fahndungsnotiz vorliegen. Hier liegt der Verdacht offen, dass Mitarbeiter von PeTA einen sehr persönlichen Kontakt zur Staatsanwaltschaft Augsburg besitzen.

    [4] Warum verweigert man mir die Akteneinsicht, obwohl mir dieses als Beschuldigter rechtlich zusteht. Auch hier ist der leitende Oberstaatsanwalt involviert, da ich ihn telefonisch darüber nochmals nach meinem Antrag informierte.

    [5] warum werden mir bis heute sechs Monate nach der vorübergehenden Festnahme immer noch nicht die Konkreten Vorwürfe aufgezeigt. Ich habe erst durch Ihr Schreiben von den Vorwürfen Kenntnis erlangt, wobei auch dieses nicht ausreichend sind. Ein Artikel besteht aus unzähligen Wörtern, man sollte mir schon einmal offenlegen welche Aussage in dem Artikel rechtfertigen soll, dass fünf Bundesbeamte am Flughafen München mich mit Maschinenpistolen bewaffnen direkt am Gate abfangen und abführen.

    [6] Warum wurde der simple Adressabgleich nicht bei der üblichen Passkontrolle durchgeführt? Wie dieses bei der Ausreise der Fall war wo ich wieder festgehalten wurde, da man von Seitens der Staatsanwaltschaft trotz meiner Anfrage nicht in der Lage war die Fahndungsnotiz zu löschen.

    Und da sie die Behauptung aufstellen, die Staatsanwaltschaft Augsburg hätte mich über die Bundespolizei in ausreichender Form als Beschuldigter aufgeklärt. Ich wurde mit den Worten aus Deutschland entlassen, „Wir können immer noch nicht sagen was man ihnen vorwirft – sie dürfen ausreisen!“

    (3)

    Sie schreiben weiter „Im Übrigen ist der Vorgang nicht von herausragender Bedeutung oder einem Gewicht, was alleine eine Übertragung auf eine andere Staatsanwaltschaft rechtfertigen könnte.

    Diese Aussage verletzt Artikel 3 des deutschen Grundgesetzes! Dort steht „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Wie kann es also sein, dass eine Staatsanwaltschaft gegen sich selbst ermitteln darf, gegen die Rechtsbeugung im Amt vorgeworfen wird und dieses auch im Einzelnen belegt werden kann. Gleichzeitig ist diese Staatsanwaltschaft bereits in mehreren Fällen negativ in die Schlagzeilen geraten. Insbesondere im Wikipedia Eintrag zu dieser Staatsanwaltschaft findet man die Vorwürfe:

    Die Staatsanwaltschaft Augsburg sieht sich besonderer öffentlicher Kritik ausgesetzt. Sie war mit mehreren spektakulären Fällen befasst, die in der Bevölkerung oftmals den Eindruck erweckten, wonach die Behörde nicht objektiv arbeiten würde. Es kam zu einigen dubiosen Vorgängen. Der Staatsanwaltschaft Augsburg wird vorgeworfen, sich von den Interessen Politischer Parteien, insbesondere von der CSU, beeinflussen zu lassen und demzufolge in manchen Fällen besonders eifrig (z. B. gegen Kritiker), in anderen aber überhaupt nicht zu ermitteln (bzw. Verfahren zu Unrecht einzustellen), je nach politischer Vernetzung des Betroffenen.[2][3][4] Dieser vermeintliche Nepotismus (bzw. Klüngel / Amigo-Wirtschaft) wäre ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz in Art. 3 Grundgesetz. Besondere Bekanntheit erreichten dahingehend die folgenden Fälle:

    Abzurufen unter https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsanwaltschaft_Augsburg

    Und da sind sie tatsächlich der Meinung, dass die Staatsanwaltschaft Objektiv gegen sich selbst ermitteln kann?!?

