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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Schlagwort: Stallbrand

  • Brandschutz in Tierhaltungsanlagen: Warum unklare Bauvorgaben Stallbrände begünstigen

    Brandschutz in Tierhaltungsanlagen: Warum unklare Bauvorgaben Stallbrände begünstigen

    Brandschutz im Stall: Das Problem beginnt lange vor dem Feuer

    Stallbrände enden nicht selten mit erheblichen Sachschäden und dem Tod zahlreicher Tiere. Die öffentliche Debatte konzentriert sich anschließend häufig auf den einzelnen Tierhalter. Doch nach Einschätzung von Dr. Ramon Rulff, Amtstierarzt im Altmarkkreis Salzwedel und zugleich aktiver Feuerwehrmann, liegt ein Teil des Problems bereits in den gesetzlichen und baulichen Rahmenbedingungen.

    In einem Online-Seminar des Netzwerks Fokus Tierwohl warnte Rulff vor systemischen Lücken beim Brandschutz landwirtschaftlicher Stallanlagen. Viele dieser Gebäude würden baurechtlich als sogenannte „ungeregelte Sonderbauten“ behandelt. Welche Anforderungen tatsächlich gelten, hängt dadurch stark von der jeweiligen Einstufung, der Genehmigungsbehörde und dem konkreten Einzelfall ab.

    Das kann dazu führen, dass verbindliche Prüfintervalle fehlen oder brandschutzrechtliche Anforderungen nur eingeschränkt greifen. Gleichzeitig wird ein erheblicher Teil der Verantwortung auf die Betreiber übertragen. Für Tiere, Beschäftigte und Einsatzkräfte kann daraus im Brandfall ein zusätzliches Risiko entstehen.

    Die juristische Grauzone der Tierhaltungsanlagen

    Landwirtschaftlich genutzte Gebäude fallen nicht automatisch unter jene Gebäudeklassen, für die besonders strenge und einheitliche Brandschutzvorgaben gelten. Entscheidend sind unter anderem Bauweise, Größe, Nutzung und Lage des Gebäudes. Bereits kleine Unterschiede können deshalb zu deutlich verschiedenen Anforderungen führen.

    Die nordrhein-westfälische Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Tierhaltungsanlagen vom 2. Dezember 2025 sieht vor, dass solche Anlagen in der Regel als Sonderbauten einzustufen sind. Die konkreten Anforderungen müssen jedoch weiterhin im Einzelfall festgelegt werden. Freistehende landwirtschaftliche Gebäude können beispielsweise der Gebäudeklasse 1 zugeordnet werden, während nicht freistehende Anlagen unter bestimmten Voraussetzungen in die Gebäudeklasse 3 fallen.

    Damit hängt das tatsächliche Brandschutzniveau nicht allein von der Zahl der gehaltenen Tiere oder dem objektiven Gefahrenpotenzial ab. Maßgeblich ist zunächst die formale baurechtliche Einordnung. Unterschiedliche Auslegungen durch Behörden können deshalb zu regional abweichenden Anforderungen und möglichen Kontrolllücken führen.

    Das bedeutet jedoch nicht, dass Stallanlagen generell ohne Brandschutz gebaut oder betrieben werden. Auch bestehende Vorschriften, technische Normen, Versicherungsauflagen und betriebliche Schutzmaßnahmen spielen eine Rolle. Problematisch wird es dort, wo Zuständigkeiten unklar bleiben und keine regelmäßige Überprüfung vorgesehen ist.

    Photovoltaik: Risiko, Hindernis oder vorschneller Verdacht?

    Ein weiterer Punkt des Seminars war die zunehmende Installation von Photovoltaikanlagen auf Stalldächern. Elektrische Defekte an Modulen, Wechselrichtern, Leitungen oder Anschlüssen können grundsätzlich Brände verursachen. Gleichzeitig können unter Spannung stehende Bauteile die Arbeit der Feuerwehr erschweren.

    Auch die Bauweise der Dachanlage kann Einfluss auf die Brandbekämpfung haben. Module erschweren unter Umständen den Zugang zur Dachhaut, verdecken Glutnester oder verändern die Ausbreitung eines Feuers. Einsatzkräfte müssen deshalb bereits vor einem Brand wissen, wie die Anlage aufgebaut ist und wo sich Abschaltmöglichkeiten befinden.

    Daraus folgt jedoch nicht, dass Photovoltaikanlagen als Hauptursache von Stallbränden gelten können. Belastbare bundesweite Statistiken, die einen besonders hohen Anteil von PV-Anlagen an solchen Bränden belegen, liegen in den geprüften Quellen nicht vor. Die Photovoltaik ist daher als möglicher zusätzlicher Gefährdungsfaktor zu betrachten, nicht als pauschale Erklärung.

    Eine seriöse Debatte muss zwischen Brandentstehung und erschwerter Brandbekämpfung unterscheiden. Eine PV-Anlage kann einen elektrischen Defekt aufweisen, sie kann aber ebenso lediglich die Löscharbeiten komplizierter machen, obwohl der Brand an einer völlig anderen Stelle entstanden ist. Pauschale Schuldzuweisungen helfen weder Tierhaltern noch Feuerwehren weiter.

    Warum regelmäßige Kontrollen nicht selbstverständlich sind

    Rulff erklärte, dass Brandsicherheitsschauen in landwirtschaftlichen Betrieben häufig nicht stattfänden. Die Zuständigkeiten verteilen sich je nach Bundesland und Einzelfall auf Bauaufsicht, Feuerwehr, Veterinärbehörden und weitere Stellen. Einheitliche bundesweite Prüfzyklen für sämtliche Tierhaltungsanlagen existieren bislang nicht.

    Einige Bundesländer haben ihre Vorgaben inzwischen überarbeitet oder präzisiert. Dennoch bleiben Auslegungsräume, insbesondere bei älteren Bestandsgebäuden. Für Anlagen, die nach früheren Vorschriften genehmigt wurden, können zudem Bestandsschutzregelungen gelten.

