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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Kategorie: Aktenzeichen: Tier & Recht

  • Friedrich Mülln von Soko Tierschutz ruft wieder einmal zu Fakebewertungen auf

    Friedrich Mülln von Soko Tierschutz scheint wohl am Ende zu sein, dass er auf solche lächerlichen Aktionen, wie den Aufruf zur Abgabe von Fakebewertungen greifen muss!

    Und wie zu erwarten folgen seine Trolle seinem Aufruf! Es geht wieder einmal um eine Bommel, die nach Aussagen von Friedrich Mülln Echtpelz sein soll. Das dem Mülln-Shitstorm ausgesetzte Unternehmen Fritz Berger stellte die Behauptung auf, es sein Kunstfell! Keiner seiner Trolle hat nur die leiseste Ahnung, wie die Produktion einer solchen Mütze abläuft.

    Aber auch das scheint dem Friedrich Mülln, wie es den Anschein hat egal zu sein. Hauptsache bei einem Unternehmen wird wieder einmal der größtmögliche Schaden angerichtet. Dass Fakebewertungen, eine strafbare Handlung sind, vergisst in seiner stupiden Art und weise selbst Friedrich Mülln!

    SOKO Tierschutz Aktuell liegt der Laden bei 2,9. Schaffen wir es auf 2? ?

    Zitat: Facebook-Seite Soko Tierschutz

    Das Unternehmen Fritz Berger was Campingbedarf verkauft, produziert weder, noch hält es irgendwelche Pelztiere. Entweder kauft das Unternehmen von Zulieferern ein, oder beauftragt die Produktion von Produkten, die sie dann verkaufen. Und ja es kann sein, dass man bei der Bommel dieser angeprangerten Mütze davon ausging, es handle sich um Kunstfell. Dieses kann auch Friedrich Mülln nicht dementieren.

    Da er wie ein Elefant im Porzellangeschäft nur rum poltert, braucht er sich nicht zu wundern, dass seine Gegenpartei ihn als dummen Buben außen vorlässt und nicht bereit ist, auf seine dummen Vorwürfe zu reagieren! Aber genau das möchte ja der Friederich, um nichts anderes geht es ihm. Er will nur eins und das ist Aufmerksamkeit, um sein eigenes Ego zu befriedigen. Um die Tiere, die letztendlich ihr Fell geopfert haben, geht es dem Mülln schon lange nicht mehr. Ansonsten hätte er ja versucht, dass er den Produkthersteller herausfindet, um letztendlich nachweisen zu können, wo die Felle produziert wurden, die bei den Bommeln benutzt werden.

    Warum soll man nicht Felle nutzen, die von verunfallten Tieren stammen, oder aus alten Pelzmänteln?

    Viele vergessen gänzlich, dass Kunstfell nichts anderes ist als Plastik. Bei jeder Reinigung verliert ein Kunstfell Mikroplastikteile, die auf natürlichen Weg ins Meer gelangen und somit auch in die Nahrungskette. Es ist nicht der Plastikmüll, den man in den Meeren schwimmen sieht, die größte Gefahr ist, sondern die Mikroplastik Teile, die selbst in vielen Zahnpasten vorhanden sind.

    Hier muss ich selbst sagen, lieber eine Echtfellbommel, als eine Kunstfellbommel. Echtfell ist nicht so umweltschädlich wie Kunstfell und lässt sich in der Regel auch biologisch abbauen.

    Deswegen sollten sich die Mülln-Trolle erst einmal selbst Gedanken machen, bevor sie so einem stupiden Fanatiker, blindlings folgen!

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    Bei den Bewertungen der Tierschutz#Trolle aus dem Umfeld von SOKO Tierschutz und Friedrich Mülln zeigt sich wieder einmal die Intelligenz! Erst sich selber ein Bild machen, bevor man bei so einen inszenierten Mülln #Shitstorm mitmacht! Der Sinn einer Bewertung bei Facebook hat schon lange den Sinn verloren. Danke an solche nicht nachdenkenden #Tierrechtlern! Einfach Bewertung deaktivieren da hat man Ruhe. Schöne Grüße von #GERATI und Peta – Nein Danke

    Bewertung von Silvio Harnos auf Facebook für das Unternehmen Fritz Berger

  • Kommunales Wildtierverbot kostet Berlin 6.665,19 Euro

    Anstatt, sich der Berliner Senat um wichtigere Dinge kümmert, wie zum Beispiel die Fertigstellung des Berliner Flughafens, geht man lieber gegen Tierhalter vor und versucht diesen ein Berufsverbot zu erteilen!

    Eklatant an diesem Berliner Senat ist, dass er aus seinen eigenen Fehlern nicht lernt. Bereits im Februar dieses Jahres erließ Berlin ein Fahrverbot für Pferdekutschen am Brandenburger Tor. Auch dieser Beschluss wurde von einem Gericht zurückgewiesen!

    Pferdekutschen dürfen wieder auf den Pariser Platz

    Nach der erneuten gerichtlichen Absage an die rot-rot-grüne Senatsregierung von Berlin wurde nun bekannt, dass dieses Verfahren das Land Berlin 6.665,19 Euro an Gerichtskosten beschert. Diese werden natürlich aus dem Steuersäckel bezahlt, anstatt diese in wichtigere Berliner Projekte zu stecken.

    Auch scheint diese Landesregierung keine Politik für ihre Bürger zu machen, sondern ehern von radikalen Linken und Tierrechtlern sich leiten zu lassen. Anders lässt es sich nicht erklären, dass kurz nach dem bekannt werden des kommunalen Wildtierverbotes für den Weihnachtszirkus des Voyage 5.000 Karten im Vorverkauf verkauft wurden. Seit 24 Jahren ist der Zirkus Voyage Gast im Olympiastadium von Berlin und auf einmal will man dieses nicht mehr dulden.

    Umweltausschuss des Bundestages gab bereits im letzten Jahr bekannt, dass ein kommunales Wildtierverbot gegen alle gesetzlichen Grundlagen verstößt!

    PeTA´s Erpressungsversuch ging nach hinten los

    Demnach könnte man Senator Andreas Geisel (SPD) Vorsatz, vorhalten. Denn immerhin hatte Berlin bereits eine gerichtliche Schelte erhalten und auch der Bundestag legte deutlich klar, dass ein kommunales Wildtierverbot  rechtlich unzulässig ist! Eigentlich könnte man jetzt wenigstens erwarten, dass Senator Geisel, diese Gerichtskosten die der Landeskasse auferlegt wurden, erstattet.

    [amazon_link asins=’B001CWIJKI‘ template=’ProductAd‘ store=’bayide-21′ marketplace=’DE‘ link_id=’7e2e4f70-ed2f-11e8-9096-99b353e92504′]Die 6.665,19 Euro wurden auf Grundlage des vom Gericht angesetzten Streitwertes in Höhe von 240.000 Euro fällig. In diesem sind auch die Anwaltskosten des Zirkus enthalten. Mit diesem Geld hätte die Stadt Berlin bedürftigen Kindern zum Beispiel ein unvergessliches Zirkus Erlebnis spendieren können. Im Punkt Bildung und Unterstützung sind die Kassen von Berlin aber fest verschlossen und es werden nur notwendige Ausgaben getätigt.

    Was sind da schon ein paar Tausend Euro für so ein Gerichtsverfahren?

  • Tierrechtlerin – Dümmer geht immer!?!