    Fakt ist unteranderem auch eins. Der Verein PeTA Deutschland e.V. stellt unberechtigte Strafanzeigen am laufenden Band. Diese werden von den bearbeitenden Staatsanwaltschaften zeitnah eingestellt. Warum die Staatsanwaltschaft Augsburg nicht in der Lage ist Fälle von 2014 auf Rechtsgrundlage zu prüfen und den Beschuldigten über die Vorwürfe aufklären kann, damit dieser sein Recht wahrnehmen darf, sich zu rechtfertigen ist ein weiterer Punkt der in meinen Augen es erschwert, der Staatsanwaltschaft Augsburg das Ermittlungsverfahren gegen sich selbst zu übertragen.

    Der Verein PeTA Deutschland e.V. ist unteranderem auch in dem Rechtsbeugefall der Staatsanwaltschaft Kiel involviert. So übernahm PeTA unteranderem die Transportkosten für einen (ILLEGAL)beschlagnahmten und zwangsverkauften Elefanten nach Belgien. Hier wurde das Ermittlungsverfahren gegen die betroffenen Staatsanwältin, der Staatsanwaltschaft Kiel entzogen!

    Aus den aufgezählten Gründen möchte ich sie bitten das Ermittlungsverfahren gegen die Staatsanwaltschaft Augsburg an eine neutrale Staatsanwaltschaft abzugeben, um die von mir aufgezählten Verdachtsgründe aus der Welt zu räumen.

    Weiterhin fehlt immer noch eine Stellungnahme wann und in welcher Form ich Akteneinsicht als Beschuldigter erhalten kann. Die Staatsanwaltschaft Görlitz scheint ja bis heute das Verfahren nicht übernommen zu haben, sodass die Ermittlungen ja immer noch bei der Staatsanwaltschaft Augsburg liegen dürften.

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

  • PeTA zieht Strafanzeige zurück

    Wieder einmal kann nachgewiesen werden, das PeTA falsche Tatsachenbehauptungen aufstellt, und diese sogar öffentlich verbreitet und somit unschuldige von PeTA ausgesuchte Opfer, verleumdet!

    Es geht um die Strafanzeige gegen einen Köckelwicker Landwirt. PeTA ist wie immer ohne Beweise zu besitzen, oder gar selbst vor Ort gewesen zu sein mit einer Strafanzeige gegen diesen Landwirt vorgeprescht. Dieses ist ein übliches Verfahren von PeTA und dient nur dazu um Aufmerksamkeit zu erlangen, da PeTA selbst im aktiven Tierschutz nicht aktiv ist!

    GERATI hatte über diese stupide PeTA-Strafanzeige ausführlich berichtet.

    Ab jetzt kann man bei jedem Stallbrand PeTA Anzeigen

    Nun musste der Hobbyjurist und Leiter der Rechtsabteilung Dr. Edmund Haferbeck einräumen, dass die von PeTA gestellte Strafanzeige falsch gewesen sei.

    „Da waren wir vielleicht ein bisschen zu schnell“

    Zitierte die Münster-Landzeitung diesen Hobbyjuristen! Mit diesem Artikel kündigte PeTA an, die Strafanzeige gegen den KöckelwickerLandwirt zurückzuziehen. Gleichzeitig verschwand auf der Webseite von PeTA die Pressemitteilung über die Ankündigung der Strafanzeige. Da scheint sich Dr. Edmund Haferbeck wohl wieder einmal in die Hosen zu machen (Achtung! SATIRE!!!), denn ansonsten bleiben diese Pressemitteilungen als Prangerliste stehen, auch wenn die Unschuld des Betroffenen durch ein Ermittlungsverfahren festgestellt wurde.

    Man darf wohl hier die Vermutung äußern, dass die Anwälte des Landwirtes hier PeTA einmal gehörig auf die Finger gehauen haben. Leider wird auch dieser Schmerz viel zu schnell verschwinden und die vermutlichen Geldbußen werden locker flockig von PeTA aus den Spendengeldern bedient.

    Wer jetzt denkt das PeTA sich öffentlich entschuldigt wird wie immer schwer enttäuscht!

