GERATI erstattet Strafanzeige gegen radikalen Tierrechtler Simon Fischer
GERATI erstattet Strafanzeige gegen radikalen Tierrechtler Simon Fischer

Radikaler Tierrechtler Simon Fischer findet keinen Job und macht mit Lügen GERATI dafür verantwortlich. Staatsanwaltschaft nimmt Ermitlungsverfahren gegen ihn auf!

Radikaler Tierrechtler Simon Fischer kann nur eins und das ist das Verbreiten von Lügen! So hetzt er gern gegen Zirkusse und Zoos und will diese Lügen letztendlich mit gefakten Beweismitteln bestätigen. So behauptete er, dass beim Jura Zoo die Tiere gequält wurden. Letztendlich ergab das Ermittlungsverfahren folgendes …

Ende Mai 2018 wurde das Ermittlungsverfahren gegen den Jura-Zoo eingestellt. Die Staatsanwaltschaft kam bei ihren Ermittlungen zu dem Ergebnis, dass sich nicht belegen lasse, dass Tieren durch Rohheit Schmerzen oder Leid zugefügt worden sei.

Wikipedia

Auch im Fall des Bären Ben log Simon Fischer, dass sich die Balken bogen. Seine hier aufgestellte Behauptungen wurde widerlegt und der Bär sogar als Vorzeigebär vom Leiter der Auffangstation betitelt.

Seit Ben im Frühjahr 2016 abgeholt wurde, lebt er auf einem Gnadenhof in Bad Füssing. Arpád von Gaál, der Vorsitzende des Vereins Gewerkschaft für Tiere, betont, dass Ben damals in einem guten Zustand war. „Als er bei uns ankam, war er gesund und fit, es hat ihm an nichts gefehlt.“ In der Regel rette der Verein Bären aus schlechter Haltung. „Ben war wirklich ein Vorzeige-Bär – er gehört eigentlich nicht zu den Tieren, die wir suchen und aufnehmen.“ Auch die Haltung im Zirkus sei nach dem Gesetz legal gewesen, betont von Gaál. „Der Zirkusbetreiber hat nach seinen Möglichkeiten das Beste für Ben getan.

merkur.de

Seine Abartigkeit zeigte jedoch Simon Fischer bei einem Unfall wo eine ganze Zirkusfamilie starb!

Anstatt es einmal mit der Wahrheit zu versuchen, lügt Simon Fischer weiter. In dem Artikel wo ich einen Screenshot postet der beweisen würde, welchen Menschenhass Simon Fischer aus Roth von sich gibt, stellte er Strafanzeige gegen mich.

Schaut man sich den Artikel genau ansieht man das ich selbst seine Stellungnahme in diesem Artikel veröffentlichte, um den Leser selbst entscheiden zu lassen, wem er mehr glaubt.

Selbst die Bild-Zeitung berichtete über den Menschenhass von Simon Fischer …

Kurz vor der großen Trauerfeier (Samstag 19.08., 15 Uhr in Mötzingen) tauchen zu diesem furchtbaren Unglück hasserfüllte Kommentare von vermeintlichen Tierschützern auf.

Sie zielen gegen die Opfer, weil die zu einer Zirkus-Familie gehören. Neben dem Facebook-Profil von Aktivist Simon Fischer (19, „Aktionsbündnis – Tiere gehören nicht zum Circus“) steht: „Die quälen wenigstens keine Tiere mehr.“ Und ein weiteres Bündnis-Mitglied wird zitiert mit: „Verdammtes reisendes Pack.“

Aktivist Fischer sagt: „Das haben wir nicht geschrieben. Ich vermute, dass Gegner unseres Aktionsbündnises die Kommentare gefälscht haben, um uns zu diskreditieren. Ich habe schon Anzeige erstattet.“

bild.de

Das ist nicht das erste Mal, das Simon Fischer behauptet, er würde sich in einem Rechtsstreit befinden!