    Am 2. November berichtete GERATI in einem Artikel über einen durch die radikale Tierrechtlerin Sandra Borchert ausgelösten Shitstorm, gegen eine Schäferhundhalterin und das zuständige Veterinäramt!

    Ihr wurde ein Video zugespielt, wo ein Schäferhund in einem Keller gezeigt wird. Dieses Video wurde von einem Nachbarn aufgenommen, der zeit geraumer Zeit in einem Rechtsstreit mit der Nachbarin und der Vermieterin steht. Gegen ihn soll eine Räumungsklage laufen!

    Wenn Tierschützer vom Tierschutz keine Ahnung haben und dann Straftaten begehen

    Ihren Artikel mit dem Video, dass von ihr Veröffentlicht wurde, hat sie mittlerweile gelöscht. Hier lässt sich Vermuten, dass die angedrohte rechtlichen Schritte des Anwalts, von Erfolg gekrönt waren.

    Nun lehnt sich diese Tierrechtlerin erneut weit aus dem Fenster und veröffentlicht auf ihrem Facebook Account einen Shitstorm-Aufruf gegen das zuständige Veterinäramt! Ohne den Wahrheitsgehalt zu prüfen, postete sie einen Link des ALF Unterstützers Bounty Schoening! Jener unterstützt terroristische Brandanschläge auf unschuldige Landwirte und andere Unternehmen! Ein Blick in sei Fotoalbum offenbart diese Vorliebe zu diesen terroristischen Anschläge auf unschuldige Tierhalter!

    Brandanschlag von Animal Liberation Front (ALF) in Bochum Foto: https://www.animalliberationfront.com/ALFront/Actions-Germany/BitebackReports2013.htm
    Brandanschlag von Animal Liberation Front (ALF) in Bochum Foto: https://www.animalliberationfront.com/ALFront/Actions-Germany/BitebackReports2013.htm

    Allein schon die stupide Forderung in diesem Beitrag eines lebenslanges Halteverbot, beweist das Sandra Borchert nicht nachdenkt, oder nicht begreifen möchte, dass die Halterin in keinem Fall gegen das Tierschutzgesetz verstößt.

    Zu diesem Thema äußerte sich das zuständige Veterinäramt in ausführlicher Form.

    „Die Schäferhündin ist etwa zehn Jahre alt und leidet an Hüftgelenk-Dysplasie und Inkontinenz„, sagt Borchert. Sie sei zwar selbst nicht vor Ort gewesen, habe jedoch viele Informationen vom Nachbarn sowie dessen Vormieterin erhalten.

    (…)

    In der Praxis gestaltet sich die Angelegenheit jedoch weitaus zäher. „Nicht alles, was unschön ist, lässt sich verbieten„, bringt Jan Focken, Sprecher des Kreises Gütersloh, die Problematik auf den Punkt. Eine Veterinärin des Kreises sei vor Ort gewesen und habe sich davon überzeugt, dass alle Vorschriften eingehalten werden. „Der Hund wird nachweislich nicht die ganze Zeit im Keller gehalten“, sagt Focken. So etwas sehe ein Veterinär einem Tier an. Ob das Tier allerdings den von der Halterin zugesicherten täglichen Auslauf erhalte, könne man natürlich nicht im Detail überprüfen.

    „Das Gesetz gibt es aber nicht her, dass wir hier einschreiten„, sagt Focken. Die in der Tierschutz-Hundeverordnung festgehaltenen Mindestanforderungen seien erfüllt. Der Hund werde, so Focken, nicht ganztägig im Keller gehalten, so dass er auch das vorgeschriebene Tageslicht erhalte. Allerdings habe man der Hundehalterin auch Verbesserungen auferlegt. So habe sie etwa dafür zu sorgen, dass die Hündin nicht länger „auf dem nackten Beton“ liegen muss und ihr zumindest eine Decke zugestanden wird.

    haller-kreisblatt.de

    Anstatt den Kontakt mit der Tierhalterin zu suchen und ihr als angebliche Tierschützerin Hilfe anzubieten wird dazu aufgerufen das Veterinäramt mit E-Mails zu bombardieren. Somit wird eine Behörde wieder einmal sinnlos mit Arbeit überhäuft, wo echte Tierschutzverstöße letztendlich liegen bleiben!

    FAZIT:

    Liebe Tierrechtler schaltet doch einfach Mal euer Gehirn ein, bevor ihr so ein Mist fabriziert!

  • Frank Albrecht von EndZoo meldet bei Facebook Urheberrechtsanspruch an

    EndZoo Betreiber Frank Albrecht meldet bei Facebook einen Urheberrechtsanspruch gegen GERATI an und bekommt sofort einen Anruf und ein rechtliches Schreiben präsentiert!

    Heute Morgen bekam ich wieder einmal einen Lachflash, als ich die Seiten von Frank Albrecht auf Facebook besuchte. Er antwortete dort öffentlich auf meine Vorwürfe, die ich ihm in einem rechtlichen Schreiben, was ich ihm per Fax und E-Mail und auf seinen persönlichen Wunsch auch seinem Anwalt zugesendet hatte. Da er diesen Rechtsstreit öffentlich austragen möchte, sehe ich mich nicht gehindert, auf eine Erwiderung seiner Aussagen zu verzichten.

    Im März 2018 erhielt ich von einem Rechtsanwalt, der Herrn Frank Albrecht von EndZoo als Mandanten vertrat, eine Abmahnung, auf die ich natürlich unverzüglich reagierte. Die mir zugesendete Abmahnung und mein Antwortschreiben findet ihr anonymisiert in diesem Artikel!

    Frank Albrecht von EndZOO will GERATI abmahnen (10)

    Aufgrund meiner Darlegung gegenüber dem Anwalt sah sich Frank Albrecht genötigt einige von mir aufgezählte Punkte abzuändern. Dieses habe ich dann in diesem Artikel festgehalten.

    GERATI schreckt EndZOO Betreiber Frank Albrecht auf (11)

    Frank Albrecht meldet Titelbild von GERATI bei Facebook wegen angeblichen Urheberrechtsverstoß!

    Gestern erhielt ich dann eine E-Mail von Facebook, in der mir mitgeteilt wurde, dass ein Titelbild was ich auf PeTA – Nein Danke veröffentlicht hatte, gelöscht wurde. Grund für die Löschung sei ein angeblicher Urheberrechtsanspruch von Frank Albrecht!

    Hier die E-Mail von Facebook:

    Hallo,

    Wir haben den folgenden von Ihnen auf Facebook geposteten Inhalt entfernt bzw. den Zugriff darauf deaktiviert, weil wir eine Mitteilung von einem Dritten erhalten haben, dass der Inhalt sein(e) Urheberrecht(e) verletzt:

    {Ip_description}

    Facebook ist nicht in der Lage, Streitfälle zwischen Dritten zu entscheiden. Wenn Sie der Meinung sind, dass dieser Inhalt nicht von Facebook hätte entfernt werden dürfen, können Sie sich direkt an die beschwerdeführende Partei wenden, um Ihr Problem zu lösen:

    Mitteilungsnummer: 2027812957279288

    Kontaktinformationen

    Rechteinhaber: Frank Albrecht

    E-Mail: Frank****@endzoo.de (anonymisiert von GERATI)

    Copyrighted Work: A photo

    Sollte es zu einer Einigung über die Wiederherstellung des gemeldeten Inhalts kommen, veranlassen Sie bitte, dass die beschwerdeführende Partei uns ihre Einwilligung per E-Mail zusendet und dabei die ursprüngliche Referenznummer angibt. Wir können diesen Inhalt erst dann auf Facebook wiederherstellen, wenn wir eine ausdrückliche Einverständniserklärung von der beschwerdeführenden Partei erhalten haben. Bitte beachten Sie, dass die beschwerdeführende Partei nicht dazu verpflichtet ist, auf Ihre Anfrage zu reagieren.

