Peta ist jedes Mittel recht, um ihre angebliche Tierschutzarbeit aufzuzeigen. Dabei stellt sich Peta aber selbst so Dumm an und präsentiert Quellen, die genau das Gegenteil belegen, wie Peta behauptet.
Peta sieht sich immer wieder gezwungen; sich zu ihren kriminellen Handlungen, die in der Regel expliziert durch Dr. Edmund Haferbeck durchgeführt werden, zu rechtfertigen. Dieses Mal sah man sich nach unzähligen Strafanzeigen von GERATI genötigt, die von Peta selbst gestellten Strafanzeigen gegen Landwirte, deren Ställe abgebrannt waren, wieder einmal zu rechtfertigen.
Mit den von Peta gestellten Strafanzeigen gegen Landwirte, verstößt Peta gegen die eigene Satzung. Dieses konnte nun GERATI eindrucksvoll belegen. Herr Dr. Edmund Haferbeck gab gegen über den zuständigen Staatsanwaltschaften an, die Strafanzeigen ohne Kenntnis des Vorstandes, im Namen von Peta zu erstatten. Damit verstößt er nicht nur gegen gesetzliche Bestimmungen, sondern selbst gegen die Satzung von Peta. Dadurch ist die Gemeinnützigkeit von Peta nachweislich in Gefahr.
Rechtfertigung von Peta zu illegalen Strafanzeigen gegen Landwirte
Auch in der Stellungnahme gibt Peta wieder einmal an, die Strafanzeigen trotz Wissen der Unschuld des Landwirts, zu stellen. Man wolle mit der Strafanzeige die Dr. Edmund Haferbeck auf kriminelle Weise stellt, die Politik und Justiz aufmerksam machen, dass Brandschutzmaßnahmen für Tierhaltungsbetriebe nicht ausreichend sind. Es ist Peta also sehr wohlbekannt, dass der angezeigte Landwirt, keinen Gesetzesverstoß begangenen hat.
Demnach begeht der kriminelle Dr. Edmund Haferbeck, der in der Vergangenheit bereits mehrfach sich vor der Justiz verantworten musste, da er mit Steinen auf Menschen warf und selbst in einem Interview einräumte, aus einem Auto einen Diebstahl begangen zu haben, die Straftat falsche Verdächtigung unter Vorsatz.
Aber es wird noch besser. Quellen die in der Stellungnahme von Peta angegeben werden, belegen genau das Gegenteil, von dem was Peta behauptet!
Fett und hervorgehoben wird von Peta diese Aussage getroffen …
„Der Forderung von PETA, die Tierrettung in das Brandschutzgutachten mitaufzunehmen, wurde gefolgt. Das Brandschutzgutachten wurde zwischenzeitlich insoweit ergänzt. Die vorliegende endgültige Stellungnahme der Brandschutzbehörde bestätigt die Einhaltung aller brandschutzrechtlichen Regelungen, also auch soweit die Tierrettung betroffen ist, sofern die hierzu ergangenen Auflagen befolgt werden.“ [2]
Dabei verweist man auf die Quelle 2 …
[2] Immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Regierungspräsidiums Stuttgart für eine Schweinemastanlage von 3.000 Mastplätzen vom 18.12.2012, Az.: 54.2-8823.81
Erstaunlich muss man feststellen, dass diese Quelle, obwohl sie simpel durch eine kurze Suche abrufbar ist, nicht von Peta verlinkt wird. Dieses hat auch einen Grund. Denn in der Quelle steht genau das Gegenteil, was Peta behauptet.
Die Einwendungen des BUND und der Tierschutzorganisation PETA werden
zurückgewiesen.vaihingen.de / Entscheidung vom 18.12.2012, Az.: 54.2-8823.81/LB/Linckh/Martin
Auch die zweite Quellenangabe von Peta, wird nicht verlinkt und bestätigt wie die erste genau das Gegenteil von dem, was Peta in seiner Stellungnahme angibt! Peta behauptet Folgendes …
Die zuständigen Behörden stellen immer wieder Mängel beim Brandschutz fest, etwa durch „Verstöße gegen Genehmigungsauflagen“. In einer Schweinezuchtanlage des Straathof-Konzerns bei Alt Tellin wurden beispielsweise wiederholt „Mängel beim Brandschutz“ behördlich festgestellt. [1][1] Antwort der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern zum Tierhaltungsverbot für den Geschäftsführer der Straathof-Holding v. 06.03.2015, DS 6/3574
In dem PDF Dokument des LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN, abzurufen unter docplayer.org, wird weder Peta erwähnt, noch dass wie Peta behauptet „Mängel beim Brandschutz“ behördlich festgestellt! Peta lügt also auch hier wieder einmal vorsätzlich!
Keine Strafanzeigen, wenn Tierrechtler Ställe anzünden!
Erstaunt muss man feststellen, das Dr. Edmund Haferbeck bei Brandstiftung aus dem Umfeld von Tierrechtlern, keine Strafanzeige stellt. Dieses mag daran liegen, dass Haferbeck selbst der Meinung ist, dass Straftaten von Tierrechtlern, ein legitimes Mittel der Tierrechtsarbeit sind. Mit solchen Aussagen und den nicht gestellten Strafanzeigen, gegen solche Verbrecher aus der Tierrechtsszene, hält Haferbeck selbst das Streichholz in der Hand.
Peta sind die Tiere nachweislich egal. 90 % der Tiere, die in die Obhut von Peta übergeben werden, tötet Peta nur um diese nicht wie gesetzlich gefordert, 72 h versorgen zu müssen. Die Spenden aus dem Tierschutz werden in saftige Lohnzahlungen und wie die transparenten Mietausgaben belegen, anscheinend in Luxusvillen für den Vereinsvorstand investiert. Anders lässt es sich nicht erklären das sich die Mietzahlungen von Peta, seit 2016 verdoppelt haben, ohne das Peta die Geschäftsräume gewechselt hat!