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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Kategorie: Aktenzeichen: Tier & Recht

  • Staatsanwaltschaft Augsburg verweigert weitere Auskünfte! – Die Strafanzeigen von PeTA gegen GERATI (4)

    Eigentlich dachte ich, dass ich endlich einmal dazu komme, weitere Stellungnahmen zu den Strafanzeigen von PeTA zu verfassen. Doch die Staatsanwaltschaft Augsburg sorgt für immer neuen Gesprächsstoff!

    Auf meine letzte E-Mail an die Staatsanwaltschaft erhielt ich eine sehr fragwürdige Antwort. Hier erst einmal der letzte Artikel, der sich auf diesen hier aufbaut.

    Darauf gab die Staatsanwaltschaft Augsburg folgende Stellungnahme ab!

    Sehr geehrter Herr Harnos,

    die Zweitakten wurden vernichtet, da das Verfahren (mit Erstakten) von der StA Görlitz übernommen wurde.

    Mit freundlichen Grüßen

    Wie können Akten vernichtet werden, die in einem Ermittlungsverfahren wegen Amtsmissbrauch durch die Staatsanwaltschaft Augsburg, als Beweismittel bei der Generalstaatsanwaltschaft München eingebracht wurden.

    Insbesondere wenn man den Nachweis erbringen kann, dass die Erstakten unvollständig an die Staatsanwaltschaft Görlitz übermittelt wurden!

    Also schrieb ich folgende E-Mail zurück!

    Sehr geehrte Frau R***,

    die Zweitakten waren nach Auskunft der Generalstaatsanwaltschaft München Ermittlungsgrundlage einer Beschwerde gegen einen Staatsanwalt!

    Laut Verordnung über Aufbewahrung von Schriftstücken der Gerichte Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsbehörden (abzurufen unter https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAufbewV-ANL_1#BayAufbewV-ANL_1-G1) sind diese nach Punkt 723, 5 Jahre aufzubewahren. Wie können diese Zweitakten dann vernichtet worden sein?

    Da diese Akte (Verstoß gegen das deutsche Tierschutzgesetz) nicht bei der Staatsanwaltschaft Görlitz vorliegt, fordere ich sie hiermit letztmalig auf, den Straftatvorwurf, der mir vorgeworfen wurde zu benennen.

    Die Aussage das diese Akten, die als Beweismittel der Generalstaatsanwaltschaft beigefügt worden sind, vernichtet worden sind, kann in diesem kurzem Zeitraum nicht geschehen sein! Sollten diese doch vernichtet worden sein, dann bitte ich sie mir den Absatz zu benennen, auf den sich die Vernichtung der Akten bezieht!

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

    Nun bekam man von seitens der Staatsanwaltschaft wahrscheinlich doch ein feuchtes Höschen (Ironie)!

    Denn der leitende Staatsanwalt in meinem Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Augsburg schrieb mir persönlich zurück:

    Sehr geehrter Herr Harnos,

    wie Ihnen bereits vielfach mitgeteilt wurde, wurden sämtliche gegen Sie geführte Verfahren an die Staatsanwaltschaft Görlitz abgegeben und dort übernommen. Für sämtliche verfahrensrelevanten Auskünfte ist die Staatsanwaltschaft Görlitz zuständig.

    Ich bitte Sie, sich dorthin zu wenden und von weiteren Anfragen an die Staatsanwaltschaft Augsburg Abstand zu nehmen.

    Unter Hinweis auf § 17 Abs. 3 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern teile ich Ihnen mit, dass weitere Anfragen nicht mehr beantwortet werden.

    Im Hinweis auf § 17 Abs. 3 findet man folgende Erläuterung:

    (3) 1Eingänge, die lediglich frühere, ordnungsgemäß bearbeitete Anträge wiederholen, ohne neue Tatsachen oder Gesichtspunkte vorzubringen, werden mit einem Hinweis auf die frühere Entscheidung beantwortet. 2Weitere gleichartige Eingänge können unbeantwortet bleiben.

    https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAGO-17

    Nun wie soll eine andere Staatsanwaltschaft ein übergebenes Ermittlungsverfahren ordnungsgemäß bearbeiten, wenn von der Staatsanwaltschaft die das Verfahren vorab bearbeitende und gegen die eine Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch eingereicht wurde, Akten vorsätzlich unterschlägt und diese sogar vernichtet!

    Also schrieb ich noch einmal eine E-Mail in der Hoffnung, dass man bei der Staatsanwaltschaft doch einmal zu denken anfängt!

    Sehr geehrter Herr H***,

    die Akte zu der Strafsache „Verstoß gegen das deutsche Tierschutzgesetz“ fehlt! Dieses bestätigte mir der ermittelnde Polizeibeamte in Görlitz und die Staatsanwaltschaft Görlitz mit den Worten, alle vorliegenden Verfahren wurden an die Polizeidirektion Görlitz abgegeben!

    Sämtliche Korrespondenz, und auch meine Strafanzeige gegen die Staatsanwaltschaft Augsburg wegen Verdachtes des Amtsmissbrauches wurden lieblos gegen sich selbst durchgeführt. Weiterhin schien bereits, ohne dass man meine Strafanzeige gelesen hatte, ein Ablehnungsbescheid vorzuliegen. (Siehe meinen Schriftverkehr zu der Strafanzeige gegen die Staatsanwaltschaft Augsburg)

    Die Staatsanwaltschaft Augsburg habe die Zweitakten als Beweis für ihre eigene Unschuld in dem Verfahren „Verdacht des Amtsmissbrauches“ beigefügt. Wie können diese Akten dann vernichtet werden, wo dieser Sachverhalt noch nicht einmal verjährt bzw. ich immer noch ein Recht auf Zivilklage besitze?

    Sollte die Staatsanwaltschaft Augsburg der Generalstaatsanwaltschaft München diese Akten vorsätzlich vorenthalten haben, konnte die Generalstaatsanwaltschaft ja überhaupt nicht zu einer Entscheidung kommen, da wichtiges Beweismittel durch ihre Behörde vorenthalten wurde.

    Bis heute haben sie sich nicht einmal bei der Staatsanwaltschaft Görlitz erkundigt, ob tatsächlich alle Strafverfahren angekommen sind!

    Weiterhin beantworten sie nicht die Frage, die ich auf die Antwort-E-Mail an Frau R*** gestellt habe!

    Aber ich stelle sie ihnen gern noch einmal: Wie kann es sein, dass Akten aus einem Ermittlungsverfahren gegen die Staatsanwaltschaft Augsburg so schnell vernichtet wurden?

    Und das gerade jenes Strafverfahren, was von ihrer Seite ganz oben bei ihren Ermittlungen geführt wurde, letztendlich spurlos verschwindet, nach dem man die Erkenntnis erlangt hatte, dass sich Herr Harnos massiv wehrt, und auch seit 10 Jahren überhaupt nicht in Deutschland war. Wie soll ich dann bitteschön gegen das deutsche Tierschutzgesetz verstoßen haben.

    Gern gebe ich noch einen Hinweis, der das Ermittlungsverfahren ihrer Behörde ins lächerliche zieht!

    Mittlerweile liegen mir ja die Strafanzeigen die sie an die Staatsanwaltschaft Görlitz übergeben haben vor, jedenfalls der Teil der Strafanzeigen der von ihrer Behörde weitergeleitet wurde. So veranlasste eine weitere Strafanzeige von PeTA Deutschland ihre Behörde, mich bei der Einreise in Deutschland festzuhalten!

    So warf mir der Strafanzeigensteller Unteranderem vor, auch Betreiber der Webseite www.milionenbetrug-tierschutz.com zu sein!

    Als ich bei der KPI Augsburg anrief, sprach ich mit einem Herrn E***, und nicht wie sie gegenüber der Generalstaatsanwaltschaft behaupten mit einem Herrn R***. Dieser Name ist mir gänzlich unbekannt.

    Herr E*** teilte mir am Telefon mit, dass er mir keine Angaben zu den Tatvorwürfen machen kann, da die Akten „LEER“ seien!!!

    Gleichzeitig stellte ich die Frage, wie es sein kann es sein, dass die Staatsanwaltschaft Augsburg hier die Ermittlungen übernimmt, wobei diese ja Kenntnis haben müsste, dass sich der Server von gerati.de in Friedensdorf bei Görlitz befindet und sich der Strafanzeigensteller in Stuttgart.

    Dazu kam eine recht merkwürdige Mitteilung von seitens der KPI Augsburg. Die Ermittlungsverfahren wurden damals in Zusammenhang mit einer Strafanzeige von Soko Tierschutz zusammengefügt. Man kam jedoch zu der Erkenntnis, dass ich nichts mit dieser Domain www.milionenbetrug-tierschutz.com zu tun hatte. Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt. Auch hier wurde ich bis heute nicht informiert und mein Recht auf Gehör missachtet!

    Erstaunlich ist es dann doch, dass sich in den von ihnen übermittelten Akten immer noch eine Strafanzeige befindet, die auf diese Domain www.milionenbetrug-tierschutz.com verweist, wo sie doch bereits seit Juni 2015 Kenntnis besitzen, dass ich nichts mit dieser Domain zu tun habe!

    Weiterhin wurde ihnen durch den Anzeigensteller PeTA Deutschland die Domain und sogar die IP-Adresse und der Provider namentlich genannt. Warum hat man sich weder an den Domainregistar Denic.de gewannt, (wo man als ausländischer Domaininhaber eine deutsche Postanschrift hinterlegen muss), um eine deutsche Domain zu betreiben, noch an den Hoster in Friedensdorf, über den Zeitraum von mehreren Jahren. Bis Juni 2018 konnte man die Domaindaten sogar frei bei DENIC einsehen und leicht herausfinden, wie die deutsche Postanschrift ist.

    Und die Hauptfrage ist, wie kam es, dass die Staatsanwaltschaft Augsburg, nur die Bundespolizei am Flughafen München und das genau am 10. Februar 2018 nach mir fanden lies? Die Bundespolizei und die bayrische Polizei wussten ja nachweislich nichts von der Fahndung (siehe mein Besuch bei beiden Behörden im Münchner Hauptbahnhof).

    Ein Verdacht, dass die Staatsanwaltschaft Augsburg, wie die Suspendierte Kieler Staatsanwältin, ihr Amt im Namen des Tierschutzes, angefeuert durch radikale Tierrechtler insbesondere aus dem Umfeld von PeTA Deutschland missbrauchten, lässt sich wohl hier mehr als vermuten.

    Im Fall, dass ich keine Antwort auf meine E-Mail erhalte, da sie sich ja trotz Nachweis, dass Akten in ihrer Behörde verschwunden sind, oder anderen ermittelnden Staatsanwaltschaften vor enthalten werden, teile ich ihnen hiermit mit, dass ich dieses zur Strafanzeige bringen werde.