    Auch hier wäre eine pauschale Verurteilung der Betreiber falsch. Ein Tierhalter kann nur jene gesetzlichen Vorgaben erfüllen, die für seinen Betrieb tatsächlich gelten und von den zuständigen Behörden verlangt werden. Fehlen klare Anforderungen oder regelmäßige Kontrollen, handelt es sich nicht automatisch um ein individuelles Tierschutzversagen, sondern möglicherweise um ein strukturelles Defizit.

    Hinzu kommen praktische Grenzen moderner Brandschutztechnik. Staub, Feuchtigkeit, Ammoniak, Temperaturschwankungen und aggressive Stallluft können Sensoren und elektrische Systeme beeinträchtigen. Fehlalarme, Wartungskosten und die technische Nachrüstung älterer Gebäude müssen deshalb bei allen Forderungen berücksichtigt werden.

    Verantwortung tragen Betreiber und Behörden gemeinsam

    Als Amtstierarzt und Feuerwehrmann verfügt Rulff über praktische Erfahrungen aus zwei unmittelbar betroffenen Bereichen. Seine Aussagen sind fachlich relevant, stellen jedoch keine rechtsverbindliche Bewertung sämtlicher Stallanlagen dar. Eine offizielle Stellungnahme des Altmarkkreises, die seine Einschätzungen vollständig bestätigt oder zurückweist, liegt in den geprüften Quellen nicht vor.

    Fachveröffentlichungen stützen allerdings die grundsätzliche Annahme, dass Tierhaltungsanlagen besondere Herausforderungen für Planung und Brandbekämpfung darstellen. Große Gebäudeflächen, brennbare Materialien, elektrische Anlagen, Lüftungstechnik und eine hohe Zahl schwer evakuierbarer Tiere können im Ernstfall zusammenwirken. Das rechtfertigt eine gezielte Betrachtung dieser Gebäude.

    Die Verantwortung darf dabei weder ausschließlich auf die Tierhalter noch vollständig auf Behörden abgeschoben werden. Betreiber müssen elektrische Anlagen warten, Flucht- und Rettungswege freihalten und betriebliche Abläufe mitdenken. Behörden wiederum müssen verständliche Vorgaben schaffen, Zuständigkeiten festlegen und dort kontrollieren, wo erhebliche Risiken bestehen.

    Auch die örtliche Feuerwehr sollte frühzeitig einbezogen werden. Objektpläne, Zufahrtswege, Löschwasserstellen, Abschaltmöglichkeiten und Kenntnisse über Tierbestände können im Einsatz wertvolle Zeit sparen. Prävention beginnt deshalb nicht erst mit einer zusätzlichen Vorschrift, sondern mit konkreter Planung vor Ort.

    Es fehlen belastbare Daten statt weiterer Schuldzuweisungen

    Die entscheidende Schwäche der bisherigen Debatte ist die begrenzte Datenlage. Es fehlen bundesweit vergleichbare Statistiken, die Stallbrände systematisch nach Ursachen, Gebäudetypen, Tierarten und Schadensausmaß erfassen. Ohne diese Informationen lässt sich kaum beurteilen, welche technischen oder baurechtlichen Maßnahmen tatsächlich den größten Nutzen bringen.

    Ebenso fehlen verlässliche Zahlen darüber, wie viele Stalldächer mit Photovoltaik ausgestattet sind und in wie vielen Fällen diese Anlagen ursächlich an einem Brand beteiligt waren. Auch die Zahl der ungeprüften oder als „ungeregelte Sonderbauten“ eingestuften Tierhaltungsanlagen ist nicht bundesweit dokumentiert. Seriöse Schlussfolgerungen müssen diese Unsicherheiten offen benennen.

    Rulffs Warnung sollte daher nicht als pauschaler Vorwurf gegen die Landwirtschaft verstanden werden. Sie macht vielmehr deutlich, dass unklare Einstufungen, uneinheitliche Kontrollen und fehlende Daten zu einem Sicherheitsproblem werden können. Wer den Brandschutz in Tierhaltungsanlagen verbessern will, benötigt klare Regeln, technisch realistische Lösungen und eine faire Verteilung der Verantwortung.

    Mehr Brandschutz kann sinnvoll und notwendig sein. Er muss jedoch anhand tatsächlicher Risiken entwickelt werden und darf nicht aus der emotionalen Bewertung einzelner Brandereignisse entstehen. Tieren und Menschen ist am wenigsten geholfen, wenn nach jedem Unglück vorschnell Schuldige benannt werden, während die strukturellen Ursachen unbeachtet bleiben.

    Quellen

  • Stallbrand in Sassenberg-Füchtorf: Tragödie trifft Landwirtschaft – PETA liefert erneut juristisch haltlose Vorwürfe

    Stallbrand in Sassenberg-Füchtorf: Tragödie trifft Landwirtschaft – PETA liefert erneut juristisch haltlose Vorwürfe

    Stallbrände gehören seit Jahrzehnten zu den gravierendsten Risiken in der Nutztierhaltung. Am 19. November 2025 wurde dies in Sassenberg-Füchtorf im Kreis Warendorf erneut tragisch sichtbar: Ein Geflügelstall geriet in Brand, rund 27.000 Hühner verendeten. Trotz des schnellen Eintreffens der Feuerwehr stand das Gebäude bereits im Vollbrand – der Dachstuhl drohte einzustürzen, ein Betreten war unmöglich. Menschen kamen glücklicherweise nicht zu Schaden, doch der materielle und emotionale Schaden für den Betrieb ist enorm.

    Nur einen Tag nach dem Unglück meldete sich – wie mittlerweile bei nahezu jedem Stallbrand – die Tierrechtsorganisation PETA zu Wort. Die Organisation erstattete Strafanzeige gegen den Landwirt und warf ihm vor, gegen Brandschutzauflagen verstoßen zu haben. Diese Vorwürfe folgen einem bekannten Muster und erwiesen sich in der Vergangenheit fast immer als unbegründet.

