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PETA fordert politischen Systemwechsel?

Kein Mensch und kein Verein stellt so viele Strafanzeigen, wie PETA! Und das Lustige daran ist, dass diese alle eingestellt werden, da PETA in ihren Strafanzeigen lügt und falsche Tatsachenbehauptungen aufstellt. Das ganze nennt dann PETA selbst „TIERSCHUTZARBEIT“!

Schaut man sich auf der PETA Webseite in der Rubrik „Presseportal“ um, wo PETA selbst ihre 10–15 teilweise gleichlautenden Pressemitteilungen veröffentlicht anschaut, stellt man fest, dass in der Regel alle zwei Tage im Durchschnitte eine Strafanzeiger von PETA veröffentlicht wird!

Unterschied Strafanzeige ./. Klage

In Deutschland muss man, wenn man jemanden vor einem Gericht verklagen möchte, Klagebefugt sein! Klagebefugt ist immer der Betroffene, bzw. das Opfer selbst! Es kann also nicht wie in den USA ein Freund oder Verwandter Klage für jemanden anderes erheben! Bei einer Klage fällt ein Richter letztendlich ein Urteil und spricht damit Recht.

Ist man nicht Klagebefugt und hat dennoch eine Straftat gesehen bzw. von dieser Kenntnis erlangt, kann man eine Strafanzeige stellen! Dieses erfolgt bei der Polizei, oder direkt bei der zuständigen Staatsanwaltschaft! Kleiner Funfact: Man kann z. B. auch nicht gegen sich selbst klagen, sondern muss gegen sich selbst Strafanzeige, bei der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft, stellen. Dieses wird dann als Selbstanzeige bezeichnet und wirkt sich in der Regel strafmildernd bei Gericht aus!

Sonderrecht in Deutschland: Verbandsklagerecht

Das Verbandsklagerecht ist in der Vergangenheit ehern aus dem Verbraucherschutz bekannt gewesen. Verbraucherschützer klagten in vielen Fällen bei Verstößen, die Verbraucher betrafen! Mit dem Verbandsklagerecht muss in Deutschland von einem Verein bzw. Organisation beantragt werden und wird vom Land genehmigt oder abgelehnt!

In den letzten Jahren wurde auch in Deutschland ein Verbandsklagerecht im Bereich Tierschutz eingeräumt! PETA stellte zwar Anträge auf ein Verbandsklagerecht, wurde jedoch selbst vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, als Verbandsklagebefugter Verein, abgewiesen. Nur in Berlin erteilte der damalige Justizsenator von Berlin, Dirk Behrendt, PETA ein Verbandsklagerecht, obwohl PETA selbst gegen die gesetzlichen Vorschriften, für die Erteilung eines Verbandsklagerechtes verstieß. Gleichzeitig holte sich Behrendt den PETA Rechtsanwalt Christian Arleth der noch vorher 4 Berliner Bezirke verklagte, als Berater in den Justizsenat! Normalerweise ist der Tierschutzbereich im Landwirtschaftsministerium angesiedelt. Nicht so in Berlin. Hier holte sich Behrendt exklusiv den Tierschutzbereich in den Justizsektor!

PETA außer in Berlin nicht als Verbandsklage berechtigter Tierschutzverein anerkannt

PETA ist also in Deutschland offiziell außer in Berlin nicht als Verbandsklagebefugter Tierschutzverein anerkannt. In Berlin muss man dazusagen, dass hier die CDU bereits im Januar angekündigt, dass man das von Dirk Behrendt erteilte Verbandsklagerecht für den radikalen Tierrechtsverein PETA prüfen lassen werde!

PETA kann also in Deutschland mit einer (NOCH) möglichen Ausnahme überhaupt keine Klagen im Namen des Tierschutzes stellen! Um aber dennoch Aufmerksamkeit zu erlangen, erstattet PETA seit Jahren sinnfreie Strafanzeigen gegen Tierhalter! Alle mir bekannten Strafanzeigen und das sind tausende, wurden von den ermittelnden Staatsanwaltschaften eingestellt!

PETA Strafanzeige gegen Tiertransporter nach Unfall mit toten Schweinen

Auch beim Unfall im Iphofen erstattete PETA eine Strafanzeige! Bei dem Unfall, bei dem ein Tiertransportanhänger umkippte, kamen 14 der 90 Schweine ums Leben! PETA behauptet in der Strafanzeige, dass man vermutet, dass der LKW nicht ordnungsgemäß gewartet wurde. Wie üblich kann PETA dazu keinerlei Beweise liefern und stellt immer wieder falsche Tatsachenbehauptungen auf!

In Deutschland müssen Verkehrsfahrzeuge regelmäßig durch den TÜV überprüft werden. Natürlich kann es zu technischen Defekten kommen, jedoch ist nicht immer von einem Wartungsproblem auszugehen! Die Polizei spricht zwar in ihrer Pressemeldung von einem technischen Defekt, dementiert jedoch ein schuldhaftes Verursachen des Unfalls.

PETA nimmt immer nur andere Pressemitteilungen und erstatte Strafanzeigen und das aus purer Dummheit und Verzweiflung, da PETA beim Thema Tierschutz versagt! Keine einzige Strafanzeige von PETA war bisher erfolgreich und alle werden von den Staatsanwaltschaften eingestellt, da die Vorwürfe sich nicht bestätigen, die PETA aufstellt! 

PETA begründet die Strafanzeigen mit Forderung zur gesetzlichen und politischen Systemwechsel!

Gegenüber br.de sagte PETA …

kämpfe PETA hier für einen Systemwechsel

Diese Aussage klingt ehern so, als ob PETA einen politischen Umsturz plant. Wie kann das Finanzamt Stuttgart einem radikalen Verein wie PETA die Gemeinnützigkeit erteilen, wo dieser Verein selbst vor Straftaten nicht zurückschreckt! Die Gemeinnützigkeit schließt sich bereits aus, wenn eine politische Tätigkeit in den Vordergrund rückt und das kann man bei PETA in jeden Fall bestätigen!

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