    Ich erwarte unverzüglich von ihnen die Unterrichtung über den Wortlaut der Strafanzeige Verstoß gegen das Tierschutzgesetz!

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

    Nächster Schritt Generalstaatsanwaltschaft München

    Hier werde ich den Antrag stellen, das Ermittlungsverfahren wieder aufzunehmen, da die betroffene Staatsanwaltschaft Beweise im Ermittlungsverfahren vorenthalten habe. Eine weitere Strafanzeige käme auch noch in Betracht. Dazu aber mehr in einem der nächsten Artikel zu diesem Thema.

  • Strafanzeige Verstoß gegen das Tierschutzgesetz fehlt – Die Strafanzeigen von PeTA gegen GERATI (3)

    Eigentlich wollte ich jeden zweiten Tag einen Artikel zu diesem Thema „Die Strafanzeigen von PeTA gegen GERATI“ schreiben, bis ich verwundert feststellen musste, dass die wichtigste Strafanzeige fehlte!

    Der eine oder andere wird sich wahrscheinlich Fragen, warum mir gerade diese Strafanzeige so wichtig erscheint. Diese Frage ist schnell beantwortet. Ich bin im Jahr 2008 ausgewandert und haben deutschen Boden erst wieder am 10. Februar 2018 betreten. Da PeTA sowie auch der Staatsanwaltschaft bekannt war, das ich in Indonesien lebe, darf man sich dann schon Fragen, was diese Strafanzeige soll.

    Wie soll ich gegen das deutsche Tierschutzgesetz verstoßen haben, wenn ich gar nicht in Deutschland mich aufhalte. Hier würde ehern das indonesische Tierschutzgesetz zutreffen.

    Warum mich dann die Staatsanwaltschaft Augsburg bei der Einreise festhalten ließ, gilt für mich zu klären. Insbesondere wenn ersichtlich sein konnte, dass dies Strafanzeigen von PeTA von vornherein haltlos sind.

    Mein E-Mail-Verkehr!

    Die erste E-Mail schrieb ich an den bearbeitenden Kriminalhauptmeister, der meine Fälle bearbeitet und mir die Auflistung der Strafanzeigen von PeTA zugesendet hatte.

    Hallo Herr P***,

    ich wollte mich nur einmal erkundigen ob mir alle Seiten im Anhang mitgesendet wurden, da in dem ersten PDF untern Seite 3 steht und ich nur 2 Seiten als PDF erhalten habe.

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

    Von Ihm erhielt ich die Antwort:

    Hallo Herr Harnos,

    ist alles so richtig. Die erste Seite war die Verfügung des Staatsanwalt an hiesige Dienststelle. Die beiden anderen dessen Tatvorwürfe, „der Beschuldigte“ bezieht sich auf Sie.

    Mit freundlichen Grüßen

    Also setzte ich mich hin und schrieb alle drei involvierten Behörden an.

    (Staatsanwaltschaft Augsburg, Staatsanwaltschaft Görlitz und die Polizeidirektion Görlitz)

    Aktenzeichen:

    Staatsanwaltschaft Augsburg:  603 Js 119798/15

    Staatsanwaltschaft Görlitz: AZ 900 Js 6057/18

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    in der mir nun nach über einem Jahr zugestellten Auflistungen der Strafanzeigen, die der PeTA Mitarbeiter Dr. Edmund Haferbeck im Auftrag von PeTA, gegen meine Person gestellt hat, fehlt die Anzeige 603 Js 119798/15 (Verstoß gegen das deutsche Tierschutzgesetz)!

    Insbesondere, da die Bundespolizei am Flughafen München am 10.02.2018 bei dem vorläufigen Festhalten und die Durchführung eines Verhöres, nicht mich über den genauen Tatvorwurf aufklären konnte und dieses auch durch die Staatsanwaltschaft Augsburg nicht möglich war und ich hier den Tatvorwurf des Amtsmissbrauches im Raum stehen lasse, fordere ich sie auf, mir diesen Tatvorwurf unverzüglich zu benennen!

    Laut schriftlicher Aussage der Generalstaatsanwaltschaft München, auf Antwort meiner Beschwerde zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens von der Staatsanwaltschaft Augsburg, gegen sich selbst, wurde mir mitgeteilt, dass die Akten wiederhergestellt worden seien!

    In einem Telefonat mit Herrn E*** von der KPI Augsburg waren die Akten damals leer und auch er konnte mir den Tatvorwurf nicht erklären. Erst danach übergab die Staatsanwaltschaft Augsburg auf Feststellung und Anzweifelung der Zuständigkeit meinerseits, das Ermittlungsverfahren an die Staatsanwaltschaft Görlitz, die mir jetzt die Tatvorwürfe im Einzelnen auflistete und mir somit die Möglichkeit gab, mich wie gesetzlich vorgeschrieben zu den Vorwürfen zu äußern.

    Die Rechte des Beschuldigten

    Es entspricht dem im Grundgesetz verankerten Rechtsstaatsgebot, dass dem Beschuldigten die Möglichkeit eingeräumt wird, sich gegen den Tatvorwurf zu wehren und damit auf das Ergebnis der Ermittlungen Einfluss zu nehmen. Zur Ausübung dieses Rechts auf Verteidigung ist es notwendig, den Beschuldigten von den gegen ihn bestehenden Verdachtsgründen zu unterrichten. Dieses Recht wird als der Anspruch des Beschuldigten auf rechtliches Gehör bezeichnet. Nur derjenige kann sein Recht auf Verteidigung wirksam und umfassend ausüben, der über die gegen ihn gerichteten Beschuldigungen informiert ist.

    Zitat: https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/Staatsanwaltschaften/Ermittlungsverfahren_Beteiligte/Beschuldigter/index.php

    Ich möchte sie deshalb bitten, in den Akten die Strafanzeige 603 Js 119798/15 Verstoß gegen das Tierschutzgesetz herauszusuchen und den Tatvorwurf darzulegen, damit ich darauf meinen rechtlichen Anspruch auf Gehör gelten machen kann!

    Ich erwarte eine Antwort innerhalb der nächsten drei Werktage. Immerhin habe ich 395 Tage bereits gewartet, bis ich überhaupt über einzelne Tatvorwürfe aufgeklärt wurde und bin übe 90 Minuten durch die Bundespolizei am Flughafen München bei der Einreise festgehalten worden und weitere 10 Minuten bei der Ausreise!

    Sollten sie mehr Zeit für die Suche des Aktenzeichens benötigen, entbindet es Sie nicht mich in der Frist von drei Werktagen per E-Mail: info@gerati.de oder per Fax: +49 (0)3581 7921529 zu informieren!

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

    PS: Im Anhang finden sie die Auflistung der Aktenzeichen, die mir von der Bundespolizei im Flughafen München auf einem Schmierzettel übergeben wurden!

    Darauf meldete sich die Polizeidirektion Görlitz wie folgt:

    Sehr geehrter Herr Harnos,

    nach durch mich erfolgter telefonischer Rücksprache mit Herrn Oberstaatsanwalt B*** von der StA Görlitz kann ich Ihnen mitteilen, dass die Ihnen durch mich im Auftrag übersandten Tatvorwürfe die derzeit noch im Raume stehenden gegen Sie sind. Weitere Vorwürfe werden zur Zeit durch die Staatsanwaltschaft Görlitz nicht gegen Sie erhoben. Auch wurden bereits einige Strafanzeigen eingestellt, da sich daraus teilweise kein Straftatverdacht ergab. Hierzu erhielten Sie nach meiner Kenntnis bereits Mitteilungen von der Staatsanwaltschaft.

    Bisher ist bei mir und auch bei meinem Postbevollmächtigten nur die Einstellungsverfügung der Strafanzeige von Simon Fischer (Aktionsgruppe Tierrechte Bayern) eingegangen. Also scheint die Vermutung nahezuliegen, dass diese Strafanzeige überhaupt nicht an die Staatsanwaltschaft Görlitz, durch Augsburg übermittelt wurde. Aber auch hier sollte eine Antwort fristgerecht erfolgen!

    Sehr geehrter Herr Harnos,

    sämtliche Akten zum ehemals hier geführten Verfahren 603 Js 119798/15 wurden an die StA Görlitz übersandt, welche das Verfahren übernommen hat unter dem Az. 150 Js 6057/18. Die StA Augsburg ist an dem Vorgang nicht mehr beteiligt, so dass darum gebeten wird, sich wegen verfahrensrelevanter Auskünfte ausschließlich an die StA Görlitz zu wenden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Nun so ganz kann sich die Staatsanwaltschaft da nicht herausreden!

    Und so schrieb ich erneut eine E-Mail an beide Staatsanwaltschaften!

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich fordere Sie hiermit auf, die Akten in beiden Staatsanwaltschaften (Görlitz und Augsburg) zu prüfen, wo die Akte wegen Verstoßes des Tierschutzgesetzes verblieben sind.

    Vorsorglich verweise ich insbesondere die Staatsanwaltschaft Augsburg darauf, das die Generalstaatsanwaltschaft München in dem Beschluss 25 Zs 1932/18 Bezeichnung Vergehens nach dem Tierschutzgesetz mir mitteilte, dass nach der Versendung der Akten an die Staatsanwaltschaft Görlitz ihnen die Zweitakten vorlagen!

    Bitte senden sie mir den Beschuldigungsvorwurf zum Sachverhalt Vergehen gegen das Tierschutzgesetz unverzüglich zu!

    Vorsorglich teile ich ihnen noch einmal mit, dass mir als Beschuldigter von Amtswegen rechtliches Gehör zusteht. Dazu müssen sie mich natürlich über die erhobenen Vorwürfe unterrichten. Dieses hätte bereits beim ersten Verhör bei der Bundespolizei am Flughafen München geschehen müssen. Ich möchte sie noch einmal erinnern, dass ich über 90 Minuten festgehalten wurde und gezwungen werden sollte ein Verhörprotokoll zu unterzeichnen mit dem Ankreuzen, dass ich keine Angaben zum Vorwurf mache. Werfen sie bitte einen Blick in die bei ihnen vorliegenden Zweitakten und senden sie mir den Vorwurf von PeTA Deutschland e.V. zu, damit ich meinen rechtlichen Anspruch nachkommen kann.

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

    PS: Seite 2 des Bescheides der Generalstaatsanwaltschaft München 25Zs 1832/18

    Dass hier einiges im Argen zu sein scheint, dürfte mittlerweile jedem klar geworden sein. Dass PeTA durch Strafanzeigen ein massives Polizei- und Justizaufgebot erwirken kann, stellt nicht nur die Verhältnismäßigkeit infrage. Wie auch der neuste Fall eines Anglers zeigte, bei dem nach einer Strafanzeige von PeTA, eine Hausdurchsuchung stattfand, und dabei selbst Spielsachen des Kindes beschlagnahmt wurden. Gleichzeitig weitet man dort die Hausdurchsuchung auch auf die Wohnung der Freundin des Beschuldigten aus, die 40 Kilometer entfernt wohnte.

