PeTA vernichtet 150 jährige Tradition – berühmtester US Zirkus Ringling Bros. and Barnum & Bailey gibt auf und schließt im Mai seine Pforten.
16.01.2017 PeTA vernichtet 150 jährige Tradition
Im Mai 2016 jubelte PeTA, als der Zirkus bereits bekannt gab seine Elefantenshow einzustellen. Ohne die Elefanten gingen die Besucherzahlen stetig nach unten und so sei der Zirkus nicht mehr in der Lage die laufenden Kosten zu decken. Dieses zeigt eindeutig, dass Zirkus eng mit Tieren verbunden ist.
Tierrechtler aus dem Umfeld von PeTA sind Verbrecher
PeTA vernichtet 150 jährige Tradition / Foto Wikipedia – Jorie01
Wie Welt.de mitteilte, wurde ein eingeleitetes Gerichtsverfahren gegen den Zirkus eingestellt, als Bekannt wurde das aus dem Umfeld der radikalen Tierrechtsszene von PeTA und Co Zeugen bestochen und manipuliert wurden. Die Vorwürfe der Tierquälerei gab es also nie!
Der Zirkus musste sich auch in einem mehrjährigen Prozess wegen Tierquälerei vor Gericht verantworten. Der Fall wurde jedoch zu den Akten gelegt, als sich herausstellte, das ein Zeuge von Tierschutzgruppen bestochen worden war. Die Kläger mussten dem Unternehmen eine Entschädigung zahlen.
Auch wenn man sich nach bekannt werden dieser traurigen Mitteilung des Zirkus einschlägige Tierrechtsseiten auf Facebook anschaut, kommt man zu dem Entschluss, dass es den Tierrechtlern nicht um die Tiere geht, sondern darum die Zirkustradition gänzlich auszumerzen.
ERFOLG! Zirkus Ringling schließt nach 146 Jahren und großer Kampagne von PETA USA für immer!!!
„Der Zirkus steht bereits seit Jahren im Visier von Tierschützern. Die Elefanten-Shows wurden im vergangenen Mai gestrichen. Zuvor hatte Peta Videos veröffentlicht, die zeigen, wie ein Pfleger Elefanten mit einem Stock schlägt.“
PeTA Facebook Seite
Das Videomaterial insbesondere von PeTA wird manipuliert und entspricht nicht den Tatsachen. Dieses dürfte ja mittlerweile jeden bewusst sein. Dass PeTA aber mit krimineller Energie, aus Spendengeldern Zeugen besticht, um Urteile zu manipulieren, ist neu.
Weiterhin schreibt PeTA in einem Post.
DAS ENDE VON ZIRKUSSEN MIT TIEREN IST EINGELÄUTET!
Klares Statement zum Ende von Zirkus Ringling nach 146 Jahren:
„Alle anderen Zirkusse, Zoos und Aussteller von Wildtieren, einschließlich mariner Freizeitparks wie SeaWorld oder Miami Seaquarium, müssen erkennen: Die Gesellschaft hat sich verändert, Augen wurden geöffnet, Menschen haben erkannt, wer diese Tiere sind und dass es falsch ist, sie zu fangen und auszunutzen.“
PeTA Facebook Seite
Nun der Zirkus ist erst in die Notlage geraten, als er auf die Elefantennummer aufgrund des Drucks von PeTA verzichtete. Tiere gehören in den Zirkus solange diese tierschutzgerecht versorgt und behandelt werden. Dass Tierschutz nicht gleich Tierrecht ist, belegt ja PeTA immer wieder eindrucksvoll auf seinen Sinn freien 2-5 Mann Demonstrationen. Gleichzeitig kann PeTA und auch anderen Tierrechtsorganisationen keine Nachweise erbringen, das ihre Behauptung richtig sei, das Tiere in deutschen Zirkussen gequält werden. Gern verweisen PeTA und Co, auf die Jahre 2012. Da gab es aber das jetzige Tierschutzgesetz noch gar nicht. Dieses wurde erst 2013 verabschiedet.
So kann PeTA Stolz auf die Vernichtung von 500 Zirkusarbeitsplätzen sein.
Hier noch ein paar Kommentare, die man auf diversen sozialen Tierrechtsseiten findet.
Steffi Hertel Die Mitarbeiter haben entweder aktiv Tiere gequält u ausgebeutet. Oder sie haben durch Zusehen u nicht helfen dazu beigetragen.
Jobs werden sie finden. Andere Berufsgruppen sind schliesslich auch arbeitssuchend. Das ist ja wohl deren Problem. Kein Mitleid für Tierquäler…
Steffi HertelMal ganz abgesehen davon , dass die ins Gefängnis gehören….
Mimi KrampWer Herz hat, hätte dort nicht arbeiten und ewig zusehen können. Ich wäre psychisch zugrunde gegangen. Kein Mitgefühl mit denen. Sorry..
Corina Maria S***Was ist aus den Elefanten geworden? PETA bitte um Antwort ?
Karsten N***Diese Antwort wirst Du nicht bekommen. Bezüglich Mexiko steht die Antwort immer noch aus.
Petra SchmidbaurIn dem dummen Augsburg hat sich der Stadtrat gegen das Verbot ausgesprochen
Jennifer HaugKönnt ihr das bitte auch FOCUS Online erklären? Schaut euch bitte deren Kommentare unter ihrer Live-Übertragung heute vom Zirkus Krone an. Da wird viel über „kontrovers“, „Fragen stellen“ und „artgerechte Haltung“ geredet. Erklärt ihnen doch bitte was wirklich Sache ist und dass es da kein wenn und aber gibt, sondern es einfach falsch ist. Bitte!
Im Zweifel für den Angeklagten! Dieses scheint juristisch für Tierhalter nicht zu gelten. Das Urteil zu Buchen gegen den Circus Luna bestätigt diese Vermutung erneut.
13.10.2016 Das Urteil zu Buchen (Circus Luna)
Was am 13. Juni 2015 sich tatsächlich zugetragen hatte, bleibt wohl für immer im Dunkeln der Zeit. Nur der Täter selbst weiß was er getan hat und muss mit der Schuld ein Menschenleben auf dem Gewissen zu haben leben.
Radikale Tierrechtler haben kein Gewissen
Das Urteil zu Buchen (Circus Luna)
Dieses bewiesen sie immer wieder bei Jubelbekundungen, wenn ein durch ein Tier getötet wurde. Auch hier beurteilte ein Gericht, dass man sich wirklich freuen darf, wenn eine Kuh einen Bauern tötet. Tierrechtler behaupteten ja, die Kuh hätte sich an seinen Peiniger gerächt.
Das Urteil zu Buchen lautet
Der 79 jährige Zirkusdirektor Walter F trägt die Verantwortung für die tödliche Elefantenattacke, die ein Menschenleben gefordert hatte.
Er erhielt einen Strafbefehl über 6.300 Euro zu je 90 Tagessätze a 70 Euro. Das Ermittlungsverfahren wurde mit diesem Strafbefehl eingestellt. Der verurteilte besitzt aber noch Rechtsmittel.
Urteil mit fadem Beigeschmack
Liest man sich die Urteilsbegründung, die auszugsweise in der Presse veröffentlicht wurde durch, klinkt das Urteil eher nach der Aburteilung eines Buhmannes. Einer muss die Verantwortung tragen und in diesem Fall ist es der 79-jährige Zirkusdirektor, der seit Monaten und Jahren insbesondere von PeTA unschuldig drangsaliert wurde.
Wie Erster Staatsanwalt Hansjörg Bopp der RNZ gestern bestätigte, geht die Justiz von zwei möglichen Varianten aus: 1. Der Elefant wurde von so genannten militanten Tierschützern befreit. 2. Ein Mitarbeiter des Zirkus hat den Elefanten ausgeführt, und dabei ist dem Dickhäuter die Flucht gelungen. Für beide Varianten trage der Zirkusdirektor die Verantwortung: „Es gab Drohungen, den Elefanten zu befreien“, so Bopp. Dennoch habe der Zirkus keine Vorkehrungen gegen eine solche Befreiungsaktion getroffen, wie etwa einen Wachposten aufzustellen. Sollte dem Elefant die Flucht beim Ausführen gelungen sein, dann habe der Zirkus ebenfalls seine Sorgfaltspflicht verletzt.
Dass der 1. Verdachtspunkt der Staatsanwaltschaft in die richtige Richtung ermittelt wäre, belegt unter anderem der Petition Aufruf von PeTA vom 06. März 2015 mit dem Aufruf „Benjamin muss befreit werden“. Dieser PeTA Aufruf wurde 99 Tage vor der Tat veröffentlicht. Die Seite wurde kurz nach dem tödlichen Ausgang der Befreiungsaktion durch militante Tierrechtler geändert. Man entfernte den Aufruf zur Befreiung von Benjamin. Die Originalseite ist unter Archive.org gespeichert.
