Aktivisten haben eine Vorstellung des Zirkus Gebrüder Barelli in Regensburg mit Transparenten unterbrochen. Während einer Umbauphase hielten mehrere Protestierende im Zuschauerbereich Banner hoch; nach Darstellung der Beteiligten betrat ein Aktivist auch die Manege. Es kam zu einem Handgemenge und lautstarkem Streit, berichtet BR24. Die Polizei ermittle zu zwei möglichen Delikten. Welche Tatvorwürfe geprüft werden und gegen wen sich die Ermittlungen richten, bleibt dabei offen. Der Zirkus verurteilte die Aktion in den sozialen Medien und erklärte, die Tiere würden im Unternehmen bleiben.
Die Protestierenden verbanden ihre Aktion mit einer grundsätzlichen Ablehnung von Tierauftritten. Auf den Transparenten standen unter anderem „Manege frei von Tierquälerei“ und „Kein Applaus für Tierquälerei“. Die Regensburger Stadtzeitung berichtet über die Kritik der Gruppe, Haltung, Transporte und Dressur entsprächen nicht den natürlichen Bedürfnissen der Tiere und verursachten Stress sowie Verhaltensstörungen. Die Aktivisten verlangen deshalb ein grundsätzliches Verbot von Tieren im Zirkus. Ihr politisches Ziel reicht damit über Veränderungen einzelner Haltungsbedingungen bei Barelli hinaus: Es richtet sich gegen Tierauftritte auch bei anderen Unternehmen.
Protest vor dem Zelt und Unterbrechung im Publikum
Bereits zum Auftakt des Gastspiels Anfang Oktober hatte die Gruppe „Activists for the victims“ vor dem Zirkuszelt demonstriert. Sie kritisierte die Auftritte von Pferden und Kamelen sowie deren Transport in Käfigwagen. Als Flucht- beziehungsweise Wüstentiere seien sie für solche Auftritte und Transporte ungeeignet, argumentierte die Gruppe. Der Zirkus widersprach dieser Darstellung. Die später im Zuschauerraum auftretenden Aktivisten gehörten nach dem BR24-Bericht einer anderen Gruppierung an. Während sich der erste Protest vor dem Zelt abspielte, griff die zweite Aktion unmittelbar in den Ablauf einer Vorstellung ein.
Die Gruppe im Zelt wandte sich außerdem gegen aus ihrer Sicht diskriminierende Programminhalte. Ein Transparent trug die Aufschrift „Eure ‚Witze‘ sind kein Spaß – Stoppt Diskriminierung!“. Die Stadtzeitung berichtet, dass sich die Aktivisten dabei auf Erfahrungsberichte und Online-Bewertungen von Besuchern berufen. Zu ihren Vorwürfen gehörten Witze über gehörlose Menschen im Programm. Die Zeitung bat Barelli um eine Stellungnahme; eine Antwort enthält ihr Bericht nicht. Die von BR24 wiedergegebene Verurteilung der Protestaktion beantwortet diese einzelnen Vorwürfe nicht.
Ein Flächenstopp würde das Barelli-Gastspiel nicht erfassen
Unabhängig von der Auseinandersetzung im Zelt fordert „Activists for the victims“, dass Regensburg Zirkussen mit Tiershows keine öffentlichen Flächen mehr überlässt. Das Barelli-Gastspiel fand jedoch auf Privatgrund statt. Eine Stadtsprecherin erklärte gegenüber BR24, die Kommune habe deshalb über die Flächenvergabe keine Einflussmöglichkeit. Für dieses Gastspiel würde die verlangte Änderung der Vergabepraxis folglich nicht greifen. Die Forderung betrifft den Zugang zu städtischen Grundstücken, während Barelli für seinen Veranstaltungsort keine solche Fläche nutzte.
Als öffentliche Fläche für Zirkusse mit Wildtieren steht in Regensburg der Dultplatz zur Verfügung. Nach Auskunft der Stadt erfolgt die Vergabe zurückhaltend und nur an Unternehmen mit den erforderlichen tierschutz- und sicherheitsrechtlichen Genehmigungen. Das Veterinäramt kontrolliere die Einhaltung der Vorgaben. Die Stadt knüpft die Platzvergabe damit an rechtliche Voraussetzungen; die Protestierenden verlangen dagegen einen grundsätzlichen Ausschluss von Tiershows. Für Unternehmen wäre das ein wesentlicher Unterschied: Auch die Erfüllung der bisherigen Genehmigungsanforderungen würde ihnen nach der geforderten Regelung keinen Zugang zu öffentlichen Flächen eröffnen.
Vergabebeschlüsse sind rechtlich umstritten
Zum kommunalen Handlungsspielraum verweist BR24 auf frühere Auseinandersetzungen in Bayern. In Ansbach bekam Circus Krone mit einer Klage gegen einen entsprechenden Beschluss recht. Die Richter begründeten dies dem Bericht zufolge damit, dass der Tierschutz bundesgesetzlich geregelt werde und Kommunen sich darüber nicht hinwegsetzen könnten. Ähnlich argumentierte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Fall Landsberg am Lech und sah zudem einen Eingriff in die Berufsfreiheit. Die Beispiele zeigen, dass ein politisch beschlossener Ausschluss von Zirkussen mit bestimmten Tieren vor Gericht scheitern kann. Sie betreffen kommunale Vergaberegelungen, nicht die polizeiliche Untersuchung der Auseinandersetzung bei Barelli.
Ein vergleichbarer grundsätzlicher Streit über Tierauftritte prägte den Protest beim Circus Belly in Lüneburg. Dort demonstrierten Tierhaltungsgegner vor dem Zirkus, während der Betrieb auf eine aus seiner Sicht artgerechte und vorschriftsmäßige Haltung verwies. In Regensburg hatte die Aktion im Publikum eine zusätzliche unmittelbare Folge: Die Vorstellung musste unterbrochen werden. Barelli erklärte anschließend dennoch, seine Tiere zu behalten. Eine Abkehr von der Tierhaltung kündigte das Unternehmen als Reaktion auf den Protest somit nicht an.
Quellen
- br.de – Proteste gegen Zirkus mit Tieren: Können Kommunen sie verbieten? | BR24 – https://www.br.de/nachrichten/bayern/proteste-gegen-zirkus-mit-tieren-koennen-kommunen-sie-verbieten,VYlDfDf
- regensburger-stadtzeitung.de – Protest in der Manege: Aktivisten unterbrechen Vorstellung des Circus Gebrüder Barelli – https://www.regensburger-stadtzeitung.de/index.php/protest-in-der-manege-aktivisten-unterbrechen-vorstellung-des-circus-gebrueder-barelli/

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