    Immer wieder dieselben haltlosen Beschuldigungen

    PETA beschäftigt mehrere Juristen und betreibt eine eigene Rechtsabteilung. Dennoch wirken die eingereichten Strafanzeigen wie schlecht recherchierte Schnellschüsse. Frühere Fälle – etwa Stallbrände in Wardenburg, Lastrup oder Neumünster – endeten ausnahmslos mit Einstellungsverfügungen der Staatsanwaltschaften, da es keinerlei Hinweise auf strafbares Verhalten gab.

    Dennoch wiederholt PETA das gleiche Vorgehen bei jedem neuen Vorfall. Ein Laie könnte fast meinen, eine Strafanzeige sei ein PR-Werkzeug, das unabhängig von der Faktenlage reflexartig eingesetzt wird.

    Vorwürfe ohne Grundlage – Fakten ignoriert

    Auch im aktuellen Fall passen PETAs Anschuldigungen nicht zu den tatsächlichen Gegebenheiten. Die Organisation behauptet unter anderem:

    • Der Landwirt habe Brandschutzvorschriften missachtet.
    • Löschwasserhydranten seien nicht einsatzbereit gewesen.

    Beides lässt sich sachlich entkräften. Denn Löschhydranten sind kommunale Infrastruktur. Für deren Funktionsfähigkeit ist die Gemeinde verantwortlich – nicht der Stallbetreiber. Bereits dieser Punkt zeigt, wie oberflächlich die Strafanzeige konstruiert ist.

    Hinzu kommt das Bestandsrecht: Stallanlagen, die nach den damals gültigen Vorschriften genehmigt wurden, dürfen weiter betrieben werden, auch wenn sich Vorschriften später ändern. Niemand kann rückwirkend für Regelungen haftbar gemacht werden, die zum Zeitpunkt der Genehmigung noch nicht existierten. Dass PETA dies ignoriert, offenbart ein mangelndes Verständnis grundlegender juristischer Prinzipien.

    Empörung statt Expertise

    PETAs Vorgehen folgt einem Muster: emotionalisierte Vorwürfe, medienwirksame Beschuldigungen und der Versuch, politische Prozesse über öffentliche Empörung zu beeinflussen. Was jedoch fehlt, sind Fachwissen, konstruktive Vorschläge und seriöse Rechtsarbeit.

    Diese Strategie mag mediale Aufmerksamkeit erzeugen – Tierwohl verbessert sie nicht. Im Gegenteil: Sie diskreditiert Bauern, die ohnehin unter enormem Druck stehen, und lenkt von tatsächlichen Problemen ab, für deren Lösung man technische Kompetenz benötigen würde.

    Was wirklicher Tierschutz leisten könnte

    Statt ständig juristische Rohrkrepierer zu produzieren, könnten Organisationen wie PETA einen echten Beitrag leisten – etwa durch:

    • Förderung moderner Frühwarnsysteme
    • Entwicklung von kostengünstigen Nachrüstsets für ältere Stallanlagen
    • Unterstützung von Forschung zu Brandschutztechnologien
    • Kooperation mit Ingenieuren und Landwirtschaftsexperten

    Ein serienreifes, bezahlbares Brandschutzmodul für Ställe wäre ein Meilenstein für den Tierschutz. PETA hätte die Mittel, die Vernetzung und die Reichweite, um so etwas anzustoßen – tut es aber nicht.

    Stattdessen beschränkt sich die Organisation auf Symbolpolitik und pauschale Anschuldigungen.

    Fehlende Kompetenz – keine Ergebnisse

    PETAs Behauptung, Strafanzeigen seien ein notwendiges Mittel zur Gesetzesverbesserung, hält einer realistischen Betrachtung nicht stand. Die Realität der letzten Jahre zeigt:

    • keine einzige erfolgreiche Strafverfolgung,
    • keine juristisch fundierte Grundlage,
    • keine messbare Verbesserung des Tierwohls,
    • keine konstruktiven Lösungsansätze.

    Der Fall in Sassenberg-Füchtorf zeigt erneut, wie schnell ein tragisches Ereignis instrumentalisiert wird – ohne Rücksicht auf Fakten, Zuständigkeiten oder die Betroffenen.

    Fazit: Viel Show, wenig Substanz

    Der Stallbrand von Sassenberg-Füchtorf ist ein schwerer Schlag für den betroffenen Betrieb. Doch während die Feuerwehr und Behörden professionell agierten, nutzt PETA das Ereignis für dieselbe ritualisierte, juristisch haltlose Anklage, die Staatsanwaltschaften seit Jahren zuverlässig einstellen.

    Statt Bauern reflexartig an den Pranger zu stellen, wäre konstruktive Mitarbeit im Bereich des Brandschutzes ein echter Fortschritt. Moderne Löschsysteme, bessere Prävention, realistische technische Lösungen – das wäre glaubwürdiger Tierschutz.

    Die aktuellen politischen Diskussionen über strengere Brandschutzvorgaben und technische Innovationen bieten eine Chance für Verbesserungen. Doch solange PETA mehr Energie in symbolische Anschuldigungen als in tatsächliche Lösungen investiert, wird sich am Ergebnis wenig ändern.

    Der Fall zeigt erneut, wie sehr PETA Tierleid als Bühne nutzt, statt es wirklich zu verringern.

    Quellen:

  • Die Strafanzeige von PETA: Mehr Show als Substanz?

    Die Strafanzeige von PETA: Mehr Show als Substanz?