Warum wurde die unbekannte DNA Spur nicht weiterverfolgt
Man kann wohl davon ausgehen, dass der, oder die Täter im Umkreis von PeTA zu finden sind. Immerhin stellte ein Richter bereits fest, dass PeTA Mitarbeiter Straftaten nicht scheuen.
Auch das Verhalten von PeTA insbesondere dem vorstürmenden Diplomlosen Peter Höffken, der in den Medien die Behauptung aufstellte, Benjamin habe sich selbst befreit und sei einfach hinaus spaziert, könnte als Schutzbehauptungen eines Täters gewertet werden.
PeTA selbst preschte mit einer Pressekonferenz nach vorn die nicht stattfand, weil die Ermittlungsbehörden die von PeTA aufgestellten Behauptungen widerlegten.
Screenshot PeTA Presseportal
Auf der Pressekonferenz erhalten Medienvertreter einen detaillierten Einblick in die Inhalte der Strafanzeigen. Außerdem wird das Versagen der Behörden dargestellt, die die Katastrophe angesichts der bisherigen Vorfälle hätten verhindern müssen. Im Fokus wird ebenfalls das notorisch unzuverlässige Verhalten der Zirkusbetreiber bezüglich der Tierhaltung stehen: Anhand zahlreicher Beispiele und Videoaufnahmen wird das enorm hohe Risiko deutlich gemacht, dem die Besucher und die Öffentlichkeit wiederholt ausgesetzt waren. Die Haltungs- und Dressurbedingungen, die in Zirkusbetrieben immer wieder für tödliche Elefantenangriffe sorgen, werden ebenfalls thematisiert. Im Anschluss stehen Wildtierexperte und PETA-Fachreferent Peter Höffken sowie PETA-Rechtsanwalt Krishna Singh für Rückfragen zur Verfügung.
PeTA Pressemitteilung
Anzumerken sei hierbei auch dass der sogenannte PeTA-Rechtsanwalt Krishna Singh seit Januar 2016 nicht mehr als Rechtsanwalt zugelassen ist. Auch Peter Höffken wurde bei PeTA nach einer Strafanzeige wegen Titelmissbrauches vom Diplom Zoologen und Wildtierexperte zum Fachreferenten degradiert und seit diesem Zeitpunkt von PeTA selbst nicht mehr als Diplom Inhaber bezeichnet.
In einer Presseanfrage der RNZ, äußerte sich der Erste Staatsanwalt HansjörgBopp wie folgt:
Die nach der Tat von der Tierrechtsorganisation Peta aufgestellte Behauptung, der Elefant sei selbst ausgebrochen, habe sich, so Bopp, als falsch herausgestellt: „Aus eigenem Antrieb konnte der Elefant nicht aus dem Gehege raus, das können wir definitiv ausschließen.“ Das Stallzelt war üblicherweise doppelt gesichert. Es muss also ein Dritter mitgeholfen haben – entweder ein externer „Befreier“ oder ein Mitarbeiter des Zirkus, der dem Elefant einen unsachgemäßen Freigang erlaubte.
Die Staatsanwaltschaft konnte keinen Täter ermitteln. Einen schuldigen muss es aber geben, der für den Tod des Mannes wenigstens pro forma für schuldig gesprochen werden muss. Den Hinterbliebenen Opfern wird dieses Urteil wohl eher ein juristisches Hohn sein.
Auch in der Urteilsbegründung lässt Fragen offen
Für beide Varianten trage der Zirkusdirektor die Verantwortung: „Es gab Drohungen, den Elefanten zu befreien“, so Bopp. Dennoch habe der Zirkus keine Vorkehrungen gegen eine solche Befreiungsaktiongetroffen, wie etwa einen Wachpostenaufzustellen. Sollte dem Elefant die Flucht beim Ausführen gelungen sein, dann habe der Zirkus ebenfalls seine Sorgfaltspflicht verletzt.
Ruft hier der zuständige Erste Staatsanwalt zu einer Bürgerwehr auf? Bisher dachte ich, es seien Polizeikräfte verantwortlich für den Schutz der Bürger vor Verbrechern zu sorgen. Nun scheint es so das der Selbstschutz die einzige Möglichkeit sei sich gegen verbrecherische radikale Tierrechtsbanden zu schützen. Jetzt fehlt nur noch in Deutschland die Waffengesetze an US-Standard anzupassen.
Was passiert wenn man sich gegen militante radikale Tierrechtler wehrt, zeigt der Fall eines Bauern, der einen Einbruch feststellen musste und dabei so schwer von den angeblichen Tierschützern verletzt wurde, sodass er in ein Krankenhaus eingeliefert werden musste.
Man kann nur hoffen das die Justiz hier endlich einmal Signale in die richtige Richtung sendet
PeTA feiert das Urteil als Erfolg, wobei es für PeTA wohl eher ein Misserfolg sein dürfte, da ihre Behauptungen sowie auch ihre Klage abgewiesen wurden.
Die Bundes-Tierärzte-Kammer (BTK) veröffentlichte am 24.09.2016 eine Stellungnahme zum Thema „Tiere im Zirkus“.
03.10.2016 Gastartikel Jürgen Friedrich
Der Zeitpunkt der Stellungnahme ist etwas überraschend, da der Bundesrat erst im März eine rechtlich nicht verbindliche Entschließung zu diesem Thema an die Bundesregierung richtete und diese bislang noch nicht darauf einging.
In der Stellungnahme der BTK ist der Ton eindeutig besinnlicher als noch in der Pressemitteilung von 2010:
Die Bundestierärztekammer rudert zurück / Screenshot: eganblog.de/2015/07/22/kein-zaubertrick-siegfried-roy-sollen-sich-in-luft-aufloesen/
Es ist zwar die Rede von „systemimmanente Probleme mit der Haltung bestimmter Tierarten“ – insbesondere klimatische Anforderungen sowie Anforderungen beim Transport – aber von einer expliziten Forderungen nach radikalen nationalen Verboten ist nicht (mehr) die Rede.
Man führt beispielsweise an, dass – aufgrund ihrer anatomischen Besonderheiten – der Transport von Giraffen „sehr anspruchsvoll und mit großen Belastungen für die Tiere verbunden“ wäre. Wie so ein Transport mit Giraffen ausschaut, kann man übrigens hier sehen (ca. 6 Minuten).
Die BTK meint auch, dass Anforderungen an bestimmte Umweltgegebenheiten, z.B. für die Haltung von semiaquatischen Tieren, unter den Bedingung eines reisenden Unternehmens „kaum im gebotenen Maß zu erfüllen“ sei – Wobei sich hier nun aber die Frage stellt, was sich die BTK überhaupt konkret unter einem „gebotenen Maß“ vorstellt. Auch, ob und wie man den “systemimmanenten Problemen” grundsätzlich wirksam begegnen könne oder nicht, bleibt offen.
Selbstredend ist es wichtig, dass man – auch von Seiten der BTK – vorhandene Probleme aufführt
und konstruktive Kritik übt, damit sich evtl. Missstände ausmerzen lassen (allgemeines Stigmatisieren als „Tierquäler/ei“ sowie vereinzelte, kommunale Verbote sind im Übrigen rein destruktiv und für die Betroffenen stets aufs Neue diskriminierend), aber di Forderung nach einem Verbot kam in der Stellungnahme nirgends zur Sprache – lediglich im letzten Satz heißt es, Zitat:
Die BTK bekräftigt, dass eine Tierhaltung, bei der die notwendigen Haltungsanforderungen nicht gewährleistet werden können, ohnehin verboten ist, unabhängig davon, ob es sich um domestizierte oder Wildtiere handelt.
Nun gilt es nur noch herauszufinden, was genau die BTK unter „notwendigen Haltungsanforderungen“ definiert. Jene Mindestanforderungen, wie sie bereits in den Zirkusleitlinien festgehalten wurden und wonach sich auch die jeweils kontrollierenden Veterinärämter richten? Oder sind es völlig andere Vorstellungen, weshalb dann vllt. sogar auch Zoos und ähnliche Einrichtungen radikal verboten werden (müssten)?
Fazit:
„Tiere im Zirkus“ sind hiernach also in soweit „ok“, WENN die jeweiligen Bedingungen stimmen, was ja durch die häufigen Kontrollen durch die jeweils zuständigen Veterinärämter geprüft wird – Ein pauschales, nationales Verbot von konkreten Tierarten im Zirkus scheint somit also nicht (mehr) von der BTK gefordert zu werden.
Ergänzung:
Bezüglich “systemimmanente Probleme” in Verbindung mit “Anforderungen beim Transport” möchte ich noch auf eine wissenschaftliche Untersuchung verweisen, die im 4. Quartal 2013 veröffentlicht wurde: “Können sich Löwen an die Haltungsbedingungen von Zoo und Zirkus anpassen?” (Birmelin, Albonetti, Bammert). Video dazu – ca. 7 Minuten.
