Landkreis Prignitz stellt Strafanzeige nach Sichtung des Videomaterials
Der Fall um einen Milchziegenbetrieb bei Perleberg entwickelt sich weiter. Nachdem die Tierrechtsorganisation „Soko Tierschutz“ schwere Vorwürfe gegen den Betrieb erhoben und entsprechendes Videomaterial veröffentlicht hatte, hat der Landkreis Prignitz nun Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin erstattet.
Nach Angaben der Kreisverwaltung konnte das Veterinäramt anhand der Ohrmarken eindeutig feststellen, dass die Aufnahmen aus dem betroffenen Betrieb stammen. Die Strafanzeige richtet sich gegen den Betriebsleiter beziehungsweise eine verantwortliche Person des Unternehmens. Gleichzeitig führten Mitarbeiter des Veterinäramtes erneut eine unangekündigte Kontrolle des Betriebes durch.
Behörde sieht Verstöße gegen das Tierschutzgesetz
Nach intensiver Auswertung des Videomaterials geht der Landkreis davon aus, dass Verstöße gegen §§ 1 und 2 des Tierschutzgesetzes vorliegen könnten.
Zu sehen seien unter anderem Tiere, die geschlagen oder an den Beinen gezogen werden. Außerdem sollen Tiere unzureichend tierärztlich versorgt worden sein. Auch die allgemeine Versorgung wird beanstandet.
Besonders kontrovers diskutiert wird zudem das im Video gezeigte Bild zahlreicher toter Tiere in einer Kadavertonne. Der Landkreis erklärte hierzu, dass sich der Tierschutz grundsätzlich auf lebende Tiere konzentriere und die Kadavertonne deshalb zunächst nicht im Mittelpunkt der Kontrollen gestanden habe. Gleichzeitig kündigte die Behörde an, diesen Aspekt nun ebenfalls zu überprüfen.
Ein bemerkenswerter Wandel gegenüber den ersten Kontrollen
Der aktuelle Stand wirft allerdings Fragen auf.
Noch vor wenigen Tagen erklärte der Landkreis, dass zunächst das vollständige Videomaterial ausgewertet werden müsse. Zudem wurde bekannt, dass die Organisation „Soko Tierschutz“ der Behörde nach eigenen Angaben zunächst nicht sämtliche Videoaufnahmen einschließlich der Originaldateien zur Verfügung gestellt hatte. Erst später erhielt das Veterinäramt umfangreicheres Material zur Auswertung.
Nun kommt dieselbe Behörde nach intensiver Sichtung zu dem Ergebnis, dass genügend Anhaltspunkte für eine Strafanzeige bestehen.
Warum wurden die Missstände bei früheren Kontrollen nicht festgestellt?
Unabhängig davon, wie das spätere Strafverfahren ausgeht, stellt sich eine berechtigte Frage:
Wenn die nun gezeigten Verstöße tatsächlich über einen längeren Zeitraum bestanden haben, weshalb wurden sie bei den vorherigen behördlichen Kontrollen offenbar nicht erkannt?
Gerade dieser Punkt dürfte nun ebenso aufgearbeitet werden müssen wie die eigentlichen Vorwürfe gegen den Betrieb. Denn funktionierende staatliche Kontrollen sollen Missstände möglichst früh erkennen und nicht erst, wenn öffentlichkeitswirksame Videos erscheinen.
Sollten NGOs zuerst die Behörden informieren?
Der Fall wirft noch eine grundsätzliche Frage auf, die weit über diesen einzelnen Betrieb hinausgeht.
Immer wieder dokumentieren Tierrechtsorganisationen über Wochen oder sogar Monate hinweg mutmaßliche Verstöße, bevor sie ihre Recherchen veröffentlichen. Die mediale Aufmerksamkeit ist anschließend enorm. Für die betroffenen Betriebe bedeutet dies häufig einen erheblichen Imageschaden, wirtschaftliche Einbußen und eine öffentliche Vorverurteilung.
Die entscheidende Frage lautet daher:
Sollten Organisationen, die Hinweise auf mögliche Straftaten oder erhebliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz sammeln, gesetzlich verpflichtet werden, diese zunächst unverzüglich den zuständigen Behörden zu melden, bevor öffentlichkeitswirksame Kampagnen oder Prangervideos veröffentlicht werden?