  • PeTA übergibt Zeugenaussagen nicht sofort der Polizei

    Im Fall der Tod aufgefundenen drei toten Ponys und einem Esel scheint nach PeTA´s eigener Aussage Bewegung zu kommen! Man habe mehrere Hinweise erhalten!

    Nun wie immer hinterfragt GERATI solche Meldungen über PeTA! Die Ostthüringer Zeitung veröffentlichte einen Artikel mit der Überschrift „Hinweise zu toten Ponys“ und zitierte eine namenlose PeTA Fachreferentin wie folgt.

    Bei der Tierschutzorganisation Peta Deutschland , die eine Belohnung von 1000 Euro zur Aufklärung des Falls ausgesetzt hat, sind einige Hinweise eingegangen. Das bestätigte gestern eine Fachreferentin gegenüber unserer Zeitung. Nähere Angaben wollte sie nicht machen, auch nicht die Zahl der Hinweise. Sie umschrieb die Hinweise mit dem Zusatz „interessant“. Möglicherweise ist die Belohnung ein Grund gewesen für die Hinweise, die aus ganz Deutschland kommen.

    Die Peta-Mitarbeiterin erklärte, dass der Fall von Nerkewitz ein „erschreckender“ gewesen sei. Deshalb habe man auch diese hohe Summe als Belohnung ausgelobt. „Sonst sind bei uns eher 100 Euro normal“, sagte sie.

    Peta wird die Hinweise zusammen mit der Jenaer Polizei auswerten. „Wir werden sie aber vorher schon mal intern prüfen. Wir werden uns auch mit den Hinweisgebern in Verbindung setzen“, sagte die Mitarbeiterin. Während es bei Peta in Stuttgart seit Freitag mehrere Telefonanrufe und Mails zum Fall in Nerkewitz gab, konnte die zuständige Sprecherin der Jenaer Polizei-Dienststelle, Steffi Kopp , nach Rücksprache mit dem zuständigen Mitarbeiter in ihrer Behörde gestern noch keine neuen Hinweise verkünden.

    otz.de

    Erstaunlich musste GERATI feststellen, das dieser Fund der toten Tiere letztendlich doch nicht so wichtig für PeTA war, wie man annehmen möchte!

    Kein einziger Beitrag in den sozialen Medien, nichts auf Twitter und auch nichts auf Facebook ist von PeTA zu diesem Thema zu lesen. Dafür gab man natürlich eine Pressemitteilung heraus und lobte 1.000 € Belohnung aus! Eigentlich sollte man doch denken, dass PeTA in ihren sozialen Netzwerken so vernetzt ist, dass man nur einen Post bzw. Tweet veröffentlichen muss und schon fließen die Informationen und der Täter ist sofort gefasst.

    Aber nein mit so einer Kleinigkeit von drei toten Ponys und einem Esel möchte man seine Gefolgschaft nicht belästigen.

    PeTA spricht von Tierquälerei in ihrer Pressemitteilung. Die Polizei hingegen von einem Verstoß gegen das Tierkörperbeseitigungsgesetz!

    So beginnt PeTA ihre Pressemitteilung wie folgt.

    Lehesten-Nerkewitz: Überreste von Ponys und Esel gefunden – PETA setzt 1000 Euro Belohnung für Hinweise aus

    Lehesten/ Stuttgart, 15. März 2019 – Tierquäler gesucht: Medienberichten zufolge fand eine Spaziergängerin am Dienstagmittag in Nerkewitz die toten Körper von drei Shetlandponys und einem Esel. Unbekannte hatten die Überreste der Tiere in der Nacht zuvor in dem Waldstück entsorgt. Wann und woran die Vierbeiner gestorben sind, konnte aufgrund ihres Verwesungszustands nicht mehr festgestellt werden. Die Polizei ermittelt wegen Verstoßes gegen das Tierkörperbeseitigungsgesetzes.

    peta.de

    Warum PeTA in ihren Pressemitteilungen das Ausloben einer Belohnung so in den Vordergrund rückt, ist unverständlich. Einerseits dürfte PeTA, damit Trittbrettfahrer animieren gleiche Straftaten zu begehen und sich letztendlich darüber lustig zu machen, dass ihre Taten so in die Öffentlichkeit gedrängt und letztendlich sie nie gefasst werden.

    PeTA lobt pro Jahr fast sechsstellige Beträge aus!

    Erfolge kann PeTA mit dieser Masche jedoch nicht vorweisen! Andererseits steigen jedoch die Meldungen von solchen Straftaten, was wiederum den Verdacht von GERATI bestätigen würde.

    Immer wieder werden unschuldige Tierhalter von PeTA Mitläufern fälschlich belastet und mit einem Shitstorm überzogen. Auch hier schreitet PeTA zu keinem Zeitpunkt ein.

    PeTA steht nach eigenen Angaben gegen jede Art der Tierhaltung! Das schließt Haustiere und auch Blindenhunde mit ein! Anstatt ihre irre Gefolgschaft mal zur Einhalt bei übertriebenen Shitstormaktionen aufzufordern, verschwindet PeTA in den Untergrund und reagiert selbst in ihren eigenen sozialen Netzwerken nicht mehr auf solche von ihren eigenen Mitläufern ausgeübte Straftaten. Dazu wäre PeTA als Betreiber aber gesetzlich verpflichtet, Beiträge die Hetze oder falsche Beschuldigungen verbreiten sofort zu löschen.

    Polizei weis von keinen Hinweisen!

    Warum wohl PeTA hier keine Hinweise die sie erhalten habe sofort an die Polizei weitergibt, ist genauso fraglich wie die Äußerung, dass man intern diese Hinweise erst einmal prüfen möchte.

    Es ist erschrecken, wenn man davon ausgeht, dass PeTA hier von irgendwelchen Tierhaltern komplette Adressen erhält und diese verarbeitet! Ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz liegt hier nahe.

    Weiterhin hat PeTA keine rechtliche Befugnis, irgendwelche eigenen Ermittlungen durchzuführen, oder Zeugenaussagen zu filtern. Hier liegt wohl ehern der Verdacht nahe, dass PeTA diese angeblichen Hinweise sich einbildet, oder diese letztendlich mit dieser Tat überhaupt nichts zu tun haben. Dass kein einziger dieser angeblichen Zeugen auf die Idee kommt, direkt bei der Polizei anzurufen, ist schon mehr als verwunderlich.

  • Mediengeiler Richter spricht hartes Urteil

    Wie zu erwarten jubelt die Tierrechtler, nach dem ein mediengeiler Richter einen schwer kranken Landwirt für drei Jahre Knast verurteilt hatte!

    Friedrich Mülln von Soko Tierschutz, der mit seinen Intensivstraftaten ein Geschäftsmodell aufgebaut hat, jubelte natürlich nach der Urteilsverkündung. Ein schwer kranker Landwirt, der mehrere Monate Prozessunfähig war, wurde aufgrund der illegaler Videoaufnahmen und eines Einbruches, von Friedrich Mülln zu drei Jahren Gefängnis, von einem mediengeilen Richter verurteilt!

    Der Richter schlug mit aller Härte des Gesetzes zu und blieb mit seinem Urteil sogar über dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die zwei Jahre auf Bewährung forderte. Die Verteidigung forderte für Ihren Mandanten ein Jahr und Acht Monate auf Bewährung!

    Was war passiert?

    Ein Landwirt vernachlässigte seine Schweine, die unter erbärmlicher Lage dahin vegetierten. Zu diesem Zeitraum war er nach den Ermittlungsergebnissen der Staatsanwaltschaft bereits schwer erkrankt. Der Landwirt war auch mehrere Monate aufgrund seiner Erkrankung Prozessunfähig. Er litt an starken Depressionen.

    In diesem Zeitraum brach der Intensivtäter Friedrich Mülln in diesen Stall ein und filmte diesen grausamen Zustand der Tiere. Anstatt sofort die Behörden hier einzuschalten, lies er die versteckt installierte Kamera weiterlaufen und sorgte damit für weiteres Tierleid.

    Gegen Friedrich Mülln wurde auch ein Ermittlungsverfahren durchgeführt, was durch eine Geldstrafe eingestellt wurde. Er wurde zwar nicht verurteilt, aber seine Unschuld wurde auch nicht erwiesen.

    Richter sprach nach dem Urteil sofort mit den Medien und rühmte sich!

    Er sei zu dem harten Urteil gekommen, um ein Zeichen an alle Tierhalter zu setzen! Die Verteidigung kündigte im selben Interview an, gegen dieses Urteil in Berufung bzw. Revision zu gehen.

    So sprach die Verteidigung davon, dass man die Berechnung und die Zahlen auf die sich der Richter in seiner Urteilsbegründung stützt, nicht nachvollziehen kann! Es seien schöne Worte für Presse und die Öffentlichkeit gefunden worden, doch dieses habe nichts mit dem individuellen Fall zu tun?

    Das Video ist hier abrufbar: Schweine-Skandal: Drei Jahre Haft für Landwirt

    Da wird sich Friedrich Mülln, sowie viele andere Tierrechtler zu früh freuen!

    Es wird wohl zu einem neuen Gerichtsverfahren kommen, was dann nicht von so einem mediengeilen Richter geurteilt wird. Bleibt abzuwarten, wie dieses neue Gerichtsverfahren letztendlich ausgeht. Das aktuelle Urteil ist bisher nicht rechtskräftig, obwohl der Jubel um Friedrich Müllngroß ist.

    Verbände gefordert!

    Mich verwundert es immer wieder, dass man von seitens der landwirtschaftlichen Verbände keinen Notfallplan bereithält, die erstens eigene Kontrollen durchführen und wie in diesem Fall bei Krankheit des Tierhalters Hilfe anbietet.

    Letztendlich fallen solche Fälle, auf alle Tierhalter zurück.

  • „Nur PeTA darf Strafanzeigen stellen“ – Die Strafanzeigen von PeTA gegen GERATI (2)

    Diese Strafanzeige stellte Dr. Edmund Haferbeck. Er behauptet in seiner Strafanzeige, ich hätte gegen ihn falsche Verdächtigungen ausgesprochen, da ich mir erlaubte gegen seine Person eine Strafanzeige zu stellen.

    Bevor ich zu der Aufarbeitung und Gegenargumentation komme, viel mir erstaunlicher Weise auf, dass die Strafanzeige, wegen des angeblichen Verstoßes, gegen das Tierschutzgesetz gänzlich fehlt. Gerade diese würde mich ja brennend interessieren, was PeTA mir hier für einen Verstoß vorwirft, da ich doch seit zehn Jahren nicht mehr deutschen Boden betreten hatte.

