GERATI

Wildtierverbot durch Kommunen rechtswidrig?

Gestern wurde durch den Bundestag ein Sachstand „Kommunales Wildtierverbot in Zirkussen – Bundesrechtliche Regelungen zum Tierschutz“ unter der Mitteilung WD 5 – 3000 – 023/17 veröffentlicht.

15.04.2017 Wildtierverbot durch Kommunen rechtswidrig?

In diesem Sachstandsbericht, der öffentlich beim Bundestag unter der Nummer WD 5 – 3000 – 023/17 abzurufen ist, nimmt der wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einem Bericht Stellung zu den durch einige wenige Kommunen in Deutschland erlassene Wildtierverbote für Zirkusse Stellung.

Um es gleich vorab wegzunehmen. Der wissenschaftliche Dienst, der eine beratende Funktion des Bundestages hat, sieht ein erlassenes kommunales Wildtierverbot als rechtswidrig an.

GERATI hat sich einmal auf einschlägigen Tierrechtsseiten umgesehen und fand nur eine Stellungnahme zu dieser sehr wichtigen Sachstandsmeldung des Bundestages

Wildtierverbot durch Kommunen rechtswidrig? / Screenshot Facebook Aktionsgruppe Tierrechte Bayern
Wildtierverbot durch Kommunen rechtswidrig? / Screenshot Facebook Aktionsgruppe Tierrechte Bayern

Unser kleiner Simon Fischer hat sich bisher als Einziger zu dieser Bundestag Veröffentlichung geäußert. Aufgefallen ist mir natürlich sofort, dass Simon Fischer hier gänzlich den Link seinen wenigen Lesern unterschlagen hat. Ja es währe schon erbärmlich, wenn die Anhänger von Simon Fischer die Wahrheit lesen könnten. Dazu ist ja aber Gott sei Dank auch GERATI zuständig.

GERATI hat sich zur Hauptaufgabe gesetzt fehlgeleitete Tierrechtler durch massive Beschallung und Bebilderungen die Wahrheit aufzuzeigen.

Dieses scheint insbesondere Simon Fischer ein Dorn im Auge zu sein

So meldete der nun in die Politik strebende Simon Fischer einen Kommentar auf Facebook wegen angeblicher Beleidigung. Leider war dieser Artikel bereits Monate alt, sodass dieser sowieso nicht mehr angezeigt wurde. Wer scrollt schon stundenlang sich durch das Facebook Profil von „PeTA – Nein Danke“ nur um einen Punkt zu finden, wo man eventuell ansetzen kann.

In diesem Kommentar unterbreitete ich, Simon Fischer auf satirischer Weise den Vorschlag doch seinen Nicht Tierrechtsarischen Namen Fischer, wie immer wieder durch PeTA gefordert, in einen anderen Tierrechtsarischen Namen zu ändern. Ich machte ihn den satirischen Vorschlag sich in Pisser umzubenennen! Nun Simon Fischer hat kein Humor und so meldete er diesen alten Facebook-Eintrag, was mir dann erneut wieder einmal eine dreitägige Facebook-Ruhepause einbrachte. Facebook hat schon lange kein Humor mehr. Und wenn es nicht um Mord, oder Selbstmord am besten in einem Livevideo, wie in Indonesien passiert handelt, schreitet Facebook nun mit aller macht gegen den ironischen Sarkasmus ein.

Nun es ist verständlich, dass sich ein hoher Politiker wie Simon Fischer sich ungern als … bezeichnen lassen möchte. Immerhin hat er es Simon Fischer in den Vorstand der ETIHA Partei geschaft, die bisher leider weder Unterstützer noch Wähler von ihrem radikalen menschenverachtenden Programm überzeugen konnte. Anzumerken sei das die Partei selbst sich von der radikalen Menschenverachtung und deren Handlungen aus der Tierrechtsszene, öffentlich zu distanzieren versucht. Nur macht das die NPD auch als Partei auch.