Ein solches Verfahren könnte den Tierschutz sogar stärken. Behörden könnten schneller eingreifen und Tiere gegebenenfalls früher schützen. Gleichzeitig bliebe die Veröffentlichung der Vorwürfe möglich, sobald staatliche Stellen informiert wurden und erste Maßnahmen eingeleitet sind.
Schutz der Tiere und Schutz des Rechtsstaats gehören zusammen
Selbstverständlich müssen mögliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz konsequent verfolgt werden. Sollte sich der Verdacht bestätigen, müssen die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.
Genauso wichtig ist jedoch der rechtsstaatliche Grundsatz, dass Vorwürfe sorgfältig geprüft werden und Betriebe nicht allein aufgrund öffentlich verbreiteter Videos verurteilt werden. Die Unschuldsvermutung gilt bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Verfahrens.
Der aktuelle Fall zeigt daher zwei Herausforderungen gleichzeitig: Einerseits müssen Tiere wirksam geschützt werden. Andererseits sollte überprüft werden, ob bestehende Meldewege zwischen NGOs und Behörden verbessert werden können, damit Missstände möglichst früh beendet werden und öffentliche Pranger erst dann entstehen, wenn staatliche Stellen informiert wurden und ihrer Aufgabe nachkommen konnten.

Die Verantwortlichen Stellen sollten sich vielmehr die Frage stellen warum viele Tierschützer ihr Material erstmal sammeln und dann mit dem Rückwand der Öffentlichkeit dieses Material an die Stellen herausgeben.
Viel zu oft wurden in der Vergangenheit Betriebe durch die Behörden gewarnt, so das anschließend keine Verstöße mehr festgestellt werden konnten, oder bei zu wenigen Anhaltspunkten die Behörden erst überhaupt nivht tätig wurden.
Jeder Tierschützer kennt diese Vorfälle mit schlampig Arbeit der Veterinäre. Warum wurde denn in der Vergangenheit bei diesem Betrieb nichts bemängelt? Wurden da gefälligkeits Prüfungen gemacht? Das muß man sich ja schon fragen, denn solche Verstöße kommen nicht von Heute auf Morgen. Da müssen bei vergangenen Prüfungen ja schon fast Blinde Prüfer unterwegs gewesen sein.
Gibt es hier eine Kultur der Gefälligkeiten? An echte Korruption mag man ja erstmal nicht glauben. Das muß nun geprüft werden. Wer jedoch schon lange mit solchen zutun hat wird wahrscheinlich mehr als einmal an solche Dinge gedacht haben.
Was haben die Behörden von der Öffentlichkeit zu fürchten, wenn sie denn sauber gearbeitet haben. Fälle wie der des Hund Jette lassen erahnen was ohne öffentlichen Druck geschehen wäre. Dort lagen alle Karten seit 7 Monaten offen auf dem Tisch und erst als der Fall eine Öffentlichkeit hatte kam Bewegung in die Sache.
Diese Frage müssen sich die zuständigen Behörden gefallen lassen. Auf das Gejammer um die fehlenden Daten, lagen wohl eher bei der Behörde die keinen Link zum kompletten Upload bereitstellen konnten oder wollten. Gerade bei den Veterinären gat man oft den Eindruck eher unerwünscht zu sein, wenn man Verstöße melden möchte.
Es muß sich etwas ändern und das schnell. Wir haben viel zu lange nichts gesagt. Jetzt ist es Zeit Position zu beziehen.
Vielen Dank für Ihren ausführlichen Kommentar.
Sie sprechen einen wichtigen Punkt an: Behörden müssen sich selbstverständlich kritischen Fragen stellen, wenn trotz regelmäßiger Kontrollen später erhebliche Verstöße festgestellt werden. Das gilt unabhängig davon, wer die Missstände aufdeckt.
Zwischen berechtigter Kritik und Spekulation sollte jedoch unterschieden werden. Aus der Tatsache, dass bei früheren Kontrollen keine oder nur wenige Verstöße festgestellt wurden, lässt sich nicht automatisch auf Gefälligkeitsprüfungen oder gar Korruption schließen. Dafür wären belastbare Belege erforderlich.
Genau deshalb ist eine gründliche und transparente Aufarbeitung so wichtig. Sollten Behörden Fehler gemacht haben, müssen diese ebenso aufgeklärt werden wie mögliche Verstöße des Betriebs. Nur eine sachliche Untersuchung schafft am Ende Vertrauen – und genau darum sollte es gehen.