    Also schrieb ich eine E-Mail an die Staatsanwaltschaft Augsburg, Staatsanwaltschaft Görlitz und an die zuständige Polizeidirektion Görlitz, um in Erfahrung zubringen, warum gerade diese Strafanzeige verschwunden ist.

    Hier meine anonymisierte E-Mail

    Aktenzeichen:

    Staatsanwaltschaft Augsburg:  603 Js 119798/15

    Staatsanwaltschaft Görlitz: AZ 900 Js 6057/18

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    in der mir nun nach über einem Jahr zugestellten Auflistungen der Strafanzeigen, die der PeTA Mitarbeiter Dr. Edmund Haferbeck im Auftrag von PeTA, gegen meine Person gestellt hat, fehlt die Anzeige 603 Js 119798/15 (Verstoß gegen das deutsche Tierschutzgesetz)!

    Insbesondere, da die Bundespolizei am Flughafen München am 10.02.2018 bei dem vorläufigen Festhalten und die Durchführung eines Verhöres, nicht mich über den genauen Tatvorwurf aufklären konnte und dieses auch durch die Staatsanwaltschaft Augsburg nicht möglich war und ich hier den Tatvorwurf des Amtsmissbrauches im Raum stehen lasse, fordere ich sie auf, mir diesen Tatvorwurf unverzüglich zu benennen!

    Laut schriftlicher Aussage der Generalstaatsanwaltschaft München, auf Antwort meiner Beschwerde zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens von der Staatsanwaltschaft Augsburg, gegen sich selbst, wurde mir mitgeteilt, dass die Akten wiederhergestellt worden seien!

    In einem Telefonat mit Herrn E**** von der KPI Augsburg waren die Akten damals leer und auch er konnte mir den Tatvorwurf nicht erklären. Erst danach übergab die Staatsanwaltschaft Augsburg auf Feststellung und Anzweifelung der Zuständigkeit meinerseits, das Ermittlungsverfahren an die Staatsanwaltschaft Görlitz, die mir jetzt die Tatvorwürfe im Einzelnen auflistete und mir somit die Möglichkeit gab, mich wie gesetzlich vorgeschrieben zu den Vorwürfen zu äußern.

    Die Rechte des Beschuldigten

    Es entspricht dem im Grundgesetz verankerten Rechtsstaatsgebot, dass dem Beschuldigten die Möglichkeit eingeräumt wird, sich gegen den Tatvorwurf zu wehren und damit auf das Ergebnis der Ermittlungen Einfluss zu nehmen. Zur Ausübung dieses Rechts auf Verteidigung ist es notwendig, den Beschuldigten von den gegen ihn bestehenden Verdachtsgründen zu unterrichten. Dieses Recht wird als der Anspruch des Beschuldigten auf rechtliches Gehör bezeichnet. Nur derjenige kann sein Recht auf Verteidigung wirksam und umfassend ausüben, der über die gegen ihn gerichteten Beschuldigungen informiert ist.

    Zitat: https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/Staatsanwaltschaften/Ermittlungsverfahren_Beteiligte/Beschuldigter/index.php

    Ich möchte sie deshalb bitten, in den Akten die Strafanzeige 603 Js 119798/15 Verstoß gegen das Tierschutzgesetz herauszusuchen und den Tatvorwurf darzulegen, damit ich darauf meinen rechtlichen Anspruch auf Gehör gelten machen kann!

    Ich erwarte eine Antwort innerhalb der nächsten drei Werktage. Immerhin habe ich 395 Tage bereits gewartet, bis ich überhaupt über einzelne Tatvorwürfe aufgeklärt wurde und bin über 90 Minuten durch die Bundespolizei am Flughafen München bei der Einreise festgehalten worden und weitere 10 Minuten bei der Ausreise!

    Sollten sie mehr Zeit für die Suche des Aktenzeichens benötigen, entbindet es Sie nicht mich in der Frist von drei Werktagen per E-Mail: info@gerati.de oder per Fax: +49 (0)3581 7921529 zu informieren!

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

    PS: Im Anhang finden sie die Auflistung der Aktenzeichen, die mir von der Bundespolizei im Flughafen München auf einem Schmierzettel übergeben wurden!

    GERATI

    BSD-City, Golden Vienna 2, C2/9

    15322 Serpong

    Indonesia

    Tel.: +49 (0)3581 7921521 (German preferred)

    Tel.: +62 (0)87 882424150  (prefers WhatsApp)

    Fax:  +49 (0)3581 7921529

    E-Mail: info@gerati.de

    Webseite: gerati.de

    Meine gesendete E-Mail
    Aktenzeichen von der Bundespolizei Muenchen

    Warum bin ich so heiß darauf? Ich habe doch bereits genügend Strafanzeigen von PeTA!

    Die Sache ist ganz einfach. Ich lebe seit 10 Jahren in Indonesien und habe am 10. Februar 2018 das erste Mal wieder deutschen Boden betreten. Wie soll ich dann gegen den deutschen Tierschutz verstoßen haben?

    Dieses würde die Glaubwürdigkeit von PeTA mehr als infrage stellen! Immerhin wissen Sie seit 2013 das ich in Indonesien lebe.

    Kommen wir jetzt aber zu der ersten bekannten Strafanzeige von PeTA!

    Strafanzeige 1:

    1 .Verdacht der falschen Verdächtigung gemäß § 164 StGB

    a.Mit Strafanzeige vom 10.09.2015 an die Staatsanwaltschaft Stuttgart beschuldigte der Beschuldigte Dr. Edmund Haferbeck des Verdachts des Titelmissbrauchs wegen der Bezeichnung „Der Anwalt der Tiere“.

    Die Staatsanwaltschaft Stuttgart gab der Strafanzeige gemäß § 152 Abs. 2 StPO keine Folge, da mit der Formulierung „Anwalt der Tiere“ nicht behauptet wurde, Dr. Haferbeck sei Rechtsanwalt.

    Auflistung Polizei Görlitz

    Darauf lasse ich mich wie folgt ein:

    Herr Dr. Edmund Haferbeck bezeichnet sich selbst als Leiter der Rechtsabteilung! Wenn jetzt in einem Artikel der von PeTA veröffentlicht, die Bezeichnung „Anwalt der Tiere“ gewählt wird, kann für den Leser der Eindruck erweckt werden, dass Herr Haferbeck ein ausgebildeter Jurist sei. Dieses ist jedoch nicht der Fall. Dr. Edmund Haferbecck promovierte in Agrarwissenschaften und veröffentlichte zweifelhafte juristische Bücher mit den Titeln:

    • Bundesdeutsche (Justiz-) Behörden – eine kriminelle Vereinigung?
    • Die Rechtsbeugermafia
    • Operation Tierbefreiung: Ein Plädoyer für radikale Tierrechtsaktionen

    Dr. Edmund Haferbeck tritt vor einem deutschen Gericht als Rechtsanwalt auf!

    Gleichzeitig trat Dr. Edmund Haferbeck selbst vor einem deutschen Gericht als Verteidiger auf und wurde vom Gericht als Rechtsanwalt betitelt!

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    In dem Verfahren Az: 51 Ls-2 17479/04 trat Dr. Edmund Haferbeck  als Rechtsanwalt vor Gericht auf!

    Im Artikel „Edmund Haferbeck als Rechtsanwalt“, abzurufen unter:

    https://gerati.de/2016/11/13/edmund-haferbeck-als-rechtsanwalt/

    habe ich meine Rechercheergebnisse zu diesem Fall festgehalten.

    Die zuständige Rechtsanwaltskammer teilte mir auf Anfrage mit, dass Herr Dr. Edmund Haferbeck nie als Rechtsanwalt zugelassen war!

    13032019 rechtsanwaltskammer

    So wurde Herr Dr. Edmund Haferbeck auch bereits in den Medien als Rechtsanwalt bezeichnet, was meinen Verwechselungsverdacht bestätigte!

    13032019 haferbeck Rechtsanwalt 1
    https://www.westfalen-blatt.de/OWL/Lokales/Kreis-Guetersloh/Guetersloh/2487277-Strafanzeige-gegen-Guetersloher-Isfahan-Zuechter-Andreas-Woehler-Rennsieg-hinterlaesst-Narben

    Die GERATI Recherche findet man im Artikel:

    Die Strafanzeige wegen Titelmissbrauch sehe ich persönlich als gerechtfertigt, wenn man sich die vorgebrachte Beweislage anschaut. Gleichzeitig verweise ich auf das Recht, eines jeden deutschen Staatsbürgers, Strafanzeigen stellen zu dürfen.

    Die Entscheidung, ob eine Strafanzeige verfolgt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, ist Aufgabe der zuständigen Staatsanwaltschaft.

    Gleichzeitig stellt PeTA fast täglich Strafanzeigen gegen unbescholtene Bürger. Ein Beispiel wären hier die Strafanzeigen gegen Landwirte, wo PeTA Strafanzeigen wegen angeblicher fehlender Brandschutztechnik und Löschwasserversorgung nach einem Stallbrand stellt. Dass die Löschwasserversorgung Sache der Kommunen ist, unterschlägt PeTA gern in ihren Pressemitteilungen über die Strafanzeigen. Bisher wurden meines Wissens alle Strafanzeigen von PeTA durch die ermittelnden Staatsanwaltschaften eingestellt.

    Eine Recherche zu dem Thema Strafanzeigen von PeTA findet man im GERATI Artikel:

    Die Anschuldigung in der Strafanzeige von Herrn Dr. Edmund Haferbeck weise ich hiermit zurück.

    Fazit:

    Man kann bei der Strafanzeigenwut von PeTA davon ausgehen, dass Ihre Strafanzeigen ehern als Einschüchterungsversuche zu werten sind. In der Regel haben diese letztendlich nichts mit dem Tierschutz zutun, dem sich PeTA angeblich verschrieben habe.

    So werden selbst Politiker (Gero Hocker) oder sogar Medien abgemahnt (ZDF nach einer Berichterstattung), nur um das positive Gesicht von PeTA zu wahren. Gleichzeitig ist PeTA jedoch nicht bereit in einen Dialog zu treten. So scheint man vor GERATI solche Angst zu haben, dass man selbst die PeTA Führungskräfte in einem 60-minütigen Seminar für das Verhalten mit GERATI schulen muss.

    Nun, wer sich der Wahrheit verschreibt, braucht sich wohl nicht in einem Bürobunker verstecken und daraus sinnfreie Strafanzeigen und Abmahnungen formulieren.

    Hallo, Herr Haferbeck ich bin jederzeit bereit in einem direkten Dialog zu treten. Sind sie es auch?