    Wir möchten Ihnen dringend raten, die von Ihnen auf Facebook geposteten Inhalte zu überprüfen, um sicherzustellen, dass Sie keine anderen verletzenden Inhalte gepostet haben. Denn gemäß unseren Richtlinien sperren wir gegebenenfalls die Konten von Personen, die wiederholt Verletzungen begehen.

    Weitere Informationen zum geistigen Eigentum erhalten Sie in unserem Hilfebereich:

    https://www.facebook.com/help/intellectual_property

    Mit freundlichen Grüßen

    Das Facebook-Team

    Nun schauen wir uns einmal seinen Vorwurf genauer an!

    Frank Albrecht meldete nicht den Artikel vom 03. November 2018, sondern nur das erstellte Titelbild dieses Artikels, dass ich am 07. November 2018  als Titelbild meiner Facebook Seite aktivierte.

    Frank Albrecht von EndZoo – Der Märchenerzähler (18)

    Er scheint sein Foto als Urheberrechtsverstoß anzusehen. Man darf wohl davon ausgehen, dass er auch den Artikel bei Facebook gemeldet hatte, dieser aber als keinen Verstoß gegen den Gemeinschaftsstandard gesehen wurde.

    Als Nächstes besuchte ich die Webseite von EndZoo und stellte erfreut fest, dass Herr Frank Albrecht endlich nach mehr als sechs Monaten es geschafft hatte, eine Faxnummer für seinen Vereinssitz zu erhalten. Gleichzeitig wurde erneut der für Anfang Oktober angekündigte transparente Jahresbericht des Vereins EndZoo, auf November verschoben!

    Aktueller Hinweis: Der Jahresbericht für das Geschäftsjahr 2017 ist in Arbeit und erscheint im November 2018.

    Auszug Webseite Endzoo.de

    Ob bis zum heutigen Tage überhaupt eine Jahreshauptversammlung stattgefunden hat, bleibt fraglich, insbesondere da bei Vorstandsmitgliedern des Vereins EndZoo Deutschland e. V., erst kürzlich eine Polizeirazzia in Österreich stattgefunden hatte.

    Gerät EndZoo Betreiber Frank Albrecht in Bedrängnis? (16)

    Gesetzlich vorgeschrieben ist für eingetragene Vereine wie EndZoo Deutschland e. V., deren Vereinsvorsitzende Frank Albrecht ist, dass eine Jahreshauptversammlung im ersten Quartal des folgenden Jahres erfolgen muss. Da sich Frank Albrecht der Imitative TransparenteZivilgesellschaft verpflichtet hat, muss er seinen  Jahresbericht, der auf dieser Jahreshauptversammlung beschlossen wird, veröffentlichen. Nun das Jahr neigt sich dem Ende und es dürfen tatsächlich Wetten abgeschlossen werden, ob es Frank Albrecht in diesem Jahr noch hin bekommt.

    Anruf bei EndZoo Deutschland e. V. durch GERATI!

    Wer mich kennt, weis das ich lieber den persönlichen Kontakt bei Klärungen von Problemen suche, als wenn ich ein Ellenlanges rechtliches Schreiben verfasse! Also rief ich bei der hinterlegten Telefonnummer, die im Impressum der Webseite Endzoo.de als rechtsgültige Kontaktaufnahme steht, an. Da ich solche Telefongespräche generell protokolliere, bin ich in der erfreulichen Lage dieses Gespräch wortwörtlich wiederzugeben.

    Nach dem ich es drei Mal versucht hatte und ich Herrn Frank Albrecht nicht erreichte, klingelte fünf Minuten später mein Telefon und tatsächlich Frank Albrecht hat mich zurückgerufen. Hier das Telefongesprächsprotokoll.

    • Harnos
    • Wer ist da?
    • Der Herr Harnos, spreche ich da mit dem Herrn Albrecht?
    • Welcher Harnos?
    • Silvio Harnos von GERATI!
    • Siieeee trauen sich hier anzurufen? Das ist eine Frechheit!
    • Ich trau mich anzurufen – JA! Es geht eigentlich darum wegen ihrer Meldung bei Facebook!
    • Was wollen sie von mir?
    • Ich möchte das sie diesen Urheberrechtsanspruch zurückziehen, weil sie selber auf Zooexperte Frank Albrecht – Endzoo angeben, dass sie eine Person des öffentlichen Lebens sind!
    • <…Pause keine Antwort von Herrn Albrecht…>
    • Und damit haben sie keinen Anspruch auf ein Urheberrecht, weil sie sind eine Person des öffenlichen Lebens – wie sie es selber sagen!
    • Schreiben sie meinem Anwalt, <kurze Pause> oder schreiben sie mir und dann ist gut! Und ich verbitte mir mich überhaupt noch einmal anzurufen <…>
    • <…Einwurf…> Moment einmal sie sind eine…
    • <… Aufgelegt durch Herrn Frank Albrecht …>

    Daraufhin verfasste ich eine vierseitige Unterlassungsaufforderung, die ich Herrn Frank Albrecht, per Fax und per E-Mail zusendete. Als Kopie wie gewünscht habe ich dieses Schreiben seinem mir bekannten Anwalt zugesendet.

    Heute Morgen öffentliche Stellungnahme durch Herrn Frank Albrecht auf der Facebook Seite „ZooExperte Frank Albrecht – EndZOO“

    Wie schon gesagt habe ich tatsächlich heute Morgen einen Lachanfall bekommen, als ich seine Facebook Seite aufrief.

    Dort findet man folgenden Beitrag, denn ich natürlich für Euch einmal zerpflücken möchte!

    Auffällig ist, dass er nun auch bei seinem Profilbild ein Copyright Eintrag hinterlegt hat. So prangert jetzt „(c) Frank Albrecht 2018“ über sein Gesicht! 😉

    Gleichzeitig hat er meine Punkte, die ich in der Unterlassungsaufforderung als Beweise beigefügt habe, versucht auseinander zupflücken. Dank dieses Beitrages sind mir weitere Punkte aufgefallen.

    Aber schauen wir uns mal seine Gegenargumentation an, die einen Urheberrechtsverstoß meiner Person aufzeigen sollen.

    URHEBERRECHT AM EIGENEN FOTO

    Dieses Foto darf, bezugnehmend auf §22 des KUG, „nur mit Einwilligung des Abgebildeten“, also nur mit meiner persönlichen Einwilligung bearbeitet und verbreitet werden. Dieses Bild entspricht auch nicht den Ausnahmen nach §23 des KUG (Punkt 1-4), wonach eine Einwilligung für eine Veröffentlichung nicht für notwendig erachtet wird.

    Meinen Unterlassungsanspruch hatte ich mit §23 KunstUrhG begründet aber schauen wir uns erst einmal an was im §22 KunstUrhG steht!

    § 22

    1. Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.
    2. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt.
    3. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. 
    4. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

    dejure.org

    Wenn man sich nur diesen Paragrafen anschaut, hätte Herr Frank Albrecht recht. Um jedoch eine journalistische Tätigkeit zu ermöglich wurde ein zusätzlicher Paragraf geschaffen, der im Fall von Frank Albrecht den $22 für nichtig erscheinen lässt.