Dabei haben die Wissenschaftler die Tiere nicht nur in unterschiedlichen Haltungssystemen beobachtet, sondern auch Speichelproben vor und nach einem außergewöhnlich weiten Transport entnommen, um diese auf den Cortisol-Gehalt zu untersuchen. – Kurz und einfach: Cortisol ist ein Stresshormon und die Höhe des Cortisol-Gehalts der entnommenen Speichelproben lassen Rückschlüsse darauf zu, ob das jeweilige Individuum “Stress” hatte, der Gehalt also relativ hoch ist, oder eben nicht, der Wert sich also noch in einem normalen Bereich befindet.
Es konnte hierbei bei keinem Tier ein ausreichend hoher Cortisol-Gehalt nachgewiesen werden, der ernsthaft auf “Stress” hätte deuten können. Die Wissenschaftler schlossen daraus und aus ihren Beobachtungen (es wurde bei keinem der Tiere Verhaltensstörungen o.ä. festgestellt), dass sich die Tiere – die ja seit Geburt/von klein auf im Zirkus leben – an den Alltag im Zirkus und an das Reisen gewöhnen konnten. – Ein Vergleich mit früheren Untersuchungen in der Serengeti und dem Ngorongoro-Krater in Tansania, Ostafrika (Hanby et al., 1995) zeigte auch, dass die Zirkustiere sogar bessere Werte aufwiesen, als ihre wildlebenden Artgenossen. Vom wissenschaftlichen Standpunkt her gäbe es somit keine Anzeichen, dass das Anpassungspotential der untersuchten Tiere überschritten oder dass das Wohlergehen der Tiere beeinträchtigt wäre.
Weitere solcher Untersuchungen wären also begrüßenswert, um das tatsächliche Wohl der jeweiligen Tiere feststellen zu können.
Der 1. Bürgermeister von Lauf an der Pegnitz, Benedikt Bisping, hat bereits vorweggenommen, dass man den Forderungen der Onlinepetition des fundamentalistischen Tierrechtlers, Simon Fischer („Wildtierverbot Deutschland“), der sich öffentlich als Tierschützer ausgibt, nicht nachkommen werde. (y) Aber ich möchte hier noch mal zeigen, dass es auch keine andere Option gegeben hat:
27.09.2016 Gastartikel von Jürgen Friedrich –Warum Simon Fischer keinen Erfolg hat
1.) Inhalt Video
2.) Inhalt Petitionstext
3.) Unterzeichner
1.) Inhalt Video
Warum Simon Fischer keinen Erfolg hat / Screenshot Facebook Simon Fischer
Es wurde …n Video der Petition beigefügt, welches illegal entstandenes Filmmaterial aus mehreren Quellen und aus verschiedenen Jahren enthält und von Simon Fischer zusammengeschnitten wurde … Die gefühlsbeeinflussende Musik, sowie inhaltlich fehlerhafte eingeblendete Texte sind für die Tierrechtsszene „Standard“, um den naiven Betrachter von dem eigenen Weltbild / Glauben zu überzeugen …
– Gleich am Anfang wird der Betrachter direkt getäuscht, Zitat: „Stereotype Verhaltensmuster deuten auf psychisches Leid hin.“ anschließend folgen kurze Aufnahmen von dem, was man durch diesen Text sofort als „psychisches Leid“ interpretiert … Fakt ist aber: So einfach ist das gar nicht …
Etwa in den „Zirkusleitlinien“ („Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen“, 26.10.2005) ist in Anlage 1 „Stereotypien“ folgendes festgehalten worden, Zitat:
Treten dagegen stereotype Bewegungen nur kurzzeitig und durch erkennbaren Anlass ausgelöst auf (z.B. vor der Fütterung oder der Vorstellung), sind diese nicht unbedingt als Stereotypie im Sinne einer Verhaltensstörung zu bewerten.
Die Beurteilung von Stereotypien setzt eine länger andauernde intensive Beobachtung voraus. Im Bedarfsfall können weitere Sachverständige hinzugezogen werden.
Auch im Auftrag des englischen Parlaments hat man in 2006-2007 eine Untersuchung von über 300 eingereichten wissenschaftlichen Arbeiten durchgeführt, um eine klare wissenschaftliche Antwort auf die Frage zu finden, ob Tiere im Zirkus verboten werden müssen oder nicht („Wild Animals in Travelling Circuses“ – „Radford Report“, Oct. 2007)…
– Vertreter von Befürwortern als auch von Gegnern eines Verbots nominierten dazu je drei internationale Fachexperten (Panel: Prof. Dr. Sir Patrick Bateson, Prof. Dr. Ted Friend, Dr. Marthe Kiley-Worthington, Samantha Lindley, Prof. Dr. Georgia Mason, Peter Scott), welche die von den beiden Gruppen eingereichten Arbeiten bezüglich ihrer Relevanz zum Thema und ihrer Beweiskraft aussortierten, diskutierten und zusammenfassten, u.a. hielten sie folgendes fest, Zitat:
5.5. STEREOTYPIC BEHAVIOUR
5.5.1. The exchanges between Panel members indicated that this is a very complex area. There appears to be no data to indicate that the presence of stereotypic behaviour proves bad welfare or that the absence of stereotypic behaviour proves that welfare is good. Where animals have been brought in to circuses, separating the stereotypic behaviour resulting from earlier experience from current experience is difficult. Some researchers concluded that a significant number of stereotypic behaviours in circus tigers and elephants are anticipatory and not indicative of poor welfare. However, others, who argue that these could still be triggered by frustration or a poor environment, contest this.
5.5.2. Thus the Panel concluded that it is very difficult to make a decision on welfare based on stereotypic behaviour alone.
Ergo: Kurze aus dem Kontext gerissene Momentaufnahmen, wie diese im beigefügten Video, können unmöglich aussagekräftig bezüglich evtl. Verhaltensstörungen oder Leid von Tieren sein …
2.) Inhalt Petitionstext
Simon Fischer verweist im Petitionstext lediglich auf die gängigen 08/15-Scheinargumente und Phrasen …
2.1.) Er verweist eindringlich auf Ergebnisse von Meinungsumfragen …
Der Haken an diesem Sophismus (gesellschaftliche Argumentation; „Argumentum ad populum“) ist …ass „Wahrheit“ nun mal nicht demokratisch ist … Es ist …hr gut möglich, dass Tierrechtler, wie Simon Fischer, ganz genau wissen, dass Meinungsumfragen gar nichts beweisen können, aber trotzdem immer wieder auf diese verweisen, um eine Art Gruppendruck zu erzeugen … Die damit verbundene Angst vor einem Gesichtsverlust oder sozialer Ausgrenzung soll verhindern, dass anderslautende Meinungen öffentlich bekundet werden … Ein kurzer Blick auf Facebook zeigt, dass dies alles andere als weit hergeholt ist …a jeder, der sich auch nur ansatzweise für Tiere im Zirkus auszusprechen scheint, angefeindet wird …
Man darf die Mehrheit nicht mit der Wahrheit verwechseln.
– Jean Cocteau (5.7.1889 – 11.10.1963), französischen Schriftsteller, Regisseur und Maler
5.2.3. The results of opinion polls were disregarded, as they do not provide evidence of suffering in circus animals.
die bereits ein Verbot erlassen haben, also auf Staaten wie Österreich und die Niederlande und auf Städte wie Erding, Mörfelden-Walldorf, Worms, Speyer, Köln und Erlangen …
Zuerst wollte ich dies zu Punkt „2.1.“ packen, dann aber ist mir aufgellen, dass dies eher ein anderes Sophismus ist: ein Innovationsargument („Argumentum ad novitatem“) … Simon Fischer nutzt hier (vllt. unbewusst) den Irrglauben, dass „neu“ immer besser, richtiger oder wahrer wäre … Indem er also auf jene verweist, die ein Verbot erlassen haben, betont er, dass diese neue Regelung (ein Verbot) richtig sein müsse …
– Aufgrund der Anzahl der Staaten und Kommunen, welche das Innovationsargument noch bestärken, steckt hierin auch ein großer Teil einer gesellschaftlichen Argumentation („Argumentum ad Populum“) …
So manche werden vllt. ähnliche Sprüche aus dem Elternhaus kennen:
„Was andere Eltern ihren Kindern erlauben, interessiert mich nicht. Wenn all deine Freunde eine Klippe runter springen, würdest du dann hinterher springen??“
2.3.) Auch auf die vergangenen Bundesratsinitiativen + PETA-Verschwörungstheorie verweist er …
Im Jahre 2003 fing also die politische Verfolgung des Zirkusvolks an… Als dies zu keinem gewünschten Verbot führte, entschloss man sich 2011 (565/11) noch einmal genau dasselbe zu machen und hoffte auf einen anderen Ausgang – Die Bundesregierung antwortete am 28.02.2012 mit einer Unterrichtung, in welcher eine eigentlich unmissverständliche Antwort gegeben wird, Zitat:
Bereits im Jahr 2003 hatte der Bundesrat eine entsprechende Entschließung gefasst, der jedoch vonseiten der Bundesregierung nicht entsprochen wurde. Bei der Prüfung der Entschließung wurde damals deutlich, dass durch ein solches Verbot Grundrechte der Zirkusbetreiber und Tierlehrer eingeschränkt würden, wie die Berufsfreiheit und die Eigentumsfreiheit. Zur Rechtfertigung derartiger Eingriffe in Grundrechte ist eine durch Fakten belegte Begründung erforderlich, aus der sich insbesondere ergibt, dass sich etwaige Missstände nicht durch mildere Maßnahmen beheben lassen.