    Ein tragischer Stallbrand in Niederstetten hat kürzlich Aufmerksamkeit erregt, bei dem 10.000 Hühner ihr Leben verloren. Während die Anteilnahme groß ist, hat die Tierrechtsorganisation PETA schnell reagiert und bei der Staatsanwaltschaft Ellwangen eine Strafanzeige eingereicht. Doch diese Strafanzeige von PETA wirft Fragen auf: Geht es hier wirklich um den Tierschutz oder um mediale Aufmerksamkeit? Ein genauerer Blick auf die gesetzlichen Bestimmungen und die Rolle von PETA zeigt, dass solche Anzeigen oft mehr Kosten für den Steuerzahler verursachen, als dass sie tatsächliche Verbesserungen für Tiere bewirken.

    Der Hintergrund des Stallbrands in Niederstetten

    In Niederstetten brach ein Feuer in einem Hühnerstall aus, das sich schnell ausbreitete und katastrophale Folgen hatte. Trotz des schnellen Eingreifens der Feuerwehr konnten die 10.000 Hühner nicht gerettet werden. Für die betroffenen Landwirte und die lokale Gemeinschaft ist dies ein herber Schlag. Die Ursache des Brandes ist derzeit noch nicht vollständig geklärt, jedoch deuten erste Untersuchungen auf einen elektrischen Defekt hin.

    Die emotionale Belastung für die Beteiligten ist immens. Für Landwirte, die täglich mit ihren Tieren arbeiten, ist ein solcher Verlust nicht nur wirtschaftlich, sondern auch persönlich tragisch. Die lokale Gemeinschaft zeigt sich solidarisch, und es gibt zahlreiche Hilfsangebote, um den betroffenen Betrieb zu unterstützen und die Ursache des Stallbrands aufzuklären.

    PETA’s Strafanzeige: Ein sinnvoller Schritt für den Tierschutz?

    Nach dem Stallbrand in Niederstetten erstattete PETA Strafanzeige gegen Unbekannt. Die Organisation argumentiert, dass die Hühner möglicherweise nicht ordnungsgemäß untergebracht oder geschützt waren. Doch bei genauerer Betrachtung stellt sich die Frage, ob diese Strafanzeige von PETA tatsächlich der richtige Weg ist, um den Tierschutz zu fördern.

    Solche Strafanzeigen führen häufig zu langwierigen Ermittlungen, die erhebliche Ressourcen der Justiz binden. Die Staatsanwaltschaft muss den Vorwürfen nachgehen, was Zeit und Geld kostet – Mittel, die letztlich der Steuerzahler aufbringt. Zudem ist es unwahrscheinlich, dass die Ermittlungen zu konkreten Verbesserungen in der Tierhaltung führen. Vielmehr handelt es sich bei solchen Schritten oft um medienwirksame Aktionen, die PETA eine Bühne bieten, ohne dass sie nachhaltig zum Tierschutz beitragen.

    Gesetzliche Bestimmungen und deren Grenzen im Tierschutz

    Die Hühnerhaltung in Deutschland unterliegt strengen gesetzlichen Bestimmungen, die den Schutz und das Wohl der Tiere gewährleisten sollen. Diese Vorschriften umfassen unter anderem Anforderungen an die Stalleinrichtung, das Platzangebot und die Versorgung der Tiere. Verstöße gegen diese Bestimmungen können zu empfindlichen Strafen führen.

    Im Fall des Stallbrands in Niederstetten gibt es bisher keinen Hinweis darauf, dass gegen solche Vorschriften verstoßen wurde. Der Brand war ein tragischer Unfall, und es ist fraglich, ob eine Strafanzeige hier der richtige Ansatz ist. Die gesetzlichen Vorgaben sind klar und dienen dem Schutz der Tiere. Doch die Kapazitäten der Justiz sind begrenzt, und eine Fokussierung auf vermeintliche Rechtsverstöße lenkt von den eigentlichen Herausforderungen im Tierschutz ab.

    Mediale Aufmerksamkeit als Hauptmotiv von PETA?

    Es ist kein Geheimnis, dass PETA durch medienwirksame Aktionen auf sich aufmerksam macht. Die Organisation hat in der Vergangenheit immer wieder bewiesen, dass sie geschickt mit der Öffentlichkeit spielt, um ihre Botschaften zu verbreiten. Doch oft bleibt die Frage, ob solche Aktionen tatsächlich dem Tierschutz dienen oder primär der Selbstvermarktung.

    Die Strafanzeige in Niederstetten könnte ein weiteres Beispiel dafür sein. Anstatt sinnvolle Lösungen zu fördern oder direkt vor Ort zu helfen, scheint der Fokus auf der Generierung von Medienberichten zu liegen. Dies mag zwar kurzfristig Aufmerksamkeit erzeugen, trägt jedoch wenig zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Tieren bei. Der nachhaltige Tierschutz erfordert konkrete Maßnahmen und Zusammenarbeit mit Landwirten und Behörden – nicht bloßes Fingerzeigen und symbolische Aktionen.

    Fazit

    Der Stallbrand in Niederstetten ist eine Tragödie, die viele Fragen aufwirft. Doch die von PETA eingereichte Strafanzeige erscheint mehr als symbolischer Akt denn als ernsthafte Bemühung um den Tierschutz. Sie bindet Ressourcen, die an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden könnten, und trägt kaum zu einer Verbesserung der Tierschutzstandards bei. Während medienwirksame Aktionen kurzfristig Aufmerksamkeit bringen mögen, ist nachhaltiger Tierschutz ein langfristiges Engagement, das Zusammenarbeit und konstruktiven Dialog erfordert. PETA sollte sich fragen, ob ihre aktuellen Mittel tatsächlich dem dienen, was sie vorgeben zu schützen: das Wohl der Tiere.

    Quellen:

  • PETA Rechtsabteilung scheitert erneut mit Strafanzeige gegen Landwirt

    Staatsanwaltschaft Traunstein findet deutliche Worte zu immer wieder durch die PETA Rechtsabteilung gestellten Strafanzeigen gegen Landwirte, deren Gehöft abgebrannt sind! Auch Obings Bürgermeister Josef Huber begrüßte die Entscheidung der Staatsanwaltschaft!