    $23

    (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

    1.Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
    2.Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
    3.Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
    4.Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

    dejure.org

    Herr Frank Albrecht vergisst eins. Er selbst gibt auf seiner Facebook Seite an, er sei eine „Person des öffentlichen Lebens“!

    Frank Albrecht gibt selbst auf seiner Facebook Seite an, dass er eine Person des öffentlichen Lebens sei!
    Frank Albrecht gibt selbst auf seiner Facebook Seite an, dass er eine Person des öffentlichen Lebens sei!

    Demnach würde seine Aussage das §23 KunstUrhG für ihn nicht gelte, falsch sein.

    Zudem bin ich im Besitz dieses Foto. Also besitze ich, als Urheber, auch alle Rechte an diesem Bild. Also habe nur ich das Recht zu bestimmen, wann und wie dieses Bild genutzt, verwertet, bearbeitet oder veröffentlicht wird.

    Jetzt beginnt Herr Frank Albrecht, das Kunst Urheberrechtsgesetz mit dem Urheberrecht zu vermischen. Aber auch hier bin ich mit meiner Auffassung auf der richtigen Seite.  Dazu habe ich einmal ein wenig gegoogelt und diesen Beitrag gefunden, den ich zitieren möchte!

    Von diesem Grundsatz gibt es aber eine wichtige Ausnahme. Wird nämlich ein neues selbständiges Werk in freier Benutzung eines fremden Werks geschaffen, ist für die Veröffentlichung und Verwertung des neuen Werks die Zustimmung des Urhebers des ursprünglichen Werks nicht erforderlich (§ 24 Urheberrechtsgesetz). Man spricht in diesem Fall von einer freien Benutzung des ursprünglichen Werks.

    videoaktiv.de

    Der §24 UrhG sagt folgendes aus.

    § 24
    Freie Benutzung

    (1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.
    (2) Absatz 1 gilt nicht für die Benutzung eines Werkes der Musik, durch welche eine Melodie erkennbar dem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt wird.

    dejure.org

    Also was habe ich getan! Ich habe sein Profilfoto genommen, dieses ausgeschnitten und in einem gänzlich neuen Werk und Kontext gesetzt. Damit habe ich ein neues eigenständiges Werk geschaffen. Für die Verwendung des Fotos von Frank Albrecht brauchte ich demnach auch keine Zustimmung einholen. Was anders wäre es gewesen, ich hätte nur sein Foto genommen und es allein veröffentlicht! Hier hätte ich dann aber einen Verweis des Urhebers gemacht und es z.B. als Screenshot gekennzeichnet.

    Gleichzeitig erteilt Frank Albrecht, jedem das Recht seine Werke zu nutzen!

    So findet man auf der Facebook Seite „ZooExperte Frank Albrecht – EndZOO“ unter „Info“ -> „Persönliche Informationen“ folgenden Absatz!

    Gern dürfen meine Ausführungen ungekürzt, nicht aus dem Zusammenhang gerissen und mit Angabe der Quelle, geteilt oder anderweitig verwendet werden. 

    Nun Facebook lebt von Bildern und er schreibt tatsächlich, dass man seine Ausführungen, worin ich auch Videos und Bilder interpretiere, anderweitig verwenden darf! Also für mich hat es den Eindruck, dass Frank Albrecht selber nicht weiß, was er für Genehmigungen für seine Werke erteilt.

    Kurz vor dem Abschluss seine Ausführung will Herr Frank Albrecht erkennen, dass er ja nur ein gewöhnlicher Bürger sei! So schreibt er.

    Zudem bin ich keine Person des „öffentlichen Interesse“, wie Politiker*innen, Sportler*innen oder Schauspieler*innen, für die es Ausnahmen im Persönlichkeitsrecht gibt, sondern ich bin eine „Person des öffentlichen Lebens“ die rechtlich nur als „gewöhnlicher Bürger“ gewertet wird. Mein „Recht am eigenen Bild“ bleibt also unverändert.
    Ein Beispiel aus der „Promiwelt“: https://www.huffingtonpost.de/2016/11/26/zdf-heute-show-van-der-horst-afd-rundfunkgebuehr_n_13244942.html

    Nun bevor ich mich mit dem Link befasse, schaue ich mir doch einmal lieber an wie Facebook eine Person des öffentlichen Lebens sieht, wie Frank Albrecht sich ja auf Facebook selbst bezeichnet. Dazu habe ich in der Süddeutschen Zeitung einen Artikel zu Facebook gefunden. Dort heißt es zu der Definition von Facebook zu einer Person des öffentlichen Lebens.

    Personen des öffentlichen Lebens

    Facebook unterscheidet zwischen Menschen des öffentlichen Lebens und Privatpersonen. Weil Personen des öffentlichen Lebens weniger streng geschützt sind, ist es interessant, sich die Kriterien zu betrachten, nach denen jemand bei Facebook als Person des öffentlichen Lebens gilt.

    Sie sind:

    Menschen, die in eine Regierungsposition gewählt wurden

    Menschen mit mehr als 100 000 Followern in sozialen Medien

    Menschen, die bei Rundfunk- oder Nachrichtenmedien angestellt sind und sich dort öffentlich äußern

    Menschen, die in den letzten zwei Jahren fünfmal oder öfter in Nachrichtenartikeln erwähnt wurden.

    sueddeutsche.de

    Die ersten zwei Punkte kann man ausklammern, jedoch der letzte Punkt ist für GERATI interessant. Also googeln wir einmal nach „Frank Albrecht, „Zooexperte Frank Albrecht“ und „Endzoo“!

    Ich lasse hier einmal die unzähligen Ergebnisse aus dem Umfeld von GERATI weg  und konzentriere mich auf andere Suchanzeigen!

    • https://zoos.media/medien-echo/paviane-neunkircher-zoo-schlimmer-anblick/
    • https://tierschutzverein.at/die-luege-von-der-eisbaerenrettung-in-zoo-gefangenschaft/
    • https://hoyte24.de/newsreader2/gen-analysen-erwartet.html
    • https://rp-online.de/nrw/staedte/krefeld/tierschuetzer-im-zwielicht_aid-20800995
    • https://www.lr-online.de/lausitz/hoyerswerda/unklarheit-um-hoyerswerdas-krokos_aid-24262567

    Alle Presseartikel stammen aus dem Jahr 2018 und beziehen sich auf Frank Albrecht von EndZoo. Somit dürfte unbestritten sein, dass im Sinne von Facebook Herr Frank Albrecht sehr wohl eine Person des öffentlichen Lebens ist und dieses auch immer wieder auf seinen Facebook Seiten erklärt. Da brauchte ich nicht einmal seine öffentlichen Vorlesungen, die unter anderem in einem Leichenschauhaus stattfanden, zu erwähnen.

    Frank Albrecht beerdigt nun doch EndZOO (7)

    Aber kommen wir zum Schluss einmal zu dem Link den Frank Albrecht beigefügt hat und der beweisen soll, dass er recht habe!

    Allein bereits der erste und letzte Absatz hätte hier Frank Albrecht eigentlich aufzeigen müssen, dass es sich bei diesem Artikel um Satire handelt!

    Dem Komiker Lutz van der Horst gefiel das gar nicht: Die AfD Bayern verwendete sein Gesicht für ein Plakat, mit dem für die Aufhebung der Rundfunkgebühren geworben wird. Ohne ihn zu fragen.