Bereits im Jahr 2017 behauptete er gegenüber dem Nordbayern.de folgendes

Blogger aus Indonesien

Überdies verweist der Jura-Zoo auf Facebook auf Beiträge des Bloggers Silvio Harnos, der sich — wie er selbst schreibt — seit 2013 kritisch mit “radikalen Tierschützern” beschäftigt. “Simon Fischer, Vorstandsmitglied der Partei Ethia und Alleinunterhalter der Aktionsgruppe Tierrechte Bayern, geht es gar nicht um die Tiere, sondern nur um sein Ego”, schreibt Harnos auf seiner Seite. Er übe zwar Kritik, helfe aber nicht bei den derzeit laufenden Umbauarbeiten im Jura-Zoo. Die von Harnos erhobenen Vorwürfe seien unhaltbar, entgegnet Fischer. “Das ist ein Typ aus Indonesien, mit dem ich mich in einem Rechtsstreit befinde.”

nordbayern.de

Diese Behauptung war gelogen, denn die bisher einzige Strafanzeige von Simon Fischer ging erst am 01.08.2018 bei der Polizei in Görlitz ein und wurde mir über meinen Postbevollmächtigten zugestellt!

Vorladung Strafanzeige Simon Fischer
Vorladung Strafanzeige Simon Fischer

Auf den konkretisierten Tatvorwurf habe ich wie folgt reagiert!

Nachdem dann die Verleumdungsklagen (25 Stück) von Dr. Edmund Haferbeck auch bei der Staatsanwaltschaft eingetroffen waren, wurde die Akte Strafanzeige Simon Fischer mit denen von Haferbeck unter dem Aktenzeichen 900 Js 6057/18 zusammengefasst! Am 05. März 2019 kam dann die Einstellungsverfügung, die an meinen Postbevollmächtigten zugestellt wurde!

Einstellungsverfügung vom 05 03 2019
Einstellungsverfügung vom 05 03 2019

Nach der Einstellungsverfügung kam Simon Fischer auf die glänzende Idee, meinen Provider anzulügen!

So schrieb er eine E-Mail an meinen Provider …

Sehr geehrte Damen und Herren,

Herr Silvio Harnos betreibt die über Sie gehostete Domain http://gerati.de/. Auf dieser Internetseite werden bereits seit Jahren Einzelpersonen  und Organisationen diffamiert. Wegen dort veröffentlichter Artikel liegen gegen Herrn Harnos bei zahlreichen Staatsanwaltschaften bereits rund 20 Strafanzeigen vor.

Auf der Seite http://gerati.de/2017/08/17/ist-die-irre-weggeschlossen/ wurde ein Artikel mit einem nachweislich von der Staatsanwaltschaft als gefälscht ermittelten  Screenshot veröffentlicht. Dieser weckt den Anschein, als hätte ich den dort genannten Satz in den sozialen Medien von mir gegeben. Die Folge waren Morddrohungen gegen  meine Person. Ich fordere Sie hiermit auf, die oben genannte Seite bis zum 15.06.2019 zu entfernen. Nach einem Urteil des LG Hamburg vom 31.07.2009, Az. 325 O 85/09  ist der Webhoster juristisch zu belangen, sollten strafrechtlich relevante Inhalte auf den Seiten veröffentlicht werden und dieser davon in Kenntnis gesetzt wurde. Dies habe ich  hiermit getan. Sollte der Artikel nicht entfernt werden, sehe ich mich gezwungen, juristisch gegen ALL-INKL.com vorzugehen.

Mit freundlichen Grüßen,

Simon Fischer

Freier Journalist I

Mitglied im Deutschen Medienverband

per E-Mail mir von meinem Provider übermittelt

Den Artikel zu dieser E-Mail und meine Antwort

Ich sendete meinem Provider nach einem lustigen Telefongespräch, wo wir uns über die Taten von Simon Fischer köstlich amüsierten die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Görlitz. Der Provider wies die Ansprüche von Simon Fischer zurück!

Drei Monate später wendete sich Simon Fischer erneut an meinen Provider …

Das Anliegen klang dann so …

Betreff: Hinweis zur Löschung wegen Beleidigung und Verleumdung

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Nutzer Silvio Harnos veröffentlichte am 29.08.2019 auf der über Ihre Firma gehosteten Domain „gerati.de“ einen Artikel, in welchem  ich als „Spinner“ beleidigt werden. Es ist nicht das erste Mal, dass Ihr Kunde verleumderische, ehrverletzende und unwahre Behauptungen über  meine Person in verschiedensten Artikeln veröffentlicht. Sie sind als Webhoster verpflichtet, nach Mitteilung einer möglichen Rechtsverletzung für eine  Sperrung des Angebots zu sorgen. (siehe LG Hamburg (Urteil vom 31.07.2009, Az. 325 O 85/09)). Ich fordere Sie damit in einem ersten Schritt auf,  den Artikel

http://gerati.de/2019/08/29/buergermeister-andreas-wutzlhofer-begeht-straftaten/

zu entfernen. Im übrigen wird hier zudem ein Bürgermeister verleumdet. Sollte der Artikel weiterhin abrufbar bleiben, behalte ich mir  eine Privatklage ausdrücklich vor.