    Offiziell findet man auf den von PeTA betriebenen Webseiten und in den sozialen Netzwerken, die von PeTA betrieben werden, keine Entschuldigung, oder Bedauern für das Leid, was man diesem unschuldigen Landwirt angetan hat, der Opfer eines perfiden Brandanschlag wurde. Verwunderlich ist auch das PeTA, jetzt nachdem Bekannt wurde, dass es um einen Brandanschlag sich handelt, keine Strafanzeige gegen den Brandstifter stellte.

    Keine Klage von PeTA? – Hat PeTA etwas zu verbergen?

    Haben Tierrechtler den Hof in Band gesteckt?

    Dieses scheint vermutlich PeTA nun einzuräumen. Anders lässt es sich nicht erklären, dass PeTA keine Strafanzeige gegen den Brandstifter der für den Tod von Tieren zuständig ist, stellt. Aber PeTA stellt generell keine Anzeigen, auch wenn dabei Tiere getötet oder verletzt werden, wen der Verdacht besteht, dass es sich bei diesem feigen Anschlag um eine Aktion von Tierrechtfanatikern handeln könne. Siehe oben verlinkten Artikel.

    So urteilt PeTA, also mit zweierlei Maß. Sterben Tiere auf einen Bauernhof, wird der Bauer verklagt, obwohl es keinen einzigen Anhaltspunkt für PeTA gibt, dass ein Fehlverhalten des Landwirts vorliegt. Schlimmer noch, PeTA urteilt aus Medienberichten oder irgendwelchen Meldungen von sogenannten Whistleblowern. Geprüft auf den Wahrheitsgehalt werden diese Meldungen von PeTA nicht. Uns so stürmt PeTA immer wieder ohne nachzudenken vor und wundert sich dann, dass ihnen Strafzahlungen ins Haus flattern. Diese werden dann als juristische Tierrechtsarbeit und Beratungskosten im Wirtschaftsjahresbericht verschleiert. Im Jahr 2017 waren es 75.088,01 €, wie PeTA selbst angibt! Das sind immerhin 1,14 % der gesamten Spendeneinnahmen von PeTA. Kaum zu glauben, was ein Tierheim mit 75.000 € alles für Tiere tun könne.

    Würde sich PeTA aber einmal richtig über den Fall informieren, so hätte man längst der Erkenntnis erlangen müssen, dass in dieser Region ein Feuerteufel unterwegs ist, der es nicht nur auf landwirtschaftliche Betriebe abgesehen hat. Natürlich kann es auch sein, dass PeTA hier noch tiefere Erkenntnisse besitzt. Denn wie behauptet Dr. Edmund Haferbeck immer wieder. PeTA wird rundum fassend von allen Seiten informiert und erhält immer wieder auch anonyme Berichte.

    Vielleicht kennt PeTA sogar den Täter, der für den Tod von 7 Rindern verantwortlich ist, und deckt diesen nur, weil er aus der Tierrechtsszene stammt! Wie stand es bei PeTA zum Thema Alf auf deren Webseite (nachzulesen unter Archive.org)!

    Die Alf (Animal Lieberations Front) ist ein legitimes Mittel der Tierrechtsbewegung!

  • Statusbericht PeTA vs. GERATI (2)

    Nun ist es wieder einmal Zeit, ein Update über den Stand der stupiden Klagewelle von PeTA gegen GERATI abzugeben.

    Um es vorwegzunehmen! Nein, ich weis immer noch nicht genau, was PeTA mir in seinen Strafanzeigen im eigentlichen Sinne vorwirft. Eins scheint mir jedoch mit dem heutigen Sachstand klar zu sein. In Bayern arbeitet die Justiz sehr komisch. Warum! Mehr gibt es in diesem Artikel.

    Ich besitze jetzt die Aktenzeichen der Görlitzer Staatsanwaltschaft, die aber bis heute mich auch nicht über die Vorwürfe aufgeklärt hat. Es wurde auch noch nicht entschieden, ob man die Strafanzeigen von PeTA überhaupt übernimmt. Wenn nicht geht alles wieder nach Augsburg.