    Das Bayrische Landwirtschaftliches Wochenblatt veröffentlichte eine Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Traunstein, die verkündete, dass die Strafanzeige von PETA gegen einen Landwirt, deren Gehöft durch einen Brand beschädigt wurde, nicht weiterverfolgt werde! Die Staatsanwaltschaft ließ kein gutes Blatt an PETA und bezog deutlich Stellung zu den von PETA vorgebrachten falschen Anschuldigungen!

    In der Nacht auf dem 9. Juli, brannte ein Stallgebäude mit Heulager in Obing ab. Fünf Kälber starben bei dem Brand, 90 Kühe konnten die Einsatzkräfte retten! Die PETA Rechtsabteilung unter der Leitung von Krishna Singh, der freiwillig mit seiner Arbeit bei PETA seinen Rechtsanwaltstitel abgab, erstattet nach Kenntnis durch einen Medienbericht, eine haltlose Strafanzeige und stellte dabei falsche Tatsachenbehauptungen gegenüber einer Ermittlungsbehörde auf!

    Wie üblich stellte die PETA Rechtsabteilung die von Edmund Haferbeck ins Leben gerufene Behauptung auf, dass angeblich die Brandschutzmaßnahmen nicht ausreichend vorhanden gewesen sein sollten! Beweise kann PETA natürlich nicht liefern! Wie auch, wenn sie weder vor Ort waren, und sich nur auf Medienberichte berufen! Selbst für die überlebten Tiere hatte PETA nichts übrig!

    Brandursache konnte nicht geklärt werden, selbst Brandstiftung sei nicht auszuschließen!

    Nach PETA Manier könnte man also eine Strafanzeige gegen PETA stellen, weil man vermuten könnte, PETA hat den Stall selbst angezündet, um sich durch eine Strafanzeige profilieren zu können! Nichts anderes macht PETA seit Jahren mit ihren haltlosen Strafanzeigen! Sie stellen Behauptungen auf, die sie nicht belegen können!

    Dazu stellt PETA Juristen ein wie den Leiter der Rechtsabteilung Krishna Singh, dem man bei solchen falschen Strafanzeigen fehlendes juristisches Fachwissen vorwerfen kann! Die Staatsanwaltschaft Traunstein fand deutliche Worte in Richtung PETA!

    Die Brandursache habe nicht geklärt werden können, heißt es weiter. Das Feuer habe den Brandfahndern zufolge durch einen „technischen Defekt, Brandstiftung, eine Erhitzung von im Gebäude gelagerten Strohballen oder durch sonstige nicht weiter aufklärbare Ursachen“ entstehen können. „Ein strafbares Verhalten ist insofern fernliegend“, urteilte die Staatsanwaltschaft. „Erhebliche Bedenken“ habe man hinsichtlich der „nur mit Vermutungen begründeten Behauptung, der beschuldigte Landwirt hätte vorsätzlich gehandelt“, deren „Kenntnisse offensichtlich alleine aus der Presseberichterstattung“ hergeleitet seien. „Es widerspricht der Lebenswirklichkeit, dass ein Landwirt, welcher in den betreffenden Gebäuden auch seine Wohnräume hat und lebt, ein Brandereignis billigend in Kauf nimmt“, heißt es in der Pressemitteilung.

    Bayrische Landwirtschaftliches Wochenblatt

    Auch Obings Bürgermeister Josef Huber findet deutliche Worte in Richtung PETA

    Obings Bürgermeister Josef Huber begrüßte die Entscheidung, dass die Staatsanwaltschaft der Peta-Anzeige nicht nachgehen wird. „Tierschutz ist wichtig und richtig. Aber Unglücksfälle dürfen nicht für Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden“, sagte Huber dem Wochenblatt. Die Brandleider seien mit den Folgen des Brandes sowieso beschäftigt. Da stelle sich dann, wenn direkt nach dem Unglück auch noch öffentlichkeitswirksam eine Anzeige erstattet werde, schon die Frage : „Ist man im falschen Film?“ Für Huber, der selbst Nebenerwerbslandwirt ist, steht fest: Er kann diese Vorgehensweise von Peta nicht nachvollziehen.

    Bayrische Landwirtschaftliches Wochenblatt

    Auch Dr. Leopold Herz, der Vorsitzende des Landwirtschaftsausschusses im Bayerischen Landtag, hat für die gestellte Anzeige kein Verständnis. Der FW-Politiker findet deutliche Worte: „Wegen solcher Vorfälle haben sich immer mal wieder Landwirte bei mir gemeldet. Ich kann nur sagen, das sogenannte Tierschutzorganisationen mit solchen Aktionen ihr Dasein ad absurdum führen.“ Es sei, so Herz wörtlich, „unmöglich, dass man in solch einer Situation noch Menschen mit so etwas belastet“. Es gebe „gottseidank noch vernünftige Staatsanwälte, die das richtig entscheiden und einschätzen“. Er sei froh, dass zumindest dieses Thema nun für den betroffenen Landwirt in Obing erledigt sei.

    Bayrische Landwirtschaftliches Wochenblatt

    PETA Juristen scheinen juristische Grundkenntnisse zu fehlen

    Nach dem Dr. Edmund Haferbeck kurz nach der Veröffentlichung von GERATI, dass dieser gegen das Rechtsberatungsgesetz verstößt, von PETA degradiert wurde, übernahm Krishna Singh das Zepter der Rechtsabteilung von PETA! Edmund Haferbeck wird jetzt mit dem Titel „Seniorverantwortlicher für Special Projects“ bezeichnet, eine Titelbezeichnung, die ehern an das 3. Reich mit seiner Spezialbehandlung erinnert!

