Erst vor ein paar Wochen wurde der Gründer der SOKO Tierschutz e.V. Friedrich Mülln, zu einer Geldstrafe verurteilt, da er auf illegaler Weise Video und Audioaufnahmen getätigt und diese dann an RTL verkauft hat!
SOKO Tierschutz sieht dieses auf seiner Seite natürlich, eher als eine Verschwörung gegen den Tierschutz!
Dazu veröffentlichte SOKO Tierschutz e.V. auf seiner Webseite soko-tierschutz.org follgende Stellungnahmen:
Am 27.August soll SOKO Gründer Friedrich Mülln zu tausenden EUR Strafe verurteilt werden, weil er zusammen mit RTL diese von lebenden Tieren gerupften Daunen zu einem münchner Daunengroßhändler verfolgte. Die Anklage spricht von Anstiftung zu einer illegaler Audioaufnahme. In Wirklichkeit will die Daunenindustrie den Erzfeind, der seit 10 Jahren die Machenschaften dieser Industrie an die Öffentlichkeit bringt mundtot machen.
Selbst vor Aufrufen, nach alter Wild-West-Manier, vor dem Gericht am Tag der Verhandlung zu demonstrieren, und die Freiheit seines Gesinnungsgenossen zu fordern, schreckt SOKO-Tierschutz nicht zurück!
Aktuelle SOKO Recherchen beweisen: Die blutige Ernte geht weiter.
Gerichtstermin + Demo: München 27.August 10 Uhr Amtsgericht München Nymphenburger Str 16
Das Verfahren endete mit einer Vorläufigen Einstellung des Verfahrens, gegen die Auflagen eine Geldstrafe von 1.500 € an ein Münchner Tierheim zu zahlen!
SOKO Tierschutz stellte dieses jedoch so dar:
Prozess: Defakto FREISPRUCH!
60 Menschen gingen heute in München gegen den grausamen Lebendrupf und für die Freiheit für investigative Recherchen auf die Straße.Zahlreiche Journalisten berichten über den Prozess gegen SOKO Gründer Friedrich Mülln. Der Richter gab dem öffentlichen Interesse Recht. Tierschutz und speziell der Schutz der Gänse vor dem Lebendrupf ist wichtig. Das Verfahren wurde gegen eine Geldbuße von 1500 EUR an einen Tierschutzverein eingestellt.
Dazu gibt es noch eine Soli-Spendenaktion für Friedrich.
Der zuständige Richter, obwohl er die Tätigkeit des Angeklagten lobte, verwies auf die Rechtstaatlichkeit, die der Angeklagte mit den Füßen getreten hat! Privatsphäre kann und darf auch nicht durch ein ehrenwertes Ziel umgangen werden!
In einem ähnlichen Fall wurde erst vor kurzem PeTA Deutschland e.V. verurteilt und auf Unterlassung verpflichtet. Wir berichteten „Erfolg! PeTA verliert erneut Prozess“
Die ganze rechtliche Vorgeschichte schien den Tierschutzverein SOKO Tierschutz e.V. wenig zu beeindrucken. So wurden wieder heimliche Aufnahmen, in einem Institut was sich mit Grundlagenforschung beschäftigt, veröffentlicht!
Die Behörden reagierten sofort und untersuchten das renommierte Institut, konnten die Vorwürfe jedoch nicht bestätigen!
Bisher kein Hinweis auf Tierquälerei
Allein wenn man sich das Video anschaut, was mit Aufnahmen aus dem Jahr 2003 (vor 11 Jahren) beginnt und dann angeblich aktuelle Aufnahmen zeigen soll, wo überhaupt kein Zusammenhang mit dem Institut hergestellt werden kann, frage ich mich schon wie Authentisch das Videobeweismaterial sein soll!
Komisch ist auch, dass zur selben Zeit PeTA USA ein Video über angebliche Forschungsquälerei veröffentlichte!
Herrscht hier nur ein Konkurrenzkampf zwischen einzelnen Tierschutzorganisationen vor, die alle nur immer das angeblich brisanteste Filmmaterial veröffentlichen wollen, ohne auf geltende Rechtsprechung und Wahrheitsgehalt zu achten!
Die Antworten erhalten radikale Tierschutzorganisationen in letzter Zeit immer wieder, durch gegen sie erwirkte rechtliche Urteile!
Bei dem gegen Friedrich Mülln unter Auflagen eingestellte Verfahren, stehen nicht nur die 1.500 € Geldstrafe auf den Papier, sondern er muss die Verfahren und Anwaltskosten noch dazu tragen!
Das diese dann wiederum durch Spendengelder finanziert werden, stellt auch bei dem Verein SOKO Tierschutz e.V. die Gemeinnützigkeit in Frage!
Wenn man wissentlich Straftaten begeht, arbeitet man nicht für die Gemeinheit, sondern nur für sich, weil man eben eine Kriminelle Ader hat!
Martin
5. Oktober 2014>>Selbst vor Aufrufen, nach alter Wild-West-Manier, vor dem Gericht am Tag der Verhandlung zu demonstrieren, und die Freiheit seines Gesinnungsgenossen zu fordern, schreckt SOKO-Tierschutz nicht zurück!<>Der zuständige Richter, obwohl er die Tätigkeit des Angeklagten lobte, verwies auf die Rechtstaatlichkeit, die der Angeklagte mit den Füßen getreten hat!<>Er habe sich die Lebendrupf-Reportage angesehen, sagte Richter Alexander Metz. „Das ist etwas, gegen das man kämpfen muss und dazu bedarf es Menschen wie Ihnen. Ich begrüße Ihre Arbeit für den Tierschutz deshalb außerordentlich“, so der Vorsitzende. „Aber juristisch sind mir die Hände gebunden.“<>„Ich persönlich begrüße ihr Tierschutz-Engagement. Machen Sie weiter so“, sagte Alexander Metz (37). Und stellte das Verfahren gegen Gänse-Retter Friedrich Mülln (34) nach nur 25 Minuten ein.<<
Quelle: https://www.bild.de/regional/muenchen/tierschutz/gaense-feder-rupfen-prozess-amtsgericht-eingestellt-37423166.bild.html
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Ansonsten möchte ich noch sagen, dass eine freie Gesellschaft von Bürgern profitiert die nach Ihrem Gewissen handeln und mit friedlichen Mitteln Missstände aufzeigen, das ist bei Friedrich Mülln zweifellos der Fall.