– „eine durch FAKTEN belegte Begründung erforderlich“
– „dass sich etwaige Missstände NICHT durch mildere Maßnahmen beheben lassen“
Mit Blick auf die mittlerweile rund 70 kommunalen Verbote muss man wohl sagen, dass KEINE Kommune dies erfüllt ha t… Man schien eher bloß auf das Wort von stark voreingenommenen Vereinen zu vertrauen, die von vornherein das Ziel haben, sämtliche Tierhaltungen, Tiernutzungen und Konsum von Tierprodukten (inkl. Produkten in welche „Tierisches“ steckt) gesetzlich verbieten zu lassen …
2.4.) Simon Fischer verweist darauf,
dass sich die Bundestierärztekammer (BTK) für ein Wildtierverbot im reisenden Zirkus aussprechen würde und verlinkt die unsägliche BTK-Pressemitteilung vom 20.04.2010 …
Dass dies aber nicht ganz der Wahrheit entspricht, dürfte er mittlerweile wissen … Denn obwohl die BTK rund 40.000 Mitglieder hat, wurden diese zu keinem Zeitpunkt zu einer Abstimmung oder Ähnliches gerufen … Im Grunde ist für diese Haltung und jene Pressemitteilung bloß EIN Mann verantwortlich, welcher quasi alles im Alleingang entschieden hat: der damalige BTK-Präsident Prof. Dr. Theo Mantel … Wie es sich herausstellte, kam es im sieben köpfigen Vorstand zu einer Abstimmung zu diesem Thema – und diese ging denkbar knapp aus … somit entschied also Theo Mantels eigene Stimme …
Am 1.1. diesen Jahres trat mit Dr. Uwe Tiedemann der neue Präsident der BTK sein Amt an, zu welchem er mit großer Mehrheit gewählt wurde … Tiedemann war jahrelang Mantels rechte Hand gewesen und auch dessen ausdrücklicher Vorschlag als Nachfolger …
2.5.) Sein Versuch unsachlich zu „argumentieren“, ist recht erbärmlich:
„Jeder zur Empathie fähige Mensch muss zu der Erkenntnis kommen, dass (…)“
– Dies ist wieder ein Sophismus (gesellschaftliche Argumentation; „Argumentum ad populum“) … Wer will schon öffentlich dastehen wie jemand, der zu keiner Empathie fähig wäre?
„(…) dieses auf Ausbeutung basierende System falsch ist(…)“
– Herabwürdigung, böswilliges verächtlich machen, üble Nachrede, Verleumdung … da es aber gegen Zirkusleute gerichtet ist, würde auch diese Aussage bloß als „legitime Meinungsäußerung“ gewertet werden …
„(…) und nichts in der heutigen Zeit zu suchen hat:(…)“
– subjektive Wertung… Theater und Opern haben auch nicht wirklich etwas „in der heutigen Zeit“ zu suchen, aber muss man sie deswegen gleich gesetzlich verbieten?
„(…) Die Tiere werden bei Kälte und Hitze, Wind und Wetter in engen LKWs von Ort zu Ort gekarrt, müssen bei lauter Musik und grellem Licht Kunststücke aufführen und verbringen den Rest der Zeit in ihren meist engen Gehegen.(…)“
– unwahre, unsachliche Übertreibung; böswilliges verächtlich machen …
„(…) Das Wort „Wildtier“ leitet sich bekanntermaßen von „wild“ ab. (…)“
– was sich aber auf das individuelle Verhalten eines Tieres, unabhängig der Art, bezieht: nicht „zahm“ – und nicht auf den Ort / die Umgebung, wo ein Tier lebt… Da Zirkustiere faktisch (von klein auf / von Geburt an) an Menschen gewöhnt sind und daher „wilde“ Verhaltensweisen abgelegt haben, können Zirkustiere unmöglich ernsthaft als „Wildtiere“ bezeichnet werden… sie fallen eindeutig unter die Definition von „Zahmheit“ (was sozusagen eine Vorstufe von „Domestizierung“ ist) …
„(…) Im 21. Jahrhundert gibt es sicherlich bessere Unterhaltungsmöglichkeiten.“
– ein Sophismus (Innovationsargument; „Argumentum ad novitatem“) …
2.6.) Sein Verweis auf das bayerische Umweltministerium
(„Anfrage der SPD-Tierschutzexpertin Susann Biedefeld“) ist auch nur heiße Luft…
Zum einen wird nicht jede Kontrolle erfasst, da lediglich jene mit Verstößen weitergeleitet werden müssen, und zum anderen ist die Entwicklung des Verstöße von Kontrolle (von 2010 bis 2014) eine eindeutig positive (obwohl dieser Vergleich überhaupt keinen Sinn macht):
2010: 57 Kontrollen – 32 Verstöße = 56,1 %
2011: 156 K. – 83 V. = 53,2 %
2012: 123 K. – 66 V. = 53,7 %
2013: 116 K. – 45 V. = 38,8 %
2014: 60 K. 23 V. = 38,3 %
(bis 11.08.2014!)
Von 2010 auf 2014 um ca. 17,8 % verbessert …
Auch wird hier völlig ignoriert, dass man anhand der zugesendeten Daten gar nicht auf die Art oder die Schwere der Verstöße schließen kann …
3.) Unterzeichner
Von den derzeit ca. 2.500 Unterzeichnern der Petition haben einige auch ihre Daten öffentlich sichtbar hinterlassen, indem sie einen Kommentar verfassten … Man liest dort zwar auch interessante Dinge, die u. a. auf mangelhafte Allgemeinbildung, dem Natur-Defizit-Syndrom (Bambi-Syndrom) oder sogar auf Xenophobie und Misanthropie hindeuten – ABER mein Augenmerk gilt hier in erster Linie: Name, Ort und Land … So unterzeichneten nämlich auch Personen mit u. a. folgenden Angaben (chronologisch; die Namen habe ich hier freundlicherweise mal mit * zensiert):
– claudia h****i, 4208 nunningen, Schweiz
– Anita K****z, Stuttgart, Deutschland
– Gabriele L**g, ÖSTERREICH, Österreich
– Ursula M**, Dortmund, Deutschland
– marianne z****r, salzburg, Österreich
– Melanie S********d, Neuss, Deutschland
– Eva F******r, Illmitz, Österreich
– Ortrud-Lucie R****r, Hanover, Niederlande
– David H*****x, Vadnais Hieghts, MN
– h***a erika, István út 39., Ungarn
– Petra W******n, Laer, Deutschland
– Gisela W******d, Bochum, Deutschland
– Katrin F*****r, Helmstedt, Deutschland
– jewel h****s, Norfolk, VA
– Philip A******n, Poole, Vereinigtes Königreich
– atilla d***r, muğla, Türkei
– jasmine c**i, mississauga, Kanada
– Jacqueline S***t, Chelmsford, Vereinigtes Königreich
– simone l****k, Portugal
– Wolfgang B****z, Olsberg, Deutschland
– T*****L ANNE MARIE, EL JADIDA, Marokko
– Sabine M*******l, 69124 Heidelberg, Deutschland
– Utta R********l-M**g, Idar-Oberstein, Deutschland
– Marga S**r, Eindhoven, Niederlande
– Sandra F*****r, Copper Cliff, ON
– Ingeborg G****s-K****r, Essen, Deutschland
– M*****n Yolanda, aarburg, Schweiz
– Herbert B*******r Herbert B*******r, Moreira, Spanien
– marion e******n, Ulm, Deutschland
– Tanja H***r, Hauzenberg, Deutschland
– marita & dieter k*****e, Deutschland
– Sonja H*****h Mag., Vienna, Österreich
– 八木 八千代, 神奈川県, Japan
– Günther P******r, Wien, Österreich
– Rosina G***e, Maisach, DE
– H***y Sadi, Affoltern a/A, Schweiz
– Walter Z***a, Reiskirchen, Deutschland
– Nina m*****k, Vreden, Deutschland
– Susanne L***n, Zürich, Schweiz
– Veronika T***n, Köln, Deutschland
– Gabriele W******h, Berlin, Deutschland
– Julia H******s, Cassel, Deutschland
– Chris K., Deutschland
– Gisela M*****t, Alcobendas, Spanien
– Nancy H****n, Gipf-Oberfrick, Schweiz
– Ruth E******d, 66117 Saarbrücken, Deutschland
– Pierre G*****r, Kriens, Schweiz
– Irmgard G*******n, Asperg, Deutschland
– Veronica m********o, Italien
– C. Seidel, Deutschland
– Gisela M*****t, Alcobendas, Spanien
– Irina B*******r, Lucerne, Deutschland
– l lospalluto, Deutschland
– marianne z****r, Salzburg, Österreich
– Ursula W*******n, Melbourne, AK
– CLAUDIA DALILA G*****O A****O, Talcahuano, Chile
– F*****r Sarah, Basel, Schweiz
– B**k Ines, Gmunden, Österreich
– simone b*****n, 14797 kloster lehnin, Deutschland
– Susanne S*****l, Zürich, Schweiz
– Hilde K****e, Hilden, Deutschland
– Mathieu P*****E, Val-d’Or, Kanada
(die meisten Unterzeichner, die kommentiert hatten, haben übrigens KEINEN Ort angegeben, also nur ala: Vor- und Nachname, Deutschland)
Vier radikale Tierrechtler stören Schulunterricht des Circus Krone. Begründung dieser lautete „Zirkuskinder brauchen keine Schule – sie werden ebenso Tierquäler wie ihre Eltern„!