Simon Fischer

Daraufhin antwortete ich wie folgt …

Sehr geehrter K***,

hiermit teile ich zu der Meldung von Herrn Simon Fischer folgendes mit.

Simon Fischer behauptet selbst gegenüber der Presse gegenüber mir in einem Rechtsstreit sich zu befinden. So machte er gegenüber dem Onlinemagazin Nordbayern.de folgende Aussage zu meiner Person!

„Blogger aus Indonesien

Überdies verweist der Jura-Zoo auf Facebook auf Beiträge des Bloggers Silvio Harnos, der sich — wie er selbst schreibt — seit 2013 kritisch mit „radikalen Tierschützern“ beschäftigt. „Simon Fischer, Vorstandsmitglied der Partei Ethia und Alleinunterhalter der Aktionsgruppe Tierrechte Bayern, geht es gar nicht um die Tiere, sondern nur um sein Ego“, schreibt Harnos auf seiner Seite. Er übe zwar Kritik, helfe aber nicht bei den derzeit laufenden Umbauarbeiten im Jura-Zoo. Die von Harnos erhobenen Vorwürfe seien unhaltbar, entgegnet Fischer. „Das ist ein Typ aus Indonesien, mit dem ich mich in einem Rechtsstreit befinde.

Das Veterinäramt hatte bei der jüngsten Begehung des Jura-Zoos nur kleinere Mängel festgestellt. Allerdings muss das Gibbon-Gehege bis März 2018 erneuert werden.

https://www.nordbayern.de/region/neumarkt/tierrechtler-jubeln-jura-zoo-gibt-mehrere-tiere-ab-1.6588122

Seine versuchte Strafanzeige wurde von seitens der Staatsanwaltschaft Görlitz abgewiesen! Einstellungsverfügung liegt ihnen bereits aus einem vorangegangenen Vorfall vor.

Auch dort hat Herr Simon Fischer mit Lügen gearbeitet. So behauptete er gegen über ihnen folgende falsche Tatsachenbehauptung:

Auf der Seite http://gerati.de/2017/08/17/ist-die-irre-weggeschlossen/ wurde ein Artikel mit einem nachweislich von der Staatsanwaltschaft als gefälscht ermittelten  Screenshot veröffentlicht. Dieser weckt den Anschein, als hätte ich den dort genannten Satz in den sozialen Medien von mir gegeben.

Die Staatsanwaltschaft hat trotz intensiver Ermittlungen, die über ein Jahr dauerten, aber keine Erkenntnisse erlangen können, dass der von mir veröffentlichte Screenshot eine Fälschung sei.

Mit dieser Äußerung hat Simon Fischer, also vorsätzlich gelogen, was ihn als Lügner entlarvt, den man umgangssprachlich auch als Spinner betiteln kann. Die Behauptungen, die Simon Fischer als Tierrechtler immer wieder aufstellt, können durch Ermittlungsbehörden nicht bestätigt werden, wie auch das oben genannte Zitat des Nordbayern.de belegt.

Demnach ist die Aussage „Spinner“ keine Beleidigung oder Verleumdung, sondern beschreibt ehern die immer wieder durch Simon Fischer aufgestellten falschen Tatsachenbehauptungen, die durch Ermittlungsbehörden der Staatsanwaltschaft als falsch herausstellen.

Der Begriff Spinner wird unter anderem definiert: 2) Person, die unsinnige Gedanken, Vorstellungen hat

Diese Definition trifft auf Simon Fischer, der als Tierrechtler aktiv ist, zu.

Gleichzeitig betreibe ich den Blog gerati.de als journalistische Webseite, in der ich mich insbesondere mit radikalen Tierrechtlern befasse.

Demnach berufe ich mich auf den Artikel 5 (1) des Grundgesetzes in dem es heißt:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Selbst alle angestrebten Strafanzeigen, die sich auf Artikel von GERATI beziehen und vom selbsternannten größten Tierrechtsverein Peta stammen, wurden erst kürzlich alle durch die Staatsanwaltschaft Görlitz eingestellt.