    Serie:

  • Die Strafanzeigen von PeTA gegen GERATI (1)

    Die Akte gegen meine Person, die alle Strafanzeigen von PeTA Deutschland aufzählt, soll 500 Seiten umfassen. WOW! Da bin ich wohl jemanden richtig auf den Schlips getreten.

    In dieser Artikelserie möchte ich die Vorwürfe, die nach meinem Durchzählen mindestens 25 Anzeigen umfassen, im Einzelnen Darlegen und meine persönliche Meinung zu den Vorwürfen von PeTA äußern!

    Laut einer E-Mail der Polizeidirektion Görlitz sollen alle Verfahren gegen mich, die unter dem Aktenzeichen Az: 900 Js 6057/18 zusammengefasst worden sind, mittlerweile eingestellt worden sein. Dazu zählt auch die Strafanzeige von Simon Fischer von der „Aktionsgruppe Tierrechte Bayern“. Aber dazu später mehr.

    Aber erst einmal der Reihe nach und in Kurzfassung.

    Am 10. Februar 2018, also vor mehr als einem Jahr, wurde ich vom Circus Krone in München eingeladen und flog von Jakarta über Abu Dhabi nach München. Als ich mit drei Stunden Verspätung landete, erwartete mich eine Überraschung von PeTA!

    Fünf schwer bewaffnete Bundespolizisten erwarteten mich am Gateausgang. Also nicht an der Passkontrolle, sondern bereits direkt am Gate. Sie führten eine Passkontrolle durch. Ich hatte mich beim Aussteigen beeilt, da ich wusste, dass man mich abholen würde und ich nicht wusste, ob man von der dreistündigen Verspätung etwas mitbekommen hatte. Auf dem Weg zum Gateausgang telefonierte ich mit der Person, die mich abholte und sie teilte mir mit, das sie draußen wartete!

    Also spurtete ich an allen vor mir ausgestiegenen Passagieren vorbei und kam als Dritter am Gateausgang an. Ich übergab meinen Reisepass und wurde zur Seite gebeten. Die anderen Bundespolizisten stellten daraufhin auch die Passkontrolle ein und versammelten sich um mich.

    Im Nachhinein behauptete man, da ich den Verdacht äußerte, dass man nur wegen mir diesen Aufriss gemacht hatte, dass es sich um eine Routinekontrolle gehandelt hatte.

    Man hielt mir zwei Schreiben der Staatsanwaltschaft Augsburg vor, wo mir der Tatvorwurf Verleumdung und verstoß gegen das Tierschutzgesetz!

    Es ginge um die Feststellung einer deutschen Postanschrift!

    Deswegen werden fünf Bundesbeamte an das Gate postiert, wobei man das alles bei der normalen Passkontrolle hätte durchführen können. Den Rest der Story bei der Einreise und den weiteren Verlauf möchte ich nur in Stichpunkten wiedergeben.

    • Ich vermutete erst, dass Soko Tierschutz dahinter steckte. (Dieser Verein stammte aus Augsburg)
    • Auf dem Schreiben der Staatsanwaltschaft stand kein direkter Tatvorwurf, sondern nur die 3 Aktenzeichen.
    • Nachdem man mir erklärte, dass es nur um einen deutschen Postbevollmächtigten ginge, zeigte ich über mein Smartphone die Einträge bei Denic und verwies auf den dort hinterlegten deutschen Postbeauftragten.
    • Anmerken möchte ich, dass bei gesetzlichen Verstößen der Betroffenen auch direkten Kontakt zum Provider aufnehmen kann. In der Strafanzeigenwut von PeTA taucht mein Provider und selbst die IP meines Webservers der in Deutschland steht auf! Also was soll das von PeTA?
    • Man bat mich mit auf die Wache im Flughafen zu kommen
    • Und ich wurde von den fünf mit Maschinenpistolen bewaffneten Bundesbeamten umringt und begleiteten mich an den Passagieren wie ein Schwerverbrecher oder Terrorist vorbei
    • Ich wurde in ein Vernehmungszimmer geführt, wo eine Wand verspiegelt war
    • Ich sollte kurz warten
    • Nach ein paar Minuten kam ein Beamter herein und erklärte mir, dass es nur um die Feststellung eines deutschen Postbevollmächtigten gehe

    Dazu möchte ich anmerken, dass bis heute kein einziges Schreiben direkt an meinen deutschen Postbevollmächtigten gesendet wurde!

    • Ich sagte, dass ich ihnen diesen schon genant habe, und forderte den Beamten auf mir zu benennen, was man mir in grundlegender Form vorwirft!
    • Daraufhin verließ der Beamte den Raum und kam nach ein paar Minuten später wieder. (Telefonat Staatsanwaltschaft Augsburg)
    • Dann präsentierte er mir drei Aktenzeichen aus dem Jahr 2014, konnte aber auch hier keinen direkten Tatvorwurf benennen.
    • Ich argumentierte dann, 2014 das dürfte doch verjährt sein und der Beamte machte kehrt und telefonierte wieder mit der Staatsanwaltschaft.
    • Dieses Mal kam er mit drei Aktenzeichen aus dem Jahr 2015 und 2016, aber wiederum ohne konkreten Tatvorwurf

    Da mir immer wieder in den letzten Kommentaren zu diesem Fall gesagt wurde, die Polizei brauche den Tatvorwurf nicht konkretisiert dazu mal folgende Aussage von mir!

    Selbstverständlich muss die Polizei dir offenbaren, was man dir konkret vorwirft! Und es ist auch nicht damit abgetan, dass man sagt, Verstoß gegen das Tierschutzgesetz oder Verleumdung!

    Erstens braucht sich kein Beschuldigter selbst belasten. Es muss also klipp und klar aufgezeigt werden, was man mir vorwirft und das hat man bis zu der heutigen E-Mail nicht getan! Gleichzeitig hat man als Beschuldigter ein Recht auf Äußerung und kann selbst Beweise beifügen!

    • Ich forderte mehrfach den Beamten auf mir den konkreten Vorwurf zu benennen
    • Er gab als Antwort, ich solle die Staatsanwaltschaft anrufen.
    • Diese ist am Wochenende nur über die Bereitschaft zu erreichen
    • Ein Gespräch mit dieser wurde mir von den Beamten verweigert

    Der dicke Hammer kam aber erst noch!

    • Er teilte mir mit, dass er nur noch das Protokoll schreiben müsse und ich dann gehen kann
    • Also wartete ich wieder einige Minuten
    • Dann kam der Beamte mit einem Vernehmungsprotokoll, das ich unterschreiben solle
    • Dazu forderte er mich auf, dass ich ein Kreuz bei, „ich mache keine Angaben zum Tatvorwurf“, machen und dieses Protokoll unterzeichnen solle.
    • Ich wurde zu keiner Zeit als Beschuldigter belehrt! Ich wurde nicht aufgeklärt, dass diese Maßnahme ein Verhör sei!
    • Daraufhin äußerte ich, dass ich natürlich mich äußern möchte, jedoch fehlt der konkrete Tatvorwurf
    • Darauf der Beamte wieder sie können dann gehen, wenn sie dieses Protokoll unterzeichnen, (Erpressung???)
    • Ich wiederholte meine Aussage, dass ich sehr wohl Angaben machen will, jedoch nicht weiß, was man mir vorwirft
    • Daraufhin er wieder, sie wollen doch gehen, denken sie daran das jemand auf sie wartet (Ich telefoniert immer wieder einmal mit der Mitarbeiterin des Circus Krone)
    • Daraufhin sagte ich, dass ich mich nicht erpressen lasse und ich dieses als Nötigung ansehe
    • Ich forderte einen Anwalt
    • Darauf der Beamte sie haben ein Telefon sie können ihren Anwalt anrufen
    • Daraufhin ich, ich komme aus Indonesien und lebe dort seit 10 Jahren ich habe hier keinen Rechtsanwalt in Deutschland. Bitte rufen sie beim zuständigen Gericht an damit diese eine Liste der Rechtsanwälte, die in Bereitschaft am Wochenende sind, mir übermitteln könne
    • Er könne nicht Telefonieren, kam da als Antwort
    • Man verweigerte mir also auch einen Rechtsbeistand.

    Jetzt wurde ich etwas lauter, da es mir langsam zu Bund wurde!

    • Ich fragte ihn, ob ich verhaftet sei
    • Darauf antwortete er, nein
    • Daraufhin ich wieder, ok dann möchte ich jetzt gehen
    • Er wieder: Sie können gehen wenn sie unterschrieben haben.
    • Daraufhin sagte ich, dass ich nichts unterschreibe, wenn sie mir nicht den Konkreten Tatvorwurf nennen
    • Dann kam er mit den Paragrafen wieder
    • Daraufhin ich wieder Verleumdung kann viel sein. Zum Beispiel wenn ich ein Schimpfwort benutzt haben soll. Ich muss mich doch nicht selbst belasten
    • Er wieder: Deswegen sollen sie ja das Kreuz machen, das sie keine Angaben mach.
    • Das mache ich nicht, wenn sie mir nicht den konkreten Beschuldigungsgrund nennen. 
    • Daraufhin er wieder dann müssen wir sie vernehmen und das dauert mehrere Stunden
    • Daraufhin ich wieder, Ok dann fahren sie mich aber nach München rein.
    • Er wieder das werden wir nicht machen
    • Es ging hin und her

    Auf einmal nahm er Kampfhaltung an, als ob er mich jeden Moment angreifen würde.

    • Ich wurde jetzt doch noch etwas lauter, entweder lassen sie mich jetzt gehen oder sie erklären mir die Verhaftung
    • Er wieder, ich sei nicht verhaftet
    • Ich wieder, dann kann ich jetzt gehen
    • Er wieder: Nein

    So ging das hin und her!

    • Er behauptete, ich würde ihn anschreien
    • Daraufhin ich wieder ich schreie nicht
    • Doch sie schreien
    • Nein ich schreie nicht, dann holen sie einen Arzt, der ihnen bestätigen kann, dass ich ein lautes Organ habe
    • Das sei auch nicht möglich gewesen

    Irgendwann kam dann ein weiterer Beamter herein, der wie sich später herausstellte, der Amtsleiter war.

    Er tippte den Beamten auf die Schultern und schickte diesen hinaus. Er sagte mir in einem ruhigen Ton, dass ich nicht verhaftet sei und jederzeit gehen könnte.

    Ich sagte, dann will ich jetzt gehen. Und er, sie können das.

    Im Flur begegnete ich den Beamten, der mich verhört hatte und forderte seinen Namen und Dienstnummer dieses verweigerte er mir! Von dem Beamten, der ihn herausgeschickt hatte, bekam ich die Visitenkarte und sollte mich auf ihn berufen!