    (…)

    Zwischen Armselig und gut

    Dieser satirische Beitrag wird AfD-Mitglieder sicherlich nicht überzeugt haben, dass Rundfunkgebühren auch sinnvolle Investitionen sein können. Einige Zuschauer beschwerten sich auf dem Kurznachrichtendienst Twitter über die Schelte der AfD, die einen Großteil der Sendung einnahm.

    huffingtonpost.de

    Lesen bildet Herr Frank Albrecht. Damit ich auch einmal mit einem tatsächlichen Urteil punkten kann, möchte ich folgendes Zitat noch beifügen.

    Bei der Beurteilung, ob es sich bei der „prominenten“ Person um eine Abbildung der Zeitgeschichte handelt, kommt es stärker auf den Kontext der Berichterstattung als auf die abgebildete Person an. Der für die Frage, ob es sich um ein Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte handelt, maßgebende Begriff des Zeitgeschehens ist weit zu fassen, da im Rahmen der Informationsfreiheit ein großes Interesse der Öffentlichkeit an Geschehnissen von gesellschaftlicher Relevanz besteht. Zum Zeitgeschehen gehören daher nicht nur alle Ereignisse, die in den Blick der Öffentlichkeit geraten sind, sondern sämtliche Angelegenheiten von öffentlichem Interesse.

    Dazu gehören wirtschaftliche oder kulturelle Geschehnisse, Naturkatastrophen, Unfälle, Kriegshandlungen sowie grundsätzlich auch Straftaten. So handelt es sich zum Beispiel bei einem auf einem jährlich stattfindenden Mieterfest erstellten Foto für eine an die Mieter gerichtete Broschüre um ein Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte (BGH, Urt. v. 08.04.2014, Az. VI ZR 197/13, GRUR 2014, 804).

    https://www.medienscouts-nrw.de/recht-am-eigenen-bild-fotos-von-prominenten/

    [amazon_link asins=’B0051SL59G‘ template=’ProductAd‘ store=’bayide-21′ marketplace=’DE‘ link_id=’9ccf0758-e312-11e8-8586-0981e22e9423′]Natürlich werde ich Herrn Frank Albrecht diesen Artikel gleichzeitig per E-Mail senden, in der Hoffnung, dass er noch einmal nachdenkt und die von mir gesetzte Frist heute 12 Uhr, nicht fruchtlos verstreichen lässt. Mit Anträgen auf einstweilige Verfügungen, habe ich ja gegen Tierrechtler aus dem Umfeld von Simon Fischer bereits erfolgreiche Erfahrungen sammeln können!

  • PeTA hat sein nächstes Prangeropfer gefunden

    PeTA hat sein nächstes Prangeropfer gefunden

    PeTA verunglimpft freudig weiter und präsentiert das nächste Opfer, was an den öffentlichen Pranger gestellt wird, ohne das PeTA selbst die Wahrheit der Videoaufnahmen geprüft hat!

    Straftaten zahlen sich für PeTA aus, wie man aus den Spendeneinnahmen die PeTA veröffentlicht entnehmen kann. Selbst ein Richter kam zu dem Urteil das PeTA-Mitarbeiter Straftaten nicht scheuen. Wieder hat PeTA ein Opfer ausgegoren, wo angeblich Tiere miserabel in einem Zoo gehalten werden sollen. Wir erinnern uns an die Kampagne gegen den Zoo Hannover, wo PeTA auf verleumderischer Art und Weise Videomaterial so manipuliert hat, dass der Eindruck erweckt wurde, dass kleine Elefantenbabys drangsaliert und sogar geschlagen worden sein sollen.

    Leider fanden die ermittelnden Behörden im ungeschnittenen Videomaterial, was PeTA selbst den Ermittlungsbehörden vorenthalten, wollte keine einzigen Anhaltspunkte eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz!

    PeTA vs. Zoo Hannover

    Jetzt hat sich PeTA den Kobelt-Zoo (in Frankfurt-Schwanheim) als Opfer ausgesucht!

    PeTA präsentierte auf ihrer Facebook-Seite, ein völlig aus dem Zusammenhang gerissenes Video was angeblich die Tierquälerei aufzeigen soll! Dazu verweist man darauf, dass dieses Videomaterial von einem sogenannten Whistleblower stammen sollte. Dann machte sich PeTA an die Arbeit und manipulierte das Video so, dass es wohl nichts mehr mit der Wahrheit zu tun hat!

    Dazu schreibt PeTA folgenden Kommentar:

    Whistleblower haben uns auf die Zustände im Kobelt-Zoo (in Frankfurt-Schwanheim) aufmerksam gemacht.

    Verhaltensgestörte Tiere, heruntergekommene Gehege – diese Zustände findet das Veterinäramt akzeptabel ?

    PeTA Deutschland Facebook

    PeTA scheint hier weder eine Überprüfung der Vorwürfe, noch einen Kontaktversuch zum Zoo gestartet zu haben!

    Fraglich ist auch, wie PeTA überhaupt einschätzen kann, ob die Aufnahmen tatsächlich von dem genannten Zoo stammen. Warum wendet PeTA sich nicht erst einmal an den Zoo, bevor man ihnen öffentlich anprangert.

    Auf YouTube scheint man wohl ehern die Wahrheit zu diesem Zoo zu finden!


    [amazon_link asins=’B01CJMBXUC‘ template=’ProductAd‘ store=’bayide-21′ marketplace=’DE‘ link_id=’559fa2e3-db72-11e8-9af9-1b2e8f4bbb10′]Wenn man sich die Jahreszeit und das Wetter in Deutschland anschaut, ist es nicht so, dass manche Tiere in ihre Winterquartiere umgesiedelt werden? Aus dem von PeTA präsentierten Video geht weder hervor wann und von wem es aufgenommen wurde. Gleichzeitig stellt sich natürlich die Frage, inwieweit der Produzent des Videos befähigt ist, einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz zu erkennen. Selbst PeTA ist dazu nicht in der Lage, wie unzählige Einstellungsbescheide belegen!

    Dieses mag auch daran liegen, dass bei PeTA selbst keine Experten arbeiten und dieses sogar nachdem ihr angebliches Diplom verschwunden ist von PeTA zum Fachreferenten degradiert werden müssen.

    Vom Diplom-Zoologen und Wildtierexperten, zum Tellerwäscher

     

  • PeTA sieht sich selbst nicht mehr als gemeinnützig

    PeTA räumt nun endgültig ein, dass man keine gemeinnützige Organisation sei. So geht es jedenfalls aus dem von PeTA bei Facebook angezeigten Status hervor!

    PeTA steht massiv unter Druck, nachdem sich die Politik mit dem Thema befasst, ob „Straftaten mit einer Gemeinnützigkeit“ vereinbar sind. Langsam scheint PeTA es auch zu begreifen. Die Tage als gemeinnützige Organisation scheinen gezählt zu sein. Und nein PeTA soll nicht gesperrt werden, sondern es soll verhindert werden, dass solche Organisationen und Vereine die Straftaten begehen, einen gemeinnützigen Steuervorteil erhalten.

    So findet man jetzt auf der Facebook-Seite von PeTA Deutschland nicht mehr den Eintrag „Gemeinnützige Organisation“, sondern „Interesse“. Dieses entspricht dieser Organisation wohl auch ehern, vertritt sie doch aus puren Eigennutzen nur Veganer und schiebt den Tierschutz fälschlicherweise vor.

    PeTA gibt selbst an nicht mehr Gemeinnützig zu sein Screenshot Facebook
    PeTA gibt selbst an nicht mehr Gemeinnützig zu sein Screenshot Facebook

    PeTA auf Eigenfindung!