Dennoch habe ich die Bezeichnung „Spinner“ in dem Artikel durch „Anstatt sich die Tierhaltung selbst im Circus anzuschauen und sich davon zu überzeugen was Simon Fischer als Tierrechtler für Lügen verbreitet“ abgeändert.

Herrn Simon Fischer steht es natürlich jederzeit frei, gegen meine Person eine Zivilrechtliche Klage anzustreben. Darüber wurde er in der Einstellungsverfügung seiner Strafanzeige informiert.

Bisher ist keine Klageschrift von seiner Seite bei mir eingetroffen!

Mit freundlichen Grüßen

Silvio Harnos

Doch jetzt kommt der Hammer was ihn das Genick brechen wird

So stellte Simon Fischer jetzt einen Löschantrag bei Google und log dort auch was die Bretter hergaben. Doch dieses Mal wird er sich wohl zu Weit hinausgelehnt haben!

Erst kürzlich hat der Bundesgerichtshof (BGH) geurteilt, dass Google wahre Berichte, nicht löschen muss. (siehe Zeit.de)

Das Informationsrecht überwiegt dem Persönlichkeitsrecht. GERATI wird von Gerichten mittlerweile als journalistischer Blog eingestuft. Auch bei der anstehenden Klage erweiterte das Berliner Landgericht die Klage um den Begriff Presserecht! Haferbeck selbst klagte nur wegen Verleumdung!

Und so sieht der Löschantrag von Simon Fischer bei Google aus (Rechtschreibfehler habe ich natürlich drin gelassen)

Bei der Seite handelt es sich um eine Verleumdungsseite gegen Tierschtzvereine und Tierschützer. Der Betreiber sitzt in Indonesien, damit er sich juristisch frei bewegen kann. Der Betreiber Herr Harnos veröffentlicht auf dieser Seite einen per Staatsanwaltchaft bereit als Fake nachgewiesenen Screenshot, der eine angebliche Äußerung meiner Person zu einem schlimmen Verkehrsunfall darstellt. Ich hätte mich, so will es der gefälschte Screenshot vermitteln, menschenverachtend über den Tod von Menschen geäußert. Dies entspricht nicht der Wahrheit. Obwohl der Seitenbetreiber bereits mehrmach abgemahnt wurde, ist dieser Beitrag seit Jahren zu finden. Zudem rankt Google den Artikel und auch alle anderen Beiträge der Seite welche über meine Person verfasst sind, so hoch, dass die Artikel von entsprechend vielen Menschen gelesen werden. Als selbstständiger Journalist und Fotograf ist es äußerst geschäftsschädigend, wenn potentielle Kunden zuert

abzurufen unter lumendatabase.org

Ich habe einmal die wichtigsten Punkte fett markiert! Wenn GERATI eine VERLEUMDERSEITE ist, was ist dann die Aktionsgruppe Tierrechte Bayern? Immerhin kann man selbst auf Wikipedia und in den Medien nachlesen, das Simon Fischer vorsätzlich falsche Tatsachenbehauptungen verbreitet!

Dann immer wieder der übliche Schmarren aus der Tierrechtsszene. Ich bin nach Indonesien geflüchtet, um mich vor der deutschen Justiz zu verstecken. Ähm warum reagiere ich dann auf jede Strafanzeige und stelle auch Strafanzeigen, wenn ich mich doch vor der deutschen Justiz verstecke. Warum kommt eine Staatsanwaltschaft in ihren Ermittlungen auf Grundlage der Strafanzeige von Simon Fischer zu der Erkenntnis, das es keinen begründeten Verdacht gegen meine Person mehr besteht?

Die Staatsanwaltschaft habe festgestellt, dass es sich eben nicht um einen gefakten Screenshot handelt! Dieses wurde mir auch noch einmal auf Anfrage bestätigt und mir die Einstellung des Ermittlungsverfahrens auf Grundlage das keinerlei begründeter Verdacht bestand, bestätigt!

Nach der falschen Tatsachenbehauptung mit der Staatsanwalt will Simon Fischer also sogar einen Unterlassungsanspruch gegen mich haben. Wenn er diesen besitzt, dann ist dieses nicht nur Betrug, sondern sogar Urkundenfälschung. Ich habe zu keiner Zeit eine Unterlassungserklärung gegenüber Simon Fischer abgegeben!