    Was ist seit dem letzten Update alles passiert?

    Post von der Staatsanwaltschaft Augsburg

    Gegen die Einstellungsverfügung gegen das Ermittlungsverfahren gegen die Staatsanwaltschaft Augsburg habe ich selbstverständlich Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft eingelegt. Und hier das Bayrische Justiz Kasperle Theater, frei nach der Augsburger Puppenkiste, weiter.

    Meine Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft München habe ich wie folgt tituliert:

    Beschwerde gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens 100 Js 117152/18

    In dieser Beschwerde habe ich als Erstes mich dahin gehend geäußert, dass es für mein Rechtsverständnis sehr schwer nachvollziehbar ist, dass eine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung von der Person bearbeitet wird, gegen die diese Strafanzeige wegen Rechtsbeugung sich richtet! Vergleich bar ist das, wenn ein Straftäter gleichzeitig Richter in seinem Verfahren wäre.

    Generalstaatsanwaltschaft lehnt Beschwerde ab!

    Ich musste tatsächlich das Schreiben mehrfach lesen, bis ich begriff, dass sich die Generalstaatsanwaltschaft die Beschwerde auf meine Fachaufsichtsbeschwerde abwies und nicht auf die Einstellung des Ermittlungsverfahrens.

    So kann man Folgendes in dem Schreiben lesen.

    Bei der Beschwerde handelt es sich um eine Aufsichtsbeschwerde.

    Der Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft wurde am 28.06.2018 verfasst! Die Mitteilung über meine Fachaufsichtsbeschwerde wurde aber erst am 13.07.2018 durch den leitenden Staatsanwalt in Augsburg bearbeitet!

    Ist die Generalstaatsanwaltschaft nun hellseherisch veranlagt, dass sie bereits 16 Tage bevor der Oberstaatsanwalt überhaupt meine Dienstaufsichtsbeschwerde bearbeitet, davon ausgeht, dass ich mich wegen dieser Beschwerde?

    Aber es kommen noch mehr Details zum Vorschein!

    Die Generalstaatsanwaltschaft sendete ihr Schreiben an eine Adressform, die es seit 2015 nicht mehr gibt. Nach einigen Recherchen fand ich diese Angabe bei einer Abmahnung, die ich PeTA zukommen lassen habe. Gleichzeitig verweist man aber auf meinen Briefbogen und gibt trotzdem die falsche Adresse an und macht aus dem Blok ein Bok und schreibt Golden mit zwei dd. Aber das Beste ihr lest erst einmal selbst den Bescheid.

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    Dazu habe ich heute folgendes Schreiben per Fax gesendet.

    GERATI, Silvio Harnos, BSD-City, Golden Vienna 2, C2/9, 15322 Serpong, Indonesien

    Generalstaatsanwaltschaft München

    Karlstraße 66

    80335 München

    Deutschland

    per Fax: 089 / 5597-xxx

     

    06.08.2018

    Einspruch gegen den Bescheid vom 28.06.2018 und Antrag auf Widereinsetzung in den Vorigen Stand – 25 Zs 1932/18 f

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ihren Bescheid habe ich am 31.07.2018 per Postbrief erhalten. Für den weiteren Verlauf möchte ich sie bitten, vom Briefversand auf Grund der langen Laufzeit abzusehen und mir ihre Schreiben per Fax +49 (0)3581 7921529 zu zusenden. Ich versichere ihnen, dass nur ich dieses Fax einsehen kann.

    Der Bescheid über die Nichtstattgebung meiner Beschwerde von Ihnen, richten sie gegen eine Fachaufsichtsbeschwerde!

    Von meiner Seite wurde jedoch Strafanzeige gegen die Staatsanwaltschaft Augsburg gestellt. Siehe Seite 5 meines Schreibens an die Staatsanwaltschaft Augsburg!