    So fand GERATI bei seiner PeTA-Recherche heraus, dass PeTA selbst in den Fleischgroßhandel eingestiegen ist. Kurz, nachdem GERATI dieses auf Facebook veröffentlicht hatte, löschte PeTA dieses wieder! Der Screenshot wurde mit dem Kommentar „Das Grauen für Veganer wird wahr – PeTA verkauft offiziell Fleisch!!!“ auf der Facebook-Seite von GERATI „PeTA – Nein Danke“ veröffentlicht.

    Das Grauen für Veganer wird wahr - PeTA verkauft offiziel Fleisch!!!   Screenshot Facebook
    Das Grauen für Veganer wird wahr – PeTA verkauft offiziel Fleisch!!!
    Screenshot Facebook

    Innerhalb kürzester Zeit wurde dann der Hinweis auf den Fleischgroßhandel auf der von PeTA verwalteten Facebook-Seite gelöscht. Nun darf man gespannt sein, ob PeTA auch in diesem Fall den Begriff „Gemeinnützige Organisation“ wieder hinzufügt, oder sich letztendlich geschlagen gibt und akzeptiert, dass man mit einer Gemeinnützigkeit nichts am Hut hat.

    [amazon_link asins=’B002YPL3MI‘ template=’ProductAd‘ store=’bayide-21′ marketplace=’DE‘ link_id=’d25900c7-d8ad-11e8-9681-15c763802cca‘]Höchstrichterliches Urteil „PeTA Mitarbeiter scheuen Straftaten nicht“

    Wie kann ein Verein, der anscheinend Straftaten am laufenden Band begeht, gemeinnützig sein? Es dürfte schwer auszuschließen sein, dass ein gewährter Steuervorteil aus der Gemeinnützigkeit in der Verwendung bzw. Planung von Straftaten seine Verwendung findet. In diesem Fall würde sich der Staat mit schuldig machen.

    Falsche Tatsachenbehauptung und Rufschädigung durch PeTA

    Ein Antrag der FDP federführend durch Gero Hocker wird derzeit im Bundestag behandelt. Man darf hoffen, dass die Politiker dieses genauso sehen, dass eine Gemeinnützigkeit sich nicht mit Straftaten vereinbaren lasse!

  • Maaf Mr. Krishna Singh – Mein Gerichtsverfahren

    PeTA – Mitarbeiter Krishna Singh strebt Verfahren gegen GERATI an und einigt sich auf einen Vergleich! Heute möchte ich Euch schildern, was passiert ist!

    Mein Rechtsanwalt hat mir zwar empfohlen zu schweigen! Ich bin aber der Meinung, dass es notwendig ist, Euch zu erklären, was passiert ist. Ich möchte einerseits verhindern, dass Dritte ein gleiches Verfahren droht! Andererseits sollte es im Sinne des Klägers sein, dass ich mich öffentlich bei ihm entschuldige!

    Aber gehen wir einmal der Reihe nach.

    Als ich im Februar auf Einladung des Circus Krone nach München flog, wurde mir eine Klageschrift in Indonesien zugestellt! Die Story was ich bei der Einreise in Deutschland auf Grundlage von Strafanzeigen erlebte, dürfte ja mittlerweile jedem bekannt sein. Bis heute acht Monate später weis ich immer noch nicht, was PeTA mir im Einzelnen vorgeworfen hat, was eine vorläufige Festnahme bei der Einreise in München begründen könnte! Hier mal der erste Artikel zu dieser Story.

    PeTA will GERATI bei der Einreise in Deutschland verhaften lassen

    Die mir zugegangene Klageschrift umfasste über 50 Seiten. Und warum? Weil die vertretende Rechtsanwaltskanzlei jede einzelne Seite ins Indonesische übersetzen lassen hat. Nein man hat nicht in Indonesien geklagt, sondern beim Landgericht Berlin!

    Klagegrund war eine Aussage, die ich auf Grundlage eines Schreibens der Rechtsanwaltskammer Stuttgart, in einem Artikel getätigt habe! Diese Aussage war nach jetziger Erkenntnis aufgrund fehlender Informationen, falsch!

    Syndikusanwalt von PeTA Krishna Singh besitzt keine Zulassung als Rechtsanwalt mehr
    Syndikusanwalt von PeTA Krishna Singh besitzt keine Zulassung als Rechtsanwalt mehr

    Ich hatte auf Grundlage dieses Schreibens der Rechtsanwaltskammer Stuttgart den Artikel geschrieben „PeTA Anwalt Krishna Singh verliert Zulassung“. Diese Aussage ist nach den von Herrn Krishna Singh im Laufe des Gerichtsverfahrens vorgelegten Beweisen falsch. Herr Krishna Singh hat freiwillig auf seine Zulassung verzichtet. Dieses geschah auf Grundlage des §14 Abs. 2 Nr. 4 BRAO.

    Ich habe den betroffenen Artikel bereits kurz nach der Verhandlung auf privat gesetzt und verschiedene interne Links und Textpassagen abgeändert. Den auf privat gesetzten Artikel werde ich in korrigierter Form in naher Zukunft wieder öffentlich machen.

    Endschuldigung Herr Krishna Singh,

    oder wie es auf Indonesisch heißt „Maaf Mr. Krishna Singh“. Zu dem damaligen Zeitpunkt lagen mir leider keine weiteren Informationen vor. Ich hätte selbstverständlich, nach Hinweisen von Ihnen per E-Mail diesen Artikel sofort geändert. So war dieser Artikel leider über zwei Jahre online.

    Gleichzeitig möchte ich natürlich alle Leser und Unterstützer von GERATI auffordern, diese falsche Aussage nicht mehr zu tätigen. Herr Krishna Singh hat seine Rechtsanwaltszulassung freiwillig im Januar 2016 abgegeben.

    Obwohl Herr Krishna Singh seit Januar 2016 keine Anwaltszulassung mehr besitzt, wurde im Mai 2016 ein Buch von PeTA herausgegeben, worin Herr Krishna Singh als Syndikusrechtsanwalt betitelt wurde.

    Daraufhin erstattete GERATI eine Strafanzeige! Strafanzeige wegen Titelmissbrauch als PDF zum Download

    Und noch eine Frage erlauben Sie mir doch. Warum die Übersetzung ins Indonesische. Selbst die Sie vertretende Rechtsanwältin hatte mit mir bereits 2014 per E-Mail Kontakt in deutscher Sprache. Damals ging es um das von PeTA vorsätzlich verursachte Mailbombing gegen meinen Webserver. Ich hatte mir dann einfach einmal erlaubt, auf die unzähligen E-Mails zu antworten. Warum also die Übersetzung ins Indonesische. Der Blog ist in Deutsch – also warum?

    Aber hier wird wohl Hobbyjurist Dr. Edmund Haferbeck gleich wieder ein Maulkorb verteilen und laut rumschreien „Nicht Antworten“

    Tierrechtler präsentieren Emnid Umfrage ohne Belege

    Nun ich bin ein Mensch, mit dem man sich Unterhalten und Diskutieren kann. Das wird Ihnen jeder bestätigen. Nur scheint sich PeTA regelrecht vor mir zu verstecken. So wird es wohl früher oder später ein erneutes Zusammentreffen bei der Justiz geben. Vielleicht dann mit vertauschten Plätzen. 😉

  • Betrug- oder hat man Angst mit PeTA in Verbindung gebracht zu werden?

    Seit drei Jahren veranstaltet PeTA im September eine Challenge, wo angeblich die gezahlten Spenden verdoppelt werden. Was ist an dieser Aktion dran?