Als selbstständiger Journalist und Fotograf ist es äußerst geschäftsschädigend, wenn potentielle Kunden” 

Simon Fischer will also ein selbständiger Journalist sein und hat vom Presserecht keinerlei Ahnung. Dass er seit Jahren nur mit Hilfsjobs sich Überwasser halten muss, liegt wohl nicht an GERATI, sondern ehern an seiner Lügerei, wie dieser Löschantrag belegt. Ich kann potenzielle Kunden verstehen, wenn sie mit einem solchen Menschen nichts zu tun haben wollen, der nur Lügen verbreitet und andere Menschen mit tiefem Hass überzieht!

Strafanzeige gegen Simon Fischer

Als Erstes wendete ich mich an die Staatsanwaltschaft Görlitz, um die Einstellung des Ermittlungsverfahrens mir bestätigen zu lassen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Überprüfung meiner Unterlagen, fehlt mir bis heute ein Nachweis über den Status bzw. Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu dem Aktenzeichen 150 Js 21008/17.

Da der Strafanzeigensteller Simon Fischer öffentlich die Behauptung aufstellt, dass die Staatsanwaltschaft zu der Erkenntnis kam, dass der von mir veröffentlichte Screenshot gefakt sei und Herr Simon Fischer diese Aussage ohne Beweismittel, als Löschungsantrag bei Google und meinem Provider nutzten möchte, bitte ich sie mich über den aktuellen Status dieser Strafanzeige zu unterrichten!

Antrag Simon Fischer Löschung der Google suche zu diesem Artikel:

Bei der Seite handelt es sich um eine Verleumdungsseite gegen Tierschtzvereine und Tierschützer. Der Betreiber sitzt in Indonesien, damit er sich juristisch frei bewegen kann. Der Betreiber Herr Harnos veröffentlicht auf dieser Seite einen per Staatsanwaltchaft bereit als Fake nachgewiesenen Screenshot, der eine angebliche Äußerung meiner Person zu einem schlimmen Verkehrsunfall darstellt. Ich hätte mich, so will es der gefälschte Screenshot vermitteln, menschenverachtend über den Tod von Menschen geäußert. Dies entspricht nicht der Wahrheit. Obwohl der Seitenbetreiber bereits mehrmach abgemahnt wurde, ist dieser Beitrag seit Jahren zu finden. Zudem rankt Google den Artikel und auch alle anderen Beiträge der Seite welche über meine Person verfasst sind, so hoch, dass die Artikel von entsprechend vielen Menschen gelesen werden. Als selbstständiger Journalist und Fotograf ist es äußerst geschäftsschädigend, wenn potentielle Kunden zuert …

Abzurufen unter https://www.lumendatabase.org/notices/21683611

Es wäre für mich Juristisch relevant, ob die Staatsanwaltschaft Görlitz tatsächlich zu dieser Erkenntnis kam und in welcher Form sie den Strafanzeigensteller diese Aussage bestätigt haben!

Gleichzeitig bitte ich sie mich über den aktuellen Status dieser Strafanzeige als Beschuldigter zu unterrichten. Ich bitte sie die Antwort per E-Mail: [email protected] oder per Fax: +49 (0)3581 7921529 mir zuzusenden, da auf Grundlage des Lockdowns von Indonesien eine Postzustellung aus dem Ausland sich schwierig gestaltet!

Im Anhang lege ich ihnen Kopien meines Reisepasses und meines Führerschein, aus dem meine Adresse hervorgeht, bei.

Mit freundlichen Grüßen

Silvio Harnos

Daraufhin erhielt ich folgende Antwort …

Sehr geehrter Herr Harnos,

in Beantwortung Ihrer E-Mail vom 1. Oktober 2020 wird Ihnen mitgeteilt, dass das Verfahren 150 Js 21008/17 zum Verfahren 900 Js 6057/18 hinzuverbunden worden ist.