    Nach ihrer Aussage liegen ihnen ja alle Akten vor, was ich deutlich zu bezweifeln mag!

    Für mich ist es unerklärlich wie es sein kann, dass eine Staatsanwaltschaft gegen die Strafanzeige wegen Rechtsbeugung gestellt wurde, hier gegen sich selbst ermitteln darf. Auf Seite 1 meines Schreibens forderte ich die Staatsanwaltschaft Augsburg auf, dieses Ermittlungsverfahren an eine neutrale Behörde abzugeben!

    Vorsorglich verweise ich hier auf das noch laufende Verfahren der Kieler Staatsanwaltschaft, wo auch PeTA involviert ist.

    Sie schreiben im zweiten Absatz, dass sie unter „Beiziehung der Akten“ entschieden haben.

    Dieses lässt sich bezweifeln, da mir von Herrn Effinger der Polizeidienstelle KPI Augsburg am Telefon mitgeteilt wurde, dass die Akten leer und eine weitere Strafanzeige von PeTA eingetroffen sei. Zu dieser Äußerte er sich, dass er PeTA bitten möchte Stellung zu beziehen worin sie bei der Äußerung „PeTA will auch Blindenhunde verbieten lassen“ eine Verleumdung sehe. Immerhin gebe ja PeTA selbst öffentlich zu, gegen jede Tierhaltung zu sein! Weiterhin kann man dieses Aussagen auch unter den FAQ von PeTA herauslesen.

    Nun frage ich mich welche Akten ihnen vorgelegt wurden, wenn man von Seitens der Staatsanwaltschaft Augsburg nicht einmal in der Lage ist, die Vorwürfe gegen meine Person konkret zu benennen (siehe meine Schreiben), was die Pflicht der Staatsanwaltschaft ist. Trotz Anfrage auf Akteneinsicht, die mir nach §147 Abs. 4 StPO als Beschuldigter zusteht, wurde darauf bisher nicht reagiert.

    Das selbe gilt für den Antrag von Aufnahmen von Beweisen nach §163a Abs. 2 StPO für meine Entlastung!

    Hier werden meine Rechte als Beschuldigter regelrecht mit den Füßen getreten!

    Im Absatz 3 der Seite 2 stellen sie die Behauptung auf die Staatsanwaltschaft Augsburg hätte jedoch ausreichend Rechnung getragen in dem sie in der Fahndungsausschreibung Verleumdung zum Nachteil von PeTA Deutschland e.V als Tatvorwurf bezeichnete.

    Dieses ist jedoch Falsch! Auf der Fahndungsauschreibung stand weder etwas von PeTA! Es stand da wegen Verletzung des deutschen Tierschutzgesetzes und wegen Verleumdung und nichts weiter. Ich hatte als erstes die Vermutung bei der Strafanzeige handelt es sich um Soko Tierschutz, da diese in Augsburg ihren Sitz hat! Das diese von PeTA stammt wurde erst nach einem Rückruf mit der Bereitschaft der Staatsanwaltschaft Augsburg erklärt, wobei da wiederum nicht die Anschuldigung konkretisiert wurden.

    Von der Bundespolizei teilt man mir mit ich solle mich an die Staatsanwaltschaft wenden um zu erfahren was man mir im Einzelnen vorwirft. Was ich am nächsten Montag auch tat. Diese wiederum hier in Form von Frau Rxxxx teilte mir mit ich solle mich an die Polizei wenden solle.

    Ich ging zur bayrischen Staatspolizei im Hauptbahnhof München. Diese schickten mich zur Bundespolizei im Hauptbahnhof. Beide Behörden konnten mir keine Auskunft über die Vorwürfe geben!

    Bei dem Anruf der Bundespolizei am Flughafen München bei der Bereitschaft der Staatsanwaltschaft Augsburg wurden zwei Aktenzeichen aus dem Jahr 2014 aber kein konkreter Tatvorwurf genannt. Auch ihnen müsste klar sein das Ermittlungsverfahren aus dem Jahr 2014 verjährt sind.