21.08.2016 Memmingen Radikale Tierrechtler stören Schulunterricht des Circus Krone
Ja am Sonntag müssen ab und zu auch Zirkuskinder in die Schule und lernen, so auch am 21.08.2016 in Memmingen. Dieses liegt daran, dass der Zirkus in der Woche über, insbesondere bei einem Standortwechsel keinen Schulunterricht sicherstellen kann.
Vier radikale Tierrechtler störten den Schulunterricht, obwohl ihnen mitgeteilt wurde, dass hinter ihnen der Wagen mit der Schule sich befände und heute Schule sei. Das trieb sie nur dazu noch lauter zu schreien, obwohl ihr Protest von niemanden war genommen wurde.
Ihr Argument noch Lauter zu schreien, als sie Kenntnis vom Schulunterricht hinter ihnen erlangten, klingt genauso hilflos, wie die ganze Tierrechtsszene, die sich doch so für Tiere einsetzen wollen, aber durch ihre Proteste immer wieder Tiere verschrecken. Ihr schlagkräftiges Argument lautete: „Zirkuskinder brauchen keine Schule – sie werden ebenso Tierquäler wie ihre Eltern„!
Beweise fehlen diesen Tierrechtlern dann immer wieder und kleinlaut verweist man immer wieder auf Videos von PeTA!
PeTA hingegen manipuliert Bilder vorsätzlich, sodass diese angebliche Tierquälereien bezeugen. So veröffentlichte PeTA erst vor Kurzen ein neues Video auf Youtube. Dieses soll neue Beweise zeigen, das bei Circus Krone Tiere gequält werden.
Gerati schaute sich dieses neue Video einmal genauer an und stellte fest, dass die angeblichen neuen Aufnahmen aus dem Jahr 2008 stammen. Ein Schelm, wer hier PeTA vorsätzlichen Betrug vorwerfen möchte.
Tierschutz ist wichtig! Doch Tierrechtler sind Tiere jedoch scheißegal!
Tierrechtler brüsten sich, die einzig wahren Tierschützer zu sein. Geht es jedoch um aktiven Tierschutz, verkriechen sich die Kobolde und kommen erst wieder hervor, wenn die Arbeit, die in den meisten Fällen Geld kostet, getan ist.
Das beste Beispiel ist PeTA. PeTA sammelt jedes Jahr über 4 Millionen Euro an Tierschutzspendengelder ein. Aktiver Tierschutz ist bei PeTA Fehlanzeige. Im Jahr 2015 gab PeTA allein für die Lohnkosten 43,25 % der Spendengelder aus. Selbst gibt PeTA an 88 % der Spendengelder in den direkten Tierschutz zu stecken. Das die Tierrechtler von PeTA weder Rechnen noch Ahnung von Tieren haben ist ja bereits ausreichend belegt worden.
Ein großes Dankeschön an die Redaktion von memmingen-online24.de
Diese ermöglichten den Kindern des Circus Krone, in den nächsten Tagen den Schulunterricht in den Redaktionsräumen vorzunehmen.
Hier noch ein Video des Vorfalls:
Die Stadtverwaltung von Memmingen muss sich jetzt natürlich die Fragen gefallen lassen, warum sie den Demonstranten gerade den Platz vor der Schule zugewiesen hatte. Die gesetzliche Schulpflicht wurde durch diese radikalen Tierrechtler massiv gestört. Allein ihre Argumentation, die an gänzliche Verdummung grenzt, zeigt dass bei geplanten Tierrechtsdemonstrationen, die Behörden demnächst genauer hinschauen sollten, bevor sie Plätze in unmittelbarer Nähe eines Zirkus vergibt. Dieses hilft nicht nur den Zirkuskindern beim Lernen, sondern schützt auch die Tiere vor unnötiger Lärmbelästigung und damit vor der Angst.
PeTA stellt in einer Pressemitteilung die Behauptung auf, dass das Circus Belly Urteil, angeblich hohe Strafen für Gewalttaten erbrachte.
Dass insbesondere PeTA, immer wieder übertreibt und das Circus Belly Urteil eher am Mindeststrafmaß liegt, kann Gerati hier wieder einmal eindrucksvoll beweisen.
Anzumerken sei noch, dass es bisher keine öffentlichen Pressemitteilungen über dieses Urteil gibt: Gerati muss sich damit auf die Aussagen von PeTA stützen, die meistens sehr fragwürdig sind.
Aber schauen wir uns einmal auszugsweise die Pressemitteilung zum Circus Belly Urteil, von PeTA an.
Hohe Strafen für Gewalttaten: Das Amtsgericht im niedersächsischen Neustadt am Rübenberge hat heute (11.08.2016) den Sohn des Direktors vom Circus Belly wegen gefährlicher Körperverletzung zu neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde gegen eine Zahlung von 200 Euro an eine Tierschutzorganisation zur Bewährung ausgesetzt.
Zitat: PeTA Pressemitteilung
Also PeTA stellt als Erstes einmal die Behauptung auf, dass es sich bei diesem Circus Belly Urteil um eine hohe Strafe handelt.
Schauen wir uns dazu mal den für diese Straftat geltenden § 224 an.
Da steht:
§224 Gefährliche Körperverletzung
(1) Wer die Körperverletzung
1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Also wenn PeTA bei einem Urteil von 9 Monaten auf Bewährung von einem hohen Strafmaß redet, zeigt schon wieder einmal die Inkompetenz der Rechtsabteilung von PeTA Deutschland e. V.
Das Circus Belly Urteil liegt also am unteren Strafmaßrand.
Das Urteil wurde aufgrund der Geschehnisse vom November 2015 gesprochen, Gerati berichtete.
Der Richter ging wohl hier auch zu einer Mitschuld der Geschädigten aus, denn auch bei der Festlegung des Schmerzensgelds in Höhe von 2.000 € ging er vom unterersten Rahmen aus.
In der beck’schen schmerzensgeldtabelle 2014 ist ein Schmerzensgeld zwischen 5.000 und 35.000 Euro bei einem linksseitigen Armbruch aufgelistet. So scheint es auch, dass der angeblich schwer verletzte PeTA-Tierrechtler keinem Arbeitsverhältnis nachgeht, denn ansonsten hätte er ja noch zusätzlich Anspruch auf Lohnausfall gehabt.
In der ist ein Schmerzensgeld zwischen 5.000 und 35.000 Euro bei einem linksseitigen Armbruch aufgelistet. So scheint es auch, dass der angeblich schwer verletzte PeTA-Tierrechtler keinem Arbeitsverhältnis nachgeht, denn ansonsten hätte er ja noch zusätzlich Anspruch auf Lohnausfall gehabt.
Also entweder wurde dem Geschädigten eine große Mitschuld eingeräumt, oder die Verletzung war überhaupt nicht so schwer verletzt, wie Nichtdiplom Besitzer Peter Höffken, in seiner damaligen Pressemitteilung behauptete.
Weiter in PeTA ´s Pressemitteilung
Ein weiterer Sohn, der ebenfalls im Circus Belly arbeitet, wurde im gleichen Verfahren wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt – er hatte mit einem Vorderlader Infotische und ein Zelt der Tierrechtler zerstört.
Zitat: PeTA Pressemitteilung
Entweder war PeTA die Angabe der Höhe des Tagessatzes zu unangenehm, anders erklärt es sich nicht, warum PeTA den Betrag einfach weggelassen hatte. Ausgehen kann man wohl von 10 €, was dann in diesem Fall gerade einmal 300 € wären.