    Hier mal die ganze Geschichte des ersten Tages in ausführlicher Form:

    Am nächsten Montag rief ich bei der Staatsanwaltschaft an und forderte diese auf mir die konkreten Vorwürfe der mir bekannten Aktenzeichen zu benennen. 

    Dieses könne man mir nicht sagen, ich solle zu einer Polizeidienststelle gehen. Also machte ich mich auf den Weg zum Münchner Hauptbahnhof und ging zur dortigen Polizeidienststelle. Dort fand man in den Computerdaten nichts zu meiner Person und man schickte mich zur Bundespolizei, die aber auch nichts fanden! Sie riefen aber am Münchner Flughafen an und bestätigten mir das ich am Mittwoch wieder ausreisen könne.

    Zurück im Hotel rief ich wieder die Staatsanwaltschaft Augsburg an!

    Ich teilte mit, dass mir weder die bayrische Polizei noch die Bundespolizei in irgendeiner Form eine Aussage geben kann und dass diese mich an die Staatsanwaltschaft verwiesen. 

    Sie könne mir nicht weiterhelfen ich solle schriftlich antworten.

    So viel dazu. Die Staatsanwaltschaft Augsburg schickt mich zur Polizei und diese verweist mich wiederum an die Staatsanwaltschaft. Das hier gewaltig, was schief läuft bei der Justiz, die eigentlich Bürger schützen sollte, dürfte jedem klar sein. Den kompletten Artikel, den ich damals zeitnah verfasste, findet ihr im nächsten Absatz.

    Die Geschichte ist noch viel Umfangreicher, was insbesondere auch das aufzeigt, dass mir erst nach über einem Jahr die konkreten Tatvorwürfe präsentiert wurden.

    Die Augsburger Staatsanwaltschaft hat nach meiner Feststellung, dass diese überhaupt nicht zuständig sei, da der Webserver in Friedensdorf bei Görlitz stehe, dass Verfahren letztendlich abgegeben. Im Hintergrund ist aber noch viel mehr passiert. Strafanzeigen meinerseits gegen die Bundesbeamten und gegen die Staatsanwaltschaft wurden wie zu vermuten lässt eingestellt. So auch die Beschwerden bei der Generalstaatsanwaltschaft.

    Wer hier mehr erfahren möchte, einfach einmal auf dieser Webseite die Suchfunktion nutzen mit PeTA vs GERATI!

    Und noch eins bei der Ausreise wurde ich dennoch kurzfristig festgehalten. Die Staatsanwaltschaft Augsburg war nicht in der Lage den Fahndungsauftrag bei der Bundespolizei am Flughafen München löschen zu lassen. Mittlerweile ist dieser aber gelöscht, wie meine ein und Ausreise im September 2018 in Deutschland bestätigten.

    Und was mir beim Durchlesen der Vorwürfe von PeTA aufgefallen ist, es fehlt die Anzeige wegen angeblichen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz Az: 603 Js1197/15! Wie gesagt ich lebte seit 10 Jahren in Indonesien und dieses war meine erste Einreise nach Deutschland.

    Wie kann ich dann gegen das deutsche Tierschutzgesetz verstoßen haben? 

    Serie:

  • Macht sich PeTA der Aktien Kursmanipulation schuldig?

    Immer wieder kann man kriminelle und geschäftsschädigende Machenschaften von PeTA mit erleben. Mittlerweile scheint PeTA selbst vor Börsenmanipulation nicht zurück zuschrecken.

    Dieses kann man jedenfalls aus einem Facebook-Beitrag von PeTA schließen. Dort suggeriert PeTA, das auf Grundlage ihrer Proteste die Tui-Aktie angeblich um mehr als 40 Prozent gefallen ist.

    Ja mit Zahlen hat es ja PeTA nicht so genau, wie GERATI immer wieder belegen kann.

    Ich kann es nicht nachvollziehen, wo PeTA hier die 40 Prozent Wertverlust hernimmt. Wahrscheinlich ist es, wie mit den 88 Prozent die man bei PeTA in angebliche Tierschutzprojekte stecken wollte. Diese Zahl 88 Prozent prangerte bis zum Artikel von GERATI als Spendeninformation auf der Webseite von PeTA. Letztendlich konnte GERATI nachweisen, das PeTA null Euro in Tierschutzkampagnen steckt!

    Diese aufgeführten Zahlen sprechen für sich. Schaut man sich jetzt einmal den Chart der TUI-Aktie an, sieht man hier keinen Wertverlust von 40 Prozent im letzten Monat!

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    1 Monats Chart der TUI Aktie / Screenshot: google.de

    Am 11. Februar lag die Aktie bei 10,93 Euro. Der Facebook Beitrag von PeTA stammt vom 04. März. Der heutige Kurs 10. März liegt bei 9,04 Euro. Dieser liegt sogar noch Tiefer, als vom 04. März. Der Kursverlust beträgt hier aber auch nur gerade einmal 17 Prozent.

    Schaut man sich jetzt einmal einen längerfristigen Chart an, wird man erstaunlich feststellen, dass die TUI-Aktie am 18. November 2011 ihrenTiefstand mit 3,98 Euro hatte.

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    Max Chart der TUI Aktie / Screenshot: google.de

    Das wäre dann ein Gewinn von 127 Prozent. PeTA redet sich die Zahlen immer passend, auch wenn diese letztendlich der reine Humbug sind!

    PeTA investiert in TUI!

    Dieses macht die Kampagne gegen TUI in der Hinsicht interessant, dass man hier den Versuch einer Kursmanipulation erkennen könnte. Hier sind Ähnlichkeiten bei dem Versuch der Kursmanipulation von der SIXT-Aktie aus dem Jahr 2003 erkennbar.

    Dort wurde ein hochrangiger Investor zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.

    Da PeTA selbst Aktien von TUI besitzt, könnte man ja eigentlich davon ausgehen, dass man hier bestrebt sein sollte den Wert der Aktie zu erhöhen. Wie aber die einzelnen Investitionen der Vereinsführung aussehen, weiß keiner. Vielleicht investiert man in Form einer Wette auf fallende TUI-Aktienkurse und hofft somit einen Reibach machen zu können!

    PETA USA kauft TUI-Aktie

    peta.de

    PeTA Kampagne kein Grund für den Kursverlust der TUI-Aktie!

    Wäre es tatsächlich so, dass PeTA hier massiv die Kurse der Aktie von TUI beeinflussen würde, dürften sich die Vereinsmitglieder mittlerweile in Untersuchungshaft befinden. Manipulation des Aktienmarktes ist kein Kavaliersdelikt mehr.

    Die TUI-Aktie stieg von 2011 bis Mai 2018, wie man auf dem Chart sehen kann, an. Aktien bewegen sich immer zyklisch und der Kurs kann auch einmal fallen. Mittlerweile sprechen sich die ersten Experten für ein Kaufsignal aus, was dann eventuell ein Kursfeuerwerk mit sich bringen kann.

    Die Touristikbranche hat zurzeit schwer zu kämpfen. Nicht umsonst musste auch eine Fluggesellschaft wie Air Berlin Insolvenz anmelden.

    PeTA selbst sollte doch tunlichst vermeiden, irgendwelche Zahlen aufzuzeigen. Bisher konnte GERATI, jede Zahl die PeTA präsentiert hatte, wiederlegen. Und so sollte es auch niemanden verwundern, dass PeTA selbst in ihrem Beitrag, einen Beleg für Forsa Umfrage schuldig blieb.

    Sollte es diese tatsächlich geben, sind dieses ehern Alibis- bzw. Gefälligkeitsumfragen, da hier nur 1.000 Menschen befragt werden und diese Umfrage dann doch nicht so aussagekräftig sind, als wenn man 10.000 Menschen befragt! Aber da hat PeTA wahrscheinlich Angst, dass so eine uneingeschränkte Umfrage die Werte kippen lassen würde.

  • Polizeipräsidium Freiburg bestätigt Hausdurchsuchung beim Angler

    Justiz auf Fehlwegen! Da werden Angler wegen einem Catch & Release Video von mehreren Beamten aufgesucht und gleichzeitig zählt Freiburg zu den kriminellsten Städten in Deutschland!

    Es ist unverständlich, was Herrn Vitali D. dort in den letzten Tagen passiert ist! Mehrer Polizeibeamte klingeln ihn aus dem Bett und beginnen mit einer Hausdurchsuchung. Dabei beschlagnahmen sie mehrere Angelutensilien. Und man schreckte auch vonseiten der Polizei nicht einmal davor zurück, das Spielzeug (Spielzeugangel), des Kindes des Beschuldigten, mit zu beschlagnahmen. 

    Wer jetzt aber denkt, dass es dieses für den Beschuldigten Vitali D. war, der täuscht sich. Die Freiburger Polizei macht Nägel mit Köpfen und durchsuchte gleich die Wohnung der Freundin, die 40 Kilometer entfernt wohn mit durch!

    Wer sich die Schilderung dieser Polizeiaktion vom Betroffenen einmal Anschauen möchte, findet sein Video in unserem letzten Artikel, den ich hier noch einmal verlinke.

    Vorfall unglaublich!

    Ich persönlich wollte so eine Polizeimaßnahme, die mit aller Härte gegen den Beschuldigten geführt wurde, nicht Verstehen.

    Der Vorwurf der Justiz ist nicht etwa ein Drogendelikt oder eine terroristische Aktivität. Nein der Beschuldigte hat auch keine andere kriminelle Handlung begangen. Ihm wird von der deutschen Justiz auf Strafanzeige von PeTA Deutschland e. V. vorgeworfen ein Video auf YouTube hochgeladen zu haben, wo er das sogenannte Catch & Release zeigte. Dieses bedeutet, man fängt einen Fisch und setzt diesen dann wieder ins Wasser. Es ist z. B. Vorgeschrieben, das man Fische die man nicht verwerten kann (kein Mindestmaß, zu groß) wieder zurücksetzt.

    Catch & Release ist laut Fischereigesetz also auch verpflichtend geregelt. Verboten ist es dann, wenn man sichtlich dem Tier Leid zufügt, indem man es länger als nötig aus dem Wasser entnimmt. Das Tier muss an Land, da man den Angelhaken entfernen muss. Und selbstverständlich sind dabei auch kurze Fotos möglich.

    In den verurteilten Fällen, auf die insbesondere PeTA immer wieder anspielt, wurden die Tiere länger Qualen ausgesetzt. So wurde ein bekannter VIP verurteilt, weil er einen kapitalen Wels den er gefangen hatte, durch den Dreck schleifte, um ihn an einer besseren Stelle zu fotografieren. Ein anderer Angler wurde verurteilt, weil er in dem selbst gedrehten Video, die Aussage machte, er warte auf besseres Licht, für ein Foto um den Wels dann wieder freizulassen.