    Daraufhin rief die Bundespolizei erneut an und präsentierte mir dann 3 neue Aktenzeichen ohne Nennung der konkreten Tatvorwürfen.

    Ich sollte dann ein Protokoll unterschreiben, wo ich ankreuzen sollte, dass ich keine Auskunft zu den Vorwürfen mache.

    Das wäre der Punkt Nötigung im Amt!

    Erstens muss ich mich als Beschuldigter nicht selbst belasten und zweitens wie soll ich Stellung nehmen, wenn man mir nicht sagt was man mir konkret vorwirft. Verleumdung kann vieles sein. Interessant wäre ja auch die Strafanzeige wegen Verletzung des Tierschutzgesetzes. Von Seitens der Staatsanwaltschaft Augsburg dürfte es wohl leicht herauszufinden sein, dass ich im Jahr 2008 nach Indonesien ausgewandert bin und erst im Februar 2018 das erste mal wieder in Deutschland eingereist bin. Wie soll ich dann, gegen das deutsche Tierschutzgesetz verstoßen haben? Oder gilt neuerdings auch die Deutsche Gesetzgebung zum Tierschutzgesetz auch in Indonesien?

    [amazon_link asins=’B005DERX1M‘ template=’ProductAd‘ store=’bayide-21′ marketplace=’DE‘ link_id=’fa5e756d-995e-11e8-aef6-f11ab7ec3e92′]Da ich vermute das PeTA mir vorwirft Civetkatzen zu halten, dürfte sich der Vorwurf allein da schon relativieren, dass PeTA bis heute nicht selbst in Indonesien war und ich keine Civetkatzen halte. Aber auch wenn ich welche halten würde, dürfte hier die indonesische Gesetze Anwendung finden!

    Das ich die Vorlage von Zweitakten durch die Staatsanwaltschaft Augsburg bezweifele liegt auch daran, dass sie eine völlig alte Adresse die ich bisher in diesem Verfahren noch nie gegenüber der Staatsanwaltschaft Augsburg angegeben habe benennen. Wobei dies auch von ihrer Seite gänzlich falsch geschrieben wurde. Ein Blick ins Impressum und bei den hinterlegten Domaindaten von gerati.de, würde ihnen die richtige Anschrift aufzeigen.

    Ich habe dann doch einmal die Mühe gemacht zu recherchieren wie sie zu dieser Anschrift gekommen sind. Und siehe da ich habe im Februar 2014 PeTA abgemahnt, als diese Anschrift noch Rechtsgültig war.

    Da die Akten jetzt vorliegen gehe ich davon aus, dass sie die Staatsanwaltschaft Augsburg anweisen mir als Beschuldigter die Einsicht zu gewähren, damit ich endlich die tatsächlichen Tatvorwürfe erfahre!

    Es müsste sie doch auch wundern, dass man mir bis zum heutigen Tage von Seitens der Staatsanwaltschaft Augsburg nicht die Vorwürfe im Detail aufgezeigt hat. Vorsorglich verweise ich auf das Gesetzbuch, dass sie ja durch ihren Beruf kennen sollten.

    Auch ist die Nutzung der von Ihnen gewählten Adresse fragwürdig, da sie ja selbst Absatz 6 der Seite 2 auf meinen Briefbogen eingehen, wo meine Anschrift korrekt angegeben worden ist.

    In Verbindung Adresse mit den Fehlern kann ich nur davon ausgehen, dass sie telefonisch Kontakt zum Strafanzeigensteller aufgenommen haben und ihnen die Adresse durchgegeben wurde. Bei der Staatsanwaltschaft Augsburg waren ja Nachweislich keine Akten vorhanden bzw. diese waren leer, wie mir von der KPI Augsburg mitgeteilt wurde!

    Um zum Ende dieses Schreibens zu kommen.