    Wer jetzt denkt, dass Krishna Singh seine juristischen Kenntnisse, seiner juristischen Ausbildung, zum Wohl der Spendengelder, die PETA erhält, einsetzt, der irrt sich! Krishna Singh scheint selbst von juristischen Grundkenntnissen überhaupt keine Ahnung zu besitzen. Freiwillig gab er seinen Rechtsanwaltstitel ab! Jeder kann sich selbst seine Meinung bilden, warum er dieses tat!

    Die haltlosen und teilweise fast kriminellen Strafanzeigen, die Krishna Singh im Namen von PETA zu verantworten hat, lassen seine juristische Expertise mehr als anzweifeln. Ich persönlich vermute, dass es der Grund ist, dass dieser bei PETA um einen Job bettelte. Die eigene Kanzlei schien nicht besonders gut gelaufen zu sein, bevor er sich PETA zuwendete!

    Anmerkung der Redaktion: in den letzten drei Absätzen steckt viel Sarkasmus drin
  • Peta Rechtsberater Dr. Edmund Haferbeck entpuppt sich als Spinner

    Edmund Haferbeck entpuppt sich als unfähiger Rechtsberater für den Verein Peta. Alle seine Strafanzeigen basieren anscheinend auf freien Erfindungen oder Hirngespinsten. Zu dieser Erkenntnis muss man kommen, wenn man sich den Artikel der PNP durchliest.

    Edmund Haferbeck verzichtet bei seiner Arbeit gänzlich auf die ihm zugewiesenen Juristen. Dieses gibt er jedenfalls selbst an. Gleichzeitig erstattet er im Namen von Peta unzählige Strafanzeigen. Dieses, obwohl er überhaupt nicht Vertretungsberechtigt ist. Aus der Satzung geht eindeutig hervor, dass nur der Vorstand, den Verein gerichtlich und außergerichtlich vertreten darf!

    Wie kann es dann sein, dass Edmund Haferbeck, nach zwei Strafanzeigen von GERATI, gegen den Vorstand von Peta, deren Juristen und weiteren Mitarbeitern, gegenüber der zuständigen Staatsanwaltschaft, folgende Aussage tätigt. 

    Er und nur er allein erstatte die Strafanzeigen im Namen von Peta. Weder der Vorstand noch die ihm unterstellten Juristen wären an der Stellung der Strafanzeigen beteiligt! Ein grober Verstoß gegen die Satzung des Vereins Peta Deutschland e. V.

    Weiterhin macht sich aber Edmund Haferbeck auch noch wegen Verstoßes des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) strafbar. So darf er als Nichtjurist, nur unter bestimmten Auflagen, Rechtsdienstleistungen erbringen. Nach Recherche besitzt Edmund Haferbeck keine rechtliche Zulassung Rechtsberatungen zu geben. Weder kostenlos noch wie in seinem Fall als berufliche Tätigkeit. 

    Edmund Haferbeck räumt selbst ein, dass kein ausgebildeter Jurist an den gestellten Peta – Strafanzeigen beteiligt ist

    In den zwei GERATI vorliegenden Stellungnahmen, räumt Haferbeck gegenüber den ermittelnden Staatsanwaltschaften ein, nur allein zu handeln. Demnach agiert er in seiner Berufsausübung, nicht einmal wie vorgeschrieben, rechtssicher versichert. Zwar kann auch ein Laie bzw. nicht ausgebildeter Jurist, Rechtsberatung vornehmen, jedoch muss dieser entweder von einer Behörde berufen sein, wie zum Beispiel ein Gerichtsvollzieher oder Mitarbeiter von Inkassobüros. Oder diejenige Person, muss sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen, der in jedem Fall auch eine Versicherung benötigt. Herr Haferbeck verneint obligatorisch, dass einer seiner untergebenen Rechtsanwälte, ihn beratend zur Seite steht. Er und nur er allein sei verantwortlich für die Strafanzeigen, die er im Namen von Peta stellt!

    So ist es dann auch nicht verwunderlich, dass zum Schluss so ein Dünnschiss von Dr. Edmund Haferbeck verbreitet wird, der bereits Strafbar sein sollte.

    Tote Rinder die es nicht gibt und weitere falsche Tatsachenbehauptungen an falsche Staatsanwaltschaft

    Edmund Haferbeck scheint an geistiger Umnachtung zu leiden. Anders lassen sich für mich persönlich, seine stupiden Eskapaden, nicht mehr deuten. Bereits in meinem Fall über dem ich im Jahr 2018 durch vorläufiges Festhalten durch die Bundespolizei bei der Einreise in München informiert wurde, zeigte Edmund Haferbeck seine neurotische Neigung, als Spinner Behauptungen aufzustellen, die so nicht existieren. Auch in meinen Fall stellte er dummerweise Strafanzeige bei einer nicht zuständigen Staatsanwaltschaft!

    Alle mir von Haferbeck vorgeworfenen Straftaten wurden durch die dann ermittelnde Staatsanwaltschaft als nicht Existent angesehen und alle 25 Strafanzeigen eingestellt. Darunter auch die gänzlich verpeilte Strafanzeige von Edmund Haferbeck. Ich solle gegen das Deutsche Tierschutzgesetz verstoßen, weil ich Kopi Luwak verkaufe.

    Da spinnte sich Haferbeck richtig einen ein. Obwohl er wusste, dass ich 2008 nach Indonesien ausgewandert bin und erst 2018 das erste Mal wieder deutschen Boden betrat, behauptete er voller Überzeugung ich würde durch den Verkauf von Kopi Luwak gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Mag sein das seine vegane Ernährungsweise die Denkprozesse in seinem Gehirn beeinflusst, aber da sollten doch mal seine Mitarbeiter und vor allem die Vereinsführung endlich einschreiten und diesen Herrn absetzen!