Verbreitung seiner Tierrechtsvideoarbeit unerwünscht

Legte er früher großen Wert auf die Verbreitung seines radikalen Tierrechtsgrundgedanken, die er gern in Videos festhielt, scheinen ihn diese selbst gedrehten radikalen Aktionen nun ein Dorn im Auge zu sein. So meldete er diese Woche Urheberechtsanspruch auf ein „Guten Morgen PeTA Video“ von GERATI TV an, wo in eindrucksvoller Art und Weise seine Lügen offenbart wurden. Anzumerken ist, genau jenes Video wurde bereits auf Facebook von einem anderen radikalen Tierrechtler gemeldet. Hier habe ich mich aufgrund des benutzten Zitatrechtes gewehrt und rechtliche Schritte eingeleitet. Sollte das zuständige Amtsgericht Köln unter dem Aktenzeichen 125 C 187/17 meiner Forderung des Zitatrechtes folgen, darf sich natürlich auch Simon Fischer warm anziehen.

Mal ein Beispiel gefällig, wie Simon Fischer arbeitet

Foto: Sabine Ruland / Facebook Nahbereich aus Tierrechtler-Sicht gesehen

Man sieht einen so engen Käfig und die Roben haben keine Möglichkeit ins Wasser zu gehen.

Die Wahrheit sieht aber so aus!

Foto: Sabine Ruland / Facebook die Wahrheit die Tierrechtler immer verschweigen

Und so sieht die Wahrheit aus. Genau so arbeitet auch Simon Fischer. Ich nehme hier vorsätzlich nicht gesammeltes Material, damit er keine Change hat dieses wegen angeblicher Urheberrechts verletzung bei Facebook melden zu können, damit dieser Artikel dort Gelöscht wird. Zu gegebener Zeit werde ich natürlich einmal ein Best-Of Simon Fischer veröffentlichen. Material habe ich im laufe der Zeit genügend gesammelt.

Aber nun einmal zurück auf den Sachstandsbericht des Bundestages

Simon Fischer pickte sich natürlich hier nur die Rosinen wieder einmal heraus. Wobei auch dieser Auszug belegt, dass er seit Jahren auf sehr dünnem Eis unterwegs ist.

So schreibt er:

KOMMT BALD DAS BUNDESWEITE WILDTIERVERBOT FÜR ZIRKUSSE IN DEUTSCHLAND?

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages schreibt in einem aktuellen Dokument, es „sei erwähnt, dass das BMEL im Kontext seiner Informationen zu bestehenden tierschutzrechtlichen Bestimmungen für die Haltung und das Zurschaustellen von Tieren im Zirkus in seinem Internetauftritt zu weitergehenden Maßnahmen, zu denen das hier in Rede stehende Wildtierverbot in Zirkussen zählt, Folgendes ausführt:

Sollte sich zeigen, dass sich die Situation von Tieren wildlebender Arten in Zirkussen nicht verbessert hat, muss in Absprache mit den für die Überwachung zuständigen Bundesländern über weitere Maßnahmen nachgedacht werden. Dazu kann in letzter Konsequenz auch ein Verbot bestimmter Wildtiere in Zirkusbetrieben gehören. Im Tierschutzgesetz wurde eine Ermächtigung geschaffen, mit der Verbote und Beschränkungen in einer Verordnung erlassen werden können.“

Zitat: Facebook Aktionsgruppe Tierrechte Bayern

Sollte sich zeigen!!! Seit 2012 ist selbst PeTA nicht mehr in der Lage Tierschutzgesetzverstöße bei großen deutschen Zirkussen nachzuweisen. So meldete PeTA z.B. einen Visaverstoß von ehemaligen chinesischen Krone Mitarbeitern als Tierschutzgesetzverstoß.