    Meine Beschwerde richtete sich nicht gegen die Fachaufsichtsbeschwerde, die zu guter Letzt auch erst nach dem verfassen ihres Bescheides durch die Staatsanwaltschaft Augsburg bearbeitet wurde. Wie soll ich dann mich beschweren können, wenn es zu diesem Zeitpunkt noch überhaupt keine Bearbeitung stattgefunden hat! Diese wurde am 13.07.2018 durch den leitenden Oberstaatsanwalt Wxxx erst bearbeitet. Ihr Bescheid stammt vom 28.06.2018!!!

    Sie hingegen, geben also schon vorher einer Beschwerde die Ablehnung, bevor ich mich dagegen beschweren kann, da diese mir zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch nicht vorlag.

    Fakt ist, ich habe mich darüber beschwert, dass eine Strafanzeige von der Staatsanwaltschaft Augsburg, gegen sich selbst und deren Mitarbeiter, selbst von diesen beschuldigten Mitarbeitern bearbeitet wurde. Rein rechtlich schon ein sehr fragwürdiges Vorgehen, da ich diesen Mitarbeitern der Staatsanwaltschaft Augsburg Rechtsbeugung im Amt vorwerfe.

    Am Fall der Staatsanwältin in Kiel, sieht man das dieses durch eine neutrale Staatsanwaltschaft bearbeitet wird. Warum geht das nicht in Bayern?

    Weiterhin wäre es einmal Schön, wenn man mir von der Staatsanwaltschaft Augsburg endlich einmal mitteilt was die genauen Vorwürfe waren, die jene Staatsanwaltschaft dazu nötigten, mich von mit Maschinenpistolen  bewaffneten Beamten direkt am Gate abfangen zu lassen und dann wie ein Schwerverbrecher oder Terrorist an allen Passagieren vorbei begleiten zulassen!

    Die ganzen Ereignisse lassen nichts anderes zu, als den Verdacht zu äußern, dass bei der Staatsanwaltschaft Augsburg zu Gunsten des Strafanzeigenstellers PeTA Deutschland e.V. Rechtsbeugung vorgenommen wurde. Insbesondere, da die Staatsanwaltschaft Augsburg ja nach meinem Hinweis selbst erkennen musste, überhaupt nicht zuständig zu sein.

    Dieser Verdacht scheint auch kein Einzelfall zu sein, wie der Wikipedia Eintrag zu der Staatsanwaltschaft Augsburg aufzeigt!

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

  • Ab jetzt kann man bei jedem Stallbrand PeTA Anzeigen

    PeTA stellt Strafanzeigen am laufenden Band, ohne Beweise zu besitzen. Nach eigener PeTA – Aussage kann man sogar deuten, dass PeTA Berichte von Tätern nutzt, um Strafanzeigen gegen unschuldige Bauern zu erstatten!

    Das bei PeTA, zu deutsch nur Idioten arbeiten müssen (persönliche Meinungsbildung) wird immer deutlicher. Anders lässt sich das Stellen von stupiden Strafanzeigen, nicht erklären. PeTA muss immer wieder einräumen, bei Bränden überhaupt nicht vor Ort gewesen zu sein. Dadurch dürfte hier bereits eine Klagebefugnis von Haus aus wegfallen.

    Nun leistet sich ja PeTA eine aufgeblähte Rechtsabteilung, die wahrscheinlich den lieben langen Tag nichts zu tun hat. Und so muss es kommen, wie es kommen musste, aus lieber Langerweile werden unschuldige Bürger von PeTA auf illegaler Weise zu Straftaten bezichtigt. Ich persönlich kann darüber ja bereits ein Buch schreiben.

    Die radikale Tierrechtsorganisation PeTA, die selbst Straftaten nicht scheut, verklagte einen Landwirt aus Vreden-Köckelwick bei dem in der letzten Woche das Gehöft abgebrannt war. Laut PeTA Strafanzeige fehlten die Brandschutzmaßnahmen. Seit Jahren hat PeTA Hunderte von Landwirten wegen angeblicher Verletzung der Brandschutzmaßnahmen und fehlender Löschwasser Versorgung verklagt. Mir persönlich ist kein einziger Fall bekannt, wo sich diese Behauptungen bestätigten.