    Es scheint aber eher, das man gerade solche Spinner, wie Edmund Haferbeck braucht, die andere dumme Menschen überzeugen können, für eine Sache Geld zu spenden, die überhaupt nicht existiert. Man braucht sich nur einmal intensiver mit der Arbeit von Peta befassen und wird schnell feststellen, das Tierschutz hier keine Rolle spielt. Es geht um Spendensammeln, die aber nirgends nachweislich in den Tierschutz investiert werden. Wie auch, wenn bereits 100 Prozent in Werbung, Lohnkosten und Nebenkosten des Vereins versickern.

    PNP titelte: Paulbauer mit falscher Info am Pranger

    In dem Artikel deckte die PNP auf, wie Peta falsche Tatsachenbehauptungen, in einer Pressemitteilung streute und sogar gegenüber einer Staatsanwaltschaft eine völlig falsche Verdächtigung, in den Raum stellte. Wie üblich wurde diese Strafanzeige von Edmund Haferbeck verfasst, der sie wie es den Anschein hatte, sogar an die falsche Staatsanwaltschaft sendetet.

    Man braucht sich auch nicht wundern, dass kein einziger der 100 Peta Mitarbeiter am Brandort war, um eventuell in Not geratenen Tiere zu helfen. Wie man in den USA sieht, tötet Peta 90 Prozent aller in ihre Obhut gegebenen Tiere, auf bestialische Art. Und das nur, weil man weder einen Lebenshof, noch ein Tierheim unterhalten möchte. Peta tötet Tiere aus purer Profitgier.

    Gleichzeitig verleumdet man unschuldige Landwirte, stellt wüste Behauptungen auf, die alle Erstunken und Erlogen sind. Und wenn das Szenarium nicht Grausam genug für eine Peta Pressemitteilung ist, wird einfach was frei dazu Erfunden, dass sich die Balken biegen. Und alles unter der Federführung des wohl größten Spinners der Tierrechtsszene, Dr. Edmund Haferbeck!

    Sie wollen sich wirklich für Tiere einsetzen?

    Dann informieren sie sich bitte bei dem Tierheim, in ihrer Nähe. Dort arbeiten Ehrenamtliche Mitarbeiter, ohne einen fetten Lohn, wie bei Peta sich aus den Spenden, in die eigene Tasche zu stecken! Spenden kommen in Tierheimen in den meisten Fällen, zu 100 Prozent den Tieren zugute.

    Quellen:

  • Nach Brand in der größten Schweinemastanlage in Deutschland kochen die Gemüter hoch

    Die Brandursache ist noch nicht einmal geklärt, da beginnt die Hetzerei größtenteils von Peta gesteuert, gegen die Landwirtschaft. Peta kündigte wie üblich eine Strafanzeige gegen den landwirtschaftlichen Betrieb.

    Über 55.000 Tiere kamen beim verheerenden Brand in Alt Tellin ums Leben. Peta und viele Möchtegerntierrechtlern sind sich sicher, dass die Schuld für den Brand, dem landwirtschaftlichen Betrieb zuzuschreiben sind. Dabei teilen die Ermittlungsbehörden mit, dass für die Brandursache derzeit keine Erkenntnisse vorliegen. Die Ermittlungen dauern an.

    Peta kündigte auf Facebook an, eine Strafanzeige gegen den Betrieb stellen zu wollen. Hunderte von Dr. Edmund Haferbeck allein im Namen von Peta gestellten Strafanzeigen, gegen landwirtschaftliche Betriebe, wurden im Ermittlungsverfahren eingestellt. Das zeigt die pure Dummheit und Verzweiflung und die juristische Unfähigkeit des Edmund Haferbeck auf. Dieser bietet Rechtsberatung an, obwohl er kein ausgebildeter Jurist ist. 

    Peta Unterstützer zeigen perfide Dummheit auf

    So kann man unter dem Beitrag zur Ankündigung der Strafanzeige von Peta folgende Kommentare lesen!

    Nic Cole Kie

    Danke PETA Deutschland , dass ihr Strafanzeige gestellt habt. Ich drücke die Daumen, dass das klappt und die Verantwortlichen auch angemessen bestraft werden.


    Screenshot Facebook Peta Deutschland
    Screenshot Facebook Peta Deutschland

    Dieser Kommentar erhielt nach drei Tagen bereits 210 Likes. Wer sich mit den Strafanzeigen von Dr. Edmund Haferbeck genauer beschäftigt muss feststellen, dass dieser nur Strafanzeigen gegen Landwirte stellt. Sollte sich herausstellen, dass dieser verheerende Brand, durch Brandstiftung von Tierrechtlern verursacht wurde, erfolgt keine Strafanzeige gegen die Tierrechtler.

    Schlimmer noch, Haferbeck selbst räumt ein, niemals gegen Tierrechtler eine Strafanzeige stellen zu werden. In einem Interview sagte er, das Peta niemals Strafanzeige stellen werde. Nach Aussage von Haferbeck, sind Straftaten von Tierrechtlern ein legitimes Mittel der Tierrechtsarbeit.

    Demnach dürfen nach ethischer Grundvorstellung von Peta, Tierrechtler auf bestialische Art und Weise töten. Dieses sei nach Haferbeck legitim, da diese Straftaten eine wichtige Arbeit, im Namen des Tierrechts sei.

    Edmund Haferbeck ist bei dieser kriminellen Tierrechtsarbeit ein Vorbild.

    Er selbst musste in mehreren Interviews einräumen, sogar selbst wegen Straftaten belangt worden zu sein. So schmiss er mit Steinen auf einen Laborchef und wurde zu einer Bannmeile verurteilt (siehe Video unten). In dem kürzlich veröffentlichten Zeit Artikel, räumte Haferbeck ein, eine Wagentür aufgerissen und einen Aktenordner entwendet zu haben und weggerannt zu sein.