    Angefangen hat PeTA mit dem Spendenziel 100.000 Euro. Seit zwei Jahren wurde dieses Ziel für diese Challenge auf 500.000 Euro angehoben. Diese Spendensammelaktion richtet sich gegen Tierversuche. Da PeTA ja immer Stolz verkündet, dass man die Ziele erreicht hat, sollten somit 2,2 Millionen Euro in den letzten drei Jahren zusammengekommen sein!

    Spendenverdoppler bleiben anonym!

    Betrug- oder hat man Angst mit PeTA in Verbindung gebracht zu werden? Screenshot Facebook
    Betrug- oder hat man Angst mit PeTA in Verbindung gebracht zu werden? Screenshot Facebook

    In dem von PeTA präsentierten Video zu dieser Spendensammelaktion wird bekannt gegeben, dass die Spendenverdoppler anonym bleiben wollen! Nun stellen sich GERATI drei wichtige Fragen die PeTA bei und nach dieser Spendenaktion offen lässt.

    1. Laut Transparenter von PeTA selbst veröffentlichter Ausgabenliste, tauchen in den letzten drei Jahren keine Zahlungen die in Verbindung mit Tierversuchen stehen auf! Begeht PeTA hier eine Spendengeldveruntreuung und somit Betrug an den ahnungslosen Spendern?
    2. Warum wollen die Spender anonym bleiben? Ist eine Spende so große Spende in Höhe von 500.000 € so firmenschädlich, dass man dieses am liebsten selbst vergessen möchte?
    3. Die Summe von 500.000 €, die anonym gespendet werden, dürften vor allem in den letzten Jahren die 10%-Grenze der Gesamtspenden überstiegen haben! PeTA hat sich als Mitglied der Transparenten Zivilgesellschaft verpflichtet Spender die mehr als 10 % der gesamten Spendeneinnahmen verursachen namentlich zu benennen. PeTA gibt aber weiter an, dass keine Spenden diese Marke überschritten haben!

    Man darf sich wohl dieser offenen Fragen tatsächlich die Gedanken machen, ob hier bei dieser von PeTA ins Leben gerufenen Spendenchallenge dieses überhaupt durch den Gesetzgeber gedeckt ist.

    [amazon_link asins=’B000OC7SZ4′ template=’ProductAd‘ store=’bayide-21′ marketplace=’DE‘ link_id=’cc2b08ee-d2c6-11e8-be46-8729f421b079′]Weiterhin ist fraglich, ob PeTA Gegenleistungen in Form von Gutscheinen bei einer Spende anbieten darf. Dieses geht jedenfalls  aus der Seite „Vielen Dank für Ihre Spende!„, abzurufen unter peta.de/tierversuche-stoppen-danke-v hervor. Dort bietet PeTA Gutscheine von Dr. Bronner, i+m Naturkosmetik und dem PeTA-Store an. Wer also einen dieser Gutscheine haben möchte, muss erst an PeTA eine Spende zahlen. Es ist schon lustig, was PeTA alles unternimmt, um an Spenden zu gelangen.

    Trittbrettfahrer in Form von Soko Tierschutz war in den vergangenen Jahren auch mit dieser angeblichen anonymen Verdopplerspendenaktion unterwegs. Dass Spender hier wahrscheinlich regelrecht beschissen werden, interessiert keinem der Spender. Hauptsache man hat sein Herz befreit und die private Brieftasche der Vereinsführung gefüllt.

    Bei PeTA arbeitet nämlich niemand ehrenamtlich wie in den meisten Tierheimen. Dieses sollten sich Spendenwillige bewusst sein!

  • Tierschutz – was tust Du?

    Eine jahrelange Tierschützerin stellt die Frage „Politik – was tust DU?“ und ich möchte auf diesen veröffentlichten Artikel einmal die Gegenfrage stellen „Tierschutz – was tust Du?“ und diese Frage einmal persönlich analysieren!

    Auf der Webseite der Giessener-Zeitung, fand ich den Artikel „Politik – was tust DU?“ in dem eine jahrelange Tierschützerin Ihre Erfahrungen teilt. Insbesondere geht Sie in Ihrem geschriebenen Artikel auf die Kastration von Katzen ein, die wie Sie persönlich findet, von der Politik unzureichend unterstützt wird.

    Nach meiner persönlichen Auffassung ist dieses sehr einseitig gedacht!

    Den Buhmann der klammen Kassen für Tierschutzvereine in die Schuhe der Politik zu schieben halte ich gänzlich für falsch. Auch wenn man verdeutlichen muss, das Auflagen für ein Tierheim sich in den letzten Jahren immer wieder verschärft haben. Sollte man bei baurechtlichen Vorschriften für ein Tierheim Abstriche machen? Ich bin der persönlichen Meinung „Nein“.

    Gesetzlich sind Kommunen verpflichtet, sich um Fundtiere zu kümmern!

    Dieses wird auch von den Kommunen auf Grundlage der gesetzlichen Verpflichtung getan. Es kann und darf aber nicht sein, dass Tierheime, die auf freiwilliger Basis diese Aufgabe der einzelnen Kommunen übernehmen, diese versuchen zu erpressen, um höhere Steuergelder zu erhalten.

    Seit eh her, wird der Tierschutz aus staatlichen und Spendengeldern finanziert. Die Spendenbereitschaft für den Tierschutz in Deutschland ist ungebrochen, wie einzelne Zahlen belegen. Nur kam es in den letzten Jahren zu einer Umverteilung auf Spendensammelvereine, die medial sehr aktiv sind und dafür natürlich auch Tierschutzspendengelder investieren. Allein PeTA Deutschland hat im Jahr 2017 ca. 7,54 Millionen Euro an Spenden aus dem Tierschutz eingenommen. Gleichzeitig ist PeTA jedoch nicht im aktiven Tierschutz tätig und propagiert die vegane Lebensweise, die rein gar nichts mit dem aktiven Tierschutz zu tun hat!

    Andererseits werden wie im Fall der Soko Tierschutz selbst Straftaten durch Spendengelder aus dem Tierschutz finanziert!

    Diese Aussage findet man im Artikel der Tierschützerin nicht. Sie schreibt von ehrenamtlicher Tätigkeit und fahren mit dem eigenen Pkw. Ein Blick auf PeTA´s transparenten Ausgabenbericht offenbart, dass von den 7,54 Millionen Euros, allein 31,4 % in Lohnkosten flossen! 54,3 %flossen in Werbung, 2 % in Reisekosten und Gerichtskosten.  Für 3% der 7,54 Millionen Euro wurden Räumlichkeiten angemietet.

    Auffällig sind bei den PeTA-Zahlen, dass kein einziger Cent tatsächlich in den Tierschutz gesteckt wurde.

    PeTA gibt ja selbst an keinen Tierschutz zu betreiben, sondern diese nennen sich Tierrechtler. Laut der Liste der Gewährung von einer Gemeinnützigkeit ist zwar der Tierschutz aufgezählt, aber gänzlich fehlen tut das Tierrecht. Wie kann es dann sein, dass solche Organisationen Millionen an Tierschutzspenden abgreifen und sich dann noch eine fette Lohnzahlung gönnen. Auf der anderen Seite arbeiten in Tierheimen viele Menschen ehrenamtlich und kostenlos, oder zu einer Aufwandsentschädigung!

    In einer Sache, dass die Politik was unternehmen muss, stimme ich der Artikelschreiberin zu!