Gleichzeitig kein Schadenersatz für zerstörte PeTA Utensilien
Screenshot aus dem Handbuch für PeTA Streetteam Führungspersonen
Wie Gerati bereits im November 2015 berichtet, hatte sich das PeTA Streetteam, die sich selbst laut PeTA Streetteam Handbuch Randale und Bambule nennen, unerlaubt den ihr vom Ordnungsamt zugewiesenen Standort verlassen, als die Polizei abfuhr. Sie postierten sich widerrechtlich direkt vor der Kasse des Zirkus. Daraufhin fuhr der Zirkusmitarbeiter über die PeTA Utensilien und machte sie platt. Da hier keine Schadenersatzforderungen zu zahlen sind, kann man davon ausgehen, dass er aufgrund des Hausrechtes ein Recht zur Entfernung hatte.
Nur ob die Benutzung eines Radladers das richtig gewählte Mittel war, bezweifelte wohl der Richter.
Fazit zum Urteil
Der Richter wählte das Mindeststrafmaß und nicht wie von PeTA behauptet ein Höchststrafmaß.
Wer steht hinter der Pressemitteilung?
Diese von PeTA veröffentlichte Pressemitteilung wurde von Krishna Singh, Justiziar bei PETA geschrieben. Genau jener Krishna Singh, der nach Mitteilung der Rechtsanwaltskammer seit Januar 2016 sich nicht mehr als Rechtsanwalt betiteln darf und dieses im Mai 2016 dennoch von PeTA in einem Buch angepriesen wurde.
GERATI erstattet erneut Strafanzeige gegen PeTA
Wenn man diese Urteilseinschätzung des Herrn Krishna Singh sich anschaut, so kann man wohl verstehen, dass jener seine Zulassung als Rechtsanwalt abgegeben hat. Bei so einer beruflichen Inkompetenz kein Wunder.
In dieser Pressemitteilung sieht man wieder einmal, wie PeTA sich eigentlich große gerichtliche Niederlagen schön redet. Dass es hier zu einem Urteil kommen musste, war klar. Wo es Verletzte gibt, oder mit falschen Mitteln Rechte durchgesetzt werden, da folgt auch ein Urteil. Die Höhe spricht eher für den Circus Belly, der von den Tierrechtlern seit Jahren angegriffen wird.
Es wird Zeit, dass hier die Politik endlich einmal ein Zeichen setzt und Tierrechtler, die keine Tierschützer sind, in die Schranken weist!
Nun endlich ist es soweit. Gegen die Staatsanwältin aus Kiel, die auf fragwürdiger Weise über Jahre immer wieder Tiere beschlagnahmte und zwangsveräußerte, muss sich nun vor Gericht wegen Rechtsbeugung verantworten.
Im ersten Verfahren gegen die Staatsanwältin aus Kiel, geht es um sechs Fälle aus dem Jahr 2011.
Die ermittelnde Staatsanwaltschaft Itzehoe, hat die Staatsanwältin aus Kiel, wegen Rechtsbeugung in sechs Fällen angeklagt. Die angeklagte Staatsanwältin aus Kiel, war unteranderen für Tierschutzfälle zuständig. Sie beschlagnahmte Pferde, Rinder, Hunde, Hühner, Kaninchen und Zirkustiere, ohne die Betroffenen Tierhalter anzuhören. Daraufhin veräußerte die Staatsanwältin die Tiere, durch eine sogenannte Notveräußerung.
PeTA spielt tragende Rolle
PeTA war an einer Vielzahl der Strafanzeigen beteiligt, die sich nach gerichtlichen Überprüfungen als falsch herausstellten.
So behauptete PeTA z.B. dass Tiere im Zirkus Vegas nicht Tierschutzgerecht behandelt werden. Die nun angeklagte Staatsanwaltschaft, beschlagnahmte dabei unteranderem einen Elefanten der auf Kosten von PeTA (PeTA zahlte damals die ca. 5.000 € Transportkosten) abtransportiert und sofort nach Belgien verkauft wurde.
Warum die Staatsanwältin aus Kiel, die gesetzlichen Grundlagen der Anhörung der Halter in diesem Fall dem Zirkus außeracht ließ, wird wohl in einem der nächsten Verfahren, abgeurteilt werden.
Ein Hauch der Korruption schwebt jedoch hier über PeTA und der Staatsanwältin aus Kiel!
Ein Anblick den sich die Staatsanwältin aus Kiel, schon einmal anschauen sollte
Ersten hätte sie eine Pflicht gehabt, die Anklagepunkte mit Zuhilfenahme eines befähigten Tierarztes, oder Veterinärs vorab zu prüfen. Weiterhin ist es ja bekannt, dass Strafanzeigen der Tierrechtsorganisation PeTA Deutschland e.V. zu 99,9% der Fälle haltlos sind. Was die Masse an Einstellungsverfügungen belegen.
Nach dem Urteil, dass die Beschlagnahme der Zirkustiere beim Zirkus Las Vegas, unverhältnismäßig war und die Tiere in jedem Fall nicht beschlagnahmt hätten werden müssen, äußerte sich NICHT-Diplom Besitzer Peter Höffken im Auftrag von PeTA wie folgt.
„Die Maßnahme der Kieler Staatsanwaltschaft, die Tiere vor weiteren Leiden und Schmerzen durch die Zirkus-Verantwortlichen zu retten, war dringend erforderlich und vorbildhaft“, so ,Diplom-Zoologe Peter Höffken Wildtierexperte bei PETA Deutschland e.V. „Dass sich jetzt die Täter – die Verantwortlichen bei Zirkus Las Vegas – als Opfer darstellen, ist eine Masche, die in Zirkuskreisen seit Jahren angewandt wird.“
Die Tierrechtsorganisation hat der Staatsanwaltschaft 2013 Videomaterial und Augenzeugenberichte aus den Jahren 2011 und 2012 zukommen lassen. Daraus geht hervor, dass eine verängstigte Löwin wiederholt am Schwanz durch die Manage geschliffen und misshandelt wurde.
Herr Peter Höffken ist trotz Anzeige gegen seine Person, nicht einmal in der Lage sein angebliches Expertenwissen im Bereich Wildtiere, durch sein angebliches Diplom zu belegen.
Nach der Strafanzeige gegen seine Person durch Gerati, änderte PeTA sofort seine Berufsbezeichnung und unterlässt seitdem die Nennung des Titels „Diplom-Zoologe“ und „Wildtierexperte“.
Gegen die Staatsanwältin laufen noch weitere Ermittlungsverfahren wegen Rechtsbeugung
Bei einer Verurteilung droht dieser Staatsanwältin laut Strafgesetzbuch, eine Haftstrafe von einen bis zu fünf Jahren.
Insgesamt soll es sich um 120 Fälle handeln, wo ehemalige Tierhalter eine illegale Beschlagnahme der Staatsanwältin vorwerfen. Die Staatsanwältin habe die Tiere beschlagnahmt und kurzfristig Zwangsveräußert, sodass die Halter keine Möglichkeit der Rechtsmittel hatten. Die Tierhalter weisen allesamt die Vorwürfe der Staatsanwältin zurück, man hätte die Tiere gequält, oder nicht artgerecht gehalten.
Im Fall der illegalen von PeTA mitzuverantworten Beschlagnahme der Zirkustiere beim Zirkus Las Vegas, äußerte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Kiel sich dahingehen, dass der Tierhalter sich im Fall des illegal verkauften Elefanten, sich ja einen neuen Elefanten kaufen könnte.
Nach der drohenden Haftstrafe für die Staatsanwältin, wird ihr dieses wohl auch ihr Amt kosten.
Kaum vorzustellen, wie viele Millionen an Steuergeldern, hier in diesem Verfahren und auf eventuelle Entschädigungsansprüche der Betroffenen, auf den Steuerzahler zukommen. Leider gibt es in Deutschland, keine persönliche Haftung bei Amtshandlungen.
Insbesondere PeTA jubelte, als die Grüne Partei von Mexiko im Juni letzten Jahres, dass Wildtierverbot für Zirkusse in Mexiko durchsetzte.
Nach einem Jahr gab die Regierung nun klein bei und nahm das beschlossene Gesetz zurück.
Wie zu erwarten und auch in Deutschland beim Circus Moskau zu beobachten der ohne Wildtiere dieses Jahr auftritt, brachen die Einnahmen der Zirkusse zusammen. 4.000 Zirkustieren drohte der Tod, weil die Einnahmen aufgrund der fehlenden Tier-Attraktionen zusammenbrachen.
In Mexiko wurden jetzt einmal Zahlen veröffentlicht.
Der Umsatz der Zirkusse ging um 80% zurück, als das Wildtierverbot in Kraft trat. Trotz einer Senkung der Eintrittspreise um 50% konnten keine Besucher für die Wildtierlose Shows gewonnen werden. Anders sah es bei den Zirkussen aus, die eine gerichtliche Ausnahmegenehmigung, erwirkt hatten. Hierwaren die Zelte immer voll.
