Vor fast einem Jahr veröffentlichte PeTA ein illegales Video, was einen Bauern in Pfaffenhofen zeigt, wie er angeblich eine Kuh bei der Klauenpflege schlägt. Die Angaben von PeTA wurden dabei so genau gemacht, das Animal Peace die vollständige Adresse und Telefonnummer des Bauern leakte!
09.05.2018 Verletzt PeTA vorsätzlich Unterlassungsansprüche? von Silvio Harnos
Ein neidischer Nachbar filmte den Bauern und übermittelte PeTA das Video. Diese veröffentlichten das Video auf illegaler Art und Weise und stellten den Bauern durch Benennung seines Wohnortes und seiner Funktion als Bauernfunktionär öffentlich an den Pranger.
Silke Ruthenberg von Animal Peace veröffentlichte daraufhin, die komplette Anschrift inklusive Telefonnummer des Bauern.
Der Bauer setzte durch seinen Rechtsbeistand einen rechtsgültigen Unterlassungsanspruch durch und PeTA sowie auch Animal Peace löschten das Video und die geleakten persönlichen Daten des Bauern. Der damalige Rechtsanwalt kontaktierte mich damals und wollte wisse, wo ich für meine Artikel die Informationen herhabe. Er bestätigte mir aber in diesem Telefonat, das es einen rechtsgültigen Unterlassungsanspruch gibt.
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PeTA löschte Video!
PeTA wusste von dem strafbaren Video und veröffentlichte dieses als „Privat“ auf YouTube. Somit war dieses Video nur direkt über einem Link erreichbar. Nach dem Unterlassungsanspruch löschte PeTA auch dieses Video. Der damalige Kink lautete: youtube.com/watch?v=A554Ncvwv2I&feature=youtu.be
Jetzt veröffentlichte PeTA das Video erneut auf YouTube und dürfte somit gegen die Unterlassungsforderung verstoßen. Eine saftige Vertragsstrafe sollte bei Verstoß gegen die abgegebene Unterlassung fällig sein.
Gleichzeitig veröffentlichte PeTA in ihrem „Veganblog“ einen Artikel, in dem sie das neue Video bewarb.
https://www.veganblog.de/ernahrung/mann-verpruegelt-kuehe-derart-wenig-muss-er-dafuer-zahlen/
Noch vor ein paar Tagen posaunte Dr. Edmund Haferbeck in einer öffentlichen Drohung gegen die Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast das die Justiz aufseiten der Tierrechtsbewegung sei.
In dem neuen Artikel klingt dieses auf einmal gänzlich anders. So sagt Herr Haferbeck Folgendes.
Staatsanwaltschaft auf Seite des Tierquälers
Jetzt ist das Strafverfahren abgeschlossen: Die Kuhschlägerei kostete das Paar gerade einmal 500 Euro Strafe. Und das, nachdem wir ein Tierhalteverbot für den Bauern gefordert hatten.
Die Stimme der Tiere wurde in diesem Fall überhaupt nicht erhört. Uns von PETA verweigerte die Staatsanwaltschaft sogar die Akteneinsicht, mit der Begründung, wir würden Missstände wie diese öffentlich machen. – Äh, wie bitte? Oder um es mit den Worten von Dr. Edmund Haferbeck, Leiter der Rechts- und Wissenschaftsabteilung bei PETA, auszudrücken:
„Eine völlig verquere Rechtsauffassung einer Staatsanwaltschaft, die die Interessen von Tätern stützt und gemeinnützige und als besonders förderungswürdige Organisationen wie PETA, die gegen die Behörden solche Straftaten ermitteln, desavouiert.”
Um es einmal vorwegzunehmen. Die Verletzung des Unterlassungsanspruches dürfte PeTA ein vielfaches nun kosten.
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Und das Herr Dr. Edmund Haferbeck rumjammern, man habe ihm die Akteneinsicht verwehrt, sollte er sich erst einmal Gedanken machen, warum PeTA bis heute kein Verbandsklagerecht zugestanden bekommen hat!
Weiterhin ist PeTA auf Grundlage seiner zweifelbaren Rechtsstaatlichkeit in Kritik geraten, sodass selbst Politiker mittlerweile die Gemeinnützigkeit PeTA aberkennen wollen!
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