Mit freundlichen Grüßen

Auf Anordnung

G***

Justizbeschäftigte

Daraufhin folgte nach einem kurzen Telefonanruf, bei der Staatsanwaltschaft, die Strafanzeige gegen Simon Fischer … 

Strafanzeige gegen

Simon Fischer, Pxxxxx. xxx, 91xxx Roth / Deutschland

wegen des Verdachtes der Falsche Verdächtigung unter Vorsatz §164 StGB, Üble Nachrede unter Vorsatz §186 StGB und Verleumdung unter Vorsatz §187 StGB

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erstatte ich, Silvio Harnos, wohnhaft BSD-City, Golden Vienna 2, C2/9, 15322 Serpong, Indonesien, Strafanzeige gegen Simon Fischer wohnhaft laut Impressum Facebook: Pxxxx in 91xxx Roth, wegen Verdachtes der Falsche Verdächtigung unter Vorsatz §164 StGB, Üble Nachrede unter Vorsatz §186 StGB und Verleumdung unter Vorsatz §187 StGB und stelle Strafantrag wegen aller in Betracht kommenden Delikte.

Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Herr Simon Fischer behauptet unter anderem öffentlich und gegenüber dritten, dass die Staatsanwaltschaft Görlitz in ihrem Ermittlungsverfahren 150 Js 21008/17 zusammengelegt in 900 Js 6057/18 das die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren zu der Erkenntnis kam, dass der angeblich veröffentlichte Screenshot eine Fälschung sei.

Diese Behauptung stellte Simon Fischer gegen über meinen Provider der AllInkl.com auf und forderte durch diese Behauptung die Löschung des Artikels. Dem Provider habe ich die Einstellungsverfügung des Ermittlungsverfahrens 5. März 2019 beigefügt. Damit war dieses Problem geklärt.

Jetzt stellte ich fest, dass Simon Fischer bei Google dieselbe Behauptung aufstellte und die Löschung des Suchergebnisses auf Grundlage von Diffamierung beantragt hat. So begründete er seinen Antrag wie folgt …

Bei der Seite handelt es sich um eine Verleumdungsseite gegen Tierschtzvereine und Tierschützer. Der Betreiber sitzt in Indonesien, damit er sich juristisch frei bewegen kann. Der Betreiber Herr Harnos veröffentlicht auf dieser Seite einen per Staatsanwaltchaft bereit als Fake nachgewiesenen Screenshot, der eine angebliche Äußerung meiner Person zu einem schlimmen Verkehrsunfall darstellt. Ich hätte mich, so will es der gefälschte Screenshot vermitteln, menschenverachtend über den Tod von Menschen geäußert. Dies entspricht nicht der Wahrheit. Obwohl der Seitenbetreiber bereits mehrmach abgemahnt wurde, ist dieser Beitrag seit Jahren zu finden. Zudem rankt Google den Artikel und auch alle anderen Beiträge der Seite welche über meine Person verfasst sind, so hoch, dass die Artikel von entsprechend vielen Menschen gelesen werden. Als selbstständiger Journalist und Fotograf ist es äußerst geschäftsschädigend, wenn potentielle Kunden zuert …

 Abzurufen unter: https://www.lumendatabase.org/notices/21683611

In diesem Antrag behauptet Simon Fischer fälschlich, dass er einen rechtskräftigen Unterlassungsanspruch besäße.

„Obwohl der Seitenbetreiber bereits mehrmach abgemahnt wurde, ist dieser Beitrag seit Jahren zu finden.“

Ich habe zu keinem Zeitpunkt eine Unterlassungserklärung abgegeben. Sollte Herr Simon Fischer eine besitzen ist dieses nachweislich eine Fälschung! Hier würde der Straftatbestand des Betruges noch im Raum stehen.

Mit der Webseite gerati.de verdiene ich auf Grundlage von Schaltung von Werbung über Google Geld. Aufgrund der Diffamierungsmeldung besteht die Möglichkeit, dass ich für einige Werbepartner nicht mehr tragbar wäre und ich somit eine Umsatzeinbuße einräumen müsste.  

Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung!

Ich bitte Sie daher, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und mich über das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zu informieren.

Dieses können sie gern per E-Mail: [email protected] oder per Fax: 03581 7921529 erledigen!

Weiterhin bitte ich sie mir den Eingang dieser Strafanzeige, in Verbindung mit dem Aktenzeichen, auf denselben Weg zu bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen

Silvio Harnos

Weiterhin wird Simon Fischer sich freuen dürfen, einen Unterlassungsanspruch per Zivilklage in den nächsten Tagen zu erhalten. Denn wer nur Lügen kann, der sollte sich nicht wundern letztendlich noch als Vorbestraft zu gelten. Ob dieses seine Bewerbungen fördert, bleibt offen!

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