    Dieses ist in Deutschland strafbar, wenn man dem Tier dabei Leid zufügt. Der Betroffene gibt jedoch an, dass diese Aufnahmen in Frankreich getätigt wurden.

    Nun der Einfluss von PeTA scheint jedenfalls groß, bei dieser Polizei in Freiburg zu sein, denn mit dem Angelsortiment des Beschuldigten beschlagnahmte man auch seine ganze Computer Hardware und selbst sein Handy.

    Hier scheint jetzt die Vermutung zu sein, dass man die Hausdurchsuchung als Vorwand zu nutzen scheint, um eventuell doch Videos und Fotos auf der Hardware und dem Telefon zu finden!

    GERATI stellte eine Presseanfrage und bekam eine Antwort!

    Nun der Vorfall klingt für einen Rechtsstaat sehr unglaubwürdig. Insbesondere, da der Strafanzeigensteller PeTA Deutschland im Vorfeld den Leiter dieser Amtshandlung sogar noch auszeichnete!

    Einsatz gegen Fischleid – PETA ernennt Uwe Gutjahr vom Polizeipräsidium Freiburg zum „Helden für Tiere“

    peta.de

    Hier lässt sich schon eine direkte Verbundenheit und persönlichen Kontakt daraus schließen! Man zeichnet doch keine Person aus, ohne diese persönlich zu kennen.

    Also schrieb GERATI eine Presseanfrage an die Freiburger Polizeidienststelle und stellte folgende Fragen …

    Von: info@gerati.de [mailto:info@gerati.de]
    Gesendet: Freitag, 8. März 2019 11:46
    An: FREIBURG.PP
    Betreff: Presseanfrage zur Polizeimaßnahme auf Grundlage „Strafanzeige von PeTA Deutschland“ in Freiburg

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir sind Betreiber des Portals gerati.de und recherchieren derzeit zu einem Vorfall, der sich am 07. März 2019 in Freiburg ereignet haben soll.

    Ein gewisser Herr Vitali Dalke gibt in den sozialen Netzwerken an, dass er aufgrund einer Anzeige des Vereins PeTA Deutschland e.V. aus Stuttgart, gestern bei ihm eine Hausdurchsuchung erfolgte und mehrere Sachen die dem Anglersport zugeschrieben können, beschlagnahmt worden sind. Darunter sollen sich auch Spielzeugangeln des Kindes des Beschuldigten befunden haben!

    In einem neuerem Post gibt der Beschuldigte nun an, dass der leitende Beamte dieser Hausdurchsuchung im Vorfeld durch den Strafanzeigensteller ausgezeichnet wurde.

    Dabei handelt es sich um den Polizist Uwe Gutjahr. Die Auszeichnung ist abzurufen unter dem Link: https://www.peta.de/peta-ernennt-uwe-gutjahr-vom-polizeipraesidium-freiburg-zum-helden-fuer-tiere?fbclid=IwAR38HBXtQJoCsSpzh7inoRhbRVGorUnm6BKca4bztqGylh74z3yos7e0TMs

    Nun unsere Fragen, die wir bitten kurzfristig zu beantworten!

    1. Können sie den Vorfall in Verbindung mit der Beschlagnahme bestätigen?

    2. Ist es üblich, das Polizisten mit der Durchführung einer solchen Maßnahme beauftragt werden, wenn diese in so einem engen Kontakt mit dem Strafanzeigensteller stehen!

    Der Beklagte gibt an, dass diese als Beweis angegebenen Videos auf YouTube, die der Strafanzeigensteller anfügt, in Frankreich aufgenommen wurden. Dort ist Catch & Release keine Straftat, was bereits durch deutsche Gerichte festgestellt worden ist!

    Inwieweit besaß man die Kenntnis vor der Hausdurchsuchung, dass dieses Videomaterial aus Frankreich stamme?

    Warum ging man hier so rabiat und wohl überzogen mit einer Hausdurchsuchung vor, was wohl bei diesem Straftatbestand ehern unüblich ist, insbesondere die Ausweitung auf den Wohnbereich der Freundin des Beschuldigten?

    Wir würden uns über eine kurzfristige Antwort freuen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

    GERATI – Gegen Radikalen Tierschutz

    BSD-City, Golden Vienna 2, C2/9

    15322 Serpong

    Indonesia

    Tel.: +49 (0)3581 7921521 (German preferred)

    Tel.: +62 (0)87 882424150  (prefers WhatsApp)

    Fax:  +49 (0)3581 7921529

    E-Mail: info@gerati.de

    Webseite: gerati.de

    Presseanfrage per E-Mail

    Erstaunlicherweise bekam ich kurzfristig, auch meine gewünschte Antwort auf meine Presseanfrage.

    Sehr geehrter Herr Harnos,

    1. wir können ihn Ermittlungen zu einem solchen Vorfall bestätigen.  Was explizit beschlagnahmt wurde und was nicht, können wir hier nicht im Einzelnen aufführen.

    2. Einen engen Kontakt zwischen dem Polizeibeamten und der Tierschutzorganisation PETA können wir nicht bestätigen. Nur weil diese Organisation jemanden auszeichnet, bedeutet das nicht, dass ein enger Kontakt zwischen den Personen besteht.

    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas S***

    -Polizeikommissar-

    Polizeipräsidium Freiburg

    Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit

    Social Media

    Bissierstraße 1

    79114 Freiburg

    Tel: +49 761 882 -1015

    Fax: +49 761 882-1019

    mail:  thomas.s***@polizei.bwl.de

               freiburg.socialmedia@polizei.bwl.de

    Antwort der Presseabteilung

    Wie üblich kennen Behörden immer noch nicht den Unterschied zwischen einer Tierschutzorganisation und einer Tierrechtsorganisation!

    PeTA ist nach eigenen Angaben und nach ihren Arbeiten zu urteilen, eine reine Tierrechtsorganisation.

    Dass man auf konkrete Fragen von meiner Seite her, nicht im Einzelnen eingegangen ist, darf wohl auf ermittlungstaktischen Gründen zu erklären sein.

    Was sich jedoch nicht durch diese Polizeibehörde zu erklären ist, warum man bei einem Angler dermaßen hart vorgeht und andere Ermittlungen bei Straftaten schleifen lässt.

    Freiburg ist die kriminellste Großstadt in Baden Württemberg!!!

    In Freiburg ereigneten sich im Jahr 2017, 11.712 Straftaten pro 100 000 Einwohner. Freiburg besitzt knapp 240.000 Einwohner!

    11 712 Straftaten pro 100 000 Einwohner

    Das allein ist nicht ungewöhnlich für eine Stadt mit knapp 240 000 Einwohnern. Doch während es Schlägereien und Betrunkene auch anderswo gibt, hat Freiburg ein Alleinstellungsmerkmal: Es ist, statistisch gesehen, die kriminellste Großstadt in Baden-Württemberg. 2017 geschahen in Freiburg 11 712 Straftaten pro 100 000 Einwohner, mehr als in Mannheim, Karlsruhe oder Stuttgart. Den unrühmlichen Titel trägt die Stadt bereits seit dem Jahr 2001, und viele Freiburger hatten sich damit arrangiert. Die Gewalt im Nachtleben schien weit weg, solange tagsüber alles ruhig blieb.

    stuttgarter-nachrichten.de

    Anstatt die Kräfte in die tatsächliche Verbrechensbekämpfung einzusetzen, bündelt man diese lieber in einer Abteilung, die eigens dafür geschaffen wurde, um gegen Angler, die gegen das Tierschutzgesetz angeblich verstoßen habe, zu ermitteln.

    Uwe Gutjahr von der Abteilung Gewerbe und Umwelt im Polizeipräsidium Freiburg führt Kontrollen an verschiedenen Gewässern wie zum Beispiel am Altrhein bei Breisach oder an verschiedenen Baggerseen in der Region durch, auch, um diese Art des Fischens zu unterbinden. 

    swr.de

    Eine Farce, wenn man sich die Kriminalitätsstatistik dieser Stadt anschaut.

    Auch das sich seit Mai 2018, Sexualstraftaten in Freiburg häufen, scheint es bei der Polizei in Freiburg nicht sinnvoll zu sein, das man Polizisten wie der von PeTA ausgezeichneten Uwe Gutjahr zu Ermittlungen dieser Straftaten einsetzt. Da wendet man lieber die Kräfte auf, um von PeTA falsch bezichtigte Straftaten mit aller polizeilicher gewallt und Mitteln, doch erfolgreich abschließen zu können.

    Man darf sich wohl als Bürger und Steuerzahler fragen, ob es sich bei dieser Justizmaßnahme gegen den Beschuldigten Vitali D. um einen Schildbürgerstreich handelt.

  • Was ist nur mit der deutschen Justiz los???

    Wenn PeTA eine Strafanzeige stellt, wird sofort ein Überfallkommando losgeschickt und beschlagnahmt Angeln und Spielzeug eines Kindes, bei einem Angler, oder man wird bei der Einreise in Deutschland von schwer bewaffneten Bundespolizisten erwartet!

    Update: 08. März 2019 beteiligter Polizist von PeTA ausgezeichnet!!!! -> Siehe am Ende des Artikels!

    Es ist unverständlich wie hier insbesondere die baden-württembergische Justiz bei Strafanzeigen von PeTA reagiert! In meinem Fall lies man mich bei der Einreise in München von fünf mit Maschinenpistolen bewaffneten Bundespolizisten erwarten und mich über 90 Minuten lang festhalten, obwohl man mir nicht einmal die Tatvorwürfe erläutern konnte.

    Jetzt ist ein neuer Fall in Baden Württemberg bekannt geworden!

    Ein Angler, der unter anderem Videos von seinem Hobby veröffentlicht, bekam am frühen Morgen von der Polizei besuch, die ihn mit einer Hausdurchsuchung überraschten! Dabei wurden PC, Telefone, Angeln und sogar Spielzeug des Kindes beschlagnahmt.

    Gleichzeitig kam es auch zu einer Hausdurchsuchung bei der Freundin des Anglers. Hier einmal sein Video!

    Genau das ist die Wahrheit über PeTA!

    PeTA erstattet Strafanzeigen, obwohl sie wie in diesem Fall, bei dem Angler wissen, dass dieser keine Straftaten begangen hat! Wenn ein deutscher Angler in Frankreich sich an die Gesetze beim Angeln hält, kann er wohl kaum nach deutschem Recht verurteilt werden! Dieses sollte auch der
    baden württembergische Justiz bekannt sein.

    Das man von seitens der Justiz aber immer wieder, auf die schleimische Art von PeTA herein fällt, belegen mittlerweile unzählige Fälle! Ganz vorne liegt der Fall der Kieler Staatsanwältin, die sich jetzt wegen Amtsmissbrauch vor Gericht verantworten muss. Auch hier war PeTA mehrfach involviert!