Peta“ wirft dem Zirkus „massive Tierquälerei“ vor und listet auf seiner Internetseite unter der Überschrift „Alles über Circus Krone“ rund 30 Zwischenfälle auf, die im Zusammenhang mit dem Manegenbetrieb aktenkundig geworden seien.
Darin geht es allerdings keineswegs ausschließlich um Krones Tierhaltung, sondern auch um chinesische Artisten ohne gültige Reisedokumente, einen Zirkusanhänger, der einen Reifen verloren hat und einen Stromausfall in Bad Segeberg, der durch das Einrammen eines Erdnagels beim Zeltaufbau verursacht worden war. „Petas“ Krone-Liste, keine Frage, belegt eher die mehr von ausgeprägter Selbstgerechtigkeit als von übertriebener Sachkunde geprägte Arbeitsweise der Tierrechtler als die Schurkenhaftigkeit der gut 350 Zirkusmitarbeiter. Ihren Zweck erfüllt die Liste dennoch.

https://www.welt.de/regionales/hamburg/article146082715/Wie-ein-Zirkus-der-Kritik-von-Tierrechtlern-trotzt.html

Nun wer sich den Sachkundebericht einmal richtig durchliest, kommt schnell zur Erkenntnis, dass in naher Zukunft Zirkustiere wieder in allen Städten von Deutschland bewundert werden können.

So heißt es:

Eine satzungs- oder ratsbeschluss-mäßige Regelung sei nicht ausreichend. Es fehle an einer formell gesetzlichen Ermächtigung. Im Übrigen dürfe eine Widmungsbeschränkung nur auf Erwägungen gestützt werden, die kompetenzrechtlich in die Zuständigkeit der Kommune fielen. Ein Wildtierverbot in Zirkussen müsse bundesgesetzlich – imTierschutzgesetz (TierSchG) geregelt sein.
(…)
Das Zurschaustellen von Tieren, wie dies in Darbietungen von Zirkusunternehmen geschieht, ist nach § 11 Abs. 1 Nr. 8d) S. 1 TierSchG erlaubnispflichtig.
(…)

 

In Bezug auf Zirkusunternehmen, die regelmäßig Vorführungen mit Tieren an unterschiedlichen Orten abhalten, ist des Weiteren die einschränkende Regelung des § 11 Abs. 1 Nr. 8d) S. 2 TierSchG einschlägig. Hiernach darf für das Zurschaustellen von Tieren an wechselnden Orten die Erlaubnis nach § 11 Abs 1 Nr. 4 TierSchG oder nach § 11 Abs. 1 Nr. 8 d) S. 1 TierSchG nur insoweit erteilt werden, als die Tiere nicht einer Art angehören, deren Zurschaustellen an wechselnden Orten auf Grund einer Rechtsverordnung nach Absatz 4 verboten ist.
(…)
Ein generelles Verbot des Zurschaustellens von Tieren in Zirkussen ist – auf diese Ermächtigungsgrundlage gestützt – nicht möglich.
https://www.bundestag.de/blob/502172/bcb3c79c795383f679bf9588b160cb96/wd-5-023-17-pdf-data.pdf

Im Abschluss geht man dann noch auf den Entschließungsantrag des Bundesrates ein. Auch hier überschreitet ein generelles Wildtierverbot durch Kommunen die Antragsforderungen. In diesem Beschluß sind zum Beispiel Großkatzen generell ausgenommen. Weiterhin fordert man für Zirkusse eine Übergangsregelung von mehreren Jahren.

Man könnte natürlich den aktuellen Geisteszustand von Simon Fischer hinterfragen

Wenn er nicht einmal in der Lage ist, dieses Schreiben des Bundestages richtig zu lesen und deuten zu können. Dass man auf tierrechtlerischer Seite einen negativen rechtsstaatlichen Sachstand nicht einsehen möchte, mag an der Ideologie der Tierrechtler liegen.

Gestern bekam ich dann noch folgende Aussage eines radikalen Tierrechtlers per Kommentar auf gerati.de herein.

Tierschutz geht nur radikal, sonst passiert nichts, die deutschen und internationalen Gesetze sind zu lasch. Da muss man halt auch mal eine Anzeige riskieren.

per Kommetar auf gerati.de am 14.04.2017 eingegangen

Nun darf man sich natürlich einmal die Frage stellen, ob es die Tierrechtspartei Etiha genauso sieht, in deren Vorstand auch Simon Fischer radikaler Tierrechtler sitzt. Gern darf hier einmal der Vorstand Stellung zu diesen Vorwürfen nehmen.

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