    [video src="https://gerati.de/wp-content/uploads/2015/11/Haferbeck-haelt-Straftaten-fuer-gut.mp4" /]

    Jedem der Peta unterstützt sei gesagt, das Peta der wohl scheinheiligste Tierrechtsverein ist, den gibt. Nicht nur das Peta selbst Tiere tötet und für Video aufnahmen zu quälen scheint, wie GERATI bereits belegen konnte. Dazu zählt auch das man Straftaten aus der Tierrechtsszene für notwendig erachtet, egal ob dabei Menschen oder Tiere zu Schaden kommen.

    Quellen:

  • Ab jetzt kann man bei jedem Stallbrand PeTA Anzeigen

    PeTA stellt Strafanzeigen am laufenden Band, ohne Beweise zu besitzen. Nach eigener PeTA – Aussage kann man sogar deuten, dass PeTA Berichte von Tätern nutzt, um Strafanzeigen gegen unschuldige Bauern zu erstatten!

    Das bei PeTA, zu deutsch nur Idioten arbeiten müssen (persönliche Meinungsbildung) wird immer deutlicher. Anders lässt sich das Stellen von stupiden Strafanzeigen, nicht erklären. PeTA muss immer wieder einräumen, bei Bränden überhaupt nicht vor Ort gewesen zu sein. Dadurch dürfte hier bereits eine Klagebefugnis von Haus aus wegfallen.

    Nun leistet sich ja PeTA eine aufgeblähte Rechtsabteilung, die wahrscheinlich den lieben langen Tag nichts zu tun hat. Und so muss es kommen, wie es kommen musste, aus lieber Langerweile werden unschuldige Bürger von PeTA auf illegaler Weise zu Straftaten bezichtigt. Ich persönlich kann darüber ja bereits ein Buch schreiben.

    Die radikale Tierrechtsorganisation PeTA, die selbst Straftaten nicht scheut, verklagte einen Landwirt aus Vreden-Köckelwick bei dem in der letzten Woche das Gehöft abgebrannt war. Laut PeTA Strafanzeige fehlten die Brandschutzmaßnahmen. Seit Jahren hat PeTA Hunderte von Landwirten wegen angeblicher Verletzung der Brandschutzmaßnahmen und fehlender Löschwasser Versorgung verklagt. Mir persönlich ist kein einziger Fall bekannt, wo sich diese Behauptungen bestätigten.

    Man muss sich einmal in die Lage der Opfer dieser PeTA Verleumdungskampagnen versetzen. Der Stall vielleicht sogar das angrenzende Wohnhaus abgebrannt und vor den Scherben der Existenz stehend und dann kommt PeTA mit so einer stupiden und völlig hirnrissigen Strafanzeige an. Ich hatte ja bereits erklärt, dass für Altbauten von Ställen es Bestandsrecht gilt und die Löschwasserversorgung durch die Kommune bereitgestellt werden muss. Dennoch verklagt PeTA den Landwirt.

    PeTA erstattet wahnwitzige Anzeige

    Im neusten Brandfall kam jetzt raus, dass es sich um Brandstiftung handelt!

    Anders wie in der Vergangenheit hinterfragen die Medien die Strafanzeigen von PeTA und bringen diesen Verein sichtlich in Erklärungsnot. Warum sich nicht der Verantwortliche der Rechtsabteilung Dr. Edmund Haferbeck zu dieser Presseanfrage geäußert hat, ist wohl verständlich. Meine Anfrage an die Beauftragten einer ominösen Emnidumfrage wurde mit „Nicht Antworten“ an alle Befragten abgetan!

    Tierrechtler präsentieren Emnid Umfrage ohne Belege

    In diesem Fall wurde eine gewisse Agrarwissenschaftlerin Lisa Kainz von PeTA der Presse zum Fraß vorgeworfen. Diese äußerte sich wie folgt!

    Screenshot Facebook
    Screenshot Facebook

    Vor Ort beim Brand war niemand von PeTA. Wir bekommen die Berichte von Bränden und wenn dort keine Brandschutzmaßnahmen erwähnt werden, stellen wir Strafanzeige.

    Nun die Aussage man bekäme Berichte, da stellen sich für mich weitere Fragen auf. Von wem stammen diese Berichte und warum soll nur, weil Brandschutzmaßnahmen nicht erwähnt wurden, diese nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen vorhanden gewesen sein. Und wurde dieser Bericht, der PeTA zugespielt wurde, eventuell sogar vom Brandstifter selbst PeTA zugeschoben? In diesem Fall würde sich PeTA wohl selbst strafbar machen.

    Wie schon erwähnt ist mir kein einziger Fall bekannt, wo eine Strafanzeige von PeTA, in einem Brandfall von Erfolg gekrönt war.

    Opfer wird diffamiert und öffentlich als Straftäter durch PeTA hingestellt.

    [amazon_link asins=’B00SS4029E‘ template=’ProductAd‘ store=’bayide-21′ marketplace=’DE‘ link_id=’6eaa6a54-972b-11e8-b08d-1f17a79d37c1′]Anstatt PeTA das Ermittlungsergebnis der zuständigen Behörden abwartet, prescht PeTA vor Eintreffen der Strafanzeigen mit einer Pressemitteilung vor und stellt das Opfer unschuldig an den Pranger! Selbst als PeTA klar sein müsste, dass das ausgewählte Opfer gänzlich unschuldig ist, kommt weder ein Dementi noch eine Entschuldigung von PeTA!

    Schlimmer noch, die Pressemitteilungen werden nicht einmal gelöscht, sodass das Opfer weiter am Pranger steht, obwohl die Unschuld erwiesen ist. Für PeTA sind diese Strafanzeigen nur reine PR, wo auf Kosten des Steuerzahlers. Wo die Aussage gemacht werden sollte, das PeTA sich für den Tierschutz einsetzt. Nur wo, bleibt beim genauen Hinterfragen offen.

    Fazit:

    Nach PeTA Vorstellung kann also jetzt jeder PeTA wegen verdacht der Brandstiftung verklagen, da ja in den Presseberichten nichts davon berichtet wird, dass ein PeTA Mitarbeiter vor Ort war.