Die Zirkusbesucher wollen Tiere sehen und nicht nur, eine Varietee Unterhaltung erleben.
Auch in Deutschland zeigt es sich, trotz der verdummten Proteste von einigen Pseudo-Tierrechtlern, die Plakate von Tierrechtsorganisationen in die Höhe halten, und selbst keinen Cent bereit sind in den aktiven Tierschutz zu stecken, dass Zirkusse mit Wildtieren von den Deutschen geliebt wird.
Pöbeln und teils mit Durchführung von Sachbeschädigungen, buhlen diese Tierrechtsorganisationen um Aufmerksamkeit um jeden Preis und Spendengelder, die eigentlich in den aktiven Tierschutz gehören. Gleichzeitig stehen Tierheime in Deutschland vor dem Aus, weil dort die Spendengelder wegbrechen.
Massive Werbung kostet Geld
PeTA Deutschland e.V. verprasste Anfang des Jahres über 100.000 € für eine überdimensionale Dildo-Bratwurst-Kampagne und ließ ganze Straßenbahnzüge und Großplakatwände damit plakatieren. Die wahren Kosten verschweigt PeTA natürlich, und kommt mit Ausreden, dieses würde von Unterstützeren finanziert. Wenn dieses tatsächlich so ist, dann müsste ja PeTA ein dickes Plus zum Jahresende, auf dem Konto haben.
Auf die Frage, wo das Geld hin verschwindet, bekommt man nur fadenscheinige Erklärungen von PeTA
Eins steht jedoch fest, es fließt kein Geld in den aktiven Tierschutz.
Abgesagt wegen Betrug
Ein Beispiel gefällig:
PeTA behauptet der Affe Robby lebe in einem zu kleinen Freigehege, im Zirkus Belly. Wissenschaftliche Gutachter kamen zu einem Entschluss, dass die Wegnahme von Robby, seinen sicheren Tod bedeuten würde, da dieser an seine menschliche Familie gebunden ist. Eine Überführung in eine Auffangstation, käme einem Todesurteil gleich, so die wissenschaftlichen Gutachter.
Warum finanziert PeTA nicht dem Affen Robby, ein größeres Gehege?
Ach ja, das wäre ja dann wieder direkter Tierschutz und dafür gibt ja PeTA kein Geld aus.
Das Beispiel in Mexiko, die auch eine 200 jährige Zirkustradition haben, zeigt das der Zirkus nur mit Tieren existieren kann. Das Beispiel des Zirkus Moskau zeigt wo Zirkusse in Deutschland landen werden, wenn, diese auf Wildtiere verzichten müssten.
Tierrechtler kommen nun meistens mit dem Argument Circus FlicFlac.
Dieser feiert in diesem Jahr sein 25 jähriges Bestehen. FlicFlac ist von Anfang an ein Varietee-Zirkus. Mit dem Namen Krone, Probst, Knie und wie sie alle heißen, verbindet man das wahre Zirkusfeeling. Mit Raubtieren, große Elefanten und Pferdedressuren, gemischt mit Artistischen Einlagen und vor allem dem Clown, der so manches Kind in der Umbauphase zum Lachen bringt.
Um es einmal mit den Worten von PeTA zu sagen
Fordern sie ihren Kommunalpolitiker auf, gegen ein Wildtierverbot im Zirkus zu stimmen und verweisen sie auf die Geschichte von Mexiko, wo jetzt wieder hunderte Zirkusfamilien endlich aufatmen können, da sie von der bedrohten Armut erlöst wurden.
Zirkus ist Kultur, und wer diese Kultur nicht mag, der soll einfach zu Hause bleiben, anstatt Plakate zu zerstören, Tiere aus den Zirkussen zu befreien, die dann überfahren werden, oder sich als angebliche Diplom-Zoologen auszugeben, mit einem Expertenwissen über Wildtiere, wie zum Beispiel Herr Peter Höffken!
Der Jubel der Tierrechtler war groß, als am 18.03.2016 der Bundesrat zum dritten Mal einen Entschließungsantrag an den Bundestag, für ein „Wildtierverbot in Zirkussen“ verabschiedete.
Nun kann man sagen, dass Tierrechtler wohl entweder sich diesen Beschluss nicht durchgelesen, oder den Inhalt überhaupt nicht verstanden haben!
Auch wenn der Bundestag, diesen Vorschlag des Bundesrates umsetzt, würde sich überhaupt nichts ändern!
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zeitnah eine Rechtsverordnung vorzule-gen, die das Halten von Tieren bestimmter wild lebender Arten in Betrieben, die an wechselnden Orten diese Tiere zur Schau stellen, verbietet. Das Verbot soll insbe-sondere für Affen (nicht-menschliche Primaten), Elefanten, Großbären, Giraffen, Nashörner und Flusspferde gelten.
Für diese Tierarten gibt es bereits ein Nachzucht und Kaufverbot! Also es würde sich nichts ändern!Verstirbt das letzte Tier, dieser genannten Arten, wird es keine dieser Tiere mehr im Zirkus, zu sehen geben!
Für bereits vorhandene Tiere soll unter Berücksichtigung von deren Lebensdauer eine Übergangsfrist vorgesehen werden, allerdings nur, sofern sie keine offensichtlichen Verhaltensstörungen (wie beispielsweise Stereotypien, aggressives bzw. depressives Verhalten, Apathie, Trauern) zeigen.
Darüber existieren auch bereits gesetzliche Vorgaben. Die Tiere werden regelmäßig durch Veterinärämter aufgesucht und begutachtet.
Tierrechtler die in der Regel überhaupt keine Grundkenntnisse der Tierarten besitzen, sehen in fast jedem Verhalten, eine Aggressive bzw. Depressive Verhaltensphase.
Ausgebildete Spezialisten belegen immer wieder durch Gutachten, dass es den Tieren ausgezeichnet geht und nur in Einzelfällen Auflagen erforderlich seien.
Hingegen dichten sich Tierrechtler gern Diplome und Expertenwissen an, wie man am Beispiel des Herrn Peter Höffken von PeTA Deutschland e.V. beeindruckend sehen kann. Herr Peter Höffken ist trotz Ermittlungsverfahren, was seit 1 ½ Jahren wegen Titelmissbrauch gegen ihn läuft, nicht in der Lage sein angebliches Diplom in Zoologie und damit sein Wildtierexperten Wissen, gegenüber der zuständigen Staatsanwaltschaft, zu belegen.
Weiterhin spricht sich der Bundesrat dafür aus, dass Betriebe, die an wechselnden Orten Tiere zur Schau stellen, über ein festes Quartier verfügen müssen, das nach seiner Größe, Ausstattung und seinem Gesamtzustand für alle gehaltenen Tiere eine den Anforderungen des § 2 des Tierschutzgesetzes entsprechende art- und bedürf-nisangemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung ermöglicht.
Hier sehe ich selbst ein großes Problem. Warum soll ein Unternehmen, was in der Regel das ganze Jahr unterwegs ist, über ein festes Quartier besitzen und vor allem wie soll dieses im Sinne des Bundesrates aussehen.
Reicht hier eine Weide mit Unterstellen, oder müssen komplette Stallanlagen gebaut werden, die dann aufgrund der Reisen, überhaupt nicht genutzt werden.
Da haben wohl wieder einmal die Politiker nicht nachgedacht, als sie diesen Punkt beschlossen. Bisher haben Zirkusse, die nicht das ganze Jahr unterwegs sind, ein sogenanntes Winterquartier bezogen. Auch hier wird die Haltung der Tiere durch Veterinärämter überprüft.
Fazit:
Der Jubel der Tierrechtler, dürfte wohl schnell verfliegen, wenn sie mitbekommen, dass auch bei einer gesetzlichen Grundlage des Entschließungsantrages des Bundesrates, sich nicht ändern wird.
Großkatzen sind gänzlich ausgeschlossen, auch dieses vergessen Tierrechtler ganz, genauso wie alle Paarhufer. Wobei Tierrechtler wohl kaum wissen dürften, was Paarhufer sind. Vielleicht sollten sie, ab und zu einmal, ein Blick bei Wikipedia hereinwerfen.
Persönliches Fazit:
Da ich immer wieder gern, in die Tierquäler Ecke gestellt werde, da ich Zirkusse mit ihren Tieren unterstütze, hier noch einmal meine persönliche Stellungnahme, zu diesem Vorwurf.
Wenn eine Tierquälerei nachgewiesen werden kann, so ist auch mit aller Härte des Gesetzes den Verantwortlichen das Handwerk zu legen.