    Wie kann es sein, dass die Justiz einen Verein deren Mitarbeiter Straftaten nicht scheuen, mehr Glaubwürdigkeit schenkt, als einen unbescholtenen Bürger?

    Allein das man hier bei diesem nun bekannt gewordenen Vorfall die Verhältnismäßigkeit dieser Polizeiaktion mehr als infrage stellen kann, wird immer deutlicher, dass man sich bei der deutschen Justiz fragen sollte, wer schützt die Bürger vor PeTA?

    Wenn man mich, bei der Einreise in Deutschland mehr als 90 Minuten festhält, nur um eine deutsche Postanschrift festzustellen, die dann wie ein Wunder beim Domainverwalter hinterlegt ist, dann darf man sich sehr wohl fragen, für wen die Justiz hier arbeitet?

    Mehr zu diesem Vorfall folgt!

    Update: 08. März 2019 10:19 Uhr (MEZ)

    Es ist schon deutlich mehr als Amüsant, wenn PeTA diesen Polizisten sogar vor ab noch auszeichnet! Der Verdacht der Befangenheit steht wohl hier mehr als deutlich im Raum!

  • Wo ist denn nun das Diplom vom Fachreferenten Peter Höffken?

    Recherchen brachten wieder einmal Wundersames über den ehemaligen Diplomzoologen Peter Höffken zutage. Sein Diplom löste sich nach einer Strafanzeige von GERATI förmlich in Luft auf!

    GERATI erstattete im Oktober 2014 Strafanzeige gegen Peter Höffken, wegen des Verdachtes des Titelmissbrauches nach § 132a StGB. Drei Tage nachdem die Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart eingegangen ist, degradierte PeTA, ihren Mitarbeiter Peter Höffken vom Diplomzoologen und Wildtierexperten, zum Fachreferenten. Seit diesem Tage wird zu keiner Zeit das Wort Diplom mit Peter Höffken in Verbindung gebracht! Man darf sich schon Fragen, ob dieses Diplom eine reine Erfindung von PeTA war?

    Auch die Verteidigungsstrategie im Ermittlungsverfahren, war einzigartig, die Peter Höffken anwendete.

    • Der Beschuldigte wurde von der Polizei zur Vernehmung vorgeladen, erschien jedoch nicht.
    • Allerdings legitimierte sich später für ihn ein Rechtsanwalt Loukidis, der Akteneinsicht erhielt.
    • Der Verteidiger des Beschuldigten, gab jedoch selbst keine Stellungnahme ab,… (Lies er das Mandat fallen?)
    • stattdessen meldete sich Dr. Edmund Haferbeck nach über 1,5 Jahren und nahm in einem Schreiben Stellung.

    PeTA ist im Tierschutz nicht tätig, sondern eine reine Marketingfirma, die nur Texte verfasst!

    So ist es auch nicht verwunderlich, dass man von PeTA Mitarbeitern auf verschiedenen Plattformen im Internet Artikel findet. Warum diese nicht sich aktiv um Tiere kümmern, wie sie immer wieder vorgeben, zeigt nur eins, dass es PeTA gar nicht um die Tiere geht, sondern rein um den Spendengewinn, den man erzielt. Selbst die Stiftung Warentest und auch weitere Medien warnten bereits vor dem Spesenbetrug den PeTA immer wieder begehen zu scheint.

    Bei PeTA schreibt man SEO basierte Texte nur um Aufmerksamkeit für die Marke PeTA zu erhalten. Dabei schreckt man auch nicht davor zurück, Lügen zu verbreiten. Ziel ist es Spenden zu generieren und keinen einzigen Cent in den Tierschutz zu stecken, wie diese folgende Analyse der Ausgaben von PeTA belegt!

    PeTA 2016 – Null Euro für den Tierschutz

    Seit der Strafanzeige von GERATI fällt in Zusammenhang mit Peter Höffken, dass Wort Diplom nicht mehr!

    So fand ich bei meiner Recherche wieder einmal einige Artikel, die man von PeTA im Internet verbreitet. Dieses Mal auf den Gelben Seiten! Mir ging es natürlich nicht um die Lügenartikel, die man von PeTA dort verfasst hat, sondern um die Vorstellungen der Autoren, die für PeTA diesen Müll veröffentlicht hatten!

    Peter Höffken

    Peter Höffken beschäftigt sich bereits seit seinem Geografiestudium mit dem Artenschutz und der artgerechten Haltung von (Wild-)Tieren. Seit 2011 ist er als Fachreferent für Tiere in der Unterhaltungsbranche bei PETA Deutschland tätig.

    Darüber, wie Tiere in Zoos, Zirkussen oder auch im Pferderennsport gehalten und behandelt werden, ist der Wildtierexperte immer aktuell informiert. Peter Höffken ist außerdem stets über politische und rechtliche Entwicklungen im Bilde und steht im direkten Kontakt mit Politikern und Parteien. Sein Wissen über die Bedürfnisse von Wild- und domestizierten Tieren wendet er an, um die Öffentlichkeit und politische Entscheidungsträger über die Missstände hinsichtlich der Haltung und Versorgung von Tieren in der Unterhaltungsbranche aufzuklären.

    gelbeseiten.de

    Nun auch hier findet man kein einziges Wort, welchen Abschluss Peter Höffken erreicht hat! Dass es irgendwie schon sehr schwachsinnig klingt, wie man mit einem Geografiestudium zum Diplomzoologen werden kann, sollte dabei eigentlich jeden auffallen!

    Aber auch Dr. Edmund Haferbeck hatte ja bereits im Ermittlungsverfahren gegen Peter Höffken einräumen müssen, dass jener ein Geografie Studium belegt habe. Ein Vorzeigen des angeblichen Diploms, was ja eigentlich das Fachwissen von Peter Höffken belegen würde, lehnte dieser mit der Begründung ab, dass man befürchte, einen Shitstorm gegen die Universität zu verursachen!

    Hallo Herr Haferbeck ich bin nicht PeTA, die mit Mailbombing Attacken Computersysteme versucht lahmzulegen! 

    Und warum soll man einen Shitstorm gegen eine Universität führen, wenn doch das Vorzeigen des Diploms wie schon erwähnt, das Expertenwissen bestätigen würde. Ich glaube kaum, dass es zu spontanen Demonstrationen vor dieser Universität kommen würde, oder irgendjemand sich auch die Arbeit machen würde eine E-Mail an diese Uni zu schicken, nur weil ein gewisser Herr Peter Höffken seinen Abschluss da gemacht hat. Wir sind eben nicht PeTA!!!

    Auffällig ist auch, dass Peter Höffken tunlichst vermeidet, die Universität, an der er angeblich studiert haben möchte zu benennen. Aber auch hier hat Dr. Edmund Haferbeck auf Rückfragen von Medien in Bezug auf die Vorwürfe von GERATI eine Erklärung parat.

    Man habe die Berufsbezeichnungen bei PeTA geändert und verzichte nun auf akademische Titel, so Haferbeck gegenüber der Presse! Allein schon, dass überall Dr. Edmund Haferbeck steht und auch in den Medien geschrieben wird, belegt diese Lüge. Aber es kommt noch besser. Andere studierte „Fach„-kräfte, die bei PeTA arbeiten, geben bei den Gelben Seiten sehr wohl ihren Abschluss und ihre Universität an!

    Hier drei Beispiele die ich gefunden habe!

    Frank Schmidt

    Der Diplom-Sozialwissenschaftler Frank Schmidt ist seit 2012 als Fachreferent für PETA Deutschland tätig. Als Experte für Tiere in der Bekleidungsindustrie informiert er über Haltungsbedingungen, politische Entwicklungen sowie über Wirtschaft und Handel mit tierischen Materialien. Ob Nerz, Krokodil, Angorakaninchen oder Schaf – der Fachreferent ist mit den Missständen hinsichtlich internationaler Haltungsbedingungen vertraut und genauestens über politische und juristische Entwicklungen informiert. Er beschäftigt sich außerdem mit veganer Mode, synthetischen Alternativen zu Pelz, Leder, Wolle, Daunen und Co. sowie Innovationen auf diesem Gebiet.

    https://www.gelbeseiten.de/themenwelt/gl/Frank-Schmidt

    Vanessa Reithinger

    Vanessa Reithinger schloss ihr Wildtiermanagementstudium an der Hogeschool Van Hall Larenstein in Leeuwarden (Niederlande) 2013 ab und ist seit 2014 als Fachreferentin für Wildtiere bei PETA Deutschland tätig. Sie ist Ansprechpartnerin für die Themenbereiche Jagd, Angeln, Stierkampf, Brieftaubensport sowie Tiere in Funk und Fernsehen.

    Ein besonderes Fachgebiet der Expertin sind die ökologischen und wildbiologischen Auswirkungen der Jagd. Über rechtliche Entwicklungen – wie Änderungen der Landesjagdgesetze oder der gesetzlichen Regulierung der Verwendung bestimmter Fallen – ist sie stets informiert und auf dem neuesten Stand.

    Bei Verstößen gegen die Landesjagdgesetze oder anderen Straftaten wie Angelwettbewerbe oder Catch & Release-Praktiken im Angelsport kann Reithinger die juristischen Schritte, die PETA zur strafrechtlichen Verfolgung der Täter einleitet, erläutern und über die Hintergründe informieren.

    https://www.gelbeseiten.de/themenwelt/gl/Vanessa-Reithinger

    Lisa Wittmann

    Lisa Wittmann ist seit 2013 als Fachreferentin für Ernährung und Agrarwissenschaften bei PETA Deutschland beschäftigt. Ihr Studium der Agrarwissenschaften an der Universität Hohenheim schloss sie mit einem Master of Science ab. Wittmann ist Expertin für die Themenbereiche der konventionellen und ökologischen Tierhaltung, Tiertransporte und Schlachtung. Über gesetzliche und politische Veränderungen auf diesem Gebiet ist die Fachreferentin stets informiert. Leitet PETA Deutschland bei Tiertransporterunfällen oder Stallbränden rechtliche Schritte ein, kann sie die Hintergründe erläutern und mit fundierten Quellen belegen. Aufgrund ihrer Masterthesis über den Einfluss veganer Kost auf die Darmflora von Hunden sowie langjähriger persönlicher Erfahrung ist die vegane Hundeernährung ein weiteres Fachgebiet der Agrarwissenschaftlerin.

    https://www.gelbeseiten.de/themenwelt/gl/Lisa-Wittmann

    Nun warum wohl Herr Peter Höffken seine Uni und seinen erfolgreichen Abschluss hier unterschlägt, bleibt fraglich und unverständlich. Wieso er seit der Strafanzeige von GERATI, seine angebliche Titelbezeichnung selbst unterschlägt und sich damit unterwert verkauft, dazu darf sich jeder selbst seine Gedanken machen!