    Man muss sich einmal in die Lage der Opfer dieser PeTA Verleumdungskampagnen versetzen. Der Stall vielleicht sogar das angrenzende Wohnhaus abgebrannt und vor den Scherben der Existenz stehend und dann kommt PeTA mit so einer stupiden und völlig hirnrissigen Strafanzeige an. Ich hatte ja bereits erklärt, dass für Altbauten von Ställen es Bestandsrecht gilt und die Löschwasserversorgung durch die Kommune bereitgestellt werden muss. Dennoch verklagt PeTA den Landwirt.

    PeTA erstattet wahnwitzige Anzeige

    Im neusten Brandfall kam jetzt raus, dass es sich um Brandstiftung handelt!

    Anders wie in der Vergangenheit hinterfragen die Medien die Strafanzeigen von PeTA und bringen diesen Verein sichtlich in Erklärungsnot. Warum sich nicht der Verantwortliche der Rechtsabteilung Dr. Edmund Haferbeck zu dieser Presseanfrage geäußert hat, ist wohl verständlich. Meine Anfrage an die Beauftragten einer ominösen Emnidumfrage wurde mit „Nicht Antworten“ an alle Befragten abgetan!

    Tierrechtler präsentieren Emnid Umfrage ohne Belege

    In diesem Fall wurde eine gewisse Agrarwissenschaftlerin Lisa Kainz von PeTA der Presse zum Fraß vorgeworfen. Diese äußerte sich wie folgt!

    Screenshot Facebook
    Screenshot Facebook

    Vor Ort beim Brand war niemand von PeTA. Wir bekommen die Berichte von Bränden und wenn dort keine Brandschutzmaßnahmen erwähnt werden, stellen wir Strafanzeige.

    Nun die Aussage man bekäme Berichte, da stellen sich für mich weitere Fragen auf. Von wem stammen diese Berichte und warum soll nur, weil Brandschutzmaßnahmen nicht erwähnt wurden, diese nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen vorhanden gewesen sein. Und wurde dieser Bericht, der PeTA zugespielt wurde, eventuell sogar vom Brandstifter selbst PeTA zugeschoben? In diesem Fall würde sich PeTA wohl selbst strafbar machen.

    Wie schon erwähnt ist mir kein einziger Fall bekannt, wo eine Strafanzeige von PeTA, in einem Brandfall von Erfolg gekrönt war.

    Opfer wird diffamiert und öffentlich als Straftäter durch PeTA hingestellt.

    [amazon_link asins=’B00SS4029E‘ template=’ProductAd‘ store=’bayide-21′ marketplace=’DE‘ link_id=’6eaa6a54-972b-11e8-b08d-1f17a79d37c1′]Anstatt PeTA das Ermittlungsergebnis der zuständigen Behörden abwartet, prescht PeTA vor Eintreffen der Strafanzeigen mit einer Pressemitteilung vor und stellt das Opfer unschuldig an den Pranger! Selbst als PeTA klar sein müsste, dass das ausgewählte Opfer gänzlich unschuldig ist, kommt weder ein Dementi noch eine Entschuldigung von PeTA!

    Schlimmer noch, die Pressemitteilungen werden nicht einmal gelöscht, sodass das Opfer weiter am Pranger steht, obwohl die Unschuld erwiesen ist. Für PeTA sind diese Strafanzeigen nur reine PR, wo auf Kosten des Steuerzahlers. Wo die Aussage gemacht werden sollte, das PeTA sich für den Tierschutz einsetzt. Nur wo, bleibt beim genauen Hinterfragen offen.

    Fazit:

    Nach PeTA Vorstellung kann also jetzt jeder PeTA wegen verdacht der Brandstiftung verklagen, da ja in den Presseberichten nichts davon berichtet wird, dass ein PeTA Mitarbeiter vor Ort war.