Aber wenn man sich wie Tierrechtler, sich Tierquälereien ausdenkt, Zirkusunternehmen denunziert, beleidigt und Sachbeschädigungen begeht, dann sollte man Zivilcourage zeigen und sich diesen paar Hampelmännern in den Weg stellen und sei es damit, indem man den Zirkus besucht und für ein gefülltes Zirkuszelt sorgt.
Beifall für Attraktionen bei einem Zirkus, ist keine Schande, sondern die Anerkennung für Menschen und Tiere, die für ein paar vergnügte Stunden sorgen.
Es kristallisiert sich immer weiter heraus, dass die Beschlagnahmung des Bären unverhältnismäßig, wenn nicht sogar, gesetzlich illegal war!
Dass bei der Beschlagnahme des Bären Ben nicht alles mit rechten Dingen durch die Behörden vor sich ging, zeigt auch der erste Gerichtsbeschluss, der die sofortige Herausgabe des Bären anordnete.
Die Richter bemängelten Formfehler bei der Beschlagnahmung und urteilten dass diese ungültig sei.
Daraufhin reichte die Behörde die Bemängelten Sachverhalte nach und ging in ein Eilverfahren. Dort wurde dann die Beschlagnahme für rechtens erklärt!
Dennoch bleiben viele Fragen offen und stellen das Verhalten der Behörde fraglich da
Sichere Fakten sind:
Ben ging es vor der Beschlagnahme gut und er zeigte nachweislich keine Verhaltensauffälligkeiten. Dieses wurde durch einen Tierarzt nach der Beschlagnahme bestätigt
Der Transportwagen von Ben wurde mit einer Betreuerin, auf den Volksfestplatz über Nacht bei der Anreise des Zirkus abgestellt.
Gegen ca. 7:30 Uhr verließ die Betreuerin ihren Zirkuswagen um einen Bäcker aufzusuchen und sich etwas zum Frühstücken zu holen.
Auf diesen Zeitpunkt scheint das zuständige Veterinäramt nur gewartet zu haben, denn in dieser Zeit organisierte die Behörde, einen LKW um den Bärenwagen vom Festplatz 50 m entfernt, auf ein Feuerwehrgelände zu transportieren.
Die Betreuerin gibt an ca. 30-45 min den Platz verlassen zu haben
Die Behörde behauptet, man habe Ben ohne Futter und Wasser vorgefunden
Gleichzeitig gibt die Behörde aber an, dass Ben in einem Fensterlosen Wagen eingesperrt war, also konnten sie gar nicht feststellen, ob Ben ohne Futter und Wasser war
Die Auflagen für den Zirkus sind, dass der Bär bis zur vollständigen Fertigstellung des Aufbaues, insbesondere der Sicherungseinrichtungen, damit kein Fremder sich den Bärenkäfig nähert kann, in dem abgeschlossenen Abteil des Wagens sich befinden muss.
Nachdem die Betreuerin vom Bäcker zurück kam stellte sie fest, dass der Bärenwagen auf dem Gelände der Feuerwehr verschoben wurde. Zu diesem Zeitpunkt waren keine Beamte Vorort. Diese schienen sich bereits wieder in ihr Bett begeben zu haben.
Um den Zirkuswagen standen radikale Tierrechtler herum, sodass man annehmen musste, dass die radikalen Tierrechtler von Animals United, den Bärenwagen auf illegale Weise bewegt hatten.
Bis zu diesem Zeitpunkt, hat die Behörde in keiner Weise, den Versuch unternommen den Zirkus über die Beschlagnahmung zu Unterrichten. Dieses hätte vor allem in Schriftform erfolgen müssen.
Warum die Beamten nicht Vorort geblieben sind und vor allem den radikalen Tierrechtlern kein Hausverbot für das Grundstück der Feuerwehr erteilten, bleibt fraglich. Genau wie auch das keine Polizei für die Sicherung des Wagens angefordert wurde. Immerhin handelt es sich ja bei Ben, um ein großes Raubtier und auch der Behörde dürfte bekannt sein, dass radikale Tierrechtler, Tiere immer wieder befreien und dadurch Menschenleben gefährden. Siehe die Befreiung des Elefanten in Buchen, wo ein Mensch ums Leben kam.
Der Zirkus konnte also davon ausgehen, dass die radikalen Tierrechtler von Animals United, den Bärenwagen bewegt hatten. Da auch von seitens der Behörde bis zu diesem Zeitpunkt kein Behördlicher Beschluss, der Beschlagnahme vorgelegen hat und auch keine Behörde Vorort war. Damit war die Sicherstellung des Wagens, durch den Zirkus gerechtfertigt.
Wie man im ungeschnittenen Video sieht versuchten die radikalen Tierrechtler ein Abschleppseil zu durchtrennen.
Das Video das Animals United veröffentlichte, war so geschnitten worden, dass diese Szenen nicht erkennbar waren.
Aufgrund der Übergriffe, die Zirkusse durch radikale Tierrechtler erleben müssen,
kann man wohl die Handlung des durchbrechen des Zaunes, als Kurzschlusspanic ansehen. Animals United verfolgt den Zirkus Luis Knie, seitdem der SPD-Kommunalpolitiker Axel Lämmle sich diesen angeschlossen hatte und mit illegalen Mitteln unter dem Versuch der Nutzung seiner Stadtrat Funktion, den Zirkus in Fürstenfeldbruck verbieten wollte.
Es wurde dadurch eine regelrechte Hatz, auf den Zirkus veranstaltet.
Der SPD-Kommunalpolitiker und Stadtrat Axel Lämmle, wurde vom amtierenden Bürgermeister der Stadt Fürstenfeldbruck, wegen seines illegalen Vorgehens, gerügt.
Fragen die sich die Stadt Plattling stellen muss
Woher kamen die angeblichen Erkenntnisse, dass der Bär Ben nicht tierschutzgerecht gehalten wurde
Wie konnten die Mitarbeiter die die Beschlagnahme mit dem Vorwurf „Ben habe weder Futter, noch Wasser“ argumentieren, diese feststellen, wenn sie weder den Wagen betreten haben und selbst angeben, dass der Fensterlose Wagen nicht einsehbar war.
Warum wurde der Zirkus nicht über die Beschlagnahme informiert
Warum wurde der Wagen vom Festplatz gezogen, wenn man Ben am neuen Standort keine angebliche Verbesserung verschaffen konnte
Warum blieb kein Beamter Vorort, oder informierte die Polizei bei der Beschlagnahme
Von Gefahr in Verzug, kann ja nicht die Rede sein, denn der Wagen wurde so abgestellt, wie er aufgefunden wurde. Nur der Stellplatz wurde geändert.
Auch hier kann man wohl den Verdacht nicht lassen, dass die Zuständige Behörde in irgendeiner Weise, ihren eigenen Vorteil gesehen hat. Mag sein, dass gerade jenes zuständige Veterinäramt, bei der nächsten Sonderauslosung von PeTA, in einer gehobenen Position der erwähnten Veterinärämter stehen wollte.
Ein Hauch von Korruption, liegt auch hier in Plattlingen in der Luft!
Wie geht es Ben?
Unser Möchtegern und anscheinend psychisch kranker Tierrechtler Simon Fischer, der die Ein-Mann Bürgerinitiative „Wildtierverbot Deutschland“ betreibt, meldete sich auf der Facebook Seite von Gerati.de „PeTA – Nein Danke“ zu Wort.
Wildtierverbot DeutschlandLeider falsch informiert: Ben frisst gut, spielt und liegt nicht zusammengekauert in seinem Verschlag
Da stelle ich mir doch die Frage, wo er diese Informationen her haben möchte, da alle Tierrechtler ein Betretungsverbot für den Bärenpark erhalten haben und draußen vor dem Eingang sich einsam die Füße in den Bauch stehen.
Screenshot Facebook
Harry Frank der Familienvater und Eigentümer von Ben, fährt alle zwei Tage ihn besuchen. Der Transportwagen steht in einem Freigehege, doch Ben verweigert sich, seinen sichern gewohnten Wohnbereich zu verlassen. Er hätte also die Möglichkeit, sich auch außerhalb des Käfig zu bewegen.
Nur bleibt er aus Angst, in seiner Dunklen Schlafbox liegen.
Auch die Nahrungsaufnahme soll Ben teilweise verweigern. Nahrung nimmt er nur im Beisein seiner Bezugsperson ohne Probleme auf.
Am Samstag wurde der Bärenexperte Dr. Wittlinger zu Ben gelassen, damit dieser ein Verhaltensgutachten erstellen kann. Dieses Gutachten, soll vor Gericht für eine sofortige Freilassung und Rückgabe an den Zirkus genutzt werden.
Also es ist noch nichts beschlossen, dass die illegale Beschlagnahme von Ben, die dann nachträglich durch eine Formberichtigung, rechtsgültig geworden sein soll, bestand bleiben wird.
Ich glaube viele denken wie ich und hoffen das Ben so schnell wie möglich, zu seiner Familie zurück kehren kann.