    Warum werden nicht Gesetze geschaffen, die Vereine die im Tierschutz verpflichten einen Teil ihrer Spenden in einen Fond einzuzahlen, woraus dann alle Tierschutzorganisationen gerecht bedient werden. Natürlich müssen hier Zahlen vorgelegt und die Arbeiten auch kontrolliert werden. Jedoch dürfte es mit so einer gemeinschaftlichen Verwendung von Tierschutzspenden, ein finanzieller Kollaps von Tierheimen in kleineren Regionen verhindert werden.

    Kastration als Vorwand der fehlenden finanziellen Mittel?

    [amazon_link asins=’B01ESBO9VM‘ template=’ProductAd‘ store=’bayide-21′ marketplace=’DE‘ link_id=’21a8a579-d058-11e8-ba0d-3fbb8acb7b4e‘]Freilaufende Katzen und Hunde gibt es nicht erst seit heute. Und über Jahrhunderte haben sich die Zahlen selbst reguliert. Jetzt wollen Tierschützer Katzen kastrieren! Widerspricht dieses nicht dem Tierschutz? Ich klaube nicht, dass jede einzelne Katze einer Kastration zustimmen würde. Und wer entscheidet letztendlich, welches Tier kastriert wird und welches nicht! Wenn alle Katzen kastriert sind, wie soll dann eine Art überleben? Diese Antworten auf solche Fragen vermisse ich gänzlich bei den Tierschützern.

    PeTA hingegen schießt wieder einmal den Vogel gänzlich ab!

    Einerseits fordert PeTA auch die Kastrationen von frei lebender Katzen in Deutschland. Auf der anderen Seite spricht sich der unfähige Hobbyjurist Dr. Edmund Haferbeck aber, für ein gänzliches Verbot der Ferkelkastration aus und betitelt dieses als Staatsvergehen und organisierte Kriminalität.

    Ja wer sich mit Dr. Edmund Haferbeck beschäftigt, weis das dieser Mensch ein eigensinniges Rechtsempfinden hat, was mit Rechtsstaatlichkeit nicht vereinbar ist. Solche Aussagen beweisen eher, das PeTA wohl kaum ein Anrecht auf Spendengelder, die aus dem Tierschutz stammen, hat. Aber durch solche Aussagen füllt sich seine Brieftasche Monat für Monat aus den Tierschutzspenden!

    Denn bei PeTA arbeitet niemand ehrenamtlich!

  • Gerät EndZoo Betreiber Frank Albrecht in Bedrängnis? (16)

    Vereinssitz von EndZoo Österreich durch Polizei gestürmt! Inwieweit ist der deutsche Vereinsvorsitzende Frank Albrecht von EndZoo von den Vorwürfen betroffen?

    Der Kurier.at berichtete am 13. Oktober 2018 von der Razzia gegen den österreichischen Tierschutzverein (ÖTV). In demselben Gebäude hat auch der Verein EndZoo Österreich seinen Sitz. Zwei Namen tauchen in beiden Vereinen (ÖTV & EndZoo Österreich) im Vorstand auf, wie ein Vereinsregisterauszug bestätigt!

    Ein Blick auf Google Maps offenbart ein Einfamilienhaus mit mehreren Firmen und Vereinen!

    Der Vereinssitz von Endzoo Österreich, ÖTV und einer Anima Phoenix GmbH
    Der Vereinssitz von Endzoo Österreich, ÖTV und einer Anima Phoenix GmbH Screenshot: Google Maps & Streetview

    Erstaunlich ist, dass man zwar auf einem Plakat am Zaun, die ÖTV findet, aber keinen einzigen Hinweis, dass in diesem Einfamilienhaus was jetzt von der österreichischen Polizei gestürmt wurde, auch der Sitz von EndZoo Österreich sich befindet!

    Verwunderlich ist es nicht, da EndZoo Österreich seit Jahren keine Berichte mehr veröffentlicht und auch EndZoo Deutschland nicht in der Lage zu sein scheint seine wenigen Mitglieder zu einer Vereinssitzung zu laden um den Jahresbericht, der nach gesetzlichen Bestimmungen im ersten Quartal des neuen Jahres fertiggestellt werden sollte, anzufertigen! So liest man auf EndZoo.de unter Transparenz immer noch Folgendes.

    Aktueller Hinweis: Der Jahresbericht für das Geschäftsjahr 2017 ist in Arbeit und erscheint Anfang Oktober.

    Abgerufen am 14.10.2018 um 09:40 Uhr (WIZ) von GERATI Link: endzoo.de/transparenz/

    Schaut man sich die Vorwürfe an die zu der Razzia der österreichischen Polizei geführt haben, scheint es hier bei den Vorstandsmitgliedern, die auch unter anderem bei dem EndZoo Deutschland Verein im Vorstand sitzen zu massiven Veruntreuungen gekommen zu sein.

    Die Präsidentin Frau Madeleine Petrovic, des Wiener Tierschutzvereins äußerte sich wie folgt in diesem Artikel.

    „Wir haben eine Wirtschaftsprüferin, die sehr streng ist. Ich diskutiere mit ihr um jedes Packerl Kopierpapier. Ich arbeite ehrenamtlich als Präsidentin und Geschäftsführerin, damit das nichts kostet.“ Der Verein habe ein Budget von fünf Millionen Euro und muss damit 75 Mitarbeiter finanzieren. „Wenn die (ÖTV AdR.) ähnliche Einnahmen haben wie wir, dann können sie in Saus und Braus leben“, meint Petrovic.

    kurier.at

    Bereits im Jahr 2011 geriet der Vorstand dieses Vereins in Verdacht und Ermittlungen wurden eingeleitet. Es geht um Veruntreuung und Beeinflussung bei der Begünstigung von Erbanlässen!

    Inwieweit, hier Frank Albrecht als Vorstandsvorsitzender des Vereins EndZoo Deutschland und Vorstandsmitglied des Vereins EndZoo Österreich involviert ist, dürfte zurzeit noch durch die österreichische Polizei geprüft werden. Es scheint jedoch der Fall zu sein, dass der Verein EndZoo Österreich nur ein Scheinverein ist. Seit Jahren gibt es keine Tätigkeitsberichte mehr aus Österreich. Frank Albrecht versucht krampfhaft mit allen Mitteln, die Existenz des österreichischen Ablegers seines Minivereins darzulegen. Nicht zuletzt durch seine durch ihn betriebene Facebook Seite EndZoo International.

    Diese Facebook-Seite widerspricht den gesetzlichen Bestimmungen dahin gehend, dass der Verein zum Grundsatz der Namenswahrheit verpflichtet ist. So gibt es weder in Deutschland noch in Österreich einen eingetragenen Verein EndZoo International!

    Grundsatz der Namenswahrheit

    Der Grundsatz der Namenswahrheit bedeutet, dass der Vereinsname nicht über Zweck, Größe, Alter oder sonstige Verhältnisse des Vereins täuschen darf. Dieser Grundsatz ist dem Handelsrecht entnommen (§ 18 Absatz 2 Handelsgesetzbuch). Hier ist darauf abzustellen, was für den „angesprochenen Verkehrskreis wesentlich“

    (…)

    Geographische Zusätze: Solche Zusätze (zum Beispiel Deutsch, Nord-rhein-westfälisch, international) können genutzt werden, wenn die Bezeichnung den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht.

    iww.de

    Fragwürdig auch ist das Todstellen von Frank Albrecht!

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    EndZOO wieder tot (15)

    Der Verdacht, das hier was im Busch ist, lässt GERATI einfach nicht los!